Themenschwerpunkt Riester-Rente

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1 Themenschwerpunkt Riester-Rente Inhalt: Basiswissen Riester-Rente Staatliche Förderung für die private Zusatzvorsorge. Förderung und Steuern Die Rolle des Finanzamts jetzt und später. Riester ist nicht gleich Riester Zusatzversicherungen und Produktvarianten. Riester und Rürup im Vergleich Die verschiedenen Modelle staatlicher Förderung. Wichtige Begriffe und Rechenbeispiele Kleines Riester-Glossar. Wer ist förderberechtigt? Eine detaillierte Auflistung. Wohn-Riester im Überblick Mit Riesterförderung ins Eigenheim? Hinweise für Riester-Versicherte Was Sie wissen sollten, wenn Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben.

2 Riester-Rente Die Riester-Rente ist in erster Linie für Arbeitnehmer und Beamte gedacht, die sich mit staatlicher Förderung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollen. Das Prinzip: Wer Beiträge in seinen Riester-Vorsorgevertrag einzahlt, erhält in vielen Fällen nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann seine Aufwendungen darüber hinaus steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Basiswissen Riester-Rente Staatliche Förderung für die private Zusatzvorsorge. Seit dem Jahr 2002 fördert der Staat durch Zulagen und Steuerersparnis eine freiwillige Ergänzung der gesetzlichen Rente die sogenannte Riester-Rente. Namensgeber war der damalige Bundessozialminister Walter Riester, der diese private kapitalgedeckte Altersvorsorge politisch mitentwickelt hat. Nur Altersvorsorgeverträge, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert wurden, werden gefördert. Dabei kann es sich um private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne handeln. Ein Hinweis in eigener Sache: Grundlegende Prinzipien, die Swiss Life in diesem Themenschwerpunkt vorstellt, gelten selbstverständlich für drei Varianten. Detailaussagen oder konkrete Empfehlungen treffen jedoch ggf. nur für private Rentenversicherungen zu. Ausführliche Informationen zum sogenannten Wohn- Riester, also der Verwendung der Riester-Förderung für eine selbstgenutzte Immobilie, finden Sie in der Rubrik Immobilienfinanzierung. Die wichtigsten Merkmale Bei der Riester-Rente sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Beamte unmittelbar förderberechtigt unabhängig vom Einkommen. Darüber hinaus sind aber beispielsweise auch Landwirte, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige, Mitglieder der Künstlersozialversicherung und ebenso geringfügig Beschäftigte, sofern sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, unmittelbar förderberechtigt. Die nicht rentenversicherungspflichtigen Ehepartner sind mittelbar förderberechtigt, sofern sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Gefördert wird über Zulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen), die in den Altersvorsorgevertrag fließen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen: Der Versicherte zahlt einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max Euro) abzüglich der ihm zustehenden Zulagen in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag. Der Gesetzgeber ordnet die Riester-Rente der zweiten Schicht (Zusatzversorgung) des Drei-Schichten-Modells zu. Wie auch bei der betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge während der Erwerbsphase gefördert. In der Leistungsphase erfolgt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, der Rentner muss die Leistungen, die er erhält, versteuern ( 22 Nr. 5 EStG). Die sogenannte Kapitalerhaltungsgarantie besagt, dass zum Rentenbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und der Zulagen zur Verfügung stehen muss. Stand: Januar

