INFORMATION. zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG
|
|
- Edwina Schenck
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INFORMATION zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG Sehr geehrte Damen und Herren! Sie beabsichtigen den Erwerb eines Wohnungseigentumsobjektes, welches gemäß dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) errichtet werden soll und an dem Wohnungseigentum im Sinne des WEG 2002 (Wohnungseigentumsgesetz) begründet werden soll. Als Treuhänder gemäß 12 BTVG bin ich verpflichtet, Sie über das Wesen des Bauträgervertrages, die damit verbundenen Sicherungsinstrumente und über Ihre Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Bauträgervertrag zu belehren. Diese Information soll Ihnen zusätzlich zu dem Entwurf des Bauträgervertrages, des Wohnungseigentumsvertrages und sonstigen Vertragsbeilagen, eine rechtliche Grundlage für Ihre Entscheidung bieten. Sie werden ersucht, die Ihnen übergebenen Unterlagen sorgfältig zu studieren. 1. Grundlagen: Auf der Liegenschaft werden Wohnungseigentumsobjekte und KFZ-Abstellplätze, sowie alle Infrastruktureinrichtungen, wie Zu- und Ableitungen, Wege, Zufahrten, sowie Bereiche, die der allgemeinen Nutzung dienen, errichtet. Die nähere Ausgestaltung des gesamten Bauträgerprojektes finden Sie in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung und den Ihnen zur Verfügung gestellten Plänen. Wenn Sie Änderungen der Standardausstattung wünschen muss dies entweder im Bauträgervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung über die Sonder- und Zusatzwünsche schriftlich festgelegt 2. Wohnungseigentumsbegründung An sämtlichen wohnungseigentumsfähigen Objekten der Liegenschaft wird Wohnungseigentum begründet. Wohnungseigentum bedeutet das Miteigentum an einem Anteil der Gesamtliegenschaft, wobei dieser Miteigentumsanteil mit dem ausschließlichen Nutzungs- und Verfügungsrechtes über ein bestimmtes, wohnungseigentumsfähiges Objekt (Wohnung/Geschäftslokal/- Reihenhaus/KFZ-Abstellplatz etc.), rechtlich untrennbar verbunden ist. Der Anteil wird auf Grundlage eine Nutzwertgutachtens berechnet. Wenn dieses zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorliegt, werden zunächst nur vorläufige Miteigentumsanteile erworben, die nach Vorliegen des Nutzwertgutachtens zu berichtigen sind. Bis zur Begründung von Wohnungseigentum werden Ihre Erwerberrechte durch eine Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß 40 Abs. 2 WEG 2002 gesichert.
2 3. Mindestinhalt des Bauträgervertrages Jeder Bauträgervertrag muss schriftlich errichtet werden und gemäß 4 BTVG den folgenden Mindestinhalt haben: - Beschreibung des Vertragsgegenstandes samt Zugehör - Plänen des Vertragsgegenstandes und der Gesamtanlage - Bau-, und Ausstattungsbeschreibung - Hinweis auf Gefahrenzonen - Festlegung des Kaufpreises für den Vertragsgegenstand und Sonderwünsche - Information über die mit dem Vertragsabschluss verbunden Abgaben, Steuern und Kosten der Vertragsabwicklung - Fälligkeit der Zahlungen - Spätester Termin der Übergabe des Vertragsgegenstandes und der Gesamtanlage - Vom Erwerber zu übernehmende Lasten - Die Art der Sicherung des Erwerbers, allenfalls Wortlaut von Garantien oder Versicherungen, bei Ratenplanmodell auch die Person des Baufortschrittsprüfers - Das Konto auf welches die Zahlungen zu leisten sind - Den Treuhänder 4. Vertragsabwicklung Grundlage für eine Vertragserrichtung ist zunächst die Einigung über die wesentlichen Vertragspunkte (Kaufgegenstand, Kaufpreis, etc.). Diese Einigung kann durch Abgabe eines Kaufangebotes durch den Käufer an die Bauträgerin und Annahme des Kaufangebotes erfolgen. Die Einigung über die wesentlichen Kaufbedingungen kann auch über einen Immobilienmakler erfolgen. Nach Unterfertigung eines verbindlichen Kaufangebotes wird der Kaufvertrag erstellt und Ihnen samt aller Beilagen zumindest eine Woche vor Vertragsunterfertigung zu Verfügung gestellt. Nach Unterfertigung der Kaufvertragsurkunde und Sicherstellung der Kaufpreiszahlung wird die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß 40 Abs. 2 WEG 2002 im Grundbuch vorgenommen. Alternativ dazu kann auch sofort die Wohnungseigentumsbegründung erfolgen. Nach Eigentumseintragung im Grundbuch, Begründung des Wohnungseigentums und Übergabe des fertig gestellten Objektes und der allgemeinen Teile der Liegenschaft ist der Bauträgervertrag abgewickelt. 5. Kosten der Vertragserrichtung und Vertragsabwicklung Durch die Vertragsabwicklung entstehen die im Bauträgervertrag angeführten Nebenkosten. Das sind insbesondere: - 3,5% Grunderwerbsteuer - 1,1 % Eintragungsgebühr - Die Kosten der Vertragsabwicklung und Treuhandschaft - Für des Fall der Eintragung von Pfandrechten zu Gunsten von Kreditgebern fällt eine zusätzliche Eintragungsgebühr von 1,2 % des sichergestellten Kreditbetrages an - Für den Fall einer Vermittlung durch einen Immobilienmakler kann dieser mangels anderer Vereinbarung ein Vermittlungshonorar von 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20% Ust verrechnen. - Allfällige sonstige Nebenkosten (z.b. Aufschließungskosten) Seite 2
