fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg Reader nach der 53. MV in Lüneburg

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1 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg Reader nach der 53. MV in Lüneburg Stand: 17. August 2015

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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 TOP 02: Berichte und Entlastungen B-1 Bericht des Vorstandes B-2 Bericht des AS B-A-1 Bericht des Ausschusses Frauen- und Genderpolitik B-A-2 Bericht des Ausschuss Verfasste Student*innenschaft/PolitischesMandat (VSPM) B-A-3 Bericht des Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur B-S European Students Unions Board Meeting in Yerevan B-A-4 Bericht Ausschuss Internationales AD Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten BA-5 Bericht des Ausschuss Finanzen TOP 03: Inhaltliche Anträge I-01 Hochschulpolitik ist Allgemeinpolitik oder: werbrauchtschongrenzen? I-02 Streikrecht ist Grundrecht! I-03 Partizipationshürden senken Erarbeitung eines HandbuchszurHochschulpolitik I-04 Studierendenvertreter*in des Jahre studentische Mobilität sicher stellen Für die Ausweitung der Regionalisierungsmittel undeineverträglichenutzer*innenfinanzierung I-05 Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools aus- Gutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung deraufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen I-06 Offene WLAN-Netze auf- und ausbauen Freifunk unterstützen! I-07 Ehre wem Ehre gebührt Wissenschaftliche Auszeichnungen nur für wissenschaftliche Leistungen verleihen I-08 Studierendenvertreter*in des Jahres

4 Inhaltsverzeichnis 53-3-I-09 Aufhebung des Beschlusses Bildungsstreik2014-gegen Armut, Ausgrenzung,Leistungszwang des51.as I-10 Thesen zur aktuellen Situation innerhalb der European Students Union (ESU) I-11 Netzneutralität sichern, auch bei Eduroam I-13 Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur I-08 Studierendenvertreter*in des Jahres Änderungsantrag 53-3-I I-06 Offene WLAN-Netze auf- und ausbauen Freifunk unterstützen! Änderungsantrag 53-3-I I-13 Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur. 81 Änderungsantrag 53-3-I I-03 Partizipationshürden senken Erarbeitung eines HandbuchszurHochschulpolitik Änderungsantrag 53-3-I I-13 Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur. 83 Änderungsantrag 53-3-I Änderungsantrag 53-3-I I-02 Streikrecht ist Grundrecht! Änderungsantrag 53-3-I I-11 Netzneutralität sichern, auch bei Eduroam Änderungsantrag 53-3-I I-13 Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur. 88 Änderungsantrag 53-3-I I-04 Studierendenvertreter*in des Jahre studentische Mobilität sicher stellen Für die Ausweitung der Regionalisierungsmittel undeineverträglichenutzer*innenfinanzierung Änderungsantrag 53-3-I-04-Titel I-07 Ehre wem Ehre gebührt Wissenschaftliche Auszeichnungen nur für wissenschaftliche Leistungen verleihen Änderungsantrag 53-3-I-07-Titel TOP 04: Satzungsändernde Anträge SÄ-01 Größe des Ausschuss Internationales begrenzen SÄ-02 Änderung der Satzung in 21 bezüglich Rückgabe von Sachzuwendungen SÄ-03 Aufgaben und Kompetenzen des Frauenplenums neu formulieren SÄ-W1 Vorstand mündlich befragen

5 Inhaltsverzeichnis 53-4-SÄ-G1 Harmonische Redeliste SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift SÄ-03 Aufgaben und Kompetenzen des Frauenplenums neu formulieren Änderungsantrag 53-4-SÄ SÄ-01 Größe des Ausschuss Internationales begrenzen Änderungsantrag 53-4-SÄ SÄ-G1 Harmonische Redeliste Änderungsantrag 53-4-SÄ-G SÄ-01 Größe des Ausschuss Internationales begrenzen Änderungsantrag 53-4-SÄ-01-3-Modi SÄ-G1 Harmonische Redeliste Änderungsantrag 53-4-SÄ-G SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD-55, 3 (4) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD-55, 3 (4) (d) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD-57 ff., 3 (4) (e) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD TOP 05: Finanzrelevante Anträge und Haushalt F-1 neuer Haushaltstitel 6.4 Fahrtkosten Delegationen F-2 Haushaltsposten 2.3.1/ F Sonstige Mitgliedsbeiträge (war Fördervereine /Trägervereine ) F Fördervereine / Trägervereine F-5 Übertrag korrigieren F-6 Zuführung zu den Rücklagen nach Finanzordnung F-1 neuer Haushaltstitel 6.4 Fahrtkosten Delegationen Änderungsantrag 53-5-F TOP 06: Wahlen 136 Bewerbung 53-6-AS1 Studierendenschaft Universität Bonn Bewerbung 53-6-AS2 StuRa Freiburg Bewerbung 53-6-AS3 Studierendenschaft der universität Lüneburg

6 Inhaltsverzeichnis Bewerbung 53-6-V1 Ben Seel Bewerbung 53-6-V2 Marie Dücker Bewerbung 53-6-V3 Mandy Gratz Bewerbung 53-6-V4 Sandro Philippi Bewerbung 53-6-V5 Paulina Spiess Bewerbung 53-6-V6 Matthias Kremers Bewerbung 53-6-Int1 Jorge Moreno Herrero Bewerbung 53-6-VS1 Astrid Wriedt Bewerbung 53-6-VS2 Marcus D.D. Müller Bewerbung 53-6-VS3 Jasper Phillipp Kahrs Bewerbung 53-6-F+S Tobi Warkentin Bewerbung 53-6-ASR1 Christian Cordts Bewerbung 53-6-FGP1 Lina Taube Bewerbung 53-6-FGP2 Franziska Wagner Bewerbung 53-6-VS4 Norman Noél Bewerbung 53-6-FGP3 Kevin Kunze Bewerbung 53-6-VS5 Michael Schema Bewerbung 53-6-FI-01 Cornelius Brandmiller Bewerbung 53-6-FGP-3 Silke Hansmann Bewerbung 53-6-Int2 Jakob Lohmann Bewerbung 53-6-FI-02 Jan Cloppenburg Bewerbung 53-6-VS6 Sandra-Diana Heidbrecht Bewerbung 53-6-FGP-4 Moritz Keßler Bewerbung 53-6-FI-03 Christopher Bohlens Bewerbung 53-6-Int3 Christopher Bohlens Bewerbung 53-6-VS7 Tobias Eisch Bewerbung 53-6-VS8 Kevin Kunze Bewerbung 53-6-FI-04 Anna-Lena Puttkamer Bewerbung 53-6-AS4 Studischaft Leibniz Uni Hannover Bewerbung 53-6-S02 Johannes Starosta Bewerbung 53-6-FI-05 Johannes Starosta Bewerbung 53-6-VS9 Silke Hansmann Bewerbung 53-6-VS10 Bastian Saß Bewerbung 53-6-S03 Michael Schema Bewerbung 53-6-VS11 Ann-Ca Düppe Bewerbung 53-6-FI05 Simon Merkt Bewerbung 53-6-FI-06 Anna Kirchner Bewerbung 53-6-S04 Enrico Zienke Bewerbung 53-6-S05 Kirsten Schöffel Bewerbung 53-6-S06 Paul Baumann

7 Inhaltsverzeichnis Bewerbung 53-6-S07 Isabella Albert Bewerbung 53-6-S08 Daniel Gaittet Bewerbung 53-6-S09 David Kaupp Bewerbung 53-6-ADB01 Ronja Hesse Bewerbung 53-6-ADB02 Lina Taube Bewerbung 53-6-Int5 Aljoscha Dalkner Bewerbung 53-6-ASR2 Aljoscha Dalkner Bewerbung 53-6-ADB03 Stephan Baglikow Bewerbung 53-6-S10 Matthias Schröder Bewerbung 53-6-S11 Janek Heß Bewerbung 53-6-VS12 Sven Gödde Bewerbung 53-6-S12 Lars Domes Bewerbung 53-6-HOFI1 Heraldo Hettich Bewerbung 53-6-HOFI2 Tobias Panthel Bewerbung 53-6-HOFI3 Thomas Grief Bewerbung 53-6-HOFI4 Peter Mathes Bewerbung 53-6-HOFI5 Julian Goerlitz Bewerbung 53-6-AS5 Studierendenvertretung der Uni Würzburg Bewerbung 53-6-FGP5 Anja Zürn Bewerbung 53-6-S13 Silke Hansmann Bewerbung 53-6-FI-07 Bastian Saß Bewerbung 53-6-FGP-7 Ronja Hesse Bewerbung 53-6-AS-06 AStA/SprecherInnenrat Universität Passau Bewerbung 53-6-AS-05 Student*innenschaft Universität Vechta Bewerbung 53-6-AS-07 AS-Landau TOP 07: Strukturelle Anträge APO Arbeitsprogramm für 2015/ St-01 Einrichtung eines AK Studierendenschaften technischer Hochschulen St-02 Einrichtung eines AK AK Linksrheinischer Studierendenschaften -Narrennetz St-03 Einrichtung eines AK Jusos im fzs St-04 Einrichtung eines AK Lifelong Learning St-05 Live-Streaming der AS-Sitzungen ermöglichen St-06 Rat des fzs regelmäßig einholen St-07 Beschlüsse wirklich umsetzen und deren Umsetzung nachverfolgen können St-08 Visualisierung des Haushalts des fzs nach OpenSpending St-09 Aufgaben des AS in alternative Strukturen überführen

8 Inhaltsverzeichnis 53-7-St-10 Mitglieder transparent aufführen und vorstellen St-11 Transparenz statt Klüngelei Einrichtung eines politischen Beirats St-12 Einrichtung eines AK Nicht- Mitgliedsstudierendenschaften St-13 Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer Youth and StudentOrganisation (IGLYO) St-14 Einrichtung eines Arbeitskreis Nachhaltigkeit und Ökologie ST-15 Mindestanforderung an Berichte ST-16 Zeitnahe Veröffentlichung von Protokollen St-11 Transparenz statt Klüngelei Einrichtung eines politischen Beirats Änderungsantrag 53-7-St APO Arbeitsprogramm für 2015/ Änderungsantrag 53-7-APO St-11 Transparenz statt Klüngelei Einrichtung eines politischen Beirats Änderungsantrag 53-7-St-11-1, Änderungsantrag 53-7-St-11-1; APO Arbeitsprogramm für 2015/ Änderungsantrag 53-7-APO-53-7-APO-169-5x Änderungsantrag 53-7-APO-66nac Änderungsantrag 53-7-APO Änderungsantrag 53-7-APO Änderungsantrag 53-7-APO Änderungsantrag 53-7-APO Änderungsantrag 53-7-APO-167a Änderungsantrag 53-7-APO Änderungsantrag 53-7-APO Änderungsantrag 53-7-APO Änderungsantrag 53-7-APO Änderungsantrag 53-7-APO Änderungsantrag 53-7-APO-alles Änderungsantrag 53-7-APO-* Änderungsantrag 53-7-APO-Modifikationsantrag zum Änderungsantrag von VS/PM Änderungsantrag 53-7-APO-$ St-03 Einrichtung eines AK Jusos im fzs Änderungsantrag 53-7-St-03-Ersetze

9 Inhaltsverzeichnis 53-7-APO Arbeitsprogramm für 2015/ Änderungsantrag 53-7-APO-Ende St-02 Einrichtung eines AK AK Linksrheinischer Studierendenschaften -Narrennetz Änderungsantrag 53-7-St-02-Titel TOP 08: Initiativanträge Ini1 Fundierte Entscheidungsfindung zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft ermöglichen Ini2 Solidarität mit Rojava Für ein Ende des Kriegs gegen diekurdische Bewegung! Ini3 Aufhebung der Verpflichtung des Vorstands, ein Fahrtenbuch mitberechnung des Bahncard-50-Preises zu führen Ini1 Fundierte Entscheidungsfindung zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft ermöglichen Änderungsantrag 53-8-Ini

10 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-2-B-1 AntragstellerInnen: Vorstand TOP 02: Berichte und Entlastungen Bericht des Vorstandes Allgemein Wir haben in den vergangen Monaten unsere Arbeit zu den Themen des fzs fortgesetzt sowie Seminare zur Weiterbildung und politischen Bildung (von Studierendenvertreter*innen) veranstaltet. Seminare Seit der vergangenen Mitgliederversammlung (Würzburg, März 2015) haben diverse Seminare stattgefunden. Die hohe Anzahl an vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) genehmigten Seminaren erschwerte es, alle frühzeitig zu bewerben. Der Organisationsaufwand in der Geschäftsstelle ist zusätzlich besonders hoch, da alle Arbeitsabläufe neu eingespielt werden müssen. Aus diesem Grund hat der Vorstand beschlossen schriftlich die Schritte zur Planung von Seminaren festzuhalten, damit die Arbeit für alle Mitglieder der Geschäftsstelle und alle Vorstandsmitglieder transparent ist und alle Anforderungen für die ordnungsgemäße Abrechnung der Seminare gegeben sind. Die Seminare waren in der Regel gut besucht und wurden alle gut von den Teilnehmer*innen bewertet. Es bietet sich jedoch an, noch einige Jahre weiter an der Qualität zu arbeiten, um den fzs als Anbieter guter Fortgeschrittenenseminare wieder zu etablieren.. Durch die hohe Auslastung mit Seminaren von Vorstand und Geschäftsstelle sowie die Umstellung der Arbeitsabläufe bzw. zuständigkeiten konnte der Mittelabruf für die ersten sechs Monate beim BMBF leider erst im Juni gestellt werden. Dadurch ist ein kleiner finanzieller Nachteil für den fzs entstanden. 10

11 53-2-B-1 Bericht des Vorstandes Für die nächste Förderperiode wurden 23 Seminare beantragt. Eine detaillierte Einarbeitung des neuen Vorstandes ist zwingend erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten Offene Hochschule Einführung in die Hochschulfinanzierung Vernetzungstreffen der Frauen und Genderreferate Prüfungsrechtsseminar Bundeskongress studentischer Sozialpolitik Was war noch gleich das politische Mandat Mitglieder Die Studierendenschaften der FH Potsdam, Uni Lübeck, Uni Koblenz-Landau (Standort: Landau), Uni Frankfurt Oder (Fördermitglied) sowie der Uni Hannover haben sich seit März für eine Mitgliedschaft im fzs entschieden. Außerdem wurde durch zahlreiche Gespräche und Vorstellungen des Vereins die Grundlage für weitere Beitritte in den kommenden Semestern gelegt. Anhörung Der fzs war als Sachverständiger beim Fachgespräch über die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages vertreten. Neben der Diskussion der wesentlichen Ergebnisse von der Hochschulrektoren Konferenz, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Deutschen Studierendenwerk und uns, hat das Deutsche Zentrum für Hochschul- und wissenschaftsforschung (DZHW) als durchführendes Institut die Aktualisierung zur 21. Sozialerhebung vorgestellt. Die schriftliche Stellungnahme des fzs findet ihr hier: Die Fragen der Abgeordneten beschäftigten sich vor allem mit den Möglichkeiten für den Bund, die Situation der Studierenden zu beeinflussen. Aus diesem Grund ging es viel um das BAföG, das Deutschlandstipendium, Wohnbauförderung und Ideen zur Nutzung des gelockerten Kooperationsverbotes. Viele Abgeordnete interessierten sich auch für die Hürden eines Auslandsaufenthaltes und dabei gerade für die Anerkennung von Studienleistungen. Studienreform 11

12 53-2-B-1 Bericht des Vorstandes Im Bereich Studienreform war die Ministerial Conference in Yerevan das bestimmende Ereignis. Nach jahrelanger Vorbereitung wurden im letzten halben Jahr diverse Gespräche geführt, um die Inhalte des fzs durchzusetzen und bekannt zu mac hen sowie dem fzs die Delegationsmitgliedschaft zu sichern. Für den fzs hat Isabella Albert an der Delegation teilgenommen. Der Bericht der AG Bologna wurde erst intern in der AG Bologna kritisch begleitet und dann zur Anhörung im Bundestag kommentiertt. Während der Konferenz in Yerevan wurden die Bedeutung der sozialen Dimension, die Teilhabe von Studierenden sowie die Achtung der Menschenrechte von der fzs Delegation betont. Außerdem bot die Konferenz die Gelegenheit, weitere Themen gegenüber BMBF und Kultusministerkonferenz (KMK) anzusprechen. Die Sicht der Studierenden auf den Bologna-Prozess und das Yerevan Kommuniqué wurde anschließend in der AG Bologna präsentiert. Der fzs hat das Angebot vom BMBF, in der internationalen BFUG einen Platz in einer Working Group einzunehmen. Internationales Im Bereich Internationales war durch das Boardmeeting in Baku die European Students Union (ESU) wieder ein bedeutendes Thema. Innerhalb von ESU hat sich eine informelle Arbeitsgruppe zur Arbeit an TTIP gebildet. Der Vorstand verspricht sich von der Mitgliedschaft in der Solitaritäts-Working-Group in ESU eine stärkere Anbindung sowohl an die Partner*innen in ESU als auch an für den fzs neue internationale Politikthemen. Antifa/Antira Vom März hat der AK Antifa/Antira nach Frankfurt zu einer Reihe inhaltlicher Workshops zum Thema Krisenpolitik, Rassismus und strukturellem Antisemitismus eingeladen. Dabei hat sich der AK zusammen mit interessierten Gästen mit den gesellschaftlichen Folgen der europäischen Interessenpolitik befasst. Im Fokus standen die Entwicklung von Ressentiments und autoritären, menschenfeindlichen Bewegungen. Gleichzeitig diente diese kleine Tagung einer kritischen Auseinandersetzung mit Blockupy. Dabei wurde beleuchtet, welche Kritik diese Bewegung vorträgt und untersucht, inwiefern diese selbst wieder faschistoide Stereotype, Denkmuster oder Diskursregeln reproduziert. Im Rahmen des hochschulpolitischen Einstiegseminars wurde, wie auf dem Winterkongress, die soziale Lage ausländischer Student*innen dargelegt und diskutiert. Dieses Thema wurde aufgrund der positiven Rückmeldungen infolge des Winterkongresses auch im Einstiegsseminar in Hannover aufgenommen. Am wurde das festival contre le racisme bundesweit ausgetragen. Dieses wurde von der Bundskoordinationsstelle und dem Vorstand betreut und 12

13 53-2-B-1 Bericht des Vorstandes begleitet. Im Rahmen des festivals hat der fzs zwei Pressemitteilungen veröffentlicht. Am 17. Juni wurde eine Berliner Veranstaltung gegen Uni-assist unterstützt. Dabei wurde einerseits eine laufende Klage gegen diesen Verein vorgestellt, sowie anderseits eine prinzipielle Kritik an der diskriminierenden Praxis von Uni-assist. Im Rahmen von Lernfabriken..meutern! hat der fzs mehrere Publikationen zu rassistischen Verhältnissen an deutschen Hochschulen einer weiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Genderpolitik Im hochschulpolitischen Einstiegseminar ist das Thema Genderpolitik an Hochschulen mehrfach behandelt worden. Es gab dazu auch einen eigenen Workshop. Zusätzlich ist ein Vorbereitungstreffen zu den Aktionstagen gegen Sexismus und Homophobie und ein Vernetzungstreffen der Frauen- und Genderpolitischen Referate organisiert worden. Zivilklausel Am 26. April haben wir an einem Zivilklauselvernetzungstreffen in Kassel teilgenommen. Zusammen mit einer Mitgliedsstudierendenschaft wurde ein Entwurf für einen Flyer des fzs zum Thema erarbeitet. Dieser soll bis zum Ende der Amtszeit fertiggestellt und im Shop des fzs angeboten werden. Inklusion und Enthinderungspolitik Die barrierefreie Zugänglichkeit der Büroarbeitsplätzte wurde verbessert, sodass jetzt die Möglichkeit besteht, auch ohne oder mit eingeschränkter Sehkraft an diesen zu arbeiten. Verschiedene Hochschulreferate haben Anfragen gestellt, die sich auf barrierefreies Studium und die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs beziehen. Eine Vernetzung der verschiedenen Referate und Initiativen ist beidseitig gewünscht. Lernfabriken... meutern! Der fzs hat sich aktiv in die Organisation der Protestkampagne eingebracht. Mehrere Bündnispartner*innen sind durch die Arbeit des fzs gewonnen worden. Der Verband organisiert oder unterstützt die Infrastruktur und gestaltet weite Teile des Layouts. Ein Großteil der Publikationen dieses Bündnisses ist unter Beteiligung des Vorstandes entstanden. Weiterhin hat der Vorstand alle 13

14 53-2-B-1 Bericht des Vorstandes Plakate des Bündnisses gestaltet und an der Distribution mitgewirkt. Zudem hat er sich aktiv an dem Aufbau von Basisgruppen beteiligt und die Vernetzung im Rahmen dieser Kampagne vorangetrieben. So sind die überregionalen Treffen vom fzs mitorganisiert worden. Darüber hinaus ist ein großer Teil der Öffentlichkeitsarbeit (auch: Socialmedia) zur Kampagne vom Vorstand initiiert worden. Aktuell sind mindestens an folgenden Orten Aktive oder politische Gruppen mit Lernfabriken... meutern! assoziiert: Augsburg, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Erfurt, Freiburg, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Jena, Koblenz, Konstanz, Marburg, Magdeburg, Oldenburg, Potsdam, Passau, Regensburg, Wien, Vechta. Weiter wird daran gearbeitet, der Kampagne eine Perspektive für das kommende Semester zu geben. Einzelne Gruppen befinden sich bereits in der Planung für weitere Aktionen und Proteste. Das kommende überregionale Vernetzungstreffen findet vom Juli in Jena statt. Alle Interessierten und Aktiven sind herzlich eingeladen, an diesem Treffen teilzunehmen. Hochschulwatch Für das Projekt Hochschulwatch mit taz und Transparency International konnte bei Studierendenschaften Geld eingeworben werden. Dies erlaubt es, eine Person für das Projekt anzustellen. Der fzs trägt damit wieder zur Recherche an dem Projekt bei. Seit der letzten Mitgliederversammlung fand außerdem ein Gespräch mit den Projektpartnern statt, um die Zusammenarbeit zu klären und kommende Projekte zu planen. Außerdem hat der fzs eine Crowdfunding- Kampagne für Hochschulwatch unterstützt. Homepage In Sachen Homepage konnten wir den Kontakt zur Sinnwerkstatt wiederbeleben. Es liegt ein neues Angebot vor. Website und Extranet wurden von Beta- Testern getestet. Auf einem Gespräch Mitte Juni wurden Fristen für den Umzug der drei Bestandteile Homepage, Extranet und s festgelegt, sodass der Umzug planmäßig bis Ende August erledigt sein sollte. Welche Kosten auf den fzs noch zukommen und regelmäßig anfallen werden, muss bis zur Mitgliederversammlung noch geklärt werden. Büro Im Büro wurden kleinere Anschaffungen getätigt, um die Arbeit für die Angestellten zu erleichtern. Die Renovierung der Geschäftsstelle wurde bis auf 14

15 53-2-B-1 Bericht des Vorstandes Weiteres verschoben, es ist jedoch geplant neue Bürostühle für die Angestellten anzuschaffen. Es konnte endlich das Überweisungssystem des fzs in das 21. Jahrhundert katapultiert werden. Damit sind nicht nur neuere Sicherheitsstandards gewährleistet und die Kontoverfügungsberechtigungen aktualisiert, sondern auch die Reisetätigkeit des Vorstandes vereinfacht worden. Dem AS wurde eine vorübergehende Auslagerung der Lohnbuchhaltung vorgeschlagen. Kontakt mit 5 Anbietern wurde aufgenommen und Angebote eingeholt. Der AS entschied sich für einen der Anbieter. Die Übergabe und Arbeitsabsprache erfolgt im Juli. Satzungszweck Bezüglich des Satzungszwecks wurde erneut anwaltlicher Rat gesucht, um die Einwände auf der Mitgliederversammlung zu besprechen. Da nach wie vor keine schriftliche Beschwerde bzgl. des Satzungszwecks eingegangen ist, wird dieses Projekt nicht weiterverfolgt. Bis auf den Beschluss zur Aufhebung des Vereins, hat der Vorstand aufgrund der Empfehlung des Anwalts entschieden, die Beschlüsse nicht beim Amtsgericht einzureichen. Dies erscheint dem Vorstand unter den aktuellen Umständen als die beste Lösung, um Schaden vom Verein abzuwenden. Personal Es konnte eine Vertretung für die Buchhaltung eingestellt werden. Außerdem wurde eine Buchhaltungs-Schulung vom festen Personal besucht. Die Lohnbuchhaltung wurde vorübergehend an einen externen Dienstleister vergeben. In den Bereichen Hochschulfinanzierung und gesellschaft-macht-geschlecht- Koordination gab es Ausschreibungen. Die gmg-stelle wurde erfolgreich besetzt. Für das ABS wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Vorstandssitzung Es fand eine Sitzung in Frankfurt (27.4.) statt. Auf dieser wurden Aufgaben und Zuständigkeiten (Bundesländer, Ausschüsse) angepasst. Die zu beantragenden Seminare wurden besprochen. Seminarorganisation und Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle wurde reflektiert und weiter entwickelt. Auf wöchentlichen Telefonkonferenzen wird die Arbeit zu viert koordiniert. Andere Absprachen finden zusätzlich zu zweit oder dritt statt. Publikationen Bis September werden die Reader Arbeit in Studierendenwerken und Bologna-Prozess überarbeitet. Zusätzlich wurde ein weiterer Themenflyer 15

16 53-2-B-1 Bericht des Vorstandes zum politischen Mandat veröffentlicht. Dieser sollte samt MV-Unterlagen postalisch verschickt werden. Er dient als pragmatische, juristische Hilfestellung für Studierendenvertretungen, die allgemein politisch arbeiten wollen. Denn auch heute noch müssen Student*innenvertretungen leider begründen können, warum sie sich außerhalb der willkürlich festgelegt Grenzen der Hochschulpolitik engagieren wollen. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Seit der letzten Mitgliederversammlung wurde neben dem Instrument der Pressemitteilung auch auf andere Wege der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegriffen (z.b. das Verfassen von Leser*innenbriefen, ein Blog zur Bolognakonferenz sowie Informationstexte). Zahlreiche Gespräche mit Journalist*innen und Interviews sind nicht aufgelistet. Folgende Pressemitteilungen wurden bis zur Verschickungsfrist versendet: Wissenschaft in Angst und Befristung? Läuft nicht fclr: Gegen den rassistischen Normalzustand Elitenförderung KMK fürchtet um Klassenerhalt 8.6. Solidarität statt Ausgrenzung mit dem BAS Wo ist hier Bildung? Lernfabriken... meutern! 18.5 Arbeiter*innen sind keine Sachmittel Tarifvertrag für Hilfskräfte jetzt! Nur Kaffeeklatsch in Jerewan er Party im Bundestag 6.5. Gegen den rassistischen Normalzustand! DIHK hat nix gelernt; Bildung ist notwendig! Keine Zwangsexmatrikulation NRW-weite Unterschriftenkampagne zu Lehramtsstudiengängen startet am Neues Hochschulgesetz? Bloß nicht die Student*innen fragen! 1.4. Attest muss reichen Promotionsrecht durchgefallen Bologna: Viel Bericht Wenig Aktion Der Pressespiegel ist hier nachzulesen: 16

17 53-2-B-1 Bericht des Vorstandes Zusätzlich wurden folgende Stellungnahmen veröffentlicht: 2.7.Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in Hessen Info zur Viertelparität 2.5. Stellungnahme zum Kampftag der Arbeiter*innenbewegung FAZ Leserbrief Hochschulwatch Die Bologna-Folgekonferenz wurde als Blog dokumentiert. Im Juni wurde ein Newsletter veröffentlicht. Bei Facebook konnten seit September 284 neue Gefällt-mir-Angaben erreicht werden (1768). Die fclr-seite hat nun 1000 statt 600 Gefällt-mir-Angaben. Die gmg-seite 999 statt 320. Die Hochschulwatch-Seite 1041 statt 636 (jeweils Stand: ). Weiterhin hat der fzs sich auf weiteren Facebook-Seiten engagiert. Auch hier konnten Reichweiten durch die Arbeit des Vorstandes signifikant erhöht werden und Themen des fzs verbreitet werden. Auf Twitter konnten wir unsere Reichweite ausbauen. Erreichten wir im September via Twitter 5440 Impressionen und besuchten 263 Personen unser Profil, waren es im März 26,2 Tausend Impressionen und 939 Besuche. Wir danken an dieser Stelle ausdrücklich den Angestellten in der Geschäftsstelle in Berlin, die uns das Leben einfacher machen und eine hervorragende Arbeit für den Verein leisten. AntragstellerInnen Vorstand 17

18 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-2-B-2 AntragstellerInnen: Ausschuss der Student*innenschaften TOP 02: Berichte und Entlastungen Bericht des AS Seit der letzten Mitgliederversammlung in Würzburg im März 2015 fanden drei AS-Sitzungen statt: Im April in Heidelberg, im Mai in Hannover und im Juni in Bonn. Im Vorfeld der ersten Sitzung fand weiterhin eine Telefonkonferenz statt. Der AS hat das Protokoll der 51. Mitgliederversammlung beschlossen. Die Protokolle der 50. und 52. Mitgliederversammlung lagen nicht vor. Mit Rückblick auf die lange Zeit seit dem Stattfinden der 50. Mitgliederversammlung entschied sich der AS eine Änderung an den zukünftigen Honorarverträgen der protokollierenden Personen vorzunehmen. Der AS wählte drei Antidiskriminierungsbeauftragte und eine Person in den Ausschuss Finanzen nach. Gemeinsam mit dem Ausschuss Finanzen wurde über die Struktur der Mitgliedsbeiträge beraten. Der AS unterstützte den Ausschuss in technischer Hinsicht bei der Durchführung einer Umfrage zu diesem Thema. Der AS hat die von der letzten Mitgliederversammlungen überwiesenen Anträge behandelt. Alle Antragsteller*innen wurden über die Behandlung ihres Antrages per Mail informiert und eingeladen an den Sitzungen des AS teilzunehmen. Trotzdass der AS den Antrag 52-St-02 Einrichtung eines AK Studierende über 25 Jahre abgelehnt hat, beschäftigte er sich weiter mit der Thematik und versuchte im Sinne der Antragsintention das Thema Altersdiskriminierung zu bearbeiten. Besonders beim Antrag zum Umgang mit dem Mailverteiler des 18

19 53-2-B-2 Bericht des AS AS hat dieser versucht eine für alle vertretbare Position zu finden und konnte tatsächlich im Konsens eine Lösung erarbeiten. Die von vielen Mitgliedern geforderte Transparenz und Sorgfalt im Umgang mit persönlichen Daten hat der AS in der Diskussion berücksichtigt Auf seiner ersten Sitzung wählte der AS die Delegation für das ESU Boardmeeting (BM) in Yerevan. Es lagen drei Bewerbungen von Männern und eine Bewerbung einer Frau vor. Nach der Vorstellung der Bewerber*innen und einer Personaldebatte wählte der AS Mandy Gratz, Jorge Moreno Herrero und Jakob Lohmann als Delegationsmitglieder. Der AS bedankt sich an dieser Stelle nochmals bei dem nicht erfolgreichen Bewerber für sein Interesse. Da keine weitere Bewerbung einer Frau vorlag, beauftragte der AS den Vorstand gemäß der Quotierung eines seiner Mitglieder zu entsenden. Weiterhin mandatierte der AS auf seiner ersten Sitzung die Delegation für das BM. Der AS möchte sich nochmals beim Ausschuss Internationales für die Mandatierungsvorschläge bedanken Auf seiner Sitzung in Heidelberg beschloss der AS Zeit und Ort der 53. Mitgliederversammlung sowie die Frist für verschickungsrelevante Anträge Der AS nahm auf seiner Sitzung in Bonn den vom Vorstand vorgestellten Haushalt zur Kenntnis und beschäftigte sich weiter mit den Themen Bibliotheksdigitalisierung, Gebühren bei Sprachkursen, Redelisten und der weiteren Planung der MV in Lüneburg. Bei den Themen Bibliotheksdigitalisierung und Gebühren bei Sprachkursen zeigte sich, dass der Verband über eine umfassende Beschlusslage verfügt. Der AS diskutierte daher die Möglichkeiten der Umsetzung dieser Beschlusslage. Bezüglich des Themas Redelisten nahm der AS Kontakt mit dem Ausschuss Frauen- und Genderpolitik auf und stellte gemeinsam mit diesem einen entsprechenden Antrag zu dieser Mitgliederversammlung Insgesamt sind die Mitglieder des Ausschusses sehr zufrieden mit der gemeinsamen Arbeit und vor allem mit der konstruktiven Arbeitsatmosphäre. Nicht zuletzt war die Mischung aus erfahrenen und neuen Mitgliedern förderlich für sachliche wie zielführende Diskussionen und Ideensammlungen Der Ausschuss hofft, dass diese Arbeit in der nächsten Amtszeit vom kommenden AS weitergeführt werden kann. 19

20 53-2-B-2 Bericht des AS AntragstellerInnen Ausschuss der Student*innenschaften 20

21 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-2-B-A-1 AntragstellerInnen: Ausschusses Frauen- und Genderpolitik TOP 02: Berichte und Entlastungen Bericht des Ausschusses Frauen- und Genderpolitik Ausschussmitglieder: Lina Taube (TU Berlin), Franziska Wagner (Uni Mannheim), Mandy Gratz (FSU Jena), David Voullaire (Uni Mannheim), Moritz Keßler (Universität Würzburg), Silke Hansmann (Universität Göttingen), Tobias Warkentin (Universität Bielefeld), Jan Bormann (TU Kaiserslautern). Mandy Gratz (FSU Jena) wurde in den Ausschuss Internationales entsendet. Der Ausschuss hat bis zur Verschickungsfrist der 53. MV dreimal getagt. Die Konstituierung fand in Berlin statt, die beiden anderen Sitzungen in Würzburg und Mannheim. Seit der 52. MV finden zweiwöchentlich Telefonkonferenzen statt, seit Juni in einem einwöchigen Rhythmus.Sowohl bei den Sitzungen als auch in den Telefonkonferenzen wurde der Ausschuss durch denvorstand und der Antidiskriminierungsbeauftragten sehr gutunterstützt. Seminare Insgesamt organisierte der Ausschuss zwei Seminare. Zusammen mit dem Arbeitskreis Antifaschismus/Antirassismus wurde vom November zum Thema Ab jetzt F*antifa: Geschlechterverhältnisse und antifaschistische Praxis in Bamberg organisiert. Das Seminar war gut besucht und die Rückmeldungen der Teilnehmer*innen waren zum größten Teil sehr positiv. Das Vernetzungstreffen für Frauen*, Lesben*, Queer* und Gleichstellungsreferate fand vom Juli2015zum Thema feministische Bildungs- und Wissenschaftskritik statt. Zeitgleich wurden im Vorbereitungstreffen für die Aktionstage *gesellschaft macht geschlecht* die inhaltlichen Vorbereitungen getroffen. 21

22 53-2-B-A-1 Bericht des Ausschusses Frauen- und Genderpolitik Publikationen Der Ausschuss hat den HoPo-Einstiegs-Reader überarbeitet und damit begonnen die Anti-Sexismus-Broschüre des Redaxkollektivs der ÖH neu aufzulegen. AntragstellerInnen Ausschusses Frauen- und Genderpolitik 22

23 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-2-B-A-2 AntragstellerInnen: Ausschuss VSPM TOP 02: Berichte und Entlastungen Bericht des Ausschuss Verfasste Student*innenschaft/PolitischesMandat (VSPM) Ausschussmitglieder: Ann-Ca Düppe, Jana Küchler (TU Berlin), Peter Mathes (FH Fulda, zurückgetreten), Norman Noél (FU Hagen), Sebastian Rohlederer (Uni Heidelberg), Bastian Saß (Uni Hannover), Tobias Warkentin (Uni Bielefeld), Astrid Wried (HKS Ottersberg, gewählt von der 52. MV) Auf der konstituierenden Ausschusssitzung in Fulda wurde Sven Gödde kooptiert. Bei seiner dritten Sitzung in Ludwigsburg hat der Ausschuss zudem Toby Eisch (Uni Passau) kooptiert. Auf der vierten Sitzung in Erfurt wurden außerdem Ben Seel (Uni Frankfurt), Marcus D. D. Müller (Uni Jena), Mandy Gratz (Uni Jena), Paula Männich (Uni Erfurt) und auf der fünften Sitzung in Heidelberg Glenn Bauer (Uni Heidelberg) kooptiert. Als Ausschusskoordinator wurde Norman Noél gewählt welcher auch in den Ausschuss Internationales entsandt wurde. Der Ausschuss hat bis zur Verschickungsfrist zur 53. MV sechsmal getagt. Die Konstituierung fand gemeinsam mit dem Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur in Fulda statt, weitere Sitzungen fanden in Hannover Ludwigsburg, Erfurt, Heidelberg und Berlin statt. Zudem fanden bis zur Verschickungsfrist fünf Telefonkonferenzen statt Seminare Da im Arbeitsbereich des Ausschusses in diesem Amtsjahr drei Seminare stattfinden, an deren Konzeption und Durchführung der Ausschuss (federführend) 23

