Arbeitshilfe Qualitätssicherung Bayern Tierhaltung Inhaltsverzeichnis

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1 Arbeitshilfe Qualitätssicherung Bayern Tierhaltung Inhaltsverzeichnis Liebe Bäuerinnen und Bauern! Die Arbeitshilfe Qualitätssicherung Bayern Tierhaltung gibt Ihnen Überblick über: - die wichtigsten Ansprechpartner für Sie - Hinweise zum Ablauf der Kontrolle - Dokumentationshilfen (Formulare und Erläuterungen) Inhaltsübersicht zu den Arbeitshilfen: 1. Merkblatt Kontrollvorbereitung, Kontaktdaten 2. Merkblatt Arzneimittelaufzeichnung und Musterformulare (Bestandsbuch, Kombibelege) 3. Muster: Tierärztliche Betreuungsverträge: - für Rind ohne Schwein - für Schwein ohne Rind - für spezialisierte Schweinemastbetriebe 4. Formular Bestandsbetreuung 5. Bestandsregister: - Formular Bestandsregister Schwein - Formular Bestandsregister Rind - Formular Bestandsregister Schafe und Ziegen 6. Formular Mischprotokoll 7. Formular Allgemeine Betriebsdaten 8. Liste Eigenkontrolle: nach Produktionsrichtung (Rind, Schwein und Geflügel) Alle Dokumente können im Internet kostenlos abgerufen werden unter:

2 Merkblatt Kontrollvorbereitung, Kontaktdaten Folgende Unterlagen müssen bei der Kontrolle vorliegen: - Dokumentation Arzneimitteleinsatz - Tierärztlicher Betreuungsvertrag und Nachweis Bestandsbetreuung - Dokumentation Tierbestand und Tierbewegung (Bestandsregister oder Ausdruck HIT) - Nachweis Herkunft Futtermittelzukauf (z. B. Lieferscheine, Sackanhänger) - bei Futtermittel-Eigenmischung Mischprotokoll (Aufzeichnung der Futtermischung nach Bestandteilen) - Liste Eigenkontrolle (jährlich ausgefüllt und mindestens ein Jahr aufbewahrt) - Allgemeine Betriebsdaten Tierhaltung Ansprechpartner Qualitätssicherung Bayern: zuständige Kontrollstelle: QAL GmbH Vierkirchen, Am Branden 6b; Tel , Fax , info@qal-gmbh.de - sie organisiert die Kontrolltermine - sie schult die eingesetzten Kontrolleure und kümmert sich um Beschwerden - sie schickt den Prüfbericht und beantwortet Fragen zum Prüfbericht Datenverwatung: LQB Bayern GmbH Vierkirchen, Am Branden 6c; Tel , Fax , info@lq-bayern.de - hier werden die Teilnehmerdaten verwaltet - hier wird die Schlachtwirtschaft informiert über die aktuelle Programmteilnahme - hier wird die Datenbank Salmonellenmonitoring für Mastschweine betreut Hilfestellung durch den Bayerischer Bauernverband: - Infomaterialien zur Qualitätssicherung (Arbeitshilfen werden kostenlos im Internet unter bereitgestellt) - Gruppenberatung BauernHof-Check Bayern: Anmeldung bei der BBV- Geschäftsstelle, - bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an ihre BBV-Geschäftsstelle oder per an offenestalltuer@bayerischerbauernverband.de