3 6. Bankfinanzierungen und Förderungen Für den Fall, dass Sie eine Bankfinanzierung in Anspruch nehmen, muss das Pfandrecht für die Kredite der finanzierenden Bank im Regelfall (so keine anderen Sicherheiten vereinbart werden) im Lastenblatt Ihres Wohnungseigentumsobjektes grundbücherlich sichergestellt Wenn es sich bei der finanzierenden Bank um eine Bausparkasse handelt muss die Sicherstellung des Kredites im ersten Rang erfolgen. Wenn Sie eine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen sind zusätzlich die Förderungsbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. 7. Treuhandschaft Die Treuhandabwicklung erfolgt mangels anderer Vereinbarung entsprechend dem Statut über das anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien. Wenn Sie zum Erwerb der Wohnungseigentumseinheit einen Bankkredit aufnehmen muss vom Treuhänder auch die Treuhandhaftung für eine finanzierende Bank übernommen Für die Treuhandabwicklung wird ein gesondertes Anderkonto angelegt, welches gegenüber den Vertragsteilen zumindest einmal jährlich abgerechnet wird. 8. Rücktrittsrechte Rücktrittsrechte des Käufers gemäß BTVG: Je nach Abwicklung der Details des Bauträgervertrages hat der Erwerber die in 5 BTVG gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsrechte. - Unzureichende Information: Wenn nicht längstens eine Woche vor Vertragsabschluss alle dafür erforderlichen Informationen (Vertragsinhalt, Wortlaut von Garantie, Versicherung, etc.) zu Verfügung gestellt wurden kann innerhalb von 2 Wochen der Rücktritt erklärt werden - Nichterteilung einer beantragten Förderung: Wenn eine gemäß dem Bauträgervertrag beantragte Förderung abgelehnt wird, kann innerhalb von 2 Wochen nach Verständigung von der Ablehnung der Rücktritt erklärt Rücktrittsrechte des Bauträgers: Der Bauträger hat nur die im Bauträgervertrag konkret vereinbarten vertraglichen Rücktrittsrechte. 9. Das Sicherungssystem (Ratenplan) Das vorliegende Bauträgerprojekt wird unter Anwendung der so genannten grundbücherlichen Sicherstellung in Verbindung mit der Zahlung nach Ratenplan abgewickelt. Die Auszahlung der Kaufpreisraten durch den Treuhänder an den Bauträger erfolgt gemäß dem im Bauträgervertrag vereinbarten Ratenplan nach Baufortschritt. Seite 3
4 Die Art des gewählten Ratenplans (Ratenplan A oder B) und die dementsprechend je Bauabschnitt durch den Treuhänder an den Bauträger nach Baufortschritt prozentuell zu bezahlenden Beträge werden im Bauträgervertrag im Detail festgelegt. In Ihrem Fall erfolgt die Auszahlung gemäß Ratenplan B in folgende Raten: Rate Quote Voraussetzung für Auszahlung der Rate 1. Rate 10 % Grundbuchseintragung, Baubewilligung und Baubeginn 2. Rate 30 % Fertigstellung Rohbau, Dach und Dacheindeckung 3. Rate 20 % Fertigstellung Rohinstallationen 4. Rate 12 % Fertigstellung Fassade und Fenstereinbau 17 % Bezugsfertigstellung 5. Rate 9 % Fertigstellung Gesamtanlage 6. Rate 2 % drei Jahren nach Übergabe oder Bankgarantie / Versicherung Der Baufortschritt wird jeweils durch das Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen aus dem Baufach oder durch einen Zivilingenieur für Hochbau festgestellt, Sachverständigen geprüft. Dies bedeutet, dass Zahlungen erst dann an den Bauträger weitergeleitet werden dürfen, wenn Ihre Rechte im Grundbuch gesichert sind, und wenn der Sachverständige bestätigt hat, dass der Bauträger die entsprechenden Bauleistungen vereinbarungsgemäß hergestellt hat. Die Person des Sachverständigen wird im Vertrag festgelegt. Der Sachverständige haftet den Käufern für die Richtigkeit seines Gutachtens auch direkt. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass diese Baufortschrittsbestätigung keine detaillierte Qualitätsprüfung oder Mängelfeststellung beinhaltet, sondern lediglich eine fachliche Überprüfung ob nach den gängigen Kriterien einer ordnungsgemäßen Bauabwicklung jeweils ein entsprechend definierter Baufortschritt erreicht ist. Sofern der Baufortschrittsprüfer eine entsprechend positive Baufortschrittsbestätigung abgibt, ist der Treuhänder verpflichtet, die jeweilig fällig gewordene Baufortschrittsrate an den Bauträger weiterzuleiten. 