Leistungsbeschreibung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leistungsbeschreibung"

Transkript

1 Geschäftsstelle Lange Str. 2a Rethem (Aller) Telefon: / info@kijuku.de - Internet: Leistungsbeschreibung (nach 78b, 78c SGB VIII) vom Ambulante Hilfen zur Erziehung in Form von: Jugendarbeit: Jugendfreizeiten, Jugendleiterausbildung, Fortbildungen, Seminare Spektakulus - Mittelalterliche Abenteuerspiele Jugendtreff Behr sche Haus Lange Str Rethem (Aller) Jugendhilfe: Ambulante Hilfen zur Erziehung - Sozialpädagogischer Familienhilfe - Erziehungsbeistandschaft - Haus- und Familienpflege - Schulbegleitung - Begleiteter Umgang - Familienhebammen - Clearing Träger: Kijuku Kinder-Jugend-Kultur e.v. Geschäftsstelle Lange Str. 2a Rethem (Aller)

2 Inhaltsverzeichnis Seite I. Gesamteinrichtung Art der Einrichtung Grundsätzliches Selbstverständnis II. Leistungsangebot für Sozialpädagogische Familienhilfe Personenkreis Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Methodische Grundlagen Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule, Ausbildung Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Personal Betreuungsleistungen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und sicherung. 10 III. Leistungsangebot für Erziehungsbeistandschaft Personenkreis Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Methodische Grundlagen Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule, Ausbildung Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Personal Betreuungsleistungen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und sicherung 14 IV. Leistungsangebot für Haus- und Familienpflege Personenkreis Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Methodische Grundlagen Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule, Ausbildung Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Personal

3 Betreuungsleistungen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und sicherung.. 18 V. Leistungsangebot für Schulbegleitung Personenkreis Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Methodische Grundlagen Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule, Ausbildung Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Personal Betreuungsleistungen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und sicherung.. 21 VI. Leistungsangebot für Begleiteter Umgang Personenkreis Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Methodische Grundlagen Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule, Ausbildung Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Personal Betreuungsleistungen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und sicherung 26 V. Leistungsangebot für Familienhebammen Personenkreis Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Methodische Grundlagen Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule, Ausbildung Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Personal Betreuungsleistungen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und sicherung

4 VI. Leistungsangebot für Clearing Personenkreis Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Methodische Grundlagen Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule, Ausbildung Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Personal Betreuungsleistungen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und sicherung

5 I. Gesamteinrichtung Name der Einrichtung: Kijuku Kinder-Jugend-Kultur e.v. Ambulante Hilfen zur Erziehung Träger: Kijuku Kinder-Jugend-Kultur e.v. 1. Art der Einrichtung Der Verein Kijuku Kinder-Jugend-Kultur e.v. mit Sitz in Frankenfeld (Landkreis Soltau- Fallingbostel) ist gemeinnützig und als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt. Der Verein ist Mitglied im Kreisjugendring Soltau-Fallingbostel und weiteren Arbeitskreisen. Der Verein bietet verschiedene ambulante Hilfen zur Erziehung an. Darüber hinaus veranstaltet der Verein seit 1995 im Bereich der Jugendarbeit ein breites Spektrum an Jugendfreizeiten, Seminaren und Fortbildungen. Einzugsbereich: Der Einzugsbereich für ambulante Hilfen zur Erziehung erstreckt sich über die Landkreise Nienburg/Weser und Soltau-Fallingbostel, bei Bedarf auch über angrenzende Landkreise. Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlagen bilden die 1684, 1685 BGB, 18, 27, 30, 31 und 41 SGB VIII. 2. Grundsätzliches Selbstverständnis In unserer Arbeit betrachten wir jedes/n Kind/Jugendlichen als Individuum. Entsprechend der jeweiligen bisherigen Sozialisation zeigt jeder junge Mensch verschiedene Verhaltensmuster und hat individuelle Bedürfnisse, Defizite, sowie Fähigkeiten und Stärken. Aus diesem Verständnis resultierend, versuchen wir durch ein fachliches Einwirken auf die durch unsere Arbeit mit uns in Berührung kommenden Menschen Prozesse zu initiieren, die zur Aufarbeitung und Reflexion bisheriger Lebenserfahrungen und Entwicklungen dienen. Anschließend begleiten wir die Kinder/Jugendlichen bei der Entwicklung und Verwirklichung neuer Perspektiven. Dabei sind uns die Entwicklung zur Selbständigkeit und Selbstentfaltung besonders wichtig. Im Besitz des Trägers befinden sich Gruppenzelte, Kanu und Kanadier inklusive Ausrüstung, sowie ein Segelboot für bis zu sechs Personen. Diese können für Freizeitangebote und erlebnispädagogisch orientierte Projekte genutzt werden. Pädagogische Leitbilder: Unser pädagogisches Handeln ist geprägt von einer christlich-ethischen und humanistischen Grundeinstellung. 5

6 Methodische Grundlagen: Die ambulanten Hilfen unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien direkt vor Ort in ihrem Lebensumfeld. Art und Umfang der Hilfe werden für jeden Einzelfall individuell mit den Beteiligten und dem zuständigen Jugendamt abgestimmt und vereinbart. Sie berücksichtigen während des Hilfeprozesses in hohem Maße die sozialräumlichen Angebote und Ressourcen des jeweiligen Gemeinde- oder Stadtteils. Die Stärken unseres ambulanten Hilfeangebots liegen in der großen Flexibilität und Methodenvielfalt bei gleichzeitiger professioneller Struktur des Hilfeprozesses. Die konkrete Arbeit vor Ort stellen je nach Bedarf Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen, Erzieher, Familienhebammen, und Erziehungshelfer mit entsprechendem Ausbildungsschwerpunkt und Zusatzqualifikation, sowie Berufserfahrung sicher. Die Abrechnung der Betreuungsleistungen erfolgt in Form von Fachleistungsstunden. II. Leistungsangebot für Sozialpädagogische Familienhilfe 1. Personenkreis Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes familienunterstützendes Angebot. Es unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen, wenn eine dem Wohl der Kinder entsprechende Erziehung nicht aus eigener Kraft gewährleistet werden kann. Sozialpädagogische Familienhilfe entwickelt das Selbsthilfepotenzial einer Familie und aktiviert Ressourcen, die innerhalb der Familie und des Sozialraums bestehen und erfordert die Mitarbeit der Familie. Eine SPFH ist in der Regel für einen Zeitraum zwischen 6 Monaten und 2 Jahre angelegt, bei Bedarf auch länger. Eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung der Betreuerin/des Betreuers zur Familie ist die Grundlage einer erfolgreichen Maßnahme, dennoch ist es wichtig, zur fachlichen und neutralen Arbeit die nötige Distanz und einen respektvollen Umgang zu pflegen. Familienhelfer arbeiten mit Ressourcen des Familiensystems und deren Mitglieder. Ziele und Lösungswege werden nicht vorgegeben, sondern mit den Beteiligten gemeinsam erarbeitet. Die Arbeit findet grundsätzlich im Lebensumfeld der Familie statt. Die Hilfen können sowohl präventiv eingesetzt werden als auch die Bewältigung von Krisen wirksam unterstützen. Sie dienen dazu, das Familiensystem zu stabilisieren, Krisen und Problemfelder zu bewältigen und Fremdplatzierungen von Kindern zu verhindern. Zielgruppe: Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, die aus unterschiedlichsten Gründen eine angemessene Versorgung und Betreuung der Kinder nicht gewährleisten können. Neben allgemeinen Erziehungs- und Beziehungsschwierigkeiten liegen oft weitere innerfamiliäre Probleme an, zu deren Lösung eine intensive und längerfristige sozialpädagogische Begleitung erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Familie mit der Maßnahme einverstanden ist und die notwendige Mitwirkungsbereitschaft vorliegt. 6

7 2. Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Pädagogischer Ansatz: Das pädagogische Handeln orientiert sich an verhaltenstherapeutischen, gesprächstherapeutischen und insbesondere an systemischen Ansätzen. Verhaltensauffälligkeiten und -störungen werden nicht als individuelle Eigenschaften eines Symptomträgers verstanden, sondern als der Versuch, ein aus dem Gleichgewicht geratenes Beziehungssystem wieder zu stabilisieren. Die Handlungsstrategien zielen darauf ab, eine Veränderung der Beziehungsmuster zu ermöglichen, Ressourcen des Beziehungssystems zu nutzen und Handlungsalternativen zu erarbeiten und zu erfahren. Leitgedanke unserer Arbeit ist, gemeinsam mit den von uns betreuten Menschen neue Strategien zur Lebensbewältigung auf dem Hintergrund des eigenverantwortlichen Handelns zu entwickeln. Wir richten uns hierbei nach dem individuellen Bedarf und den Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten eines jeden Einzelnen. Dabei stehen Lösungsorientierung und Zukunftsplanung im Vordergrund. Pädagogische Zielsetzung: Das Handlungsrepertoire der Familie soll dahingehend gefördert werden, dass sie ihr Leben zukünftig selbstständig und unabhängig von weiterer Hilfe zum Wohl der Kinder gestalten kann. Allgemeine Ziele des Angebots sind: - Stärkung der Ressourcen der Familie - Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern - Erweiterung der Alltags- und Handlungskompetenz der Eltern - Angemessene Förderung und Versorgung der Kinder - Stärkung des Selbstwertgefühls der Familienmitglieder - Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien - Erhalt und Entwicklung des familiären Lebenszusammenhangs, der Kommunikation und der Interaktionsmuster - Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und der Freizeitgestaltung - Sicherung der materiellen Lebensbedingungen - Aufbau sozialer Netzwerke Konkrete Ziele sowie der Umfang und die Inhalte der Betreuung werden gemeinsam mit Familienmitgliedern und dem Jugendamt erarbeitet, beschrieben und vereinbart. 3. Methodische Grundlagen Das Angebot der Hilfe wird auf die Bedürfnisse und die gegebenen Möglichkeiten der jeweiligen Familie zugeschnitten. Das kontinuierliche Aufsuchen der Familie setzt erste Strukturen, die Veränderungen ermöglichen und die Familie Vertrauen und Hoffnung erleben lassen. Die Familie wird in ihrem Alltag begleitet, z.b. durch gemeinsame Ämtergänge oder Lehrergespräche. Die Familie wird unterstützt durch beratende Gespräche, z.b. hinsichtlich Erziehungsprobleme, Konflikten in der Ehe oder ökonomischen Problemen. Konkrete Problemstellungen werden angegangen und bearbeitet (z.b. Haushaltspläne aufgestellt, um Schulden zu regulieren oder gemeinsames Kochen, um alternatives Essverhalten in der Familie erlebbar und umsetzbar zu machen). Alternative Lösungen zu bisherigen Verhaltensweisen 7