3 Merkblatt Arzneimittelaufzeichnung und Musterformulare Medikamentenbezug - bitte prüfen Sie: - zu jedem Bezug von Arzneimitteln, die nicht für den Verkauf außerhalb von Apotheken freigegeben sind, muss ein Beleg vorhanden sein (Abgabebeleg Tierarzt oder Kombibeleg, Verschreibung, ggf. Apothekenbeleg). Bei Abgabe durch den Tierarzt ist dieser gesetzlich verpflichtet, den Beleg ordnungsgemäß auszustellen. Hinweis: Wenn der Tierarzt die Medikamente selber anwendet, muss der Landwirt keine weiteren Aufzeichnungen führen und die vollständig vom Tierarzt ausgefüllten Belege lediglich aufbewahren (5 Jahre). Medikamentenanwendung durch den Landwirt: Hinweis: 1. jede Anwendung muss nach Vorgabe des Tierarztes umgesetzt werden. 2. je nach verwendetem Abgabebeleg kann der Landwirt einen Teil der Angaben des Tierarztes für seine Dokumentation verwenden. Fall 1. Der Tierarzt verwendet den alten tierärztlichen Abgabebeleg: Hier kann der Landwirt entweder - wie bisher das Bestandsbuch führen oder - das Formular Kombibeleg dem Abgabebeleg des Tierarztes zuordnen und die weiteren Angaben auf dem zugeordneten Kombibeleg machen. Fall 2: Der Tierarzt verwendet bereits die neuen Kombibelege. Hier kann der Landwirt die entsprechend gekennzeichneten Felder auf dem jeweiligen Kombibeleg ausfüllen. Hinweis: es gibt einen Kombibeleg für die Verschreibung eines einzelnen Medikaments und einen zweiten Kombibeleg für die Verschreibung mehrerer Medikamente (4 Medikamente auf einem Beleg möglich).

4 Nachweis über angewendete und abgegebene Tierarzneimittel Angaben des Tierarztes Beleg-Nr. (Fortlaufend im Jahr) Name und Praxisanschrift des behandelnden Tierarztes Name und Anschrift des Tierhalters Anzahl, Art und Identität der Tiere Arzneimittelbezeichnung Zusätzliche Angaben bei Anwendung Anwendungsdatum Anwendungsmenge Der Tierarzt ist für die Angaben gemäß TÄHAV verantwortlich. Wartezeit gemäß Dosierung Zusätzliche Angaben bei Abgabe Chargen-Nr. Abgabedatum Diagnose Dauer der Anwendung Dosierung pro Tier und Tag Abgabemenge Erhalten: Anzahl und Identität der Tiere sowie Standort, sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich Angaben des Tierhalters zur Anwendung Datum der Anwendung Menge des verabreichten Arzneimittels Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat Die Anwendung der abgegebenen Arzneimittel ist nach obiger Therapieanweisung vorzunehmen. Änderungen der Therapie bedürfen der vorherigen Absprache mit dem unterzeichnenden Tierarzt. Bei Verwendung von Arzneimitteln die (mit oder ohne Verschreibung) aus der Apotheke bezogen wurden, muss der Beipackzettel angeheftet werden, aus dem die Bezeichnung des Arzneimittels und die Wartezeit hervorgeht, außerdem die Originalverschreibung bzw. bei apothekenpflichtigen Mitteln den Kassenzettel oder den Lieferschein. Der Tierhalter ist für die Angaben gemäß der TH-AM-NachweisVO verantwortlich. Dieser Nachweis ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

5 Nachweis über angewendete und abgegebene Tierarzneimittel Kombibeleg Angaben des Tierarztes Name und Praxisanschrift des behandelnden Tierarztes Beleg-Nr. Name und Anschrift des Tierhalters Arzneimittel erhalten: Unterschrift Tierhalter 1 Anzahl, Art und Identität der Tiere Arzneimittelbezeichnung Wartezeit gemäß Dosierung Chargen-Nr. Zusätzliche Angaben bei Anwendung Anwendungs- Anwendungsmenge datum Abgabedatum Diagnose Zusätzliche Angaben bei Abgabe Dauer der Anwendung Dosierung pro Tier und Tag Abgabemenge Der Tierarzt ist für die Angaben gemäß TÄHAV verantwortlich Angaben des Tierhalters Anzahl und Identität der Tiere sowie Standorte, sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich Datum der Anwendung Menge des verabreichten Arzneimittels Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat Zu 1 Zu 3 Anzahl und Identität der Tiere sowie Standorte, sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich Datum der Anwendung Menge des verabreichten Arzneimittels Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat Zu 2 Zu 4 Die Anwendung der abgegebenen Arzneimittel ist nach obiger Therapieanweisung vorzunehmen.. Änderungen der Therapie bedürfen der vorherigen Rücksprache mit dem unterzeichnenden Tierarzt. Bei Verwendung von Arzneimitteln die (mit oder ohne Verschreibung) aus der Apotheke bezogen wurden, muss der Beipackzettel angeheftet werden, aus dem die Bezeichnung des Arzneimittels und die Wartezeit hervorgeht, außerdem die Originalverschreibung bzw. bei apothekenpflichtigen Mitteln den Kassenzettel oder den Lieferschein Der Tierhalter ist für die Angaben gemäß der Tierhalterarzneimittelnachweis-Verordnung verantwortlich, dieser Beleg ist mind. 5 Jahre aufzubewahren.