10. Insolvenz des Bauträgers in der Bauphase Das vom Bauträger gewählte Sicherungsmodell soll insbesondere auch im Falle der Insolvenz des Bauträgers die grundbücherliche Sicherstellung der Erwerbsrechte gewährleisten und ermöglichen, dass die noch nicht ausbezahlten Raten letztlich zur Fertigstellung des Objektes verwendet werden können. 11. Haftrücklass Im Bauträgervertrag gibt es eine Regelung zum Haftrücklass. Dieser muss mindestens 2 % vom Gesamtkaufpreis betragen. Der Haftrücklass kann durch eine Garantie oder Versicherung, welche zumindest diesen Betrag umfasst, ersetzt Die letzte Kaufpreisrate von 2% darf daher nur dann ausbezahlt werden, wenn die entsprechende Garantie oder Versicherung vorliegt. Dieser Haftrücklass stellt eine Sicherheit dafür dar, dass während der Gewährleistungsfrist von drei Jahren ab Übergabe auftretende Baumängel vom Bauträger trotz vorangehender Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist behoben Seite 4
5 12. Sonderwünsche Sollten gegenüber dem im Bauträgervertrag vereinbarten Leistungsvolumen des Bauträgers Änderungen wünschen, so ist dies nur nach gemäß den Regelungen im Bauträgervertrag möglich. Sie haben das Recht, dass Ihre vertragskonform zu leistenden Sonderwunschzahlungen an vom Bauträger vorgegebene Professionisten in das Sicherungssystem laut BTVG aufgenommen Wenn dies nicht bereits vor Vertragsabschluss erfolgt, ist dafür eine (kostenpflichtige) Vertragsänderung erforderlich. Wenn es durch eine Änderung des Leistungsinhaltes zu Mehrkosten kommt, erhöhen sich auch die Nebengebühren (Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, etc.). Der Bauträger kann verlangen, dass Sonderwünsche während der Bauphase nur durch die von ihm beauftragten und kontrollierten Firmen ausgeführt Nicht als Sonderwunsch gelten Aufträge, welche Sie erteilen und welche zeitlich erst nach Übergabe des Kaufgegenstandes ausgeführt werden (z.b. Einbau einer in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung nicht vorgesehenen Küche). 13. Bauausführung / Baustellenbesichtigungen: Während der Bauphase sind der vom Bauträger bestellte Baustellenkoordinator und die mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragten Firmen zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, insbesondere der Arbeitnehmerschutzvorschriften, verpflichtet. Baustellenbesichtigungen sind bis zur Fertigstellung und Übergabe des jeweiligen Objektes daher nur nach Terminvereinbarung mit dem Bauträger und der ausführenden Firma gestattet. Wenn dies (z.b. zur Abnahme von Naturmaßen für Einbauküchen) erforderlich ist, kann ein Begehungstermin mit dem Bauträger vereinbart 14. Sonstiges: Für den Fall, dass es vor Vertragsunterfertigung oder im Zuge der Vertragsabwicklung zu weiteren Fragen kommen sollte, stehe ich Ihnen für Rückfragen gerne zu Verfügung. Die Übernahme des Informationsblattes wird bestätigt. Wien, am Seite 5
Informationen zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG
Informationen zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG Sehr geehrter Kunde! Sehr geehrte Kundin! Sie beabsichtigen den Erwerb einer Eigentumswohnung (Büro), die unter Anwendung der Bestimmungen
MehrTipps und Hinweise für den Kauf von Immobilien
Tipps und Hinweise für den Kauf von Immobilien Kaufvertrag Unterscheide bei Abschluss eines Kaufvertrages Obligatorisches Verpflichtungsgeschäft, das Verbindlichkeit zu tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen
Mehrcet.apart gmbh Wohnen am Rosenhügel Rosenhügelstrasse ; 1230 Wien Planungsstand September 2013
Wohnen am Rosenhügel Kleine, aber feine Auswahl für Ihre Traumwohnung! Top Wohnfläche Zimmer Balkon Terrasse Eigengarten* Persönliches Ambiente durch kleine Anlage mit maximal 6 freifinanzierten Tops (davon
MehrKonsumentenschutz. BAUEN MIT NETZ Absicherung von Kundengeldern
Konsumentenschutz BAUEN MIT NETZ Absicherung von Kundengeldern Stand: Oktober 2015 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010
MehrBTVG kleines Gesetz mit großer Wirkung
E 11,- (inkl. USt.) Aktuelle Information des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft ÖVI Die Stimme der Immobilienwirtschaft 02.2017 BTVG kleines Gesetz mit großer Wirkung Seite 4 Abstellplätze
MehrBitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.
Checkliste Kaufvertrag Eigentumswohnung Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn
MehrAubergstr Linz-Urfahr
K L A D E N S K Y B A U T R Ä G E R G M B H mail: office@kladensky.at tel: + 43 (0)732 77 61 34-0 fax: + 43 (0)732 77 61 34-99 Graben 21 A-4020 Linz VERSION: 2016 07 18 Projekt Beschreibung Einleitung
MehrBitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.
