Kantonale Zulassungsbestimmungen

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1 Kanton Zuständigkeit Gesetze/Zulassungsprüfungen Diverses Aargau Departement Gesundheit und Soziales Bachstrasse Aarau Es dürfen grundsätzlich nur gesunde Personen betreut und begleitet werden, keine Diagnose gestellt und keine Heilmittel abgegeben oder verordnet werden. Tel: Vorsteher: Hasler Ernst, Regierungsrat Appenzell A.Rh. Departement Gesundheit Sekretariat Kasernenstrasse Herisau Für die Zulassung ist eine Heilpraktikerprüfung erforderlich. Prüfungsfragen und Reglement TNR2=549&Inhalt=549 Tel: Fax: Appenzell I.Rh. Kanton Appenzell Innerrhoden Gesundheits- und Sozialdepartement Marktgasse Appenzell Tel: Fax: Zur Betätigung als Naturheilpraktiker wird zugelassen, wer sich über einen erfolgreichen Abschluss einer vom Departement anerkannten, mehrsemestrigen Ausbildung ausweist sowie eine vom Departement anerkannte kantonale Prüfung bestanden hat. Merkblatt Zulassung WHAT=THEMES&DOC=810&FR OM=&TO= info@gsd.ai.ch Stand April 2006 Seite 1 von 7

2 Basel-Land Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Bahnhofstrasse 5 CH-4410 Liestal Für die Zulassung ist eine Naturärzteprüfung erforderlich Merkblatt unter Tel: 061 / Fax: 061 / Vorsteher: Erich Straumann, Regierungsrat Allgemeine Auskünfte: Fredi Spinnler, Telefon 061 / Basel-Stadt Gesundheitsdienste Basel-Stadt St. Alban-Vorstadt Basel Tel: /28 Fax: gsd@bs.ch Bewilligungspflichtig sind die Ausübung der Heilpraktik, der Homöopathie, der TCM, der Akupunktur und des Ayurveda. Eine Bewilligung erhält, wer sich über eine entsprechende Ausbildung ausweist und eine kantonale Prüfung mit Erfolg bestanden hat. Bedingung Diplom einer Ausbildungsstätte. Für die Ausübung der Heilpraktik ist in jedem Falle eine Prüfung abzulegen. Für die anderen genannten Berufe kann auf das Erfordernis der erfolgreichen Prüfung verzichtet werden, wenn die Prüfungskommission die vorgelegten Ausweise als genügend erachtet. Die Ausübenden einer komplementärmedizinischen Tätigkeit haben die von ihnen behandelten Personen über die angewendeten Methoden und Verfahren und deren Risiken und Möglichkeiten wahrheitsgemäss aufzuklären. Sie dürfen keine Heilversprechen abgeben. Sie sind verpflichtet, die ratsuchende Person an eine Ärztin oder einen Arzt zu verweisen, wenn sie eine med. Behandlungsbedürftigkeit oder eine Verschlechterung im Gesundheitszustand feststellen. ch/sgmain/default.html Stand April 2006 Seite 2 von 7

3 Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern Rathausgasse Bern Auskunft Tel: und Fax: Das neue Gesetz trat Oktober 2003 in Kraft und regelt die Zulassung der grossen Naturheilverfahren. _direktor/gef_kaza_kantonsarzt/ge f_kaza_bewilligungswesen- 2/gef_kaza_richtlinien_beurteilung _ausbildung_natuerliche_heilmeth oden.htm info@gef.be.ch Glarus Graubünden Sanitäts und Fürsorgedirektion Postgasse Glarus Tel Fax sanitaetsdirektion@gl.ch Gesundheitsamt Planaterrastrasse Chur Tel: 081 / Fax: 081 / Entwurf Gesetz über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz) war in Vernehmlassung und ist am 4. April 2006 in Kraft getreten. Das Inkrafttreten wird vom Regierungsrat gestaffelt bestimmt. Der Regierungsrat erlässt ein Verzeichnis der unter die Bewilligungspflicht fallenden Gesundheitsberufe inkl. Anforderungen an Fähigkeitsausweise und Ausbildungsgänge. Dieses Verzeichnis ist noch nicht erstellt. Neue Zulassungsbestimmungen ab EMR-Registrierung oder Verbandsprüfungen bei den grossen Heilverfahren. Gesetzestexte und Antragsformulare unter Stand April 2006 Seite 3 von 7

