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1 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg Reader nach der 52.MV Stand: 17. Juni 2015

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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 TOP 5: Berichte _ Bericht 66. Board Meeting ESU in Florenz _ Bericht ESC _05-B-10 Bericht Ausschuss Internationales _05-B-09 Bericht des Ausschus für Frauen- und Genderpolitik _05-B-08 Bericht zur Tätigkeit der Antidiskriminierungsbeauftragten _05-B-07 Bericht Ausschuss Sozialpolitik _05-B-02 Vorstandsbericht _05-B-01 Bericht des AS _05-B-06 Bericht des Ausschusses VerfassteStudierendenschaft/PolitischesMandat (VSPM) _05-B-05 Bericht des Ausschusses Studienreform _05-B-04 Bericht des Ausschusses Finanzen _05-B-03 Bericht Board Meeting ESU _05-B-07 Bericht Ausschuss Sozialpolitik Änderungsantrag _05-B _05-B-05 Bericht des Ausschusses Studienreform Änderungsantrag _05-B-05-x TOP 7: Änderung des Zwecks des Vereins (Änderung der Satzung) _07-Z-01 Zweck des Vereins anpassen TOP 8: Inhaltliche Anträge _08-I-08 Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung der Aufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen _08-I-07 Hochschule für alle: Hochschulzugang für Geflüchtete ermöglichen! _08-I-06 Menschenrechte sind nicht verhandelbar

4 Inhaltsverzeichnis 52-52_08-I-05 Anforderungen an das Promotionsrecht _08-I-04 Aufhebung des Beschlusses Bildungsstreik2014- gegenarmut,ausgrenzung, Leistungszwang des 51.AS _08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres _08-I-02 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit _08-I-01 Hochschulwatch.de tatkräftig unterstützen _08-I-09 Lernfabriken... meutern! _08-I-10 Unterstützung der Verfassungsbeschwerde zur Anwendungnichtveröffentlichter Prüfungsordnungen _08-I-11 Bündnis freie Bildung unterstützen _08-I-12 Der fzs gegen Faschismus, Rassismus, AntisemitismusundRechtsradikalismus _08-I-02 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit Änderungsantrag _08-I Änderungsantrag _08-I Änderungsantrag _08-I _08-I-06 Menschenrechte sind nicht verhandelbar Änderungsantrag _08-I _08-I-09 Lernfabriken... meutern! Änderungsantrag _08-I _08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres Änderungsantrag _08-I Änderungsantrag _08-I _08-I-09 Lernfabriken... meutern! Änderungsantrag _08-I _08-I-05 Anforderungen an das Promotionsrecht Änderungsantrag _08-I Änderungsantrag _08-I Änderungsantrag _08-I _08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres Änderungsantrag _08-I Änderungsantrag _08-I _08-I-09 Lernfabriken... meutern! Änderungsantrag _08-I-09-Ende TOP 9: Strukturelle Anträge _09-St-03 Einrichtung eines AK Studierendenschaften Technischer Hochschulen

5 Inhaltsverzeichnis 52-52_09-St-01 Aufgaben des AS in alternative Strukturen überführen _09-St-02 Einrichtung eines AK Studierende über 25 Jahren _09-St-04 Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union _09-St-03 Einrichtung eines AK Studierendenschaften Technischer Hochschulen Änderungsantrag _09-St _09-St-02 Einrichtung eines AK Studierende über 25 Jahren. 122 Änderungsantrag _09-St _09-St-04 Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union Änderungsantrag _09-St Änderungsantrag _09-St Änderungsantrag _09-St TOP 10: Änderungen von Satzung und Ordnungen _10-SÄ-04 Streiche: Aufhebung des Vereins _10-SÄ-03 Stärkung des Redeanteils von Frauen _10-SÄ-02 Satzungsänderung aufgrund von externen Vorgaben ermöglichen _10-SÄ-01 Änderungen des Zweck des Vereins erleichtern _10-SÄ-03 Stärkung des Redeanteils von Frauen Änderungsantrag _10-SÄ Änderungsantrag _10-SÄ Änderungsantrag _10-SÄ-03-y TOP 11: Wahlen 135 Bewerbung 52-52_ Heike Wehage Bewerbung 52-52_ Anna-Lena Puttkamer Bewerbung 52-52_ Michael Schema Bewerbung 52-52_ Bastian Saß Bewerbung 52-52_ Sonja Lohf Bewerbung 52-52_ Ulrike Breth Bewerbung 52-52_ Nadja Brach* Bewerbung 52-52_ Matthias Nick Bewerbung 52-52_ Florian Pranghe Bewerbung 52-52_11-AS-05 StuV Uni Würzburg Bewerbung 52-52_11-VM-01 (kein Titel) Bewerbung 52-52_11-FGP01 (kein Titel) Bewerbung 52-52_11-AS-04 AStA Uni Lüneburg

6 Inhaltsverzeichnis Bewerbung 52-52_11-AS-03 Studierendenrat der Universität Heidelberg Bewerbung 52-52_11-AS-02 AStA SprecherInnenRat der Universität Passau Bewerbung 52-52_11-Hofi1 Tobias Panthel Bewerbung 52-52_11-AS-01 AStA der Universität Bonn Bewerbung 52-52_11-ASR1 Christian Cordts Bewerbung 52-52_11-AS-06 AStA Augsburg Uni Bewerbung 52-52_11-AS-07 AStA Uni Konstanz AStA Uni Konstanz 160 Bewerbung 52-52_11-AD-01 Antje Behler Bewerbung 52-52_11-Hof2 Heraldo Hettich Bewerbung 52-52_11-AS-08 (kein Titel) Bewerbung 52-52_11-FGP3 Franziska Wagner Bewerbung 52-52_11-FGP2 David Voullaire TOP 12: Initativanträge _12-Ini02 Aufruf gegen den Naziaufmarsch am 15. März 2015 in Würzburg _12-Ini01 Entscheidungen des Frauenplenums ernst nehmen

7 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_ AntragstellerInnen: Gegenstand: Katharina Mahrt TOP 5: Berichte Bericht 66. Board Meeting ESU in Florenz Das außerordentliche 66. Board Meeting dauerte ca. 30 Minuten und kam ohne Gegenstimmen zu dem angestrebtenergebnis: Der ESIB Österreich Zweig wird aufgelöst und die Verschmelzung von ESIB Belgium mit ESU wird initiiert. Begründung Das war ja Sinn der Sache. AntragstellerInnen Katharina Mahrt 7

8 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_ AntragstellerInnen: Gegenstand: Katharina Mahrt TOP 5: Berichte Bericht ESC Als Einstieg in das Thema student centered learning trug Lee Harvey die notwendigen Prozesse für erfolgreiches student centered learning vor. Studierende profitieren z. B. von Teamwork-Projekten, eigenständigem (unabhängigem) Lernen z.b. auf Vertragsbasis mit den Lehrenden, sowie echten jobbezogenen Projekten. Nicht alle Variationen von SCL sind jedoch für alle Studierenden gleichermaßen geeignet und nicht alles ist zum augenblicklichen Stand der Studienprogramme und aufgrund des Dozierendenmangels und des Ausstattungsmangels umsetzbar. Einem weiteren Input nach ist für eine sinnvolle SCL-Umsetzung auch die open education-umsetzung notwendig: Jenseits der Notwendigkeit des open access zu Lehrmaterialien und Forschungsergebnissen braucht es auch den offenen Zugang zu Ressourcen. In den nachfolgenden Arbeitsgruppen wurde sich mit der Diversifizierung der Studierendenschaft und den unterschiedlichen Problemen und Verantwortlichkeiten von unterschiedlichen Studierendengruppen (LGBT, non-academic background, ethnic minorities, women, elderly students, etc.) befasst. Die Probleme der unterschiedlichen Gruppen ergaben nichts Neues für den fzs. Dagegen wären folgende Aufgaben ein Desiderat: Lobbyarbeit für unterschiedliche Studierendengruppen (für einige existiert eine öffentliche Wahrnehmung, für andere nicht) Datensammlung vorbereiten für eventuelle databases auf europäischer Ebene (z.b. zum Thema Studienfinanzierung für unterschiedliche Studierendengruppen) 8

9 52-52_ Bericht ESC Ziel der nachfolgenden Arbeitsgruppen waren Diskussionen zur Vertiefung und Verbesserung der ESU-policies zu student centered learning. Die Diskussion in der besuchten Gruppe (ca. 30 Personen) ging nicht wesentlich über das Vorstellen der unterschiedlichen Modelle unterschiedlicher NUSes zur Förderung der Implementierung von SCL hinaus. In der Regel wird mit Preisen für besonders gute Lehre auf lokaler Ebene gearbeitet, ebenfalls als Modell wurde eine Form der Leistungsorientierte Mittelvergabe für SCL vorgestellt. Der Ansatz, die intrinsische Motivation der Lehrenden zur Implementierung von SCL jenseits von monetären Ansätzen zu entwickeln, stieß auf praktisch keine Resonanz. Die Debatte in der nachfolgenden Arbeitsgruppe zu internships zeigte die unterschiedlichen Möglichkeiten und Herausforderungen von Praktika in den verschiedenen Fachkulturen auf. Fazit: Wie bei fast allen Zielen des Bologna-Prozesses muss in Bezug auf student centered learning eine bessere bzw. überhaupt erstmal eine Umsetzung durch die Hochschulen erfolgen. Hier fehlt es aktuell (bezogen auf Deutschland) oft an Wissen um den Sinn und die Zielsetzung. Notwendig wäre zunächst, hierzu die Forschungslage zu verbessern (nach gemeinsamen Recherchen mit dem Ausschuss Studienreform nämlich kaum existent). Empfehlenswert wäre im Hinblick auf den mangelnden Kenntnisstand zum Thema eine stärkere Heranführung der Aktiven in Studierendenschaften an den Sinn und die Möglichkeiten von SCL. Begründung Die Toskana ist außerdem zauberhaft. AntragstellerInnen Katharina Mahrt 9

10 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-10 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss Internationalen TOP 5: Berichte Bericht Ausschuss Internationales Bericht Ausschuss Internationales Der Ausschuss Internat tagte seit der letzten Mitgliederversammlung zwei mal und führte zwei TelKos durch. Alle Treffen waren beschlussfähig. Jorge Moreno Herrero wurde vom AS nachgewählt. Das erste Treffen in Würzburg wurde zur Sichtung der möglichen Arbeiten, vor allem an Hand des Arbeitsprogramms genutzt. Weiter wurden die neuen Mitglieder des Ausschusses in die Thematik eingeführt und erste Arbeiten vorgenommen. Im einzelnen wurde das Board Meeting der European Students Union (ESU) in Baku vor besprochen, das Papier zu Bologna nach 2020 analysiert sowie das Seminar auf dem Winterkongress skizziert. Das zweite Treffen wurde von der Nachbereitung des Winterkongresses, der Planung, wie es mit TOPICS (einem losen Netzwerk von progressiven Studentenschaften in zentral Europa) weiter gehen soll und der Nachbereitung von dem BM in Baku beherrscht. Gerade letztes sorge für starkes Unbehagen im Ausschuss mit den Entwicklungen in ESU und führte zu dem der MV vorliegenden Antrag. Zudem wurde ein Vorschlag für ein Seminar im kommenden Jahr erarbeitet, die European Students Convention in Riga vorbereitet, eine Mitgliedschaft des fzs in IGLYO diskutiert und sich erste Gedanken zu Anträgen und dem Arbeitsprogramm für die Sommer MV gemacht. Der Ausschuss Internat hat bei der Gestaltung des Winterkongresses geholfen und einen Workshop selbst durchgeführt. Der Bericht zum BM erfolgt separat. AntragstellerInnen Ausschuss Internationalen 10

11 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-09 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss Frauen- und Genderpolitik TOP 5: Berichte Bericht des Ausschus für Frauen- und Genderpolitik Ausschussmitglieder:Silke Hansmann (Universität Göttingen), Mandy Gratz (Universität Jena),Tobias Warkentin (Universität Bielefeld), Jan Bormann (TU Kaiserslautern), Moritz Keßler (Universität Würzburg). Die Konstituierung fand in der Geschäftsstelle in Berlin statt, zudem fanden vier Telefonkonferenzen statt Seminare Zusammen mit dem Arbeitskreis Antifaschismus/Antirassismus wurde vom November zum Thema Ab jetzt F*antifa: Geschlechterverhältnisse und antifaschistische Praxis in Bamberg organisiert. Das Seminar war gut besucht und die Rückmeldungen der Teilnehmer*innen waren zum größten Teil sehr positiv. Des Weiteren ist das Vernetzungstreffen der Frauen*- und Genderreferate im Mai in Planung. Publikationen Momentan wird der Seminarreader Überblicksseminar Hochschulpolitik sprachlich und inhaltlich überarbeitet. Des Weiteren haben wir Kontakt mit dem Redaxkollektiv der Antisexismus Broschüre der ÖH aufgenommen um diese neu aufzulegen. Hierzu haben wir schon Kontakt zur LAK Rheinlandpfalz und einzelnen Studierendenschaften wegen der Finanzierung aufgenommen. 11

12 52-52_05-B-09 Bericht des Ausschus für Frauen- und Genderpolitik AntragstellerInnen Ausschuss Frauen- und Genderpolitik 12

13 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-08 AntragstellerInnen: Gegenstand: Mandy Gratz u.a. TOP 5: Berichte Bericht zur Tätigkeit der Antidiskriminierungsbeauftragten Auf der 51. Mitgliederversammlung des fzs wurden die Antidiskriminierungsbeauftragten das erste Mal für den Zeitraum eines Jahres gewählt. Im Anschluss an die Wahl hat der damals amtierende Vorstand eine adresse eingerichtet. Um technische Details zu klären hat dann noch eine Telefonkonferenz mit dem jetzt amtierenden Vorstand stattgefunden. Die Beauftragten haben eine jeweils eine persönliche Vorstellung ihrer Person verfasst und sich auf eine Tätigkeitsbeschreibung für die Onlinepräsenz des Verbandes geeinigt. Mandy war an der Vorbereitung, der inhaltlichen Gestaltung, der Umsetzung und der Nachbereitung von Seminaren beteiligt. Zu nennen sind hier das Seminar Ab jetzt F*Antifa: Geschlechterverhältnisse und antifaschistische Praxis. und der Winterkongress. Für ein weiteres Seminar ist sie bereits angefragt. Um die Begleitung der Veranstaltungen zu gewährleisten wurde eine Reihe von Vorschlägen zum gemeinsamen Umgang erarbeitet, die zu Beginn der Seminare jeweils vorgestellt und besprochen werden. Außerdem war sie für Aktive im Verband ansprechbar und hat bei Problemen gemeinsam mit den Ratsuchenden nach Lösungen gesucht. Im Rahmen der Aufgaben der Antidiskriminierungsbeauftagten hat Mandy gemeinsam mit Menschen, die die Antidiskriminierungsvorschrift mitgeschrieben haben, über Möglichkeiten gesprochen diese weiterzuentwickeln. Bisher war allerdings noch nicht genug Zeit, um zu evaluieren, welche Auswirkungen die Vorschrift hat, daher gibt es bisher noch keine konkreten Vorschläge diese zu verändern. Gemeinsam mit der Studierendenvertretung der Uni Würzburg hat sie daran mitgewirkt, die Mitgliederversammlung so teilehabefreundlich wie möglich zu gestalten. Sie hat im 13

14 52-52_05-B-08 Bericht zur Tätigkeit der Antidiskriminierungsbeauftragten Vorfeld den Reader zur MV bearbeitet, alle Tagungsorte begangen und sich in die räumliche Gestaltung eingebracht. AntragstellerInnen Mandy Gratz, Matthias Nick 14

15 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-07 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss Sozialpolitik TOP 5: Berichte Bericht Ausschuss Sozialpolitik 1 Sopo setzt Platscher ein. Nichts passiert. Begründung Aus Gründen. AntragstellerInnen Ausschuss Sozialpolitik 15

16 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-02 AntragstellerInnen: Gegenstand: Vorstand TOP 5: Berichte Vorstandsbericht Arbeitsteilung Innerhalb des Vorstandes ist die Unterstützung von Ausschüssen und Landesstudent*innenvertretungen an einzelne Personen verteilt worden. Themen wurden grob zugewiesen, die anfallende Arbeit wird aber meist nach zeitlicher und örtlicher Verfügbarkeit vergeben: Danielle: Ausschuss Frauen- und Genderpolitik, Ausschuss Finanzen, Ansprechperson für Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg und Baden- Württemberg. Daniel: Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitskreis Lehrer*innenbildung, Arbeitskreis Zivilklausel, Ansprechperson für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin Sandro: Ausschuss Verfasste Student*innenschaft/ Politisches Mandat, Ausschuss, Hochschulfinanzierung und -struktur, Arbeitskreis Kulturpolitik, Betreuung des AK Antirassismus und fclr, Ansprechperson für Hessen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg Isabella: Ausschuss Studienreform, Ausschuss Internationales, Arbeitskreis gegen soziale Ausgrenzung, Ansprechperson für Thüringen, Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 16

17 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht Ein großer Teil der Arbeit im Vorstand besteht in der Vorbereitung und Durchführung von Seminaren, der Begleitung der Ausschüsse und Arbeitskreise, der Vernetzung mit Landesstudent*innenvertretungen und anderen (bildungs)politischen Akteur*innen sowie der Pressearbeit. Zusätzlich fallen diverse administrative Aufgaben an, wie etwa die Finanzverwaltung. Zur Haushaltserfüllung und -planung wird separat berichtet. Mit einer Reihe von Funktionär*innen und Verbänden wurden zum Amtsantritt sondierende Gespräche geführt. Aus diesen haben sich Kontakte ergeben, die zum Beispiel in gemeinsamen Pressemitteilungen und Aktionen mündeten. An dieser Stelle sei insbesondere auf das gemeinsam mit BdWi und GEW geplante Seminar zur unternehmerischen Hochschule/Bildung im Kapitalismus hingewiesen. Darüber hinaus haben wir uns selbstverständlich mit einer Vielzahl von lokalen Student*innenschaften vernetzt und haben vor Ort den fzs vorgestellt und sein Arbeit erklärt. Der vorliegende Bericht ist keine vollständige Auflistung aller vom Vorstand wahrgenommenen Termine oder Gespräche. Ebenso wenig, wie das alltägliche administrative Geschäft, fortwährende Beratungen, Absprachen und die Beantwortung von Anfragen einen Niederschlag in einen solchen Bericht finden können, ist es möglich, alle Treffen mit (bildungs)politischen Akteur*innen abzubilden. Vorbereitungssitzungen und Absprachen mit Bündnispartner*innen nehmen selbstverständlich einen Teil der Arbeit ein und sind wichtig für den Verein. Eine Auflistung von Terminen ohne Erläuterung erscheint jedoch wenig aufschlussreich zu sein. Ansonsten beschränken wir uns darauf Themenschwerpunkte zu erläutern. Administratives In der bisherigen Amtszeit wurde die Steuererklärung 2012 bis 2014 eingereicht, die Abrechnung und Berichte der BMBF-Seminare von September 2013 bis August 2014 erledigt, die Eintragung von Vorstand und Satzung beim Amtsgericht sowie die Änderung der Kontoverfügungsberechtigten vorgenommen, die Evaluation der Fördermitgliedschaft durchgeführt sowie Vorüberlegungen für eine Renovierung der Geschäftsstelle getätigt. Die Verteilung der Arbeit im Büro des fzs musste durch einen Krankheitsfall neu organisiert werden. Das Projekt Homepage final umzusetzen, gestaltet sich als deutlich komplizierter als erwartet. Um eine konstante Bearbeitung des Themas sicherzustellen, wurde inzwischen die Geschäftsstelle mit dem Thema betraut. Der Vorstand hofft, dass das Projekt so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann. 17

18 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht Gemeinsam mit dem Koordinierungsausschuss des studentischen Akkreditierungspools (KASAP) wurde die Verwaltungsstelle des Pools zur Urlaubsvertretung ausgeschrieben und neubesetzt. Die Arbeit im Verein wird weiterhin von Projektstellen unterstützt. Hier wurde vom Vorstand vor allem organisatorische Unterstützung geleistet. Unser Film zum festival contre le racisme wurde fertiggestellt und auf YouTube veröffentlicht. Mit diesem soll das festival dokumentiert, erklärt und bekannter gemacht werden. Weiterhin hoffen wir auf diesem Wege, die Vielfältigkeit der festivals zu unterstreichen. Der Film von Raphael Schanz wurde mit Unterstützung des AK AntiRa/AntiFa fertiggestellt. Der Vorstand würde sich über eine weitere Verbreitung des Films durch die Mitglieder und Aktiven freuen. Das festival contre le racisme 2015 wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) auf zwei Veranstaltungen besprochen. Im November fanden erfolgreich die Aktionstage *gesellschaft macht geschlecht* statt. Der fzs unterstütze die Aktionstage vor Ort mit Referent*innenvorschlägen, einem gemeinsamen Aufruf und Materialien, wie Flyer, Plakate, Sticker und Broschüren. BAföG-Novelle Im Zuge der BAföG-Novelle haben wir Hintergrundgespräche mit Politiker*innen aller im Bundestag vertretenen Parteien geführt. Teilweise haben sich darüber weitere Kontakte ergeben. Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum 25. BAföG -Änderungsgesetz sind wir als Sachverständige am im Bundestag geladen und angehört worden. Die Lesungen im Bundestag wurden aufmerksam verfolgt. Sitzungen im Bundestag und -rat wurden mit Pressearbeit begleitet (siehe dazu auch BAföG-Bündnis). Grundlage für die Stellungnahme ( war die ausführliche Vorbereitung des Ausschuss Sozialpolitik im letzten Jahr. Zivilklausel Am 4.10 haben wir in Köln bei der Zivilklausel-Aktivenberatung (NRW) partizipiert. Vom haben wir an dem Zivilklauseltreffen in Hamburg teilgenommen. Der fzs hat am am Zivilklauselarbeitstreffen in Berlin teilgenommen und war vorher in der Vorbereitung aktiv. Auf dem HoPo- Einstiegsseminar in Augsburg wurde ein Vortrag zum Thema Zivilklausel gehalten. Ein Einstiegsflyer zum Thema ist geplant. AG Bologna 18

19 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht In Vorbereitung auf die Bologna-Minesterial-Konfrenz im Mai in Armenien waren die Sitzungen der Bundesweiten Vorbereitungsgruppe (AG Bologna) relativ arbeitsintensiv. Es wurde ein Bericht der bundesweiten Arbeit für Bundestag und KMK erarbeitet, Dokumente für die Konferenz wurden zur Kommentierung frei gegeben. Die Ausschüsse Studienreform und Internationales haben die Kommentierung unterstützt/vorgenommen. Weiterhin dienen die diese Treffen uns dazu, die Kontakte mit GEW, DSW, DAAD (... ) zu pflegen. Leider ist der fzs nicht am Nachfolgeprogramm der Bologna-Expert*innen beteiligt. Das neue Konzept der Hochschulreformexpert*innen wurde im Januar vorgestellt. Newsletter Im Oktober und im Januar wurde je ein Newsletter veröffentlicht. Ihr findet beide auf der Homepage ( Der Newsletter- -Verteiler enthält ca. 600 Adressen. Mit dem ersten Newsletter wurde die Öffnungsrate des Newsletters getestet. Am Tag der Veröffentlichung wurde der Newsletter 90 mal aufgerufen, insgesamt wurde der NL innerhalb von 30 Tagen 180 mal geöffnet. Die zusätzliche Bewerbung auf facebook und twitter führte dabei auch zu Neueintragungen in den Verteiler. Im zweiten Newsletter haben wir über click-statistiken getestet, welche Inhalte besonders nachverfolgt werden. Die erfolgreichsten Beiden Links waren die zu BAföG und Mindestlohn. Interessierte können sich weiterhin unter in den Newsletter-Verteiler eintragen. Die nächste Ausgabe soll im März erscheinen. Beiträge könnt ihr gerne an newsletter@fzs.de schicken. Social Media Der fzs hat einen aktiven facebook- und einen twitter-account. Neben der fb-hauptseite gibt es weitere Seiten vom festival-contre-le-racisme (fclr) und den Aktionstagen *gesellschaft macht geschlecht* (gmg). Den fbaccount haben wir mit 1436 Gefällt mit -Angaben übernommen. Bis zum konnten wir uns auf 1684 (+17%) steigern. fclr: 576 im September; 791 aktuell (+37%) gmg: 289 im September; 531 aktuell (+83%) Bei fb sind 62% unserer Gefällt mir -Angaben von Männern. 19

