Vorsorgen in der eigenen endlichen Zeit, um Bleibendes zu bewirken...

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1 Vorsorgen in der eigenen endlichen Zeit, um Bleibendes zu bewirken......durch ein Testament zu Gunsten der Überseeischen Missions-Gemeinschaft Leitfaden für Erbschaften und Legate

2 Wir Menschen sind sehr darauf bedacht, für uns selbst, für unser Leben und für unsere Angehörigen Vorsorge zu treffen. Wir wollen alles regeln, nichts dem Zufall oder einem gesetzlichen Ablauf überlassen und verlieren dabei unsere eigene Endlichkeit aus den Augen. Aber auch für diese kann geplant, kann Vorsorge getroffen werden. Vom Herrn abhängig sein! Er leitet und sorgt in zeitlichen wie in ewigen Dingen, solange wir ihm vertrauen. Hudson Taylor 2

3 Wer nach einem sinnvollen Verwendungszweck der eigenen kleinen oder grösseren materiellen Sicherheiten sucht, dem bietet die Überseeische Missions-Gemeinschaft (ÜMG) ein Gefäss, von dem aus in vielfältiger Weise gehandelt und Wirkung erzeugt werden kann. Vision für Asien Herz für Asiaten - Von Gott inspiriert entstehen und wachsen unter Ostasiaten selbständige christliche Gemeinschaften, wo Menschen Jesus Christus kennen und lieben lernen. HERZ - Als von Gott geliebte Menschen fördern wir die Ausbreitung des Evangeliums, ganzheitliche Lebenshilfe und nachhaltige Entwicklung unter den Völkern Ostasiens. 3

4 Gott wird dafür sorgen, dass sich die ausgestreute Saat vermehrt und das Gute, das ihr tut, Früchte trägt. 2. Korinther 9,10b Es ist beruhigend zu wissen, dass das Erarbeitete dereinst einer seriösen Institution und sinnvollen Verwendung zugeführt wird. Mit Ihrem Legat (Vermächtnis) ermöglichen Sie der ÜMG, aktiv zu sein und zu bleiben. Als anerkannte gemeinnützige schweizerische Institution ist die ÜMG steuerbefreit. Dementsprechend unterliegt Ihre Zuwendung keinen Steuerabzügen. Ihre Gabe (Ihr Nachlass) wird uneingeschränkt dazu verwendet, den Auftrag der ÜMG zu erfüllen; die Kosten für Administration und Öffentlichkeitsarbeit bleiben auf das absolut Notwendige beschränkt. Mit Ihrem Vermächtnis tragen Sie dazu bei, den Gang der Dinge in unserer Welt zum Besseren zu beeinflussen und Menschen Hoffnung zu geben. Sie unterstützen damit das gute Wollen und den Einsatz unserer Mitarbeiter und ihrer Helfer. Die willigen Hände sind da sie müssen nur gestützt werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unseren aktuellen Jahresbericht zu. Er gibt einen tieferen Einblick in die Arbeit der ÜMG. 4

5 Das Testament im Allgemeinen Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der Sie zum Beispiel unter Änderung der gesetzlichen Erbfolge festlegen können, was mit Ihrem Nachlass nach Ihrem Ableben geschehen soll. Es gilt zu beachten, ob pflichtteilsgeschützte Erben da sind oder nicht. Beim Vorhandensein solcher Erben (Nachkommen, Eltern, Ehepartner) können Sie bis zu deren Pflichtteil über Ihren Nachlass verfügen. Fehlen solche Erben, sind Sie frei, über Ihren ganzen Nachlass mit einem Testament zu bestimmen. Man unterscheidet zwischen einem eigenhändigen Testament und einem öffentlichen Testament. Letzteres muss notariell beglaubigt werden. Unabhängig von der Form kann das Testament jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die im Folgenden verwendeten Fachausdrücke sind im Glossar auf Seite 9 erklärt. Gott hat die Macht, euch mit all seiner Gnade zu überschütten, damit ihr in jeder Hinsicht und zu jeder Zeit alles habt, was ihr zum Leben braucht, und damit ihr sogar noch auf die verschiedenste Weise Gutes tun könnt. 2. Korinther 9,8 5

6 Das eigenhändige Testament Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form einer letztwilligen Verfügung und muss folgende Anforderungen erfüllen: Das Testament ist von Anfang bis Ende gut lesbar von Hand geschrieben. Es ist mit Testament oder Letztwillige Verfügung überschrieben. Es enthält Name, Wohnort, Geburtsdatum und Bürgerort des Testators/der Testatorin. Es enthält eine Regelung, wie und an wen der Nachlass nach Ihrem Tod verteilt werden soll (siehe Muster für ein eigenhändiges Testament weiter hinten in diesem Heft). Die begünstigten Personen oder Institutionen sind mit Name und Adresse aufgeführt. Im Testament kann freiwillig ein Willensvollstrecker eingesetzt werden, der u.a. die Aufgaben hat, die Bezahlung der Nachlassschulden und die Verteilung des Nachlasses vorzunehmen. Es ist mit Ort, Datum sowie Unterschrift (letztere unterhalb der Datumszeile) versehen. Streichungen und Nachträge sind mit Ort, Datum und Unterschrift gekennzeichnet. Das öffentliche Testament Das öffentliche Testament ist sinnvoll, wenn komplexe Familienbzw. Vermögensverhältnisse vorliegen oder persönliche Gründe ein eigenhändiges Testament verunmöglichen. Das öffentliche Testament wird vom Notar aufgesetzt und von der Erblasserin bzw. vom Erblasser in Anwesenheit von zwei Zeugen öffentlich beurkundet. 6