Checkliste Kaufvertrag Einfamilienhaus Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn
MehrBitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.
Checkliste Kaufvertrag Baugrund Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn nicht
MehrMag.(FH) Jürgen Helzl
Quelle ÖVI 27.12.2011 Bauträger Mag.(FH) Jürgen Helzl Tätigkeitsumfang des Bauträgers Anwendungsbereich Bauträgervertragsgesetz (BTVG) Bauträgervertrag Haftrücklass Sicherung der Vorauszahlungen Tätigkeitsumfang
MehrBauträgervertragsgesetz (BTVG)
Bauträgervertragsgesetz (BTVG) RA Dr. Udo Elsner RA Dr. Udo Elsner Vortrag Bauträgervertragsgesetz 1 Allgemeines Regelungsziel des BTVG ist: Der Schutz von Konsumenten Die Schaffung von Mindestanforderungen
MehrCHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück
CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück Beurkundungstermin Bitte die ausgefüllte Checkliste möglichst bald, spätestens einige Tage vor dem Beurkundungstermin beim Notariat abgeben, damit die Urkunde
MehrK A U F V E R T R A G
1 K A U F V E R T R A G vom Datum geschlossen am heutigen Tage zwischen den Verkäufer1, geboren am Geburtsdatum1, Beruf1, und Verkäufer2, geboren am Geburtsdatum2, Beruf2, Postleitzahl und Ort, Straße
Mehrabgeschlossen zwischen
K A U F - U N D B A U T R Ä G E R V E R T R A G abgeschlossen zwischen 1. SW Liegenschaftsverwaltungs GmbH, FN 450876d UID-Nr.: ATU 70992704 vertreten durch Mag. Wolfgang Sieder, geb. 12.02.1965 Raiffeisenstraße
MehrSeite 1
Zur Anwendung des BTVG bei durchgreifenden Erneuerungen ( 2 Abs 1 BTVG, 10 Abs 3 und 4 BTVG, 14 Abs 1 BTVG) Der OGH (3 Ob 123/13d) hat sich zur Anwendung des Ratenplanmodells des BTVG bei durchgreifenden
MehrBAUTRÄGERVERTRAG (Kaufvertrag)
FA-Online angezeigt am Erf.Nr.: Team: BAUTRÄGERVERTRAG (Kaufvertrag) abgeschlossen zwischen: Hart Bauträger GmbH, FN 400730i 1220 Wien, Erzherzog-Karl-Straße 5a als Verkäuferin einerseits und XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 10 GZ. RV/0730-L/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.J., Elektroinstallateur, Adresse, vom 22. April 2004 gegen den gemäß 200 Abs. 1
MehrGrundlagen des Wohnungseigentums
Abschnitt I: Grundlagen des Wohnungseigentums In diesem Abschnitt erfahren Sie Näheres zu den wichtigsten Grundbegriffen des Wohnungseigentums und erhalten Informationen über das Miteigentum an sich und
MehrINFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002
INFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002 Mit 1. Juli 2002 trat das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Die wichtigsten Neuheiten im Wohnungseigentumsgesetz im Überblick: Die Eigentümerpartnerschaft
MehrBegründung und Änderung von. Wohnungseigentum. Immobilien Fachtag 2012
Begründung und Änderung von Dr. Walter Pisk Wohnungseigentum Immobilien Fachtag 2012 HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS Landesverband Steiermark
MehrWERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1:
WERKVERTRAG Auftraggeber: UID-Nr... im weiteren -Bauherr- genannt Auftragnehmer: Thurner Generalplanung GmbH Bahnhofstraße 102 A-5760 Saalfelden UID-Nr. ATU59602022 im weiteren -Generalplaner- genannt
MehrSIR-Konkret. Die Förderung besteht in rückzahlbaren, Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2.
1. Persönliche Voraussetzungen Begünstigte, natürliche Person (siehe Seite 5), die die notwendigen Eigenmittel aufbringt. Eigenmittelmindesteinsatz Ein bestimmter Mindestanteil des Kaufpreises muss mit
MehrA GRAZ, Schwimmschulkai 100 WOHNEN AM MURRADWEG! ZUM SELBER WOHNEN ODER ALS ANLAGE!!! HONORARFREI FÜR DEN KÄUFER.
A - 8010 GRAZ, Schwimmschulkai 100 WOHNEN AM MURRADWEG! ZUM SELBER WOHNEN ODER ALS ANLAGE!!! HONORARFREI FÜR DEN KÄUFER www.sreal.at LAGE UND UMFELD LAGE UND UMFELD Das Stadtzentrum ist mit kurzer Anfahrt
MehrWOHNHAUSANLAGE MIT 3 HÄUSERN IN LIENZ SCHWEIZERGASSE 22/RECHTER ISELWEG
WOHNHAUSANLAGE MIT 3 HÄUSERN IN LIENZ SCHWEIZERGASSE 22/RECHTER ISELWEG L A G E D E S G R U N D S T Ü C K E S Das Grundstück liegt in der Altstadt von Lienz auf dem Gelände des ehemaligen Gasthofes Neuwirt,
Mehr5 Ob 232/15a. gefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
5 Ob 232/15a Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi als
MehrMITGLIEDER- VEREINBARUNG
MITGLIEDER- VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen: Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH Dörrstraße 85 6020 Innsbruck im Folgenden kurz Austria Bau T & V genannt einerseits und Firma im Folgenden
MehrKaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Exemplar für den 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend
MehrMuster. + Sie erhalten diese Information von einem Makler, welcher sich zu einer besonders hohen Qualität seiner Dienstleistung bekennt.