20 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht Ihr seid alle aufgerufen, die Seiten in euren Posts zu erwähnen und in eurer Student*innenschaft zu streuen, sodass der rege Informationsaustausch zwischen Basis und fzs-gremien vertieft und erweitert wird. Wer Spaß an facebook hat und die Statistik weiter verbessern möchte, kann sich gerne an den Vorstand wenden. Den Twitter-Account haben wir mit 413 Follower*innen übernommen und haben inzwischen 501 (+21%). Bei twitter sind 80% unserer Follower*innen männlich. Antifa/Antira Der fzs hat sich in den letzten Wochen und Monaten mit verschiedenen Themenschwerpunkten der antifaschistischen Arbeit auseinandergesetzt. Im Oktober hat der AK Antifa/Antira am antinationalen Kongress in Hannover teilgenommen, sich mit Kritik am Konzept der Nation beschäftigt und Kontakt zu neuen Aktivenkreisen geschlossen. Auf diesem AK Treffen wurde die Tagung Ab jetzt F*Antifa: Geschlechterverhältnisse und antifaschistische Praxis maßgeblich gestaltet. Die Analyse des Antiziganismus aus intersektioneller Perspektive wurde hier mit Politgruppen diskutiert, die der fzs sonst nicht erreicht hätte. Dieser Austausch war wichtig, um aktuelle Probleme und Fragestellungen in diesem Praxisfeld zu eruieren und die Bedeutsamkeit einer neuen Perspektive auf die antifaschistische Arbeit abzuprüfen. Selbstverständlich soll hier nicht die wichtige Arbeit des Ausschuss FGP in Abrede gestellt werden. Die Idee, wichtige konzeptionellen Setzungen und ein absoluter Großteil der Organisation wurde auch von diesem Ausschuss übernommen. Die Tagung bot weiterhin viele Möglichkeiten das kommende fclr zu planen. Der Winterkongress Wirtschaftslogik in Europa: Flüchtlingspolitik und europäischer Hochschulraum stand bewusst in einer Reihe mit dieser Arbeit, vertiefte sie und bereitete sie mit einem erweiterten Adressat*innenkreis auf. Parallel zum Kongress fand ein gemeinsames Vorbereitungstreffen zum fclr mit dem BAS statt. Auch hier hatten die verschiedenen Orgateams der Basis, die Möglichkeit sich mit ihren Problemen und Zielen zu verständigen und diese mit dem fzs und dem BAS zu besprechen. Dabei wurden neue Konzepte und Ideen für das kommende festivals präsentiert. Insgesamt gab es also zwei Vorbereitungstreffen zum fclr und zwei AK Antfia/Antira-Sitzungen, an denen Mitglieder aus dem Vorstand beteiligt waren. 20

21 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht Masterplätze Der fzs hat eine Stellungnahme zur Masterplatz-Situation in NRW verfasst ( und diese im Wissenschaftsausschuss am vorgetragen. Sitzungen der Gremien und Organe des fzs AK Antira/Antifa in Krefeld Der neue Vorstand hat den AK und Koordination kennengelernt und u.a. den fclr-film besprochen AS-Sitzung in Dresden Zur Konstituierung des AS konnte die Arbeit der neuen Legislatur vorbesprochen werden. Personalangelegenheiten wurden zwischen AS und Vorstand besprochen ASR in Aachen Der Ausschuss besprach weitestgehend selbstständig, wie er sein Arbeitsprogramm abarbeiten möchte. Zur Nachbereitung der Bologna-Umfrage wurden vom Vorstand die Daten zur Verfügung gestellt AK Antifa/Antira in Hannover Der Arbeitskreis hat sich im Rahmen bundesweiter Veranstaltungen in Hannover mit dem Zusammenhang von Nationalismus, Rassismus und Leistungsideologie befasst. Weiterhin ist mit Aktiven aus verschiedenen Ortsgruppen das Seminar Ab jetzt F*antifa vorbereitet worden Ausschuss Finanzen in Berlin Der Ausschuss hat sich konstituiert Ausschuss VS/PM und HoFi in Fulda Im trauten Fulda haben sich die beiden Ausschüsse konstituiert. Dabei haben sie sich selbstverständlich nicht nur auf eine kommende Arbeitsweise mit dem Vorstand verständigt, sondern auch einen detaillierten Arbeitsplan für künftige Seminare, Tagungen, Publikationen und Sitzungen erstellt, an denen der Vorstand selbstverständlich mitwirkt. Zukünftige Kooperationen zwischen den beiden Ausschüssen wurden besprochen und debattiert Vorstandssitzung in Frankfurt a.m. 21

22 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht Auf der Sitzung besprach der Vorstand die anstehenden Projekte für das erste Hälfte der Amtszeit und verteilte die satzungsgemäßen Zuständigkeiten Ausschuss der Student*innenschaften in Hamburg Der Vorstand organisierte für die Sitzung eine Skype-Konferenz mit einem Azerischen Menschenrechtsverein zur Information des AS bzgl. ESU Board Meeting in Baku. Des Weiteren wurde dem AS eine Diskussionsgrundlage für ein Beratungskonzept unterbreitet Ausschuss Internationales in Würzburg Der Ausschuss konstituierte sich und besprach mit dem Vorstand, wie die Zusammenarbeit z.b. bei Seminaren und Informationsweiterleitung aussehen soll Ausschuss VS/PM in Hannover Während dieser Sitzung hat sich der Ausschuss vor allem der Planung des Seminars Verfasste Student*innenschaft neu gedacht gewidmet, sich mit einer Anfrage vom Ausschuss Internat befasst und bereits die konzeptionellen Leitlinien für das Seminar Was war noch gleich... das politische Mandat? festgesetzt. Der Vorstand ist an diesen Planungen inhaltlich beteiligt und übernimmt organisatorische Aufgaben Ausschuss der Student*innenschaften in Heidelberg Auf der 3. AS-Sitzung wurde der Vorstand für das PVT mandatiert. Der Vorstand fragte weitere kleinere Punkte an Arbeitskreis AntiFa/AntiRa in Bamberg/ fclr Vorbereitungstreffen/ Auswertung GMG Auf dieser Wochenendtagung haben sich die Aktiven aus dem feministischen, geschlechterpolitischen, queer- und LGBTQI-Gruppen mit Antifa/Antira- Kreisen getroffen, um den Zusammenhang verschiedener Herrschaftsverhältnisse zu untersuchen. Gleichzeitig wurde versucht neue Wege und Strategien politischer Praxis zu erarbeiten. Inhaltlicher Schwerpunkt des Wochenendes war eine intersektionelle Analyse des Antiziganismus Ausschuss VS/PM in Ludwigsburg In Ludwigsburg hat der Ausschuss die Student*innenvertretung der Evangelischen Hochschule dabei unterstützt, sich eine neue Satzung zu erarbeiten. Weiterhin stand der Ausschuss den Aktiven hinsichtlich aller weiteren Fragen 22

23 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht und Probleme beratend zur Seite. Zudem hat der Ausschuss seine beiden Seminar, die bereits auf der Sitzung in Hannover besprochen wurden weiter geplant. Der Vorstand stand im Vorfeld und während der Sitzung als Ansprechpartner für die Studivertretung in Ludwigsburg zur Verfügung und hat sich an der Seminarplanung beteiligt Vorstandssitzung in Berlin Auf der Sitzung wurden die Seminare und weitere Veranstaltungen u.a. für den fzs-kalender geplant. Ein Schwerpunkt lag auf der Organisiation des Winterkongress und des Seminars zu europäischer Sparpolitik Kassenprüfungsausschuss in Berlin Der Vorstand stand als Ansprechpartner für den KPA zur Verfügung. Gemeinsam mit dem KPA und dem ehemaligen Vorstand wurden die Buchungen 2013 an das Bildung Braucht... -Bündnis nachvollzogen Ausschuss Frauen- und Genderpolitik in Berlin Der Ausschuss wurde bei der Sichtung der FGP-relevanten Broschüren unterstützt. Der Termin für das Frauen- und Gleichstellungsreferate Vernetzungstreffen wurde abgesprochen Ausschuss Finanzen in Köln Gemeinsam mit dem Ausschuss wurde ein Entwurf des Nachtragshaushaltes erarbeitet. Außerdem wurden die Themen Beitritts FAQ, Zweck des Vereins und Mitgliedsbeitrag an den Ausschuss herangetragen Arbeitskreis Antifa/Antira Der Aufruf zum kommenden fclr wurde besprochen. Die Kenntnisse der hiesigen Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik wurden vertieft und das fclr praxisorientiert analysiert. Seminare Seminare des fzs finden üblicherweise jeweils von Freitagabend bis Sonntagmittag statt. Vorstand und Geschäftsstelle organisieren Seminare gemeinsam in Jugendherbergen. Das Programm wird über ein Jahr im Voraus beantragt. Im Vorlauf des Seminars werden das Programm ausgearbeitet und Referent*innen angefragt. Seminare sollen dieses Jahr verstärkt auch für Teilnehmer*innen verschiedener Kenntnisstufen und Arbeitsbereichen ein anregendes Programm 23

24 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht bieten. So sollen nicht zuletzt größere Aktivenkreise angesprochen werden. Dabei wird regelmäßig der Zusammenhang zu Gender- und Stadt- bzw. Raumpolitik aufgezeigt. Hochschulpolitik für Einsteiger*innen in Erfurt (vier Workshops von Daniel, Danielle und Sandro) Der HoPo-Einstieg sollten neue Aktive mit einigen grundlegenden Themen der Hochschulpolitik vertraut machen. Grundlagen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für Student*innenvertretungen in Mannheim Hier haben wir eine wichtige Einführung in die leitenden Prinzipien des Arbeitsrechts geliefert. Die Finanz- und Personalverantwortung in Student*innenschaften wurde von Expert*innen (juristisch) ins Bewusstsein gerufen und praxisnah erläutert. BAföG-Beratungsseminar in Rotheburg a.d. Fulda Das Seminar gab einen Einblick in die wichtigsten Punkte der BAföG- Beratung. Außerdem stellte Sonja Staack von der GEW die Änderungen und Forderungen zum laufenden Gesetzgebungsprozess vor. Ab jetzt F*Antifa. Antifaschistische Praxis aus queerfeministischer Perspektive in Bamberg Im Rahmen dieser Wochenendtagung haben sich die Aktiven aus dem feministischen, geschlechterpolitischen, queer- und LGBTQI- Gruppen mit Antifa/Antira-Kreisen getroffen, um den Zusammenhang verschiedener Herrschaftsverhältnisse zu untersuchen. Gleichzeitig wurde versucht neue Wege und Strategien politischer Praxis zu erarbeiten. Inhaltlicher Schwerpunkt des Wochenendes war eine intersektionelle Analyse des Antiziganismus. Verfasste Student*innenschaft neu gedacht in Frankfurt am Main (Samt einem Workshop von Sandro) Die Einführung der VS in Baden-Württemberg wurde reflektiert, wobei neue Erkenntnisse über die Art der Selbstorganisation erarbeitet wurden, um die eigenen politischen Strategien weiterzuentwickeln. Das Seminar hat sich nicht nur an Aktive aus Süddeutschland gewendet, sondern stellte ein Austausch an Erfahrungen dar, von dem auch die seit Langem bestehenden Verfassten Student*innenschaften profitiert haben. 24

25 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht Hochschulpolitik für Einsteiger*innen in Augsburg (vier Workshops von Isabella und Daniel) Beim Seminar wurde auf die Expertise der Student*innenschaften vor Ort gesetzt. Das Konzept des Open Space wurde ausprobiert, um den Themenwünschen der Anwesenden möglichst entgegen zu kommen. Winterkongress: Wirtschaftslogik in Europa in Lübeck Der Winterkongress hat zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht statt gefunden. Auf dem Winterkongress werden verschiedene Themen des Ausschusses Internationales behandelt. Der Ausschuss organisiert selber einen Workshop, hat den Themenschwerpunkt Geflüchtete festgelegt und hofft auf dem Winterkongress mit an internationaler Arbeit Interessierten ins Gespräch zu kommen. Geschäftsstelle, Anti-Diskriminierungsbeauftragte Mandy Gratz und der Vorstand haben das Seminar gemeinsam geplant und einige hochkarätige Referent*innen gewinnen können. Landes-Student*innenschafts-Sitzungen/ Treffen mit fzs Anwesenheit Auf den Sitzungen der Landeszusammenschlüsse ergibt sich die Möglichkeit über die aktuelle Arbeit des fzs zu berichten und an den Themen mit zu arbeiten bzw. zu unterstützen. Gespräche mit StuRa- und AStA- Mitlgiedern führen zu einer guten Übersicht über anstehende Arbeit in den Student*innenvertertungen. Dies kann zur Vernetzung der Student*innen untereinander und zur koordinierten Pressearbeit genutzt werden Landes ASten Konferenz (LAK) Niedersachsen in Hannover LAK Bayern in Bamberg LAK Niedersachsen in Hannover LAK Niedersachsen in Hannover Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) in Leipzig LAK Niedersachsen (Gespräch mit dem Ministerium) in Hannover LAK Bayern in Erlangen LAK Baden-Württemberg in Karlsruhe Landes ASten Treffen (LAT) NRW in Köln 25

26 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht Klausurtagung der LAK Niedersachsen in Hannover LAK Niedersachsen (Gespräch mit WuK) Konferenz Thüringischer Studierendendenschaften (KTS) in Erfurt LAK Niedersachsen in Hannover LAK Schleswig-Holstein in Kiel LAK Hessen in Gießen LAT NRW in Münster LAK Hessen in Gießen LAK Bayern in München LAK Bayern in Augsburg LAK Rheinland-Pfalz in Mainz KTS in Jena LAT NRW in Aachen LAK-KO Niedersachsen Gespräch mit Rechtsanwalt zu NHG Novellierung LAK Niedersachsen (Gespräch mit der Wissenschaftsministerin) KTS in Ilmenau Bündnisarbeit BAföG-Bündnis Das BAföG-Bündniss besteht aus verschiedenen gewerkschaftlichen und politischen Jugendverbänden und dem fzs. Gemeinsam mit dem BAföG-Bündnis wurde ein Positionspapier zu notwendigen Veränderungen im BAföG verfasst. Auf der Homepage des Bündnis ( kann das Papier gezeichnet werden. Die Lesungen des Gesetzes wurden mit Pressearbeit vom Bündnis begleitet. Kampagne Novellierung des Niedersächsischen Landeshochschulgesetz (NHG-Kampagne) 26

27 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht Der fzs beteiligt sich an einer breiten Kampagne zur Novellierung ( des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Dabei werden Kernanforderungen an das neue Gesetz, eine detaillierte Kritik am bestehenden Gesetz und zukünftig ein eigener Vorschlag für eine Novelle eingereicht. Flankiert werden diese Schriftstücke von diversen Gesprächen mit dem Ministerium und Ausschüssen. Momentan organisiert das Bündnis noch eine Basiskampagne, die sich durch großangelegte Informations- und Protestveranstaltungen auszeichnet. Die Materialien zu der öffentlichen Aufklärungsarbeit werden in den kommenden Wochen zur Verfügung gestellt. Hochschulwatch Das Projekt mit Transarency International Deuschland und der Tageszeitung (taz) wurde neu aufgelegt. Ziel ist es die Verbindung von Wirtschaft und Wissenschaft offen zu legen. Dargestellt sind Drittmittelflüsse, Hochschulratbesetzungen, Institutsstiftungen, Stiftungsprofessuren, Deutschlandstipendien und neu private Hochschulfinanzierung. Die Homepage ( wurde überarbeiten, neue Daten (vor allem Deutschlandstipendien und private Hochschulen) wurden eingepfelgt. Forderungen der Projektpartner zu Drittmitteln wurden abgestimmt und weitere Themenseiten erstellt. Eine Pressekonferenz zum Relaunch ist geplant. Zur weiteren Arbeit ist bereits und muss weiter Geld eingeworben werden. Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) Der fzs übernimmt weiterhin die Finanzverwaltung des ABS. Als Bündnispartner*in bringt sich der fzs im Koordinierungsorgan (KO) des ABS ein und ist bestrebt die Arbeit des Bündnisses zu unterstützen. An den KO-Sitzungen des Bündnisses wurde aktiv teilgenommen. Die Vollversammlung wurde beworben, die Anmeldung verwaltet und ein Workshop organisiert. Studentischer Akkreditierungspool Wie in den letzten Jahren stellt der fzs selbstverständlich Räumlichkeiten für die Verwaltungsstelle des Pools bereit und übernimmt die Finanzverwaltung. Mit dem studentischen Akkreditierungspool wurden Absprachen zu Vertragsabschlüssen und Seminarorganisation getroffen. Der fzs nahm am Pool- Vernetzungstreffen teil. Pressearbeit Auflistung der Pressemitteilung 27

28 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht Bitte Bildung! Auszubildende meutern gegen den Zwang zur ökonomischen Selbstverwertung Wir widersprechen; OECD Bericht kein Grund zum feiern fzs fordert: Mehr mutige Minister*innen Hochschule fit machen fürs 21. Jahrhundert (gem. mit LAK NDS) BAföG: Reformen statt Reförmchen! (gem. mit BAföG-Bündnis) Obdachlos trotz Leerstand Studierende brauchen Wohnraum BAföG Novelle Zuerst unterlassene, dann zu späte Hilfeleistung Lupen raus: Fortschritt bei der BAföG-Novelle nur mit Hilfsmitteln erkennbar! Reiche Rektoren verstehen es nicht: Studiengebühren sind unsozial! Studierende glücklich: Warum das Studium uns trotzdem die Luft nimmt Ohne Fundament wackelt auch der Leuchtturm! (gem. mit campus grün) *gesellschaft macht geschlecht* Kooperationsverbot: Aufheben aber für alle! (gem. mit Juso HSG) Lehrbeauftragte aller Länder vereinigt euch! Nach dem Reförmchen ist vor der Reform Studierendenberg entpuppt sich als Plateau Hochschulfinanzierung: Löcher in den Dächern machen noch keine Bildungsoasen (gem. mit LAK Schleswig-Holstein) BAföG-Reform: Danke für nichts! (BAföG-Bündnis) Kooperationsverbot: Sieg der Unvernünftigen! Unlautere Einflussnahme bestätigt (gem. mit LAT NRW) Schulterschluss der Ministerin mit der Präsidialdiktaktur (gem. mit LAK NDS) 28

29 52-52_05-B-02 Vorstandsbericht : Antwort auf das DLF Interview Ab 2020 wieder Studiengebühren (gem. mit ABS, KTS und LAT-NRW) Interviews Zu unseren Pressemitteilungen aber auch unabhängig von diesen haben wir eine Vielzahl Interviews gegeben. Die Themen (un)politische Student*innen, Mindestlohn und Hochschulfinanzierung wurden bisher am häufigsten angefragt. Den besten Einblick in diesen Teil unserer Öffentlichkeitsarbeit findet Ihr, wenn ihr unseren Pressespiegel durchstöbert.( Dort versuchen wir die mediale Rezeption des fzs aufzufangen ohne Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können. Sicherlich wird uns die ein oder andere Erwähnung trotz intensiver Recherche entgehen. Auf jeden Fall ist über diese Sammlung klar ersichtlich, welche und wie viele Interviews wir geben. AntragstellerInnen Vorstand 29

30 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-01 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss der Student*innenschaften TOP 5: Berichte Bericht des AS Seit der Mitgliederversammlung in Bonn fanden drei Sitzungen des AS statt: Ende August in Dresden, im Oktober in Hamburg und im November in Heidelberg. Eine weitere Sitzung kam, auch bedingt durch das Ausscheiden mehrerer Personen aus ihrer Studierendenvertretung, nicht zustande. Im Vorfeld der ersten Sitzung fand weiterhin eine Telefonkonferenz statt. Der AS hat die Protokolle der 47. und 49. Mitgliederversammlung beschlossen. Die Protokolle der 50. und 51. Mitgliederversammlung lagen nicht vor. Der AStA der Universität Lüneburg wurde als neues Mitglied und der AStA der Hochschule Wismar als Fördermitglied in den Verein aufgenommen. Weiterhin wählte der AS mehrere Personen in Ausschüsse nach. Der AS hat die von der letzten Mitgliederversammlung überwiesen Anträge behandelt. Alle Antragsteller*innen wurden über die Behandlung ihres Antrages per Mail informiert und eingeladen an den Sitzungen des AS teilzunehmen. Einzig der Antrag 51-I-03 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit wurde in Absprache mit dem Antragsteller auf eine spätere AS-Sitzung verschoben, welche jedoch nicht zustande gekommen ist (siehe oben). Der AS wählte auf seiner ersten Sitzung eine Delegation für das Boardmeeting (BM) in Baku (Aserbaidschan). Es lagen drei Bewerbungen von Männern vor. Nach der Vorstellung der Bewerber und einer Personaldebatte wählte der AS Florian Pranghe als Delegationsmitglied. Der AS bedankt sich an dieser Stelle 30

31 52-52_05-B-01 Bericht des AS nochmals bei den beiden anderen nicht erfolgreichen Bewerbern für ihr Interesse. Da keine Bewerbung einer Frau vorlag, bat der AS den Vorstand gemäß der Quotierung eines seiner Mitglieder zu entsenden. Für das kurzfristig anberaumte BM in Florenz beschloss der AS eine Zweierdelegation und übertrug die Ausschreibung dem Vorstand. Aufgrund einer Anfrage von ESU beschloss der AS ESU ein Darlehen in Höhe von 5000 Euro zu gewähren. Auf seiner zweiten Sitzung in Hamburg hat der AS sehr ausführlich über die Positionierung des Vereins zum BM in Baku und eines Boykotts des BMs diskutiert. Im Rahmen dessen fand auch ein Telefonat mit dem Verein der Freund der Demokratie in Aserbaidchan e.v. statt. Der AS bedankt sich nochmals beim Vorstand für die Organisation dieses Telefonats. Der AS entschied sich gegen ein Boykott des BMs und für eine Positionierung in der dem Verein sein Verhalten und nach Ansicht des AS teilweise auch sein Versagen vorgehalten werden. Der AS mandatierte die Delegation zum BM und beauftragte den Ausschuss Internationales und den Vorstand eine kritische Pressearbeit vorzubereiten und vor Ort einzufordern. Auf seiner Sitzung in Heidelberg mandatierte der AS die Delegation für das BM. Der AS möchte sich nochmals beim Ausschuss Internationales für die Mandatierungsvorschläge bedanken. Weiterhin wurde die Delegation für das PVT mandatiert. Der AS diskutierte mit dem Vorstand über den Haushaltsabschluss 2013/14 und über den Haushalt 2014/15. Bzgl. des aktuellen Haushaltsplanes wurde eine angespannte finanzielle Lage des Verbandes festgestellt und die Mitglieder zur Übernahme von Fahrtkosten aufgerufen. Der AS diskutierte die Umsetzung seines Arbeitsprogrammes. Zum Austausch über überschneidende Arbeitsaufträge fand eine Telefonkonferenz mit dem Ausschuss Studienreform statt. Wegen der Geschlechterverhältnisse der anwesenden Delegationen auf den AS- Sitzungen unterhielt sich der AS mehrfach über dieses Thema. Man stellte fest, dass dies ein grundsätzliches Problem von Studierendenvertretungen ist und man daher auch bereits bei den einzelnen Studierendenschaften das Problem bekämpfen sollte und nicht erst innerhalb des Vereins. Es wurde die Idee entwickelt im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung ein Seminar zum Thema anzubieten. 31

32 52-52_05-B-01 Bericht des AS Auf seiner Sitzung in Hamburg beschloss der AS Zeit und Ort der 52. Mitgliederversammlung sowie auf seiner Sitzung in Heidelberg die Frist für verschickungsrelevante Anträge. AntragstellerInnen Ausschuss der Student*innenschaften 32

