Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Nr. 11 Juni 2013
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- Ruth Stein
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1 Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Nr. 11 Juni 2013 Inhalt Begrüßung Begrüßung 1 Energieberatung für Unternehmen Zertifizierung seniorenfreundlicher Service Firmenberatung Jobcenter Ludwigsburg Remsecker Tag der Berufe 2013 Firmensommer Landkreis Ludwigsburg Förderprogramm Innovationsgutscheine Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen den aktuellen Infobrief der Wirtschaftsförderung Remseck präsentieren zu können. Auch in dieser 11. Auflage finden Sie wieder Informationen, Termine und News rund um das Thema Wirtschaft in Remseck. In dieser Ausgabe steht kein übergeordnetes Thema im Vordergrund, viel mehr möchte ich Sie über aktuelle Projekte informieren und über die Möglichkeiten und Mehrwerte, die diese Projekte Ihnen als Gewerbetreibende bringen können. Ein neues Förderprogramm im Rahmen der Innovationsgutscheine des Wirtschaftsministeriums speziell für Unternehmen der Kreativwirtschaft stelle ich Ihnen nachfolgend ebenso vor, wie die Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogrammes gegen den Fachkräftemangel im Landkreis Ludwigsburg. Darüber hinaus stehe Ich Ihnen natürlich auch weiterhin bei allen Fragen, Anregungen und Problemen sehr gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen dieses Infobriefs. Firmenportraits 7 Kai Hinderberger Wirtschaftsförderer Stadt Remseck am Neckar Firmenportrait 9 P.S. Gerne können Sie mir auch zu dieser Ausgabe ein Feedback geben oder Themen vorschlagen, über die Sie in der nächsten Ausgabe lesen möchten (hinderberger@remseck.de). Sollten Sie Ihr Unternehmen mit einem - natürlich kostenlosen - Firmenportrait einer Leserschaft von mittlerweile knapp 300 Personen vorstellen wollen, können Sie sich ebenfalls gerne bei mir melden. Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Seite 1/8
2 Energieberatung für Remsecker Unternehmen Remseck ist dena-musterkommune Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) führt mit der Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das Programm Energieeffiziente Kommune durch. Durch dieses Programm sollen den Kommunen die Handlungsfelder im Bereich Energie und Klimaschutz aufgezeigt und konkrete Handlungsanleitungen zur Umsetzung vermittelt werden. Mit Magdeburg und Remseck werden zwei Musterkommunen durch die dena bei der Einführung eines Energie- und Klimaschutzmanagementsystems unterstützt. Seit Dezember 2010 ist Remseck am Neckar als Musterkommune beim Projekt Energieeffiziente Kommune beteiligt. Als Musterkommune kann die Stadt Remseck am Neckar von einer Verbesserung der internen Organisation zum Thema Energie, einer optimierten Vorbereitung, Planung und Umsetzung von Effizienz- und Klimaschutzprojekten sowie von daraus resultierenden, reduzierten Energiekosten profitieren. Remseck verfügt mittlerweile über ein Energie- und klimapolitisches Leitbild, das im März 2012 durch den Gemeinderat verabschiedet wurde. Im Februar 2013 folgte das Energie- und Klimaschutzprogramm , das in insgesamt sechs Handlungsfeldern Ziele und Maßnahmen formuliert. Ziel ist es, dass Remseck die Zertifizierung als Energieeffizienz Kommune anstrebt, die durch die dena vergeben wird. Kostenlose Erstberatung für Unternehmen Als ein Pilot-Projekt im Energie- und Klimaschutzprogramm wurde die Energieberatung für Remsecker Unternehmen aufgenommen. In jedem Unternehmen entstehen Kosten für Energie (Licht, Wärme, Prozesse) und es er- geben sich damit verschiedene Einsparpotenziale, die z.b. durch einen externen Berater erkannt werden und durch entsprechende Vorschläge ausgeschöpft werden können. Es sind also direkte Kosteneinsparungen zu erwarten. Ziel dieses Pilotprojekts ist es, in einem ersten Schritt, Interesse an einer Energieberatung zu wecken und den Remsecker Unternehmen in einer kostenlosen Erstberatung, die durch einen zertifizierten Energieberater erfolgt, die grundsätzlichen Möglichkeiten im Betrieb aufzuzeigen. Umfangreiche Fördermöglichkeiten Falls entsprechende Potenziale vorhanden sind und