zu dem Beschluss des Landtags vom 30. Januar 1998 zu Drucksache 13/2567 (Plenarprotokoll Inhalt A. Berichtsauftrag... 2

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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/1276 zu Drucksache 13/ Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Beschluss des Landtags vom 30. Januar 1998 zu Drucksache 13/2567 (Plenarprotokoll 13/52, S. 4183) Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2001 Inhalt Seite A. Berichtsauftrag B. Beamtenversorgung im Jahr Anzahl der Versorgungsempfänger Versorgungsausgaben Aufteilung nach Laufbahngruppen Altersstruktur Höhe der Besoldung und Versorgung Neuversorgungsfälle Durchschnittsalter bei Versetzung in den Ruhestand Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit Reaktivierung von Ruhestandsbeamten C. Maßnahmen zur Finanzierung der Beamtenversorgung Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Versorgungsrücklage nach 14 a BBesG Anlagen Dem Präsidenten des Landtags mit Schreiben des Ständigen Vertreters des Chefs der Staatskanzlei vom 19. Juli 2002 übersandt. Federführend ist der Minister der Finanzen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2002

2 Drucksache 14/1276 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode A. Berichtsauftrag Der Ministerrat hat sich in seiner Sitzung am 28. Juni 1994 im Zuge seiner Beratungen über die kurz- und mittelfristige Finanz- und Personalentwicklung auch mit der Situation im Bereich des Versorgungshaushalts befasst. Dabei hat der Ministerrat gebeten, ihm jährlich, erstmals zum 1. Januar 1995, über die Entwicklung des Versorgungshaushalts unter besonderer Berücksichtigung der Kosten für die Versorgung dienstunfähiger Beamtinnen und Beamten zu berichten. Mit dem Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2001 wird der achte Bericht über die Beamtenversorgung vorgelegt. B. Die Beamtenversorgung im Jahr Anzahl der Versorgungsempfänger Die Zahl der Versorgungsempfänger ist auch 2001 im Vergleich zum Vorjahr erwartungsgemäß weiter gestiegen, und zwar um 2,1% ( ,3 %). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Ruhestandsbeamten mit + 3,7 % weniger stark gestiegen ( ,5 %), während die Zahl der Hinterbliebenen mit 0,8 % weiterhin leicht rückläufig ist (2000 0,5 %) Steigerung 2001 Ruhestandsbeamte ,7 % Hinterbliebene ,8 % Insgesamt ,1 % 2. Versorgungsausgaben Die Versorgungsausgaben (Versorgungsbezüge und Beihilfen einschließlich Pflegebedürftigkeit an Versorgungsempfänger) sind 2001 im Vergleich zum Jahr 2000 insgesamt um 5,8 % gestiegen. Im Vorjahr belief sich die Steigerung auf 5,3 % Anteil Steigerung Steigerung Mio. EUR Mio. EUR in % 2001 Vorjahr Versorgungsbezüge 845,7 891,4 86,0 + 5,4 % + 4,9 % davon an Ruhestandsbeamte 660,5 703,7 67,9 + 6,5 % + 6,2 % davon an Hinterbliebene 185,2 187,7 18,1 + 1,3 % + 0,6 % Beihilfen (Versorgung) 134,8 145,5 14,0 + 7,9 % + 7,8 % Versorgungsausgaben insgesamt 980, ,9 100,0 + 5,8 % + 5,3 % Ist-Ausgaben für 2001 vorläufig () Die Ausgaben für Beihilfen an Versorgungsempfänger sind 2001 im Vergleich zum Vorjahr um 7,9 % gestiegen. Im Vorjahr betrug der Zuwachs 7,8 %. Damit hat sich der Anteil der Beihilfen an den Gesamtversorgungsausgaben von 13,8 % auf 14,0 % weiter erhöht. Die durchschnittliche jährliche Beihilfe (einschließlich Pflegekosten) betrug im Jahr 2001 pro Versorgungsempfänger EUR. Im Vorjahr belief sie sich auf EUR. Das ist ein Anstieg um 5,7 %. Wie auch im Vorjahr ist insbesondere die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen sowie die naturgemäß im fortgeschrittenen Lebensalter erhöhte und kostenintensive Inanspruchnahme medizinischer Leistungen dafür ursächlich, dass die Beihilfeausgaben für Versorgungsempfänger immer noch stärker steigen als die Ausgaben für die Versorgungsbezüge. Demgegenüber beträgt die durchschnittliche jährliche Beihilfe (einschließlich Pflegekosten) bei den aktiven Beamten für das Berichtsjahr EUR (2000 = EUR). 3. Aufteilung nach Laufbahngruppen Die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie die Witwen und Witwer (Waisen wurden nicht berücksichtigt) verteilten sich im Jahr 2001 wie folgt auf die einzelnen Laufbahngruppen: Ruhestandsbeamte Witwer/Witwen Insgesamt männlich weiblich männlich weiblich Anzahl Anteil einfacher Dienst ,7 % (Vorjahr) (277) (225) (502) (1,7 %) 2