3 Riester-Verträge sind nicht durch Hartz IV bedroht: Das geförderte Guthaben, das in einer Riester-Rente steckt, wird nicht auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet. Eine Auflösung dieser Altersvorsorge kann nicht verlangt werden. Die Auszahlung der Altersrente beginnt bei Riester-Neuverträgen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahrs. In der Ruhestandsphase erhält der Versicherte eine monatliche lebenslange Rentenzahlung. Eine Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist förderunschädlich möglich: Bis zu 30 % des angesparten Kapitals kann in einer Summe ausgezahlt werden. Wenn ein Versicherter seinen Riester-Vertrag kündigt und das angesparte Kapital entnimmt, muss er die genutzte Förderung zurückzahlen. Ausnahme: Er überträgt das Kapital unmittelbar auf ein anderes Riester-Produkt. Riester-Beiträge müssen nicht zwingend regelmäßig gezahlt, sondern können auch ausgesetzt werden. Wer also vorübergehend nicht zahlen kann oder will, braucht seinen Vertrag nicht zu kündigen, sondern muss nur die Beitragszahlung ruhen lassen. Selbstverständlich werden für beitragsfreie Jahre keine Zulagen gewährt (gilt nicht für mittelbar Berechtigte). Zusatzversicherungen und Absicherung der Familie Die Riester-Rente kann zwar durch Zusatzversicherungen ergänzt werden. Auf Wunsch umfasst sie auch Leistungen bei Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit sowie die Absicherung des Ehepartners und/oder der Kinder im Todesfall. Da allerdings alle Zusatzversicherungen zusammengenommen nur bis zu 15 % des Gesamtbeitrags betragen dürfen, bieten sie in der Praxis häufig nicht den gewünschten Schutz. Ein Riester-Vertrag mit Zusatzversicherungen ist daher in der Regel nicht empfehlenswert. Die Hinterbliebenen erhalten ihre Leistungen als Rentenzahlung, wenn die Rentengarantiezeit noch nicht ausgeschöpft war, oder im Rahmen einer Kapitalauszahlung. Eine vereinbarte Todesfall-Leistung kann förderschädlich und förderunschädlich verwendet werden. Im Fall einer förderschädlichen Verwendung muss die staatliche Förderung zurückbezahlt werden. Wird das bestehende Kapital auf den Riester-Vertrag der Witwe bzw. des Witwers übertragen, ist dies förderunschädlich und alle Zulagen sowie die Steuerersparnis bleiben erhalten. Ebenfalls förderunschädlich ist eine lebenslange Hinterbliebenenrente aus dem Kapital oder eine Waisenrente. Stellt die Rürup-Rente eine Konkurrenz für die Riester-Rente dar? Nein die beiden Modelle der staatlichen Förderung bieten für verschiedene Zielgruppen jeweils andere Vorteile. Außerdem steht die Rürup-Rente allen offen, während die Riester-Förderung nur bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Darüber hinaus können Angestellte die Rürup-Rente als Ergänzung zur Riester- Rente abschließen und somit beide Fördermodelle nutzen. Was Sie sonst noch wissen sollten Die im Text immer wieder genannten Grund- und Kinderzulagen werden nur dann voll ausgeschöpft, wenn der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag entrichtet wird (seit 2008: 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen). Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen nur anteilig. Stand: Januar

4 Wer will, kann auch mehr in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt (seit 2008: Euro pro Jahr abzüglich der Zulagen). Auswanderer aufgepasst: Wer von einem Lebensabend an einem Südseestrand träumt, sollte nicht riestern. Denn wer im Alter seinen Hauptwohnsitz ins außereuropäische Ausland verlegt, muss die Förderung (Zulagen sowie ggf. Steuerersparnis) unverzinst zurückzahlen. Derzeit ist nur ein Umzug in andere EU- Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein vorgesehen. Gleiches Recht für alle: Für alle seit dem Jahr 2006 abgeschlossenen Riester- Verträge sind Unisex-Tarife gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Männer und Frauen zahlen in der Ansparphase die gleichen Beiträge und erhalten in der Rentenphase die