fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn Reader nach der 51. MV

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1 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn Reader nach der 51. MV Stand: 14. Januar 2015

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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 TOP 02: Berichte B-01 Bericht Vorstand Änderungsantrag B-01-am Ende Änderungsantrag B-01-Ende B-02 Bericht zur Arbeit des 50. Ausschusses der Student*innenschaften B-03 Bericht des Ausschuss Sozialpolitik B-04 Bericht des Ausschuss VerfassteStudent*innenschaftpolitischesMandat B B-05 Bericht des Ausschuss Finanzen B-04 Bericht des Ausschuss VerfassteStudent*innenschaftpolitischesMandat Änderungsantrag B-04-betrifft viele B-06 Ausschussbericht Studienreform 2013/ B-07 Bericht Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur B-08 Bericht Arbeitskreis Kulturpolitik B-09 Schriftlicher Bericht zur Zwischenprüfung für das Haushaltsjahr2013/ TOP 03: Inhaltliche Anträge I-01 Studienabbruch ist kein Makel Änderungsantrag I Änderungsantrag I-01-29/ Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I-01-Modifikationsantrag zum Änderungsantrag des StuRa Heidelberg bzgl. der Zeilen

4 Inhaltsverzeichnis 51-I-02 Krankenkassenmitgliedschaft ohne Diskriminierung Änderungsantrag I & ab I-03 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit I-04 Evaluation sinnvoll gestalten Änderungsantrag I Änderungsantrag I-04-1a Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I-04-Modifikationsantrag zum Änderungsantrag des StuRa Uni Heidelberg I-05 Teilzeitstudium ermöglichen: Individuelle Lebenssituation ernstnehmen I-06 Mehr oder weniger Studieren! Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I I-07 Bildung ist keine Handelsware: Kein Einbezug des Bildungssektors in TTIP/TISA Änderungsantrag I Änderungsantrag I-07-alles I-08 Grundsatzprogramm Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I-08-36f Änderungsantrag I-08-36g Änderungsantrag I-08-38f Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I

5 Inhaltsverzeichnis Änderungsantrag I-08-56b Änderungsantrag I Änderungsantrag I-08-56a Änderungsantrag I-08-58a Änderungsantrag I Änderungsantrag I-08-58b Änderungsantrag I Änderungsantrag I-08-62f Änderungsantrag I-08-62f Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I-08-80a Änderungsantrag I II Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I-08-84a Änderungsantrag I Änderungsantrag I-08-94f Änderungsantrag I-08-94f Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I-08-98f Änderungsantrag I Änderungsantrag I f Änderungsantrag I Änderungsantrag I a Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I f Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I

6 Inhaltsverzeichnis Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I a Änderungsantrag I Änderungsantrag I ff Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I a Änderungsantrag I f Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I Änderungsantrag I a Änderungsantrag I-08-Titel Änderungsantrag I-08-Modifikationsantrag zu I I-09 IPv6 an allen Hochschulen IPv6 everywhere m) Änderungsantrag I I-10 Solidarität mit Josef-Für das Demonstrationsrecht und gegen Kriminalisierung antifaschistischen Engagements Änderungsantrag I Änderungsantrag I-10-letzte I-12 Rundfunkgebühren neu regeln Änderungsantrag I-12-alles I-13 Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens -Zivilklausel- Zukunftskongress TOP 04: Strukturelle Anträge St-02 fzs reformieren St-03 Arbeitsprogramm für 2014/ Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St-03-12M Änderungsantrag St

7 Inhaltsverzeichnis Änderungsantrag St-03-12M Änderungsantrag St-03-12M Änderungsantrag St Änderungsantrag St-03-14M Änderungsantrag St Änderungsantrag St-03-15M Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St-03-17M Änderungsantrag St Änderungsantrag St-03-18M Änderungsantrag St-03-18M Änderungsantrag St-03-18M Änderungsantrag St-03-18M Änderungsantrag St-03-18M Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St-03-49M Änderungsantrag St Änderungsantrag St-03-51, Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St St-04 Verantwortungsbewusstsein bei Reisekosten fördern Änderungsantrag St-04-alles St-05 barrierefreie Homepage Änderungsantrag St Änderungsantrag St Änderungsantrag St-05-3a Änderungsantrag St-05-3 II Änderungsantrag St Änderungsantrag St-05-4 II Änderungsantrag St-05-alles St-06 Einrichtung eines AK Studierendenschaften Technischer Hochschulen

8 Inhaltsverzeichnis TOP 05a: Satzungsneufassung Sa-neu-01 Satzungsneufassung TOP 05b: Satzungsändernde Anträge Sa-01 Bezwingung der Antragsflut Änderungsantrag Sa TOP 04: Strukturelle Anträge St-04 Verantwortungsbewusstsein bei Reisekosten fördern Änderungsantrag St Änderungsantrag St TOP 06: Finanzen Fi-01 Änderungsantrag zum Haushalt TOP 07: Wahlen 301 Bewerbung 51-W-01 Isabella Albert Bewerbung 51-W-02 Sandro Philippi Bewerbung 51-W-03 Daniel Gaittet Bewerbung 51-W-04 Jan Bormann Bewerbung 51-W-05 Johannes Starosta Bewerbung 51-W-06 Mandy Gratz Bewerbung 51-W-07 Christopher Bohlens Bewerbung 51-W-08 Philipp Bläß Bewerbung 51-W-09 Jan Cloppenburg Bewerbung 51-W-10 Norman Noél Bewerbung 51-W-11 Kirsten Schöffel Bewerbung 51-W-12 Sebastian Rohlederer Bewerbung 51-W-13 Moritz Keßler Bewerbung 51-W-14 Danielle Lichère Bewerbung 51-W-15 Carina Lang Bewerbung 51-W-16 Peter Mathes Bewerbung 51-W-17 Silke Hansmann Bewerbung 51-W-18 Markus Gehring Bewerbung 51-W-19 Anna Sophia Bauer Bewerbung 51-W-20 Jan S. Weber Bewerbung 51-W-21 Alexander Buchheister Bewerbung 51-W-22 Matthias Nick Bewerbung 51-W-23 Heike Wehage Bewerbung 51-W-24 Matthias Nick

9 Inhaltsverzeichnis Bewerbung 51-W-25 Tobias Warkentin Bewerbung 51-W-26 Florian Pranghe Bewerbung 51-W-27 Katharina Mahrt Bewerbung 51-W-28 Alexander Buchheister Bewerbung 51-W-29 Anna Kirchner Bewerbung 51-W-30 Dominik Bennett Bewerbung 51-W-31 Steffen Regis Bewerbung 51-W-33 Peter Mathes Bewerbung 51-W-34 Hildegard Zürn Bewerbung 51-W-35 Bastian Saß Bewerbung 51-W-36 Franziska Hilbrandt Bewerbung 51-W-37 Christian Korff Bewerbung 51-W-38 Michael Schema Bewerbung 51-W-39 Silke Hansmann TOP 08: Initiativanträge Ini-1 Aufklärungsmaterial zu Studentenverbindungen und Burschenschaften Ini-2 Friedensbewegung als Leitbewegung Für einenstudentischenfriedensverband Ini-3 Die Abschaffung der Kulturwissenschaften stoppen!! Ini-4 Kein Platz für Antisemitismus Änderungsantrag Ini Ini-5 Revolution Bildung unterstützen Mobilisieren zum 27.Sept

10 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-B-01 AntragstellerInnen: Vorstand TOP 02: Berichte Bericht Vorstand Allgemeines Abgesehen vom kontinuierlich anfallenden Verwaltungsaufwand, den wöchentlich anfallenden Überweisungen und Abrechnungen, den praktischen Hilfe-und- Info-Anfragen von lokalen Studierendenschaften/Studierenden und dem allgemeinen Mailing und sonstigen Gesprächen, haben wir uns folgenden Dingen gewidmet: Europawahl: Erstellung von Wahlprüfsteinen und Wahlkompass (in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Internationales), Verschickung an die Parteien, Zusammenstellung und Veröffentlichung. Homepage: Mit der Sinnwerkstatt wurde der Zeitplan August: Fertigstellung Homepage und Oktober: Fertigstellung interner Teil besprochen, ebenso die Anforderungen an beide konkretisiert und das Lasten-/Pflichtenheft besprochen. Wir danken Erik und Paul für die Unterstützung. Beschäftigung mit der studentischen Krankenversicherung: Im Zuge der Vorund Nachbereitung des BuKsS zusammen mit dem Ausschuss Sozialpolitik, dazu erfolgt aktuell die Erstellung von Info-Material, das Studierendenschaften vor allem für Ersti-Tüten und auch generell zur Verfügung gestellt werden soll, und ein Antrag an die MV, damit der dringend notwendige politische Forderungsprozess initiiert werden kann. Seitens der lokalen Beratungen vor Ort erfahren wir reges Interesse und Feedback, dass hier enormer Verbesserungsbedarf für Studierende besteht. 10

11 51-B-01 Bericht Vorstand Bologna-Umfrage: Wurde veröffentlicht, nach der Vorarbeit von ASR ist hier insbesondere der Einsatz von Malte aus München und natürlich Navina, die die Umfrage praktisch umsetzt, sowie der Studierendenschaft der FH Aachen, die die Personalkosten der Umfrage finanziert, zu danken. Bologna-Konferenz: Aktive Planung läuft, soll Anfang August in Bonn stattfinden. Die meisten Referierenden sind angefragt und die meisten Antworten dazu sind auch schon da. Wir danken den unterstützenden Studierendenschaften und Landesstudierendenvertretungen. fclr: Der Aktionsmonat wurde in Zusammenarbeit mit dem BAS vorbereitet (Plakat, Pressearbeit, etc.) und Nele setzt sich auch intensiv in der praktischen Unterstützung vor Ort ein. Wir lassen außerdem gerade einen Image-Film drehen. Vorbereitung gmg-tage: Die Aktionstage im kommenden Herbst wurden von Anna mit den Teilnehmer*innen Vorbereitungsseminars vorbereitet, geplant ist auch ein How-to-Aktionstage. Entwurf Wahlprüfsteine Landtagwahlen: Abstimmungen mit den jeweiligen Landesstudierendenvertretungen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg laufen. Die Anträge an das BMBF für das kommende Jahr sind in Zusammenarbeit mit Isabella, Dominic, Nele und Anna geschrieben und verschickt. Die Antwort des BMBF ist im September zu erwarten. Wiederbelebung AK Antifa/Antira: Das von Nele begleitete Treffen im Mai lief sehr positiv und ergebnisorientiert, es gibt deutlich mehr Beteiligung als in den Vorjahren, nächstes Treffen ist im Juli. Gründung AK Kulturpolitik: Ebenfalls nächstes Treffen im Juli und reges Interesse seitens Studierendenschaften. Wir danken Dominic und Sabrina für die Orga, Umfrage-Entwicklung und Sichtung, sowie die inhaltliche Gestaltung vor Ort sowie dem AStA Kassel für die Ausrichtung der beiden Arbeitskreissitzungen. Der AK Nachhaltigkeit hat getagt und sich damit an einem größeren Bündnistreffen studentischen Nachhaltigkeitsinitiativen am vergangenen Wochenende in Dresden beteiligt. Kommunikation mit dem Amtsgericht bezüglich Satzungsänderungen: Verläuft begrenzt erfolgreich, hier wurde seitens des Amtsgerichts inzwischen zu einer Satzungsneufassung geraten (siehe betreffender TOP der MV). 11

12 51-B-01 Bericht Vorstand Wir freuen uns, die BuFaK WiSo durch die Postannahme unterstützen zu können. Das Geschäftsstellenteam leistet großartige Arbeit, wir danken an dieser Stelle für die Unterstützung in den letzten Monaten. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / PMen und Presseresonanz Siehe Homepage (Pressespiegel und Pressemitteilungen). Weitere Medienanfragen wurden von uns beantwortet/weitergeleitet. Seminare Seit der MV in Dortmund fanden sowohl der Winterkongress als auch der Bundeskongress studentischer Sozialpolitik statt. Beide Seminare waren hervorragend besucht und zeichneten sich durch aktive Teilnehmer*innen aus. Wir gestalten den jeweiligen Follow-Up-Prozess zu beiden Seminaren aktiv mit. Außerdem fand das HoFi-Symposium gute Resonanz. Es konnte ein hochwertiges Programm mit knapp 20 Workshops organisiert werden und es waren insgesamt über 50 Menschen dabei, darunter auch einige HoPo- und fzs-neulinge. Durch weitere eingeworbene Mittel aus Berlin und Lüneburg konnte das Symposium letztlich ausreichend finanziert werden. Die Ergebnisse werden in den kommenden Tagen veröffentlicht. Im Juni fand das Vernetzungs-und Vorbereitungstreffen für die Aktionstage gesellschaft macht geschlecht in Leipzig statt, im Juli steht das Vernetzungstreffen der Frauen- und Genderreferate in Mannheim aus. Nachdem das monatelang für BaWü geplante Seminar zu Finanzen in Studierendenschaften abgesagt wurde, haben wir uns mit der Option von Webseminaren befasst. Der erste Testlauf im Juli verlief sehr positiv. Bündnisarbeit BAföG-Bündnis: Aktive Bündnisarbeit zu einer sinnvolleren Novellierung als dem, was bislang von der Großen Koalition geplant ist. Im Bündnis sind diverse Gewerkschaften, Hochschulgruppen etc. aktiv (siehe auch fzs-pmen), wir bereiten die Homepage dazu vor, haben Positionspapier sowohl redaktionell überarbeitet, als auch gelayoutet, als auch Anschreiben entworfen und Adressen von Empfänger*innen in Bundestag und Landesministerien zusammengestellt. 12

13 51-B-01 Bericht Vorstand Unterstützung des Bildungsstreiks: Anwesenheit auf den Bündnistreffen in Halle, Frankfurt und Magdeburg, Bereitstellung von Geld, Infrastruktur, Pressearbeit, Flyerlayout, Bündnispartner*innenansprache. Termine April: 7.4. LAK Niedersachsen (Hannover) MV Dortmund (Dortmund) Treffen BAföG-Bündnis und ABS-KO LAT NRW und Hochschulzukunftsgesetz Telko AG Aktion Bildungsstreik2014 und fzs-vorstellung Uni Bielefeld BdWi-MV (Heidelberg) MHH Kampagnentreffen Mai: 2.5. AK AntiFa/AntiRa und AK Kulturpoliktik (Kassel) Ausschuss Finanzen (Lüneburg) 4.5. Podiumsdiskussion sds (Frankfurt) 5.5. Bologna-AG (Berlin) 6.5. fzs-vorstellung KatHo Aachen 7.5. LAK S-H 9.5. GEW-Bildungsstreik-Vorstellung (Steinbach) Bildungsstreik-Konfrenz (Frankfurt) fzs-vorstellung StuRa Freiburg fzs-vorstellung StuPa HS Wismar Juso-HSG-BKT Bundeskongress Studentischer Sozialpolitik (Kiel) Ausschuss SoPo (Berlin) BAföG: Treffen DGB Jugend 13

14 51-B-01 Bericht Vorstand HRK-Nexus Tagung Service-Learning Juni 3.6. fzs-vorstellung KIT (Karlsruhe) 4.5. fzs-vorstellung Leuphana Uni Lüneburg 5.6. KTS-Sitzung (Erfurt) AS-Sitzung KPA-Sitzung (Berlin) Vorbereitungsseminar Aktionstage (Leipzig) Presse-Koordinationsbesprechung im StuRa Leipzig zur Kürzer geht s nicht-demo (mit Transpi-Malen) Bildungsstreikvernetzungstreffen Magdeburg BaföG-Bündnistreffen (Berlin) Sinnwerkstatt (Berlin) Demo Kürzer geht s nicht (Leipzig) Poolvernetzungstreffen (Darmstadt)... und mehrere Telefonkonferenzen pro Woche AntragstellerInnen Vorstand 14

15 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn B-01-am Ende AntragstellerInnen: Vorstand 51-B-01 Bericht Vorstand (Berichte) Änderungsantrag B-01-am Ende Ergänze für Juli: Allgemeines Abgesehen vom kontinuierlich anfallenden Verwaltungsaufwand, den wöchentlich anfallenden Überweisungen und Abrechnungen, den praktischen Hilfe-und- Info-Anfragen von lokalen Studierendenschaften/Studierenden und dem allgemeinen Mailing und sonstigen Gesprächen, haben wir uns folgenden Dingen gewidmet:homepage: Mit der Sinnwerkstatt wurde nochmal das Layout sowie weitere Dinge zum internen Teil besprochen, aktuell beschäftigen wir uns mit der Perspektive des ingumzugs und mit Serverfragen. Bologna-Umfrage: Beginn der Auswertung und Veröffentlichung. Wie üblich nahmen in den Wochen vor der MV die Vorbereitung derselben sowie die Vorbereitung der Bolognakonferenz viel Zeit in Anspruch. Stellungnahme zum Referentenentwurf der 25. BAföG-Novellierung. Das Geschäftsstellenteam leistet großartige Arbeit, wir danken an dieser Stelle für die Unterstützung in den letzten Monaten, insbesondere bei der Vorbereitung der MV und der Bolognakonferenz. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / PMen und Presseresonanz Siehe Homepage (Pressespiegel und Pressemitteilungen). Weitere Medienanfragen wurden von uns beantwortet/weitergeleitet. Seminare 15

16 Änderungsantrag B-01-am Ende Das HoPo-EInstiegsseminar in Worms lief gut und war gut besucht, die ersten Anmeldungen für das Seminar in Erfurt sind auch schon da. Termine: HoPo-Einstiegsseminar in Worms ( ) Ausschuss Finanzen in Köln ( ) Landessprecher*innenrat der KSS in Leipzig (18.07.) Bologna-Konferenz in Bonn ( ) BMBF-Gespräch zur BAfög-Novellierung in Berlin (01.08.) 51. Mitgliederversammlung, Bonn ( ) AntragstellerInnen Vorstand 16

17 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn B-01-Ende AntragstellerInnen: Vorstand 51-B-01 Bericht Vorstand (Berichte) Änderungsantrag B-01-Ende Nachreichung Fördermitglieder Fördermitglieder sind: Uni der Künste Berlin 100 e Uni Erfurt 250 e TU Ilmenau 350 e Uni Lüneburg 2 e Uni Greifswald 500 e Uni Magdeburg 500 e Uni Rostock e Bald kommen noch die HS Wismar und die Uni Hamburg hinzu, die wegen unvollständiger Daten am ersten Tag der MV noch nicht aufgenommen werden konnten. Zum 1. Oktober wird die Uni Lüneburg vom Förder- zum Vollmitglied. Begründung Nachtrag zum Antrag 50-St

18 Änderungsantrag B-01-Ende AntragstellerInnen Vorstand 18

19 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-B-02 AntragstellerInnen: Heike Wehage TOP 02: Berichte Bericht zur Arbeit des 50. Ausschusses der Student*innenschaften Seit der letzten Mitgliederversammlung (MV) hat eine Sitzung des Ausschusses der Student*innenschaften (AS) vom Mai 2014 in Berlin stattgefunden. Daran haben alle AS-Mitglieder mit Delegationen teilgenommen. Der AS hat auf der Sitzung das Protokoll der 48. MV in Regensburg beschlossen. Das Protokoll der 47. MV in Fulda lag nicht vor und liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Einreichung des Berichts nicht vor. Weiterhin hat der AS in Zusammenarbeit mit dem Vorstand einen Haushaltsplan für die kommende Legislatur unter der Berücksichtigung aller bekannten Austritte von Mitgliedern erstellt. Auf Anregung von Isabella Albert hat der AS aufgrund der Entfernung und daher zu erwartenden Reisekosten für das Boardmeeting in Aserbaidschan eine quotierte Zweierdelegation und eine Ausschreibung beschlossen. Aufgrund eines Schreibens an den fzs des Amtsgerichtes, in dem die Eintragung von Satzungsänderungen wegen vieler weiterer noch nicht eingetragenen Satzungsänderungen verweigert und eine Satzungsneufassung empfohlen wird, beschloss der AS mit dem Vorstand einen Antrag auf Satzungsneufassung einzureichen. Der AS hat sich darauf geeinigt, einen Antrag zum Arbeitsprogramm in einem Pad zu erstellen und anschließend einzureichen. 19

20 51-B-02 Bericht zur Arbeit des 50. Ausschusses der Student*innenschaften Ein Abkürzungsverzeichnis wurde von AS-Delegationsmitgliedern und weiteren Interessierten erarbeitet. Da zum Zeitpunkt der AS-Sitzung keine Zusage aus Bonn zur Ausrichtung der MV vorlag, hat der AS den Termin der MV und die Antragsfrist beschlossen, aber dem Vorstand bei der Wahl des Ortes freie Hand gegeben. Begründung Da der AS auf seiner SItzung versäumt hat, über den Bericht zur MV und dessen Einreichung zu reden, wurde dieser Bericht von einer Einzelperson geschrieben und eingereicht. Daher müssen nicht notwendiger Weise alle AS- Mitglieder damit einverstanden sein. Ich wollte aber vermeiden, dass gar kein Bericht über die Arbeit des 50. AS in der Verschickung vorliegt. AntragstellerInnen Heike Wehage 20

21 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-B-03 AntragstellerInnen: Ausschuss Sozialpolitik TOP 02: Berichte Bericht des Ausschuss Sozialpolitik Bericht des Ausschusses Sozialpolitik für die Amtszeit 2013/2014 Der Ausschuss möchte zunächst darauf hinweisen, dass es nicht möglich war, das Arbeitsprogramm in seiner beschlossenen Form abzuarbeiten. Ein Teil der Arbeitspakete war bereits auf der konstituierenden Sitzung des Ausschusses obsolet, da eine entsprechende Beschlusslage des Verbandes bereits vorhanden war. Ansonsten gab es diverse aktuelle Themen, die vom Ausschuss bearbeitet wurden, die aber so vorher nicht im Arbeitsprogramm auftauchten. Ausschusssitzungen-Allgemeines Der Ausschuss Sozialpolitik hat sich zu insgesamt fünf Ausschusssitzungen getroffen. Erfreulicherweise konnten alle nach der Mitgliederversammlung in Fulda frei gebliebenen Plätze später noch besetzt werden. Außerdem hat der Ausschuss vier Menschen in den Ausschuss kooptiert. In diesem Zusammenhang möchte der Ausschuss anmerken, dass wir es sehr schade finden, wenn sich mensch in einen Ausschuss wählen lässt, aber dann an keiner Sitzung teilnimmt. So sehr wir natürlich Verständnis dafür haben, dass im Laufe einer Amtszeit nicht mehr genug Zeit für das ehrenamtliche Engagement im Ausschuss vorhanden ist, würden wir uns aber wünschen, dass Leute dann zurücktreten, um anderen Interessierten eine Mitgliedschaft im Ausschuss zu ermöglichen. So war das Zustandekommen der Beschlussfähigkeit leider meist nur sehr kurzfristig absehbar, was die Planung nicht gerade erleichterte. 21

22 51-B-03 Bericht des Ausschuss Sozialpolitik Der Ausschuss befürwortet die Einbindung von anderen Ausschüssen bei der Endredaktion von Anträgen an die MV, um allen Argumenten möglichst frühzeitig Raum zu gewähren, sieht jedoch aufgrund des mangelnden Rücklaufes darin keinen höheren Erkenntnisgewinn mehr. Psychosoziale Beratung Der Ausschuss hat die Umfrage zum aktuellen Stand in den Studierendenschaften ausgewertet.insgesamt hielt sich der Rücklauf leider stark in Grenzen, sodass keine allgemeingültigen Aussagen gewonnen werden konnten. Internationale Wohnraumkampagne Der Ausschuss Sozialpolitik hat die gemeinsame Wohnraumkampagne von fzs, ÖH, VSS, UNEF und UDU begleitet, unter anderem durch Unterstützung bei der inhaltlichen Gestaltung der Postkartenaktion. uniassist e.v. Aufgrund vermehrter Anfragen an den Verband zur Problematik der Zulassungsstelle für ausländische Studierende UniAssist e.v. hat sich der Ausschuss mit der aktuellen Zulassung ausländischer Studierender beschäftigt. Dabei wurde festgestellt, dass die aktuelle Praxis stark diskriminierend und sozial selektiv ist. Daher hat der Ausschuss einen Antrag zur inhaltlichen Positionierung des Verbandes erarbeitet, welcher von der Mitgliederversammlung in Bremen beschlossen wurde. Rundfunkbeitrag Da die aktuellen Regelungen zum Rundfunkbeitrag in vielerlei Hinsicht zu kurz greifen, wurde durch den Ausschuss Sozialpolitik eine Positionierung erarbeitet. Der Antrag wurdein geänderter Form durch die Mitgliederversammlung in Bremenbeschlossen. Bundeskongress studentische Sozialpolitik Der Ausschuss hat sich aktiv in die inhaltliche Gestaltung des Bundeskongresses eingebracht. Er fand vom 16. bis 18. Mai 2014 in Kiel statt und war sehr gut besucht. Es fanden unter anderem Workshops und Vorträge zu folgenden Themen statt: Aktuelle Entwicklungen beim BAFöG und studentischen Wohnen 22

23 51-B-03 Bericht des Ausschuss Sozialpolitik Studieren mit Kind/Familie: Probleme & best-practice am Beispiel des Projektes Familie und Campus des AStA der Universität Kiel Studentische Krankenversicherung Beratung vor Ort Möglichkeiten und rechtliche Grenzen Prekäre Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen/Studentische Beschäftigte Diskussion zu Perspektiven Studentische Krankenversicherung Bei der Diskussion auf dem Bundeskongress konnten diverse Problemfelder der aktuellen Regelungen der studentischen Krankenversicherung identifiziert werden. Der Ausschuss hat sich weiter mit der Thematik beschäftigt und in der Folge eine Positionierung zur Reform der studentischen Krankenversicherung erarbeitet. Sie wird als inhaltlicher Antrag zur Mitgliederversammlung in Bonn eingereicht. Außerdem wurde Informationsmaterial für Studierende und Studieninteressierte erstellt. Grundsatzprogramm Der Ausschuss hat die vorhandene Beschlusslage gesichtet und auf dieser Basis Teile für das Grundsatzprogramm für die sozialpolitische Arbeit des Verbandes erarbeitet. Es soll auf der nächsten Mitgliederversammlung im Rahmen des Grundsatzprogrammes eingebracht werden. Reader Der Ausschuss Sozialpolitik hat den Reader Studierende mit Kind in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle aktualisiert und überarbeitet, er kann über die Webseite bestellt werden. Der Ausschuss hat die Schlussredaktion des Readers Studierenden mit Behinderung übernommen.er kann über die Webseite bestellt werden. Außerdem arbeitet der Ausschuss an einer Broschüre mit Hinweisen zur Wohnungssuche. Sie soll rechtzeitig zum Wintersemester 2014/15 verfügbar sein, um sie dann den wohnungssuchenden Studienanfänger*innen zur Verfügung stellen zu können. AntragstellerInnen Ausschuss Sozialpolitik 23

24 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-B-04 AntragstellerInnen: Ausschuss VSPM TOP 02: Berichte Bericht des Ausschuss VerfassteStudent*innenschaftpolitischesMandat Bericht des Ausschusses Verfasste Student*innenschaft / Politisches Mandat Ausschussmitglieder: Anja Zürn (Uni Würzburg), Ann-Cathrin Düppe (FH Nürnberg), Daniel Gaittet (Uni Regensburg), Frederik Bossmeyer (FH Aachen), Jan Jeschke (FH Brandenburg), Jan Simon Weber (Uni Frankfurt/Main), Luisa Schwab (Uni Köln), Mike Karst (Uni Köln), Norman Noél (FU Hagen), Lisa Coburger (Uni Kassel) Auf der konstituierenden Ausschusssitzung in Goslar wurden Sven Gödde und Dominik Bennett kooptiert. Bei seiner vierten Sitzung in Berlin hat der Ausschuss zudem Isabella Albert und Jonna Ruth Klein kooptiert. Auf der fünften Sitzung in Jülich wurde Anna Kirchner kooptiert. Als Ausschusskoordinator wurde Mike Karst gewählt. Der Ausschuss hat bis zur Verschickungsfrist zur 51. MV fünf Mal getagt. Die Konstituierung fand gemeinsam mit den anderen Ausschüssen in Goslar statt, weitere Sitzungen wurde im AStA der TU Berlin im Oktober, der FH Nürnberg im Dezember, der Geschäftsstelle in Berlin im Mai sowie im AStA der FH Aachen in Jülich im Juni beherbergt. Zudem fanden bis zur Verschickungsfrist drei Telefonkonferenzen statt. 24

25 51-B-04 Bericht des Ausschuss VerfassteStudent*innenschaftpolitischesMandat Hochschultypen Im März fand das von der MV beschlossene Seminar zum Thema Hochschultypen im Rahmen des Winterkongresses in Würzburg statt. Aus Sicht des Ausschusses war die Organisation durch Vorstand und Geschäftsstelle sehr gut. Die inhaltliche Ausgestaltung, die dem Ausschuss oblag, wurde im Vorfeld mit dem Vorstand diskutiert und entsprechend durchgeführt. Bei einigen sehr spannenden Inputs und Diskussionen konnten sowohl Einsteiger*innen in die Thematik als auch bereits erfahrene Menschen ihre jeweilige Sicht der Dinge einbringen. Insbesondere konnten die besonders breiten Kritikfelder dabei offengelegt werden. Die Ergebnissicherung übernahm der Ausschuss. Ein wesentliches Ergebnis der Debatte ist der Antrag zu Hochschultypen, der der MV zur Beschlussfassung vorliegt Einstiegsseminare Bei der Planung und Durchführung der HoPo-Einstigsseminare wurde der Ausschuss nicht eingebunden Neu gegründete Student*innenschaften Die geplante Handreichung für Student*innen in neu gegründeten Hochschulen/Student*innenschaften ist nicht nur inhaltlich fertiggestellt, sondern auch gelayoutet. Auf welchem Weg diese Informationen über die Geschäftsstelle oder den Vorstand zu beziehen sind, ist bisher unklar LAK Bayern Der Kontakt zur Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern steht; insbesondere durch Personalüberschneidungen zwischen LAK-Sprecher*innen und Ausschuss. Zum Ausloten der gemeinsamen Möglichkeiten fand (wie im Arbeitsprogramm vorgesehen) eine gemeinsame Sitzung im Dezember statt. Außerdem waren zwei Mitglieder des Ausschusses im Nachklang der gemeinsamen Sitzung auf der Input-orientierten zweitägigen LAK Bayern im Januar in Passau. Inzwischen hat die LAK Bayern sogar einen Arbeitskreis VS eingerichtet, für den auch ein Ausschussmitglied Ansprechpartner ist. Die Zusammenarbeit lief alles in allem in diesem Amtsjahr sehr gut. 25

26 51-B-04 Bericht des Ausschuss VerfassteStudent*innenschaftpolitischesMandat 49 BbHG Der Ausschuss hat sich näher mit der Novelle des BbHG befasst und dazu Johannes von der BrandStuVe zur Sitzung nach Berlin (Oktober) eingeladen. Das Treffen war fruchtbar. Gemeinsame Handlungsoptionen wurden trotz Ungereimtheiten in der Vergangenheit (insbesondere von anderen Verbandsgremien) ermittelt. Im Wesentlichen läuft der Kontakt nun über eines der Ausschussmitglieder. Von besonderem Interesse ist diese HSG-Novelle wegen der einzigartigen Konstruktion des Landeshochschulrates, den es nur in Brandenburg gibt. 58 VS nach Europa tragen Dieser Auftrag der MV, der sowohl dem Ausschuss Internationales als auch dem Ausschuss VS/PM in der Vergangenheit immer wieder aufgegeben wurde, wird nun endlich angepackt. Zu diesem Zwecke gab es bereits einen regen Austausch zwischen Mitgliedern beider Ausschüsse. Der Ausschuss Internationales und die ESU equality coordinator haben zugesagt, für Unterstützung eines noch zu schreibenden Papiers zu werben. Bereits auf dem letzten TOPIC meeting (Netzwerk innerhalb von ESU in dem der fzs sich verortet) in Berlin wurde dies angesprochen. Des Weiteren wurde sich darauf verständigt, dass perspektivisch ein ESU Projekt zur demokratischen Arbeitsweise der lokalen Student*innenvertretungen in Europa spannende Ergebnisse liefern könnte. 69 VS Reader Leider wurde noch immer kein tragfähiger Weg für das Erarbeiten eines solchen Readers, dass allen Student*innenschaften in der BRD als enzyklopädisches Nachschlagewerk dienen soll, gefunden. Der Ausschuss muss immer wieder feststellen, dass ein solches Projekt zwar unglaublich wertvoll ist, aber leider die Kapazitäten desselben vollkommen überschreitet. 26

27 51-B-04 Bericht des Ausschuss VerfassteStudent*innenschaftpolitischesMandat Publikationen Die Sichtung der alten Publikationen im Arbeitsbereich VS/PM konnte leider noch nicht durch den Ausschuss bewältigt werden Einführung der VS in Baden-Württemberg Der Vorstand hat die dazugehörige Projektstelle bis August verlängert. Der Ausschuss hat sich wiederholt um eine gute Kommunikation zur Projektstelle bemüht. AntragstellerInnen Ausschuss VSPM 27

28 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-B-05 AntragstellerInnen: Ausschuss Finanzen TOP 02: Berichte 51-B-05 Bericht des Ausschuss Finanzen Der Ausschuss Finanzen hat sich in der vergangenen Legislatur insgesamt fünf mal getroffen. Dies umfasste drei reguläre Sitzungen ( Oktober 2013, Februar 2014 und Mai 2014) sowie zwei kürzere Sitzungen im Vorfeld einer Mitgliederversammlung (13. Dezember 2013 und Juli 2014). Neben der allgemeinen Begleitung des Vorstandes wurden das Arbeitsprogramm bearbeitet, auf kurzfristige Eingaben des Vorstandes, der Ausschussmitglieder oder der Mitgliederversammlung reagiert und Anfragen an den Ausschuss beantwortet. Im Rahmen kürzeren Sitzungen vor den Mitgliederversammlungen wurden die finanzwirksamen Anträge sowie vorliegende Haushalte beraten und kommentiert. Der Haushalt wurde in Zeiten knapper werdender finanzieller Möglichkeiten noch einmal intensiv auf Fixkosten (ca. 2/3) und variable Kosten untersucht. Zu letzterem Punkt fallen maßgeblich die eingesetzten Stellen, was wiederum zum Spannungsfeld der Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Projektstellen führt. Zum Thema Alternative Finanzierungskonzepte wurden Möglichkeiten der Erhöhung von Einnahmen sowie der Generierung neuer Mittel diskutiert und geprüft. Weiterhin wurden bestehende Vertragsverhältnisse gesucht, welche optimiert werden könnten. Der Ausschuss hat zudem angeregt, dass der Verband sich noch einmal wie in anderen Verbänden üblich mit dem Vertrieb der ISIC-Ausweise auseinandersetzt. 28

29 51-B B-05 Bericht des Ausschuss Finanzen Im Bereich Mehrwert der fzs-mitgliedschaft wurden die Erweiterung des Rahmenvertrags-Portofolios geprüft und diskutiert. Zudem wurde ein Merkblatt zur vergünstigten Anreise zu Seminaren und Veranstaltungen des fzs sowie lokaler Studierendenschaften erstellt. Der Reader Angestellte in Student*innenvertretungen wurde bisher nicht fortgeführt, da der Ausschuss noch auf die Seminardokumentation wartet. Der Punkt Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten wurde bislang nicht bearbeitet. Seitens des Ausschuss erfolgte hier eine (bisher unbeantwortete) Anfrage beim Ausschuss Sozialpolitik, ob das Thema dort nicht besser behandelt werden würde. Die Fragestellung der Bezahlung von studentischen Angestellten in Studierendenvertretungen selbst, wurde integrativ in anderen Punkten (u.a. Aufarbeitung Aufwandsentschädigung in Studierendenschaften ) bearbeitet. Die grundsätzlichen Fragestellungen zur Thematik der Aufwandsentschädigungen in Studierendenschaften sollen nach Fertigstellung der entsprechenden Seminardokumentation angegangen werden. Der Prozess wird länger dauern, da es sich hier um verschiedenste Ebenen und geographisch unterschiedliche Zuständigkeiten handelt. In der aktuellen Diskussion des Ausschusses sind hier Austausche mit Behörden auf Landes- und Bundesebene sowie der Austausch mit Landesstudierendenvertretungen. Des Weiteren ist eine Umfrage zu der Thematik für Studierendenschaften bereits vorbereitet. Der Arbeitspunkt zur Gewinnung neuer Mitglieder wurde in der laufenden Legislatur aufgrund der Berichterstattung im Zusammenhang mit den Äußerungen verschiedener Studierendenvertretungen und politischer Verbände vorerst zurückgestellt. Entsprechende Texte sind jedoch bereits erstellt und Ideen skizziert, sodass dieses Thema in der nächsten Legislatur angegangen werden kann. Hierbei soll ein Fokus auf den neu-verfassten Studierendenschaften in Baden-Württemberg sowie einer Neuordnung möglicher Mitgliedsbeitragsstufen gelegt werden. Der Ausschuss hat sich umfangreich mit einer neuen Beitragsstufenstruktur beschäftigt. Ziel war gerade die Studierendenschaften mittlerer Größe zu entlasten. Hierzu wurden unter anderem ein Szenario mit einem Mitgliedsbeitrag von 0,60 Euro je Studierendem erarbeitet und diskutiert. Die fehlenden Mittel müssten von anderer Stelle kompensiert werden, auch um weiterhin über die Projektförderung von dritter Stelle erhalten zu können. Im Rahmen der Diskussion wurden auch Vor- und Nachteile eines Fördervereins diskutiert. 29

30 51-B B-05 Bericht des Ausschuss Finanzen Die Frage nach einer Anpassung der Aufwandsentschädigung für den Vorstand oder eine Anlehnung an den Tarifvertrag wurde nach langer und ausgiebiger Diskussion durch den Ausschuss negativ beantwortet. So begrüßt man zwar grundsätzlich das Bestreben und ist auch bemüht dies im Rahmen des Möglichen umzusetzen, die voraussichtliche Mehrbelastung von Euro ist jedoch aufgrund der aktuellen Enge im Haushaltsplan sowie der fehlenden Sicherheit in den kommenden Jahren nicht verantwortungsvoll integrierbar. Die Stabilisierung der Finanzen genießt nach Ansicht des Ausschusses höchste Priorität, bevor sich anderen Punkten zugewandt werden kann. Unter Beteiligung des Ausschusses wurden mit dem Vorstand zusammen die TDI-declararion für den ESU-Mitgliedsbeitrag vorgenommen. Weiter ist ein Merkblatt zur Umsatzsteuerpflicht von Studierendenschaften in der Entstehung. Gegebenenfalls ist auch eine politische Positionierung anschließend möglich und sinnvoll. Die politische Positionierung zu Änderungen bei Finanzenaspekten von Studierendenschaften im Rahmen des neuen Hochschulgesetzes in NRW, wurde vom Ausschuss vorbereitet. Die Protokolle der Sitzungen sind dem Vorstand übersendet worden und im internen Bereich der Webseite einsehbar. Die relevanten Dokumente und Arbeitsstände sind in einem Dropbox-Ordner archiviert. AntragstellerInnen Ausschuss Finanzen 30

31 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn B-04-betrifft viele AntragstellerInnen: Heike Wehage 51-B-04 Bericht des Ausschuss VerfassteStudent*innenschaftpolitischesMandat (Berichte) Änderungsantrag B-04-betrifft viele Ersetze alle Student*innen durch Studierende bzw. Studierenden (grammatikalische Anpassung bitte an jeweilige Satzkonstruktion), Student*innenschaften durch Studierendenschaften und alle andere Wörter, in denen Student*innen- vorkommt, durch Studierenden-. Begründung Beschlusslage des Verbandes (40. MV Mainz 2011): In allen Dokumenten und Veröffentlichungen des fzs wird ab sofort das Sternchen * als Mittel geschlechtsneutraler Formulierung verwendet. Beispiel: Professor*innen, Schüler*innen. Ausnahme: Bezeichnungen, bei denen es problemlos möglich ist eine geschlechtsplurale Formulierung zu finden (Lehrende, Studierende). AntragstellerInnen Heike Wehage 31

32 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-B-06 AntragstellerInnen: Ausschuss Studienreform TOP 02: Berichte Ausschussbericht Studienreform 2013/ Der Ausschuss Studienreform hat sich in der vergangenen Legislatur insgesamt viermal getagt: August 2013 in Goslar September 2013 in Aachen Oktober in Berlin Januar in Braunschweig Auf den Sitzungen wurde das Arbeitsprogramm bearbeitet und aktuelle Themen (beispielweise die Kommentierung zu den HRK-Empfehlungen zur Studienreform) erarbeitet und diskutiert. Die bisher beschlossenen Positionen wurden gesichtet und für ein Grundsatzprogramm eingeordnet. Hier bedarf es noch weitergehender Arbeit, um die notwendigen Aktualisierungen der MV vorzulegen. Die Mitgliederversammlung und auch die Bologna-Umfrage wurden weiter zeitweise begleitet. Weiterhin wurden verschiedenste Anfragen von Studierendenschaften diskutiert und beantwortet. Die Themen hierbei waren unter anderem: - Bestehensregelungen für Sprachkurse - Mindeststudiendauer - Multiple Choice-Prüfungen 32

33 51-B-06 Ausschussbericht Studienreform 2013/ Maluspunkte - Masterzulassung - Prüfungsanmeldezeiträumen - Teilzeitstudium - Studentische Vetos in Gremien - Freiversuche - Anonymisierung von Prüfungen - Anerkennung extern erbrachter Leistungen - Anerkennung bei begonnenen Prüfungsverfahren Die Protokolle der Sitzungen sind dem Vorstand übersendet worden und im internen Bereich der Webseite einsehbar. Die relevanten Dokumente und Arbeitsstände sind in einem Dropbox-Ordner archiviert. AntragstellerInnen Ausschuss Studienreform 33

34 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-B-07 AntragstellerInnen: Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur TOP 02: Berichte Bericht Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur Der Ausschuss HoFi hat in seiner Amtszeit 4 Sitzungen in Goslar, Berlin, Heidelberg und Berlin sowie mehrere Telefonkonferenzen abgehalten, bspw. am ersten Aprilwochenende, am 19.3 und Mitte Januar. Symposium Wissen schafft Emanzipation? Mit großen Erfolg hat der Ausschuss das Symposium vom bis 1.8. an der Uni Hannover stattgefunden. Dabei wurden 18 Workshops und vorträge mit bekannten Vortragenden aus den Bereichen Hochschulpolitik, Wissenschaft und Gesellschaftskritik eingeladen. Mit ca. 45 aktiven Teilnehmer*innen konnten die Fragen, wie wir Wissenschaft emanzipatorisch verstehen und verändern können, ob es überhaupt eine emanzipative Perspektive in Wissenschaft gibt und wenn ja, wie wir sie für gesellschaftliche Veränderung nutzbar machen können, erörtert werden. Ein weiterer positiver Aspekt war, dass durch die Zusammenarbeit mit Nicht-Mitgliedsstudierenden und anderen Akteuren das Interesse an der Arbeit des fzs gestärkt werden konnte. Arbeits- und Hierarchieverhältnisse an Hochschulen Der Ausschuss hat sich erfolgreich mit der ihm auf der 47. MV aufgetragenen Thematik der grundsätzlichen Kritik an den Arbeits- und Hierarchieverhältnisse zwischen Hochschulmitgliedern beschäftigt. Dazu wurde nach Vorlage und Weiterentwicklung eines Diskussionspapieres im Ausschuss ein Antrag auf die 49. MV in Bremen eingebracht und einmütig beschlossen. Mitglieder des Ausschusses HoFi haben sich darüber hinaus in Bündnisarbeit betätigt und 34

35 51-B-07 Bericht Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur Beschlussvorlagen zum Mindestlohn und zu studentischen Beschäftigten in die 49. MV eingebracht, die ebenso beschlossen wurden. Hochschulfinanzierung Für den Hochschulfinanzierungsreader wurde ein Konzeot erarbetet und mit der Erarbeitung von Texten begonnen. Leider konnte der Reader immer noch nicht fertig gestellt werden. Der nächste Ausschuss sollte diese Aufgabe frühzeitig und engagierter angehen, um dieses Projekt endlich abzuschließen. Organisationsstrukturen u. Verhältnis Länder/Hochschulen Ausschussmitglieder und der Ausschuss haben sich mit den Hochschulgesetznovellierungen in NRW, BAden-Württemberg und Hessen beschäftigt und dazu gearbeitet. Positionspapiere hierzu wurden (noch) nicht erarbeitet, da sich der Ausschuss VS/PM sehr umfassend auch mit einigen dieser Themen befasst und dazu einen Antrag zur 51. MV eingebracht hat. Wissenschaftsetats Der Ausschuss hat sich mit eher unerfreulichen Strukturplänen wie dem aus Sachsen-Anhalt beschäftigt und dem Vorstand hierbei Prroblemidentifizierungen zugeleitet. Des Weiteren haben sich Ausschussmitglieder intensiv an den Protesten gegen Kürzungen und Unterfinanzierung in verschiedenen Ländern und Hochschulen beteiligt. Begründung Der HoFi hat euch alle lieb & Thanks for the fish! AntragstellerInnen Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur 35