8 werden durch anschauliche Beispiele verdeutlicht und regen somit zur Nachahmung an. Die Familie hat durch das Angebot der SPFH die Möglichkeit eigenes Verhalten zu reflektieren, Struktur und Halt zu erfahren, sich neue Handlungsspielräume im Alltag zu erobern und alternative Handlungen zum bisherigen unerwünschten Verhalten einzuüben. Der Verlauf der Familienhilfe ist in drei Phasen unterteilt: 1. Phase: Der Aufbau einer tragfähigen Vertrauensbeziehung zwischen Familie und Betreuer steht im Vordergrund der Arbeit. Diese Phase bedarf einer Zeit von ca. 2-3 Monaten. Sie dient dem Kennenlernen und dazu, Erwartungen abzuklären. Erste Veränderungsziele und Wünsche werden auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft und Prioritäten festgelegt. Ressourcen in der Familie werden beleuchtet und gewürdigt. Die Familie wird durch die Fokussierung auf ihre Stärken motiviert und in einer konstruktiven Zusammenarbeit bestärkt. 2. Phase: Auf der Grundlage des Hilfeplans erarbeitet der Betreuer mit der Familie den Selbsthilfeplan. Der Prozess bis zur Zielerreichung wird der Familie immer wieder transparent dargelegt, so dass die Familie Entwicklungen sehen und begreifen kann. Alternative Verhaltensweisen und neue Strategien zu bisherigem Verhalten werden erprobt und gelernt. Durch regelmäßige Reflektion und Beobachtung werden Unterschiede zum bisherigen Verhalten sichtbar gemacht und benannt. Handlungsspielräume können dadurch neu erlebt und erschlossen und Schritte in die Umsetzung der vereinbarten Ziele ermöglicht werden. 3. Phase: In dieser Phase werden die erreichten Ziele überprüft und stabilisiert. Der Betreuer hält sich zunehmend mehr im Hintergrund, die Familie wird zum selbständigen Akteur ihres Alltags. Die Ablösung wird vorbereitet und eine gemeinsame Schlussauswertung in Form eines abschließenden Hilfeplangesprächs durchgeführt. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Erarbeitete Kriterien sind als Instrumente installiert, um ein Gefährdungsrisiko abschätzen und entsprechende weitere notwendige Handlungsschritte einleiten zu können. Der Betreuer bewahrt seine Position als Außenstehender, er verhält sich neutral und nicht parteilich. Er orientiert sich an seinem fachlichen Auftrag. 4. Struktur der Leistungsbereiche Erziehung Diese Einrichtung verfügt über keine eigene Schule und über keinen angeschlossenen Ausbildungsgang. Insofern wird lediglich der Leistungsbereich Erziehung beschrieben. 4.1 Leistungsbereich Erziehung Die folgenden beschriebenen Leistungen sind Standardleistungen und kommen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen zugute Grundleistungen 8

9 Räumliche Gegebenheiten Einsatz- und Betreuungsort ist in der Regel das jeweilige Lebensumfeld der Familie. Für Leitung und Verwaltung, Teamsitzungen, Supervision und trägerinterne Fortbildungen stellt der Träger in der Geschäftsstelle (Lange Str. 2a, Rethem) einen Büroraum, Besprechungsraum, Teeküche, sowie WC zur Verfügung Personal Für das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe werden Fachkräfte, in der Regel Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen und Erzieher mit entsprechender Zusatzqualifikation, sowie Berufserfahrung eingesetzt. Die pädagogischen Fachkräfte sind flexibel einsetzbar. Die Fachkräfte sind in der Regel beim Träger angestellt. Darüber hinaus werden bei Bedarf externe Fachkräfte beauftragt. Für allgemeine Aufgaben der Leitung und Verwaltung wird im Verhältnis 1:12 weiteres Personal bereitgestellt. Teamsitzung und Supervision: Es findet einmal im Monat eine Teamsitzung mit Fallbesprechungen und kollegialer Beratung für alle Fachkräfte statt. Einmal monatlich findet eine Teamsupervision statt, zusätzlich wird bei Bedarf Einzelsupervision angeboten. Fort- und Weiterbildung: Der Träger unterstützt seine Mitarbeiter in deren Weiterbildungsbemühungen aktiv und versteht diese Unterstützung als Teil einer langfristigen Personalentwicklungsstrategie, die sich in einer erhöhten Prozess- und Ergebnisqualität der pädagogischen Arbeit niederschlagen soll. Darüber hinaus nimmt jede Fachkraft einmal jährlich für mindestens einen Tag an einer Fortbildung für sein spezielles Aufgabengebiet teil. Die Abrechnung der Betreuungsleistungen erfolgt in Form von Fachleistungsstunden. Die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden wird im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart Betreuungsleistungen Die Betreuungsdauer, die Ziele, sowie die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden werden im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart. Der Betreuer nimmt am Hilfeplangespräch teil. Er leistet die vereinbarten Nettofachleistungsstunden und verfolgt die im Hilfeplan vereinbarten Ziele. Der Betreuer leistet die Betreuung, Begleitung und Beratung der Familie in Erziehungsaufgaben durch: 9

10 - beratende Gespräche zur Unterstützung der Erziehung, z.b. Überprüfung der altersgemäßen Entwicklung der Kinder und Erschließung von Fördermöglichkeiten - modellhaftes Handeln in erzieherischen Schlüsselsituationen - Reflektion der unterschiedlichen Rollen in der Familie, insbesondere der Erzieherrolle, z.b. Klärung der Aufgabenverteilung in der Familie - Unterstützung in der Wahrnehmung der elterlichen Sorge innerhalb der Familie und der elterlichen Vertretung nach außen, z.b. Gespräche mit Schulen und Kindergarten Zudem sorgt sich der Betreuer um die Begleitung und Beratung der Familie bei der Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten durch: - Unterstützung bei Haushaltsangelegenheiten - Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen - Aufbau und Stärkung von Kommunikationsregeln im Alltag - Hilfestellung bei Schuldenregulierung, Ratenvereinbarungen treffen, Schuldnerberatung aufsuchen - Vermittlung und Beratung in Familienkonflikten und Krisen, Aufbau und Erarbeitung von Konfliktregeln, Lösungsmodelle veranschaulichen und ausprobieren Der Betreuer übernimmt die Entwicklung und Realisierung des auf der Basis des Hilfeplans entwickelten individuellen Hilfekonzeptes. Bei Gefährdungssituationen (insbesondere Kindeswohlgefährdung) wird das Jugendamt umgehend informiert. Der Betreuer fertigt eine schriftliche Stellungnahme zum Hilfeplan bzw. Hilfeplanfortschreibungen, sowie einen Abschlussbericht zur Beendigung der Hilfe. 5. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung Die wesentlichen Instrumente der Qualitätsentwicklung und -sicherung sind: - Mitarbeit des Trägers in verschiedenen Arbeitskreisen - Qualifikationen der Fachkräfte - Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen - kontinuierliche Teamsitzungen mit Fallbesprechung und kollegialer Beratung - regelmäßige Supervision - Dokumentation des Hilfeverlaufs - Vorbereitung des Hilfeplangespräches - Berichtswesen 10