gleichen Leistungen. Bei der Hinterbliebenenversorgung können nur Ehegatten förderunschädlich berücksichtigt werden. Werden andere nahe stehende Personen oder Lebenspartner bedacht, wird vom Todesfallkapital die erhaltene Förderung abgezogen bei den aus der Rentengarantiezeit noch offenen Leistungen jedoch nur anteilig. Für die Waisenrente können nur Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden ( 32 EStG), längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Die für die Förderung obligatorische BaFin-Zertifizierung bestätigt nur, dass ein Riester-Produkt die formalen Anforderungen der Bundesanstalt erfüllt. Diese Bescheinigung darf nicht mit einem Gütesiegel verwechselt werden: Sie besagt beispielsweise nicht, ob ein Versicherer wirtschaftlich arbeitet oder ob seine Produkte wirklich eine gute Rendite aufweisen. Förderung und Steuern Die Rolle des Finanzamts jetzt und später. Der Aufbau einer Riester-Rente wird in der Ansparphase gefördert: durch Zulagen sowie ggf. durch eine zusätzliche Steuerersparnis. In der Rentenphase dagegen müssen die Leistungen voll versteuert werden. Dieses Prinzip heißt nachgelagerte Versteuerung. Staatliche Förderung durch Zulagen Der Staat fördert Riester-Versicherte durch Grundzulagen und Kinderzulagen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage 185 Euro. Für Kinder ab Jahrgang 2008 werden sogar 300 Euro jährlich gezahlt. Der notwendige Mindesteigenbeitrag für den Erhalt der vollen Zulagen wird um die Summe dieser Zulagen verringert. Daher können sich Geringverdiener sowie Familien mit mehreren Kindern über eine besonders hohe Förderquote freuen. Große Familien mit geringem rentenversicherungspflichtigen Einkommen oder Minijobber müssten rein rechnerisch keinen Eigenbeitrag leisten. Um dem entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber den Sockelbetrag festgelegt: Wer die Förderung erhalten will, muss auf jeden Fall einen jährlichen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro zahlen. Wichtige Informationen zum Zulageverfahren Die staatliche Zulage wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss über den Versicherer beantragt werden. Am einfachsten geht dies über einen Dauerzulage- Stand: Januar

5 antrag, mit dem der Versicherer die Vollmacht erhält, die Zulage künftig jedes Jahr zu beantragen. Der Zulageantrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahrs beim Versicherer eingehen, der ihn wiederum an die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) weiterleitet. Die ZfA überweist die Zulage direkt an den Anbieter, der sie dem Altersvorsorgevertrag unverzüglich gutschreibt. Staatliche Förderung durch Steuerersparnis Der zweite Teil der Riester-Förderung, der Sonderausgabenabzug, wird im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht. Dabei können nicht nur die Eigenbeiträge, sondern auch die Zulagen angesetzt werden. Bis zu Euro können die Beiträge inklusive der Zulagen zu 100 % geltend gemacht werden. Ob der Sonderausgabenabzug einen zusätzlichen Vorteil bringt, hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Besonders für Gutverdiener mit hoher Steuerbelastung ist dieser Aspekt ein zusätzliches Argument für den Abschluss einer Riester-Rente. Wichtige Informationen zum Sonderausgabenabzug Wer seine Riester-Rente steuerlich ansetzen will, reicht eine Bescheinigung seines Versicherers bei der Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug für den Versicherten vorteilhafter als die Zulage ist. Ist dies der Fall, führt der Differenzbetrag zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung ( 10a Abs. 2 EStG). Im Gegensatz zum Zulageverfahren wird die zusätzliche Förderung jedoch nicht dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben, sondern auf die Einkommensteuer des Versicherten angerechnet, wodurch sich seine