Ihr Mehrwert durch den Immobilienmakler beim Immobilienkauf Überreicht von Ihrem Immobilienmakler Wiener Käuferpaket X (Stand: Jänner 2017) + Sie erhalten diese Information von einem Makler, welcher sich
MehrErläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 7 GZ. RV/1026-G/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Horst Pechar, Rechtsanwalt, 8160 Weiz, Schulgasse 1, vom 5.
MehrSelbstberechnung gem. 12 GrestG 3. Entwurf 14.9.2012 über FinanzOnline zu ErfNr: Steuer Nr.: 054 / 4139 KAUFVERTRAG 1 PRÄAMBEL
Selbstberechnung gem. 12 GrestG 3. Entwurf 14.9.2012 über FinanzOnline zu ErfNr: Steuer Nr.: 054 / 4139 Wohnhausanlage Vivenotgasse 56 Vorsorgewohnung KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen Vivenotgasse 56
MehrDAS BAUTRÄGERVERTRAGSGESETZ BTVG
DAS BAUTRÄGERVERTRAGSGESETZ BTVG Das BTVG wurde vor mehr als zehn Jahren (in Kraft seit 1.1.1997) mit der Zielsetzung, die Erwerber von Wohn- und Geschäftsräumen vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen im
MehrW O H N U N G S E I G E N T U M S V E R T R A G. Präambel
W O H N U N G S E I G E N T U M S V E R T R A G abgeschlossen zwischen: IMMORENT Österreich GmbH, FN 72992t Windmühlgasse 22-24, 1060 Wien im Folgenden kurz Verkäufer genannt, und. im Folgenden kurz Käufer
MehrKaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug VER 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend beschriebene
MehrNEUBAU AM TRAUNSEE WOHNEN WO ANDERE URLAUB MACHEN..
NEUBAU AM TRAUNSEE WOHNEN WO ANDERE URLAUB MACHEN.. Im verkehrsberuhigten Abschnitt von Traunkirchen Schied-Winkl entsteht ein Wohnprojekt mit fünf Häusern in unmittelbarer Seenähe. Jetzt bietet sich in
MehrCHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum
- 1 - CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum Notariat Dr. Michael Kleensang Telefon 06221/3350590 Bergheimer Straße 10-12 Fax 06221/33505999 69115 Heidelberg mail@notariat-kleensang.de
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Innsbruck Senat 4 GZ. RV/0034-I/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, Adr, vertreten durch Dr. Albert Feichtner, Dr. Anneliese Lindorfer, Mag. Dr.
MehrKaufvertrag. Anschrift
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug geb. am geb. am 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend
MehrStadtzentrum-Seekirchen
Reihen- und Mehrfamilienwohnhaus Stadtzentrum-Seekirchen Wohnen & Leben im Zentrum. Seite 3 Vorstellung des Bauvorhabens Seite 4 Ansicht des Mehrfamilienhauses aus Südosten Seite 5 Kurzbeschreibung Seite
MehrA 8/ /2006 Graz, am
A 8/4 14825/2006 Graz, am 24.5.2007 Babenbergerstraße 96 Ing. Berger/Mo a) Auflassung vom öffentlichen Gut und Rückübereignung einer 243 m² großen Voranschlags-, Finanz- und Teilfläche Nr. 3 des Gdst.
MehrII. DER KLASSISCHE IMMOBILIENKAUFVER- TRAG
II. DER KLASSISCHE IMMOBILIENKAUFVER- TRAG 380 ABGB normiert die Zweiaktigkeit des Eigentumserwerbs: 380 ABGB Ohne Titel und rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigentum erlangt werden. Unter Titel versteht
MehrBegriff Kaufvertrag Zustandekommen eines Kaufvertrags
Liegenschaftskauf 8.1.3 8.1.2 Begriff Kaufvertrag Durch den Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Summe Geldes einem anderen überlassen. Der Verkäufer verpflichtet sich also zur Übergabe und Übereignung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2012 X-CEN-TEK GmbH & Co. KG AGB s ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen X-CEN-TEK
MehrVorwort zur 2. Auflage Kapitel Erläuterungen (der Regierungsvorlage Anm. der Autoren) der Wohnrechtsnovelle
Vorwort zur 2. Auflage... 5 1. Kapitel Erläuterungen (der Regierungsvorlage Anm. der Autoren) der Wohnrechtsnovelle 2006...15 Erläuterungen Allgemeiner Teil... 17 Textgegenüberstellung WEG 2002 / Wohnrechtsnovelle
MehrK A U F V E R T R A G und B A U T R Ä G E R V E R T R A G
abgeschlossen zwischen E n t w u r f K A U F V E R T R A G und B A U T R Ä G E R V E R T R A G 1. Handler Holding GmbH (FN 313465 d) Walter Handler Straße 1, 2853 Bad Schönau vertreten durch den Geschäftsführer
MehrKaufvertrag für den Verkauf eines neuen Kraftfahrzeuges
Kaufvertrag für den Verkauf eines neuen Kraftfahrzeuges Vertragsnummer XXXXXX Vertrag zwischen Clever-Autokauf.de - Bernhard Glück Bergäckerweg 8, 86825 Bad Wörishofen - nachfolgend als Verkäufer bezeichnet
MehrWohnen für Generationen....in der Umgebung von Wien. flexhome.at
Wohnen für Generationen...in der Umgebung von Wien flexhome.at Wir planen und errichten ein Doppelhaus mit verschiedenen Nutzungsvarianten in der Umgebung von Wien. Das besondere Merkmal des Wohnprojektes
MehrWohnen in Wetzelsdorf. A Graz, Straßgangerstraße 205. Beratung und honorarfreier Verkauf: Top Eigentumswohnungen.
