Abtretungsvertrag. wie folgt: 1. Präambel

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1 P/STK 17. November 2014 UBMRe/Schwechat Abtretungsvertrag abgeschlossen zwischen der 1. Stadtgemeinde Schwechat Rathausplatz Schwechat 2. Serena Hamberg geboren am Gut Aichhof, 2320 Schwechat 3. Ludwig Starkl geboren am Hauptstraße 93, 2102 Bisamberg und Stefanie Starkl geboren am Gärtnerstraße 1, 3430 Frauenhofen und Josef Starkl geboren am Neubrunn 1, 3361 Aschbach Markt wie folgt: 1. Präambel 1.1. Die Stadtgemeinde Schwechat ist als Verwalterin des öffentlichen Guts Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1609 KG Schwechat, bestehend u.a. aus dem Grundstück 24/2 Wald. Der vertragsbezogene Grundbuchstand lautet wie folgt: KATASTRALGEMEINDE Schwechat EINLAGEZAHL 1609 BEZIRKSGERICHT Schwechat

2 Letzte TZ 2680/2014 Öffentliche Verkehrsflächen Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 24/2 Wald(10) 1211 Bruck Hainburger-Straße 8 ************************************* A2 ************************************** 1 a 58/ / /2013 Sicherheitszone des Flughafen Wien hins aller Gst b gelöscht 31 a 923/ / / / / / / / / / / /1983 Recht der Benützung der Ufer des Kalten Ganges für Bachräumungszwecke und Bereitung sowie Ablagerung von Materialien wider EZ GB Ebreichsdorf Gst 252/5 252/7 263/13 EZ 96 nö Landtafel, Gst 87/35 EZ 276 GB Ebreichsdorf, GSt 85/7 EZ 291 GB Ebreichsdorf, Gst 632/1 632/2 635/1 635/2 396/1 GB Ebreichsdorf, Gst 616/1 616/2 616/3 616/4 616/5 616/6 616/7 616/8 616/9 616/10 616/11 618/1 618/2 618/3 618/4 618/5 618/6 570/2 526/1 526/2 578/1 578/2 396/1 396/3 397/1 397/2 397/3 397/4 444/1 444/2 526/3 578/3 634/1 634/2 GB Ebreichsdorf, EZ GB Ebreichsdorf Gst 397/6 EZ 924 GB Ebreichsdorf, Gst 391/1 397/3 GB Ebreichsdorf, EZ GB Ebreichsdorf (BG Ebreichsdorf) b 1853/1984 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 43 (betr. Gst.65/1) 32 a 923/ / / / / / / / / / /1975 Recht der Wasserleitung wider EZ GB Ebreichsdorf, Gst 252/2 252/7 263/13 EZ 96 nö Landtafel, Gst 87/35 EZ 276 GB Ebreichsdorf, Gst 85/7 EZ 291 GB Ebreichsdorf, Gst 397/6 EZ 924 GB Ebreichsdorf, Gst 632/1 632/2 635/1 635/2 396/1 396/3 616/1 616/2 616/3 616/4 618/1 618/2 618/3 618/4 570/1 570/2 526/1 526/2 578/1 578/2 391/1 Gst 397/1 397/2 397/3 397/4 444/1 444/2 526/3 578/3 634/1 634/2 GB Ebreichsdorf (BG Ebreichsdorf) gem Pkt II Übereinkommen b 1853/1984 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 43 (betr. Gst.65/1) ************************************* B *************************************** 1 ANTEIL: 1/1 Stadtgemeinde Schwechat (Öffentliches Gut) ADR: Rathausplatz 9, Schwechat 2320 a 3104/1965 Eigentumsrecht b 1195/2002 Namensänderung 1.2. Ludwig Starkl ist zu 2/15-Anteilen Miteigentümer, Stefanie Starkl ist zu 7/25-Anteilen Miteigentümerin und Josef Starkl ist zu 220/375-Anteilen Miteigentümer der Grundstücke 81/1, 81/10, 81/11, 81/12 und 81/13, alle inneliegend in der EZ 1202 KG Schwechat. Der vertragsbezogene Grundbuchstand lautet wie folgt: KATASTRALGEMEINDE Schwechat EINLAGEZAHL 1202 BEZIRKSGERICHT Schwechat Letzte TZ 21651/2012 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 81/1 Landw(10) 7705 Klederinger Straße 12 Klederinger Straße 14 81/10 GST-Fläche 4851 Landw(10) 3677 Landw(30) /11 Landw(10) /12 Landw(10) /13 Landw(10) GESAMTFLAECHE Legende: Landw(10): landwirtschaftlich genutzte Grundflächen (Äcker, Wiesen oder Weiden) Landw(30): landwirtschaftlich genutzte Grundflächen (Verbuschte Flächen) ************************************* A2 ************************************** 1 a 58/1981 Sicherheitszone des Flughafen Wien hins Gst 81/1 81/10 81/11 81/12 81/13 ************************************* B *************************************** 2