Steuernachzahlung reduziert oder seine Rückerstattung erhöht. Steuern in der Rentenphase In der Leistungsphase wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung aus, das heißt, der Rentner muss die Zahlungen, die er aus seiner Riester-Rente erhält, voll versteuern ( 22 Nr. 5 EStG). Riester ist nicht gleich Riester Zusatzversicherungen und Produktvarianten. Zunächst sollten Sie sich überlegen, welche Riester-Variante Sie bevorzugen: die private Rentenversicherung, den Banksparplan, den Fondssparplan oder gar den im Jahr 2008 eingeführten Wohn-Riester, also die Förderung einer selbstgenutzten Immobilie. Auch wenn die grundsätzliche Entscheidung für eine Rentenversicherung schon gefallen ist, haben Sie noch ausreichend Gestaltungsspielraum. Haben Sie zum Beispiel schon einmal über eine fondsgebundene Rentenversicherung nachgedacht? Riester-Rente und Zusatzversicherungen Über die Hinterbliebenenabsicherung kann auch für den Ehepartner und/oder die Kinder finanziell vorgesorgt werden. Und ein tragfähiger Berufsunfähigkeitsschutz Stand: Januar

6 zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dennoch stellt sich die Frage, ob ein Riester-Vertrag um die Zusatzversicherungen ergänzt werden sollte oder ob Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz nicht besser anders zu planen sind. Wichtig für jeden guten Hinterbliebenenschutz: Setzen Sie die Höhe der Rente nicht zu gering an. Der verwitwete Ehegatte wird auf diese Leistung angewiesen sein. Und genau hier liegt das Problem: Der Beitragsanteil für alle Zusatzversicherungen zusammen darf sich auf höchstens 15 % der Riester-Beiträge belaufen. Sollten diese Grenzen für Ihre Anforderungen nicht ausreichen, empfiehlt es sich, auf einem anderen Weg die Lücken zu schließen. Fondsgebundene Riester-Rente Mehr Risiko, aber auch größere Chancen: Viele Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile auch fondsgebundene Riester-Renten an. Die Beiträge werden dann entsprechend der vom Kunden gewählten Anlagestrategie in Fonds investiert. Die Verlustrisiken sind bei einer Riester-Rente grundsätzlich sehr begrenzt, da der Anbieter in jedem Fall gewährleisten muss, dass zum Rentenbeginn zumindest die einbezahlten Beiträge und die dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen vorhanden sind. Was Sie sonst noch wissen sollten Jede Zusatzversicherung wird letztendlich über Beiträge finanziert. Prüfen Sie deshalb, ob beispielsweise eine Riester-Rente mit Hinterbliebenen- Zusatzversicherung wirklich Ihre Anforderungen erfüllt oder ob Sie nicht einen umfassenderen Schutz für Ihre Familie benötigen. Häufig wird eine Verbindung von betrieblicher Altersvorsorge und Riester-Rente beworben. Wenn Sie sich für diese Lösung interessieren, sollten Sie sich eingehend bei einem Experten informieren. Riester und Rürup im Vergleich Die verschiedenen Modelle staatlicher Förderung. Nicht nur bei der Riester-Rente, sondern auch bei der Rürup-Rente können Versicherte beim Aufbau einer zusätzlichen freiwilligen Altersvorsorge staatliche Förderung nutzen. Wo liegen die Gemeinsamkeiten und was unterscheidet die beiden Modelle? Auf einen Blick: Für wen eignet sich welches Modell? Merkmale und Vorzüge der Riester-Rente haben wir auf den vorhergehenden Seiten ausführlich dargestellt. Deshalb beschränken wir uns an dieser Stelle auf einen direkten Vergleich der beiden Modelle. Natürlich erfordert die Entscheidung für jede Art von Altersvorsorge genauere Überlegungen und sollte nur in Abstimmung mit einem Experten getroffen werden. Dennoch einige Aspekte zur ersten Orientierung: Förderberechtigte Personen mit niedrigem Einkommen und/oder mehreren Kindern sollten auf jeden Fall Riester den Vorzug geben. Auch für Gutverdiener mit hoher Steuerbelastung eignet sich Riester sehr gut. Für Angestellte kann es interessant sein, Riester und Rürup abzuschließen: Die beiden staatlich geförderten Renten stehen nicht in steuerlicher Konkurrenz zueinander (Riester: Sonderausgabenabzug nach 10a Abs. 2 EStG; Rürup: 10 Stand: Januar