11 III. Leistungsangebot für Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer 1. Personenkreis Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Es unterstützt das Kind/den Jugendlichen durch intensive Betreuung und Begleitung, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen. Eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung der Betreuerin/des Betreuers zum Kind/Jugendlichen ist die Grundlage einer erfolgreichen Maßnahme. Dennoch ist es wichtig, zur fachlichen und neutralen Arbeit die nötige Distanz und einen respektvollen Umgang zu pflegen. Ziele und Lösungswege werden nicht vorgegeben, sondern mit den Beteiligten gemeinsam erarbeitet. Die Arbeit findet grundsätzlich im Lebensumfeld des Kindes/Jugendlichen statt. Die Hilfen können sowohl präventiv eingesetzt werden als auch die Bewältigung von Krisen wirksam unterstützen. Sie dienen dazu, das Familiensystem zu stabilisieren, Krisen und Problemfelder zu bewältigen und Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Zielgruppe: Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich im Einzelfall an Kinder oder Jugendliche mit Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten. Die Probleme zeigen sich hauptsächlich innerfamiliär, im schulischen Leistungs- und Sozialverhalten, bis hin zu straffälligen Verfehlungen. Dabei richtet sich die Unterstützung der Hilfe hauptsächlich auf das Kind oder den Jugendlichen. Die Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Bezugspersonen werden in die Arbeit mit einbezogen. 2. Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Pädagogischer Ansatz: Das pädagogische Handeln orientiert sich an verhaltenstherapeutischen, gesprächstherapeutischen und insbesondere an systemischen Ansätzen. Verhaltensauffälligkeiten und -störungen werden nicht als individuelle Eigenschaften eines Symptomträgers verstanden, sondern als der Versuch, ein aus dem Gleichgewicht geratenes Beziehungssystem wieder zu stabilisieren. Die Handlungsstrategien zielen darauf ab, eine Veränderung der Beziehungsmuster zu ermöglichen, Ressourcen des Beziehungssystems zu nutzen und Handlungsalternativen zu erarbeiten und zu erfahren. Leitgedanke unserer Arbeit ist, gemeinsam mit den von uns betreuten Menschen neue Strategien zur Lebensbewältigung auf dem Hintergrund des eigenverantwortlichen Handelns zu entwickeln. Wir richten uns hierbei nach dem individuellen Bedarf und den Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten eines jeden Einzelnen. Dabei stehen Lösungsorientierung und Zukunftsplanung im Vordergrund. Pädagogische Zielsetzung: Allgemeine Ziele des Angebots können sein: 11

12 - Stärkung von Selbsthilfepotenzialen des Kindes und Jugendlichen - Aufbau und Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz - Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen - Verbesserung der Beziehung zwischen Personensorgeberechtigten und des Kindes/Jugendlichen - Lösung von schulischen/beruflichen Problemen des Kindes/Jugendlichen - Integration in ein tragfähiges, soziales Netz - Förderung der Freizeitgestaltung und sozialen Kontakten - Erkennen und Fördern individueller Ressourcen - Integration in das soziale Umfeld bzw. Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes - Entlastung des Kinder/Jugendlichen und seiner Herkunftsfamilie - Sicherung des Verbleibs des Kindes in seinem familiären Bezugssystem - Entwicklung eigener Lebens- und Zukunftsperspektiven Konkrete Ziele sowie der Umfang und die Inhalte der Betreuung werden gemeinsam mit dem jungen Menschen und dem Jugendamt erarbeitet, beschrieben und vereinbart. 3. Methodische Grundlagen Das Hilfsangebot für das Kind oder den Jugendlichen setzt sich zusammen aus ressourcenorientierter Einzelarbeit, sowie freizeitpädagogischen Einzel- und Gruppenangeboten. Der Erziehungsbeistand ist hauptsächlich als Vermittler zwischen dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Bezugspersonen tätig. Dabei soll das eigenverantwortliche Handeln des jungen Menschen gestärkt und gefördert werden. Durch regelmäßige Reflektion und Beobachtung werden schließlich Unterschiede zum bisherigen Verhalten sichtbar gemacht und benannt. Handlungsspielräume können dadurch neu erlebt und erschlossen und Schritte in die Umsetzung der vereinbarten Ziele ermöglicht werden. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Erarbeitete Kriterien sind als Instrumente installiert, um ein Gefährdungsrisiko abschätzen und entsprechende weitere notwendige Handlungsschritte einleiten zu können. Der Betreuer bewahrt seine Position als Außenstehender, er verhält sich neutral und nicht parteilich. Er orientiert sich an seinem fachlichen Auftrag. 4. Struktur der Leistungsbereiche Erziehung Diese Einrichtung verfügt über keine eigene Schule und über keinen angeschlossenen Ausbildungsgang. Insofern wird lediglich der Leistungsbereich Erziehung beschrieben. 4.1 Leistungsbereich Erziehung Die folgenden beschriebenen Leistungen sind Standardleistungen und kommen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen zugute. 12

13 4.1.1 Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Einsatz- und Betreuungsort ist in der Regel das jeweilige Lebensumfeld der Familie. Für Leitung und Verwaltung, Teamsitzungen, Supervision und trägerinterne Fortbildungen stellt der Träger in der Geschäftsstelle (Lange Str. 2a, Rethem) einen Büroraum, Besprechungsraum, Teeküche, sowie WC zur Verfügung Personal Für das Angebot Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer werden Fachkräfte, in der Regel Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen, sowie Erzieher und in Ausnahmefällen auch Erziehungshelfer mit entsprechender Zusatzqualifikation, sowie Berufserfahrung eingesetzt. Die pädagogischen Fachkräfte sind flexibel einsetzbar. Die Fachkräfte sind in der Regel beim Träger angestellt. Darüber hinaus werden bei Bedarf externe Fachkräfte beauftragt. Für allgemeine Aufgaben der Leitung und Verwaltung wird im Verhältnis 1:12 weiteres Personal bereitgestellt. Teamsitzung und Supervision: Es findet einmal im Monat eine Teamsitzung mit Fallbesprechungen und kollegialer Beratung für alle Fachkräfte statt. Einmal monatlich findet eine Teamsupervision statt, zusätzlich wird bei Bedarf Einzelsupervision angeboten. Fort- und Weiterbildung: Der Träger unterstützt seine Mitarbeiter in deren Weiterbildungsbemühungen aktiv und versteht diese Unterstützung als Teil einer langfristigen Personalentwicklungsstrategie, die sich in einer erhöhten Prozess- und Ergebnisqualität der pädagogischen Arbeit niederschlagen soll. Darüber hinaus nimmt jede Fachkraft einmal jährlich für mindestens einen Tag an einer Fortbildung für sein spezielles Aufgabengebiet teil. Die Abrechnung der Betreuungsleistungen erfolgt in Form von Fachleistungsstunden. Die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden wird im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart Betreuungsleistungen Die Betreuungsdauer, die Ziele, sowie die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden werden im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart. Der Betreuer nimmt am Hilfeplangespräch teil. Er leistet die vereinbarten Nettofachleistungsstunden und verfolgt die im Hilfeplan vereinbarten Ziele. Der Betreuer leistet die Betreuung, Begleitung und Beratung des Kindes/Jugendlichen durch: 13

14 - Bereitstellung einer verlässlichen Bezugsperson - Erarbeitung des Veränderungsbedarfs aus Sicht aller Beteiligten - Individuelle Auftragsklärung und Zielvereinbarung - Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeit - Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen - Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen - Individuelle Betreuungs- und Hilfeplanung - Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen - Erschließung von Ressourcen im Lebensumfeld Der Betreuer übernimmt die Entwicklung und Realisierung des auf der Basis des Hilfeplans entwickelten individuellen Hilfekonzeptes. Bei Gefährdungssituationen (insbesondere Kindeswohlgefährdung) wird das Jugendamt umgehend informiert. Der Betreuer fertigt eine schriftliche Stellungnahme zum Hilfeplan bzw. Hilfeplanfortschreibungen, sowie einen Abschlussbericht zur Beendigung der Hilfe. 5. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung Die wesentlichen Instrumente der Qualitätsentwicklung und -sicherung sind: - Mitarbeit des Trägers in verschiedenen Arbeitskreisen - Qualifikationen der Fachkräfte - Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen - kontinuierliche Teamsitzungen mit Fallbesprechung und kollegialer Beratung - regelmäßige Supervision - Dokumentation des Hilfeverlaufs - Vorbereitung des Hilfeplangespräches - Berichtswesen 14

15 IV. Leistungsangebot für Haus- und Familienpflege 1. Personenkreis Das Angebot des Haus- und Familienpflege ist eine am Einzelfall orientierte ambulante Jugendhilfemaßnahme. Hierbei unterstützt eine Fachkraft mit Erfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich die Familie. Die Hilfeform ist auf die individuelle Problemlage der jeweiligen Familie ausgerichtet. Die Unterstützung kann die Bereiche der körperlichen Hygiene, Gestaltung der Wohnung, Erstellung von Einkaufsplänen, gesunde Ernährung, Umgang mit finanziellen Ressourcen, etc. betreffen. Diese Bereiche werden mit der Familie in Form eines Trainings unter Anleitung eingeübt. Die Ziele, Inhalte und die methodische Ausgestaltung werden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und der Familie festgelegt. Die Hilfen können sowohl präventiv eingesetzt werden als auch die Bewältigung von Krisen wirksam unterstützen. Sie dienen dazu, das Familiensystem zu stabilisieren, Krisen und Problemfelder zu bewältigen und Fremdplatzierungen von Kindern zu verhindern. Das Angebot der Haus- und Familienpflege kann auch als Zusatzleistung in Kooperation mit einer Sozialpädagogischen Familienhilfe erfolgen. Zielgruppe: Die Maßnahme richtet sich an Familien und deren Kinder, die im Bereich der Haushaltsorganisation, bei hygienischen und hauswirtschaftlichen Fragen, bei dem verantwortlichen Umgang mit finanziellen Mitteln und bei Fragen einer ausgewogenen Ernährung einen größeren Unterstützungsbedarf haben und deren Selbsthilfepotenzial teilweise sehr belastet oder erschöpft ist. Voraussetzung für diese Hilfe ist die Mitwirkungsbereitschaft und die Fähigkeit der Familie, an der Entwicklung von Zielen und Perspektiven mitzuarbeiten. 2. Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Pädagogischer Ansatz: Das Angebot der Haus- und Familienpflege ist eine prozessorientierte Maßnahme, das die Lebensbedingungen der Familie verbessern soll. Generell sollen die Familien befähigt werden, die lebenspraktischen Bereiche eines Haushaltes mit Kindern selbstständig zu managen. Art und Umfang der Leistungen werden in einem gemeinsamen Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt festgelegt. In der Betreuung wird an den Ressourcen der Familie angesetzt, wobei gegebenenfalls eine enge Zusammenarbeit mit der am Fall arbeitenden Sozialpädagogischen Familienhilfe stattfindet. Die Trainingsergebnisse werden regelmäßig überprüft und die Familie zur eigenständigen Übernahme von größerer Verantwortung in den Arbeitsbereichen angeregt. Das pädagogische Handeln orientiert sich an verhaltenstherapeutischen, gesprächstherapeutischen und insbesondere an systemischen Ansätzen. Verhaltensauffälligkeiten und -störungen werden nicht als individuelle Eigenschaften eines Symptomträgers verstanden, sondern als der Versuch, ein aus dem Gleichgewicht geratenes Beziehungssystem wieder zu stabilisieren. Die Handlungsstrategien zielen darauf ab, eine Veränderung der Beziehungsmuster zu ermöglichen, Ressourcen des Beziehungssystems zu nutzen und Handlungsalternativen zu erarbeiten und zu erfahren. Leitgedanke unserer Arbeit ist, gemeinsam mit den von uns betreuten Menschen neue Strategien zur Lebensbewältigung 15