3 9 ANTEIL: 2/15 Ludwig Starkl GEB: ADR: Hauptstraße 93, Bisamberg 2102 a 2621/1999 Übergabsvertrag Eigentumsrecht 10 ANTEIL: 7/25 Stefanie Starkl GEB: ADR: Gärtnerstraße 1, Frauenhofen 3430 a 1758/1982 Kaufvertrag Eigentumsrecht b 316/2008 Einantwortungsbeschluss Eigentumsrecht c 316/2008 Zusammenziehung der Anteile d 21650/2012 Schenkungsvertrag Eigentumsrecht e 21650/2012 Zusammenziehung der Anteile 11 ANTEIL: 220/375 Josef Starkl GEB: ADR: Neubrunn 1, Aschbach Markt 3361 a 2621/1999 Übergabsvertrag Eigentumsrecht b 21651/2012 Schenkungsvertrag , Schenkungsvertrag , Schenkungsvertrag , Schenkungsvertrag Eigentumsrecht c 21651/2012 Zusammenziehung der Anteile ************************************* C *************************************** 7 b 2241/1996 IM RANG 2163/1995 Pfandurkunde PFANDRECHT Höchstbetrag ,-- für RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschadft mit beschränkter Haftung c 2242/1996 Löschungsverpflichtung zugunsten RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschadft mit beschränkter Haftung e gelöscht 8 b 2242/1996 IM RANG 2172/1995 Pfandurkunde PFANDRECHT Höchstbetrag ,-- für RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschadft mit beschränkter Haftung d gelöscht 1.3. Serena Hamberg ist Alleineigentümerin des Grundstücks 81/8, inneliegend in der EZ 188 KG Schwechat. Der vertragsbezogene Grundbuchstand lautet wie folgt: KATASTRALGEMEINDE Schwechat EINLAGEZAHL 188 BEZIRKSGERICHT Schwechat Letzte TZ 2764/1992 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 81/8 Landw(10) 5837 Legende: Landw(10): landwirtschaftlich genutzte Grundflächen (Äcker, Wiesen oder Weiden) ************************************* A2 ************************************** 1 a 917/1949 Verpflichtung zur Abtretung und Herstellung der Höhenlage und Übergabe gem Pkt 1 Bescheid hins Gst 81/8 2 a 58/1981 Sicherheitszone des Flughafen Wien hins Gst 81/7 81/8 81/9 ************************************* B *************************************** 1 ANTEIL: 1/1 Serena Hamberg GEB: ADR: Gut Aichhof 2320 b 1677/1982 Einantwortungsurkunde Eigentumsrecht d 2764/1992 Namensänderung 1.4. Die Parteien schließen diesen Vertrag zur grundbücherlichen Durchführung des Teilungsplans der Vermessungskanzlei VERMESSUNG ANGST Ziviltechnikergesellschaft mbh, GZ (im Folgenden kurz Teilungsplan ) ab. 3

4 2. Abtretungsvereinbarung 2.1. Ludwig Starkl, Stefanie Starkl und Josef Starkl treten ab und übertragen unentgeltlich an die Stadtgemeinde Schwechat als Verwalterin des öffentlichen Guts, und die Stadtgemeinde Schwechat übernimmt folgende im Teilungsplan bezeichnete Teilstücke mit allen Rechten und Pflichten, mit denen Ludwig Starkl, Stefanie Starkl und Josef Starkl diese Teilstücke bisher benützt und besessen haben oder hierzu berechtigt gewesen wären: - das 15m 2 große Teilstück 3 des Grundstücks 81/10, inneliegend in der EZ 1202 KG Schwechat; - das 231m 2 große Teilstück 4 des Grundstücks 81/11, inneliegend in der EZ 1202 KG Schwechat; - das 28m 2 große Teilstück 5 des Grundstücks 81/12, inneliegend in der EZ 1202 KG Schwechat; - das 62m 2 große Teilstück 6 des Grundstücks 81/13, inneliegend in der EZ 1202 KG Schwechat; - das 940m² große Teilstück 7 des Grundstücks 81/1, inneliegend in der EZ 1202 KG Schwechat Serena Hamberg tritt ab und überträgt unentgeltlich an die Stadtgemeine Schwechat, und die Stadtgemeine Schwechat übernimmt folgendes im Teilungsplan bezeichnete Teilstück mit allen Rechten und Pflichten, mit denen Serena Hamberg dieses Teilstück bisher benützt und besessen hat oder hierzu berechtigt gewesen wäre: - das 44m 2 große Teilstück 1 des Grundstücks 81/8, inneliegend in der EZ 188 KG Schwechat Die Stadtgemeinde Schwechat tritt ab und überträgt unentgeltlich an Ludwig Starkl, Stefanie Starkl sowie Josef Starkl, und diese übernehmen folgendes im Teilungsplan bezeichnete Teilstück mit allen Rechten und Pflichten, mit denen die Stadtgemeinde Schwechat dieses Teilstück bisher benützt und besessen hat oder hierzu berechtigt gewesen wäre: - das 1.373m² große Teilstück 13 des Grundstücks 24/2, inneliegend in der EZ 1609 KG Schwechat. 3. Entwidmung Da das Grundstück 24/2 ein Teil des öffentlichen Gutes ist, bedarf es eines Entwidmungsbeschlusses der Stadtgemeinde Schwechat. 4