3 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/1276 Ruhestandsbeamte Witwer/Witwen Insgesamt männlich weiblich männlich weiblich Anzahl Anteil mittlerer Dienst ,7 % (Vorjahr) (2 638) (78) (12) (2 590) (5 318) (18,4 %) gehobener Dienst ,5 % (Vorjahr) (7 011) (3 863) (236) (4 006) (15 116) (52,1 %) höherer Dienst ,1 % (Vorjahr) (4 567) (1 078) (46) (2 366) (8 057) (27,8 %) Summe ,0 % (Vorjahr) (14 493) (5 019) (294) (9 187) (28 993) (100,0 %) Der Anteil der Versorgungsempfänger aus dem gehobenen Dienst ist weiter angestiegen, und zwar von 52,1 % im Jahr 2000 auf nunmehr 52,5 %, während der Anteil der Versorgungsempfänger aus dem mittleren Dienst von 18,4 % auf 17,7 % zurückgegangen ist. Dies ist in erster Linie auf kostenwirksame strukturelle Verbesserungen bei der Besoldung zurückzuführen, die sich zeitversetzt auch im Versorgungsbereich auswirken. Zum Vergleich wird in der folgenden Tabelle dargestellt, wie sich die Besoldungsempfänger auf die einzelnen Laufbahnen verteilen: Besoldungsempfänger Insgesamt männlich weiblich Anzahl Anteil einfacher Dienst ,7 % (Vorjahr) (434) (12) (446) (0,8 %) mittlerer Dienst ,9 % (Vorjahr) (7 843) (2 483) (10 326) (17,7 %) gehobener Dienst ,3 % (Vorjahr) (17 449) (14 641) (32 090) (54,9 %) höherer Dienst ,1 % (Vorjahr) (11 158) (4 360) (15 518) (26,6 %) Summe ,0 % Der Anteil der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes ist von 26,6 % auf 27,1 %, der Anteil der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes von 54,9 % auf 55,3 % gestiegen. Demgegenüber ist der Anteil der Beamtinnen und Beamten des einfachen und mittleren Dienstes weiter gesunken. Eine Aufteilung der Besoldungsempfänger sowie der Ruhestandsbeamten, Witwen und Witwer nach Laufbahngruppen und Einzelplänen ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Eine Gegenüberstellung der jeweiligen Anteile der Laufbahngruppen aufgeteilt nach Einzelplänen enthält die Anlage Altersstruktur Im Bericht über die Altersstruktur der Landesbediensteten 1) ist dargestellt worden, dass die zukünftige und durch ein starkes Ansteigen der Zahl der Versorgungsempfänger geprägte Entwicklung der Versorgungsausgaben maßgeblich auf der nicht homogenen Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten basiert, wobei dies das Ergebnis der insbesondere in den 70er Jahren erfolgten umfangreichen Neueinstellungen ist. 1) Ministerratsvorlage des Ministeriums der Finanzen vom 2. Juli

4 Drucksache 14/1276 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Wie sich die Altersstruktur seit 1987 verändert hat, kann folgendem Schaubild entnommen werden: Anzahl Alter Es zeigt sich, dass weiterhin der Schwerpunkt in der Altersklasse 45 bis 54 Jahre liegt. Diese Beamtinnen und Beamten werden in den nächsten 15 Jahren in großer Zahl in den Ruhestand treten. Der Gipfel des Altersberges lag im Jahr 1978 bei rund 30 Jahren war er bereits bei über 38 Jahren und aktuell liegt er bei ca. 52 Jahren. Der Gipfel des Altersberges hat im Jahr 2001 wiederum leicht abgenommen, da allein 117 Beamtinnen und Beamte vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind, die zwischen 50 und 54 Jahre alt waren; im Vorjahr waren es 165 Beamtinnen und Beamten dieser Altersklasse (1999: 135, 1998: 98). Es muss damit gerechnet werden, dass dieser Gipfel in den kommenden Jahren weiter abflacht, da auch weiterhin mit vorzeitigen Ruhestandsversetzungen von Beamtinnen und Beamten dieser Altersstufen zu rechnen ist. Das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten entwickelte sich wie folgt: Jahr Durchschnittsalter Jahre Jahre Jahre Jahre seit Jahre 5. Höhe der Besoldung und Versorgung Die Höhe der durchschnittlichen Besoldungsbezüge und Ruhegehälter (brutto) unterteilt nach Lehrern, Polizei- und Justizvollzug sowie übrige Verwaltung stellt sich wie folgt dar: Besoldung in EUR Ruhegehalt in EUR männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt Lehrer bis A 13 s Lehrer ab A Hochschulen Polizei- und Justizvollzug

