Fördermöglichkeiten bei der Biorohstoffnutzung Inhalte und Ziele der Förderung von Biomasse aus Sicht des Landes
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1 Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Fördermöglichkeiten bei der Biorohstoffnutzung Inhalte und Ziele der Förderung von Biomasse aus Sicht des Landes Förderung für den kommunalen Bereich Ein Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz Dr. Andreas Meissauer
2 Gliederung des Vortrags Zuständigkeit im HMULV für die Förderung der energetischen Biomassenutzung Energiepolitik Hessen (Bioenergie) Wie soll die Biomassenutzung ausgebaut werden? Politische Anreizinstrumente/Förderung Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung: Was wird gefördert? Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung: Wer wird gefördert? Ansprechpartner bei Fördervorhaben Landesförderprogramm Biorohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft Mittelausstattung Was wurde mit der Förderung bisher erreicht? 2
3 1. Zuständigkeit im HMULV für die Förderung der energetischen Biomassenutzung Hess. Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) Mainzerstraße Wiesbaden 3
4 Zuständigkeit im HMULV für die Förderung der energetischen Biomassenutzung Abteilung VII Landwirtschaft - Dr. Anna Runzheimer Referat VII 3 Erneuerbare Energien VII 3 A Stoffliche Nutzung von Biorohstoffen Dr. Ursula Ahrenhöfer VII 3 B Energetische Nutzung von Biorohstoffen; Förderung Birgit Hofmann VII 3 b Ronny Kolb Tel.: VII 3 d Dr. Andreas Meissauer Tel.: VII 3.2 Verena Schwall Tel.: VII 3.3 Petra Weber-Thummerer Tel.: VII 3.4 Brigitte Rott Tel.: VII 3.5 Claudia Gottschalck Tel.:
5 2. Energiepolitik Hessen Stichwort: Nachhaltige Energiepolitik : (Regierungsprogramm der Hessischen Landesregierung von 2003) Der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieerzeugung in Hessen soll bis zum Jahr 2015 auf bis zu 15% erhöht werden Eine hierzu in Auftrag gegebene Biomassepotenzialstudie ergab, dass der Biomassenutzung bei der Erreichung dieses Zieles gegenwärtig und in Zukunft eine wichtige Rolle zukommt. 5
6 2. Energiepolitik Hessen Biomassepotenzialstudie: Erhebung von Grunddaten und Modellen zur Biomassenutzung und zum Biomassepotenzial in Hessen Erstellt im Auftrag des HMULV durch die Projektgemeinschaft Biorohstoffe (Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen, Fricke und Turk GmbH) Download: (1,4 MB) (5,4 MB) 6
7 2. Energiepolitik Hessen Biomassepotenzialstudie: Grundaussagen: Eine Steigerung der Bioenergienutzung von ca GWh/a (2005) auf bis zu GWh/a (2015) ist theoretisch möglich. Dieses mittelfristige Biomassepotenzial kann nur unter erheblichen Anstrengungen von privater, gewerblicher und öffentlicher Seite ausgeschöpft werden. Bei Umsetzung der Entwicklungspfade könnten in Hessen bis zu direkte und indirekte Arbeitsplätze entstehen. Bei optimaler Nutzung dieses Potenzials durch Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung könnten ca Personen-Haushalte in Hessen mit Strom und ca Personen-Haushalte mit Wärme versorgt werden. 7
8 Ziel für 2015 Entwicklungsperspektiven für den Anteil regenerativer Energien am Endenergieverbrauch Hessens Endenergie (GWh/a) aus regenerativen Quellen Stand Endenergieverbrauch* 2005: GWh Anteil regenerativer Energien: 4,5% * ohne Verkehrssektor Prognose Endenergieverbrauch* 2015: GWh Anteil regenerativer Energien: 12-15% Bioenergie Windenergie Photovoltaik Solarthermie Geothermie Wasser 8
