- Der Einwohnerrat hat die Vorlage zu einem Darlehen an die Go Easy Freizeit & Event AG am 26. Januar 2016 zurückgewiesen.

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1 Baden, 22. Februar 2016 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 02/16 Go Easy Freizeit & Event AG; Darlehen Antrag: Der Gewährung eines Darlehens von CHF 1 Mio. durch die Einwohnergemeinde Baden an die Go Easy Freizeit & Event AG und dem entsprechenden Darlehensvertrag sei zuzustimmen. Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Das Wichtigste in Kürze - Der Einwohnerrat hat die Vorlage zu einem Darlehen an die Go Easy Freizeit & Event AG am 26. Januar 2016 zurückgewiesen. - Die Go Easy Freizeit & Event AG hat der Stadt Baden daraufhin ein neues Angebot unterbreitet, jedoch mit schlechteren Konditionen. - Der Stadtrat möchte dieses neue Angebot zur Entlastung der grossen Nachfrage nach Sporthallen annehmen und der Go Easy Freizeit & Event AG ein Darlehen von CHF 1 Mio. mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Zins von 2.5 % p.a. gewähren. - Die Gewährung dieses Darlehens ist aus finanzrechtlicher Sicht möglich. Der Stadtrat beurteilt die Bonität der Darlehensnehmerin als gut. - Für Grossfeld-Unihockey kann eine geeignete, wettkampftaugliche Anlage zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug kann die besonders in den Wintermonaten angespannte Auslastung der Badener Sporthallen entschärft werden.

2 1 Ursprüngliche Ausgangslage Der Verwaltungsrat der Go Easy Freizeit & Event AG hat mit Schreiben vom 26. August 2015 der Stadt Baden folgendes Angebot unterbreitet: Gegen ein Darlehen von CHF 1 Mio. erhält die Stadt Baden in der Go Easy Sport & Freizeit Arena in Siggenthal Station: - einen kostenlosen fixen Trainingsabend in einer Dreifachturnhalle (18.00 bis Uhr), den sie an ihre Vereine weitergeben kann, - an vier Wochenendtagen pro Jahr das Verfügungsrecht über die gesamte Arena (beide Hallen) für Wettkämpfe oder Events ihrer Vereine, - die Nutzung von weiteren Hallenkapazitäten zu Vorzugskonditionen (gemäss Tarifen für beteiligte Vereine und Gemeinden mit bis zu 40 % Rabatt). Das Darlehen wird mit einem Maximalzins von 4 % p.a. und einer Laufzeit von zehn Jahren durch einen im Grundbuch eingetragenen Schuldbrief (nachrangig zu bestehenden Finanzierungen) gesichert. Das Darlehen soll der Gesellschaft überdies ermöglichen, bessere Kreditkonditionen zu erhalten. Die Anfrage ist somit nicht als reine Finanztransaktion, sondern insbesondere im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufgabe "Sport" und "Anbieten von Sporthallen für Vereine" zu betrachten. 2 Neue Ausgangslage nach der Rückweisung durch den Einwohnerrat Nach der Rückweisung des Geschäfts durch den Einwohnerrat am 26. Januar 2016 hat die Go Easy Freizeit & Event AG das Angebot vom 26. August 2015 wie im Vorfeld angekündigt zurückgezogen. Die Ausgangslage hat sich für die Go Easy Freizeit & Event AG in der Zwischenzeit verändert. Da der Darlehensvertrag aufgrund der Rückweisung durch den Einwohnerrat nicht wie geplant per 1. März 2016 rechtswirksam wird und folgerichtig der Darlehensbetrag nicht überwiesen werden kann, muss die Hypothek angepasst werden. Die Zinsen werden sich für die Go Easy Freizeit & Event AG erhöhen. Die prognostizierte hohe Nachfrage nach Trainingsmöglichkeiten in wettkampftauglichen Hallen hat sich bestätigt. Die Auslastung der Halle ist sehr gut. Es bestehen Interessenten, die den für die Stadt Baden reservierten Abend mieten möchten. Aus diesen Gründen ist die Go Easy Freizeit & Event AG nicht mehr bereit, den im August 2015 offerierten Maximalzins von 4 % zu zahlen. Anfangs Februar 2016 haben neue Verhandlungen zwischen den Vertretern der Go Easy Freizeit & Event AG und der Stadt Baden stattgefunden. Die Go Easy Freizeit & Event AG ist weiterhin an einem Darlehen der Stadt Baden interessiert, um ihre Zinssituation zu einem späteren Zeitpunkt zu optimieren. Bei der aktuellen Ausgangslage ist sie jedoch nur noch bereit, einen Zinssatz von 2,5 % anzubieten. Seite 2 von 5