36 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-B-08 AntragstellerInnen: AK Kulturpolitik TOP 02: Berichte Bericht Arbeitskreis Kulturpolitik Erstes Vernetzungs- und Workshopwochenende Nach der einstimmigen Einsetzung des AK während der Mitgliederversammlung in Dortmund fand die Konstituierung vom 02. bis 04. Mai in Kassel statt. Freundlicherweise stellte der AStA Kassel die Organisation und Verpflegung, wofür wir uns nochmals ausdrücklich bedanken wollen. Während dieses ersten Vernetzungstreffens wurden verschiedene Themen der Kulturpolitik angesprochen und Schwerpunkte für den AK überlegt. Als Grundlage hierzu diente vor allem die Auswertung des Umfragebogens, der während der MV in Dortmund an die Mitglieder ausgeteilt wurde und auch elektronisch über die Verteiler ging. Der Rücklauf war erfreulich groß und positiv, so dass fast 20 Antworten von Studierendenschaften eine Grundlage zur Erfassung der IstSituation und zum Verständnis von studentischer Kulturpolitik und konkreten Projekten vor Ort lieferten. Da der AK vor allem der Vernetzung und Diskussion dienen soll, gab es einige einführende Workshops zur allgemeinen Kulturpolitik in Deutschland, zu Orten studentischer Kultur (Cafés, Clubs, Ateliersetc.), Veranstaltungsarten sowie zu den immer häufiger anzutreffenden Kulturtickets. 36

37 51-B-08 Bericht Arbeitskreis Kulturpolitik Die getränkebasierte Vernetzung und der Austausch kamen dabei natürlich nicht zu kurz.! Workshops Einsteiger*innenseminare Während der Einsteiger*innenseminare in die Hochschulpolitik in Hamburg (Januar) und Worms (Juli) konnte den Teilnehmer*innen auch das Thema Kulturpolitik und der AK im Rahmen von Workshops vorgestellt und Nahe gebracht werden. Für diese Möglichkeiten auch ein großes Dankeschön. Die Resonanz ist mehr als positiv zu bezeichnen, die verschiedenen Aspekte der Kulturarbeit/-politik stoßen immer wieder auf großes Interesse. Bologna-Konferenz Im Rahmen der Bologna-Konferenz in Bonn hat der AK in Zusammenarbeit mit dem Kunsthistorischen Studierendenkongress KSK eine fotographische Ausstellung organisiert, die sich künstlerisch mit Fragen rund um die Auswirkungen der Bologna-Konferenz unter dem Titel Atlantis auseinandersetzt. Sie wird auch im Rahmen der 51. MV zu sehen sein. Wir bedanken uns vielmals für die Unterstützung und natürlich bei dem Berliner Künstler Alexander Heigl für diese Möglichkeit. Es soll ein erster Versuch sein, kulturpolitische Möglichkeiten im Rahmen von fzs-veranstaltungen zu etablieren und die Auseinandersetzung von/mit/durch Politik und Kunst zusammenzuführen. Ausblick: Zweites Treffen des AK Deswegen trifft sich der Arbeitskreis schon Mitte August (15. bis 17.) in der HS Niederrhein. Es soll konkret um Projektplanung und -finanzierung gehen, Kostenkalkulationen und räumliche Möglichkeiten vor Ort diskutiert werden (abendliches Rahmenprogramm). Ein besonders wichtiger Schwerpunkt soll dabei die Bewerbung von Veranstaltungen einnehmen, da mit den standardisierten Verfahren (Plakate, Flyer, Facebook) das Zielpublikum, oder generell ein 37

38 51-B-08 Bericht Arbeitskreis Kulturpolitik Publikum, kaum noch zu erreichen ist. Gerade bei kleineren, spezielleren Angeboten der Kulturreferate müssten neue Wege überlegt werden. Damit haben wir sicherlich ein spannendes Wochenende vor uns, zu dem herzlichst alle Interessierten eingeladen sind (Fachschaften, Kulturreferate, Referate für politische Bildung, Hochschulgruppen, AGs, und natürlich alle an KuPo interessierten Einzelpersonen). AntragstellerInnen AK Kulturpolitik 38

39 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-B-09 AntragstellerInnen: Kassenprüfungsausschuss TOP 02: Berichte Schriftlicher Bericht zur Zwischenprüfung für das Haushaltsjahr2013/ Vom fand in der fzs Geschäftsstelle, Wöhlertstraße 19 in Berlin, die Kassenprüfung durch die Mitglieder des Kassenprüfungsausschusses Matthias Nick, Florian Pranghe und Sonja Lohf statt. Prüfgegenstand waren die Kassen- und Buchführung des Wirtschaftsjahres 2013/2014 ab dem Geprüft wurden Buchungen bis einschließlich Vom Vorstand standen uns Katharina Mahrt sowie Jan Cloppenburg vor Ort für Rückfragen zur Verfügung. Als verantwortliche Mitarbeiterin der Geschäftsstelle war Stefanie Reichert anwesend. Zum Prüfungstag lagen fast alle notwendigen Belege und Beschlüsse des Vorstands vor. Die fehlende Beschlüsse des Vorstands wurden während der Prüfung nachgereicht. Sämtliche notwendigen Beschlüsse des Ausschusses der Student*innenschaften lagen zum Zeitpunkt der Prüfung leider nicht vor. Die vorgelegte Buchführung und die zugehörogen Belege wurden geprüft, Beanstandungen ergaben sich keine. Der KPA empfiehlt dem Vorstand sowie insbesondere dem AS, ihre Beschlüsse zukünftig direkt in der Geschäftsstelle oder online zu hinterlegen und dem KPA zugänglich zu machen. Im letzten Kassenprüfungsbericht empfahl der KPA, das Aktive im Verband die City-Ticket Option bei Fernverkehrsfahrkarten der DB nutzen sollten. Bei der aktuellen Prüfung fiel wiederum auf, dass die City-Ticket Option weiterhin bei einigen Fahrten nicht genutzt wurde. Der KPA empfiehlt dem Vorstand, 39

40 51-B-09 Schriftlicher Bericht zur Zwischenprüfung für das Haushaltsjahr2013/ sollte keine Begründung für die nicht-nutzung des City-Ticket vorliegen, die zusätzlichen Kosten für den Nahverkehr nicht mehr zu erstatten. Durch die Umstellung auf das SEPA-Verfahren (von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC) kam es zu erheblichen Probleme bei Überweisungen. Der KPA empfiehlt, dass Rechnungen bzw. Abrechnungen mit Überweisung bitte möglichst digital ausgefüllt werden und die Angaben auf Vollständigkeit überprüft sind. Es soll gut leserlich und deutlich gekennzeichnet sein, ob es sich um Buchstaben oder Zahlen handelt. Die durchgeführte Überprüfung des Barkassenbestandes hat keine Differenz ergeben. Der KPA dankt dem Vorstand und der Geschäftsstelle für die ordentliche Buchund Geschäftsführung. AntragstellerInnen Kassenprüfungsausschuss 40

41 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-01 AntragstellerInnen: Ausschuss Sozialpolitik TOP 03: Inhaltliche Anträge Studienabbruch ist kein Makel Studienabbruch ist kein Makel Die Gründe für einen Studienabbruch sind vielfältig. Während einige Studienabbrecher*innen sich von ihrem gewählten Studiengang anderes erwartet haben, sind andere überfordert oder besitzen zu Studienbeginn in einer immer heterogener werdenden Studienanfänger*innengruppe nicht die von der Hochschule erwarteten Kompetenzen und schaffen es nicht, ihre Defizite auszugleichen. Weitere Ursachen sind unzureichende Studienbedingungen, nicht bestandene Prüfungen und die Überschreitung einer Höchststudiendauer, eine fehlende Studienfinanzierung, Schwangerschaft, gesundheitliche Probleme sowie fachliche Neuorientierung und Neigungswandel. Einige Studierende erhalten auch erst nach Studienbeginn den Studienplatz an der Hochschule oder im Fach ihrer Wahl und geben ihr sogenanntes Parkstudium dann wieder auf. Manche Studierende genießen auch wenig Rückhalt und Verständnis für ihr Studium in der Familie. So vielfältig wie die Gründe zum Studienabbruch sind auch die Maßnahmen, die Hochschulen, Bund und Länder dagegen ergreifen sollten. Auch wenn die Hochschulen nicht allen Gründen allein abhelfen können, können sie beispielsweise ihr Beratungsangebot vor und während des Studiums verbessern, ihr Studiengangsangebot transparent darstellen und zusätzliche Vorkurse und Tutorien anbieten. Bund und Länder sollten die Berufs- und Studienberatung in den Schulen intensivieren, Höchststudiendauern abschaffen sowie das BAföG wieder als eine bedarfsorientierten Studienfinanzierung für die Masse der Studierenden gestalten. Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Studium, 41

42 51-I-01 Studienabbruch ist kein Makel aber auch von Behinderung oder Krankheit und Studium sollten sich alle Beteiligten bemühen. Ein Studienabbruch sollte dennoch nicht als Makel des bzw. der Studierenden aufgefasst werden. Die individuellen Gründe dafür sind vielfältig und oft liegen sie nicht einmal in der Verantwortung der bzw. des Studierenden. Stattdessen sollten Beratungsangebote und der Einstieg in eine Berufsausbildung nach dem Studienabbruch verbessert werden Daher fordert der fzs: Höchststudiendauern abschaffen Breiteres Angebot an Studienberatung Beratung von Studieninteressierten vor Studiumsaufnahme Inklusion an Hochschulen Teilzeitstudium ermöglichen Bessere Vereinbarkeit von Studium und Familie Ein bedarfsdeckendes, elternunabhängiges BAföG Ausbau des Angebots der psychosozialen Beratung an Hochschulen Spezielle Berufsberatung für Studienabbrecher*innen Nachteilsausgleiche verbessern und besser kommunizieren kompetenzorientierte Anerkennung von Studienleistungen der Studienabbrecher*innen bei einer Berufsausbildung nach Studienabbruch Durchlässigkeit zwischen Hochschulstudium und Berufsausbildung Begründung Begründung: Finden wir wichtig und kümmert sich sonst keiner drum. Dazu hat der fzs (zur Abwechslung mal) auch noch nichts. 42

43 51-I-01 Studienabbruch ist kein Makel AntragstellerInnen Ausschuss Sozialpolitik 43

44 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-01-7 AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-01 Studienabbruch ist kein Makel (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge ein in Z. 7 nach weitere Ursachen sind ein: beispielsweise. Begründung Die Auflistung kann selbstverständlich nicht abschließend sein, weitere Gründe sind immer möglich. AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 44

45 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-01-29/39 AntragstellerInnen: StuRa Heidelberg 51-I-01 Studienabbruch ist kein Makel (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-01-29/ Streiche in Z. 29/39: und der Einstieg in eine Berufsausbildung nach dem Studienabbruch. Begründung Begründung: Auch andere Vorhaben nach dem Studienabbruch sind, wie im Antrag oben beschrieben, möglich. Deshalb sollte hier nicht auf eine Möglichkeit spezifisch Bezug genommen werden. AntragstellerInnen StuRa Heidelberg 45

46 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Heidelberg 51-I-01 Studienabbruch ist kein Makel (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche Z und ersetze durch: Studium ohne Behinderung Menschen werden durch soziale Normsetzung behindert und damitzu Behinderten gemacht. Diese soziale Praktik darf nicht fortgeführt undmuss auch durch studentisches Handeln durchbrochen werden. Nach wie vor sind viele Hochschulen nicht barrierefrei. Beispielhaft hierfür ist die Rollstuhlfahrer*innen feindliche Gestaltung vieler Hochschulen, welche noch immer nicht genügend Aufzüge und Rampen zur Verfügung stellt. Dies ist nur eines von vielen Beispielen. Damit alle Menschen mit Beeinträchtigungen das Grundrecht der Freizügigkeit und der freien Berufswahl ungehindert nutzen können, müssen die Rahmenbedingungen durch die Gesellschaft für körperlich und geistig beeinträchtigte Menschen in den einzelnen Studiengängen laufend überprüft werden. Studium und Sorge für Andere: Studiengänge müssen so gestaltet sein, das Studierende die für Andere Sorge tragen sowohl die Möglichkeit haben ihren Lebenserwerb zu sichern, als auch sich intensiv mit der Person, für die sie Sorge tragen zu beschäftigen. Damit dies aber möglich wird, muss eine Flexibilisierung des Studiums gewährleistet werden. Dabei darf die Flexibilisierung nicht zu einer zusätzlichen Verlängerung führen, wie es derzeit an vielen Hochschulen zu beobachten ist, wo Teile des Studiums nicht kontinuierlich angeboten werden. Sinnvoll wäre in diesem Sinne eine vermehrte Konzentration auf Student Centred Learning. Neben den 46

47 Änderungsantrag I Maßnahmen die innerhalb der Studienganggestaltung ergriffen werden können, ist aber auch das Lebensumfeld zu beachten. Hierzu zählen unter anderem flexible Kinderbetreuungsangebote, die sich nicht auf Kernzeiten beschränken. Psychosoziale Belastung Jeder Mensch ist einzigartig, nur im Studium sind sie alle gleich. Dies ist ein Paradoxon, denn die Bedürfnisse und Kapazitäten einzelner Individuen sind so verschieden, dass es keinen universalen Studiengang geben kann, der allen gerecht wird. Die derzeitige Realität allerdings geht mehrheitlich davon aus, dass alle Menschen im gleichenmaßen den Anforderungen und Zielsetzungen eines Studiengangs gerecht werden. Dies führt dazu, dass immer mehr Studierende dem Leistungsdruck nicht gewachsen sind oder aber sie ihr Studium beenden müssen, weil sie die Anforderung von Beruf und Studium nicht erfüllen können. Ein Studium muss die Möglichkeit bieten individuelle Bedürfnisse zu erfüllen und eine Persönlichkeitsentwicklung nicht auszuschließen. Studierende müssen das Recht haben ihr Studium nach ihren Fähigkeiten zu gestalten. Da die Bundesregierung sich noch immer nicht in der Lage sieht eine eltern-, herkunfts- und altersunabhängige, als Vollzuschuss gestaltete Studienfinanzierung zu implementieren, muss auch die Arbeitsbelastung durch den Lebenserwerb als Bestandteil des Workloads berechnet werden. Regelstudienzeit Derzeit dient das Konzept der Regelstudienzeit als repressives Instrument zur Selektion Studierender. Die normativ festgelegten Regelstudienzeiten bilden nicht einmal empirisch feststellbare Studiendauer ab, sondern werden politisch zur Maßregelung und Selektion Studierender gesetzt und eingesetzt. Dieses Repressionsmittel gilt es, den Herrschenden zu entziehen und die Diskurshegemonie der Subjektivierungsform des unternehmerischen Selbst nach kapitalistischer Verwertungslogik zu brechen. Eine Auffassung von Regelstudienzeit als Garantie von Rechten für Studierende hat sich als undurchsetzbar erwiesen. Daher lehnt der fzs das Konzept der Regelstudienzeit ab und fordert stattdessen eine Abschaffung jeglicher repressiver Studien zeitbegrenzungen im Verein mit der weitgehenden Einlösung einer staatlichen Garantie des individuellen Rechts auf Bildung für Alle als gesellschaftlicher Aufgabe durch eine Studienfinanzierung durch studienzeitunabhängigen Vollzuschuss. Gleichzeitig muss für Studierende bei Aufnahme des Studiums ein Recht begründet werden, ihr eigenes Studium auch nach eigenen Neigungen, Wünschen und Bedürfnissen freiwillig und selbstbestimmt zu gestalten. Lehrmittel 47

48 Änderungsantrag I Lehrmittelfreiheit, wie sie früher durchaus in Schulen üblich war, sollte auch für Studierende gelten. Dazu gehört unter anderem die kostenlose Bereitstellung aller für das Studium bzw. für die Persönlichkeitsentwicklung benötigten Literatur und Materials. Hierzu zählt ebenso die Einrichtung einer umfassenden Wissenschaftsklausel im Urheberrecht, damit zukünftig allen Studierenden ein ungehinderter Zugang zuinformation möglich ist. Studierendenwerke Auch die Arbeit und die Angebote der Studenten- und Studierendenwerke und ähnlicher Institutionen muss Bestandteil der Akkreditierung sein. Dazu ist es grundlegend, dass die Studi*Werke an sozialen Interessen ausgerichtet sind und ökonomische Belange sekundär betrachtet werden. Grundlegende Aufgabe der Studierendenwerke ist es bedarfsdeckenden, günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Studierenden eine kostengünstige und vollwertige Ernährung zu bieten. Ausländische Studierende Ausländische Studierende sind mit einer Vielzahl von zusätzlichen Problemen konfrontiert. Dies muss in den einzelnen Studiengängen berücksichtigt werden. Damit beispielsweise Nicht-Muttersprachler* innen partizipieren können sind kostenfreie Sprachkurse unerlässlich. Im Zuge der Globalisierung sollte das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten sowohl in der Landessprache, als auch in englisch ermöglicht werden. Mobilität Studentische Mobilität ist ein beliebtes politisches Thema, nichts desto trotz ist sie für viele Studierende noch immer nicht möglich.der Bereich der Mobilität bietet eine Vielzahl von Baustellen, so ist z.b. die Anerkennung von Leistungen noch immer ein Problem. Besonders absurd hier ist es, dass viele Hochschulen nur das anerkennen, was sie selbst auch anbieten. Einen wirklichen inhaltlichen Gewinn kann so studentische Mobilität nicht bringen. Daneben fehlt es aber auch an kostenfreien Sprachkursen, damit sich Studierende auf ein Auslandsstudium vorbereiten können. Die Mobilität innerhalb des sogenannten Geltungsbereiches des sogenannten Grundgesetzes der sogenanten BRD stellt einen Sonderfall dar, werden die aktuellen Entwicklungen weiter vorangetrieben, wird es für Studierende in der Zukunft wahrscheinlich einfacher sein ins Ausland zu gehen, als das Bundesland oder innerhalb eines Bundeslandes zu wechseln. Öffnung der Hochschulen 48

49 Änderungsantrag I Studiengänge müssen auch für Menschen mit heterogenen Bildungsbiographien offen sein. D.h. in der Entwicklung von Studiengängen muss auch bedacht werden, wie Menschen ohne Abitur oder Quereinsteiger*innen aus dem Berufsleben in den Studiengang integriert werden können. Möglichkeiten hierfür wären zum Beispiel eine Berücksichtigung von Prior Learning (also das Wissen, was z.b. in der Berufsausbildung erworben wurde) und die Anerkennung von außercurricularen Leistungen. Öffnung der Hochschulen bedeutet aber auch, dass soziale Mobilität ermöglicht wird und Hochschulen ein Ort der sozialen Inklusion sind. Beratungsangebote ausbauen Hohe Abbruchzahlen resultieren nicht zuletzt aus der schlechten Vermittlung von Informationen über die Inhalte, Ausformungen und strukturellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Studienfächer. Daher ist es wichtig, dass es möglichst umfassende Beratungs- und Betreuungsangebote gibt, die allen Interessierten zugänglich sind. Andernfalls sind Informationen zum Studium und die damit verbundenen Studiengestaltung privat vermittelt und damit von der sozialen Herkunft der Akteure abhängig. Schon zu Studienbeginn sollten studiengangsspezifsiche Beratungsangebote angeboten werden, damit Studienanfänger*innen sich in ihrem Studienfach orientieren können und dabei unterstützt werden gemäß ihrer Neigungnen zu studieren. Hierbei sollte besonders auch verschiedene Studiermöglichkeiten wie, z.b. die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums hingewiesen werden Der freie zusammenschluss von studentinnenschaften fordert nicht nur für den sogenannten Geltungsbereich des sogenannten Grundgesetzes für die sogenannte BRD einen Einbezug von sozialen Kriterien,sondern für die gesamte Welt, damit die soziale Dimensionnicht ein leeres Versprechen bleibt, sondern tatsächlich Menschennach Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. Begründung Begründung: Warum hinter den schönen Formulierungen einer alten Beschlusslage von der 41. Mitgliederversammlung in Würzburg zurückbleiben? Was für das Thema Akkreditierung gilt, ist auch im Hinblick auf Studienabbrüche zu beachten. Daher ist es sinnvoll diesen Text hier zu übernehmen. 49

50 Änderungsantrag I AntragstellerInnen StuRa Heidelberg 50

51 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA TU München 51-I-01 Studienabbruch ist kein Makel (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche in Zeile 32 Höchststudiendauern abschaffen. Begründung Ein strukturiertes Studium muss in einer festgelegten Höchststudiendauer abschließbar sein. Diese darf nicht gegen die Studierenden verwendet werden, sondern muss als Abwehrmechanismus gegen schlechte Curricularien vorhanden sein. Eine Abschaffung ist nicht erstrebenswert. AntragstellerInnen AStA TU München 51

52 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA TU München 51-I-01 Studienabbruch ist kein Makel (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche inzeile 38 elternunabhängig. Begründung Ein elternunabhängiges BAföG ist nicht erstrebenswert, da es zu sozialen Verwerfung führt und somit unsozial ist. BAföG sollte es denjenigen Studierenden ermöglichen ein Studium aufzunehmen, die selbst finanziell dazu nicht in der Lage sind. Ein elternunabhängiges BAföG würden aber vor allem auch nicht bedürftige Studierende fördern. Eltern, die finanziell dazu in der Lage sind, muss zugemutet werden können ihren Unterhaltspflichten nachzukommen. Für Fälle, in denen die Durchsetzung nicht möglich ist, müssen Härtefallklauseln geschaffen werden. AntragstellerInnen AStA TU München 52

53 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuVe Bamberg 51-I-01 Studienabbruch ist kein Makel (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze in Z. 264 alles bis einschließlich Kindern durch Es ; InZ.267 alles bis einschließlich,entgegenzuwirken durch,deshalb Begründung Es sollte im Interesse des fzs stehen, dass die Betreuungssituation von Kindern, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Studium, bzw. Arbeit an den Hochschulen verbessert wird. Anreize für Akademiker*innen, für Nachwuchs zu sorgen, sollte nicht Ziel des Verbandes sein und ist darüber hinaus aufgrund seines elitenorientierten Argumentationsstranges nicht hinnehmbar. Die Angleichung des zweiten Satzes ergibt sich aus der logischen Zusammenführung der beiden Sätze unter Beachtung der Änderung. AntragstellerInnen StuVe Bamberg 53

54 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-01-Modifikationsantrag zum Änderungsantrag des StuRa Heidelberg bzgl. der Zeilen AntragstellerInnen: Daniel Janke 51-I-01 Studienabbruch ist kein Makel (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-01-Modifikationsantrag zum Änderungsantrag des StuRa Heidelberg bzgl. der Zeilen ersetze damitzu durch damit zu, ersetzte undmuss durch und muss, füge hinter Neben den Maßnahmen ein Komma ein, ersetzte gleichenmaßen durch gleichen Maße, ersetzte Studiendauer durch Studiendauern, ersetzte zuinformation durch zu Informationen, füge hinter partizipieren können ein Komma ein, ersetzte englisch durch Englisch, ersetzte nichts desto trotz durch nichtsdestotrotz, ersetzte möglich.der durch möglich. Der, füge hinter hingewiesen werden ein Punkt ein, ersetzte Kriterien,sondern durch Kriterien, sondern, ersetzte ein durch kein und ersetzte Menschennach durch Menschen nach Begründung einige Tippfehler korrigiert 54

55 Änderungsantrag I-01-Modifikationsantrag zum Änderungsantrag des StuRa Heidelberg bzgl. der Zeilen AntragstellerInnen Daniel Janke 55

56 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-02 AntragstellerInnen: Ausschuss Sozialpolitik TOP 03: Inhaltliche Anträge Krankenkassenmitgliedschaft ohne Diskriminierung Krankenkassenmitgliedschaft ohne Diskriminierung Die fzs-mv möge beschließen: Der fzs fordert die Abschaffung der Alters- und Semestergrenze als Kriterien für die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung. Im Sinnes des lebensbegleitendes Lernens sollten alle Studierenden die Möglichkeit haben, sich unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Semesteranzahl in der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) zu versichern. Für Promovierende muss eine eigene Krankenversicherung geschaffen werden. Ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung sollte auch noch während des Studiums unabhängig der am Beginn des Studiums unterschriebenen Erklärung auf den Verzicht der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherungmöglich sein. Internationalen Studierenden und Ausländer*innen, die an Kollegs und anderen Bildungseinrichtungen Sprachkurse und andere Kurse zur Voraussetzungserfüllung für die Immatrikulation belegen, soll die Wahl gegeben werden, sich in der gesetzlichen studentischen oder in einer privaten Versicherung zu versichern. Ihnen diese Wahl zu verweigern und sie zu zwingen, sich privat zu versichern,stellt eine Diskriminierung auf Grund ihrer Herkunft dar und ist nicht hinnehmbar. 56

57 51-I-02 Krankenkassenmitgliedschaft ohne Diskriminierung Die Rückmeldesperre bei nicht vorliegender Krankenversicherung bei Aufnahme oder Weiterführung des Studiums ist abzuschaffen. Es ist nicht einzusehen, warum das Grundrecht auf Berufsfreiheit aufgrund des Nichtnachweises einer Krankenversicherung eingeschränkt wird. Auch ist nicht hinnehmbar, dass Studierende exmatrikuliert werden können, weil sie oder ihre Eltern aus der Krankenversicherung herausfallen. Stattdessen sollte es die Möglichkeit geben, über einen Härtefallantrag auch dann gesetzlich krankenversichert zu sein, wenn die Beiträge nicht durch den*die Studierende*n selbst gezahlt werden können. Die bestehende Möglichkeit im SGB V, dass Krankenkassen von Studierenden die Vorauszahlung der Beiträge ein halbes Jahr in Voraus einfordern können, ist abzuschaffen. Begründung Aktuell können nur in besonderen Studierende sich über die Alters- und Semestergrenzen hinfort weiterversichern. Dies ist in Hinblick auf ein lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen abzulehnen: Schließlich wird zunehmend gewünscht und gefordert, dass auch nach Erreichen des 30. Lebensjahres (aktuelle Altersgrenze für die KVdS) Menschen sich weiterbilden. Diese müssen dann auch die Möglichkeit haben, über die KVdS versichert zu sein, statt auf teure freiwillige Versicherungen (privat oder gesetzlich) zurückgreifen zu müssen. Auch greifen die Verlängerungstatbestände oft zu kurz: So können Studierende mit Kind nach Geburt des Kindes und deren Betreuung nur bis maximal sechs Semester länger in der KVdS versichert sein. Nach allgemeiner Lebenserfahrung sinkt die Studienbeeinträchtigung durch Kindesbetreuung gerade nicht mit Erreichen des dritten Lebensjahres sondern erst deutlich später. Ein anderes Beispiel sind Studierende mit Behinderung: Sie, die durch ihre Behinderung dauerhaft im Studium beeinträchtigt werden, können über die Grenzen hinaus sich allerhöchstens sieben Semester länger in der KVdS versichern. Gerade bei einer dauerhaften Beeinträchtigung ist davon auszugehen, dass die betroffenen Studierende auch entsprechend länger studieren werden. 57

58 51-I-02 Krankenkassenmitgliedschaft ohne Diskriminierung Aktuell gibt es keine Möglichkeit für privat versicherte Studierende (ob selbst oder über ihre Eltern) in die gesetzliche KVdS zurückzuwechseln, dies ist in vielerlei Hinsicht problematisch: Wenn beispielsweise ein*e Studierende*r Mutter*oder Vater* wird und bis dahin über seine*ihre Eltern versichert war, kann er*sie sein*ihr eigenes Kind nicht über ihre*seine Eltern versichern. Ein Kind kann also nicht über ihre*seine Großeltern versichert sein. In diesem Fall zum Beispiel kann es für die*den Studierenden günstiger sein, aus der privaten Krankenkasse der Mutter*des Vaters in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln und ihr*sein Kind über sich zu versichern. Auch ist nach Erreichen der geltenden Altersgrenzen für Studierendeist oft nur die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen oder privaten Versicherung möglich. Sobald die Studierenden aber von der Versicherungspflicht befreit sind, ist auch dies nur in einer privaten Krankenkasse zu entsprechend hohen Beiträgen möglich. Aktuell fallen Promotionsstudierende, die keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, aus den System der Krankenversicherung raus: In der studentischen Krankenversicherung dürfen sie sich nicht mehr versichern, da die studentische Krankenversicherung nur für die wissenschaftliche Erstausbildung (Bachelor+Master, Staatsexamen, Magister) gedacht ist. Da sie keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, können sie sich auch nicht in der Krankenversicherung für Arbeitnehmer*innen versichern. Somit bleibt nur die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Nun haben gerade Promovierende ohne reguläres Einkommen im Regelfall nicht mehr Geld zur Verfügung, als während ihres Erststudiums. Daher muss für Promovierende eine eigene Krankenversicherung geschaffen werden, die analog zur KVdS der besonderen Situation dieser Personengruppe gerecht wird. 58

59 51-I-02 Krankenkassenmitgliedschaft ohne Diskriminierung AntragstellerInnen Ausschuss Sozialpolitik 59

60 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I & ab 21 AntragstellerInnen: AStA TU München 51-I-02 Krankenkassenmitgliedschaft ohne Diskriminierung (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I & ab Streiche die Absätze von Zeile 10 bis 13 ( Ein Wechsel... Krankenversicherungsmöglichkeit sein. ) und alles ab Zeile 21 ( Die Rückmeldesperre... ist abzuschaffen. ). Begründung Die in den zu streichenden Absätzen gemachten Ausführungen zur Mitgliedschaft in der Krankenversicherung betreffen nicht primär Studierende, sondern alle Mitglieder. Der Verband sollte sich in seiner Positionierung auf die Studierenden konzentrieren und nicht versuchen, dass System der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland zu reformieren. AntragstellerInnen AStA TU München 60

61 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-03 AntragstellerInnen: Johannes Starosta TOP 03: Inhaltliche Anträge Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit Die fzs-mv möge beschließen: Der fzsfordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen sowie medizinisches Fachpersonal von der Schweigepflicht zu entbinden. Begründung Auf der 42. Konferenz der Informatikfachschaften in Dortmund fand ein Arbeitskreis statt, der sich mit den Thema der Prüfungsunfähigkeit befasste. An immer mehr Hochschulen greift die Unsitte um sich, auf Basis eines Urteils desbundesverwaltungsgerichts von Studierenden die Aufhebung der Schweigepflicht ihrer Ärzt*innen zu erwarten. Dies ist in Hinblick auf Datenschutz und die Privatphäre der betroffenen Studierenden sehr problematisch. Das Abschlussplenum der42. Konferenz der Informatikfachschaften hat daher in Konsens eine Resolution beschlossen, die diese Praxis klar ablehnt. Da die KIF keinen Sprecher*innenrat oder dergleichen hat, der zwischen den Konferenzen sie vertritt, wurde derantrag als Privatperson von mir eingereicht, spiegelt aber die Meinung des Abschlussplenums der 42. KIF wieder. 61

62 51-I-03 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit AntragstellerInnen Johannes Starosta 62

63 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-04 AntragstellerInnen: Johannes Starosta TOP 03: Inhaltliche Anträge Evaluation sinnvoll gestalten Die fzsn fordert die Umsetzung des folgenden Grundsatzpapiers zu Evaluierungen. Definition: Eine Evaluierung ist ein Instrument zur Qualitätssicherung durch sach- und fachgerechte Bewertung. Das Ziel einer Evaluierung ist es zu einem bestimmten Zeitpunkt den Erfüllungsgrad von Zielen zu überprüfen. Es gibt unterschiedliche Arten von Evaluierungen im Hochschulbereich welche Studierende betreffen: Lehrveranstaltungsevaluierung, Studieneinstiegsevaluierung, Alumnievaluierung, Studiengangserfolgsevaluierung, Fachschaftsevaluierung, Produktevaluierungen (Campus Management Systeme, Software, Technik), Klausur/Übungsaufgabenevaluierung. Anstatt von Evaluierungen können auch andere Instrumente benutzt werden. So kann zum Beispiel kann auch ein dokumentiertes Gespräch (Datum, Anwesende nach Funktion, festgestellte Punkte, Maßnahmen, Wirkung) den Erfüllungsgrad von Zielen und daran anschließende Maßnahmen feststellen Lehrveranstaltungsevaluierungen Lehrveranstaltungsevaluierungen sind an vielen Stellen ein zentrales Element der Qualitätssicherung. Nach mehreren Jahrzehnten Erfahrung mit diesem Instrument haben sich einige Vorgehensweisen als vorteilhaft erwiesen: 63

64 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten Anonymität: Evaluierungen sind so zu gestalten, dass keine Zuordnung der Bögen und Ergebnisse zu den Evaluierenden möglich ist. Dabei ist auch die Gruppengröße und deren Zusammensetzung zu berücksichtigen. Zeitpunkt: Die Evaluation sollte nach2/3 des Semesters stattfinden, sodass die Lehrenden die Ergebnisse mit den Studierenden besprechen können. Die Hochschule sollte in Projekten auch mit anderen Zeitpunkten experimentieren. Für spezielle Veranstaltungen können verschiedene Zeitpunkte notwendig sein. Die Möglichkeit eines ständigen Rücklaufkanals ist zu überprüfen. Häufigkeit: Jede Hochschule muss die Häufigkeit in Rücksprache mit den Studierenden anhand ihrer Qualitätskultur selbst festlegen. Möglichst alle Veranstaltungen jedes Semester wird als vorteilhaft gesehen, insbesondere für die ersten Semester. Eine Drittelevaluierung ist auch ein gangbarer Weg. Dabei sollte ein Plan erstellt werden sodass für jede etablierte Veranstaltung innerhalb von 3 Semestern Abstand eine Evaluierung vorliegt. Bei neuen Veranstaltungen, neuen Lehrenden, Änderungen oder auf gezielten Wunsch (der Lehrenden oder der Studierenden) ist häufiger zu evaluieren. Allgemeinheit der Bögen: Es sind spezielle Bögen zu erstellen und gezielt zu nutzen (Übung, Vorlesung, Labor, Praktikum,... ). Ein bestimmter Basisteil, etwa ein Freitextfeld, kann überall gleich sein. Umfang: Maximal eine DIN A4 Seite bei sinnvoller Schrift und Freitext. Bei digiital durchgeführten Evaluationen sollenbei Bedarf Verdiefungsblöcke genutzt werden. So können gezieltere Fragen gestellt werden, je nach Antwort auf die Eingangsfrage. Form: Sowohl Papierform als auch die digitale Form haben ihre Stärken. Die Besonderheiten der verschiedenen Formen sind zu kommunizieren. Die Form ist so zu wählen, sodass möglichst viele Interessierte teilnehmen können, ohne die Rahmenbedingungen zu ändern. Insbesondere den Rückmeldungszeitraum zu dehnen ist nicht hilfreich, da dies die Rahmenbedingungen ändern kann. Freitext: In allen Evaluierungen sind Freitextfelder zur individuellen Rückmeldung generell mitaufzunehmen. Verwendung: Ergebnisse sind hochschulöffentlich in digitaler Form bereitzustellen. Sie enthalten die Ergebnisse der Veranstaltung. Für alle Antworten sollte dabei, sofern Möglich der Mittelwert, die Standard-Abweichung und die 64

65 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten Anzahl der Rückläufe gelistet sein. Sie enthältdie Namen der jeweils Lehrenden und die Kommentare der Freitextfelder. Die Freitextfelder sind vor der Weitergabe an die Lehrenden redaktionell aufzubereiten (Entfernung ehrverletzender Kommentare, Zusammenfassung von Mehrfachnennungen). Den Lehrenden ist vor der Veröffentlichung die Möglichkeit zu geben das zu veröffentlichende Dokument mit einer Stellungnahme zu ergänzen. Entscheidung über Formalia und Spielräume: Basis für Evaluierungen ist eine hochschulweite durch ein paritätisch besetztes Gremium ausgearbeitete Evaluierungsordnung/Satzung. Für die Festlegung von offenen Punkten, Spielräumen und zu treffenden Entscheidungen ist ein paritätisch besetztes Fachbereichs-/Fakultätsweites Arbeitsgremium zuständig (Z.B. wann wird die Evaluierung genau durchgeführt, welche Veranstaltungen genau, wie lange Frist für Stellungnahme, etc). Diese sollten sich in bestimmten Abständen hochschulweit über die Arbeit austauschen. Je nach Größe der Hochschule ist auch ein hochschulweites Gremium zielführend. Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung: Die Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung liegt bei der Hochschule. Insbesondere werden die Kosten aus Mitteln der Hochschule getragen. Wenn die Hochschule andere beauftragt, sind diese finanziell für die Arbeit zu entschädigen. Interpretation der Ergebnisse und Maßnahmen: Mit den Evaluierungsergebnissen beschäftigt sich ein paritätisch besetztes Arbeitsgremium. Optimalerweise wird den Ergebnissen eine Kurzinterpretation durch Fachpersonal beigefügt. 77 Weitere Evaluierungen Alumnievaluierung: Ergebnisse von Alumnievaluierungen sind hochschulöffentlich. Mit den Ergebnissen beschäftigt sich ein paritätisch besetztes Arbeitsgremium. Studiengangserfolgsevaluierungen: Bei Notwendigkeit sind Studiengangserfolgsevaluierungen durchzuführen. Klausur/Übungsaufgabenevaluierung: Für die Evaluierung von Klausuren und Übungsaufgaben ist eine Experimentierklausel zu schaffen. 65

66 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten Begründung Auf der 42. Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) fand ein umfangreicher Arbeitskreis zum Thema optimale Evaluation statt. Er hat eine Resolution ausgearbeitet, die erstmals für die KIF definiert, wie sie sich Evaluationen vorstellt. Diese Resolution wurde im Abschlussplenum der 42. KIF beschlossen. Ebenfalls wurden im Plenum private Initiativen die Positionen der KIF nach außen zu tragen begrüßt, da die KIF monentan keinen Sprecher*innenrat o.ä. hat, der legitimiert wäre zwischen den Tagungen für die KIF zu sprechen. Entsprechend habe ich die Resolution in sprachlich überarbeiteter Form als inhaltlichen Antrag eingereicht. AntragstellerInnen Johannes Starosta 66

67 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-04-1 AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze fzsn durch fzs. Begründung Korrektur eines Tippfehlers, ich werde den Änderungsantrag übernehmen AntragstellerInnen Johannes Starosta 67

68 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-04-1a AntragstellerInnen: Jan S. Weber 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-04-1a 1 Streiche Die, setze Der AntragstellerInnen Jan S. Weber 68

69 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-04-5 AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ÄA: Ergänze in Z.5: Evaluationen müssen demokratisch vermittelt sein. Das heißt die Betroffenen bedürfen eines institutionellen Rahmens innerhalb dessen ihre Bedürfnisse festgestellt und deren Umsetzung sowie die Überprüfung dieser Umsetzung ausgehandelt wird. Welche empirischen Methoden angelegt werden um die Qualität von Wissenaft und Bildung zu ermitteln muss entlang der inhaltlichen Ziele dieser Prozesse eruiert werden. Dazu muss zunächst ein demokratischer Beschluss über Inhalte und Art der Vermittlung angestrebt werden. Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 69

70 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Asta Uni Konstanz u.a. 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ergänze in Z.18: Diskursive Reflektion der (empiriebezogenen) Evaluation: Das wichtigste Instrument einer sinnvollen Evalution ist der diskursive Austausch zwischen den Betroffenen. In einem solchen Prozess müsste zunächst festgestellt werden, wie Bildung und Wissenschaft hinsichtlich konkreter Fragestellungen oder Themenkomplexe gestaltet werden sollen. Erst anhand einer solchen Feststellung könnten bei Bedarf weitere empirische Instrumente und Methoden erarbeitet werden, die genau zu den Anforderungen der Betroffenen bzw. den gesellschaftichen Bedürfnisse passen. Alle weiteren Punkte sind anzuwenden, wenn sich im Rahmen eines solchen Prozesses dazu entschieden wird empiriebezogen zu evaluieren. Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich AntragstellerInnen Asta Uni Konstanz StuRa Uni Heidelberg 70

71 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche Z Begründung Es können für Evaluationen keine allgemein gültigen Forderungen erhoben werden. Diese können nur in einem diskursiven Austausch entstehen. AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 71

72 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA TU München 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze in Zeile 39 die Formulierung maximal eine DIN A4 Seite durch maximal zwei DIN A4 Seiten. Begründung Eine sinnvolle Evaluierung sollte weder zu kurz noch zu lang sein. Beachtet man allerdings, dass diese wenigstens einen Freitext enthalten muss, ist eine DIN-A4-Seite sehr knapp bemessen. Zwei Seiten sollten es schon sein. AntragstellerInnen AStA TU München 72

73 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Christopher Bohlens 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze digiital durch digital AntragstellerInnen Christopher Bohlens 73

74 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-04-Modifikationsantrag zum Änderungsantrag des StuRa Uni Heidelberg AntragstellerInnen: Daniel Janke 51-I-04 Evaluation sinnvoll gestalten (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-04-Modifikationsantrag zum Änderungsantrag des StuRa Uni Heidelberg 1 ersetzte Wissenaft durch Wissenschaft Begründung Korrektur eines Tippfehlers AntragstellerInnen Daniel Janke 74

75 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-05 AntragstellerInnen: Johannes Starosta TOP 03: Inhaltliche Anträge Teilzeitstudium ermöglichen: Individuelle Lebenssituation ernstnehmen Der fzs fordert dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass ein auch zeitlich eigenverantwortlich gestaltetes Studium in Teilzeit problemlos möglich ist. Hierzu sind sowohl Studien- und Prüfungsordnungen als auch die Förderungen und Sozialleisten anzupassen und flexibler zu gestalten. Begründung Ein individuelles Teilzeitstudium sollte für alle möglich sein, weil jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, sein Leben weitestgehend selbst zu bestimmen und der eigenen Lebenssituation anzupassen. Dies unterstützt auch die Idee des lebenslangen Lernens. Dazu kommt, dass laut der 20. Sozialerhebung des deutschen Studentenwerks derzeit 63% der Studierenden neben dem Studium arbeiten müssen, um sich ihr Studium zu finanzieren. Sie studieren also de fakto schon in Teilzeit,obwol das Studium selbst immer noch in den Ordnungen und Rahmenbedingungen (Studienförderung, Höchstwohndauer Wohnheime etc) als Vollzeitstudium ausgelegt ist. Zum Hintergrund des Antrags: Auf der 42. Konferenz der Informatikfachschaften fand auch ein Arbeitskreis zum Thema Teilzeitstudium statt. Bei der Diskussion einer entsprechenden Resolution ( im Abschlussplenum fiel bei Sichtung der bisherigen Beschlüsse der Abschlussplenen auf, dass 75

76 51-I-05 Teilzeitstudium ermöglichen: Individuelle Lebenssituation ernstnehmen es hierzubereits zwei ältere Resolutionen gab. Es wurde daraufhin im Konsens beschlossen, die vorliegende Resolution nicht weiter zu behandeln, sondern die bisherigen nach wie vor als gültig und aktuell zu sehen: Resolution der 38. Konferenz der Informatikfachschaften: Resolution der Konferenz der Informatikfachschaften: Da es zwischen den KIFs keinen Rat o.ä. gibt, der für die KIF sprechen könnte, aber das Plenum Privatinitiativen zur Ausbreitung der KIF-Positionen begrüßte, habe ich die wesentlichen Punkte aus beiden Resolutionen zu obigen Antrag und Begründung zusammengefasst und als inhaltlichen Antrag eingereicht. AntragstellerInnen Johannes Starosta 76

77 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-06 AntragstellerInnen: Ausschuss VS/PM TOP 03: Inhaltliche Anträge Mehr oder weniger Studieren! Die Hochschullandschaft in der BRD zeichnet sich durch eine Vielzahl von Hochschultypen aus und ist dadurch ein europaweit einzigartiges Phänomen. Dies wird verstärkt zum Problem durch die nicht vorhandene Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen, die fehlende Anerkennung von Studienleistungen, die unterschiedlich eingeschränkten Mitwirkungsrechte der Mitglieder sowie durch die Hierarchisierung von erworbenen Abschlüssen abhängig vom besuchten Hochschultyp. Desweiteren zeichnet sich dieses Problem durch eine immer stärker ausgeprägte Hierarchisierung zwischen den verschiedenen Hochschultypen sowie eine immer größer werdende Konkurrenz zwischen Hochschulen des gleichen Typs aus. Akademische Freiheit ist heute vor allem die Freiheit, sich im Wettbewerb der Standorte, Hochschultypen und der Studiengänge zu behauptenund sich dahingehend anzupassen, dass möglichst gute Rankingergebnisse erreicht und möglichst viele Drittmittel eingeworben werden. Die Schließung von Studiengängen und Fachbereichen, die sich im Wettbewerb nicht durchsetzen können oder schlicht nicht ins Profil der jeweiligen Hochschule zu passen scheinen, ist heute traurige Praxis. Während die Bologna-Reform den Versuch unternahm, Studienstrukturen und Abschlüsse zu vereinheitlichen und dadurch vergleichbarer zu machen, differenzierte sich die Hochschullandschaft immer weiter aus. Probleme wie mangelnde Durchlässigkeit oder Ungleichheit von Abschlüssen, abhängig vom Hochschultyp an dem sie erworben wurden, lassen sich aber nicht lösen, ohne die heterogene Hochschullandschaft und ihre unterschiedlichen Hochschultypen grundsätzlich in Frage zu stellen. 77

