Baden, 7. November Der Stadtrat an den Einwohnerrat

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1 Baden, 7. November 2016 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 64/16 Aufgaben- und Finanzplanung Motion Mark Füllemann und Mitunterzeichnende vom 15. September 2016 betreffend langfristige Finanzplanung; Antrag auf Nichtüberweisung Antrag: 1. Von der Aufgaben- und Finanzplanung sei Kenntnis zu nehmen. 2. Die Motion Mark Füllemann und Mitunterzeichnende vom 15. September 2016 betreffend langfristige Finanzplanung sei nicht zu überweisen. Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Das Wichtigste in Kürze Aufgrund der Hochrechnung der Abschreibungen im Spätsommer 2016 hat der Stadtrat eine langfristige Finanzplanung auf dem EXCEL-Tool des Gemeindeinspektorats in Auftrag gegeben und die Vorlage von Budget und Finanzplan getrennt. Die Ergebnisse liegen Ihnen hier vor. Die grossen Veränderungen beim Fiskalertrag insbesondere bei den Steuern juristischer Personen lösen einen zwingenden Handlungsbedarf aus. Das Haushaltsgleichgewicht (siehe Ziffer 3.1) ist bereits 2017 aber auch 2018 stark negativ. Der Stadtrat beabsichtigt, dieser Situation mit einer Kombination aus Steuerfusserhöhung und Abschreibungs-/Folgekostenreduktion der Investitionen zu begegnen. Die Motion Füllemann ist mit dieser Finanz- und Investitionsplanung weitgehend erfüllt, der Stadtrat beantragt Nichtüberweisung.

2 1 Ausgangslage Gemäss 86a Abs. 1 des Gemeindegesetzes hat der Stadtrat jährlich eine Aufgaben- und Finanzplanung für mindestens vier Jahre zu erstellen bzw. zu aktualisieren. Gemäss 40 des Geschäftsreglements des Einwohnerrats Baden muss der Einwohnerrat die Finanzplanung alle vier Jahre genehmigen. Dies wird das nächste Mal 2018 der Fall sein. Mit einer Motion vom 15. September 2016 wollen Mark Füllemann und Mitunterzeichnende den Stadtrat beauftragen, eine rollende Finanzplanung für die Einwohnergemeinde zu entwickeln und einzuführen, welche die auf das aktuelle Budgetjahr folgenden 12 Jahre umfasst. Aus dieser Finanzplanung sollen insbesondere die Auswirkungen von Investitionsvorhaben ersichtlich sein, also die Belastung der einzelnen Jahre durch Abschreibungen und Folgekosten. Bis anhin wurde der Finanz- und Investitionsplan in der Regel für vier Jahre vorgelegt und dem Einwohnerrat zusammen mit dem Voranschlag in der Gesamtbroschüre zur Kenntnis gebracht. Im Zeitpunkt der Prüfung des Zusammenschlusses mit Neuenhof wurde die Planung bis auf maximal 6 Jahre erweitert. Bis zum Übergang auf HRM2 wurde die Planung im EXCEL erstellt, danach stand erstmals ein Finanzplanungstool der Finanzlösung zur Verfügung. Im Spätsommer 2016 hat der Stadtrat eine Hochrechnung der Abschreibungen der geplanten Projekte auf zwölf Jahre vorgenommen und die Ergebnisse der FIKO präsentiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Finanzplanung auf dem Finanzsystem bereits weit fortgeschritten. Anhand der Hochrechnungen hat sich gezeigt, dass das vom Gemeindeinspektorat definierte Haushaltsgleichgewicht (siehe Ziffer 3.1, sieben Jahre) nicht mehr gewährleistet ist. Der Stadtrat hat daraufhin entschieden, eine langfristige Finanzplanung in Auftrag zu geben und die Vorlage von Budget und Finanzplan zeitlich zu trennen. 