Vorschriften, Bewilligungsverfahren, Brandschutz

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1 Kanton Zürich AWEL Abt. Energie Solaranlagen Vorschriften, Bewilligungsverfahren, Brandschutz Beat Lehmann 1

2 Übersicht Rechtliche Rahmenbedingungen Meldeverfahren / Bewilligungsverfahren Brandschutz 2

3 Rechtliche Ausgangslage Inkraftsetzung des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Raumplanungsverordnung g (RPV) per 1. Mai 2014 Idee Gesetzgeber: Weitgehende Befreiung der Solaranlagen l von der Bewilligungspflicht Umsetzung auf kantonaler Ebene 3

4 RPG Art. 18a Solaranlagen Abs. 1 In Bau- und in Landwirtschaftszonen bedürfen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung. Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden. Abs. 2 Das kantonale Recht kann: a. bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Typen von Bauzonen festlegen, in denen auch andere Solaranlagen ohne Baubewilligung g erstellt werden können; b. in klar umschriebenen Typen von Schutzzonen eine Baubewilligungspflicht vorsehen. 4

5 RPG Art. 18a Solaranlagen Abs. 3 Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bedürfen stets einer Baubewilligung. Sie dürfen solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen. Abs. 4 Ansonsten gehen die Interessen an der Nutzung der Solarenergie auf bestehenden oder neuen Bauten den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor. 5

6 RPV Art. 32a Bewilligungsfreie Solaranlagen Abs. 1 Solaranlagen gelten als auf einem Dach genügend angepasst wenn sie: a. die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen; b. von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen; c. nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden; und d. als kompakte Fläche zusammenhängen. 6

7 RPV Art. 32a Bewilligungsfreie Solaranlagen Abs. 2 Konkrete Gestaltungsvorschriften des kantonalen Rechts sind anwendbar, wenn sie zur Wahrung berechtigter Schutzanliegen verhältnismässig sind und die Nutzung der Sonnenenergie nicht stärker einschränken als Absatz 1. Abs. 3 Bewilligungsfreie Vorhaben sind vor Baubeginn der Baubewilligungsbehörde g oder einer anderen vom kantonalen Recht für zuständig erklärten Behörde zu melden. Das kantonale Recht legt die Frist sowie die Pläne und Unterlagen, die der Meldung beizulegen sind, fest. Anpassung des kantonalen Rechts notwendig! 7

8 RPV Art. 32b Solaranlagen auf Kulturdenkmälern Art. 32b definiert, welche Kulturdenkmäler als von kantonaler oder nationaler Bedeutung (Art. 18a Abs. 3 RPG) gelten: Lit. a-e: Lit. f: Kulturgüter und Baudenkmäler gemäss nationaler Festlegung und Inventare Gemäss kantonalem Richtplan bezeichnete Kulturdenkmäler von kantonaler Bedeutung (durch den Bund zu genehmigende Liste!) Festlegung durch Regierungsrat notwendig! 8

9 Kt ZH: Änderung BVV Seit Inkraftsetzung von RPG und RPV (2014) vorläufige Anwendung der bundesrechtlichen Vorgaben (Kreisschreiben an Gemeinden) Seither: Vorbereitung Änderung Bauverfahrensverordnung (BVV) betreffend Einführung der Meldepflicht Provisorische Festlegung der Liste von Kulturdenkmälern kantonaler Bedeutung 2 Regierungsratsbeschlüsse vom 29. April 2015 Inkraftsetzung voraussichtlich 1. August

10 BVV: Neuer Abschnitt II. Meldepflicht 2a Der Meldepflicht unterliegen: a. Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen b. Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in Industrie- und Gewerbezonen, auch wenn nicht genügend angepasst Aber: Solche Anlagen sind bewilligungspflichtig in Kernzonen im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung Ortsbildschutz / überkomm. Denkmalschutzinventar im Gewässerraum / Uferstreifen 10

11 1 2 3 Abt. Energie gem. Art. 32a RPV an Fassaden freistehend auf Flachdächern aufgeständert Innerhalb Bauzonen Ausserhalb Bauzonen KZ, QEZ, ZZ, WZ, IZ/GZ, ÖBA LZ, EZ, FZ Typen: Ja - überkommunales Ortsbildinventar / Einzelschutzobjekt - Schutzverordnung - Gewässerraum / Uferstreifen Meldeverfahren 11 Bewilligungsverfahren

12 Unterlagen Meldeverfahren Meldung erfolgt mittels Meldeformular «Solaranlagen»: Massgebende Unterlagen: Meldeformular: 12

13 Zu beachten Meldeverfahren Einreichung Meldeformular beim Bauamt Frist: 30 Tage vor Installationsbeginn Bauamt prüft aufgrund der Unterlagen die Zulässigkeit des Meldeverfahrens und Einhaltung bundesrechtlicher Vorgaben Verzicht auf Baubewilligungsverfahren entbindet nicht von der Pflicht der Einhaltung des materiellen Baurechts! -> Brandschutzvorschriften -> Elektrische Installationen -> allgemeine Regeln der Baukunde Wegfall Bewilligung: keine Auflagen / kein Service mehr! Verantwortung Bauherrschaft / Planer! 13

14 Festlegung von Kulturdenkmälern kantonaler Bedeutung im Richtplan Schutzobjekte nach 203 PBG: Erhaltenswürdige Gebäude als Zeuge einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche Basierend darauf Festlegung von Kulturdenkmälern kantonaler Bedeutung (Beschuss RR): Objekte gemäss Inventar der kunst- und dkulturhistorischen t i h Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeutung. 14