33 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-06 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss VSPM TOP 5: Berichte Bericht des Ausschusses VerfassteStudierendenschaft/PolitischesMandat (VSPM) Bericht des Ausschusses Verfasste Student*innenschaft / Politisches Mandat zur 52. MV Ausschussmitglieder: Ann-Ca Düppe, Jana Küchler (TU Berlin), Peter Mathes (FH Fulda), Norman Noél (FU Hagen), Sebastian Rohlederer (Uni Heidelberg), Bastian Saß (Uni Hannover), Tobias Warkentin (Uni Bielefeld) Auf der konstituierenden Ausschusssitzung in Fulda wurde Sven Gödde kooptiert. Bei seiner dritten Sitzung in Ludwigsburg hat der Ausschuss zudem Toby Eisch (Uni Passau) kooptiert. Als Ausschusskoordinator wurde Norman Noél gewählt welcher auch in den Ausschuss Internationales entsandt wurde. Der Ausschuss hat bis zur Verschickungsfrist zur 52. MV dreimal getagt. Die Konstituierung fand gemeinsam mit dem Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur in Fulda statt, weitere Sitzungen fanden in Hannover sowie Ludwigsburg statt. Zudem fanden bis zur Verschickungsfrist zwei Telefonkonferenzen statt Seminare Da im Arbeitsbereich des Ausschusses in diesem Amtsjahr drei Seminare stattfinden, an deren Konzeption und Durchführung der Ausschuss (federführend) 33

34 52-52_05-B-06 Bericht des Ausschusses VerfassteStudierendenschaft/PolitischesMandat (VSPM) beteiligt ist, stellte dies einen sehr wesentlichen Teil der Arbeit dar. Das Seminar VS neu gedacht fand vom in Frankfurt/Main statt und wurde vom Ausschuss in einem dreimonatigen Prozess vorbereitet. Das Seminar war leicht überbucht und die Rückmeldungen der Teilnehmer*innen waren zum größten Teil sehr positiv. Die Auswertung des Seminars durch den Ausschuss wird auf seiner 4. Sitzung ( in Erfurt) erfolgen. Trotzdem lässt sich bereits sagen, dass besonders die Nichtteilnahme von Frauen auffällig war. Das Seminar Politisches Mandat: Chancen und Risiken wird vom in Hannover stattfinden und soll als vertiefendes Seminarangebot des fzs den theoretischen Diskurs beflügeln. Zu diesem Zweck sollen Gelder eingeworben werden, die eine Teilnahme über die 20 genehmigten Plätze hinaus ermöglichen. Das Seminar ist im Wesentlichen fertig geplant; die Zusagen der Referent*innen stehen allerdings noch aus. Das Seminar Offene Hochschule soll gemeinsam mit dem Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur konzipiert werden. Aus diesem Grund haben beide Ausschüsse bei ihrer jeweiligen Konstituierung beschlossen, dass im April eine weitere gemeinsame Sitzung stattfinden solle. 34 Student*innenschaften konfessioneller Hochschulen Aufgrund einer durchaus herausfordernden Anfrage des AStA der EH Ludwigsburg entschied sich der Ausschuss dazu, seine dritte Sitzung direkt in Ludwigsburg mit lokalen Aktiven zu gestalten. Dabei nutzen die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, sich mit der Situation besonders kleiner Studierendenvertretungen auseinanderzusetzen. Eine Beratung des lokalen AK Satzung fand selbstverständlich auch statt. 41 LAK Bayern und BaWü Der Kontakt zur LAK Bayern ist nicht mehr so intensiv wie in den Vorjahren. Da allerdings das letzte Seminarangebot des Ausschuss im Rahmen einer Sitzung der LAK Bayern (in Passau) erst rund 12 Monate her ist, ist dies nicht besonders dramatisch. Der Kontakt zur LaStuVe BaWü ist deutlich enger was insbesondere daran liegt, dass einer der Sprecher*innen sehr interessiert an einem guten Kontakt ist und initiativ den Austausch gesucht hat. 34

35 52-52_05-B-06 Bericht des Ausschusses VerfassteStudierendenschaft/PolitischesMandat (VSPM) Publikationen Im Zuge der Auswertung des VS-Seminars wird auch überlegt werden, ob und in welcher Form eine Publikation erscheinen könnte. Des Weiteren ist geplant, die Ergebnisse des PM-Seminars im März in Form einer gemeinsamen Publikation mit dem BdWi zu veröffentlichen Zusammenarbeit mit dem Vorstand Nicht nur aber insbesondere das zuständige Vorstandsmitglied hat seine Rolle gegenüber dem Ausschuss deutlich umrissen. Als großes Bedürfnis wurde Seitens des Ausschusses die Veröffentlichung der Protokolle artikuliert, die seither zuverlässig durch den Vorstand ins Extranet der Homepage gestellt werden. Für den Ausschuss stellt sich sowohl die inhaltliche als auch die organisatorische Zusammenarbeit sehr angenehm und produktiv dar. AntragstellerInnen Ausschuss VSPM 35

36 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-05 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss Studienreform TOP 5: Berichte Bericht des Ausschusses Studienreform Der Ausschuss Studienreform widmete sich auf seiner konstituierenden Sitzung der Strukturierung des Jahresplans zur Abarbeitung des Arbeitsprogramms 2014/15 sowie offener Arbeitsaufträge aus 2013/14. Im Vorfeld der Sitzung war bereits die Sichtung der Verbandspositionierung zum Thema Systemakkreditierung erfolgt und wurde im Ausschuss vorgestellt. Der Ausschuss stellt zwecks Datenmaterialsammlung zur Generierung einer Informationsübersicht für Studierende zum Thema bis zur nächsten Sitzung eine Übersicht der QM-Systeme systemakkreditierter Hochschulen zusammen. Von den offenen Punkten des Arbeitsprogramms 2013/14 wurde erneut der Entwurf des erneuterten ECTS-Positionspapiers herangezogen und offene Fragen diskutiert.außerdem wurden erste Ansätze der follow-up-bologna-umfrage (s.a. für Internationale Studierende konzipiert. Um für Studierende und Studierendenvertretungen besser ansprechbar zu sein und den Datenschutz bei Anfragen besser gewährleisten zu können, schlug der Ausschuss die Einrichtung einer -Adresse für externe Anfragen vor. Dies wurde durch Ausschuss der Student*innenschaften und Vorstand jedoch durch ein alternatives Konzept ersetzt, welches dem status quo entspricht. Außerdem wurden an den Ausschuss der Student*innenschaften unterschiedliche Rückfragen zu den studienreform-relevanten Aspekten des Beschlusses Bildungsstreik 2014 gegen Armut, Ausgrenzung, Leistungszwang gestellt. 36

37 52-52_05-B-05 Bericht des Ausschusses Studienreform Die Ausschussmitglieder begannen mit den Recherchearbeiten für die Vorbereitungen der Yerevan-Konferenz (Ministerial Conference and Bologna Policy Forum) und verfassten hierzu im Verlauf der Wintermonate Kommentierungen von mehreren Dokumenten für den Vorstand. Der Ausschuss tagt erneut direkt vor der MV, weshalb dieser Bericht mündlich ergänzt wird. Begründung Begründung ist irrelevant. AntragstellerInnen Ausschuss Studienreform 37

38 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-04 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss Finanzen TOP 5: Berichte Bericht des Ausschusses Finanzen Der Ausschuss Finanzen tagte vom September 2014 und vom Januar Er widmete sich dem Feintuning des Nachtragshaushaltes und derüberarbeitung der Nichtmitgliederumfragezu den Gründen der Nichtmitgliedschaft im fzs, letzteres auch imhinblick auf das Ziel einer möglichen Beitragssenkung. Außerdem wurde das Vorgehen zur möglichen Gestaltung der Erweiterung der Mitgliedschaftsbenefits (hier: Versicherungen für Studierendenschaften) besprochen. Des Weiteren wurde am Punkt Initiative transparentezivilgesellschaft (Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V.haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und derwissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jedezivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machensollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen derwesentlichen Entscheidungsträger*innen sowie Angaben übermittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.) gearbeitet. Eswurde festgestellt, dass viele Punkte schon eingehalten werden undder fzsebenfalls gut die optionalen Punkte einhalten könnte. Es trat jedoch einpunkt auf, an dem gefragt wurde, wie viele Mitarbeiter*innen männlichbzw.weiblich wären. Da der Ausschussnicht selbst entscheiden will,zu welchem Geschlecht sich wer einordnen würde und 38

39 52-52_05-B-04 Bericht des Ausschusses Finanzen das nach Auffassung des Ausschussesauch gegen die Positionen des Verbandes geht, wurdediese Fragean den Ausschuss für Frauen- und Genderpolitik weitergeleitet. Der Ausschuss beschäftigte sich außerdem mit dem Thema Arbeitsplatzsicherheit in Studierendenschaften. Er regt an, dass imreader Angestellte in Studierendenschaften das Thema Arbeitsplatzschutzgesetze berücksichtigtwerden sollte. Es gibtverschiedenegesetze zum Thema Arbeitsplatzsicherheit, welche dort benannt werden sollten. Außerdem wäre im Reader eine Auflistung von Institutionen(Berufsgenossenschaft, Hochschulverwaltung... ), die unterstützen können, hilfreich. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand wurde die Problematik der Änderung der Abgabenordnung in Zusammenhang mit der letztjährigensatzungsneufassung besprochen und Lösungswege skizziert. Begründung Begründung ist zwecklos. AntragstellerInnen Ausschuss Finanzen 39

40 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_05-B-03 AntragstellerInnen: Gegenstand: Isabella und Florian TOP 5: Berichte Bericht Board Meeting ESU Bericht zum 67. Board Meeting der European Students Union in Baku Vom fanden in Baku (Aserbaidschan) das Board Meeting (BM) der European Students Union (ESU) und ein Seminar zum Thema Menschenrechte statt. Der AS schickte für den fzs als Delegation Florian P. und Isabella (delegiert wurde ein weibliches Vorstandsmitglied, da keine Bewerbungen von Frauen vorlagen), nachdem auf der Mitgliederversammlung in Bonn keine Kandidaturen vorgelegen hatten Vorbereitung auf das Board Meeting Im Frühjahr 2013 wurde auf dem BM als Austragungsort für das 67. BM Baku gewählt. Die beiden Landesweiten Studierendenvertretungen aus Baku waren die einzigen Bewerber*innen. Nur in wenigen Student Unions (SU) waren die Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan bekannt. Der Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan wurde thematisiert, allerdings sprachen sich die Armenier*innen für ein BM in Aserbaidschan aus, welches die Bedenken der meisten Student Unions zerstreute. Ein vom fzs und der norwegischen SU (NSO) gestellter Initiativantrag, dass das begleitende Seminar das Thema Menschenrechte behandeln muss, konnte jedoch ebenfalls eine Mehrheit finden. Die Aserbaidschanischen SU hatten Probleme mit diesem Seminarthema 40

41 52-52_05-B-03 Bericht Board Meeting ESU eine Förderung ihres Ministeriums zu bekommen und beantragten im folgenden BM das Thema zu Employability ändern zu dürfen. Dieser Antrag wurde nicht genehmigt. Aufgrund des erneuten Ausbruches des Konfliktes zwischen Aserbaidschan und Armenien entschied sich eine der belgischen SU (FEF) im Oktober 2014 das BM in Aserbaidschan zu boykottieren. Aufgrund dieser Entscheidung überlegte auch der AS seine Entscheidung, eine Delegation nach Baku zu entsenden, zu revidieren. Der AS kam jedoch zu dem Schluss, dass ein Boykott des BM keinen Effekt auf die Bekanntheit der Menschenrechtslage in Aserbaidschan hätte und eine Kampagne des fzs nach dem BM zum Thema erfolgsversprechender wäre, um das Thema unter den Studierenden bekannter zu machen. Mit Bestürzung stellte der AS auf seiner 2. Sitzung fest, dass die Entscheidung das BM in Baku durch zu führen nicht früh genug bei ihm und den Mitgliedern für die notwendige Aufmerksamkeit gesorgt hätte. Der fzs sprach im Vorfeld des BM mit den Verantwortlichen bei ESU ab, um sich einer annehmbaren Durchführung des Seminars zu versichern und beauftragte die Delegation unter Berücksichtig deren persönlicher Sicherheit vor Ort die Unzufriedenheit des fzs zu artikulieren. Nach Rückkehr der Delegation sollen Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen ergriffen werden. Die Delegation sprach sich im Vorfeld des BM mit anderen Unions ab (Verbund TOPICS: UNEF France, ÖH Österreich, vss-unes-usu Schweiz, UDU Italien, FEF Belgien (nicht anwesend) und UNEL Luxemburg (nicht anwesend)). Isabella organisierte für alle Delegierten dieser SU T-shirts mit dem Aufdruck der drei Affen (Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen). Der Vorstand von ESU bekam schon im Vorfeld die Planungen mit und so wurden ebenfalls für 10 Mitglieder der gewählten Vertreter*innen von ESU T-shirts geordert. Weiter entschieden sich die TOPICs insbesondere auf die Situation von LGBTQ* aufmerksam zu machen. Jede Union brachte Buttons und Sticker mit, die an alle Mitglieder des Boards verteilt werden sollten. Die inhaltliche Vorbereitung auf die TO des BM wurde vom Ausschuss Internationales und der Delegation vorgenommen. Der AS beschloss auf Vorschlag vom Ausschuss eine Mandatierung der Delegation Seminar zu Menschenrechten Das Seminar wurde inhaltlich ausschließlich von ESU und nicht von den ausrichtenden SU betreut (Ausnahme ein Workshop zum Thema Anrechnung). 41

42 52-52_05-B-03 Bericht Board Meeting ESU Der Seminarplan den der fzs vorher von ESU erhalten hatte konnte leider nicht eingehalten werden. Die Gastgeber*innen hatten angekündigt sich um die Visa für alle Anreisenden zu kümmern. Hierfür wurde jedoch nicht der obligatorische Einladungsbrief versendet mit dem sich die Delegierten vier Wochen vorher ihre Visa in den Botschaften organisieren können. Stattdessen wurde zwei Tage vor Beginn des Seminars eine staatliche Einreiseerlaubnis an alle Teilnehmer*innen per verschickt, mit der am Flughafen in Baku ein Visum erworben/ ausgestellt werden konnte. Dies hatte zur Folge, dass erst zwei Tage vor Beginn des Seminars ESU bekannt war, dass der von ihnen eingeladene Redner von Human Rightswatch kein Visum erhalten würde. ESU entschied aus diesem Grund, dass eigene Referent*innen spontan den Vortrag zur Menschenrechtslage in der Region übernehmen würden. Der Vortrag umfasste Berichte über Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Insbesondere wurden die Themen Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit angesprochen sowie die Behandlung von politischen Gefangenen in Aserbaidschan. Weiter berichtete die Referentin über ihre Erfahrungen als Wahlbeobachterin in Armenien und zählte auf, welche Verletzungen bei Wahlen als leichte Auffälligkeiten gewertet werden. Nach der Erwähnung, dass auch bei der letzten Wahl in Aserbaidschan leichte Auffälligkeiten beobachtet wurden, wurde der Vortrag von den Aserbaidschaner*innen abgebrochen (nach 75 statt 90 min). In der verbleibenden Zeit legten die Aserbaidschaner*innen dar, dass es nicht den Regeln der Gastfreundschaft entspricht, einen solchen Vortrag zu halten, dass die Vortragenden falsche Informationen verbreitet haben. Wie z.b., dass die Gefangenen in Aserbaidschan durchaus berechtigt im Gefängnis saßen bzw. sitzen. Gerade durch dieses Verhalten wurde einigen Angereisten erst bewusst, dass die ausrichtende SU doch höchst problematische Ansichten hat. Andererseits stieg die Angst der Anwesenden vor einer Eskalation der Situation vor Ort. Die weiteren Themen auf dem Seminar (LGBTQ*-Rechte, Student Rights, Akademische Freiheit, Bildungseinrichtungen in Kriegsgebieten, Arbeit von SU in internationalen Projekten wie Students at Risk) liefen planmäßig ab Berichte aus den Workshops Workshop Students at Risk Der Workshop wurde von Joern Wichne Pedersen, der Leiter des Internationalen Unterstützungs-Fond der norwegischen Studierenden und Akademiker*innen (SAIH), geleitet. 42

43 52-52_05-B-03 Bericht Board Meeting ESU Im Workshop wurde behandelt welche Risiken es für Studierende gibt. Hier geht die Spannweite von Studiengebühren, Wohnungsnot bis zur Gewaltandrohung gegen Studierende oder die Gefahr durch Kriege. So sitzen in Simbabwe mehrere hundert Studierende in politischer Haft. Hier erfolgt die Hilfe von SAIH durch Unterstützung der Studierenden in Simbabwe durch Weiterbildung wie sie am besten (diese) Menschenrechtsverstöße dokumentieren. Menschenrechte ist eines der Kernanliegen von SAIH, sodass eines der Haupttätigkeitsfelder politisch verfolgte und inhaftierte Studierende sind. Untersützen kann man SAIH dadurch, dass man auf die Probleme bzw. Risiken der Studierenden weltweit aufmerksam macht und die Gesellschaft dafür sensibilisiert. Hier können auch Kampagnen gemacht werden die auf Kooperationen, zwischen dem eigenem Land und dem Land in dem es Probleme gibt, abzielen. So hat z.b. SAIH in Norwegen den staatlichen Öl-Fond dazu aufgerufen die Kooperation mit Firmen in Lateinamerika einzustellen, die dort Menschen zwangsumsiedeln um an das Öl unter deren Grundstücken zu kommen Board Meeting Einige Punkte wurden von den aserbaidschanischen SU entgegen den Absprachen mit ESU gehandhabt. Dies gipfelte Dienstag Mittag in der Ankündigung einer weiteren offiziellen Eröffnungsveranstaltung zu der drei Vertreter der Regierung sprechen sollten. Nach dem abgebrochenen Vortrag am Vortag entschieden sich mehrere Unions nicht an der Veranstaltung teil zu nehmen. Die fzs-delegation war bereits im Vorfeld durch den AS mandatiert worden an offiziellen Anlässen nicht teil zu nehmen. Das Stimmrecht bei ESU ist an die Zahlung der Mitgliedbeiträge gekoppelt. Einen Tag vor dem BM verlas das EC, dass nur sehr wenige SU Stimmrecht auf dem BM haben würden, sodass die Beschlussfähigkeit nicht erreicht werden würde. Die anschließenden Finanzvereinbarungen zwischen Delegationen/SU und ESU führten dazu, dass die Mitgliedsbeitragseinnahmen von ESU spontan in die Höhe schnellten. Hervorgehoben wird hierbei, dass die nicht angereisten SU UNEL (Luxemburg) und ANSOR (Armenien) kein Stimmrecht hatten. FEF (Belgien) hatte zwar Boykott angekündigt jedoch eine Stimmübertragung an UDU (Italien) vorgenommen. Themen des Board Meeting waren Inflationsanpassung der Mitgliedbeiträge, eine Definition von Learning Outcomes, Änderung der Position zu Internationalem, Mitgliederangelegenheiten und ein Statement zum EU2020-Programm. 43

44 52-52_05-B-03 Bericht Board Meeting ESU Das BM war für ESU notwendig, um einen Haushalt, ein Arbeitsprogramm und eine Strategie bis 2017 zu beschließen. 128 Inflationsanpassung des Mitgliedbeitrags Das EC hatte beantragt die Mitgliedsbeiträge jährlich an die belgische Inflation (Health index) an zu passen. Da die aktuelle Beitragsregelung von 2010 stammt, sollte die Inflation seit 2010 ab dem Beitragsjahr 2015 berücksichtigt werden. Dies hätte 2015 für den fzs wahrscheinlich eine Beitragserhöhung von etwa 300e bedeutet. Anschließend wäre der Beitrag jährlich mit der Inflation gestiegen. Diese Änderung braucht eine 2/3-Mehrheit. Einige SU waren gegen den Antrag, da er erst kurz vor Ende des Jahres eingebracht wurde und man mit dem eigenen Haushalt nicht mehr reagieren könne. Dieses Argument wurde vor allem von Unions angeführt, die in einer höheren Beitragsstufe als der fzs sind und für die die Erhöhung 2015 vierstellig gewesen wäre. Um diesen SU entgegen zu kommen, reichte das EC einen Änderungsantrag ein, der als Basis der Berechnung das Jahr 2014 vorsah, sodass erst ab 2016 eine Erhöhung eingetreten wäre, die der Inflation entspricht. Somit würde es keinen größeren Sprung geben. Außerdem wurde der Antrag so geändert, dass eine Kappung bei jährlich maximal 2,5% wäre. Beide Änderungsanträge wurden angenommen. Der geänderte Gesamtantrag verfehlte die 2/3-Mehrheit knapp. Die wesentlichen Argumente der SU, die den Antrag ablehnten, waren, der fehlende Inflationsausgleich der eigenen Mitgliedbeiträge (wie im fzs), die Kopplung an die Inflation in Belgien (vor allem aus dem Balkan) und die desaströse Lage der Buchhaltung in ESU (s.u.). Es ist davon aus zu gehen, das zum nächsten regulären BM ein überarbeiteter Vorschlag vom EC eingereicht wird. 151 Definition von Learning Outcomes Im Rahmen eines Projektes hat ESU eine studentische Definition von Learning Outcomes entworfen, die vom Board beschlossen werden sollte. Das zugehörige Seminar im September in Florenz und eine facebook-arbeitsgruppe hatten einen Vorschlag erarbeitet, der nur wenig verändert angenommen wurde: 44

45 52-52_05-B-03 Bericht Board Meeting ESU Learning outcomes are custom formulated statements that describe minimum requirements of knowledge, skills, competences and attitudes, that the student is intended to acquire during the learning activity Position zu Internationales Die ESU-Position zu Internationalem wurde geändert. An verschiedenen Stellen des Papiers wurden Änderungen zur Förderungen von Sprachen und Sprachkursen aufgenommen. Besonders erfreut war der fzs über die Vorschläge von ESU Forderungen zu Aufenthalt und Studienbedingunegn von Geflüchteten und nicht EU-Bürger*innen auf zu nehmen Mitgliederangelegenheiten Bei den Mitgliederangelegenheiten hat sich das BM den Vorschlägen des Membership Coordinators William Benn in allen Vorschlägen angeschlossen. Die Mandatierung durch des AS empfahl dies auch. So wird die Mitgliedschaft von UBS (Bulgarien) und SOLG (Georgien) aufgehoben, wenn sie sich nicht bis zum kommendem BM melden und glaubhaft machen weiterhin Mitglied sein zu wollen. Bevor eine SU Mitglied bei ESU werden kann ist diese erst einmal candidate member. Der Status wurde für KKS (Albanien) und SCT (Türkei) aufgehoben und die Mitgliedschaft abgelehnt. Bei beiden gab es das Problem, dass diese seit einiger Zeit nicht mehr erreichbar sind und die weitere Existenz bezweifelt wird. Im Falle von NSS (Ukraine) wurde der Status als candidate member verlängert, da es Aufgrund des Krieges in der Ukraine im Moment für NSS sehr schwer ist zu arbeiten. Der moldawische Verband ASM hat einen Mitgliedsantrag gestellt. Mit einem Vertreter des Verbandes wurde eine Skype-Konferenz durchgeführt und stand so Rede und Antwort. ASM wurde als candidate member aufgenommen Statement EU2020 Das Programm EU2020 der EU wurde im März von der EU evaluiert. Die Ergebnisse hat ESU in einem Statement kommentiert, um die nächste Phase und 45

46 52-52_05-B-03 Bericht Board Meeting ESU die Nachsteuerungen im Programm politisch begleiten zu können. Das Statement war dem fzs zu positiv, Kritik war wenn überhaupt zu schwach formuliert. Es gab 14 Änderungsanträge zum Statement von denen 3 vom fzs waren, 3 vom fzs unterstützt wurden und 2 weiteren vom fzs zugestimmt werden konnte. Dies führte zu Änderungen in der Kritik an Studiengebühren und am möglichen Input vom Arbeitsmarkt in Hochschulbildung. Weiter wurde die Streichung von Bildung in der Austeritätspolitik durch ein Statement zur Investition in alle sozialen Bereiche ersetzt. Dieser Änderungsantrag war der umstrittenste im Statement, da viele SU ihr hochschulpolitisches Mandat überschritten sahen. Da sich neben den TOPICs jedoch die SU aus Spanien und Zypern für den Änderungsantrag einsetzten, wurde dieser angenommen. Die Änderungen des Papiers verbesserten es so sehr, dass der fzs der Gesamtfassung zustimmte. FASSUNG DES PAPIERS IM ANHANG 198 Haushalt Zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2015 gab es einen Änderungsantrag des EC, der die Zuführung zu den Rücklagen um e reduzierte. Dieser Änderungsantrag wurde nötig, da der Entwurf des Haushaltsplanes noch von einer Annahme der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ausging Mit dieser einen Änderung wurde der Haushalt angenommen. Dem Haushalt gingen einige Diskussionen voraus, da mit dem Haushalt auch einige politische Entscheidungen getroffen werden. So wurde z.b. die Gebühren für den Students QA Experts Pool festgelegt. 207 Arbeitsprogramm Das gesamte Arbeitsprogramm bei ESU besteht aus einer Dreijährigen Strategie, die Kontinuität in der Arbeit gewährleisten soll, und dem Arbeitsprogramm für das Jahr. Auf diesem BM wurde neben dem Arbeitsprogramm für das kommende Jahr auch eine neue Strategie (bis 2017) beschlossen. Arbeitsprogramm und Strategie hatten im Entwurf keine wesentlichen 46