6 Tierärztlicher Behandlungs- und Betreuungsvertrag für landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderhaltung, aber ohne Schweinehaltung Vertrag zwischen Name, Vorname, Anschrift - nachfolgend Tierhalter genannt und Name, Vorname, Anschrift - nachfolgend Tierarzt genannt - Präambel Die vertragsschließenden Parteien streben mit dem Abschluss dieses Vertrages eine Erhaltung oder Erhöhung der Tiergesundheit und die Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes zur Erhöhung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im behandelten Bestand an. 1 Vertragsgegenstand Der Tierhalter überträgt dem Tierarzt die Betreuung des der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierbestandes: Tierart: Anzahl: Standort: 2 Leistungen und Pflichten des Tierarztes 1. Festlegung medizinisch notwendiger, zur Prophylaxe und Behandlung von Krankheiten erforderlicher, veterinärmedizinischer Maßnahmen im Bestand des Tierhalters auf dessen Anforderung. Unterweisung des Tierhalters in der Durchführung der dafür erforderlichen Tätigkeiten und Überwachung dieser Tätigkeiten. 2. Abgabe der vom Tierarzt für erforderlich gehaltenen Arzneimittel in einem Umfang, der ihrer Anwendung nach Anwendungsgebiet und Menge veterinärmedizinisch rechtfertigt, um das Behandlungsziel zu erreichen. Angabe der jeweiligen Wartezeit und Anweisung bei Anwendung, für Aufbewahrung sowie Entsorgung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften. 3. Nachweise über die abgegebenen Arzneimittel nach Art und Menge gem. 13 TÄHAV. 3 Vertragsdauer Dieser Vertrag beginnt am und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. 4 Vergütung Der Tierarzt erhält eine Vergütung entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen. 5 Haftung Die Haftung des Tierarztes erstreckt sich nur auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden im Rahmen dieses Vertrages. 6 Salvatorische Klausel Sollte eine der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im Wege der Auslegung nicht möglich, gelten hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen. Ort, Datum Unterschrift Tierhalter Ort, Datum Unterschrift Tierarzt

7 Tierärztlicher Behandlungs- und Betreuungsvertrag für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung, aber ohne Rinderhaltung Vertrag zwischen Name, Vorname, Anschrift - nachfolgend Tierhalter genannt und Name, Vorname, Anschrift - nachfolgend Tierarzt genannt - Präambel Die vertragsschließenden Parteien streben mit dem Abschluss dieses Vertrages eine Erhaltung oder Erhöhung der Tiergesundheit und die Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes zur Erhöhung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im behandelten Bestand an. 1 Vertragsgegenstand Der Tierhalter überträgt dem Tierarzt die Betreuung des der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierbestandes: Tierart: Anzahl: Standort: 2 Leistungen und Pflichten des Tierarztes 1. Der Tierarzt versichert, dass er über besonderes Fachwissen im Bereich der Schweinegesundheit i. S. d. 7 Abs. 2 Nr. 2 Schweinehaltungshygieneverordnung in der jeweils gültigen Fassung verfügt. 2. Der Tierarzt hat den Bestand zweimal im Jahr, mindestens jedoch einmal je Mastdurchgang, klinisch zu untersuchen. 3. Festlegung medizinisch notwendiger, zur Prophylaxe und Behandlung von Krankheiten erforderlicher, veterinärmedizinischer Maßnahmen im Bestand des Tierhalters auf dessen Anforderung. Unterweisung des Tierhalters in der Durchführung der dafür erforderlichen Tätigkeiten und Überwachung dieser Tätigkeiten. 4. Abgabe der vom Tierarzt für erforderlich gehaltenen Arzneimittel in einem Umfang, der ihrer Anwendung nach Anwendungsgebiet und Menge veterinärmedizinisch rechtfertigt, um das Behandlungsziel zu erreichen. Angabe der jeweiligen Wartezeit und Anweisung bei Anwendung, für Aufbewahrung sowie Entsorgung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften. 5. Nachweise über die abgegebenen Arzneimittel nach Art und Menge gem. 13 TÄHAV. 3 Vertragsdauer Dieser Vertrag beginnt am und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. 4 Vergütung Der Tierarzt erhält eine Vergütung entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen. 5 Haftung Die Haftung des Tierarztes erstreckt sich nur auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden im Rahmen dieses Vertrages. 6 Salvatorische Klausel Sollte eine der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im Wege der Auslegung nicht möglich, gelten hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Tierhalter Unterschrift Tierarzt