3 Das Geschäft muss an der Einwohnerratssitzung im März abschliessend behandelt werden können. Die Darlehensnehmerin ist nur so lange bereit, die zugesicherte Hallennutzung zu reservieren. Die Halle kann bei einer Zustimmung zum Darlehen ab 1. April 2016 genutzt werden. Der Darlehensvertrag wird, unter der Voraussetzung des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist, per 1. Mai 2016 rechtswirksam. Der Vertrag wurde entsprechend den neuen Zinskonditionen angepasst und mit den Bestimmungen im Falle eines Referendums ergänzt. 3 Beurteilung der aktuellen Hallensituation Die Sportvereine fordern seit langem eine weitere Dreifachturnhalle, was auch in der Sportanlagen-Analyse, Stand 31. Dezember 2014, deutlich zum Ausdruck kommt. Darin steht: "Die Vertreter der auf grosse Spielflächen angewiesenen Ballsportarten wünschen sich eine zusätzliche Dreifachhalle. Insbesondere machen sie auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur für das Durchführen von Wettkämpfen mit Publikum (Tribüne) aufmerksam." Der Stadtrat beantragte deshalb aus sportpolitischen Überlegungen dem Einwohnerrat im Herbst 2014 den Einbau einer Dreifachturnhalle im Sekundarstufenzentrum Burghalde, obwohl die Schule nur einen Bedarf für zwei Turnhallen hat. Das entsprechende Sparpotenzial wurde in der Vorlage transparent aufgezeigt. Der Einwohnerrat beschloss nach längerer Diskussion, auf eine Dreifachturnhalle zu verzichten. Im Sekundarstufenzentrum werden gemäss Stadtratsentscheid vom 26. Mai 2015 nun zwei Einzelturnhallen realisiert. Seitens der Badener Sportvereine besteht weiterhin eine Nachfrage nach einer Dreifachturnhalle an den Abenden (Mo. bis Fr bis Uhr). Insbesondere die Unihockeyaner haben zu wenig Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten. Auch besteht mit Ausnahme der bereits sehr gut ausgelasteten Dreifachturnhalle in der Kantonsschule Baden und der Sporthalle Aue keine Möglichkeit für ein regelkonformes Wettkampfspielfeld für Grossfeldunihockey. Die durch das Angebot entstehenden zusätzlichen Kapazitäten sind aus Sicht des Sports zu begrüssen. Gleichzeitig kann auch der Leitlinie 4.1 des Sportleitbilds entsprochen werden: "Sie [die Stadt Baden] nutzt Synergien und koordiniert sich diesbezüglich sowohl regional als auch überregional", wie auch der Leitlinie 4.7: "Sie kann einzelne Anlagen aber auch durch Dritte betreiben lassen " Die Vorzugskonditionen für Badener Vereine hingegen sind von geringerer Bedeutung, da die Badener Anlagen gratis genutzt werden können. 4 Beurteilung des finanziellen Risikos 4.1 Finanzrechtliche Überlegungen zu Geldanlagen Die Stadt Baden muss das Darlehen als Geldanlage betrachten. Gemäss 6 Abs. 1 der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden und Gemeindeverbände (Finanzverordnung, FiV) sind Gemeindegelder, soweit sie nicht für die Finanzierung eigener Vorhaben oder die Rückzahlung von Schulden eingesetzt werden können, zu marktüblichen Konditionen und risikoarm anzulegen. Für Geldanlagen dürfen keine fremden Mittel aufgenommen werden. Der Finanzplan der Stadt Baden deutet darauf hin, dass die Stadt sich in den nächsten Jahren selber verschulden muss und keine freien Mittel für Kapitalanlagen hat. Da die Stadt immer über eine gewisse Minimalliquidität verfügen muss, ist die Abgrenzung schwierig, ob für ein allfälliges Seite 3 von 5

