B E R I T T V E R T R A G
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- Imke Beckenbauer
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 1 B E R I T T V E R T R A G Besitzer: Vor- und Zuname:... Adresse:... Telefon/Handy:... Fax: Bereiter: Vor- und Zuname:... Adresse:... Telefon/Handy:... Fax:
2 2 1) Vertragsgegenstand: Gegenstand dieses Vertrages ist die vom Halter dem Bereiter übertragene Aus- bzw. Weiterbildung/Korrektur des nachstehend genannten Pferdes: Name:... Alter:... Geschlecht:... Farbe:... 2) Beginn und Dauer: 2.1 Dieser Vertrag beginnt mit... und - endet am..., ohne dass es einer besonderen Aufkündigung bedürfte 2.2 Die Parteien sind zur fristlosen Vertragsauflösung für den Fall gravierender Vertragsverstöße des jeweiligen anderen Vertragspartners berechtigt. 2.3 Kündigungs- und Auflösungserklärungen sind bei sonstiger Unwirksamkeit schriftlich abzufassen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung gilt der Tag des Zuganges beim Empfänger. 2.4 Der Halter ist berechtigt, das vertragsgegenständliche Pferd jederzeit wieder an sich zu nehmen; die Zahlungsverpflichtung ist davon aber unbenommen, sodass er zur Entrichtung des vereinbarten Entgeltes so lange verpflichtet ist, bis der Vertrag rechtswirksam im Sinne dieser Vereinbarungen aufgelöst ist.
3 3 3) Gewährleistung: 3.1 Der Halter leistet ausdrücklich Gewähr dafür, - dass er Rechtsbesitzer des Pferdes und daher verfügungsberechtigt ist - dass das Pferd im Umgang problemlos ist und von seiten des Bereiters keine besondere Sorgfalt angewendet werden muss - dass seitens dritter Personen keine Ansprüche auf das Pferd geltend gemacht werden. 3.2 Der Bereiter demgegenüber leistet Gewähr dafür, dass er die notwendigen Kenntnisse und Voraussetzungen zur Erfüllung dieses Vertrages aufweist und berechtigt ist, diese Tätigkeit auf der vertragsgegenständlichen Anlage durchzuführen. 4) Auftrag: 4.1 Der Bereiter hat vertragskonform - das noch rohe Pferd einzureiten, und zwar (näher umschreiben) - das bereits angerittene und ausgebildete Pferd in weiter auszubilden, wobei folgendes Ergebnis gewünscht, seitens des Bereiters aber nicht garantiert ist: - eine Korrektur nachstehender Eigenarten des Pferdes vorzunehmen:
4 4 - nachstehend umschriebene sonstige Leistungen zu erbringen: 4.2 Der Bereiter hat diese vorbeschriebene Leistung wie folgt zu erbringen: - täglich - wöchentlich... mal - nach eigenem Ermessen - nach Absprache, nämlich Der Bereiter ist (nicht) berechtigt, dritte Personen unter seiner Anleitung das Pferd reiten zu lassen, wobei vereinbart wird, dass - die Auswahl der Personen dem Bereiter in Eigenverantwortung überlassen wird; - folgende Personen (nicht) zugelassen sind: - dritte Personen das Pferd nur vorbereiten / aufwärmen / longieren dürfen. 4.4 Während der Zeit der vertragskonformen Leistungserbringung ist der Eigentümer (nicht) berechtigt, das Pferd selbst zu reiten. Reitet der Eigentümer selbst, gilt die Leistung des Bereiters durch Unterrichtserteilung als (nicht) erbracht. 4.5
5 5 Der Bereiter ist ohne / nur mit Einverständnis des Halters berechtigt, die Ausrüstung des Pferdes bzw. die Art des Beschlages zu ändern, soferne ihm dies für die Erreichung des Vertragsziels notwendig oder nützlich erscheint. Sollten damit Kosten erwachsen, so ist der Bereiter jedenfalls im vorhinein verpflichtet, das Einverständnis des Halters einzuholen, ansonsten er diesem gegenüber auf jegliche Ersatzansprüche aus diesem Titel verzichtet. 5) Pflichten des Halters: Der Halter ist verpflichtet, den Bereiter über die Besonderheiten des Pferdes bei Vertragsbeginn aufzuklären, wie über Krankheiten und Eigenarten desselben. Diese sind nachstehend näher umschrieben: Der Halter übergibt (nicht) dem Bereiter den Pferdepass des vertragsgegenständlichen Pferdes und erklärt, dass das Pferd einen aufrechten Impfschutz gegen Herpes und Tetanus aufweist. Der Halter verpflichtet sich, einer Impfung des Pferdes zuzustimmen und die Kosten dafür zu tragen, sofern diese Impfung notwendig oder nützlich erscheint. Dasselbe gilt auch für eine Entwurmung. Der Halter verpflichtet sich, die ihn dafür treffenden Kosten binnen 14 Tagen ab Vorschreibung zu leisten. 6) Pflichten des Bereiters: 6.1