5 4. Besitzübergang der Teilstücke 4.1. Die tatsächliche Übergabe und Übernahme der vertragsgegenständlichen Teilstücke erfolgte bereits vor der Unterfertigung dieses Vertrages Der Übergabestichtag gemäß diesem Vertrag ist für sämtliche Teilstücke der , sodass der jeweilige Erwerber eines Teilstückes von diesem Tag an Früchte und Nutzungen erhält und auch Gefahr und Zufall zu tragen hat (im Folgenden Verrechnungsstichtag ). Die mit der Pflege und Erhaltung der in Punkt 2. genannten Teilstücke verbundenen Kosten sowie die mit den in Punkt 2. genannten Teilstücken verbunden Abgaben, Gebühren und Steuern gehen ab dem Verrechnungsstichtag zu Lasten des jeweiligen Erwerbers des Teilstückes. 5. Freilassungserklärung 5.1. Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 1202 KG Schwechat sind folgende Lasten einverleibt: a) unter C-LNr 7 eine Höchstbetragshypothek (Höchstbetrag ATS ,-) für die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und b) unter C-LNR 8 eine Höchstbetragshypothek (Höchstbetrag ATS ,-) für die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Ludwig Starkl, Stefanie Starkl und Josef Starkl werden eine Freilassungserklärung der Pfandgläubigerin für die von ihnen an die Stadtgemeinde Schwechat gemäß Punkt 2.1. übertragenen Teilstücke beibringen. 6. Gewährleistung 6.1. Die Vertragsparteien haften nicht für ein bestimmtes Ausmaß, einen bestimmten Zustand oder für eine sonstige besondere faktische oder rechtliche Beschaffenheit der jeweiligen Teilstücke sondern lediglich dafür, dass sie frei von bücherlichen oder außerbücherlichen (aber verbücherungsfähigen) Lasten in das Eigentum der Erwerber übergehen. 5

6 7. Grundverkehr 7.1. Ludwig Starkl, Stefanie Starkl, Josef Starkl und Serena Hamberg erklären an Eides statt, österreichische Staatsbürger zu sein Festgehalten wird, dass die vertragsgegenständlichen Grundstücke alle als Bauland gewidmet sind. 8. Aufsandungserklärungen 8.1. Ludwig Starkl, Stefanie Starkl und Josef Starkl erteilen ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Vertrags und des Teilungsplans der Vermessungskanzlei VERMESSUNG ANGST Ziviltechnikergesellschaft mbh, GZ 13695, ohne ihr weiteres Wissen und Einvernehmen ob der Liegenschaft EZ 1202 KG Schwechat folgende Grundbuchshandlungen bewilligt werden können: Abschreibung des Teilstücks 3 des Grundstücks 81/10, des Teilstücks 4 des Grundstücks 81/11, des Teilstücks 5 des Grundstücks 81/12, des Teilstücks 6 des Grundstücks 81/13 und des Teilstücks 7 des Grundstücks 81/1 vom Gutsbestand unter Mitübertragung der Sicherheitszone des Flughafen Wien A2-LNr. 1a und deren Zuschreibung zum Gutsbetand der EZ 1609 KG Schwechat (Öffentliches Gut) unter Einbeziehung des Teilstücks 7 in das Grundstück 81/15 und unter Einbeziehung der Teilstücke 3, 4, 5 sowie 6 in das Grundstück 69/ Serena Hamberg erteilt ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Vertrags und des Teilungsplans der Vermessungskanzlei VERMESSUNG ANGST Ziviltechnikergesellschaft mbh, GZ 13695, ohne ihr weiteres Wissen und Einvernehmen ob der Liegenschaft EZ 188 KG Schwechat folgende Grundbuchshandlung bewilligt werden kann: Abschreibung des Teilstücks 1 des Grundstücks 81/8 vom Gutsbestand unter Mitübertragung der Verpflichtung A2-LNr. 1a und der Sicherheitszone des Flughafen Wien A2-LNr. 2a vom Gutsbestand und dessen Zuschreibung zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 1609 KG Schwechat (Öffentliches Gut) unter Einbeziehung des Teilstücks 1 in das Grundstück 69/ Die Stadtgemeinde Schwechat erteilt ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Vertrags und des Teilungsplans der Vermessungskanzlei VERMESSUNG ANGST Ziviltechnikergesellschaft mbh, GZ 13695, ohne ihr weiteres Wissen und Einvernehmen ob der Liegenschaft EZ 1609 KG Schwechat folgende Grundbuchshandlung bewilligt werden kann: Abschreibung des Teilstücks 13 (Grundstück 24/2 nach vorheriger Einbeziehung des Teilstücks 2 in das Grundstück 69/6) vom Gutsbestand unter Mitübertragung der Sicherheitszone des Flughafen Wien A2-LNr. 1a, des Rechtes der Benützung der Ufer des Kalten Ganges A2-LNr. 31a sowie des Rechtes der Wasserleitung A2-LNr. 32a 6

