B e r i c h t und A n t r ä g e des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Investitionsbeitrag und Darlehen an die Gesellschaft Pro Vindonissa

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1 EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r ä g e des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Investitionsbeitrag und Darlehen an die Gesellschaft Pro Vindonissa 1. Einleitung Der Einwohnerrat hat mit der Traktandenliste zur Sitzung vom 23. Juni 2006 auch das Geschäft Darlehen an die Gesellschaft Pro Vindonissa erhalten. Der Stadtrat hat dieses Geschäft jedoch anlässlich der Einwohnerratssitzung vom 23. Juni 2006 zurückgezogen, da er im Vorfeld der Sitzung feststellen musste, dass betreffend Finanzierung kein Konsens mit allen Vertretern der Gesellschaft Pro Vindonissa vorhanden war. In der Zwischenzeit hat der Stadtrat mit der Gesellschaft Pro Vindonissa erneut verhandelt und eine Einigung, insbesondere auch betreffend Finanzierung, erzielt. 2. Ausgangslage Seit 1912 sind die Innenräume und die Einrichtung des Vindonissa-Museums Brugg fast unverändert geblieben. Probleme im Betrieb ergeben sich heute vor allem durch die ungenügende Infrastruktur im Eingangsbereich und im Keller. Eine Sanierung ist dringendst notwendig. Anfangs 2003 hat die Gesellschaft Pro Vindonissa (GPV) die Stadt Brugg um einen Finanzierungsbeitrag an die Sanierungskosten angefragt. Seit dieser ersten Kontaktaufnahme haben zwischen der GPV, dem Kanton und dem Stadtrat diverse Besprechungen und ein reger Briefverkehr stattgefunden. Mit der Motion Urs Häseli betreffend Renovation des Vindonissa Museums vom wurde der Stadtrat aufgefordert, dem Einwohnerrat Bericht über Zustand, Renovationsbedarf und Zukunftsperspektiven des Vindonissa Museums zu erstatten und gegebenenfalls einen Antrag für einen Investitionskredit in dieser Sache vorzulegen. Der Einwohnerrat hat die Motion an seiner Sitzung vom überwiesen.

2 2 Die Gesellschaft Pro Vindonissa plant als Eigentümerin des Gebäudes, das Vindonissa Museum zu sanieren und gewisse Umbauten vorzunehmen, damit der Museumsbetrieb fortgesetzt und dem heute gängigen Standard angepasst werden kann. Die Umbauten umfassen folgende Bereiche: - Umgestaltung des Eingangs und Ausbau des Kellers zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe, - Aufwertung der Räumlichkeiten für die Museumspädagogik, - Einbau von zeitgemässen Toiletten und Garderoben. 3. Rechtsgrundlagen Aus den Rechtsgrundlagen (Gesetz und Verordnung über die Förderung des kulturellen Lebens vom ) geht hervor, dass in erster Linie der Kanton zuständig für den geeigneten Schutz und den Erhalt der im Vindonissa Museum vorhandenen Gegenstände ist. Dazu gehört auch die Beteiligung am Unterhalt der Aufbewahrungs- und Ausstellungsimmobilie Vindonissa Museum. Eine angemessene finanzielle Beteiligung der Stadt Brugg an der Sanierung des Vindonissa Museums kann daher nur als Beitrag der Standortgemeinde verstanden werden. Das Darlehen an die Gesellschaft Pro Vindonissa muss dem Einwohnerrat vorgelegt werden, da es sich aus folgendem Grund nicht um eine sichere Geldanlage im Sinne von 1 Abs. 3 lit. d der Finanzverordnung handelt: - Das Vindonissa Museum ist kein Wohnbau. Der Ertragswert kann dadurch nicht zuverlässig ermittelt werden. Zudem sagt ein Verkehrswert, z.b. mangels Kaufinteresse, nichts über die Realisierbarkeit und deshalb über die Sicherheit aus. 4. Finanzierung Für die Sanierung und die Umbauten wird mit Kosten von rund 2,5 Mio. Franken gerechnet. Um die Finanzierung des Umbaus und der Sanierung sicherzustellen, beabsichtigt der Stadtrat, der Gesellschaft Pro Vindonissa einen nicht rückzahlbaren Investitionsbeitrag im Umfang von 0.5 Mio. Franken (A-fonds-perdu) sowie ein Grundpfanddarlehen von maximal 1.5 Mio. Franken zu gewähren. Die genaue Höhe des Darlehens

