Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Übernahme der Infrastruktur des FC Beringens durch die Gemeinde

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1 Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 20. Oktober 2014 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Übernahme der Infrastruktur des FC Beringens durch die Gemeinde Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit unterbreiten wir Ihnen Bericht und Antrag betreffend der Übernahme der Infrastruktur des FC Beringen durch die Gemeinde. Unseren Anträgen schicken wir folgende Ausführungen voraus. 1. Ausgangslage Im Unterschied zu anderen Ortsvereinen, welche die Schulanlagen für ihre Aktivitäten nutzen können (Sportanlagen, Säle etc.), kann der FC Beringen für seine Vereinstätigkeit nur teilweise die Infrastruktur der Gemeinde nutzen, zusätzlich muss er eine eigene Infrastruktur unterhalten. Ebenfalls auf einer eigenen Infrastruktur basieren andere Ortsvereine wie die Pfadi Beringen, der Tennisclub Beringen, der Armbrustschützenverein Beringen, der Schützenverein Beringen und weitere mehr. Teilweise haben auch diese Vereine Lösungen mit einem Baurecht auf Grundeigentum der Gemeinde. Folgende Flächen werden durch den FC Beringen genutzt: GB Nr. Fläche Zone Eigentümer '054 m 2 Zone öffentlicher Bauten und Gemeinde Beringen Anlagen (ZöBA) '953 m 2 ZöBA Erbengemeinschaft '809 m 2 ZöBA Gemeinde Beringen 3367 (früher 1021) 1'489 m 2 Industriezone 2 Gemeinde Beringen Clubhaus 1995 erstellte der FC Beringen ein Clubhaus mit Garderoben, Duschen und einem Restaurationsteil auf der Parzelle GB Nr Die Gemeinde unterstützte diesen Bau mit einem Darlehen von CHF 430'000.00, welches die Gemeinde innerhalb von 20 Jahren amortisiert (jährlich CHF 21' Konto Nr ). Der Bestand dieser Schuld in der Bestandesrechnung der Gemeinde Beringen beträgt per CHF 35' Somit erfolgt die letzte Verrechnung von CHF 13' im Jahr Der Restaurationsbetrieb ist verpachtet (Pachtperiode jeweils ). Eine Kündigung ist jährlich möglich. Vorlage Übernahme Infrastruktur FC Beringen 1/7

2 Plätze Bis 2003 befand sich der Fussballplatz des FC Beringen in der Industriezone auf den GB Nummern 4090 und Am 27. Juni 2000 bewilligte der Einwohnerrat eine Zonenplanänderung in welcher Parzellen südlich des Industriegebietes in die Zone für öffentliche Anlagen eingezont wurden. Ziel war eine Verlegung des Fussballplatzes in diese Zone, damit in der Industriezone Firmen mit Arbeitsplätzen angesiedelt werden können. Am 27. Mai 2003 genehmigte der Einwohnerrat eine Vorlage zum Kauf der Parzellen Nummern 4090 und Mit dem Verkaufserlös von CHF 694' erstellte der FC Beringen die neuen Plätze in der neuen Zone für öffentliche Anlagen südlich des vorherigen Standortes. Der Bau der Plätze benötigte CHF 605' Mit dem Resterlös reduzierte der FC die Hypothekarschuld Die Erstellungskosten der Anlage (Sportplätze und Klubhaus) beliefen sich auf insgesamt CHF 1'615' Davon hat der FC Beringen mit eigenen Mitteln CHF 735'000 finanziert, was im Klubfussball in den unteren Ligen wohl einmalig ist und nur möglich war, weil das alte Fussballfeld dem Verein gehörte. Der Abtausch der Plätze mit der Gemeinde wurde getätigt, damit die Gemeinde Land in der Industriezone erhält und der FC Beringen auf günstigerem Land seine Plätze erstellen kann. Das Ziel, mit dem Verkauf der Plätze die Hypothekarschuld vollständig zu tilgen, wurde jedoch nicht erreicht. Vorlage Übernahme Infrastruktur FC Beringen 2/7