7 Abs. 4a EStG). Unsere Empfehlung: Erst die Fördergrenzen von Riester ausreizen, dann Rürup abschließen. Bei Riester beträgt die Fördergrenze Euro im Jahr. Bei Rürup können Beiträge bis Euro jährlich (bei zusammen Veranlagten bis Euro) steuerbegünstigt aufgewendet werden. Kapital oder Rente? Riester sieht seit 2005 auch eine Teilkapitalisierungsmöglichkeit von 30 % sowie eine Kapitalauszahlung von Kleinbetragsrenten vor, Rürup ausschließlich die Kapitalauszahlung von Kleinstbetragsrenten. Verwertungssicherheit: Riester bietet mehr Flexibilität durch (wenn auch zum Teil förderschädliche) Vererbbarkeit, Übertragbarkeit und Kapitalisierbarkeit. Rürup bleibt auch in Zukunft nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar. In der Ansparphase sind übrigens beide Vorsorgewege vor Hartz IV und Pfändungen geschützt. Freiberufler und Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Riester- Förderung. Sie stellen damit die größte Zielgruppe von Rürup dar. Wichtige Begriffe und Rechenbeispiele Kleines Riester-Glossar. Förderberechtigung, mittelbar und unmittelbar Angestellte, Beamte, Minijobber (falls auf Versicherungsfreiheit verzichtet wurde), pflichtversicherte Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II und viele mehr zählen zu den unmittelbar Förderberechtigten. Mittelbar förderberechtigt sind die Ehepartner von unmittelbar förderberechtigten Riester-Versicherten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Ehepartner schließt einen eigenen Altersvorsorgevertrag ab und das Ehepaar veranlagt gemeinsam gemäß 26 (1) EStG. Förderquote Die sogenannte Förderquote beschreibt den Anteil der Förderung am Gesamtbeitrag. Je höher sie ist, desto höher ist die Förderung für jeden Euro Eigenbeitrag. Bei Geringverdienern oder kinderreichen Familien sind Förderquoten von 60, 70 oder 80 % keine Seltenheit. Das heißt, die Zulagen sind höher als die Eigenleistung. Aber auch Gutverdiener können sich aufgrund der zusätzlichen Entlastung durch den Sonderausgabenabzug über attraktive Förderquoten freuen. Kapitalerhaltungsgarantie Zum Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und die zugeflossenen staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Mindesteigenbeitrag und Sparleistung Wer die volle staatliche Förderung in Form der Zulagen erhalten will, muss einen bestimmten Prozentsatz seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens investieren (seit %). Die Zulagen werden dabei als Teil der Sparleistung angerechnet, so dass sich der Eigenanteil des Versicherten reduziert. Der Versicherte muss aber auf jeden Fall mindestens 60 Euro ( Sockelbetrag ) im Jahr zahlen, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Stand: Januar

8 Sockelbetrag Wenn jemand nur ein geringes Einkommen, aber mehrere Kinder hat, könnte die staatliche Zulage höher sein als die erforderliche Sparleistung. In diesem Fall muss der Versicherte den sogenannten Sockelbetrag zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Dieser Sockelbetrag liegt einheitlich bei 60 Euro im Jahr. Rechenbeispiele Allen Beispielen liegen folgende Voraussetzungen zugrunde: Vertragsbeginn , angegebenes Einkommen ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen Single, keine Kinder: Einkommen Euro: 4 % von Euro = 200 Euro abzgl. 