47 52-52_05-B-03 Bericht Board Meeting ESU Initiativanträge Bei diesem TOP werden bei ESU sowohl Internal Motions als auch Resolutionen behandelt. Internal Motions haben meist interne Arbeitsaufträge als Ziel. Hier gab es aus dem TOPICs-Netzwerk Anträge bezüglich Menschenrechte (s.u.). Bei Resolutionen werden Forderungen an Dritte gestellt. Hier hat der fzs eine Resolution eingebracht in der ESU die Gebühren für Nicht-EU-Bürger*innen bei Uni-Assist ablehnt und Gebührenfreiheit fordert. Die Resolution wurde einstimmig angenommen. Eine Resolution der ÖH, die der fzs unterstüzt hat, war, dass ESU die ÖH bei ihren Aktivitäten gegen den Wiener Akademikerball unterstützt. Eine weitere unterstütze Resolution handelte von der Unterstützung des vss-unesusu bei der Schweizer Stipendieninitiative. Auch diese beiden Resolutionen wurden einstimmig angenommen Resolution Menschenrechte Die Delegation war mandatiert auch auf dem BM das Thema Menschenrechte zu thematisieren und sich dafür ein zu setzen, dass Board Meetings nicht mehr in Länder vergeben werden, die für eine grobe Verletzung der Menschenrechte bekannt sind. Innerhalb des TOPICS-Netzwerkes wurde das Thema Menschenrechte sehr ausführlich diskutiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Insgesamt wurden zwei Internal Motions auf dem BM behandelt die sich mit dem Thema Ausrichtende Union beschäftigten. Der fzs unterstütze beide Motions. Die eindeutigere Motion zur Prüfung der Menschenrechte fand keine Mehrheit. Der Antrag, welcher der Presidency aufträgt weitere Kriterien zur BM-Vergabe zu erarbeiten, wurde angenommen. AntragstellerInnen Isabella und Florian 47

48 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _05-B-07-2 AntragstellerInnen: Gegenstand: Tobi Warkentin 52-52_05-B-07 Bericht Ausschuss Sozialpolitik (Berichte) Änderungsantrag _05-B Ergänze: Los, SoPo PLATSCHER Mit einem Bild, das vielleicht Kindheitserinnerungen weckt platscher by_fan d5jbz6s.jpg Begründung erfolgt mit H2O AntragstellerInnen Tobi Warkentin 48

49 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _05-B-05-x AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss Studienreform 52-52_05-B-05 Bericht des Ausschusses Studienreform (Berichte) Änderungsantrag _05-B-05-x Der Ausschuss Studienreform (ASR) befasste sich auf seiner Sitzung in Kiel mit dem Rückblick auf das ESC zum Student Centered Learning und den Möglichkeiten, die sich für den fzs daraus ergeben. Im Speziellen wurden Möglichkeiten diskutiert, wie spezielle Studierendengruppen (ältere Studierende oder Studierende mit Kind) deutlicher und besser in die Wahrnehmung gebracht werden können. Nach einem Input zu Workloaderhebungen und -berechnungen beschloss der Ausschuss, dazu weitere Recherche zu betreiben, um eine Handreichung zum Thema zu entwickeln. Dabei sollen die Vor- und Nachteile sowie der jeweils notwendige Aufwand und die Methoden der von Hochschulen bisher genutzten Verfahren fokussiert werden. Adressaten sind dabei (gremienaktive) Studierende. Außerdem wird der Ausschuss den Leitfaden des Wissenschaftsrates zur institutionellen Akkreditierung kommentieren und die unterschiedlichen Kriterien sowie deren (teilweise) Gegensätzlichkeit zu den Kritierien 49

50 Änderungsantrag _05-B-05-x des Akkreditierungsrates herausarbeiten, bewerten und darstellen. Die geplante Übersicht über die unterschiedlichen QM-Systeme der Hochschulen wird neu angegangen und tabellarisch aufbereitet. Ziel ist hier ebenfalls eine Handreichung für Gremienaktive. Zur Bologna-Umfrage für internationale Studierende sieht der Ausschuss für dieses Jahr aus Zeitgründen keine Umsetzungsmöglichkeit. Der Ausschuss diskutierte und brainstormte ausführlich zu den unterschiedlichen Qualitätsaspekten von Promotionen. Außerdem wurden die ASR-relevanten Aspekte des fzs-beschlusses Zukunftspapier Hochschultypen gesichtet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Letztere sieht der Ausschuss als nicht gegeben an. Für das Jahr 2015/16 wurden dem Vorstand mehrere Seminarideen inkl. Konzeptvorschlägen zum Bereich Studienreform mitgegeben. Liebe Grüße, der Ausschuss Studienreform) Begründung Ergänzung des Berichts AntragstellerInnen Ausschuss Studienreform 50

51 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_07-Z-01 AntragstellerInnen: Gegenstand: Vorstand TOP 7: Änderung des Zwecks des Vereins (Änderung der Satzung) Zweck des Vereins anpassen Ändere 2 der Satzung wie folgt: 2 Zweck des Vereins 1. Zwecke des Vereins sind Bildung und Studierendenhilfe. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der fzs verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Satzungszwecke Bildung und Studierendenhilfe werden insbesondere verwirklicht durch: a) die Durchführung und Organisation von Bildungsveranstaltung und Vernetzungstreffen zur Diskussion und Zusammenarbeit mit und zwischen den Studierendenschaften in Deutschland, b) Informationsaustausch zwischen den Studierendenschaften, den Bundesfachschaftentagungen, Landeskonferenzen der Studierendenschaften und anderen Zusammenschlüssen, c) die Sicherstellung von und Ermutigung zu nationaler und internationaler Zusammenarbeit der Studierenden, d) Eintreten für die gesetzliche Verankerung der Verfassten Studierendenschaft als Körperschaft aller eingeschriebenen Studierenden mit politischem Mandat, Satzungs- und Finanzhoheit, 51

52 52-52_07-Z-01 Zweck des Vereins anpassen e) das Eintreten für die Berücksichtigung der Interessen und Förderung von Studierenden in der Hochschul- und Gesellschaftspolitik, f) die emanzipatorische Bildungsarbeit, g) den Einsatz gegen nationalistische, antisemitische, militaristische, rassistische und sexistische Positionen, h) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu den oben genannten Bereichen. 2. Der fzs ist ein demokratischer, weltanschaulich und parteilich nicht gebundener Verein. 3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen, begünstigt werden. Intention: Der satzungsgemäße Zweck des Vereins soll klarer die Arbeit des Vereins wieder spiegeln. Begründung Der Zweck der des Vereins laut Satzung und die Formulierung des Freistellungsbescheid zur Gemeinnützigkeit weichen zu stark voneinander ab. Durch die Satzungsneufassung 2014 wurde die Satzung des Vereins geprüft und die Abweichung vom Finanzamt bemängelt. Laut Freistellungsbescheid ist der gemeinnützige Zweck des Vereins die Förderung von Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe. Diese Formulierung wäre mit Bildung und Studierendenhilfe abgedeckt. Verloren gehen der potenziell gemeinnützige Zweck Wissenschaft und Forschung und der potenziell gemeinnützige Zweck Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Für beides könnte der fzs ebenfalls freigestellt werden. Dies wäre neu zu beantragen. Das Finanzamt kann aus den Tätigkeitsberichten der letzten Jahre jedoch weder Wissenschaft und Forschung noch Unterstützung hilfsbedürftiger Personen herauslesen. Zusätzlich bemängelt das Finanzamt den ungenauen Ausdruck Förderung in den Punkten b) c) und d) der aktuell gültigen Sitzung. Hier sollten genauere, aktivere Beschreibungen der Förderungen eingefügt werden. Mit diesem Antrag macht der Vorstand Vorschläge, die die Arbeit des Verbandes widerspiegeln sollen. Gerade im Zusammenhang mit den 51 und 52 muss der fzs entscheiden, wie er auf die 52

53 52-52_07-Z-01 Zweck des Vereins anpassen Äußerung des Finanzamtes reagieren möchte. Mit diesem Antrag ermöglicht der Vorstand den Mitgliedern die notwendige Änderung des Vereinszwecks anzustoßen. Mindestens wird hierdurch die Diskussion über die Richtung einer potenziellen Änderung des Vereinszwecks auf einer der folgenden Mitgliederversammlungen angestoßen. AntragstellerInnen Vorstand 53

54 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-08 AntragstellerInnen: Gegenstand: Christopher Bohlens u.a. TOP 8: Inhaltliche Anträge Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung der Aufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen ) Der fzs wird sich dafür einsetzen, dass ESU mittelfristig das Finanzierungsmodell des ESU-QA-Pools als Solidaritätsmodell auf Grundlage von Aufwandsentschädigungen der studentischen Gutachter*innen zu überdenken und es in Richtung eines von den Aufwandsentschädigungen unabhängiges Modell weiterzuentwickeln. 2) Der fzs wird darauf hinwirken, dass ESU kurzfristig das aktuelle Finanzierungsmodell des ESU-QA-Pools als Solidaritätsmodell auf Grundlage von Aufwandsentschädigungen der studentischen Gutachter*innen an die Anwendung des Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union anpasst. Begründung Zu 1) Den Antragstellern erscheint es seltsam, dass im Falle des ESU QA-Pools Studierende selber für Ihre Beteiligung an Qualitätssicherung einen finanziellen Beitrag leisten müssen. Der ESU QA Pool besteht derzeit aus zirka 60 54

55 52-52_08-I-08 Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung der Aufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen Mitglieder*innen, die sich durch sehr hohe Kompetenzen im Bereich von Qualitätssicherung in Higher educational institutions (HEI) auszeichnen. Dieser Pool wurde 2009 gegründet und besteht aus Mitglieder*innen der 39 Mitgliedsländer von ESU. Die Besetzung ändert sich einmal jährlich, verwaltet wird dieser durch ein Steering Committee. Die Poolmitglieder*innen werden für Verfahren der EUA IEP Institutional Evaluation Programme, von EN- QA für die Akkreditierung von nationalen Akkreditierungsagenturen sowie für Verfahren an HEIs angefragt. Im nationalen Kontext wird sowohl der Studentische Pool in Deutschland, wie auch die entsprechenden Einrichtungen in der Schweiz und Österreich von den Qualitätssicherungsagenturen bzw. von der öffentlichen Hand unterstützt und ist in die Strukturen der nationalen Studierendenvertretung strukturell integriert. Die Aufwendungen der Koordination sowie der Verwaltung werden über Overheadkosten und die Unterstützung von Stakeholdern abgedeckt. Studierende, die das System als studentische Gutachter*innen unterstützen, erhalten für ihr mehrtätiges Engagement eine Aufwandsentschädigung. Diese liegt im Regelfall zwischen 500 Euro (Programmakkreditierung) und Euro (Systemakkreditierung). Gemäß der Tabelle in der ESU-Selbstverpflichtungserklärung reichen die Honorare bei europäischen Verfahren wohl von 0 bis zu über Euro, wobei der Regelfall nach Erfahrung der Antragssteller im Bereich Euro für das mindestens dreitägige Verfahren plus der entsprechenden Vor- und Nachbereitungszeit, liegt. Der abzufühlende Anteil beginnt bei 30% und steigt auf bis zu 75% (vgl. Tab. 1). Tab.1: Abzuführende Anteile nach der ESU QA pool Solidarity Policy Experts fee FROM ToESU QA pool Solidarity Policy A0 e-500 e 30% B501 e e 40% C1.001 e e55% D1.501 e e65% E2.001 e e70% F2.501 e -75% Nachfolgend soll anhand von drei Beispielen, noch einmal dargestellt werden, was mit verschiedenen Aufwandsentschädigungen passiert: Höhe der AufwandsentschädigungAnteil Gutachter*in Anteil ESU 750 Euro450 Euro300 Euro Euro 675 Euro825 Euro Euro 700 Euro1.300 Euro Dies führt dazu, dass der Anteilswert für die studentischen Experte, die Summen bei nationalen Verfahren deutlich unterschreitet. Dies scheint kurios und wird den erweiterten Anforderungen an die Gutachter*innen nicht gerecht. Zudem ergeben sich aus der freiwilligen Spende an ESU auch bisher unbeantwortete steuerrechtliche Fragestellungen für die studentischen Gutachter*innen, da diese die erhaltene Aufwandsentschädigung vollständig und ohne Abzug des ESU-Abführungsanteils versteuern müssen. Vor diesem Hintergrund scheint es schwierig, weitere Studierende für ein Engagement im ESU-QA-Pool nachhaltig zu motivieren. Partizipationshürden für ein Engagement in europäischer Dimension sind beispielsweise sehr umfangreich. Nachdem Erfahrungen im nationalen Qualitätssicherungssystem 55

56 52-52_08-I-08 Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung der Aufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen gemacht worden sind, nehmen diese Studierenden im Regelfall erst im fortgeschrittenen Studium Kenntnis vom ESU-QA-Pool. Dieser soll jährliche Calls durchführen, welcher es Studierenden ermöglicht, sich für eine Mitgliedschaft im ESU-QA-Pool zu bewerben. Neben einem Nominierungsschreiben der nationalen Studierendenvertretung (benötigt eine entsprechende Bewerbung an dieser Stelle) ist auch ein umfangreicher Fragenkatalog auszufüllen. Nach der Entscheidung durch das entsprechende Steering Committee, sollen die Studierenden eines der organisierten Trainings besuchen. In den letzten zwei Jahren jedoch, fanden weder regelmäßige Calls noch Seminare statt. Zudem bedauern die deutschen Mitglieder des ESU-QA-Pools, dass Ausschreiben für Verfahren sehr kurzfristig stattfinden, die Webseiten nicht gepflegt werden und auch Verträge nicht beidseitig zugestellt werden. Es ist daher nicht vollends deutlich, inwiefern die verpflichtend abgeführten Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt werden. Diese Punkte ergänzt um die Tatsache, dass die Studierenden die einzige Gruppe (im europäischen Kontext) sind, welche Teile Ihrer Aufwandsentschädigung abführen müssen, um partizipieren zu können, bilden eine ausreichende Grundlage, dass hier Handlungsbedarf in Richtung einer Weiterentwicklung besteht. Ergänzend zu 2) Da Punkt 1 eine mittelfristige Perspektive hat und strukturelle Veränderungen benötigt, kann der unglückliche Zustand mit dem zweiten Punkt zeitlich kurzfristiger etwas abgeschwächt werden. Unstreitig sollte sein, dass die Kaufkraft in Europa aktuell leider unterschiedlich ist und die Bemühungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union keinen kurz- oder mittelfristigen Prozess darstellen. 100 Euro in Dänemark stellen somit einen anderen Gegenwert als 100 Euro in einem südosteuropäischen ESU-Mitgliedsland dar. Die Abführungstabellen sollten daher einem vergleichbaren System angepasst werden. Hierbei soll ein bestehendes System zurückgegriffen werden, was aber zeitgleich auch eine entsprechend adäquate Erstattung der Aufwendung für alle studentischen Gutachter*innen sicherstellt. Als Orientierung für die rein quantitative Bewertung der unterschiedlichen Lohnniveaus stellen die Antragssteller*innen den Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union[1] in den Diskussionsraum. Entsprechende Koeffizienten für nicht EU-Länder sind ebenfalls vorhanden.[2] Setzt man die nationalen Werte in ein reziprokes Verhältnis zum Abführungsanteil (siehe Beispiel), ergibt sich nach Auffassung der Antragssteller*innen ein kurz- und mittelfristig besseres System. Beispiel: Aufwandsentschädigung: Euro (Anteil der Abführung nach ESU QA pool Solidarity Policy: 55%) Indexwert Land Dänemark (131,3 %) Indexwert Land Deutschland (96,4 %) Indexwert Land Kroatien (72,2 %) 56

57 52-52_08-I-08 Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung der Aufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen (100/131,3)*55% = 41,88 % (100/96,4)*55% = 57,05 % (100/72,2)*55% = 76,17 % 628,20 e Abführung 855,75 e Abführung 1.142,55 e Abführung 871,80 e Gutachter*in 644,25 e Gutachter*in 357,45 e Gutachter*in Diese unterschiedliche Höhe der Auszahlung darf natürlich nicht zu einem veränderten Auswahlverfahren bei den studentischen Expert*innen beim Steering Committee führen. Wie der bisherige Auslosungsprozess im Detail funktioniert, ist auch den Antragssteller*innen nicht bekannt. Mit diesem Vorschlag sehen wir jedenfalls eine fairere Bezahlung der Gutachter*innen als erfüllt an. [1] [2] Eine ordentlich formatierte Version ist unter abrufbar. AntragstellerInnen Christopher Bohlens, Alexander Buchheister, Nils Raulf, Raphael Kiesel Unter Beteiligung der deutschen ESU QA Pools sowie weiterer Stakeholder (u.a. Koordinierungsausschuss des Studentischen Akkreditierungspools) 57

58 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-07 AntragstellerInnen: Gegenstand: Vorstand TOP 8: Inhaltliche Anträge Hochschule für alle: Hochschulzugang für Geflüchtete ermöglichen! Die 52. Mitgliederversammlung des fzs möge beschließen: Hochschule für alle: Hochschulzugang für Geflüchtete ermöglichen! Für kaum eine gesellschaftliche Gruppe bestehen so viele Zugangshürden zum deutschen Bildungssystem wie für Asylbewerber*innen. Behördliche Studierverbote und andere bürokratische Hindernisse, die Unmöglichkeit der Studienfinanzierung und unzureichende Kapazitäten in Studienkollegs zeugen von einem strukturellen Rassismus, der unsere Gesellschaft durchzieht. Somit wird das Menschenrecht auf Bildung unterwandert und die gesellschaftliche Teilhabe dieser Gruppe verwehrt. Als Studierende und Mitglieder der Hochschulen sind auch wir Teil solcher diskriminierenden Strukturen und Ausschlussmechanismen und damit mitverantwortlich für ihre Beibehaltung oder Überwindung. Unter anderem folgende Hürden gilt es politisch zu überwinden: Studierverbote: In einigen Bundesländern (z.b. Berlin, Brandenburg, Thüringen) erteilen Ausländerbehörden vielen Asylbewerber*innen individuelle Studierverbote, die als Auflage während des langjährigen Asylverfahrens zu beachten sind. Studienkolleg: Schulabschlüsse aus vielen Ländern, deren Schulsysteme z.b. nur 11 Schuljahre vorsehen, werden in Deutschland nicht als ausreichende Qualifikation für ein Hochschulstudium anerkannt. Für Studieninteressierte aus diesen Ländern ist der Besuch eines einjährigen Studienkollegs zur Vorbereitung auf ein Hochschulstudium verpflichtend. 58

59 52-52_08-I-07 Hochschule für alle: Hochschulzugang für Geflüchtete ermöglichen! Doch die Plätze im Studienkolleg, auf die sich auch viele Bildungsinländer*innen ohne Abitur bewerben, sind viel zu knapp. Dies stellt einen weiteren effektiven Ausschlussmechanismus dar. uni-assist: Das Bewerbungsverfahren für ausländische Studierende regeln viele deutsche Hochschulen mittlerweile über den privaten Verein uni-assist e.v., der durch hohe Gebühren, schlechte Erreichbarkeit, häufig intransparente Entscheidungen und mangelnde institutionelle Anbindung an die Universitäten (und deren Mitbestimmungs- und Kontrollstrukturen) für ausländische Studierende generell eine erhebliche Hürde darstellt. Hiervon sind auch Geflüchtete im Besonderen betroffen. Zeugnisse: Ohne vollständige Zeugnisdokumente ist an vielen Hochschulen keine Bewerbung möglich (vor allem nicht über uni-assist ). Menschen, die fliehen müssen, haben aber häufig keine Gelegenheit, ihre Dokumente mitzunehmen und können sie in vielen Fällen auch später nicht besorgen. In manchen Ländern werden Zeugnisse und andere Dokumente von Behörden als Druckmittel zurückgehalten, um Menschen an der Flucht zu hindern, zur Rückkehr zu nötigen oder sie (wie z.b. im Sudan) zum Militärdienst in Kriegsgebieten zu zwingen. Krankenversicherung: Hochschulen dürfen nach Bundesrecht nur Menschen mit Krankenversicherung zur Immatrikulation zulassen für Asylbewerber*innen, deren begrenzte Gesundheitsversorgung im Einzelfall über das Sozialamt geregelt wird, ist das eine weitere Hürde, die ggf. nur durch private Krankenversicherungen zu umgehen ist: ein weiterer Kostenfaktor. Finanzierung: Die Studienfinanzierung ist für Geflüchtete fast unmöglich: Von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz sind Studierende pauschal ausgeschlossen; der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Asylbewerber*innen stark eingeschränkt bis vollständig versperrt; BAföGberechtigt sind sie mangels in Deutschland arbeitender Eltern oder eigener Arbeitsmarkterfahrung im Normalfall nicht, was sie auch von Stipendien der vom Bund finanzierten Stiftungen ausschließt. Visa: Für einen Hochschulzugang via Studierendenvisum schließlich ist bislang der Nachweis großer Geldvermögen oder wohlhabender Bürg*innen notwendig. Eine vereinfachte Vergabe von Studierendenvisa an Geflüchtete würde diesen sofort eine Perspektive bieten. 59

60 52-52_08-I-07 Hochschule für alle: Hochschulzugang für Geflüchtete ermöglichen! Im Sinne der Umsetzung des Rechts auf Bildung für alle fordern wir den Abbau aller Zugangsbarrieren für ausländische Studieninteressierte unter Berücksichtigung der besonderen Umstände Geflüchteter. Dies beinhaltet auch die aktive finanzielle und organisatorische Unterstützung ihrer Studienvorhaben. Begründung Der Antragstext stammt von der Gruppe [accessforall] von der FU Berlin, die uns gebeten haben, diesen Antrag an die 52. Mitgliederversammlung zu stellen, da sie selbst leider nicht vor Ort sein können. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. AntragstellerInnen Vorstand 60

61 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-06 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss der Student*innenschaften TOP 8: Inhaltliche Anträge Menschenrechte sind nicht verhandelbar Noch immer werden weltweit täglich Menschen in ihren Menschenrechten verletzt. Seien dies nun die Rechte von Frauen*, von LGBTI* oder Asylsuchende, um nur einige besonders betroffenen Gruppen zu nennen. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema muss ein zentrales Thema des Verbandes in Zukunft sein. Die Wahrung von Menschenrechten sind nicht nur die Grundpfeiler einer freien und demokratischen Gesellschaft, sondern auch die Grundpfeiler jeglichen wissenschaftlichen Handelns und jeglicher Auseinandersetzung von Studierenden wie Wissenschaftler*innen mit den Fragen der Zeit. Eine Sache die in einigen Ländern bis heute nur unter Verfolgung, Folter und Tod möglich ist. Daher ist es auch unsere Pflicht hierbei verstärkt aktiv zu werden. Der fzs erklärt daher: Der fzs wird nicht mit Unternehmen kooperieren, die selbst, deren Tochteroder Zulieferbetriebe sowie Vertriebspartner, Menschenrechte missachten. Der fzs wird an keinen Tagungen in Ländern, in denen konsequent die Menschenrechte missachtet werden, teilnehmen. Mitgliedsschaftstaktische Gründe dürfen hierbei kein Argument für eine Teilnahme sein. Auf internationaler Ebenen, wird sich der Verband verstärkt dem Thema Menschenrechte zuwenden. Dabei wird der Verband Kontakt zu Menschenrechtsaktivist*innen herstellen und Studierendenschaften vor Ort bei ihrem Einsatz für Menschenrecht unterstützen. Der Verband wird sich selbstkritisch mit seiner eigenen Arbeit im Bereich der Menschenrechte in der Vergangenheit auseinandersetzten und daraus Schlüsse für die Zukunft ziehen. 61