78 51-I-06 Mehr oder weniger Studieren! Um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu gewährleisten, muss es auch vergleichbare Studienbedingungen geben. Zwar sind die Abschlüsse seit den Bologna-Reformen hochschultypenübergreifend angeglichen, gleichzeitig wurde jedoch eine zunehmende Ausdifferenzierung der Studiengänge innerhalb der Hochschulen vorgenommen eine Hierarchisierung wurde durch eine andere ersetzt. Die künstliche Trennung zwischen den bisherigen Hochschultypen in verhältnismäßig schlecht ausgestattete Fachhochschulen, die insbesondere günstige Lehre anbieten sollen auf der einen Seite und verhältnismäßig gut ausgestattete Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, die explizit auch einen Forschungsauftrag haben auf der anderen Seite, ist heutzutage kaum noch aufrecht zu erhalten.gleichzeitig werden durch Maßnahmen, wie zum Beispiel die Exzellenzinitiative, die dort nicht berücksichtigten Universitäten de facto zu reinen Lehr-Unis degradiert.studienrichtungen und Wissenschaftsdisziplinen, die bisher exklusiv an Fachhochschulen studiert werden können und deshalb nicht im universitären Fächerkanon vorkommen, sind aufgrund der unterschiedlichen Forschungsleistung der Hochschultypen von einer wichtigen Stütze des Erkenntnisgewinns vollkommen ausgeschlossen. Der fzs fordert daher einen Hochschultypus, der aus der bisherigen Hochschullandschaft hervorgeht. Nach einer grundlegenden Neustrukturierung der Studienorganisation soll dort das gesamte Fächerspektrum angeboten werden. Die Unterschiede zwischen den Hochschulen sollten inhaltlicher und fachlicher, nicht jedoch struktureller Natur sein. Dies ermöglicht weiterhin fachliche Schwerpunktsetzung und Profilbildung, zeichnet sich aber nicht durch eigene Abschlussarten aus und vermeidet somit die Ausbildung von exklusiven Strukturen. Für die Auflösung aller bisherigen Hochschultypen: Es kann nur eine Hochschule für alle geben! Aus Sicht des fzs müssen Hochschulen des 21. Jahrhunderts vor allem offene Hochschulen sein. Um diesem Kriterium möglichst gerecht zu werden, darf eine Hochschule nicht mit kontingentierten Studienplätzen Interessierte abhalten sondern muss vielmehr den sehr unterschiedlichen Studienbedürfnissen gerecht werden.anstatt sich nur ein oder zweimal im akademischen Jahr für ein Studium einschreiben zu können, muss es möglich sein, sich auch während des laufenden Semesters an der Hochschule zu immatrikulieren und sich für Kurse an- und abzumelden. Auch ein kürzeres Kursintervall als die bisher üblichen sechsmonatigen Semester sind denkbar. 78

79 51-I-06 Mehr oder weniger Studieren! Träger*innenschaft und Finanzierung Um allen Mitgliedern der HochschulenguteArbeits- und Studienbedingungen zu gewährleisten, ist eine vergleichbare Ausstattung sowie ein Mindestmaß an demokratischer Teilhabe unerlässlich. Da hochschulische Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehenund nicht von privatwirtschaftlichen Interessen abhängig zu machen ist, sollten grundsätzlich alle Hochschulen instaatlicherträger*innenschaft verbleiben bzw. in diese überführt werden. Das Konstrukt der Stiftungshochschule mit seinen teilweise antidemokratischen Abhängigkeitsverhältnissen lehnt der fzs in seiner heutigen Form ab. Die Finanzierung einer Hochschule ist originäre Aufgabe der Mitglieder einer Gesellschaft, die sich zu einem Gemeinwesen zusammengeschlossen haben und somit diese Kollektivaufgabe bewältigen. Nur durch diese öffentliche Finanzierung kann sichergestellt werden, dass Partizipation an hochschulischer Bildung nicht von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit oder dem Mut zur Verschuldung abhängt. Studium Der fzs fordert, dass der Zugang zum Studium nicht an Bedingungen geknüpft wird. Dazu ist esauch notwendig, die Immatrikulation für den begrenzten Rahmen eines bestimmten Studiengangs abzulösen und durch eine Immatrikulation an der Hochschule zu ersetzen. Das starre Konstrukt von vorgegebenen Studiengängen ist nicht mehr zeitgemäß und gehört grundlegend überdacht. Oftmals sind derzeit Studiengänge einseitig gestaltet und lassen keinen Raum für individuelle Interessen und persönliche Entfaltung. Statt einzelnen Studiengängen soll es zukünftig ein vielfältiges und breites Angebot an einzelnen Kursen geben, die individuell miteinander kombinierbar sind. Darüber hinaus ist es auch möglich, thematisch zusammengehörige Kurse zu Studienprogrammen zusammenzufassen, welche zum Beispiel für einen Beruf qualifizieren. Alle absolvierten Kurse werden einzeln zertifiziert. Dadurch wird den Mitgliedern ermöglicht, sich fächerübergreifend und an den eigenen Interessen orientiertzu qualifizieren und lückenlos die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu dokumentieren. Weiter wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Mitglieder selbstständig den Zeitpunkt bestimmen, wann sie ihr Studium beenden möchten:aus Absolvent*innen und Abbrecher*innen werden Menschen, die jeweils mehr oder jeweils weniger studiert haben. Um dem gesellschaftlichen Auftrag der wissenschaftlich fundierten 79

80 51-I-06 Mehr oder weniger Studieren! Erkenntnisgewinnung gerecht zu werden, wird das Angebot an Kursen undstudienprogrammen durch Forschungsprojekte und individuell anzupassendeforschungszeiträume vervollständigt. Dabei ist auf die Notwendigkeit von Forschung Rücksicht zu nehmen, ohne dass ein Zwang zur Forschung in jedem Studienprogramm festgeschrieben wird. Zugangsvoraussetzungen für Kurse dürfen nur fachlicher Natur sein, um z.b. erforderliche Grundkenntnisse nachzuweisen. Dabei ist nicht relevant, ob die erforderlichen Kenntnisse bereits durch einen anderen Kurs (oder ein Studienprogramm) zertifiziert oder auf anderem Weg nachgewiesen werden können. Zugangsvoraussetzungen dürfen ausschließlich von demokratischen Gremien der Hochschule erlassen werden. Darüber hinaus muss die Hochschule von morgen endlich das häufig postulierte Ziel erfüllen, Leistungen aus anderen Bildungseinrichtungen im In- und Ausland angemessen und konsequent anzuerkennen und zu berücksichtigen. Das Studienangebot darf nicht wie bisher von Wenigen meist Professor*innen erarbeitet und durch undemokratische Strukturen scheinbar legitimiert werden. Stattdessen muss der Organisation der Lehre ein demokratischer Diskurs und eine Wahlentscheidung aller Mitglieder zugrunde liegen. Einheit von Forschung und Lehre In einer modernen Hochschule kann die Einheit von Forschung und Lehre durch verschiedene Instrumente sichergestellt werden;denkbar wäre beispielhaft das direkte Studieren in einem Studienprogramm mit bestimmten Forschungsschwerpunkten.Bei der Besetzung wissenschaftlicher Stellen soll die Kompetenz, Forschung und Lehre zu verbinden, stärker berücksichtigt werden. Fazit Aus Sicht des fzs muss die heutige Hochschullandschaft mit ihrem hierarchischen Gefälle zwischen den Hochschultypen überwunden und umgebaut werden. Inspiriert durch die Baukasten-Gesamthochschule wird ein flächendeckendendes Netz aus Hochschulen eines Typus gebildet, das ein breites Skeptrum an Studiermöglichkeitenund dabei für möglichst viele Menschen Teilhabemöglichkeiten bietet.das Studium an einer solchen Hochschule muss in seinen Schwerpunkten an der akademischen Freiheit ausgerichtet und in seinen Grenzen dem demokratischen Prozess der Mitglieder unterworfen werden. Anstatt durch zwanghaften Wettbewerb die Hochschullandschaft in exzellente Leuchttürme und minderwertige Einrichtungen zur Massenbildung zu zerlegen, 80

81 51-I-06 Mehr oder weniger Studieren! muss das vordringlichste Ziel einer grundlegenden Reform der Hochschullandschaft eine hohe Qualität an jeder einzelnen Hochschule sein. Begründung Muss so! Alternative Titel für diesen Antrag (Verhandlungsbasis): Gegen Hochschultypen diese Macker! Hochschultypen am Abgrund jetzt einen Schritt weiter denken! Wir sind schon einen Schritt weiter denkt mal drüber nach! Zurück in die Zukunft! Die sozialistische Einheitshochschule verhindern! AntragstellerInnen Ausschuss VS/PM 81

82 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-I-06 Mehr oder weniger Studieren! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche und istdadurchein europaweit einzigartiges Phänomen. Begründung Zumindestens in Österreich gibt es auch eine Vielzahl von Hochschultypen (Fachhochschulen, Universitäten, pädagogische Hochschulen). In einer Positionierung des fzs sollten keine falschen Fakten stehen. AntragstellerInnen Johannes Starosta 82

83 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-I-06 Mehr oder weniger Studieren! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze, die fehlende Anerkennung von Studienleistungen, durch die rechtswidrigenichtumsetzung der Lissabon-Deklaration. Begründung Die Lissabon-Deklaration ist in Deutschland geltendes Recht. Sie wird nur nicht konsequent umgesetzt. AntragstellerInnen Johannes Starosta 83

84 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-I-06 Mehr oder weniger Studieren! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche in verhältnismäßig schlecht ausgestattete und verhältnismäßig gut ausgestattete. Begründung Das halte ich so pauschal für ein Gerücht oder weshalb waren in den letzten Wochen so viele Studierende gegen Kürzungen und Unterfinanzierung auf der Straße? AntragstellerInnen Johannes Starosta 84

85 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Sebastian Rohlederer 51-I-06 Mehr oder weniger Studieren! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche Z. 48: und Profilbildung Begründung Begründung: Der Begriff ist politisch konotiert und sollte nicht in diesem Zusammenhang verwendet werden. AntragstellerInnen Sebastian Rohlederer 85

86 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-I-06 Mehr oder weniger Studieren! (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche Zugangsvoraussetzungen für Kurse dürfen nur fachlicher Natur sein, um z.b. erforderliche Grundkenntnisse nachzuweisen. Dabei ist nicht relevant, ob die erforderlichen Kenntnisse bereits durch einen anderen Kurs (oder ein Studi- enprogramm) zertifiziert oder auf anderem Weg nachgewiesen werden können. Zugangsvoraussetzungen dürfen ausschließlich von demokratischen Gremien der Hochschule erlassen werden. Begründung Zulassungsvoraussetzungen sind generell kritisch zu betrachten, insbesondere da sie oft mit der Möglichkeit verpflichtend zu belegender Auflagenfächer verknüpft werden, etwa bei der Master-Zulassung. In der Praxis wird dies protektionistisch mit der angeblichen Überforderung der Studierenden begründert. Da hilft es auch nicht weiter, wenn sie demokratisch legitimiert sind. AntragstellerInnen Johannes Starosta 86

87 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-07 AntragstellerInnen: Katharina Mahrt TOP 03: Inhaltliche Anträge Anmerkungen: Die Antragstellerin freut sich über Ergänzungen/Änderungen zum Antrag und kann dazu gerne kontaktiert werden. Bildung ist keine Handelsware: Kein Einbezug des Bildungssektors in TTIP/TISA Der fzs fordert den Ausschluss des Bildungssektors aus den geplanten Handelsabkommen TISA/TTIP und kritisiert die intransparente Gestaltung der geplanten Abkommen. Außerdem fordert er die Einbindung der Parlamente sowie Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Betroffenen im Bildungsbereich sowie der anderen Bereiche. Begründung Verhandlungen im Bildungsbereich zu den genannten Handelsabkommen würden den in der EU geltenden Grundsatz unterlaufen, dass der Bildungsbereich in Verantwortung der Mitgliedsstaaten ausgestaltet wird und in Deutschland die Länder zuständig sind. Hohe Qualitätsstandards bei Lizensierungs- und Akkreditierungsverfahren könnten als versteckte Handelsbarrieren ausgelegt werden. Unternehmen bekämen das Recht, Maßnahmen der Gegenpartei Staat, wegen versuchter Gewinneinschränkung vor internationalen Gerichten anzufechten. Außerdem ist in TTIP eine Ratchet-Klausel analog zum europäischkanadischen Handelsabkommen zu befürchten: Beschlösse eine Regierung, den 87

88 51-I-07 Bildung ist keine Handelsware: Kein Einbezug des Bildungssektors in TTIP/TISA Bildungsbereich des Landes ganz oder teilweise zu öffnen, würde dies zu einer bindenden Verpflichtung für alle Vertragsstaaten werden. Selbst nachfolgende Regierungen hätten höchstens unter Zahlung hoher Abfindungen die Möglichkeit, solche Maßnahmen rückgängig zu machen. Der Bildungsbereich ist in den EU-Staaten sehr unterschiedlich organisiert und in Deutschland ist der Anteil privater Bildungsinstitute im Unterschied zu den Niederlanden oder zu England bisher eher gering. Die Abkommen bergen jedoch auch die Gefahr, dass der Staat seine öffentlichen Bildungsetats zugunsten privater Finanzierung drosseln könnte (im Zusammenhang mit der Schuldenbremse ein noch größeres Problem). Die Verhandlungen müssen transparent geführt werden. Mit der Neuklärung des Verhandlungsmandats muss auch eindeutig geregelt werden, dass die Abkommen sowohl der Zustimmung des EU-Parlaments als auch der Zustimmung der nationalen Parlamente und im Falle föderaler Strukturen auch der Ländergremien bedürfen. Dazu gehören ebenso Anhörungen, um die Expertise breiter gesellschaftlicher Kräfte einzuholen. Handelsregeln dürfen nicht die Fähigkeit von Regierungen und den verantwortlichen öffentlichen Stellen einschränken, angemessene Arbeitsplätze und öffentliche Dienstleistungen wie Bildung anzubieten. Die Inklusion von privater Erwachsenenbildung und anderer Bildungsdienstleistungen gemeinsam mit anderen öffentlichen Dienstleistungen als Themen der Verhandlungen stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Bildungspolitik, Bildungseinrichtungen und das Gemeinwesen dar. Sollten die Handelsregeln des TTIP/TISA vollständig auf öffentliche Dienstleistungen wie Bildung angewandt werden, könnte dies den Handlungsspielraum der Politik stark einschränken und den Druck zur Privatisierung und Kommerzialisierung erhöhen. Der Einbezug von Bildungsdienstleistungen in diese Verhandlungen könnte den demokratischen Entscheidungsprozess untergraben. Regeln bezüglich des Marktzugangs könnten die Möglichkeiten der Vertragspartner*innen einschränken. Bei jeder von einer öffentlichen Institution beschlossenen Maßnahme für Qualitätsstandards bei Lizenz- und Zulassungsverfahren wäre potenziell eine Auslegung als versteckte Handelsbarriere oder als mehr handelserschwerend als notwendig möglich. Falls ein Schlichtungsverfahren zwischen Staaten und Investor*innen Teil des Abkommens wäre, würden private Bildungsfirmen das Recht haben, von der anderen Vertragspartei beschlossene Maßnahmen als eine Verletzung ihres Rechts als Investor*in auf 88

89 51-I-07 Bildung ist keine Handelsware: Kein Einbezug des Bildungssektors in TTIP/TISA faire und gleiche Behandlung anzufechten, wenn sie diese Maßnahmen als profitstörend betrachten. Wenn ein*e Investor*in einen solchen Fall gewänne, könnte dies den betroffenen Staat Millionen kosten. Dies könnte abschreckende Auswirkungen auf den demokratischen Entscheidungsprozess in diesem Sektor haben. Es wird sich zwar neuerdings bemüht, im Rahmen der fortschreitenden Verhandlungen die Meinung von zivilgesellschaftlichen Organisationen einzuholen, hier muss jedoch mehr geschehen, um Transparenz zu gewährleisten. Es ist sicherzustellen, dass Gewerkschaften, Studierendenorganisationen, Bildungsbehörden und die zuständigen Kontrollorgane über die Gespräche informiert werden und ihre Expertise eingebunden wird. AntragstellerInnen Katharina Mahrt 89

90 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-07-5 AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-07 Bildung ist keine Handelsware: Kein Einbezug des Bildungssektors in TTIP/TISA (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ÄA: Füge an in Z.5: Der fzs fordert den Stopp der Verhandlungen und spricht sich generell gegen neoliberale Freihandelsabkommen aus. Begründung Begründung: Die Privatisierung und Neoliberalsierung auch anderer Bereiche wirkt sich notwendig auch auf die Bildungssubjekte aus. Deshalb sind die Verhandlungen generell zu stoppen, auch wenn wir sie vorrangig von der Position eines Bildungspolitischen Verbandes aus kritisieren. AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 90

91 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-07-alles AntragstellerInnen: AStA TU München 51-I-07 Bildung ist keine Handelsware: Kein Einbezug des Bildungssektors in TTIP/TISA (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-07-alles Streiche alles und ersetze durch: Der fzs fordert die Einbindung der Parlamente sowie Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Betroffenen im Bildungsbereich bei den Verhandlungen um das geplante Handelsabkommen TI- SA/TTIP. Begründung Unabhängig davon, wie man zu dem geplanten Freihandelsabkommen steht, sollte sich ein studentischer Dachverband nicht zu allgemeiner Kritik an dem Abkommen hinreißen lassen sondernsollte sich auf den Bildungsbereich in dem Abkommen konzentrieren. Ein gänzlicher Ausschluss des Bildungsbereiches ist jedoch nicht erstrebenswert. Neben einigen Risiken bietet TISA/TTIP auch viele Chancen bezüglich der Anerkennung von Leistungen, Mobilität auch Austausch zwischen den Studierenden. AntragstellerInnen AStA TU München 91

92 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-08 AntragstellerInnen: Katharina Mahrt und Heike Wehage TOP 03: Inhaltliche Anträge Grundsatzprogramm Präambel Bildung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die es dem*der Einzelnen ermöglichen soll, sich aktiv und verantwortungsbewusst an der Gestaltung der Gesellschaft zu beteiligen. Bildung dient der Analyse der gesellschaftlichen Situation und der Möglichkeiten ihrer Veränderung. Damit ist Bildung eine Grundvoraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. Bevor der gemeinsame europaische Hochschulraum umgesetzt und vor allem gelebt werden kann, bedarf es einer soliden Grundlage in den einzelnen Mitgliedern einer solchen Gemeinschaft. Der derzeitige bildungspolitische Flickenteppich in Deutschland kann dafur kein Maßstab sein. Eines der großen Ziele der Bildungsreformen war die Verwirklichung eines freieren Studiums und die Moglichkeit problemlos zwischen Hochschulen und Studienrichtungen zu wechseln. Das genaue Gegenteil bewirkt allerdings der vorherrschende Bildungsfoderalismus. Als logische Konsequenz der damit einhergehenden Probleme kann es nur sein, die Foderalismusreform zuruckzunehmen und bundeseinheitliche Regelungen einzufuhren. Wir brauchen deshalb nicht die Abschaffung, sondern die Reformierung des alten Hochschulrahmengesetz hin zu einem Bundeshochschulgesetz (BHG) sowie bildungs-und sozialpolitische Rahmenbedingungen, die allen Interessierten ein selbstbestimmtes und freies Studium und den hürdenlosen Zugang zu Bildung ermöglichen

93 51-I-08 Grundsatzprogramm Frauen- und Genderpolitik Hochschulen stellen sich häufig als Institutionen des gesellschaftlichen Fortschritts dar. Das grundsätzliche Ziel der Gleichstellung ist jedoch weder an Hochschulen noch in der gesamten Gesellschaft nicht erreicht. Der fzs fordert: - Aufnahme von den Aspekten sexuelle Orientierung und Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes - Beseitigung von Machtstrukturen, die auf Geschlecht basieren - Angebote und Maßnahmen zum Abbau von Stereotypen: Darstellungen müssen auf alle Geschlechter ausgedehnt werden - Abschaffung von reinen Kategorisierungen in männlich und weiblich, alle Menschen sollen ihr Geschlecht frei und ohne Konsistenzanspruch sozial, emotional, psychisch und körperlich bestimmen können. - Einheitliche Regelungen zur Form des Genderns müssen vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt werden - Integration von allen Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen der Hochschule, insbesondere Lehre und Forschung - Sexualisierter Gewalt muss mit strukturellen Maßnahmen durch Schaffung von Anlaufstellen an Hochschulen entgegengetreten werden Hochschulfinanzierung In allen Teilen des Bildungssystems zeigt sich die frappierende Unterfinanzierung, wobei die Ausprägungen sehr unterschiedlich sein können. Dennoch gibt es Gemeinsamkeiten: Insbesondere die schlechte personelle Ausstattung, die zunehmende Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse und ein immenses Infrastrukturproblem. All dies hat die Studien-, Lehr- und Arbeitsbedingungen über die Grenze des Zumutbaren hinaus geführt. Diese Unterfinanzierung ist eine Absage an die Intention der Bildungseinrichtungen, Grundlage für jegliche gesellschaftliche und demokratische Partizipation zu sein. Ohne angemessene Mittelausstattung wird dies nicht für alle Menschen geleistet. Der fzs fordert: 93

94 51-I-08 Grundsatzprogramm Ausfinanzierung der Hochschulen - Abschaffung von Drittmitteln - Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse - Abschaffung von Beiträgen und Gebühren - Organisation der Hochschulfinanzierung durch geeignete steuerliche Modelle - Einstellung der Subventionierung nichtstaatlicher Hochschulen - Finanzierung von Studienplätzen nach dem Prinzip Geld folgt Studierenden Hochschulstruktur Hochschulen müssen zur Verwirklichung ihrer Kernaufgaben Lehre und Forschung komplexe organisatorische Herausforderungen bewältigen. Dabei dürfen ihre gesellschaftliche Verantwortung und demokratische Prinzipien jedoch nicht vernachlässigt werden. Daher fordert der fzs: Demokratisierung der Hochschulen: Gleichberechtigte Beteiligung aller Statusgruppen an Prozessen und Entscheidungsfindungen Einführung und Beibehaltung einer Verfassten Studierendenschaft Einführung und/oder Akzeptanz des allgemeinpolitischen Mandats für Studierendenschaften Einführung von Zivilklauseln Beendigung sämtlicher Exzellenzinitiativen Kooperation, Verantwortung und Transparenz in der Forschung stärken 94

95 51-I-08 Grundsatzprogramm Förderung von ehrenamtlichem Engagement inner- und außerhalb der Hochschule Hochschulzugang Noch immer ist das deutsche Bildungssystem so selektiv wie kaum ein anderes. Neben der sozio-ökonomischen Lage und dem finanziellen Risiko eines Hochschulstudiums ist auch die zunehmende Restriktion des Hochschulzugangs dafür verantwortlich. Daher fordert der fzs: eine umfassende Öffnung des Hochschulzugangs für Menschen mit beruflicher Bildung und ohne Abitur, eine Abschaffung aller Auswahlverfahren, ein transparentes und bundeseinheitliches Verfahren zur Verteilung von Studienplätzen, bei denen ein vorübergehender Mangel besteht, Übergang Schule/Hochschule als Phase des intensiven Austausches zwischen Schulen und Hochschulen zur Beratung und Betreuung von Studieninteressierten, Betreuung und Beratung der Studienanfänger*innen, um Studienabbrüche und Orientierungslosigkeit zu verhindern, einen Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz für alle Bachelorabsolvent*innen, die Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs vom Bachelor zum Master Inklusives Studium Die Ansprüche von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden im Bildungs- und Hochschulsystem nicht beachtet. Dies betrifft sowohl bauliche Maßnahmen als auch Nachteile im 95

96 51-I-08 Grundsatzprogramm Studienalltag die Unflexibilität der Studien- und Prüfungsorganisation stellt ein großes Problem dar. Barrierefreiheit muss in einem umfassenden Sinn als Leitziel für eine progressive Hochschulreform verstanden werden. Daher fordert der fzs: Regelungen zur Finanzierung des behinderungsbedingten Studienmehrbedarfs in die aktuelle Debatte über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einzubeziehen und im Rahmen der Reform die Anspruchs- und Bezugsbedingungen für studentische Integrationshilfen so weiterzuentwickeln, dass die im Einzelfall notwendigen Leistungen für alle Ausbildungsabschnitte im tertiären Bildungsbereich im In- und Ausland diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen und dem Primat des lebenslangen Lernens gerecht werden, vermögens- und einkommensunabhängig bewilligt werden sowie individuell bedarfsdeckend sind, zügig, fristgerecht und trägerübergreifend erbracht sowie sachnah gewährt werden Internationale Studierende Das Studium in einer Fremdsprache, in einer anderen (Lehr- und Lern-)Kultur stellt an sich schon eine große Herausforderung dar. Die bestehenden ausländer*innenrechtlichen Einschränkungen belasten ausländische Studierende mit zusätzlichen und unnötigen Sorgen um die Finanzierung des Lebensunterhalts, die sich negativ auf den Studienerfolg auswirken.zudem muss die besondere prekäre Situation von ausländischen Studierenden mit Kindern rechtlich anerkannt werden. Der fzs fordert: ausländischen Studierenden eine bedarfsgerechte Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, indem sie arbeitsrechtlich deutschen Studierenden gleichgestellt werden, 96

97 51-I-08 Grundsatzprogramm keine Diskriminierung von internationalen Studierenden auf dem inner- und außerhochschulischen Arbeitsmarkt, internationalen Studierenden Zugang zum BAföG zu ermöglichen, Rechtssicherheit für ausländische Studierende mit Kindern herzustellen, damit der Familienschutz nach Art. 6 GG gewährleistet wird und sie die ihnen bzw. ihren Kindern zustehenden Sozialleistungen tatsächlich beziehen können Mobilität Der fzs sieht in der Erhöhung der Mobilität von Studierenden eine der zentralen Aufgaben und Herausforderungen des Bologna- Prozesses. Mobilität von Studierenden kann und soll zu einem verstärkten kulturellen und wissenschaftlichen Austausch führen. Sie ist deshalb im besten Falle nicht nur von Vorteil für die StudentInnen selbst, sondern Katalysator für gesamtgesellschaftliche Prozesse. Im Abbau zwischenstaatlicher und kultureller Barrieren und Grenzen, sieht der fzs dabei eine der größten Chancen. Voraussetzung dafür ist, dass Mobilität als gesamtgesellschaftlicher Nutzen begriffen und entsprechend gefördert wird. Aktuell jedoch ist die Mobilität der Studierenden nach Ansicht des fzs bedeutend zu gering, zudem stellen oftmals soziale bzw. finanzielle Hürden den Hinderungsgrund dar. Diese Situation kann nicht als befriedigend angesehen werden; soziale oder finanzielle Voraussetzungen dürfen niemanden daran hindern, mobil zu sein. Der fzs fordert: Ausbau und Förderung der horizontalen und vertikalen studentischen Mobilität, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bologna-Raums Klar geregelte und bedarfsdeckende Finanzierung von Auslandsaufenthalten 97

98 51-I-08 Grundsatzprogramm Regelmäßige Datenerhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden in den Bologna-Ländern Erarbeitung und Umsetzung eines internationalen Studienfinanzierungskonzepts auf Grundlage von staatlichen Transferzahlungen Sicherstellung der Bildungsgebührenfreiheit als eine zentrale Voraussetzung für die studentische Mobilität im Hochschulraum Europa Ein bedarfsdeckendes Angebot von kostenlosen Sprachkursen durch die Hochschulen. Studentische Beschäftigung Der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zufolge sind etwa zwei Drittel der beschäftigten Studierenden auf den Zuverdienst unbedingt angewiesen. Bisher befinden sich viele von ihnen in prekären Beschäftigungsverhältnissen: nicht geregelte Arbeitszeiten, Stundenlohn unter dem Mindestlohnniveau, Vertragslaufzeiten von weniger als 6 Monaten, kein Urlaubsanspruch und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind keine Ausnahmen. Der fzs fordert daher: Einführung eines Tarifvertrages für studentisch Beschäftigte an Hochschulen Einführung eines flächendeckenden bundeseinheitlichen Mindestlohns ohne Ausnahmen Aufnahme der studentischen Beschäftigte und Mitarbeiter*innen in die Personalvertretungsgesetze der Länder und Vertretung durch die Personalräte Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für studentische und wissenschaftliche Beschäftigte Studienfinanzierung

99 51-I-08 Grundsatzprogramm Die Entwicklung des Individuums und der Gesellschaft kann nur durch Bildung gelingen. Bildung ist ein Menschenrecht und nicht zum Verkauf bestimmt, sondern als gesellschaftliches Gut anzusehen. Das bestehende System der Studienfinanzierung setzt die in der Gesellschaft verhaftete soziale Ungleichheit fort. Bildungschancen sind im hohen Maße ungleich verteilt. Anstatt egalisierend, wirkt Hochschulbildung elitebildend. Anstatt einer Chancengleichheit besteht eine Selektion nach Geschlecht und Herkunft. Die Selektivität des Bildungssystems muss überwunden werden, was letztendlich nur mit einer Reform der Bildungsfinanzierung einhergehen kann. Folgende Eigenschaften müssen dabei erfüllt werden: Elternunabhängigkeit, bedarfsdeckend, herkunftsunabhängig, Vollzuschuss statt Darlehen, Berücksichtigung von tatsächlicher Studiendauer und verschiedenen Lebensentwürfen. Daher fordert der fzs eine umfassende Strukturreform, um echte Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Höhere Bildung darf nicht von sozialer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder dem Willen der Eltern abhängen. Der fzs lehnt sämtliche Bildungsgebühren aus gesellschafts-, hochschul-, sozial- und wirtschaftspolitischer Perspektive ab. Aufhebung der Altersgrenze des studentischen Tarifs in der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere bedingt durch die Veränderungen beim BAföG Höchstalter Kontinuierliche Erhöhung der Fördersätze und der Freibeträge! Studierbarkeit

100 51-I-08 Grundsatzprogramm Essentiell für ein erfolgreiches Studium sind unter anderem der strukturelle Aufbau des Studiengangs und die organisatorischen Rahmenbedingungen der Studiengangsdurchführen. Dabei sollten alle Studierenden ihr Studium frei gestalten können und seine Schwerpunkte gemäß ihrer Interessen wählen. Der fzs fordert daher: Eine Flexibilisierung der Studiengänge entsprechend den Bedürfnissen von Studierenden, um diverse individuelle Lebensentwürfe und Bildungsbiografien zu ermöglichen Eine erleichterte Anerkennung von Leistungen und Qualifikationen, die außerhalb eines Studiums erworben wurden/werden eine kompetenzorientierte Anerkennung von Leistungen und Qualifikationen, die an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang erworben wurden Ausbau der Studienberatung und deren Vernetzung mit anderen Beratungsstellen Ausbau und Professionalisierung der Angebote zur psychosozialen Beratung Abschaffung von Anwesenheitspflichten Aufnahme der sozialen Dimension als obligatorischen Bestandteil der Akkreditierung eine stetige Qualitätssicherung und -verbesserung Studieren mit Kind Angesichts des demographischen Wandels und dem schwindenden Anteil an Akademiker*innen mit Kindern wird immer noch erschreckend wenig für die Vereinbarkeit von Familie und Studium getan. Um dem Trend der Kinderlosigkeit entgegenzuwirken, müssen bessere Rahmenbedingungen geschaffen und Initiativen für familiengerechte Hochschulen konsequent umgesetzt werden. Der fzs fordert: 100

101 51-I-08 Grundsatzprogramm Ausbau und Qualitätssicherung der Kinderbetreuung im Hochschulbereich (sowohl der Regelbetreuung als auch der flexiblen Betreuung) unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse studierender Eltern; Ausbau und Qualitätssicherung der Beratungsangebote für Studierende mit Kind; Sicherstellung der Studienfinanzierung durch den Ausbau entsprechender Unterstützungsleistungen; 279 Flexiblere Gestaltung der Studienorganisation Wohnen Gerade zu Studienbeginn stehen viele Studienanfänger*innen vor der Herausforderung, günstigen Wohnraum an ihrem Studienort zu finden. Um diese Belastung der Studiensituation schnellsmöglich zu beseitigen, schlägt der fzs folgende Maßnahmen vor: Erhöhung der finanziellen Förderung der Studierendenwerke durch Bund und Länder; Gesicherte Bereitstellung von bezahlbarem Wohnungen für alle; 291 Neubau studentischen Wohnraums; 292 Ausbau des barrierefreien und familiengerechten Wohnraums; 293 Abschaffung von Zweitwohnsitzsteuern. 101

102 51-I-08 Grundsatzprogramm Begründung Das Grundsatzprogramm soll Außenstehenden und Verbandsmitgliedern einen schnellen Einstieg in die Ziele und Arbeitsbereiche des fzs ermöglichen (z. B. durch zentrale Veröffentlichung auf der Homepage). Dieser Entwurf deckt nicht jedes Detail jeder Beschlusslage ab, dies ist aber auch nicht sein Zweck, da die detaillierten Beschlusslagen an anderer Stelle auffindbar sein sollen (z. B. in einer Beschlussdatenbank ). Er wurde auf Grundlage der intensiven und aufwendigen Vorarbeiten der Ausschüsse Sozialpolitik und Frauen- und Genderpolitik und (bei den anderen Themengebieten) anhand der Formulierungen aus MV-Beschlüssen oder Informationsmaterial des fzs erarbeitet. Den mitarbeitenden Ausschüssen wird an dieser Stelle für die Aufarbeitung der jeweiligen Themengebiete für das Grundsatzprogramm ausdrücklich gedankt. Sollten wesentliche, notwendige Aspekte der bisherigen Beschlusslage vergessen worden sein, ermöglicht die vorgeschlagene Struktur unproblematisch sowohl thematische als auch punktuelle Ergänzungen. Diese sind gewünscht und werden freudig entgegengenommen. AntragstellerInnen Katharina Mahrt und Heike Wehage 102

103 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-1 AntragstellerInnen: Norman Noel u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze Grundsatzprogramm in Informationspapier. Begründung Es handelt es sich hierbei weniger um ein Programm, als vielmehr um eine Auflistung vieler Forderungen zu verschiedenen Themenbereichen. Das ist ja an sich eine super Idee, allerdings entspricht dies nicht einem Grundsatzprogramm, wenn diese Forderungen scheinbar willkürlich und unvollständig zusammengestellt werden. AntragstellerInnen Norman Noel Peter Mathes Jana Küchler 103

104 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA Uni Frankfurt u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Mit Aufkommen der bürgerlichen Gesellschaft und dem Grundgedanken der- Aufklärung nach sollen Subjekte in den Stand gesetzt werden, sich ihres Verstandes selbst zu bedienen. Jenseits von feudalen Abhängigkeitsverhältnissen und autoritären Strukturen soll Bildung demnach als ein Prozess der Selbstermächtigung hin zur individuellen Entfaltung mündiger Individuen stattfindendieser Prozess darf aber nicht nur auf einer Ebene des denkenden Subjekts begründet werden.. Es bleibt festzustellen, dass die materialen Verhältnisse die Möglichkeit zur Mündigkeit ermöglichen oder eben auch verhindern. Faktisch ist dieser Anspruch in der bürgerlichen Gesellschaft nicht erfüllt. Wenn auch jede*r frei und gleich entscheiden kann, so ist doch jede*r, sofern er oder sie gezwungen ist, die eigene Arbeitskraft auf dem Markt anzubieten, dazu genötigt, sich so zu bilden, dass sich das durch Bildungsprozesse erworbene kulturelle Kapital auch in ökonomisches umzumünzen ist. Daher ist der fzs bestrebt die materialen Verhältnisse so einzurichten, dass Bildung mit emanzipatorischer Perspektive Realität wird. Der Bildungsbegriff des fzs ist immer abhängig von der Vorstellung von Hochschule und Gesellschaft. Der Verband setzt sich für eine emanzipatorische Gesellschaft und Bildungslandaschaft ein. Diesen liegt ein weiter Bildungsauftrag zugrunde und nicht die Forschungsförderung im Sinne von Leuchtürme der Forschung. Der Wert von Forschung und Lehre hängt für uns nicht von der Verwertbarkeit von Bildung ab, sondern sie dienen derpersönlichen und gesellschaftlichenentwicklung.auch deshalb fördert der fzs kritische Wissenschaft, die es den Studierenden ermöglicht, Thesen zu hinterfragen, zu krititiseren und verbreitete Forschungsmeinungen anzugreifen. 104

105 Änderungsantrag I Eine zunehmende Verschulung des Bildungssektors ebenso wieeine Hochschule, die nur noch ihre kurzfristigen (wirtschaftlichen) Interessen vertritt, widerspricht dem Prinzip der Wissenschaftund kann keine kritischen Wissenschaftler*innen hervorbringen,sondern reproduziert nur noch. Begründung Begründung: In einer Präambel sollte sich der fzs auch über seinen Bildungsbegriff und die durch die Wirtschaft reproduzierten Gesellschaftsstrukturen und -verhältnisse klar werden. AntragstellerInnen AStA Uni Frankfurt, AStA Uni Hannover, StuRa Uni Heidelberg 105

106 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuPa PH Heidelberg u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ergänze in Z.22: Die Anfänge einer Themensammlung ist ein Überblick über die Beschlüsse des fzs. Die Anfänge einer Themensammlung ersetzt weder inhaltlich noch in seinen Formulierungen Beschlüsse des fzs. Aus der Erwähnung in der Anfänge einer Themensammlung ergibt sich keine Gewichtung der bestehenden Positionen, es macht allein die umfangreicheren Arbeitsgebiete des fzs transparent. Begründung Begründung: Programm noch nicht vollständig, deshalb sollte man hier auf die Anfänge einer Themensammlung verweisen. AntragstellerInnen StuPa PH Heidelberg, StuVe PH Karlsruhe, StuRa Uni Heidelberg 106

107 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Silke Hansmann 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche Z , ersetze durch: Frauen- und Genderpolitik Hochschulen gelten als Institutionen des gesellschaftlichen Fortschritts. Daher müssen sie eine Vorbildfunktion in Bezug auf gesellschaftliche Prozesse einnehmen. Für den fzs ist es daher essentiell, dass Gleichstellung als Querschnittsthema in allen Bereichen der Hochschule implementiert wird. Nur so ist es möglich progressive Entwicklungen in die Gesellschaft zu tragen. Auch oder gerade weil vermehrt antifeministische Tendenzen wieder salonfähig werden, müssen wir uns Hochschulen klar positionieren. Umfassende Gleichstellung ist noch lange nicht erreicht. Der fzs fordert daher: - Aufnahme der Aspekte sexuelle Orientierung und Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes - die kontinuierliche Weiterentwicklung des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dessen konsequente Umsetzung an Hochschulen - Die Ausarbeitung und Implementierung von hochschulweiten und fakultätsspezifischen Gleichstellungsplänen - das Festschreiben von umfassender Gleichstellung in den Zielvereinbarungen sowie Leitbildern der Hochschulen - die Beseitigung und das Aufbrechen von existierenden, patriarchalen Machtstrukturen 107

108 Änderungsantrag I Angebote und Maßnahmen zum Abbau von stereotypen Rollenbildern - entsprechende Schulungen für Lehrende und die Schaffung von umfassenden Beratungsangeboten an den Hochschulen - Das Aufbrechen und Überwinden von heteronormativen Kategorisierungen, alle Menschen sollen ihr Geschlecht frei und ohne Konsistenzanspruch sozial, emotional, psychisch und körperlich bestimmen können - wir lehnen Orthographie als nationalistisch, rassistisch und exkludierend ab und setzen uns für geschlechtsneutrale Sprache auf allen Ebenen ein - Die Integration von allen Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen der Hochschule, insbesondere Lehre und Forschung - Sexualisierte Gewalt an Hochschulen muss als zunehmendes Problem anerkannt werden; es müssen schnellstmöglich strukturelle Maßnahmen durch Schaffung von Anlaufstellen und Beratungsangeboten an Hochschulen und der Ausweitung von psychosozialen Beratungsstellen durch die Studierendenwerke ergriffen werden Begründung Erfolgt mündlich. AntragstellerInnen Silke Hansmann 108

109 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Anna Kirchner u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche nicht. Begründung Doppelte Verneinung in einem Satz führt entweder zur Abschwächung oder zur bejahung. AntragstellerInnen Anna Kirchner Peter Mathes 109

110 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Asta Uni Konstanz 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze in Z. 28 Identität durch Identität in Anführungszeichen. Begründung Begründung: Identität ist ein soziales Konstrukt, was in sich schon gewaltvoll sein kann. (Siehe fzs-beschluss vom Eckpunkte einer Geschlechterpolitik ) AntragstellerInnen Asta Uni Konstanz 110

111 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Jana Küchler u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge der Aufzählung an und weitere. Begründung Diese Aufzählung sollte nicht als abschließend betrachtet werden (zb geschmacklich). AntragstellerInnen Jana Küchler Anna Kirchner 111

112 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-36f AntragstellerInnen: Peter Mathes u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-36f 1 Streiche diesen Punktersatzlos. Begründung Was haben wir davon, wenn die vielfältige Art verschiedene Geschlechter darzustellen vom Rat X wieder eingeschränkt wird? Doch nur ein Ende der Debatte mit auf jedem Fall ungenügendem Ergebnis. AntragstellerInnen Peter Mathes Anna Kirchner Jana Küchler 112

113 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-36g AntragstellerInnen: StuVe Bamberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-36g 1 Streiche ersatzlos AntragstellerInnen StuVe Bamberg 113

114 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-38f AntragstellerInnen: StuVe Bamberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-38f 1 2 Ersetze Geschlechtergerechtigkeit durch Gleichstellung ; Streiche insbesondere Lehre und Forschung Begründung Was soll Geschlechtergerechtigkeit sein? Die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern? Hierdurch würde der Weg der Heteronormativität beschritten. Besser ist hier wohl die Forderung einer allgemeinen Gleichstellung. Da die Gleichstellung allgemein in allen Bereichen der Hochschule gefordert wird, ist der Punkt insbesondere in Lehre und Forschung hinfällig. Dieser wird schließlich bereits beinhaltet und ist gegenüber den anderen Teilbereichen der Hochschule bzw. des Lebens an einer Hochschule nicht gesondert hervorzuheben. AntragstellerInnen StuVe Bamberg 114

115 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA FH Aachen u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche insbesondere in Lehre und Forschung. Begründung Geschlechtergleichberechtigung in ALLEN BEREICHEN schließt auch die akad. Verwaltung mit ein! (in den mir bekannten Hochschulen gibt es Sekretärinnen und Sachbearbeiterinnen und Abteilungsleiter. Und ein paar ganz ganz wenige Ausnahmen davon! Und hier gibt es soweit ich weiß keine Förderprogramme, weil es vielen Leutenschlicht egal zu sein scheint). übliches Problem: Spitzenpositionen männlich, das darunter weiblich -.- AntragstellerInnen AStA FH Aachen Yannick Brandenburg Jana Küchler 115

116 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Jana Küchler u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge nach strukturellen Maßnahmen ein unter anderem auch. Begründung Die Schaffung von Anlaufstellen kann nicht allen ernstes die finale Maßnahme gegen sexualisierte Gewalt sein?! Das ist lediglich ein allererster Schritt! AntragstellerInnen Jana Küchler Anna Kirchner 116

117 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuVe Bamberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ergänze unabhängige vor Anlaufstellen Begründung Um eine anonyme und persönliche Beratung ohne potenzielle Benachteiligung der Einzelpersonen gewährleisten zu können, müssen diese Stellen unabhängig sein. Erst hierdurch kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. AntragstellerInnen StuVe Bamberg 117

118 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA Uni Hannover u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge ab Zeile 42: Gegen Krieg, Rüstung und Militarisierung Der fzs sieht Bildung, Lehre und Forschung in der Verantwortung, einen Beitrag zu einer friedlichen Welt zu leisten. Es ist Aufgabe von Bildung und Wissenschaft, die Ursachen von Krieg und die Bedingungen und Möglichkeiten für Frieden zu ergründen. Letztere müssen erforscht und gelehrt werden. Öffentliche Bildungs- und Forschungseinrichtungen müssen als Institutionen der Zivilgesellschaft erhalten bleiben; sie dürfen nicht zu Ausbildungs- und Zulieferungsbetrieben für Wirtschaft undindustrie verkommen. Deshalb fordern wir die Kündigung aller bestehenden Kooperationen zwischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen und dem Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), der Bundeswehr, der Rüstungsindustrie und ihr nahestehenden Industrie. Wir fordern alle Bildungs- und Forschungseinrichtungen dazu auf, Selbstverpflichtungen einzugehen, ausschließlich für friedliche und zivile Zwecke zu forschen und zu lehren. Begründung erfolgt bei bedarf mündlich 118

119 Änderungsantrag I AntragstellerInnen AStA Uni Hannover, StuVe PH Karlsruhe, StuRa Uni Heidelberg 119

120 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-56b AntragstellerInnen: U Göttingen 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-56b Streiche: Abschaffung von Drittmitteln und ersetze durch Maßnahmen schaffen, dass Drittmittelgeber keinen Einfluss auf Forschung und Lehre und wissenschaftlichen Betrieb haben können. Hier soll es mehr Transparenz und Kontrollen geben. Begründung Drittmittel sind an sich nicht zu verurteilen. Die ordentliche Finanzierung von Hochschulen hängt oft von Drittmitteln ab. Ohne Drittmittel würde der Staat sehr viel mehr belastet um die Finanzierung zu sichern. Um Beeinflussung der Forschung zu verhindern, müssen allerdings Kontrollen stattfinden. AntragstellerInnen U Göttingen 120

121 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA Uni Konstanz u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ergänze in Z. 56 nach Abschaffung von Drittmitteln Drittmittel sollen durch Grundmittel ersetzt werden, um eine Unabhängigkeit von Forschung und Lehre zu voranzutreiben Begründung eigentlich selbsterklärend, aber Begründung erfolgt bei Bedarf natürlich mündlich AntragstellerInnen AStA Uni Konstanz, StuRa Uni HD, Ben Seel 121

122 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-56a AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-56a 1 Ergänze nach Z. 56 Abschaffung der Leistungsorientierten Mittelvergabe Begründung Begründung:die Leistungsorientierte Mittelvergabe sollte ersetzt werden durch eine ausreichende Grundmittelfinanzierung, die sich u.a. nach der Anzahl der Studierenden an einer Hochschule richtet AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg, Ben Seel 122

123 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-58a AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-58a 1 Ersetze Beiträgen und Gebühren durch Bildungsgebühren. Begründung Studiengebühren sind nicht die einzigen sozial selektiven Gebühren im Bildungsbereich, mir sind mindestens folgene bekannt: Kita-Gebühren Leihgebühren für Schulbücher/Ausstattung etc Studiengebühren Gebühren für Sprachkurse Gebühren für Aufnahmeverfahren (UniAssist!) Eine alleinige Ablehnungder Studiengebühren greift somit zu kurz. Und natürlich sollten Studierendenschafts- und Studierendenwerksbeiträge nicht hier drunter gefasst werden AntragstellerInnen Johannes Starosta 123