5 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/1276 Besoldung in EUR Ruhegehalt in EUR männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt Übrige Verwaltung einf./mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Die geringeren Durchschnittsbezüge der Beamtinnen erklären sich aus der vermehrten Inanspruchnahme von Teilzeit und Beurlaubung, was sich zusammen mit dem durchschnittlich früheren Ruhestandsbeginn auch auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirkt. Die Versorgungsbezüge berechnen sich bei 67,5 % aller Versorgungsempfänger nach dem Höchstruhegehaltssatz. Im Vorjahr war dies noch bei 68,3 % der Versorgungsempfänger der Fall (1999 = 68,7 %). Dies sind Auswirkungen früherer versorgungsrechtlicher Änderungen bei der Berechnung des Ruhegehalts mit der Folge, dass der Höchstruhegehaltssatz erst später erreicht wird. Ruhegehaltssatz Anteil 2000 in % Anteil 2001 in % Höchstruhegehaltssatz (i. d. R. 75 %) 68,3 67,5 70 bis 74,99 % 13,3 12,8 60 bis 69,99 % 12,3 13,0 50 bis 59,99 % 4,4 4,7 unter 50 % 1,8 2,0 Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz der vorhandenen Ruhestandsbeamten beläuft sich auf 73,3 % (Vorjahr: 73,4 % ), der der Ruhestandsbeamtinnen auf 68,2 % (Vorjahr: 68,6 %). Der dem Witwengeld zugrunde liegende Ruhegehaltssatz beträgt 72,2 % (Vorjahr: 72,6 %). Der Ruhegehaltssatz der im Jahr 2001 in den Ruhestand versetzten Beamten beträgt 73,1 % (2000 = 73,1 %) und der der Beamtinnen 64,8 % (2000 = 66,9 %). Dies ergibt einen durchschnittlichen Ruhegehaltssatz von 70,8 % (2000 = 71,2 %). Eine Aufstellung der durchschnittlichen Ruhegehälter, Ruhegehaltssätze und Witwengelder aufgeteilt nach Besoldungsgruppen enthält die Anlage Neuversorgungsfälle Die Neuversorgungsfälle sind 2001 im Vergleich zum Vorjahr von auf Fälle ( 25,6 %) stark gefallen. Dies beruht im Wesentlichen auf dem Rückgang der Ruhestandsversetzungen (also ohne Witwen-, Witwer- und Waisenfälle) von auf Fälle ( 28,0 %). Einzelheiten zu den Neuversorgungsfällen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Eintritt des Versorgungsfalls: männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt Erreichung der Altersgrenze Vollendung des 62./63. Lj Vollendung des 60. Lj. bei Schwerbehinderung Dienstunfähigkeit Sonstige Zwischensumme Witwen-/Witwerfälle nach Tod des Beamten Waisenfälle nach Tod des Beamten insgesamt Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten sind, hat sich von 339 auf 405 erhöht; ihr Anteil an den gesamten Ruhestandsversetzungen (also ohne Fälle Tod des Beamten ) belief sich 2001 auf 31,6 % (2000 = 19,1 %, 1999 = 18,9 %, 1998 = 18,4 %, 1997 = 19,1 %, 1996 = 23,0 %, 1995 = 25,9 %). 5

6 Drucksache 14/1276 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die aufgrund Erreichens der Antragsaltersgrenze in den Ruhestand versetzt worden sind, hat von 200 Fällen im Jahr 2000 auf 239 Fälle im Jahr 2001 wieder deutlich zugenommen, jedoch aufgrund des nach 14 Abs. 3 i. V. m. 85 Abs. 5 BeamtVG eingeführten Versorgungsabschlags das Niveau der Vorjahre (1996 = 273 Fälle, 1997 = 383 Fälle, 1998 = 300 Fälle) nicht wieder erreicht. Die Fälle der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit haben 2001 um 587 Fälle auf 521 Fälle ( 53,0 %) stark abgenommen. Die Anzahl der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Schwerbehinderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres hat sich von 125 auf 108 Fälle vermindert; der Anteil an den gesamten Ruhestandsversetzungen (ohne Fälle Tod des Beamten) ist um 1,4 Prozentpunkte auf 8,4 % gestiegen. 7. Durchschnittsalter bei Versetzung in den Ruhestand Das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten bei Eintritt in den Ruhestand belief sich im Jahr 2001 insgesamt auf 60 Jahre einen Monat (Männer: 60 Jahre sieben Monate; Frauen: 58 Jahre neun Monate). Damit ist das Durchschnittsalter bei Versetzung in den Ruhestand gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen (Vorjahr: 59 Jahre drei Monate; Männer 59 Jahre acht Monate Frauen 58 Jahre zwei Monate). Dies ist wohl mitverursacht durch die vom 1. Januar 2001 an geltenden Abschlagsregelungen bei vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit. Aufgeteilt nach Beschäftigungsbereichen belief sich das Durchschnittsalter bei Eintritt in den Ruhestand auf: Alter männlich weiblich insgesamt Jahr Monate Jahr Monate Jahr Monate Lehrer bis A 13 s 60 J 10 M 58 J 9 M 59 J 7 M Lehrer ab A J 1 M 59 J 5 M 61 J 7 M Hochschulen 64 J 2 M 59 J 8 M 63 J 8 M Polizei- und Justizvollzug 57 J 8 M 57 J 6 M Übrige Verwaltung 60 J 8 M 58 J 4 M 60 J 5 M einf./mittl. Dienst 56 J 7 M 56 J 2 M gehobener Dienst 60 J 10 M 59 J 1 M 60 J 8 M höherer Dienst 62 J 11 M 60 J 7 M 62 J 8 M Das Durchschnittsalter bei Einstellung des Ruhegehalts ergibt sich aus der folgenden Tabelle (ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenen): Einstellung des Ruhegehalts Alter Versorgungslaufzeit Jahre Lehrer bis A 13 s Lehrer ab A Polizei-/Justizvollzug Übrige Verwaltung einf./mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Die durchschnittliche Versorgungslaufzeit für den jeweiligen Beschäftigungsbereich ergibt sich aus der Differenz des Alters bei Einstellung des Ruhegehaltes zum Alter bei Beginn des Ruhestandes. Der Zeitraum des Ruhegehaltsbezugs liegt bei durchschnittlich 19 Jahren. 8. Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit Im Jahr 2001 sind insgesamt 521 Beamtinnen und Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr 2000 waren es (1999 = 861, 1998 = 562) Beamtinnen und Beamte erstmals eine starke Minderung ( 53,0 %; 2000 = + 28,7 %, 1999 = + 53,2 %). 6