62 52-52_08-I-06 Menschenrechte sind nicht verhandelbar Begründung Anfang Dezember 2014 fand in Azerbaidschan das Board Meeting (BM) der European Students Union (ESU) statt, an der auch eine Delegation des fzs teilnahm. Bzgl. der Ereignisse während des Board Meetings (BMs) wird auf den Bericht der Delegation verwiesen (52-52_05-B-03). Auf seiner zweiten Sitzung im November in Hamburg beschloss der Ausschuss der StudentInneschaften (AS) eine Position, in dem er den Verband strukturelles Versagen in der Auseinandersetzung mit der Menschenrechtslage in Aserbaidschan vorwirft (siehe: Kurzbericht zur 3. Sitzung des 51. AS per Mail über den Mitgliederverteiler am oder auch online: Dieser Antrag soll einer dauerhaften Auseinandersetzung mit dem Thema Menschenrechte dienen. AntragstellerInnen Ausschuss der Student*innenschaften 62

63 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-05 AntragstellerInnen: Gegenstand: Michael Schema und der AK Promotionsrecht des LAT NRW TOP 8: Inhaltliche Anträge Anforderungen an das Promotionsrecht Am Promotionsrecht beobachten wir viele Schwächen und fordern diese kurzfristig ab zu schwächen und langfristig durch ein neues Hochschulsystem zu lösen: Für Studierende von Fachhochschulen ist es bisher möglich an der FH zu promovieren, wenn es eine*n Professor*in an einer Universität gibt, der*die Arbeit wissenschaftlich betreut. Die Betreuung vor Ort wird von einem*einer Professor*in der FH vor Ort übernommen. Dies nennt sich kooperative Promotion. Dies funktioniert in der Theorie, praktisch finden sich jedoch zu wenig Uni- Professor*innen, die solche Kooperationen eingehen. Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel nach dem Master an eine Universität. Hier sehen Promotionsordnungen häufig Regelungen vor, die Studierende der eigenen Fakultät bevorzugen bzw. andere Studierende ausschließen. Dies widerspricht der Gleichwertigkeit der Masterabschlüsse und führt dazu, dass gerade FH Studierende zusätzliche Kurse besuchen müssen, um zur Promotion zugelassen zu werden. Aus diesem Grund ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Promotionsmöglichkeiten ein transparentes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren, welches den Master (oder gleichwertige Qualifikationen) als einzige Zugangshürde zur Promotion zulässt. Das Promotionssystem ist weiter zu verbessern, indem die Rolle von Prüfer*in und Betreuer*in grundsätzlich getrennt wird. Solange es diese Trennung an 63

64 52-52_08-I-05 Anforderungen an das Promotionsrecht Universitäten noch nicht gibt, sind FH Professor*innen bei der Promotionsprüfung als gleichwertige Prüfer*innen zur*zum Uni Professor*in zu zu lassen. Dies würde dazu führen, dass auch Universitätsstudierende eine*n zusätzliche*n Betreuer*in brauchen. Die Rollenverteilung zwischen FH- und Universitätsprofessor*innen muss im neuen Modell beide Möglichkeiten zulassen. Wir erwarten, dass Kooperationsbestrebungen von Universitätsfakultäten nur in begründeten Ausnahmen abgelehnt werden. Dies sollte vom Ministerium geprüft werden. Das Ministerium soll kooperative Promotionen finanziell unterstützen und weitere Anreize zur kooperativen Promotion schaffen. Zur einfacheren Vermittlung dieser Kooperationen fordern wir eine zentrale Anlaufstelle zur Vermittlung von Promotionen an Studierende und Absolvent*innen (bzw. gleichwertig Qualifizierte). Alle willigen Promovend*innen können auf diese Weise ein passendes Thema in kooperativer Betreuung finden. Langfristiges Ziel sollte sein, den Hochschulen grundsätzliches Promotionsrecht zuzusprechen. Denn auch mit den zuvor genannten kurzfristigen Forderungen liegt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vor, die sich nur auf diese Weise vermeiden lässt. So besteht eine hohe Gefahr, dass Universitäten eine Kooperation mit dem Verweis auf Kapazitäten ablehnen. Ein Promotionsrecht an Hochschulen würde die Universitäten demnach entlasten. Die Ungleichbehandlung bezieht sich jedoch nicht nur auf die Studierenden und Professor*innen, sondern auch auf die unterschiedlichen Disziplinen. Disziplinen, die nur an Fachhochschulen gelehrt werden und in denen nur dort geforscht wird, werden systematisch von der strukturierten Wissenschaft ausgeschlossen. Die Weiterentwicklung dieser Disziplinen im Rahmen von Promotionen ist dringend notwendig und wird durch Elitedenken verhindert. Insgesamt würde das Promotionsrecht für Fachhochschulen eine Stärkung der angewandten Forschung bedeuten. Die Forschung an Fachhochschulen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Grenzen zwischen den Hochschultypen verschwimmen zunehmend. Die Studiengänge sind seit der letzten Reform gleichwertig und auch der Zugang zu Universitäten wurde geöffnet. Wesentliche Unterschiede sind noch die unterschiedliche finanzielle Ausstattung und die formale Qualifikation der Professor*innen. Die Benachteiligung der Fachhochschulen in der Hochschulfinanzierung hält diese künstlich klein und verhindert oftmals eine stärkere Forschungsausprägung. Eine Versagung des Promotionsrechts an Fachhochschulen 64

65 52-52_08-I-05 Anforderungen an das Promotionsrecht vor dem Hintergrund der geringeren Forschungsaktivitäten ist also vor allem eine Forderung nach mehr Geld für Fachhochschulen. Die unterschiedliche formale Qualifikation der Professor*innen führt zu keinem Qualitätsunterschied der Forschung sondern ausschließlich zu unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Habilitation als einzigen Weg zum Doktorvater*mutter zu betrachten ist eine gewagte Absage an das Lernen in anderen Strukturen. Wer FH-Professor*innen zur Zeit schon in kooperativen Promotionen die Betreuung der Promovend*innen überlässt, erkennt die Forschungsleistung der FHs an. Zusammenfassend fordern wir, dass kurzfristig die aktuellen Promotionsbedingungen (für Fachhochschulstudierende) verbessert und ausgebaut werden. Diese Forderung beinhaltet einen Appell an das Ministerium, ein Augenmerk auf die Kooperation zwischen Universitäten und Hochschulen zu legen und Anreize für Kooperationen zu schaffen. Um Kapazitätsproblemen entgegenzuwirken, würde soll eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden. Das Verhältnis von Betreuer*in, Prüfer*in und Promovend*in muss ebenfalls neu geklärt werden. Da diese Regelungen jedoch nicht allen Problemen entgegenwirken, ist langfristig ein gleichwertiges Promotionsrecht von Fachhochschulen notwendig. AntragstellerInnen Michael Schema und der AK Promotionsrecht des LAT NRW 65

66 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-04 AntragstellerInnen: Gegenstand: Johannes Starosta TOP 8: Inhaltliche Anträge Aufhebung des Beschlusses Bildungsstreik2014-gegenArmut,Ausgrenzung, Leistungszwang des 51.AS Die fzs-mv möge beschließen: Der Beschluss Bildungsstreik 2014 gegen Armut, Ausgrenzung, Leistungszwang des 51. Ausschuss der Student*innenschaften wird aufgehoben, Positionierungen auf der Webseite, die sich auf ihn beziehen, von ihr gelöscht. Begründung Der Beschluss (nachzulesen unter: entspricht in großen Teilen inhaltlich und von der Argumentation her den Antrag 50-I-6 Gegen die Einheitsfeier 2014 in Hannover Was ihr feiert: Armut, Ausgrenzung und Leistungszwang, der so zur 50. Mitgliederversammlung in Dortmund eingereicht und dort abgelehnt wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, warum wenige Monate später der AS dies anders entscheidet. Wenn dies Schule macht, können je nach politischer Zusammensetzung des AS in Zukunft immer bereits abgelehnte Anträge in leicht geänderter Form recycled beim AS erneut gestellt werden. Dazu kommt: Der Beschluss widerspricht im Abschnitt Leistungszwang wesentlich der geltenden Beschlusslage des fzs und führt somit das Arbeitsprogramm des fzs im Bereich Studienreform ad absurdum. 66

67 52-52_08-I-04 Aufhebung des Beschlusses Bildungsstreik2014-gegenArmut,Ausgrenzung, Leistungszwang des 51.AS Dies führte auch am 6. September 2014 zu einer inhatlichen Nachrage des Ausschusses Studienreform an den AS, die leider bis heute (Stand 6. Februar 2015, 23:00 Uhr) nicht beantwortet wurde, obwohl a) die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsprogramms zu den satzungsgemäßen Pflichten des AS gehört b) der Ausschuss Studienreform wissen wollte, ob das Arbeitsprogramm noch Bestand hat. Laut den Mitschriften zu den Sitzungen ( Dank hierfür an den StuRa der HTW Dresden für die Bereitstellung!) gab es hierzu entgegen erster Ankündigungen auch keine weitere Diskussion im AS. In Folgenden gebe ich die wesentlichen Punkte aus der Anfrage des Ausschusses wieder. Sie geben übrigens auch eine gute Übersicht über die geltende Beschlusslage im Bereich Studienreform: Die Bologna-Erklärung ist zunächst auf die Schaffung einer European Higher Education Area gerichtet, also eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums. Dies umfasst folgende Punkte (in eckigen Klammern ist immer ein Verweis auf die bestehende Beschlusslage samt beschließender MV): Ein System von Abschlüssen, die leichter anzuerkennen und besser vergleichbar sind. Hierzu zählt die Einführung des diploma supplements um die Transparenz zu verbessern; [vgl. IhA Studentische Mobilität erhöhen und sozial gerecht gestalten, [MV 23, Anerkennung... ; IhA DQR als Chance für Durchlässigkeit und Öffnung des Bildungssystems nutzen, MV 44] Ein zweistufiges System von Studienabschlüssen: ein erster, berufsqualifizierender Zyklus von mindestens drei Jahren, und ein zweiter Zyklus (Master/Promotion), der den Abschluss des ersten Zyklus voraussetzt; [vgl. IhA DQR als Chance für Durchlässigkeit und Öffnung des Bildungssystems nutzen, MV 44] Ein Leistungspunktesystem nach dem ECTS-Modell, das z.b. bei Austauschmaßnahmen im Rahmen von Erasmus zur Anwendung kommt Leistungspunkte sollen auch durch alternative Lernmethoden (non-higher education/lifelong learning) erworben werden können (soweit die betreffende Hochschule dies anerkennt) [vgl. IhA ECTS verbessern und weiterentwickeln, MV 22] Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Wissenschaftler*innen: Beseitigung von Mobilitätshemmnissen aller Art; [vgl. IhA Studentische Mobilität erhöhen und sozial gerecht gestalten, MV 23, Warum StudentInnen..., vgl. IhA Studentische Mobilität fördern, MV 46, Anerkennung ] 67

68 52-52_08-I-04 Aufhebung des Beschlusses Bildungsstreik2014-gegenArmut,Ausgrenzung, Leistungszwang des 51.AS Die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung;[vgl. IhA Anforderungen an die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems, MV 31] Die europäische Dimension in der Hochschulausbildung: Erhöhung der Zahl der Module, Studiengänge und Lehrpläne, deren Inhalt, Ausrichtung und Organisation eine europäische Dimension aufweist. Der fzs hat sich also in der Vergangenheit entschlossen, den Bolognaprozess mitgestalten zu wollen und weiterzuentwickeln, anstatt ihn grundsätzlich in Frage zu stellen (welche der beiden Ansätze richtig ist, darüber lässt sich natürlich trefflich streiten). Nun kann diese Beschlusslage natürlich auch jederzeit geändert werden, das aktuelle Arbeitsprogramm im Bereich Studienreform stellt den Bologna-Prozess allerdings nicht grundsätzlich in Frage (zitiert nach: Anerkennung Der Ausschuss arbeitet zum Thema Anerkennung. Hierzu gehört sowohl die Anerkennung von non-formalen und informellen Qualifikationen. Bei formalen Qualifikationen arbeitet der Ausschuss zu pauschalen und individuellen Anerkennungsmethoden. Ziel der Arbeit ist einerseits Informationsmaterial für den Verband zu erstellen (z.b. Umsetzungsmöglichkeiten) und andererseits progressive Anerkennungskonzepte über den Verband hinweg zu bewerben. Yerevan-Konferenz In Vorbereitung auf die Yerevan-Konferenz bespricht der Ausschuss neue Steurerungsmodelle des Bologna-Prozesses und wägt in einer Positionierung für den Verband Bottom-Up und Top-Down Modelle ab. Zusammen mit den Auschuss Internationales und dem Ausschuss Sozialpolitik sollen die relevanten Themen der Konferenz für den Vorstand und die Entscheidungsgremien vorbereitet werden. Master Der Ausschuss erstellt gemeinsam mit dem Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur eine Übersicht über Masterplatzkontingente und -politik in den Ländern. Zur Unterstützung von Studierendenschaften erarbeitet der Ausschuss einen Argumentationsleitfaden zu Masterstudiengängen, -zugangsregelungen und -zulassungskonzepten. Akkreditierung Im Bereich Akkreditierung sichtet der Ausschuss die Positionierung im Hinblick auf Systemakkreditierung. Er erstellt Informationsmaterial zu Qualitätsmanagementsystemen für Studierendenschaften an deren Hochschule Systemakkreditierungen stattfinden. Weiter sollen die Kritierien der Programmakkreditierung auf ihre Vollständigkeit und Aktualität bzw. Aussagekraft (in Zeiten von Re-Re-Akkreditierungen) hin überprüft werden. Hierzu soll auf Erfahrungen des Studentischen Akkreditierungspools zurückgegriffen werden. Der Ausschuss diskutiert und prüft die Möglichkeiten einer Handreichung zu den Punkten Modulprüfungen und Constructive Alignment mit Hinblick auf geeignete Prüfungsformen Umfrage Gemeinsam mit dem Ausschuss Internationales soll die Möglichkeit einer follow-up Bologna-Umfrage 68

69 52-52_08-I-04 Aufhebung des Beschlusses Bildungsstreik2014-gegenArmut,Ausgrenzung, Leistungszwang des 51.AS ggf. speziell für internationale Studierende geprüft und realisiert werden. Ebenso werden die Ergebnisse der Bologna-Umfrage ausgewertet und in die Arbeitsprozesse des Ausschusses eingebunden. Workload Der Ausschuss sichtet bisherige Methoden/Verfahren zur Workloadmessung und -evaluation. Daran anschließend erstellt der Ausschuss einen eigenen Vorschlag zu Vorgehensweise und Methodik sowie einen Leitfaden für Studierendenschaften/Gremienaktive. Im Rahmen dieser Tätigkeit prüft der Ausschuss die existierenden Positionspapiere zu diesem Themenfeld auf Aktualität. Auskunft Für Studierende/Studierendenschaften steht der Ausschuss weiterhin als Ansprechpartner für spezielle Probleme im Bereich Studienreform zur Verfügung. Im Laufe des Jahres werden Möglichkeiten getestet, wie man die Erreichbarkeit und Auskunftsmöglichkeiten beschleunigen und optimieren kann. Zu den angefragten Problemen/Hilfestellungen erstellt der Ausschuss bei überregionaler Bedeutung/grundsätzlichen Problematiken öffentlich die wesentlichen Informationen zur Verfügung. In diesen Zusammenhang sei auch auf zwei Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen hingewiesen (vgl hierzu die Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkretierung in der Fassung vom die leider sowohl von studentischer Seite, als auch den übrigen Akteur*innen regelmäßig übergangen werden: Befähigung zu gesellschaftlichen Engagement Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit Beides sind Themenbereiche, die gerade auch von Studierendenvertretungen umbedingt stärker vorangetrieben werden sollten, dies setzt aber die Bereitschaft zur Mitgestaltung voraus. Im obengenannten AS-Beschluss findet sich hingegen folgende Positionierung, die momentan auch auf der fzs-webseite direkt verlinkt ist: Leistungszwang Happy Birthday Bologna-Reform! Mögest du auch weiterhin Studis knechten für Europa. Bologna ist das elitäre Gegenstück zu Hartz IV. Die Studierenden werden in kürzester Zeit unter größtmöglichem Druck durch die Hochschulen getrieben inklusive Sanktionen, sollte das nicht funktionieren. Langzeitstudiengebühren, straffe Prüfungsordnungen und immense Leistungsanforderungen durch potenzielle Arbeitgeber_innen sorgen schon zu Beginn des Studiums für eine imaginäre Peitsche, die die Studis zu Höchstleistungen antreiben soll. Während Hartz IV-abhängige Menschen von Jobcentern 69

70 52-52_08-I-04 Aufhebung des Beschlusses Bildungsstreik2014-gegenArmut,Ausgrenzung, Leistungszwang des 51.AS zu asketischer Lebensweise erzogen werden, wird die Bildungselite durch Turboabi und Turbostudium in die Arbeitsmarktverwertung geschickt. Nebenbei wird fleißig aussortiert. Und die Studis freuen sich über die Misserfolge ihrer Kommiliton_innen. Die meisten merken nicht mal mehr, wie sehr sie den Konkurrenzkampf mitkämpfen. Der Leistungsdruck sitzt tief und nimmt unsolidarischste Formen an. Neben der pauschalen Unterstellung, dass Studierende sich über Misserfolge anderer freuen, die alleine für sich schon eine sehr bedenkliches Bild vermittelt ( Dieser sogenannte studentische Dachverband hält also alle Studierenden für unsolidarisch und elitistisch ), wird hier einerseits sachlich falsch (Die ersten Hartz4-Entwürfe kommen aus dem Jahr 2002, die Bologna-Konferenz fand 1999 statt, die vorangegangene Lissabon-Deklaration wurde bereits 1997 beschlossen), zum Anderen inhaltlich verkürzt (Bezug hauptsächlich alleine auf den Aspekt der Employability, die Bologna-Erklärung umfasst aber mehr, siehe oben!) eine grundsätzliche Ablehnung des Bologna-Prozesses postuliert. Dies ist für sich erstmal grundsätzlich eine legitime Haltung. Es ist allerdings hochgeradig widersprüchlich, einerseits die Ablehnung des Bologna-Prozesses bei einem Aufruf mitzutragen, den Prozess aber gleichzeitig mitgestalten zu wollen. Schließlich trägt eine Mitgestaltung des Prozesses nach der Logik des Aufrufes doch mit zur Knechthaft von Studierenden bei und legitimiert somit den Status Quo. Nun bin ich durchaus der Ansicht, dass auch in besagten Status Quo der Bologna-Reform Verbesserungen möglich und erreichbar sind. Dies setzt aber den Wille zur Mitgestaltung voraus, anstatt einfach nur das Heil durch eine grundlegende Änderung der Verhältnisse zu postulieren und solange jegliche Weiterentwicklung im Rahmen des Bestehenden zu verweigern. Diesen Willen zur Mitgestaltung hatte der fzs in der Vergangenheit und es wäre absolut wünschenswert, dies beizubehalten. Sollt dies nicht mehr gewünscht sein, möchte ich an dieser Stelle dem fzs die Empfehlung ausprechen, nicht mehr als pooltragende Organisation beim studentischen Akkredetierungspool mitzuwirken oder diesem Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, trägt dies doch mit zur besagten Knechtschaft der Studierenden bei. 70

71 52-52_08-I-04 Aufhebung des Beschlusses Bildungsstreik2014-gegenArmut,Ausgrenzung, Leistungszwang des 51.AS AntragstellerInnen Johannes Starosta 71

72 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-03 AntragstellerInnen: Gegenstand: Christopher Bohlens u.a. TOP 8: Inhaltliche Anträge Studierendenvertreter*in des Jahres 1 2 Der fzs lobt folgenden Preis aus: Studierendenvertreter*in des Jahres Projektidee Die Grundidee hinter der Verleihung der Auszeichnung Studierendenvertreter*in des Jahres ist es, über die Identifizierung von Studierendenvertreter*innen, die einen entscheidenden Einfluss auf positive Veränderungsprozesse an ihrer Studierendenvertretung genommen haben, die Leistung und Bedeutung von Studierendenvertreter*innen zu würdigen und positiv in das Licht der Öffentlichkeit zu stellen. Darüber hinaus sollen der Diskussion über ein wissenschaftsadäquates Verständnis von Studierendenvertretungsführung neue Impulse verliehen werden. Der Preis wird durch den studentischen Dachverband freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) jährlich und erstmalig auf der Frühjahrs- Mitgliederversammlung 2016 vergeben. Dem Wettbewerb liegt ein mehrstufiges Auswahlverfahren zugrunde. Dieses basiert erstens auf einer indikatorengestützten Vorauswahl von Studierendenschaften mit einer im Vergleich zu den anderen Studierendenschaften besonders positiven Entwicklungsdynamik. Daran schließt sich in einem zweiten Schritt eine Befragung der Studierendenschaft der im Zuge der Vorauswahl identifizierten Studierendenvertreter*in an. Zusätzlich werden in diesem zweiten Schritt 72

73 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres Peers der Studierendenschaften befragt, beispielsweise die jeweiligen Vorsitzenden der legislativen Organe der Studierendenschaft. Datenzusammenstellung, -analyse und -aufbereitung für diese beiden Auswahlschritte werden durch den fzs geleistet. Das konzeptuelle und analytische Vorgehen wird in enger Abstimmung mit einer entsprechenden Arbeitsgruppe im fzs festgelegt. In jedem Jahr werden im Auswahlverfahren Schwerpunktthemen gesetzt. Im Jahr 2015 wird dies der Bereich Gender & Diversity sein. Weitere Schwerpunkthemen können sein: Überzeugen von Kritiker(inne)n Teamwork in der Studierendenschaft und Gremien Partizipative Führung Einbindung der Studierendenschaft in Partnerschaften und Netzwerke Unter Berücksichtigung aller Ergebnisse bestimmt in einem dritten und letzten Schritt eine Jury aus sechs anerkannten Expert(inn)en eine Gruppe von fünf bis sechs Finalist(inn)en welche auf den Internetseiten vom fzs vorgestellt werden und den bzw. die Studierendenvertreter*in des Jahres Die erste Auswahlstufe: Indikatorengestützte Vorauswahl 2.1 Grundkonzept Das Ziel der Vorauswahl ist es, aus der Gesamtanzahl der deutschen Studierendenvertretungen diejenigen herauszufiltern, die in den letzten Jahren ihre Leistung über verschiedene Bereiche hinweg signifikant verbessert haben. Der grundlegende Ansatz des ersten Auswahlschrittes ist es, die Leistung von Studierendenvertreter*innen in Indikatoren abzubilden, von denen anzunehmen ist, dass sie mit der Führungsleistung in Verbindung stehen und durch die Studierendenvertreter*in beeinflussbar sind. Schließlich wird angestrebt, die beste Studierendenvertreter*in zu identifizieren und nicht die beste Studierendenvertretung. Insofern werden auch stets nur Studierendenvertreter*innen in die zweite Auswahlrunde aufgenommen, die schon mindestens ein Semester im Amt sind. Außerdem werden, anstelle der Messung absoluter Leistungen, in erster Linie relative Leistungsentwicklungen untersucht. Der Analysefokus liegt damit weniger auf Ist-Zuständen, sondern primär auf Veränderungsprozessen. 73

74 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres Dahinter stehen zwei Absichten: Erstens soll die Dynamik der Entwicklung herausgestellt werden, die eine Studierendenvertreter*in in den letzten Jahren bzw. in der Amtszeit ihrer Studierendenvertretung durchlaufen hat, und zweitens sollen auch kleinere Studierendenvertretungen mit bedeutsamen Verbesserungen identifiziert werden können, die bei der Betrachtung absoluter Werte geringere Chancen hätten, in die engere Auswahl zu gelangen. Die zentrale übergreifende Herausforderung ist es, dabei der Profildiversität der Studierendenvertretungen Stichwort vielfältige Exzellenz gerecht zu werden, was auch über verschiedene weitere Veränderungen der untersuchten Kategorien und Indikatoren angestrebt wird Architektur und Punktesystem Im Rahmen des ersten Auswahlschritts werden wie schon angesprochen stets mehrere Hauptkategorien erfasst. Um die Entwicklung der Studierendenvertreter*innen in den einzelnen Kategorien zu bemessen, werden die erfolgreiche Teilnahme an Auditierungsverfahren, das Abschneiden in verschiedenen Wettbewerben und Wahrnehmung im öffentlichen Raum berücksichtigt. Dabei wird zwischen Fachhochschulen und Universitäten unterschieden, sofern dies notwendig ist und in der Entscheidung, welche Hochschulen es in den zweiten Auswahlschritt schaffen, wird ebenfalls betrachtet, wie viel Prozent der für den jeweiligen Hochschultyp möglichen Punkte eine Vertreter*in erlangt hat. Gemäß dem Anspruch, kleine Hochschulen nicht zu benachteiligen, wird bei eigenen Rechnungen stets versucht, Veränderungsleistungen prozentual zu erheben und absolute Zahlen allenfalls ergänzend zur Bemessungsgrundlage zu machen. Jede Kategorie beinhaltet verschiedene Einzelindikatoren. Der Erfolgin den einzelnen Indikatoren wird nach einem differenzierten Punktesystem mit der Vergabe einerunterschiedlichen Anzahl vonpunkten gewürdigt Die zweite Auswahlstufe: Befragung der Hochschulleitungen und deren Peers In der zweiten Auswahlstufe werden Informationen gesammelt, die es einer Jury ermöglichen sollen, zu beurteilen, inwieweit die überdie Vorauswahl identifizierten Erfolge undentwicklungen auf das Wirken der Studierendenvertreter*innen zurückzuführen sind und ob es sich bei den Studierendenvertretun- 74