124 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Anna Kirchner u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze Beiträgen und Gebühren durch Studiengebühren. Begründung Wie finanzieren sich Studierendenschaften, sowie einige Solidarmodelle von Semestertickets nochmal?! AntragstellerInnen Anna Kirchner Peter Mathes 124

125 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-58b AntragstellerInnen: StuVe PH Karlsruhe u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-58b 1 Ersetze Z.58 durch Alle Formen von Bildungsgebühren : Begründung Begründung: freie Bildung für alle!!! AntragstellerInnen StuVe PH Karlsruhe StuPa PH Heidelberg StuRa Uni Heidelberg Ben Seel 125

126 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche Z. 59 und ersetze Organisation der Hochschulfinanzierung durch Die Ausfinanzierung der Hochschulen Begründung erfolgt bei bedarf mündlich AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg Ben Seel 126

127 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-62f. AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-62f Ersetze Z. 62f. durch: Die Finanzierung der Hochschulen soll sich in bedeutendem Maße danach richten, wo Menschen studieren wollen. Dabei soll ein freier Zugang zu allen Hochschulen ermöglicht werden. Begründung Begründung: Der fzs betrachtet Studienplätze als eine sprachlich konstruierte Kategorie, die einen Mangel vorspiegelt, der reell nicht existiert.. AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg, Ben Seel 127

128 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-62f AntragstellerInnen: Stefan Ziemann 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-62f 1 2 Änderung in: Vollfinanzierung von Überlastkapazitäten bei Studierendenplätzen Begründung Die Finanzierung von Studienpätzen, sollte nicht nur den Studierendenströmen folgen, sonderen auch vorgeplant werden können. Hierbei ist es wichtig, dass auch Studiengänge, die z.z. nicht Ausgelastet sind, keine Nachteile in der Förderung und Aufrechterhaltung der Studienplätze erhalten. AntragstellerInnen Stefan Ziemann 128

129 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Asta Uni Hannover 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze in Z.68 \ Hochschulen müssen zur Verwirklichung ihrer Kernaufgaben Lehre und Forschung komplexe organisatorische Herausforderungen bewältigen. Dabei dürfen ihre gesellschaftliche Verantwortung und demokratische Prinzipien jedoch nicht vernachlässigt werden.\ durch: \ Wissenschaft und Bildung hängen unter aktuellen Bedingungen in eminentem Maße von ihrer institutionellen Organisation ab. So schließt das bestehende Schein-, Privilegien und Berechtigungswesen eine Reihe von Personen und sozialen Gruppen systematisch aus. Gleichzeitig bedingt der strukturelle Rahmen von Wissenschaft und Bildung auch die Inhalte, die von diesen Institutionen erarbeitet und vermittelt werden. Es ist offensichtlich, dass die momentane Wissensproduktion und -vermittlung in weiten Teilen kaum zur gesellschaflichen Emanzipation beiträgt. Statt das Bestehende in Frage zu stellen und die menschliche Befreiung voranzutreiben, tragen Wissenschaft und Bildung heute dazu bei es zu bestärken undzu erhalten. Hier müssen wir ansetzen, um diese Prozesse umzukehren und so Räume für gesellschaftlicheemanzipation zu schaffen.\ Begründung Begründung: erfolgt mündlich 129

130 Änderungsantrag I AntragstellerInnen Asta Uni Hannover 130

131 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze in Z. 73 Gleichberechtigte Beteiligung aller Statusgruppen an Prozessen und Entscheidungsfindungen durch: Paritätische Besetzung aller Hochschulgremien mit dem langfristigen Ziel die Hochschulen zu Mitgliederhochschueln umzustrukturieren. Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 131

132 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Peter Mathes 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche Beibehaltung. Begründung Natürlich sollen die beibehalten werden. Sonst braucht man sie nicht einzuführen. AntragstellerInnen Peter Mathes 132

133 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze Z durch: Alle akademischen Statusgruppen sollen bis zur Einführung der Mitgliederhochschule den Rechtsstatus von Teilkörperschaft ö.d.r. mit Satzungsautonomie, Finanzhoheit und vollumfassender politischer Äußerungsfähigkeit erhalten. Begründung erfolgt bei bedarf mündlich AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 133

134 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Jana Küchler 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche /oder. Begründung Ein oderergibthier halt einfach keinen Sinn. AntragstellerInnen Jana Küchler 134

135 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-80a AntragstellerInnen: Peter Mathes 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-80a 1 Streiche alles, ersetze durch keinerlei Rüstungsforschung an Hochschulen!. Begründung Klingt einfach besser und eindeutiger. AntragstellerInnen Peter Mathes 135

136 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I II AntragstellerInnen: Stefan Ziemann 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I II 1 Streichung Begründung Wiederspricht dem GG Freiheit von Wissenschaft und Forschung AntragstellerInnen Stefan Ziemann 136

137 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Jana Küchler 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge hinter Einführung ein und Umsetzung. Begründung Wie die TU Berlin beweist, reicht die Einführung allein nicht aus, man muss sich dann schon daranhalten, bzw. Mittel zur Umsetzung(skontrolle) finden. AntragstellerInnen Jana Küchler 137

138 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Jana Küchler 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze in der Forschung durch in allen Bereichen der Hochschulen. Begründung Selbsterklärend!Sollte es zumindest sein! AntragstellerInnen Jana Küchler 138

139 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Sebastian Rohlederer u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Z. 84 streichen und füge an dieser Stelle an: Außerdem sollten Coffeshops am Kotti und an der Konstablerwache günstiger sein. Begründung Begründung: 1.Wir wollen günstigeren fair gehandelten Kaffee und fair gehandelte bewusstseinserweiternde Substanzen. 2. In einem Grundsatzprogramm sollten möglichst viele Details festgehalten werden. Ist ja ein Detailprogramm. 3. Grundsätze sind ja auch nur nervig und verhindern eine ander Realität orientierte pragmatische, effiziente, exzellente, flexible, und berufsorientierte politische Arbeit, die Karrierewege in Kanarienzüchter*innenvereinen ermöglicht. Politik muss umsetzbar sein! Für eine extreme Politik der Mitte. Piffpaff. AntragstellerInnen Sebastian Rohlederer, Glenn Bauer, Martina Pokoj, Mirko Moll, Ben Seel 139

140 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-84a AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-84a Füge ein in Z. 84: - Abschaffung von Gremien, die nicht zur Selbstverwaltung gehören (bspw. Hochschulräte) - Ersetzung unternehmerischer Leitungsstrukturen durch demokratisch gewählte Gremien - Abschaffung des Qualitätsmanagements und des Akkreditierungswesen - Vermeidung der Übertragung von Entscheidungen auf unternehmerisch strukturierte Prozessorganisation wie bspw. Qualitätssicherungsagenturen Begründung erfolgt bei bedarf mündlich AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 140

141 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze Z durch: Bildung und Wissenschaft muss für alle Menschen zugänglich sein. Aktuell werden weite gesellschaftliche Kreise von den Bildungsund Wissenschaftswesenausgeschlossen. Denn unter den bestehenden Bedingungen hängt eine Partizipation an diesen Institutionen von der sozioökonmischen Lage, der geschlechtlichen Sozialisation und der Herkunft der Individuen ab. Nicht zuletzt sind es zunehmend restriktive Aufnahmeriten, die verhindern, dass alle Menschen an gesellschaftlich organisierter Wissenschaft und Bildung teilhaben können. Daher fordert der fzs: Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg Asta Uni Konstanz 141

142 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-94f. AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-94f. 1 2 Ersetze Z durch: eine umfassende Öffnung der Hochschulen für alle Menschen Begründung Wir wollen freie Bildung für alle, das sollte in keinster Weise eingeschränkt oder auch nur präzisiert werden. AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 142

143 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-94f AntragstellerInnen: Yannick Brandenburg u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-94f 1 Streiche für Menschenmit beruflicher Bildung und ohneabitur. Begründung Alternative Bildungswege beschränken sich nicht auf Berufsbildung ohneabitur und nur für Menschen wäre überflüssig, da andere Daseinsformen leiderüberhaupt gar keine Möglichkeit haben in Dtl. Bildung zu genießen. AntragstellerInnen Yannick Brandenburg Jana Küchler 143

144 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: U Göttingen 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche und ohne Abitur Begründung Mit der ursprünglichen Forderung wird das Abitur als Zeugnis der Hochschulreife entwertet. Für ein Hochschulstudium wird aber eine gewisse Qualifikation vorausgesetzt. Für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung kann es sinnvoll sein, in ihrem Gebiet zu studieren.doch generell zu fordern, dass allen Menschen ohne Abitur ein Studium ermöglicht sein soll erscheint nicht sinnvoll. AntragstellerInnen U Göttingen 144

145 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze Z durch: Studiermöglichkeiten sollen sich nach dem Studieninteresse und sozialen Gesichtspunkten richten. Zudem soll ein bundesweites, transparentes System geschaffen werden, das eine gerechte Zuteilung von Räumen und Personen ermöglicht. Begründung Studienplätze sind ein soziales Konstrukt, das Eingrenzungen schafft, wo sie z.t. nicht vorliegen, trotzdem bleibt die Raumfrage bei Verteilung von Personen zu berücksichtigen. AntragstellerInnen StuRa uni Heidelberg 145

146 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-98f AntragstellerInnen: Peter Mathes 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-98f 1 Streiche bei denen ein vorübergehender Mangel besteht. Begründung Ein Studium sollte sich immer noch an den Interessen der Bewerber*innen orientieren und nicht an umgebenen Mangelerscheinungen welcher Art auch immer. AntragstellerInnen Peter Mathes 146

147 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Peter Mathes u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge hinter Studienanfänger*innen an und Studierenden. Begründung Auch Studis sollten an ihren Interessen ausgerichtete Beratung genießen können. Bisher sind die meisten Beratungen von der Hochschule für die Hochschule. Unabhängige Beratung können nicht selten nur die Studierendenschaften stellen. AntragstellerInnen Peter Mathes Jana Küchler 147

148 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I f AntragstellerInnen: Jana Küchler u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I f 1 Streiche um Studienabbrücheund Orientierungslosigkeit zuverhindern. Begründung Orientierungslosigkeit lässt sich nicht verhindern. Sie entsteht einfach. Aber man kann dann Aufklären und Unterstützen, was ja mit Beratung schon ausgesagt wird. Studienabbrüche können (und haben oft) auch andere Gründe als mangelndeberatung als Ursache. Nicht selten resultieren die auch aus einer intensiven Auseinandersetzung mit den eigenen Interessen. Beratung sollte nicht das Zielhaben Studienabbruchum jeden Preiszu verhindern, sondern die eigenen Interessen des Ratsuchenden am besten Umzusetzen. AntragstellerInnen Jana Küchler Peter Mathes 148

149 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Sebastian Rohlederer 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Z streichen Begründung Begründung: Bildung soll allen Menschen zugänglich sein eine Präzisierung gehört hier nicht in ein Grundsatzprogramm. AntragstellerInnen Sebastian Rohlederer 149

150 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I a AntragstellerInnen: AStA FH Aachen 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I a Streiche Zeile und ersetze durch : Studium ohne Behinderung Menschen werden durch soziale Normsetzung behindert und damit behindert gemacht. Diese soziale Praktik darf nicht fortgeführt und muss auch durch studentisches Handeln durchbrochen werden. Damit auch alle Menschen mit Behinderung das Grundrecht der Freizügigkeit und der freien Berufswahl ungehindert nutzen können, müssen die Rahmenbedingungen durch die Gesellschaft für körperlich und geistig behinderte Menschen in den einzelnen Studiengängen sowie in der zur Vorbereitung auf das Studium benötigten Schulbildung laufend überprüft werden. - Der fzs fordert die Länder auf, endlich die vorherrschende Trennung in den Bildungsgängen, gerade unter dem Blickpunkt der integrativen Schule, aufzugeben und die Umstellung durch eine entsprechende finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Kurz- und mittelfristig haben die Länder sicherzustellen, dass das Lehr- und Beratungspersonal an Haupt- und Sonderschulen in die Lage versetzt wird, die Schüler*innen über die Möglichkeit eines Studiums besser aufzuklären und sie in einem eventuell bestehenden Studienwunsch engagiert zu unterstützen. Ebenfalls führt die verstärkte Einführung von Auswahlsatzungen zur mittelbaren und unmittelbaren Benachteiligung von behinderten oder chronisch kranken Studienbewerber*innen. Ein Beispiel von mittelbarer Benachteiligung wäre 150

151 Änderungsantrag I a die Forderung nach dem Ableisten von Vorpraktika, unmittelbare Benachteiligung besteht im Fehlen von Nachteilsausgleichen im Auswahlverfahren. - Der fzs lehnt daher solche Auswahlverfahren ab. Bislang haben sich die Kriterien Abiturnote, Wartezeit und Ortspräferenz als weniger selektiv erwiesen als es die neuen Auswahlverfahren intendieren. Davon unberührt bleibt die ablehnende Haltung des fzs Zulassungsbeschränkungen gegenüber generell. Begründung Inklusion als komplementärer Begriff zur Exklusion beschreibt den Zugang zu gesellschaftlichen Teilsystemen. Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Der vorherige Teil zum Thema Inklusives Studium war nicht umfassend genug, er beinhaltet z.b. nicht die Inklusion von älteren Studierenden sowie Studierenden mit Kindern. Der neue Text basiert auf dem Antrag des Ausschusses Sozialpolitik der 41. MV in Würzburg Soziale Dimension als integraler Bestandteil der Akkreditierung sowie des Antrages Barrieren abbauen, Bildungsbeteiligung für Behinderte oder chronisch Kranke erhöhen der 28. MV in Karlsruhe AntragstellerInnen AStA FH Aachen 151

152 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Asta Uni Hannover u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze Z.110 (Inklusives Studium) durch Behinderung und chronische Krankheit Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich AntragstellerInnen Asta Uni Hannover, StuRa Uni Heidelberg 152

153 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Asta Uni Hannover u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze den Satz von Z durch: Behinderung und chronische Krankheit Behinderungen sind gesellschaftlich geschaffen und keine Eigenschaften, die Personen von Natur aus zukommen. Es sind gesellschaftliche Verhältnisse, die Menschen behindern oder krank machen. Es entscheiden sozial produzierte Barrieren, darüber wer Zugang zu welchen Ressourcen hat. Diese Beschränkungen müssen allerdings nicht hergestellt werden. Eine andere Welt ist möglich. Auchdie Rede von Krankheit ist eine gesellschaftliche Zuschreibung, diebestimmte Personengruppen und Verhaltensweisen diskriminiert. Solcherlei Zuschreibungen wandeln sich historisch beträchtlich, sie ziehen empirisch allerdings beträchtliche gesellschaftliche Ausschlüsse und Diskriminierungen nach sich. Aktuell richteten sich vorherrschende Begriffe von Krankheit insbesondere innerhalb der Psychologie v.a. nach Funktionalitäts- und Verwertbarkeitskriterien. Wer im gesellschaftlichen Lebens- und Arbeitsprozess unter den gegebenen Umständen nicht mit machen kann oder will, gilt als krank. Wir fordern, dass gesellschaftlich produzierte Leidensdrücke und Ausgrenzungen nicht dem Individuum angelastet werden, vielmehr sollen ihre Ursachen durch eine Änderung sozialer Verhältnisse beseitigt werden. Daher streiten wir gegen Leistungsdruck, Selektion, Barrieren, wie sie sie aus der materialen Gestaltung der Hochschulen und ihrer Lehrinhalte sowie aus starren Studienordnungen resultieren. Auch in diesem Zusammenhang zeigt sich wie repressiv Maximal- und Regelstudienzeit sind. 153

154 Änderungsantrag I Begründung Begründung erfolgt mündlich AntragstellerInnen Asta Uni Hannover, StuRa Uni Heidelberg 154

155 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Jana Küchler u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche eine bedarfsgerechte Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, indem sie, die übrigen Worte sind entsprechend der gängigen Grammatik anzugleichen. Begründung Ich stelle die steile These auf, dass die derzeitigen arbeitsrechtlichen Grundlagen nicht zwangsläufig zurbedarfsdeckung ausreichen, da sie in vielenfällen einfach eineeinschränkung bedeuten.gehe ansonsten aber mit. AntragstellerInnen Jana Küchler Peter Mathes 155

156 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuVe Bamberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze alles durch ausländische Studierende müssen deutschen Studierenden arbeitsrechtlich gleichgestellt werden, Begründung Es gilt, ausländischen Studierenden die generelle Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Diese muss sich allerdings nicht am Bedarf dieser orientieren, wobei dieser auch nicht genauer erläutert wird. AntragstellerInnen StuVe Bamberg 156

157 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Peter Mathes 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge nach dieser Zeile als neuen Punkt an: Umstrukturierung der Studiengänge, sodass innerhalb jedes Studiums die Möglichkeit für ein oder mehrere auswärtige Semester besteht. Begründung Jede*r sollte die Möglichkeit eines oder mehreren auswärtigen Semesters während seines Studiums habenohne dabei unnötig mehrprobleme mit dem Studienverlauf zu bekommen. AntragstellerInnen Peter Mathes 157

158 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I f AntragstellerInnen: Jana Küchler u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I f 1 Ergänze am Ende im Hochschulraum Europa und weltweit. Begründung es gibt noch mehr als europa o.o AntragstellerInnen Jana Küchler Peter Mathes 158

159 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Peter Mathes 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Tausche das komplette Kapitel Studentische Beschäftigung mit Studienfinanzierung. Begründung Diese Reihenfolge impliziert einen gewissen Grad der Wichtigkeit. Und die sollte hier erst die gesicherte Studienfinanzierung und dann die Studentische Beschäftigung umfassen. AntragstellerInnen Peter Mathes 159

160 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Peter Mathes 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge vor Hochschulen allen ein. Begründung Tarifvertrag ist gut! Muss nur verpflichtend danach eingestellt werden. AntragstellerInnen Peter Mathes 160

161 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: U Göttingen 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche Jahr und ersetze durch Semester. Begründung Bestimmte studentische Stellen sind nur für ein Semester sinnvoll zu besetzen. Mindestlaufzeiten von einem Jahr zu fordern würde dazu führen, dass solche Stellen nicht mehr sinnvoll von Studierenden besetzt werden können. So gibt es Kurse die nur im Sommer- oder Wintersemester angeboten werden. Außerdem könnten bei Einjahresverträgen Studierende in ihrem letzten Semester keine studentische Stelle mehr beginnen. AntragstellerInnen U Göttingen 161

162 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Jana Küchler 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche diese Zeilen ersatzlos. Begründung Ein Jahr ist mir einfach zu kurz, man kann ja vorher kündigen, wenn man eher aus dem Vertrag rauswill. AntragstellerInnen Jana Küchler 162

163 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Peter Mathes u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge das Wort BaföG ein. Der Rest ist nach gängiger Grammatik anzupassen. Begründung Bisher ist nicht ersichtlich wovon da eigentlich geredet wird. Alternativen zu BaföG sind aber anscheinend nicht gemeint. AntragstellerInnen Peter Mathes Yannick Brandenburg Jana Küchler 163

164 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ÄA Streiche Z und Ersetze durch: Das bestehende System der Studienfinanzierung setzt die in der Gesellschaft verhaftete soziale Ungleichheit fort. Anstatt egalisierend, wirkt Hochschulbildung elitebildend.die Selektivität des Bildungssystems muss überwunden werden, was letztendlich nur mit einer Reform der Bildungsfinanzierung einhergehen kann. Daherkann nicht weiter basierend auf einem System aus Stipendien, Zuschüssen und Darlehnen gearbeitet werden. Das Studium muss voll bezuschusst sein. Eine verlässliche, bedarfsdeckende Studienfinanzierung ist unabhängig vom Studienfortschritt,Herkunft, Alter, Staatsbürgerschaft, Studienziel und den Eltern zu gewährleisten. Begründung Begründung:Sämtliche Positionierungen des fzs zu Studienfinanzierung beinhalten verschiedene Unabhängigkeitsdefinitionen. Dabei ist es wesentlich, dass BAföG nicht das Allheilmittel ist, sondern dass es alternative Lösungsvorschläge gibt. Die Rede von Chancengleichheit bezieht sich auf eine statistische Gleichheit, innerhalb, derer alle basierend auf ihrer Leistung die gleichen Möglichkeiten auf Erfolg hätten. Die Verwendung des Ausdrucks Chancengleichheit, der aus diversen Wahlkampfslogans entnommen ist, reproduziert damit nichts weiter als bestehende Leistungsideologien. Weiterhin zeigt gerade die Analyse der Bildungssystems, wie auch ein Eingedenken der aufklärerischen Funktion von Bildung, dass es in der Bildung eben keine einmalige Handlung, 164

165 Änderungsantrag I sondern ein fortwährender Prozess ist. Innerhalb dieses Prozesses verhelfen sich Menschen (im Rahmen gesellschaftlich geschaffener Institutionen) zu Fähigkeiten und Wissen, die sie vorher nicht hatten. In diesem Sinne ist Bildung immer ein Vorgang der Angleichung. Es ist dieser Vorgang der soziale Ungleichheiten beseitigen soll. (Dabei muss selbstverständlich u.a. eine sozialgerechte Finanzierung zur Verfügung gestellt werden so wie die ursprünglichen Antragssteller*innen dies auch vorgesehen hatten.) AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 165

166 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Jana Küchler u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge als neuen Absatz an: Der fzs lehnt das sog. Deutschlandstipendium grundsätzlich ab. Begründung Beschlusslage des Verbandes. AntragstellerInnen Jana Küchler Peter Mathes 166

167 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ÄA: Ersetze Z : Der fzs sieht ein Studium als eine wichtige Bildungsmöglichkeit an und möchte, dass die Studierenden ihr Studium frei gestalten können. Dazu gehört die Wahl von Schwerpunktthemen im Studium gemäß ihrer eigenen wissenschaftlichen interessen. Eine Strukurtrierung oder Verschulung von Studiengängen ist dem freien Interesse einschränkend gegenüber gestellt und wird abgelehnt. Der fzs fordert deshalb, dass die Studiengänge flexibilisiert und geöffnet werden, so dass wieder freie Bildung in die deutsche Hochschullandschaft einziehen kann. In der Zwischenzeit bis dieses Ziel erreicht wird setzt sich der Verband für folgende Punkte ein: Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 167

168 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ÄA Z.251 Ersetze eines Studium durch einer Hochschule Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich AntragstellerInnen StuRa uni Heidelberg 168

169 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ÄA Ersetze Z.259: Der fzs versteht allgemeine Anordnung von Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen als einen Eingriff in die Studierfreiheit nach 4, Abs. 4 (3) des Hochschulrahmengesetzes, die Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12, Abs. 1 GG und in die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2, Abs. 1 GG. Im Sinne eines eigenverantwortlichen Studiums strebt der fzs die Überwindung von Anwesenheitspflichten an. Begründung Begründung: Eigenverantwortung fördern! Anwesenheitspflichten überwinden! ; beschlossen auf der 44. MV in Göttingen (2012) AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 169

170 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I a AntragstellerInnen: Christopher Bohlens 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I a Füge als neuen Spiegelstrich ein: * Ärztliche Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungbei Prüfungsunfähigkeit mussausreichenstatt Diagnosen, Therapien und Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bei Prüfungsunfähigkeit Begründung Verdeutlichung des Anliegens von 51-I-03 Ärztliche Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit um es auch gleich in das Grundsatzprogramm aufzunehmen. AntragstellerInnen Christopher Bohlens 170

171 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ÄA Streiche Z : Begründung Begründung: Wir sind gegen Akkreditierungsmechanismen. AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 171

172 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I ff AntragstellerInnen: Yannick Brandenburg u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ff Füge als neuen Punkt an Ein Wechsel in das Teilzeitstudium sollte jederzeit vor und während eines Studiumsund auch zeitweisemöglich sein. Jeder Studiengang sollte diese Studienartermöglichen. Begründung Ist halt so! Selbsterklärend! AntragstellerInnen Yannick Brandenburg Jana Küchler 172

173 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA Uni Konstanz u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze in Z.263 Studieren mit Kind durch Studium und Sorge für Andere Begründung Begründung: Nicht nur Kinder bedürfen Aufmerksamkeit und Zeit bzw. Sorge. Es muss auch möglich sein, sich um Menschen zu sorgen, die nicht in einem rechtlich abgesicherten verwandschafts- und partner*innenschaftsverhältnis zu eine*r*m stehen. AntragstellerInnen AStA Uni Konstanz, StuRa Uni Heidelberg, AStA Uni Hannover, Ben Seel 173

174 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA Uni Konstanz u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Streiche Z und ersetze durch: Studium, die Sorge für Andere und die Existenzsicherung für sich und diese Anderen müssen miteinander vereinbar sein, ohne dass es zu unnötigen Komplikationen im Studium kommt. Damit ist nicht nur die Sorge für Personen gemeint, die in einem rechtlich definierten verwandtschafts- oder partner*innenschaftsverhältnis zueinander stehen. Damit diesmöglich wird, muss eine Flexibilisierung des Studiums gewährleistet werden. Dabei darf die Flexibilisierung nicht zu einer zusätzlichen Verlängerung führen, wie es derzeit an vielen Hochschulen zu beobachten ist, wo Teile des Studiums nicht kontinuierlich angeboten werden. Sinnvoll wäre in diesem Sinne eine vermehrte Konzentration auf Student Centred Learning. Neben den Maßnahmen, die innerhalb der Studienganggestaltung ergriffen werden können, ist aber auch das Lebensumfeld zu beachten. Hierzu zählen unter anderem flexible Kinderbetreuungsangebote, die sich nicht auf Kernzeiten beschränken. Zudem sollten Beratungsangebote ausgebaut und in ihrer Qualität verbessert werden. In solchen Lebenssituationen ist es besonders wichtig, dass eine Finanzierung während des Studiums nicht nur als elternunabhängiger, sondern vor allem auch als bedarfsdeckender Vollzuschuss zu konzipieren ist. Begründung erfolgt mündlich 174

175 Änderungsantrag I AntragstellerInnen AStA Uni Konstanz, StuRa Uni Heidelberg, AStA Uni Hannover, Ben Seel 175

176 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Ben Seel u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ergänze in Z. 270: Die Berücksichtigung von Teilzeit und Flexibilität der Studienordnung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Sorgearbeit. Begründung erfolgt mündlich AntragstellerInnen Ben Seel, AStA Uni Hannover, StuRa Uni Heidelberg, AStA Uni Konstanz 176

177 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I a AntragstellerInnen: Ben Seel u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I a 1 2 Ergänze in Z. 270: Die Berücksichtigung von Teilzeit und Flexibilität der Studienordnung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Sorgearbeit. Begründung erfolgt mündlich AntragstellerInnen Ben Seel, AStA Uni Hannover, StuRa Uni Heidelberg, AStA Uni Konstanz 177

178 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I f. AntragstellerInnen: Ben Seel u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I f Ersetze Z durch: Ausbau und Qualitätssicherung der Beratungsangeborte für Studierende, die für andere Personen sorgen. Begründung erfolgt mündlich AntragstellerInnen Ben Seel, StuRa Uni Heidelberg, AStA Uni Konstanz 178

179 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Asta Uni Frankfurt u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ÄA Streiche alles und ersetze durch: Zu den elementarsten Bedürfnissen gehört das Wohnen, ohne Wohnraum ist das erfolgreiche Bewältigen des Studiums unmöglich. Prekäre Wohnverhältnisse sind eine Form der sozialen Selektion. Wohnraum wird in unserer Gesellschaft als Ware betrachtet, die nur jenen zur Verfügung steht, die sie sich leisten können. Dabei bräuchten wir ein Recht auf Wohnraum, der für alle Menschen zugänglich ist. Viele, die Wohnraum und Flächen besitzen, sehen sich gezwungen durch hohe Mieten, Abschreibungen und Spekulation maximalen Profit zu erlangen. Gleichzeitig steht Wohnraum vielerorts leer. Dies muss allerdings nicht so sein. Die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen, die solche Verhältnisse zeitigen, können und müssen abgeschafft werden. Gerade Studierende stehen in der Wohnungssuche vor der Herausforderung erschwingliche Wohnmöglichkeiten zu finden. Auch die steigende Anzahl der privaten Wohnheimplätze löst die Probleme nicht, da die Mieten dort meist weit über der BAföG-Wohnungspauschale liegen. Gleichzeitig ziehen sich die Länder aus ihrer Verantwortung zurück und streichen den Studierendenwerken die Zuschüsse. Bund und Länder haben sich aus der Förderung sozialen Wohnbaus weitestgehend zurückgezogen und privatisieren zunehmend öffentlichen Wohnraum. Alternative Wohnmodelle sind in den meisten Städten nicht mehr zu finden und werden innerhalb der bestehenden Gesellschaft marginalisiert, dagegen müssten gerade diese als sub kulturelle Freiräume verteidigt und ausgebaut 179

180 Änderungsantrag I werden. Die fortschreitende Beschneidung der Subkultur ist ein bundesweites Problem, dem es entschieden entgegenzutreten gilt. Deshalb fordert der fzs weiter: - Bereitstellung von Wohnraum für alle - Erhöhung der finanziellen Förderung der Studierendenwerke von Bund und Ländern - Verteidigung und Ausbau subkultureller Freiräume - Ausbau des barrierefreien und familiengerechten Wohnraums - Abschaffung der Zweitwohnsitzsteuer & der Meldepflicht Begründung erfolgt mündlich AntragstellerInnen Asta Uni Frankfurt, StuRa Uni Heidelberg 180

181 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: StuVe Bamberg 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze alles durch Neubau sozialen Wohnraums, der auch Studierenden zugutekommen soll. Begründung Gerade in Anbetracht der derzeit grassierenden Errichtung Wohnraums (bspw. Luxuswohnheimen ),welcher mit einem durchschnittlichen studentischen Einkommen nicht mehr zu bezahlen ist, sollte hier darauf Wert gelegt werden, dass wir uns für bezahlbaren Wohnraum einsetzen. AntragstellerInnen StuVe Bamberg 181

182 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: AStA Uni Frankfurt u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Gute Arbeit und hierarchiefreie Wissenschaft Der fzs setzt sich für bessere Arbeitsverhältnisse und gegen eine hierarchische und für eine horizontale Wissenschaftswelt ein. Dabei möchten wir allen, die Teil an wissenschaftlicher Forschung und Lehre haben, gleichermaßen die Wissenschaftsfreiheit garantieren. Das Wissenschaftssystem und damit auch die Universität Frankfurt setzen auf eine Trennung zwischen echten Wissenschaftler*innen auf Dauerstellen und prekären Hilfsstellen, die international ihresgleichen sucht. Der Großteil der Wissenschaftler*innen und Beschäftigten an Hochschulen muss sich so immer wieder von Projektfinanzierung zu Projektfinanzierung hangeln. Als zusätzliches Alleinstellungsmerkmal, speziell des deutschen Hochschulsystems, kommt hinzu, dass es, nach Abschmelzung des sogenannten Mittelbaus, im Grunde genommen keine gesicherte Berufsperspektive ohne Professur an der Hochschule gibt. Um diese Spitzenpositionen der Lehrstuhlinhaber*innen oder Professor*inen herum befinden sich im derzeitigen System abhängig und befristet beschäftigte Wissenschaftler*innen, die sich in einer Konkurrenz um Spitzenposition befinden. Diese werden dementsprechend auch als sogenannter wissenschaftlicher Nachwuchs bezeichnet. Anstatt diesen Mitarbeiter*innen eigene Interessen und Arbeitsschwerpunkte zu ermöglichen, ist ihre Freiheit, selbst Wissenschaft zu betreiben immer an den oder die Professor*in gebunden. Art 5. GG 182

183 Änderungsantrag I wird dementsprechend auch fälschlicherweise oft so verstanden und betrachtet, als wären nur diese wenigen Professor*innen Träger*innen der Wissenschaftsfreiheit. Die wissenschaftliche Arbeit baut jedoch weniger auf bloßen Einzelleistungen und Hierarchien auf, sondern profitiert von der kollektiven Auseinandersetzung auf Augenhöhe im Streit um das bessere Argument. Der fzs fordert in diesem Zusammenhang: - eine gleichberechtigte Anstellungsstruktur für alle Wissenschaftler*innen - dauerhafte und gut bezahlte tarifliche Beschäftigungsverhältnisse für Alle an den Hochschulen - Tarifverträge für Hilfskräfte - verlässliche Perspektiven für sog. Nachwuchswissenschaftler*innen Begründung Das Thema prekäre Beschftigungsverhältnisse sollte im Grundsatzprogramm enthalten sein. Bei den vorliegenden Formulierungen handelt es sich um eine gekürzte Form des Beschlusses der 48. MV in Bremen. AntragstellerInnen AStA Uni Frankfurt, Matthias Schröder 183

184 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Peter Mathes 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Füge als neuen Unterpunkt an: Verhinderung weiterer Gentrifizierung durch eine soziale Stadtplanung. Begründung Erfolgt bei Bedarf mündlich. AntragstellerInnen Peter Mathes 184

185 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I a AntragstellerInnen: Sebastian Rohlederer u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I a Der fzs versteht sich als demokratischer, weltanschaulich und parteilich nicht gebundener Verein. Er tritt insbesondere für die gesetzliche Verankerung der verfassten Studierendenschaft als Körperschaft aller eingeschriebenen Studierenden mit politischem Mandat, Satzungs- und Finanzhoheit, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung ein.dies umfasst insbesondere die emanzipatorische Bildungsarbeit. Der fzs streitet gegen gesellschaftliche Ausschlüsse und Dominazverhältnisse. Der Fokus liegt bei dem Einsatz gegen nationalistische, militaristische, rassistische, xenophobe, antisemitische, homophobe und sexistische Positionen. Der fzs arbeitet auf bundesweiter und internationaler Ebene. Begründung ist sinnvoll. AntragstellerInnen Sebastian Rohlederer Ben Seel Glenn Bauer 185

186 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-Titel AntragstellerInnen: StuVe der PH Karlsruhe u.a. 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-Titel 1 Ersetzte den Titel durch: \ Anfänge einer Themensammlung des fzs\ Begründung Begründung: Die Postitionen des Verbandes sind in diesem Grundsatzprogramm nicht allumfasssend erhalten, es sollte erstmal noch ein verbandsinterner Diskussionsprozess angestoßen werden an dem alle Verbandsmitglieder teilnehmen können um eine komplette Stimmung im Verband aufzufangen. AntragstellerInnen StuVe der PH Karlsruhe StuPa PH Heidelberg StuRa Heidelberg 186

187 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-08-Modifikationsantrag zu I-08-1 AntragstellerInnen: Daniel Janke 51-I-08 Grundsatzprogramm (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-08-Modifikationsantrag zu I ersetzte Informationspapier durch Überblick über die Standpunkte des Verbandes Begründung Dieser Text ist ein Überblick über die Standpunkte des Vereins zu verschiedenen Themen der Hochschulpolitik wobei diese Standpunkte nur schlagwortartig wiedergegeben werden, ohne sie in der Ausführlichkeit eines Inhaltlichen Beschlusses zu behandeln. AntragstellerInnen Daniel Janke 187

188 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-09 AntragstellerInnen: Frank Hebold u.a. TOP 03: Inhaltliche Anträge IPv6 an allen Hochschulen IPv6 everywhere m) 1 2 Der fzs möge beschließen, die Einführung von IPv6 an allen Hochschulen zu fordern. Begründung Ganz ehrlich: Ich scheue gerade den Aufwand eine ganzheitliche Begründung zu verfassen, in der letztlich nur stünde, dass IPv6 gegenüber dem weit verbreitetem IPv4 eine moderne, sehr preiswerte, verlässliche und überfällige Technologie ist, an der alle Hochschulen teilnehmen sollten.darum hier ein Paste vom BVA. tl;dr: Hochschulen, die kein IPv6 wollen, müssen verstehen, dass sie Gefahr laufen den Anschluss an die Zukunft zu verpassen. Warum IPv6? Die aktuell noch genutzten IPv4-Internet-Adressen sind eine knappe Ressource geworden, die mit dem rasanten Wachstum des Internets nicht Schritt halten kann. Was ist IP eigentlich? Dabei handelt es sich um ein Internetprotokoll einer recht tiefen Netzwerkebene, also ein technisches Detail. Wer das Internet benutzt, sollte darüber eigentlich gar nichts wissen müssen. Aber es ist sozusagen die 188

189 51-I-09 IPv6 an allen Hochschulen IPv6 everywhere m) Basis des Internets, ohne Internetprotokoll gäbe es kein World Wide Web, keine Videokonferenzen, keinen -Verkehr... Das Internet Protokoll in der Version 4, kurz IPv4 feiert 2011 sein 30-jähriges Jubiläum. Doch das ist kein Grund zum Feiern, denn der Jubilar, droht ein Opfer seines eigenen Erfolgs zu werden. In einer Zeit, in der immer mehr Handys online gehen, Stromzähler vernetzt werden oder das intelligente Haus langsam Realität wird, gehen die IPv4 Adressen langsam aus. Da die Adressen des Internetprotokoll Version 4 (IPv4) schon kurzfristig nicht mehr ausreichen, um im Internet problemlos zu agieren ist die weltweite Lösung auf das neue (immerhin auch schon 15 Jahre alte) Internetprotokoll Version 6 (IPv6) umzustellen. einmalige Möglichkeit zur Etablierung eines eindeutigen Adressierungskonzepts für die gesamte öffentliche Verwaltung in Deutschland Verbesserung der Kommunikation zwischen den föderalen Ebenen (Bund / Länder / Kommunen) Aufrechterhaltung der elektronischen Kommunikationswege zu den Bürgern, die mittelfristig zwangsweise auf IPv6 umgestellt werden Bereitstellung einer Netzplattform für die öffentliche Verwaltung, welche die zuverlässige und effiziente Nutzung von IP basierter Telefonie (VoIP) und Videokonferenzverbindungen ermöglicht nur der frühzeitige Start der Transition von IPv4 zum IPv4/IPv6 Parallelbetrieb (Dual Stack) und der spätere Wechsel zu IPv6 alleine verhindert Fehlinvestitionen und Kosten durch den Kauf von IPv4-Adress- Restbeständen Darüber hinaus unterstützt die Einführung von IPv6 wesentliche politische Ziele, wie die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit im Internet und die Förderung und der Einsatz neuer Technologien

190 51-I-09 IPv6 an allen Hochschulen IPv6 everywhere m) AntragstellerInnen Frank Hebold, Referat Hochschulpolitik Bereich Datenkultur StuRa HTW Dresden Paul Riegel, Mitglied der Vertretung StuRa HTW Dresden beim fzs e.v. 190

191 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-09-1 AntragstellerInnen: Sebastian Rohlederer u.a. 51-I-09 IPv6 an allen Hochschulen IPv6 everywhere m) (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I ÄA: Ersetze 6 durch 42. Begründung Begründung: IPv42 ist nicht nur noch zukunftsweisender als IPv6, sondern beantwortet zu dem noch weitere (nicht nur internetrelevante) Fragen. AntragstellerInnen Sebastian Rohlederer, Ben Seel und Glenn Bauer 191

192 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-10 AntragstellerInnen: Johannes Starosta TOP 03: Inhaltliche Anträge Solidarität mit Josef-Für das Demonstrationsrecht und gegen Kriminalisierung antifaschistischen Engagements Der fzs ist fassungslos und entsetzt, dass dasdemokratische Grundrecht, friedlich zu demonstrieren von der österreichischen Justiz genutzt wird, um ein Exempel gegenüber denantifaschistisch engagiertenstudenten Josef S. zu statuieren. Allein auf Basis der Zeugenaussage eines sich widersprechenden Polizeibeamten wurdejosef S. als sogenannter Rädelsführer der sogenannten Krawallmacher bei der diesjährigen Kundgegbung gegen den Akademikerball verurteilt. Der Akademikerball ist eines der größtenvernetzungstreffen der europäischen Rechtsextremen. Angesichts des zunehmenden Erfolgs rechtsextremer Parteien und Gruppen (vgl. die Ergebnisse der Wahlen zum europäischen Parlament 2014) ist es umso wichtiger, sich dagegen zu engagieren. Mit der Verurteilung von Josef S.wirddagegen selbstfriedlicher Protest gegen den aufstrebenden Neofaschismus unter Generalverdacht gestellt und kriminilaisiert. Offensichtlich sollen die Teilnehmer*innen der Demonstration gegen den Akademikerball eingeschüchtert werden. Der fzs begrüßt daher ausdrücklich, dass Josef S. gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird und erklärt hiermit mit ihm solidarisch: - Für Versammlungsfreiheit 192

193 51-I-10 Solidarität mit Josef-Für das Demonstrationsrecht und gegen Kriminalisierung antifaschistischen Engagements Gegen Kriminalisierung antifaschistischen Engagements Daher solidarisiert sich der fzs mit Josef S. und wünscht ihn alles Gute für sein Revi Begründung Sollte sich aus der Presse der letzten Woche ergeben, sowie der geltenden Beschlusslage des Verbands. Änderungsanträge, um das ganze sprachlich zu verbessern und prägnanter zu gestalten, werden vom Antragssteller ausdrücklich begrüßt! AntragstellerInnen Johannes Starosta 193

194 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-I-10 Solidarität mit Josef-Für das Demonstrationsrecht und gegen Kriminalisierung antifaschistischen Engagements (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I Ersetze alles durch:der fzs verurteilt das gegen das demokratische Grundrecht, friedlich zu demonstrieren, gerichtete Vorghender österreichischen Justiz, um ein Exempel gegenüber den antifaschistisch engagierten Studenten Josef S. zu statuieren. Begründung Der ursprüngliche Satz war halt grammatisch schon Mist. AntragstellerInnen Johannes Starosta 194

195 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-10-letzte AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-I-10 Solidarität mit Josef-Für das Demonstrationsrecht und gegen Kriminalisierung antifaschistischen Engagements (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-10-letzte 1 Ersetze Revi durch Revisionsverfahren Begründung Wenn ich nur wüsste, welchen Streich mir da das Antragstool gespielt hat ): AntragstellerInnen Johannes Starosta 195

196 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-12 AntragstellerInnen: LandesAStenKonferenz Niedersachen TOP 03: Inhaltliche Anträge Rundfunkgebühren neu regeln Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt durch Information, Bildung, Beratung und Kultur zur politischen Meinungs- und Willensbildung, zur Entfaltung der Persönlichkeit und zur aktiven Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in der Demokratie bei. Im NDR Staatsvertrag heißt es dazu: Der NDR veranstaltet und verbreitet Rundfunk als Medium und Faktor des Prozesses freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung und als Sache der Allgemeinheit. Die im Sendegebiet bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen tragen dazu bei, dass der NDR seine Aufgaben eigenverantwortlich im Rahmen des geltenden Rechts und auf der Grundlage der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit erfüllt. ( 5) Und: Der NDR ist in seinem Programm an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Er trägt zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei. Der NDR hat in seinen Programmen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken, und sich für die Erhaltung von Natur und Umwelt einzusetzen. Das Programm des NDR soll die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung und den Minderheitenschutz eintreten, die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützen und zur sozialen Gerechtigkeit beitragen. ( 7) 196

197 51-I-12 Rundfunkgebühren neu regeln Die ungehinderte Nutzung des Programmangebots für die Allgemeinheit ist daher geboten, weil der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich letztlich in der Bildung und im bewußten Verhalten der Bürger als Zuschauer/Zuhörer realisiert und daher allen zugänglich sein muß. Daher müßte der öffentlichrechtliche Rundfunk als Teil der allgemeinen Wohlfahrt staatlich vollfinanziert werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als Lehre aus der faschistischen Diktatur staatsfern organisiert und politisch unabhängig selbstverwaltet. Dafür wird seine Finanzierung aus Beiträgen als zweckmäßig erachtet. Jedoch widerspricht eine solche Finanzierung dem Gleichheitsgrundsatz und Sozialstaatsgebot, das in der Steuergesetzgebung durch die Vermittlung zwischen staatlicher Aufgabenerfüllung und finanzieller Belastungsfähigkeit der Steuerzahler im steuerfreien Existenzminimum und der Steuerprogression mit Einkommen und Vermögen konkretisiert wird. Im Vergleich damit wirken die neuen Rundfunkbeiträge wie eine verfassungswidrige Kopfpauschale. Um dem entgegenzuwirken muß der Beitrag mindestens durch eine sozial angemessene Beitragsstaffelung gering gehalten werden, wie z.b. bei Kindergartenplätzen oder in öffentlichen Bibliotheken. Die alleinige Entlastung von der Beitragszahlung für Hartz-IV-Empfänger ist für die verfassungsmäßig gebotene sozialstaatliche Gewährleistung der Grundrechtswahrnehmung viel zu eng. Auch ist nicht nachvollziehbar und verstieße gegen geltende Sozialgesetze, daß besonders benachteiligte Gruppen wie Behinderte, Schüler, Studierende und Auszubildende prinzipiell denselben vollen Betrag zu bezahlen haben wie Millionäre. Es ist ferner nicht einsehbar, daß Beiträge, die üblicherweise einer gewissen Freiwilligkeit unterliegen (Nutzung der öffentlichen Bibliothek oder nicht), pauschal und ohne Berücksichtigung der realen Nutzung erhoben werden. Die Regelung der Rundfunkgebühren bis 2012 enthielt daher eine soziale Staffelung und die Möglichkeit der Befreiung als Nachteilsausgleich. Mit der Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden der Gleichheitsgrundsatz und das Sozialstaatsgebot empfindlich verletzt, weil die soziale Ungleichheit durch gleich hohe (Pflicht-)Beiträge für alle Haushalte unabhängig der sozialen Bedingungen und finanziellen Möglichkeiten ignoriert und damit sogar verschärft wird. Die Beitragsforderung verstößt daher gegen die grundgesetzlich garantierte Unantastbarkeit der Würde (Artikel 1 GG), die freie Entfaltung der Persön- 197