16 auf dem Hintergrund des eigenverantwortlichen Handelns zu entwickeln. Wir richten uns hierbei nach dem individuellen Bedarf und den Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten eines jeden Einzelnen. Dabei stehen Lösungsorientierung und Zukunftsplanung im Vordergrund. Pädagogische Zielsetzung: Das Handlungsrepertoire der Familie soll dahingehend gefördert werden, dass sie ihr Leben zukünftig selbstständig und unabhängig von weiterer Hilfe zum Wohl der Kinder gestalten kann. Ziele der Hilfe können sein: - Verbesserung der hauswirtschaftlichen Kenntnisse - Verbesserung des Umgangs mit finanziellen Ressourcen - Verbesserung der Ernährung - Aufbau und Stärkung der Kooperationsfähigkeit und Selbsthilfepotenzials - Stärkung des Familiensystems - Mitwirkung bei einer Vermeidung von Fremdunterbringung Konkrete Ziele sowie der Umfang und die Inhalte der Betreuung werden gemeinsam mit Familienmitgliedern und dem Jugendamt erarbeitet, beschrieben und vereinbart. 3. Methodische Grundlagen Das Angebot der Hilfe wird auf die Bedürfnisse und die gegebenen Möglichkeiten der jeweiligen Familie zugeschnitten. Das kontinuierliche Aufsuchen der Familie setzt erste Strukturen, die Veränderungen ermöglichen und die Familie Vertrauen und Hoffnung erleben lassen. Konkrete Problemstellungen werden angegangen und bearbeitet (z.b. Haushaltspläne aufgestellt, um Schulden zu regulieren oder gemeinsames Kochen, um alternatives Essverhalten in der Familie erlebbar und umsetzbar zu machen). Alternative Lösungen zu bisherigen Verhaltensweisen werden durch anschauliche Beispiele verdeutlicht und regen somit zur Nachahmung an. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Erarbeitete Kriterien sind als Instrumente installiert, um ein Gefährdungsrisiko abschätzen und entsprechende weitere notwendige Handlungsschritte einleiten zu können. Der Betreuer bewahrt seine Position als Außenstehender, er verhält sich neutral und nicht parteilich. Er orientiert sich an seinem fachlichen Auftrag. 4. Struktur der Leistungsbereiche Erziehung Diese Einrichtung verfügt über keine eigene Schule und über keinen angeschlossenen Ausbildungsgang. Insofern wird lediglich der Leistungsbereich Erziehung beschrieben. 4.1 Leistungsbereich Erziehung 16

17 Die folgenden beschriebenen Leistungen sind Standardleistungen und kommen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen zugute Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Einsatz- und Betreuungsort ist in der Regel das jeweilige Lebensumfeld der Familie. Für Leitung und Verwaltung, Teamsitzungen, Supervision und trägerinterne Fortbildungen stellt der Träger in der Geschäftsstelle (Lange Str. 2a, Rethem) einen Büroraum, Besprechungsraum, Teeküche, sowie WC zur Verfügung Personal Für das Angebot der Haus- und Familienpflege werden Erziehungshelfer mit Erfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich, sowie Berufserfahrung eingesetzt. Die pädagogischen Fachkräfte sind flexibel einsetzbar. Die Fachkräfte sind in der Regel beim Träger angestellt. Darüber hinaus werden bei Bedarf externe Fachkräfte beauftragt. Für allgemeine Aufgaben der Leitung und Verwaltung wird im Verhältnis 1:12 weiteres Personal bereitgestellt. Teamsitzung und Supervision: Es findet einmal im Monat eine Teamsitzung mit Fallbesprechungen und kollegialer Beratung für alle Fachkräfte statt. Einmal monatlich findet eine Teamsupervision statt, zusätzlich wird bei Bedarf Einzelsupervision angeboten. Fort- und Weiterbildung: Der Träger unterstützt seine Mitarbeiter in deren Weiterbildungsbemühungen aktiv und versteht diese Unterstützung als Teil einer langfristigen Personalentwicklungsstrategie, die sich in einer erhöhten Prozess- und Ergebnisqualität der pädagogischen Arbeit niederschlagen soll. Darüber hinaus nimmt jede Fachkraft einmal jährlich für mindestens einen Tag an einer Fortbildung für sein spezielles Aufgabengebiet teil. Die Abrechnung der Betreuungsleistungen erfolgt in Form von Fachleistungsstunden. Die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden wird im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart Betreuungsleistungen Die Betreuungsdauer, die Ziele, sowie die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden werden im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart. Der Betreuer nimmt 17

18 am Hilfeplangespräch teil. Er leistet die vereinbarten Nettofachleistungsstunden und verfolgt die im Hilfeplan vereinbarten Ziele. Der Betreuer leistet insbesondere folgenden Aufgaben: - Auftragsklärung aus Sicht aller Beteiligten - Einführung einer Haushaltsbuchführung - Einnahmen/Ausgabenrechnung - Ernährungsplan - Erstellen von Einkaufslisten - Begleitung beim Einkauf - Abklärung der hygienischen Erfordernisse - Beratung/Anleitung in den Bereichen Putzen, Wäsche, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Kleidung, Wohnungsausstattung, Kinderpflege - Hilfe bei der Strukturierung des Alltags, Tagespläne - Erschließung von Ressourcen im Lebensumfeld - beratende Gespräche zur Unterstützung der Erziehung, z.b. Überprüfung der altersgemäßen Entwicklung der Kinder und Erschließung von Fördermöglichkeiten - modellhaftes Handeln in erzieherischen Schlüsselsituationen - Reflektion der unterschiedlichen Rollen in der Familie, insbesondere der Erzieherrolle, z.b. Klärung der Aufgabenverteilung in der Familie - Unterstützung in der Wahrnehmung der elterlichen Sorge innerhalb der Familie und der elterlichen Vertretung nach außen, z.b. Gespräche mit Schulen und Kindergarten Der Betreuer übernimmt die Entwicklung und Realisierung des auf der Basis des Hilfeplans entwickelten individuellen Hilfekonzeptes. Bei Gefährdungssituationen (insbesondere Kindeswohlgefährdung) wird das Jugendamt umgehend informiert. Der Betreuer fertigt eine schriftliche Stellungnahme zum Hilfeplan bzw. Hilfeplanfortschreibungen, sowie einen Abschlussbericht zur Beendigung der Hilfe. 5. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung Die wesentlichen Instrumente der Qualitätsentwicklung und -sicherung sind: - Mitarbeit des Trägers in verschiedenen Arbeitskreisen - Qualifikationen der Fachkräfte - Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen - kontinuierliche Teamsitzungen mit Fallbesprechung und kollegialer Beratung - regelmäßige Supervision - Dokumentation des Hilfeverlaufs - Vorbereitung des Hilfeplangespräches - Berichtswesen 18

19 V. Leistungsangebot für Schulbegleitung 1. Personenkreis Die Schulbegleitung ist eine sich am Einzelfall orientierende Jugendhilfemaßnahme. Sie beinhaltet eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration in die jeweilige Schulform. Diese Hilfeform ist auf die individuelle Problemlage des Kindes oder Jugendlichen ausgerichtet und wird dem vorgefundenen Entwicklungsstand angepasst. Entsprechend vielfältig stellt sich die Angebotsgestaltung dar. In der Betreuung wird bei den vorhandenen Stärken und Ressourcen des jeweiligen Kindes/Jugendlichen angesetzt. Zielgruppe: In der intensiven Schulbegleitung werden Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Problemstellungen betreut, bei denen eine intensive Betreuung zur Bewältigung des Schulalltags angezeigt ist. Die Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen, z.b. Autismus, Frühkindlicher Autismus oder Asperger Syndrom. Dabei richtet sich die Unterstützung der Hilfe hauptsächlich auf das Kind oder den Jugendlichen. Die Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer und andere Bezugspersonen werden in die Arbeit mit einbezogen. 2. Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Pädagogischer Ansatz: Die Schulbegleitung bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Schulalltag. Sie soll die Beziehungsfähigkeit der jungen Menschen stärken, Unterstützung bei der Bewältigung schulischer und persönlicher Krisen anbieten und einen sozial verantwortlichen Umgang mit Konflikten ermöglichen. Mithilfe dieser Betreuungsform soll die Realisierung schulischer Integration erfolgen. Pädagogische Zielsetzung: Die Ziele der Hilfe werden gemeinsam mit dem jungen Menschen, den Erziehungsberechtigten, der Schule und dem jeweiligen Jugendamt erarbeitet. Sie orientieren sich an den jeweils vorgefundenen individuellen Voraussetzungen. Zielsetzungen können sein: - Stärkung von Selbsthilfepotenzialen - Aufbau und Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz - Aufbau und Ausbau der Beziehungsfähigkeit - Aufbau und Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen - Integration in das schulische Umfeld - Entlastung der Lehrkräfte - Fördern und Erkennen individueller Ressourcen Konkrete Ziele sowie der Umfang und die Inhalte der Betreuung werden gemeinsam mit dem jungen Menschen und dem Jugendamt erarbeitet, beschrieben und vereinbart. 19