3 2. Finanzielle Situation des Vereins Der FC Beringen ist seit vielen Jahren überschuldet. Die genauen Zahlen über die letzten Jahre liegen dem Gemeinderat vor. Aufgrund der Situation, dass der Verein eine eigene Infrastruktur zu bewältigen hat, besteht auch keine Aussicht, an dieser Situation etwas zu ändern. Das effektive Anlagevermögen setzt sich zurzeit wie folgt zusammen: Klubhaus (aktuelle Verkehrswertschätzung) CHF 545'000 Rasenplätze mit Flutlichtanlage (Erstellungskosten abzüglich 10 % Abschreibung pro Jahr) CHF 290'000 Da diese Anlagen für den Vereinsbetrieb notwendig sind und der FC Beringen auch nicht Landeigentümer ist, stellen diese Vermögenswerte keine verwertbaren Vermögenswerte dar und können nicht veräussert werden, so dass keine Chance besteht, damit die Rechnung zu verbessern. Es ist auch so, dass das Klubhaus in 10 Jahren entschädigungslos an die Gemeinde übergeht. Die jährlichen Aufwendungen des FC Beringen lassen sich wie folgt darstellen: Jahresrechnung 2012/2013 Aufwand Spielbetrieb 55' Abschreibungen Büro- und Verwaltungsaufwand 5' Unterhalt Sportplätze 31' Unterhalt Clubhaus 22' Abschreibung Clubhaus 6' Hypothekarzinsen 9' Sonstige Aufwände 6' Total Aufwand 137' Ertrag Mitglieder- / Sponsoreneinnahmen Clubhaus-Einnahmen Fussballcamp-Einnahmen Vereinsanlässe Beitrag Gemeinde Beringen diverse Erträge Total Ertrag 28' ' ' ' ' ' ' Ergebnis Details zu Unterhalt Sportplätze und Clubhaus gemäss Budget 2013/2014 Unterhalt Sportplätze Platzwart Dünger Rasenmähen durch Gemeinde Wasserkosten Strom Beleuchtung Rasensanierung Pachtzins Hauptplatz Linienfarbe 30' ' ' ' ' ' ' Vorlage Übernahme Infrastruktur FC Beringen 3/7

4 Grünabfuhr 1' allgemeine Reparaturen Unterhalt Clubhaus 16' Reinigung 4' Heizöl 4' Strom 2' Wasser Reparaturen 1' Service 1' Versicherung Dienstbarkeitsvertrag 1995 wurde ein Dienstbarkeitsvertrag zwischen dem FC Beringen und der Gemeinde Beringen abgeschlossen. Der FC Beringen ist befugt ein Garderobengebäude (Clubhaus) zu erstellen, zu unterhalten, fortbestehen zu lassen und gegebenenfalls zu erneuern die zum Betrieb des Gebäudes notwendigen Werkleitungen zu verlegen Dieser Dienstbarkeitsvertrag wurde auf 30 Jahre abgeschlossen (eine Verlängerung wäre möglich). Aufgrund der finanziellen Situation besteht von Seiten FC Beringen jedoch keine Möglichkeit, diese Dienstbarkeit zu verlängern. Eine Entschädigung für den Heimfall wird ausdrücklich ausbedungen. Ebenso wurde festgelegt, dass nach Beendigung des Baurechtes die bestehenden Bauten ohne Entschädigung der Grundeigentümerin heimfallen. Unter weitere Vereinbarungen wurde noch festgehalten, dass im Falle von finanziellen Schwierigkeiten des FC Beringen die Einwohnergemeinde Beringen in die Verpflichtungen gegenüber der Spar- und Leihkasse Beringen (heute Clientis BS Bank Schaffhausen) tritt. Die Hypothek heute beläuft sich immer noch auf CHF 305' Der FC Beringen hat jährlich CHF 5' amortisiert, ist jedoch nicht in der Lage mehr zurückzuzahlen. Somit muss festgestellt werden, dass nach Ablauf der ordentlichen Dienstbarkeit im Jahre 2025 immer noch eine Hypothek von über CHF 250' auf dem Clubhaus sein wird, welche die Gemeinde übernehmen muss. 4. Vorgeschlagene Lösung Um Lösungen für diese Situation zu suchen, fanden Gespräche zwischen dem Vorstand des FC Beringen und dem Gemeinderat statt. Um für den FC Beringen wieder stabile finanzielle Verhältnisse zu erreichen, wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Beringen bereits jetzt (vorzeitig gegenüber dem laufenden Dienstbarkeitsvertrag) das Gebäude auf der Parzelle GB Nr mit dem Klubhaus übernimmt. Vorlage Übernahme Infrastruktur FC Beringen 4/7

