Gute Pause - besser drauf!
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- Ferdinand Berger
- vor 7 Jahren
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1 Gute Pause - besser drauf! Ergebnisse einer Face to Face Befragung von Angestellten n=511 Pressekonferenz am Georg Michenthaler 1 1
2 Gibt es Arbeitspausen? Frage: Nun zum Thema Arbeitspausen. Ist in Ihrem Betrieb eine tägliche Ruhepause - z.b. Mittagspause oder Schichtpause im Falle von Nacht- oder Schichtarbeit vorgesehen? nein 15% k.a. 5% ja 80% 2 In der Mehrheit der Betriebe ist eine tägliche Ruhepause vorgesehen (80%). 15 Prozent der Befragten - auch jener mit 40 und mehr Stunden vereinbarter Wochenarbeitszeit - geben jedoch an, dass ihr Betrieb keine täglichen Ruhepausen vorgesehen hätte. In Kleinbetrieben bis zu 4 Beschäftigten steigt dieser Anteil auf knapp die Hälfte (48%). 2
3 Wird die Arbeitspause in Anspruch genommen? Frage: Nehmen Sie diese Ruhepause üblicherweise immer, fallweise oder gar nicht wahr? ( Basis: Ruhepause vorgesehen, n=411) fallweise 17% gar nicht 3% immer 80% 3 Acht von zehn Beschäftigten nehmen dort, wo eine Ruhepause vorgesehen ist, diese auch regelmäßig wahr, 20 Prozent fallweise oder gar nicht. Zu Letzteren zählen überdurschnittlich häufig leitende Angestellte (35%), umgekehrt aber auch Angestellte mit nur Pflichtschulabschluss (31%). 3
4 Gründe für Nichtwahrnehmung der Ruhepause Frage: Warum nehmen Sie diese Ruhepause nicht immer wahr...? (Basis: nimmt Ruhepause nicht immer wahr, n=81) k. A. 7% weil die Arbeitszeit weniger als 6 Stunden beträgt 15% weil es der Arbeitsanfall nicht zulässt 78% 4 In der großen Mehrheit der Fälle wird als Grund für die Nichteinhaltung der Pause der zu große Arbeitsanfall genannt. Bei Frauen liegt die Begründung öfter auch in der kürzeren Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden (23% gegenüber 8% der Männer). 4
5 Bezahlung der Ruhepause Frage: Wird die tägliche Ruhepause - z.b. Mittagspause - in ihrem Betrieb bezahlt, also als Arbeitszeit gerechnet oder nicht bezahlt? (Basis: Ruhepause vorgesehen, n=411) k. A. 3% nicht bezahlt 47% bezahlt 50% 5 In der Hälfte der Fälle wird die Ruhezeit, sofern sie vorgesehen ist, auch als Arbeitszeit gerechnet und somit bezahlt, während dies auf die andere Hälfte nicht zutrifft. 5
6 Wahrnehmung anderer Ruhepausen Frage: Welche sonstigen bezahlten Ruhepausen sind in Ihrem Betrieb für Ihre Tätigkeit vorgesehen? Frage: Und nehmen Sie die üblicherweise wahr? (jeweils in Prozent) Art der Ruhepause Inanspruchnahme der Ruhepause Bildschirmpausen (n=7) sonstige kollektivvertraglich geregelte Pausen (n=90) vom Arbeitsinspektorat angeordnete Arbeitspausen (n=20) 4 59 Nachschw erarbeitspausen (n=13) 3 75 Lenkpausen (für Kraftfahrer) (n= 6) 1 70 Art der Ruhepause ja 6 Jeweils rund ein Fünftel der Beschäftigten kann auf bezahlte Bildschirm- oder sonstige kollektivvertraglich geregelte Pausen im Betrieb verweisen. Dieser Befund zeigt, dass bei weitem nicht alle, die regelmäßig Bildschirmarbeit leisten, dafür auch Pausen in Anspruch nehmen können. So verfügen, bei einer Quote von 54 Prozent regelmäßiger BildschirmarbeiterInnen insgesamt, nur 21 Prozent über bezahlte Bildschirmpausen. Dort, wo derartige Pausen vorgesehen sind, werden sie großteils auch wahrgenommen. 6
7 Pausenräume Frage: Gibt es in Ihrem Betrieb Pausenräume? nein 22% k. A. 2% ja 76% 7 Drei Viertel der Angestellten insgesamt haben in ihren Betrieben Pausenräume zur Verfügung - mit einem Anteil von 21 Prozent in Kleinbetrieben bis zu vier Beschäftigten bis zu knapp 90 Prozent in größeren Betrieben ab 0 Beschäftigten. 7
8 Gesetzliche Ruhezeiten Frage: Neben den täglichen Ruhezeiten während eines Arbeitstages sind auch Ruhepausen zwischen den Arbeitstagen und an den Wochenenden vorgesehen. Wie ist das bei Ihnen? Nehmen Sie die folgenden gesetzlichen Ruhezeiten immer, gelegentlich, selten oder nie wahr? (in Prozent) elfstündige Nachtruhe stündige Wochenendruhe bzw. Wochenruhe zwischen zwei Arbeitswochen stündige Feiertagsruhe immer gelegentlich selten nie 8 Rund 8 von Angestellten nehmen auch die angeführten Ruhezeiten zumindest gelegentlich wahr, nur Prozent tun dies selten oder nie. 8
9 Nachtruhe Frage: Wenn Sie die elfstündige Nachtruhe nicht einhalten können, wird Ihnen ermöglicht, am nächsten Tag später zu beginnen? k. A. 26% ja 54% nein 20% 9 Einem Fünftel der Befragten, die die elfstündige Nachtruhe nicht einhalten können, wird dezidiert nicht ermöglicht, am nächsten Tag später zu beginnen. 9
10 Ersatzruhe Frage: Wird Ihnen für die während der wöchentlichen Ruhezeit, z.b. am Wochenende, geleistete Arbeit seitens des Betriebes eine Ersatzruhe abgeboten? (Basis: Ruhepausen zwischen Arbeitstagen nicht immer wahrgenommen, n=1) k. A. 24% ja 42% nein 34% Im Falle der Ersatzruhe für während der wöchentlichen Ruhezeit geleisteten Arbeit, wir diese einem Drittel der Angestellten nicht angeboten.