20 3. Methodische Grundlagen Wir orientieren uns an gemeinsam mit allen am Hilfeprozess Beteiligten erarbeiteten Aufträgen, entwickeln gemeinsam Ziele, arbeiten lösungs- und zukunftsorientiert. Die pädagogischen Fachkräfte in den ambulanten Hilfen arbeiten auf den Grundlagen des systemischen Ansatzes. Darüber hinaus kommen lerntheoretische und verhaltenstherapeutische Methoden zum Einsatz. Der Betreuer bewahrt seine Position als Außenstehender, er verhält sich neutral und nicht parteilich. Er orientiert sich an seinem fachlichen Auftrag. 4. Struktur der Leistungsbereiche Erziehung Diese Einrichtung verfügt über keine eigene Schule und über keinen angeschlossenen Ausbildungsgang. Insofern wird lediglich der Leistungsbereich Erziehung beschrieben. 4.1 Leistungsbereich Erziehung Die folgenden beschriebenen Leistungen sind Standardleistungen und kommen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen zugute Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Einsatz- und Betreuungsort ist in der Regel der jeweilige Schulstandort des Kindes/Jugendlichen. Für Leitung und Verwaltung, Teamsitzungen, Supervision und trägerinterne Fortbildungen stellt der Träger in der Geschäftsstelle (Lange Str. 2a, Rethem) einen Büroraum, Besprechungsraum, Teeküche, sowie WC zur Verfügung Personal Für das Angebot der Schulbegleitung werden Fachkräfte, in der Regel Erzieher und Erziehungshelfer mit entsprechender Zusatzqualifikation, sowie Berufserfahrung eingesetzt. Die pädagogischen Fachkräfte sind flexibel einsetzbar. Die Fachkräfte sind in der Regel beim Träger angestellt. Darüber hinaus werden bei Bedarf externe Fachkräfte beauftragt. Für allgemeine Aufgaben der Leitung und Verwaltung wird im Verhältnis 1:12 weiteres Personal bereitgestellt. Teamsitzung und Supervision: 20

21 Es findet einmal im Monat eine Teamsitzung mit Fallbesprechungen und kollegialer Beratung für alle Fachkräfte statt. Einmal monatlich findet eine Teamsupervision statt, zusätzlich wird bei Bedarf Einzelsupervision angeboten. Fort- und Weiterbildung: Der Träger unterstützt seine Mitarbeiter in deren Weiterbildungsbemühungen aktiv und versteht diese Unterstützung als Teil einer langfristigen Personalentwicklungsstrategie, die sich in einer erhöhten Prozess- und Ergebnisqualität der pädagogischen Arbeit niederschlagen soll. Darüber hinaus nimmt jede Fachkraft einmal jährlich für mindestens einen Tag an einer Fortbildung für sein spezielles Aufgabengebiet teil. Die Abrechnung der Betreuungsleistungen erfolgt in Form von Fachleistungsstunden. Die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden wird im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart Betreuungsleistungen Die Betreuungsdauer, die Ziele, sowie die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden werden im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart. Der Betreuer nimmt am Hilfeplangespräch teil. Er leistet die vereinbarten Nettofachleistungsstunden und verfolgt die im Hilfeplan vereinbarten Ziele. Der Betreuer leistet die Betreuung und Begleitung des Kindes/Jugendlichen durch: - Bereitstellung einer verlässlichen Bezugsperson - Individuelle Auftragsklärung und Zielvereinbarung - Aufbau und Förderung von Beziehungsfähigkeit - Unterstützung bei der Bewältigung von schulischen Problemen - Unterstützung bei der Realisierung schulischer Integration - Bewältigung schulischer und persönlicher Krisen Der Betreuer übernimmt die Entwicklung und Realisierung des auf der Basis des Hilfeplans entwickelten individuellen Hilfekonzeptes. Bei Gefährdungssituationen (insbesondere Kindeswohlgefährdung) wird das Jugendamt umgehend informiert. Der Betreuer fertigt eine schriftliche Stellungnahme zum Hilfeplan bzw. Hilfeplanfortschreibungen, sowie einen Abschlussbericht zur Beendigung der Hilfe. 5. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung Die wesentlichen Instrumente der Qualitätsentwicklung und -sicherung sind: - Mitarbeit des Trägers in verschiedenen Arbeitskreisen - Qualifikationen der Fachkräfte - Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen - kontinuierliche Teamsitzungen mit Fallbesprechung und kollegialer Beratung 21

22 - regelmäßige Supervision - Dokumentation des Hilfeverlaufs - Vorbereitung des Hilfeplangespräches - Berichtswesen 22

23 VI. Leistungsangebot für Begleiteter Umgang 1. Personenkreis Das Angebot des begleiteten Umgangs ist eine sich am Einzelfall orientierende Jugendhilfemaßnahme, die in besonderer Weise das Recht der Kinder auf beide Elternteile berücksichtigt ( 1684 Abs. 1 BGB). Die Hilfeform ist auf individuelle Problemlagen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet wenn es den Eltern innerhalb einer Trennungssituation, nach längeren Zeiträumen ohne Kontakt, oder bedingt durch psychische Krankheiten oder Suchterkrankungen schwer fällt im Sinne der Kinder zu kommunizieren, bzw. zu kooperieren. In der Betreuung wird den Kindern im Rahmen einer geschützten Atmosphäre der Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglicht. Die Ziele, Inhalte und methodische Ausgestaltung werden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und den Hilfeempfängern festgelegt. Hierbei wird insbesondere das vorgefundene Lebensfeld des Kindes oder Jugendlichen und der Familie in die Arbeit einbezogen. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, die nach der Trennung der Eltern, oder längerer Abwesenheit eines Elternteils Unterstützung, Beratung und Begleitung beim Umgang mit den Eltern benötigen, um tragfähige Beziehungen sicherzustellen. Die Kooperation findet auf freiwilliger Basis statt, kann aber auch durch gerichtliche Weisung des Familiengerichts im Rahmen von Sorgerechtsentscheidungen bei vermuteter pädagogischer Einschränkung der Kontaktsuchenden verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei immer das Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen. 2. Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Pädagogischer Ansatz: Der begleitete Umgang ist eine aus Sicht des Kindes parteiliche Intervention zur Sicherung der Kinderrechte. Diese Intervention ist zeitlich nicht begrenzt. Generell sollen die Familien aber befähigt werden, auftretende Konflikte und Probleme konstruktiv und selbstständig zu bewältigen. Art und Umfang der Leistungen werden in einem gemeinsamen Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt festgelegt. In der Betreuung wird mit den Ressourcen des Familiensystems gearbeitet. Um die notwendigen Prozesse einleiten zu können, ist der Umgang respektvoll, hilfsbereit und annehmend. In speziellen Situationen kann eine Parteilichkeit für das Kind notwendig sein. Langfristige Lösungen werden nicht vorgegeben, sondern gemeinsam mit der Familie und den einzelnen Beteiligten entwickelt. Die Begleitung kann im Lebensumfeld der Familie oder auch an neutralen Orten stattfinden. Durch die Hilfe werden die Beteiligten aktiviert im Sinne der Kinder an Absprachen und Umgangsformen zu arbeiten, die es den Kindern ermöglicht zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben, ohne dabei in Loyalitätskonflikte verstrickt zu werden. Pädagogische Zielsetzung: Zielsetzungen können sein: - Gewährleistung regelmäßiger Kontakte zu beiden Elternteilen - Stärkung von Selbsthilfepotenzialen - Aufbau und Stärkung der Kooperationsfähigkeit 23

24 - Erhalt und Aufbau familiärer Beziehungen - Neues Kennenlernen nach längeren Phasen ohne Kontakte - Sicherung des Kindeswohls Konkrete Ziele sowie der Umfang und die Inhalte der Betreuung werden gemeinsam mit Familienmitgliedern und dem Jugendamt erarbeitet, beschrieben und vereinbart. 3. Methodische Grundlagen Wir orientieren uns an, gemeinsam mit allen am Hilfeprozess Beteiligten, erarbeiteten Aufträgen, entwickeln gemeinsam Ziele, arbeiten lösungs- und zukunftsorientiert. Das Handlungsrepertoire der Familie soll dahingehend gefördert werden, dass sie ihr Leben zukünftig selbstständig und unabhängig von weiterer Hilfe zum Wohl der Kinder gestalten kann. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Erarbeitete Kriterien sind als Instrumente installiert, um ein Gefährdungsrisiko abschätzen und entsprechende weitere notwendige Handlungsschritte einleiten zu können. Der Betreuer bewahrt seine Position als Außenstehender, er verhält sich neutral und nicht parteilich. Er orientiert sich an seinem fachlichen Auftrag. 4. Struktur der Leistungsbereiche Erziehung Diese Einrichtung verfügt über keine eigene Schule und über keinen angeschlossenen Ausbildungsgang. Insofern wird lediglich der Leistungsbereich Erziehung beschrieben. 4.1 Leistungsbereich Erziehung Die folgenden beschriebenen Leistungen sind Standardleistungen und kommen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen zugute Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Einsatz- und Betreuungsort ist in der Regel das jeweilige Lebensumfeld der Familie. Für Leitung und Verwaltung, Teamsitzungen, Supervision und trägerinterne Fortbildungen stellt der Träger in der Geschäftsstelle (Lange Str. 2a, Rethem) einen Büroraum, Besprechungsraum, Teeküche, sowie WC zur Verfügung Personal 24

