Dr. Gerhard Kochwalter U R K U N D E
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- Nelly Solberg
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1 Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Gerhard Kochwalter 9020 Klagenfurt, Alter Platz 25 U R K U N D E Die Selbstberechnung der Grunderwerbssteuer wurde gem. 11 GrESTG unter ErfNr. vorgenommen und wird gem. 13 GrESTG abgeführt. 1
2 K A U F V E R T R A G abgeschlossen zwischen Herrn Dr. Gerhard KOCHWALTER, geb , Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt, Alter Platz 25, als mit Bestellungsdekret vom bestellter Masseverwalter im Konkurs Ratschnig Ursula, 9212 Techelsberg am Wörther See, Töschling 12/1, GZ 71 S 5/15 a, LG Klagenfurt als Verkäufer - im Folgenden der Einfachheit halber nur mehr so genannt - einerseits und Herrn/ Frau., geb..., Beruf, Adresse. als kaufende Partei - im Folgenden der Einfachheit halber nur mehr so genannt - andererseits, wie folgt: I.) Vertragsgegenstand: Frau Ratschnig Ursula, geb ist grundbücherliche Eigentümerin nachstehender Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 408, GB Tibitsch, BG Klagenfurt: 9890/ stel Miteigentumsanteilen B-LNr. 50 verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung Top 30 gem Pkt V Wohnungseigentumsvertrag und 314/ stel Miteigentumsanteilen BLNr. 51 verbunden mit Wohnungseigentum an Top 12 PKW-Abstellplatz Tiefgarage gem Pkt V Wohnungseigentumsvertrag Die im DG gelegene Maisonette (2-geschoßig) besteht aus Vorraum, Wohnzimmer mit Terrasse, Küche mit Terrasse, Badezimmer, Abstellraum, Schlafzimmer mit begehbarem Kleiderschrank, Galerie, Schafzimmer und Badezimmer im Gesamtausmaß von 139,01 m², sowie als Zubehör ein Kellerabteil im Ausmaß von 3,97 m² und einer Terrasse im Ausmaß von 111,66 m². Die vertragsgegenständliche Wohnung wurde von der Besitzerin bereits geräumt, mit Ausnahme der Einbauküche verbleiben keine Einrichtungsgegenstände in dem Appartement. Verwiesen wird auf das der kaufenden Partei ausgehändigte Nutzwertgutachten des allgem. beeid. ger. zertif. SV Mag. Dr. Johann Reinhold Kattnig vom Die Gesamtliegenschaft besteht aus den Grundstücken 115/1 und 115/2 Baufl. (10), Baufl. (10) mit einem unverbürgten Flächenausmaß von insgesamt 3770 m² mit der darauf befindlichen Appartementanlage mit der Adresse Töschling 12/1 in 9212 Töschling am Wörther See. 2
3 Gegenstand dieses Kaufvertrages sind somit die vorerwähnten 9890/ stel Miteigentumsanteile B-LNr. 50 und die 314/ stel Miteigentumsanteile BLNr. 51 an der Liegenschaft EZ 408, GB Tibitsch, BG Klagenfurt verbunden mit Wohnungseigentum an W Top 30 und 12 PKW-Abstellplatz Tiefgarage, sowie als Zubehör das in der Natur ausgezeigte Kellerabteil. Ferner erwirbt die kaufende Partei nach Maßgabe ihrer Anteile Miteigentum an den allgemeinen Flächen der Liegenschaft, samt den darauf befindlichen allgemeinen Parkflächen. II.) Verkauf und Kauf: Der Verkäufer, als konkursgerichtlich bestellter Masseverwalter, verkauft und übergibt an die kaufende Partei und diese kauft und übernimmt von ersterem die in Punkt I. näher beschriebenen 9890/ stel Miteigentumsanteile B-LNr. 50 und die 314/ stel Miteigentumsanteile BLNr. 51 an der Liegenschaft EZ 408, GB Tibitsch, BG Klagenfurt verbunden mit Wohnungseigentum an W Top 30 und 12 PKW-Abstellplatz Tiefgarage, so wie diese Miteigentumsanteile, bzw. die diesen Anteilen entsprechende Eigentumswohnung, bzw. Tiefgaragenplatz den Vertragsteilen in der Natur bekannt sind, mit den gleichen Rechten und Pflichten, mit welchen