4 Darlehen von CHF 1 Mio. fremde Mittel aufgenommen werden müssten. Zumindest befindet sich der städtische Haushalt aktuell nicht mehr in einer Anlagesituation. 4.2 Risikoüberlegungen Ob ein Darlehen an die Go Easy Freizeit & Event AG als risikoarm betrachtet werden kann, ist ebenfalls differenziert zu betrachten. Das Gemeindeinspektorat beurteilt dies gemäss Handbuch nach den Kriterien Grösse der Gemeinde, Volumen der Anlage, Diversifizierung. Das Risiko der Stadt besteht in einem Konkurs der Firma. Es bestehen Grundpfandrechte über insgesamt CHF 15,1 Mio., verteilt über zehn Ränge. Die Valiant Bank als Hypothekargläubigerin verfügt über insgesamt CHF 9,5 Mio. Grundpfandrechte. Der Kanton ist für seinen Beitrag aus dem Swisslos-Sportfonds ebenfalls Grundpfandgläubiger, allerdings nur mit einer Verpflichtung zum Betrieb einer Sporthalle. Der Schätzwert der Liegenschaft nach Umbau beträgt ca. CHF 19,5 Mio. Die Hypotheken werden allerdings rasch amortisiert, und die Pfandrechte reduzieren sich entsprechend. Es ist geplant, die Eigentümerdarlehen in Aktienkapital umzuwandeln, also Eigenkapital anstelle von Fremdkapital. Der Kanton finanziert das Projekt aus dem Swisslos-Sportfonds mit CHF 4 Mio., das Bundesamt für Sport aus dem Nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) mit weiteren CHF 1,2 Mio. Der Stadtrat hat im Vorfeld der Einwohnerratssitzung vom 26. Januar 2016 den 57-seitigen Businessplan und den 37-seitigen Finanzplan mit Planbilanz und Liquiditätsplanung situationsgerecht prüfen lassen. Es fanden Gespräche mit der Darlehensnehmerin und dem Gemeindeinspektorat statt. Der Stadtrat beurteilt die Bonität der Darlehensnehmerin aufgrund dieser Abklärungen und der Situationsanalyse im Hallensport als gut und stuft das Darlehen als risikoarm ein. Er sieht keinen Grund, die Bonität der Darlehensnehmerin zusätzlich zu prüfen. 4.3 Renditeüberlegungen Eine Rendite von 2.5 % kann im heutigen Zinsumfeld immer noch als interessant bezeichnet werden. Die durchschnittliche Verzinsung des Fremdkapitals der Stadt Baden lag vergleichsweise im Jahresabschluss 2014 bei 0.97 % (langfristig). 4.4 Priorisierung Die Darlehensgewährung muss über die Investitionsrechnung verbucht werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit war die Darlehensgewährung weder Teil des Projektportfolio-Prozesses, noch wurde das Darlehen im Investitionsplan eingestellt. 5 Nutzung der entstehenden Belegungszeiten Der Unihockeyclub Baden-Birmenstorf (UHBB) ist eine Untersektion des Stadtturnvereins Baden. Er nimmt mit rund 160 lizenzierten Mitgliedern in 12 Mannschaften an den offiziellen Meisterschaften im Unihockey Klein- sowie Gross-Feld teil. Zurzeit stehen dem UHBB vorwiegend Trainingsfenster in den BBB-Hallen zur Verfügung. Diese sind aber insbesondere für das Grossfeld suboptimal, da das reine Spielfeld zwar flächenmässig in der Halle Platz hat, der reg- Seite 4 von 5