154 Euro Zulage ergibt 46 Euro aber Sockelbeitrag 60 Euro = 214 Euro Gesamtbeitrag Sparleistung insgesamt 214 Euro (= 154 Euro Grundzulage plus 60 Euro Eigenleistung), Förderquote 256 % Einkommen Euro: Sparleistung Euro (= 154 Euro plus Euro), zusätzliche Steuerersparnis 246 Euro, Förderquote 38 % Einkommen Euro: Sparleistung Euro (= 154 Euro plus Euro), zusätzliche Steuerersparnis 777 Euro, Förderquote 47 % Ehepaar, zwei Kinder, ein Rentenversicherungspflichtiger Einkommen Euro: Sparleistung Euro (= 308 Euro Grundzulagen Euro Kinderzulagen Euro Eigenleistung), in einen Vertrag fließen 154 Euro Grundzulage Euro Kinderzulagen Euro Eigenleistung; zusätzliche Steuerersparnis 314 Euro, Förderquote 57 % Wer ist förderberechtigt? Eine detaillierte Auflistung. Grundsätzlich kann zwar jeder einen Riester-Vertrag abschließen. Jedoch haben nur bestimmte Bevölkerungsgruppen einen Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen oder Steuerbegünstigung der Beiträge. Gefördert werden derzeit: in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer Beamte Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL) Berufs- und Zeitsoldaten Auszubildende Stand: Januar

9 Wehr- und Zivildienstleistende Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit pflichtversicherte Selbstständige (z.b. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer, Lehrer, Erzieher) geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro, "Minijob"), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind Seelotsen Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind Mitglieder geistlicher Genossenschaften behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen Bezieher von Vorruhestandsgeld Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld Bezieher von Arbeitslosengeld I Bezieher von Arbeitslosengeld II voll erwerbsgeminderte Personen (GRV) und dienstunfähige Beamte Nicht gefördert werden: Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.b. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten) freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro), die die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen Bezieher einer Vollrente wegen Alters (ab 65 Jahre) Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit Bezieher von Sozialhilfe Studenten Ausnahme: Ehepartner förderberechtigter Personen Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile können auch nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigte Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen nutzen. Voraussetzung: Der Ehepartner schließt einen eigenen Altersvorsorgevertrag ab. Das Ehepaar veranlagt gemeinsam gemäß 26 (1) EStG. Dies gilt beispielsweise für die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigenem Riester-Vertrag. Auch ein Selbstständiger und Freiberufler erhält die staatliche Förderung, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und er einen eigenen Riester-Vertrag besitzt. Stand: Januar

10 Wohn-Riester im Überblick Mit Riesterförderung ins Eigenheim? Zum 1. Januar 2008 ist das neue Eigenheimrente-Gesetz, besser bekannt als Wohn-Riester, in Kraft getreten. Mit Hilfe der Riester-Förderung soll es mehr Menschen möglich gemacht werden, im Alter in den eigenen vier Wänden zu leben. Das wird gefördert Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnung (oder eines lebenslangen Wohnrechts) bzw. eines selbstgenutzten Hauses. Voraussetzungen: Die Immobilie ist Hauptwohnsitz und stellt den Lebensmittelpunkt dar. Sie wird vom Förderberechtigten selbst bewohnt. Sie muss nach dem gekauft oder hergestellt worden sein. Außerdem werden die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung (bei Rentenbeginn) und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung gefördert. Nicht gefördert werden z.b. Ferienwohnungen/Zweitwohnsitze sowie vermietete Immobilien. Zwei Wege führen zum Wohn-Riester Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die Riester-Förderung für eine Immobilie zu nutzen: Entweder entnimmt der Versicherte Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag, etwa aus einem Banksparplan, um ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Oder er wählt