24 53-2-B-A-2 Bericht des Ausschuss Verfasste Student*innenschaft/PolitischesMandat (VSPM) beteiligt ist, stellte dies einen sehr wesentlichen Teil der Arbeit dar. Das Seminar VS neu gedacht fand vom in Frankfurt/Main statt und wurde vom Ausschuss in einem dreimonatigen Prozess vorbereitet. Das Seminar war leicht überbucht und die Rückmeldungen der Teilnehmer*innen waren zum größten Teil sehr positiv. Die Auswertung des Seminars durch den Ausschuss fand auf der 4. Sitzung ( in Erfurt) statt. Auffällig war besonders die Nichtteilnahme von Frauen. Stark in Erinnerung geblieben ist insbesondere auch die Erarbeitung von DOs und DONTs in Satzungsfragen. Wie eine Handreichung ausgestaltet sein muss um solche Kategorisierungen kundzutun ohne die jeweiligen Student*innenschaften vor den Kopf zu stoßen, ist noch offen. Das Seminar Politisches Mandat: Chancen und Risiken fand vom in Hannover statt und sollte als vertiefendes Seminarangebot des fzs den theoretischen Diskurs beflügeln. Allerdings war der Wissensstand der Teilnehmer*innen sehr unterschiedlich, worauf der Ausschuss durch kleinere, kurzfristige inhaltliche Änderungen zu reagieren versuchte. Da das Seminar mit über 30 Teilnehmer*innen reichlich überbucht war, wurden neben der BMBF-Finanzierung noch weitere Gelder eingeworben. Das Feedback war insgesamt sehr positiv, insbesondere hat sich die Konzeption mit zwei parallelen Workshop-Slots, die einen eher praktischen Fokus auf der einen und einen sehr theoretischen Fokus auf der anderen Seite beinhaltete, sehr bewährt. Als Highlight des Seminars kann sicherlich die Podiumsdiskussion gesehen werden, bei der sich Mandats- oder Amtsträger*innen von Körperschaften öffentlichen Rechts über politische Mandate austauschten (Auf dem Podium saßen Vertreter*innen der Evangelischen Landeskirche Bayern, des Bezirks Hannover-Linden, der Student*innenschaft der Uni Potsdam sowie der Handelskammer Hamburg). Das Seminar Demokratie im Hochschulgesetz wurde auf der fünften Sitzung gemeinsam mit dem Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur und dem GEW BASS inhaltlich konzipiert, die genaueren Details sowie Anfragen an potentielle Referent*innen fehlen aber noch Student*innenschaften konfessioneller Hochschulen Aufgrund einer durchaus herausfordernden Anfrage des AStA der EH Ludwigsburg entschied sich der Ausschuss dazu, seine dritte Sitzung direkt in 24

25 53-2-B-A-2 Bericht des Ausschuss Verfasste Student*innenschaft/PolitischesMandat (VSPM) Ludwigsburg mit lokalen Aktiven zu gestalten. Dabei nutzen die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, sich mit der Situation besonders kleiner Studierendenvertretungen auseinanderzusetzen. Eine Beratung des lokalen AK Satzung fand selbstverständlich auch statt Zusammenarbeit mit Landesstudierendenvertretungen usw. Der Kontakt zur LAK Bayern ist nicht mehr so intensiv wie in den Vorjahren. Da allerdings das letzte Seminarangebot des Ausschuss im Rahmen einer Sitzung der LAK Bayern (in Passau) erst rund 18 Monate her ist, ist dies nicht besonders dramatisch. Der Kontakt zur LaStuVe BaWü ist deutlich enger was insbesondere daran liegt, dass einer der Sprecher*innen sehr interessiert an einem guten Kontakt ist und initiativ den Austausch gesucht hat. Außerdem hatte der Ausschuss bei der Sitzung in Erfurt guten Kontakt zur KTS und ließ sich deren Arbeit und Struktur erklären. Über das Seminar in Frankfurt entstand Kontakt zur Studierendenvertretung der PH Weingarten, die im Nachgang noch weiter vom Ausschuss bzgl. deren Satzung betreut wird Publikationen Im Zuge der Auswertung des VS-Seminars hat sich der Ausschuss überlegt, eine Publikation zu erstellen, aus der andere Studierendenvertretungen sowohl Ideen für good-practise-beispiele ziehen können, als auch auf aus unserer Sicht kritisch zu hinterfragenden Konstrukte eingegangen wird. Des Weiteren ist geplant, die Ergebnisse des PM-Seminars im März in Form einer gemeinsamen Publikation mit dem BdWi, die wahrscheinlich Ende diesen oder Anfang des nächsten Kalenderjahres erscheinen wird, und einem eigenen Flyer/Faltblatt zu veröffentlichen Zusammenarbeit mit dem Vorstand Nicht nur aber insbesondere das zuständige Vorstandsmitglied hat seine Rolle gegenüber dem Ausschuss deutlich umrissen. Als großes Bedürfnis wurde Seitens des Ausschusses die Veröffentlichung der Protokolle artikuliert, die seither zuverlässig durch den Vorstand ins Extranet der Homepage gestellt werden. Für den Ausschuss stellt sich sowohl die inhaltliche als auch die organisatorische Zusammenarbeit sehr angenehm und produktiv dar. 25

26 53-2-B-A-2 Bericht des Ausschuss Verfasste Student*innenschaft/PolitischesMandat (VSPM) AntragstellerInnen Ausschuss VSPM 26

27 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-2-B-A-3 AntragstellerInnen: Ausschuss Hochschulfinanzierung TOP 02: Berichte und Entlastungen Bericht des Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur Tagungsrhythmus: Seit der regulären MV in Würzburg wird der HoFiS-Ausschuss insgesamt drei mal getagt haben. Im März in Heidelberg parallel zur LAK BaWü, im Juni in Bonn I parallel zur AS-Sitzung und ein zweites mal im Juli in Bonn II vor dem Ausschuss-Seminar Hochschulfinanzierung für Einstieger*innen. Zwischen den Zusammentreffen erfolgten insgesamt drei Telefonkonferenzen, zum Abgleich der vereinbarten inhaltlichen Zielsetzungen. Die Hauptarbeit wird kontinuierlich in ca 12 Online-Pads des Ausschusses umgesetzt, zu denen interessierte Personen und Ausschuss-Mitglieder Zugang haben. Die Materialsammlung zu dem Bafög-Millionen und dem WissZeitVG befindet sich unter folgendem LINK: Aktive Mitglieder: Janek (Erfurt), Heraldo (Bonn), Peter (Fulda), Tobias (Bonn), Julian (Bonn) Inhaltliche Schwerpunkte: Bei der ersten Zusammenkunft in ganz neuer personeller Besetzung in Heidelberg wurde eine grobe Arbeitsplanung für das Halbjahr struktuiert und alle ehemaligen Ausschuss-Mitglieder kontaktiert und zur weiteren Mitarbeit 27

28 53-2-B-A-3 Bericht des Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur motiviert. Mit Blick auf das von der Bonn-MV im Aug beschlossene Arbeitsprogramm die personellen Ressourcen, hat sich der Ausschuss dafür entschieden, in erster Linie vor allem den Ausschuss und sein Themenfeld wieder sichtbarer für seine Mitgliedhochschulen zu machen. Daraus ergaben sich die unten angeführten inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte, das HoFi-Seminar, der BMBF-Antrag, das Glossar des HoFi-Readers und weitere Ausarbeitungen zu den Bafög-Millionen und der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetz welche in den beiden Ausschuss-Sitzungen in Bonn umgesetzt wurden. Es fand eine inhaltliche Reflexion zu einem möglichen Anteil des HoFi-Ausschuss am Juli-Seminar Demokratie in Hochschulgesetznovellen statt. Sowie die Entsendung eines Ausschuss-Mitglied in die Beratungen den VSPM-Ausschuss. Schliesslich noch die Verfassung dieses detaillierten Ausschuss-Berichts. HoFi-Einstiegs-Seminar Juli 2015 Bonn In Heidelberg wurde die Durchführung eines Seminars Einstieg in die Hochschulfinanzierung kurz vor der fzs-mv beschlossen, geplant und organisert. Dieses wird vom Juli in Bonn stattgefunden haben. Es soll das Wissen zum Themenfeld verbreitern und das Interesse an einer Mitarbeit im fzs- HoFiS-Ausschuss steigern. Zudem greift es die aktuellen Studierenden-Proteste der SparUniBonn auf. Glossar HoFi-Reader Der Ausschuss hat über alle drei Sitzungen das von seinem HoFi-Vorgänger- Ausschuss in 2014 erarbeitete Konzept einer Inhaltsangabe für einen neuen Hochschulfinanzierungsreader beraten und mit dem IST-Stand des bestellbaren fzs-hofi-reades aus dem Jahr 2006 abgegelichen. Wir haben uns dafür entschieden, zunächst ein grundlegend geplantes Kapitel 7. mit einem umfangreichen Glossar mit Grundbegriffen zur Hochschulfinanzierung für die nächste MV zu erarbeiten, als eigenständige Broschüre zu produzieren und auf der MV zu verteilen. BMBF-Seminar Drittmittel November 2015 Bis Mai 2015 erfolgte die Erarbeitung, Beratung und Antragstellung eines BMBF-Antrags für die Förderperiode 2015/2016 zum Thema Drittmittelfinanzierung. Dieses Seminar wurde vom fzs-vorstand fristgereicht eingereicht und soll im November 2015 stattfinden, wenn es vom BMBF genehmigt wird und vom neuen Vorstand und Ausschuss planmässig umgesetzt werden wird. Übersicht Novelle des WissZeiVG 28

29 53-2-B-A-3 Bericht des Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur Auf dem zweiten Ausschuss-Treffen Bonn I im Juni wurde auf Wunsch des Vorstandes ein Überblick zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeiVG) erstellt. Die Zusammenstellung der relevanten Dokumente sind abrufbar unter folgendem LINK: Verwendung freiwerdener Bafög-Mittel durch Bundesländer Über alle Ausschuss-Sitzungen erfolgte die Zusammenstellung aller öffentlich verfügbaren Unterlagen und Informationen zur Verwendung der BaföG- Millionen in den einzelnen Bundesländern. Diese Sammlung wurde im Mai auch allen Landesstudierendenvertretungen zur Verfügung gestellt. Abrufbar unter folgendem LINK: Abschliessend: Über Nachfragen und Anregungen freuen sich alle Mitglieder des HoFiS- Ausschuss! Das Halbjahr hat sehr viel Spaß gemacht und noch lieber wäre uns, wenn eure Studischaft uns im nächsten Halbjahr mit unterstützen würde! AntragstellerInnen Ausschuss Hochschulfinanzierung 29

30 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-2-B-S-1 AntragstellerInnen: Jakob Lohmann u.a. TOP 02: Berichte und Entlastungen 68. European Students Unions Board Meeting in Yerevan benutzte Abkürzungen BM Board Meeting (vergleichbar Mitgliederversammlung) EC Executive Committee (erweiterter Vorstand) IM Internal Motion (Initativantrag der Strukturen von ESU betrifft) NUS National Union of Students (Vertretung der Studierenden auf Staatsebene z.b. fzs) CoC Code of Conduct (Antidiskriminierungsvorschrift) Bericht Das 68. Board Meeting der European Students Union fand im Mai in Yerevan statt. Zuerst fand zwei Tage ein Semianr zum Bologna-Prozess statt, anschließend das Board Meeting selbst. Die Sitzungsorganisation war durchwachsen. Immerhin gab es nach unseren Informationen diese mal keine Probleme mit Visa für Einreisende und unangenehme Überrauschen blieben aus. Allerdings war die Infrastruktur zum Teil sehr schlecht. Zwei Punkte fielen dabei vor allem auf: Das fehlend W-LAN und die große Entfernung unseres Hotels zum Tagungsort (dort waren nur ca. 15 Personen von 100 untergebracht). Die große Entfernung führte dazu, dass die Kommunikation morgens und abends mit den anderen Delegationen, die vor Ort untergebracht waren, schwierig war. Das fehlende W-LAN stellte ein deutlich größeres Problem da. So konnte nicht während des Treffen recherchiert werden und auch die Absprache von Änderungsanträgen, 30

31 53-2-B-S European Students Unions Board Meeting in Yerevan IMs oder Resolutions musste per Zettel und Stift geschehen. Dies sorgte für eine erhöhte Unruhe während des Treffens. Die Zeitplanung war auch durchwachsen. Gerade in den ersten beiden Tagen während des Seminars nahm das Rahmenprogramm mehr Zeit als geplant ein. Dies führte dazu dass die Vorbereitung des BM litt. Ab der Eröffnung des BM wurde es deutlich besser, trotzdem wurde jeden Abend bis weit nach Mitternacht getagt. Das Essen war leider oft nicht so gut und machmal auch sehr knapp. Andererseits musste ANSA (armenische NUS) wohl auch viel ohne die Unterstützung auskommen, weshalb das Budget kleiner war als bei anderen ESU- Veranstaltungen. Der fzs ist mit einigen anderen Mitgliedern als TOPICs organisiert. Leider hatte UNEF (eine der beiden französischen NUS) kein Stimmrecht, da sie ihre Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt haben. Neu wieder dabei war UNEL die Luxemburgische Union, die ansonsten aufgrund hoher Fehlzahlen ihre Mitgliedschaft verloren hätte. Anträge Code of Conduct: Für den Code of Conduct (CoC) im fzs vergleichbar mit der Antidiskriminierungsvorschrift wurden im Vorfeld des BM von der Koordinatorin für Gleichstellung von ESU Überarbeitungsvorschläge vorgelegt. Diese wurden auf der Mitgliederversammlung besprochen. Zum einen ging es dabei um die Neustrukturierung der Vorschrift. Hier hat sich also inhaltlich nicht viel getan. Zum Anderen ging es um die Überarbeitung der Interventionsschritte bei einem Übergriff, der den Kriterien des CoC entspricht. Das abgestimmte Ergebnis der Überarbeitung sieht jetzt ein Vorgehen vor, dass an ein paar Stellen eher am Bedürfnis der Betroffenen orientiert ist als die bisher gültige Vorschrift. Außerdem wurde das Widerspruchsverfahren gegen Sanktionen neu geregelt. Es gibt jetzt eine verkürzte Frist für den Widerspruch von 14 Tagen auf 5 Stunden und außerdem eine Karenzphase von zwei Stunden, in denen Sanktionen nicht umgesetzt werden, außer es besteht Gefahr für die Betroffenen oder andere Anwesende. Diese Karenzzeit ist bei der fzs-delegation auf Kritik gestoßen, die, auch wenn sie artikuliert wurde, keine Konsequenzen hatte. Human Rights Strategy: Die Human Rights Strategie (HRS) war neben den Wahlen der größte Diskussionspunkt des BM. Von Anfang an wurde viel über Änderungsanträge, Mehrheiten und die Strategie als ganzes diskutiert. Dies fand vor allem in kleinen Gruppen am Rande statt, da das Seminar zu diesem 31

32 53-2-B-S European Students Unions Board Meeting in Yerevan Thema sehr kurz ausfiel und später stattfand als geplant. Innerhalb von den TOPICS konnten wir zahlreiche Änderungsanträge gemeinsam formulieren und auch mit einigen nordeuropäischen NUSes gab es regen Kontakt. Leider wurden nicht alle Absprachen eingehalten oder teilweise wohl falsch verstanden. Dies führte dazu, dass gerade zwei Stellen, die uns besonders wichtig waren, nicht verändert wurden. So ist die Formulierung, die ESU-Veranstaltungen in autokratischen Staaten verhindern soll, immer noch sehr schwach. Zum zweiten verbietet sich ESU selbst, sich zu Vorgängen in Staaten in denen Mitglieds- NUSes existieren, ohne deren Zustimmung zu äußern. Immerhin wurden aber Minderheitenrechte stärker in das Papier eingebracht und der Schutz der Delegierten verbessert. Insgesamt war die Delegation nicht zufrieden mit den Abstimmungen und dem Papier, dennoch ist es besser als der Ursprungsentwurf und deutlich besser als gar keine Strategie. Im Endeffekt wird es darauf ankommen, wie das EC und der/die Human Rights Coordinators es in Zukunft umsetzten werden. Änderung der Standing Orders (vergleichbar Geschäftsordnung) Eine der belgischen Unions (vvs) hatte beantragt, das Stimmrecht auf BMs zu ändern. Bisher hat jedes Land zwei Stimmen, die durch die Mitglieder aus dem Land geteilt werden. vvs wollte eine Änderung zur Stimmstaffelung gemäß vertretender Studierender (oder Studierender des Landes). Dieser Antrag wurde wegen Formfehlern zurückgezogen: Es hätte zwei Anträge von zwei Ordnungen geben müssen, vss hat aber nur einen gestellt. Eine weitere Arbeit auf dem Gebiet wurde angekündigt. Wahlen Auf dem BM fanden Wahlen in den Vorstand statt. Neben dem Vorsitz und zwei Stellvertretungen (zusammen presidency) gibt es sieben Plätze im erweiterten Vorstand (Executive committee; EC). Im EC sind drei Plätze für Frauen reserviert und drei für Männer. Es gab eine Kandidatur für den Vorsitz von Fernando aus Spanien. Er wurde mit wenigen Gegenstimmen gewählt. Es gab zwei Kandidaturen für die zwei Stellvertretungen von Lea (Schweiz) und Blazhe (Mazedonien). Beide wurden mit deutlicher Mehrheit gewählt. Es gab fünf Kandidaturen von Frauen und vier Kandidaturen von Männern für das EC. Filip (Slovakai) hatte am Vorabend der Wahl seine Kandidatur zurück gezogen, sodass die es keine Auswahl für die Männerplätze gab. 32

33 53-2-B-S European Students Unions Board Meeting in Yerevan Der fzs war mandatiert für Rebecca (Schweden), Liva (Litauen) und Victor (Dänemark) zu stimmen (vereinfachte Darstellung, da Präferenzwahlsystem). Die Delegation hat die Mandatierung als Zielsetzung interpretiert, da absehbar war, dass eine 1:1 Durchführung der Mandatierung Stimmen verschenkt. Liva haben wir auf dem Frauen-Wahlzettel niedriger priorisiert, da sie über den Gender-offenen-Wahlzettel gewählt werden sollte. Im Ergebnis wurden Rebecca, Liva, Karolina (Polen) und Tijana (Serbien) sowie Victor, Christi (Rumänien) und William (Frankreich) gewählt. Nur Christi hatte nicht sofort die nötige Mehrheit. Rok (ehemaliger Vorsitzender) wurde mit nur 4 Gegenstimmen in den Kassenprüfungsausschuss (Gremium hat zusätzlich beratende Funktion) gewählt. Mitgliedschaften BOSS (Brotherhood of Organizers of Student Self-Government, Belarus) BOSS beantragte die Mitgliedschaft in ESU. Nach einer längeren Debatte zur Aussage seitens BOSS, dass sie die einzige NUS in Belarus sei, obwohl BSA (Belarus Student Association) bereits Mitglied ist, wurde die Zielstellung und der Vertretungsanspruch von BOSS diskutiert. Als problematisch wurde thematisiert, dass BOSS nach Papierlage nicht den Anspruch hat, Studierende zu vertreten, sondern versucht Studierende zu befähigen unabhängige Vertretungen aufzubauen. Weiterhin wurde die interne Struktur von BOSS kritisiert, die der Satzung zufolge um eine Person herum organisiert ist, die so gut wie alles entscheiden kann bzw. absegnen muss. Nach einer Stellungnahme von BSA, die mit einer Delegierten anwesend war, wurde namentlich über die Aufnahme von BOSS in den Kandidierendenstatus abgestimmt (zweistufiges Aufnahmeverfahren). BOSS wurde als Kandidatin für eine Mitgliedschaft aufgenommen. Für den Study Visit, deren Bericht für die Aufnahme als Vollmitglied relevant ist, wurden SRVS (Tschechien), UASS (Ukraine) und UDU (Italien) benannt. SPUM (Student Parlament of the University of Montenegro) Auch SPUM beantragte die Aufnahme als Mitglied. Schwerpunkte der Fragen bzw. der Aussprache waren zum einen der Fakt, dass SPUM nur Studierende der einen staatlichen Universität in Montenegro vertritt und auch nur diese die Möglichkeit haben zu kandidieren und sich einzubringen. Außerdem gibt es einen Passus in der Satzung, der besagt, dass SPUM an die Beschlüsse des Senates der Universität gebunden ist. Leider war der Vertreter von SPUM zu diesen Fragen nicht zufriedenstellend aussagefähig. SPUM wurde jedoch 33

34 53-2-B-S European Students Unions Board Meeting in Yerevan ebenfalls als Kandidatin für die Mitgliedschaft bestätigt. NSO Norwegen ist Teil des Study-Visit-Teams. Es langen keine Anträge von Kadidatinnenländern zur Vollmitgliedschaft vor. Für die Associate Member Status, haben sich zwei verschieden Vereine beworben. Diese sind EMSA und ENSA. EMSA ist die Europäische Vertretung von Medizin Stundent*innen und ENSA von Gesundheits/Krankenpfleger*innen. Leider war es für Beide wegen der Kosten nicht möglich nach Yerevan zukommen. Es wurde als Alternative eine Präsentation und Fragen via Skype Konferenz gemacht. Die Internet Verbindung war auch nicht optimal und die Qualität von die Befragung war sehr eingeschränkt. Beide haben die Voraussetzungen für ein Associate Member erfüllt, das heißt, sie müssen in mindestens 8 verschieden europäischen Länder vertreten sein. Bei EMSA wurde aber lang diskutiert, weil einige NUS nicht die Representativität von EMSA sehen. Es wurde diskutiert, da es in manchen Länder kaum Kontakt zum EMSA gibt, bzw. keine Rückantwort von EMSA zu Studierendenschaften gab. Es wurde auch gesagt, dass EMSA eine sehr gute Arbeit leistet und viele verschiede erfolgreich Projekte auf Europäischem Level in die Letzen Jahren durchgeführt hat. EMSA arbeitet sehr transparent und hält sich an demokratische Strukturen und Prinzipien. Die Webseite von EMSA wurde auch oft gelobt als eine gutes Beispiel für Klarheit und Transparenz. EMSA als Associate Member wurde mit einer deutlichen Mehrheit gewählt. ENSA hat in der letzen Sekunde ihre Bewerbung zurückgezogen. Sie haben nicht alle notwendigen Dokumente verschickt und gaben Kommunikationprobleme mit dem Membership Coordinator dafür an. Es wurde auch erklärt, dass es für das nächste BM eine erneute Bewerbung mit vollständigen Dokumenten geben soll. Finanzen Die Finanzen von ESU sind nach den vorliegenden Dokumenten endlich wieder in einer verantwortbaren Fassung. Die Buchungen der letzten Jahre wurden kontrolliert. Durch eine Doppelbuchung im Geldeingang 2013, die bereinigt wurde, ist der letzte Jahresabschluss ca e im Minus. ESU konnte eine Angestellte für Finanzen einstellen, die die Buchhaltung aufgeräumt hat und ein System zur Nachverfolgung von Rechnungen eingerichtet hat (sowohl eigene als zu zahlende). Leider steht sie nur Übergangsweise zur Verfügung. 34

35 53-2-B-S European Students Unions Board Meeting in Yerevan Zusätzlich wurde die externe Kassenprüfung gewechselt. Dies führte dazu, dass einige Kosten anders gebucht werden sollen als bisher. Dies führt zu Überund Unterbuchungen in einigen Haushaltsposten. Dies betrifft vorrangigen die Projektmittel und den Zeitpunkt der Buchungen. ESU probiert zur Zeit zwei Möglichkeiten zur Erfassung der Arbeitszeiten aus. Dies ist notwendig, um die Kosten für Projekte besser bewerten zu können und einen Nachweis zu haben, dass für Projekte gearbeitet wurde. Durch die Verbesserungen konnte der interne Kassenprüfungsausschuss die Annahme des Vorstandsberichtes empfehlen. Im Dezember 2014 hatte er sich noch dagegen positioniert. Problematisch ist weiter die Schuldensituation der Mitglieder gegenüber ESU. Im Laufe des letzten halben Jahres konnten die Schulden zwar halbiert werden, da ESU das Geld hartnäckiger eingetrieben hat, es steht aber weiter ein hoher fünfstelliger Betrag aus. ESU hat aus diesem Grund Liquiditätsprobleme, die durch Zahlungen von anderen Mitgliedern behoben werden. Dies führt zu einem Unmut bei den Mitgliedern, die pünktlich zahlen. Besonders laut äußern ihren Unmut jedoch vor allem die Mitglieder mit hohem Vermögen, welches die Debatte unangenehm macht, da keinerlei Verständnis für die Option nicht zahlen zu können vor liegt. Bemerkenswert sind auch die Schulden der Unions untereinander. Durch ESU- Veranstaltungen haben einige NUS Schulden bei anderen Mitgliedern. Zu erwähnen ist weiter, dass das Stimmrecht bei ESU an den Schulden der NUS gegenüber ESU hängt. UNEF aus Frankreich hatte dieses BM kein Stimmrecht. ESIB/ESU Transition Die legale Identität von ESU ist weiter ESIB. Bei der Gründung von ESU wurde ESIB nicht aufgelöst. Satzung, Ordnungen, Mitglieder und Positionen sowie Gewählte von beiden Vereinen müssen exakt die Selben sein, um die Vereine zusammen legen zu können. An dieser Aufgabe arbeitet ESU schon einige Zeit. Da dieser Prozess noch nicht vorkam und es bis Herbst 2014 auch noch eine dritte Identität von ESU gab, mussten viele Gespräche mit belgischen Gerichten geführt werden. Als Lösungsmöglichkeit wurde auf diesem BM berichtet, dass es eine Mitgliederversammlung in Belgien geben muss, die komplett von einem Notar begleitet werden muss, um die beiden Vereine zusammenlegen zu können. Hierfür soll es ein außerordentliches BM geben, für das schriftliche Vollmachten der Mitglieder zu genau einem Antrag ausgestellt werden sollen. 35

36 53-2-B-S European Students Unions Board Meeting in Yerevan Vor diesem BM muss eine Satzung jeden (!) ESU-Mitglieds in einer Landessprache Belgiens vorliegen. Internal Motions Es wurden 15 IM behandelt, von denen die wichtigsten für den fzs hier dargestellt werden sollen. Es soll ein Verfahren entwickelt werden, mit dem bestehende Mitglieder auf ihre Einhaltung der Mitgliedskriterien geprüft werden. ESU stellt zur Aufnahme von neuen Mitgliedern Kriterien zur demokratischen Organisation und zur Vertretung auf, die anschließend nie wieder geprüft werden. Vier Mitglieder rund um die rumänische Union äußern in dem Antrag ihre Besorgnis, dass Mitglieder in ESU nicht mehr den Vorschriften genügen. Dieser Antrag wurde schließlich nicht angenommen, aber einer des Vorstandes der klarer die Evaluation der Mitgliedschaft beschrieb und auch vom fzs favorisiert wurde. In der Haushaltsdebatte wurde deutlich, dass ESU teil stark vom beschlossenen Haushalt abweicht. Aus unserer Sicht waren dies alles keine politischen Abweichungen. Trotzdem stimmten wir dem Antrag aus der Schweiz, dass bei einer Abweichung von über 10% in einem Haushaltsposten ein Nachtragshaushalt dem BM vor zu legen ist, zu. Ärgerlich war auch auf diesem BM der verspätete Beginn jeden Sitzungstages. Bei ESU kann der Sitzungstag nur nach erfolgreicher Feststellung der Beschlussfähigkeit beginnen. Es wurden in einem Antrag Möglichkeiten zur Bestrafung oder trotzdem Beschlussfähigkeit diskutiert, die uns und der Mehrheit des BM entweder nicht durchsetzbar oder albern erschienen. Weitere Arbeit auf diesem Bereich wurde von Mitgliedern angekündigt. Das EC wurde aufgefordert eine schriftliche Auswertung der neuen Verbandsstruktur zum nächsten BM vor zu legen. Vor drei Jahren wurde die Ausschussstruktur zugunsten eines größeren Vorstandes abgeschafft, dies soll nun evaluiert werden. Mehrere Anträge befassten sich mit Schulden von Mitgliedern gegenüber ESU (von Veranstaltungen oder Mitgliedsbeiträgen) und gegenüber anderen Mitgliedern (von ESU Veranstaltungen). Einige Mitglieder scheinen eine sehr schlechte Zahlungsmoral zu haben. 36

37 53-2-B-S European Students Unions Board Meeting in Yerevan Es wurde eine Arbeitsgruppe zu internationalen Kooperationen gegründet. In dieser Gruppe wollen einige Unions Mitglied sein. Neben der spanischen und der norwegischen Union sind dies auch beide französischen Unions und der fzs. Die Delegation hat sich nach reiflicher Überlegung entschieden, dass dies für den Fokus der internationalen Arbeit im fzs von Vorteil wäre und mit dem Arbeitsprogramm und Wünschen des Ausschusses zu begründen ist. Auf dem BM wurde jedoch bereits angekündigt, dass eine Mitarbeit im Ausschuss finanziell und inhaltlich nicht bis Ende 2016 garantiert wird. Resolutions Es wurden 15 Resolutions behandelt. Neben der Unterstützung einiger Projekte von NUS wurden folgende Positionen mit Einfluss auf die Arbeit von ESU beschlossen: ESU advocates for a common concrete european migration policy. Junker Ten-Point Plan and its impact on EU Higher Education policy Support LGBTQ youth IDAHOT 2015 #bringbackourgirls a reminder Paris-Erklärung der Bildungsminister*innen Die Resolutions können auf der Homepage von ESU eingesehen werden ( Kommende Veranstaltungen: Das 71. BM im Winter 2016 wurde vergeben. Es kandidierte eine der bulgarischen NUS mit Unterstützung der zweiten bulgarischen NUS. Bevor dieser Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, wurde auf Wunsch des Vorstandes der Tagesordnungspunkt Internal Motions (IM) aufgerufen und eine IM verteilt, die Bedingungen zur Ausrichtung des BM in Bulgarien auflistet. Der Vorstand schlug vor und das BM beschloss, dass das 71. BM neu ausgeschrieben wird, wenn die gerade kandidierende Union nicht bis 60 Tage vor dem 69. BM ihre Schulden gegenüber ESU begleicht, einen schlüssigen Finanzierungsplan für das BM vorlegt und einen Vertrag mit den Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen zwischen ESU und der NUS schließt. Dies ist aus zwei Perspektiven für den fzs relevant: 1. Kann gerade die dritte Bedingung als Lernerfolg aus Baku gewertet werden. ESU kann nun im Vorhinein Bedingungen für ein BM mit einer Union klären. Andererseits ist die 37

38 53-2-B-S European Students Unions Board Meeting in Yerevan Motivation hier voraussichtlich eher finanzieller Natur auch wenn zu den Vertragsinhalten den NUS nichts bekannt gegeben wurde, 2. Ist dieses spontane Vorgehen eigentlich inakzeptabel und hat die Mitglieder völlig überrollt. Die Motivation des Vorstandes war offensichtlich sich den Beschluss nicht kleinreden zu lassen. Fraglich ist, wie der fzs sich einbringen soll, wenn das BM neu ausgeschrieben wird. Sonstiges: Das Thema der automatisch inflationsangepassten Beiträge vom letzten BM wurde nicht wieder eröffnet, obwohl dies vom Vorstand angekündigt war. AntragstellerInnen Jakob Lohmann, Jorge Moreno, Mandy Gratz, Isabella Albert 38

39 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-2-B-A-4 AntragstellerInnen: Ausschuss Internationales TOP 02: Berichte und Entlastungen Bericht Ausschuss Internationales Der Ausschuss hat in diesem Jahr drei mal getagt, im Oktober in Würzburg, im März in Berlin und im Juli wieder in Berlin. Leider kamen nciht mehr Sitzungen zustande, da die Mitglieder selten zur gleichen Zeit zur Verfügung standen. Die Arbeit wurde zwischenzeitlich auf mehreren Telefonkonferenzen erledigt. Auf diesen wurde neben den Mandatierungen für die ESU Board Meetings Sitzungen und Delegationen vor und nachbesprochen. konditionaler Austritt aus ESU Für die 52. MV wurde ein Antrag zum konditionalen Austritt eingebracht, der beschlossen wurde. Daraufhin wurde Kontakt mit ESU aufgenommen und die Mandatierung fürs folgende Board Meeting insbesondere in Hinblick auf die Human Rights Strategy vorbereitet. Nach dem BM wurde mit der Delegation telefoniert. Der Ausschuss hat sich dem Votum der Delegation angeschlossen, einen Austritt aus ESU erst nach den Diskussionen in der ESU Task Force evaluation of BM67 weiter zu diskutieren und dies auch dem AS vorgeschlagen. ESU-Struktur Der Ausschuss hat ein Papier zur Mitgliederstruktur in ESU zu dieser MV erarbeitet. Neben grundsätzlichen Kritikpunkten sind die Entwicklungen des letzten Jahres eingeflossen. TOPICs 39

40 53-2-B-A-4 Bericht Ausschuss Internationales Die Arbeit außerhalb von ESU nahm in diesem Jahr wieder einen relativ kleinen Anteil ein. Dies ist vor allem durch die vermehrte Arbeit im Nachgang zum ESU BM im Baku zu erklären. Seminare Der Ausschuss hat den Vorstand bei der Ausgestaltung des Winterkongresses im Februar unterstützt. Für das nächste Jahr wurde ein Kongress-Konzept zur Beantragung bei BMBF und weiteren erarbeitet. AntragstellerInnen Ausschuss Internationales 40

41 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-2-AD AntragstellerInnen: die Antidiskriminierungsbeauftragten TOP 02: Berichte und Entlastungen Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten Wahl und Zusammensetzung der Antidiskriminierungsbeauftragen Auf der 51. Mitgliederversammlung des fzs wurden Matthias Nick und Mandy Gratz das erste Mal für den Zeitraum eines Jahres als Antidiskriminierungsbeauftragte gewählt. Auf der 52. Mitgliederversammlung wurde der Tagesordnungspunkt zur Nachwahl eines*r Antidiskriminierungsbeauftragten nicht mehr aufgerufen. Der 52. Ausschuss der Student*innenschaften hat Jördis Mangels und Ronja Hesse auf seiner zweiten und Stephan Baglikow auf seiner dritten Sitzung nachgewählt. Die Vorstellungen auf der fzs-webseite wurden jeweils nach den Wahlen sukzessive aktualisiert. Kontaktmöglichkeiten Neben der Möglichkeiten, die Beauftragten per zu kontaktieren, sowohl über eine Gruppenadresse wie auch über personengebundene adressen, steht den Beauftragten mittlerweile eine prepaid SIM-Karte zur Verfügung, um telefonisch erreichbar zu sein. Die telefonische Erreichbarkeit war bisher nur bei Mandy gewährleistet, durch die SIM-Karte wird diese jetzt aber personenunabhängig. Die Nummer wird das erste Mal auf der 53. Mitgliederversammlung erreichbar sein. Die Beauftragten versuchen so für Aktive im Verband ansprechbar zu sein und bei bei Problemen gemeinsam mit den Ratsuchenden nach Lösungen zu finden. Seminarbegleitung 41