2 Aufgaben- und Finanzplanung mit Vorlage des Gemeindeinspektorats Das Gemeindeinspektorat bietet den Gemeinden auf seiner Homepage ein EXCEL-Template zum Erstellen der Aufgaben- und Finanzplanung an und empfiehlt den Gemeinden, dieses Hilfsmittel zu verwenden. Das EXCEL-Tool hat einen maximalen Planungshorizont von zehn Jahren. Der Stadtrat hat entschieden, die Aufgaben und Finanzplanung künftig mit diesem Tool zu erarbeiten und zu präsentieren. Zum Zeitpunkt dieses Entscheids war die Investitionsplanung mit Hilfe des Projektportfolio-Controllings bereits abgeschlossen und wurde nur für vier Jahre erstellt. In der nun präsentierten Investitionsplanung ist ab 2021 nur eine Gesamtplanungsposition von CHF 15 Mio. sowie zusätzliche jährliche Unterhaltsbeträge (Liegenschaften, Strassen, Fahrzeuge, EDV) von CHF 2,4 Mio. eingestellt. Bei der nächsten Überarbeitung des Projektportfolios wird dieser neue Planungshorizont bearbeitet. 3 Planungsergebnisse Im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung müssen das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht ( 88g Abs. 1 Gemeindegesetz, siehe Ziffer 3.1) sowie die Entwicklung der Kennzahlen Nettoschuld je Einwohner, Eigenkapitaldeckungsgrad und Selbstfinanzierungsgrad nachgewiesen werden. Seite 2 von 5

3 Die beiliegend präsentierte Aufgaben- und Finanzplanung weist den Stand des beantragten Budgets 2017 auf, die Reaktion auf die Rückweisung konnte noch nicht eingebaut werden. Ebenfalls ist die Ablehnung des Projekts Mättelisteg noch nicht berücksichtigt. 3.1 Haushaltsgleichgewicht Das Haushaltsgleichgewicht besteht jeweils aus den kumulierten Gesamtergebnissen von sieben Jahren. Für das Budget 2017 sind dies die Rechnungen 2014 und 2015, die Budgets 2016 und 2017 sowie die Planjahre 2018 bis Das Haushaltsgleichgewicht ist im Budget 2017 nicht erreicht, das kumulierte Ergebnis beträgt - CHF 1'919'000. Markant schlechter wird dieses im Planjahr 2018 mit - CHF 31'563'000. Grund für die starke Verschlechterung ist der Wegfall des guten Ergebnisses der Rechnung 2014 (CHF 20'607'568). 3.2 Nettoschuld pro Einwohner Die Nettoschuld pro Einwohner steigt im Planjahr 2022 auf einen Maximalwert von CHF 9'579 pro Einwohner. Im letzten Finanzplan stieg die Kennzahl im Jahr 2020 auf einen Wert von CHF 8'463. Der Stadtrat hat mit gezielten Massnahmen (Optima, Projektportfolio) dafür gesorgt, dass dieser Wert nicht erreicht werden muss. Das Gemeindeinspektorat bezeichnet eine Schuld von CHF 2'500 als tragbar. Unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Baden dürfte dieser Wert höher liegen. 3.3 Eigenkapitaldeckungsgrad Im Rahmen der Einführung von HRM2 wurde in der städtischen Bilanz ein erhebliches Eigenkapital gebildet. Der Eigenkapitaldeckungsgrad lag bei Rechnungsabschluss 2015 bei 378 %. Obwohl dieser im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung bis auf 283 % sinkt, ist er noch weit höher als gefordert (mindestens 30 %). Zu beachten ist allerdings die Entwicklung des Bilanzüberschusses über die Planperiode. Dieser sinkt von einem Startwert von CHF 92 Mio. (Rechnung 2015) auf nur CHF 14 Mio. Ende Grund dafür sind die negativen Ergebnisse über alle Jahre. 