das Unternehmen an einer weiteren Beratung interessiert ist, werden zunächst eine Initialberatung und anschließend gegebenenfalls eine Detailberatung angeboten. Eine entsprechende Energieberatung wird finanziell durch das Förderprogramm Energieberatung Mittelstand der KfW-Bank unterstützt. So ist es möglich für eine Initialberatung bis zu 80% der Beratungskosten (maximal Euro Höchstzuschuss) und für eine Detailberatung bis zu 60% der Beratungskosten (maximal Euro Höchstzuschuss) über das Förderprogramm zu erhalten. Sollten Sie ein Interesse an einer kostenlosen Erstberatung haben, können Sie sich an die Wirtschaftsförderung der Stadt Remseck per Telefon 07146/ oder per wenden. Ansprechpartnerin zum Thema Energieeffiziente Musterkommune und allen sonstigen Fragen zur Energieeffizienz ist Frau Kronmüller, die bei der Stadt Remseck u.a. für das Energiemanagement zuständig ist (Tel / bzw. Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Seite 2/8
3 Zertifizierung Seniorenfreundlicher Service für Remsecker Gewerbetreibende Kaufkräftige Zielgruppe Die Zielgruppe 50+ stellt bereits heute ein großes und kaufkräftiges Kundenpotenzial dar, das bedingt durch den demographischen Wandel in den kommenden Jahren noch deutlich steigen wird. Um den besonderen Anforderungen der Zielgruppe mehr Aufmerksamkeit zu schenken, wurde bereits in den 1990er Jahren in Karlsruhe das Zertifikat Seniorenfreundlicher Service entwickelt. Ausgehend von Karlsruhe hat es seither eine weite Verbreitung in Baden- Württemberg und darüber hinaus gefunden. Das Zertifikat Seniorenfreundlicher Service wird an Dienstleistungs-, Einzelhandels-, Handwerks- und Gastronomiebetriebe verliehen, die bei einer persönlichen Vor-Ort Überprüfung zuvor definierte Kriterien erfüllen müssen. Dazu zählen zum Beispiel Zugänglichkeit der Geschäfte, besondere Serviceangebote für ältere Mitmenschen oder die Beratung der Kunden. Erfolgreich überprüfte Unternehmen erhalten für zwei Jahre ein Zertifikat und können mit diesem Gütesiegel gezielt werben und sich als attraktiven Gewerbebetrieb für die Zielgruppe präsentieren. Nach Ablauf der zwei Jahre ist eine Re-Zertifizierung natürlich möglich. Kostenlose Zertifizierung für Remsecker Unternehmen Das Projekt geht in Remseck auf die Initiative der Bürgerstiftung Remseck zurück, die sich für die Belange der älteren Mitmenschen einsetzt. Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Remseck, dem Kreisseniorenrat Ludwigsburg e.v. und dem Bund der Selbständigen Remseck e.v. wurde das Projekt vorangetrieben und noch im Juni 2013 start- en die ersten Zertifizierungsbesuche. Diese erfolgen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung durch Mitglieder der Bürgerstiftung und des Kreisseniorenrats und dauern circa eine Stunde. Maßgeblich für die Vergabe der Zertifikate sind die erstellten Kriterienkataloge. Werden über 50% der Kriterien erfüllt, wird das Zertifikat verliehen. Die Zertifizierung ist für die teilnehmenden Unternehmen kostenlos. Werbeeffekt für Unternehmen Die zertifizierten Unternehmen profitieren durch eine umfassende Pressearbeit und haben nach dem Erhalt der Zertifizierung die Möglichkeit das Label Seniorenfreundlicher Service für die eigenen Werbezwecke einzusetzen. Sie erhalten einen Aufkleber, den sie im Schaufenster platzieren können und somit auch für Kunden sichtbar auf die Auszeichnung als seniorenfreundlicher Betrieb hinweisen können. Die Zertifizierungsurkunden werden im Rahmen einer offiziellen Feier an die Unternehmen überreicht. Eine besondere Aufmerksamkeit erfährt das Projekt insbesondere dadurch, dass Remseck die Vorreiterrolle im Landkreis Ludwigsburg bei dieser Zertifizierung einnimmt. Remseck ist die erste Stadt im Landkreis, die eine solche Zertifizierung anbietet. Das Interesse der Remsecker Gewerbetreibenden ist entsprechend groß: Bereits über 40 Betriebe aus den Bereichen Handwerk, Handel und Dienstleistung möchten sich zertifizieren lassen. Weitere Informationen zur Zertifizierung erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Remseck per Telefon 07146/ oder per Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Seite 3/8