4 Luzern Gesundheits- und Sozialdepartement Departementssekretariat Bahnhofstrasse 15 CH Luzern Tel: 041/ Fax: 041/ gesundheit.soziales@lu.ch Im Kanton Luzern trat auf den das neue Gesundheitsgesetz in Kraft, das für Akupunktur eine Bewilligungspflicht fordert und für Traditionelle Europäische Naturheilkunde die Bewilligungspflicht jetzt aufhebt. Die Verordnungen mit den Detailangaben zum neuen Gesundheitsgesetz sind aber noch nicht erstellt worden (Stand April 2006). Konkret kann nur gesagt werden, dass keine Bewilligungen für Shiatsu, FRZ, Phytotherapie, Diätetik, etc. nötig sind. Für Akupunktur wird im Kanton Luzern zur Zeit ein entsprechender Ausbildungsnachweis gefordert. Es werden 1500 Stunden Unterricht benötigt, wovon mindestens 560 Stunden für westliche Medizin entfallen müssen. sbewilligungen.htm Obwalden Sicherheits- und Gesundheitsdepartement Polizeigebäude Foribach, 6061 Sarnen Voraussetzung ist der Abschluss an einer anerkannten Bildungsstätte oder das Bestehen einer anerkannten kantonalen Prüfung stungen/?dienst_id=596 Tel: Fax: Jakober, Barbara sicherheitsgesundheitsdepartement@ow. ch Stand April 2006 Seite 4 von 7

5 Schaffhausen Gesundheitsamt Beckenstube 9 Parterre 8200 Schaffhausen Für die Zulassung ist eine Naturheilpraktikerprüfung erforderlich. Gegenrechtserklärung mit Kt. Thurgau, St. Gallen und Graubünden Tel: Fax: sekretariat.ga@ktsh.ch Dienststellen-Leiter: Dr. phil. Markus Schärrer Schwyz Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Postfach 262, 6431 Schwyz Tel Fax NaturheilpraktikerInnen werden toleriert, solange sie nicht in die Tätigkeiten eingreifen, die der Bewilligungspflicht unterstehen (Ärzte, Apotheker). Heilmittel der Listen A-D dürfen nicht abgegeben werden. Akkupunktur benötigt eine spezielle Bewilligung. html ags.di@sz.ch Stand April 2006 Seite 5 von 7

6 Solothurn Gesundheitsamt Ambassadorenhof 4509 Solothurn Tel: Fax: Ab Zulassung möglich. Voraussetzung: mindestens 600 Lektionen Schulmedizin, und 1200 Lektionen Heilpraktiker, wobei bei TCM, Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur mindestens 600 Lektionen im Fachgebiet vorgewiesen werden müssen.. di/gesa_start/themen/bewilligunge n/spez_heilpraktiker.htm St. Gallen Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen Moosbruggstrasse St. Gallen Für die Zulassung ist eine Naturheilpraktikerprüfung erforderlich. Gegenrechtserklärung mit Kt. Thurgau, Schaffhausen und Graubünden formulare_merkblaetter/berufsausu ebungsbewilligungen.html. Tel: Thurgau Kantonsarzt des Kantons Thurgau Regierungsgebäude 8510 Frauenfelden Für die Zulassung ist eine Naturheilpraktikerprüfung erforderlich Gegenrechtserklärung mit Kt. St. Gallen Merkblatt für die schriftliche Prüfung siehe Beilage Tel: Dr. med. A. Muggli Stand April 2006 Seite 6 von 7

7 Uri Gesundheits- und Fürsorgedirektion Amt für Gesundheit Klausenstrasse Altdorf Tel: Fax: Kanton kann keine Bewilligungen erteilen (Gesetz) Bei der Ausübung der Tätigkeit als Naturarzt/Homöopath ist jegliche diagnostische/therapeutische Tätigkeit untersagt, soweit es sich nach schulmedizinischer Interpretation um eigentliche Krankheitsbilder handelt. Gestützt auf das Gesundheitsgesetz ist nur der Arzt befugt, die Menschenheilkunde auszuüben. ds.gsud@ur.ch Wallis Dienststelle für Gesundheitswesen Av,. du Midi Sion Tel: Alternative Behandlungsmethoden sind gestattet, sofern sie keine Gefahr darstellen und die betroffenen Personen ihre Einwilligung gegeben haben. Es darf keine Verwechslung mit einem Beruf des Gesundheitswesens geben. Werbung nicht erlaubt. Zug Gesundheitsdirektion Verwaltungsgebäude am Postplatz Neugasse 2, Postfach Zug Tel: Fax: Heilpraktiker können frei praktizieren, stehen jedoch unter Aufsicht. Es besteht keine gesetzliche Grundlage für diese Tätigkeiten, die sogenannten wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungen. Keine auf medizinische Begriffe gestützte Diagnose erlaubt noch dürfen äusserlich oder innerlich anzuwendende Heilmittel verordnet werden. Keine Werbung mit Heilversprechen erlaubt. Kantonsärztlicher Dienst Tel info.gd@gd.zg.ch Zürich Kantonale Heilmittelkontrolle Haldenbachstr Zürich Keine gesetzliche Zulassung möglich. Neues Gesundheitsgesetz im Parlament. Liberalisierung der naturheilkundlichen Berufe vorgesehen. Tel: Stand April 2006 Seite 7 von 7

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