25 Für das Angebot des Begleiteten Umgangs werden Fachkräfte, in der Regel Erzieher und auch Erziehungshelfer mit entsprechender Zusatzqualifikation, sowie Berufserfahrung eingesetzt. Die pädagogischen Fachkräfte sind flexibel einsetzbar. Die Fachkräfte sind in der Regel beim Träger angestellt. Darüber hinaus werden bei Bedarf externe Fachkräfte beauftragt. Für allgemeine Aufgaben der Leitung und Verwaltung wird im Verhältnis 1:12 weiteres Personal bereitgestellt. Teamsitzung und Supervision: Es findet einmal im Monat eine Teamsitzung mit Fallbesprechungen und kollegialer Beratung für alle Fachkräfte statt. Einmal monatlich findet eine Teamsupervision statt, zusätzlich wird bei Bedarf Einzelsupervision angeboten. Fort- und Weiterbildung: Der Träger unterstützt seine Mitarbeiter in deren Weiterbildungsbemühungen aktiv und versteht diese Unterstützung als Teil einer langfristigen Personalentwicklungsstrategie, die sich in einer erhöhten Prozess- und Ergebnisqualität der pädagogischen Arbeit niederschlagen soll. Darüber hinaus nimmt jede Fachkraft einmal jährlich für mindestens einen Tag an einer Fortbildung für sein spezielles Aufgabengebiet teil. Die Abrechnung der Betreuungsleistungen erfolgt in Form von Fachleistungsstunden. Die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden wird im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart Betreuungsleistungen Die Betreuungsdauer, die Ziele, sowie die Höhe der wöchentlichen Nettofachleistungsstunden werden im jeweiligen Hilfeplangespräch gemäß 36 SGB VIII vereinbart. Der Betreuer nimmt am Hilfeplangespräch teil. Er leistet die vereinbarten Nettofachleistungsstunden und verfolgt die im Hilfeplan vereinbarten Ziele. Der Betreuer leistet in der Regel folgende Leistungen: - Begleitung während der vereinbarten Umgangszeiten - Individuelle Auftragsklärung und Zielvereinbarung - Hilfeplanung mit allen Beteiligten - Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen - Handlungs- und lösungsorientierte Beratung - Erschließung von Ressourcen im Lebensumfeld - Unterstützung bei der Gestaltung der Umgangsplanung - Dokumentation und Berichterstellung mit Vorschlag für eine zukünftige Umgangsregelung Der Betreuer übernimmt die Entwicklung und Realisierung des auf der Basis des Hilfeplans entwickelten individuellen Hilfekonzeptes. Bei Gefährdungssituationen (insbesondere Kindeswohlgefährdung) wird das Jugendamt umgehend informiert. 25

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Rechtsgrundlage Zielgruppe Die Erziehungsbeistandschaft

Mehr

Qualifizierte Rückführung

Qualifizierte Rückführung 2014 Qualifizierte Rückführung Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Kerpen e.v. Hauptstr. 215 50169 Kerpen Tel. 02273 913311 www.kinderschutzbundkerpen.de Begleitete Rückführung in die Herkunftsfamilie

Mehr

Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff

Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff 1 Leistungsbeschreibung Flexible ambulante Hilfe Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Flexible ambulante Betreuung ist ein,

Mehr

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält

Mehr

K O N Z E P T I O N S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E F A M I L I E N H I L F E ( S P F H ) BRK S T. G E O R G S H O F. Kreisverband Ostallgäu

K O N Z E P T I O N S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E F A M I L I E N H I L F E ( S P F H ) BRK S T. G E O R G S H O F. Kreisverband Ostallgäu Kreisverband Ostallgäu K O N Z E P T I O N S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E F A M I L I E N H I L F E ( S P F H ) FÜR K I N D E R MIT PSYCHISCH K R A N K E N E LTERN BRK S T. G E O R G S H O F Wohnheim

Mehr

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Sozialpädagogische Familienhilfe / Familienbegleitung / Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts 1. Vorbemerkung Der Verein LICHTBLICK e.v.

Mehr

Leistungsbeschreibung für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE)

Leistungsbeschreibung für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die INSPE ist ein Angebot der Jugendhilfe zur

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE. Ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE. Ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE Ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe Das sind wir Kontakt: Hasenberg 2 29525 Uelzen Telefon: 0581/97189515 Email: spfh@kirche-uelzen.de Andrea Zobel (Leitung) Gabriele

Mehr

Betreuungsweisung. Caritasverband Koblenz e. V. Engagiert für Menschen

Betreuungsweisung. Caritasverband Koblenz e. V. Engagiert für Menschen Caritasverband Koblenz e. V. Betreuungsweisung Jugend-Gefährdeten-Hilfe Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz Tel.: (02 61) 1 39 06-2 00 Fax: (02 61) 1 39 06-2 90 E-Mail: jugendhilfe@caritas-koblenz.de

Mehr

Das Jugendwohnen St. Hermann-Josef

Das Jugendwohnen St. Hermann-Josef Das Jugendwohnen St. Hermann-Josef bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien differenzierte Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß 27 ff, 35a, 41 SGB VIII. Unsere Werte Unserem

Mehr

Sozialpädagogische Familienhilfe im System der Behindertenhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe im System der Behindertenhilfe Sozialpädagogische Familienhilfe im System der Behindertenhilfe Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten Dialogforum Berlin, 25. und 26.Januar 2018 Präsentation Petra Schrecker-Steinborn

Mehr

2. Fachliche Ausrichtung

2. Fachliche Ausrichtung HEIMVERBUND Ambulante Erziehungshilfe Das Angebot der Ambulanten Erziehungshilfe ist eine bedarfsgerechte, flexible, Eltern ergänzende Hilfeform, die sich unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes sowohl

Mehr

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption der ambulanten Mutter-Kind-Betreuung 1. Kurzkonzept In der

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption TE.TR.AS TEACCH-TRIANGEL-ASPERGER-MOBIL Die ambulante Förderung

Mehr

Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Familienhilfe -

Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Familienhilfe - Anlage A Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Familienhilfe - Stand: 23. Dezember 2009 Die Ambulante Familienhilfe leistet Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familien, die sich in einer

Mehr

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung stationäre Wohngruppe Leistungsart: rechtliche Grundlagen: stationäre Jugendhilfe SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 27 Hilfen zur Erziehung 34 Heimerziehung, sonstige betreute

Mehr

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels

Mehr

Konzeption Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Konzeption Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Landwehrstraße 2-49377 Vechta Heimleiter: 0 44 41 / 9 47 1 51 Gruppe 1: 0 44 41 / 9 47 1 54 Gruppe 2: 0 44 41 / 9 47 1 52 Telefax: 0 44 41 / 9 47 2 92 Internet: www.marienhain-vechta.de E-Mail: info@marienhain-vechta.de

Mehr

PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt?

PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt? PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt? 37 DER RÜCKFÜHRUNGSPARAGRAPH: 37 SGB VIII NOCH NIE GEHÖRT? 37 - Zusammenarbeit bei

Mehr

Kompetenzorientierte Familienarbeit (KOFA)

Kompetenzorientierte Familienarbeit (KOFA) Kompetenzorientierte Familienarbeit (KOFA) Das Angebot - kompetenzorientiert, erfolgreich KOFA - Kompetenzorientierte Familienarbeit ist ein methodisch erprobtes und wissenschaftlich abgestütztes Angebot

Mehr

WhatsUp Kinder- Jugend- und Familienhilfen

WhatsUp Kinder- Jugend- und Familienhilfen Die sozialpädagogische Arbeitsgemeinschaft WhatsUp Kinder-, Jugend- und Familienhilfen wird im Jahr 2015 gegründet. Wir wollen als Zusammenschluß freiberuflich tätiger Menschen so flexibel wie möglich

Mehr

Leitbild für flexible Erziehungshilfen

Leitbild für flexible Erziehungshilfen 1 Leitbild für flexible Erziehungshilfen Gliederung: 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Ziele 3. Standards 4. Ressourcen Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) Arbeitsgemeinschaft "Flexible Erziehungshilfen"

Mehr

Systemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Systemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe Systemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe Christina Hanf, Diplom Pädagogin, systemische Beraterin Tim Käsgen, Diplom Pädagoge, systemsicher Berater

Mehr

Hilfeplanung. Zuhören Wir hören dir zu! Jeder von uns gerät in Krisen. Planen Sobald wir deine Geschichte gehört haben, sind

Hilfeplanung. Zuhören Wir hören dir zu! Jeder von uns gerät in Krisen. Planen Sobald wir deine Geschichte gehört haben, sind Hilfeplanung Unsere ambulanten, flexiblen Kinder- und Jugendhilfeangebote richten sich, wie alle unsere Hilfen, nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Sie werden gemeinsam mit den zuständigen Fachkräften

Mehr

Kinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland)

Kinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Kinder- und Jugendhilfe Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote

Mehr

Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung

Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung In Mutter-Kind-Einrichtungen leben heute Frauen, die vielfach belastet sind. Es gibt keinen typischen Personenkreis,