6 6 Der Bereiter ist verpflichtet, die ihm vertragsgemäß übertragenen Leistungen gewissenhaft und nach den Grundsätzen der allgemein anerkannten Regeln zu erbringen und insbesondere Bedacht auf Tierschutz und Horsemanship zu nehmen. 6.2 Der Bereiter ist daher verpflichtet, das Pferd weder überzubeanspruchen oder zu züchtigen und dessen individuelle Eigenschaften mitzuberücksichtigen, welche sind
7 7 (zum Beispiel: Pferd ist besonders schreckhaft ): 7) Entgelt: Der Halter verpflichtet sich, dem Bereiter für die Leistungserbringung monatlich... zu bezahlen, wobei in diesem Betrag die Unterbringung des Pferdes (nicht) enthalten ist. Das Leistungsentgelt ist - monatlich im vorhinein bis zum 5. eines jeden Monats - in bar - durch Überweisung auf das Konto Nr.... bei der..., BLZ..., kosten- und spesenfrei zu entrichten. 8) Kosten und Gebühren: 8.1 Der Bereiter ist berechtigt, Hufschmied und Tierarzt für das vertragsgegenständliche Pferd während der Dauer dieses Vertrages im Namen und auf Rechnung des Halters zu beauftragen. Einvernehmlich werden nachstehende Personen bestimmt: Tierarzt:... Hufschmied:... Bei Gefahr im Verzug ist der Bereiter berechtigt, auch Dritte heranzuziehen.
8 8 8.2 Der Halter verpflichtet sich, die Turnierpferdegebühr rechtzeitig zu bezahlen und dem Bereiter über dessen Wunsch die Bezahlung urkundlich nachzuweisen. 8.3 Der Halter ist weiters verpflichtet, zusätzlich anfallende Kosten der Einstallung fristgerecht und vollständig zu bezahlen, nämlich - Einstellgebühr in Höhe von... - Futterkosten in Höhe von... - Kosten der Benutzung der Führanlage in Höhe von... des Laufbandes in Höhe von... - für das Solarium in Höhe von... pro Nutzung - einer Magnetfelddecke in Höhe von... - Sonstiges: 9) Teilnahme an Turnieren: 9.1 Der Bereiter ist (nicht) berechtigt / verpflichtet, das Pferd auf Turnieren vorzustellen. Die Turnierteilnahme ist begrenzt auf - Turniere der Kategorien... - folgendes Gebiet:
9 9 Nenn- und Startgelder für derartige Turnierteilnahmen trägt - der Halter - der Bereiter 9.3 Transportkosten des Pferdes zu den Turnieren trägt - der Halter - der Bereiter Die Transportkosten werden wie folgt vereinbart: - Pauschalabgeltung pro Turnier mit... - pro gefahrenem Kilometer mit Geld-, Naturalpreise kommen dem - Halter - Bereiter zu. Ehrenpreise gehören jedenfalls dem Bereiter. 10) Versicherung: 10.1 Der Halter leistet Gewähr dafür, dass er eine ausreichende Pferdehalter- Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von... für Personenschäden und... für Sachschäden abgeschlossen hat und diese für die Dauer des Beritte aufrecht hält und verpflichtet sich, diese Versicherungsdeckung über Aufforderung des Bereiters jedenfalls urkundlich nachzuweisen. 10.2
10 10 Der Bereiter hat folgende maßgebliche Versicherungsverträge abgeschlossen: 10.3 Für alle jene Schäden, für die eine Versicherung nicht einsteht, haften die Vertragsteile wechselseitig nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner bei leichter Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. 11) Allgemeines: 11.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10 % Zinsen p.a. vereinbart Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dieses Erfordernis gilt auch für ein allfälliges Abgehen von oder eine Änderung dieser Schriftlichkeitsklausel Mündliche Nebenabreden bestehen nicht Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht tangiert. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die deren
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