75 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres gen um herausragende, innovative Studierendenvertreter*innen handelt. Mit diesem Ziel werden sowohl die Studierendenvertretungen selbst, als auch deren Peersgebeten, zu einigen Entwicklungen ihrer Hochschule und zur Führungsleistung der Studierendenvertreter*in Auskunft zu geben. Hierzu können als Peers die jeweiligen Vorsitzenden(innen) der legislativen Organe und die Vizepersonen in den exekutiven Gremien befragt. Durch dieses informed peer review -Verfahren wird es ermöglicht, Antworten aus verschiedenen Perspektiven zu spiegeln und zu kontrastieren. Die Befragung wird durchgeführt und ausgewertet vom fzs Befragung der Hochschulleitungen Die im Zuge der Vorauswahl identifizierten Studierendenvertreter*innen werden gebeten, über einen Fragebogen Auskunft über ihr Führungsverständnis, ihren persönlichen Führungsstil und über Zukunftsherausforderungen ihrer- Studierendenvertretung zu geben. Gemäß denthematischenschwerpunkten dereinzelnen Jahrewerden auch diesebereiche jeweilsexplizit berücksichtigt. Hinzukommen über diejahre hinweg variierende Bereiche, umjeweils andere Facetten von Führung in Studierendenvertretungen abzudecken Fragen an die Studierendenvertretungen: Führungsverständnis: Führungsaufgaben werden unterschiedlich interpretiert: Es geht um das Management persönlicher Beziehungen, aber auch um die Vermittlung von Werten oder die Gestaltung von Strukturen und Prozessen der Hochschule. Gibt es ein Erfolgsbeispiel aus Ihrer Führungspraxis in der Studierendenvertetung, an dem Sie Prioritäten und Zusammenspiel dieser und gegebenenfalls weiterer Aspekte aus Ihrer Sicht (gemäß Ihrem Führungsverständnis) verdeutlichen können? (Bitte beschränken Sie sich auf maximal Zeichen.) Persönlicher Führungsstil: Welche drei Adjektive würden Sie wählen, um Ihren persönlichen Führungsstil zu charakterisieren? (Bitte nennen Sie jeweils nur ein einzelnes Wort.) Karriereförderung: Attraktive Karrieremöglichkeiten sind Voraussetzung für gute Wissenschaft was haben Sie an Ihrer Studierendenschaft in Ihrer Leitungsfunktion für entsprechende Karrieremöglichkeiten Ihrer Mit- 75

76 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres arbeiter(innen) getan? (Bitte beschränken Sie sich auf maximal Zeichen.) Herausforderungen der Zukunft: Was sind, Ihrer Einschätzung nach, die größten Herausforderungen, denen Ihre Studierendenvertretung mittelfristig (binnen der nächsten fünf Jahre) begegnen wird? Was tun Sie bereits jetzt, um dafür gerüstet zu sein? (Bitte beschränken Sie sich auf maximal Zeichen.) Legitimation und Akzeptanz von Führungsentscheidungen: Studierendenvertreter*innen müssen häufig auch tiefgreifende Entscheidungen treffen. Wie sorgen Sie in Ihrer Studierendenvertretung für die Legitimation und Akzeptanz Ihrer Entscheidungen? Illustrieren Sie die genutzten Mechanismen bitte an einem Beispiel Ihrer Amtszeit. (Bitte beschränken Sie sich auf maximal Zeichen.) Befragung der Peers Des Weiteren werden Peers die Vorsitzenden der legislativen Organe zum Führungsstil und -erfolg der Studierendenvertreter*innen befragt, mit besonderem Blick auf die Schwerpunktbereiche des jeweiligen Jahrgangs. Darüber wird ermittelt, inwiefern die positiven Veränderungsprozesse an den Studierendenvertretungen maßgeblich von der Studierendenvertreter*in initiiert undgeprägt wurden. Mit Blick auf die einzelnen Gruppen von Peers werden mitunter verschiedene Aspekte erfragt Beispiele für in der Peer-Befragung berücksichtigte Aspekte: Wurden die Veränderungsprozesse der jüngsten Zeit an der Studierendenvertretung maßgeblich durch die Studierendenvertreter*in beeinflusst? Wirkte sich der Einfluss der Studierendenvertreter*in positiv auf diese Veränderungsprozesse aus? Trägt die Studierendenvertreter*in für ein funktionierendes Leitungsteam Sorge?Findet die Studierendenvertreter*in eine gute Balance zwischen Verantwortung und Delegation? Sorgt die Studierendenvertreter*in für eine klare Aufgabenverteilung? Geht die Studierendenvertreter*in konstruktiv mit Kritik um? 76

77 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres Weiß die Studierendenvertreter*in ihre persönlichen Beziehungen für die Führung zu nutzen? Vermittelt die Studierendenvertreter*in die Werte der Studierendenvertretung? Gestaltet die Studierendenvertreter*in Strukturen und Prozesse adäquat? Ist die Studierendenvertreter*in ein(e) gute(r) Krisenmanager(in)? Erkennt die Studierendenvertreter*in die relevanten Herausforderungen für die Studierendenvertretung? Schafft es die Studierendenvertreter*in, als Reaktion auf die identifizierten Herausforderungen zielführende interne Veränderungen anzustoßen? Vertritt die Studierendenvertreter*in die Studierendenvertretung gut nach außen? Hat sich die Studierendenvertreter*in für die Personalentwicklung und den Studienfortschritt der studentischen Beteiligten eingesetzt? Die dritte Auswahlstufe: Endauswahl Unter Heranziehung aller erhaltenen Antworten und Bewertungen sowie der indikatorengestützten Vorauswahl kürt abschließend eine Jury aus anerkannten Expert(inn)en eine Gruppe von fünf bis sechs Finalist(inn)en die auf den Internetseiten der Projektpartner portraitiert werden sowie den oder die Studierendenvertreter*innen des Jahres. Bei der Zusammensetzung der Jury wird auf die Heterogenität der Hintergründe Wissenschaft, Politik und Wirtschaft Wert gelegt. Zudem ist der bzw. die jeweilige Vorjahressieger(in) in der Regel in dem auf die Auszeichnung folgenden Jahr als Jurymitglied aktiv. Begründung siehe oben. 77

78 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres AntragstellerInnen Christopher Bohlens, Alexander Buchheister 78

79 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-02 AntragstellerInnen: Gegenstand: Johannes Starosta TOP 8: Inhaltliche Anträge Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit Die fzs-mv möge beschließen: Der fzs fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen, der Verlängung von Bearbeitungsfristen o.ä. aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen sowie medizinisches Fachpersonal von der Schweigepflicht zu entbinden. Begründung Auf der 42. Konferenz der Informatikfachschaften in Dortmund fand ein Arbeitskreis statt, der sich mit den Thema der Prüfungsunfähigkeit befasste. An immer mehr Hochschulen greift die Unsitte um sich, auf Basis eines Urteils desbundesverwaltungsgerichts von Studierenden die Aufhebung der Schweigepflicht ihrer Ärzt*innen zu erwarten. Dies ist in Hinblick auf Datenschutz und die Privatphäre der betroffenen Studierenden sehr problematisch. Das Abschlussplenum der42. Konferenz der Informatikfachschaften hat daher in Konsens eine Resolution beschlossen, die diese Praxis klar ablehnt. Da die KIF keinen Sprecher*innenrat oder dergleichen hat, der zwischen den Konferenzen sie vertritt, wurde derantrag als Privatperson von mir eingereicht, spiegelt aber die Meinung des Abschlussplenums der 42. KIF wieder. DieserAntrag wurde bereits zur letzten MV gestellt, konnte aber aus zeitlichen Gründen nicht 79

80 52-52_08-I-02 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit mehr befasst werden konnte, wurde er in den AS vertagt und erstmals auf der 3. AS-Sitzung in Heidelberg behandelt. Dort wurde von einen Vorstandsmitglied darauf hingewiesen, dass dieser Antrag so hinter früheren Beschlüssen des fzs zurückbleibt, da der fzs grundsätzlich fordert, dass es jederzeit möglich sein muss, sich von Prüfungen ohne Angabe von Gründen abzumelden. Dies deckt allerdings nicht alle denkbaren Fälle (Abschlussarbeiten, Labore mit Anwesenheitspflicht o.ä.) ab, weshalb AS und Antragssteller vereinbarten, dass der Antrag überarbeitet zur 4. Sitzung behandelt wird. Bei der Vorbereitung konnte der frühere Beschluss von mir nicht aufgefunden werden, entsprechender Input für mögliche Änderungsanträge ist mir hoch wilkommen. AntragstellerInnen Johannes Starosta 80

81 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-01 AntragstellerInnen: Gegenstand: Christopher Bohlens TOP 8: Inhaltliche Anträge Hochschulwatch.de tatkräftig unterstützen Der freie zusammenschluss von studentinnenschaften (fzs) tritt für das Projekt Hochschulwatch.de ein. Der fzs wird das Projekt insbesondere tatkräftig unterstützen durch: Bewerbung auf der Homepage des fzs für hochschulwatch.de (Mit-)Versendung eines Aufrufs an alle Hochschulen sich an dem Projekt inhaltlich zu beteiligen Innerhalb der Verbandsstrukturen auf das Projekt aufmerksam zu machen Weiterhin die vereinbarte finanzielle Unterstützung zu leisten und Studierendenschaften (mit-)anzuwerben Beiträgen von Studierendenschaften an das Projekt weiterleiten Inhaltliche Beiträge (Themenseiten) von Freiwilligen in das Wiki einpflegen Das Angebot durch Medienarbeit noch bekannter machen Weitere Daten für das Projekt zu recherchieren, um die Community wieder zu beleben Der fzs kämpft für Transparenz in der Wissenschaft, denn dies ist eine der Grundvoraussetzungen für ihre Freiheit. Hochschulen müssen ihre Verbindungen zur Wirtschaft meist nicht offenlegen. Das muss sich ändern! Weiterhin fordert der fzs: 81

82 52-52_08-I-01 Hochschulwatch.de tatkräftig unterstützen Die Offenlegung aller Verträge zwischen Wirtschaft und Wissenschaft Verpflichtende Sponsoringberichte der Hochschulen (Drittmittelhaushalt) Die Einbindung von Hochschulen als Informationsgeber in die Informationsfreiheitsgesetze Eine öffentliche, konkurrenzlose Ausfinanzierung der Hochschulen von Landes- und Bundesebene Begründung Das Projekt hochschulwatch.de wurde Anfang 2013 gemeinsam mit Transparency International Deutschland e.v. (TI), die tageszeitung (taz) und dem fzs gestartet. Das Internet-Portal sammelt Beispiele fragwürdiger Verbindungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Auf dem Portal sollen Beispiele fragwürdiger Einflussnahme an Hochschulen gesammelt werden, hierzu sind alle Statusgruppen aufgerufen, das Portal mit Fällen und Hinweisen zu füllen. Die meisten Kooperationen der fast 400 deutschen Hochschulen mit Unternehmen sind kaum bekannt. Es gibt keine Veröffentlichungspflicht für Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen. Leider wird das Projekt von dem Projektpartner fzs etwas stiefmütterlich behandelt. So findet sich beispielsweise bei der Suche auf der fzs.de Webseite nur eine Seite mit der damaligen Pressemitteilung zum Start am und eine Frage in den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2013 (Stand ). Andere Kooperationspartner sind mit der Unterstützung dort weiter wie u.a. die taz die immer wieder in ihrer Berichterstattung Bezug zu Hochschulwatch.de nimmt. Ein Relaunch von Hochschulwatch.de steht Mitte Februar 2015 bevor, mit einer komplett umgestalteten Webseite und einem offeneren Datenbanksystem. Wie kann der fzs das Projekt unterstützen? Durch Mithilfe aus der Community. Für über 70 Prozent der etwa 400 Hochschulen auf hochschulwatch.de wurden bereits Informationen über Verbindungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gesammelt. Um die Sammlung noch umfangreicher gestalten zu können, brauchen das Portal Mithilfe. Daher werden die folgenden Fragen gestellt: Welche Verbindungen zwischen Unternehmen und Forschung gibt es an Ihrer Hochschule? Gibt es an der Hochschule Lehrstühle, die aus der Wirtschaft gefördert werden? 82

83 52-52_08-I-01 Hochschulwatch.de tatkräftig unterstützen Werden einzelne Forschungsvorhaben von Unternehmen finanziert? Gibt es geheime oder öffentliche Verträge zwischen Vertretern aus der Wirtschaft und der Hochschule? Kooperiert das Career Center oder die Jobberatung der Hochschule mit Unternehmen? Trägt ein Institut, ein Gebäude oder ein Raum der Hochschule den Namen eines Unternehmens oder Wirtschaftsvertreters? Vergibt ein Unternehmen einen Preis oder Stipendien an Studentinnen und Studenten? Weitere Presseartikel zum Projekt: AntragstellerInnen Christopher Bohlens 83

84 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-09 AntragstellerInnen: Gegenstand: AStA Universität Lüneburg TOP 8: Inhaltliche Anträge Lernfabriken... meutern! Die unternehmerische Hochschule ist gescheitert! Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das unternehmerische Prinzip der gesellschaftlichen Verantwortung von Bildung und Wissenschaft, der Schaffung von sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Nachhaltigkeit und Frieden nicht gerecht wird. Die Rücknahme der Studiengebühren in ganz Deutschland war ein erstes Zeichen dafür, dass die Vorstellung von Hochschulen als Unternehmen und Bildung als Ware nicht mehr zu rechtfertigen ist. Nun stehen gegen die Abhängigkeit der Wissenschaft von unter anderem privatwirtschaftlichen Interessen und die hierarchischen Entscheidungsstrukturen die bundesweite Demokratisierung der Bildungsistitutionen sowie die Neuausrichtung der Wissenschaft für das Allgemeinwohl. Bundesweit werden die Hochschulgesetze entgegen dem neoliberalen Dogma novelliert, die Zivilklausel-Bewegung gewinnt immer mehr an Zulauf und das G8-Gymnasium befindet sich auf dem Rückzug. Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass ein anderes Bildungssystem möglich ist. Nun istes unsere Aufgabe, in Verbindung mit anderen gesellschaftlichenakteur_innen,für ein demokratisches, emanzipatorisches und erkenntnisorientiertes Bildungssystem zu kämpfen.leistungsdruck, undemokratische Strukturen sowie Unterfinanzierungmüssender Vergangenheit angehören. Mit folgenden Forderungen wollen wir die Landesregierungen daher an ihre Verantwortung erinnern: Die Ausfinanzierung der Hochschulen für gute Lehre und Forschung und die damit verbundene Beendigung der Abhängigkeit von Wissenschaft von Profitinteressen 84

85 52-52_08-I-09 Lernfabriken... meutern! Die Öffnung der Hochschulen durch die Abschaffung aller Bildungsgebühren Die Demokratisierung der Hochschulen durch die paritätische Mitbestimmung aller Statusgruppen und eine demokratisch und nicht unternehmerisch geprägte Entscheidungsstruktur Würdevolle Arbeitsbedingungen für Lehrende und Mitarbeitende Die Gewährleistung einer allgemeinwohlorientierten Wissenschaft durch die gesetzliche Verankerung einer Zivil- und Transparenzklausel Gerade die rapide wachsende Zahl von Studierenden zeigt die enorme Bedeutung des Studiums und der Wissenschaft für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen sich alle Statusgruppen (Lehrende, Angestellte und Studierende) als gleichberechtigte Teile der Hochschule sehen. Die Ausrichtung der Wissenschaft, die Gestaltung von Studium und Lehre und die Bedingungen, unter denen gelernt und gearbeitet wird, dürfen nicht von einer Statusgruppe gegen die anderen durchgedrückt werden. Ebenso wenig darf der Zugang zur Hochschule ein Privileg sozial Begünstigter bleiben. Vor allem Menschen aus prekären Verhältnissen oder mit sogenanntem Migrationshintergrund werden hier strukturell benachteiligt. Gerade in Bildungsinstitutionen muss eine Kultur der Demokratie und der Nachhaltigkeit gelebt werden, welche niemanden ausschließt, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wir sind alle ein bedeutender Teil dieser Auseinandersetzung und haben es in der Hand, zusammen mit Gewerkschaften, Lehrenden und Forschenden, die Alternative zur derzeitigen Bildungspolitik zu realisieren. Aus diesem Grund haben wir uns bundesweit in einem Bündnis zusammengeschlossen und wollen gemeinsam durch unsere Kampagne dafür sorgen, dass die unternehmerische Hochschule auf der Mülldeponie der Geschichte landet! Begründung Erfolgt mündlich. AntragstellerInnen AStA Universität Lüneburg 85

86 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-10 AntragstellerInnen: Gegenstand: Studierendenrat der FSU Jena TOP 8: Inhaltliche Anträge Unterstützung der Verfassungsbeschwerde zur Anwendungnichtveröffentlichter Prüfungsordnungen Die Mitglieder des freien zusammenschluss von studentinnenschaften sehendie Notwendigkeit, die in den vergangenen Jahren immer weiter gesunkene- Qualität hochschulischer Prüfungsordnungen und -verfahren aktuellverstärkt auch juristisch entgegenzutreten. In aktuellen gerichtlichenentscheidungen zum Prüfungsrecht zeigte sich zuletzt, dassverwaltungsgerichte die stets berührten grundrechtlichen Positionen(Art. 12 I GG) im Zweifel geringer gewichten als bloße Kapazitäs- undpraktikabilitätserwägungen der Hochschulen und so das grundlegendequalitätssicherungsproblem, dass auch nach erfolgreichen Akkreditierungsverfahren nicht gelöst ist, perpetuieren. Gerade im Prüfungsverwaltungsverfahren wird zu Gunsten scheinbarer- Schnelligkeit gegen grundlegende Regeln des Verwaltungsrechts aber auchder Grundrechtssicherung durch Verfahren verstoßen. Hinzu kommen oftschlecht geschulte Mitarbeiter_innen der Prüfungsämter und -ausschüssesowie bemerkenswerte Beratungsdefizite. Daher unterstützt der fzs den aktuell dem Bundesverfassungsgerichtvorliegenden Jenaer Rechtsstreit gegen die Anwendung nichtveröffentlichten/in Kraft getretener Prüfungsordnungen, auch in Form vonmodulkatalogen, und bittet seine Mitglieder um finanzielle Unterstützungund öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Musterverfahrens. 86

87 52-52_08-I-10 Unterstützung der Verfassungsbeschwerde zur Anwendungnichtveröffentlichter Prüfungsordnungen Begründung Im seit 2009 in den Instanzen anhängigen Verfahren hat dasbundesverwaltungsgericht hat zuletzt folgenden Leitsatz zurveröffentlichung formuliert, an dem sich nun andere Gerichte bundesweitorientieren dürften: Eine vom zuständigen Organ der Hochschule bereits beschlosseneprüfungsordnung kann übergangsweise vor ihrerbekanntmachung angewandt werden, wenn dies unverzichtbar ist, umverzögerungen des Studiums zu vermeiden, und sich die Studierenden ohneweiteres Kenntnis vom Inhalt der Prüfungsordnung verschaffen können. Zugleich ist es allerdings davon ausgegangen, dass Prüfungsordnungenoder andere Ordnungen, die prüfungsnormierend Grundrechte einschränkenwie z.b. Modulkataloge, wenn in ihnen Art, Inhalt, Dauer und Umfang vonprüfungen definiert werden, als Satzung zu veröffentlichen sind. Dieshat in Jena (trotz erfolgreicher (Re)Akkreditierung für alleba-ma-studiengänge niemals stattgefunden und stellt einen Makel dar, derdie seitdem ca Prüfungen betrifft von denen nicht zuletzt eineganze Anzahl auch zu Exmatrikulationen geführt haben. Der StuRa der FSUJena meint, ohne Rechtsgrundlage. In der anhängigen Verwaltungsstreitsache mit der FSU Jena stand diefrage zur Klärung, ob Prüfungsordnungen vor ihrem Inkrafttretenangewendet werden können, was die Veröffentlichung im Verkündungsblattvoraussetzt, und ob Modulkataloge, die ihrerseits die Prüfungsleistungenbeschreiben und daher nach Thüringer Recht als Satzungen zuqualifizieren sind, wurde mit Beschluß vom (6 B 43.14) dierevisionszulassung abgelehnt. Diese Klage, beim VG Gera noch erfolgreich, wurde in den bisherigeninstanzen vom StuRa unterstützt. Mit dem Beschluß des BVerwG ist dernormale Rechtszug nun abgeschlossen. Gegen diese Entscheidung, die weitefolgen für die Frage der Rechtssicherheit und in Bezug auf die Dogmatikbezüglich des Rechtsstaatsprinzips hat, wurden vor wenigen TagenVerfassungsbeschwerde eingelegt. Deren Begründung hat sich auch aus der Rechtsprechung des BVerfGselbst ergeben, dass festgestellt hatte: Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, daß förmlich gesetzte Rechtsnormenverkündet werden; denn die Verkündung stellt einen integrierenden Teilder förmlichen Rechtsetzung dar, ist also Geltungsbedingung. Verkündungbedeutet regelmäßig, daß die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer- Weise förmlich zugänglich gemacht werden, daß die Betroffenen sichverlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können. (BVerfGE 65, ) Grundlegend und nach längerer Zeit scheint es daher nötig, gemeinsam ineinem Basisverfahren gegen die schleichende Aushöhlung der studentischenrechte in den Prüfungsverfahren zu opponieren, die sich als eine derfolgen von Vermarktlichung aber auch unternehmensförmiger Steuerung derhochschulen ergeben, 87

88 52-52_08-I-10 Unterstützung der Verfassungsbeschwerde zur Anwendungnichtveröffentlichter Prüfungsordnungen die dem Primat der Ökonomie zu Lasten vongrundrechten folgen. AntragstellerInnen Studierendenrat der FSU Jena 88

89 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-11 AntragstellerInnen: Gegenstand: Christopher Bohlens TOP 8: Inhaltliche Anträge Bündnis freie Bildung unterstützen 1 2 Der freie zusammenschluss von studentinnenschaften (fzs) bemüht sich als Unterstützer dem Bündnis freie Bildung beizutreten. Begründung Das Bündnis freie Bildung besteht aus den Organisationen als Vollmitgliedschaft: Wikimedia Deutschland, Creative Commons Deutschland und der Open Knowlegde Foundation Deutschland. Sowie weitere Unterstützer wie: Seerlo, fsfe, Technologie Stiftung Berlin, BIMS e.v. In einem ersten Gespräch mit dem Bündnis besteht aus Möglichkeit das der fzs als Unterstützer beitreten kann. Näheres befindet sich derzeit noch in der Klärung beim Bündnis. Die Definition zum Thema Unterstützen lautet beim Bündnis: Unterstützen: Sowohl Individuen als auch Organisationen können das Bündnis unterstützen. Unterstützerinnen und Unterstützer verschreiben sich den Zielen des Bündnisses. Sie bilden das Netzwerk des Bündnisses. Sie haben zudem die Möglichkeit, inhaltlich mitzuarbeiten. Sie besitzen allerdings keinstimmrecht. Weitere Infos unter: AntragstellerInnen Christopher Bohlens 89