Mehr

Die Wohnung kann direkt bezogen werden und ist mit einer Küchenzeile ausgestattet. 4. Direkte Betreuungsleistungen Information Beratung

Die Wohnung kann direkt bezogen werden und ist mit einer Küchenzeile ausgestattet. 4. Direkte Betreuungsleistungen Information Beratung notwendigen Hilfeplangespräche/ Fachgespräche mit dem Jugendamt zu führen. Ein Bericht zur Hilfeplanvorbereitung ist Standart, auf Wunsch erfolgt ein Zwischenbericht mit Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstandes

Mehr

Psychologischer Dienst des sci:moers PSYCHOLOGISCHER DIENST

Psychologischer Dienst des sci:moers PSYCHOLOGISCHER DIENST Psychologischer Dienst des sci:moers Bedarfsanalyse Die KiGGs-Studie gab eine Punktprävalenz von mehr als 20% für psychische Störungen im Kinder- und Jugendalter an. (Ravens-Sieberger et al. 2007) In Einrichtungen

Mehr

Konzept Ambulante Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaft

Konzept Ambulante Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaft Konzept Ambulante Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaft Selbstverständnis Unsere Einrichtung und unsere Angebote basieren auf der Verbindung von Fachkompetenz und christlicher Werthaltung. Dabei

Mehr

Allgemeine Leistungsbeschreibung

Allgemeine Leistungsbeschreibung Allgemeine Leistungsbeschreibung Sozialpädagogische Familienhilfe DRK-Kreisverband Freiburg e.v. Dunantstrasse 2 79110 Freiburg Tel. 0761-88508-0 Fax 0761-88508-266 www.drk-freiburg.de info@drk-freiburg.de

Mehr

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Was ist das Mutter-Kind-Haus? das Mutter-Kind-Haus bietet acht jungen Schwangeren und Müttern ab 14 Jahren die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern in einem

Mehr

Konzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke

Konzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke Deutsches Rotes Kreuz Trainingswohnung für psychisch Kranke Angegliedert an das Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen auf Rügen Tel:.03838/209756 Fax:03838/202664 Konzeption der dem Psychosozialen

Mehr

Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII

Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII Anlage D.3 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB

Mehr

Jugendsozialarbeit, die passt. Schule & Beruf. Berlin e.v.

Jugendsozialarbeit, die passt. Schule & Beruf. Berlin e.v. Jugendsozialarbeit, die passt. Berufsorientierung Berufseinstiegsbegleitung Praxis/berufliche Praktika Bildungsförderung sozialpädagogische Begleitung Schule & Beruf Berlin e.v. Wir glauben an Dich. Angebot

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Ambulante hilfen gemeinsam ist unsere Stärke

Ambulante hilfen gemeinsam ist unsere Stärke Ambulante hilfen gemeinsam ist unsere Stärke Auf einen Guten WeG GebRACht. naviduo unterstützt seine Klienten und Mitarbeiter dabei, ihre persönlichen Ziele zu finden und zu verwirklichen und dabei innere

Mehr

Der JIVE-Express. Jugendwohngemeinschaften Ibbenbüren JIVE Tel.: / Fax: /

Der JIVE-Express. Jugendwohngemeinschaften Ibbenbüren JIVE Tel.: / Fax: / LWL - Jugendheim Tecklenburg Der JIVE-Express Jugendwohngemeinschaften Ibbenbüren JIVE Tel.: 0 54 51 / 50 71 02 Fax: 0 54 51 / 50 71 03 E-mail: jwg.ibbenbueren@lwl.org Jugendwohngemeinschaften Lengerich

Mehr

Leistungsbeschreibung Sozialpädagogisch begleitetende Wohnhilfen

Leistungsbeschreibung Sozialpädagogisch begleitetende Wohnhilfen Seite 1 von 5 Stand: 06/2002 Zuordnung des Angebotes Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Allgemeine Beschreibung der möglichen Grundleistungen Sozialpädagogisch begleitete Wohnhilfen Sozialpädagogisch

Mehr

(in der Fassung vom )

(in der Fassung vom ) Anlage D.7 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre sozialpädagogische Krisenintervention im Rahmen

Mehr

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Konzeptbaustein Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Inhalt: 1 Zielgruppe 2 Spezifische Ziele der Leistungen 3 Leistungsanbote 4 Spezifisches zur Organisationsstruktur Anlagen:

Mehr

Beschluss Nr. 4/2003 vom

Beschluss Nr. 4/2003 vom Brandenburger Kommission Klein-Köris, den 10.07.2003 Nach 93 BSHG -Land Brandenburg Beschluss Nr. 4/2003 vom 10.07. 2003 Die Brandenburger Kommission gem. 93 BSHG beschließt die beigefügten Leistungstypen

Mehr

Orientierungshilfe. zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten

Orientierungshilfe. zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten 1 Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie Orientierungshilfe zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen

Mehr

Unser Team. Mitarbeiterprofile. für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII

Unser Team. Mitarbeiterprofile. für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII Unser Team Mitarbeiterprofile für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII Wer sind wir? Das ist seit vielen Jahren ein zuverlässiger Partner der öffentlichen Kinder und Jugendhilfe.

Mehr

Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen

Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen nhang Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige ( 4 bs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und

Mehr

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien puzzle vermittlung von gastfamilien Puzzle ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche in einer Not - oder schwierigen Lebenssituation.

Mehr

Back-on-Track Reaktivierung individueller Ressourcen und sozialer Netzwerke

Back-on-Track Reaktivierung individueller Ressourcen und sozialer Netzwerke Reaktivierung individueller Ressourcen und sozialer Netzwerke down-up! Flexible Hilfen GmbH Besenbruchstr. 13 42285 Wuppertal Telefon: 0202-26477222 Fax: 0202-26477223 E-Mail: verwaltung@down-up-flex.de

Mehr

Jugendhilfestation Waren. Diakonieverein Malchin e. V.

Jugendhilfestation Waren. Diakonieverein Malchin e. V. Jugendhilfestation Waren Diakonieverein Malchin e. V. Ambulante Hilfen zur Erziehung Bei familiären Spannungen oder Erziehungsproblemen, bei Überforderung in Schule oder Berufsausbildung und in anderen

Mehr

herzlich willkommen! 3

herzlich willkommen!  3 erziehungsbeistandschaft jugendwohnen schule therapien tagesgruppen sozialpädagogische familienhilfe kinderkrippe herzlich willkommen! Als private Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe möchten wir Kindern,

Mehr

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses

Mehr

Konzeption. Ambulant betreutes Wohnen. Diakoniezentrum Bethesda Bereich Hilfen für Menschen mit Behinderung (Stand April 2010)

Konzeption. Ambulant betreutes Wohnen. Diakoniezentrum Bethesda Bereich Hilfen für Menschen mit Behinderung (Stand April 2010) Konzeption Ambulant betreutes Wohnen Diakoniezentrum Bethesda Bereich Hilfen für Menschen mit Behinderung (Stand April 2010) Revision 20.04.2010 Seite 1 / 5 LD-BHH-MD-021 I. Personenkreis und Ziel Das

Mehr

Praxissemester in einer Tagesgruppe

Praxissemester in einer Tagesgruppe Praxissemester in einer Tagesgruppe Was ist die Tagesgruppe? eine Tagesgruppe ist eine teilstationäre Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe nach 32 SGB VIII. die Tagesgruppenarbeit umfasst insbesondere

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung Einrichtung: (Name, Adresse) Ort der Leistungserbringung: Einrichtungsart: Angebotene gesetzl. Leistungen: SGB VIII Anzahl Gruppen und Plätze 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur

Mehr

Leistungsbeschreibung FAM FamilienAktivierungsManangement FSP FamilienStabilisierungsProgramm Baby-FAM. Jugend- & Familienhilfe. evangelische.

Leistungsbeschreibung FAM FamilienAktivierungsManangement FSP FamilienStabilisierungsProgramm Baby-FAM. Jugend- & Familienhilfe. evangelische. Leistungsbeschreibung FAM FamilienAktivierungsManangement FSP FamilienStabilisierungsProgramm Baby-FAM evangelische Jugend- & Familienhilfe ggmbh Leistungsbeschreibung FAM FamilienAktivierungsManagement

Mehr

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der

Mehr

Kinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich)

Kinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) Kinder- und Jugendhilfe Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) ÜBERBLICK 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Jugendhilfemaßnahmen

Mehr

Fachdienst Betreuungsfamilien

Fachdienst Betreuungsfamilien Fachdienst Betreuungsfamilien Familiäre Bereitschaftsbetreuung Sozialpädagogische Betreuungsfamilien Jedes Kind braucht Familie. Doch manchmal ist es nicht nur die eigene. Sie spielen gerne, toben, laufen,

Mehr

EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen. Konzeption der Einzelbetreuungen

EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen. Konzeption der Einzelbetreuungen EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen Konzeption der Einzelbetreuungen 1 Konzeption der Prof. Dr. Eggers-Stiftung für das sozialtherapeutisch Betreute Wohnen von psychisch kranken jungen Menschen. Diese Konzeption

Mehr

die gruppe ggmbh Sozialpädagogische Einrichtung Viktoriastraße 51 64293 Darmstadt Tel. 06151-22083 Fax 06151-151574 e-mail: diegruppe@gmx.

die gruppe ggmbh Sozialpädagogische Einrichtung Viktoriastraße 51 64293 Darmstadt Tel. 06151-22083 Fax 06151-151574 e-mail: diegruppe@gmx. die gruppe ggmbh Sozialpädagogische Einrichtung Viktoriastraße 51 64293 Darmstadt Tel. 06151-22083 Fax 06151-151574 e-mail: diegruppe@gmx.net Sozialpädagogische Einrichtung Kinder- und Jugendheim die gruppe