7 Die ÜMG im Testament begünstigen Wenn Sie die ÜMG in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, ist das ein sehr willkommener Beitrag zur Unterstützung unserer Arbeit, wie in der Einleitung beschrieben: Die Ausbreitung des Evangeliums von Jesus Christus, die Stärkung einheimischer christlicher Gemeinschaften sowie die Förderung der Volkswohlfahrt durch ärztlich-medizinische und andere soziale Dienste in Ost- und Südostasien (vgl. Handelsregister). Die Rechnungslegung der ÜMG entspricht seit 1991 ununterbrochen den Qualitätsanforderungen des Ehrenkodex der Schweizerischen Evangelischen Allianz. Damit stehen wir dafür ein, dass Ihre Gabe vollumfänglich der Arbeit der ÜMG zugutekommt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung um Fragen zu beantworten und auf Wunsch eine juristische Beratung zu vermitteln. 7

8 Juristische Beratung Bei Unsicherheiten oder komplexen Verhältnissen ist eine juristische Beratung hilfreich. Wir empfehlen Ihnen, sich wie folgt auf ein solches Gespräch vorzubereiten: Halten Sie alle nötigen Angaben zu Personen, Ihren nächsten gesetzlichen Erben und Ihrem Vermögen bereit. Skizzieren Sie Ihre Absichten (Wie soll Ihr dereinstiges Nachlassvermögen verteilt werden?). Klären Sie im Voraus ab, ob die von Ihnen gewünschte Person zur Übernahme der Willensvollstreckung bereit ist. Skizzieren Sie Ihre Absichten. Bereiten Sie Fragen vor, die Sie beantwortet haben möchten (inkl. Fragen nach den voraussichtlichen Kosten für Anwalt, Notar und öffentliche Beurkundung). Spendenkonto Überseeische Missions-Gemeinschaft Freiestrasse 41, 8032 Zürich Postkonto IBAN CH

9 Glossar Erblasser Legat Nachlass Pflichtteil Testament Testator Vermächtnis Widerruf Willensvollstrecker Jemand, der bei seinem Tod eine Erbschaft hinterlässt Zuwendung eines gewissen Gegenstandes oder Geldbetrages durch letztwillige Verfügung Alles, was ein Verstorbener an Gütern (und Verpflichtungen) hinterlässt Der Teil des Nachlasses, der einem nahen Angehörigen durch Testament nicht entzogen werden kann Letztwillige schriftliche Erklärung, in der jemand die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod festlegt Person, die ein Testament errichtet hat siehe Legat Zurücknahme bzw. Ungültigerklärung des Testamentes Diejenige Person, der die Durchführung und Sicherung der vom Erblasser auf den Todesfall getroffenen Anforderungen obliegt 9

10 Muster für ein eigenhändiges Testament A. wenn pflichtteilsgeschützte Erben vorhanden sind: Testament oder letztwillige Verfügung Ich, (Vorname, Name), geboren am (Tag, Monat, Jahr), (Zivilstand), von (Bürgerort), wohnhaft an der (Adresse, PLZ, Ort), verfüge letztwillig: 1. Alle früheren Testamente hebe ich hiermit auf. 2. Meine Hinterlassenschaft soll an meine gesetzlichen Erben nach Massgabe des Gesetzes gehen. 3. Der gemeinnützigen Organisation (genaue Bezeichnung und Adresse) vermache ich (den Betrag/Anteil des Nachlasses). 4. Als Willensvollstrecker ernenne ich: (Vorname, Name, Geburtsdatum, Bürgerort, Wohnadresse). Als Ersatzwillensvollstrecker ernenne ich (zum Beispiel die Zürcher Kantonalbank). (Ort), den (Datum der Niederschrift) (Unterschrift, unter der Datumszeile) 10

11 Muster für ein eigenhändiges Testament B. wenn keine pflichtteilsgeschützten Erben vorhanden sind: Testament oder letztwillige Verfügung Ich, (Vorname, Name), geboren am (Tag, Monat, Jahr), (Zivilstand), von (Bürgerort), wohnhaft an der (Adresse, PLZ, Ort), verfüge letztwillig: 1. Alle früheren Testamente hebe ich hiermit auf. 2. Ich stelle fest, dass ich keine pflichtteilsgeschützten Erben (Nachkommen, Ehepartner oder Eltern) hinterlasse und daher über meinen ganzen Nachlass frei verfügen kann. 3. Als Erben meines Nachlasses setze ich ein: a. zu... % meinen Bruder (genauer Name, Adresse, Ort) b. zu... % mein Patenkind (genauer Name, Adresse, Ort) c. zu... %... (genauer Name, Adresse Ort) 4. Als Vermächtnis sollen erhalten: a. Fr (genauer Name, Adresse, Ort) b. Fr (genauer Name, Adresse, Ort) 5. Als Willensvollstrecker ernenne ich: (Vorname, Name, Geburtsdatum, Bürgerort, Wohnadresse). Als Ersatzwillensvollstrecker ernenne ich (zum Beispiel die Zürcher Kantonalbank). (Ort), den (Datum der Niederschrift) (Unterschrift, unter der Datumszeile) Impressum ÜMG Schweiz, Zürich, 1. Auflage Titelbild: pixelio_schwester Klara, Bild S. 3/4: pixelio_joujou. Weitere Bilder: ÜMG 11

12 Wir wissen nicht, was die Zukunft bringen wird, aber wir kennen den, der derselbe ist - gestern, heute und in Ewigkeit. Hudson Taylor Überseeische Missions-Gemeinschaft (ÜMG) Schweizer Zweig von OMF International Leitung: Dr. Markus Dubach Freiestrasse Zürich Finanzverantwortlicher: Werner Morf ch.fm@omfmail.com Postkonto IBAN CH Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter:

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