A - 8052 Graz, Straßgangerstraße 205 Wohnen in Wetzelsdorf Beratung und honorarfreier Verkauf: DI Jörg Banholzer 0664/818 41 35 joerg.banholzer@sreal.at Top Eigentumswohnungen und Penthäuser Honorarfrei
MehrVorwort III Autorenverzeichnis V Verzeichnis der Abbildungen XV Verzeichnis der Muster XVII Abkürzungsverzeichnis XIX Literaturverzeichnis XXIII
Vorwort III Autorenverzeichnis V Verzeichnis der Abbildungen XV Verzeichnis der Muster XVII Abkürzungsverzeichnis XIX Literaturverzeichnis XXIII 1. Was ist ein Bauträger? 1 1.1 Gewerberecht 2 1.1.1 Gewerbeordnung
MehrK A U F V E R T R A G
K A U F V E R T R A G abgeschlossen am unten angesetzten Tag zwischen HABIOLA Gerasdorf Liegenschaftsverwertungs GmbH FN 262196h Lobmeyergasse 5-7/90 1160 Wien im Folgenden kurz Verkäufer genannt, einerseits
MehrPferdekaufvertrag / Kauf auf Probe
Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe [Die TIR übernimmt für die Vollständigkeit der Vertragsvorlage keine Garantie oder Haftung. Das vorliegende Vertragsformular dient als Mustervorlage und ist als Ausgangsbasis
MehrVorwort Autorenverzeichnis Verzeichnis der Abbildungen Verzeichnis der Muster Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Vorwort Autorenverzeichnis Verzeichnis der Abbildungen Verzeichnis der Muster Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XV XVII XIX XXIII 1. Was ist ein Bauträger? 1 1.1 Gewerberecht 2 1.1.1 Gewerbeordnung
MehrWas ist das vollständige Bau-Soll? Leistungsinhalt beim Bauwerkvertrag
24.03.2011 Seite 1 Was ist das vollständige Bau-Soll? Leistungsinhalt beim Bauwerkvertrag Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Referat soll Sie auf die folgende Podiumsdiskussion Ein Haus von der Stange-
MehrAugen auf beim Immobilienkauf. Was Sie beim Immobilienerwerb beachten sollten
Was Sie beim Immobilienerwerb beachten sollten 24.03.2017 1 1. Wertvolle Hinweise für Kaufinteressenten 2. Objektprüfung 3. Kosten beim Inhalt 4. Einschätzung der Renovierungskosten 5. Allgemeines 6. Finanzierungsprüfung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Innsbruck Senat 4 GZ. RV/0013-I/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck
MehrWOHNEN IM MARTINSVIERTEL EIGENTUMSWOHNUNGEN IN PRIVILEGIERTER LAGE
WOHNEN IM MARTINSVIERTEL EIGENTUMSWOHNUNGEN IN PRIVILIERTER LAGE NIVENBURGGASSE 8-00 KLOSTERNEUBURG GRUNDRISSE & KAUFPREISE EIN WOHNBAUPROJEKT DER HEILIG IMMOBILIEN GMBH 1 Nivenburggasse 8 - Wohnungen
MehrDer außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 126 Abs 2 GBG ivm 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen ( 126 Abs 3 GBG).