7 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/1276 Der Anteil der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit an den gesamten Ruhestandsversetzungen verminderte sich von 62,3 % im Vorjahr auf nunmehr 40,7 %. Dabei betrug der Anteil bei den Beamten 32,6 % (Vorjahr: 55,4 %) und bei den Beamtinnen 62,4 % (Vorjahr: 79,5 %). Die Ruhestandsversetzungen verteilen sich auf Lehrer, Polizei- und Justizvollzug sowie übrige Verwaltung wie folgt: Ruhestandsversetzungen Davon wegen Anteil Dienstunfähigkeit Dienstunfähigkeit in % männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt Lehrer bis A 13 s ,8 68,5 59,8 Lehrer ab A ,3 45,5 34,9 Lehrer gesamt ,2 64,4 49,9 Hochschulen ,0 40,0 15,0 Polizei- und Justizvollzug ,0 100,0 26,2 Übrige Verwaltung: einf.+mittl. Dienst ,9 85,7 59,5 gehobener Dienst ,6 42,9 30,2 höherer Dienst ,1 23,1 17,4 Übrige Verw. gesamt ,2 46,9 32,7 Summe ,6 62,4 40,7 Trotz des deutlichen Rückganges ist der Anteil der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit bei Lehrerinnen und Lehrern bis Besoldungsgruppe A 13 s (insbesondere Bereich Grund- und Hauptschulen) sowie bei Beamtinnen und Beamten im einfachen und mittleren Dienst weiterhin überdurchschnittlich hoch. In der folgenden Tabelle wird der Anteil der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit aufgeteilt nach Einzelplänen 2) dargestellt: Einzelpläne Ruhestandsversetzungen Davon wegen Anteil Dienstunfähigkeit Dienstunfähigkeit in % männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt 03 ISM ,7 75,0 28,6 04 FM ,6 83,3 48,2 05 JM ,3 40,0 26,2 15 MBWW ,0 63,9 47,4 Sonstige Epl ,3 30,0 25,8 Summe ,6 62,4 40,7 2) Soweit in dem Bericht bzw. in den Anlagen Einzelpläne und Kurzbezeichnungen der Ressorts verwendet werden, haben diese folgende Bedeutung (Stand vor Ressortumgliederung): Epl. 02 StK/LV: Staatskanzlei und Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund, Epl. 03 ISM: Ministerium des Innern und für Sport, Epl. 04 FM: Ministerium der Finanzen, Epl. 05 JM: Ministerium der Justiz, Epl. 06 MASG: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Epl. 08 MWVLW: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Epl. 09 MKJFF: Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen, Epl. 14 MUF: Ministerium für Umwelt und Forsten, Epl. 15 MBWW: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung. 7