8 Tierärztlicher Behandlungs- und Betreuungsvertrag für größere spezialisierte Schweinemastbetriebe Vertrag zwischen... Name Vorname - nachfolgend Tierhalter genannt... Straße PLZ Wohnort... Name Vorname - nachfolgend Tierarzt genannt... Straße PLZ Wohnort und Präambel Die Vertrag schließenden Parteien streben mit dem Abschluss dieses Vertrages eine Erhöhung der Tiergesundheit und die Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes zur Erhöhung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes an. 1 Vertragsgegenstand 1. Der Tierhalter überträgt dem Tierarzt die Betreuung des nachstehend aufgeführten, der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierbestandes. Der Tierbestand, auf den sich dieser Vertrag bezieht, umfasst: Tierart Anzahl ca. Standort 2. Sollte es zur Erreichung des Betreuungszieles erforderlich werden, so hat der Tierarzt nach Absprache und Beratung mit dem Tierhalter weitere spezialisierte Fachleute hinzuzuziehen. 2 Leistungen und Pflichten des Tierarztes 1. Untersuchung des Bestandes bei der Übernahme der Betreuung und Protokollierung der dabei gewonnenen Erkenntnisse. Insbesondere sind auch zu bewerten > die Qualität des Wassers > die futterhygienischen Voraussetzungen > Stallklima > allgemeine Haltungsbedingungen. 2. Sicherstellung der notwendigen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung nach näherer Weisung der zuständigen Behörde.

9 3. Festlegung medizinisch notwendiger, zur Prophylaxe (z. B. Impfung) und Behandlung von Krankheiten erforderlicher, veterinärmedizinischer Tätigkeiten im Bestand des Tierhalters auf dessen Anforderung, insbesondere vor Neueinstallung von Tieren. Bei der Neueinstallung von Tieren Untersuchungen, soweit erforderlich. Unterweisung des Tierhalters in der Durchführung der erforderlichen Tätigkeiten und Überwachung dieser Tätigkeiten. 4. Festlegung von Behandlungsmaßnahmen im Einzelfall, entsprechend den veterinärmedizinischen Erfordernissen. Der Tierarzt unterweist den Tierhalter in der Durchführung von weiteren Behandlungsmaßnahmen und überwacht diese. Er berät den Tierhalter hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen. 5. Im Bedarfsfall wird der Tierarzt vom Tierhalter von einem Handlungsbedarf benachrichtigt. Der Tierarzt hat dem Betrieb einen regelmäßigen Bestandsbesuch mindestens je Durchgang abzustatten. Dabei kann dieser Besuch mit der Behandlung akuter Krankheitsfälle verbunden werden. Bei Milchviehbetrieben vereinbaren die Parteien einen mindestens vierteljährlichen Bestandsbesuch (abweichende Regelungen siehe 7). Bei diesen Bestandsbesuchen ist unter anderem die ordnungsgemäße Führung des Bestandsbuches zu führen und zu dokumentieren. 6. Abgabe der vom Tierarzt für erforderlich gehaltenen Arzneimittel in einem Umfang, der ihre Anwendung nach Anwendungsgebiet und Menge veterinärmedizinisch rechtfertigt, um das Behandlungsziel zu erreichen. Angabe der jeweiligen Wartezeit und Anweisung bei Anwendung, für Aufbewahrung sowie Entsorgung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften. 7. Nachweis über die abgegebenen Arzneimittel nach Art und Menge gem. 13 TÄHAV. 8. Für den Fall der vorübergehenden Verhinderung des Tierarztes (z. B. Urlaub, Krankheit), hat dieser für eine qualifizierte Vertretung zu sorgen. Der Veterinärvertreter ist von den hier niedergelegten Grundsätzen zu unterrichten und an sie gebunden. 9. Für den Fall der Betreuung von Schweinen versichert der Tierarzt, dass er über besonderes Fachwissen im Bereich der Schweinegesundheit i. S. d. 7 Abs. 2 Nr. 2 Schweinehaltungshygieneverordnung in der jeweils gültigen Fassung verfügt. 3 Leistungen und Pflichten des Tierhalters 1. Bereitstellung geeigneter Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie sauberer Schutzkleidung. 2. Anwesenheit des Tierhalters oder eines Vertreters bei den Bestandsuntersuchungen. Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Tierarzt bei Untersuchungen und Behandlungen ausreichend Hilfestellung geleistet wird. 3. Rechtzeitige Benachrichtigung bei Neueinstallungen, Krankheitsfällen und vermehrten Verlusten. 4. Der Tierhalter ist verpflichtet, die tierärztlichen Anweisungen bezüglich der Verabreichung und Aufbewahrung von Arzneimitteln zu befolgen. Arzneimittelanwendungen sind vom Tierhalter im Bestandsbuch zu dokumentieren. 5. Der Tierhalter ist verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich über den Tierarzt zu beziehen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, sofern der Tierhalter den Tierarzt oder seine benannte Vertretung in Notfällen nicht erreicht. In diesem Falle ist der Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel nur für die Behandlung des Notfalles bis zur Wiedererreichung des Tierarztes zulässig.