9 3. Wie soll die Biomassenutzung ausgebaut werden? Potenzialträger sind dort konsequent auszubauen, wo sie mit hohen Wirkungsgraden bei der Umsetzung und möglichst wenigen Konversionsschritten ihre beste Eignung zur Geltung bringen und in hohem Maße zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung beitragen. Es handelt sich bei diesen Potenzialträgern im wesentlichen um Feststoffe aus der Forstwirtschaft und holzbe- und -verarbeitender Industrie vor allem zur Wärmenutzung (in günstigen Anwendungsfällen auch in Kraft-Wärme-Kopplung) Biogas zur Nutzung in einer Kraft-Wärme-Kopplung und lokalen Nahwärmenetzen, Aufbereitung und Netzeinspeisung Flüssige Bioenergieträger vor allem für Mobilitätszwecke Nachwachsende Rohstoffe auf dem stofflichen Sektor zum Ersatz von Produkten auf Basis fossiler Rohstoffe 9
10 Wesentliche Erfolgsfaktoren für den Ausbau der Biomassenutzung Das Vorhandensein marktgängiger, günstiger, effizienter Konversionstechnik Rohstoffpotenziale sollen ausreichend vorhanden oder ausbaubar sein Günstige Rohstoffpreise Geringe Nutzungskonkurrenzen Vorhandensein von politischen Anreizinstrumenten (!) Erfolgsaussicht im Sinne der Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch und sozial) 10
11 4. Politische Anreizinstrumente/Förderung Ziel der hessischen Landesregierung: Die Verwendung nachwachsender Rohstoffe soll bis zu ihrer Etablierung auf dem Markt aus Gründen der Emissionsverminderung, der ökologischen Nachhaltigkeit und der Förderung des ländlichen Raums unterstützt werden. Dieses Ziel soll u. a. durch das Anstoßen und das Unterstützen von Projekten erreicht werden, die eine intensivere Nutzung von Bio-Rohstoffen ermöglichen. In den kommenden Jahren soll z. B. systematisch die Verbreitung marktgängiger Holzhackschnitzel- und Pellet-Heizungsanlagen sowie Biogasanlagen zur Strom- und Wärmegewinnung gefördert werden. 11
12 5. Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung Speziell: Was wird gefördert? (Punkt 4.4: Verwendungszweck und Umfang der Förderung) Biogasanlagen Biomassefeuerungsanlagen Nahwärmenetze und Biogasleitungen bei landw. Biogasanlagen Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Pilot- und Demonstrationsvorhaben Schulungs- und Informationsveranstaltungen und material Sonstige Projekte 12
13 5. Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung Was wird gefördert? (Punkt 4.4: Verwendungszweck und Umfang der Förderung) Biogasanlagen: Marktgängige Biogas-Anlagen und angeschlossene Biogas-Blockheizkraftwerke (bis zu 30% der Investkosten; max ) Die eingesetzten Gärsubstrate müssen mindestens zu 51 % Einsatzstoffe aus der Landwirtschaft sein. Bei der Förderung von Biogasanlagen wird auf ein schlüssiges Wärmenutzungskonzept Wert gelegt. 13
14 5. Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung: Was wird gefördert? (Punkt 4.4: Verwendungszweck und Umfang der Förderung) Biomassefeuerungsanlagen (I): Marktgängige automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung kw: Der Zuschuss beträgt derzeit 36 /kw errichteter Nennleistung. 14
15 5. Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung: Was wird gefördert? (Punkt 4.4: Verwendungszweck und Umfang der Förderung) Biomassefeuerungsanlagen (II): Marktgängige automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung > 100 kw: Der Zuschuss kann derzeit bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei einer maximalen Fördersumme von EUR pro Objekt. Anmerkung: Die Obergrenze/ Projekt von ergibt sich aus dem EU-Wettbewerbsrecht (VO (EG) Nr. 1998/2006 v. 15. Dez über die Anwendung der Artikel 87 & 88 EG-Vertrag auf de-minimis - Beihilfen) 15
16 5. Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung: Was wird gefördert? (Punkt 4.4: Verwendungszweck und Umfang der Förderung) Nahwärmenetze ab 50 m Länge: (Netzerweiterung ist nicht förderfähig) 100 /Trassenmeter /angeschlossenem Abnehmer Zuschuss bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Der höchste Fördersatz beträgt Für die Förderfähigkeit des Nahwärmenetzes muss die Wärmequelle ebenfalls förderfähig bzw. bereits gefördert sein. Dies gilt nicht für landwirtschaftliche Biogasanlagen. 16