198 51-I-12 Rundfunkgebühren neu regeln lichkeit (Artikel 2), den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3), die Meinungsfreiheit (Artikel 5) und das Sozialstaatsgebot (Artikel 20). Durch die wissenschaftlich-technische Entwicklung findet der Rundfunk in den letzten Jahren in ungeahnter Weise Verbreitung und sind die Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe enorm gestiegen ( Informationsgesellschaft ). Es ist im Interesse der Allgemeinheit, daß allen der Zugang ermöglicht wird. Da dies heute sogar durch die technischen Möglichkeiten begünstigt ist, widerspricht es dem Sinn der Programmgrundsätze und der Verfassung, im gleichen Zuge eine Bevölkerungsgruppe für die Finanzierung in besonderer Weise sozial zu belasten. Der öffentlich-rechtliche Auftrag zur Verbesserung des Allgemeinwohls durch Förderung von Bildung, Aufklärung, Information für Würde, Frieden, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit beizutragen, darf und kann deshalb nicht konkret in einer (sozialen) Verschlechterung für den Einzelnen münden. Durch die pauschale Beitragsforderung wird also sozialstaatswidrige Gleichbehandlung von Ungleichem praktiziert, die gesellschaftliche Ungleichheit verschärft. Die Beitragsforderung stellt als Folge dessen eine nicht zumutbare soziale Belastung dar. Die Mitgliederversammlung des fzs beauftragt daher den Sozialausschuss mit der Prüfung von rechtlichen Schritten gegen die Neuregelung im Sinne der Unantastbarkeit der Würde (Artikel 1 GG), der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2), dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3), der Meinungsfreiheit (Artikel 5) und das Sozialstaatsgebotes (Artikel 20). Darüber hinaus unterstützt der fzs zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Musterklage gegen einen Gebührenbescheid der Gebühreneinzugszentrale mit den oben genannten Gründen und bezieht die Ergebnisse der Prüfung in die Verhandlung ein. Begründung Erfolgt mündlich. AntragstellerInnen LandesAStenKonferenz Niedersachen 198

199 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn I-12-alles AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-I-12 Rundfunkgebühren neu regeln (Inhaltliche Anträge) Änderungsantrag I-12-alles Streiche alles und ersetze durch: Der fzs fordert eine sozialverträgliche Anpassung des Rundfunkbeitrages andie Lebensrealität und die Einführung eines einkommensabhängigen Solidarmodells. Begründung Der Antrag wiederholt inhaltlich wiederkehrende Argumente, insbesondere bei den Verweisen auf diegrundgesetzlich garantierte Unantastbarkeit der Würde (Artikel 1 GG), die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2), den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3), die Meinungsfreiheit (Artikel 5) und das Sozialstaatsgebot (Artikel 20). Unter Berufung auf Artikel 1 GG und Artikel 2 wurde wiederholt vergeblich versucht, z.b. gegen Semestertickets oder des Verbots von Reiten in Wald eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Auch erschließt sich mir nicht, was die Meinungsfreiheit mit dem Rundfunkbeiträgen zu tun hat. Übrig bleiben dann nur noch der Gleichheitsgrundsatz und das Sozialstaatsgebot. Nun ist es aus meiner Sicht durchaus sinnvoll, wie im Antrag, ein einkommensabhängiges Solidarmodell zu fordern. 199

200 Änderungsantrag I-12-alles Die angestrebten Beauftragungen sind hierfür aber nicht zielführend: - Im Ausschuss Sozialpolitik sitzen nicht zwangsläufig nur Jurist*innen. Letzten Endes kann aber nur ein*e Jurist*in, prüfen obeine Verfassungsbeschwerde überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte. - Eine rein ideelle Unterstützung einer Musterklage ist zwar möglich, hilft aber der*den Betroffenenen noch nicht weiter. Eine finanzielle Unterstützung halte ich angesichts der angespannten Haushaltssituation des Verbandes für nicht finanzierbar. Insgesamt vermischt der Antrag an vielen Stellen auch dieeigentliche Forderung und dieinhaltliche Begründung. Daher zielt mein Änderungsantrag darauf ab, die Kernforderung aufrecht zu erhalten, aber die nicht überprüfbaren Verweise auf das Grundgesetz und die nicht zu Ende gedachte Umsetzung zu streichen. AntragstellerInnen Johannes Starosta 200

201 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-I-13 AntragstellerInnen: Arbeitskreis Friedenswissenschaft Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg u.a. TOP 03: Inhaltliche Anträge Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens -Zivilklausel-Zukunftskongress Der fzs unterstützt den folgenden Aufruf für den Zivilklauselkongress an der HAW Hamburg: FÜR EINE WISSENSCHAFT UND KULTUR DES FRIEDENS ZIVILKLAUSEL-ZUKUNFTSKONGRESS Vom 24. bis zum 26. Oktober 2014 In der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg Das Denken und die Methoden der Vergangenheit konnten die Weltkriege nicht verhindern, aber das Denken der Zukunft muss Kriege unmöglich machen. Albert Einstein Krieg, Rüstungsexporte, Rüstungsproduktion, und Rüstungsforschung stehen der sozialen und kulturellen Entfaltung humaner Entwicklungsmöglichkeiten entgegen. Daher kommt in der weltweit wachsenden Kriegsablehnung der Bevölkerung sowie in dem vielfältigen Widerstand von Friedenskräften gegen die Kriegspolitik der Nato-Staaten verstärkt zum Ausdruck, dass die Welt friedlich und zivil gestaltet werden muss, denn eine menschenwürdige und erfreuliche Entwicklung aller ist schon lange objektiv möglich. 201

202 51-I-13 Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens -Zivilklausel-Zukunftskongress Als Teil dessen bildet das Engagement der Zivilklauselbewegung für eine zivile, friedensschaffende Wissenschaft einen relevanten Faktor gesellschaftlicher Aufklärung und Veränderung, damit das einzige Ziel der Wissenschaft darin besteht die Mühseligkeit der menschlichen Existenz zu erleichtern (Bertolt Brecht). Das forschende Lernen und die gemeinsame Arbeit für eine zivile und friedliche Entwicklung hat den aufrichtenden Gehalt die Geschichte wieder gemeinsam in die Hände zu nehmen gegen das Prinzip der gewalttätigen Durchsetzung der skrupellosen Ökonomie der Geschäftemacherei. Es kommt dabei wesentlich auf uns an: Wir wollen daher als Studierendenbewegung, Friedensbewegung und Gewerkschaftsbewegung auf einem Kongress zusammenkommen, um aus dem gemeinsamen Engagement gegen Krieg und Rüstungsforschung die Perspektive und Praxis einer friedensschaffenden Wissenschaft und Kultur zu erweitern. Die Geschichte der letzten 100 Jahre 2 Weltkriege und dagegen das erfolgreiche Engagement für ihre Beendigung hinterlässt Lehren, aus denen wir für heute lernen sowie uneingelöste Hoffnungen, an deren Realisierung wir anknüpfen wollen: Das Gebot ziviler Konfliktlösung, der umfassenden demokratischen Beteiligung und Bildung zur Erweiterung sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte (UN-Charta und UN-Sozialpakt) müssen gesellschaftlich eine Renaissance erfahren. Ebenso wie die, vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung mit der Indienstnahme der Wissenschaft für Krieg und Faschismus, im Grundgesetz verankerte Freiheit der Wissenschaft, die nur in Einheit mit dem Gebot der Menschenwürde (Art. 1 GG) verwirklicht werden kann. Dafür ist es unter anderem erforderlich, an den Hochschulen die Überwindung der unternehmerischen Hochschule zugunsten einer Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung voranzutreiben und die BWL als aktuelle Leitwissenschaft ( alles für den Standort ) zu begraben durch eine lebendige Praxis friedensfördernder Wissenschaft. Dafür wollen wir erweiterte Arbeitszusammenhänge bilden, in denen wir für den Kongress, auf dem Kongress und darüber hinaus fachspezifisch den emanzipatorischen Charakter in den jeweiligen Fächern ergründen, in Gegnerschaft zu ihrer Zurichtung für Profit und Krieg uns aneignen und zur Geltung bringen wollen. 202

203 51-I-13 Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens -Zivilklausel-Zukunftskongress Wir wollen in einem zweiten Schritt auswerten und reflektieren, was wir als Zivilklauselbewegung gesellschaftlich erreicht haben und was dabei überzeugend war, um eine neue Qualität gemeinsamer Offensivität und Organisierung zu entwickeln. Um uns zu qualifizieren, gemeinsame Vorhaben zu erarbeiten und eine neue Etappe der kollektiven Wirksamkeit und Erweiterung voranzubringen, rufen wir zu einem bundesweiten Zivilklauselkongress vom bis zum an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg auf. Begründung Erfolgt mündlich. AntragstellerInnen Arbeitskreis Friedenswissenschaft Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, AStA Universität Hamburg, LandesAStenKonferenz Niedersachsen 203

204 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-St-02 AntragstellerInnen: AStA TU München TOP 04: Strukturelle Anträge fzs reformieren Der fzs besinnt sich darauf, als überparteilicher Dachverband diskriminierungsfrei die Interessen aller Studierenden aller Hochschulen unabhängig ihrer demokratischen politischen Gesinnung zu vertreten. Nach den zahlreichen strukturellen Diskussionen und Debatten der (außerordentlichen) Mitgliederversammlungen der letzten Zeit sollte der Verband sich angesichts der vielfältig wichtigen Themen, die aktuell und zukünftig auf deragenda stehen (BAföG-Reform, Kooperationsverbot etc.), darauf konzentrieren eine starke Stimme der Studierenden gegenüber Politik und Lobbyverbänden zu sein. Die bereits in 2 Abs. 2 der Satzung festgelegte Überparteilichkeit ist dazu unbedingt erforderlich, da nur so unabhängig vom jeweiligen Gesprächspartner es möglich ist, die für die Studierenden bestmöglichen Lösungen zu erreichen. Begründung Dieser Antrag stellt die Endfassung des auf der letzten MV unrechtmäßig nicht befassten Antrags 50-St-06 und seiner Änderungsanträge zusammen und verleiht somit die Forderung vieler Studierendenschaften nach einer starken und toleranten bundesweiten Studierendenvertretung Ausdruck, die der fzs sein sollte. AntragstellerInnen AStA TU München 204

205 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-St-03 AntragstellerInnen: Heike Wehage TOP 04: Strukturelle Anträge Arbeitsprogramm für 2014/ Übergreifendes Arbeitsprogramm Vorstand: Über die satzungsgemäßen Aufgaben hinaus, realisiert der Vorstand zusammen mit dem beauftragten Unternehmen die Umsetzung der neuen Homepage und führt dies in der Legislatur 2014/15 zum Abschluss. AS: Der AS widmet sich über seine satzungsgemäßen Aufgaben hinaus intensiv der Werbung neuer Mitglieder. Alle im Verband Aktiven bemühen sich intensiv um die Umsetzung der Beschlusslage des Verbandes. Arbeitsprogramme der Ausschüsse: 1. Finanzen 2. Frauen- und Genderpolitik 3. Hochschulfinanzierung und -struktur 4. Internationales 5. Verfasste Studierendenschaft und Politisches Mandat 6. Sozialpolitik 7. Studienreform 205

206 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/ Arbeitsprogramme der Arbeitskreise: AK Bildungsgipfel AK Antifa/ Politische Bildung AK Hochschulpolitik AK Soziale Einrichtungen für Studierende AK Antifa/Antira AK Antidiskriminierung AK Bildungswerk AK Informationstechnologie an Hochschulen AK Informationstechnologien in Hochschulverwaltung und Studium AK Studierendenschaften mit kleinen Strukturen AK Lehrer*innenbildung und Schule AK Semesterticket AK Informationstechnologien und Videoüberwachung AK Globalisierung AK Integration von Studierendenschaften mit kleinen Strukturen in den fzs AK Studienführer AK CHE stoppen AK Archiv AK Best Practice AK gegen soziale Ausgrenzung AK Konzepte der Neuen Rechten AK Rasterfahndung AK Militarisierung/Internat AK Studentische Beschäftigungsverhältnisse AK EU Hochschulpolitik AK Leitungsstrukturen/ Hochschulgesetze 206

207 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/ AK Arbeitsauftrag AK Feministische Politik AK Partizipation AK Kulturpolitik Begründung Das Arbeitsprogramm im übergreifenden Teil ist bewusst kurz gehalten, da ich zum einen keinen Sinn darin sehe, die satzungsgemäßen Aufgaben bzw. einzelne ohnehin schon bestehende Beschlusslagen nochmals ins Arbeitsprogramm in Langfassung aufzunehmen und da zum anderen im Arbeitsprogramm aufgeführte Aufgaben überprüfbar und möglichst eindeutig sein sollten (z.b. der Vorstand hält Kontakt kann alles heißen und in jede Richtung ausgelegt werden was nützt das also?). Die Ausschüsse sind in ihrer Reihenfolge auf der Homepage ins Arbeitsprogramm übernommen aus der Reihenfolge im Arbeitsprogramm ist daher keine Präferenz abzulesen. Die Ausschusskandidierenden für die kommende Legislatur sind herzlich aufgefordert, hier ihre Vorstellungen als Änderungsanträge einzureichen. Aus dem letzten Arbeitsprogramm ging hervor, dass vom AS bzw. Vorstand eine Liste aller (theoretisch existierenden) Arbeitskreise anzufertigen ist. Im Rahmen meiner Beschlusssammlung habe ich dies mit übernommen. Die Arbeitskreise folgen keiner chronologischen oder alphabetischen Reihenfolge. Ähnlichkeiten bei Arbeitskreistiteln liegen nicht in meiner Verantwortung sondern in der früherer MVen. Als Arbeitskreise habe ich nicht mehr die nunmehr existierenden Ausschüsse gelistet (vor der 23. MV in Karlsruhe waren auch diese Arbeitskreise bzw. gab es den Ausschuss Finanzen nicht). Falls es hier Bedürfnisse von Arbeitskreisen oder einzelner Personen gibt, Arbeitsprogramme für Arbeitskreise einzureichen, sind sie hiermit dazu aufgefordert, Änderungsanträge zu stellen. Für Ausschüsse und Arbeitskreise, für die kein Änderungsantrag zum Arbeitprogramm eingereicht wird, werde ich auf der MV die Streichung aus dem Arbeitsprogramm beantragen (leer bleibende Überschriften finde ich sinnfrei). 207

208 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 AntragstellerInnen Heike Wehage 208

209 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-1 AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg u.a. 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Füge ein nach Zeile Anti-Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes als Querschnittsthema des Verbandes Der fzs kritisiert die gesellschaftlich anerkannten Geschlechtsidentitäten. Mit den Aktionstagen *gesellschaft macht geschlecht* unterstützt der fzs auch 2015 Studierendenschaften bei der Kritik der Verhältnisse. Noch stärker als bisher reflektiert der fzs in diesem Hinblick seine eigenen Strukturen. Vorstand, AS, Anti-Diskriminierungteam und Ausschüsse evaluieren jeweils, wie sie die aktive Teilnahme am Verbandsleben mehr Menschen unabhängig vom Geschlecht einfacher ermöglichen können. Alle Gremien und Organe des Verbandes beraten welchen Bezug ihre Thematik auf Gender hat und wie sie diesen verdeutlichen können. Dies soll auch dazu dienen das Thema Gender nicht Expert*innen vor zu behalten sondern ein Bewusstsein für die Problematik in der Breite des Verbandes zu schaffen. Qualifizierung von Aktiven Der fzs lebt von der Arbeit der Verbandsaktiven. Die Arbeit im Verband ruht zur Zeit auf wenigen Schultern. Wie dir Arbeit im Verband attraktiver gestaltet werden kann und wie die Aktiven die notwenigen Informationen und 209

210 Änderungsantrag St Arbeitsvorraussetzungen bekommen, wird verbandsweit in dieser Legislatur diskutiert, um zu langfristigen Lösungen zu kommen. Hierzu besprechen das die jeweiligen Gremien und Organe mind. auf ihrer Konstituierenden Sitzung und tragen die Ergebnisse zusammen. Außerdem sind alle Interessierten, Verbandsaktiven und explizit auch die Mitglieder angehalten ihre Ideen zu diesem Thema gegenüber dem Ausschuss der Studient*innenschaften zu artikulieren. Der AS ergreift entsprechende Möglichkeiten und Maßnahmen. Im kommenden Jahr wird wird der fzs wiedereinstiegs- undinhaltliche Seminare anbieten. Insbesondere zu folgenden bildungspolitischen Themen sollen größere Veranstaltungen realisiert werden: -Bildungsanspruch der Hochschulen Der Bildungsauftrag der Hochschulen ist unumstritten. Allerdings stelltsich die Frage, wie die Hochschulen diesen am besten wahrnehmenkönnenund sollen. Insbesondere vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen(Bologna, Studienreform, UmstrukturierungenivonAufgaben undfinanzierungsmodellen der Hoschulen)wandeln sich auch das Verständnis und die Möglichkeiten zu (emanzipatorischer) Bildung. Dieser Prozess muss einer tiefergehenden Analyse unterzogen werden. -Demokratie an Hochschulenund studentische Politik Der fzs organsiert Seminar/Vernetzungsstreffen zum Thema. -Qualitätsmanagement In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in Akkreditierungswesen wäre es wünschenswert, wenn der fzs gemeinsam mit anderen einschlägigen Akteur*innen eine Informationsveranstaltung zum Thema Qualitätsmanagement organisiert, die einem Austausch über aktuelle Praxen und Strategien innerhalb lokaler Studierendenvertretungendienen sollte. -Unternehmerische Hochschule In Zusammenarbeit mit weiteren Akteur*innen wird ein Vernetzungstreffen zum Thema Unternehmerische Hochschule organisiert, um gemeinsam künftigeinterventionsmöglichkeiten auszuloten und vorzubereiten. Hierzu sollen neben den BMBF-Mitteln zusätzliche Mittel eingeworben werden. Geschäftsstelle 210

211 Änderungsantrag St Der Vorstand ist für die Koordination der Geschäftsstelle verantwortlich. Hierzu sollen regelmäßige Besprechungen zwischen allen Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stattfinden. Im kommenden Jahr soll evaluiert werden, ob und in welchem Umfang die Geschäftsstelle renoviert werden muss.entsprechende Maßnahmen werden in Absprache von Vorstand, AS und Geschäftsstelle in Angriff genommen.dabei ist auch das Ziel, die Geschäftsstelle barrierefreier zu gestalten zu berücksichtigen. Mitgliederversammlungen Auf den Mitgliederversammlungen im kommenden Jahr sollen in kleinem Umfang Informations- und Disskussionsveranstaltungen angeboten werden. Dafür gibt es feste Zeitslots auf den MVs. Antirassismus/ Antifaschismus Der Vorstand unterstütz den Arbeitskreis Antifaschismus/Antirassismus und verhilft ihm zu mehr Aktivität. Zudem versucht er Bündnisse mit anderen Akteur*innen ins Leben zu rufen, die sich in diesem Themenkomplex engagieren (z.b.: Netzwerk für Demokratie und Courage, SV Bildungswerk lokale Bündnisse). Dabei sollte ein inhaltlicher Schwerpunkt auf die gegenwärtige Flüchtlingspolitik gelegt werden. Das festival contre le racisme (fclr) findet 2015 zum zwölften Mal statt. Der Arbeitskreis Antifaschismus/Antirassismus (AK Antifa/Antira) erarbeitet einen Vorschlag für einen gemeinsamen Aufruf. Der Vorstand bemüht sich gemeinsam mit dem AK Antifa/Antira eine Koordinator*innenstelle für dasfclr zu schaffen. Der fzs koordiniert am 8. Mai einen Aktionstag, der an die deutsche Vergangenheit erinnert, diese kritisch aufarbeitet. Im kommenden Jahr könnte sich der fzs schwerpunktmäßig mit der antiziganistischen Vergangenheit und Gegenwart in Deutschland auseinandersetzen. Der Vorstand organisiert in Zusammenarbeit mit Arbeitskreis Antifa/Antira undz.b.einer Landesstudierendenvertretungein Seminar zum Themenkomplex Burschenschaften und Studentenverbindungen. Antinationalismus Es wird eine Tagung zum Themenkomplex nationale Vergemeinschaftung und nationalistischen Ausgrenzungen angeboten, das sich kritisch mit der Konstitution moderner Subjekte befasst. Diese Tagung soll auch eine Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Aktiven auf diesem Themenfeld genutzt werden. 211

212 Änderungsantrag St Weiterin könnte ein thematischer Aktionstag zum Thema ausgerufen und (mit- )koordiniert werden. Zivile Bildung und Wissenschaft Der fzs beteiligt sich im kommenden Jahr an der bundesweiten Arbeit zum Themenkomplex zivile Bildung und Wissenschaft. Hierfür wird der Kontakt zu bereits bestehenden Netzwerken und Strukturen gesucht. Als ein Ergebnis dieser Beteiligung soll vom Vorstand zusammen mit interessierten Menschen, Organen und Gremien des Verbandes einen Einführungsflyer zum Thema Zivilklausel erarbeitet werden.ein solcher Flyer könnte im Rahmen bzw. im Anschluss einer gemeinsamen Tagung zum Thema erarbeitet werden. Vernetzung mit Landesstudierendenzusammenschlüssen Der Vorstand ist bemüht gemeinsam mit Landesstudierendenzusammenschlüssen (LSZ) Seminare oder Workshops zu ausgewählten inhaltlichen Themen zu veranstalten. Diese könnten im Rahmen von landesweiten Vernetzungstreffen angeboten werden. Austeritäts- und Sparpolitik Der fzs arbeitet im nächsten Jahr mit größeren Sozialenbewegungen zusammen, die sich kritische mit der aktuellen Sparpolitik auseinandersetzt und gemeinsam eine politische Praxis erarbeitet. Hochschule und Gesellschaft Der fzs analysiert den Zusammenhang von gesellschaftlichen Strukturen mit der Ausgestaltung von staatlichen Institutionen im Bildungs- und Wissenschaftswesen. Dabei ist eine genauere Untersuchung sozialer Verhältnisse unerlässlich. Sie kann Aufschluss darüber geben, warum Hochschulen aktuell umstrukturiert werden. Gleichzeitig bietet eine solche Perspektive neue Einblicke in die gesellschaftliche Rolle von Wissenschaft und Bildung. Einerseits kann im Rahmen einer solchen Betrachtungsweise danach gefragt werden, wie Bildung und Wissenschaft am besten zum gesellschaftlichen und individullen Wohlergehen beitragen können. Andererseits kann aufgezeigt werden, welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert werden müssen, damit Wissenschaft und Bildung solcherlei Zielen dienen können. 212

213 Änderungsantrag St-03-1 Begründung Erfolgt mündlich. AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg, AStA Uni Konstanz, AStA Uni Duisburg-Essen, AStA FH Aachen, Daniel Gaitet, Sandro Philippi, Isabella Albert, Danielle Lichère, AStA TU Berlin 213

214 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-5 AntragstellerInnen: Norman Noél 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Füge ein: Antidiskriminierungspolitik Der fzs führt bis zur 52. MV eine inhaltliche Veranstaltung zum Thema Antidiskriminierung durch und kommt damit 7 der Antidiskriminierungsvorschrift nach. Diese Veranstaltung soll neben der inhaltlichen Weiterbildung der Verbandsaktiven und Interessierten auch die Möglichkeit eröffnen, sich mit der Antidiskriminierungspolitik des fzs auseinander zu setzen. Die inhaltliche Federführung bei der Konzeptionierung haben die Antidiskriminierungsbeauftragten inne. Dabei werden sie von anderen Verbandsgremien und der Geschäftsstelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Der Vorstand übernimmt die organisatorische Federführung und prüft insbesondere ob die Veranstaltung mit anderen Veranstaltungen kombiniert werden kann. Zur 52. MV wird außerdem ein Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten zum Stand der Umsetzung der Antidiskriminierungsvorschrift vorgelegt. 214

215 Änderungsantrag St-03-5 Begründung Diskriminierung ist ein multidimensionales Phänomen, dass die Aufmerksamkeit aller Verbandsaktiver verdient. Deshalb sollte dieses vorgeschlagene Minimum, dass durch die Antidiskriminierungsvorschrift sowieso aufgegeben wird, auch im übergreifenden Arbeitsprogramm Niederschlag finden. AntragstellerInnen Norman Noél 215

216 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Daniel Gaittet 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St ergänze (im allgemeinen Teil des Arbeitsprogramms): Zivile Bildung und Wissenschaft Der fzs beteiligt sich im kommenden Jahr an der bundesweiten Arbeit zum Themenkomplex zivile Bildung und Wissenschaft. Hierfür wird der Kontakt zu bereits bestehenden Netzwerken und Strukturen gesucht. Als ein Ergebnis dieser Beteiligung soll vom Vorstand zusammen mit interessierten Menschen, Organen und Gremien des Verbandes einen Einführungsflyer zum Thema Zivilklausel erarbeitet werden. Ein solcher Flyer könnte im Rahmen bzw. im Anschluss einer gemeinsamen Tagung zum Thema erarbeitet werden. AntragstellerInnen Daniel Gaittet 216

217 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-12M2 AntragstellerInnen: Christopher Bohlens u.a. 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-12M Füge am Ende des Änderungsantrag des Ausschuss Finanzen am Ende folgenden Absatz neu ein: Der Ausschuss Finanzen prüft, ob die Teilnahme an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft für den fzs lohnenswert ist. Unterzeichner der genannten Initiative verpflichten sich, zehn Informationen auf ihrer Website leicht zugänglich zu veröffentlichen und unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung. An der Initiative teilnehmen können alle gemeinnützigen Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich. Sein Ergebnis über diese Prüfung legt er dem AS und Vorstand vor zur weiteren Behandlung. Begründung Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft wurde im Juni 2010 von Transparency International Deutschland e.v. ins Leben gerufen. Getragen wird die Initiative von Transparency International Deutschland e. V., dem Bundesverband Deutscher Stiftungen e.v., dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), dem Deutschen Fundraising Verband e.v., dem Deutschen Kulturrat e.v., dem Deutschen Naturschutzring, dem Deutschen Spendenrat e.v., der Maecenata Stiftung und dem Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO). Dieser Trägerkreis sorgt für die Verbreitung 217

218 Änderungsantrag St-03-12M2 der Initiative, kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und ist für ihre inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung verantwortlich. AntragstellerInnen Christopher Bohlens, Florian Pranghe 218

219 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Ausschuss Finanzen 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Ausschuss Finanzen Haushaltentwurf 2015/2016 Der Ausschuss erarbeitet gemeinsam mit dem Vorstand den Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2015/16. Szenarien fzs-finanzen Der Ausschuss erarbeitet eine sinnvolle Anzahl an möglichen Finanzszenarien unter Berücksichtigung sich verändernder Rahmenbedingungen. Diese umfassen auch mögliche Änderungen in der Beitragsstruktur und sollen dem AS und der MV die Möglichkeit geben, Projekte neu und nachhaltig zu periodisieren. Gewinnung neuer Mitglieder Zur Gewinnung neuer Mitglieder wird der Ausschuss Finanzen die bisher gewonnen Ideen, wie Mitgliedsstudent*innenschaften stärker an den Verband gebunden werden können, weiter ausarbeiten und erste Maßnahmen in Absprache mit dem Vorstand und dem AS initiieren. Die erarbeiteten Maßnahmen zur Gewinnung neuer Mitglieder, besonders in Baden-Württemberg sollen zeitnah durch den Ausschuss gestartet werden. Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten des fzs Unabhängig von einer möglichen Verbesserung der Mitgliedsbeiträge, wird der Ausschuss Finanzen auch weiterhin zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten erarbeiten. Bisherige Ideen gehen in Richtung Vernetzung mit Stiftungen 219

220 Änderungsantrag St und Förderfonds / -vereinen, um freie oder themengebundene Finanzierungen / Spenden für die verschiedenen Belange des Verbandes zu ermöglichen. Weiterhin werden mögliche Kooperationen in Bezug auf Seminarplanung /- durchführung mit anderen Vereinen oder Verbänden erarbeitet. Das Konzept eines möglichen Fördervereins soll weiter ausgearbeitet werden. Mehrwert der fzs-mitgliedschaft Um den studentischen Vertretungen einen besseren Anreiz für den Beitritt zum fzs anzubieten, werden weiter Vorschläge zur Steigerung des Mehrwerts der fzs- Mitgliedschaft zusammengetragen. Die Mitgliederversammlung oder der AS sollen bewerten, welche Grenzen bei der Akquirierung von Rahmenverträgen gesetzt werden sollen. Bereits entstandene Möglichkeiten sollen zeitnah umgesetzt und adäquat an die Mitglieder kommuniziert werden. Aufarbeitung Aufwandsentschädigung in Studierendenschaften Das Thema Aufwandsentschädigung in Studierendenschaften wird unter Beachtung der aktuellen Rechtslage in Bezug auf Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen sowie der Seminardokumentation aufgearbeitet. Diese Aufbereitung soll einen Überblick bieten, welche Abgaben und Steuern durch Auszahlung einer Aufwandsentschädigung entstehen. Hierzu sollen die vom Ausschuss bereits identifizierten Akteure kontaktiert und um Auskunft bzw. Meinungsäußerung gebeten werden. Reader Angestellte in Student*innenvertretungen Der Ausschuss Finanzen wird das im Sommer 2012 erstmals und im Herbst 2013 erneut durchgeführte Seminar zu Student*innenschaften in der Arbeitgeber*innenrolle evaluieren und darauf basierend einen Leitfaden zum Thema Angestellte in Student*innenvertretungen erstellen. Dieser soll rechtliche und finanzielle Fragen zu Student*innenvertretungen als Arbeitgeber*innen klären. Besonders Rechte und Pflichten der Student*innenvertretungen sowie der Arbeitnehmer*innen sollen zusammengefasst werden. Aufwandsentschädigung Vorstand Der Ausschuss macht gemäß dem Antrag auf der MV in Göttingen 2013 einen Vorschlag zur Aufwandsentschädigung des Vorstandes. Umsatzsteuerpflicht von Studierendenschaften Der Ausschuss erstellt eine entsprechende Handreichung für Studierendenschaften, welche über die grundliegenden Inhalte der Umsatzsteuerpflicht informiert 220

221 Änderungsantrag St und Hinweise für die Arbeit hiermit gibt. Daraus folgen soll gegebenenfalls eine politische Positionierung des Verbandes vorbereitet werden. Umfrage zur nicht-mitgliedschaft im fzs Der Ausschuss bereitet eine entsprechende Umfrage für nicht- oder ehemalige Mitgliedsstudierendenschaften vor. Nach der Klärung der genauen Ziele und der Ableitung der Fragen, sollen mögliche Handlungskorridore und deren zeitliche Perspektive entwickelt und niedergeschrieben werden. Sofern zeitlich möglich, soll die Umfrage auch durchgeführt und die Ergebnisse für die weiteren Gremien des fzs aufbereitet werden. AntragstellerInnen Ausschuss Finanzen 221

222 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-12M1 AntragstellerInnen: Daniel Janke 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-12M Modifikationsantrag zum Änderungsantrag des Ausschusses Finanzen ersetze Mitgliedsstudent*innenschaften durch Mitgliedsstudierendenschaften, ersetzte alle Student*innenvertretungen durch Studierendenvertretungen und ersetzte Student*innenschaften durch Studierendenschaften Begründung Beschluss der 40. MV in Mainz 2011 (siehe Änderungsantrag B-04- betrifft viele ) AntragstellerInnen Daniel Janke 222

223 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-12M3 AntragstellerInnen: Ausschuss Finanzen 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-12M Ersetze Diese umfassen auch mögliche Änderungen in der Beitragsstruktur und sollen dem AS und der MV die Möglichkeit geben, Projekte neu und nachhaltig zuperiodisieren. Durch Diese umfassen auch mögliche Änderungen in der Beitragsstruktur und sollen dem AS und der MV die Möglichkeit geben, Projekte neu und nachhaltig zu priorisieren. AntragstellerInnen Ausschuss Finanzen 223

224 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Ausschuss HoFi 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Arbeitsprogramm des Ausschusses Hochschulfinanzierung und - struktur für die Amtsperiode 2014/2015 Einleitung Die Frage, wie Hochschulpolitik finanziert wird, wurde in den letzten Jahren immer wichtiger. Das Inkrafttreten der Schuldenbremse ab 2020 und die dadurch zu erwartende Haushaltskürzungen werden den Hochschulbereich nicht auslassen. Schon jetzt leiden die Hochschulen, gerade in Sachsen, Sachsen- Anhalt oder Thüringen, unter Sparzwängen, die die Studienqualität drastisch verschlechtern. Als Studierende müssen wir uns deutlich gegen diese Kürzungen (und die Schuldenbremse!) positionieren. Drittmittel Hochschulen sind immer stärker auf Drittmittel als Einnahmequelle angewiesen. Gleichzeitig sinkt die Grundfinanzierung. Doch auch bei den Drittmittelprojekten fallen Ausgaben der Hochschulen, wie Personalkosten der Verwaltung, an: so genannte Overhead- oder indirekte Kosten. Wir müssen aufzeigen, warum der steigende Anteil von Drittmitteln eine sinkende Qualität der Lehre mit sich bringt. Wir müssen uns mit der Frage beschäftigten, ob es sinnvoll ist, dass der Bund mehr Anteile in der Finanzierung der Bildungsaufgaben übernimmt ohne die Länder verpflichten zu können freiwerdende Mittel auch weiterhin für Bildung auszugeben. Der Ausschuss wird 224

225 Änderungsantrag St sich mit der Finanzierung durch Drittmittel beschäftigen und die Auswirkungen auf Hochschulen analysieren. Der Ausschuss wird eine Publikation zum Thema Drittmittel erstellen. Diese wird Drittmittel erklären und Positionen verschiedenster hochschulpolitischer Akteur*innen darstellen und durch die eigene Verbandsposition flankieren. Der entstehende Reader kann als Arbeitshilfsmittel, Informationsquelle und Argumentationsleitfaden gegen Drittmittel dienen. Verhältnis zwischen Ländern und Hochschulen In den vergangenen Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Ländern und Hochschulen stark verschoben. Der Einfluss der Länder auf die Hochschulen ist deutlich geringer geworden und die Hochschulen haben mehr Möglichkeiten zur eigenständigen Herausbildung. Der Ausschuss wird die Positionierung des fzs zum Verhältnis zwischen Ländern und Hochschulen vorantreiben. Hierbei sollen auch Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Einfluss des Gesetzgebers auf die interne Hochschulstruktur (bspw. Viertelparität und Entwicklung hin zu einer Mitgliederhochschule), Geldverteilung als Steuerungsinstrument (bspw. Leistungsorientierte Mittelvergabe) und auf die Hochschulentwicklung Berücksichtigung finden. Wissenschaftsetats In den letzten Jahren traten zum Teil massive Veränderungen der Wissenschaftsetats der Länder auf. Zumeist waren dies Kürzungen. Der Ausschuss wird die Veränderungen zusammentragen und aufbereiten. Hierbei sollen auch die Auswirkungen der Veränderungen bei BAFöG auf die Hochschulfinanzierung untersucht und kritisch begleitet werden. Im Übrigen wird der Ausschuss auf tagesaktuelle Themen reagieren. Darunter wird das weitere Vorgehen zur Abschaffung des Kooperationsverbots, Mitplanung und Mitarbeit bei/von Seminaren, das Erstellen von Wahlprüfsteinen für Landtagswahlen und weiteres verstanden. AntragstellerInnen Ausschuss HoFi 225

226 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-14M1 AntragstellerInnen: Ausschuss Studienreform 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-14M Der Ausschuss erstellt gemeinsam mit dem Ausschuss Studienreformeine Übersicht über Masterplatzkontingente und -politik in den Ländern. Zur Unterstützung von Studierendenschaften erarbeitet der Ausschuss einen Argumentationsleitfaden zu Masterstudiengängen, -zugangsregelungen und - zulassungskonzepten. AntragstellerInnen Ausschuss Studienreform 226

227 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Ausschuss Studienreform 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Ergänze: Zusammen mit den AusschussStudienreformund dem Ausschuss Sozialpolitik sollen die relevanten Themen der anstehenden Yerevan-Konferenz für den Vorstand und die Entscheidungsgremien vorbereitet werden. Gemeinsam mit dem Ausschuss Studienreform soll die Möglichkeit einer followup Bologna-Umfrage speziell für internationale Studierende geprüft und realisiert werden. AntragstellerInnen Ausschuss Studienreform 227

228 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-15M1 AntragstellerInnen: Daniel Janke 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-15M1 1 2 füge bei [...] internationale Studierende geprüft und realisiert werden. zwischen und und realisiert ggf. ein Begründung Wir wissen ja noch nicht, was bei der Prüfung rauskommt. AntragstellerInnen Daniel Janke 228

229 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Florian P. und Isabella A. 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Der Ausschuss erarbeitet gemeinsam mit ehemalig Aktiven eine Strategie zur Nachwuchsarbeit im Bereich Internationales. Hier gilt es besonders herauszufinden, welche Angebote Ausschussmitgliedern gemacht werden müssen, um sich aktiv an der Arbeit zu beteiligen. Der Ausschuss arbeitet zum Thema Demokratie an Hochschulen in Europa. Hierzu wird u.a. das gemeinsame Projekt mit dem Ausschuss VS/PM zur Verfassten Studierendenschaft fortgesetzt. Der Ausschuss Internationales setzt sich insbesondere mit der Strategie Europe 2020 der EU auseinander und definiert sich daraus ergebende Arbeiten und einen Themenkatalog bis In diesem Rahmen wird die Austeritätspolitik Europas kritisch reflektiert und für den Verband aufbereitet. Hier wird die Zusammenarbeit mit anderen TOPICS Verbänden gesucht. Das Aufenthalts-, Bleibe- und Arbeitsrecht für internationale Studierende wird für den Verband aufgearbeitet. Die Beschlusslage des Verbandes wird gesichtet. Mit weiteren Partnern wird evaluiert, welche gemeinsamen Aktionen unternommen werden können. Der Ausschuss arbeitet im europäischen Dachverband ESU aktiv mit. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Begleitung von Board Meetings, da diese 14/15 aufgrund der Entfernung nur von kleinen Delegationen besetzt werden. Weiterhin überlegt der Ausschuss, wie er die Mitgliedschaft in ESU besser nutzen kann. 229

230 Änderungsantrag St Die Ministerialkonferenz in Yerevan wird gemeinsam mit dem Ausschuss Studienreform vorbereitet. AntragstellerInnen Florian P. und Isabella A. 230

231 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Ausschuss VS/PM 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Der fzs wird sich auch im 21. Jahr seines Bestehens intensiv mit dem ihm seit seiner Gründung wichtigen Arbeitsbereich Verfasste Student*innenschaft und Politisches Mandat befassen und beauftragt den Ausschuss VS/PM damit, die Protokolle der kommenden MVen fertig vorzubereiten, dass insbesondere neuen Aktiven im fzs der Einstieg erleichtert wird. VS-Reader Der Vorstand wird gemeinsam mit dem Ausschuss VS/PM einen gangbaren Weg finden, endlich den geplanten Reader, der als Handbuch zu grundsätzlichen Fragen rund um die VS fungieren soll, zu erstellen. Dabei soll insbesondere die Möglichkeit geprüft werden, ein entsprechendes Werk auszuschreiben. Die konzeptionelle Federführung soll dabei beim Ausschuss VS/PM liegen, die organisatorische beim Vorstand. Publikationen Der Ausschuss wird die veralteten Publikationen des fzs im Arbeitsbereich VS/PM sichten und ggf. aktualisieren oder durch Neue ersetzen. Bei Druck und Layout aller Publikationen sollen andereverbandsgremien, insbesondere der Vorstand, die nötige Unterstützung leisten. HoPo-Einstiegsseminar Der Ausschuss VS/PM soll sich bei der Durchführung der Einstiegsseminare für hochschulpolitisch Aktive des fzs beteiligen und wird vom Vorstand entsprechend eingebunden, um die Inhalte zu diesem Arbeitsbereich gut zu vermitteln. Weitere Seminare Der Ausschuss konzipiert in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und vorbehaltlich der Finanzierung u. a. durch das BMBF Seminare. Mögliche Themen könnten u. a. \ Politisches Mandat: Chancen und Risiken\, \ VS-Einführung in BaWü Welche Lehren können wir ziehen?\ oder \ Wo bleibt die Demokratie im Hochschulgesetz?\ sein. Einführung der VS in Baden-Württemberg Der Ausschuss evaluiert den bisherigen Stand der VS-Einführung in Baden-Württemberg, insbesondere im 231

232 Änderungsantrag St Hinblick darauf, welche Probleme existierten und welche Lösungen es dazu gab, sowie welche Probleme fortbestehen oder sich neu ergeben haben. Auch soll geschaut werden, inwieweit Nordstudischaften von den jungen Modellen lernen können und der Beitrag des fzs bei der Einführung evaluiert werden. Austrittsmöglichkeit aus der VS Der fzs sieht die Austrittsmöglichkeit aus der Verfassten Student*innenschaft in Sachsen und Sachsen-Anhalt als Generalangriff auf die studentische Selbstverwaltung und evaluiert die Konsequenzen, die sich durch die Einführung ergeben haben. Dabei soll nach Möglichkeit mit der KSS und der KSSA zusammengearbeitet werden. Politisches Mandat Der Ausschuss erarbeitet eine Übersicht zur aktuellen rechtlichen Situtation zum politischen Mandat der Student*innenschaften in den Bundesländern. Eine Überarbeitung und Neuauflage des PM-Readers (Sammlung relevanter Literatur), Informations- und Mobilisierungskonzepte sollen geprüft werden. VS nach Europa tragen Der Auschuss VS/PM unterstützt den Ausschuss Internationales dabei, die Konzepte der Studierendenorganisation und -vertretung in Europa zu evaluieren. Ziel ist dabei die Demokratisierung der europäischen Studierendenvertretung und die Stärkung der lokalen Studierendenschaften. Zusammenhang zwischen akademischer und studentischer Selbstverwaltung Der Ausschuss befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen der akademischen und der studentischen Selbstverwaltungsowie dem Verbindungswesen und widmet sich dabei insbesondere den Fragestellungen, ob es sinnvoller ist, diese drei Bereiche zu trennen oder nicht, und welche Auswirkungen die Verflechtungen jeweils haben? Wahlen, Wahlzeiträume, Sitzzuteilungsverfahren, Quoren bei Urabstimmungen Der Ausschuss VS/PM verschafft sich einen Überblick über die mannigfaltigen Procedere bei Wahlen in Student*innenschaften in der BRD. Insbesondere sollen dabei die Auswirkungen von Sitzzuteilungsverfahren, Wahlkreisgrößen, Sperrklauseln und Quorenregelungen bei Sachentscheidungen in Urabstimmung untersucht werden. Ggf. soll aus den Ergebnissen eine Handreichung, Textsammlung o. ä. entstehen. AntragstellerInnen Ausschuss VS/PM 232

233 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Ausschuss Sozialpolitik 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Ergänze hinter 6. Sozialpolitk : Der Ausschuss wünscht sich aktive und anwesende Mitglieder, welche die begonnenen Projekte fortführen und abschließen. Eine inhaltliche Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen und Arbeitskreisen ist je nach Themengebiet wünschenswert. Inhaltliche Themen: Der Ausschuss Sozialpolitik lenkt sein Hauptaugenmerk auf tagespolitische Entwicklungen im Bereich der studentischen Sozialpolitik.Von enormer Bedeutung ist, dass der Ausschuss flexibel auf drängende Fragestellungen reagiert und zu deren Gunsten Prioritäten in seinem Arbeitsbereich setzt. Im Hinblick auf das Programm des BuksS 2015 beschäftigt sich der Ausschuss Sozialpolitik mit den drei großen Themenfeldern des BuksS: Diversity, Inklusion und psychosoziale Beratung. Seminare Wie schon 2014 wird der Ausschuss auch 2015 die Vorbereitung des Bundeskongresses studentischer Sozialpolitik (BuksS) aktiv begleiten. Daneben soll sich der Ausschuss an der Antragsstellung für ein weiteres sozialpolitisches Seminar im Herbst 2015 beteiligen. Diversity 233

234 Änderungsantrag St Der Ausschuss wird seine begonnene Arbeit zu diesen wichtigen Thema fortsetzen. Inklusion Nach wie vor sind viele Fragen zur Situation von Studierenden mit Behinderung und chronischen Krankheiten ungelöst. Der Ausschuss wird die aktuelle Problemlage sichten und eine Beschlussvorlage zur weiteren Positionierung des Verbandes erarbeiten. Psycho-Soziale Beratung Der Ausschuss Sozialpolitik beschäftigt sich mit den Ursachen, die dazu führen, dass psychosoziale Beratungsangebote häufiger von Studierenden in Anspruch genommen werden. In einem zweiten Schritt soll überlegt werden, was Studierendenvertretungen vor Ort leisten können, nicht nur zur Bekämpfung der Symptome, sondern auch der Ursachen. Begründung Erfolgt mündlich. AntragstellerInnen Ausschuss Sozialpolitik 234

235 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-17M1 AntragstellerInnen: Ausschuss Studienreform 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-17M Zusammen mit denausschuss Studienreformund dem Ausschuss Internationales sollen die relevanten Themen der anstehenden Yerevan-Konferenz für den Vorstand und die Entscheidungsgremien vorbereitet werden. AntragstellerInnen Ausschuss Studienreform 235

