HRM2 für Nicht-Finanzfachleute

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1 Umsetzung des neuen Gemeindegesetzes HRM2 für Nicht-Finanzfachleute Fachtagung Fachsektion Gemeindeschreiber/-in VZGV vom 9. November 2017 Thomas Kuoni, Direktor 9. November 2017, Seite 1 HRM2 kommt HRM2 kommt nicht HRM2 kommt HRM2 kommt nicht HRM2 kommt! 9. November 2017, Seite 2

2 Umsetzung von HRM2 in der Schweiz (Gemeinden) Umstellung noch offen: Quellen: SRS, Übersicht Einführung HRM2 bei Kantonen und Gemeinden, Dez. 2016, 9. November 2017, Seite 3 Grundsatz HRM2 True and Fair View-Prinzip Den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 9. November 2017, Seite 4

3 Checkliste HRM2 Gesamtheitliche Sicht Neue Begrifflichkeiten Haushaltgleichgewicht insb. Mittelfristiger Ausgleich ngg Finanz- und Aufgabenplan 95 und 96 ngg Rückstellungen Finanzausgleich 119 Abs. 2 und 3 ngg Geldflussrechnung 126 ngg Anhang 127 ngg Bilanzierung 130ff ngg Internes Kontrollsystem Organisation en 9. November 2017, Seite 5 HRM2 im Überblick 9. November 2017, Seite 6

4 Gesamtheitliche Sicht 9. November 2017, Seite 7 Neue Begrifflichkeiten GG alt Laufende Rechnung Bestandesrechnung Investitionsrechnung Anhang GG neu Bilanz Aktiven mit Finanz- und Verwaltungsvermögen Passiven mit Fremdkapital, Zweckgebundenem und zweckfreiem Eigenkapital Erfolgsrechnung Aufwand und Ertrag mit Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit, Ergebnis aus Finanzierung und ausserordentlichem Ergebnis Anhang Investitionsrechnung Investitionen Verwaltungsvermögen Investitionen Finanzvermögen Rechnungslegungsgrundsätze Gewährleistungs- und Beteiligungsspiegel Eigenkapitalnachweis Kennzahlen Etc. Geldflussrechnung Informationen über Herkunft und Verwendung Gelder nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Anlagetätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit 9. November 2017, Seite 8

5 Haushaltsgleichgewicht 0 92 Abs. 1 ngg Mittelfristig Mittelfristiger Ausgleich 92 Abs. 2 ngg Kurzfristig Zulässiger Aufwandüberschuss Abschreibungen + 3 % Steuerertrag Eigenkapital 0 93 Abs. 1 und 2 ngg Notbremse Abtragung Bilanzfehlbetrag innert 5 Jahren November 2017, Seite 9 Mittelfristiger Ausgleich - Kantonale Vorgaben Rechnungsergebnis Kantonsverfassung Gemeindegesetz (1926) GG alt Gemeindeverordnung Gemeindegesetz (2015) GG neu 9. November 2017, Seite 10

6 Mittelfristiger Ausgleich - Wirkung Vergangenheit Nicht beeinflussbar Zukunft Beeinflussbar Kurze Dauer / wenig Vergangenheit und viel Zukunft - Schlechte Ergebnisse in der Vergangenheit können mit Planung korrigiert werden - Positive Ergebnisse in der Vergangenheit werden wenig berücksichtigt Kurze Dauer / viel Vergangenheit und wenig Zukunft - Wenig Korrekturmöglichkeiten in der Zukunft - Negative Ergebnisse in der Vergangenheit werden stark berücksichtigt Lange Dauer / Vergangenheit und Zukunft - Extreme Ereignisse werden ausgeglichen - Schlechte Ergebnisse in der Vergangenheit können mit Planung korrigiert werden R14 R15 R16 E17 B18 P19 P20 P21 9. November 2017, Seite 11 Mittelfristiger Ausgleich Empfehlung Kanton 8 Jahre 3 abgeschlossene Rechnungsjahre (R t-x ) Laufendes Budgetjahr (B t ) Nächstes Budgetjahr (B t+1 ) 3 Planjahre (P t+x ) 9. November 2017, Seite 12