42 53-2-AD Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten Die Seminarbegleitung hat über das gesamte Jahr Mandy übernommen. Sie war an der Vorbereitung, der inhaltlichen Gestaltung, der Umsetzung und der Nachbereitung von Seminaren beteiligt. Zu nennen sind hier die Seminare Ab jetzt F*Antifa: Geschlechterverhältnisse und antifaschistische Praxis., Was war noch gleich... das politische Mandat?, Zur Kritik an Austerität, Demokratie im Hochschulgesetz, Offene Hochschule und das Seminar zum Prüfungsrecht, ebenso wie das Vernetzungstreffen der frauen*- und genderpolitischen Referate und der Winterkongress. Gegenwärtig begleitet sie auch Teile der Vorbereitungen zur Sommerschule. Sie ist teils auf Anfrage seitens der zuständigen Ausschüsse bzw. des Vorstandes, teils aus Eigeninteresse tätig geworden. Um die Begleitung der Veranstaltungen zu gewährleisten, wurde eine Reihe von Vorschlägen zum gemeinsamen Umgang erarbeitet, die zu Beginn der Seminare jeweils vorgestellt und besprochen werden. Außerdem wurde eine bedürfnisorientierte Erwartungsabfrage ausgearbeitet, die die Erarbeitung von Umgangsregeln in der Gruppe ermöglicht. Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift Die Antidiskriminierungsbeauftragten haben gemeinsam mit interessierten Menschen und denen, die die Antidiskriminierungsvorschrift mitgeschrieben haben, über Möglichkeiten nachgedacht, diese weiterzuentwickeln. Auf der 52. Mitgliederversammlung wurden im Rahmen der Plena und deren Berichte Änderungswünsche gesammelt. Ebenso wurde der Ausschuss Frauen*- und Genderpolitik mit in die Überarbeitung einbezogen. Resultierend aus den Erfahrungen aus der praktischen Arbeit, den gesammelten Änderungswünschen und den Diskussionsergebnissen mit Interessierten ist ein umfangreicher Ersetzungsantrag für die Antidiskriminierungsvorschrift entstanden und wird zur 53. Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt. Vorbereitungen zur 53. Mitgliederversammlung: Workshop Auf dieser MV sollte, wie vom AS bestätigt und von den Antidiskriminierungsbeauftragten befürwortet, ein Genderworkshop stattfinden. Da es der erste von den Antidiskriminierungsbeauftragten geplante Workshop auf einer MV ist, mussten viele wichtige Überlegungen das erste Mal getätigt werden. Zu Besprechung dieser Fragen gab es einige Telefonkonferenzen, an denen die Antidiskriminierungsbeauftragten und zeitweise auch ein Vorstandsmitglied teilgenommen haben; wir haben im Juli mit der Planung begonnen. Dort haben wir über die Grundstruktur und die thematische Ausrichtung des Workshops geredet. In den folgenden Wochen haben wir angefangen, mögliche Referent*innen 42

43 53-2-AD Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten anzuschreiben und weitere strukturelle Fragen sowohl mit dem Vorstand als auch mit der ausrichtenden Studierendenschaft zu klären. Weitere Vorbereitungen zur 53. Mitgliederversammlung Für die MV mussten noch weitere wichtige Dinge gemacht werden.da Ronja, Jördis, und Stephan Teil der ausrichtenden Student*innenschaft in Lüneburg sind, war es leicht möglich, die Planung der MV sowie zum Beispiel die Erstellung des MV-Readers oder die Auswahl der Tagungs- und Plenaräume als Antidiskriminierungsbeauftragte zu begleiten. Für den Zeitraum der MV haben wir einen Schichtplan erstellt, um gewährleisten zu können, dass es jederzeit eine Ansprechperson gibt. Wir haben es geschafft, immer zwei Ansprechpersonen zur Verfügung zu stellen, zudem gibt es ein AntiDis-Handy, sodass wir in Notfällen stets zu erreichen sind. Die Simkarte wurde vom Vorstand gestellt. Eine weitere Art, anonym an die Antidiskriminierungsbeauftragten heranzutreten, bieten die von uns installierten Kummerkästen. Außerdem haben wir die eingereichten Anträge, wie es in der Antidiskriminierungsvorschrift vorgegeben ist, überprüft. Die Rederegeln wurden für die MV überarbeitet und Umgangsregeln der Seminare eingearbeitet. AntragstellerInnen die Antidiskriminierungsbeauftragten 43

44 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-2-BA-5 AntragstellerInnen: Ausschuss Finanzen TOP 02: Berichte und Entlastungen Bericht des Ausschuss Finanzen Wir verweisen auf den Bericht zur MV in Würzburg, da der Ausschuss nur seit der letzten MV gestern und heute getagt hat. Der Ausschuss Finanzen befasste sich auf seiner Sitzung von in Lüneburg mit dem der MV vorgelegten Nachtragshaushalt und den Haushaltsentwürfen für 2015/16. Es wurde kein wesentlicher Änderungsbedarf am Nachtragshaushaltsentwurf festgestellt. Für die Haushaltsentwürfe 2015/16 wurden diverse Änderungsanträgegeschrieben und eingereicht. Außerdem wurde über Fahrtkostenbedarfe für Ausschussmitglieder und Vorstände debattiert- ohne definitives Ergebnis. Der Ausschuss entwickelte einen Vorschlag zum eigenen Arbeitsprogramm 2015/16 und reichte ihn im MV-Tool ein. Zur Sitzungsorganisation der ausgefallenen Ausschusssitzung im Juni: Der Sitzungstermin stand wochenlang fest und offensichtlich wurden nicht erst am Tag vor der Sitzung Fahrtkostenanträge eingereicht. Wenn also bekannt ist, wie hoch der Fahrtkostenbedarf sein würde, betrachten wir es als Aufgabe des Vorstands, zu kommunizieren, dass und vor allem in welcher Höhe es an Fahrtkosten mangelt, damit Möglichkeiten eruiert werden können, wie selbige Fahrten ermöglicht werden können bzw. wie der Sitzungsort so gelegt werden kann (NRW), dass möglichst wenig Fahrtkosten anfallen. 44

45 53-2-BA-5 Bericht des Ausschuss Finanzen Es hätte hier auch darauf zurückgegriffen werden können, dass es einen AS- Auftrag gibt, sich als Ausschuss mit der Frage der Neustrukturierung der Mitgliedsbeiträge zu befassen. Da liegt es nahe, auch bei AS-Studischaften nachzufragen, ob eine Studischaft einen Teil der Fahrtkosten dafür tragen würde. Des weiteren hätten andere Ausschussmitglieder durch Fahrtgutscheine/Prämienpunkte/o.ä. auch die Ausschusskolleg*innen gesponsert. Gelebte Solidarität und so... Dafür muss man aber kommunizieren und auch ein echtes Interesse daran haben, die Ausschussarbeit zu ermöglichen. Das sehen wir hier nicht, wenn Fahrtkostenanträge mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass sich die Sitzung nicht lohne, weil der Ausschuss sowieso nicht arbeiten würde. Hier stellt sich die Frage, welche hellseherischen Fähigkeiten denn seitens des Vorstands vorhanden sind, die bereits vor der Sitzung deren Ergebnisse projizieren können. Ausschüsse haben in der Vergangenheit immer auf unterschiedliche Weise gearbeitet: Selbst im Vorfeld hoffnungslos inaktive Ausschüsse haben auf Sitzungen umfangreiche Ergebnisse produziert und zwischen Sitzungen sehr aktive Ausschüsse haben bereits ergebnislose Sitzungen abgehalten. Und selbst wenn man all diese Umstände außer acht lässt, wäre es zumindest fair gewesen, dann auch rechtzeitig mitzuteilen, dass es keine Sitzung geben würde. Wir haben alle auch noch alternative Termine, dass wir aufgrund einer nicht stattfindenden Ausschusssitzung, die nicht rechtzeitig abgesagt wurde, obwohl über eine Woche vorher nachgefragt habe, auf unsere Alternativtermine verzichtet haben. Welches Verständnis hat der Vorstand hier eigentlich vom freiwilligen Engagement der Ausschussaktiven? Begründung s.o. AntragstellerInnen Ausschuss Finanzen 45

46 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-01 AntragstellerInnen: Ausschuss Verfasste Student*innenschaft / Politisches Mandat TOP 03: Inhaltliche Anträge Hochschulpolitik ist Allgemeinpolitik oder: werbrauchtschongrenzen? Die Forderung des fzs nach einem allgemeinpolitischen Mandat für die Student*innenvertretungen ist genauso wenig neu wie die verfassungsrechtliche Grenzziehung zwischen Allgemeinpolitik und Hochschulpolitik. Diese seit den 1970er Jahren bestehende imaginäre Linie wird zwar von einigen studentischen Gruppierungen immer wieder wie eine Monstranz vor sich hergetragen, erntet aber inzwischen sogar bei Verwaltungsgerichten stetige Kritik. So weist bereits das BVerwG im Jahr 1998 höchstrichterlich daraufhin, dass der Studierendenschaft [... ] bei der Behandlung hochschulpolitischer Themen auch ein Brückenschlag zu allgemeinpolitischen Fragestellungen erlaubt [ist], solange und soweit dabei der Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen deutlich erkennbar bleibt. (Az 6 C 10/98) Auch wenn der fzs weiterhin die konstruierte Trennung von Allgemeinpolitik und Hochschulpolitik ablehnt und für verfehlt hält weil dadurch unterstellt wird, dass eine Hochschule und die Verhältnisse, die an und in ihr herrschen, vollkommen abgekapselt wären von der Gesellschaft und den Verhältnissen, die dort vorzufinden sind kann die Aussage des BVerwG, die seitdem zur Lehrmeinung geworden ist, durchaus als Aufweichung dieser Trennung verstanden werden. Seit den 2000er Jahren nutzen Student*innenschaften vermehrt dieses dargebotene Instrument, das aus Sicht des fzs lediglich eine Krücke sein kann und 46

47 53-3-I-01 Hochschulpolitik ist Allgemeinpolitik oder: werbrauchtschongrenzen? zwar mit Erfolg. Das zeigen beispielsweise die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom Januar 2005 und das Urteil vom Verwaltungsgericht Osnabrück vom Juli Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings die Doppelzüngigkeit sowohl auf gesetzgeberischer als auch auf verwaltungsrechtlicher Ebene wenn es um die Behandlung von vermeintlichen Mandatsüberschreitungen von Körperschaften öffentlichen Rechts geht. Den Verfassten Student*innenschaften kommt hier tatsächlich eine Sonderrolle zu. Wie in den Auseinanderzusetzen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP deutlich wurde, handelt es sich bei Kommunen, die sich durch Resolutionen o. ä. gegen dieses Projekt positionieren um Mandatsüberschreiterinnen. Allerdings wird ganz offen argumentiert, dass eine rechtsaufsichtliche Beanstandung zwar möglich wäre aber keinerlei Konsequenz hätte. Einer Student*innenschaft wäre längst mit Ordnungsgeldern gedroht worden. Aus diesem Grund fordert der fzs alle Student*innenschaften dazu auf, Gebrauch zu machen vom Hilfsmittel des Brückenschlags um die Interessen ihrer Mitglieder, den Student*innen, bestmöglich vertreten zu können. Oder anders gesagt: Wir wollen über den Rubikon so viele Brücken bauen, dass eine Grenzziehung unmöglich wird. Begründung Aus Sicht des Ausschusses ist das Mittel des Brückenschlags bei der Positionierung von Student*innenschaften zu bestimmten Themen noch nicht bekannt genug. Aus diesem Grund soll zusätzlich zu diesem Aufruf auch Gebrauch gemacht werden von der Handreichung Lasst uns eine Brücke bauen.... Zudem soll dieser Aufruf lediglich als Ergänzung zur Positionierung des fzs zum Politischen Mandat der VS verstanden werden, die ausführlich im Beschluss Für eine entfesselte StudentInnenschaft ( nachgelesen werden kann. AntragstellerInnen Ausschuss Verfasste Student*innenschaft / Politisches Mandat 47

48 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-02 AntragstellerInnen: Vorstand TOP 03: Inhaltliche Anträge Streikrecht ist Grundrecht! Die 53. MV möge beschließen: Der freie zusammenschluss von studentinnenschaften (fzs) e.v. positioniert sich gegen jegliche Angriffe auf das Streikrecht. Die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit, aus der sich das Recht zu streiken ableitet, darf keinerlei Einschränkungen erfahren. Nur so können Arbeitnehmer*innen ihre Interessen wirksam durchsetzen. In diesem Sinne verurteilt der fzs das beschlossene Tarifeinheitsgesetz und fordert die Rücknahme dieses Angriffs auf die Grundrechte. Begründung Im Mai 2015 hat der Bundestag und anschließend der Bundesrat für das umstrittene Tarifeinheitsgesetz gestimmt. Damit gilt künftig in einem Betrieb im Streitfall nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Obwohl die Befürworter*innen des Gesetzes keinerlei Einschränkungen im Streikrecht sehen, sind sich neben zahlreichen Staatsrechtler*innen auch einige DGB- Gewerkschaften (ver.di, GEW und NGG) einig: Das Tarifeinheitsgesetz führt zur Einschränkung des Streikrechts. Betroffen sind davon vor allem kleine Gewerkschaften. Dementsprechend sind bereits von verschiedenen Seiten Verfassungsbeschwerden angekündigt. Eine Tarifeinheit muss politisch zwischen den verschiedenen Interessenverbänden hergestellt werden. Nur so kann eine Spaltung der Belegschaften wirksam 48

49 53-3-I-02 Streikrecht ist Grundrecht! verhindert werden. Es braucht dazu keinerlei staatlicher Eingriffe, die letztlich nur zu Verhinderung von Arbeitskämpfen dienen sollen. AntragstellerInnen Vorstand 49

50 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-03 AntragstellerInnen: Alexander Buchheister & Christopher Bohlens TOP 03: Inhaltliche Anträge Partizipationshürden senken Erarbeitung eines HandbuchszurHochschulpolitik Der Arbeitskreise und Ausschüsse des fzs erarbeiten unter Federführung des Vorstandes ein Handbuch zur Hochschulpolitik, in dem grundsätzliche Zusammenhänge aufgeführt und leicht verständlich dargestellt werden. Das Handbuch soll allen Studierendenschaften nach Fertigstellung in geeigneter Art und Weise zur Verfügung gestellt werden. Begründung In Zeiten schwindenden studentischen Engagements ist nach Auffassung der Antragsteller eine Wissensdokumentation essentiell und Grundlage für die Unterstützung studentischen Engagements. Vieles Wissen ist aktuell nur personenbezogen verfügbar und nicht fundiert dokumentiert. Weiterhin werden viele Fragestellungen periodisch und parallel erneut bearbeitet, statt aus der Vergangenheit zu lernen. Ein solches Werk hat nicht nur praktischen Nutzen, sondern kann auch zur verstärkten Wahrnehmung des Verbandes führen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 50

51 AntragstellerInnen 53-3-I-03 Partizipationshürden senken Erarbeitung eines HandbuchszurHochschulpolitik Alexander Buchheister & Christopher Bohlens 51

52 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-04 AntragstellerInnen: Alexander Buchheister TOP 03: Inhaltliche Anträge Studierendenvertreter*in des Jahre studentische Mobilität sicher stellen Für die Ausweitung der Regionalisierungsmittel undeineverträglichenutzer*innenfinanzierung Der fzs bringt sich in geeigneter Art und Weise in die Diskussion um die Regionalisierungsmittel ein noch in diesem Jahr die Höhe der Zuschüsse für den Betrieb von Regional-, Nahverkehrs- und S-Bahn-Zügen ( Regionalisierungsmittel ) bis 2030 verbindlich festzulegen. Weiterhin unterstützt Studierendenschaften auf Wunsch bei der Weiterentwicklung und Vertragsneufassung Ihrer Semesterticketverträge. Begründung 7,4 Milliarden Euro will der Bund in diesem Jahr den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bezahlen, eine Steigerung von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit bleibt er um 250 Millionen Euro hinter dem Vorschlag eines Gutachtens zurück, das er selbst in Auftrag gegeben hatte Während die Fahrkarten der Bahnkunden seit dem Jahr 1996 über 51% teurer wurden, hat die Bundesrepublik die bei der Bahnreform 1996 verbindlich vereinbarten Zuschüsse zum Schienennahverkehr im selben Zeitraum um ganze 19% erhöht. Gleichzeitig sind aber alleine die zum Unterhalt von Schienenwegen und Bahnhöfen erhobenen Nutzungsgebühren (die jeder Zug vergleichbar zur LKW-Maut zahlen muss) gestiegen (in manchen Bundesländern um fast 52

53 53-3-I-04 Studierendenvertreter*in des Jahre studentische Mobilität sicher stellen Für die Ausweitung der Regionalisierungsmittel undeineverträglichenutzer*innenfinanzierung 50%). Damit stehen den Bundesländern immer weniger Mittel für die Beauftragung der Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.b. DB Regio, Metronom, NOB, BRB, Agilis) zur Verfügung. Für die Bahnnutzer bedeutet das konkret: Der Ausbau des Zugangebots stockt. Mehr oder längere Züge im Berufsverkehr können nicht finanziert werden. Stehplätze und Gedränge werden gerade für Pendler und in den S-Bahnen Dauerzustand! Taktlücken werden nicht geschlossen, Verbindungen nicht verbessert, auch dort, wo vielleicht morgen kein IC oder ICE mehr hält. In den ersten Bundesländern wurden bereits Zugverbindungen eingestellt! Als letztes Mittel könnten die Fahrkarten drastisch teurer werden, um die Finanzlöcher zu stopfen. Bundesländer und Bundestag verhandeln jetzt im Vermittlungsausschuss über die Festlegung der Zuschüsse. Der Bundestag will bislang die langfristige Neuregelung der Zuschüsse um ein weiteres Jahr verschieben und in andere Finanzverhandlungen zwischen den Bundesländern und dem Bundestag einbringen. Damit die Bundesländer das Zugangebot für die nächsten Jahre planen und beauftragen können, muss die Festlegung der Mittel jetzt erfolgen. Die Mittel dürfen nicht in andere Finanzverhandlungen einbezogen werden, da dann die Gefahr besteht, dass ein Teil des Geldes für andere Zwecke ausgegeben wird. Auch für Studierendenschaften hat dies bereits erste Konsequenzen. In einigen Verkehrsverbünden waren bereits deutliche und umfangreiche Preisverhandlungen unter Einbeziehung verschiedenster Eskalationsstufen auf den Tagesordnungen. Mediale Beachtung fand so beispielsweise der Streit um das VRR-Semsterticket. Unter anderem aufgrund der unklaren Finanzierungszukunft ist es nachvollziehbar, dass die Verkehrsverbünde versuchen die Einnahmen zu erhöhen. Im Sinne einer studentischen Interessensvertretung sollten diese Erhöhungen jedoch auf einem sozialverträglichen Niveau stattfinden, um der Intention eines Semestertickets folgend die studentische Mobilität am Hochschulstandort zu gewährleisten. Während die Verkehrsunterhehmen und Verkehrsverbünde gut untereinander vernetzt sind, besteht hier bei Studierendenschaften noch deutliches Potential. Der fzs sollte dieses Thema aufgreifen und sich als kompetenter Partner anbieten. AntragstellerInnen Alexander Buchheister 53

54 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-05 AntragstellerInnen: Christopher Bohlens u.a. TOP 03: Inhaltliche Anträge Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung deraufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen ) Der fzs wird sich dafür einsetzen, dass ESU mittelfristig das Finanzierungsmodell des ESU-QA-Pools als Solidaritätsmodell auf Grundlage von Aufwandsentschädigungen der studentischen Gutachter*innen zu überdenken und es in Richtung eines von den Aufwandsentschädigungen unabhängiges Modell weiterzuentwickeln. 2) Der fzs wird darauf hinwirken, dass ESU kurzfristig das aktuelle Finanzierungsmodell des ESU-QA-Pools als Solidaritätsmodell auf Grundlage von Aufwandsentschädigungen der studentischen Gutachter*innen an die Anwendung des Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union anpasst. Begründung Zu 1) Den Antragstellern erscheint es seltsam, dass im Falle des ESU QA-Pools Studierende selber für Ihre Beteiligung an Qualitätssicherung einen finanziellen Beitrag leisten müssen. Der ESU QA Pool besteht derzeit aus zirka 60 54

55 53-3-I-05 Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung deraufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen Mitglieder*innen, die sich durch sehr hohe Kompetenzen im Bereich von Qualitätssicherung in Higher educational institutions (HEI) auszeichnen. Dieser Pool wurde 2009 gegründet und besteht aus Mitglieder*innen der 39 Mitgliedsländer von ESU. Die Besetzung ändert sich einmal jährlich, verwaltet wird dieser durch ein Steering Committee. Die Poolmitglieder*innen werden für Verfahren der EUA IEP Institutional Evaluation Programme, von EN- QA für die Akkreditierung von nationalen Akkreditierungsagenturen sowie für Verfahren an HEIs angefragt. Im nationalen Kontext wird sowohl der Studentische Pool in Deutschland, wie auch die entsprechenden Einrichtungen in der Schweiz und Österreich von den Qualitätssicherungsagenturen bzw. von der öffentlichen Hand unterstützt und ist in die Strukturen der nationalen Studierendenvertretung strukturell integriert. Die Aufwendungen der Koordination sowie der Verwaltung werden über Overheadkosten und die Unterstützung von Stakeholdern abgedeckt. Studierende, die das System als studentische Gutachter*innen unterstützen, erhalten für ihr mehrtätiges Engagement eine Aufwandsentschädigung. Diese liegt im Regelfall zwischen 500 Euro (Programmakkreditierung) und Euro (Systemakkreditierung). Gemäß der Tabelle in der ESU-Selbstverpflichtungserklärung reichen die Honorare bei europäischen Verfahren wohl von 0 bis zu über Euro, wobei der Regelfall nach Erfahrung der Antragssteller im Bereich Euro für das mindestens dreitägige Verfahren plus der entsprechenden Vor- und Nachbereitungszeit, liegt. Der abzufühlende Anteil beginnt bei 30% und steigt auf bis zu 75% (vgl. Tab. 1). Nachfolgend soll anhand von drei Beispielen, noch einmal dargestellt werden, was mit verschiedenen Aufwandsentschädigungen passiert: Höhe der Aufwandsentschädigung Anteil Gutachter*in Anteil ESU 750 Euro 450 Euro 300 Euro Euro 675 Euro 825 Euro Euro 700 Euro Euro Dies führt dazu, dass der Anteilswert für die studentischen Experte, die Summen bei nationalen Verfahren deutlich unterschreitet. Dies scheint kurios und wird den erweiterten Anforderungen an die Gutachter*innen nicht gerecht. Zudem ergeben sich aus der freiwilligen Spende an ESU auch bisher unbeantwortete steuerrechtliche Fragestellungen für die studentischen Gutachter*innen, da diese die erhaltene Aufwandsentschädigung vollständig und ohne Abzug des ESU-Abführungsanteils versteuern müssen. Vor diesem Hintergrund scheint es schwierig, weitere Studierende für ein Engagement im 55

56 53-3-I-05 Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung deraufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen ESU-QA-Pool nachhaltig zu motivieren. Partizipationshürden für ein Engagement in europäischer Dimension sind beispielsweise sehr umfangreich. Nachdem Erfahrungen im nationalen Qualitätssicherungssystem gemacht worden sind, nehmen diese Studierenden im Regelfall erst im fortgeschrittenen Studium Kenntnis vom ESU-QA-Pool. Dieser soll jährliche Calls durchführen, welcher es Studierenden ermöglicht, sich für eine Mitgliedschaft im ESU-QA- Pool zu bewerben. Neben einem Nominierungsschreiben der nationalen Studierendenvertretung (benötigt eine entsprechende Bewerbung an dieser Stelle) ist auch ein umfangreicher Fragenkatalog auszufüllen. Nach der Entscheidung durch das entsprechende Steering Committee, sollen die Studierenden eines der organisierten Trainings besuchen. In den letzten zwei Jahren jedoch, fanden weder regelmäßige Calls noch Seminare statt. Zudem bedauern die deutschen Mitglieder des ESU-QA-Pools, dass Ausschreiben für Verfahren sehr kurzfristig stattfinden, die Webseiten nicht gepflegt werden und auch Verträge nicht beidseitig zugestellt werden. Es ist daher nicht vollends deutlich, inwiefern die verpflichtend abgeführten Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt werden. Diese Punkte ergänzt um die Tatsache, dass die Studierenden die einzige Gruppe (im europäischen Kontext) sind, welche Teile Ihrer Aufwandsentschädigung abführen müssen, um partizipieren zu können, bilden eine aus- reichende Grundlage, dass hier Handlungsbedarf in Richtung einer Weiterentwicklung besteht. Ergänzend zu 2) Da Punkt 1 eine mittelfristige Perspektive hat und strukturelle Veränderungen benötigt, kann der unglückliche Zustand mit dem zweiten Punkt zeitlich kurzfristiger etwas abgeschwächt werden. Unstreitig sollte sein, dass die Kaufkraft in Europa aktuell leider unterschiedlich ist und die Bemühungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union keinen kurz- oder mittelfristigen Prozess darstellen. 100 Euro in Dänemark stellen somit einen anderen Gegenwert als 100 Euro in einem südosteuropäischen ESU-Mitgliedsland dar. Die Abführungstabellen sollten daher einem vergleichbaren System angepasst werden. Hierbei soll ein bestehendes System zurückgegriffen werden, was aber zeitgleich auch eine entsprechend adäquate Erstattung der Aufwendung für alle studentischen Gut- achter*innen sicherstellt. Als Orientierung für die rein quantitative Bewertung der unterschiedlichen Lohnniveaus stellen die Antragssteller*innen den Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union[1] in den Diskussionsraum. Entsprechende Koeffizienten für nicht EU-Länder sind ebenfalls vorhanden.[2] Setzt man die 56

57 53-3-I-05 Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung deraufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen nationalen Werte in ein reziprokes Verhältnis zum Abführungsanteil (siehe Beispiel), ergibt sich nach Auffassung der Antragssteller*innen ein kurz- und mittelfristig besseres System Beispiel: Aufwandsentschädigung: Euro Anteil der Abführung nach ESU QA pool Solidarity Policy: 55% Indexwert Dänemark 131,3 % Indexwert Deutschland 96,4 % Indexwert Kroatien 72,2 % (100/131,3)*55% = 41,88 % (100/96,4)*55% = 57,05 % (100/72,2)*55% = 76,17 % 628,20 e Abführung 855,75 e Abführung 1142,55 e Abführung 871,80 e Gutachter*in 644,25 e Gutachter*in 357,45 e Gutachter*in Diese unterschiedliche Höhe der Auszahlung darf natürlich nicht zu einem veränderten Auswahlverfahren bei den studentischen Expert*innenbeim Steering Committee führen. Wie der bisherige Auslosungsprozessim Detail funktioniert, ist auch den Antragssteller*innen nicht bekannt. Mit diesem Vorschlag sehen wir jedenfalls eine fairere Bezahlungder Gutachter*innen als erfüllt an. [1] content/de/txt/html/?uri=celex:52014xc1212(03)&qid= Eine ordentlich formatierte Version ist unter abrufbar. 57

58 53-3-I-05 Weiterentwicklung der Finanzierung des ESU-Pools ausgutachter*innenfür Quality Assurance und Anpassung deraufwandsentschädigungen fürdie studentischen Gutachter*innen AntragstellerInnen Christopher Bohlens, Alexander Buchheister, Nils Raulf, Raphael Kiesel & Matthias Nick 58

59 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-06 AntragstellerInnen: Erik Donner u.a. TOP 03: Inhaltliche Anträge Offene WLAN-Netze auf- und ausbauen Freifunk unterstützen! Der fzs unterstützt den Aufbau von freien und offenen WLAN-Netzen, insbesondere dieser solche, die durch Freifunk realisiert werden und ruft alle Studierendenschaften dazu auf, die Freifunk-Communitys in ihrer Nähe ideell politisch und nach Möglichkeit auch finanziell zu unterstützen Weiter soll in der fzs-geschäftsstelle in Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Freifunk-Router aufgestellt werden. Dieser soll durch Spenden finanziert werden. Begründung Freifunk ist eine bundesweite, dezentral organisierte Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, freie, offene und nichtkommerzielle WLAN-Netze, welche auch einen Zugang zum Internet ermöglichen, zu etablieren. Dazu stellen Privatpersonen, Gewerbetreibende und weitere Institutionen Standorte für Freifunk- Router sowie nach Möglichkeit einen Teil ihrer Internetverbindung der Allgemeinheit zur Verfügung. Es handelt sich also bei Freifunk um ein echtes Bürger*innennetz. 59

60 53-3-I-06 Offene WLAN-Netze auf- und ausbauen Freifunk unterstützen! Die momentan noch existierende Störerhaftung für WLAN-Netze ( 8 Telemediengesetz) wird dadurch umgangen, dass der Datenverkehr über den Förderverein freie Netzwerke e.v., der Providerstatus genießt, oder über einen Server in Schweden, wo keine Störerhaftung existiert, geleitet wird. Zudem kann die Störerhaftung durch eigene Anonymisierungsdienste umgangen werden. Freifunk soll besonders wegen der drei folgenden Aspekte unterstützt werden: Anonymer Zugang: Der Zugang zu einem Freifunk-Netz erfolgt anonym. Man muss sich nicht registrieren und es werden keinerlei Daten gespeichert. Versorgung des ländlichen Raums mit Breitband: Über Richtfunk lässt sich dafür sorgen, dass nicht mit Glasfasernetz erschlossene Gebiete mit einem breitbandigen Internetzugang versorgt werden können. Digitale Spaltung überwinden: Offene WLAN-Netze können und sollen auch von denjenigen genutzt werden, die über keinen eigenen Zugang zum Internet erfolgen. Die digitale Spaltung kann somit teilweise überwunden werden. AntragstellerInnen Erik Donner, Jan S. Weber, Christopher Bohlens, Alexander Buchheister & Matthias Nick 60

61 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-07 AntragstellerInnen: Alexander Buchheister TOP 03: Inhaltliche Anträge Ehre wem Ehre gebührt Wissenschaftliche Auszeichnungen nur für wissenschaftliche Leistungen verleihen Der fzs setzt sich in geeigneter Art und Weise dafür ein, dass die Hochschulen, die Instrumentalisierung der Ehrendoktorwürde (Dr. h.c.) zu beenden und Ehrendoktorwürde auf ihre klassische Funktion der Auszeichnung einer Hochschule oder Fakultät für besondere wissenschaftliche Leistungen zurückzuführen. Begründung Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad, der das Bestehen eines Studiums oder das Ablegen einer Prüfung voraussetzt. Die Ehrendoktorwürde hat eine zentrale Voraussetzung: Sie wird verliehen für herausragende wissenschaftliche Lebensleistungen. Sie darf nicht aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen verliehen werden, damit sich Hochschulen bestimmte Politiker oder Finanziers gewogen machen. Auch ist sie kein Marketinginstrument, um mit besonders schillernden Persönlichkeiten für die eigene Hochschule zu werben. Sie darf ebenso wenig für besondere Verdienste um die Hochschule verliehen werden; hierfür sehen die Hochschulgesetze bereits die Positionen der Ehrensenatoren und Ehrenmitglieder vor. Die abschließende Entscheidung ist auf Fakultätsebene und nicht auf Universitätsebene zu treffen, da es sich um eine wissenschaftlich-fachliche Entscheidung handelt. Die Ehrendoktorwürde 61

62 53-3-I-07 Ehre wem Ehre gebührt Wissenschaftliche Auszeichnungen nur für wissenschaftliche Leistungen verleihen darf nur von Hochschulen verliehen werden, denen das ordentliche Promotionsrecht zusteht. Ausländische Ehrengrade sind genehmigungsfrei in der konkret verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Institution zu führen. AntragstellerInnen Alexander Buchheister 62

63 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-08 AntragstellerInnen: Christopher Bohlens & Alexander Buchheister TOP 03: Inhaltliche Anträge Studierendenvertreter*in des Jahres 1 2 Der fzs lobt folgenden Preis gemäß dem angehängten Konzept aus: Studierendenvertreter*in des Jahres. Begründung 1 Projektidee Die Grundidee hinter der Verleihung der Auszeichnung Studierendenvertreter*in des Jahres ist es, über die Identifizierung von Studierendenvertreter*innen, die einen entscheidenden Einfluss auf positive Veränderungsprozesse an ihrer Studierendenvertretung genommen haben, die Leistung und Bedeutung von Studierendenvertreter*innen zu würdigen und positiv in das Licht der Öffentlichkeit zu stellen. Darüber hinaus sollen der Diskussion über ein wissenschaftsadäquates Verständnis von Studierendenvertretungsführung neue Impulse verliehen werden. Der Preis wird durch den studentischen Dachverband freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) jährlich und erstmalig auf der Frühjahrs- Mitgliederversammlung 2017 vergeben. Dem Wettbewerb liegt ein mehrstufiges Auswahlverfahren zugrunde. Dieses basiert erstens auf einer indikatorengestützten Vorauswahl von Studierendenschaften mit einer im Vergleich zu den anderen Studierendenschaften besonders positiven Entwicklungsdynamik. Daran schließt sich in einem zweiten Schritt 63

64 53-3-I-08 Studierendenvertreter*in des Jahres eine Befragung der Studierendenschaft der im Zuge der Vorauswahl identifizierten Studierendenvertreter*in an. Zusätzlich werden in diesem zweiten Schritt Peers der Studierendenschaften befragt, beispielsweise die jeweiligen Vorsitzenden der legislativen Organe der Studierendenschaft. Datenzusammenstellung, -analyse und -aufbereitung für diese beiden Auswahlschritte werden durch den fzs geleistet. Das konzeptuelle und analytische Vorgehen wird in enger Abstimmung mit einer entsprechenden Arbeitsgruppe im fzs festgelegt. In jedem Jahr werden im Auswahlverfahren Schwerpunktthemen gesetzt. Im Jahr 2017 wird dies der Bereich Gender & Diversity sein. Weitere Schwerpunkthemen können sein: Überzeugen von Kritiker(inne)n Teamwork in der Studierendenschaft und Gremien Partizipative Führung Einbindung der Studierendenschaft in Partnerschaften und Netzwerke Unter Berücksichtigung aller Ergebnisse bestimmt in einem dritten und letzten Schritt eine Jury aus sechs anerkannten Expert(inn)en eine Gruppe von fünf bis sechs Finalist(inn)en welche auf den Internetseiten vom fzs vorgestellt werden und den bzw. die Studierendenvertreter*in des Jahres. 2 Die erste Auswahlstufe: Indikatorengestützte Vorauswahl 2.1 Grundkonzept Das Ziel der Vorauswahl ist es, aus der Gesamtanzahl der deutschen Studierendenvertretungen diejenigen herauszufiltern, die in den letzten Jahren ihre Leistung über verschiedene Bereiche hinweg signifikant verbessert haben. Der grundlegende Ansatz des ersten Auswahlschrittes ist es, die Leistung von Studierendenvertreter*innen in Indikatoren abzubilden, von denen anzunehmen ist, dass sie mit der Führungsleistung in Verbindung stehen und durch die Studierendenvertreter*in beeinflussbar sind. Schließlich wird angestrebt, die beste Studierendenvertreter*in zu identifizieren und nicht die beste Studierendenvertretung. Insofern werden auch stets nur Studierendenvertreter*innen in die zweite Auswahlrunde aufgenommen, die schon mindestens ein Semester im Amt sind. Außerdem werden, anstelle der Messung absoluter Leistungen, in erster Linie relative Leistungsentwicklungen untersucht. Der Analysefokus liegt damit weniger auf Ist-Zuständen, sondern primär auf Veränderungsprozessen. Dahinter stehen zwei Absichten: Erstens soll die Dynamik der Entwicklung 64