8 Drucksache 14/1276 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Im Hinblick auf die im Jahre 2001 relativ geringe Anzahl von Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit und deren Verteilung auf die einzelnen Geschäftsbereiche sowie die Schwankungen unterliegende Anzahl der Gesamtruhestandsversetzungen eines (kleinen) Geschäftsbereiches sind repräsentative ressortbezogene Aussagen nur bedingt möglich. Setzt man etwa die Anzahl der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen in Relation zu den jeweils vorhandenen Zahlfällen, so ergeben sich folgende Werte: 2001 Zahlfälle Dienstunfähige Anteil in % 03 ISM ,52 04 FM ,72 05 JM ,60 15 MBWW ,11 Sonstige Einzelpläne ,55 insgesamt ,87 Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aufgeführten Ressorts zeigt sich, dass allein der Bildungsbereich mit dem Anteil der Dienstunfähigen über dem Landesdurchschnitt liegt. Aus der folgenden Tabelle ist zu ersehen, wie sich die Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit im Jahr 2001 auf einzelne Altersklassen verteilen: Alter bis 49 Jahre Alter von 50 bis 54 Jahre 55 Jahre und älter gesamt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Lehrer bis A 13 s Lehrer ab A Lehrer gesamt Hochschulen Polizei-/Justizvollzug Übrige Verwaltung: einf.+mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Übrige Verw. gesamt Summe Damit entwickelten sich die Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit getrennt nach Altersklassen im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt: Veränderung gegenüber Vorjahr Jahre und jünger ,1 % + 17,7 % 11,8 % 50 bis 54 Jahre ,6 % + 22,2 % 29,1 % 55 Jahre und älter ,8 % + 31,4 % 62,1 % Insgesamt ,2 % + 28,7 % 53,0 % Es zeigt sich, dass insbesondere in den Altersklassen 50 bis 54 Jahre und 55 Jahre und älter ein deutlicher Rückgang der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit im Gegensatz zu den Jahren 1999 und 2000 zu verzeichnen ist. 8

9 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/1276 Aufgeschlüsselt nach Beschäftigungsbereichen ergibt sich folgendes Bild: Alter bis 49 Jahre Alter 50 bis 54 Jahre 55 Jahre und älter Lehrer bis A 13 s Lehrer ab A Lehrer gesamt Hochschulen Polizei-/Justizvollzug Übrige Verwaltung: einf. + mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Übrige Verw. gesamt Summe Nachfolgend werden die Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit in den einzelnen Altersklassen näher betrachtet. 8.1 Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren bzw. unter 55 Jahren Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 1994 unter Punkt 5 (Personalentwicklung und mittelfristige Finanzperspektive) beschlossen, dass die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren der Einwilligung des Ministeriums der Finanzen bedarf. Etwa ab Mitte der 2. Jahreshälfte 1994 wurde so verfahren. Seit Oktober 1995 ist das Einwilligungserfordernis des Finanzministeriums für Beamtinnen und Beamten unter 55 Jahren in 48 Abs. 2 LHO gesetzlich verankert. Die Zahl der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren ist von 93 im Jahr 2000 auf 82 gesunken; sie bleibt jedoch mit einer Minderung im Vergleich zum Vorjahr von 11,8 % gegenüber dem allgemeinen Rückgang von 53,0 % bei den vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit insgesamt deutlich zurück. Die vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren im Vergleich zu den Vorjahren aufgeteilt nach Beschäftigungsbereichen stellen sich wie folgt dar: Lehrer Polizei-/Justizvollzug Übrige Verwaltung einf. und mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Summe In 2001 wurden 117 Beamtinnen und Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, die über 50 Jahre alt waren, aber das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (2000 = 165 Beamtinnen und Beamte; Minderung = 29,1 %). 8.2 Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten, die 55 Jahre und älter sind Die vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten in dieser Altersklasse sind gegenüber dem Vorjahr um 62,1 % (2000 = 850; 2001 = 322) gefallen, nachdem 2000 diese Fälle um 31,4 % gegenüber 1999 angewachsen sind. Diese deutlichen Schwankungen seit 1997 sind in dem folgenden Schaubild dargestellt: 9

10 Drucksache 14/1276 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Alter bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit Anzahl Alter Der Anteil der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen von Beamtinnen und Beamten ab dem 55. Lebensjahr an den Gesamtruhestandsversetzungen ist immer noch überproportional hoch, obwohl im Jahr 1999 für den Personenkreis der Beamtinnen und Beamten ab dem 55. Lebensjahr erstmals die Möglichkeit der Altersteilzeit eingeführt und insbesondere im Lehrerbereich auch in den Jahren 2000 und 2001 verstärkt genutzt worden ist. Ab 1999 wurden bundesgesetzlich stufenweise Versorgungsabschläge bei Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze eingeführt. Dies hat wohl mit dazu geführt, dass im Jahr 2001 die Anzahl der Ruhestandsversetzungen wegen Erreichens der Altersgrenze (i. d. R. 65. Lebensjahr) angestiegen ist (von 339 auf 405), die Anzahl der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von über 60-jährigen Beamtinnen und Beamten sich deutlich vermindert hat (von 420 auf 150). Hinzu kommt auch weiterhin, dass sich das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten zukünftig noch weiter erhöhen wird, wie sich aus dem Bericht über die Altersstruktur der Landesbediensteten ergibt 3). Damit steigt auch die Zahl der älteren Beamtinnen und Beamten, bei denen naturgemäß eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit besteht. 3) Bericht über die Altersstruktur der Landesbediensteten, Ministerratsvorlage des Ministeriums der Finanzen vom 2. Juli