15 Inventare Schutzobjekte Dachlandschaft Städt. Inventar Kantonales Inventar GIS-Browser: Karte: Überkommunal Kernzone Archäologische Zonen und Denkmalschutz -> regionale / kantonale Schutzobjekte -> faktisch auch viele kommunale Objekte Bewilligungspflicht, Abwägung zwischen Schutzinteresse und Energienutzung 15

16 Wegleitung Solaranlagen (ARE) Zusammenfassung rechtliche Rahmenbedingungen g Bewilligungs- und Meldeverfahren Gestaltungsrichtlinien und Hinweise 16

17 Brandschutz: Ausgangslage Wegfall Bewilligungspflicht: Keine feuerpolizeiliche Nebenbewilligung mehr, trotzdem Einhaltung Brandschutzvorschriften! Neue Brandschutzvorschriften VKF seit 1. Januar 2015 Neue NIN 2015 v.a. für PV-Anlagen wichtig (Niederspannungs-Installations-Norm) ti N 17

18 Ziele Brandschutz Sichere Anlagen Minimierung Gefährdungspotential im Brandfall BSV VKF 2015 NIN 2015 Kapitel 7.12 Nur noch wenige direkte Angaben - Blitz- und Überspannungsschutz zu Solaranlagen - Zugänglichkeit Wechselrichter - Ausgestaltung von Brandmauern - Kennzeichnung Anlagen - Verwendung von Baustoffen - erforderliche technische Unterlagen 18

19 PV Anlagen - Problematik Bei Sonneneinstrahlung erzeugt PV-Anlage Gleichstrom (DC) DC-Leitungen können auch unter Spannung stehen, wenn Hausanschluss vom Elektrizitätsnetz getrennt wurde Gefährdungen im Brandfall Stromschlag bei Berührung mit stromführenden Leitungen Erschwerter Zugang für Rettung / Brandbekämpfung Bei Sonneneinstrahlung unter Spannung Deshalb: - Anforderungen an fachgerechte Installationen - Dokumentation 19

20 Fachgerechte Installationen VKF Brandschutzmerkblatt Solaranlagen umfasst Photovoltaik- und Solarwärmeanlagen richtet sich an Planer, Ersteller, Betreiber und Eigentümer von Solaranlagen behandelt die relevanten Gefahrenbereiche soll allen Beteiligten helfen sichere Anlagen zu bauen und zu betreiben definiert Schutzziele, was erreicht werden soll Swissolar Stand-der-Technik Papier Solaranlagen zeigt auf, wie diese Schutzziele erreicht werden können 20

21 Sicht Feuerwehr / Dokumentation PV-Anlage PV-Anlagen sind zusätzliches Gefahrenpotential, aber: Feuerwehrleute sind heute geschult wissen was zu beachten und zu tun ist benötigen dazu Informationen zu PV-Anlagen Bauherr informiert über die Installation einer Solaranlage mit GVZ Formular Dokumentation Photovoltaikanlage als Beilage zum Meldeformular Solaranlagen Warnschilder am Gebäude anbringen Hausanschlusskasten Hauptverteilkasten Wechselrichter 21

22 Fazit Eidgenössische Vorgabe zur weitgehenden Befreiung von Solaranlagen von der Bewilligungspflicht Kantone definieren Meldeverfahren Umsetzung im Kanton ZH per 1. August 2015 Meldeverfahren erfasst viele aber nicht alle Anlagen Bewilligungsverfahren weiterhin gemäss Übersichtsschema h Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet nicht von der Einhaltung des materiellen Rechts liegt neu in der Verantwortung und im Sicherheitsinteresse des Bauherrn / (Planer) 22

23 Referenzen / Merkblätter / Links Meldeverfahren / Bewilligungen / Rechtliche Grundlagen ARE Meldeformular / Wegleitung Solaranlagen BVV 2 a-d RPG Art. 18a / RPV Art Inventare Schutzobjekte Brandschutz Brandschutzvorschriften VKF Brandschutzerläuterung t Brandmauern Kapitel 5.3 Brandschutzrichtlinie Verwendung von Baustoffen Brandschutzmerkblatt Solaranlagen Niederspannungs-Installations-Norm Norm NIN ch GVZ Formular Dokumentation Photovoltaikanlage Swissolar Stand der Technik Papier Solaranlagen 23

24 Kanton Zürich AWEL Abt. Energie Besten Dank Für weitere Informationen: AWEL, Abt. Energie, 8090 Zürich

25 Glossar RPG Eidg. Raumplanungsgesetz (700) RPV Eidg. Raumplanungsverordnung (700.1) BVV Bauverfahrensverordnung Kt. ZH (700.6) innerhalb Bauzone KZ QEZ ZZ WZ IG/GZ ÖBA Kernzone Quartiererhaltungszone Zentrumszone Wohnzone Industrie-/Gewerbezone e e öffentliche Bauten ausserhalb Bauzone LZ Landwirtschaftzone EZ Erholungszone FZ Freihaltezone 25

26 Zusammenfassung: RPG/RPV (CH) RPG Art. 18a Solaranlagen Abs. 1 Abs. 2 (kantonales Recht) Abs. 3 Meldepflicht BZ/LZ BZ genügend angepasst nicht genügend angepasst Baubewilligung Schutzzonen Kultur- /Naturdenkmäler BVV (ZH) -IG/GZ -Kernzonen -Geltungsbereich andere Schutzzone -Ortsbildschutz -Gewässerraum/ Uferstreifen -Beschluss RR RPV Art. 32a Bewilligungsfreie Solaranlagen -Abs. 1: definiert genügend angepasst -Abs. 2: definiert das Meldeverfahren (kant. Recht legt Frist sowie einzureichende Unterlagen fest) 26

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