7 und dessen Zuschreibung zum Gutsbestand der Ludwig Starkl, Stefanie Starkl und Josef Starkl gemeinsam zur Gänze gehörenden Liegenschaft EZ 1202 KG Schwechat. 9. Aufsichtsbehörde 9.1. Das Rechtsgeschäft, mit dem die Stadtgemeinde Schwechat das Grundstück 24/2 gemäß diesem Vertrag überträgt, bedarf keiner Genehmigung der Landesregierung als Aufsichtsbehörde, weil isd 90 Abs (2) NÖ Gemeindeordnung sein Wert 3 % der Gesamteinnahmen des ordentlichen Voranschlages des Haushaltsjahres nicht übersteigt. Auch die Genehmigungspflicht gemäß 90 Abs (2) Satz 3 NÖ Gemeindeordnung ist nicht gegeben. Die Stadtgemeine Schwechat bestätigt diese Umstände durch die Unterfertigung dieses Vertrages. 10. Kosten Jede Partei hat eine allfällige mit ihrem Erwerb verbundene Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr zu tragen, wobei die Vertragsparteien aufgrund des geringen Wertes der unentgeltlich übertragenen Teilstücke gemäß diesem Vertrag davon ausgehen, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt. Der gemeine Wert der übertragenen Teilstücke liegt jeweils unter 1.100,--, da das wirtschaftliche Eigentum an den Teilstücken bereits jetzt der jeweils erwerbenden Partei zusteht. Dies ergibt sich aus dem tatsächlichen Verlauf der Grenzen zwischen den benachbarten Grundstücken Sonstige mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages inklusive der Kosten der Vertragserrichterin Eckert Fries Prokopp Rechtsanwälte GmbH sowie des genannten Teilungsplanes verbundene Kosten und Abgaben sind zu 86,5 % von Ludwig Starkl, Stefanie Starkl und Josef Starkl sowie zu 13,5 % von Serena Hamberg zu tragen. 11. Bevollmächtigung Die Vertragsteile erteilen Dr. Martin Prokopp, Rechtsanwalt, 2500 Baden, Erzherzog Rainer Ring 23, die Vollmacht, allfällige Verbesserungen samt allen dazu erforderlichen Erklärungen und Unterschriften im Namen aller Vertragsparteien auch in beglaubigter Form vorzunehmen und abzugeben, um eine Verbücherung des Vertrages zu erwirken und bevollmächtigen Dr. Martin Prokopp zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages. 7

8 12. Allgemeine Bestimmungen Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, seiner Wirksamkeit und seiner Durchführung vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Schwechat Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform Dieser Vertrag wird in einem Original errichtet. Die Parteien betrauen die Eckert Fries Prokopp Rechtsanwälte GmbH mit der grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrags und stellen ihr zu diesem Zweck das allseits beglaubigt unterfertigte Original dieses Vertrags zu Verfügung. Die Vertragserrichterin wird die grundbücherliche Durchführung nach gemeinsamer schriftlicher Anweisung der Vertragsparteien und nach Vorliegen aller dafür erforderlichen Urkunden beantragen. Nach grundbücherlicher Durchführung erhält die Stadtgemeinde Schwechat das Original dieses Vertrags. Ludwig Starkl, Stefanie Starkl und Josef Starkl sowie Serena Hamberg erhalten jeweils eine Kopie. Für die Stadtgemeinde Schwechat Bürgermeister Stadtrat Genehmigt in der Gemeinderatssitzung vom Gemeinderat Gemeinderat Ludwig Starkl Stefanie Starkl Josef Starkl Serena Hamberg 8

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