11 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Medizinische Verbindungsstelle Durch Beschluss des Ministerrates wurde beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine nur mit Zustimmung der betroffenen Beamten tätig werdende zentrale medizinische Verbindungsstelle eingerichtet. Diese soll hinsichtlich der Dienstfähigkeit unmittelbarer Landesbeamter im Zusammenhang mit einer möglichen Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand die Plausibilität der Untersuchungsaufträge und der amtsärztlichen Beurteilungen überprüfen. Sie hat am 1. März 2001 ihre Arbeit aufgenommen. In der Zeit von März bis September 2001 wurden ca. 500 Untersuchungsaufträge vorgelegt, bis zum 19. September 2001 die medizinische Verbindungsstelle aber nur in 185 Fällen eingeschaltet. Dabei haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die medizinische Verbindungsstelle zur Qualitätssicherung der Untersuchungsaufträge und der amtsärztlichen Beurteilungen beiträgt. Ein Teil der Untersuchungsaufträge musste vor einer qualifizierten amtsärztlichen Beurteilung vervollständigt und ein Teil der Gutachten konnte im Ergebnis nicht nachvollzogen werden (Plausibilitätskontrolle). Die Versagung des Einverständnisses zur Mitwirkung der zentralen medizinischen Verbindungsstelle durch den überwiegenden Teil der Betroffenen erfordert eine gesetzliche Verankerung der Mitwirkung. Es ist nunmehr vorgesehen, durch eine Ergänzung des Landesbeamtengesetzes die medizinische Verbindungsstelle obligatorisch bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit von unmittelbaren Landesbeamten zu beteiligen (Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Landtagsdrucksache 14/953). 9. Reaktivierung von Ruhestandsbeamten In dem Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2000 wurden drei Reaktivierungen von Ruhestandsbeamten angeführt. Im Jahr 2001 gab es neun Reaktivierungsfälle, und zwar vier im Bereich des Ministeriums des Innern und für Sport, drei im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, eine im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und eine im Bereich des Ministeriums der Finanzen. Insgesamt wurden dem Ministerium der Finanzen 230 Fälle gemeldet, in denen bereits wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Beamtinnen und Beamte zur Prüfung einer eventuellen Wiederverwendung im Jahr 2001 amtsärztlich nachuntersucht worden sind (MBWW: 108 Fälle, ISM: 54 Fälle, FM: 33 Fälle, JM: 23 Fälle, MWVLW: sieben Fälle, MKJFF: zwei Fälle, MASG: ein Fall, MUF: ein Fall und RH: ein Fall). Im Jahr 2000 erfolgten 191 und im Jahr Nachuntersuchungen. C. Maßnahmen zur Finanzierung der Beamtenversorgung 1. Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz In den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz 4) sind bis zum 31. Dezember 2001 Zuführungen für (2000 = 3 754) Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, deren Beamten- oder Richterverhältnis nach dem 30. September 1996 begründet worden ist, eingezahlt worden (Anlage 5: Entwicklung Pensionsfonds). Der Kontostand des Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz belief sich zum 31. Dezember 2001 auf insgesamt ,55 EUR einschließlich ,42 EUR Zinsen. 4) Errichtet durch das Landesgesetz über die Errichtung eines Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz vom 12. März 1996 (GVBl S. 152). 11

12 Drucksache 14/1276 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Die monatlichen Zuführungen an den Finanzierungsfonds entwickelten sich wie in dem nachfolgenden Schaubild dargestellt: Entwicklung der Zuführungen zum Pensionsfonds Nov 96 Feb 97 Mai 97 Aug 97 Nov 97 Feb 98 Mai 98 Aug 98 Nov 98 Feb 99 Mai 99 Aug 99 Nov 99 Feb 00 Mai 00 Aug 00 Nov 00 Feb 01 Mai 01 Aug 01 Nov 01 Zuführung Die Zuführungen zum Finanzierungsfonds steigen kontinuierlich an. Die Sonderbewegungen im Dezember ergeben sich aus der Auszahlung der Sonderzuwendung. Der Anstieg im Monat August 2001 beruht auf der Verbeamtung der ursprünglich als Angestellte eingestellten Lehrer. 2. Versorgungsrücklage nach 14 a Bundesbesoldungsgesetz Nach Maßgabe des 14 a Bundesbesoldungsgesetz ist in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2017 eine Versorgungsrücklage aus einer Verminderung der jeweiligen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zu bilden. Die landesrechtliche Regelung findet sich in 3 a des Landesgesetzes über die Errichtung eines Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz. 5) Im Jahr 2001 erfolgte eine Zuführung zu dieser Versorgungsrücklage für den Landesbereich in Höhe von ,29 EUR. Diese hat damit zum 31. Dezember 2001 einen Stand von ,86 EUR einschließlich Zinsen in Höhe von ,00 EUR erreicht. 5) Landesgesetz zur Durchführung des 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 9. November 1999 (GVBl. S. 395). 12