3.4 Selbstfinanzierungsgrad Bis ins Jahr 2021 wird nie ein Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 30 % erreicht. Das Tool lässt keine Korrektur des in den Vorjahren angewendeten Realisierungsgrads zu. Diese Werte sind somit mit einem Realisierungsgrad von 100 % ermittelt. Der Erfahrungswert der Stadt über die letzten Jahre zeigt einen Realisierungsgrad von ca. 70 %. Aufgrund der Ertragseinbussen bei den Aktiensteuern liegen die Selbstfinanzierungen sehr tief. 3.5 Schuldenübersicht Die Entwicklung der Verschuldung wird relativ einfach über Finanzierungsfehlbeträge und Durchschnittszinssätze ermittelt. Die Verschuldung steigt in der Planperiode von CHF 45,7 Mio. auf CHF 247,1 Mio. an. Seite 3 von 5

4 4 Beurteilung des Stadtrats Der Stadtrat hat diese Entwicklungen an einem Workshop am 22. September 2016 beraten. Er hat sich mit verschiedenen Szenarien auseinandergesetzt. Er hat entschieden, dass die künftige Finanzentwicklung nur mit einem Bündel von Massnahmen genügend stark beeinflusst werden kann. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass er den künftigen Generationen Handlungsspielraum offen lassen muss. Mit dem gewaltigen Zuwachs an Abschreibungen und den hohen Schulden würde der Spielraum aber erheblich beeinträchtigt. Der Stadtrat beobachtet folgende Veränderungen: Steuerertrag: Auch wenn der Beitrag der natürlichen Personen erwartet jährlich um fast CHF 1 Mio. steigen kann, sieht er den Anteil der juristischen Personen und insbesondere jener, die international tätig sind, schwinden. Diese Bewegung ist schwer beeinflussbar. Vergangene Steuerrevisionen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene und die Gewinnrückgänge der Strombranche wirken sich kontinuierlich auf die Steuern aus. Hinzu kommen noch zwei stark beeinflussende Entscheide: Erstens die Entwicklung des Finanzausgleichs innerhalb des Kantons, über die im Februar 2017 abgestimmt wird. Der Stadtrat hofft auf eine Zustimmung der Regierungsvorlage, weil damit der Transfer zwischen Gemeinde und Kanton besser und transparenter kalkulierbar wird. Zweitens die Ausarbeitung des Bundesrats und des aargauischen Parlaments betreffend Unternehmenssteuerreform III (USR III). Werden die Steuersätze auf international akzeptierte Tiefstsätze reduziert, könnten die Einnahmen von den juristischen Personen sich von derzeit CHF 13,4 Mio. um etwa CHF 7 Mio. auf CHF 6,4 Mio. reduzieren. Vom Regierungsrat geplante Ausfälle für Baden bewegen sich zwischen CHF 3,5 und 5,9 Mio., so, dass der Steuerertrag auf CHF 9,9 bis maximal CHF 7,5 Mio. sinken würde. Abzuwarten bleibt, ob der Grosse Rat dem Vorschlag des Regierungsrats folgen wird. Auf die Steuererträge wird sich diese Reform erst ab dem Steuerjahr 2019 auswirken. Haushalt: Mit Optima wurde der Haushalt detailliert überprüft. Es konnten Aufgaben aufgehoben, reduziert oder ausgelagert und Abläufe optimiert werden. Einige Bereiche sind noch in Arbeit. Die restlichen, nicht von oben diktierten Aufgaben, erachtet der Stadtrat als notwendig, damit eine Regionalstadt sich weiterentwickeln und prosperieren kann. Hier weiter zu kürzen, würde mittelfristig bedeuten, zu riskieren, dass die Attraktivität der Wohn-, Arbeits- und Begegnungsstadt Baden sinkt. Der Stadtrat will jedoch den noch fehlenden Reduktionsbeitrag