65 53-3-I-08 Studierendenvertreter*in des Jahres herausgestellt werden, die eine Studierendenvertreter*in in den letzten Jahren bzw. in der Amtszeit ihrer Studierendenvertretung durchlaufen hat, und zweitens sollen auch kleinere Studierendenvertretungen mit bedeutsamen Verbesserungen identifiziert werden können, die bei der Betrachtung absoluter Werte geringere Chancen hätten, in die engere Auswahl zu gelangen. Die zentrale übergreifende Herausforderung ist es, dabei der Profildiversität der Studierendenvertretungen Stichwort vielfältige Exzellenz gerecht zu werden, was auch über verschiedene weitere Veränderungen der untersuchten Kategorien und Indikatoren angestrebt wird. 2.2 Architektur und Punktesystem Im Rahmen des ersten Auswahlschritts werden wie schon angesprochen stets mehrere Hauptkategorien erfasst. Um die Entwicklung der Studierendenvertreter*innen in den einzelnen Kategorien zu bemessen, werden die erfolgreiche Teilnahme an Auditierungsverfahren und das Abschneiden in verschiedenen Wettbewerben mit-einbezogen.. Dabei wird zwischen Fachhochschulen und Universitäten unterschieden, sofern dies notwendig ist und in der Entscheidung, welche Hochschulen es in den zweiten Auswahlschritt schaffen, wird ebenfalls betrachtet, wie viel Prozent der für den jeweiligen Hochschultyp möglichen Punkte eine Vertreter*in erlangt hat. Gemäß dem Anspruch, kleine Hochschulen nicht zu benachteiligen, wird bei eigenen Rechnungen stets versucht, Veränderungsleistungen prozentual zu erheben und absolute Zahlen allenfalls ergänzend zur Bemessungsgrundlage zu machen. Jede Kategorie beinhaltet verschiedene Einzelindikatoren. Der Erfolgin den einzelnen Indikatoren wird nach einem differenzierten Punktesystem mit der Vergabe einerunterschiedlichen Anzahl vonpunkten gewürdigt. 3 Die zweite Auswahlstufe: Befragung der Hochschulleitungen und deren Peers In der zweiten Auswahlstufe werden Informationen gesammelt, die es einer Jury ermöglichen sollen, zu beurteilen, inwieweit die überdie Vorauswahl identifizierten Erfolge undentwicklungen auf das Wirken der Studierendenvertreter*innen zurückzuführen sind und ob es sich bei den Studierendenvertretungen um herausragende, innovative Studierendenvertreter*innen handelt. Mit diesem Ziel werden sowohl die Studierendenvertretungen selbst, als auch deren Peersgebeten, zu einigen Entwicklungen ihrer Hochschule und zur Führungsleistung der Studierendenvertreter*in Auskunft zu geben. Hierzu können als Peers die jeweiligen Vorsitzenden(innen) der legislativen Organe und die Vizepersonen in den exekutiven Gremien befragt. Durch dieses informed peer 65

66 53-3-I-08 Studierendenvertreter*in des Jahres review -Verfahren wird es ermöglicht, Antworten aus verschiedenen Perspektiven zu spiegeln und zu kontrastieren. Die Befragung wird durchgeführt und ausgewertet vom fzs. 3.1 Befragung der Hochschulleitungen Die im Zuge der Vorauswahl identifizierten Studierendenvertreter*innen werden gebeten, über einen Fragebogen Auskunft über ihr Führungsverständnis, ihren persönlichen Führungsstil und über Zukunftsherausforderungen ihrer- Studierendenvertretung zu geben. Gemäß denthematischenschwerpunkten dereinzelnen Jahrewerden auch diesebereiche jeweilsexplizit berücksichtigt. Hinzukommen über diejahre hinweg variierende Bereiche, umjeweils andere Facetten von Führung in Studierendenvertretungen abzudecken. Fragen an die Studierendenvertretungen: Führungsverständnis: Führungsaufgaben werden unterschiedlich interpretiert: Es geht um das Management persönlicher Beziehungen, aber auch um die Vermittlung von Werten oder die Gestaltung von Strukturen und Prozessen der Hochschule. Gibt es ein Erfolgsbeispiel aus Ihrer Führungspraxis in der Studierendenvertetung, an dem Sie Prioritäten und Zusammenspiel dieser und gegebenenfalls weiterer Aspekte aus Ihrer Sicht (gemäß Ihrem Führungsverständnis) verdeutlichen können? (Bitte beschränken Sie sich auf maximal Zeichen.) Persönlicher Führungsstil: Welche drei Adjektive würden Sie wählen, um Ihren persönlichen Führungsstil zu charakterisieren? (Bitte nennen Sie jeweils nur ein einzelnes Wort.) Karriereförderung: Attraktive Karrieremöglichkeiten sind Voraussetzung für gute Wissenschaft was haben Sie an Ihrer Studierendenschaft in Ihrer Leitungsfunktion für entsprechende Karrieremöglichkeiten Ihrer Mitarbeiter(innen) getan? (Bitte beschränken Sie sich auf maximal Zeichen.) Herausforderungen der Zukunft: Was sind, Ihrer Einschätzung nach, die größten Herausforderungen, denen Ihre Studierendenvertretung mittelfristig (binnen der nächsten fünf Jahre) begegnen wird? Was tun Sie bereits jetzt, um dafür gerüstet zu sein? (Bitte beschränken Sie sich auf maximal Zeichen.) Legitimation und Akzeptanz von Führungsentscheidungen: Studierendenvertreter*innen müssen häufig auch tiefgreifende Entscheidungen 66

67 53-3-I-08 Studierendenvertreter*in des Jahres treffen. Wie sorgen Sie in Ihrer Studierendenvertretung für die Legitimation und Akzeptanz Ihrer Entscheidungen? Illustrieren Sie die genutzten Mechanismen bitte an einem Beispiel Ihrer Amtszeit. (Bitte beschränken Sie sich auf maximal Zeichen.) 3.2 Befragung der Peers Des Weiteren werden Peers die Vorsitzenden der legislativen Organe zum Führungsstil und -erfolg der Studierendenvertreter*innen befragt, mit besonderem Blick auf die Schwerpunktbereiche des jeweiligen Jahrgangs. Darüber wird ermittelt, inwiefern die positiven Veränderungsprozesse an den Studierendenvertretungen maßgeblich von der Studierendenvertreter*in initiiert undgeprägt wurden. Mit Blick auf die einzelnen Gruppen von Peers werden mitunter verschiedene Aspekte erfragt. Beispiele für in der Peer-Befragung berücksichtigte Aspekte: Wurden die Veränderungsprozesse der jüngsten Zeit an der Studierendenvertretung maßgeblich durch die Studierendenvertreter*in beeinflusst? Wirkte sich der Einfluss der Studierendenvertreter*in positiv auf diese Veränderungsprozesse aus? Trägt die Studierendenvertreter*in für ein funktionierendes Leitungsteam Sorge?Findet die Studierendenvertreter*in eine gute Balance zwischen Verantwortung und Delegation? Sorgt die Studierendenvertreter*in für eine klare Aufgabenverteilung? Geht die Studierendenvertreter*in konstruktiv mit Kritik um? Weiß die Studierendenvertreter*in ihre persönlichen Beziehungen für die Führung zu nutzen? Vermittelt die Studierendenvertreter*in die Werte der Studierendenvertretung? Gestaltet die Studierendenvertreter*in Strukturen und Prozesse adäquat? Ist die Studierendenvertreter*in ein(e) gute(r) Krisenmanager(in)? Erkennt die Studierendenvertreter*in die relevanten Herausforderungen für die Studierendenvertretung? Schafft es die Studierendenvertreter*in, als Reaktion auf die identifizierten Herausforderungen zielführende interne Veränderungen anzustoßen? 67

68 53-3-I-08 Studierendenvertreter*in des Jahres Vertritt die Studierendenvertreter*in die Studierendenvertretung gut nach außen? Hat sich die Studierendenvertreter*in für die Personalentwicklung und den Studienfortschritt der studentischen Beteiligten eingesetzt? 4 Die dritte Auswahlstufe: Endauswahl Unter Heranziehung aller erhaltenen Antworten und Bewertungen sowie der indikatorengestützten Vorauswahl kürt abschließend eine Jury aus anerkannten Expert(inn)en eine Gruppe von fünf bis sechs Finalist(inn)en die auf den Internetseiten der Projektpartner portraitiert werden sowie den oder die Studierendenvertreter*innen des Jahres. Bei der Zusammensetzung der Jury wird auf die Heterogenität der Hintergründe Wissenschaft, Politik und Wirtschaft Wert gelegt. Zudem ist der bzw. die jeweilige Vorjahressieger(in) in der Regel in dem auf die Auszeichnung folgenden Jahr als Jurymitglied aktiv. AntragstellerInnen Christopher Bohlens & Alexander Buchheister 68

69 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-09 AntragstellerInnen: Johannes Starosta TOP 03: Inhaltliche Anträge Aufhebung des Beschlusses Bildungsstreik2014-gegen Armut, Ausgrenzung,Leistungszwang des51.as Die fzs-mv möge beschließen: Der Beschluss Bildungsstreik 2014 gegen Armut, Ausgrenzung, Leistungszwang des 51. Ausschuss der Student*innenschaften wird aufgehoben, Positionierungen auf der Webseite, die sich auf ihn beziehen, von ihr gelöscht. Begründung Der Beschluss (nachzulesen unter:: ) widerspricht im Abschnitt Leistungszwang wesentlich der geltenden Beschlusslage des fzs und führt somit das Arbeitsprogramm des fzs im Bereich Studienreform ad absurdum. AntragstellerInnen Johannes Starosta 69

70 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-10 AntragstellerInnen: Ausschuss Internationales TOP 03: Inhaltliche Anträge Thesen zur aktuellen Situation innerhalb der European Students Union (ESU) These 1 Der fzs versteht ESU als den Dachverband nationaler StudentInnenvereinigung von Staaten oder autonomen Gebieten mit politischen Vertretungsanspruch aus Europa und über die europäischen Grenzen hinaus. Die ESU ist somit ein höchst diversen Verband. Die Chancen aber auch die Problematiken die damit für die Arbeitsfähigkeit innerhalb der Organisation aber auch für diese selbst, sind dem fzs bewusst. Davon unbenommen ist die Auffassung des fzs, dass ESU eine einzigartige Möglichkeit des interkulturellen Austausches bietet, welcher eine bessere Verständigung zwischen jungen Menschen inner- und außerhalb Europas zur Folge hat. These 2 Der fzs sieht durch die gegebenen Mehrheitsverhältnisse innerhalb von ESU nur sehr geringe Möglichkeiten pointierte, emanzipatorische Politik als Gesamtverband zu gestalten. These 3 Durch die Thematisierung und das unaufhörliche Benennen von für den fzs unverzichtbare Grundrechte und Positionen sollen diese Themenkomplexe in 70

71 53-3-I-10 Thesen zur aktuellen Situation innerhalb der European Students Union (ESU) andere nationale Studierendenverbände getragen werden. Besonders herauszuheben sind dabei die Themen Frieden, Demokratie, individuelle sowie akademische Freiheit, praktische Solidarität und die Überwindung bestehender Herrschaftsverhältnisse. Die ESU ist eine Multiplikatorin sowie ein Lernfeld. These 4 Durch die inhaltlichen Begrenzungen von ESU ist eine internationale Zusammenarbeit in anderen Kontexten umso wichtiger. Von besonderer Bedeutung sind deshalb Interessenverbände wie IGLYO, und die Sozialforumsbewegung auf der einen Seite und politisch nahestehende Studierendenverbände wie ÖH (Österreich), VSS (Schweiz), unef (Frankreich), unel (Luxenurg), FEF (Belgien) und UDU (Italien), alle organisiert bei TOPICS auf der anderen. These 5 Der fzs setzt sich für eine weitreichende Zusammenarbeit mit den TOPICS innerhalb von ESU ein, um zumindest eine hörbare Minderheitenposition zu erreichen. Dazu gehört auch das Finden von KandidatInnen aus den eigenen Reihen um Repräsentation (z.b. im EC / Vorstand) zu ermöglichen. Für den fzs sind die Strukturfragen innerhalb der TOPICS zweitrangig und ist dementsprechend bereit weitreichende Zugeständnisse zu machen. These 6 Die unhinterfragte geographische Ausweitung der ESU wird vom fzs nicht grundsätzlich positiv gesehen. Die ESU definiert sich ganz wesentlich durch ihre Anbindung an die Institutionen der EU. Inhaltlich ist die Arbeit von ESU auf den Bolognaraum bezogen. Dieser wird auch hauptsächlich als geografisches Kriterium für die Mitgliedschaft herangezogen. Alle drei Anknüpfungspunkte erachtet der fzs als mangelhaft. Studentische Politik umfasst mehr als Bologna. Die ESU sollte sich zumindest auch mit dem Austausch zwischen bestehenden Studivertretungen und dem Aufbau und der Unterstützung jüngerer Studivertretungen beschäftigen sowie ihre Themen diversifizieren. ESU sollte dementsprechend in einem dialogischen Prozess mit seinen Mitgliedern ein Konzept für die Mitgliederentwicklung erstellen in dem schlüssig 71

72 53-3-I-10 Thesen zur aktuellen Situation innerhalb der European Students Union (ESU) dargelegt wird, wo gegebenenfalls geographische und politische Grenzen zu ziehen sind und warum dies geschehen solle. These 7 Eine Stimmstaffelung innerhalb der ESU lehnt der fzs aus vielerlei Gründen ab. Nichtsdestotrotz muss gerade mit Blick auf die ständige Erweiterung der ESU sichergestellt werden, dass auch tatsächlich die Betroffenen zu Beteiligten gemacht werden und nicht etwa eine Mehrheit an ESU-Mitgliedern, die gar nichts mit der EU zu tun haben, die Leitlinien der studentischen Politik innerhalb der EU bestimmen. Denkbar wäre z.b. die Notwendigkeit doppelter Mehrheiten in bestimmten Angelegenheiten (EU-Papiere, etc.) oder die Bildung eines EU-Komitees, in dem alle ESU-Mitglieder vertreten sind, deren Nationalstaaten Mitglied der EU sind. These 8 Die immer stärker werdende Hierarchisierung innerhalb der ESU wird vom fzs kritisch gesehen. Abgesehen von einer dreiköpfigen Presidency gibt es nur noch einen 5-7 köpfigen Vorstand, der faktisch kaum Einfluss hat. Zudem wurden niederschwelligere Partizipationsmöglichkeiten abgeschafft. Die Aufhebung der inhaltlichen Ausschüsse, gerechtfertigt durch die Einführung von drei KoordinatorInnen und der Erweiterung des ECs, ist schlicht ein Fehler gewesen. Vielmehr wären genauso wie im fzs auch sowohl Ausschüsse als auch KoordinatorInnen/ReferentInnen der richtige Weg gewesen um auch Menschen mit einem geringeren Zeitbudget als Std. pro Woche politisches Engagement innerhalb der ESU zu ermöglichen. Zusätzlich führt dieses Struktur zu einer Loslösung der Wahlentscheidungen von Inhalten. These 9 Die Finanzierung von ESU durch die EU und andere Organisationen führt zu ungewollten Abhängigkeiten. Diese sollen durch eine verstärke Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen überwunden werden. Dazu ist eine Anpassung der Stufen der Mitgliedsbeiträge erforderlich These 10 In der ESU herrscht mangelnde Kommunikation sowohl nach Innen als auch nach Außen. So sind Entscheidungsfindungen zwischen BMs nicht nachvollziehbar und Protokolle werden spät oder gar nicht veröffentlicht. Gerade letztes 72

73 53-3-I-10 Thesen zur aktuellen Situation innerhalb der European Students Union (ESU) ließe sich durch die Veröffentlichung von Protokollen der ESU Entscheidungsgremien (BM, EC, Presidency) zumindest für die Mitglieder leicht ändern. Begründung im Text AntragstellerInnen Ausschuss Internationales 73

74 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-11 AntragstellerInnen: Johannes Starosta TOP 03: Inhaltliche Anträge Netzneutralität sichern, auch bei Eduroam Derfzs begrüßt das weit verbreitete Angebot von eduroam an deutschsprachigen Hochschulen und hält die Qualitätssicherung des eduroam-netzwerkes für unerlässlich. Folgende Punkte werden für besonders kritisch gehalten und daher explizit auf diese hingewiesen: Wir fordern die Einhaltung der eduroam Policy Service Definition, festgelegt von der GÉANT Association, in der Version 2.8 vom Juli 2012, da in der Vergangenheit von einigen Hochschulen einige Empfehlungen sowie Forderungen hierin nicht beachtet wurden. Herausheben sind aus Sicht des fzs insbesondere folgende Punkte: 1. Die Einhaltung der in Abschnitt 6.3.3, Unterpunkt Network, aufgeführten Liste der unbedingt anzubietenden Ports. Leider wird gegen diesen Punkt oft verstoßen. Der fzsunterstüzttdarüber hinaus die Empfehlung keine bzw. möglichst wenige Portrestriktionen vorzunehmen, sowie keine Anwendungs- und Abfangproxies zu verwenden. 2. Die Einhaltung der in Abschnitt festgelegten Unterstützung von anonymer Authentifizierung. Diese Unterstützung ist auch in den entsprechenden Anleitungen zu dokumentieren. 74

75 53-3-I-11 Netzneutralität sichern, auch bei Eduroam Falls Portrestriktionen unumgänglich sind, sollten diese öffentlich zugänglich dokumentiert und begründet werden, sowohl für ein- als auch für ausgehende Beschränkungen. Der fzs fordertdie GÉANT Association auf, dies in die eduroam Policy Service Definition als MUST-Anforderung aufzunehmen. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des eduroam-netzes für die wissenschaftliche Gemeinschaft fordert der fzs eine ausreichende Ausstattung mit personellen und finanziellen Mitteln zur Aufrechterhaltung, zur Verbesserung und zum Ausbau des Netzwerkes durch die betreibenden Hochschulen. Diese Forderungen gelten analogfür andere hochschulöffentliche Netze. Begründung Auf der gemeinsamen Tagung der Konferenz der Informatikfachschaften (KIF), Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (Ko- Ma) und der Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften (ZaPF) (kurz ZKK) vom 27. bis 31. Mai 2015 an der RWTH Aachen gab es einen gemeinsamen Arbeitskreis zur Netzneutralität in Hochschulnetzen. Dabei wurden einige Punkte identifiziert, bei denen Hochschulen sich nicht an die Vorgaben der eduroam-service-policy halten. Daher wurde eineresolution entworfen, die von Fachschaften genutzt werden soll, um gegen diese Probleme vorzugehen. Sie wurde auch von der KIF im Abschlussplenum im Konsens beschlossen (Die Protokolle der anderen Tagungen liegen mir noch nicht vor). Ich finde aber, dass Netzneutralität nicht nur Mathe-,Physik und Informatikstudierende angeht, sondern alle, daher habe ich die Resolution umformuliert und hier als Antrag eingebracht. Sie kann als Basis für den fzs und Studierendenschaften dienen, derartige Probleme ebenfalls anzugehen. Für alles Weitere verweise ich auf die folgende Erläuterung aus dem Wiki der KIF: Die Verbreitung von eduroam über mittlerweile fast alle deutschsprachigen Hochschulen ist eine hervorragende Entwicklung. Leider lässt die Umsetzung manchmal zu wünschen übrig und entspricht nicht den Vorgaben für das eduroam Netz. Diese Resolution soll Fachschaften dazu ermuntern, falls sie Probleme mit eduroam an ihrer Hochschule haben, diese Probleme mit Verweis auf die Vorgaben bei ihren Hochschulrechenzentren zu melden und falls sie nicht gelöst werden weiter zum DFN oder der GÉANT Association zu eskalieren. 75

76 53-3-I-11 Netzneutralität sichern, auch bei Eduroam Darüber hinaus enthält diese Resolution Verbesserungsvorschläge für die die eduroam-vorgaben der GÉANT Association. AntragstellerInnen Johannes Starosta 76

77 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-13 AntragstellerInnen: AStA Universität Bonn u.a. TOP 03: Inhaltliche Anträge Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur GeflüchteteMenschen aus Bürgerkriegsgebieten in Nahost und Afrika befinden sich in Deutschland als Asylbewerber*innen in einer schwierigen Situation. Sie erfordern die Toleranz und den Respekt der deutschen Bevölkerung. Der Dachverband der Studierendenschaften fzs e.v. verurteilt jegliche Angriffe auf Geflüchtete, Geflüchteten-Unterkünfte und Helfer*innen und bekennt sich zur Förderung und Sensibilisierung für studentisches Engagement für Geflüchtete. Das bestehende bundesweite Engagement von Studierenden für Geflüchtete Personen sind ein lobenswertes Beispiel zivilgesellschaftlichen Engagements von Studierendenschaften. Beispielhaft sind dabei Projekte und Maßnahmen die in Kooperation von Studierenden, dem Studierendenwerk und den Hochschulen unterstützt werden. Eine breite Unterstützung der Geflüchteten durch und an Hochschulen ist eine sehr wünschenswerte Maßnahme für eine Integration von geflüchteten Studierenden in den Hochschulalltag. Beispielsweise durch kostenfreie Zulassung von geflüchteten Akademiker*innen und Studierenden an Hochschulen sowie Hilfe durch Studierende bei Übersetzungen, Vermittlung von Tandem-Parnterschaften, Unterstützung von Deutschkursen und praktischen Alltagsfragen. In den Hochschulen, Studierendenwerken und Studierendenschaften soll geprüft werden, ob es z.b. auch möglich ist, bestehende Infrastruktur für die Unterbringung von Asylbewerber*innen zur Verfügung zu stellen. 77

78 53-3-I-13 Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur Begründung Die Antragstellenden möchten die Unterstützung für die Geflüchteten und für die Förderung einer toleranten Haltung in der Gesellschaft zum Ausdruck bringen.das Themenfeld Geflüchtete und die Bereitstellung von Infrastruktur dafür ist hochaktuell. Es wäre wünschenswert ein Bekenntnis zur gemeinschaftlichen Verantwortung zu formulieren, welche auch die Studischaften, Hochschulen und Studierendenwerke mit einschliesst, welche dafür Kapazitäten haben, wie in NRW am Beispiel der Studierendenwerke in Siegen und Aachen, welche in den Semesterferien, ihre Mensen und Sporthallen für Geflüchtete öffnen. Die Aufforderung zur Bereitstellung von Infrastruktur gilt insbesondere für geflüchtete Studierende, welche Ihre Ausbildung nicht beenden konnten. AntragstellerInnen AStA Universität Bonn, AStA Universität Duisburg-Essen, AStA Hochschule Niederrhein, StuRa Uni Heidelberg, AStA FH Aachen 78

79 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-08-1 AntragstellerInnen: Jan S. Weber u.a I-08 Studierendenvertreter*in des Jahres (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I Streiche Jahres, setzte Jahrzehnts Begründung Leistung muss sich wieder lohnen und sollte nachhaltiger sein, als sich nur über ein Jahr zu erstrecken. Deshalb sollte der Verband Menschen auszeichnen, die sich über ein ganzes Jahrzehnt um die Studierenden verdient gemacht haben. Andernfalls ist das doch nur eine Auszeichnung, die sich Leute halt in den Lebenslauf schreiben wollen, um Karriere zu machen. AntragstellerInnen Jan S. Weber, Steffen Regis, Katharina Mahrt 79

80 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-06-1 AntragstellerInnen: Daniel Janke 53-3-I-06 Offene WLAN-Netze auf- und ausbauen Freifunk unterstützen! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I streiche dieser Begründung Grammatik AntragstellerInnen Daniel Janke 80

81 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-13-1 AntragstellerInnen: StuV Uni Würzburg 53-3-I-13 Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I Streiche aus Bürgerkriegsgebieten in Nahost und Afrika Begründung Alle Geflüchteten befinden sich in dieser schwierigen Situation und die Forderungen sollten für alle gelten. AntragstellerInnen StuV Uni Würzburg 81

82 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-03-2 AntragstellerInnen: Thomas Grief 53-3-I-03 Partizipationshürden senken Erarbeitung eines HandbuchszurHochschulpolitik (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I Ersetze Der durch Die Begründung Rechtschreibung AntragstellerInnen Thomas Grief 82

83 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-13-3 AntragstellerInnen: StuV Uni Würzburg 53-3-I-13 Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I Streiche Sie erfordern die Toleranz und den Respekt der deutschen Bevölkerung. und ersetze durch Sie erfordert die Toleranz und den Respekt der Zivilgesellschaft. Begründung Das erfordern scheint sich im aktuellen Antrag auf die Asylbewerber*innen zu beziehen. Erfordert bezieht sich auf die Situation. Zivilgesellschaft schließt mehr Menschen ein als die Bezeichnung deutsche Bevölkerung. AntragstellerInnen StuV Uni Würzburg 83

84 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-13-4 AntragstellerInnen: Marie 53-3-I-13 Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I Erweiterung der Sätze Der Dachverband der Studierendenschaften fzs e.v. verurteilt jegliche Angriffe auf Geflüchtete, Geflüchteten-Unterkünfte und Helfer*innen und bekennt sich zur Förderung und Sensibilisierung für studentisches Engagement für Geflüchtete. zu Der Dachverband der Studierendenschaften fzs e.v. verurteilt jegliche Angriffe auf Geflüchtete, Geflüchteten- Unterkünfte und Helfer*innen und erkennt diese als rechten Terrorismus an. Somit fordert der fzs die Bevölkerung auf, sich deutlich und aktiv dagegen zu positionieren. Er bekennt sich somit zur Förderung und Sensibilisierung für studentisches Engagement für Geflüchtete. Begründung Was derzeit in Deutschland passiert ist nichts anderes als rechter Terror. Wenn sich Menschen zusammenschließen um Anschläge zu tätigen, handelt es sich schlicht und einfach nicht um Besorgte Bürger*innen, sondern faschistische Terrorist*innen. Das Augen verschließen vor rechtem Terror bedient sich längerer Tradition und muss endlich beendet werden. AntragstellerInnen Marie 84

85 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-02-8 AntragstellerInnen: AStA Uni Lüneburg 53-3-I-02 Streikrecht ist Grundrecht! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I Ergänzung ab Zeile 8: Darüber hinaus fordert der FZS ein bedingungsloses Streikrecht für nicht anerkannte Gewerkschaften, das Recht zum politischen Streik von Menschen außerhalb von Arbeitsverhältnissen, wie beispielsweise aber nicht ausschließlich Student*innen, sowie das Recht auf Generalstreiks. Begründung Streiks sollten auch ermöglichen, politische Ziele für verschiedene Angehörige von Instituionen, Organisationen o.ä. ermöglichen, auch wenn es sich nicht um traditionelle Arbeitsverhältnisse handelt. *** Auch nicht anerkannte Gewerkschaften sollten ein bedingungsloses Recht zum Streik erhalten, damit ihre Mitglieder nicht aufgrund von nicht-anerkennung aus teilweise wenig nachvollziehbaren Gründen benachteiligt sind. *** Die Gewerkschaften treten dafür ein, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv und in verschiedenen Formen bei der politischen Willensbildung einmischen. Je mehr Menschen ihre Kompetenz einbringen, Argumente äußern und Meinungsstreit friedlich austragen,desto sicherer wird die Zukunft der 85

86 Änderungsantrag 53-3-I-02-8 Gesellschaft und der Demokratie. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht auf Demonstration mit Arbeitsniederlegung. Aus dem DGB- Grundsatzprogramm Ein Generalstreik ist eine Form des Arbeitskampfs, bei der alle oder die meisten Arbeitnehmer in Streik treten, um die gesamte Wirtschaft zum Stillstand zu bringen, meist in der Absicht, politischen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Im sonstigen Europa ist dies mit Ausnahme Dänemarks und Englands als Teil der demokratischen Willensbildung erlaubt. In der Bundesrepublik ist ein Generalstreik nicht vom Streikrecht abgedeckt und somit rechtswidrig, weil er politisch motiviert ist. Er ist zwar nicht verboten, aber durch einen Gerichtsentscheid von 1955 untersagt. Den Gewerkschaften würden massive Schadensersatzforderungen drohen. Der damalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Carl Nipperdey, setzte sich damit gegen die Gewerkschaften durch. Er war vorher bei den Nazis aktiv und beteiligte sich als Jurist an den faschistischen Kriegs- und Okkupationsstrategien. Der erfolgreichste Generalstreik der deutschen Arbeiterbewegung richtete sich 1920 gegen einen rechtsgerichteten Putsch gegen die Weimarer Republik die Vorläufer der Faschisten scheiterten an der Einheit der Arbeiter*innenbewegung. Ein aktuelleres Beispiel ist die Auseinandersetzung um den Kündigungsschutz. Die französische Regierung hatte nahezu zeitgleich mit der deutschen die Aufhebung des Kündigungsschutzes verlangt. In Frankreich haben die Gewerkschaften dagegen den Generalstreik ausgerufen, und die Bürgerinnen und Bürger darauf hin die Straße zur politischen Bühne erklärt. Diese Bewegung hat die französische Regierung dazu gezwungen, ihre Gesetzesinitiative zurück zu nehmen. AntragstellerInnen AStA Uni Lüneburg 86

87 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I AntragstellerInnen: Daniel Janke 53-3-I-11 Netzneutralität sichern, auch bei Eduroam (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I ändere Herausheben zu Herauszuheben Begründung Grammatik AntragstellerInnen Daniel Janke 87

88 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I AntragstellerInnen: Marie 53-3-I-13 Geflüchteten Helfen mit Worten, Taten und Infrastruktur (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I Füge hinzu: Der fzs empfindet die deutsche und europäische Asylpolitik als eine rassistische Abschreckungs- und Abschottungspolitik, die stark zu kritisieren ist. Besonders auch neuste Entwicklungen wie Sondereinrichtungen für Sinti und Roma und die Asylrechtsverschärfungen 2015 zeigen den Geschichtsrevisionismus und strukturellen Rassismus deutscher Politiker*innen und Bürger*innen auf. Begründung ist so. AntragstellerInnen Marie 88

89 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-04-Titel AntragstellerInnen: Johannes Starosta 53-3-I-04 Studierendenvertreter*in des Jahre studentische Mobilität sicher stellen Für die Ausweitung der Regionalisierungsmittel undeineverträglichenutzer*innenfinanzierung (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I-04-Titel 1 2 Streiche Studierendenvertreter*in des Jahre, ersetze studentische durch Studentische. Begründung Redaktionelle Änderung eines offensichtlichen copy-paste-fehlers AntragstellerInnen Johannes Starosta 89

90 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-3-I-07-Titel + 4 AntragstellerInnen: AStA FH Aachen 53-3-I-07 Ehre wem Ehre gebührt Wissenschaftliche Auszeichnungen nur für wissenschaftliche Leistungen verleihen (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag 53-3-I-07-Titel Ergänze im Titel nach \ nur für\ das Wort \ besondere\ und nach dem Wort \ wissenschaftliche\ das Wort \ und akademische\ Ergänze in Zeile 4 nach \ wissenschaftliche\ \ und akademische\ Begründung Aufgrund der Definition Ein Ehrendoktor ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität oder Fakultät, die für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste verliehen wird. (aus Wikipedia), ist es sinnvoll, diesen Titel nicht nur für besondere wissenschaftliche sondern auch für besondere akademische Leistungen /Verdienste zu vergeben. AntragstellerInnen AStA FH Aachen 90

91 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-01 AntragstellerInnen: Vorstand TOP 04: Satzungsändernde Anträge Größe des Ausschuss Internationales begrenzen Intention: Größe des Ausschuss Internationales begrenzen. Ändere 28 Absatz 6 der Satzung wie folgt: Als ständiger Ausschuss wird der Ausschuss Internationales gebildet. Er besteht aus 12 Personen. Die Mitgliederversammlung wählt 6 Plätze im Ausschuss davon sind 3 ausschließlich mit Frauen zu besetzen. Zusätzlich entsendet jeder Ausschuss eine Person in den Ausschuss Internationales. Dabei sind die Ausschüsse verpflichtet, sich abzusprechen, um eine hart quotierte Besetzung des Ausschusses sicherzustellen. Begründung Nach jetziger Satzung gibt es 16 Plätze im Ausschuss Internationales. Dies wäre eine nicht handelbare Größe. Mit einer Zielzahl von 12 Personen wird sich an den übrigen Ausschüssen mit 10 Personen orientiert. Dabei wird berücksichtigt, dass jeder der 6 anderenausschüsse eine Person entsenden kann. Die Entsendungspraxis hat zum Ziel eine Verzahnung der Ausschüsse mit dem Ausschuss Internationales zu erreichen, da der Ausschuss zu den gleichen Themen arbeitet nur auf einer anderen Ebene. Nach der Diskussion dieser versehentlich entstandenen Größe des Ausschusses und resultierenden Quotierungsfragen mit der Redeleitung der 52. MV, möchten wir diesen Absatz realistischer gestalten. 91

92 53-4-SÄ-01 Größe des Ausschuss Internationales begrenzen AntragstellerInnen Vorstand 92

93 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-02 AntragstellerInnen: Christopher Bohlens TOP 04: Satzungsändernde Anträge Änderung der Satzung in 21 bezüglich Rückgabe von Sachzuwendungen Der 21 Allgemeines wird um die Aufzählung Nr. 7 ergänzt: Mit Verlust der Mitgliedschaft im Vorstand sind Sachzuwendungen wie u.a. die BahnCard, Jobticket oder ähnliches an den Verband unverzüglich zurückzugeben. Begründung Bisher gibt es keine Regelung, was mit den Sachzuwendungen passiert, sollte ein Mensch aus dem Vorstand zurücktreten oder abgewählt werden. Theoretisch wäre es möglich, dass sich ein Mensch zum fzs-vorstand wählen lässt, die BahnCard 100 (Wert Euro) erhält und anschließend zurücktritt, ohne das die Person die BahnCard 100 zurückgeben muss. Gleiches gilt für die Abwahl, die keine Rückgabe vorsieht. AntragstellerInnen Christopher Bohlens 93

94 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-03 AntragstellerInnen: Alexander Buchheister TOP 04: Satzungsändernde Anträge Aufgaben und Kompetenzen des Frauenplenums neu formulieren 1 2 Ersetze in der Satzung sowie den Ergänzungsordnungen den Begriff Frauenplenum durch Frauentribunal. Begründung Die 52. MV des fzs in Würzburg hat einmal mehr gezeigt, dass das Instrument eines Frauenplenums weniger dem Schutzraum als vielmehr einem Raum für die Ausarbeitung geschlechtsspezifischer Diskriminierungsansätze dient, die gegenüber der Mitgliederversammlung ohne Begründung und ohne die Möglichkeit der Hinterfragung stattfindet. Nach Einberufung des ersten Frauenplenums berichtete dieses, dass es sich ohne eine Quintessenz oder die Formulierung einer Handlungempfehlung aufgelöst habe. Ein zweites Plenum mit einem spezifischen Arbeitsauftrag der MV wurde dazu genutzt, diese Position zu revidieren und unbegründete Maßnahmen gegen einen männlichen Teilnehmer auszusprechen bei gleichzeitiger nicht-erfüllung des eigentlichen Arbeitsauftrages der Mitgliederversammlung. Rückfragen aus dem Plenum, auf welchen Fakten und Entscheidungen die Anschuldigungen basieren, wurden als nichtzulässig abgewiesen und eine demokratische Streitkultur wurde unterdrückt. Ein drittes einberufenes Plenum führte ebenfalls zu keinen Ergebnissen, außer der Feststellung, dass die vorangegangen Plena unterschiedliche Feststellungen getätigt haben. Diese Ereignisse haben bei einigen Teilnehmer*innen schwere Zweifel an der aktuellen Auslegung des Frauenplenums hervorgerufen, 94

95 53-4-SÄ-03 Aufgaben und Kompetenzen des Frauenplenums neu formulieren sodass dieses Instrument gestärkt und gegen den Missbrauch geschützt werden muss. Diskriminierung zu verhindern ist eines der obersten Ziele des Verbandes und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist zudem der erstgenannte Punkt in der Anti-Diskriminierungsvorschrift des Verbandes. Zur Diskussion und Ausarbeitung eines neuen Ansatzes, soll eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. AntragstellerInnen Alexander Buchheister 95

96 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-W1 AntragstellerInnen: Alexander Buchheister TOP 04: Satzungsändernde Anträge Vorstand mündlich befragen 1 Streiche 7 (3) der Wahlordnung ersatzlos Begründung Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb zuküftige Vorstandsmitglieder hier anders als Ausschussmitglieder befragt werden sollten. Gerade von Vorstandsmitgliedern erwartet man in besonderem Maße, dass diese in Ihrem Amt Argumentationen und Antworten auf direkte Fragen geben können. Es erscheint daher nur sachgerecht unter einer Begleitung der entsprechenden Antidiskriminierungsbeauftragten, diesen Passus zu streichen und die Befragung der Vorstandskandidaturen auf einen zeitgemäßen Stand umzustellen. AntragstellerInnen Alexander Buchheister 96