13 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/1276 Anlage 1: Ruhestandsbeamte und Witwen/Witwer nach Einzelplänen und Laufbahngruppen Einzelplan Laufbahngruppe Ruhestandsbeamte Witwer/Witwen Insgesamt männlich weiblich männlich weiblich Anzahl Anteil Epl. 02 einf./mittl. Dienst ,9% StK/LV gehobener Dienst ,5% höherer Dienst ,6% Zwischensumme ,0% Epl. 03 einf./mittl. Dienst ,1% ISM gehobener Dienst ,6% höherer Dienst ,3% Zwischensumme ,0% Epl. 04 einf./mittl. Dienst ,6% FM gehobener Dienst ,9% höherer Dienst ,5% Zwischensumme ,0% Epl. 05 einf./mittl. Dienst ,6% JM gehobener Dienst ,9% höherer Dienst ,5% Zwischensumme ,0% Epl. 06 einf./mittl. Dienst ,2% MASG gehobener Dienst ,1% höherer Dienst ,7% Zwischensumme ,0% Epl. 08 einf./mittl. Dienst ,5% MWVLW gehobener Dienst ,4% höherer Dienst ,1% Zwischensumme ,0% Epl. 09 einf./mittl. Dienst ,0% MKJFF gehobener Dienst ,8% höherer Dienst ,2% Zwischensumme ,0% Epl. 14 einf./mittl. Dienst ,6% MUF gehobener Dienst ,8% höherer Dienst ,6% Zwischensumme ,0% Epl. 15 einf./mittl. Dienst ,3% MBWW gehobener Dienst ,0% höherer Dienst ,7% Zwischensumme ,0% Gesamt einf./mittl. Dienst ,6% 2001 gehobener Dienst ,0% höherer Dienst ,4% Summe ,0% Gesamt einf./mittl. Dienst ,2% 2000 gehobener Dienst ,1% höherer Dienst ,7% Summe ,0% 13

14 Drucksache 14/1276 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Anlage 2: Besoldungsempfänger nach Einzelplänen und Laufbahngruppen Einzelplan Laufbahngruppe Besoldungsempfänger Insgesamt männlich weiblich Anzahl Anteil Epl. 02 einf./mittl. Dienst ,6% StK/LV gehobener Dienst ,0% höherer Dienst ,4% Zwischensumme ,0% Epl. 03 einf./mittl. Dienst ,4% ISM gehobener Dienst ,4% höherer Dienst ,2% Zwischensumme ,0% Epl. 04 einf./mittl. Dienst ,7% FM gehobener Dienst ,4% höherer Dienst ,9% Zwischensumme ,0% Epl. 05 einf./mittl. Dienst ,4% JM gehobener Dienst ,6% höherer Dienst ,0% Zwischensumme ,0% Epl. 06 einf./mittl. Dienst ,9% MASG gehobener Dienst ,8% höherer Dienst ,3% Zwischensumme ,0% Epl. 08 einf./mittl. Dienst ,6% MWVLW gehobener Dienst ,5% höherer Dienst ,9% Zwischensumme ,0% Epl. 09 einf./mittl. Dienst ,1% MKJFF gehobener Dienst ,7% höherer Dienst ,2% Zwischensumme ,0% Epl. 14 einf./mittl. Dienst ,6% MUF gehobener Dienst ,5% höherer Dienst ,9% Zwischensumme ,0% Epl. 15 einf./mittl. Dienst ,2% MBWW gehobener Dienst ,0% höherer Dienst ,8% Zwischensumme ,0% Gesamt einf./mittl. Dienst ,6% gehobener Dienst ,3% höherer Dienst ,1% Summe ,0% 14

15 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/1276 Anlage 3: Anteil der Besoldungsempfänger sowie der Ruhestandsbeamten und Witwen/ Witwer nach Einzelplänen und Laufbahngruppen Einzelplan Laufbahngruppe Besoldungsempfänger Ruhestandsbeamte,Witw. Differenz* Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anteil Epl. 02 einf./mittl. Dienst 5 5,6% 1 1,9% 3,7% StK/LV gehobener Dienst 29 33,0% 7 13,5% 19,5% höherer Dienst 54 61,4% 44 84,6% -23,3% Zwischensumme ,0% ,0% 0,0% Epl. 03 einf./mittl. Dienst ,4% ,1% -13,7% ISM gehobener Dienst ,4% ,6% 16,8% höherer Dienst 589 5,2% ,3% -6,1% Zwischensumme ,0% ,0% 0,0% Epl. 04 einf./mittl. Dienst ,7% ,6% 15,1% FM gehobener Dienst ,4% ,9% -8,5% höherer Dienst 277 4,9% ,5% -6,6% Zwischensumme ,0% ,0% 0,0% Epl. 05 einf./mittl. Dienst ,4% ,6% 3,8% JM gehobener Dienst ,6% ,9% -1,3% höherer Dienst ,0% ,5% -2,5% Zwischensumme ,0% ,0% 0,0% Epl. 06 einf./mittl. Dienst ,9% 83 13,2% 7,7% MASG gehobener Dienst ,8% ,1% 13,7% höherer Dienst ,3% ,7% -21,4% Zwischensumme ,0% ,0% 0,0% Epl. 08 einf./mittl. Dienst ,6% 57 5,5% 11,1% MWVLW gehobener Dienst ,5% ,4% 6,2% höherer Dienst ,9% ,1% -17,2% Zwischensumme ,0% ,0% 0,0% Epl. 09 einf./mittl. Dienst 3 2,1% 11 7,0% -4,9% MKJFF gehobener Dienst 63 44,7% 42 26,8% 17,9% höherer Dienst 75 53,2% ,2% -13,1% Zwischensumme ,0% ,0% 0,0% Epl. 14 einf./mittl. Dienst 95 5,6% 57 5,6% 0,0% MUF gehobener Dienst ,5% ,8% -3,3% höherer Dienst ,9% ,6% 3,3% Zwischensumme ,0% ,0% 0,0% Epl. 15 einf./mittl. Dienst 69 0,2% 42 0,3% -0,1% MBWW gehobener Dienst ,0% ,0% -4,0% höherer Dienst ,8% ,7% 4,1% Zwischensumme ,0% ,0% 0,0% Gesamt einf./mittl. Dienst ,6% ,6% -2,0% gehobener Dienst ,3% ,0% 2,3% höherer Dienst ,1% ,4% -0,3% Summe ,0% ,0% 0,0% * in Prozentpunkten 15