der Verkäufer diese Miteigentumsanteile bisher besessen und benützt hat, oder doch hiezu berechtigt gewesen wäre, in ihr grundbücherliches Alleineigentum. III.) Kaufpreis: Die Vertragsteile vereinbaren den Kaufpreis mit dem angemessenen und vom Gläubigerausschuss genehmigten, mehrwertsteuerfreien Pauschalbetrag in Höhe von..,-- (in Worten: EURO..). Dieser Kaufpreis ist von der kaufenden Partei bis längstens binnen 14 Tagen nach Unterfertigung dieses Vertrages auf das vom Vertragsverfasser und Masseverwalter eröffnete Konkurstreuhandkonto bei der UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT xxxx lautend auf SM Ratschnig Ursula zur Anweisung zu bringen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten 5 % Verzugszinsen p. a. als vereinbart. IV.) Übergabe: Stichtag für den Übergang von Besitz, Vorteil, Last, Zufall und Gefahr für das vertragsgegenständliche Kaufobjekt ist der nach erfolgter konkursbehördlicher Genehmigung dieses Rechtsgeschäftes nachfolgende Monatserste. 3
4 Ab diesem Zeitpunkt fallen alle Erträgnisse und Vorteile der Liegenschaft der kaufenden Partei zu, welche hingegen auch verpflichtet ist für die laufenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, die im Zusammenhang mit diesen Wohnungseigentumseinheiten anfallen, aufzukommen. Sämtliche wie immer gearteten Kosten im Zusammenhang mit Betriebskostenrückständen der vertragsgegenständlichen Wohnung gehen zu Lasten der Konkursmasse. V.) Gewährleistung: Der kaufenden Partei sind die vertragsgegenständlichen Wohnungseigentumseinheiten aufgrund einer ausführlichen örtlichen Besichtigung genauestens bekannt. Ferner ist die kaufende Partei im Besitz und in Kenntnis des Schätzungsgutachtens des allgem. beeid. ger. zertif. SV Mag. Dr. Johann Reinhold Kattnig vom , samt einer umfangreichen Bilddokumentation über den Zustand der vertragsgegenständlichen Eigentumswohnung. Festgehalten wird, dass sich die Wohnung in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand befindet (Baubewilligung der Anlage 2003). Dies gilt insbesondere für Böden, sowie den Zustand der Sanitäranlagen in den beiden Bädern, sowie des sanierungsbedürftigen Terrassenbelages und der Terrassentür. Die kaufende Partei nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Reparaturen, oder Verbesserungsmaßnahmen, welche allgemeine Teile des Hauses betreffen, nur mit Zustimmung der durch die Hausverwaltung Rustler Frieda Gebäuderverwaltung vertretenen Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgen dürfen. Eine Haftung des Verkäufers hinsichtlich der Lage, Ausmaß sowie Beschaffenheit, Widmung oder besonderen Verwendbarkeit der vertragsgegenständlichen Miteigentumsanteile wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Verkäufer, bzw. die Konkursmasse leistet sohin lediglich dafür Gewähr, dass das Kaufobjekt frei von Geldlasten und Besitzrechten dritter Personen in das Eigentum des Käufers übergeht und keine Betriebskostenrückstände bestehen. Ein etwaiges Guthaben, oder eine Nachverrechnung für die Betriebskostenabrechnung 2015 geht zu Gunsten, bzw. zu Lasten des Verkäufers. Die vom Verkäufer bisher geleistete Investitionsrücklage (Instandhaltungsreserve) gilt mit Bezahlung des Kaufpreises als berichtigt, eine Abrechnung darüber findet nicht statt. Ein aktueller Energieausweis wurde der kaufenden Partei anlässlich der Vertragsunterfertigung im Original ausgehändigt und wird der Erhalt desselben von ihr bestätigt. VI.) Abgaben und Kosten: Sämtliche Steuern, Gebühren und Kosten aus Anlass der Errichtung, behördlichen Abwicklung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages trägt die 4