97 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-G1 AntragstellerInnen: Ausschuss frauen*- und genderpolitik und der Ausschuss der Student*innenschaften TOP 04: Satzungsändernde Anträge Harmonische Redeliste Ersetze 8 der Geschäftsordnung durch: (1) Die Sitzungsleitung führt zwei getrennte Redelisten. Die erste Redeliste ist Frauen vorbehalten. Die Zweite steht allen Menschen offen. (2) Die Sitzungsleitung erteilt abwechselnd einer Person der erste und der zweiten Liste das Wort. (3) Ist eine der beiden Redelisten leer und gibt es nach Aufforderung durch die Sitzungsleitung keine weitere Meldung, so sind die Redelisten geschlossen und die Aussprache bzw. Debatte grundsätzlich beendet. (4) Wenn die Listen geschlossen sind, kann eine Person, die noch reden möchte, aber nicht mehr reden darf, die Wiederöffnung der Redelisten beantragen. Dieser Antrag muss von der Mehrheit der anwesenden Frauen angenommen werden und darf höchstens zwei Mal im Verlauf einer Debatte gestellt werden. (5) Auf Antrag des Frauen-, des Queerplenums oder eines Plenums nach Antidiskriminierungsvorschrift kann mit 2/3 Mehrheit der anwesenden eintrageberechtigten Personen auf der ersten Redeliste die erste Redeliste für weitere benachteiligte Gruppen im Sinne der Antidiskriminierungsvorschrift geöffnet werden. 97

98 53-4-SÄ-G1 Harmonische Redeliste Begründung Auch auf fzs-mitgliederversammlungen lässt sich immer wieder dominates Redeverhalten beobachten. Darunter verstehen wir unter anderem: ins Wort fallen, lautes Reden bzw. Schreien, Zwischenrufe, Wiederholen von (mehrfach) bereits Gesagtem. Dieses Verhalten bewirkt nicht nur eine unnötige Verlängerung der Sitzung, sondern wirkt auch einschüchternd und abschreckend für alle Teilnehmenden. Nach unseren Erfahrungen bewirkt eine Quotierung der Redebeiträge, eine Verbessung des Gesprächsklimas und führt in der Konsequenz zu einer vielfältigeren und qualitativeren Aussprache, sowie einer Effektivierung der Sitzung. Das vorgeschlagene Verfahren verbindet in unseren Augen zwei Aspekte. 1.) Eine Förderungen von Redebeiträge von Frauen*. 2.) Falls keine gleichmäßige Beteiligung von Frauen* erfolgt werden, werden die Anwesenden durchgehend daran erinnert. AntragstellerInnen Ausschuss frauen*- und genderpolitik und der Ausschuss der Student*innenschaften 98

99 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD AntragstellerInnen: die Antidiskriminierungsbeauftragten u.a. TOP 04: Satzungsändernde Anträge Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift 1 Ersetze die bisherige Antidiskriminierungsvorschrift durch: Antidiskriminierungsvorschrift des fzs e.v. 1 Anwendungsbereich Die nachfolgenden Regelungen verpflichten alle Organe und Gremien des Verbandes unmittelbar. Alle Empfänger*innen zweckgebundener Mittel des fzs werden auf die Antidiskriminierungsvorschrift hingewiesen und müssen die Ziele dieser Vorschriften beachten. Ist die Umsetzung der Ziele der Antidiskriminierungsvorschrift nicht sicher gestellt, kann die jeweilige Veranstaltung, das Treffen, usw. nicht durch Mittel des fzs finanziert oder finanziell sichergestellt werden. Ausnahmen können durch die Mitgliederversammlung, den Ausschuss der Student*innenschaften oder in dringenden Fällen durch den Vorstand genehmigt werden. Die Anträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit Ziele (1) Die verstärkte Beteiligung von Menschen aus historisch, politisch oder gesellschaftlich benachteiligten Personengruppen betrachtet der fzs als notwendiges, wenn auch nicht hinreichendes Mittel zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Partizipation. 99

100 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (2) Insbesondere die Ergebnisgleichheit bei der Einbindung in die Verbandsarbeit von Menschen unter anderem nach den Kategorien Gender, Behinderung und chronischer Krankheit, Ethnie und Staatsangehörigkeit, sexueller Orientierung und Identität, Alter und sozialem Status ist für den fzs ein wichtiges Ziel. (3) Der fzs versteht unter Diskriminierung die Unterscheidung, die Einschränkung, die Trennung, die Ablehnung, die Ausgrenzung und den Ausschluss von Menschen aufgrund bestimmter gruppenbezogener Merkmale. Sie basiert auf einem asymmetrischen Machtverhältnis und wirkt als Form der Unterdrückung. Dem fzs ist bewusst, dass Diskriminierung ein multidimensionales Phänomen ist, das entsprechend beachtet und bekämpft wird. (4) Im fzs sind alle Menschen unabhängig von ihrer Überzeugung gleichwertig, ihre Meinungen werden geachtet, sofern sie nicht gegen Bestimmungen dieser Vorschrift verstoßen. (5) Politische Minderheiten sind für den fzs wichtiger Bestandteil einer offenen Debattenkultur. Ihnen wird mit Respekt begegnet. Unabhängig davon bleiben die Unvereinbarkeitsbeschlüsse des fzs bestehen Antidiskriminierungsbeauftragte (1) Die Mitgliederversammlung wählt jährlich mindestens vier Antidiskriminierungsbeauftragte, darunter müssen mindestens zwei Frauen sein. (2) Das Frauen- und das Queerplenum sind für je eine*n Antidiskriminierungsbeauftrage*n vorschlagsberechtigt. Sollten die vorgeschlagenen Kandidat*innen gewählt werden, sind diese Beauftragten im Besonderen, aber nicht ausschließlich, für die Belange dieser Gruppen verantwortlich. (3) Falls nicht mehr als vier Personen gewählt sein sollten, kann der Ausschuss der Student*innenschaften Antidiskriminierungsbeauftragte so lange nachwählen, bis vier Personen gewählt sind. Bei einer solchen Nachwahl sind die bereits gewählten Antidiskriminierungsbeauftragen fristgerecht zur Sitzung des Ausschusses der Student*innenschaften unter Vorlage der Bewerbungen einzuladen. Ebenso wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den Kandidat*innen unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte dieser zu äußern. (4) Die Amtszeit der Antidiskriminierungsbeauftragten endet mit der jährlichen Neuwahl der Antidiskriminierungsbeauftragten. Außerdem endet die Amtszeit durch 100

101 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (a) Rücktritt, (b) Abwahl durch die Mitgliederversammlung, (c) Tod, (d) Enthebung des Amtes durch den Ausschuss der Student*innenschaften und (e) die Mitgliedschaft oder dem Bekanntwerden der Mitgliedschaft in einer Organisation, deren Ziele und grundsätzliche Ansichten den Zielen und grundsätzlichen Ansichten des Verbands laut 2 der Satzung widersprechen. Vor Handlungen nach den Punkten b, d und e soll der betroffenen Person die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Feststellungen nach Punkt e trifft die Mitgliederversammlung, der Ausschuss der Student*innenschaften oder in dringenden Fällen der Vorstand. (5) Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Eine vierte Amtszeit kann mit einer -Mehrheit der Stimmen zugelassen werden. (6) Die Aufgaben der Antidiskriminierungsbeauftragten ergeben sich aus der Antidiskriminierungsvorschrift und gegebenenfalls dem Arbeitsprogramm Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung (1) Zur Erreichung dieser Ziele werden strukturelle Hindernisse für die Beteiligung konsequent vermieden oder abgebaut. Insbesondere haben der Vorstand und die Antidiskriminierungsbeauftragten dafür Sorge zutragen, dass (a) grundsätzlich (i) Veranstaltungen, Treffen usw. in rollstuhlgerechten und barrierenarmen Räumen stattfinden, (ii) rollstuhlgerechte Zugänge gekennzeichnet sind, (iii) notwendige technische Gerätschaften (z.b. Mikrophone) und Materialien auch für Rollstuhlfahrer*innen erreichbar sind und (iv) auf Mitgliederversammlungen eine Kinderbetreuung vorhanden ist und (b) bei Bedarf 101

102 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (i) schriftliche Publikationen des fzs auf Band gesprochen werden, in Braille oder in digitalisierter Form für Blinde oder Sehbehinderte bereitgestellt werden, (ii) bei Veranstaltungen, Treffen usw. Gebärdendolmetscher*innen eingesetzt werden und (iii) bei Veranstaltungen nach 6 und 7 eine Kinderbetreuung vorhanden ist. (2) In der Satzung und ihren Ergänzungsordnungen sind Regelungen dafür zu schaffen, Menschen aus strukturell benachteiligten Personengruppen gemäß 2 Abs. 1 einen vereinfachten Zugang zu Organen und Gremien des Verbandes zu gewähren. (3) Änderungen an den Regelungen nach (2) sollen von den Antidiskriminierungsbeauftragten begleitet werden. Insbesondere sind die Antidiskriminierungsbeauftragten aufgefordert, zu Anträgen zur Änderung dieser Regelungen Stellung zu nehmen Maßnahmen gegen verdeckte Diskriminierung (1) Alle Entscheidungen zur inneren Organisation des Verbandes sind daraufhin zu überprüfen, ob als Konsequenz dieser Entscheidungen (ggf. nicht intendierte) Ausschlüsse von bestimmten Personengruppen produziert werden. Eine solche Begutachtung ist durch die Antidiskriminierungsbeauftragten zu gewährleisten; ersatzweise vom Vorstand. (2) Den Antidiskriminierungsbeauftragten ist zu Mitgliederversammlungen und gegebenfalls zu Sitzungen des Ausschusses der Student*innenschaften die Möglichkeit einzuräumen, zu satzungsändernden und strukturellen Anträgen Stellung zu nehmen Maßnahmen gegen aktive Diskriminierung auf Mitgliederversammlungen (1) In der Vorbereitung der Mitgliederversammlung unterstützen die Antidiskriminierungsbeauftragten die ausrichtende Studierendenschaft bei der Umsetzung der Antidiskriminierungsvorschrift. Insbesondere sind sie ansprechbar 102

103 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift fürdie Erstellung von Readern zur Mitgliederversammlung, die Fragen der Infrastruktur und Versorgung vor Ort klären, Fragen der Barrierefreiheit und der Bereitstellung von geschlechtergerechter Infrastruktur. (2) Auf Mitgliederversammlungen des fzs ist die Anwesenheit von Antidiskriminierungsbeauftragten zu gewährleisten. Sollte kein*e Antidiskriminierungsbeauftragte*r anwesend sein, übernimmt deren Aufgabe ein Mitglied der Sitzungsleitung. Diese stehen als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierungsund Ausschlusserfahrungen und -befürchtungen zur Verfügung. (3) Die Antidiskriminierungsbeauftragten sollen eng mit der Sitzungsleitung zusammenarbeiten. (4) Zu Beginn jeder Mitgliederversammlung des fzs werden Regeln zum guten Umgang erläutert und miteinander aufgestellt. Dies sollen die Antidiskriminierungsbeauftragten vorbereiten; ersatzweise die Sitzungsleitung oder der Vorstand. Für die Einhaltung dieser Regeln sorgen im Plenum die Mitglieder der Sitzungsleitung und während der übrigen Mitgliederversammlung die anwesenden Antidiskriminierungsbeauftragten. Diese Regeln werden gut sichtbar an mindestens zwei Orten in den Räumlichkeiten der Mitgliederversammlung aufgehangen. Außerdem werden sie zu Beginn eines jeden Sitzungstages durch die Antidiskriminierungsbeauftragten oder die Sitzungsleitung verlesen. (5) Die Antidiskriminierungsbeauftragten haben dafür Sorge zu tragen, dass auf Mitgliederversammlungen die Redezeitanteile und die Wortmeldungsanteile der jeweiligen Gruppen, nach denen die Redner*innenliste aufgeteilt ist, mitgeschrieben werden. Diese Daten werden von den Antidiskriminierungsbeautftragten nach der Mitgliederversammlung ausgewertet. Eine kurze Auswertung sind dem Bericht zur Mitgliederversammlung des Vorstands anzufügen. (6) Auf Mitgliederversammlungen ist eine Möglichkeit einzurichten, um Teilnehmer*innen in die Lage zu versetzen, anonymisiert diskriminierende Vorfälle und Übergriffe zu melden. (7) Auf jeder Mitgliederversammlung soll ein Workshop zum Thema Antidiskriminierungsarbeit stattfinden. Dieser wird durch die Antidiskriminierungsbeauftragten mit Unterstützung des Vorstandes geplant. (8) Wird ein Fall aktiver Diskriminierung während oder am Rande einer Mitgliederversammlung bekannt, gehen die Antidiskriminierungsbeauftragten zunächst auf die von dem Vorfall betroffenen Personen zu und erfragen die Bedürfnisse dieser Personen. Sofern die*der Betroffene*n das wünschen, treten 103

104 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift dann die Antidiskriminierungsbeauftragten und gegebenenfalls die Sitzungsleitung zu einer Beratung zum Umgang mit dem Vorfall zusammen. Bei dieser Beratung sind die Bedürfnisse der Betroffenen besonders zu berücksichtigen. Die Ergebnisse dieser Beratung sind, sofern es den Bedürfnissen der Betroffenen entspricht, der Mitgliederversammlung mitzuteilen. (9) Die Antidiskriminierungsbeauftragten können auf Wunsch der Plena nach 12 der Satzung und 6 dieser Vorschrift bei diesen in Funktion anwesend sein, sofern ihre Anwesenheit die Gruppenspezifik der Plena nicht verletzt. Sollte ein*e Antidiskriminierungsbeauftragte*r aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit als Betroffene*r an einem Plenum teilhaben wollen, muss dies ermöglicht werden. Ihnen können im gegenseitigen Einverständnis in Funktion die Leitung, das Protokoll, die Beratung des Plenums oder die Berichterstattung aus dem Plenum übertragen werden. (10) Die Antidiskriminierungsbeauftragten können zu ihrer Unterstützung der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Mitgliederversammlungen weitere Personen für die Dauer der Mitgliederversammlung benennen. Diese sind der Mitgliederversammlung mitzuteilen Maßnahmen gegen aktive Diskriminierung auf Sitzungen der Gremien und Organe des fzs Die folgenden Bestimmungen gelten für Sitzungen und Treffen von Gremien und Organen des fzs außerhalb der Mitgliederversammlung. (1) Die Antidiskriminierungsbeauftragten sollen wenigstens auf je einer Sitzung bzw. Treffen der jeweiligen Gremien bzw. Organe anwesend sein und den Mitgliedern dieser ihre Arbeit vorstellen. (2) Die Antidiskriminierungsbeauftragten sollen während der Sitzungen bzw. Treffen erreichbar sein. (3) Auf Verlangen eines Organs bzw. Gremiums organisieren die Antidiskriminierungsbeauftragten einen Workshop zum Themenbereich Antidiskriminierungsarbeit für ein Treffen bzw. eine Sitzung. (4) Wird ein Fall aktiver Diskriminierung während oder am Rande einer Sitzung oder eines Treffens bekannt, gehen die Antidiskriminierungsbeauftragten zunächst auf die von dem Vorfall betroffenen Personen zu und erfragen die Bedürfnisse dieser Personen. Sofern die*der Betroffene*n das wünschen, treten 104

105 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift dann die Antidiskriminierungsbeauftragten zu einer Beratung zum Umgang mit dem Vorfall zusammen. Bei dieser Beratung sind die Bedürfnisse der Betroffenen besonders zu berücksichtigen. Die Ergebnisse dieser Beratung sind, sofern es den Bedürfnissen der Betroffenen entspricht, dem betroffenen Gremium bzw. Organ und dem Vorstand mitzuteilen Maßnahmen gegen aktive Diskriminierung auf Veranstaltungen des fzs Die folgenden Bestimmungen beziehen sich auf Veranstaltungen des fzs, die weder durch 6 noch 7 abgedeckt sind. (1) Es soll mindestens ein*e Antidiskriminierungsbeauftragte*r auf Veranstaltungen des fzs wenigstens zeitweise anwesend sein. (2) Zu Beginn der Veranstaltung stellen die anwesenden Antidiskriminierungsbeauftragten Regeln zum guten Umgang vor oder gemeinsam mit den Teilnehmer*innen auf. Sollte kein*e Antidiskriminierungsbeauftragte*r anwesend sein, übernimmt diese Aufgabe nach Rücksprache mit den Antidiskriminierungsbeauftragten eine der anwesenden Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung betraut ist. Diese Person ist zugleich die Vertrauensperson während der Veranstaltung. (3) Wenigstens ein*e Antidiskriminierungsbeauftragte soll während der Veranstaltung erreichbar sein. (4) Wird ein Fall aktiver Diskriminierung während oder am Rande einer Veranstaltung bekannt, gehen die anwesenden Antidiskriminierungsbeauftragen oder die Vertrauensperson zunächst auf die von dem Vorfall betroffenen Personen zu und erfragen die Bedürfnisse dieser Personen. Sofern die*der Betroffene*n das wünschen, treten dann die Antidiskriminierungsbeauftragten und gegebenenfalls die Vertrauensperson zu einer Beratung zum Umgang mit dem Vorfall zusammen. Bei dieser Beratung sind die Bedürfnisse der Betroffenen besonders zu berücksichtigen. Die Ergebnisse dieser Beratung sind, sofern es den Bedürfnissen der Betroffenen entspricht, den Teilnehmer*innen der Veranstaltung und dem zuständigen Vorstandsmitglied mitzuteilen. Auf Wunsch der Betroffenen können die anwesenden Antidiskriminierungsbeauftragten bzw. die Vertrauensperson auch damit betraut werden, in die Veranstaltung einzugreifen, um weiterem diskriminierenden und übergriffigen Verhalten entgegenzuwirken. 105

106 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (5) Veranstaltungen des fzs können mit einer Ausschlussklausel nach 6 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes versehen werden Politische Minderheiten (1) Zur Koordinierung und Verfolgung der politischen Interessen von Minderheiten unter den Mitgliedern können auf Antrag eines Mitglieds und müssen auf Verlangen von fünf Mitgliedern Veranstaltungen zum einem speziellen Thema durchgeführt werden. DieseVeranstaltungen können auch mit anderen Inhalten verknüpft werden. (2) Bei Diskriminierungen auf Veranstaltungen des fzs können Anwesende gruppenspezifische Plena einberufen um einen Diskussionsraum zu schaffen. Eine Unterbrechung der Veranstaltung ist nicht zwingend nötig Weitere Maßnahmen Mindestens einmal jährlich führt der Verband eine Veranstaltung zum Themenkomplex Antidiskriminierung durch. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Veranstaltung übernehmen die Antidiskriminierungsbeauftragten; ersatzweise der Vorstand. Diese Veranstaltung kann auch mit anderen Inhalten verknüpft werden.weitere Veranstaltungen und Maßnahmen ergeben sich aus dem Arbeitsprogramm Umsetzung und Weiterentwicklung der Antidiskiminierungsvorschrift (1) Die Antidiskriminierungsbeauftragten sorgen mit Unterstützung des Vorstandes für die Bekanntmachung und Umsetzung der Antidiskriminierungsvorschrift. (2) Die Antidiskriminierungsbeauftragten berichten auf jeder Mitgliederversammlung über ihre laufende Arbeit. (3) Die Mitgliederversammlung befasst sich mindestens einmal jährlich mit der Umsetzung der Antidiskriminierungsvorschrift. Hierzu legen der Vorstand und die Antidiskriminierungsbeauftragten einen gemeinsamen Bericht vor. Weitere Organe und Gremien können miteinbezogen werden. 106

107 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (4) Die Antidiskrimierungsbeauftragten erarbeiten Verbesserungen und Erweiterungen der Antidiskriminierungsvorschrift und legen diese fristwahrend der Mitgliederversammlung in der Regel mindestens ein Mal im Jahr zum Beschluss vor. Das Ausbleiben der Vorlage muss der Mitgliederversammlung im Rahmen des Berichtes der Antidiskriminierungsbeauftragen begründet werden. Weitere Organe und Gremien können in die Überarbeitung der Vorschrift miteinbezogen werden. (5) Um die Umsetzung der vorliegenden Vorschrift in die programmatische Arbeit des fzs einzubinden, können die Antidiskriminierungsbeauftragten im Arbeitsprogramm mit Aufträgen betraut werden. (6) Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass die Umsetzung der Antidiskriminierungsvorschrift den Haushaltsausgleich nicht gefährdet und die Räumlichkeiten des fzs barrierefrei gestaltet werden Übergangsbestimmungen, Außer- und Inkrafttreten (1) Die Ämter der Frauen*- und Queerbeauftragten sowie sonstiger Beauftragten, die für benachteiligte Gruppen im fzs existieren, aber nicht in der Antidiskriminierungsvorschrift genannt werden, werden aufgelöst. Personen, die noch ein solches Amt bekleiden, führen ihre Amtszeit als Antidiskriminierungsbeauftragte zu Ende und werden entsprechend in die Arbeit eingebunden. (2) Diese Antidiskriminierungsvorschrit tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft, Gleichzeitig tritt die bisher gültige Antidiskriminierungsvorschrift außer Kraft. Begründung Die Antidiskriminierungebsauftragten haben auf der letzten Mitgliederversammlung gemeinsam mit den Plena begonnen die Antidiskriminierungsvorschrift zu überarbeiten. in den letzten Wochen haben sie sich nochmals an Aktive im Verband gewandt, die sich bereits vorher an der Erstellung der Vorschrift beteiligt haben oder Interesse an der Überarbeitung geäußert haben. Außerdem sind in diese Überarbeitung die Erfahrungen der Beauftragten und die bewährte Maßnahmen anderer Gruppen, die im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, eingeflossen. 107

108 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift Da die Überarbeitung insgesamt sehr umfangreich geworden ist, so dass eine vollständige Ersetzungbeantragt wird. In der weiteren Begründung werden die Änderungen an den einzelnen Paragraphen einzeln erläutert. Übernahme bedeutet in der Regel Übernahme aus der bestehenden Antidiskriminierungsvorschrift. Vorschlag bedeutet, dass es sich um einen Vorschlag eines Plenums der 52. Mitgliederversammlung handelt 1 Anwendungsbereich (1) Übernahme 1 2 Ziele (1) Öffnung des Diskriminierungsbegriffes hin zu einem Begriff der auch politische Unterdrückung umfasst. (2) Übernahme aus der bestehenden Vorschrift 2 Abs. 2 (3) Klärung des Diskriminerungsbegriffes, auf dem die Arbeit der Antidiskriminierungsbeauftragten basiert. (4) Der fzs soll kein Raum für Meinungen sein, die auf Abwertungsideologien basieren. Jedoch soll jenen, die sie äußern, auch nicht die Gleichwertigkeit mit anderen Teilnehmer*innen abgesprochen werden. (5) Übernahme 2 Abs. 4 3 Antidiskriminierungsbeauftragte In der bestehenden Vorschrift ist das 9. Um das Dokument verständlicher zu machen, wurde dieser Paragraph allerdings weiter vor gezogen. (1) Aufgrund des Arbeitsumfanges der Antidiskriminierungsbeauftragten erscheint es notwendig, das Team um wenigstens eine Person zu erweitern. 108

109 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (2) Vorschlag. Durch die Auflösung der Frauen*- und Queerbeauftragten (siehe 12 Abs. 1) soll nicht das Vorschlagsrecht der entsprechenden Plena erlöschen. (3) Klarstellung der bisher mehrdeutigen Formulierungen zur Nachwahl durch den AS. (4) Schließung einer Regelungslücke. Die betroffenen Personen sollen jedoch die Möglichkeit haben, sich zu den Abwahl- bzw. Enthebungsanträgen zu äußern. Die Formulierungen wurden aus den entsprechenden Passagen der Satzung entnommen. (5) Einschränkung der Anzahl der Amtszeiten, um Strukturverkrustungen einzudämmen. (6) Ermöglichung der Einbindung in die programmatische Arbeit des Verbandes. 4 Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung (1) Aufnahme einer nichtabschließenden Aufzählung von Maßnahmen und Unterteilung in Maßnahmen die immer ergriffen werden müssen und jene, die nur bei Bedarf ergriffen werden müssen. (a) Rollstuhlzugänglich zu rollstuhlgerecht und barriereamr, um die Anforderungen an die Räume besser zu beschreiben. Die Zugänge zu den Räumen müssen aber trotzdem gewährleistet werden. Außerdem gilt es eine prinzipielle Zugänglichkeit der MV für Menschen mit Kindern zu gewährleisten (b) Teilweise Übernahme aus 3 Abs. 1. (2) Übernahme 3 Abs. 2 (3) Dies ist vor allem als Erinnerung für zukünftige Antidiskriminierungsbeauftragte gedacht. Zudem könnte es sinnvoll sein, dass die Antidiskriminierungsbeauftragten eine Einschätzung zur Änderung an den Quoten abgeben. 109

110 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift 5 Maßnahmen gegen verdeckte Diskriminierung (1) Übernahme 4 Abs. 1 (2) Gewährleistung der Einbindung der Antidiskriminierungsbauftragten bei satzungsändernden und strukturellen Anträgen 6 Maßnahmen gegen aktive Diskriminierung auf Mitgliederversammlungen In der bestehenden Vorschrift waren Teile dieses Paragraphen und der folgenden in 5 geregelt. Hier hat eine vollständige Überarbeitung stattgefunden, die einerseits in den im letzten Jahr gesammelten Erfahrungen begründet sind andererseits auch die Übernahme von bewährten Praxen aus anderen Gruppen darstellen, die im Bereich Antidiskriminierung tätig sind. (1) Anpassung an bewährte Praxis (2) Teilweise Übernahme 5 Abs. 1 und Erweiterung der Ansprechbarkeit (3) Teilweise Übernahme 5 Abs. 1 (4) Teilweise Übernahme 5 Abs. 2 und Erweiterung: Die Sitzungsleitung kann lediglich im Versammlungsplenum für die Umsetzung der Umgangsregeln sorgen. Da am Rande der Versammlung jedoch auch Interaktionen stattfinden, die das Klima auf Mitgliederversammlungen nicht unwesentlich prägen, sind hier die Antidiskriminierungsbeauftragten gefragt. Auch die regelmäßige Vergegenwärtigung der Umgangsregeln kann nicht schaden. (5) Das Werkzeug Genderwatch wurde bereits vom Ausschuss frauen*- und genderpolitik auf einer Mitgliederversammlung genutzt. Zwar nimmt es nur einen Ausschnitt aus der Verbandsarbeit auf und entsprechend momentaufnahmenartig ist die Auswertung zu betrachten, aber es ist trotzdem ein gutes Instrument, um die Auswirkungen bestimmter Regelungen auf die Mitgliederversammlung zu beobachten. (6) Vorschlag. Da weder Dritte noch Betroffene in die Lage versetzt werden sollen, sich gezwungen zu fühlen, ihre Identität bei der Meldung eines Vorfalls preisuzgeben, erscheint es sinnvoll eine Art Beschwerdebriefkasten einzurichten, wo derartige Dinge hinterlassen werden können. 110

111 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (7) Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche inhaltlichen Einheiten auf Mitgliederversammlungen einen positiven Effekt auf die Mitgliederversammlung haben. Außerdem senkt das Vorhandensein einer solchen Einheit auf einer Mitgliederversammlung die Hürde, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. (8) Implementierung betroffenenorientierter Praxen. Die beste Intervention ist eine schlechte, wenn sie durch die Ignoranz der Bedürfnisse der Betroffenen die Gewaltförmigkeit des Übergriffes fortführt. (9) Diese Regelung soll einerseits den Bedürfnissen der Plena nachkommen, wenn sie aufgrund eines Vorfalls einberufen werden, andererseits aber den Antidiskriminierungsbeauftragten bei Betroffenheit die Möglichkeit offen lassen, an Plena nicht in Funktion teilzunehmen. Mitgliederversammlungen sind zum Teil sehr intensive Erfahrungen und auch für Funktionär*innen muss die Möglichkeit erhalten bleiben, als Menschen unabhängig von ihrem Amt auf Plena mit ihrer Betroffenheit umzugehen. (10) Antidiskriminierungsbeauftragte sollen die Möglichkeit haben Teile ihrer Aufgaben während einer Mitgliederversammlung an andere Menschen zu delegieren. Vorstellbar wäre beispielsweise der Aufbau eines Awarenessteams auf Mitgliederversammlungen. Diese Möglichkeit wird durch die Öffnung des Teams in diesem Absatz ermöglicht. 7 Maßnahmen gegen aktive Diskriminierung auf Sitzungen der Gremien und Organe des fzs Weitere Differenzierung der Maßnahmen nach Veranstaltungstyp. (1) Vorschlag. So können die Gremien und Organe die Antidiskriminierungebeauftragten persönlich kennenlernen und erfahren, in welchen Fällen sie sich an die Beauftragten wenden können. (2) Vorschlag. Im Fall der Fälle ist es besser eine Person zu haben, die ansprechbar ist. (3) Vorschlag. Solidarität und eine kritische Haltung zu Diskriminierung sollte die Arbeit des Verbandes auch auf Sitzungen und Arbeitstreffen prägen. Dazu ist es wichtig Angebote für die Aktiven zu schaffen, die so beispielsweise zur Reflexion angeregt werden. 111

112 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (4) Übertragung der Vorgehensweise aus 5 in de kleineren Rahmen, Implementierung betroffenenorientierter Praxen. Die beste Intervention ist eine schlechte, wenn sie durch die Ignoranz der Bedürfnisse der Betroffenen die Gewaltförmigkeit des Übergriffes fortführt. 8 Maßnahmen gegen aktive Diskriminierung auf Veranstaltungen des fzs (1) Die Anwesenheit von Antidiskriminierungsbeauftragten hat sich im letzten Jahr als hilfreich erwiesen. Zum einen wird so die Wichtigkeit des Themas im Verband nach außen deutlich, zum anderen sind die Amtsinhaber*innen eben genau mit der Aufgabe betraut, das Thema Antidiskriminierung auch ganz praktisch zu bearbeiten. (2) Die Vorstellung von Umgangsregeln am Anfang von Seminaren hat sich im letzten Jahr positiv auf die jeweilige Veranstaltung ausgewirkt, Außerdem ist die regelmäßige Vergegenwärtigung auch politisches Handeln, was Räume für marginalisierte Gruppen sicherer macht. Allerdings kann nicht erwartet werden, dass die Beauftragten in Person zu jeder Veranstaltung des fzs auftauchen, so dass die Arbeit mit Vertrauenspersonen, die nur veranstaltungsspezifisch arbeiten, die Beauftragten entlasten kann und aber auch das Wissen um den Themenbereich auch über das Team hinaus zu streuen. (3) Für den Fall der Fälle. (4) Implementierung betroffenenorientierter Praxen. Die beste Intervention ist eine schlechte, wenn sie durch die Ignoranz der Bedürfnisse der Betroffenen die Gewaltförmigkeit des Übergriffes fortführt. (5) Veranstaltungsspezifische Notwendigkeit bspw. Seminare des AK Antifa oder Vernetzungstreffen von marginalsierten politischen Referaten und Initiativen. 9 Politische Minderheiten Übernahme 6 112

113 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift 10 Weitere Maßnahmen Übernahme und Erweiterung von 7. Diese ermöglicht die Übertragung von Aufgaben beziehungsweise Projekten innerhalb des Arbeitsprogramms auf die Antidiskriminierungsbeauftragten. 11 Umsetzung und Weiterentwicklung der Antidiskiminierungsvorschrift Erweiterung von 8 der bestehenden Vorschrift (1) Übernahme (2) Einführung einer Berichtspflicht, hält die Arbeit transparent (3) Klärung der Verantwortlichkeiten (4) Klare Zuständigkeiten und Absicherung einer regelmäßigen Befassung mit der vorliegenden Vorschrift. (5) Einbindung der Beauftragten in die programmatische Arbeit des Verbandes. (6) Übernahme mit redaktionnieller Anpassung 12 Übergangsbestimmungen, Außer- und Inkrafttreten (1) Übergangsbestimmung für noch existente Beauftragte für marginalisierte Gruppen innerhalb des fzs und die Auflösung dieser Ämter. Die Auflösung der Ämter ist einer Vorschlag eines Plenums der 52. Mitgliederversammlung. (2) Da die Antidiskriminierungsvorschrift durch die vorgenommen Überarbeitung teilweise komplett umgeschrieben wurde, erscheint ein Änderungsantrag an die Vorschrift nicht sinnvoll. Daher soll der hier vorliegende Vorschlag die bestehende Vorschrift ersetzen. AntragstellerInnen die Antidiskriminierungsbeauftragten, Daniel Janke 113

114 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ AntragstellerInnen: Johannes Starosta 53-4-SÄ-03 Aufgaben und Kompetenzen des Frauenplenums neu formulieren (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ Ersetze Ersetze in der Satzung sowie den Ergänzungsordnungen den Begriff Frauenplenum durch Frauentribunal. durch Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, umaufgaben und Kompetenzen des Frauenplenums neu zu formulieren. Neben der Diskussion dieser Aufgaben und Kompetenzen sollen auch alternative Ansätze zum Erreichen der Ziele des Frauenplenums diskutiert und ausgearbeitet werden. Begründung In der Begründung des Antragsstellers wird berechtigterweise darauf hingewiesen, dass diefrauenplenader 52. MV in Würzburg aufgrund ihrer wiedersprüchlichen Beschlüsseund der unterschiedlichen Zusammensetzung der Teilnehmerinnen Fragen zu ihrer Arbeitsweise und Legitimation aufwarfen. Daher ist es durchaus sinnvoll, zu diskutieren, welche Aufgaben und Kompetenzen das Frauenplenum haben sollte oder ob sich die Ziele auch durch andere, sinnvollere, Ansätze erreichen lassen. Dazu muss aber tatsächlich eine Arbeitsgruppe und/oder Gremium sich damit befassen. Eine alleinige, polemisch zugespitze Änderung in der Satzung ist hierfür nicht zielführend. AntragstellerInnen Johannes Starosta 114

115 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-01-3 AntragstellerInnen: FAU Erlangen-Nürnberg 53-4-SÄ-01 Größe des Ausschuss Internationales begrenzen (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ Ersetzte: Er besteht aus 12 Personen. Die Mitgliederversammlung wählt 6 Plätze im Ausschuss davon sind 3 ausschließlich mit Frauen zu besetzen. Zusätzlich entsendet jeder Ausschuss eine Person in den Ausschuss Internationales. durch Jeder Ausschuss entsendet eine Person. Die Mitgliederversammlung entsendet Personen in gleicher Anzahl wie Ausschüsse. Die Hälfte der entsendeten Personenist ausschließlich mit Frauen zu besetzten. Bei ungerader Anzahl von der MV entsendeten Personen wird zugunsten der Frauen aufgerundet. Begründung Da die Anzahl der Auschüsse durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung gerändert werden kann, sollte die Anzahl der gewählten Personen und entsendeten Person nicht in Stein gemeißelt sein. Im aktuellen Entwurf passt sich Anzahl der Mitglieder flexibel an die Anzahl der Ausschüsse an. AntragstellerInnen FAU Erlangen-Nürnberg 115

116 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-G1-3 AntragstellerInnen: AStA Universität Lüneburg 53-4-SÄ-G1 Harmonische Redeliste (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-G1-3 1 Füge * hinter Frauen ein. Begründung redaktionelle Änderung AntragstellerInnen AStA Universität Lüneburg 116

117 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-01-3-Modi01 AntragstellerInnen: Isabella 53-4-SÄ-01 Größe des Ausschuss Internationales begrenzen (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-01-3-Modi Modifikationsantrag: Ändere Ersetzungstext: Jeder Ausschuss entsendet eine Person. Die Mitgliederversammlung wähltpersonen in gleicher Anzahl wie Ausschüsse entsenden. Jeweils die Hälfte der entsendeten und der gewählten Plätze ist ausschließlich mit Frauen zu besetzten. Bei ungerader Anzahl von der MV entsendeten Personen wird zugunsten der Frauen aufgerundet. Begründung Es sollte nicht möglich sein, dass die MV nur Männer wählt und die Ausschüsse nur Frauen entsenden können. AntragstellerInnen Isabella 117