5 Ob 15/10g Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere
MehrVertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
Mehr1. EINLEITUNG 2. INVESTITION IN ERTRAGSIMMOBILIEN 3. WOHNUNGSEIGENTUM BEGRÜNDEN ODER NICHT 4. WAS IST MITEIGENTUM 5. WAS IST WOHNUNGSEIGENTUM 6
Informationsbroschüre für Anlageimmobilien 1. EINLEITUNG 2. INVESTITION IN ERTRAGSIMMOBILIEN 3. WOHNUNGSEIGENTUM BEGRÜNDEN ODER NICHT 4. WAS IST MITEIGENTUM 5. WAS IST WOHNUNGSEIGENTUM 6. STEUER / FÖRDERUNGSBEGÜNSTIGUNGEN
MehrK A U F V E R T R A G
227/KVWAGRAMERSTRASSE012-12/5/dl ENTWURF vom 12.01.2012 K A U F V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen der BIP Immobilien Development GmbH, FN 241262y 1030 Wien, Schwarzenbergplatz
MehrWOHNUNGSNEUBAU-PANORAMALAGE NUSSDORF AM ATTERSEE
WOHNUNGSNEUBAU-PANORAMALAGE NUSSDORF AM ATTERSEE Eigentumswohnungen am Waldweg Im Zentrum von Nußdorf am Attersee und trotzdem absolut ruhig gelegen ist die Errichtung von insgesamt sechs Eigentumswohnungen
MehrKaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin
Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge Hollmann International GmbH & Co. KG Stand Februar 2016 I. Vertragsabschluss! Übertragung von Rechten und Pflichten
MehrAigenstrasse 29. Wohnen in Thalheim mit Blick über Wels
Aigenstrasse 29 Wohnen in Thalheim mit Blick über Wels Thalheim bei Wels Die Marktgemeinde Thalheim bei Wels liegt auf einer Seehöhe von 315 Meter und verdankt seine reiche geschichtliche Vergangenheit
MehrNutzwertgutachten. für. Frau. Barbara Graninger. und. Herrn. Thomas Fellinger. Zweifamilienwohnhaus. Pötschingerstraße 686.
Nutzwertgutachten für Frau Barbara Graninger und Herrn Thomas Fellinger Im Sinne des 9 Abs. 1 WEG 2002 id.g.f. der Wohnrechtsnovelle 2006, BGl. 70/2002 vom 1.7.2002 i.d.g.f. BGBl. 124/2006 betreffend der
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Josef Kohnen & Sohn GmbH & Co. KG, Kohnen online
MehrStand: 06/2016. I. Zahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-
MehrRECHTLICHES ZUR BAUTRÄGER-WEG
1 RECHTLICHES ZUR BAUTRÄGER-WEG Rechtsanwalt Volker Grundmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin Übersicht 2 wer kann Mängelansprüche durchsetzen? rechtliche
MehrMangelhafte Erstherstellung Was kommt auf den Verwalter zu? Dr. Martin Suilmann
Mangelhafte Erstherstellung Was kommt auf den Verwalter zu? Dr. Martin Suilmann I. Der Rechts- und Pflichtenkreis der Wohnungseigentümer 2 1. Übernimmt es ein Bauträger, ein Gebäude neu zu errichten, findet
MehrAlleinvermittlungsauftrag - Maklervertrag gem. 14 Maklergesetz Verkauf/Vermietung
Seite 1 von 4 GASTRO-IMMOBILIEN Immobilienmakler: GVA Real-Consult Immobilientreuhand GmbH 1060 Wien, Theobaldgasse 19 Tel: +43 (1) 907 6969-10 gastro@gvareal-consult.at www.gvareal-consult.at Auftraggeber:
MehrInhaltsübersicht. Seite Vorwort... V Benützerhinweise zu Band II... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII. IX. Bundesgesetz über das Wohnungseigentum
Seite Vorwort............................................ V Benützerhinweise zu Band II............................. VII Abkürzungsverzeichnis................................. XVII IX. Bundesgesetz über
MehrWohntraum Eugendorf Zentrum. [ Informationsmappe ] Reihen- und Doppelwohnhausanlage in Eugendorf
Visualisierung: www.zuchna.at [ Informationsmappe ] Reihen- und Doppelwohnhausanlage in Eugendorf Wohntraum Eugendorf Zentrum Marema Bauträger GmbH A-5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 71/1/1 Tel. +43
MehrBesondere Klauseln für Kaufverträge im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum
Besondere Klauseln für Kaufverträge im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum Inhaltsübersicht: 1. Ausseramtliche Abrechnung bei StWE 2. Hinweis auf das Pfandrecht der StWEG 3. Einlagen in den Erneuerungsfonds
MehrWohnbaufinanzierung jetzt so günstig wie noch nie. Stolpersteine? Der 10 Punkte Fahrplan zu Realisierung Ihres Wohntraumes
Wohnbaufinanzierung jetzt so günstig wie noch nie Stolpersteine? Der 10 Punkte Fahrplan zu Realisierung Ihres Wohntraumes 1.) Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre Eigenmittel - Wie viele Eigenmittel
Mehrauftragsbestätigung vob-b
www.handwerk-magazin.de Mustervorlage: auftragsbestätigung vob-b Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M, Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads
MehrWohntraum am Santnerweg. [ Informationsmappe ] Doppelwohnhausanlage in Eugendorf
Visualisierung: www.zuchna.at [ Informationsmappe ] Doppelwohnhausanlage in Eugendorf Wohntraum am Santnerweg Marema Bauträger GmbH A-5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 71/1/1 Tel. +43 (0) 662/82 02
MehrWohnungseigentumsrecht
gesetzliche Grundlage Wohnungseigentumsrecht Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) vom 15.03.1951 in der Fassung vom Juli 2009 1/22 Begriffsbestimmungen Wohnungseigentum: Sondereigentum
Mehr----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER der stoff aus dem realitäten sind!