10 6. Information des Tierarztes über Arzneimittelanwendungen. 7. Kennzeichnung der einzelnen Tiere und Führung notwendiger Aufzeichnungen zur Beurteilung des Betriebsgeschehens, insbesondere Planerdaten und Leistungsauswertungen (biologische Lebensdaten) sowie deren rechtzeitige Bekanntgabe an den Tierarzt. 8. Die zur Verfütterung eingesetzten Futterkomponenten (insbesondere Getreide) sind mindestens einmal jährlich auf ihre mikrobiologische Beschaffenheit zu untersuchen (z. B. Fusarien- und Schimmelpilzbefall). 4 Vergütung 1. Die Vergütung des Tierarztes für die Erbringung der mit diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erfolgt nach GOT in der jeweils gültigen Fassung. Dabei werden die Leistungen, soweit möglich, nach dem Stundensatz gem. 4 Abs. 2 GOT i. V. m. Ziff. VII Bestandsbetreuung der Anlage zur GOT abgerechnet. 2. Leistungen, die über die vertraglich geschuldeten Pflichten des Tierarztes hinausgehen, werden ebenfalls nach GOT in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet. 5 Vertragsdauer 1. Dieser Vertrag beginnt am... und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Vertragszeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner durch schriftliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt wird. 2. Bei Vorliegen eines wichtigen, schwerwiegenden Grundes kann des Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Der Tierarzt erhält in diesem Fall die anteilige Vergütung bis zum Zugang der Kündigungserklärung. 3. Der Vertrag endet ferner, wenn der Tierhalter die Tierhaltung einstellt oder der Tierarzt die Praxis aufgibt oder übergibt. 6 Schriftform Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung des Schriftformerfordernisses ist ebenfalls nur in schriftlicher Form möglich. Es bestehen zu diesem Vertrag keine mündlichen Nebenabreden. 7 Zusätzliche Vereinbarungen

11 8 Salvatorische Klausel Sollte eine der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im Wege der Auslegung nicht möglich, gelten hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen Ort, Datum (Tierhalter) Ort, Datum (Tierarzt)

12 Formular Bestandsbetreuung Die tierärztliche Bestandsbetreuung gemäß tierärztlichem Betreuungsvertrag ist bei Besuchen des Tierarztes mit Datum und Unterschrift des Tierarztes zu dokumentieren. - bei Rindern regelmäßig - angepasst an die Bestandsgröße - bei Schweinen mindestens 2 x / Jahr oder 1 x / Mastdurchgang - bei Geflügel mindestens 1 x / Mastdurchgang. Die Dokumentation (einschl. Untersuchungsergebnisse sowie ggf. eingeleitete Maßnahmen) kann bei Kontrollen eingesehen werden. Bestandsbetreuung: Tierart bitte ankreuzen für Rinder Schweine Geflügel (Name und Anschrift des Vertragstierarztes) Datum der Betreuung Unterschrift Tierarzt

13 Formular Bestandsregister Schwein Name: Anschrift: Registriernummer nach VVVO: Gesamtzahl am Stichtag 1. Januar: davon Zuchtsauen: davon sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 Kilogramm: davon Ferkel bis 30 Kilogramm: a 4b 5a 5b 6 7 Lfd. Nr. Anzahl Ohrmarkennummern / Kennzeichen Zugang Abgang aktueller Bestand Bemerkungen 1) Datum Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen Betrieb Datum Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb 1) Datum der Nachkennzeichnung; Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u. a.