118 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-G1-17 AntragstellerInnen: AStA Universität Lüneburg 53-4-SÄ-G1 Harmonische Redeliste (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-G (6) Außerdem wird nach Erstredner*innen quotiert; das bedeutet, dass, eine Person, die im aktuellen Tagesordnungspunkt noch keinen Redebeitrag hatte, auf der jeweiligen Redeliste bevorzugt behandelt, also nach vorne gezogen wird. Begründung Auf einer Mitgliederversammlung ist es, wie auf jeder Veranstaltung, gewünscht, dass alle Menschen sich an der Debatte beteiligen können. Oftmals zeigt die Erfahrung aber, dass Diskussionen von wenigen Einzelnen geführt werden und andere Menschen dabei schnell abgehängt werden. Die Erstredner*innenquotierung kann und soll dazu dienen, eine Debatte einstiegsfreundlicher zu gestalten und so das Mitwirken aller zu ermöglichen. AntragstellerInnen AStA Universität Lüneburg 118

119 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-37 AntragstellerInnen: Norman Noél 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Streiche im gesamten 3 das Wort vier und ersetze es durch das Wort drei. Begründung Mehr Plätze in Gremien führen nicht zu mehr Aktiven. Stattdessen wird eher die Neigung gefördert, dass der AS nachwählt obwohl es sehr bewusst so konstruiert ist, dass die Mitglieder des Verbandes die AntiDisbeauftragten auf Mitgliederversammlungen wählen. AntragstellerInnen Norman Noél 119

120 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-44 AntragstellerInnen: Norman Noél 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD-44 1 Streiche die Sätze in Zeile ( Bei einer solchen... dieser zu äußern. ) Begründung Ich kann mir auch Konstellationen vorstellen, wo es sinnvoll sein könnte die amtierenden AntiDisBeauftragten nicht einzuladen. Eine derartige Pflicht ergibt deshalb keinen Sinn. AntragstellerInnen Norman Noél 120

121 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-49 AntragstellerInnen: Norman Noél 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD-49 1 Streiche den neuen 3 (4) ersatzlos. Begründung Ich dachte dafür hätten wir eine Wahlordnung... AntragstellerInnen Norman Noél 121

122 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-55, 3 (4) AntragstellerInnen: FAU Erlangen-Nürnberg 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD-55, 3 (4) 1 2 Füge nach (c) folgenden Punkt ein: die Verletzungder besonderen Pflichten des Amtes, Begründung Gibt der MV, dem AS, Vorstand begründete Legitimation zur Handlung. AntragstellerInnen FAU Erlangen-Nürnberg 122

123 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-55, 3 (4) (d) AntragstellerInnen: FAU Erlangen-Nürnberg u.a SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD-55, 3 (4) (d) 1 2 Streiche: Enthebung des Amtes durch den Ausschuss der Student*innenschaften und Begründung Zur Enthebung aus einem Amt sollten klar definierte Gründe vorliegen. AntragstellerInnen FAU Erlangen-Nürnberg 123

124 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-57 ff., 3 (4) (e) AntragstellerInnen: FAU Erlangen-Nürnberg 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD-57 ff., 3 (4) (e) Ersetze: die Mitgliedschaft oder dem Bekanntwerden der Mitgliedschaft in einer Organisation, deren Ziele und grundsätzliche Ansichten den Zielen und grundsätzlichen Ansichten des Verbands laut 2 der Satzung widersprechen. durch: Mitgliedschaften im Sinne des Unvereinbarkeitsbeschlusses. Begründung Doppelung, auf bereits bestehende Regelungen verweisen. So sind in Zukunft nur einmalige Änderungen nötig. AntragstellerInnen FAU Erlangen-Nürnberg 124

125 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-62 AntragstellerInnen: FAU Erlangen-Nürnberg u.a SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Ergänzung zu Änderungsantrag53-4-SÄ-AD-55, 3 (4) Ergänze Zeile 62: Füge nach e und d ein. Feststellungen nach Punkt e trifft die Mitgliederversammlung, der Ausschuss der Student*innenschaften oder in dringenden Fällen der Vorstand. zu Feststellungen nach Punkt e und d trifft die Mitgliederversammlung, der Ausschuss der Student*innenschaften oder in dringenden Fällen der Vorstand. Begründung Damit Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD-55, 3 (4) funktioniert, muss die Aufzählung der Möglichkeiten zur Enthebung des Amtes durch die fzs-organe um den neuen Punkt d erweitert werden. AntragstellerInnen FAU Erlangen-Nürnberg nach Rücksprache mit den Antidiskriminierungsbeauftragten 125

126 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-125 AntragstellerInnen: Norman Noél 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Streiche in 6 (4) die Sätze Diese Regeln... sichtbar aufgehangen. und Außerdem werden... Sitzungsleitung verlesen. Begründung muss eine AntiDisVorschrift so kleinteilig sein? AntragstellerInnen Norman Noél 126

127 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-150 AntragstellerInnen: Norman Noél 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Streiche die Hinzufügung des neuen 8 (9) ersatzlos. AntragstellerInnen Norman Noél 127

128 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-4-SÄ-AD-158 AntragstellerInnen: Norman Noél 53-4-SÄ-AD Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschrift (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag 53-4-SÄ-AD Streiche den neuen 6 (10) ersatzlos. AntragstellerInnen Norman Noél 128

129 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-5-F-1 AntragstellerInnen: Ausschuss Internationales TOP 05: Finanzrelevante Anträge und Haushalt neuer Haushaltstitel 6.4 Fahrtkosten Delegationen Richte einen neuen Haushaltstitel 6.4 Fahrtkosten Delegationen ein. Setze den Titel 6.4 Fahrtkosten Delegationen auf 2500 Euro. Setze den Titel 6.3 Fahrtkosten AS/Ausschüsse/Arbeitskreise/Referent*innen/etc. auf 5500 Euro. Begründung Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass die gemeinsame Abrechnung von Fahrtkosten sowohl von Ausschüssen als auch von Delegationen wenig praktikabel sind. Möglicherweise hohe Ausgaben für Delegationen bei weiter entfernten Veranstaltungen der European Students Union, etc. führen sonst leicht zu Unmut bei Gremienaktiven des Verbandes, deren Arbeit im Anschluss aufgrund von mangelnder Liquidität in Sachen Fahrtkosten behindert wird. Dies lässt sich durch die Trennung der beiden Fahrtkostentitel vermeiden. AntragstellerInnen Ausschuss Internationales 129

130 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-5-F-2 AntragstellerInnen: Ausschuss Finanzen TOP 05: Finanzrelevante Anträge und Haushalt Haushaltsposten 2.3.1/ In 2.3.1Zuschüsse zu fzs Projekten und Zuschüsse zu Kampagnen streiche ZV Begründung Die Zweckbindung führt dazu, dass die unter und eingeworbenen Mittel auch vollständig unter verwendet werden müssten. Damit könnte man jedoch für Personal und Sachmittel, die in anderen Haushaltspunkten gebucht werden, aber konkret an einem jeweiligen Projekt arbeiten, die eingeworbenen Mittel nicht verwenden. Deshalb wollen wir die zwingende Zweckbindung streichen. AntragstellerInnen Ausschuss Finanzen 130

131 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-5-F-3 AntragstellerInnen: Ausschuss Finanzen TOP 05: Finanzrelevante Anträge und Haushalt Sonstige Mitgliedsbeiträge (war Fördervereine /Trägervereine ) Für den Fall, dass der Antrag auf Mitgliedschaft in IGLYO positiv beschieden wird, erhöhe Punkt Sonstige Mitgliedschaften /7.1.5 Fördervereine / Trägervereine um 300 Euro. Gleichzeitig erhöhe Punkt Entnahme aus den Rücklagen um 300 Euro. Begründung selbsterklärend AntragstellerInnen Ausschuss Finanzen 131

132 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-5-F-4 AntragstellerInnen: Ausschuss Finanzen TOP 05: Finanzrelevante Anträge und Haushalt Fördervereine / Trägervereine 1 2 In streiche Fördervereine / Trägervereine, setze Sonstige Mitgliedsbeiträge Begründung Im Rahmen des Antrags auf Mitgliedschaft bei IGLYO stellte sich die Frage, aus welchem Haushaltsposten der mögliche Mitgliedsbeitrag gezahlt werden könnte und durch diese Umbenennung ermöglicht die Zahlung des Mitgliedsbeitrags aus diesem Posten. AntragstellerInnen Ausschuss Finanzen 132

133 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-5-F-5 AntragstellerInnen: Vorstand TOP 05: Finanzrelevante Anträge und Haushalt Übertrag korrigieren Korrigiere im Haushaltsansatz 15/16 für 2 Vorstandsmitglieder die Unterkonten 1.1 Übertrag aus Vorjahr wie folgt: Überschuss/Verlust Vorjahr fzs ,17e 1.1 Gesamteinnahmen ,17e Begründung Summen und Einzelposten sind im verschickten Haushalt verrutscht und nicht korrekt. AntragstellerInnen Vorstand 133

134 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-5-F-6 AntragstellerInnen: Vorstand TOP 05: Finanzrelevante Anträge und Haushalt Zuführung zu den Rücklagen nach Finanzordnung Stelle in Zuführung zu den Rücklagen 7500e ein (beide Haushaltsansätze). Addiere in Entnahme aus den Rücklagen 7500e (beide Haushaltsansätze). Begründung In der Diskussion mit dem Ausschuss Finanzen haben wir uns auf die Zuführung von 5% der Mitgliedsbeiträge gemäß Finanzordnung geeinigt. AntragstellerInnen Vorstand 134

135 fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-5-F-1-2 AntragstellerInnen: Katharina Mahrt 53-5-F-1 neuer Haushaltstitel 6.4 Fahrtkosten Delegationen (Finanzrelevante Anträge und Haushalt) Änderungsantrag 53-5-F Streiche alles und ersetze durch: Die Haushaltstitel 6.4 Fahrtkosten Delegationen und 6.3 AS/Ausschüsse/Arbeitskreise/Referent*innen/etc. sind gegenseitig deckungsfähig. Begründung Es ergibt keinen Sinn, einen grundsätzlichen Beschluss herbeizuführen, der regelt, wie hoch die jährlichen Fahrtkosten in den beiden Töpfen sind. Das muss ohnehin von Haushalt zu Haushalt angepasst werden. Die konkreten Summen können problemlos bei jeder Haushaltsdebatte verhandelt und begründet werden, da sie aber abhängig von der jährlichen Liquidität des fzs sind, isteine fixe Regelung durch die MV zur Höhe der Summen in beiden Töpfen nicht zielführend. AntragstellerInnen Katharina Mahrt 135

136 Bewerbung 53-6-AS1 Studierendenschaft Universität Bonn fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-AS1 Name: TOP 06: Wahlen Bewerbung Studierendenschaft Universität Bonn Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Hiermit kandidiert der AStA der Universität Bonn für die Mitgliedschaft im \ Ausschuss der Student*innenschaften\. Da wir im letzten AS schon ak- Themen: tiv mitgewirkt und die Arbeit als sehr konstruktiv und interessant wahrgenommen haben, würden wir gerne auch in Zukunft weiter mitarbeiten. Wir würden uns freuen, von euch in dieses wichtige Gremium gewählt zu werden. Für den AStA Tobias Panthel hopo@asta.uni-bonn.de Biografie - 136

137 Bewerbung 53-6-AS2 StuRa Freiburg fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-AS2 Name: StuRa Freiburg TOP 06: Wahlen Bewerbung StuRa Freiburg Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Hiermit kandidiert die Studierendenvertretung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (StuRa Uni Freiburg) für die Mitgliedschaft im Ausschuss der Student*innenschaften. Wir haben uns 2013 nach vielen Jahren endlich als verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg konstituieren können. Nach einer kurzen Orientierungszeit haben wir inzwischen die aktive politische Arbeit in Angriff genommen und arbeiten dabei uns besser zu vernetzen und mit anderen Studierendenschaften in Ba-Wü gemeinsam die Inter- Website: stura.org essen der Studierenden zu vertreten und wirken auf eine freie, demokratische und offene Bildungslandschaft hin. Der StuRa Uni Freiburg will aktiv beim fzs mitwirken, insbesondere außerhalb der Mitgliederversammlungen. Deswegen wollen wir für den AS kandidieren, um dort regelmäßig im Verband mitzuarbeiten und uns konstruktiv einzubringen. Für den Studierendenrat, Aljoscha Hartmann (AStA-Vorstand). Biografie 2013 verfasst, davor 30 Jahre lang als u-asta* Freiburg unabhängig organisiert. 137

138 Bewerbung 53-6-AS3 Studierendenschaft der universität Lüneburg fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-AS3 Name: Studierendenschaft der universität Lüneburg TOP 06: Wahlen Bewerbung Studierendenschaft der universität Lüneburg Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: 1. Mai 1989 Die Studierendenschaft der Universität Lüneburg bewirbt sich für den Ausschuss der Stu- Themen: dent*innenschaften. Unsere Themen bewegen sich in den Bereichen Antirassismus, Gender, ökologische Nachhaltigkeit, Öffnung der Hochschulen, politische Bildung sowie Kultur(-politik). Während des vergangenen Halbjahres haben wir bereits Erfahrungen bezüglich im AS sammeln können und möchten uns gerne weiterhin einbringen und die Themensetzung des FZS aktiv mitgestalten. Sich auf lokaler Ebene mit Bildung auseinanderzusetzen wird die aktuellen Probleme nicht lösen. Daher ist bundesweite Vernetzung nach unserem Verständnis eine essentielle Aufgabe der Student*innenvertretungen. Biografie 1946: Gründung einer Pädagogische Hochschule (PH) in Lüneburg auf Initiative der Briten. Die Hochschule sollte durch die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern dazu beitragen, eine neue demokratische Tradition in Deutschland zu begründen. 138

139 Bewerbung 53-6-AS3 Studierendenschaft der universität Lüneburg 1978: Die PH Lüneburg wird nach ersten Jahren als Abteilung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. 1980er: In den achtziger Jahren wird das fachliche Spektrum um die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturwissenschaften erweitert und die Hochschule in eine Universität umgewandelt. 1989: Durch Gesetz des Niedersächsischen Landtags wurde sie am 1. Mai 1989 zur Universität. 139

140 Bewerbung 53-6-V1 Ben Seel fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-V1 Name: Ben Seel TOP 06: Wahlen Bewerbung Ben Seel Liebe Mitglieder, liebe Aktive, liebe Interessierte, eine starke und progressive Stimme der Studierenden kann und muss vieles erreichen. Der fzs als bundesweiter Dachverband bietet hier eine gute, beständige Arbeit und große Chancen. Ich würde mich freuen, im nächsten Jahr gemeinsam mit euch den Verband im Vorstand weiter voranbringen zu können. Dabei freue ich mich auch sehr über die Kandidaturen von Marie, Mandy und Sandro, mit denen ich gerne in einem Vierervorstand zusammen arbeiten möchte. Als Aktiver aus Baden-Württemberg, der mit den Bildungsstreiks 2009/10 in die Hochschulpolitik gespült wurde, habe ich mich zunächst viel damit beschäftigt, wie aus den unabhängigen Strukturen stärkere Vertretungen werden können. Bei der Einführung der Verfassten Studierendenschaften, die wir schließlich erreichen konnten, haben die Unterstützung des fzs und von Landesstrukturen viel geholfen, weshalb ich mich schnell für Vernetzungsarbeit interessiert habe und als Mitglied des HoPo-Teams der damaligen unabhängigen Studierendenvertretung FSK Heidelberg Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Themen: 140

141 Bewerbung 53-6-V1 Ben Seel auf Landes- und Bundesebene aktiv wurde. Nach einigen Mitgliederversammlungen als Delegationsmitglied, bei denen ich mich gemeinsam mit anderen über Änderungs- und eigenständige Anträge inhaltlich eingebracht habe, war ich auch für meine Studierendenschaft im AS sowie im Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur (HoFiSt). Derzeit bin ich kooptiert im Ausschuss Verfasste Studierendenschaft/Politisches Mandat. In meinem Jahr im Ausschuss HoFiSt habe ich beispielsweise das Symposium Wissen schafft Emanzipation? mitorganisiert und die Grundsatzposition des fzs zu Arbeitsverhältnissen an Hochschulen entwickelt. Gerade dieses Thema nimmt aktuell Fahrt auf, seien es die Streiks von Hilfskräften in Hessen, Klagen gegen unrechtmäßige Befristungen oder die Diskussion über prekäre Wissenschaft und die angekündigte Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Der fzs muss hier aber nicht nur auf die aktuellen Entwicklungen schauen, sondern auch grundsätzliche Positionen einnehmen. Es darf nicht nur darum gehen, Arbeitsverhältnisse ein wenig angenehmer zu machen. Wir müssen auch Herrschafts- und Hierarchieverhältnisse grundlegend in Frage stellen. Nur wenige und meist männliche Menschen sind an Hochschulen in der Lage, unabhängig von Befristung, Weisungsgebundenheit und Ausbeutung zu forschen und zu lehren. Die Politik, die nur wenige elitäre Positionen an den Hochschulen zulässt, müssen wir in Frage stellen. Dazu braucht es nicht nur unbefristete Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch ein Wissenschaftssystem, das auf der Autonomie der Wissenschaftssubjekte beruht, anstatt auf Konkurrenzdenken, Drittmitteldruck und Wissenschaftskarriere. In der Hochschule, die wir uns vorstellen, arbeiten Menschen unterschiedlichen Backgrounds gemeinsam, ohne in Chef*innnen, Lehrer*innen und passiv Zuhörende aufgeteilt zu sein. Doch es wäre eine Illusion, solche Inseln der Glückseligkeit unabhängig von der Gesellschaft zu fordern. Vielmehr muss klar sein, dass in einer kapitalistischen Gesellschaft, die von Herrschaftsverhältnissen des Patriarchats, rassistischen, antisemitischen, antiziganistischen ableistischen, lookistischen und klassistischen Denkmustern geprägt ist, keine unabhängige Wissenschaft betrieben werden kann. Das Zusammenwir- 141

142 Bewerbung 53-6-V1 Ben Seel ken dieser Verhältnisse in den Bildungsinstitutionen und in der Gesellschaft müssen wir analysieren und an verschiedenen Stellen kritisch intervenieren. Die praktische soziale Lage von Studierenden ist damit aufs engste verknüpft. Bafög wird nur nach Bedarf und Durchleuchtung vergeben, in Abhängigkeit von familiären Verhältnissen, Herkunft und anderer Kategorien. So ist es beispielsweise für internationale Studierende enorm schwer bis unmöglich, Bafög zu erhalten. Solange es kein allgemeines Studienhonorar gibt, wird hier weiter selektiert werden, auch wenn ein Kampf um Bafögerhöhungen und Anpassungen auf diesem Weg sinnvoll ist. Doch Selektion findet nicht erst im Studium statt. Wer es überhaupt an die Hochschule schafft, ist stark durch ein sozial filterndes Bildungssystem bestimmt. Hierauf müssen wir gemeinsam mit Schüler*innen einen verstärkten Blick werfen und dürfen Bildungsgebühren und Hierarchien nicht erst an der Hochschule kritisieren. Im Rahmen des Bildungsstreiks 2014 in Hessen konnte ich bereits sehr gewinnbringend mit Schüler*inneninitiativen zusammenarbeiten, wie es auch bei Lernfabriken... meutern! geschieht. Aber auch Selektionshürden im Hochschulbereich wie bei den Themen Anerkennung, Übergang zwischen Hochschul(typ)en und Studienreform müssen weiter unsere Aufmerksamkeit finden. Geschlechterverhältnisse und Rollenzuordnungen sind ebenfall ein Bereich, in dem wir den Bezug zu gesellschaftlichen Herrschaftsformen und anderen Teilen des Bildungssystems nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Wir sollten uns aber nicht einbilden, dass der fzs ein Raum sei, in dem sich diese dargestellten Machtverhältnisse nicht reproduzieren. Ich würde Tendenzen, die zum Abbau von Machtverhältnissen führern noch starker unterstützen, um mit den Antidiskriminierungsbeauftragten eine Awarenesstruktur aufzubauen und bestehende Probleme im Verband wie in den Studierendenschaften anzugehen. Die Aktionstage *gesellschaft macht geschlecht* und das festival contre le racisme spielen dabei eine 142

143 Bewerbung 53-6-V1 Ben Seel wichtige Rolle diese würde ich gerne weiter als dezentrale Projekte unterstützen. Darüber hinaus wäre es auch wichtig, andere Formen von Exklusion und Herrschaft zu bearbeiten wie beispielsweise Schwerpunke auf Antiziganismus oder Ableism zu setzen. Viele von uns sind auch in Hochschulgremien aktiv, wo wir immer wieder erleben, dass die angeblich demokratisch organisierte Selbstverwaltung oft eher einer Demokratiesimulation gleicht als einem Ort, an dem auf Augenhöhe diskutiert wird und Veränderungen angestoßen werden. Wir dürfen hier nicht bei der Forderung nach einer paritätischen Besetzung und einer Abschaffung undemokratischer Gremien (wie Hochschulräten) stehenbleiben. Wir müssen uns auch überlegen, unter welchen Bedingungen es überhaupt möglich ist sich in bestimmten Zusammenhängen zu organisieren und wie wir die Bedingungen dazu ändern können. Eine weitere Grundsatzfrage, mit der wir uns beschäftigen müssen, ist die Rolle von Wissenschaft in der Gesellschaft. Die zunehmende Ökonomisierung von Bildung, die mit Drittmitttelabhängigkeit oder Studiengebührenplänen vorangetrieben wird, müssen wir bekämpfen. Aber wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, welche Zielsetzung Wissenschaft in einer kapitalistischen Gesellschaft hat. So wenig wir eine Ausbildung für den Arbeitsmarkt wollen, so sehr müssen wir uns auch darüber bewusst sein, wie Menschen in Bildungsinstitutionen geformt und dahingehend beeinflusst werden, sich geltenden Normen anzupassen. Um dies näher zu beleuchten, könnte ich mir zum Beispiel Nachfolgeveranstaltungen oder Seminare zum Symposium Wissen schafft Emanzipation? oder Publikationen zu Zwängen im Wissenschaftsbetrieb vorstellen. Auch gilt es, weiter politisch gegen Anwesenheitspflichten, Notenvergabe, Prüfungswahnsinn, Konkurrenzmechanismen im Studium, Militärforschung und Attestpflichten zu kämpfen. Bei vielen dieser Themen kann der fzs bisherige Erfahrungen zusammenführen und damit Studierendenvertretungen direkt helfen, diese Themen anzugehen Inhaltlich sehe ich den fzs derzeit enorm gut aufge- 143

144 Bewerbung 53-6-V1 Ben Seel stellt, auch die Zusammenarbeit der Gremien und Organe hat aus meiner Sicht in letzter Zeit sehr gut funktioniert. Allerdings erzähle ich wohl wenig neues, wenn ich sage, dass sich die Mitgliederbasis noch verbreitern ließe. Gerade anhand praktischer Themen, die in immer mehr Studierendenvertretungen brandheiß werden, lässt sich hier viel erreichen so zum Beispiel mit Kampagnen gegen Attest- und Anwesenheitspflichten, die der fzs schon im letzten Jahr gemeinsam mit Landesstrukturen begonnen hat. An vielen Orten profitieren aktive Studierende von der Arbeit des fzs, die man mit kleineren Anstößen auch zu Mitgliedschaften ihrer Strukturen gewinnen könnte. Daran möchte ich aktiv arbeiten. Eine verstärkte und themenbezogene Arbeit mit Landesstudierendenvertretungen kann dabei ein Schlüssel sein nur auf LaStuVes rumzusitzen bringt wenig, gemeinsame Projekte, bei denen der fzs effektiv unterstützt, dagegen viel mehr. Wenn sich der fzs, wie in der Kampagne Lernfabriken... meutern! auch mit nicht- Studierendenvertretungsstrukturen zusammensetzt und gemeinsam in Bündnissen arbeitet, kann der Kontakt zur Basis noch verbreitert werden. Dies kann auch dazu beitragen, nicht nur Vertretungsstrukturen zu bündeln, sondern auch Impulse von anders strukturierten Aktiven zu bekommen. Organisierung muss schließlich ja nicht unbedingt parlamentarisch-vertretend sein. Mit den Möglichkeiten, die unsere neue Homepage bieten wird, bin ich außerdem guter Hoffnung, weitere Austauschplattformen zur Verfügung stellen zu können, so dass Aktive und Strukturen noch besser von Erfolgen anderer Aktiver erfahren und profitieren können ich denke zum Beispiel an praktische Leitfäden, rechtliche Einschätzungen oder Analysetexte. Dabei gilt es auch, eine übersichtlichere Beschlussdatenbank zu schaffen und alte Beschlüsse komplett online zu stellen. Im Vorstand würde ich mich bemühen, nicht abgeho- 144

145 Bewerbung 53-6-V1 Ben Seel ben in den Wolken oder im Zugabteil rumzuhängen auch wenn sich das mit dem Zugabteil nicht ganz vermeiden lassen wird. Der Verband kann nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ausschussmitgliedern, Studierendenschaften und dem Vorstand funktionieren. Gerne würde ich auch versuchen, Interessierte noch mehr in die Vorstandsarbeit einzubinden und so das Maß von Herrschaftswissen zu verringern. Dass der Vorstand die Projekte von Ausschüssen unterstützt, ist mir sehr wichtig. Jedenfalls hoffe ich, dass wir durch eine gute Zusammenarbeit auch der Ausschüsse untereinander Kräfte bündeln und neue Aktive gewinnen können. Politische Bildungsarbeit ist eine wichtige weitere Stütze des Verbandes. Hier können in Ruhe inhaltliche Debatten geführt, Kenntnisse verbreitet und Kontakte geknüpft werden auch zu interessierten Studierenden, die bisher wenig mit dem fzs zu tun hatten. Deshalb ist es wichtig, weiterhin gute und spannende Seminare anzubieten und dabei mit lokalen und Landesstrukturen zusammenzuarbeiten. Auffällig war bei einigen Seminaren in der Vergangenheit aber ein sehr geringer Anteil von Frauen* und von anderen Personen, die sich spezifischen Herrschaftsverhältnissen ausgesetzt sehen. Ich würde mich gerne bemühen, das zu ändern. So könnten z.b. Frauen*-Seminare stattfinden oder noch mehr auf die Vernetzung autonomer Referate gesetzt werden, bspw. der Inklusions-, Frauen*- oder Queerreferate, genauso wie eine weiterhin intensive Zusammenarbeit mit dem Bund ausländischer Studierender. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir im nächsten Jahr gemeinsam an einer freieren, demokratischeren und inklusiveren (Studien-)Welt arbeiten können. Wenn ihr Fragen, Anmerkungen oder Kritik habt, meldet euch einfach bei mir! Kontakt: 145

146 Bewerbung 53-6-V1 Ben Seel Biografie Hochschulpolitischer Lebenslauf: Studium 2008/9 Studium BA Physik an der Uni Heidelberg Studium BA Geschichte und Politikwissenschaft an der Uni Heidelberg Ab 2013 Studium MA Politische Theorie an der Uni Frankfurt August-Dez Auslandssemester an der New School for Social Research in New York City Hochschulpolitik Mitarbeit in der Grünen Hochschulgruppe Heidelberg (GHG), der Fachschaft Geschichte und der Fachschaftskonferenz der Uni Heidelberg Mitglied des akademischen Senats der Universität Heidelberg Mai 2012 Sachverständiger des Wissenschaftsausschusses des Landtages Baden- Württemberg in der Anhörung zum Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz (VerfStudG) Jan. Okt.2013 Referent für hochschulpolitische Vernetzung der Fachschaftskonferenz der Universität Heidelberg Feb Einreichung eines Satzungsvorschlages zur zukünftigen Satzung der verfassten Studierendenschaft der Universität Heidelberg (StuRa-Modell) Sept Sept Projektkoordinator und Mitglied im Bundesvorstand von Campusgrün Bundesverband der grünen und grünalternativen Hochschulgruppen Ab Feb Mitglied d. Studierendenparlaments Uni Frankfurt am Main (bis Februar 2015 stellvertretend) Mai-Aug.2014 Referent für Hochschulpolitik im AStA Uni Frankfurt am Main Feb.-Mai.2015 Referent für Verkehr und Ökologie im AStA Uni Frankfurt am Main 146

147 Bewerbung 53-6-V2 Marie Dücker fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-V2 Name: Marie Dücker TOP 06: Wahlen Bewerbung Marie Dücker Liebe Studentinnen und Studenten, Bildungspolitik und politische Bildung sind wichtige Punkte der Einflussnahme, besonders für Student*innenvertretungen. Dies ermöglicht uns, unsere weiblich Geschlecht: Privilegien-basierte Gesellschaft zu einer offenen Gesellschaft mit einer realen Möglichkeitsgleichheit für Geburtsdatum: alle Menschen zu formen. Eine Gesellschaft, in der jede und jeder einzelne das erreichen kann, was er oder sie möchte, ohne dass Geschlecht, Sexualität, Herkunft, Religion oder der soziale Status Steine in den Weg legen können. Verschiedenste Studien zeigen, dass aber gerade eben genannte Eigenschaften den eigenen Weg zum persönlichen Erfolg immer wieder erschweren. Der Beginn hier liegt schon in der vorschulischen und schulischen Bildungspolitik, zieht sich von dort aber durch alle sozialpolitischen Bereiche, wie auch Hochschulpolitik. Eine starke Student*innenvertretung ist eine der Möglichkeiten, auf möglichst vielen Ebenen und in diversen Formen gegen Diskriminerung aufgrund unveränderlicher Merkmale zu arbeiten. 147

148 Bewerbung 53-6-V2 Marie Dücker Dies beginnt mit Einfluss auf realpolitischen Diskussionen, wie Studiengebühren und die Demokratisierung von Hochschulen, verläuft weiter mit politischer Bildung und dem Austausch über bestehende Konflikte bis hin zum Empowerment von aktiven Student*innen. Der fzs stellt für mich eine große Möglichkeit dar, diese drei Wege einschlagen zu können, weswegen ich gerne mit Mandy, Sandro und Ben den Vorstand für die Legislatur 2015/2016 bilden möchte. Bildungspolitik und politische Arbeit begleiten mich inzwischen schon eine relativ lange Zeit, z.b. als Schulsprecherin oder Mitglied im Schulvorstand. In meinem ersten Jahr an der MHH wurde ich in das Studierendenparlament gewählt. Anfang meines zweiten Studienjahres bin ich zur Referentin für Hochschulpolitik gewählt worden. Ich habe mich in meiner Arbeit u.a. auch um verschiedenste Bündnisse bemüht, so zum Beispiel die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und die LandesAstenKonferenz Niedersachsen (LAK), sodass ich ein, für den AStA der MHH neues, Referat für Hochschulpolitik außen aufgebaut habe. In der LAK bin ich seit Dezember 2013 im Koordinator*innenkollektiv tätig. Über die Jahre konnte ich also Erfahrungen in hochschulpolitischen Prozessen verschiedenster Art und Bündnisarbeit sammeln. So habe ich mit der LAK Niedersachsen zwei Novellierungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes begleitet. Die erste bezweckte die Abschaffung der Studiengebühren. Dies ist für eine Öffnung der Hochschule für Menschen mit sozial schwächerem Hintergrund schon ein wichtiger Schritt, greift aber in der Laufbahn von potenziellen Student*innen eindeutig zu spät ein. Auch die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ist ein wichtiges Ziel. Ein Studium sollte nicht nur das Ziel haben, für den Arbeitsmarktzutritt fähig zu sein, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Eine Gesellschaft wie unsere wäre eigentlich in der Lage, allen ein selbstbestimmtes Studium ohne den enormen Leistungsdruck, der derzeit auf den Schultern von Student*innen lastet, ermöglichen zu können. 148

149 Bewerbung 53-6-V2 Marie Dücker In der Vorbereitung auf die zweite Novellierung dieser Legislatur der niedersächsischen Regierung hatten wir die Möglichkeit, auf mehr Aspekte einzugehen. Diese könnten nicht nur für Niedersachsen, sondern auch alle weiteren Bundesländer Verbesserung der Bildungspolitik mit sich bringen: Demokratisierung der Hochschulen, Gleichstellung verschiedener sozialer Gruppen, Abschaffung von Bildungsgebühren, Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und die Zivil- sowie Transparenzklausel. Aus der Arbeit zu einer Kampagne zur Novellierung des niedersächsischen Hochschulgesetzes entstand schließlich die Kampagne Lernfabriken... meutern!, die ein wichtiger Ansatzpunkt für die Mobilisierung von Student*innen darstellt. In den Jahren wurde allerdings auch deutlich, wie und auf welche Art und Weise andere Vertretungsgruppen auf die Entscheidungen einwirken, welche Konflikte hier druch entstehen können und welche Strategien hilfreich sein könnten. Ich bin von der Sinnhaftigkeit all dieser Forderungen überzeugt und möchte die während des Prozesses gemachten Erfahrungen auch in die bundesweiten Debatten einbringen. Die politische Bildung sehe ich nicht nur als einen vorteilhafte Möglichkeit des fzs sondern auch als seine Aufgabe an. Veränderungen in der Hochschulpolitik, wie die Bologna-Reform, immer zeitintensivere Studiengänge und ein stetig wachsender Leistungs- und Konkurrenzdruck verlagern die Interessen und vernachlässigen soziale und politische Bildung. Als AStA-Referentin war mir die politische Bildung meiner Kommilitoninnen und Kommilitonen aber auch die Transparenz der Entscheidungsgrundlagen sehr wichtig. So habe ich zum Beispiel mehrfach hochschulpolitische Abende organisiert, in denen über aktuelle Geschehnisse und Entscheidungen der 149

150 Bewerbung 53-6-V2 Marie Dücker bvmd, der LAK und des fzs informiert wurde. Weiterhin verfasste ich Artikel in dem Mitteilungsblatt des AStA und der AstA-Zeitung um auch so Student*innen zu erreichen. Dieses Jahr organisierte ich mit verschiedenen Gruppen der Medizinischen Hochschule eine Aktionswoche gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Bündnisarbeit war für meinen AStA eine relativ neue Erfahrung. Auch wenn wir längere Zeit schon Mitglied in der LAK war und Medizinstudent*innen automatisch Mitglieder der bvmd waren, so hatten wir uns dort nicht sonderlich eingebracht und es musste auch für die Akzeptanz dieser Bündnisse in der Studierendenschaft geworben werden. Nach der Etablierung dieser Bündnisse habe ich mich für einen Eintritt in den fzs eingesetzt. Der Prozess steckt zur Zeit noch in den Strukturen unserer Verfassten Studierendenschaft. Dadurch hatte ich bisher relativ wenig Berührungspunkte mit dem fzs als ganzes. Jedoch denke ich auch, dass frischer Wind einem Gremium gut tun kann. Ich bin sehr motiviert, das kommende Jahr im Auftrag des fzs zu arbeiten. Natürlich liegt der Schwerpunkt auf klassischer Hochschulpolitik, allerdings liegen mir auch andere sozialpolitische Felder, wie Frauenund Geschlechterpolitik, Asylpolitik und Gesundheitspolitik sehr am Herzen. Ich denke und hoffe, dass ich hier den fzs bereichern kann. Ich würde mich sehr über euer Vertrauen freuen und bin natürlich gerne für Fragen, Anregungen und Kritik erreichbar. Marie Dücker Biografie seit 10/2011 Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover 150

151 Bewerbung 53-6-V2 Marie Dücker gewähltes Mitglied des Studierendenparlaments der Medizinischen Hochschule Hannover in den Legislaturen 12/13, 13/14 und 14/15 seit Oktober 2012 Referentin für Hochschulpolitik des Allgemeinen Studierendenausschusses der MHH, Umbenennung in Hochschulpolitik Außen im Oktober 2013 Mitglied der Kommission für Studium und Lehre der MHH seit April 2013 Mitglied der Studienqualitätsmittelkommission seit Einführung im Oktober 2014 Mitglied im Koordinator*innenkollektiv der Landes- AstenKonferenz seit Dezember

152 Bewerbung 53-6-V3 Mandy Gratz fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-V3 Name: Mandy Gratz TOP 06: Wahlen Bewerbung Mandy Gratz Bewerbung für den Vorstand des freien zusammenschluss von studentinnenschaften Liebe Mitglieder, Liebe Aktive, Liebe Interessierte, Hochschulen sind keine akademischen Elfenbeintürme, die fernab der gesellschaftlichen Realität existieren. Vielmehr sind Hochschulen Teil der Gesellschaft und an der Herstellung der Verhältnisse beteiligt, die diese Gesellschaft strukturieren. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Bildungspolitik und damit Hochschulpolitik ist also auch immer Gesellschaftspolitik. Sie muss, denke ich, von den Betroffenen mitbestimmt werden. Eine starke, mit den besseren Argumenten untersetzte, studentische Stimme auf Bundesebene, die für das gute Leben für alle und nicht nur für wenige streitet, ist daher für mich ein wichtiger Teil der politischen Auseinandersetzung. Der freie zusammenschluss von studentinnenschaften ist in meinen Augen genau diese 152