5 Für die Fussballplätze wird vorgeschlagen, dass eine ähnliche Lösung aufgebaut wird, wie für die Plätze beim Schulhaus. Die Gemeinde übernimmt den Unterhalt der Plätze. Für den Trainingsbetrieb werden die Plätze kostenlos zur Verfügung gestellt und für den Meisterschaftsbetrieb wird eine Gebühr erhoben. Da der FC die grossen Investitionen für den Platzbau selbst getätigt hat und auch Teile des Unterhaltes übernimmt (beispielsweise Garderobengebäude), muss jedoch eine angepasste Lösung gesucht werden (Verrechnung der Gebühren mit Leistungen des Vereins). Die Parzelle GB Nr gehört einer Erbengemeinschaft. Grundsätzlich läuft der bestehende Pachtvertrag zwischen der Erbengemeinschaft und dem FC Beringen weiter. Es ist jedoch zu prüfen, ob auch für diese Parzelle eine Lösung unter Einbezug der Gemeinde gefunden werden kann. Die vorgeschlagene Lösung setzt sich konkret aus folgenden Punkten zusammen: Der Dienstbarkeitsvertrag (GB Nr mit dem Klubhaus) wird vorzeitig aufgelöst und die Gemeinde übernimmt das ganze Gelände. Die Gemeinde Beringen übernimmt auch die Hypothek, welche auf dem Gebäude vorhanden ist. Der Garderobenteil wird weiterhin den Nutzern der Fussballfelder zur Verfügung stehen. Für die Reinigung des Garderobenteils (Garderobe, Dusche, WC) bleibt weiterhin der FC Beringen bzw. die Klubhauspächterin zuständig. Der Restaurationsteil ist verpachtet. Der Pachtvertrag wird von der Gemeinde Beringen übernommen. Die Gemeinde ist für den Unterhalt der Spielfelder (inklusive Pachtland der Erbengemeinschaft) zuständig (nur Beleuchtung und Rasenpflege - düngen, mähen, tränken). Das Zeichnen der Linien, der Unterhalt von Toren, Banden und andere Infrastrukturen bleibt weiterhin Aufgabe des FC Beringen. Die Einnahmen aus der Bandenwerbung verbleiben beim FC Beringen. Die Verwaltung des Gebäudes und des Platzes (Zurverfügungstellung an FC Beringen und an Dritte erfolgt über die Bauverwaltung wie bei der Zimmerberghalle). 5. Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösung Für den FC Beringen Die finanzielle Situation des FC Beringen würde sich mit einer solchen Lösung stark verbessern. Der Unterhalt der Sportplätze würde sich von CHF 30' pro Jahr auf etwa CHF 9' reduzieren. Der Unterhalt Klubhaus würde sich von CHF 16' pro Jahr auf etwa CHF 5' reduzieren. Die Abschreibungskosten und die Hypothekarzinsen werden entfallen und die Rechnung um weitere 15' verbessern. Im Gegenzug entfallen auch die Einnahmen aus dem Klubhaus sowie der Gastvereine, was die Rechnung um etwa CHF 8' verschlechtern wird. Der Pauschalbeitrag der Gemeinde Beringen von CHF 20' wird nicht mehr ausbezahlt. Vorlage Übernahme Infrastruktur FC Beringen 5/7