236 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Ausschuss Studienreform 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Studienreform 2014/2015 Der Ausschuss arbeitet zum Thema Anerkennung. Hierzu gehört sowohl die Anerkennung von non-formalen und informellen Qualifikationen. Bei formalen Qualifikationen arbeitet der Ausschuss zu pauschalen und individuellen Anerkennungsmethoden. Ziel der Arbeit ist einerseits Informationsmaterial für den Verband zu erstellen (z.b. Umsetzungsmöglichkeiten) und andererseits progressive Anerkennungskonzepte über den Verband hinweg zu bewerben. In Vorbereitung auf die Yerevan-Konferenz bespricht der Ausschuss neue Steurerungsmodelle des Bologna-Prozesses und wägt in einer Positionierung für den Verband Bottom-Up und Top-Down Modelle ab. Zusammen mit den Auschuss Internationales und dem Ausschuss Sozialpolitik sollen die relevanten Themen der Konferenz für den Vorstand und die Entscheidungsgremien vorbereitet werden. Der Ausschuss erstellt gemeinsam mit dem Ausschuss Hochschulfinanzierung und -struktur eine Übersicht über Masterplatzkontingente und -politik in den Ländern. Zur Unterstützung von Studierendenschaften erarbeitet der Ausschuss einen Argumentationsleitfaden zu Masterstudiengängen, - zugangsregelungen und -zulassungskonzepten. Im Bereich Akkreditierung sichtet der Ausschuss die Positionierung im Hinblick auf Systemakkreditierung. Er erstellt Informationsmaterial zu Qualitätsmanagementsystemen für Studierendenschaften an deren Hochschule Systemakkreditierungen stattfinden. Weiter sollen die Kritierien der Programmakkreditie- 236

237 Änderungsantrag St rung auf ihre Vollständigkeit und Aktualität bzw. Aussagekraft (in Zeiten von Re-Re-Akkreditierungen) hin überprüft werden. Hierzu soll auf Erfahrungen des Studentischen Akkreditierungspools zurückgegriffen werden. Der Ausschuss diskutiert und prüft die Möglichkeiten einer Handreichung zu den Punkten Modulprüfungen und Constructive Alignment mit Hinblick auf geeignete Prüfungsformen Gemeinsam mit dem Ausschuss Internationales soll die Möglichkeit einer follow-up Bologna-Umfrage speziell für internationale Studierende geprüft und realisiert werden. Ebenso werden die Ergebnisse der Bologna-Umfrage ausgewertet und in die Arbeitsprozesse des Ausschusses eingebunden. Der Ausschuss sichtet bisherige Methoden/Verfahren zur Workloadmessung und -evaluation. Daran anschließend erstellt der Ausschuss einen eigenen Vorschlag zu Vorgehensweise und Methodik sowie einen Leitfaden für Studierendenschaften/Gremienaktive. Im Rahmen dieser Tätigkeit prüft der Ausschuss die existierenden Positionspapiere zu diesem Themenfeld auf Aktualität. Für Studierende/Studierendenschaften steht der Ausschuss weiterhin als Ansprechpartner für spezielle Probleme im Bereich Studienreform zur Verfügung. Im Laufe des Jahres werden Möglichkeiten getestet, wie man die Erreichbarkeit und Auskunftsmöglichkeiten beschleunigen und optimieren kann. Zu den angefragten Problemen/Hilfestellungen erstellt der Ausschuss bei überregionaler Bedeutung/grundsätzlichen Problematiken öffentlich die wesentlichen Informationen zur Verfügung. AntragstellerInnen Ausschuss Studienreform 237

238 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-18M1 AntragstellerInnen: StuRa Uni Heidelberg 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-18M Modifikationsantrag AP ASR: streiche letzen Absatz: Im Laufe des Jahres werden Möglichkeiten getestet, wie man die Erreichbarkeit und Auskunftsmöglichkeiten beschleunigen und optimieren kann. Zu den angefragten Problemen/Hilfestellungen erstellt der Ausschuss bei überregionaler Bedeutung/grundsätzlichen Problematiken öffentlich die wesentlichen Informationen zur Verfügung. Ergänze im AS-Arbeitsprogramm: Zu angefragten Problemen/Hilfestellungen von überregionaler Bedeutung an die Gremien des Verbandes erarbeitet der AS eine Möglichkeit zur Veröffentlichung der wesentlichen Informationen. Begründung Es ist nicht nur für ASR Themen von Interesse sondern grundsätzlich AntragstellerInnen StuRa Uni Heidelberg 238

239 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-18M2 AntragstellerInnen: Alexander Buchheister 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-18M Ersetze: Gemeinsam mit dem Ausschuss Internationales soll die Möglichkeit einer follow-up Bologna-Umfrage speziell für internationale Studierende geprüft und realisiert werden. Ebenso werden die Ergebnisse der Bologna-Umfrage ausgewertet und in die Arbeitsprozesse des Ausschusses eingebunden. Durch: Gemeinsam mit dem Ausschuss Internationales soll die Möglichkeit einer follow-up Bologna-Umfrage speziell für internationale Studierende geprüft und realisiert werden. Ebenso werden die Ergebnisse der Bologna-Umfrage sowie der Bologna-Konferenz ausgewertet und in die Arbeitsprozesse des Ausschusses eingebunden. Begründung Neben den Ergebnissen der Bologna-Umfrage sollten auch die Ergebnisse der Konferenz ausgewertet und berücksichtigt werden. AntragstellerInnen Alexander Buchheister 239

240 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-18M3 AntragstellerInnen: Christopher Bohlens 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-18M Ergänze nach Ebenso werden die Ergebnisse der Bologna-Umfrage ausgewertet und in die Arbeitsprozesse des Ausschusses eingebunden. : Die Datengrundlage / Datensatz der Bologna-Umfrage wird auf Anfrage vonmitgliedshochschulenoder Ausschüsse unter Berücksichtigung des Datenschutzes in anonymer Form bereitgestellt. Begründung Weiteren interessierten Mitgliedshochschulen oder Ausschüssen sollte der Datensatz der Bologna-Umfrage zugänglich gemacht werden unter Beachtung des Datenschutzes und in anonymisierter Form. AntragstellerInnen Christopher Bohlens 240

241 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-18M4 AntragstellerInnen: Daniel Janke 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-18M4 1 2 ersetze erstellt durch stellt bei Zu den angefragten Problemen/Hilfestellungen erstellt der Ausschuss [...] Begründung ergibt sonst keinen Sinn AntragstellerInnen Daniel Janke 241

242 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-18M5 AntragstellerInnen: Daniel Janke 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-18M5 1 2 füge bei [...] internationale Studierende geprüft und realisiert werden. zwischen und und realisiert ggf. ein AntragstellerInnen Daniel Janke 242

243 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Christopher Bohlens 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Der Arbeitskreis entwickelt eine Umfragedie sich an Hochschulen mit weniger als Studierende richtet. Hierzu sollen entsprechende Fragen entwickelt werden, um die Struktur der Befragenden zu erfahren und wie man sich eine Einbindung in den fzs vorstellen kann. Weiterhin sollen Gründe abgefragt werden, was gegen die Einbindung sprechen. Nach der Klärung der genauen Ziele und der Ableitung der Fragen, sollen mögliche Handlungskorridore und deren zeitliche Perspektive entwickelt und niedergeschrieben werden. Sofern zeitlich möglich, soll die Umfrage auch durchgeführt und die Ergebnisse für die weiteren Gremien des fzs aufbereitet werden. Die Umfrage soll per Briefpost an die Hochschulen mit weniger als Studierenden und beworben werden. Begründung Im Kern geht es um diesen Antrag und dem AK darum, mehr über kleine Studierendenschaften zu erfahren und wie diese besser in den fzs beispielsweise durch Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft integriert werden können. 243

244 Änderungsantrag St AntragstellerInnen Christopher Bohlens 244

245 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Christopher Bohlens 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Der AK Archiv erarbeitet ein Konzept und legt eine Kostenrechnung vor, die gesammelten Archive und weitere Dokumente im fzs durch eine elektronische Dokumenten-Archiverungs-Lösung / Dokumentenmanagement möglichst auf Basis einer Open-Source-Lösung zu verarbeiten und zu speichern. Neben einer Überprüfungob das digitalisieren der Dokumente In-House durchgeführt werden kann, soll geprüft werden ob dieses auch durch einen externen Dienstleister möglich ist. AntragstellerInnen Christopher Bohlens 245

246 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: AStA der Hochschule Niederrhein 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Der AK gegen soziale Ausgrenzung möge in der kommenden Legislatur das Themenfeld First generation Students bearbeiten. Begründung Vorwiegend werden Themen von und aus Sicht aus von Studierenden mit familiär akademischem Hintergrund betrachtet und diskutiert. Damit drohen die besonderen Bedürfnisse eines strukturell benachteiligten Studierendenanteils unberücksichtigt zu bleiben. Dem soll obere Beauftragung des AK entgegenwirken. AntragstellerInnen AStA der Hochschule Niederrhein 246

247 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: AK Kulturpolitik 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Agenda für den AK Kulturpolitik Kultur und ihre Politik, auch auf studentischer Ebene, ist mehr als Kunstausstellungen, Theateraufführungen, Lesungen und Konzerte. Es geht um den Menschen, seine Sicht auf sich selbst, auf andere, auf die Welt, ihre Probleme und ihre Schönheit, ihre Komplexität und Dinge, die außerhalb des normalen Erfahrens liegen. Kultur ist mehr als Kunst und Architektur, allein der Begriff begegnet uns täglich in den unterschiedlichsten Bereichen, auch und vor allem in der Politik, ist diese doch eine besondere Errungenschaft der Kultur. Die unten genannten, allgemein gefassten Themen und Probleme innerhalb der enger definierten Kulturpolitik sollen und müssen den Studierenden (wieder) nahegebracht und vermittelt werden, da Hochschulen und die staatlichen Träger*innen dies nicht mehr können oder wollen. Dabei sollte die Arbeit des AK nicht auf die dienenden Funktionen der Bildenden und Darstellenden Künste beschränkt bleiben, nicht als Zierrat und schmückendes Beiwerk verstanden werden, sondern ihre gleichwertige Stellung unter den anderen Politikbereichen einnehmen. Allgemein Umgang mit der persönlichen Lebens- und Erfahrungswelt Formen von Geschichte, Gedenken, Erinnerung und Verdrängung Veränderung und Reflektion von Sozial, Öffentlich, Gerechtigkeit etc. Probleme 247

248 Änderungsantrag St Ökonomisierung des Kunst- und Kultursektors ( Kreativwirtschaft ; Eintrittspreise; Förderung gefälliger Projekte) Zugänglichkeit/Partizipationshürden zum/im Kulturbereich Instrumentalisierung der Vermittlung von Kunst, Architektur und Geschichte durch Kommunen/staatl. Träger*innen Unterfinanzierung und Abwertung der Denkmalpflege Abschaffung kultureller Versuchs- und Freiräume Abschaffung gesellschaftlicher Möglichkeits- und Begegnungsräume > Gentrifizierung vs. Soziale Stadt vs. Stadtplanung Ansatzpunkte einer studentischen Kulturpolitik Einführung eines (bundesweiten?) Kulturtickets (Eintritt in Museen, Theater, Galerien) Etablierung eines Open Access-Angebotes für (wissenschaftliche) Publikationen Thematisierung der problematischen Stellung von Kultur- /Geisteswissenschaften in verschulten und ökonomisierten Hochschulen Auswirkungen der Verschulung durch die modularisierten Studiengänge -> weniger Freiräume für Engagement und kulturelle Tätigkeit Aufbau eines Referent*innennetzwerks zu kulturpolitischen Themen Hilfestellung bei Finanzierung/Rechtliches von studentischen Projekten (Kulturcafés, Ateliers, Vorträge, Lesungen, Musikalisches, Filmvorführungen) kulturelle Rahmenangebote für Veranstaltungen des fzs AntragstellerInnen AK Kulturpolitik 248

249 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-49M1 AntragstellerInnen: Daniel Janke 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-49M streiche alles und ersetze durch: Der AK prüft die Möglichkeiten zur Einführung eines bundesweiten Kulturtickets. Er setzt sich mit der Unterfinanzierung der öffentlichen Kulturförderung auseinander und bereitet eine Positionierung für die Mitgliederversammlung vor. Der AK plant mit Unterstützung des Vorstandes und der Geschäftsstelle ein Seminar zum Thema Stellung von Kulturund Geisteswissenschaften im verschulten und ökonomisierten Hochschulwesen. Der AK bemüht sich um die bundesweite Vernetzung der Kulturreferent*innen. Begründung Der aktuelle Antragstext stellt kein Arbeitsprogramm dar. Vielmehr ist er im ersten Absatz eine wunderbare Einleitung für einen Inhaltlichen Antrag und in den restlichen Absätzen eine reine Auflistung. Die Überarbeitung des Änderungsantrages erfolgte in Abstimmung mit dem AK Kulturpolitik. AntragstellerInnen Daniel Janke 249

250 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Der Arbeitskreis treibt die Vernetzung studentischer Fachvertretungen(Bundesfachschaftentagungen, Kongresse, Initiativen, Versammlungen) untereinander, sowie mit dermetagung der Fachschaften (MeTaFa)und dem fzs voran. Er entwickelt ein Konzept, wie die Expertisse der Fachvertretungen in den fzs eingebracht werden kann, sowie zur möglichen Unterstützung ihrer Arbeit durch den fzs. Aufgrund der begrenzten finanziellen und personellen. Ressourcen der Fachvertretungen entwickelt er ein Konzept, inwieweit sich Synergieeffekte durch paaralel stattfindende Sitzungen (PVT,BuFaTa, MeTaFa) erzielen lassen, um den dort Engagierten Reisekosten zu sparen. Begründung Der AK wurde in Dortmund eingerichtet und sollte nun auch anfangen zu tagen. Die Agenda ist so sicherlich ausbaufähig und verbesserbar, ich wollte aber vermeiden, dass er aus dem Arbeitsprogramm gestrichen wird und somit bei nächster Gelegenheit wieder zur Disposition gestellt werden kann. 250

251 Änderungsantrag St AntragstellerInnen Johannes Starosta 251

252 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-03-51, 52 AntragstellerInnen: Heike Wehage 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-03-51, Ergänze am Ende des Antrages: AK Rechte der Studierende, Studierendenschaften und deren Vertretungen und AK VS-Süd. Begründung Bei der Lektüre von AS-Protokollen sind diese beiden Arbeitskreise aufgetaucht bzw. eingerichtet worden. Offenbar war es seinerzeit noch nicht notwendig, dass die MV die Einrichtung von Arbeitskreisen bestätigt. AntragstellerInnen Heike Wehage 252

253 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Caspar Heybl 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St ergänze: AK Nachhaltigkeit Der AK wird gebeten und aufgefordert, den Auftrag der 49. MV entsprechend des Antrages 49-i-04 nachzukommen und zur 52. MV das Grundsatzpapier zur ökologischen und sozialen Verantwortung von Hochschulen fertigzustellen. Der Vorstand wird den AK betreuen und mit der nötigen Infrastruktur ausstatten, um die Arbeittsfähigkeit des AK zu sichern. Begründung Den AK gibt es, also sollte er auch weiterarbeiten und für die nächste MV im Bewußtsein des Verbandes bleiben. Die Relevanz der globalen ökologischsozial-ökonomischen Herausforderungen sollten für jeden Menschen evident sein, insbesondere für Mitglieder des deutschen Dachverband des wissenschaftlichen Nachwuchses. AntragstellerInnen Caspar Heybl 253

254 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Johannes Starosta 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Ergänze am Ende des Antrages: AKStudentische Fachvertretungen Begründung Der wurde auf der 50.Mitgliederversammlung in Dortmund eingerichtet. AntragstellerInnen Johannes Starosta 254

255 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Isabella A. 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Modifikationsantrag: ergänze: Geschäftsstelle Der Vorstand ist für die Koordination der Geschäftsstelle verantwortlich. Hierzu sollen regelmäßige Besprechungen zwischen allen Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stattfinden. Im kommenden Jahr soll evaluiert werden, ob und in welchem Umfang die Geschäftsstelle renoviert werden muss.entsprechende Maßnahmen werden in Absprache von Vorstand, AS und Geschäftsstelle in Angriff genommen.dabei ist auch das Ziel, die Geschäftsstelle barrierefreier zu gestalten zu berücksichtigen. AntragstellerInnen Isabella A. 255

256 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Heike Wehage 51-St-03 Arbeitsprogramm für 2014/15 (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Streiche alle Arbeitskreisüberschriften, zu denen keine Arbeitsprogramme von der Mitgliederversammlung aufgenommen wurden. Begründung Wie in der Begründung zum Hauptantrag angekündigt, würde ich nach Behandlung aller anderen Änderungsanträge zum Arbeitsprogramm gerne diejenigen Arbeitskreisnennungen aus dem Arbeitsprogramm streichen, zu denen keine Arbeitsprogramme von der MV angenommen wurden. AntragstellerInnen Heike Wehage 256

257 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-St-04 AntragstellerInnen: Heike Wehage und Katharina Mahrt TOP 04: Strukturelle Anträge Verantwortungsbewusstsein bei Reisekosten fördern Ergänze in der Finanzordnung 12 um einen Absatz 6: 1. Fahrtkosten für Ausschussmitglieder werden grundsätzlich nur erstattet, wenn ein für alle teilnehmenden Ausschussmitglieder die Reisekosten minimierender Ort gewählt wurde. Über die Erstattung der Reisekosten bei davon abweichend gewählten Sitzungsorten entscheidet der Vorstand. Begründung Der Verband wird insbesondere im kommenden Haushaltsjahr sparen. Es ist nicht einzusehen, warum Ausschussmitglieder, die mehrheitlich aus einer geographischen Region anreisen in eine völlig davon entfernte Region reisen, z.b. Ausschussmitglieder aus v.a. dem Saarland tagen in Flensburg (bewusst gewähltes Beispiel, das so in der Vergangenheit nicht stattgefunden hat, damit nicht einzelne Ausschüsse hier an den Pranger gestellt werden). AntragstellerInnen Heike Wehage und Katharina Mahrt 257

258 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-04-alles AntragstellerInnen: Katharina Mahrt & Heike Wehage 51-St-04 Verantwortungsbewusstsein bei Reisekosten fördern (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-04-alles 1 Streiche alles. Begründung Die Antragstellerinnen ziehen den Antrag zurück, da sie ihn durch Punkt 1 aus dem Beschluss des 28. Ausschuss der StudentInnenschaften aus dessen vierter Sitzung im Jahr 2005/06 abgedeckt sehen: STR Finanzierung von Ausschusssitzungen 1. Ausschusssitzungen müssen möglichst kostengünstig ausgerichtet werden. 2. Es soll versucht werden, finanzielle wie auch logistische Unterstützung lokaler Studierendenschaften zu erhalten. 3. Alle Ausschusssitzungen müssen bis vier Wochen nach ihrem Stattfinden mit der Geschäftsstelle abgerechnet sein. 4. Für Ausschusssitzungen gelten folgende Richtlinien: a) Frühstück: 5 Euro für den Ausschuss + 1 Euro pro Person b) Mittagessen: 5 Euro für den Ausschuss + 3 Euro pro Person 258

259 Änderungsantrag St-04-alles c) Abendessen: 15 Euro für den Ausschuss + 1,5 Euro pro Person 5. In Anlehnung an die Finanzordnung dürfen alkoholische Getränke nicht abgerechnet werden. AntragstellerInnen Katharina Mahrt & Heike Wehage 259

260 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-St-05 AntragstellerInnen: Studierendenvertretung der Universität Würzburg TOP 04: Strukturelle Anträge barrierefreie Homepage Der Vorstand sorgt dafür, dass die überarbeitete Internetseite des fzs möglichst barrierefrei ist. Insbesondere trägt der Vorstand dafür Sorge, dass die Bereitstellung zentraler Informationen über den Verein in englischer, spanischer, französischer und arabischer Sprache sowie in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache geprüft und wo möglich umgesetzt wird. Begründung Bei der Überarbeitung der Internetseite des Vereins wurde das Thema Barrierefreiheit bisher nicht berücksichtigt. Die Auswahl der vier gesprochenen Sprachen erfolgt aufgrund ihrer Verbreitung und der Anzahl ihrer Muttersprachler*innen. Es wurde bewusste die Formulierung dafür Sorge tragen genutzt, um dem Vorstand die Möglichkeit zu geben diese Aufgabe an Dritte zu delegieren (Arbeitsbelastung des Vorstandes). Nichtsdestotrotz bleibt der Vorstand jedoch in der Verantwortung für die Umsetzung des Antragstextes zu sorgen. Da die Umsetzung des Antrages unter Umständen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereines übersteigt, soll die Machbarkeit des Antrages zuerst geprüft werden und nur wo möglich auch tatsächlich umgesetzt werden. AntragstellerInnen Studierendenvertretung der Universität Würzburg 260

261 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Heike Wehage 51-St-05 barrierefreie Homepage (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Ersetze jedes barrierefrei durch barrierearm. Begründung Wie auf einer AS-Sitzung des 32. AS (nein, ich war nicht dabei, habe aber gerade Protokolle für die Beschlussammlung gelesen, um sie um den AS zu erweitern) schon einmal festgestellt wurde, ist eine barrierefreie Homepage nicht möglich, sondern nur eine möglichst barrierearme. Abgesehen davon hat der AS schon mal einen solchen Antrag beschlossen, aber der fzs könnte es noch ins Guinness Buch der Rekorde schaffen mit den meisten mehrfach beschlossenen Anträgen. AntragstellerInnen Heike Wehage 261

262 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-05-3 AntragstellerInnen: AStA TU München 51-St-05 barrierefreie Homepage (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Ergänze in Zeile 3 nach arabischer sowie hochchinesischer. Begründung Die Homepage des Verbandes auch nicht-deutschsprachig zu gestalten ist sehr wünschenswert, um ausländische Studierende mehr in unsere Arbeit und unsere Ziele bzw. Forderungen einzubinden. Bei der Auswahl der Sprachen sollte die signifikant große Gruppe Studierender mit chinesischer Muttersprache aber nicht vergessen werden. AntragstellerInnen AStA TU München 262

263 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-05-3a AntragstellerInnen: hoher AStA aus dem ehrenwerten Hause TUM 51-St-05 barrierefreie Homepage (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-05-3a 1 Ergänze in Zeile 3 nach arabischer sowie klingonischer. Begründung Man sollte die vor allem bei Studierenden in technischen Studiengängen stark verbreitete Sprache des Klingonischen nicht vergessen. Da diese Sprache multinational gesprochen wird, würde dies auch ein Austausch zwischen den Studierenden unterschiedlicher Herkunft verbessern. Qapla AntragstellerInnen hoher AStA aus dem ehrenwerten Hause TUM 263

264 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-05-3 II AntragstellerInnen: Frank Hebold 51-St-05 barrierefreie Homepage (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-05-3 II Ergänze in Zeile 3 nach \ Verein\ das Wort \ mindestens\. Ergänze am Ende: \ Auf die Verwendung von Adobe Flash ist zu verzichten. Die Verwendung von JavaScript und Cookies ist so weit wie möglich einzuschränken.\ Begründung Animationen und Videos, die mit Adobe Flash erstellt sind, können nur audio/visuell erfasst werden. In solche Animationen eingebettete Inhalte können nicht von Braille-Displays extrahiert werden. Animationen, die mit JavaScript und dynamischen CSS-Regeln erstellt wurden besonders jene, die der Navigation dienen machen es unnötig kompliziert bis unmöglich die Inhalte des fzs mit älteren oder gar textbasierten Webbrowsern zu betrachten. Sie können jedoch die Bedienung sehr vereinfachen und erleichtern. Ein völliger Verzicht auf diese Technologien ist daher nicht empfehlenswert. Jedoch sind sie auf ein Mindestmaß zu beschränken. Cookies können nicht durch alle Webbrowser verarbeite werden. Um jeweilige Sitzungen (sessions) oder das \ Speichern\ persönlicher Einstellungen zu ermöglichen sind sie jedoch nahezu unabdingbar. AntragstellerInnen Frank Hebold 264

265 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-05-4 AntragstellerInnen: Jan S. Weber u.a. 51-St-05 barrierefreie Homepage (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Füge ein hinter französischer :, hebräischer Begründung Erklärt sich von selbst. AntragstellerInnen Jan S. Weber, Florian Pranghe, Daniel Krause 265

266 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-05-4 II AntragstellerInnen: StuVe der TUM und StuVe der Uni Regensburg 51-St-05 barrierefreie Homepage (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-05-4 II 1 Ergänze in Zeile 3 nach arabischer, elbischer. Begründung Elen sila lumenn omentielvo. AntragstellerInnen StuVe der TUM und StuVe der Uni Regensburg 266

267 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-05-alles AntragstellerInnen: Katharina Mahrt und Daniel Jahnke 51-St-05 barrierefreie Homepage (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St-05-alles Streiche alles und ersetze durch: Der fzs wiederholt seinen Beschluss aus dem Jahr 2007 und ersetzt in ihm das Wort barrierefrei durch barrierearm, der dementsprechend wie folgt lautet: Der freie zusammenschluss von studentinnenschaften setzt sich für die Barrierefreiheit an Hochschulen und allen Bereichen der Gesellschaft ein. Dazu gehört es auch, dass der fzs alle seine Informationen barrierearm gestaltet. Alle Publikationen des fzs müssen daher in maschinenlesbarem Format, auf der Homepage zum Download angeboten werden, die dann auf einer Braillezeile oder einem -plotter ausgegeben werden können. Für wichtige Broschüren des fzs ist es darüber hinaus wünschenswert, diese in Großdruck, Blindenschrift oder auch akustisch anzubieten. Die Homepage ist auf ihre Barrierefreiheit zu untersuchen und gegebenenfalls zu verbessern. Der fzs bekräftigt die Verpflichtung aus der Antidiskriminierungsrichtlinie des Verbandes, wonach alle Veranstaltungen in barrierearmen Räumlichkeiten stattzufinden haben. Zusätzlich werden auf der Homepage die wesentlichen Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache dargestellt. Der Auschuss der StudentInnenschaften entscheidet zusammen mit dem Vorstand, was die wesentlichen Informationen sind. Alle Informationen der Homepage werden in deutscher und englischer Lautsprache angeboten. Der Vorstand wird beauftragt, das Streben nach Barrierefreiheit der Homepage fortzusetzen. 267

268 Änderungsantrag St-05-alles Begründung Wir sollten uns erstmal weiter der Umsetzung der Beschlusslage widmen und Ressourcen in weitere Übersetzungen investieren, wenn alles andere umgesetzt ist und für weitere Sprachversionen Finanzmittel übrig sind. Der Änderungsantrag wurde mit den Antragsteller*innen des Originalantrags abgesprochen und gemeinsam überarbeitet. AntragstellerInnen Katharina Mahrt und Daniel Janke 268

269 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-St-06 AntragstellerInnen: AStA TU München u.a. TOP 04: Strukturelle Anträge Einrichtung eines AK Studierendenschaften Technischer Hochschulen 1 2 Der fzs richtet einen neuen Arbeitskreis Studierendenschaften Technischer Hochschulen ein. Begründung An technischen Hochschulen gibt es häufig neben den allgemeinen Themen auch spezifische Anliegen der Studierenden sowie der Studierendenvertretung. Als erste Schlagwörter sollen hier Studienabbruchquote, das Spannungsfeld Bildung vs. Ausbildung oder auch die Frage der Drittmittel genannt sein. Der Arbeitskreis soll den Mitgliedern einen möglichen Raum bieten, sich über diese Themen auszutauschen, sie zu diskutieren und dem Verband gegebenenfalls entsprechende Vorlagen oder Sichtweisen vorzustellen. AntragstellerInnen AStA TU München u.a. 269

270 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-Sa-neu-01 AntragstellerInnen: AS & Vorstand TOP 05a: Satzungsneufassung Satzungsneufassung Streiche ab 2 I S.2 der Satzung des fzs e.v. alles und ersetze durch: Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, b) die Förderung der Diskussion und Zusammenarbeit zwischen den Studierendenschaften in Deutschland, c) die Förderung des Informationsflusses und der Koordination zwischen den Studierendenschaften, den Bundesfachschaftentagungen, Landeskonferenzen der Studierendenschaften und anderen Zusammenschlüssen, d) die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit der Studierenden, e) Eintreten für die gesetzliche Verankerung der verfassten Studierendenschaft als Körperschaft aller eingeschriebenen Studierenden mit politischem Mandat, Satzungs- und Finanzhoheit, f) das Eintreten für die Berücksichtigung der Interessen und Förderung von Studierenden in der Hochschul- und Gesellschaftspolitik, g) die emanzipatorische Bildungsarbeit h) den Einsatz gegen nationalistische, militaristische, rassistische und sexistische Positionen. i) Öffentlichkeitsarbeit zu den oben genannten Bereichen. 270

271 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung j) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der fzs verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 1. Der fzs ist ein demokratischer, weltanschaulich und parteilich nicht gebundener Verein. 2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen, begünstigt werden. 3 Organe und Gremien 1. Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Ausschuss der Student*innenschaften c) der Vorstand d) der Kassenprüfungsausschuss. 1. Minderheitenmeinungen zu Beschlüssen der Organe des Vereins sind auf Verlangen bei der Veröffentlichung ebenfalls bekannt zu machen. Es ist zu kennzeichnen, welches Mitglied oder welche Mitglieder die Minderheitenmeinung vertritt. 2. Weitere tagende Gremien mit besonderen Rechten nach dieser Satzung sind: a) die Ausschüsse b) die Arbeitskreise c) das Frauenplenum der Mitgliederversammlung. II. Minderheitenschutz 4 Minderheitenschutz 1. In allen Bereichen des Vereins genießen Minderheiten besonderen Schutz. 271

272 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung In allen Veröffentlichungen haben auch politische Minderheiten das Recht, sich zu artikulieren: a) Allen Beschlüssen des Vereins sind auf Verlangen auch die Minderheitenmeinungen beizufügen. b) Alle Publikationen des Vereins sind offen für Beiträge auch von Personen und Gruppen, die nicht Mitglied im Verein sind. 1. Das Nähere regelt die Antidiskriminierungsvorschrift. III. Mitgliedschaft 5 Mitgliedschaft 1. Mitglied im Verein kann jede Studierendenschaft einer Hochschule oder Berufsakademie im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes (HRG) werden, die körperschaftlich verfasst ist und das Recht zur Selbstverwaltung und Beitragserhebung i.s.d. 41 des Hochschulrahmengesetzes i.d.f. vom 19.Januar 1999, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.Dezember 2004 unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 26. Januar Soweit eine Studierendenschaft nach Absatz 1 nicht besteht, kann jeweils nur eine, sich für die gesamte Hochschule, eine Abteilung oder andere Einheit konstituierende Studierendenschaft die Mitgliedschaft erwerben. Die Studieren-denschaft muss folgende Voraussetzungen erfüllen, die sich aus ihrer Satzung ergeben müssen: a) Die Vertretungsorgane müssen in freier, gleicher und allgemeiner Wahl gewählt werden. b) Die Vertretungsorgane dürfen nicht gleichzeitig Organ und oder anderes Gremium der Hochschule sein. 1. Soweit eine Studierendenschaft nach Absatz 2 nicht besteht, können die nach Landesrecht vorgesehenen studentischen Vertretungsorgane die Mitgliedschaft erwerben. 272

273 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand beantragt. Über die Aufnahme beschließt der Ausschuss der Student*innenschaften oder die Mitgliederversammlung. Dem Antrag ist stattzugeben, sofern die sich aus dieser Satzung ergebenen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft vorliegen. 3. Mit der Mitgliedschaft übernimmt die Studierendenschaft die aus dieser Satzung und anderen Beschlüssen des Vereins resultierenden Rechte und Pflichten. 5a Fördermitgliedschaft Die Fördermitgliedschaft stellt eine Sonderform der Mitgliedschaft des Vereins dar. Fördermitglied im Verein können Studierendenschaften und studentische Vertretungsorgane nach 5 Abs. 1-3 werden. Die Mitgliedschaft wird entsprechend 5 Abs. 4 beantragt. Der schriftlichen Erklärung ist eine Angabe der gewünschten Beitragshöhe beizulegen. Fördermitglieder haben kein Stimmund Wahlrecht. 6 Ruhen der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft von Mitgliedern, die ihren Beitragspflichten nicht nachkommen, ruht. Das bedeutet insbesondere, dass sie kein aktives und passives Wahlrecht und kein Stimmrecht haben, sofern nicht nach 41 (4) Beiträge erlassen oder gestundet wurden. 2. Die entsprechende Feststellung trifft der Vorstand vor jeder Mitgliederversammlung und Sitzung des Ausschusses der Student*innenschaften. 3. Die betreffende Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, der betreffende Ausschuss der Student*innenschaften mit 2/3-Mehrheit seiner Mitglieder die Feststellung nach (2) ändern. 7 Ende der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch den Eingang einer schriftlichen Erklärung bei dem Vorstand. 41 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Die Mitgliedschaft endet, wenn die satzungsgemäßen Voraussetzungen der Mitgliedschaft nicht mehr vorliegen oder nicht vorgelegen haben. Das Ende der Mitgliedschaft wird in diesem Fall von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der Stimmen festgestellt. 273

274 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Assoziierungen und Kooperationen Der Verein kann auf Beschluss des Ausschusses der Student*innenschaften oder der Mitgliederversammlung mit Studierendenschaften, Bundesfachschaftentagungen und anderen Zusammenschlüssen Assoziierungs- oder Kooperationsverträge abschließen. IV. Mitgliederversammlung 9 Allgemeines 1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Vereins. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für alle Organe des Vereins bindend. 2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Sie beschließt über die Grundsätze, die Richtlinien und Positionen des Vereins, b) sie beschließt das Arbeitsprogramm des Vereins, c) sie wählt und entlastet den Vorstand, d) sie wählt die Mitglieder des Ausschusses der StudentInnenschaften, der Ausschüsse sowie des Kassenprüfungsausschusses, e) sie stellt den Haushaltsplan fest. 3. Bei den Mitgliederversammlungen sollen die Delegationen mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen. 10 Zusammentritt 1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Semester statt. 2. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung lädt der Vorstand mit einer Ladungsfrist von 28 Tagen ein. 3. Abweichend von (1) und (2) lädt der Vorstand unverzüglich a) auf eigenen Beschluss, b) auf Beschluss des Ausschusses der Student*innenschaften, c) auf Verlangen von sieben Mitgliedern 274

275 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung d) auf Verlangen von einem Viertel der Mitglieder, sofern der Verein nicht mehr als 28 Mitglieder hat, sowie e) bei Rücktritt von mehr als 1/5 der Studierendenschaften aus dem Ausschuss der Student*innenschaften mit einer Ladungsfrist von 20 Tagen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. 4. Bei Rücktritt eines Vorstandmitglieds entscheidet der Ausschuss der Student*innenschaften, ob eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen ist. 5. Zur Wahrung der Ladungsfrist ist das Datum der Einlieferung der Einladung zur Mitgliederversammlung bei der Post maßgeblich. 6. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung. Sämtliche Anträge werden in selber Frist an die Mitglieder versandt. Dies kann elektronisch geschehen. 11 Beschlussfähigkeit 1. Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. 2. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so lädt der Vorstand mit einer Ladungsfrist von 15 Tagen zur vertagten Sitzung ein, die spätestens 21 Tage nach der nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung stattfinden muss. Diese Versammlung ist in jedem Fall beschlussfähig. Auf die Beschlussfähigkeit ist hinzuweisen. Soweit weniger als ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist, ist die Tagesordnung beizubehalten. 12 Sitzungen 1. Bei Sitzungen der Mitgliederversammlungen sind alle Anwesenden rede- und antragsberechtigt. 2. Für Mitglieder des Vorstandes sowie Vertreter*innen des Ausschusses der Student*innenschaften besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. 3. Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Über Ausnahmen beschließt die Mitgliederversammlung mit 3/4-Merheit der Mitglieder in nichtöffentlicher Sitzung. Gewählte Mitglieder von Organen des Vereins können nicht ausgeschlossen werden. 275

276 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Auf Antrag einer anwesenden Frau wird ein Frauenplenum einberufen. Die anwesenden Frauen bilden das Frauenplenum. Parallel zum Frauenplenum findet ein Männerplenum zum gleichen Gegenstand, sofern dieser bekannt ist, statt, an dem alle anwesenden Männer teilnehmen sollen. Die anwesenden Männer bilden das Männerplenum. Parallel zu Männer- und Frauenplenum tagt das Queer-Plenum. Nach dem Beschluss für ein Frauenplenum muss der Grund und die Themen des Frauenplenums dem Queer- und dem Männerplenum mitgeteilt werden, es sei denn, die Antragstellerin des Frauenplenums wünscht dies ausdrücklich nicht. Das Frauenplenum soll 60 Minuten pro Frauenplenum nicht überschreiten. Es kann einmalig mit einfacher Mehrheit der anwesenden Frauen um eine Stunde verlängert werden. Das Frauenplenum kann mit einer 2/3 Mehrheit ein Veto gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung einlegen. Das Veto hat bindende Wirkung, sofern die Mitgliederversammlung nicht mit 2/3 Mehrheit Anderes beschließt. Auf Antrag einer Frau, die gemäß 3 Abs. 3 als Mitglied gilt, dürfen im Frauenplenum nur Frauen von Mitgliedshochschulen abstimmen. Das Frauenplenum beschließt sofort nach der Anhörung der Frau, die es einberufen hat, ob das Frauenplenum stattfindet. Ein Frauenplenum findet statt, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Frauen dem zustimmen. 13 Sitzungsleitung 1. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt der Sitzungsleitung. 2. Die Sitzungsleitung besteht aus mindestens 4 Personen und besteht mindestens zur Hälfte aus Frauen. Die Sitzungsleitung soll aus zu mindestens 1/3 aus Student*innen von FHen bestehen. Die Sitzungsleitung wird zu Beginn der Sitzung von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Sie kann auf Antrag eines Mitgliedes jederzeit ganz oder teilweise abgewählt werden. Die Sitzungsleitung stellt zu Beginn der Sitzung die soziale Zusammensetzung der Mitglieder entsprechend der sozialen Herkunftsgruppen anonym fest, gibt diese der Mitgliederversammlung bekannt und zu Protokoll. 3. Von der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen und an alle Mitglieder zu versenden. Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit der Stimmen ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Sitzungsleitung zur protokollführenden Person bzw. zu protokollführenden Personen. Die protokollführende Person hat das Protokoll zu unterzeichnen. Bei mehreren protokollführenden Personen hat jede Person den von ihr protokollierten Teil des Protokolls zu unterzeichnen. Der Ausschuss der Student*innenschaften genehmigt das Protokoll. 276

277 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Der Vorstand eröffnet die Mitgliederversammlung und leitet diese bis zum Ende der Wahlen nach Abs. 2 und Abs. 3. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet sodann unmittelbar die Wahl der Sitzungsleitung sowie der protokollführenden Person. 5. Näheres regelt die Geschäftsordnung. 14 Beschlüsse 1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht. 2. In der Mitgliederversammlung haben Mitglieder von Hochschulen mit a) bis zu Studierenden jeweils zwei, b) mit mehr als und bis zu Studierenden jeweils drei und c) mit mehr als Studierenden jeweils vier Stimmen. Bei Abstimmungen zur Geschäftsordnung hat jedes Mitglied ein Stimme. Der Stimmenberechnung liegen die Zahlen der zu Beginn des Haushaltsjahres des Verein eingeschriebenen Studierenden der betreffenden Studierendenschaft zugrunde. Die Stimmen können nur durch legimitierte Mitglieder der betreffenden Studierendenschaften geführt werden. Die Stimmen müssen von jeder Studierendenschaft einheitlich abgegeben werden. Eine natürliche Person reicht zur Stimmenführung aus. 3. Wahlen, Anträge zu Wahlen, Anträge auf Abwahlen, Anträge auf Änderung der Satzung oder einer ihrer Ergänzungsordnungen, Anträge auf Änderung der Beiträge, Einrichtung oder Auflösung von Referent*innenstellen, Einrichtung oder Auflösung von Ausschüssen sowie Anträge auf Auflösung des Vereins können nur stattfinden bzw. behandelt werden, sofern dies in der Einladung zur Mitgliederversammlung durch die vorläufige Tagesordnung angekündigt ist. Endet die Mitgliedschaft einer Person im Vorstand nach Ablauf der Frist gemäß Abs. 4, jedoch vor Beginn der Mitgliederversammlung, so sind Wahlen, Anträge zu Wahlen und Anträge zur Einrichtung oder Auflösung von Referent*innenstellen und die sich daraus ergebenden notwendigen Änderungen im Haushalt zulässig, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen. 4. Der Ausschuss der Student*innenschaften legt auf Vorschlag des Vorstands rechtzeitig eine Frist fest, bis zu der Antrag nach Abs. 3 und Anträge zur vorläufigen Tagesordnung bei dem Vorstand eingegangen sein müssen, um in der Einladung zur Mitgliederversammlung berücksichtigt zu werden. 277

278 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Ist ein Antrag nach Abs. 3 bzw. ein Antrag zur Tagesordnung innerhalb der Frist nach Abs. 4 bei dem Vorstand eingegangen, jedoch nicht durch den Vorstand in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufgenommen worden, so ist dieser Antrag bzw. Tagesordnungspunkt abweichend von Abs. 3 zu behandeln. V. Ausschuss der Student*innenschaften 15 Allgemeines 1. Der Ausschuss der Student*innenschaften ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Mitgliederversammlungen. 2. Der Ausschuss der Student*innenschaften hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Beschlussfassung über Stellungnahmen zu dringenden politischen Fragestellungen, wenn zeitnah keine Mitgliederversammlung stattfindet. b) Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsprogramm, Positionen und sonstigen Beschlüssen der Mitgliederversammlungen, c) Wahl von Delegierten zu Mitgliederversammlungen von ESU und IUS, d) Bestätigung der Einstellung von Angestellten, soweit deren Beschäftigungsdauer die Amtszeit des Vorstands voraussichtlich übersteigen wird, e) Bestätigung finanzrelevanter Beschlüsse des Vorstands nach Maßgabe der Finanzordnung. 3. Grundlage der Arbeit sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie das Arbeitsprogramm. 4. Wird ein Mitglied von mehreren Menschen im Ausschuss der Student*innenschaften vertreten, so muss mindestens die Hälfte der Delegation aus Frauen bestehen. 5. Der Ausschuss der Student*innenschaften informiert die MV über seine Arbeit. 6. Der Ausschuss der Student*innenschaften kann Vorstandsmitglieder zeitweise oder dauerhaft von ihrem Amt beurlauben. 16 Zusammensetzung und Wahl 1. In den Ausschuss der Student*innenschaften werden acht bis zehn Mitglieder gewählt. Die Mitgliederversammlung bestimmt vor der Wahl die Anzahl der 278

279 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Mitglieder im Ausschuss der Student*innenschaften mit einfacher Mehrheit der Stimmen. 2. Die Mitglieder des Ausschusses der Student*innenschaften werden durch jede ordentliche Mitgliederversammlung für die Dauer bis zur nächsten Mitgliederversammlung gewählt. In den Fällen des 10 Abs. 3 Punkt (e) wählt die einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung einen neuen Ausschuss der Student*innenschaften. 3. Die Wahl wird schriftlich durchgeführt. Jedes Mitglied hat so viele Stimmen, wie der Ausschuss der Student*innenschaften Mitglieder hat. Stimmhäufung ist möglich. 4. Die Mitgliedschaft im Ausschuss der Student*innenschaften endet durch a) Rücktritt, b) (vorzeitige) Neuwahl durch eine Mitgliederversammlung sowie c) das Enden der Mitgliedschaft im Verein. 17 Zusammentritt 1. Der Ausschuss der Student*innenschaften tagt mindestens einmal zwischen den Mitgliederversammlungen. Im übrigen entscheidet der Ausschuss der Student*innenschaften im eigenen Ermessen über den Tagungsturnus. Das zu führende Beschlussprotokoll ist unverzüglich verbandsöffentlich zu machen. 2. Der Vorstand oder ein einzelnes Vorstandsmitglied können mit einer Frist von acht Tagen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung zu Sitzungen des Ausschusses der Student*innenschaften einladen. Dies geschieht ebenso auf Beschluss des Ausschusses der Student*innenschaften (AS) sowie auf Verlangen von drei AS-Mitgliedern oder sieben Mitgliedern. 3. Im Falle des 22 Abs. 10 Satz 3 tritt der Ausschuss der Student*innenschaften unverzüglich zusammen. 18 Beschlussfähigkeit Der Ausschuss der Student*innenschaften ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitlieder anwesend sind. 19 Sitzungen 1. Der Ausschuss der Student*innenschaften tagt grundsätzlich öffentlich. Über Ausnahmen entscheidet der Ausschuss der Student*innenschaften auf 279

280 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Antrag eines Mitglieds mit 3/4-Mehrheit seiner Mitglieder in nicht-öffentlicher Sitzung. VertreterInnen einer Mitgliedsstudierendenschaft und gewählte Mitglieder von Organen des Vereins können nicht ausgeschlossen werden. 2. Der Vorstand muss auf den Sitzungen des Ausschusses der Student*innenschaften durch mindestens ein Mitglied des Vorstands vertreten sein. 20 Beschlüsse 1. Der Ausschuss der Student*innenschaften beschließt mit 2/3-Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht. 2. Die Stimmen können nur durch legitimierte Personen geführt werden, die an der betreffenden Hochschule des Mitglieds des fzs immatrikuliert sind. 3. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht die Stimme eines Mitgliedes des Ausschusses der Student*innenschaften führen. 4. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses enthält Erläuterungen darüber, wie die Beschlüsse zustande gekommen sind. 1. Der Ausschuss der Student*innenschaften wählt eine oder mehrere protokollführende Person bzw. Personen. Diese hat bzw. haben das Protokoll zu unterzeichnen. Das Protokoll ist in regelmäßige Informationen an die Mitglieder aufzunehmen. VI. Vorstand 21 Allgemeines 1. Der Vorstand hat folgende Aufgaben: a) Er führt die laufenden Geschäfte, b) Er vertritt den Verein rechtsgeschäftlich, gerichtlich sowie in der Öffentlichkeit, c) Er koordiniert die Arbeit der Organe und Gremien, d) Er verwaltet die Finanzen, e) Er nimmt die Arbeitgeberfunktionen gegenüber den Angestellten wahr. 2. Grundlage der Arbeit sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Ausschusses der Student*innenschaften sowie das Arbeitsprogramm. 280