153 Bewerbung 53-6-V3 Mandy Gratz Stimme. Von dieser Überzeugung getragen und mit den Erfahrungen aus meiner Mitarbeit im fzs möchte ich euch hiermit um eure Unterstützung für meine Vorstandskandidatur bitten. Ich habe ein paar Anläufe gebraucht, um mich auf den fzs einzulassen. Die aktive Verbandsarbeit war dabei für mich entscheidend. Ich habe in den letzten zwei Jahren sehr viel gelernt und auch immer wieder Impulse mit genommen und in meine Studierendenschaft getragen. Die Mitarbeit in den Ausschüssen Frauen*- und Genderpolitik, Internationales und seit kurzem auch im Ausschuss Verfasste Studierendenschaft und Politisches Mandat haben mir gezeigt, wie wichtig die kontinuierliche, inhaltliche Arbeit im fzs für Studierende und deren Studierendenschaften ist. Ich habe in diesem Rahmen Seminare und Veranstaltungen des fzs mitgeplant, umgesetzt und ausgewertet. Außerdem habe ich als Antidiskriminierungsbeauftragte im letzten Jahr viele Veranstaltungen, darunter auch die Mitgliederversammlungen, begleitet. Mein Ziel war es dabei, einem möglichst offenen und vielfältigem Dachverband ein Stückchen näher zu kommen. Kurzum: Ich halte die Arbeit des fzs für wichtig und unterstützenswert. Im letzten Jahr hatte ich auch durch den fzs immer wieder die Möglichkeit mit Marie, Ben und Sandro zusammenzuarbeiten. Entscheidend für meine jetzige Kandidatur ist, dass ich diese drei Menschen dadurch besser kennengelernt habe. Ich sehe in ihnen gute und fähige Kolleg*innen, mit denen ich gerne gemeinsam die Amtszeit 2015/16 in einem Vierervorstand bestreiten möchte. Das Thema Gleichstellung hat mich vor drei Jahren in die Hochschulpolitik gebracht und treibt mich seither an. Hochschulen sind nach wie vor geschlechterhierarchisch organisiert. Die sicht- und spürbaren Auswirkungen sind vielfältig: Die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen von Frauen* sind prekärer als jene von Männern. Frauen* sitzen häufiger auf befristeten und Teilzeitstellen. Sie sind eher mit der Betreuung von Studierenden und Verwaltungsaufgaben betraut, Leitungspositionen in diesen Bereichen besetzen sie des- 153

154 Bewerbung 53-6-V3 Mandy Gratz wegen aber noch lange nicht. Sicher, die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen sind im Allgemeinen prekär. Sich dem zu fügen wird bereits mit studentischen Beschäftigungsverhältnissen eingeübt. Frauen* treffen diese Verhältnisse aber im besonderen Ausmaß. Ich möchte auch mit meiner Arbeit im Vorstand deutlich machen, dass es keine individuellen Schicksale sind, die zu dieser Situation führen, sondern aufzeigen, dass es sich dabei um strukturelle Fragestellungen handelt. Hier muss unsere Kritik ansetzen. Diese soll Änderungspotenziale aufzeigen und diesen nachgehen. Ich sehe die Notwendigkeit, eine tiefergehende Beschäftigung mit diesem Thema im fzs zu befördern. Dies kann beispielsweise durch die Sammlung von bereits bestehenden Daten zu Beschäftigungsverhältnissen an Hochschulen geschehen. Ebenfalls ist es mir wichtig, die Initiativen an der Basis in die Erarbeitung dieses Themenfeldes einzubeziehen. Der fzs muss aber auch vor der eigenen Haustür kehren. Daher möchte ich das Thema Frauen*förderung in der Selbstverwaltung im fzs stärken. Zu oft habe ich im letzten Jahr erlebt, dass Seminare fast ausschließlich von Männern besucht wurden. Die anwesenden Frauen* haben das häufig zu recht moniert. Ich möchte die bereits begonnen Bemühungen in diesem Bereich ausbauen. Das kann durch die direkte Ansprache von Aktiven an der Basis passieren, aber auch durch die Setzung von Gleichstellung und Antidiskriminierung als Querschnittsthemen innerhalb des Verbandes. Einerseits gilt es den Aktiven im fzs auf diesen Themengebieten die Möglichkeit zu bieten, sich weiterzubilden. Andererseits denke ich, dass Frauen*seminare, der Kontaktaufbau und die -pflege zu den entsprechenden Referaten sowie zu den Verbänden auf Bundesebene ein wichtiger Bestandteil einer Strategie sind, die die Frauen*beteiligung sowohl an der Basis wie auch im Verband stärkt. Auch eine Reflexion auf Verbandsebene, wie bestimmte Arbeiten in den Strukturen aufgeteilt werden, kann einen Schritt in Richtung eines geschlechtergerechten Dachverbandes darstellen. Ich möchte diesen Reflexionsprozess als Vorstandsmitglied gern anstoßen und begleiten. Hochschulen sind Räume, in denen sich die sozialen Ausschlüsse der Gesellschaft fortsetzen. Egal welches Beispiel hier herangezogen wird, der Schluss bleibt der gleiche: Das Bildungswesen vergibt an Menschen aus privilegierten Gruppen auch die besseren Lebenschancen. Auf dem Weg zu einer Gesellschaft, in der al- 154

155 Bewerbung 53-6-V3 Mandy Gratz le Menschen die Ziele in ihrem Leben ohne fremdbestimmte Hürden verfolgen können, muss hier angesetzt werden. Auf unterschiedlichsten Ebenen, zum Beispiel in Studierendenschaften, existieren dazu bereits Ideen und Projekte. Ich sehe im fzs eine Struktur, die zur Vernetzung dieser unterschiedlichen Initiativen beitragen kann. Nicht nur prominentere Themen wie Studienfinanzierung und Studiengebühren für sogenannte Normalstudierende bedürfen einer Bearbeitung durch den fzs, auch die Öffnung von Hochschulen für marginalisierte Gruppen muss durch den Verband thematisiert werden. Dazu gehört der Kampf gegen Langzeitstudiengebühren und Studiengebühren für Studierende aus dem außereuropäischen Ausland. Neben dem schon erwähnten Sexismus gibt es auch noch andere Formen von Diskriminierung, die an Hochschulen zum traurigen Alltag gehören. Antisemitismus und Antiziganismus prägen das Geschehen ebenso wie Rassismus, die Diskriminierung aufgrund von chronischen Erkrankungen und Behinderungen, sozialer Herkunft oder Alter. Es ist in meinen Augen daher ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des fzs, Wissen über Diskriminierungsformen und politische Arbeit gegen Diskriminierung in die Studierendenschaften zu tragen. Ich möchte mich hierbei an der Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex und der Erstellung von Publikationen beteiligen. Dabei ist es für mich selbstverständlich ist es den Bundesverband ausländischer Studierender miteinzubeziehen. Weiterhin möchte ich zur Vernetzung der Referate für Studierende mit chronischen Erkrankungen und Behinderung beitragen. Als studentischer Dachverband kommt der fzs nicht umhin, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Wir müssen Positionen dazu entwickeln und konsequentes Handeln der politischer Akteur*innen einfordern. Hierzu möchte ich als Vorstandsmitglied des fzs lokale und regionale Strukturen, die sich ebenfalls diese Ziele setzen, unterstützen. Auf Bundesebene möchte ich hierzu eine klare, politische, öffentlich wahrnehmbare Linie verfolgen. Außerdem möchte ich bewirken, dass der Verband in der europäischen und der über Europa hinausgehenden Zusammenarbeit selber Themen setzt sowie Diskussionsprozesse begleitet und gestaltet. 155

156 Bewerbung 53-6-V3 Mandy Gratz Allein in den letzten fünf Monaten wurden zwei Papiere auf europäischer Ebene verabschiedet, in denen anerkannt wurde, dass (Hochschul-)Bildung über die wirtschaftliche Bedeutung hinaus auch eine soziale und politische Bedeutung hat. Nicht nur deswegen sind mir sowohl die Öffnung des Bildungswesens wie auch die politische Bildung wichtige Anliegen. Damit diese Papiere keine reinen Lippenbekenntnisse bleiben, möchte ich die Beschäftigung mit den Thema soziale Dimension im Rahmen des Bologna-Prozesses vorantreiben. Die Einbindung unterschiedlicher bildungspolitischer Akteur*innen möchte ich dabei genauso im Blick behalten, wie auch eine solide Positionsentwicklung innerhalb des fzs. Da ich die inhaltliche und auch die strukturelle Arbeit des fzs überzeugend finde, möchte ich selbstverständlich auch andere davon überzeugen. Ich bin mir über die Notwendigkeit der Gewinnung von neuen Aktiven und Mitgliedern wie auch des Haltens der bestehenden im Klaren. Gerade bei der (Wieder-)Gewinnung möchte ich meinen Schwerpunkt auf Ostdeutschland legen. Die Mitgliedschaftspflege ist mir ein ebenso wichtiges Anliegen und ich freue mich auf diesen Teil meiner Arbeit als Vorstandsmitglied. Wenn ihr Nachfragen zu meiner Person, zu meinen Positionen oder zu meiner politischen Arbeit habt, könnt ihr euch gern an mich wenden. Ich freue mich auf eure Fragen und natürlich auch über eure Unterstützung meiner Kandidatur. Biografie Hochschulpolitik Studierendenschaft der Universität Jena 2014 Mitglied im Vorstand des Studierendenrates 156

157 Bewerbung 53-6-V3 Mandy Gratz Aufgabenbereiche: politische Außenvertretung Pressearbeit Begleitung von studentischen Veranstaltungen Arbeitnehmer*innenbetreuung Sitzungsvor- und nachbereitung, Sitzungsleitung gewähltes Mitglied des Studierendenrates 2013 Referentin für Gleichstellung im Studierendenrat Aufgabenbereiche: inhaltliche Arbeit Veranstaltungsorganisation Finanzierung (inkl. Einswerbung von Fördermittel) und Abrechnung Prüfungsberaterin mit Schwerpunkt Staatsexamensstudiengänge entsandt als studentisches Mitglied im geschäftsführenden Lehrer*innenbildungsausschuss der Uni Jena entsandt als studentisches Mitglied im Lehrer*innenbildungsausschuss der Uni Jena 2012 Mitarbeiterin in den Referaten für Gleichstellung und Lehrämter Aufgaben im Referat für Lehrämter: Koordination der lehramtsbezogenen Hochschulpolitik im Studierendenrat Beratung 157

158 Bewerbung 53-6-V3 Mandy Gratz Konferenz Thüringer Studierendenschaften 2014 Sprecherin der Konferenz Thüringer Studierendenschaften Aufgaben: Öffentlichkeitsarbeit Sitzungsvor- und nachbereitung, Sitzungsleitung politische Außenvertretung Vernetzung auf Bundesebene Veranstaltungsorganisation Delegiert in das Koordinationsorgan des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren 2013 Delegierte durch die Studierendenschaft der Uni Jena freier zusammenschluss von studentinnenschaften 2015 Mitglied im Ausschuss Verfasste Studierendenschaft und Politisches Mandat 2014 Antidiskriminierungsbeauftragte 2013 Mitglied im Ausschuss Internationales Mitglied im Ausschuss Frauen*- und Genderpolitik 158

159 Bewerbung 53-6-V3 Mandy Gratz Deutscher Akademischer Auslandsdienst ab 2016 studentisches Mitglied im Vorstand Hochschulstudium Pensionnaire etrangère an der École Normale Supériere Paris 2006 Lehramtsstudium in den Fächern Mathematik und Französisch für das Gymnasium Studium der angewandten Sprach- und Kulturwissenschaften an der Universität Mainz 159

160 Bewerbung 53-6-V4 Sandro Philippi fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-V4 Name: Sandro Philippi TOP 06: Wahlen Bewerbung Sandro Philippi Kandidatur als Vorstandsmitglied im fzs Amtszeit vom bis Liebe Aktive, liebe Interessierte, gesellschaftlicher Fortschritt und menschliche Befreiung sind ohne Wissenschaft und Bildung nicht möglich. Gleichzeitig ist die Organisation von Bildung und Wissenschaft nicht losgelöst von sozialen Verhältnissen zu verstehen. Die Umstrukturierung der Hochschulen zu unternehmensartigen Gebilden bezeugt diesen Zusammenhang. Es zeigt sich, dass Bildung und Wissenschaft nicht unbedingt zur Verbesserung beitragen müssen. Tatsächlich können sie auch soziale Ausgrenzung und Dominanzbeziehungen reproduzieren oder gar verschärfen. Eine Politik, die sich einer vernünftigen Gesellschaftsorganisation verschreibt, muss sich einerseits kritisch mit dem Wirken Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: von Hochschulen auseinandersetzt und andererseits Räume für alternative (politische) Bildung eröffnen. Genau diesen Aufgaben widmet sich der fzs. Daher habe ich mich in den letzten sechs Jahren in verschiedenen inhaltlichen Bereichen dieses Verbandes engagiert und im letzten Jahr als Vorstand für den fzs gearbeitet. In dieser Zeit habe ich sehr viele neue Einblicke in die Funktionsweise und Möglichkeiten dieses Verbandes 160

161 Bewerbung 53-6-V4 Sandro Philippi gewinnen können. Sicher, die Arbeit ist sehr anstrengend und entbehrungsreich. Viele der Aufgaben, die ein Vorstand erledigt, nicht in vollem Ausmaß sichtbar: Insbesondere die Organisation und Nachbereitung von Veranstaltungen, die Beantwortung von Anfragen, administrative Arbeiten, die Pflege und Weiterentwicklung der Infrastruktur, wie auch die Vermittlung unterschiedlicher politischer Ambitionen, die einen vielfältigen Verband auszeichnen, sind von außen schwer einschätzbar. Doch diese Arbeit hat mir sehr viel Spaß gemacht. Ich habe dabei viele nette Menschen mit interessanten Ideen und Ansätzen kennengelernt. Die Erfahrungen und Kenntnisse, die ich im letzten Jahr gewonnen habe, möchte ich in ein neues Vorstandsteam einbringen. Dadurch kann nicht nur die Einarbeitungsphase erleichtert werden, es können auch Lerneffekte aus dem letzten Jahr weitergegeben werden. Darüber hinaus können alte Projekte reibungsloser fortgesetzt werden. Insbesondere die Organisation von Seminaren erfordert einige formale und organisatorische Kenntnisse. Nicht zuletzt ist es hilfreich einen großen Pool an Kontakten zu Student*innenvertretungen, hochschulpolitischen Akteur*innen und Wissenschaftler*innen zu haben, wie ich ihn mir im letzten Jahr erarbeiten durfte, um Veranstaltungen oder direkte politische Interventionen auch unter großem Zeitdruck organisieren zu können. Überhaupt ist die Vorstandsarbeit sehr stark einer Fülle an Terminen und diversen Projekten. Das erfordert ein hohes Maß an Koordination, Zeitmanagement und den Blick für Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen. Die Erfahrung lehrt Prioritäten zu setzen und die Wichtigkeiten sowie Zeitabläufe der verschiedenen Aufgabenfelder einschätzen zu können. Auch dieses Wissen möchte ich im nächsten Jahr gerne mit neuen Aktiven teilen. Als Vernetzungsstruktur liegt die Bedeutung des fzs vor allem darin, dass er selbst politische Bildungsangebote organisiert. Dies geschieht nicht nur im Rahmen von Seminaren oder Publikationen. Auch die fortwährenden gemeinsamen Positionsbildungen und die fruchtbaren Kooperationen mit diversen Student*innenvertretungen oder anderen (hochschul)politischen Akteur*innen sind als Bestandteile politischer Bildung zu begreifen. So wird ein Erfahrungsaustausch ermöglicht, der politische Interventionen erst ermöglicht. Diese Arbeit habe ich nicht 161

162 Bewerbung 53-6-V4 Sandro Philippi erst als Vorstand erlebt und mitorganisiert. Schon im Kampf für die Einführung der Verfassten Student*innenschaft in Baden-Württemberg habe ich als langjähriges U-AStA- Mitglied, AStA-Vorsitzender, HoPo-Referent und Mitglied im Präsidium der LandesAStenKonferenz die Arbeit des fzs aus verschiedenen Perspektiven mitgestaltet und zu schätzen gelernt. Auch wegen dieser wichtigen Unterstützungsarbeit war ich selber 2011/12 im Ausschuss VS/PM. Dort habe ich genau wie in den Ausschüssen fgp und HoFi Erfahrungen sammeln dürfen, die mir für die Arbeit im fzs-vorstand sehr wichtig erscheinen. Besonders mit diesem Wissen hat sich aus meiner Sicht die Arbeit mit Ausschüssen und Arbeitskreisen als sehr bereichernd und produktiv gestaltet. Vor allem für überregionale Kampagnen ist die Bedeutung des fzs kaum zu unterschätzen. Die Aktionstage gegen Sexismus und Homophobie wie auch das festival contre le racisme werden an vielen Orten mit großem Erfolg organisiert und sind für viele Menschen der erste Kontakt mit Politik an Hochschulen. An der Durchführung solcher Veranstaltungswochen habe ich in Konstanz mehrfach mitgearbeitet mal als Teil des Gleichstellungsreferates, mal als Kulturreferent oder Mitglied im Presse- und Öffentlichkeitsreferat. An diese Arbeit möchte ich im kommenden Jahr anknüpfen. Denn gerade solche Kampagnen erreichen große Öffentlichkeit in Student*innenschaften und weit darüber hinaus. Die Debatten, die der fzs mit solchen Politikformaten anstößt, kann er mit weiteren Instrumenten der Öffentlichkeits- und Pressearbeit flankieren. Vor allem möchte ich im Rahmen solcher und ähnlicher Formate, wie etwa Lernfabriken... meutern oder Aktionen gegen Wohnungsnot, die Zusammenarbeit mit weiteren Aktivenkreisen ausweiten. Dies ist nicht nur ein wirkungsvoller Weg um Menschen zu politisieren und weitere hochschulpolitisch Aktive zu gewinnen. Es handelt sich auch um eine gute Möglichkeit den Mitgliederkreis des fzs auszubauen. In Zukunft möchte ich daher die Zusammenarbeit mit Landesstudent*innenvertretungen, bildungspolitischen Gewerkschaften wie der GEW und hochschulpolitischen Initiativen, wie der Hiwi-Ini verstärken. Weiterhin ich gemeinsame Projekte mit Landesschüler*innenvertretunen und Basisbewegungen wie den Refugeebündnissen aufbauen. 162

163 Bewerbung 53-6-V4 Sandro Philippi In der kommenden Zeit muss der hochschulpolitische Fokus neben einer sozialen Öffnung der Hochschulen und einem drastischen Wandel der Hochschulfinanzierung auf der Demokratisierung eben dieser Institutionen liegen. Darüber hinaus müssen die Formen von Bildung grundlegend neu bestimmt werden. Dazu müssen besonders Lernprozesse und -verhältnisse umgestaltet werden. Wo bislang nur willkürlich gesetzte, auf kostensparende Überprüfbarkeit abgestellte Informationen unter Zwang gepaukt werden mussten, sollte der Raum für eine selbstbestimmte Aneignung von Fähigkeiten eröffnet werden. Neuere Reformen(vorhaben) mögen sicherlich strategische Anknüpfungspunkte für derlei Ansprüche bieten. Vor allem gilt es aber sich wieder kritischen Bildungswissenschaften und -theorien zu widmen. Nicht nur der reine Erwerb von Kompetenzen sollte student centered geformt sein, sondern auch die Bestimmung der Kompetenzen wie auch der Lerninhalte und -methoden muss von den Betroffenen mitgestaltet werden. So kann am ehesten verhindert werden, dass auch noch so innovative Bildungskonzepte bloß in den Dienst von Verwertungsregimen genommen werden. Ein Qualitätsmanagement, das auf pseudowissenschaftliche, quantitative Konsumentenbefragungen setzt, kann diesem Anspruch nicht genügen. Die Betroffenen müssen Bedürfnisse, Fragen und strukturelle Bedingungen selbst ermitteln und verhandeln können. Neue Bildungskonzepte und Demokratisierung gehen Hand in Hand. Doch eine solche Umformung der Hochschule setzt andere Arbeitsbedingungen voraus. Aktuell zeichnen sich Hochschulen über kurzfristige, schlecht bezahlte und hochgradig unsichere Arbeitsverhältnisse aus, die auf ein Höchstmaß an Selbstausbeutung setzen. Auch hier werden die Ausbeutungsverhältnisse dieser Gesellschaft greifbar. Hier gilt es politisch einzugreifen. Das Wissen darum, dass neben mir noch Marie, Mandy und Ben kandidieren hat mich noch stärker zu einer weiteren Kandidatur motiviert. Damit besteht für mich nicht nur die Hoffnung auf einen Vorstand, der sich wieder aus vier Personen zusammensetzt, vor allem weiß ich aus der Erfahrung der vergangenen Monate und Jahre, dass die drei sehr gute Kolleg*innen für eine gemeinsame politische Arbeit sind. Ich würde mich freuen, wenn meine Kandidatur eure Unterstützung findet. 163

164 Bewerbung 53-6-V4 Sandro Philippi Falls ihr noch Fragen zu mir, meiner politischen Arbeit oder Positionen habt, meldet euch einfach unter oder schickt mir eine Mail an Biografie Studium WS 2008/09 Studium B.Sc. Psychologie an der Uni Konstanz WS 2009/10 Studium B.A. Geschichte/Philosophie an der Uni Konstanz WS 2010/11 & SoSe 2011 Studium der Selben Fächer an der Universidad de Salamanca WS 2014/15 Studium M.A. Politische Theorie an der Uni Frankfurt Bildungspolitik 2004 bis 2007 Aktiv in der (Bezirks- und Landes-) Schüler*innenvertretung, u.a. als Bezirksvorstand. In dieser Zeit war ich unter anderem an der Mobilisation für die damaligen Proteste gegen Studiengebühren beteiligt und habe eine landesweite Demonstration für die Drittelparität mitorganisiert. Daneben war ich in diversen Gremien aktiv (u.a. in der Schulkonferenz). Akademisches Jahr 2008/09 Mitglied in der U-Fachschaft Psychologie Gründung eines Bildungsstreikbündnisses in Konstanz, Organisation des Streik in Konstanz samt überregionaler Vernetzung im Vorfeld der Proteste Akademisches Jahr 2009/10 Vorsitzender des U-AStA Mitarbeit in der Fachschaft Psychologie Mitglied des Senats 164

165 Bewerbung 53-6-V4 Sandro Philippi Mitglied im Präsidium der Landesstudierendenvertretung Mitarbeit im Ausschuss der Student*innenschaft für die unabhängige Student*innenschaft der Uni Konstanz Akademisches Jahr 2011/12 Mitglied im Ausschuss VS/PM des fzs Mitglied im Ausschuss Frauen- und Genderpolitik des fzs Referent für Hochschulpolitik im U-AStA Mitarbeit in diversen Referaten des AStA (Emanzipatorisches Referat, Kultur) AStA-Vorsitz Mitglied im Gleichstellungsrat der Uni Mitglied im Senat Mitglied im Ausschuss für Lehre und Weiterbildung Mitglied in der Ethikkommission Stellv. Mitglied der Verter*innenversammlung des Studiwerks in Konstanz Akademisches Jahr 2012/13 Mitarbeit im Hochschulpolitischen Referat des U- AStA Mitarbeit im Emanzipatorischen Referat des U-AStA Akademisches Jahr 2013/14 Mitglied im Ausschuss Hochschulfinanzen und Struktur Mitarbeit im Ausschuss der Student*innenschaften des fzs für die VS der Uni Konstanz Referent für Kultur des AStA der Uni Konstanz 165

166 Bewerbung 53-6-V4 Sandro Philippi Mitarbeit in den Hochschulpolitischen Referaten des AStA der Uni Konstanz Mitarbeit im Referat für Presse- und Öffentlichkeit des AStA Akademisches Jahr 2014/15 fzs-vorstand 166

167 Bewerbung 53-6-V5 Paulina Spiess fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-V5 Name: Paulina Spiess TOP 06: Wahlen Bewerbung Paulina Spiess Hiermit möchte ich mich für den Vorstand bewerben und wie der amtierende Vorstand in weiten Teilen viel Geld fürs Nichtstun bekommen. Gerne stehe ich auch unter den oben genannten Bedienungen als bezahlte Quoten-Frau zur Verfügung. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Themen: Biografie Ich denke diese ist nicht relevant für das Amt, da es nicht um Qualifikation zu gehen scheint. 167

168 Bewerbung 53-6-V6 Matthias Kremers fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-V6 Name: Matthias Kremers TOP 06: Wahlen Bewerbung Matthias Kremers Bewerbung für den fzs Vorstand Sehr geehrte Damen und Herren, Geschlecht: männlich Geburtsdatum: hiermit bewerbe ich mich um die Stelle als fzs- Vorstand. Mein Name ist Matthias Kremers und ich studiere B.Sc. Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Markt und Regulierung an der Justus-Liebig- Universität Giessen. Derzeit befinde ich mich im vierten Semester. Vor meinem Studium habe ich eine Berufsausbildung als Kaufmann für Bürokommunikation bei einem Industrieunternehmen in Nonnweiler / Mariahütte absolviert. An der JLU Gießen betätige ich mich hochschulpolitisch in verschiedenen Gremien der akademischen und der studentischen Selbstverwaltung. Vor kurzer Zeit habe ich begonnen die AfD (Alternative für Deutschland) Hochschulgruppe Uni Gießen (kurz: AfD-HS-GI) zu gründen. Daher mache ich auch keinen Hehl aus meiner Parteimitgliedschaft bei der AfD. Meine Motivation für die Kandidatur als fzs-vorstand ist, dass der Verband derzeit ein Schattendasein führt. Es werden weniger als ein hundert Universitäten und Fachhochschulen vom Verband vertreten, obwohl es weit mehr als vier hundert Universitäten, Fachhochschulen und private Hochschulen gibt. Für einen selbsternannten Studentischen Dachverband ist dies keine rühmliche Zahl. Von ungefähr 2,7 Millionen Studenten in Deutschland 168

169 Bewerbung 53-6-V6 Matthias Kremers kennen den Studentischen Dachverband nur die wenigsten. Dies konnte ich kürzlich feststellen, als ich mit Mitstudenten auf dem Campus sprach und meine Freunde anschrieb, die mit mir Abitur gemacht haben. Der Verband muss wieder mehr in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, dies kann man nur durch eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit erreichen. Auch muss der fzs mehr mit seinen lokalen Partnern zusammenarbeiten. Nur durch Zusammenarbeit und Zusammenhalt ist man stark. Die Finanzierung durch die Mitgliedshochschulen ist in meinen Augen nicht ausreichend, der fzs sollte sich starke Partner suchen und Kooperationen eingehen, die den Verband attraktiver machen. Hierbei sollten Gelder eingeworben werden, um mehr Mitglieder zu werben um langfristig den Verband durch mehr Mitglieder zu finanzieren. Gerne würde ich mit eurer Unterstützung es als Hauptaufgabe sehen, dass der fzs mehr Mitglieder gewinnt und dahinter ein Konzept liegt. Meine Positionen der deutschen Bildungslandschaft: Für mich ist Bildung eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen und individuellen Ressourcen. Bildungspolitik Politik für Schulen, Berufsausbildung und Hochschulpolitik muss in nationaler Kompetenz verbleiben und auf lokale Traditionen und Bedürfnisse ausgelegt sein. Die Bildungsforschung darf sich nicht nur an europäischen Vorgaben ausrichten. Die Neustrukturierung der Studiengänge im Rahmen des sogenannten Bologna-Prozesses hat vor allem in der Lehre die traditionellen Stärken der deutschen Universität durch überbordende Bürokratie schwer beschädigt. Entgegen dem ursprünglichen Plan hat der Bologna-Prozess zu einer Verschlechterung der Vergleichbarkeit von Abschlüssen, zu geringerer Mobilität und einer zu weitgehenden Verschulung des Studiums geführt. Den Universitäten muss die Möglichkeit gegeben werden, neben den neu eingeführten Bachelorund Master-Studiengängen auch zu den bewährten Diplom-, Staatsexamens- und Magisterstudiengängen zurückzukehren. 169

170 Bewerbung 53-6-V6 Matthias Kremers Innerhalb der EU muss die Mobilität von Studierenden, Auszubildenden und jungen Arbeitnehmern gefördert werden, um deren persönliche und berufliche Entfaltungsmöglichkeiten zu maximieren. Auch junge Menschen ohne gymnasiale Bildung sind hierbei einzuschließen. Die Anrechenbarkeit vergleichbarer Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse soll verbessert werden. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung von heute sind die Grundlage für unseren Wohlstand für Morgen. Daher bin ich für eine effiziente Forderung der staatlichen Grundlagenforschung bei Universitäten und außeruniversitären Forschungsorganisationen (Max-Planck- Gesellschaft, Leibniz- Gemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft und Fraunhofer- Gesellschaft) ein. Insbesondere bin ich der Meinung, dass von Staat und Wirtschaft schnellstmöglich mindestens das Äquivalent von 3% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden. Naturwissenschaften, Geistes- und Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sind gleichberechtigt zu fördern. Ich freue mich meine Kandidatur in Lüneburg zu diskutieren und freue mich auf eure Unterstützung. Für einen studentischen Dachverband Mit freundlichen Grüßen, Matthias Kremers Biografie 170

171 Bewerbung 53-6-Int1 Jorge Moreno Herrero fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-Int1 Name: Jorge Moreno Herrero TOP 06: Wahlen Bewerbung Jorge Moreno Herrero Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Ich bin bereit seit Dezember letztes Jahr in der Internationales Ausschuss und wurde gern weiter an der Ausschuss arbeiten. Ich habe mich gefreut als ich erstmal in Januar richtig anfangen konnte in der Ausschuss zu arbeiten. Ich habe mit viel Motivation und Ideen angefangt, nun hat mich den Erfahrung was bedeutet an der FZS zu arbeiten. Ich kann nur sagen das bis jetzt eine sehr Positives und Produktives Erfahrung gewesen ist. Ich habe mich sehr gefreut den Chance zu bekommen weiter auf Internationaler Ebne zu arbeiten und mich weiter beschäftigen können mit die Aktuelle Problematik in viele Europäische Länder, bzw. auf den Europäische Ebne. Hier handelt sich um diverse Problemen, Beispiel Sozial Dimension, Privatisierung von den Hochsulraum an viele Länder, Erhöhung von Studiengebuhren, diskrimination von marginale Gruppen, Gendermainstreaming Diskussionen... Ich habe mich schon in der Vergangenheit für solche Themen immer interessiert und natürlich gekämpft um diesen zu verbessern. Ich habe dieses Jahr die grosse Chance gehabt, bei der ESU BM gewesen zu sein und hier wurden schon viele Themen diskutiert die uns sehr wichtig sind, wie Menschenrechten Verletzungen und anderen. Ich wünsche mir nur die Chance wieder zu haben um zu zeigen das ich sehr gern weiter arbeiten will auf den Internationales Ausschuss. 171

172 Bewerbung 53-6-Int1 Jorge Moreno Herrero Biografie Bewerbung 172

173 Bewerbung 53-6-VS1 Astrid Wriedt fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS1 Name: Astrid Wriedt TOP 06: Wahlen Bewerbung Astrid Wriedt Ich kandidiere für den Ausschuss VS/PM (15/16). Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Biografie

174 Bewerbung 53-6-VS2 Marcus D.D. Müller fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS2 Name: Marcus D.D. Müller TOP 06: Wahlen Bewerbung Marcus D.D. Müller Geschlecht: männlich Liebe Mitglieder, liebe Aktive, liebe Interessierte, Geburtsdatum: hiermit kandidiere ich auf den Ausschuss Verfasste Studierendenschaft/Politisches Mandat des fzs. Ich wurde im Februar 2015 in den Ausschuss kooptiert und hatte somit die Möglichkeit, ein wenig in die Arbeit hineinzuschauen. Leider war es mir aufgrund meines recht arbeitsintensiven Amtes als Vorstandsmitglied der Studierendenschaft an der FSU Jena nicht möglich mich intensiver einzubringen. Da ich ab Ende September nicht plane dieses Amt weiter zu bekleiden, habe ich die nötigen zeitlichen Ressourcen um mich in dem Ausschuss einzubringen. Das zu bearbeitende Feld interessiert mich sehr und ich freue mich über die Möglichkeit, mich konstruktiv einbringen zu können. Biografie Hochschulpolitik (Auswahl): seit 10/2010 stimmberechtigt Delegierter im StuRa der FSU Jena 04/2012 bis 09/2012 Vorstandsmitglied des StuRa der FSU Jena 174

175 Bewerbung 53-6-VS2 Marcus D.D. Müller 10/2012 bis vorauss. 09/2015 stimmberechtigt Mitglied des Fakultätsrates der Theologischen Fakultät 10/2012 bis vorauss.09/2015 stellv. Senatsmitglied der FSU seit 06/2013 stellv. Mitglied Studierendenbeirates des Stadtrates Jena 10/2013 bis vorauss. 09/2015 Vorstandsmitglied des StuRa der FSU Jena seit 04/2014 stellv. Vorsitzender des Wahlvorstand der FSU 04/2014 bis vorauss. 09/2014 Senatsmitglied der FSU mit beratender Stimme seit 07/2014 Universitätsratsmitglied an der FSU Jena seit 01/2015 stellv. KTS-Deligierter des StuRa der FSU seit 02/2015 kooptiertes Mitglieder des fzs- Ausschusses VS/PM 175

176 Bewerbung 53-6-VS3 Jasper Phillipp Kahrs fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS3 Name: Jasper Phillipp Kahrs TOP 06: Wahlen Bewerbung Jasper Phillipp Kahrs Geschlecht: keine Angabe Liebe FZS-Mitglieder, Geburtsdatum: ich kandidiere für den Ausschuss verfasste Studierendenschaft/politisches Mandat. Im vergangenen Jahr Themen: habe ich 3 Wochenendeseminare des Ausschusses besucht und viel über die entsprechenden Themen gelernt. Außerdem engagiere ich mich in der Studierendenschaft der Universität Lüneburg. Das hierdurch gewonnene Wissen möchte ich gerne an Andere weitergeben. Biografie seit August 2011: Studium der Kulturwissenschaften an der Univeristät Lüneburg seit März 2013: Mitglied des AStA der Studierendenschaft der Universität Lüneburg 176

177 Bewerbung 53-6-F+S Tobi Warkentin fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-F+S Name: Tobi Warkentin TOP 06: Wahlen Bewerbung Tobi Warkentin Ich kandidiere für den Ausschuss Frauen*- und Genderpolitik (FGP) und Sozialpolitik (SoPo) Bereits letzte Amtsperiode war ich Mitglied in diesen Ausschüssen und ich würde gerne weiter dort mitarbeiten. Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Themen: Vor allem die Organisation des Vernetzungstreffen für Frauen*, Lesben*, Queer* und Gleichstellungsreferate (Thema: feministische Bildungs- und Wissenschaftskritik) sowie das gmg-vorbereitungstreffen, die Ausschusssitzungen sowie die oft stattfindenden TelKos waren wichtig und zielführend für die Arbeit im Ausschuss. Gerne möchte ich wieder für die nächste Amtszeit, v.a. mit den neuen Erfahrungen im Ausschuss weiterarbeiten. In SoPo möchte ich gerne das Thema Psycho-Soziale Beratung sowie Inklusion in der nächsten Amtszeit vertiefen. Biografie Bewerbung 177

178 Bewerbung 53-6-ASR1 Christian Cordts fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-ASR1 Name: Christian Cordts TOP 06: Wahlen Bewerbung Christian Cordts Liebe fzs-studierendenschaften, hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Studienreform (ASR). Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Themen: Bereits seit diesem Frühjahr durfte ich Mitglied des ASR sein und möchte nun gerne in meine erste richtige volle Amtszeit gehen. Ich denke, dass es gerade in Zeiten einer immer noch anhaltenden Bologna-Reform oder aufgrund Auswirkungen des demographischen Wandels und damit verbundenden neuen Anforderungen an das Bildungs-/Hochschul-/Wissenschaftssystem, von immenser wichtigkeit ist sich als Dachverband klar zu Möglichen Studienreformen zu positionieren und einzubringen. Themen die mir hierbei besonders wichtig sind, sind u.a. die Frage nach der Mobilität zwischen dem akademischen und nicht-akademischen Bildungssektor, aber auch zwischen den Hochschulformen (bspw. FH und Uni) an sich. Immer noch herrscht an vielen Orten eine immense Willkür und Intransparenz hinsichtlich genauer Übergangsregelungen. Hierbei gilt es Transparenz zu schaffen und sich für eine leichtere Mobilität einzusetzen. Es gilt aber auch sich dafür einzusetzen, dass erworbende Kompetenzen und nicht nur erworbende Zeugnisse 178