90 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_08-I-12 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss der Student*innenschaften TOP 8: Inhaltliche Anträge Der fzs gegen Faschismus, Rassismus, AntisemitismusundRechtsradikalismus Am 01. Mai 2013 marschierte das mittlerweile verbotene Freie[s] Netz Süd unter dem Motto Arm trotz Arbeit Kapitalismus zerschlagen! in Würzburg mit dem erklärten Ziel dort ein Zentrum für ihr Gedankengut in Süddeutschland aufzubauen und versuchte sich dabei als antikapitalistische Bewegung darzustellen. Die antifaschistischen Gegendemonstrant*innen, die sich dem entschlossen entgegenstellten, sind teilweise auch heute noch mit Repression und Gerichtsverfahren für ihr Engagement konfrontiert Gegendemonstrant*innen zeigten damals, dass sie den Faschismus weder in ihrer Stadt noch sonst wo tolerieren. Seither haben sich jedoch leider Zwischenfälle wie Drohungen und das Verteilen von Flyern an Anwohner*innen nahe einem Protestzelt von Flüchtlingen im Mai und Juni 2014, Kundgebungen und Infostände der NPD, die neurechten sogenannten Friedensmahnwachen und seit November 2014 einen lokalen PEGIDA-Ableger zu dem regelmäßig AfDund NPD-Funktionäre, Verbindungsstudenten sowie bayernweit bekannte Gewalttäter*innen aus der Neonaziszene erscheinen, ereignet. All diese Ereignisse haben die im erzkonservativen Würzburg tief verwurzelte menschenverachtende Ideologie aus Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Homo-, Trans- und Interphobie wieder gesellschaftsfähig gemacht oder zumindest den Mut erzeugt, sich mehr oder weniger offen zu diesen Ressentiments zu bekennen. Eine freie Kameradschaft nimmt diese Entwicklung nun zum Anlass, um am 15. März 2015 wieder in Würzburg auf die Straße zu gehen und in ihrer geschichtsrevisionistischen Tradition den sogenannten Opfern des Alliierten Bombenterrors vom 16. März 1945 zu gedenken. 90

91 52-52_08-I-12 Der fzs gegen Faschismus, Rassismus, AntisemitismusundRechtsradikalismus Zur gleichen Zeit, nämlich vom März lädt die Organisation Kirche in Not zu ihrem 5. Internationaler Kongress mit dem Motto Treffpunkt Weltkirche nach Würzburg. Die Organisation ist bekannt dafür, ein christlichfundamentalistisches, rückwärtsgewandtes Weltbild zu propagieren, spricht von teuflischen und dämonischen Mächten wenn es um Gleichheit von Mann und Frau, die Homoehe oder die von ihnen gehasste Gender-Ideologie geht. Das Nachgehen Homosexueller Neigungen sei sündhaft und eine richtige oder natürliche Familie besteht ihrer Ansicht nach aus Mann, Frau und deren gemeinsamen Kindern in einer vor dem christlichen Gott geschlossenen Ehe. Aus diesem Dunstkreis hervorgetan hat sich durch Auftritte in diversen Talkshows und Redebeiträge auf Demonstrationen (z.b. in Stuttgart bei den Demo[s] für alle ) Gabriele Kuby, deren Einladung als Rednerin auf dem Kongress zeigt, mit was für einem rückwärtsgewandten Weltbild hier Meinung gemacht wird. Der freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften stellt sich daher auf die Seite all jener, die am Wochenende vom März 2015 in Würzburg entschieden gegen menschenverachtende Propaganda von Nazis und religiösen Fundamentalist*innen stehen und zeigen, dass Religion, binäre Geschlechtermodelle, Faschismus und Rassismus revisionistische Konzepte einer konservativen Gesellschaft sind, die Angst davor hat im kapitalistischen System von anderen übervorteilt zu werden und gar nicht bemerkt, dass sie hierdurch ein Konkurrenzdenken aufbaut, dass den modernen Kapitalismus erst überlebensfähig macht. Der freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften teilt außerdem den folgenden Aktionskonsens des antifaschistischen Bündnisses wue-nazifrei : Grundlage unserer Aktionen ist folgender Konsens: Wir stellen uns Naziaktivitäten entgegen, um sie zu verhindern Dabei agieren wir auch mit den Mitteln des zivilen Ungehorsams Unsere Blockaden sind Menschenblockaden Fahnen von Parteien oder Nationen lehnen wir auf Blockaden ab Wir sind solidarisch mit allen, die unsere Ziele teilen. In Diesem Sinne: OB FRIEDLICH ODER MILITANT, WICHTIG IST DER WIDERSTAND! 91

92 52-52_08-I-12 Der fzs gegen Faschismus, Rassismus, AntisemitismusundRechtsradikalismus Begründung Aufgrund vielfältiger Beschlusslage des fzs gegen Faschistische Kackscheiße ruft der fzs zu den Gegenprotesten gegen die Demo in Würzburg auf. Schätzung der Zahl der Gegendemonstrant*innen: Seite von wue-nazifrei: Medienberichte zur Nazidemo: Demoverbot: Reaktions auf das Verbot: Verbot-der-Neonazi-Demo;art492151, Antrag bei Gericht: Demo-Verbot;art492151, Entscheidung des Gerichtes: AntragstellerInnen Ausschuss der Student*innenschaften 92

93 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I-02-1 AntragstellerInnen: Gegenstand: StuRa Uni Heidelberg 52-52_08-I-02 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Füge ein zu Beginn des Antrags: Der fzs sieht die nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil 2004 aufgekommene Tendenz an einigen Hochschulen, bei Krankmeldung von Prüfungen zusätzlich zu Attesten noch eine Angabe von Symptomen und eine Freistellung von der ärztlichen Schweigepflicht zu fordern, sehr kritisch. Diese Anforderung ist in vielen Belangen hochproblematisch: Zum einen sind Prüfungsausschüsse und - ämter nicht in der Lage medizinische Beurteilungen vorzunehmen, sodass ihnen keine Entscheidungskompetenz in dieser Sache zukommt/ -steht, sie könnten sich aber durch die Symptomangaben berufen sehen, unzulässige Schlüsse bezüglich der Prüfungs- und Studierfähigkeit des Entschuldigten zu ziehen. Wichtiger noch ist die verheerende Wirkung auf die Studierenden, vor allem besonderen Umständen wie Schwangerschaft oder bei sozial sensiblen Erkrankungen wie psychischen Erkrankungen oder Auto-immun-Erkrankungen. Unabhängig von unseren langfristigen Zielen und der grundsätzlichen Kritik an Prüfungsformen und Attestpflicht fordern wir kurzfristig: Begründung erfolgt mündlich 93

94 Änderungsantrag _08-I-02-1 AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 94

95 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: StuRa Uni Heidelberg und Ben Seel 52-52_08-I-02 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Füge ein zu Beginn des Antrags: Der fzs sieht die nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil 2004 aufgekommene Tendenz an einigen Hochschulen, bei Krankmeldung von Prüfungen zusätzlich zu Attesten noch eine Angabe von Symptomen und eine Freistellung von der ärztlichen Schweigepflicht zu fordern, sehr kritisch. Diese Anforderung ist in vielen Belangen hochproblematisch: Zum einen sind Prüfungsausschüsse und - ämter nicht in der Lage medizinische Beurteilungen vorzunehmen, sodass ihnen keine Entscheidungskompetenz in dieser Sache zukommt/ -steht, sie könnten sich aber durch die Symptomangaben berufen sehen, unzulässige Schlüsse bezüglich der Prüfungs- und Studierfähigkeit des Entschuldigten zu ziehen. Wichtiger noch ist die verheerende Wirkung auf die Studierenden, vor allem besonderen Umständen wie Schwangerschaft oder bei sozial sensiblen Erkrankungen wie psychischen Erkrankungen oder Auto-immun-Erkrankungen. Unabhängig von unseren langfristigen Zielen und der grundsätzlichen Kritik an Prüfungsformen und Attestpflicht fordern wir kurzfristig: Begründung erfolgt mündlich 95

96 Änderungsantrag _08-I AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg und Ben Seel 96

97 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I-02-3 AntragstellerInnen: Gegenstand: Florian Pranghe 52-52_08-I-02 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Streiche das Wort dürfen und ersetze das Wort sollten durch dürfen. Begründung Studierende sollten nicht nur nicht gezwungen werden, sondern dürfen auch nicht gezwungen werden, dass sie ihre Symptome angeben. (In NRW ist das nach dem neuen Hochschulgesetz übrigens nicht mehr erlaubt) AntragstellerInnen Florian Pranghe 97

98 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: Studierendenvertretung der FAU Erlangen-Nürnberg 52-52_08-I-06 Menschenrechte sind nicht verhandelbar (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Streiche Absatz 3 vollständig, ersetze durch: \ Sollte die Tagung in einem Land, das Menschenrechte konsequent missachtet, stattfinden, so sind die Delegierten damit beauftragt im Rahmen der Sitzung auf diese Umstände/ Misstände deutlich hinzuweisen/ zu thematisieren. Diese Beauftragung besteht nur, soweit die Delegierten sich damit nicht selbst in Gefahr bringen.\ Begründung Konkrete Änderungen können nur dann ermöglicht werden, wenn auch explizit auf die vorliegenden Problematiken hingewiesen wird. Die Nichtteilhabe von Vertreter*Innen hingegen kann allerdings die Kritik nicht umfassend leisten. AntragstellerInnen Studierendenvertretung der FAU Erlangen-Nürnberg 98

99 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: AStA Uni Frankfurt u.a _08-I-09 Lernfabriken... meutern! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Ersetze Z Bundesweit werden die Hochschulgesetze entgegen dem neoliberalen Dogma novelliert, durch Bundesweit zeigen sich Tendenzen in Hochschulgesetznovellen, die auch in progressive Richtungen deuten können, Begründung ggf. mündlich AntragstellerInnen AStA Uni Frankfurt, StuRa Uni Heidelberg, AStA/SprecherInnenRat Uni Passau, StuRa Uni Freiburg, AStA Uni Hannover 99

100 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: Die PARTEI Uni Hannover 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Ersetze Gender & Diversity durch Linksradikalismus und -extremismus. AntragstellerInnen Die PARTEI Uni Hannover 100

101 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: Die PARTEI Uni Hannover 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Streichung der Zeilen. AntragstellerInnen Die PARTEI Uni Hannover 101

102 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: AStA Uni Frankfurt u.a _08-I-09 Lernfabriken... meutern! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Streiche Z : Gerade die rapide wachsende Zahl von Studierenden zeigt die enorme Bedeutung des Studiums und der Wissenschaft für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen sich alle Statusgruppen (Lehrende, Angestellte und Studierende) als gleichberechtigte Teile der Hochschule sehen. Begründung Diese Sätze sind mehrdeutig, schwammig und missverständlich. Außerdem sagen die vorherigen Punkte und der nachfolgende Text bereits alles. AntragstellerInnen AStA Uni Frankfurt, AStA/SprecherInnenRat Uni Passau, StuRa Uni Freiburg, StuRa Uni Heidelberg, AStA Uni Hannover 102

103 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: Daniel Janke 52-52_08-I-05 Anforderungen an das Promotionsrecht (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I ersetzte Promovend*innen durch Promovierenden Begründung geschlechtsneutrale Sprache AntragstellerInnen Daniel Janke 103

104 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: Daniel Janke 52-52_08-I-05 Anforderungen an das Promotionsrecht (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I ersetzte Promovend*innen durch Promovierenden Begründung geschlechtsneutrale Sprache AntragstellerInnen Daniel Janke 104

105 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: Daniel Janke 52-52_08-I-05 Anforderungen an das Promotionsrecht (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I ersetzte das Ministerium durch die Ministerien Begründung Bildung ist leider noch immer Ländersache und davon haben wir 16. AntragstellerInnen Daniel Janke 105

106 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: Die PARTEI Uni Hannover 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Ersetze die Zeilen durch: Der Kapitalismus führt zwangsläufig zu Armut und Hunger.(ja/nein) Der Kapitalismus muss überwunden werden, um die Herrschaft einer kleinen Minderheit über die große Mehrheit abzuschaffen.(ja/nein) Kapitalismus führt zwangsläufig zu kriegerischen Auseinandersetzungen.(ja/nein) Ich sehe die Gefahr eines neuen Faschismus in Deutschland.(ja/nein) Kapitalismus führt letztlich zu Faschismus.(ja/nein) Eine tief verwurzelte Ausländerfeindlichkeit lässt sich bei uns in Deutschland überall im Alltag beobachten.(ja/nein) Die deutsche Ausländerpolitik ist rassistisch.(ja/nein) Die deutsche Polizei ist auf dem rechten Auge blind.(ja/nein) Unsere Demokratie ist keine echte Demokratie, da die Wirtschaft und nicht die Wähler das Sagen haben. (ja/nein) Die Lebensbedingungen werden durch Reformen nicht besser wir brauchen eine Revolution.(ja/nein) In unserer Demokratie werden Kritiker schnell als Extremisten abgestempelt.(ja/nein) 106

107 Änderungsantrag _08-I Nur im Sozialismus/Kommunismus ist ein menschenwürdiges Leben möglich.(ja/nein) AntragstellerInnen Die PARTEI Uni Hannover 107

108 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I AntragstellerInnen: Gegenstand: Die PARTEI Uni Hannover 52-52_08-I-03 Studierendenvertreter*in des Jahres (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I Ersetze die Zeilen durch: Der Sozialismus/Kommunismus ist eine gute Idee, die bisher nur schlecht ausgeführt wurde. (ja/nein) Die soziale Gleichheit aller Menschen ist wichtiger als die Freiheit des Einzelnen.(ja/nein) Zur Durchsetzung politischer Ziele ist auch der Einsatz von Gewalt gegen Personen erlaubt.(ja/nein) Das staatliche Gewaltmonopol sollte auf jeden Fall beibehalten werden.(ja/nein) Gegen gesellschaftliche Zwänge und staatliche Gewalt hilft nur Gegengewalt.(ja/nein) Zur Durchsetzung politischer Ziele ist auch der Einsatz von Gewalt gegen Sachen erlaubt.(ja/nein) Unternehmerische Freiheit ist die Grundlage für unseren Wohlstand.(ja/nein) Für Rechtsextremisten sollte es keine Meinungsfreiheit und kein Demonstrationsrecht geben.(ja/nein) Deutschland sollte prinzipiell alle Personen aufnehmen, die in unserem Land Zuflucht suchen.(ja/nein) 108

109 Änderungsantrag _08-I Eine wirkliche Demokratie ist nur ohne Kapitalismus möglich.(ja/nein) Die Überwachung von linken Systemkritikern durch Staat und Polizei nimmt zu.(ja/nein) Durch die zunehmende Überwachung durch Staat und Politik werden wir immer mehr zu einer Diktatur.(ja/nein) Nationalstaaten sollten abgeschafft werden.(ja/nein) AntragstellerInnen Die PARTEI Uni Hannover 109

110 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _08-I-09-Ende AntragstellerInnen: Gegenstand: AStA Uni Hannover u.a _08-I-09 Lernfabriken... meutern! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag _08-I-09-Ende EndeFüge am Schluss an: Wir wollen dabei keine Spartenpolitik bertreiben! Ob Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, wir alle sind dem gleichen Problem ausgesetzt: dem Bildungssystem. Aus diesem Grund sind wir nicht auf unseren eigenen Vorteil innerhalb dieses Systems aus, sondern fordern ein solidarisches Bildungssystem für alle Menschen! Es muss ums Ganze gehen! Das Bildungssystem ist Teil dieser Gesellschaft! Eine umfassende Demokratisierung der Hochschulen und des gesamten Bildungssystems geht daher mit einer ebenso entschlossenen Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse einher. Begründung ggf. mündlich AntragstellerInnen AStA Uni Hannover, AStA Uni Frankfurt, AStA/SprecherInnenRat Uni Passau, StuRa Uni Heidelberg, StuRa Uni Freiburg, Konferenz Thüringer Studierendenschaften 110

111 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_09-St-03 AntragstellerInnen: Gegenstand: Alexander Buchheister TOP 9: Strukturelle Anträge Einrichtung eines AK Studierendenschaften Technischer Hochschulen 1 2 Der fzs richtet einen neuen Arbeitskreis Studierendenschaften Technischer Hochschulen ein. Begründung An technischen Hochschulen gibt es häufig neben den allgemeinen Themen auch spezifische Anliegen der Studierenden sowie der Studierendenvertretung. Als erste Schlagwörter sollen hier Studienabbruchquote, das Spannungsfeld Bildung vs. Ausbildung oder auch die Frage der Drittmittel genannt sein. Der Arbeitskreis soll den Mitgliedern einen möglichen Raum bieten, sich über diese Themen auszutauschen, sie zu diskutieren und dem Verband gegebenenfalls entsprechende Vorlagen oder Sichtweisen vorzustellen. AntragstellerInnen Alexander Buchheister 111

112 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_09-St-01 AntragstellerInnen: Gegenstand: Alexander Buchheister & Johannes Starosta TOP 9: Strukturelle Anträge Aufgaben des AS in alternative Strukturen überführen Der fzs richtet eine Arbeitsgruppe ein, die sich in mindestens drei verbandsöffentlichen Sitzungen mit der Weiterentwicklung des AS bzw. der Überführung in alternative Strukturen beschäftigt. Zwischen den Sitzungen soll allen interessierten über ein Online-Beteiligungsverfahren die Mitwirkung an diesem Prozess auch ortsunabhängig ermöglicht werden. Spätestens zur übernächsten ordentlichen Mitgliederversammlung sollen entsprechende Beschlussvorlagen vorgelegt werden. Der Vorstand unterstützt das Engagement der Arbeitsgruppe. Die Mitgliederversammlung stellt im Haushalt ein entsprechendes Budget zur Durchführung der Arbeitsgruppe zur Verfügung. Begründung In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Anträge zur Abschaffung des AS. Auch in der jüngeren Vergangenheit ist die Arbeit des AS für einige Mitglieder und Aktive des Verbandes nicht transparent und zufriedenstellend. So werden Entscheidungen getroffen, welche nicht nachvollziehbar und teilweise nicht legitimiert scheinen. Auf diesbezügliche Anfragen erfolgen keine Rückmeldungen durch den AS und die Befragung und Wahl von AS-Studierendenschaft gleicht häufig einem schlechten Laien-Schauspiel und ist zudem wenig substanziell. Dazu kommen weitere strukturelle Probleme: Für Studierendenschaften mit 112

113 52-52_09-St-01 Aufgaben des AS in alternative Strukturen überführen einer geringen Anzahl aktiver Studierende, ist eine Partizipation relativ schwierig. Der AS benötigt für Entscheidungen stets eine Mehrheit. Dies führte in der Vergangenheit oft dazu, dass bei einer hinreichend pluralistischen Zusammensetzung des AS oft gar keine Beschlüsse gefasst oder auf die MV vertagt wurden. Wurden Beschlüsse gefasst, so kamen diese oft dadurch zustande, dass bei der entsprechenden AS-Sitzung eine bestimmte Strömung dominierte, was wiederum innerhalb des Verbands bei Vertreter*innen der anderen Strömung auf Kritik stieß. Die Wahl von Studierendenschaften hat wiederholt zu Problemen geführt, wenn es innerhalb der AS-Studierendenschaften zu einer Neubesetzung der Gremien (durch Rücktritte und/oder Neuwahlen) vor Ende der AS-Legislatur kam. Je nach Situation waren dann die ursprünglich an einer Mitarbeit interessierten Menschen nicht mehr in der Lage, für ihre Struktur zu sprechen, während diese Struktur nach wie vor im AS gewählt war, ohne wirklich aktiv zu sein. Bei einen anderen Fall war sogar unklar, ob die entsprechende Studierendenschaft noch Mitglied im AS ist, oder nicht. Anders als die bisherigen Anträge, den AS abzuschaffen, soll mit diesem Antrag ein Diskurs über Alternativen gestartet werden, an dessen Ende eine Fundament gebaut ist, dass der Verband weiterentwickeln möchte. AntragstellerInnen Alexander Buchheister & Johannes Starosta 113

114 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_09-St-02 AntragstellerInnen: Gegenstand: Alexander Buchheister u.a. TOP 9: Strukturelle Anträge Einrichtung eines AK Studierende über 25 Jahren 1 Der fzs richtet einen neuen Arbeitskreis Studierende über 25 Jahren ein. Begründung Während in Politik und Gesellschaft meistens noch das Bild von Studierenden im Altersbereich von Jahren existiert, ist dieses Bild durch verschiedenste Einflüsse längst ein anderes. Neben den heterogenen Studienanfänger*innen gibt es auch im Bereich des lebenslangen Lernens Studierende die deutlich älter sind. Zudem gibt es häufig Studierende, die z.b. aus Gründen der Studienfinanzierung oder der Familienbetreuung das Studium erst in einer späteren Phase beginnen oder einen längeren Zeitraum für dieses benötigen. Der Arbeitskreis soll mögliche Themen dieser Studierendengruppe eruieren und im Verband thematisieren, um diesen hierfür zu sensibilisieren. Auch sollen ausgehend des Arbeitskreises entsprechende Positionen und Anträge für Mitgliederversammlungen vorbereitet werden. AntragstellerInnen Alexander Buchheister Jan S. Weber 114

115 52-52_09-St-02 Einrichtung eines AK Studierende über 25 Jahren Florian Pranghe Patrick Schnepper Christopher Bohlens 115

116 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_09-St-04 AntragstellerInnen: Gegenstand: Ausschuss Internationales TOP 9: Strukturelle Anträge Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union Die MV möge beschließen: Der fzs wird aus der European Students Union (ESU) austreten, es sei denn, ESU ergeift in Zukunft effektive und kohärente Maßnahmen, Menschenrechte zu achten und zu schützten. Auf dem letzten Board Meeting (BM) der ESU in Baku, Aserbaidschan zeigten sich große Probleme des Verbandes im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen. Damit sich dies nicht wiederholt, muss ESU sich selbst strenge Regeln für die Durchführung von Veranstaltungen geben und diese auch einhalten. Dies muss so schnell wie möglich, also auf dem nächsten BM, passieren. Weiter hat das Verhalten der aserbaidschanischen Studierendenvertretung gezeigt, dass unter den Mitgliedern der ESU anscheinend auch verlängerte Arme von Regierungen sind. Diese Mitgliedschaften müssen hinterfragt werden und eventuell die betreffenden Mitglieder ausgeschlossen werden. Wir hoffen, dass ESU es schafft diesen Reformprozess schnell und konstruktiv durchzuführen. Sollte dies aber nicht der Fall sein, so ist für uns deutlich, dass ESU sich nicht aktiv für die Achtung von Menschenrechten einsetzten möchte. In einem solchen Verband wollen wir dann aber nicht mehr Mitglied sein. ESU muss sich mindestens folgende Regeln geben: 1. Keine Veranstaltung in Staaten durchführen, in denen massive Menschenrechtsverletzungen stattfinden. 116

117 52-52_09-St-04 Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union Keine Veranstaltungen in Staaten durchführen, in denen bewaffnete Konflikte an der Tagesordnung sind. 3. Keine Veranstaltungen an Orten durchführen, an denen die persönliche Sicherheit von Delegierten, insbesondere aus marginalisierten Gruppen, nicht garantiert ist. 4. Der Missbrauch von ESU Veranstaltungen und Positionen zu Propagandazwecken muss so schwer wie möglich gemacht werden. 5. Die eigenen Mitglieder müssen kontinuierlich auf ihre Unabhängigkeit und ihre demokratische Verfasstheit hin überprüft werden. Evident gegen Verbandskriterien verstoßende Mitglieder sind auszuschließen. Um die Änderungen überhaupt möglich zu machen, ist das Board Meeting in Jerewan, Armenien, vom Mai 2015 noch nicht an diesen Forderungen zu messen. Die letztendlich Entscheidung über den Austritt fällt der AS nach diesem BM anhand der oben angegeben Kriterien. Begründung: ESU ist der europäische Dachverband der nationalen Studierendenvertretungen in Europa. Als solcher ist er ein wichtiger Teil der studentischen Vertretung auf überregionaler Ebene. Nach seinen eigenen Statuten und Beschlüssen setzt er sich neben der Hochschulpolitik auch für die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte ein. Nach unserer Auffassung bedeutet dies auch, keine Veranstaltungen in Staaten durchzuführen, die wiederholt und massiv gegen die Selben verstoßen. Diesem Anspruch ist ESU auf dem Board Meeting in Baku, Aserbaidschan (ähnlich einer Mitgliederversammlung) im Dezember 2014 nicht gerecht geworden. Aserbaidschan verstößt massiv und wiederholt gegen die Menschenrechte. Gerade die Meinungsfreiheit, aber auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht auf freie Wahlen oder auch das Recht auf Wohnung werden in Aserbaidschan nicht respektiert. (u.a. Human Rights Watch und Amnesty International Menschen, die sich für Menschrechte einsetzten werden regelmäßig unterdrückt und festgenommen (u.a. Council of Europe Dies war ESU auch teilweise bekannt. Sowohl das BM als auch das Executive Committee (der erweiterte Vorstand), als auch die Presidency (Vorstand) 117