6 Per Saldo verbessert sich die jährliche Rechnung des FC Beringen um rund CHF 19' Damit kann der FC Beringen das budgetierte Defizit von CHF 6' decken. Zudem ist im Rahmen des Marketingswechsels und der vorgesehenen Neuausrichtung des Vereins mit Mindereinnahmen von CHF 8' bis CHF 1 zu rechnen. Die finanzielle Situation des Vereins wird keineswegs komfortabel, es wird jedoch mit dieser Lösung ermöglicht, dass regelmässig mit einer ausgeglichenen Rechnung abgeschlossen werden kann. Für die Gemeinde Beringen Unter der Annahme, dass diese Lösung per 1. Januar 2015 aufgebaut werden kann, bedeutet dies für die Rechnung der Gemeinde Beringen folgendes: Rechnung 2013 Budget 2014 Wasserbezug - 4' ' Darlehenszins - 1' Baurechtszins - 8' ' Unterstützungsbeitrag -20' ' Amortisation Darlehen -21' ' Rückerstattungen 4' ' Saldo - 51' ' Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Unterhalt Sportplätze - 30' ' ' Unterhalt Klubhaus Zins Hypothek - 9' ' ' Amortisation Darlehen -13' Einnahmen (Pacht, Vermietung) 9' ' ' Saldo - 55' ' ' In dieser Zusammenstellung ist die Amortisation der Hypothek nicht berücksichtigt. Die Hypothekarschuld beläuft sich im Moment auf CHF 305' Diese Hypothek wird als Gegenwert zum Gebäude durch die Gemeinde übernommen. In der Buchhaltung wird der Unterhalt für die Sportplätze und das Klubhaus im Kontenbereich 309 ausgewiesen werden. Eine separate Rechnung für den FC ist nicht mehr notwendig (Kontenbereich 315). Bei den Einnahmen ist der Pachtzins für das Klubhaus mit CHF 6'000 und die Vermietung der Anlage an Dritte (auswärtige Vereine haben in der Saison 2013/2014 CHF 5' bezahlt) mit CHF 3' berücksichtigt. Für den Unterhalt der Anlagen ist mit rund 0.1 Stellen für den Werkhof zu rechnen. Ob dies zu einer Stellenerhöhung führen wird, ist zurzeit noch offen. Dies entspricht etwa CHF 10' pro Jahr. Berücksichtigt man die Aufwendungen des Werkhofes werden sich die Kosten für die Anlage Grafenstein mit der vorgeschlagenen Lösung gegenüber heute nicht gross verändern. Vorlage Übernahme Infrastruktur FC Beringen 6/7

7 Zukünftige Nutzung des Klubhauses Der Garderobenteil wird auch weiterhin für den Fussballbetrieb benötigt. Der Restaurationsteil ist verpachtet. Falls dies in Zukunft einmal nicht mehr so sein sollte, müsste mit dem FC eine Lösung gesucht werden, wie die Bedürfnisse der Arealnutzer (beispielsweise Pausentee) abgedeckt werden könnten. In diesem Fall könnte der Wirtschaftsteil anders genutzt werden. 6. Antrag Der FC Beringen hat in den letzten Jahren mit grossem Einsatz von eigenen Mitteln versucht die Anlage weiterzuentwickeln. Dies ist jedoch nicht gelungen. Indem die Gemeinde diese Anlage übernimmt und in Zukunft den Unterhalt gewährleistet, hat der FC Beringen eine Chance finanziell wieder auf solide Beine zu kommen. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und folgende Beschlüsse zu fällen: 1. Der Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Beringen und dem FC Beringen vom 6. Juli 1995 wird vorzeitig auf den 31. Dezember 2014 beendet. 2. Die Gemeinde Beringen übernimmt das ganze Areal mit Ausnahme des Pachtlandes der Erbengemeinschaft auf den 1. Januar Der FC Beringen wird bei der Zuteilung der Nutzung des Areals gegenüber anderen Vereinen bevorzugt. 4. Die Teilung von Aufwand und Ertrag zwischen der Gemeinde und dem FC Beringen erfolgt gemäss Abschnitt 4 dieser Vorlage (vorgeschlagene Lösung). Ein entsprechender Vertrag wird erarbeitet. Namens des Gemeinderates Beringen Der Präsident: Der Schreiber: Hansruedi Schuler Florian Casura Beilagen: - Dienstbarkeitsvertrag Vorlage Übernahme Infrastruktur FC Beringen 7/7

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