281 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Die Mitglieder des Vorstands sind der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Die Mitgliederversammlung beschließt auf Grundlage des schriftlichen Rechenschaftsberichts sowie des Berichts des Kassenprüfungsausschusses über die Entlastung des Vorstands. Die Entlastung kann en bloc erfolgen. 4. Der Vorstand kann Personen mit der Wahrnehmung allgemeiner und besonderer Aufgaben betrauen. Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erteilte Vollmachten enden automatisch mit der Amtszeit des bevollmächtigenden Vorstands. 5. Der Verein wird rechtsgeschäftlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder. 6. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Finanzordnung. 22 Zusammensetzung und Wahl 1. Der Vorstand besteht aus zwei bis sechs Personen. Ausnahmen kann die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der Stimmen beschließen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder legt die Mitgliederversammlung vor der Wahl fest. Für die entsprechende Zahl der Vorstandsstellen müssen Haushaltsmittel eingestellt sein. 2. Sie müssen das erklärte Vertrauen einer Student*innenschaft, eines Ausschusses oder eines Arbeitskreises des Vereins genießen. 3. Der Vorstand besteht mindestens zur Hälfte aus Frauen. 4. Im Vorstand sollen Student*innen von Fachhochschulen und Universitäten gleichberechtigt vertreten sein. 5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit des Vorstandes beginnt am 1. September jeden Jahres. Die Wahl findet auf der Mitgliederversammlung im Sommersemester statt. Die Mitgliederversammlung kann freie und frei gewordene Plätze nachwählen. Die Amtszeit aller Vorstandsmitglieder endet am 31. August. 6. Im Zeitraum zwischen der Wahl und dem Amtsantritt soll eine Einarbeitung durch den sich im Amt befindenden Vorstand erfolgen. Verpflichtend muss während der Zeit zwischen Wahl und Amtsantritt eine Klausurtagung von neu gewähltem Vorstand und Geschäftsstelle durchgeführt werden. 281

282 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Vorstandsmitglieder können nur einmal wiedergewählt werden. Ausnahmen kann die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der Stimmen beschließen. 8. Die Mitglieder des Vorstandes müssen bei der Wahl durch die Mitgliederversammlung die einfach Mehrheit auf sich vereinigen. Stimmhäufung ist nicht möglich. 9. Bleiben Vorstandpositionen unbesetzt, so kann der Ausschuss der Student*in-nenschaften Personen zu Mitgliedern des Vorstandes bestellen. Abweichend von Absatz 5 beginnt die Amtszeit mit der Bestellung. Die folgende Mitgliederversammlung bestätigt die Bestellung oder versagt die Bestätigung. Versagt sie die Bestätigung, so endet die Amtszeit der bestellten Person unmittelbar. 10. Die Mitgliedschaft im Vorstand endet durch: a) Rücktritt, b) Abwahl durch die Mitgliederversammlung und c) Tod. d) die Mitgliedschaft oder dem Bekanntwerden der Mitgliedschaft in einer Organisation, welche Ziele und grundsätzliche Ansichten den Zielen und grundsätzlichen Ansichten des Verbands laut 2 der Satzung widersprechen. Für die Abwahl ist eine 2/3-Mehrheit der Stimmen erforderlich. Scheidet eine Frau aus dem Vorstand aus, so kann der Ausschuss der Student*innenschaften die Stelle nur mit einer Frau besetzen. Kommt eine Nachbesetzung nach Satz 3 nicht zustande, bleibt die entsprechende Stelle unbesetzt. 23 Zusammentritt 1. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen, zu denen alle Vorstandsmitglieder einzuladen sind. Der Termin ist verbandsöffentlich bekannt zu geben. 2. Die Form der Einladung und die Ladungsfrist regelt der Vorstand. 24 Beschlussfähigkeit Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder 282

283 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung anwesend sind. 25 Sitzungen 1. Der Vorstand tagt grundsätzlich öffentlich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand in nicht-öffentlicher Sitzung. Vertreter*innen von Mitgliedern und gewählte Mitglieder von Organen des Vereins können nicht ausgeschlossen werden. 2. Abweichend von Abs. 1 berät der Vorstand in Personalangelegenheiten grundsätzlich in nicht-öffentlicher Sitzung. Vertreter*innen von Mitgliedern und gewählte Mitglieder von Organen des Vereins werden in diesen Fällen ausgeschlossen. 26 Beschlüsse 1. Der Vorstand beschließt mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vorstands, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht. 2. Von jeder Sitzung ist ein Beschlussprotokoll zu schreiben. Die Protokolle sind unverzüglich an alle Mitglieder des Ausschusses der Student*innenschaften zu versenden. Zusätzlich sind sie in die regelmäßigen Informationen für Mitglieder und Organe des Vereins aufzunehmen. 27 Geschäftsstelle Zur organisatorischen und fachlichen Unterstützung des Verbandes und zur Verwaltung der Finanzangelegenheiten besteht eine Geschäftsstelle. Der grundsätzliche Aufbau der Geschäftsstelle wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Ausschreibung der Stellen sowie die Auswahl eines / einer Bewerberin / Bewerbers erfolgt durch den Vorstand. Die Einstellung bedarf der Zustimmung des Ausschusses der Student*innenschaften. 15 Abs. 2 (f) und 21 Abs. 1 (e) bleiben unberührt. VII. Ausschüsse 28 Allgemeines 1. Die konzeptionelle Arbeit zu einzelnen Politikbereichen findet in den Ausschüssen des Vereins statt. Die Ausschüsse arbeiten eigenständig auf Grundlage des Arbeitsprogramms und der Verbandspositionen innerhalb eines festgelegten Arbeitsbereiches. 2. Die Ausschüsse haben unbeschadet der Maßgaben des Arbeitsprogramms und anderer Beschlüsse in ihrem Arbeitsbereich folgende Aufgaben: 283

284 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung a) Vorbereiten von Positionierungen und Stellungnahmen, b) Erarbeiten von Strategien zur Umsetzung der Positionen in ihrem Arbeitsbereich unter Berücksichtigung der Entwicklungen in Studierendenschaften und Gesellschaft, 3. Die Einrichtung und Auflösung eines Ausschusses obliegt der Mitgliederversammlung. 4. Ein Ausschuss kann Unterausschüsse bilden. Für Unterausschüsse gelten die Bestimmungen über Ausschüsse entsprechend. 5. Als ständiger Ausschuss wird der Finanzausschuss gebildet. Er berät den Vorstand in finanziellen Angelegenheiten des Verbandes. Weitere Aufgaben des Finanzausschusses regelt die Finanzordnung. 6. Als ständiger Ausschuss wird der Ausschuss Internationales gebildet. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens 50 % Frauen. Zusätzlich entsendet jeder Ausschuss eine Person in den Ausschuss Internationales. Dabei sind die Ausschüsse verpflichtet, sich abzusprechen, um eine hart quotierte Besetzung des Ausschusses sicherzustellen. 29 Zusammensetzung und Wahl 1. Einem Ausschuss gehören zehn durch die Mitgliederversammlung gewählte Personen an. Absatz 6 bleibt unberührt. Mitglieder des Vorstandes können nicht Mitglied eines Ausschusses sein. 2. Einem Ausschuss sollen gleich viele Frauen und Männer angehören. Jeweils drei Plätze in einem Ausschuss dürfen ausschließlich durch Männer und Frauen besetzt werden. 3. Einem Ausschuss sollen eine Ausländerin und ein Ausländer angehören. 4. Einem Ausschuss soll eine behinderte oder chronisch kranke Person angehören. 5. Bei der Wahl hat jedes Mitglied so viele Stimmen, wie Plätze zu vergeben sind. Liegen weniger Kandidaturen vor, als Plätze zu vergeben sind, hat jedes Mitglied so viele Stimmen, wie Kandidaturen vorliegen. Stimmhäufung ist möglich. 6. Der Ausschuss der Student*innenschaften kann unbesetzt gebliebene und frei gewordene Plätze besetzen. Dabei gilt Absatz 5 entsprechend. 7. Die Mitgliedschaft in einem Ausschuss endet durch 284

285 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung a) Rücktritt, b) unentschuldigte Abwesenheit von zwei Sitzungen in Folge, c) Abwahl durch die Mitgliederversammlung, d) Enthebung des Amtes durch den Ausschusses der Student*innenschaften, e) Auflösung des Ausschusses, f) Tod. g) der Mitgliedschaft oder dem Bekanntwerden der Mitgliedschaft in einer Organisation, welche Ziele und grundsätzliche Ansichten den Zielen und grundsätzlichen Ansichten des Verbands laut 2 der Satzung widersprechen. 8. Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern kann ein Ausschuss weitere Mitglieder kooptieren. 30 Zusammentritt 1. Ein Ausschuss tritt jedes Semester in der Regel zu drei Sitzungen zusammen. 2. Zu Sitzungen und Telefonkonferenzen soll mit einer Ladungsfrist von 21 Tagen per Einladung an die Mitglieder und durch Mitteilung auf der Homepage eingeladen werden. 3. Das Nähere regelt der Ausschuss selbst. 31 Beschlussfähigkeit Ein Ausschuss ist beschlussfähig wenn nicht weniger als drei stimmberechtigte Mitglieder bei einer Sitzung oder Telefonkonferenz anwesend sind. 32 Sitzungen 1. Ein Ausschuss tagt grundsätzlich öffentlich. Über Ausnahmen entscheidet der Ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung. Vertreter*innen von Mitgliedern und Mitglieder von Organen des Vereins können nicht ausgeschlossen werden. 2. Rede- und Antragsrecht genießen Mitglieder des Vereins und Mitglieder von Organen des Vereins. 33 Beschlüsse 285

286 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Ein Ausschuss soll soweit möglich einstimmig entscheiden. Kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, entscheidet der Ausschuss mit 2/3- Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. 2. Ausschüsse können Beschlüsse auf einer ordnungsgemäß geladenen Telefonkonferenz fällen. 3. Von den Sitzungen und den Telefonkonferenzen eines Ausschusses ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses enthält zumindest die Ergebnisse der Sitzung. Die öffentlichen Teile des Protokolls sind unverzüglich auf der Homepage zu veröffentlichen. Die nicht-öffentlichen Teile sind den Mitgliedern des Vereins und Mitgliedern von Organen des Vereins auf Anfrage zugänglich zu machen. 34 Ausschusskoordinator*innen 1 Die Wahl und Abwahl der Ausschusskoordinator*in und deren Stellvertreter*innen obliegt den inhaltlichen Ausschüssen. Die Koordinator*innen werden mit einfacher Mehrheit von den Ausschussmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt. 2. Die Koordinator*innen haben folgende Aufgaben: a) Vor- und Nachbereitung der Ausschusssitzungen. b) Koordinierung der Terminfindung und Organisation der Ausschusssitzungen. c) Abstimmung der Arbeit des jeweiligen Ausschusses mit den anderen Ausschüssen durch Abstimmung mit anderen Koodinator*innen und dem Vorstand. 4. Für den Fall der Abwesenheit oder des Rücktritts des*der Ausschusskoordinator*in übernimmt die*der Stellvertreter*in die Aufgaben nach 2. VIII. Referentinnen und Referenten 35 Allgemeines 1. Zur Unterstützung der Arbeit der Organe kann der Verein für festgelegte Bereiche Referent*innen einstellen. 2. Referent*innen werden auf Beschluss der Mitgliederversammlung, des Ausschusses der Student*innenschaften oder des Vorstandes durch den Vorstand eingerichtet. 286

287 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Die Referent*innen sind dem Ausschuss der Student*innenschaften und der Mitgliederversammlung zur Rechenschaft verpflichtet. 4. Die Referent*innen sind verpflichtet, ihre Arbeit mit dem Vorstand und weiteren Organen des Vereins, die den selben Arbeitsbereich bearbeiten, eng abzustimmen. 36 Ausschreibung und Wahl Der Vorstand schreibt die Stellen mit ihrer Stellenbeschreibung und Angabe über die Entlohnung mindestens verbandsöffentlich aus. Die Bewerbungsfrist beträgt mindestens 14 Tage. IX. Arbeitskreise 37 Allgemeines 1. Für Themen-, Fach- und Studienbereiche, die in den Aufgabenbereich des Vereins fallen, sowie für Bundesländer können Arbeitskreise gebildet werden. 2. Die Arbeitskreise arbeiten auf Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie des Arbeitsprogramms. 3. Die Mitgliederversammlung richtet die Arbeitskreise mit einem Drittel der Stimmen ein. Der Ausschuss der Student*innenschaften kann vorläufig Arbeitskreise einrichten. Die Mitgliederversammlung löst einen Arbeitskreis mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitgliedshochschulen auf. 4. Bestehende Zusammenschlüsse im Bereich der Studierendenschaften, wie zum Beispiel Bundesfachschaftentagungen oder Referent*innentreffen bestimmter Arbeitsbereiche können den Status eines Arbeitskreises erlangen. 38 Zusammentritt 1. Die Arbeitskreise regeln Form und Frist ihrer Einladungen selbst. 2. Zur ersten Sitzung eines neu eingerichteten Arbeitskreises lädt der Vorstand mit einer Ladungsfrist von 8 Tagen ein, sofern der Beschluss der Einrichtung nichts anderes vorsieht. 39 Sitzungen Bei den Sitzungen der Arbeitskreise sind alle Anwesenden rede- und antragsberechtigt. 40 Zusammenarbeit mit Projekten 287

288 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Bestehende überregionale Projekte und Initiativen, die von Studierenden initiiert werden oder unmittelbar studentische Interessen verfolgen, können den Status eines fzs-projektes erhalten. Dies bedarf einer Vereinbarung zwischen dem Projekt und dem Vorstand, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung oder der des Ausschusses der Student*innenschaften. In diesen Vereinbarungen sind insbesondere zu regeln: a) die Art und Weise der Zusammenarbeit; b) die Verpflichtungen für beide Seiten sowie c) die Modalitäten der Kündigung der Vereinbarung. 2. Die fzs-projekte sind in ihrer Arbeit und ihrer internen Organisation autonom gegenüber dem fzs. Erhalten die fzs-projekte Finanzzuwendungen aus den Haushaltsmitteln, so ist für jedes Projekt ein eigener Titel in den Haushalt aufzunehmen. X. Finanzen 41 Beiträge 1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Beiträge. 2. Die Beiträge werden mit Beginn des Geschäftsjahres oder mit Beginn der Mitgliedschaft als Jahresbeitrag fällig. Der Beitrag kann in zwei Abschlägen gezahlt werden. Der Jahresbeitrag wird auch durch das Ende der Mitgliedschaft vor Ende des Geschäftsjahres nicht aufgehoben oder reduziert. 3. Mitglieder ohne Beitrags- und Finanzhoheit im Sinne von 5 Abs. 1 sind von der Beitragspflicht befreit. 4. Stundung und Erlass von Forderungen regelt die Finanzordnung. 42 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Oktober jeden Jahres. 43 Haushaltsplan 1. Die Mitgliederversammlung stellt den Haushaltsplan fest. Änderungen und Ergänzungen dürfen nur von der Mitgliederversammlung durch einen Nachtrag zum Haushalt beschlossen werden. 2. Alles weitere regelt die Finanzordnung. 44 Kassenprüfungsausschuss 288

289 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Die erste Mitgliederversammlung eines Geschäftsjahres wählt einen Kassenprüfungsausschuss (KPA), der aus mindestens 3 und bis zu 6 Studierenden aus verschiedenen Studierendenschaften besteht. Die Mitgliederversammlung legt die Zahl der Mitglieder des Kassenprüfungsausschusses vor der Wahl fest. 2.Die Mitglieder des KPA dürfen nicht dem Vorstand angehören und nicht Mitglieder der Exekutive einer Hochschulesein, deren Studierendenschaft, dem AS angehört. Beschäftigte des Vereins dürfen nicht dem Kassenprüfungsausschuss angehören. 3. Der Kassenprüfungsausschuss kann auf jeder Mitgliederversammlung neu gewählt werden. 4. Der Ausschuss der Student*innenschaften darf keine Mitglieder in den Kassenprüfungsausschuss wählen. 45 Berichtspflicht und Entlastung 1. Der Vorstand bestimmt auf seiner ersten Sitzung ein Mitglied als Bevollmächtigte*n für den Haushalt. Diese*r ist insbesondere für die Berichtspflicht verantwortlich und ist für alle anderen Gremien des Vereins Ansprechpartner*in für Finanzen. 2. Der Vorstand legt dem Ausschuss der Student*innenschaften vierteljährlich sowie auf dessen Verlangen einen Finanzbericht vor. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung nach dem Ende des Geschäftsjahres einen Finanz-bericht und einen Haushaltsabschluss vor. 3. Auf der Grundlage des Finanzberichts und des Haushaltsabschlusses und des Berichtes des Kassenprüfungsausschusses beschließt die Mitgliederversammlung getrennt über die finanzielle Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfungsausschusses. 46 Finanzordnung 1. Zur Regelung der Einzelheiten der Verwaltung und Bewirtschaftung der Mittel des Vereins gibt sich der Verein eine Finanzordnung. 2. Die Finanzordnung trifft insbesondere Regelungen über a) die Höhe der Beiträge, b) die Verwaltung der Mittel des Vereins, c) die Prüfung der Kassen des Vereins, 289

290 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung d) die Aufwandsentschädigung sowie 1. die Bildung und Auflösung von Rücklagen. XI. Begriffsbestimmungen 47 Stimmen und Mitglieder Bei den Regelungen zu Abstimmungen und Wahlen ist 1. unter dem Begriff der Stimmen zu verstehen, dass jedes bei der Mitgliederversammlung anwesende stimmberechtigte Mitglied eine der Regelung nach 14 Abs. 2 entsprechende Anzahl der Stimmen abgibt, und 2. unter dem Begriff der Mitglieder zu verstehen, dass jedes bei der Mitgliederversammlung anwesende stimmberechtigte Mitglied des Vereins bzw. jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied des jeweiligen Organs eine Stimme abgibt. 48 Mehrheiten 1. Die einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die abgegebenen Fürstimmen die abgegebenen Gegenstimmen überwiegen und nicht mehr Enthaltungen abgegeben wurden als die Summe der Fürstimmen und Gegenstimmen. 2. Die absolute Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens die Hälfte der abgegeben Stimmen Fürstimmen sind. 3. Die 2/3-Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens doppelt so viele Fürstimmen abgegeben werden wie Gegenstimmen und Enthaltungen. 4. Die 3/4-Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens dreimal so viele Fürstimmen abgegeben werden wie Gegenstimmen und Enthaltungen 49 Satzungsändernde Mehrheit Unter dem Begriff der satzungsändernden Mehrheit ist eine 2/3-Mehrheit der Stimmen und zusätzlich eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder zu verstehen. XII. Schlussbestimmungen 50 Ergänzungsordnungen 1. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3-Mehrheit der Stimmen a) eine Finanzordnung, b) eine Geschäftsordnung für die Gremien des Vereins, 290

291 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung c) eine Antidiskriminierungsvorschrift sowie d) eine Wahlordnung als Ergänzungsordnungen zu dieser Satzung. 2. Änderungen der Ergänzungsordnungen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit der 2/3-Mehrheit der Stimmen. 52 Abs. 2 gilt entsprechend. 51 Änderungen der Satzung 1. Eine Änderung dieser Satzung bedarf der satzungsändernden Mehrheit. 2. Eine Satzungsänderung setzt eine Ankündigung auf der Einladung zur Mitgliederversammlung voraus. Hierbei sind die betreffenden Artikel, die Zielrichtung der angestrebten Änderung, eine Begründung, sowie der oder die Antragsteller*in aufzuführen. 3. Änderungen sind allen Mitgliedern unverzüglich durch Rundschreiben bekannt zu geben und treten nach Eintragung der Änderung in das Vereinsregister in Kraft. Die Eintragung ist durch den Vorstand unverzüglich herbeizuführen. 52 Auflösung des Vereins 1. Der Verein löst sich auf Beschluss der Mitgliederversammlung auf. Auf der Einladung ist der Antrag kenntlich zu machen. Die Auflösung bedarf der satzungsändernden Mehrheit. 2. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Artikel II In-Kraft-Treten Die Satzung tritt nach ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. 291

292 51-Sa-neu-01 Satzungsneufassung Begründung Diese Satzungsneufassung setzt die vom Verband bereits mit den notwendigen Mehrheiten beschlossenen Satzungsänderungen en bloc um, um eine saubere Neufassung der Satzung zu ermöglichen. Das zuständige Amtsgericht hat dem Verein dringend eine Neufassung der Satzung nahegelegt, um wieder eine klare Sachlage und eine aktuelle Satzung zu ermöglichen. Alle eingearbeiteten Änderungen sind bereits Beschlusslage, es geht hier ausschließlich darum, wieder auf Grundlage einer eingetragenen, aktuellen Satzung arbeiten zu können. AntragstellerInnen AS & Vorstand 292

293 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-Sa-01 AntragstellerInnen: AStA TU München TOP 05b: Satzungsändernde Anträge Bezwingung der Antragsflut Ergänze in 11 der Geschäftsordnung folgenden Absatz 1a: Anträge, die bereits inhaltlich behandelt wurden, sind nur zulässig, soweit sie in inhaltlicher veränderter Form erneut gestellt werden. Dies gilt nicht, soweit sich die dem Antrag zugrunde liegenden Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Eine Aufsplittung oder Zusammenfassung von Anträgen zählt nicht als inhaltliche Veränderung in diesem Sinne. Begründung Durch neuerliches Stellen eines identischen bzw. Aufsplitten oder Zusammenfassen eines Antrages wird sich die Meinung der Studierendenschaften nicht zwingend ändern und bringt somit einen sehr hohen Zeitaufwand mit sich, der für neue Anträge genutzt werden könnte und sollte. AntragstellerInnen AStA TU München 293

294 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn Sa-01-1 AntragstellerInnen: Erik Marquardt u.a. 51-Sa-01 Bezwingung der Antragsflut (Satzungsändernde Anträge) Änderungsantrag Sa Ersetze alles durch: Da wir schon mal einen Antrag mit dem selben Titel auf der 50. Mitgliederversammlung des fzs im April 2014 in Dortmund gestellt haben und sich die Rahmenbedingungen nicht grundlegend geändert haben, haben wir uns entschieden den Antrag lieber nicht nochmal zu stellen, da das dazu führen könnte, dass die Antragsflut nicht bezwungen werden könnte und wir mit sehr gutem Beispiel vorangehen wollen. Begründung Ein Beispiel dafür, dass dieser Antrag nicht viel Sinn macht, ist der Antrag. Der Antrag hätte zur Folge, dass die Redeleitung die Entscheidung zu treffen hat, inwiefern sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Das ist eine unpraktikable Regelung, da die Entscheidung, welche Anträge zu behandeln sind, grundsätzlich bei der Mitgliederversammlung liegen sollten. Das Recht Anträge zu stellen, darf zudem nicht durch fadenscheidige Gründe eingeschränkt werden. Allerdings sprechen wir uns sehr dafür aus, dass die Antragsflut beseitigt wird, indem zukünftig gute zukunftsträchtige Anträge für eine Zukunft mit Zukunft gestellt werden. 294

295 Änderungsantrag Sa-01-1 AntragstellerInnen Erik Marquardt, Ausschuss VS/PM 295

296 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St-04-1 AntragstellerInnen: Ausschuss VS/PM u.a. 51-St-04 Verantwortungsbewusstsein bei Reisekosten fördern (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Streiche nur und streiche für bis minimierender Begründung Die momentane Situation des Verbandes lässt die begründete Vermutung zu, dass das Engagement in Ausschüssen durch den vorgeschlagenen Antrag nicht maßgeblich verbessert würde. Seit Jahren wird es immer schwieriger arbeitsfähige Ausschüsse zu konstituieren und regelmäßig aktive Mitarbeit der Mitglieder zu gewährleisten. Bei der Wahl des Sitzungsortes ist dabei deswegen nicht nur auf Fahrtkosten, sondern auch auf die Bedürfnisse der Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Dass in einem bundesweiten Dachverband Tagungsorte auch gewählt werden, um eine Präsens des Verbandes an weniger zentral gelegenen Orten regelmäßig zu gewährleisten, ergibt sich aus dem Zweck des Verbands. Dass die Fahrtkosten jedoch möglichst gering zu halten sind und immer ins Verhältnis zum Nutzen der Sitzung gesetzt werden sollten, ist für die Verbandsmitglieder in der Regel selbstverständlich. Für die wenigen Sonderfälle sollte nicht unbedingt die Satzung ergänzt werden, da wir sie nicht als Gebrauchsanweisung für das Leben, sondern als Rahmen der Verbandsarbeit sehe. 296

297 Änderungsantrag St-04-1 AntragstellerInnen Anna Kirchner, Norman Noél, Ann-Ca Düppe, Sandro Philippi, Sven Gödde, Erik Marquardt 297

298 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn St AntragstellerInnen: Konstanzer Plattform u.a. 51-St-04 Verantwortungsbewusstsein bei Reisekosten fördern (Strukturelle Anträge) Änderungsantrag St Ersetze von wenn bis Vorstand. alles durch: wenn Aus in Konstanz stattfinden. Abweichungen sind gesondert zu begründen. Begründung Die Konstanzer Plattform ist eine überparteiliche, ungebundene und anarchische Vereinigung von Konstanzer*innen, Exilkonstanzer*innen und Sympathisant*innen, die sich das stattfinden aller (hochschul)politischen Veranstaltungen in Konstanz auf die Fahne geschrieben haben. Dies dient dem Zweck dass ihr alle auch mal so verdammt weit fahren müsst. Der vorliegende Antrag würde die Interessen der Konstanzer Plattform bedrohen und würde folglich, um ihre Interessen zu sichern, dafür sorgen, dass Konstanzer*innen alle Ausschüsse besetzen würden, um dann alle Sitzungen in Konstanz stattfinden zu lassen und so Fahrtkosten zu minimieren. Dem kann durch die vorgeschlagene Regelung vorgegriffen werden. 298

299 Änderungsantrag St AntragstellerInnen Konstanzer Plattform, Ben Seel (Ehrenmitglied der Konstanzer Plattform) 299

300 fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-Fi-01 AntragstellerInnen: AStA Tu Braunschweig TOP 06: Finanzen Änderungsantrag zum Haushalt Reduziere Titel Projektstellen/Honorare von ,00e auf 7.000,00e. Erhöhe den Titel Ausgaben für Kampagnen und Projekte von 3.000,00e auf 6.000,00e. Begründung Im verschickten Haushalt sind im Titel Vorstand ,00e als Vergütung für vier Vorstandsmitglieder bei 12 Monaten eingestellt. Demzufolge arbeiten entweder vier Vorstandsmitglieder im kommenden Jahr inhaltlich mit oder es werden bei weniger gewählten Vorstandsmitgliedern Gelder frei für Projektstellen/Honorare sowie Referent*innen (die Deckungsvermerke können im verschickten Haushalt nur erraten werden, wurden aber vermutlich gegenüber den letzten Jahren nicht veröffentlicht). Der Verband muss zwar mit weniger Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen rechnen, aber für uns ist nicht einsehbar, warum der Titel Kampagnen gegenüber dem letzten Ansatz um 50% reduziert wurde, Mittel für Personal in der Titelgruppe 3.3 aber nur um ca. 22%. Kampagnen und Projekte wären im nächsten Haushaltsjahr dann kaum noch durchführbar. AntragstellerInnen AStA Tu Braunschweig 300

301 Bewerbung 51-W-01 Isabella Albert fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-01 Name: Isabella Albert TOP 07: Wahlen Bewerbung Isabella Albert Juni 2014 An die Mitglieder des fzs Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Liebe Mitglieder, Liebe Aktive, Liebe Interessierte, eine starke bundesweite Studierendenvertretung ist essentiell und ich möchte gerne im Vorstand hierzu beitragen: Die Studierenden brauchen eine Stimme in den hochschulpolitischen Debatten auf Bundesebene. In vier Jahren Hochschulpolitik auf lokaler und Bundesebene konnte ich viele organisatorische und politische Erfahrungen sammeln und meine Fachhochschulperspektive einbringen. Mit diesen Erfahrungen möchte ich den fzs weiter unterstützen und bin motiviert in ein intensives hochschulpolitisches Jahr 14/15 zu starten. Das Studium ist immer noch mit vielen Hürden versehen. Das fängt beim Adressat*innenkreis und dem Zugang zum Studium an, zieht sich durch alle Aspekte eines Studiums und endet bei den Möglichkeiten, die ein Studienabschluss Menschen bietet. Gerade der Abbau von sozialen Hürden ist eine Kernaufgabe des fzs und meines persönlichen Engagements. Diese soziale Thematik ist für mich eine notwendige Facette jedes hochschulpolitischen Bereichs und muss daher übergreifend mit bedacht und behandelt werden. In diesem Zusammenhang verschärft sich das Problem Zugang zum 301

302 Bewerbung 51-W-01 Isabella Albert Master : Der künstlich herbeigeführte Mangel führt zu starker Konkurrenz, um die deklarierten Masterstudienplätze. Diese Selektionsmaßnahme ist eine neu hinzugekommene soziale Hürde im Studium. Die Forderung nach mehr Studiermöglichkeiten im Master muss vom fzs nicht nur beschlossen sondern auch bearbeitet werden. Der Bologna Prozess hat wichtige Themen des Verbandes aus der Länder-ebene auf die Bundesebene gebracht. Durch die schlechte Umsetzung, die gleichzeitige Mittelkürzung und verquere Prioritätensetzung hat der Bologna-Prozess für Studierende viele Nachteile gebracht, statt das Studium transparenter, zugänglicher und sozial gerechter zu machen. Einer meiner bisherigen Arbeitsschwerpunkte, die Studienqualität, ist ein Baustein des Prozesses, und hat viele Berührungspunkte zu anderen Bausteinen, zum Beispiel Anerkennung. In diesem Sinne muss der Verband im nächsten Jahr für die Ministerialkonfernez eine inhaltliche Nachsteuerung des Prozesses fordern. Es gilt studentische Positionen voran zu bringen und den fzs in der bundesweiten Debatte sichtbar zu machen. Die internationale Ebene insbesondere der europäische Hochschulraum und die EU haben zunehmend Auswirkungen auf unsere Bidungspolititk. Dabei ist kurzfristig für den fzs nicht nur die europäische Studierendenvertertung ESU von Interesse, sondern auch die Europa-2020-Ziele der EU und die European Youth Guarantee als Antwort auf die Ausbildungskrise in Europa. Die internationale Arbeit ist damit schnell auch Arbeit an der Studienreform, der Hochschulfinanzierung und der Sozialpolitik. In diesem Bereich möchte ich auch gerne meine Arbeit zur Demokratie an Hochschulen im europäischen Vergleich fortsetzen. Der fzs ist auch eine Struktur zur Vernetzung der Studierendenschaften. Wertvoll finde ich Vernetzung, weil studierendenschaftsübergreifende Probleme nicht von jedem allein gelöst werden müssen. Diesen Bestandteil von Vernetzung müssen wir strukturierter angehen und damit besser aus nutzen als bisher. Ich bin selbst in meiner aktiven Zeit als Vertreterin meiner Studierendenschaft von im fzs behandelten Themen inspiriert worden. Ich konnte Ideen aus dem fzs mit nach Hause nehmen und daran nicht nur selbst wachsen, sondern auch meine Studierendenschaft voran bringen. Wie der fzs in den Studierenden-schaften wahrgenommen wird, hängt maßgeblich von den 302

303 Bewerbung 51-W-01 Isabella Albert Aktiven in der eigenen Studierendenvertretung ab. Der fzs funktioniert durch Mitarbeit und nicht durch mitlaufen. U m politische Arbeit leisten zu können, braucht der fzs die entsprechende Struktur: So gerne ich politische Diskussionen führe, habe ich inzwischen gelernt, dass Struktur und Arbeitsumgebung unsere Arbeit unterstützen. Mein Ansatz ist dabei nicht, zusätzliche Strukturen zu schaffen, sondern die bestehenden so zu nutzen, dass sie Menschen motivieren sich im fzs zu engagieren. Das betrifft vor allem den Umgang mit Einsteiger*innen, die Repräsentation von Frauen und die Organisation von Seminaren. Zusätzlich muss über das, was im fzs gut läuft, mehr gesprochen werden. Um dies zu leisten brauchen wir eine transparente Arbeitsweise gerade auch des Vorstandes. Einige nehmen den fzs nur wahr, wenn etwas nicht funktioniert. Dem können wir mit einer besseren Informationspolitik entgegen treten. Ich kandidiere, damit der fzs von der Öffentlichkeit und mehr Mitgliedern als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen wird. Entscheidend für das Einreichen der Kandidatur war auch, dass ich in Sandro und Daniel gute Kollegen sehe, mit denen ich gerne in einem Vierervorstand zusammen arbeiten möchte. Auf Fragen, Anmerkungen oder Kritik (freue ich mich und natürlich auch, wenn ihr meine Kandidatur unterstützt. Mit besten Grüßen, Isabella Isabella Albert isabella.albert@fzs.de Biografie Hochschulpolitischer Lebenslauf Studium Studium Biotechnologie FH Aachen mit Abschluss B.Sc. Seit Studium M. Sc. Molekulare Biotechnologie RWTH Aachen (voraussichtlicher Abschluss 09.14) Seit Studium B. Ing. Physikingenieurwesen FH Aachen 303

304 Bewerbung 51-W-01 Isabella Albert Lokale Hochschulpolitik Fachbereichsratsmitglied Fachbereich Biotechnologie und Chemieingenieurwesen der FH Aachen Projektleiterin AStA FH Aachen Bologna und Akkreditierung Mitglied der Kommission für Forschung und Entwicklung der FH Aachen Vorsitzende AStA FH Aachen Mitglied des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Aachen für die Studierendenschaft der FH Aachen Senatorin der FH Aachen Mitglied der Kommission für Studium und Lehre der FH Aachen Seit Präsidentin des Studierendenparlamentes der FH Aachen Bundesweite Hochschulpolitik Mitglied des Ausschusses Studienreform des fzs Mitglied des Ausschusses Internationales des fzs Seit Mitglied des Akkreditierungsrates Seit geborenes Mitglied des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools Seit Mitglied des Steuerungskreises des gewerkschaftlichen Gutachternetzwerkes Seit Mitglied des Ausschusses Internationales des DSW Seit Mitglied des Ausschusses Verfasste Studierendenschaft/ Politisches Mandat des fzs 304

305 Bewerbung 51-W-02 Sandro Philippi fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-02 Name: Sandro Philippi TOP 07: Wahlen Bewerbung Sandro Philippi Kandidatur als Vorstandsmitglied im fzs Amtszeit vom bis Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Liebe Aktive, liebe Interessierte, Bildung und Wissenschaft sind Schlüsselelemente zu gesellschaftlichem Fortschritt und menschlicher Befreiung. In der gegenwärtigen Gesellschaftsform sind Wissenschaft und Bildung vor allem staatlich organisiert, wobei diese Form der Strukturierung nicht losgelöst von sozialen Verhältnissen betrachtet werden kann. Die Umformung der Hochschulen zu unternehmensartigen Gebilden ist Zeugnis von diesem Zusammenhang. Genau wie eine zivile Öffentlichkeit sind Wissenschaft und Bildung daher nicht per se Garanten für einen sozialen Progress. Ganz im Gegenteil! Sie können sogar dazu beitragen, gesellschaftliche Ausgrenzungs- und Dominanzbeziehungen zu verschärfen oder zu reproduzieren. Es ist daher naheliegend, dass eine progressive Politik sich einerseits kritisch mit dem Wirken von Hochschulen auseinandersetzt und andererseits Räume für eine alternative (politische) Bildung erarbeitet. Genau diesen Aufgaben widmet sich der fzs, weswegen ich seit fünf Jahren in verschiedenen inhaltlichen Feldern dieses Verband aktiv bin. Während dieser Zeit habe ich mich sehr intensiv in die Funktionsweise und die Positionen des Verbandes eingearbeitet und sehe mich nun in der Lage, auch als Vorstand für den fzs zu arbeiten, um diesen in seinem Wirken zu unterstützen. 305

306 Bewerbung 51-W-02 Sandro Philippi Die Bedeutung des fzs liegt zum Einen darin, dass er eine Vernetzungsstruktur darstellt, mit der politische Bildung, Positionierungen und Interventionen auf einer lokalen und überregionalen Ebene ermöglicht werden. Das Engagement des fzs für die Einführung und den Aufbau Verfasster Studierendenschaften, die sich politisch artikulieren können, ist ein essentieller Beitrag in diese Richtung. Als langjähriger U-AStA-Aktiver aus Baden- Württemberg weiß ich, wie wichtig die Hilfe des fzs sein kann. Genauso bedeutsam sind die Seminare und Veranstaltungswochen, die der fzs zu verschiedenen Themen organisiert und zentral betreut. Auf beiden Arbeitsfeldern habe ich selber für den fzs gearbeitet. So habe ich zum Beispiel im Ausschuss fgp 2012 das Vernetzungstreffen der Frauen-, Gleichstellungs- und Genderpolitikreferate mitorganisiert, im Ausschuss VS/PM mitgewirkt und jüngst für den Ausschuss Hofi ein Symposium realisiert. Mit dem Wissen aus meiner eigenen Aktivität in den verschiedenen Ausschüssen möchte ich die verbandsinternen Arbeitsgruppen bei ihrem Engagement für den fzs unterstützen. Ich halte sie für sehr relevante Orte der politischen (Strategie-)Bildung und denke, dass der fzs hier eine sehr wichtige Plattform liefert. Zum Anderen ist der fzs eine unverzichtbare Struktur, die nicht bloß einen theoretischen Ausblick auf bessere Verhältnisse entwickelt, sondern selber in das Bestehende eingreift, um Räume gesellschaftlicher Teilhabe, möglichst selbstbestimmter Bildung und kritischer Wissenschaften im institutionellen Gefüge der Hochschulen zu etablieren. Dazu gilt es Hochschulen so zu gestalten, dass sie keine sozialen Ausschlüsse produzieren und allen Menschen, die daran Interesse haben, eine umfassende Partizipation an Wissenschaft und Bildung ermöglichen. In diesem Sinne sind nicht nur Studiengebühren abzuschaffen, sondern alle Studierenden bedarfsdeckend und elternunabhängig mit einer Studienfinanzierung als Vollzuschuss zu unterstützen. Gleichzeitig sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Studiengänge zu schaffen, die entsprechend individueller Bedürfnisse und Möglichkeiten zu absolvieren sind. Unter aktuellen Verhältnissen hieße das, für einen Master für alle zu streiten, Maximal- und Regelstudienzeiten abzuschaffen. Des Weiteren ist einem Leitbild der Hochschule entgegenzutreten, dass die Hochschule als Dienstleistungsbetrieb modelliert, wie es der Wissenschaftsrat bereits 1993 vorgeschlagen hat. Auch die autonome Hochschule, wie sie das CHE und seine Vertreter*innen propagieren, ist abzulehnen. Autonomie sollte als Demokratisierung der Hochschulen verstan- 306

307 Bewerbung 51-W-02 Sandro Philippi den werden. Denn nur diese führt dazu, dass sich die Hochschulen in ihrem Wirken an gesellschaftlichen Bedürfnissen orientieren, die in einem möglichst rationalen Diskurs entwickelt werden. In diesem Sinne müssen die managementartigen Leitungsstrukturen und ihre Macht über globalisierte Haushalte wieder abgeschafft werden. Die weitreichenden Befugnisse der Hochschulräte, wie sie bereits in vielen Bundesländern existieren, müssen von demokratischen Gremien wahrgenommen werden, die unter aktuellen Umständen am besten viertelparitätisch zu besetzen sind. Zudem sind Hochschulen durch eine solide Grundfinanzierung aus öffentlicher Hand auszustatten. Sie dürfen nicht in die Abhängigkeit blinder Wettbewerbsmechanismen geraten. Die Exzellenzinitiative, die Leistungsorientierte Mittelvergabe und zunehmende Drittmittelquoten waren daher Schritte in die falsche Richtung, wie der fzs bereits aufgezeigt hat. Um die politischen Ziele des fzs zu erreichen ist sowohl eine gute Öffentlichkeitsarbeit als auch strategisch geschickte Aushandlungen mit politischen Entscheidungsinstanzen von Nöten. In beiden Arbeitsfeldern habe ich in meiner zehn Jahre währenden politischen Arbeit, die 2004 in der Bezirks- und Landesschüler*innenvertretung begann, viele Erfahrungen machen können. Dabei war vor allem mein Engagement im Präsidium der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg, wie auch im hochschulpolitischen Referat des AStA der Uni Konstanz wichtig für die Weiterentwicklung meiner Kompetenzen. Der Einfluss des fzs hängt vor allem davon ab, dass sich viele Menschen und Studierendenschaften in ihm organisieren. Durch meine langjährige überregionale Vernetzungsarbeit werde ich hoffentlich einiges dazu beitragen können, dass der fzs mehr Mitglieder und Aktive gewinnen kann. Nicht bloß um dieses Ziel zu erreichen, möchte ich die Bündnisarbeit des fzs mit anderen politischen Akteur*innen intensivieren. Im Rahmen eines solchen Wirkens könnte der fzs Sozialbewegungen personell unterstützen, sich selber inhaltlich weiterentwickeln und andere Netzwerke von der Wichtigkeit bildungspolitischer Arbeit überzeugen. Das Ziel einer befreiten Gesellschaft ist nur gemeinsam zu erreichen! Das Wissen darum, dass neben mir noch Isabella und Daniel kandidieren, hat mich noch stärker zu einer eigenen Kandidatur motiviert. Damit besteht für mich 307

308 Bewerbung 51-W-02 Sandro Philippi nicht nur die Hoffnung auf eine Vorstand, der sich wieder aus vier Personen zusammensetzt, vor allem bin ich mir sicher, dass die beiden sehr gute Kolleg*innen für eine gemeinsame politische Arbeit sind. Ich würde mich freuen, wenn meine Kandidatur eure Unterstützung findet. Falls ihr noch Fragen zu mir, meiner politische Arbeit oder Positionen habt, meldet euch einfach. Biografie Lebenslauf Studium Seit WS 2008/09 Studium B.Sc. Psychologie an der Uni Konstanz Seit WS 2009/10 Studium B.A. Geschichte/Philosophie an der Uni Konstanz WS 2010/11 & SoSe 2011 Studium der Selben Fächer an der Universidad de Salamanca SoSe 2014 Studium M.A. Soziologie an der Uni Konstanz Bildungspolitik 2004 bis 2007 Aktiv in der (Bezirks- und Landes-) Schüler*innenvertretung, u.a. als Bezirksvorstand. In dieser Zeit war ich unter anderem an der Mobilisation für die damaligen Proteste gegen Studiengebühren beteiligt und habe eine landesweite Demonstration für die Drittelparität mitorganisiert. Daneben war ich in diversen Gremien aktiv (u.a. in der Schulkonferenz). Akademisches Jahr 2008/09 Mitglied in der U-Fachschaft Psychologie Gründung eines Bildungsstreikbündnisses in Konstanz, Organisation des Streik in Konstanz samt überregionaler Vernetzung im Vorfeld der Proteste Akademisches Jahr 2009/10 308

309 Bewerbung 51-W-02 Sandro Philippi Vorsitzender des U-AStA Mitarbeit in der Fachschaft Psychologie Mitglied des Senats Mitglied im Präsidium der Landesstudierendenvertretung Mitarbeit im Ausschuss der Student*innenschaft für die unabhängige Student*innenschaft der Uni Konstanz Akademisches Jahr 2011/12 Mitglied im Ausschuss VS/PM des fzs Mitglied im Ausschuss Frauen- und Genderpolitik des fzs Referent für Hochschulpolitik im U-AStA Mitarbeit in diversen Referaten des AStA (Emanzipatorisches Referat, Kultur) AStA-Vorsitz Mitglied im Gleichstellungsrat der Uni Mitglied im Senat Mitglied im Ausschuss für Lehre und Weiterbildung Mitglied in der Ethikkommission Stellv. Mitglied der Verter*innenversammlung des Studiwerks in Konstanz Akademisches Jahr 2012/13 Mitarbeit im Hochschulpolitischen Referat des U- AStA Mitarbeit im Emanzipatorischen Referat des U-AStA Akademisches Jahr 2013/14 Mitglied im Ausschuss Hochschulfinanzen und Struktur 309

310 Bewerbung 51-W-02 Sandro Philippi Mitarbeit im Ausschuss der Student*innenschaften des fzs für die VS der Uni Konstanz Referent für Kultur des AStA der Uni Konstanz Mitarbeit in den Hochschulpolitischen Referaten des AStA der Uni Konstanz Mitarbeit im Referat für Presse- und Öffentlichkeit des AStA 310