5 lementarisch vorgeschriebene Sturzraum hinter den Toren aber nicht vorhanden ist. Dieser Umstand wird vom Schweizerischen Verband nicht geduldet. Deshalb können dort keine offiziellen Meisterschafts- sowie Cupspiele durchgeführt werden. Die BBB-Doppelhallen können also nur für den Trainingsbetrieb genutzt werden. In der Dreifachhalle der Kantonsschule Baden können die nötigen Spielbanden nicht aufbewahrt werden. Die Sporthalle Aue wird hauptsächlich von den Handballern für den Trainings- (unter der Woche am Abend) und den Meisterschaftsbetrieb (an Wochenenden) genutzt. Der UHBB konnte die Sporthalle Aue in den vergangenen Saisons aus Kapazitätsgründen durchschnittlich nur an vier Sonntagen für Spiele benützen. Dieser Ablauf (Samstag Handball, Sonntag Unihockey) ist aber nur mit enormem Mehraufwand und einem Spezialeinsatz der Hauswarte möglich. Die Verantwortlichen des UHBB haben sich in Vorgesprächen sehr positiv über eine allfällige Verlagerung eines Trainingsabends in die Go Easy-Arena ausgesprochen. Mit der Wochenendnutzung könnte auch ein geregelter Meisterschaftsbetrieb angestrebt werden. Umgekehrt können mit der Verschiebung von Trainingseinheiten und Meisterschafts- sowie Cupspielen des UHBB neue Kapazitäten in den Turnhallen der Stadt Baden geschaffen werden, was willkommen wäre, weil die Hallen in den Wintermonaten zu 98 % belegt sind. 6 Konsequenzen für die Abteilung Liegenschaften Aus Sicht der Abteilung Liegenschaften wäre es positiv, wenn die Wochenendbelegungen der Sporthalle Aue durch die Unihockeyaner entfallen. Heute muss der Hallenboden jeweils am Samstagabend nach dem letzten Handballspiel grundgereinigt und von Harz befreit werden, damit die Halle am Sonntag für Unihockey wettspieltauglich ist. Diese Reinigung findet zwischen ca und Uhr statt. Ein Wegfallen dieser Reinigungseinsätze würde die Hauswarte in der Aue, die ohnehin sehr oft am Wochenende arbeiten, wesentlich entlasten. Die wegfallenden Mieteinnahmen würden kompensiert, weil die Wochenenden im Winterhalbjahr praktisch immer ausgebucht sind und die freiwerdenden Sonntage für Anlässe vermietet werden könnten, die keinen nächtlichen Reinigungseinsatz erfordern. 7 Fazit Aus Sicht des Sports sind die mit dem Darlehensvertrag entstehenden zusätzlichen Belegungsmöglichkeiten für die Stadt Baden vorteilhaft und zu begrüssen. Aus finanzrechtlicher Sicht kann der Go Easy Freizeit & Event AG des bestehenden öffentlichen Interesses ein Darlehen von CHF 1 Mio. gewährt werden. Das Darlehen ist auch bei einer geringeren Verzinsung von 2.5 % interessant, da die Stadt so die Trainingsmöglichkeiten für Badener Vereine ausdehnen kann, ohne selber in Sportanlagen investieren zu müssen. * * * * * Beilage: Darlehens- und Nutzungsvertrag Seite 5 von 5

- Die Gewährung dieses Darlehens ist aus finanzrechtlicher Sicht möglich.

- Die Gewährung dieses Darlehens ist aus finanzrechtlicher Sicht möglich. Baden, 14. Dezember 2015 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 02/16 Go Easy Freizeit & Event AG; Darlehen Antrag: Der Gewährung eines Darlehens von CHF 1 Mio. durch die Einwohnergemeinde Baden an die Go Easy

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