ein Produkt, das gezielt als Wohn-Riester-Lösung konzipiert worden ist, etwa einen riesterfähigen Bausparvertrag oder einen riesterfähigen Immobilienkredit. Förderung während der Ansparphase, dafür Besteuerung im Ruhestand Das Prinzip: Wer Beiträge in seinen Riester-Vorsorgevertrag einzahlt, erhält in vielen Fällen nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann seine Aufwendungen darüber hinaus steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Wie bei allen Riester-Varianten: Neben der Grundzulage von 154 Euro jährlich steuert der Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro bei, für seit 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal Euro. Im Ruhestand unterliegen alle Riester-Produkte der nachgelagerten Besteuerung. Da aber kein Geld an den Versicherten fließt, wird die Höhe der Steuer über das (fiktive) Wohnförderkonto errechnet. Wann Sie die Riester-Förderung zurückzahlen müssen Auch bei der Eigenheimrente gilt das Riester-Prinzip: Wer sein angespartes Geld förderschädlich verwendet, muss sämtliche Zulagen sowie die Steuerersparnis zurückzahlen. Neben dem vom Gesetzgeber bei allen Riester-Varianten als förderschädlich erachteten Aktionen etwa die Übertragung des Guthabens auf einen Lebensgefährten ist beim Wohn-Riester folgendes nicht erlaubt: Verkauf der Immobilie (Ausnahme: Der Förderberechtigte investiert wieder in ein Riester-Produkt oder in eine begünstigte Immobilie.) Vermietung der Immobilie (Ausnahme: Der Förderberechtigte muss aus beruflichen Gründen umziehen und vermietet zeitlich befristet.) Stand: Januar

11 Wichtig zu wissen: Die Forderung nach förderunschädlichem Verhalten endet nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand, sondern erst 20 Jahre später! Auch Rentner dürfen eine riestergeförderte Immobilie nicht verkaufen oder vermieten. Vorteile Das wichtigste Argument: Nach dem Ende der Eigenheimzulage eröffnet der Wohn- Riester Personengruppen den Weg zum eigenen Häuschen, die sonst an der Finanzierung gescheitert wären. Gerade bei kinderreichen Familien summieren sich die Zulagen über die Jahre hinweg zu einem bemerkenswerten Betrag. Weiteres Plus: Der Riester-Sparer profitiert nicht erst im Alter von den staatlichen Zulagen. Er kann die Immobilie und die Förderung sofort für sich und seine Familie nutzen. und Nachteile Die drei am häufigsten genannten Kritikpunkte: Das Konzept von Wohn-Riester setzt auf einen Lebensweg ohne Störfälle immer am gleichen Ort ansässig, keine Scheidung, auch im Ruhestand genug Geld für die Versteuerung etc. Selbst 20 Jahre nach Renteneintritt spielen diese Aspekte noch eine Rolle! Wer eine Immobilie kauft, kann üblicherweise später wenn die Kinder ausgezogen sind und das Haus zu groß geworden ist in eine kleinere Wohnung umziehen und die Mieteinnahmen als zusätzliches Einkommen nutzen. Dieses Vorgehen sieht Wohn-Riester nicht vor. Der Begriff Eigenheimrente täuscht: Der Wohn-Riester-Sparer bekommt im Alter kein zusätzliches Geld ausgezahlt. Er muss hingegen für ein Einkommen, das er gar nicht bekommt, Steuern zahlen. Das heißt, er kann zwar mietfrei wohnen, hat aber eine erhöhte Steuerlast. Hinweise für Riester-Versicherte Was Sie wissen sollten, wenn Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben. Was muss ich tun, um die staatlichen Zulagen zu erhalten? Vergessen Sie nicht, rechtzeitig den Zulageantrag einzureichen! Er muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahrs beim Versicherer eingehen, damit der für Sie die staatlichen Zulagen beantragen kann. Am besten, Sie erteilen Ihrem Anbieter eine Vollmacht, das jedes Jahr automatisch für Sie zu übernehmen. Was muss ich tun, um zusätzlich einen Steuervorteil zu bekommen? Füllen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage AV aus. Fragen Sie ggf. Ihren Steuerberater um Rat Sie