311 Bewerbung 51-W-03 Daniel Gaittet fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-03 Name: Daniel Gaittet TOP 07: Wahlen Bewerbung Daniel Gaittet Liebe Mitglieder des fzs, liebe Interessierte, Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 3. März 1992 vor neun Jahren sammelte ich bei der Organisation von Protesten gegen die Einführung der Studiengebühren und das Büchergeld an Schulen meine ersten hochschulpolitischen Erfahrungen. Im Winter 2009 fand ich mich dann im besetzten Audimax in München wieder. Bei Mobilisierungsaktionen für das Volksbegehren gegen Studiengebühren im Januar 2013 hab ich mich oft an diese Zeiten erinnert, die mich bis heute prägen. Bildung verstehe ich als unveräußerliches Recht und Grundlage einer mündigen Gesellschaft. Dies in der täglichen politischen Arbeit sichtbar zu machen, ist mir ein großes Anliegen. Auch deswegen möchte ich hiermit für den Vorstand des fzs kandidieren. Diese Entscheidung ist Ergebnis eines monatelangen Reflexionsprozesses, der von vielen Gesprächen mit im Verband aktiven Menschen begleitet war. Die Gespräche mit Isabella Albert und Sandro Philippi und die Chance mit diesen beiden Menschen in einem Vierervorstand zusammen arbeiten zu dürfen, haben mich schließlich zum Einreichen dieser Kandidatur bewegt. Meinen ersten Kontakt mit dem fzs hatte ich im Jahr Seit diesem Zeitpunkt durfte ich die Organe und Gremien des fzs mit all ihren Besonderheiten kennenlernen: Im akademischen Jahr 2012/13 habe ich 311

312 Bewerbung 51-W-03 Daniel Gaittet den AStA der Universität Regensburg auf Mitgliederversammlungen des fzs und im Ausschuss der Student*innenschaften vertreten. Danach blieb ich dem Verband als gewähltes Mitglied im Ausschuss Verfasste Student*innenschaft / Politisches Mandat (VSPM) erhalten. Neben meinen Aktivitäten im fzs habe ich mich im vergangenen Jahr unter anderem im Ausschuss Wohnen des Deutschen Studentenwerks (DSW), als Sprecher im Landesausschuss der Student*innen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern, in der Landes- ASten-Konferenz Bayern und dem bayerischen Bündnis für zivile Bildung und Wissenschaft engagiert, dessen Gründung ich vorangetrieben und inhaltlich begleitet habe. Neben meinen Erfahrungen in der Hochschulpolitik bringe ich für die Arbeit im Vorstand vielseitige Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit. Der fzs hat mir die Möglichkeit gegeben, mich in einem Umfang inhaltlich weiter zu entwickeln, wie das in Regensburg nie möglich gewesen wäre. Viele Ideen aus dem Verband haben unsere Arbeit vor Ort bereichert. Dabei war der Einstieg alles andere als leicht. Es ist mir ein Anliegen diese Erfahrung mit dem Verband auch anderen Menschen zu ermöglichen und ihnen den Zugang zum Verband zu erleichtern. Dafür sollte der fzs eine Diskussions- und Austauschstruktur zu aktuellen hochschulpolitischen Entwicklungen und stetigen Prozessen bereitstellen. Formal sind diese Strukturen zwar vielseitig vorhanden, sie müssen aber auch wieder mit Leben gefüllt werden. Nachwuchsförderung sowie die Unterstützung von Aktiven in ihrer Arbeit sehe ich als ständige Aufgabe. Weiter liegen mir das festival contre le racisme und die *gesellschaft-macht-geschlecht*-tage besonders am Herzen. Der fzs sollte diese Aktionswochen auch im kommenden Jahr an möglichst vielen Hochschulen unterstützen. Dazu möchte ich meinen Teil beitragen. Wie in jedem Verband kann auch im fzs nicht jede Meinung eine Mehrheit bekommen. Diese Tatsache darf aber nicht dazu führen, dass die Argumente von 312

313 Bewerbung 51-W-03 Daniel Gaittet politischen Minderheiten nicht ernst genommen werden. Eine Veränderung in der Verbandskultur hin zu mehr gegenseitigem Respekt sollte sich der fzs nicht nur im kommenden Jahr als Ziel setzen. Darüber hinaus ist die Lösung für ein verbandsinternes Problem nicht immer in der Satzung versteckt. Es scheint als wäre im vergangenen Jahr die inhaltliche Arbeit im fzs in den Hintergrund getreten. Angesichts der vielfältigen Themen, die im kommenden Jahr auf uns zukommen, ist es wichtig, die inhaltliche Arbeit verstärkt in den Vordergrund zu stellen; an inhaltlicher Arbeit darf nicht gespart werden. Durch die Fülle an Themen und Aufgaben, die im kommenden Jahr auf uns zukommen, ist es nötig, Schwerpunkte für die Arbeit im Verband zu definieren. Dies sollte aber nicht durch den Vorstand erfolgen; Ich betrachte es als Privileg der Mitglieder des Verbandes, die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit des fzs und damit auch die Arbeitsschwerpunkte des Vorstands zu definieren. Auf der kommenden Mitgliederversammlung ist das zum Beispiel durch Anträge zum Arbeitsprogramm möglich. Ich würde mich freuen, wenn meine Kandidatur eure Unterstützung findet und wir im kommenden Jahr gemeinsam für die Erreichung unserer Ziele arbeiten können. Wenn ihr noch Fragen zu meiner politischen Arbeit oder meinen Positionen habt, meldet euch bitte bei mir. Lasst uns miteinander reden, nicht übereinander! Biografie Akademisches Jahr 2012/13 Mitglied im studentischen Konvent der Universität Regensburg - Referent für Hochschulpolitik (AStA Uni Regensburg) - Vertretung des AStA der Uni Regensburg im fzs und auf der LAK Bayern - Studentisches Mitglied in der Studienbeitragskommission - Studentisches Mitglied im Mensaausschuss - Studentisches Mitglied im 313

314 Bewerbung 51-W-03 Daniel Gaittet Wahlausschuss Akademisches Jahr 2013/14 Gewähltes Mitglied im Ausschuss Verfasste Studierendenschaft/Politisches Mandat des fzs Mitglied im studentischen Konvent der Universität Regensburg - Studentisches Mitglied in der AG Evaluation Gründung: Bayerisches Bündnis für zivile Bildung und Wissenschaft Studentisches Mitglied in der Vertreter*innenversammlung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz Seit 2014: Mitglied im Sprecher*innenteam des LASS Bayern (GEW) Studentisches Mitglied im Ausschuss Wohnen des Deutschen Studentenwerks (DSW) Studentisches Mitglied in der ständigen Kommission für Haushaltsangelegenheiten sowie Raumund Bauangelegenheiten (Universität Regensburg) 314

315 Bewerbung 51-W-04 Jan Bormann fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-04 Name: Jan Bormann TOP 07: Wahlen Bewerbung Jan Bormann Geschlecht: männlich Liebe fzs-mv, Geburtsdatum: gern möchte ich auch im nächsten Jahr meine Arbeit im FGP-bereich fortsetzen. Mit der Überarbeitung des Readers Sexistische Diskriminierung und sexuelle Übergriffe, sowie der Ausarbeitung des Themas Gender Budgeting stehen aus meiner Sicht auch spannende Themen für 2014/2015 auf dem Programm. Viele Grüße, Jan Biografie 315

316 Bewerbung 51-W-05 Johannes Starosta fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-05 Name: Johannes Starosta TOP 07: Wahlen Bewerbung Johannes Starosta Hiermitkandidiere ich erneut für den Ausschuss Sozialpolitik. Mir hat die Arbeit dort viel Spaß gemacht und würde sie gerne fortsetzen. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Auch im nächsten Jahr stehen interessante Themen (Inklusion, Psychosoziale Beratung etc) auf der Agenda, bei denen ich gerne mitarbeiten würde. Biografie Geboren am , den Rest will ich euch nicht antun 316

317 Bewerbung 51-W-06 Mandy Gratz fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-06 Name: Mandy Gratz TOP 07: Wahlen Bewerbung Mandy Gratz Kandidatur für den Ausschuss Frauen- und Genderpolitik Liebe Mitgliederversammlung, Ich bin seit letztem Jahr im Ausschuss Frauen- und Genderpolitik aktiv und habe so an ein paar Sachen mitgewirkt, die ich als sehr aufschlussreich empfunden habe und habe auch gesehen, dass einige wichtige und interessante Sachen leider liegen geblieben sind bzw. nicht umgesetzt werden konnten, weil die Hände gefehlt haben. Ich bringe Grips, ein Händchen für Texte und das notwendige Maß an Radikalität und ein bisschen darüber hinaus mit, um mich weiterhin an der Arbeit im Ausschuss zu beteiligen. Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Diese Arbeit kann sich meines Erachtens nicht nur auf Handreichungen und Vernetzungstreffen beschränken. Tut sie auch aktuell schon nicht, allerdings bin ich der Meinung, dass die Arbeit des Ausschusses sich auch vermehrt innerhalb des Verband widerspiegeln muss. Denn nur durch gelebte Praxis wird der fzs zu einem Raum, in und an dem ein vielfältiges Spektrum an Menschen arbeitet. 317

318 Bewerbung 51-W-06 Mandy Gratz Wenn ihr noch Fragen an mich habt, dann immer her damit. Solidarische Grüße Mandy Biografie institutionelle Bildungseckdaten Schulbildung März 2005: Allgemeine Hochschulreife (Europa- Gymnasium Wörth am Rhein) Studium WiSe 2005/06: Angewandte Sprach- und Kulturwissenschaften (JGU Mainz) Seit SoSe 2006: Französisch und Mathematik auf Lehramt Gymnasium (FSU Jena) Ehrenamtliches Engagement in den letzten zwölf Monate innerhalb der verfassten Studierendenschaft der FSU Jena Referent*in für Gleichstellung Koordination lehramtsbezogener Hochschulpolitik Delegation in die Konferenz Thüringer Studierendenschaften Sprecher*in der Konferenz Thüringer Studierendenschaften innerhalb des fzs Mitglied im Ausschuss Frauen- und Genderpolitik Mitglied im Ausschuss Internationales Antidiskriminierungsbeauftragte auf der 50. Mitgliederversammlung innerhalb der GEW Thüringen 318

319 Bewerbung 51-W-06 Mandy Gratz Mitarbeit in der AG Diversity (Schwerpunkte Gender und Sexualities in der Bildungsarbeit) innerhalb von Vielfalt Leben- Queerweg e.v. Mitarbeit und Workshopleitung innerhalb des Aufklärungsprojektes miteinanders 319

320 Bewerbung 51-W-07 Christopher Bohlens fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-07 Name: Christopher Bohlens TOP 07: Wahlen Bewerbung Christopher Bohlens Liebe Mitglieder, liebe Aktive, Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: liebe Studierende, hiermit bewerbe ich mich um einen Platz im Ausschuss Finanzen. Im Ausschuss Finanzen wirke ich bereits seit Mai 2009 mit und konnte fast immer an allen Sitzungen in den vergangenen Jahren teilnehmen. Darüber hinaus hat meine Studierendenschaft komplett eine Ausschusssitzung bezahlt und ich habe mich um die lokale Organisation gekümmert. Gerne würde ich meine Erfahrung und Engagement in diesem Ausschuss wieder einmal einbringen. Wie man im internen Bereich beim fzs erkennen kann, sorge ich regelmäßig dafür das die Protokolle vorhanden sind. Leider ist meine Hochschule (Leuphana Universität Lüneburg) derzeit nicht vollwertiges stimmberechtigtes Mitglied im fzs sondern nur Fördermitglied, unser Studierendenparlament hat jedoch den Betritt beschlossen. Daher werde ich aber versuchen meine Fahrtkosten durch die eigene Hochschule decken zu lassen. 320

321 Bewerbung 51-W-07 Christopher Bohlens Wenn ihr Fragen an mich habt, könnt ihr mich gerne per kontaktieren oder während der MV persönlich ansprechen. Viele Grüße Dienstag, 22. Juli 2014 Biografie Falls ihr sonst noch mehr über mich erfahren wollt, könnt ihr meinen Namen bei Google eingeben. 321

322 Bewerbung 51-W-08 Philipp Bläß fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-08 Name: Philipp Bläß TOP 07: Wahlen Bewerbung Philipp Bläß Kandidatur für denausschuss Hochschulfinanzierung und struktur Liebe Mitgliederversammlung, hiermit bewerbe ich mich für einen Platz im Ausschuss Hochschulfinanzierung und struktur. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Website: com/fluep_b Die Frage, wie Hochschulpolitik finanziert wird, wurde in den letzten Jahren immer wichtiger. Das Inkrafttreten der Schuldenbremse ab 2020 und die dadurch zu erwartende Haushaltskürzungen werden den Hochschulbereich nicht auslassen. Schon jetzt leiden die Hochschulen, gerade in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen, unter Sparzwängen, die die Studienqualität drastisch verschlechtern. Als Studierende müssen wir uns deutlich gegen diese Kürzungen (und die Schuldenbremse!) positionieren. Wir müssen aufzeigen, warum der steigende Anteil von Drittmitteln eine sinkende Qualität der Lehre mit sich bringt. Wir müssen uns mit der Frage beschäftigten, ob es sinnvoll ist, dass der Bund mehr Anteile in der Finanzierung der Bildungsaufgaben übernimmt ohne die Länder verpflichten zu können freiwerdende Mittel auch weiterhin für Bildung auszugeben. Der Ausschuss Hochschulfinanzierung und struktur hat sich im letzten Jahr ein gutes Arbeitsprogramm 322

323 Bewerbung 51-W-08 Philipp Bläß gegeben, von dem nicht alles umgesetzt werden konnte. Gerade im Reader zum Thema Hochschulfinanzierung sehe ich ein spannendes Projekt mit dem sich der Ausschuss 2014/2015 beschäftigten sollte. Gerne arbeite ich daran und an weiteren Projekten des Ausschusses in der nächsten Amtszeit mit. Ich bitte euch um eure Unterstützung und Stimme für meine Kandidatur für den Ausschuss Hochschulfinanzierung und struktur! Wenn ihr Fragen habt, schickt mir gerne eine an: Philipp Biografie B.A. Politik- und Verwaltungswissenschaft, Universität Konstanz M.A. Politik- und Verwaltungswissenschaft, Universität Konstanz M.A. Verwaltungswissenschaft, Universität Potsdam seit 2013 Mitgliedschaften: u.a. Konstanzer Plattform Mitglied des AStA-Kollektivs der Universität Konstanz Diverse Ämter im Landesverband Baden-Württemberg und Bundesverband von Campusgrün, zuletzt Bundessprecher (bisseptember 2014) 323

324 Bewerbung 51-W-09 Jan Cloppenburg fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-09 Name: Jan Cloppenburg TOP 07: Wahlen Bewerbung Jan Cloppenburg Kandidatur für den Ausschuss Finanzen Liebe Mitglieder, liebe Interessierte Geschlecht: männlich Geburtsdatum: hiermit möchte ich erneut für den Ausschuss Finanzen kandidieren. Bereits seit 2010 sammele ich Erfahrungen mit den Finanzen von Studierendenschaften. Damals bin ich nämlich zum Finanzreferenten meiner Studierendenschaft an der Uni Bremen gewählt worden. Dieser Aufgabe habe ich mich dann für zwei Jahre sehr intensiv gewidmet, weil sie mir viel Freude bereitet hat. Von Anfang 2012 bis Ende 2013 war ich bereits Mitglied im Ausschuss Finanzen des fzs und habemich auch hier intensiv für die Finanzen des Verbandes begeistern können. Nachdem ich im letzten Jahr aus beruflichen Gründenleider nicht aktiv im Ausschuss mitarbeiten konnte, möchte ich mich in Zukunft wieder stärken einbringen und würde mich dafür über eure Stimmen freuen! Biografie Im Großen und Ganzen lebe ich immer noch. 324

325 Bewerbung 51-W-10 Norman Noél fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-10 Name: Norman Noél TOP 07: Wahlen Bewerbung Norman Noél Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Liebe Alle, hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Verfasste Student*innenschaft / Politisches Mandat (VS/PM) und hoffe auf eure Unterstützung. Ich möchte mich gern ein weiteres Jahr im Verband zum Themenbereich Demokratisierung und Beteiligung engagieren. Viele Grüße Norman Biografie habsch 325

326 Bewerbung 51-W-11 Kirsten Schöffel fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-11 Name: Kirsten Schöffel TOP 07: Wahlen Bewerbung Kirsten Schöffel Geschlecht: weiblich Liebe Mitglieder, Geburtsdatum: ich möchte mich hiermit für den Ausschuss Sozialpolitik bewerben. Ich bin bereits in meinem zweiten Jahr im Ausschuss und möchte meine Arbeit dort sehr gerne fortsetzen. Im letzten Jahr war ich auf Grund meiner AStA Tätigkeit leider nicht so aktiv wie ich es gerne gewesen wäre, dies möchte ich in diesem Jahr gerne ändern. Mir hat die Arbeit immer sehr viel Spaß gemacht und es werden im nächsten Jahr noch viele spannende und wichtige Themen auf uns warten, an deren Bearbeitung ich mich gerne beteiligen würde. Über eine Wiederwahl würde ich mich sehr freuen. Ich wünsche euch eine schöne und entspannte MV. Bis bald und viele Grüße Kirsten Biografie Ich bin Kirsten, bin am 21. August 1985 geboren und studiere Politikwissenschaft in Göttingen. Ich war im AStA 13/14 Sozialreferentin. 326

327 Bewerbung 51-W-12 Sebastian Rohlederer fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-12 Name: Sebastian Rohlederer TOP 07: Wahlen Bewerbung Sebastian Rohlederer Geschlecht: männlich Liebe Mitglieder und liebe Interessierte, Geburtsdatum: hiermit möchte ich für den Ausschuss VSPM kandidieren. Ich engagiere mich jetzt schon ca. 2 1/2 Jahre im Referat für Hochschulpolitische Vernetzung (Außenrefent) des StuRa der Uni Heidelberg (ehemals zu nicht-verfassten Zeiten FSK- Fachschaftskonferenz) und möchte nach der Lektüre des Arbeitsprogramm von VSPM mein Engagement beim fzs in diesem Ausschuss fortsetzen. Ich kann gerade zum Schwerpunkt, der in der nächsten Amtszeit auf Baden-Württemberg und das badenwürttembergische LHG gelegt werden soll, als Mensch mit Erfahrung aus Nicht-VS-Zeit und mit der jetzigen Gründung eines VS-Modells in Heidelberg hier viele neue interessante Impulse geben und freue mich auch schon Vergleiche und mögliche Lernprozesse von anderen Studierendenschaften aufzugreifen, genauso wie ich untersuchen möchte wie die baden-württembergische Satzungsautonomie die Diversität der VS- Modelle befördert und wie diese in anderen Bundesländern bewertet wird. Besonders wichtig ist mir auch die Festschreibung eines politischen Mandats für die Studierendenschaften, denn nur dadurch werden diese auch im größeren politischen Kontext handlungsfähig und eine Beschränkung meiner Möglichkeiten zur Meinungsäußerung musste ich zu nicht verfassten Zeiten lange genug ertragen. 327

328 Bewerbung 51-W-12 Sebastian Rohlederer Mit der Überführung in neue Strukturen ergeben sich auch neue Probleme in der Vernetzung/ oder Trennung mit der/ zu der akademischen Selbstverwaltung, so entstehen neue Prozesse der Wissenstradierung und neue Posten müssen besetzt oder boykottiert werden. Dies zeigt sich z.b. an den VS-Beauftragten in Baden-Württemberg, die an den Senatssitzungen nur als beratendes Mitglied teilnehmen dürfen. Zu guter letzt möchte ich im Auschuss noch an der VS als Solidargemeinschaft aller Studierender arbeiten. Die VS ist keine Zwangsgemeinschaft ( wie sie aus gewissen politischen lagern diffamiert wird) aus der Austrittsmöglichkeiten geschaffen werden müssen, weil z.b. ihre Beiträge nicht sozialverträglich wären. Wir als Studierenden müssen uns hier klar und solidarisch postitionieren und eine VS für alle fordern. Sollten ihr noch Fragen an mich haben, sprecht mich gerne auf der MV an oder mailt mir unter: sebastian.rohlederer@t-online.de Biografie per Nachfrage erzähle ich euch gerne Schwänke aus meinem Leben. ansonsten überzeuge ich durch meine überfallende Art 328

329 Bewerbung 51-W-13 Moritz Keßler fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-13 Name: Moritz Keßler TOP 07: Wahlen Bewerbung Moritz Keßler Kandidatur für den Ausschuss Frauen- und Genderpolitik Liebe Menschen, Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: Themen: Ich bin seit diesem Jahr Referent für Gleichstellung der StuV der Universität Würzburg. Nachdem ich mich in meinem vorherigen Engagement vor Allem mit Homophobie auseinander setzte, waren die wenigen Erfahrungen, die ich nun schon allgemein mit Frauen- und Genderpolitik machen durfte sehr bereichernd für mich. So sind wir im Referat gerade dabei Gesellschaft macht Geschlecht für dieses Jahr an unserer Hochschule organisieren. Besonders interessant fand ich hierbei, auch eigene Privilegien zu reflektieren, die sich nicht nur bei Berufschancen, sondern schon in alltäglicheren Dingen wie Sprechverhalten zeigen. Zwar habe ich erst seit meinem aktuellen Semester (2.) Erfahrungen gesammelt, doch bin ich motiviert und interessiert mich weiter, auch auf Bundesebene, zu engagieren. Leider bin ich nicht persönlich anwesend und hoffe, dass euch die Texte alle Fragen beantworten. solidarische Grüße Moritz 329

330 Bewerbung 51-W-13 Moritz Keßler Biografie Schulbildung: 2013: Allgemeine Hochschulreife am Friedrich-List-Gymnasium Gemünden Studium: Seit Wintersemester 2013/2014: Studium der Psychologie (Bachelor of Science) Engagement: Seit 2013: Teamer bei Sch(w)ule und Le(s)ben (Schulprojekt von lambda bayern) Seit 2014: Teamer beim Activ-coach von Schule ohne Rassismus Schule ohne Courage Seit 2014: Referent für Gleichstellung der StuV Würzburg 330

331 Bewerbung 51-W-14 Danielle Lichère fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-14 Name: Danielle Lichère TOP 07: Wahlen Bewerbung Danielle Lichère Geschlecht: weiblich Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, Geburtsdatum:. ich bin Danielle, studiere Philosophie an der Universität Frankfurt, meine Nebenfächer sind Theater-, Film- & Medienwissenschaft und Geschichte. Seit ich an der Frankfurter Universität bin, bin ich, zusätzlich zu meinem allgemeinpolitischen Engagement, auch in der Hochschulpolitik aktiv. Im diesem Rahmen habe ich schon verschiedene Aufgaben für die Verfasste Studierendenschaft bekleidet und mich an der Hochschule und darüber hinaus in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Bündnissen eingebracht. Bei meiner hochschulpolitischen Arbeit, unter anderem als HoPo-Referentin des AStAs Frankfurt, aber auch in verschiedenen Aufgaben und Bündnissen wie dem LAK Hessen oder dem Bildungsstreik2014, habe ich immer wieder den FZS als einen wichtigen und verlässlichen Partner für eine erfolgreiche hochschulpolitische Arbeit kennengelernt. Insbesondere beim Bildungsstreik habe ich intensiv mit dem Verband zusammengearbeitet und die Schlüsselrolle des FZS in der bundesweiten Vernetzung besser kennenlernen können. Engagement und das Vernetzen der verschiedenen politischen Akteure in und um die Hochschule kann die Bedingungen für Studium und Lehre verbessern 331

332 Bewerbung 51-W-14 Danielle Lichère und dabei auch dauerhaft Anstöße für gesellschaftliche Veränderungen liefern. Obwohl der FZS mit sehr erfolgreichen Projekten wie z.b. dem Festival contre le racisme gezeigt hat, dass er auch im Sinne einer breiten emanzipatorischen Politik handelt, gibt es Felder, auf denen er sich entschlossener einbringen könnte. Ich denke hier an Queer-/Genderpolitik, Behindertenund Gleichstellungspolitik, aber auch an die Themen: Tarifkämpfe an den Hochschulen oder die Situation ausländischer Studierender an der Uni. Gerade auch die Frage der Gender- und Queerpolitik, in der ich Erfahrung in LGBTIQ Organisationen wie LAG Queer, aber auch bei der Organisation des CSDs in Frankfurt und anderen Städten habe. Ebenso wie im Zuge der Arbeit in feministischen Kontexten, sowohl an der Hochschule als auch in der Zivilgesellschaft. Awareness und Sachkenntnis in diesen Themenfeldern konnte auch ich mir aneignen. Besonders an Hochschulen sehe ich noch einen erheblich Handlungsbedarf, der gerade vom FZS angestoßen werden könnte. Wenn es dem Verband gelänge, auch über die bereits politisch engagierten Studierenden hinaus bekannter zu werden und zu einer sichtbareren Rolle zu kommen, könnte er auch bei Fragen zur Anerkennung der Abschlüsse ausländischer Studierender, der Visa-Vergabe zu Studienzwecken und der längst überfälligen Überarbeitung des Bologna-Prozesses mehr Gehör finden. Zusätzlich zu der Aktualität der Bolognareformen werden in die nächste Legislaturperiode des FZS auch zwei weitere besondere Fragestellungen an die Hochschulen herangetragen werden: In vielen Bundesländern werden die Hochschulrahmengesetze überprüft werden und damit die Frage nach dem Status der studentischen Hilfskräfte und deren Vergütung gestellt werden. Leider ist es zurzeit nur in Berlin so geregelt, dass studentische Hilfskräfte in den Tarifvertrag eingebunden sind. Sonst ist es üblich, sie als Sachmittel zu führen und ihnen damit auch die Möglichkeit der Absicherung und Mitarbeitervertretung vorzuenthalten. Hier, glaube ich, kann nur 332

333 Bewerbung 51-W-14 Danielle Lichère eine enge Zusammenarbeit zwischen FZS und Gewerkschaften eine erfolgreiche Ausgestaltung im Sinne der studentischen Hilfskräfte bringen. Das zweite besondere Ereignis der Legislatur 14/15 wird die Überprüfung der Umsetzung der Behindertencharta der Vereinten Nationen sein, die bereits lange ausstand, da die Bundesregierung das Verfahren verschleppte. Hierbei werden sich gerade in der Bildung und besonders an der Hochschule viele Fragen stellen. Denn immer noch ist gerade hier Chancengleichheit nicht gegeben: Zum einen sind die Möglichkeiten zu Nachteilsausgleich und Barrierefreiheit äußerst mangelhaft und nicht flächendeckend, zum anderen sind die Hürden, um diese in Anspruch nehmen zu dürfen, viel zu hoch und nicht an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Es darf nicht sein, dass Menschen, die unter Einschränkungen leiden, die sie gesellschaftlicher Diskriminierung aussetzen, auch an der Universität benachteiligt werden. Die Bologna-Reformen müssen auch in dieser Hinsicht korrigiert werden: Weg von einer reinen Verschulung, die in erster Linie vermeintlich auf den Arbeitsmarkt ausgerichtete qualifizierte Arbeitskräfte produzieren soll, aber mit der Bachelorisierung auch den eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird, weil weder die Wirtschaft die neu geschaffenen Abschlüsse in gleichem Maße anerkennt wie Diplom- und Magisterabschlüsse noch den schnelleren Bachelor bevorzugt einstellt (Bachelor-Falle); hinzu kommt noch der massive Mangel an Masterstudienplätzen. Jenseits von Austauschprogrammen haben auch ausländische Studierende häufig Schwierigkeiten an deutschen Unis, denn während bei den alten Studiengängen zumindest europäische Äquivalenz bestand und die Abschlüsse annähernd vergleichbar waren, sind die neuen Abschlüsse und Studienordnungen so willkürlich, dass selbst der Wechsel innerhalb eines Landes von einer an die andere Universität erschwert wurde. Von dem Ziel der internationalen Integration hat man sich eher entfernt als sich ihm angenähert. Hieraus muss die Lehre gezogen werden: Wenn man die europäische Bildung harmonisieren möchte, dann ist das ausschließlich möglich, indem man von vornherein die Betroffenen, und das sind die Studierenden, miteinbezieht. Langsam sehen auch Öffentlichkeit und Politik ein, dass die Hochschulen seit Jahren an einer falschen Bildungspolitik durch Bundesregierung und Landesregierungen leiden. Selbst die Hochschul-Rektoren- 333

334 Bewerbung 51-W-14 Danielle Lichère Konfernz musste eingestehen, dass die Zeit der Leuchtturm-Projekte vorbei ist. Leider kommt diese Einsicht sehr spät, aber sie zeigt auch, dass nach jahrelanger "Exzellenzförderung" die Breitenbildung katastrophal unterfinanziert ist. Es besteht damit auch die Möglichkeit, für den FZS alternative Bildungskonzepte einzubringen. Mitwirkungsmöglichkeiten könnten vom FZS genutzt werden, um eine entsprechende Überarbeitung der Hochschulgesetze und der Finanzierung von Bildung voranzutreiben.solidarität muss zu einem entscheidenden Schlagwort in den Hochschulen werden: zwischen den Studierenden (statt Leistungsdruck und Konkurrenzwahnsinn), zwischen den verschiedenen Statusgruppen der Hochschule und auch zwischen den Ländern. Um in diesem Sinne mit euch gemeinsam zu diesen und weiteren Themen arbeiten zu können, würde ich mich sehr freuen, wenn ihr meine Kandidatur für den Vorstand unterstützen würdet und freue mich über jede Frage eurerseits. Biografie. 334

335 Bewerbung 51-W-15 Carina Lang fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-15 Name: Carina Lang TOP 07: Wahlen Bewerbung Carina Lang Hiermit möchte ich gerne erneut für den Ausschuss Sozialpolitik kandidieren. Ich war bereits ein Jahr in dem Ausschuss und es hat mir sehr viel Spaß gemacht. Ich würde mich gerne mit den Themen Bafög-Reform, Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Studieren mit Kind und Studierende, die Angehörige pflegen, beschäftigen und bei der Behandlung der Themen im (beantragten) Arbeitsprogramm (Inklusion, psychosoziale Beratung, Diversity) mitarbeiten. Biografie Ich studiere Jura im 9. Semester und bin seit drei Jahren im AStA der Uni Mainz Referentin für Hochschulpolitik und seit einem Monat im AStA-Vorstand. 335

336 Bewerbung 51-W-16 Peter Mathes fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-16 Name: Peter Mathes TOP 07: Wahlen Bewerbung Peter Mathes Hiermit möchte ich für den Ausschuss VSPM kandidieren. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Biografie Fragen beantworte ich euch gerne auf der MV. 336

337 Bewerbung 51-W-17 Silke Hansmann fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-17 Name: Silke Hansmann TOP 07: Wahlen Bewerbung Silke Hansmann Liebe Mitglieder, liebe Interessierte, liebe Aktive, seit der Mitgliederversammlung in Berlin 2012 bin ich Mitglied im Ausschuss Frauen- und Genderpolitik. Ich studieren Geschlechterforschung und Geschichte in Göttingen und möchte mich auch vor diesem Hintergrund weiter im Ausschuss einbringen. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Ich habe bereits mehrere Male die Konzeption und Umsetzung der bundesweiten Aktionstage *gesellschaft macht geschlecht* unterstützt sowie verschiedenen Vernetzungstreffen der Frauen- und Genderreferate mitorganisiert. Sehr gerne möchte ich mich wieder mit den Aktionstagen beschäftigen. In diesem Zusammenhang ist es meines Erachtens wichtig nicht nur über Sexismus und Homophobie an Hochschulen zu sprechen, sondern auch verbandsinterne, sexistische Strukturen zu betrachten und aufzubrechen. Spannend fände ich für die kommende Legislatur des Ausschusses auch die Implementierung eines Feminismus-Seminars, um die nötigen inhaltlichen Grundlagen für Studierendenschaften zur Verfügung zu stellen. Ich würde mich freuen, weiterhin im Ausschuss Frauen- und Genderpolitik aktiv sein zu können. 337

338 Bewerbung 51-W-17 Silke Hansmann Solidarische Grüße Silke Biografie Vorhanden 338

339 Bewerbung 51-W-18 Markus Gehring fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-18 Name: Markus Gehring TOP 07: Wahlen Bewerbung Markus Gehring Kandidatur für den Ausschuss Studienreform Liebe MV, liebe Mitglieder, hiermit kandidiere ich erneut für den Ausschuss Studienreform. Im letzten Jahr war ich bereits (zum ersten Mal) Mitglied in diesem (und überhaupt einem) Ausschuss des fzs. Meiner Meinung nach hat die Bologna Konferenz deutlich gezeigt, dass es im Bereich der Reform noch Geschlecht: viel zu tun gibt. Besonderes Interesse habe ich dabei am Übergang Bachelor-Master entwickelt, was ich Geburtsdatum: männlich neben dem Themenkomplex Mobilität/Anerkennung, als wesentlichen Problemherd identifiziert habe. Außerdem halte ich besonders das Thema Kompetenzorientierung und die damit verbundene Modernisierung der Prüfungssysteme im Sinne des Constructive Alignment (Passung von Lehrformat, Lernformat und Prüfungsform), Anerkennungen von Modulen und Abschlüssen usw. als Schlüsselthema für eine erfolgreiche Implementierung des Bologna-Prozesses, so wie er eigentlich gedacht war. Der Ausschuss in der letzten Legislatur war aufgrund der Vielzahl von Mitgliedersammlungen nur bedingt arbeitsfähig. Einige Sitzungen mussten aus Gründen 339

340 Bewerbung 51-W-18 Markus Gehring der Terminkollision ausfallen. Trotzdem hat der Ausschuss viel geschafft. Darunter die Unterstützung der Bologna-Umfrage und der Bologna-Konferenz. Gerne würde ich im nächsten Jahr dazu beitragen, dass der Ausschuss vermehrt auch wieder inhaltliche Positionen des Verbandes vorbereitet, obwohl natürlich die Organisation von Kampagnen auch eine wichtige Arbeit ist. Ich war im letzten Jahr auch Referent für Lehre und Hochschulkommunikation im AStA der RWTH Aachen und in dieser Funktion Mitglied in der Senatskommission Qualitätsmanagement in der Lehre und habe daher einen vertieften Einblick in alle Themen rund um Lehre und Studium erhalten und bin hoch motiviert mich diesem Abgrund konstruktiv zu nähern. Ich hoffe auf euer Vertrauen und freue mich über eure Unterstützung. Biografie Ich studiern an der RWTH Aachen Technik- Kommunikation mit Grundlagen der Werkstofftechnik im Master. Davor habe ich den dazu gehörigen Bachelorstudiengang sowie den Bachelorstudiengang Chemie absolviert. Über diese Studiengänge habe ich Einblicke in verschiedene Fächerkulturen bekommen. Seit 2009 bin ich aktiv in der Studierendenvertretung auf Fachschaftenebene und zunehmend in höheren Ebenen der Hochschule, NRW und im Rahmen des fzs auch Deutschlandweit. Innerhalb der RWTH habe ich in diversen Kommissionen und Gremien mitgewirkt, zuletzt vor allem bei der Überarbeitung der Lehrveranstaltungevaluation und den Gremien zur Vorbereitung auf die Systemakkreditierung. Für Rückfragen zu mir und meinem Leben stehe ich im Rahmen eines Kaffees gerne zur Verfügung. 340

341 Bewerbung 51-W-19 Anna Sophia Bauer fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-19 Name: Anna Sophia Bauer TOP 07: Wahlen Bewerbung Anna Sophia Bauer Inhalte überwinden! (Ich brauch den Job, also den Vorstandsposten) Biografie nicht nachhaltig Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Themen: 341

342 Bewerbung 51-W-20 Jan S. Weber fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-20 Name: Jan S. Weber TOP 07: Wahlen Bewerbung Jan S. Weber Hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Finanzen. Für Eure Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Biografie vorhanden 342

343 Bewerbung 51-W-21 Alexander Buchheister fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-21 Name: Alexander Buchheister TOP 07: Wahlen Bewerbung Alexander Buchheister Geschlecht: männlich Liebe 51. Mitgliederversammlung, hiermit möchte ich Geburtsdatum: mich um einen Platz im Ausschuss Finanzen bewerben. Ich war bereits die letzten zwei Jahre im Aus Website: schuss Finanzen und mir gefiel und gefällt die für manch anderen trocken klingende Arbeit. Gemeinsam mit den anderen Ausschussmitgliedern möchte ich alexander-buchheisterde mich auch weiter den im aktuellen Arbeitsprogrammentwurf formulierten Themen widmen und hierbei speziell das Thema Umsatzsteuerpflicht von Studierendenschaften weiter ausarbeiten. Für Rückfragen stehe ich euch natürlich gerne zur Verfügung und würde mich über eure Unterstützung freuen. Alexander Biografie Auf Nachfrage führe ich die gerne noch einmal aus. 343

344 Bewerbung 51-W-22 Matthias Nick fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-22 Name: Matthias Nick TOP 07: Wahlen Bewerbung Matthias Nick Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Liebe Vertreter*innen der Mitglieder des fzs, liebe Interessierte, hiermit kandidiere ich zur Wahl der Antidiskriminierungsbeauftragten des fzs. Als Vorbemerkung: Ich bin ein hellhäutiger, deutschstämmiger, heterosexueller Mann aus akademischem Elternhaus, der einen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang an einer finanziell gut ausgestatteten technisch ausgerichteten Universität studiert. Insofern liegt es nicht nahe, mich in eine historisch oder gesellschaftlich benachteiligte Gruppe einzuordnen. Dennoch glaube ich, diefunktion des Antidiskriminierungsbeauftragten geeignet ausüben zu können. Zur Motivation: Der fzs hat sich entschieden, Antidiskriminierungsbeauftragte einzusetzen, um struktureller, verdeckter und aktiver Diskriminierung von einzelnen Personen oder von Personengruppen entgegenzuwirken. Während sich der Verein in seinem Bemühen zum Abbau struktureller Diskriminierung zumindest auf einem guten Weg befindet als Beispiele seien hier die Quote von Studierenden an Fachhochschulen in Vorstand und Sitzungsleitung der Mitgliederversammlung oder die Kinderbetreuung während der Mitgliederversammlung in Dortmund genannt besteht dort, wo einzelne Studierendenschaften oder sogar einzelne Personen handeln, noch deutlicher Verbesserungsbedarf. Unverändert ergeben sich im Verlauf von Mitgliederversammlungen oder anderen Sitzungen des Vereins, bei dem eine größere Zahl Menschen mit zum Teil deutlich unterschiedlichen Überzeugungen aufeinandertreffen, Angriffe auf Personen und deren Überzeugungen, die im Widerspruch sowohl zur Antidiskriminierungsvorschrift als auch zu den allgemeinen Regeln 344

345 Bewerbung 51-W-22 Matthias Nick menschlichen Zusammenlebens stehen. Auch in der Bewertung von Entscheidungen des Vereins zur inneren Organisation wäre die Sichtweite von Personen sinnvoll, die nicht täglich mit möglichen Antragsteller*innen in Kontakt stehen (ergo: Vorstand) und so in ihrer Bewertung voreingenommen sein könnten vom ohnehin schon hohen Zeitaufwand an dieser Stelle ganz zu schweigen. Da der fzs dedizierte Frauenbeauftragte bestellt hat, sehe ich den Schwerpunkt in der Arbeit als Antidiskriminierungsbeauftragter weniger im Feld der Gleichstellung von Frauen und Männern oderder Frauenförderung, sondern zunächst primär in der aktiven und passiven Arbeit gegen persönliche oder gruppenbezogene Angriffe und gegen die Ungleichbehandlung von anders denkenden, anders fühlenden oder anders seienden Menschen. Den Einsatz für das Abbauen von strukturellen Barrieren halte ich für so selbstverständlich, dass ich hier nicht näher darauf eingehen möchte. Biografie Ich studiere die Masterstudiengänge Werkstoffingenieurwesen mit den Vertiefungsrichtungen Umformtechnik und Werkstofftechnik Stahl, Wirtschaftsingenierwesen mit der Fachrichtung Werkstoff- und Prozesstechnik sowie Technik-Kommunikation mit dem technischen Fach Grundlagen der Werkstofftechnik an der RWTH Aachen. Zuvor habe ich den Diplomstudiengang Physik sowie den Bachelorstudiengang Werkstoffingenieurwesen studiert. Mein hochschulpolitisches Engagement begann 2009 mit der Wahl in den Fachschaftsrat der Fachschaft Metallurgie und Werkstofftechnik der RWTH, dessen Vorsitzender ich zudem zwischen 2010 und 2012 war. Von 2011 bis 2014 war ich stellvertretendes Mitglied bzw. Mitglied des Studierendenparlaments der RWTH, zudem von 2012 bis 2013 Vorsitzender des AStA der RWTH und von 2013 bis 2014 Projektleiter im AStA. Während der Sitzung des Ausschusses der Student*innenschaften in Dresden im Juni 2013 bin ich als Mitglied der Ausschüsse Frauen- und Genderpolitik und Studienreform des fzs gewählt worden. Zudem bin ich seit der 50. Mitgliederversammlung Mitglied des Kassenprüfungsausschusses. Seit März 2014 bin ich Mitglied des Koordinierungsausschusses des Studentischen Akkreditierungspools. 345

346 Bewerbung 51-W-23 Heike Wehage fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-23 Name: Heike Wehage TOP 07: Wahlen Bewerbung Heike Wehage Hiermit kandidiere ich für den Ausschuss Studienreform. Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Themen: Biografie Masterstudium, das im nächsten Jahr abgeschlossen wird. Auf Nachfrage gerne mehr. 346

347 Bewerbung 51-W-24 Matthias Nick fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-24 Name: Matthias Nick TOP 07: Wahlen Bewerbung Matthias Nick Liebe Vertreter*innen der Mitglieder des fzs, liebe Interessierte, Geschlecht: männlich Geburtsdatum: hiermit erkläre ich meine Kandidatur für den Ausschuss Studienreform. Wie die gerade zuende gegangene Bolognakonferenz des fzs gezeigt hat, ist der Prozess zur Etablierung einer European Higher Education Area bisher weitgehend nicht erfolgreich gewesen und hat an einigen Stellen neue Probleme erzeugt. Dennoch sind die Ziele der Bologna-Erklärung richtig und müssen weiter verfolgt werden. Die Schaffung vergleichbarer Abschlüsse, die Förderung von Mobilität, das lebenslange Lernen und die Verankerung studentischer Mitbestimung sind Kernthemen des Einsatzes von Studierendenschaften im Interesse ihrer Mitglieder. Insofern halte ich das Thema der Studienreform für eines der wichtigsten in der studentischen Hochschulpolitik und damit den Ausschuss Studienreform für einen der wichtigsten inhaltlichen Ausschüsse des fzs. Insbesondere daher habe ich mich in Zusammenhang mit der aktuellen Kandidaturenlage für eine Kandidatur entschieden, obwohl die mir in der nächsten Zeit für die Arbeit zur Verfügung stehende Zeit voraussichtlich eher übersichtlich sein wird. 347

348 Bewerbung 51-W-24 Matthias Nick Biografie Ich studiere die Masterstudiengänge Werkstoffingenieurwesen mit den Vertiefungsrichtungen Umformtechnik und Werkstofftechnik Stahl, Wirtschaftsingenierwesen mit der Fachrichtung Werkstoff- und Prozesstechnik sowie Technik-Kommunikation mit dem technischen Fach Grundlagen der Werkstofftechnik an der RWTH Aachen. Zuvor habe ich den Diplomstudiengang Physik sowie den Bachelorstudiengang Werkstoffingenieurwesen studiert. Mein hochschulpolitisches Engagement begann 2009 mit der Wahl in den Fachschaftsrat der Fachschaft Metallurgie und Werkstofftechnik der RW- TH, dessen Vorsitzender ich zudem zwischen 2010 und 2012 war. Von 2011 bis 2014 war ich stellvertretendes Mitglied bzw. Mitglied des Studierendenparlaments der RWTH, zudem von 2012 bis 2013 Vorsitzender des AStA der RWTH und von 2013 bis 2014 Projektleiter im AStA. Während der Sitzung des Ausschusses der Student*innenschaften in Dresden im Juni 2013 bin ich als Mitglied der Ausschüsse Frauen- und Genderpolitik und Studienreform des fzs gewählt worden. Zudem bin ich seit der 50. Mitgliederversammlung Mitglied des Kassenprüfungsausschusses. Seit März 2014 bin ich Mitglied des Koordinierungsausschusses des Studentischen Akkreditierungspools. In der akademischen Selbstverwaltung bin ich seit zwei Jahren (stellvertretender) Senator an der RWTH und seit drei Jahren Mitglied des Fakultätsrats der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik der RWTH sowie parallel jeweils (stellvertretendes) Mitglied der Rektoratskommission für das Qualitätsmanagement in der Lehre und der Fakultätsratskommission für Lehre. 348

349 Bewerbung 51-W-25 Tobias Warkentin fzs-mv 51. Mitgliederversammlung des fzs August 14 in Bonn 51-W-25 Name: Tobias Warkentin TOP 07: Wahlen Bewerbung Tobias Warkentin Kandidatur für den Ausschuss Frauen- und Genderpolitik & Kandidatur für den Verfasste Studierendenschaft/Politisches Mandat Liebe Mitgliederversammlung, ich möchte mich hiermit erstmals für den Ausschuss Frauen- und Genderpolitik & Verfasste Studierendenschaft/Politisches Mandat bewerben. Mir hat die Arbeit in der Hochschulpolitik immer sehr viel Spaß gemacht und ich lerne gerade durch den fzs noch viele spannende und wichtige Themen kennen, an deren Bearbeitung ich mich gerne beteiligen würde. Die Themen Gender & Gleichstellung sowie Diversity ist in einer sehr wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Die Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit von einzelnen Milieus vor allem in der Studierendenschaft* sowie unserer Gesellschaft weist ein erschreckend hohes Gewaltpotenzial & Agressivität auf. Ich möchte mit meiner Arbeit in diesem Ausschuss eine Weiterentwicklung antisexistischer Methoden & Strategien anregen bzgl. Diversity Management & Queer. Ich interessiere mich ebenso für den Ausschuss Verfasste Studierendenschaft/Politisches Mandat Geschlecht: keine Angabe Geburtsdatum: - Themen: Website: uni-bielefeld.de/ pers_publ/publ/ PersonDetail.jsp? personid= (beziehtsichnuraufdieHoPo-Fakultät) 349

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