5 kaufende Partei, welche auch den Auftrag hiezu erteilt hat. Die Kosten für die erforderliche Lastenfreistellung des Vertragsobjektes gehen zu Lasten der Konkursmasse. Die kaufende Partei nimmt zur Kenntnis, dass die Vergebührung dieses Rechtsgeschäftes im Wege der Selbstberechnung über EDV durch den Vertragsverfasser erfolgt. Sie verpflichtet sich Zug um Zug mit Unterfertigung dieses Kaufvertrages beim Vertragsverfasser die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 %..,-- die 1,1 %ige Eintragungsgebühr..,-- insgesamt daher..,-- Zug um Zug mit Unterfertigung dieser Vertragsurkunde bar beim Vertragsverfasser zu erlegen, oder vor Vertragsunterfertigung auf das allgemeine Treuhandkonto des Vertragsverfassers bei der anzuweisen. UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT lautend auf Dr. Gerhard Kochwalter VII.) Verwaltungsrechtliche Genehmigungen: Dieser Vertrag bedarf daher zu seiner Rechtswirksamkeit keiner Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde, sondern ist lediglich um die Negativbestätigung anzusuchen. Dieses Rechtsgeschäft bedarf jedoch zu seiner Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Gläubigerausschusses, sowie der konkursbehördlichen Genehmigung. VIII.) Vollmacht: Die Vertragsteile erteilen sohin dem Vertragsverfasser Dr. Gerhard KOCHWALTER, Rechtsanwalt, Alter Platz 25, 9020 Klagenfurt, ausdrücklich Vollmacht für sämtliche für die grundbücherliche Durchführung und Errichtung dieses Vertrages notwendigen Schritte, die Verkäuferin auch zur Fertigung von Änderungen und Nachträgen zu diesem Vertrag, sowie Vollmacht und Zustimmung zum Selbstkontrahieren im Vollmachtsnamen zum Zwecke der grundbücherlichen Durchführung. IX.) Aufsandungserklärung: Herr Dr. Gerhard KOCHWALTER, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt, Alter Platz 25, als Masseverwalter im Konkurs Ratschnig Ursula, GZ.: 71 S 5/15a, LG Klagenfurt erteilen hiemit ihre ausdrückliche Einwilligungen, dass auch über alleiniges Ansuchen eines der Vertragsparteien bei den 5
6 9890/ stel Miteigentumsanteilen B-LNr. 50 verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung Top 30 gem Pkt V Wohnungseigentumsvertrag und den 314/ stel Miteigentumsanteilen BLNr. 51 verbunden mit Wohnungseigentum an Top 12 PKW-Abstellplatz Tiefgarage gem Pkt V Wohnungseigentumsvertrag an der Liegenschaft EZ 408, GB Tibitsch, BG Klagenfurt nachstehende Grundbuchshandlung vorgenommen werden kann: die Einverleibung des Eigentumsrechtes für.... X.) Sonstiges: 1. Die Vertragsparteien stellen einvernehmlich und einseitig unwiderruflich fest, dass der Kaufpreis dem gemeinen Wert des Kaufgegenstandes entspricht. Die Vertragsparteien erklären, selbst für den Fall des Bestehens eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung, sich zu diesem Rechtsgeschäft im Sinne der Bestimmungen des 935 ABGB verstanden zu haben und daher die Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes im Sinne des 934 ABGB ausgeschlossen ist. 2. Dieser Vertrag gilt nicht als Rechnung im Sinne des 11 UStG. 3. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 4. Dieser Vertrag wird in einer Urschrift errichtet, die die kaufende Partei erhält. Der Verkäufer erhält auf Wunsch eine einfache, oder beglaubigte Vertragskopie. Sämtliche Vertragsparteien erteilen ihr Einverständnis für die elektronische Archivierung dieser Urkunde. 6
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