erfüllen und auch mit dieser Stellschraube zur nachhaltigen Verbesserung der Finanzen beitragen. Investitionen: Es stehen sehr viele Investitionen an, die in ihrer Summe gegen CHF 300 Mio. kosten werden. Einige davon sind bereits beschlossen und in der Umsetzung, andere müssen umgesetzt werden, teilweise, weil sie obrigkeitshalber nötig sind (Schulen, Strassen) oder für die Entwicklungsstrategie zwingend sind (Kurtheater, Langmatt). Das relevante Eigenkapital der Stadt liesse diese Investitionen ohne weiteres zu, nicht aber die Entwicklung des Haushaltsgleichgewichts (siehe Ziffer 3.1) und die durch HRM2 verordnete Abschreibungspraxis. Deshalb müssen neue Wege gefunden werden, damit die Investitionen weniger Einfluss auf Haushalt und Abschreibungen haben. Hierzu werden aktuell die Bildung einer Immobiliengesellschaft für Schulbauten oder die Delegation an einen Investor untersucht. Sollten diese Auswege gelingen, wäre das ein Befreiungsschlag für die Stadt und gleichzeitig ein neuer Weg, der vielleicht schon bald von anderen kopiert würde. Seite 4 von 5

5 5 Verbesserungsmassnahmen Der durchschnittliche Fehlbetrag beim Gesamtergebnis beträgt in der vorgelegten Aufgaben- und Finanzplanung ca. CHF 8.3 Mio. jährlich. Ausgehend von diesem durchschnittlichen Fehlbetrag will der Stadtrat die Situation mit folgenden Massnahmen verbessern: 1. Die Erfolgsrechnung erfährt noch eine Reduktion von CHF 1,3 Mio. (Ziel Wachstum Nettoaufwand). Mit der Rückweisung des Voranschlags 2017 mit entsprechender Zielvorgabe wird diese Massnahme vorgezogen. 2. Der Steuerfuss wird basierend von der heutigen Planung im Voranschlag 2018 um 7 % erhöht. 3. Die Folgekosten von Investitionen/Abschreibungen werden durch verschiedene Massnahmen um insgesamt rund CHF 2 Mio. reduziert. Der Stadtrat prüft wie erwähnt die Auslagerung von Investitionen in eine Schulimmobilien AG und auch die Realisierung von Projekten durch Dritte (Public-Private-Partnership). Bei sonst gleichbleibenden Bedingungen führen diese Massnahmen zu folgenden Kennzahlen: Haushaltsgleichgewicht 2017 (in Tausend CHF) 21'783 Prognose Haushaltsgleichgewicht 2018 (dito) 408 Nettoschuld pro Einwohner in CHF höchstens (Jahr 2021) 7'721 Stand Bilanzüberschuss Ende 2026 (siehe Kapitel 3.3, in Tausend CHF) 80'215 6 Nichtüberweisung Motion Füllemann Die Ziele der Motion Füllemann sind mit der vorgelegten Aufgaben- und Finanzplanung bereits erfüllt. Auch wenn das Tool des Gemeindeinspektorats nur 10 anstelle von 13 Jahren darstellen kann. Eine Anpassung dieses Tools auf Badener Verhältnisse ist teuer und nicht sinnvoll, die wesentlichen Schlüsse können mit dieser neuen Aufgaben- und Finanzplanung gut gezogen werden. Der Stadtrat beantragt daher die Nichtüberweisung der Motion Füllemann. Die knappen Ressourcen sollen nicht in die teure Erarbeitung eines eigenen oder modifizierten Tools, sondern in die politische Beratung und Diskussion der Massnahmen zur Verbesserung des Finanzhaushalts gesteckt werden. * * * * * Beilagen: Finanzplanung Aufgaben- und Finanzplanung 2017 bis 2026, Stand 7. November 2016 Motion Mark Füllemann und Mitunterzeichnende vom 15. September 2016 betreffend langfristige Finanzplanung Seite 5 von 5

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