11 Umgang mit Pausen im Betrieb Frage: Welche der folgenden Punkte treffen auf den Umgang mit Pausen in Ihrem Betrieb im allgemeinen zu? (in Prozent) es ist bei uns üblich, dass die täglichen Ruhepausen eingehalten werden 52 kürzere Rauch- oder Kaffeepausen zwischendurch werden von der Geschäftsführung anstandslos toleriert 36 der Geschäftsführung ist die Bedeutung von Pausen für die Gesundheit der Beschäftigten bewusst 29 es gibt keine festgelegte Mittagspause jeder macht Pause, wann er gerade Zeit oder Lust hat 28 die Geschäftsführung und die Vorgesetzten achten streng darauf, dass die Mittagspause nicht überzogen wird Lediglich rund die Hälfte der befragten Angestellten kann darauf verweisen, dass es im Betrieb üblich ist, die täglichen Ruhepausen einzuhalten. In rund einem Drittel der Fälle werden kürzere Rauch- oder Kaffeepausen toleriert. 28 Prozent der Angestellten geben an, dass es in ihrem Betrieb üblich ist, dass jeder Pause macht, wann er gerade Zeit und Lust hat. Umgekehrt nehmen nur 22 Prozent wahr, dass in ihrem Unternehmen streng darauf geachtet wird, dass die Mittagspause nicht überzogen wird. 11
12 Umgang mit Dienstverhinderungen im Betrieb Frage: Welche der folgenden Punkte treffen auf den Umgang mit Dienstverhinderungen zu? (in Prozent) Arztbesuche und Amtswege während der Arbeitszeit werden bezahlt 58 Arztbesuche und Amtswege werden bei uns üblicherweise in die Freizeit verlegt 37 bei Wohnungswechsel gewährt der Betrieb bezahlte freie Arbeitstage 36 bei sonstigen privaten Dienstverhinderungen gewährt der Betrieb bezahlte freie Arbeitstage Knapp sechs von zehn Beschäftigten können Arztbesuche und Amtswege während der Arbeitszeit erledigen. Knapp vier von zehn geben an, dass es bei ihnen üblich ist, derartige Wege in die Freizeit zu verlegen, wodurch die Begünstigungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes aus Sicht der Beschäftigten zu Gunsten des Betriebes unterlaufen werden. Lediglich 15 Prozent der Angestellten haben Anspruch auf bezahlte freie Arbeitstage im Falle von allgemeinen Dienstverhinderungen, 36 Prozent im Falle eines Wohnungswechsels. 12
13 Belastung durch berufliche Tätigkeiten Frage: Wie sehr fühlen Sie sich in Ihrer beruflichen Tätigkeit durch die folgenden Dinge belastet? Geben Sie bitte wieder eine Note von 1 bis 5. Note 1 bedeutet " stark belastet", 5 " gar nicht belastet" Zeitdruck ,31 seelische belastende Arbeit ,04 schlechte Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz ,38 Unfall- und Verletzungsgefahr ,38 sehr belastet Note 2 Note 3 Note 4 gar nicht belastet MW 13 Am stärksten leiden die befragten Angestellten unter Zeitdruck: ein Drittel gibt an, davon mehr oder weniger belastet zu sein. Ein Sechstel hat mit seelisch belastender Arbeit zu kämpfen und je einem Zehntel machen schlechte Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz bzw. Unfall- und Verletzungsgefahr zu schaffen. Das Belastungsprofil von Angestellten unterstreicht die Notwendigkeit von geregelten Arbeitspausen und Erholungsphasen. 13
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