Mehr

Leistungsvereinbarung. als Grundlage für eine Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII. zwischen. Stadt Karlsruhe vertreten durch

Leistungsvereinbarung. als Grundlage für eine Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII. zwischen. Stadt Karlsruhe vertreten durch Leistungsvereinbarung als Grundlage für eine Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII zwischen Stadt Karlsruhe vertreten durch Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe und dem Träger Verein

Mehr

Schulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland

Schulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Schulische Inklusion und Jugendhilfe Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Aufgaben der Jugendhilfe Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe gem. 1 Abs. 3 SGB VIII Junge Menschen in ihrer individuellen und

Mehr

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum 1. Auftragsgrundlagen Der Erlass für Pädagogische Mitarbeiter, der Ganztagsschulerlass und das Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) bilden die wichtigsten Grundlagen

Mehr

Leistungsbeschreibung: Bedarfsorientierte, unterstützende Familienpflege

Leistungsbeschreibung: Bedarfsorientierte, unterstützende Familienpflege Leistungsbeschreibung: Bedarfsorientierte, unterstützende Familienpflege Träger: Postfach 11 29 53333 Meckenheim Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Häufigkeit/Umfang Beschreibung Dieses Angebot definiert

Mehr

Autismus ambulant Regionalbüro Münsterland

Autismus ambulant Regionalbüro Münsterland Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Autismus ambulant Regionalbüro Münsterland Konzeption Mar.Te.As Ein

Mehr

Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Betreutes Wohnen -

Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Betreutes Wohnen - Anlage A Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Betreutes Wohnen - Stand: 23. Dezember 2009 Im Betreuten Wohnen werden junge Menschen in Wohnungen oder kleinen Jugendwohngemeinschaften von unseren pädagogischen

Mehr

Der Allgemeine Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst Der Allgemeine Sozialdienst Was tun, bevor das Kind in den Brunnen fällt? Der Allgemeine Sozialdienst als Anlaufstelle für Familien mit Kindern in schwierigen Lebenssituationen oder erzieherischen Problemen

Mehr

Mindeststandards. der Freiwilligendienste für Jugendliche und Junge Erwachsene in Hessen. in der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Hessen

Mindeststandards. der Freiwilligendienste für Jugendliche und Junge Erwachsene in Hessen. in der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Hessen Mindeststandards der Freiwilligendienste für Jugendliche und Junge Erwachsene in Hessen in der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Hessen März 2016 Grundverständnis Die Landesarbeitsgemeinschaft

Mehr

Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW)

Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) Standort: verschieden Platzzahl: 10 Aufnahmealter: ab 16 Jahre Betreuungsschlüssel: 1:2, 1:2,67, 1:5 oder Fachleistungsstunden Personal: 3 pädagogische

Mehr

Familiäre Bereitschaftsbetreuung gemäß 33 SGB VIII. Fachbereich familiale Fremdunterbringung im SKFM Düsseldorf e.v. Ulmenstraße Düsseldorf

Familiäre Bereitschaftsbetreuung gemäß 33 SGB VIII. Fachbereich familiale Fremdunterbringung im SKFM Düsseldorf e.v. Ulmenstraße Düsseldorf Familiäre Bereitschaftsbetreuung gemäß 33 SGB VIII Fachbereich familiale Fremdunterbringung im SKFM Düsseldorf e.v. Ulmenstraße 67 40476 Düsseldorf Konzeption Leitung: Frau Ursula Hennel Tel.: 0211 4696

Mehr

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft 1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern

Mehr

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind Konzeption Trainingswohnen für Schwangere bzw. Mütter mit Kind (Stand 08.2014) pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121

Mehr

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute

Mehr

Konzept zum Hilfeangebot Erziehungsstellen

Konzept zum Hilfeangebot Erziehungsstellen Kinder- und Jugendhilfeprojekte Träger der freien Jugendhilfe nach 27 ff KJHG Hilfen zur Erziehung SGB VIII Eingliederungshilfen SGB VIII & SGB XII Breitbendenstraße 39a D-52080 Aachen Tel. 0241/951379

Mehr

Instrument zur Einschätzung der Risiken und Erfolgschancen einer geplanten Rückkehr von fremd untergebrachten Kindern in ihr Familiensystem 1

Instrument zur Einschätzung der Risiken und Erfolgschancen einer geplanten Rückkehr von fremd untergebrachten Kindern in ihr Familiensystem 1 Modellprojekt Rückkehr als geplante Option - Ein Projekt der (Prof. Dr. Wolf) in Kooperation mit dem Landesjugendamt Westfalen- Lippe Dipl. Päd. Andrea Dittmann- Dornauf Instrument zur Einschätzung der

Mehr

Betreuungshilfe und Erziehungsbeistandschaft gem. 30 SGB VIII im Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen. Konzeption

Betreuungshilfe und Erziehungsbeistandschaft gem. 30 SGB VIII im Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen. Konzeption LANDRATSAMT ESSLINGEN Sozialer Dienst Filderstadt, 6. Juli 2001 Betreuungshilfe und Erziehungsbeistandschaft gem. 30 SGB VIII im Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen Konzeption Einleitung: Die Betreuungshilfe

Mehr

Konzeption. Notaufnahmen

Konzeption. Notaufnahmen Konzeption Notaufnahmen Stand Juli 2006 pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Tel.: 07121 9249-0, Fax: 07121 9249-39 info@pro-juventa.de, www.pro-juventa.de

Mehr

Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz

Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz Wie viele Anforderungen / wie viel Komplexität und Differenzierung verträgt ein? - Notwendige Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Umsetzung im - 03.12.2014

Mehr

PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege?

PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? Versuch einer Abgrenzung zwischen den pflegerischen Betreuungsleistungen des SGB XI und den Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe Fachtagung des Deutschen

Mehr

Konzeption. Systemisches Rückführungsmanagement. im LWL-Heilpädagogischen Kinderheim Hamm

Konzeption. Systemisches Rückführungsmanagement. im LWL-Heilpädagogischen Kinderheim Hamm LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Lisenkamp 27-59071 Hamm www.lwl-heiki-hamm.de Konzeption Systemisches Rückführungsmanagement im LWL-Heilpädagogischen Kinderheim Hamm Stand: 01.04.2014 Systemisches

Mehr

Leistungsvereinbarung Gemäss 78 a ff SGB VIII und der Hessischen Rahmenvereinbarung. Zwischen

Leistungsvereinbarung Gemäss 78 a ff SGB VIII und der Hessischen Rahmenvereinbarung. Zwischen 1 Leistungsvereinbarung Gemäss 78 a ff SGB VIII und der Hessischen Rahmenvereinbarung Zwischen Landkreis Giessen Der Kreisausschuss Abt. Jugendamt Postfach 11 07 60 35352 Gießen Und Kinder- und Jugendhäuser

Mehr

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt -

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt - 1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen und FGKiKP durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen

Mehr

Standards. Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie

Standards. Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie Standards Kantonales Jugendamt Inhaltsverzeichnis 1 Vision:... 3 1.1 Phase 1:

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

Übergangsmanagement Nürnberg UNSER LEITBILD

Übergangsmanagement Nürnberg UNSER LEITBILD Übergangsmanagement Nürnberg UNSER LEITBILD 1 Mit unserem Leitbild richten wir unseren Arbeitsauftrag an der Zukunft aus und entwickeln Perspektiven. Das Leitbild informiert über die zugrunde liegenden

Mehr

Konzeption und Leistungsbeschreibung Trainingswohnungen Langestraße Individualpädagogische Maßnahmen (IPM)

Konzeption und Leistungsbeschreibung Trainingswohnungen Langestraße Individualpädagogische Maßnahmen (IPM) LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Konzeption und Leistungsbeschreibung Trainingswohnungen Langestraße Individualpädagogische Maßnahmen (IPM) Langestraße 82 59379 Selm Stand: 14.10.2010 Einleitung Individuelle

Mehr

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind Konzeption Trainingswohnen für Schwangere bzw. Mütter mit Kind (Stand 09.2007) pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht Leistungsbeschreibung Anschrift der Einrichtung Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht DRK Regionalverband Magdeburg

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,

Mehr

Leistungsvereinbarung als Grundlage der Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII für das Leistungsangebot:

Leistungsvereinbarung als Grundlage der Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII für das Leistungsangebot: Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v. Thomas-Mann-Str.3 76189 Karlsruhe Leistungsvereinbarung als Grundlage der Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII für das Leistungsangebot: FAE flexible ambulante

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption

Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII Konzeption des Caritasverbandes für den Kreis Olpe e.v. Alte Landstraße 4 57462 Olpe Tel. 02761-9668-0 info@caritas-olpe.de www.caritas-olpe.de

Mehr

Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort

Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort Ein Angebot der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. Abteilung Ambulante Erziehungshilfen Landkreis München Adlzreiterstr. 22

Mehr

Würde des Menschen entspricht.

Würde des Menschen entspricht. Wir unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte darin, ein Leben zu führen, welches der Würde des Menschen entspricht. Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Jobcenter Osnabrück, suchen gemeinsam

Mehr

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung für die stationären Leistungsangebote der BERGFR!ED Kinder- und Jugendhilfe GmbH erstellt nach den Empfehlungen zur Leistungsvereinbarung nach 34 SGB VIII Heimerziehung im Rahmenvertrag

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in

Mehr

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption der Sozialen Gruppenarbeit/ SIT-Familienarbeit 1. Einleitung

Mehr