179 Bewerbung 53-6-ASR1 Christian Cordts anerkannt werden. Eine Person die einmal erfolgreich die Veranstaltug Verwaltungsrecht gemacht hat, die hat Verwaltungsrecht gemacht hat, selbst wenn sie vielleicht ihren Abschluss nicht schafft. Nur weil man am Ende das Studium vielleicht nicht schafft ist das gelernte ja nicht komplett weg. Ein weiteres Thema, welches auch bereits im vergangenden Jahr in Angriff genommen wurde und das unbedingt fortgesetzt werden sollte, ist das Thema Berechnung von Workload. Das Idealziel aus meiner Sicht wäre hierbei eine bundesweit einheitliche Workloadberechnung, denn auch hier herrscht immer noch ein gewaltiges Kuddelmuddel und viel Intransparenz und im grunde hat jede Fakultät da ihre ganz eigene Rechenmethode, insbesondere was die sogenannte Selbstarbeitszeit anbelangt. Aufgewendete Arbeitszeit muss einheitlich mit Credits belohnt werden. Da dies natürlich ein langer schritt ist und schwer umsetzbar, könnte der fzs zumindest den Studierendenschaften vor Ort sowie den Landesstudierendenvertretungen durch Informationsmaterialien, Best-Practice Beispiele, etc unterstützen, wenn diese versuchen vor Ort eine Verbesserung zu erreichen. Natürlich gibt es noch viele weitere, wie beispielsweise die Themen Qualitätsmanagement, Bolognareform, Akkreditierungsverfahren, Mobilität sowie Abbruchsquoten oder die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland die man als ASR allein, in Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen oder in Zusammenarbeit mit Studischaften vor Ort anpacken kann und sollte. Ich jedenfalls würde mich sehr freuen, wenn ich mich weiterhin im ASR für die Studierenden einbringen kann, sei es nun zu diesen Themen oder zu anderen Themen die man für wichtig befindet. viele Grüße, Christian Biografie Ich bin 24 und studiere derzeit im Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften an der Uni Göttingen. Be- 179

180 Bewerbung 53-6-ASR1 Christian Cordts züglich meiner hochschulpolitischen Tätigkeit war ich in den letzten Jahren bezüglich Göttingen u.a. in den Senatskommissionen für Lehre- und Studium sowie für Forschung, im Fachschaftsrat, im AStA als Referent für Hochschulpolitik sowie diversen Arbeitsgruppen der Universität aktiv gewesen. Was meine Tätigkeit im fzs angeht, war mein Amt im ASR im letzten Semester mein erstes offizielles, zuvor war ich letztes Jahr auf zwei Sitzungen des AS gewesen. Außerhalb von diesen Themen habe ich (2013 und 2014) noch drei Praktika in diversen Exekutiven (2x) und Legislativen gemacht und mich dabei mit dem bildungs- und wissenschaftspolitischen Schwerpunkten befasst. 180

181 Bewerbung 53-6-FGP1 Lina Taube fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FGP1 Name: Lina Taube TOP 06: Wahlen Bewerbung Lina Taube Ich kandidiere für den Ausschuss Frauen- und Genderpolitik in der Periode 15/16. Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Themen: Biografie

182 Bewerbung 53-6-FGP2 Franziska Wagner fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FGP2 Name: Franziska Wagner TOP 06: Wahlen Bewerbung Franziska Wagner Ich kandidiere für den Frauen- und Genderpolitik Ausschuss. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Biografie Ich bin bereits seit einiger Zeit im Ausschuss tätig und auch als Referentin im Mannheimer AStA. Ich studiere im 3. Semester Politikwissenschaft und Soziologie. Nebenbei engagiere ich mich bei Arbeiterkind.de und einer Initiative für Asylbewerber*innen. 182

183 Bewerbung 53-6-VS4 Norman Noél fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS4 Name: Norman Noél TOP 06: Wahlen Bewerbung Norman Noél Liebe Mitglieder und Aktive, hiermit möchte ich gern für den Ausschuss Verfasste Student*innenschaft / Politisches Mandat (VS/PM) kandidieren und meine Energie ein weiteres Jahr in den Verband einbringen. Ich habe Lust mit alten und neuen Leuten zu Partizipation und politischem Einmischen zu arbeiten. Euer Norman Noél Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Themen: Biografie Textwüste nein danke! 183

184 Bewerbung 53-6-FGP3 Kevin Kunze fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FGP3 Name: Kevin Kunze TOP 06: Wahlen Bewerbung Kevin Kunze Liebe fzs-mv, ich möchte mich für den Ausschuss Frauen- und Genderpolitik bewerben. Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Im Studium und in meinen politischen Aktivitäten beschäftige ich mich viel mit den Themenfeldern des Ausschusses. Seit 2012 gibt es bei uns in Lüneburg die Aktionstage gesellschaft macht geschlecht, an deren Organisation ich in jedem Jahr maßgeblich beteiligt war. Ich bin sehr motiviert im Ausschuss mitzuarbeiten, neue Positionen und Arbeitsfelder für den Verband zu erarbeiten und zu erschließen und bestehende Problemlagen aufzugreifen und hoffentlich zu verbessern. Biografie Studium der Wirtschaftspsychologie und Philosophie seit WS 2010/11. In der (Hochschul-)Politik aktiv seit Anfang

185 Bewerbung 53-6-VS5 Michael Schema fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS5 Name: Michael Schema TOP 06: Wahlen Bewerbung Michael Schema Liebe Menschen, hiermit kandidiere ich auf den Ausschuss Verfasste Studierendenschaft/Politisches Mandat (VS/PM). Gerne würde ich in der kommenden Amtszeit daran arbeiten, Partizipationsmöglichkeiten zu ergründen und die Möglichkeiten politischen Arbeitens zu diskutieren. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Themen: Solidarische Grüße Schema Biografie unter anderem: : Politikreferent der VS Uni Köln : Koordinator des Landes-ASten-Treffen NRW (LAT) 185

186 Bewerbung 53-6-FI-01 Cornelius Brandmiller fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FI-01 Name: Cornelius Brandmiller TOP 06: Wahlen Bewerbung Cornelius Brandmiller Bewerbung für Finanzausschuss. Hallo liebe Menschen. Hiermit bewerbe ich mich als Mitglied für den Finanzausschuss. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Themen: Warum? Finanzen sind meine große Liebe. Bevor ich laufen konnte, beherrschte ich bereits die doppelte Buchhaltung. Wenn andere Leute am Freitag feiern gehen, dann beschäftige ich mich am liebsten mit öffentlichen Haushalten. Die Zahlen sind nämlich ehrlich. Sie lügen dich nicht an, sie verlassen dich nicht einfach oder schlafen mit deinem besten Freund! Und warum wirklich? Ich saß vier Jahre lang im Studierendenparlament der Universität Lüneburg, in mindestens drei davon (vll. auch vier, ich weiß es nicht mehr) war ich im Haushaltsausschuss, eines davon als Vorrsitzender. Ich kenne mich also ein bisschen mit Haushalten und Finanzen aus. Als man mir gesagt hat, es werden noch Leute für den Ausschuss gesucht und ob ich es nicht gerne machen würde, habe ich 186

187 Bewerbung 53-6-FI-01 Cornelius Brandmiller schließlich ja gesagt. Ich bin einfach zu engagiert. (Außerdem hat mich meine World of Warcraft Gilde rausgeworfen, ich brauche also ein neues Hobby) Deshalb fände ich es schön von euch gewählt zu werden. Leider kann ich dieses Wochenende nicht bei euch sein, ich bin noch mitten in der Prüfungsphase. Was gibt es sonst noch spannendes über mich zu wissen? Eigentlich nicht sehr viel. Ich bin derzeit hier in Dresden recht engagiert in der Arbeit mit Geflüchteten und im Anti-PEGIDA Protest, deshalb könnte es auch mal passieren, dass ich eine Sitzung leider mal ausfallen lassen muss, wenn kurzfristig etwas passiert, aber ansonsten sollte das mit den zeitlichen Ressourcen klappen. Bei akuten Fragen könnt ihr mich auch gerne anrufen. Irgendjemand hat bestimmt meine Handy Nr. Viele Grüße an die Runde und schaut euch mal die Lüneburger Altstadt an, die ist sehr schön. Es sind nur leider sehr viele Renter*innen dort, die sehr langsam laufen und die Fußgängerzone verstopfen, aber hey, jede Stadt hat so ihre Problemviertel.. Biografie Abitur 2010 BA Sc. in Wirtschaftspsychologie 2014 Seit 2014 studiere ich im Master Psychologie an der TU Dresden. 187

188 Bewerbung 53-6-FGP-3 Silke Hansmann fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FGP-3 Name: Silke Hansmann TOP 06: Wahlen Bewerbung Silke Hansmann Liebe Mitglieder und Aktive, hiermit möchte ich gerne ein weiteres Jahr für den Ausschuss Frauen- und Genderpolitik kandidieren. Ich würde gerne mit weiteren Menschen die Einbindung von Queer*-Feminismus als Querschnittsthema bezüglich hochschulpolitischer Belange diskutieren. Auch an der Vorbereitung der Aktionstage *gesellschaft macht geschlecht* beteilige ich mich gerne wieder. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Biografie - 188

189 Bewerbung 53-6-Int2 Jakob Lohmann fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-Int2 Name: Jakob Lohmann TOP 06: Wahlen Bewerbung Jakob Lohmann Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Ich möchte mich gerne für ein weiteres Jahr im Ausschuss Internationales bewerben. Im letzten Jahr konnte ich an einem Board Meeting der europäischen Studivertretung sowie an einer European Student Convention teilnehmen und würde gerne auch auf dieser Ebene weiter arbeiten. Biografie - 189

190 Bewerbung 53-6-FI-02 Jan Cloppenburg fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FI-02 Name: Jan Cloppenburg TOP 06: Wahlen Bewerbung Jan Cloppenburg Geschlecht: männlich Liebe Mitglieder, liebe Interessierte, Geburtsdatum: hiermit möchte ich für eine Mitgliedschaft im Ausschuss Finanzen kandidieren. Angefangen,mich mit den Finanzen von Studierendenschaften zu beschäftigen, habe ich als Finanzreferent im AStA der Uni Bremen im Jahr Seit Anfang 2012 engagiereich mich mit einer Unterbrechung im Ausschuss Finanzen, wo wir uns seitdem mit vielen finanziellen und strukturellen Fragen des Verbandes beschäftigt haben.zwischendurch habe ich mich als Mitglied im Vorstand ebenfalls u.a. um die Finanzen des fzs gekümmert. Die meist produktiven und geselligen Sitzungen des Ausschusses haben mir stets viel Freude bereitet. Wir haben in der Regelkonstruktiv diskutiert und und konnten viele offene Fragen klären. Gerne würde ich mich weiter bei dieser Arbeit einbringen. Fallsihr Fragen an mich haben sollte, ich sitze in der dritten Reihe von vorne am Gang Biografie. 190

191 Bewerbung 53-6-VS6 Sandra-Diana Heidbrecht fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS6 Name: Sandra-Diana Heidbrecht TOP 06: Wahlen Bewerbung Sandra-Diana Heidbrecht hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Verfasste Student*innenschaft / Politisches Mandat (VS/PM). Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Ich war in der letzten Legislatur bei jedem VS/PM- Seminar und möchte gern weiter an diesen Themen arbeiten. Biografie Ich bin derzeit Referentin für Campus- und Hochschulpolitik im AStA der Universität Potsdam. 191

192 Bewerbung 53-6-FGP-4 Moritz Keßler fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FGP-4 Name: Moritz Keßler TOP 06: Wahlen Bewerbung Moritz Keßler Liebe Mitgliederversammlung, Hiermit bewerbe ich mich für die Amtsperiode 2015/2016 für den Frauen- und Genderpolitikausschuss. Bereits im letzten Jahr war ich in diesem Ausschuss Mitglied und würde mich dort gern weiter engagieren. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Themen: Solidarische Grüße Moritz Biografie / 192

193 Bewerbung 53-6-FI-03 Christopher Bohlens fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FI-03 Name: Christopher Bohlens TOP 06: Wahlen Bewerbung Christopher Bohlens Liebe Mitglieder, liebe Aktive, liebe Studierende, hiermit bewerbe ich mich um einen Platz im Ausschuss Finanzen. Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Website: http: // Im Ausschuss Finanzen wirke ich bereits seit Mai 2009 mit und konnte fast immer an allen Sitzungen in den vergangenen Jahren teilnehmen. Darüber hinaus hat meine Studierendenschaft komplett zweiausschusssitzung bezahlt und ich habe mich um die lokale Organisation gekümmert. Gerne würde ich meine Erfahrung und Engagement in diesem Ausschuss wieder einmal einbringen. Wie man im internen Bereich beim fzs erkennen kann, sorge ich regelmäßig dafür das die Protokolle vorhanden sind. Meine Hochschule (Leuphana UniversitätLüneburg) istvollwertiges stimmberechtigtes Mitglied im fzs.daher werde ich aber versuchen meine Fahrtkosten durch die eigene Hochschule decken zu lassen. 193

194 Bewerbung 53-6-FI-03 Christopher Bohlens Wenn ihr Fragen an mich habt, könnt ihr mich gerne per , Facebook kontaktieren oder während der MV persönlich ansprechen. Biografie Falls ihr sonst noch mehr über mich erfahren wollt, könnt ihr meinen Namen bei Google eingeben. 194

195 Bewerbung 53-6-Int3 Christopher Bohlens fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-Int3 Name: Christopher Bohlens TOP 06: Wahlen Bewerbung Christopher Bohlens Liebe Mitglieder, liebe Aktive, liebe Studierende, hiermit bewerbe ich mich um einen Platz im Ausschuss Internationales. Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Website: http: // In der Vergangenheit habe ich im Ausschuss Finanzen seit mehreren Jahren mitgewirkt und vor einigen Jahren auch im Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur. Gerne würde ich meine Erfahrung und Engagement in diesem Ausschuss einbringen. Hauptgrund für meine Motivation ist,das ich hinsichtlich der Qualitätssicherung viel im Bereichder europäischen Perspektive unterwegs bin. U.a. Bin ich derzeit beim ESUQA Pool, der EUA, IEP und der ENQA sowie im deutschen studentischen Pool unterwegs. Auch habe ich bereits durch den QA Pool schon Berührungspunkte mit den Aktiven bei ESU gehabt. Auch bei einigen internationalen Konferenzen im QA Bereich traf ich auf ESU Vertreter*innen.Auch was die Anwendungder ESG bzw. Auslegungshinweise angeht, würde ich gerne hier mitwirken. 195

196 Bewerbung 53-6-Int3 Christopher Bohlens Solltet ihr Fragen an mich haben oder an der europäischen Perspektive interessiert sein, so könnt ihr mich gerne anschreiben oder michansprechen. Meine Hochschule (Leuphana UniversitätLüneburg) istvollwertiges stimmberechtigtes Mitglied im fzs.daher werde ich aber versuchen meine Fahrtkosten durch die eigene Hochschule decken zu lassen. Viele Grüße Biografie Falls ihr sonst noch mehr über mich erfahren wollt, könnt ihr meinen Namen bei Google eingeben. 196

197 Bewerbung 53-6-VS7 Tobias Eisch fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS7 Name: Tobias Eisch TOP 06: Wahlen Bewerbung Tobias Eisch Hiermit bewerbe ich mich für den Ausschuss VS/PM Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Biografie Ich habe bereits ein Jahr im Ausschuss VS/PM mitgearbeitet und war im AS der 52. MV bis zur 53. MV. Ich würde meine Arbeit in diesem Ausschuss gerne fortführen 197

198 Bewerbung 53-6-VS8 Kevin Kunze fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS8 Name: Kevin Kunze TOP 06: Wahlen Bewerbung Kevin Kunze Liebe Menschen, ich habe Lust, im Ausschuss VS/PM mitzuwirken. An zwei von drei Seminaren des Ausschusses habe ich in diesem Jahr teilgenommen, am dritten hat mich leider meine Bachelorarbeit gehindert. Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: In meiner Zeit in der Hochschulpolitik habe ich mich mit den Fragen des Ausschusses viel beschäftigt, unter anderem auch etwas intensiver mit der VS-Einführung in Baden-Württemberg. Ich habe Lust, mich damit noch tiefgehender gemeinsam mit dem Ausschuss zu beschäftigen. Besonders interessant für mich sind dabei die strukturellen Rahmenbedingungen und wie diese Einfluss auf die Möglichkeiten inhaltlicher üben, oder diese einschränken. Biografie Geburt 1991 Einschulung 1998 Hochschulpolitik seit

199 Bewerbung 53-6-FI-04 Anna-Lena Puttkamer fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FI-04 Name: Anna-Lena Puttkamer TOP 06: Wahlen Bewerbung Anna-Lena Puttkamer Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Liebe fzs-mitglieder, ich möchte für den Ausschuss Finanzen kandidieren. Dort bin ich aktuell schon Mitglied, weil ich vom AS nachgewählt wurde. Auch wenn ich durch berufliche Verpflichtungen nicht so umfangreich an der Sitzung teilnehmen konnte, möchte ich gerne weiter mitarbeiten. Biografie Ich studiere im Studium Individuale der Leuphana Universität Lüneburg, gehöre seit dem Wintersemester 2012/13 dem AStA an und bin mittlerweile in meiner zweiten Amtszeit Referentin für das Semesterticket Kultur, wobei ich hauptverantwortlich den gesamten Etat hierfür verwalte. Weiterhin bin ich im Studierendenparlament tätig und Mitglied des Haushaltsausschusses; ebenso Finanzansprechpartnerin einer Trinkwasserinitiative und Präsidentin, sowie ehemalige Kassenprüferin, eines Vereins für nachhaltige Entwicklung. Zudem bin ich im Studentenwerk OstNiedersachsen als studentisches Vorstandsmitglied tätig. Zusammengenommen denke ich, dass ich bereits über viele Vorerfahrungen im Bereich Finanzen verfüge und auch als Neuling in diesem Amt für den fzs eine Bereicherung sein kann; meine unmittelbare Studienzeit dauert vorraussichtlich noch etwa 2,5 Jahre an (Masterstudium 199

200 Bewerbung 53-6-FI-04 Anna-Lena Puttkamer eingeschlossen), sodass ich auch in Zukunft dem fzs stets zur Verfügung stehen kann. 200

201 Bewerbung 53-6-AS4 Studischaft Leibniz Uni Hannover fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-AS4 Name: Studischaft Leibniz Uni Hannover TOP 06: Wahlen Bewerbung Studischaft Leibniz Uni Hannover Bewerbung für AS Hiermit möchte die Studischaft der Leibniz Uni Hannover für den AS kandidieren; da wir uns als Neu-Mitglieder gerne direkt aktiv in die Arbeit des fzs einbringen möchten. Eine weitere Begründung der Bewerbung erfolgt (wenn erwünscht) mündlich. Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Biografie 201

202 Bewerbung 53-6-S02 Johannes Starosta fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S02 Name: Johannes Starosta TOP 06: Wahlen Bewerbung Johannes Starosta Geschlecht: männlich Liebe Mitgliederversammlung, Geburtsdatum: hiermit kandidiere ich für eine dritte Amtszeit für den Ausschuss Sozialpolitik. Nachdem ich in der letzten Amtszeit leider mich aufgrund meiner Bachelorarbeit nicht so stark einbringen konnte, habe ich nun wieder mehr Zeitkapazitäten und würde mich freuen, wenn ihr mir dafür eurer Vertrauen schenkt. Biografie Geburt, Schule, Studium 202

203 Bewerbung 53-6-FI-05 Johannes Starosta fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FI-05 Name: Johannes Starosta TOP 06: Wahlen Bewerbung Johannes Starosta Liebe Mitgliederversammlung, hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Finanzen. Ich bin seit 2013 im fzs aktiv und seit 2010 an der Studierendenschaft in diversen Gremien der studentischen und universitäten Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Selbstverwaltung. Davon war ich zwei SemesterMitglied im Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments, einmal als Vorsitzender. Biografie Geburt, Schule, Studium 203

204 Bewerbung 53-6-VS9 Silke Hansmann fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS9 Name: Silke Hansmann TOP 06: Wahlen Bewerbung Silke Hansmann Liebe Mitglieder und Aktive, hiermit möchte ich gernefür den Ausschuss VS/PM kandidieren. Ich habe Lust mich im Ausschuss zu beteiligen. Insbesondere hat mich der aktuelle Flyer zum allgemeinpolitischen Mandat motiviert für den Ausschuss zu kandidieren. Über eure Unterstützung würde ich mich freuen. Biografie Geschlecht: weiblich Geburtsdatum:

205 Bewerbung 53-6-VS10 Bastian Saß fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS10 Name: Bastian Saß TOP 06: Wahlen Bewerbung Bastian Saß Geschlecht: männlich Liebe Mitglieder, Geburtsdatum: 28. Januar 1979 gerne möchte ich mich ein zweites Jahr im Ausschuss Verfasste Student*innenschaft/Politisches Mandat engagieren und kandiere hiermit für das Jahr 2015/16. Meine Schwerpunkte im Sinne des eingebrachten Arbeitsprogramms für den Ausschuss würde ich in den Bereichen VS-Reader, Politisches Mandat und Spaß sehen. Biografie - vorhanden - 205

206 Bewerbung 53-6-S03 Michael Schema fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S03 Name: Michael Schema TOP 06: Wahlen Bewerbung Michael Schema Möchte noch mal Platscher im Ausschuss SoPo einsetzen! Biografie - Geschlecht: männlich Geburtsdatum:

207 Bewerbung 53-6-VS11 Ann-Ca Düppe fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS11 Name: TOP 06: Wahlen Bewerbung Ann-Ca Düppe Hiermit kandidiere ich, Tante Ann-Ca, für den Ausschuss VSPM. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Biografie 207

208 Bewerbung 53-6-FI05 Simon Merkt fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FI05 Name: Simon Merkt TOP 06: Wahlen Bewerbung Simon Merkt Hiermit bewerbe ich mich für denausschuss Finanzendes fzs. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Ich studiere zur Zeit Mathematik an der Uni Bonn und interessiere mich schon seit längerem für Hochschulpolitik. Sositzeich unter anderem im Studierendenparlament. Dort engagiere ich mich insbesondere im Haushaltsausschuss und konnte dort auch schon einige Erfahrung mit Haushalten sammeln. Außerdem beschäftige ich mich dort mit der Erstellung von Kriterienkatalogen. Mit diesem Hintergrund möchte ich mich nun auch im fzs einbringen. Genauer imausschuss Finanzen, den ich die vergangenen zwei Tage als Gast kennenlernen durfte. Simon Merkt Biografie - 208

209 Bewerbung 53-6-FI-06 Anna Kirchner fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-FI-06 Name: Anna Kirchner TOP 06: Wahlen Bewerbung Anna Kirchner Liebe Mitglieder, liebe Interessierte, hiermit möchte ich für eine Mitgliedschaft im Ausschuss Finanzen kandidieren. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Ich war bereits in der Legislatur 14/15 in diesem Ausschuss und würde mich freuen, wenn ich weiter in diesem arbeiten dürfte. Biografie 14/15 Ausschuss Finanzen des fzs 2014 AStA Vorstand der FH Aachen 13/14 Kassenwartin des Fachschaftsrates Chemie und Biotechnologie an der FH Aachen 209

210 Bewerbung 53-6-S04 Enrico Zienke fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S04 Name: Enrico Zienke TOP 06: Wahlen Bewerbung Enrico Zienke Kandidiere für Ausschuss Sozialpolitik Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Biografie Aktuell Sozialreferent im AStA der Uni Göttingen 210

211 Bewerbung 53-6-S05 Kirsten Schöffel fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S05 Name: Kirsten Schöffel TOP 06: Wahlen Bewerbung Kirsten Schöffel Hallo zusammen, hiermit möchte ich für eine weitere Amtszeit im Ausschuss Sozialpolitik kandidieren. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Ich bin jetzt seit 2012 im Au SoPo aktiv und möchte mein Egagement gerne weiter fortsetzen. Mir hat die Arbeit immer Spaß gemacht und wird sie bestimmt auch weiterhin. Meine ihaltlichen Schwerpunkte in der SoPo-Arbeit liegen bei der Sozial- und Arbeitsrechtlichen-Beratung von Studierenden. Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße und eine schöne restliche MV wünscht euch Kirsten Biografie Ich bin Kirsten. Komme aus Göttingen. Studiere Politikwissenschaft. War 2013 Sozialreferentin im AStA der Uni Göttingen. Bin seit Anfang 2012 im Auschuss Sozialpolitik aktiv. 211

212 Bewerbung 53-6-S06 Paul Baumann fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S06 Name: Paul Baumann TOP 06: Wahlen Bewerbung Paul Baumann Hallo zusammen, hiermit kandidiere ich für den AusschussSozialpolitik. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Ich habe bislang noch keine Erfahrung in den Ausschüssen des fzs sammeln können. Daher bin ich vollkommenunbefangenwas diearbeit in diesem Ausschuss angeht.da der Ausschuss in dem Jahr 14/15 keine klarenergebnisse für den Verband hervorgebracht hat, unserem AStA und auch mir das Thema allerdings sehr am Herzen liegt, möchte ich mich im kommenden Jahr dafür engagieren. Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Paul Biografie Ich bin Paul, komme aus Aachen und studiere Elektrotechnik an der FH Aachen. seit 2013 im AStA aktiv 212

213 Bewerbung 53-6-S06 Paul Baumann seit 2014 Vorstandsmitglied seit 2014 Mitglied des akademischen Senats der FH Aachen aktuell: Vorsitzender des AStA 213

214 Bewerbung 53-6-S07 Isabella Albert fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S07 Name: TOP 06: Wahlen Bewerbung Isabella Albert Sozialpolitik Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Biografie 214

215 Bewerbung 53-6-S08 Daniel Gaittet fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S08 Name: TOP 06: Wahlen Bewerbung Daniel Gaittet Sozialpolitik Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Biografie 215

216 Bewerbung 53-6-S09 David Kaupp fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S09 Name: TOP 06: Wahlen Bewerbung David Kaupp Sozialpolitik Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Biografie 216

217 Bewerbung 53-6-ADB01 Ronja Hesse fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-ADB01 Name: Ronja Hesse TOP 06: Wahlen Bewerbung Ronja Hesse Bewerbung als Antidiskriminierungsbeauftragte Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Nachdem ich auf der 2. AS-Sitzung des 52. AS in Hannover als Antidiskriminierungsbeauftragte nachgewählt worden bin, möchte ich mich nun wieder zu Wahl stellen lassen, um das Amt und die dazugehörigen Aufgaben sinnvoll in die nächste Legislatur zu begleiten und Aufgaben weiterzuführen und auszuweiten. Ich empfinde das Amt der Antidiskriminierungsbeauftragten als ein sehr wichtiges und zentrales, um die Arbeit im Verband zu unterstützen und sie für alle Beteiligten angenehm und nicht diskriminierend zu gestalten. Diskriminierung passiert überall, wo es Ausgrenzung und Ablehnung in Kombination mit einem Machtgefälle gibt. Diese Voraussetzungen sind innerhalb unserer Gesellschaft auf allen Ebenen vorhanden und werden auch in alle kleineren Einheiten mit hineingetragen; deswegen ist es auch im fzs wichtig, sich mit diesen Themen zu konfrontieren. Diskriminiert wird auf verschiedensten Ebenen, ob aktiv durch Personen, oder passiv und oft unbemerkt durch ausschließende Strukturen. Auch sollte man sich der verschiedenen Arten der Diskriminierung bewusst sein und reflektieren, wie sie sich gegenseitig intersektionell bedingen und akkumulieren. 217

218 Bewerbung 53-6-ADB01 Ronja Hesse Es gibt verschiedene Gebiete in denen ich momentan, als Teil eines kleinen Teams, meine Aufgaben sehen würde. Diese sind zum einen, präventiv durch Aufklärung und durch das Schaffen von angemessenen, nicht ausschließenden Strukturen Diskriminierung vorzubeugen, sowie zum anderen begleitend als eine Art Kontrollorgan zu wirken. Dazu kommt selbstverständlich die Verfügbarkeit als Ansprechperson für diskriminierte Menschen innerhalb des fzs; eine Aufgabe, die ich als sehr wichtigen Teil meiner Arbeit erachten würde. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ich mich aktiv dafür einsetzen möchte, die Antidiskriminierungsvorschrift umzusetzen. Ich beschäftige mich seit Beginn meines Studiums intensiv mit verschiedenen Diskriminierungsformen und habe insbesondere durch die Vorbereitung der Mitgliederversammlung einige Erfahrungen mit der praktischen Arbeit sammeln können. Der fzs hat einen wichtigen Schritt zur Thematisierung und Reflektion von Diskriminierung durch die Schaffung dieser Ämter gemacht und ich möchte gerne, da ich die Relevanz der Problematik sehe, unterstützend mitwirken und aktiv und kreativ gemeinsam mit einem kleinen Team an diesem Thema arbeiten. Vielen Dank, Ronja Hesse Biografie Studentin an der Universität Lüneburg im Studienfach Studium Individuale. 218

219 Bewerbung 53-6-ADB02 Lina Taube fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-ADB02 Name: Lina Taube TOP 06: Wahlen Bewerbung Lina Taube Ich kandidiere als Diskriminierungsbeauftragte Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Biografie

220 Bewerbung 53-6-Int5 Aljoscha Dalkner fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-Int5 Name: Aljoscha Dalkner TOP 06: Wahlen Bewerbung Aljoscha Dalkner Hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Internationales. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Biografie. 220

221 Bewerbung 53-6-ASR2 Aljoscha Dalkner fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-ASR2 Name: Aljoscha Dalkner TOP 06: Wahlen Bewerbung Aljoscha Dalkner Hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Studienreform. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Biografie. 221

222 Bewerbung 53-6-ADB03 Stephan Baglikow fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-ADB03 Name: Stephan Baglikow TOP 06: Wahlen Bewerbung Stephan Baglikow Bewerbung als Antidiskriminierungsbeauftragte*r Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Ich bin Stephan Baglikow und studiere seit Oktober 2014 Kulturwissenschaften an der Universität Lüneburg. Ich engagiere mich seit dem Beginn meines ersten Studiums, im Wintersemester 2013/14 an der Universität zu Lübeck, im AStA. Dort hatte ich die Möglichkeit, direkt in die Referent*innenarbeit und den Aufbau des neugegründeten Referats QuARG einzusteigen. QuARG ist das Akronym für Queer, Awareness, equal Rights und Gender Matters. Zum vergangenen Wintersemester habe ich dann mein Studium in Lübeck vorzeitig beendet und mein aktuelles Studium in Lüneburg aufgenommen. Dort schloss ich mich zunächst dem Antirassismus-Referat an, bevor ich zum Beginn der neuen Legislaturperiode gemeinsam mit zwei Kommilitoninnen ein Queer-Referat, das QuARG Lüneburg, gründete. Meine Motivation dafür und für die Arbeit als Antidiskriminierungsbeauftragter liegt in der Hoffnung, durch die Arbeit im Referat Diskriminierungen und Privilegien im universitären wie gesellschaftlichen Alltag aufzuzeigen und den Ungleichbehandlungen entgegenzuwirken. Im Juni wurde ich dann auf der dritten AS-Sitzung des 52. AS in Bonn in das Amt des Antidiskriminierungsbeauftragten im freien zusammenschluss von studentinnenschaften gewählt und möchte mich nun erneut 222

223 Bewerbung 53-6-ADB03 Stephan Baglikow auf das Amt bewerben, um die Arbeit der vergangenen Wochen im kommenden Jahr fortsetzen zu können. Während der Vorbereitung für die MV war ich bereits daran beteiligt, das Konzept der Gender-Workshops zu entwerfen und umzusetzen. Darüber hinaus habe ich die Überarbeitung der Antidiskriminierungsvorschriftund die Vorbereitung der MV aus Sicht der Antidiskriminierungsbeauftragten begleitet und mitgestaltet. Biografie Bewerbung. 223

224 Bewerbung 53-6-S10 Matthias Schröder fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S10 Name: Matthias Schröder TOP 06: Wahlen Bewerbung Matthias Schröder Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Themen: Liebe fzs-aktive, hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Sozialpolitik. Studentische Sozialpolitik ist bereits seit einiger Zeit ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Durch meine Tätigkeiten in der studentischen und akademischen Selbstverwaltung (Fachschaft, AStA, Universitätsgremien) sowie durch mein Engagement in der gewerkschaftlichen Hochschulpolitik, habe ich verschiedene Zugänge zu dem Thema erlebt. Im Zentrum stand dabei immer der offene Zugang zu Bildung, welcher in der aktuellen Gesellschaft jedoch durch viele Hürden erschwert wird. Im Ausschuss Sozialpolitik möchte ich gerne dazu beitragen, dass wir weiter daran arbeiten die sozioökonomischen Hürden zu beseitigen.das ist ein langer Weg, aber durch kleine Schritte können wir die Hürden verringern und zu einer offeneren Gesellschaft beitragen. In der kommenden Amtszeit stelle ich mir vor allem eine weitere Zusammenarbeit mit dem BAföG-Bündnis vor, in dem ich schon seit längerem aktiv bin. Hier gilt es weiterhin langfristig Druck zu machen für eine garantierte Studienfinanzierung, die verschiedenen Lebensmodelle gerecht wird und allen ein Studium nach ihren Wünschen ermöglicht. Zudem sind mir Beratungsangebote für Studieninteressierte und Studierende ein Anliegen. Diese sind ein wichtiger Beitrag, um den Zugang zu Finanzierung und anderen Unterstützungsangeboten zu ermöglichen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit! Liebe Grüße 224

225 Bewerbung 53-6-S10 Matthias Schröder Biografie Läuft. 225

226 Bewerbung 53-6-S11 Janek Heß fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-S11 Name: Janek Heß TOP 06: Wahlen Bewerbung Janek Heß Hallo zusammen, hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Sozialpolitik. Zuletzt habe ich im Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur mitgearbeitet und würde mich für die kommende Amtszeit über eine thematische Veränderung freuen. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Über eure Unterstützung würde ich mich freuen. Beste Grüße, Janek Biografie Ich heiße Janek und studiere an der Fachhochschule Erfurt Stadt- und Raumplanung in einem höheren Bachelorsemester. * seit 2012 Mitglied des Studierendenrates * seit 2013 Sprecher des Studierendenrates * seit 2013 Mitglied des akademischen Senats * seit 2013 Delegierter für die Konferenz Thüringer Studierendenschaft (KTS) * aktuell Sprecher der KTS 226

227 Bewerbung 53-6-VS12 Sven Gödde fzs-mv 53. Mitgliederversammlung des fzs August 15 in Lüneburg 53-6-VS12 Name: Sven Gödde TOP 06: Wahlen Bewerbung Sven Gödde Werte MV, ich kandidiere für einen Platz im Ausschuss Verfasste Studierendenschaft/ Politisches Mandat, meinem Lieblingsausschuss. Gerne würde ich meine Arbeit dort fortsetzen. Seit 2011 beteilige ich mich im fzs in verschiedenen Funktionen für den Bereich VS/PM, nicht nur als Ausschussmitglied, sondern auch als Referent für die Geschichte der Verfassten Studierendenschaft, als Inhaber der Projektstelle für die Wiedereinführung der VS in Baden-Württemberg (und dann anschließend als Projektkoordinator Verfasste Studierendenschaft). Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Geholfen hat mir dabei sicher mein M.A.-Abschluss in Geschichte (und Germanistik), den ich mit einer Arbeit über man ahnt es schon die Geschichte der Verfassten Studierendenschaft und des Politischen Mandats erhielt ( Der lange Streit um das Politische Mandat. Von 1969 bis 1999, von Berlin nach Bielefeld ). Ich glaub, ich kann dem Ausschuss noch etwas nützlich sein und würde mich über eure Unterstützung freuen. 227

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