3 3 ist abhängig von den effektiven Baukosten und den übrigen zu generierenden Beiträgen (Gesellschaftsmitglieder, Sponsoren, Gönner etc.) und wird nach Vorliegen der Bauund Finanzierungsabrechnung festgestellt. Das Grundpfanddarlehen ist mit einem Zinssatz von 0.75 % zu verzinsen und mittels der Mietzinserträge, welche der Kanton entrichtet, voraussichtlich innerhalb von 20 Jahren zu amortisieren. Der Stadtrat wird mit der Gesellschaft Pro Vindonissa nach Gutheissung des Investitionsbeitrags und des Darlehens durch den Einwohnerrat einen entsprechenden Vertrag ausarbeiten. Über Beiträge von Mitgliedern und weiteren Geldgebern (Gönnern, Sponsoren, Unternehmerleistungen etc.) sollen durch die GPV 0,5 Mio. Franken aufgebracht werden. Anlässlich eines Gesprächs am 16. Januar 2006 mit dem Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport, Herrn Landammann Rainer Huber, und Vertretern der Abteilung Kultur hat der Kanton die Verlängerung des Mietvertrags mit der GPV auf 10 Jahre, d.h. bis , zugesichert. Im heutigen baulichen Zustand beträgt der jährliche Mietzins des Kantons Aargau an die GPV CHF 103'700 (inkl. NK). Nach erfolgter Renovation ist mit einem Mietzins von CHF 120'000 zu rechnen. Der Mietzins soll unter anderem zur Amortisation des Darlehens verwendet werden. Zudem hat das Departement Bildung, Kultur und Sport zugesagt, im Falle einer Sanierung des Vindonissa Museums eine Erneuerung der Dauerausstellung vorzunehmen. Er hat dafür einen Betrag von CHF 800'000 in Aussicht gestellt. 5. Haltung der Gesellschaft Pro Vindonissa Mit Brief vom 18. September 2006 bedankt sich der Vorstand der GPV beim Stadtrat für das grosszügige Finanzierungsangebot zur Sanierung des Museums.

4 4 Er teilt dem Stadtrat mit, dass nach eingehender Beratung und der Berechnung der Tragbarkeit von Seiten des Vorstandes der Gesellschaft Pro Vindonissa keinerlei Vorbehalte zum vorliegenden Finanzierungsmodell mehr anzumelden sind. Der GPV-Vorstand wird dafür besorgt sein, dass am Römertag 2008 das Vindonissa Museum die Eröffnung in neuem Glanz feiern kann. 6. Würdigung aus Sicht des Stadtrates Die bis ins Jahr 2015 zugesicherten jährlichen Mietzinszahlungen im Umfang von CHF 120'000 und die ebenfalls vom Kanton Aargau finanzierte Erneuerung der Dauerausstellung im Umfang von CHF 800'000 geben der Gesellschaft Pro Vindonissa für den Betrieb des Museums die notwendigen finanziellen Sicherheiten. Hinzu kommt, dass der von der Stadt Brugg jährlich ausgerichtete Betriebsbeitrag von CHF 12'000 beibehalten wird. Der Stadtrat ist überzeugt, dass durch die vorgeschlagene Finanzierung der Renovationskosten das Darlehen innerhalb 15 bis 20 Jahren zurückbezahlt werden kann, und die jährlichen Mieteinnahmen vom Kanton auch noch eine Rückstellung für zukünftige Investitionen ermöglichen. Die vom Stadtrat beantragte Verzinsung und Amortisation des Darlehens ist vertretbar und gefährdet die Existenz des Vindonissa Museums nicht. Im Gegenteil: Der Weiterbestand des Vindonissa Museums ist ohne die dringend anstehenden Sanierungen bzw. Umbauten gefährdet. Das Vindonissa Museum stellt eine wichtige Institution des kulturellen Lebens in Brugg dar. Es trägt zudem zur Erhaltung der hohen Standortqualität bei. Ohne finanzielle Unterstützung der Stadt Brugg kann die Gesellschaft Pro Vindonissa die notwendigen Bauvorhaben nicht finanzieren. Der Stadtrat erachtet deshalb das finanzielle Engagement der Stadt Brugg im vorerwähnten Umfang als angebracht.

5 5 Demgemäss die A n t r ä g e : 1. Sie wollen der Gesellschaft Pro Vindonissa für die Finanzierung des Umbaus und der Sanierung des Vindonissa Museums einen nicht rückzahlbaren Investitionsbeitrag (A-fonds-perdu) von 0.5 Mio. Franken sowie ein Darlehen von maximal 1.5 Mio. Franken gewähren, welches mit einem Zinssatz von 0.75 % zu verzinsen und voraussichtlich innerhalb von 20 Jahren zu amortisieren ist. 2. Sie wollen die Motion Urs Häseli betreffend Renovation des Vindonissa Museums abschreiben. Brugg, 20. September 2006 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber:

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