7 Mittelfristiger Ausgleich Regelung STRB 661/2017 Antrag an den Gemeinderat 9. November 2017, Seite 13 Finanz- und Aufgabenplan Quelle:, AFP November 2017, Seite 14

8 Rückstellungen Finanzausgleich - Grundlage 9. November 2017, Seite 15 Rückstellungen Finanzausgleich - Beispiel Mitte Mio. Fr. Vorgang: Korrektur Schätzfehler Ressourcenabschöpfung auf Basis der definitiven Steuerkraft 2016 Rechtsgrundlage: Verfügung Gemeindeamt Berechnungsbasis: Effektive Steuerkraft 2016 Ende 2016 Mitte Mio. Fr. 305 Mio. Fr. 398 Mio. 467 Fr. Mio. Fr. Vorgang: Bildung Rückstellung Ressourcenabschöpfung auf Basis der erwarteten Steuerkraft 2016 Rechtsgrundlage: Beschluss STR Berechnungsbasis: Geschätzte Steuerkraft 2016 Vorgang: Einbuchung verfügte Ressourcenabschöpfung für das Jahr 2016 basierend auf der definitiven Steuerkraft 2014 Rechtsgrundlage: Verfügung Gemeindeamt Berechnungsbasis: Effektive Steuerkraft November 2017, Seite 16

9 Geldflussrechnung 9. November 2017, Seite 17 Quelle: Stadt Winterthur, Jahresrechnung 2016 Anhang 9. November 2017, Seite 18 Quelle: Stadt Winterthur, Jahresrechnung 2016

10 Bilanzierung - Abschreibungsmethode Degressive Abschreibung 140'000' '000' '000'000 GG alt Lineare Abschreibung 140'000' '000' '000'000 GG neu 80'000'000 60'000'000 Verursacherprinzip 80'000'000 60'000'000 40'000'000 20'000'000 40'000'000 20'000'000 Nutzerprinzip Abschreibungen Endbestand nach Abschreibungen Abschreibungen Endbestand nach Abschreibungen Investitionssumme Abschreibungssatz 128'200' % vom Restbuchwert Investitionssumme Abschreibungssatz 128'200' Jahre linear Werte Jahr 1 Jahr 5 Jahr 10 Jahr 25 Jahr 50 Abschreibungen 12'820'000 8'411'000 4'967'000 1'023'000 73'000 Endbestand nach Abschreibungen 115'380'000 75'701'000 44'700'000 9'202' '000 Werte Jahr 1 Jahr 5 Jahr 10 Jahr 25 Jahr 50 Abschreibungen 2'564'000 2'564'000 2'564'000 2'564'000 2'564'000 Endbestand nach Abschreibungen 125'636' '380' '560'000 64'100' November 2017, Seite 19 Bilanzierung - Eingangsbilanz nach GG Mit Neubewertung Ohne Neubewertung 9. November 2017, Seite 20

11 Bilanzierung Übergang neue Rechnungslegung 9. November 2017, Seite 21 Internes Kontrollsystem Quelle: VZF, IKS-Musterordner 9. November 2017, Seite 22

12 Organisation en Kann der klassische Leiter Finanzen bzw. die klassische Leiterin Finanzen den zukünftigen Anforderungen gerecht werden? 9. November 2017, Seite 23 Checkliste HRM2 Gesamtheitliche Sicht Neue Begrifflichkeiten Haushaltgleichgewicht insb. Mittelfristiger Ausgleich ngg Finanz- und Aufgabenplan 95 und 96 ngg Rückstellungen Finanzausgleich 119 Abs. 2 und 3 ngg Geldflussrechnung 126 ngg Anhang 127 ngg Bilanzierung 130ff ngg Internes Kontrollsystem Organisation en 9. November 2017, Seite 24

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