sollten sich die Chance auf zusätzliche Entlastung durch den Sonderausgabenabzug nicht entgehen lassen. Was hat meine letzte Gehaltserhöhung mit der Riester-Förderung zu tun? Sie bekommen die komplette Förderung nur, wenn Sie 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in Ihren Riester-Vertrag investieren (höchstens Euro pro Jahr). Steigt Ihr Gehalt, müssen Sie auch den Sparbeitrag erhöhen, um sich weiterhin die vollen Zulagen zu sichern. Setzen Sie sich also mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um Ihre Riester-Rentenversicherung entsprechend anpassen zu lassen. Ich habe vergessen, eine Gehaltserhöhung vom Vorjahr zu melden, meine Beiträge wurden nicht entsprechend angepasst. Was soll ich tun? Stand: Januar

12 Keine Sorge, Sie haben noch keinen Stichtag verpasst: Sie können sich noch die volle Förderung sichern, wenn Sie bis Ende des laufenden Jahres eine Zuzahlung tätigen. Was kann ich tun, wenn mich die Beiträge finanziell überfordern? In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es natürlich vorkommen, dass die Riester- Beiträge für eine längere Zeit eine zu große finanzielle Belastung darstellen. Sie sollten Ihren Vertrag jedoch keinesfalls kündigen, sondern beitragsfrei stellen. Sie bekommen dann zwar keine Zulagen, können aber, sobald es finanziell wieder aufwärts geht, Ihren Riester-Vertrag weiter besparen. Die Zinsen und Überschüsse sammeln sich natürlich weiter auf Ihrem Rentenversicherungskonto an. Eine andere Möglichkeit: Sie können i.d.r. auch weniger als bisher einzahlen. Wenn Sie beispielsweise die Hälfte des Mindesteigenbeitrags einzahlen, erhalten Sie auch die Hälfte der Zulagen. Das gilt natürlich auch für alle Kalenderjahre, in denen Sie nur anteilig eingezahlt haben: Wenn Sie von Januar bis September Beiträge entrichtet haben, dann aber Ihren Vertrag beitragsfrei stellen mussten, haben Sie dennoch Anrecht auf 75 % der Zulagen. Außerdem müssen Sie Ihren Vertrag nicht regelmäßig besparen: Auch wenn Sie im Sommer weniger eingezahlt haben, können Sie vielleicht das Defizit nach Erhalt eines Weihnachtsgelds im Dezember wieder ausgleichen. Ich bin derzeit kein Arbeitnehmer. Bekomme ich dann keine Förderung mehr? Das kann man so nicht sagen: Der Kreis der Förderberechtigten ist größer, als viele denken. Sie sind zum Beispiel auch förderberechtigt, wenn Sie Krankengeld beziehen, in Elternzeit sind, einen Angehörigen pflegen oder Arbeitslosengeld bekommen. Auch als Erwerbsunfähiger (Bezieher der vollen Erwerbsminderungsrente) sind Sie weiterhin förderberechtigt. Sogar wenn Sie sich selbstständig machen, können Sie noch zu den Förderberechtigten zählen: Es kommt im Wesentlichen darauf an, ob Sie rentenversicherungspflichtig sind oder nicht. Erkundigen Sie sich also genau, ob Sie wirklich nicht mehr zu den förderberechtigten Personen zählen, bevor Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen lassen! Vorsorge-Know-how Unter finden Verbraucher Wissenswertes rund um Altersvorsorge und Versicherungen. Ziel des Infoportals zur Vorsorge ist es, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und aktuelle Themen sachlich darzustellen. Die Website wird von der deutschen Niederlassung des Lebensversicherers Swiss Life ( betrieben. Swiss Life in Deutschland Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Privatkundensegment verfügt Swiss Life über langjährige Erfahrung in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie im Berufsunfähigkeitsschutz. Moderne fondsgebundene Vorsorgeprodukte mit wählbaren Garantien runden das Angebot ab. Der Vertrieb der Vorsorgeprodukte erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken. Kontakt: Swiss Life, Unternehmenskommunikation, Berliner Str. 85, München redaktion@vorsorge-know-how.de Stand: Januar

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