17 5. Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung: Was wird gefördert? Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Die Vorhaben müssen der Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen dienen oder vorhandene Grundlagenkenntnisse weiterentwickeln. Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 40 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen erhöht sich der Zuschuss auf max. 50 % der förderfähigen Ausgaben Es gilt die "De-minimis"-Regelung ( ) 17
18 5. Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung: Was wird gefördert? Pilot und Demonstrationsvorhaben: Erfolg versprechende, neu entwickelte Techniken und Verfahren müssen zur Vorbereitung des kommerziellen Einsatzes erprobt und optimiert werden. Zur Vorbereitung der Markteinführung muss die Möglichkeit eines Erfolg versprechenden, kommerziellen Einsatzes in beispielhaften und mustergültigen Anlagen nachgewiesen werden. Es werden Investitionskostenzuschüsse von max. 40 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen erhöht sich der Zuschuss auf max. 50 % der förderfähigen Ausgaben Es gilt die "De-minimis"-Regelung ( ) 18
19 6. Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung: Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: Alle öffentlichen Einrichtungen, alle natürlichen und juristischen Personen sowie Energiedienstleister (Kontraktoren). Es gilt die "De-minimis"-Regelung ( ) Wichtiger Hinweis: Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung der Förderung nicht begonnen werden. Z. B. gilt der Abschluss eines zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrag als Vorhabensbeginn. Arbeiten zur Erstellung der Antragsunterlagen sind hierbei ausgenommen. 19
20 7. Ansprechpartner bei Fördervorhaben LTH Landestreuhandstelle Hessen -Bank für Infrastruktur Rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen Thüringen Die LTH wurde mit der Durchführung der der Förderung beauftragt. Bei der LTH können die Förderanträge abgerufen werden und Detailfragen zum Förderprogramm geklärt werden. 20
21 8. Landesförderprogramm Biorohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft Mittelausstattung : 2,5 Mio : 3,8 Mio. 2006: 4,1 Mio. 2007: 8,1 Mio. 2008: 8,1 Mio. davon 1,0 Mio. EU kofinanziert Davon in 2007 für: Standardförderung (Ziff der RiLi: Holzfeuerungsanlagen, Biogasanlagen, Nahwärmenetze) ca. 6 Mio. (incl. Dienstleistungsentgelte) P&D, F&E, (Ziff ) ca. 2 Mio. 21
22 9. Was wurde mit der Förderung bisher erreicht? Eigenständiges Förderprogramm: Seit 2003 gibt es ein eigenständiges Förderprogramm (Programm und Richtlinen zur Förderung der ländlichen Entwicklung; Förderung von Bio-Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft) für Bioenergie in Hessen. Das Förderprogramm ist zwischenzeitlich mit 8,1 Millionen Euro ausgestattet. Mit Landesmitteln wurden im Zeitraum 1999 bis Ende 2007 insgesamt 68 Biogasanlagen, davon 13 mit angeschlossenen Nahwärmenetzen, 117 große Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen (> 100kW) sowie 107 Pelletfeuerungsanlagen gefördert. 22
23 9. Was wurde mit der Förderung bisher erreicht? Diese 292 Anlagen wurden mit insgesamt rund 17,3 Millionen Euro gefördert und haben ein Investitionsvolumen von über 90 Millionen Euro. Sie erzeugen zusammen eine thermische Leistung von etwa kw und eine elektrische Leistung von kw. Das entspricht einem Heizöläquivalent von etwa l /a (Zum Vergleich: ein 4-Personenen-Haushalt verbraucht rund Liter Heizöl/a). Damit wird eine Primärenergieeinsparung von MWh /a und eine CO 2 - Einsparung von rund t/a erreicht. 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 24
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