14 Formular Bestandsregister Rind Name: Anschrift: Registriernummer nach VVVO: a 7b 7c 8a 8b 8c 9 Lfd. Nr. Ohrmarkennummer Geburtsdatum Geschlecht m/w 1) Rasse nach Rasseschlüssel Ohrmarkennummer des Muttertieres Datum Zugang Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen Betrieb Datum Abgang Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb Bemerkungen 2) 1) 2) m = männlich, w = weiblich Datum der Beantragung und des Erhalts einer Ersatzohrmarke; Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u. a.

15 Formular Bestandsregister Schafe und Ziegen A. Angaben zum Betrieb Name: Nutzungsart: Zucht Milch Mast Gesamtanzahl am 1. Januar. Anschrift: Schafe Ziegen bis 9 Monate Registriernummer nach Monate 15 oder 26 Abs. 2: ab 19 Monate B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen 1) Lfd. Nr. Datum des Zugangs oder des Abgangs Zugang Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters Abgang Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers Name und Anschrift oder Registriernummer des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels Kennzeichen des Tieres oder der Tiere 3) Anzahl Bemerkungen 2) 1) Ersatz der Angaben durch Beifügen einer Ablichtung des Begleitdokuments mit diesen Angaben möglich. 2) Z. B. Angabe des Ersatzkennzeichens; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren. 3) Schlachtlämmer < 12 Monate nur Betriebs-Nr. ausreichend, sonst individuelle OM-Nr.

16 Formular Bestandsregister Schafe und Ziegen A. Angaben zum Betrieb Name: Nutzungsart: Zucht Milch Mast Gesamtanzahl am 1. Januar. Anschrift: Schafe: Ziegen: bis 9 Monate Registriernummer nach Monate 15 oder 26 Abs. 2: ab 19 Monate C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen Lfd. Nr. Datum Kennzeichen des Tieres Geburtsjahr Datum der Kennzeichnung Rasse ( bzw. Genotyp, soweit bekannt) Tod (Monat und Jahr) Ersatzkennzeichen Bemerkungen

17 Formular Mischprotokoll Bitte geben Sie für Ihre Mischungen die Komponenten und deren Anteile an. Geben Sie nähere Angaben zur Mischung (z.b. Endmastfuttermischung, Mischung für laktierende Kühe) ggf. auch die Einsatzzeiträume der Mischung (z.b. Sommerfütterung April bis September). Zusammensetzung der Mischung und Anteil der Komponenten (ca.) nähere Angaben

18 Formular Allgemeine Betriebsdaten Betriebsnummer (Mehrfachantrag) bzw. Registriernummer (Viehverkehrsverordnung) Teilnehmernummer"Offene Stalltür" 0 9 Hauptbetrieb Name Betriebsinhaber(in): Name Betriebsleiter(in): Anschrift: Telefon: Telefax: Zugehörige weitere Betriebsstätten oder Zweigbetriebe mit Tierhaltung (Anschrift): Angaben zum Tierbestand Angaben aktualisieren, wenn sich grundsätzliche Änderungen in der Tierhaltung ergeben, z. B. auf Dauer Tierarten wegfallen oder neue hinzukommen. Milchkühe (Anzahl) Jungviehaufzucht/Fresser (Stallplätze) Mastrinder (Stallplätze) Mastkälber (Stallplätze) Mutterkuhhaltung (Anzahl Muttertiere) Schafe (Anzahl Muttertiere) Ziegen (Anzahl Muttertiere) Muttersauen (Stallplätze) Mastschweine (Stallplätze) Legehennen (Stallplätze) Schlachtgeflügel (Stallplätze) Gehegewild (Anzahl Muttertiere) Kaninchen (Stallplätze) Fische (Teichfläche ha) (Durchfluss Liter/sec.) Tierärztliche Bestandsbetreuung: Namen und Anschriften der betreuenden Tierärzte:

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