16 Drucksache 14/1276 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Anlage 4: Ruhegehalt und dazugehörender Ruhegehaltssatz sowie Witwengeld nach Besoldungsgruppen (Durchschnittswerte) Besoldungs- Ruhegehaltssatz Ruhegehalt Anzahl Witwengeld Anzahl gruppe in EUR in EUR A 5 67,2% A 6 67,1% A 7 67,5% A 8 69,6% A 9 73,4% A 10 71,8% A 11 72,3% A 12 70,9% A 13 72,9% A 14 71,8% A 15 74,2% A 16 74,5% B 2 74,6% B 3 74,5% B 4 75,0% B 5 74,2% B 6 74,8% C 2 72,8% C 3 73,9% C 4 72,2% R 1 73,0% R 2 74,7% R 3 74,8%

17 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Drucksache 14/1276 Anlage 5: Entwicklung des Pensionsfonds Stand: Angaben in EUR ZeitraumZahlfälle Zuführungen Zinsen Aufwand Versorgung Beihilfe Anlage Kontenstand Gesamtstand Se ,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,49 Se ,42 0, ,83 0,00 0, , ,08 Se , , , ,77 0, , ,10 Se , , ,68 457,11 0, , ,29 Gesamt , , , ,88 0, , ,29 Jan ,88 0,00 153,39 0,00 0, , , ,78 Feb , ,53 153, ,37 0, , , ,65 Mrz , ,27 153,39 0,00 0, , , ,17 Apr , ,72 0, ,03 0, , , ,70 Mai , ,39 0,00 0,00 0, , , ,65 Jun , ,78 460,16 0,00 0, , , ,93 Jul , ,00 153,39 0,00 0, , , ,72 Aug , ,29 153,39 0,00 0, , , ,86 Sep , ,14 153,39 0,00 0, , , ,57 Okt , ,93 153,39 0,00 0, , , ,47 Nov , ,44 153,39 0,00 0, , , ,30 Dez , ,48 153,39 0,00 0, , , ,82 Se , , , ,40 0, ,00 Gesamt , , , ,28 0, , ,82 Jan , ,81 153,39 0,00 0, , , ,06 Feb , ,53 153,39 0,00 0, , , ,31 Mrz , ,27 153,39 0,00 0, , , ,78 Apr , ,72 153,39 0,00 0, , , ,88 Mai , ,39 153,39 0,00 0, , , ,76 Jun , ,00 153,39 0,00 0, , , ,26 Jul , ,78 153,39 0,00 0, , , ,37 Aug , ,29 153,39 0,00 0, , , ,09 Sep , ,14 153,39 0,00 0, , , ,37 Okt , ,93 153,39 0,00 0, , , ,92 Nov , ,44 153,39 0,00 0, , , ,61 Dez , ,48 153,39 0,00 0, , , ,55 Se , , ,68 0,00 0, ,00 Gesamt , , , ,28 0, , ,55 17

18 Drucksache 14/1276 Landtag Rheinland-Pfalz 14. Wahlperiode Anlage: 6: Kapitalanlage des Pensionsfonds Anlagedatum Betrag in EUR Zinssatz in v.h. Laufzeit ,76 5, Jahre ,76 6, Jahre ,76 5, Jahre ,64 5, Jahre ,53 5, Jahre ,64 5, Jahre ,64 5, Jahre ,76 5, Jahre ,64 5, Jahre ,76 4, Jahre ,76 4, Jahre ,76 4, Jahre ,76 4, Jahre ,41 4, Jahre ,76 4, Jahre ,00 3, Jahre ,00 4, Jahre ,00 4, Jahre ,00 4, Jahre ,00 4, Jahre ,00 4, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 5, Jahre ,00 4, Jahre ,00 5, Jahre Summe ,34 18

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