118 52-52_09-St-04 Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union haben aber die Veranstaltung in Baku beschlossen und an ihrer Durchführung festgehalten. Es wurde aber zugesichert, durch begleitende Seminare und Öffentlichkeitsarbeit sowohl intern als auch nach außen hin sicher zu stellen, dass das aserbaidschanische Regime keinen propagandistischen Vorteil aus der Veranstaltung ziehen könne. Weiter wurde zugesichert, dass alle Aktiven, auch jene aus dem LGBTQ* Bereich wie auch die Studierendenvertreter*innen aus Armenien einreisen können. Diese Zusagen wurden aber nicht eingehalten werden. So sagte die armenische Delegation aus Sicherheitsbedenken ab. Das Seminar zu der Menschenrechtslage in Aserbaidschan wurde nur verkürzt und mit Gegendarstellung durchgeführt, weiter wurde dem ursprünglich angedachten Referent die Einreise versagt. Auch wurde das BM von der Regierung genutzt, um ihr Engagement für die Bildung zu feiern, es kam zu groß übertragenen Auftritten u.a. des Bildungsministers. Zudem wurde die Symbolic Action im Hotelinneren ohne relevante Öffentlichkeit abgehalten. Im Nachhinein setzte die aserbaidschanische Studierendenvertretung eine Resolution von ESU völlig außerhalb ihres Kontextes ein, um ihre Kritik an Armenien zu untermauern und es so dazustellen, dass ESU sich zu dem Konflikt zwischen den Ländern positioniert hätte. Somit trat genau das ein, was verhindert werden sollte. Das BM wurde eine Propagandaveranstaltung für ein Regime, das die Menschenrechte massiv missachtet. Dies lag nicht nur an dem Verhalten der aserbaidschanische Studierendenvertretung sondern auch der Organe von ESU, die zum einen der Durchführung einer Veranstaltung in einem problematischen Land zustimmten, sie zum anderen nicht nach der Zuspitzung der Lage absagten und zuletzt unfähig oder unwillig waren, der Kritik an der aserbaidschanische Regierung ein Forum zu geben. Damit sich dies nicht wiederholt, muss ESU sich selbst strenge Regeln für die Durchführung von Veranstaltungen geben und diese auch einhalten. Dies muss so schnell wie möglich, also auf dem nächsten BM passieren. Weiter hat das Verhalten der aserbaidschanischen Studierendenvertretung gezeigt, dass unter den von ESU Mitgliedern anscheinend auch verlängerte Arme von Regierungen sind. Diese Mitgliedschaften müssen hinterfragt werden und eventuell die betreffenden Mitglieder ausgeschlossen. Wir hoffen, dass ESU es schafft diesen Reformprozess schnell und konstruktiv durchzuführen. Sollte dies aber nicht der Fall sein, so ist für uns deutlich, dass 118

119 52-52_09-St-04 Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union ESU sich nicht aktiv für die Achtung von Menschenrechten einsetzten möchte. In einem solchen Verband wollen wir dann aber nicht mehr Mitglied sein. AntragstellerInnen Ausschuss Internationales 119

120 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _09-St-03-1 AntragstellerInnen: Gegenstand: StuRa Uni Heidelberg 52-52_09-St-03 Einrichtung eines AK Studierendenschaften Technischer Hochschulen (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag _09-St Weitere inhaltliche Themen sollen das studium generale und politische Bildung sein. Begründung Studierende Technischer Hochschulen haben an der eigenen Bildungsinstitution gewöhnlich kaum oder lediglich beschränkten Zugang zu sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen. Sie sind also aufgrund der Struktur ihrer Hochschule gegenüber Studierenden an Volluniversitäten, denen ein breites Fächerspektrum geboten wird, benachteiligt. Diese können einerseits an Veranstaltungen in anderen Fächern teilnehmen, um so ihren Interessen nachzugehen und den in aller Munde befindlichen Blick über den Tellerrand werfen. Andererseits werden an Volluniversitäten über das alltägliche Veranstaltungsangebot hinaus viele Vortragsreihen, Vorträge, Diskussionsrunden etc. angeboten, die meist von den Fächern in ihren eigenen Bereichen initiiert werden. Da die meisten Technischen Hochschulen einiger bez. vieler geistes- und sozialwissenschaftlicher Fächer entbehren, ist es umso wichtiger, beispielsweise im Rahmen eines studium generale einen Teil dieser Defizite auszugleichen, indem ein entsprechendes Angebot an Veranstaltungen geschaffen wird. Das studium generale soll natürlich nicht nur Studierenden vorbehalten sein, sondern allen Interessierten offen stehen. Besonderes Augenmerk kann bei der Konzeption eines studium generale oder vergleichbarer Formate auf der politischen Bildung 120

121 Änderungsantrag _09-St-03-1 liegen. Diese umfasst einerseits die Reflexion vergangener, derzeitiger sowie die Überlegung hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, andererseits auch diejenigen Disziplinen und Themen, die für die Meinungsbildung eines jeden Bürgers von Relevanz sind. AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 121

122 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _09-St-02-1 AntragstellerInnen: Gegenstand: Katharina Mahrt 52-52_09-St-02 Einrichtung eines AK Studierende über 25 Jahren (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag _09-St Ersetze \ Studierende über 25 Jahren\ durch \ Lifelong Learning\. AntragstellerInnen Katharina Mahrt 122

123 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _09-St-04-2 AntragstellerInnen: Gegenstand: Studierendenvertretung der FAU Erlangen-Nürnberg 52-52_09-St-04 Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag _09-St Ersetze Absatz durch: Der fzs wird sich um eine Änderung der Statuten der European Students Union (ESU) einsetzen, so dass effektive und kohärente Maßnahmen die Menschenrechte zu achten und zu schützten implementiert werden. Begründung Die effektive Bekämpfung von menschenrechtswidrigen Bedingungen setzt voraus, dass die vorherrschenden im steten Austausch Verhältnisse/Misstände kritisiert werden. Dies kann allerdings nicht geschehen, wenn Mitglieder ausgeschlossen werden oder aber wenn man sich selbst diesem Austausch verschließt. AntragstellerInnen Studierendenvertretung der FAU Erlangen-Nürnberg 123

124 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _09-St AntragstellerInnen: Die Studierendenvertretung der FAU Erlangen- Nürnberg Gegenstand: 52-52_09-St-04 Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag _09-St Streiche Punkt 1 und Punkt 5 vollständig, passe die Nummerierung dementsprechend an. Begründung Die effektive Bekämpfung von menschenrechtswidrigen Bedingungen setzt voraus, dass die vorherrschenden im steten Austausch Verhältnisse/Misstände kritisiert werden. Dies kann allerdings nicht geschehen, wenn Mitglieder ausgeschlossen werden oder aber wenn man sich selbst diesem Austausch verschließt. AntragstellerInnen Die Studierendenvertretung der FAU Erlangen-Nürnberg 124

125 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _09-St AntragstellerInnen: Gegenstand: Thorben J. Witt 52-52_09-St-04 Antrag auf konditionalen Austritt aus der European Students Union (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag _09-St Streiche Punkt 1 und Punkt 2 vollständig, passe die Nummerierung dementsprechend an. Begründung Sowohl bei Menschenrechtsverletzungen als auch bei bewaffneten Konflikten ist es nötig im Austausch zu stehen. Eine Unabhängigkeit der Mitglieder kann in einem solchen Verband jedoch durchaus gefordert werden. AntragstellerInnen Thorben J. Witt 125

126 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_10-SÄ-04 AntragstellerInnen: Gegenstand: Vorstand TOP 10: Änderungen von Satzung und Ordnungen Streiche: Aufhebung des Vereins Streiche in 52(2) der Satzung oder Aufhebung und oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes. Die neue Formulierung lautet: Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Intention: Eine Aufhebung eines Vereins ist nicht möglich, nur eine Auflösung. Begründung Das Finanzamt hat im Rahmen der Prüfung der neuen Satzung festgestellt, dass 52 zu ändern ist. Da eine Aufhebung eines Vereins nicht möglich ist, sondern der Verein nur aufgelöst werden kann. Das bürgerliche Gesetzbuch regelt, was bei einer Änderung des Zwecks des Vereins passiert. Auch im Zusammenhang mit dem Antrag zur Änderung des 51 der Satzung ist auf eine Kohärenz in der Satzung zu achten. AntragstellerInnen Vorstand 126

127 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_10-SÄ-03 AntragstellerInnen: Gegenstand: Jan Bormann u.a. TOP 10: Änderungen von Satzung und Ordnungen Stärkung des Redeanteils von Frauen Ersetze 8 der Geschäftsordnung durch: (1) Die Sitzungsleitung führt zwei getrennte Redelisten. Die erste Redeliste ist Frauen vorbehalten. Die Zweite steht allen Menschen offen. (2) Die Sitzungsleitung erteilt abwechselnd alternierend einer Person der erste und der zweiten Liste das Wort. Je Redeliste ist zunächst der Person das Wort zu erteilen, welche am bisherigen Sitzungstag quantitativ die wenigsten Wortmeldungen hatte. Bei gleicher Anzahl der Meldungen entscheidet die Reihenfolge der Meldung. (3) Ist eine der beiden Redelisten leer und gibt es nach Aufforderung durch die Sitzungsleitung keine weitere Meldung, so sind die Redelisten geschlossen und die Aussprache bzw. Debatte grundsätzlich beendet. (4) Im Falle einer auf Grund einer leeren Redeliste beendeten Debatte, kann auf Antrag einer für die entsprechende Liste eintrageberechtigten Person abweichend von Abs. 3 die Mehrheit der für die Liste eintragberechtigten Personen eine Verlängerung der Aussprache bzw. Debatte um drei Beiträgen je Redeliste beschließen. (6) Wurde die Redelisten geschlossen und weist eine Redeliste mehr Wortmeldungen auf, so werden solange weitere Personen auf ihre Meldung hin unter Beachtung der Einschränkung von Abs. 1 auf die kürzere Redeliste aufgenommen, bis die Redelisten die gleiche Anzahl von Wortmeldungen ausweisen. 127

128 52-52_10-SÄ-03 Stärkung des Redeanteils von Frauen (7) Auf Antrag des Frauen-, des Queerplenums oder eines Plenums nach 6 Abs. 2 der Antiskriminierungsvorschrift kann mit satzungsändernden Mehrheit die erste Redeliste für weitere benachteiligte Gruppen im Sinne der Antidiskriminierungsvorschrift geöffnet werden oder entfallen. (8) Die Redezeit ist, sofern nichts anderes bestimmt wurde, auf drei Minuten beschränkt. Begründung Auch auf fzs-mitgliederversammlungen lässt sich immer wieder dominates Redeverhalten beobachten. Hier runter verstehen wir unter anderem: ins Wort fallen, lautes Reden bzw. Schreien, Zwischenrufe, Wiederholen von (mehrfach) bereits Gesagtem. Dieses Verhalten bewirkt nicht nur eine unnötige Verlängerung der Sitzung, sondern wirkt auch einschüchternd und abschreckend für alle Teilnehmenden. Nach unseren Erfahrungen bewirkt eine Balancierung und Quotierung der Redebeiträge, eine Verbessung des Gesprächsklimas und führt in der Konsequenz zu einer vielfältigeren und qualitativeren Aussprache, sowie einer Effektivierung der Sitzung. Das vorgeschlagene Verfahren verbindet in unseren Augen drei Aspekte. 1.) Eine Förderungen von Redebeiträge von Frauen. 2.) Falls keine gleichmäßige Beteiligung von Frauen erfolgt werden, werden die Anwesenden durchgehend daran erinnert. 3.) Zusätzlich soll durch die Balancierung dominates Redeverhalten direkt nachteilig wirken. AntragstellerInnen Jan Bormann (TU Kaiserslautern), Mandy Gratz (FSU Jena), Moritz Keßler (Universität Würzburg), Tobias Wakentin (Universität Bielefeld) für den Ausschuss Frauen und Genderpolitik. 128

129 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_10-SÄ-02 AntragstellerInnen: Gegenstand: Christopher Bohlens TOP 10: Änderungen von Satzung und Ordnungen Satzungsänderung aufgrund von externen Vorgaben ermöglichen Füge als 53 Übergangsbestimmungen der Satzung ein: Der Vorstand kann abweichend von 49 und 51 dazu ermächtigt sein, solche Satzungsänderungen selbstständig vorzunehmen, die das Registergericht oder die Finanzbehörden aus vereins- oder steuerrechtlichen Gründen fordern. Hierzu muss jedoch die schriftliche Bestätigung unter Nennung der konkreten Änderungen des AS vorliegen, diese Änderungen vorzunehmen. 51 Abs. 3 bleibt unberührt. Begründung Wenn es die gesetzlichen Rahmenbedingen erfordern kann der Vorstand in Übereinstimmung mit dem AS auch Änderungen der Satzung selbstständig vornehmen. Dies könnte m.e. die Diskussionen auf einer MV verkürzen. Eine solche ähnliche Formulierung haben auch andere Vereine und das Vereinsregister hat diese eingetragen. AntragstellerInnen Christopher Bohlens 129

130 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_10-SÄ-01 AntragstellerInnen: Gegenstand: Vorstand TOP 10: Änderungen von Satzung und Ordnungen Änderungen des Zweck des Vereins erleichtern Ergänze 51 (1) der Satzung um: Eine Änderung des Zwecks des Vereins erfordert eine2/3-mehrheit der Stimmen und zusätzlich eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder. Intention: Es ist zu regeln, wie derzweckdesvereinsnach 2 geändert werden kann. Begründung Das Finanzamt hat im Rahmen der Überprüfung der Gemeinnützigkeit des- Vereins eine Änderung desvereinszweck vorgeschlagen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist eine Änderung des Zwecks desvereins nur bei Zustimmung aller Mitglieder desvereins möglich, außer die Satzung regelt dies abweichend. Beim fzs ist zur die Hürde zur Änderung der Satzung im Moment sehr hoch. Der vorliegende Vorschlag für eine abweichende Regelung wäre zum Zeitpunkt des Beschlusses der gleiche wie zur Änderung der Satzung allgemein. Die Wiederholung dermehrheit an dieser Stelle hat den Effekt, dass eine Änderung der allg. satzungsänderndenmehrheit nicht automatisch diemehrheit zur Änderung deszwecks desvereins beeinflusst. Alternative Mehrheiten wie insbesondere Zustimmung aller anwesenden Mitglieder auf der Mitgliederversammlung oder einer 3/4-Mehrheit sind denkbar und könnten über Änderungsanträge in die Debatte eingebracht werden. 130

131 52-52_10-SÄ-01 Änderungen des Zweck des Vereins erleichtern AntragstellerInnen Vorstand 131

132 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _10-SÄ-03-4 AntragstellerInnen: Gegenstand: StuRa der Uni Heidelberg 52-52_10-SÄ-03 Stärkung des Redeanteils von Frauen (Änderungen von Satzung und Ordnungen) Änderungsantrag _10-SÄ Streiche Abs 2 Satz 2 Begründung Wie hat man sich das vorzustellen? Die Redeleitung hat ein Plakat zu halten mit 150 Namen und Strichlisten oder wie? Die Regelung erscheint wenig praktikabel. Wenn, sollte die Balancierung per TOP erfolgen und nicht per Tag. Die hart quotierte Redeliste sollte außerdem ohne Streit um Praktikabilitöätsfragen beschlossen werden können. Um diese Möglichkeit abzubilden, stellen wir diesen Änderungsantrag. AntragstellerInnen StuRa der Uni Heidelberg 132

133 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _10-SÄ AntragstellerInnen: Gegenstand: StuRa der Uni Heidelberg u.a _10-SÄ-03 Stärkung des Redeanteils von Frauen (Änderungen von Satzung und Ordnungen) Änderungsantrag _10-SÄ Streiche Abs 2 Satz 2: Je Redeliste ist zunächst der Person das Wort zu erteilen, welche am bisherigen Sitzungstag quantitativ die wenigsten Wortmeldungen hatte. Begründung Wie hat man sich das vorzustellen? Die Redeleitung hat ein Plakat zu halten mit 150 Namen und Strichlisten oder wie? Die Regelung erscheint wenig praktikabel. Wenn, sollte die Balancierung per TOP erfolgen und nicht per Tag. Die hart quotierte Redeliste sollte außerdem ohne Streit um Praktikabilitöätsfragen beschlossen werden können. Um diese Möglichkeit abzubilden, stellen wir diesen Änderungsantrag. AntragstellerInnen StuRa der Uni Heidelberg, Ben Seel 133

134 fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg _10-SÄ-03-y AntragstellerInnen: Gegenstand: StuRa der Uni Heidelberg und Ben Seel 52-52_10-SÄ-03 Stärkung des Redeanteils von Frauen (Änderungen von Satzung und Ordnungen) Änderungsantrag _10-SÄ-03-y 1 Streiche Abs. 8 Begründung Es kann durchaus möglich sein, dass die Redezeit über 3 min für eine Argumentation nötig ist. AntragstellerInnen StuRa der Uni Heidelberg und Ben Seel 134

135 Bewerbung 52-52_ Heike Wehage fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_ Name: Gegenstand: Heike Wehage TOP 11: Wahlen Bewerbung Heike Wehage Liebe Mitgliederversammlung, hiermit kandidiere ich für den Kassenprüfungsausschuss. Auskünfte zu meinen bisherigen Gremien/Tätigkeiten in der Studierendenvertretung gebe ich euch gerne auf Nachfrage Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: mündlich. Im fzs bin ich seit seit zwei Jahren aktiv, dabei in der Vergangenheit u.a. im Ausschuss Finanzen und für die TU Braunschweig (mittlerweile leider ausgetreten) im Ausschuss der Student*innenschaften. Mit dem Haushalt bin ich daher vertraut, Kassenprüfungserfahrung habe ich außerhalb der Studierendenvertretung gesammelt. Bei Rückfragen/Nachfragen sprecht mich einfach an bzw. fragt in der Vorstellungsrunde zur Kandidatur. Derzeit studiere ich an der TU Braunschweig gymnasiales Lehramt im Master. Biografie Auf Nachfrage mündlich. 135

136 Bewerbung 52-52_ Anna-Lena Puttkamer fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_ Name: Gegenstand: Anna-Lena Puttkamer TOP 11: Wahlen Bewerbung Anna-Lena Puttkamer Liebe Mitglieder des fzs, hiermit kandiere ich für den Kassenprüfungsausschuss (KPA) des fzs. Biografie Ich studiere im Studium Individuale der Leuphana Universität Lüneburg, gehöre seit dem Wintersemester 2012/13 dem AStA an und bin mittlerweile in meiner zweiten Amtszeit Referentin für das Semesterticket Kultur, wobei ich hauptverantwortlich den gesamten Etat hierfür verwalte. Weiterhin bin ich im Studierendenparlament tätig und Mitglied des Haushaltsausschusses; ebenso Finanzansprechpartnerin einer Trinkwasserinitiative und Präsidentin, sowie ehemalige Kassenprüferin, eines Vereins für nachhaltige Entwicklung. Zudem bin ich im Studentenwerk Ost- Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Niedersachsen als studentisches Vorstandsmitglied tätig. Zusammengenommen denke ich, dass ich bereits über viele Vorerfahrungen im Bereich Finanzen verfüge und auch als Neuling in diesem Amt für den fzs eine Bereicherung sein kann; meine unmittelbare Studienzeit dauert vorraussichtlich noch etwa 2,5 Jahre an (Masterstudium eingeschlossen), sodass ich auch in Zukunft dem fzs stets zur Verfügung stehen kann. 136

137 Bewerbung 52-52_ Michael Schema fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_ Name: Gegenstand: Michael Schema TOP 11: Wahlen Bewerbung Michael Schema Liebe Menschen, hiermit kandidiere ich für den Kassenprüfungsausschuss (KPA). Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Ich bin derzeit 23 Jahre alt und seit zwei Jahren Politikreferent im AStA der Universität zu Köln und ebensolange im fzs aktiv. Meine Erfahrungen in Sachen Finanzen konnte ich unter anderem in unserem Haushalts-&Finanzausschuss sammeln und möchte meine Tätigkeit im KPA dafür nutzen, in dem Bereich eine tiefere Expertise zu erwerben. Seit der 51.MV in Bonn sitze ich außerdem im Ausschuss Sozialpolitik. Mit freundlichen Grüßen Michael Schema Biografie vorhanden 137

138 Bewerbung 52-52_ Bastian Saß fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_ Name: Gegenstand: Bastian Saß TOP 11: Wahlen Bewerbung Bastian Saß Liebe Teilnehmer*innen der Mitgliederversammlung in Würzburg, Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 28. Januar 1979 ichmöchte gerne für denkassenprüfungsausschuss (KPA)kandidieren. Im Verband bin ich seit der letzten Mitgliederversammlung als Mitglied des AusschussesVerfasste Student*innenschaft/Politisches Mandat (VS/PM) aktiv und habe zuvor seit 2013 regelmäßig an Mitgliederversammlungen teilgenommen. Im AStA der Uni Hannover bin ich seit mittlerweile fast drei Jahren als Referent tätig, davon zwei Jahre als Finanzreferent. Mit dem Vollzug und (indirekt)der Prüfung eines kameralistisch aufgestellten Haushalts habe ich damit Erfahrung. Im Haushaltsjahr 2014/15 liegt der Haushaltsansatz der Studierendenschaft der Uni Hannover dabei bei rund 14 Mio. Euro. Zusätzlich bin ich als studentisches Mitglied in der Studienqualitätskommission (SQK) der Uni Hannover an der Vergabe und der Evaluation der Verwendung von gut 18 Mio. Euro pro Jahr an Kompensationsmitteln für die abgeschafften allgemeinen Studiengebühren in Niedersachsen beteiligt. Ebenfalls bin ich studentisches Mitglied in der Haushaltskommission des Senats der Uni Hannover und 138

139 Bewerbung 52-52_ Bastian Saß dort insbesonderemit der Koordination in Angelegenheiten der Finanzen der Uni sowie mit allgemeinen Grundsätzen für die Mittelverteilung befasst. Für Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung und würde mich freuen, mich im KPA im Sinne des Verbands einbringen zu können. Liebe Grüße Bastian Biografie

140 Bewerbung 52-52_ Sonja Lohf fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_ Name: Gegenstand: Sonja Lohf TOP 11: Wahlen Bewerbung Sonja Lohf Geschlecht: weiblich Liebe Menschen Geburtsdatum: Hiermit erkläre ich meine Kandidatur für eine dritte Amtszeit im Kassenprüfungsausschuss. Ich gehöre weder dem Vorstand an, noch habe ich Stimmrecht oder bin beschäftigt in einer Studierendenschaft, die dem AS angehört. Durch meine beiden letzten Amtszeiten konnte ich mich in die Buchführung des fzs gut einarbeiten und Erfahrung sammeln, diese möchte ich auch weiterhin im Kassenprüfungsausschuss einbringen. Ich hoffe auf eure Unterstützung Biografie Ihr kennt mich 140

141 Bewerbung 52-52_ Ulrike Breth fzs-mv 52. Mitgliederversammlung des fzs März 15 in Würzburg 52-52_ Name: Gegenstand: Ulrike Breth TOP 11: Wahlen Bewerbung Ulrike Breth Hallo zusammen, hiermit bewerbe ich mich um eine weitere Amtszeit als Mitglied des Kassenprüfungsausschusses. Ich studiere an der FernUniversität in Hagen den Master Governance und bin Mitglied des dortigen Studierendenparlaments für die SPD-Hochschulgruppe Juso-HSG. Bis 2014 war ich im AStA der FernUniversität Referentin für Hochschulpolitik. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Website: Von Beruf bin ich Diplom-Finanzwirtin (FH) und als Umsatzsteuersonderprüferin in der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz tätig. Wegen eines parallelen Termins einer SP- Arbeitsgruppe in Hagen kann ich leider nicht an der fzs-mv teilnehmen. Ich würde mich freuen, in dem bewährten KPA-Team weiter mitarbeiten zu dürfen. Koblenz, den Ulrike Breth 141

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