----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER ----- ----- WOHNUNGSEIGENTUMSOBJEKTE? ----- ----- NUTZWERTGUTACHTEN ----- Befundaufnahme - Konsenserhebung/Akteneinsicht - grundbücherliche Erhebung - Besichtigung vor
Mehr9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002
Der Immobilienverwalter 9.12.1 9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002 9.12.1 Ordentliche Verwaltung Relevante gesetzliche Bestimmung: 28 WEG 2002 9.12.1.1 Angelegenheiten der
MehrM I E T V E R T R A G
M I E T V E R T R A G abgeschlossen zwischen A.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als VERMIETER in der Folge kurz so genannt und B.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als
MehrQuattrohaus in Wulkaprodersdorf
Quattrohaus in Wulkaprodersdorf 7041 Wulkaprodersdorf, Österreich Nähe: Eisenstadt Eckdaten Objektnummer 4213 Wohnfläche: ca. 114,44 m² Kellerfläche: ca. 27,22 m² Mobiliar: Bad Mietdauer: unbefristet Beziehbar:
MehrVertragsbedingungen des BITKOM für Werkverträge -WV BITKOM-
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.v. - BITKOM - empfiehlt seinen Mitgliedern die Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für Geschäfte,
MehrVERMIETUNGSEXPOSÉ. Objekt 1020 Wien, Taborstraße 22/Stiege 1/Top 2a. Grundbuchsstand: EZ 2064, KG Leopoldstadt
VERMIETUNGSEXPOSÉ Objekt 1020 Wien, Taborstraße 22/Stiege 1/Top 2a Grundbuchsstand: EZ 2064, KG 01657 Leopoldstadt Monatlicher Hauptmietzins: 1.400,00 zzgl. BK, zzgl. USt. ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
MehrMuster Abgabevertrag Tier (Stand Dezember 2015)
Muster Abgabevertrag Tier (Stand Dezember 2015) zwischen Tierheim / Tierschutzorganisation in der Folge als Übergeber bezeichnet einerseits und Name: Adresse: Tel.Nr.: Geburtsdatum: E-Mail: in der Folge
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1) Allgemeines Geltungsbereich Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Verein ÖSTERREICHISCHER BIOMASSE-VERBAND (im folgenden kurz
MehrZweithaar Mangel oder Kaufreue?
Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit
MehrNordhorn. Moderne Mietwohnung in zentraler Lage von Nordhorn. Mietpreis: , MM Vermittlungsprovision (einschl. MWSt)
Nordhorn Moderne Mietwohnung in zentraler Lage von Nordhorn Mietpreis: 395.00,-- 2.38 MM Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) www.europa-makler.de Europa-Makler Immobilien, Firnhaberstrasse 11, D-48529
MehrRücklieferung von elektrischer Energie
BKW ENERGIE AG Allgemeine Geschäftsbedingungen Rücklieferung von elektrischer Energie 1. Januar 2017 Rücklieferung von elektrischer Energie Art. 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrNachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes.
Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes. 1. Was ist beim Verkauf der Wohnung zu beachten? 2. Was bewirkt der Eigentümerwechsel?
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten
MehrEULA Endbenutzer-Lizenzvertrag
Seite 1 von 5 EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag der Giegerich & Partner GmbH im folgenden Lizenzgeber genannt. Stand: März 2014 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung
MehrKaufvertrag über ein Hausgrundstück
Kaufvertrag über ein Hausgrundstück Bitte ausgefüllt per Post oder E-Mail zurücksenden an Notar Moritz Kleiderman 79539 Lörrach E-Mail: info@notar-kleiderman.de Bei Rückfragen erreichen Sie uns zu unseren
MehrErläuterungen zum Erfassungsbogen
Erläuterungen zum Erfassungsbogen Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, an dieser Stelle möchten wir uns bereits bei Ihnen bedanken, dass Sie unser Büro ausgewählt haben für die Beurkundung des Kaufvertrages.
MehrKonstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Eigentumsvorbehalt
: Konstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads
MehrDrei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.
Mein Auto, MEIN HAUS, mein Boot. Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf rechtliche Aspekte Landshut, 28.04.2016 Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe,
MehrPerfekt für Singles oder Paare! Auch als Vorsorge Wohnung geeignet!
Perfekt für Singles oder Paare! Auch als Vorsorge Wohnung geeignet! Mitterberggasse 6/11, 1180 Wien, Österreich Nähe: Aumannplatz Eckdaten Objektnummer 9242 Wohnfläche: ca. 37,81 m² Nutzfläche: ca. 37,81
MehrSIR-Konkret. für Kauf einer bestehenden Wohnung TEIL 3 CHECKLISTE. VORFRAGE: Anwendbarkeit des Bauträgervertragsgesetzes?
TEIL 3 CHECKLISTE für Kauf einer bestehenden Wohnung VORFRAGE: Anwendbarkeit des Bauträgervertragsgesetzes? Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) findet grundsätzlich für den Erwerb von bestehenden Wohnungen
MehrHinweis zum Muster-Kaufvertrag:
Hinweis zum Muster-Kaufvertrag: Musterverträge sind grundsätzlich nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Sie sind auf den Regelfall zugeschnitten und können besondere Umstände des
Mehr