4 Firmenberatung Jobcenter Ludwigsburg und Fördermittel aus dem Landesarbeitsmarktprogramms Firmenberatung des Jobcenters als zentraler Ansprechpartner Seit Januar 2012 findet die Betreuung von Arbeitslosengeld II Empfängern im Landkreis Ludwigsburg nicht mehr gemeinsam durch die Bundesagentur für Arbeit und den Landkreis statt, sondern wird direkt durch den Landkreis durchgeführt. Im Zuge einer Umstrukturierung und Neuorganisation des Sozialdezernats der Kreisverwaltung Ludwigsburg wurde das Jobcenter in die Landkreisverwaltung integriert. Die neue Organisation bringt vor allem Vorteil bei der Betreuung der Arbeitslosen, die von einer ganzheitlichen Betreuung und zentralen Ansprechpartnern im Jobcenter profitieren. Ebenfalls neu ist die Firmenberatung des Jobcenters. Die Firmenberatung des Jobcenters Ludwigsburg ist zentraler Ansprechpartner für die Unternehmen des Landkreises und unterstützt diese bei der Personalsuche. Durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und die passgenaue Vermittlung sowie eine umfassende Betreuung - sowohl der potenziellen Arbeitgeber wie auch der Arbeitssuchenden - sollen Arbeitsplätze qualifiziert besetzt werden. Aufgabenfelder und Leistungen der Firmenberatung sind unter anderem: Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen Beratung über Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter Betreuung bei der Suche und Auswahl von neuen Mitarbeitern (Matching) Begleitung und Organisation von Bewerbungsgesprächen zwischen Arbeitslosen und interessierten Gewerbebetrieben Durchführung von Veranstaltungen, bei denen Arbeitgeber und Arbeitssuchende in Kontakt miteinander kommen können. Finanzielle Förderung für Unternehmen Durch die Landesregierung Baden- Württemberg wurde mit dem Landesarbeitsmarktprogramm eine attraktive Fördermöglichkeit für die Gewinnung von Arbeitskräften für die Unternehmen geschaffen. Das Programm Sozialer Arbeitsmarkt / Passiv- Aktiv-Transfer fördert gezielt die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen. Um für Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen bzw. offene Stellen zu besetzen, erhalten die Unternehmen finanzielle Unterstützungsleistungen: Erstattung von bis 75% des Arbeitslohnes zusätzlich eine Pauschale von 400 Euro monatlich als Förderprämie für den Arbeitgeber Einen vom Land finanzierten, ständigen Ansprechpartner, der zugleich die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung der Beschäftigten übernimmt. Kontaktdaten Firmenberatung Für Remseck und die Remsecker Unternehmen ist Frau Marita Hinrichs zuständig und steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung: Telefon: Marita.Hinrichs@landkreis-ludwigsburg.de Hotline der Firmenberatung: Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Seite 4/8
5 Remsecker Tag der Berufe 2013 Bereits zum vierten Mal wird der gemeinsam von Jugendreferat und Wirtschaftsförderung entwickelte Tag der Berufe in Remseck durchgeführt. Auch in diesem Jahr sollen an der Schnittstelle zwischen Schule und Wirtschaft Kontakte zwischen Unternehmen und Schülerinnen und Schülern der Wilhelm-Keil-Schule und der Realschule Remseck hergestellt werden. Alle Remsecker Ausbildungsbetriebe können sich beteiligen und erhalten die Möglichkeit, ihr Unternehmen und die Ausbildungsberufe interessierten, potenziellen Auszubildenden zu präsentieren. In kleinen Gruppen von maximal 10 Personen werden die Schülerinnen und Schüler an einem Vormittag im Oktober insgesamt drei Betriebe besuchen. Je Betrieb sind die Gruppen circa eine bis eineinhalb Stunden vor Ort. gefordert. Dass dies auch zu direkten Erfolgen führt, zeigen die vergangenen Jahre. So konnten bereits mehrere Ausbildungsverhältnisse als Ergebnis eines Unternehmensbesuchs am Tag der Berufe geschlossen werden. Betriebe, die sich und ihre Ausbildungsberufe am Tag der Berufe präsentieren möchten, können sich bei der Wirtschaftsförderung Remseck melden. Es erfolgt im Juni auch noch ein separates Anschreiben mit weiteren Informationen. Auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung ( können die Informationen ebenfalls abgerufen werden. Dort sind auch die Informationsbroschüren aus den vergangenen Jahren abrufbar. Die Schüler haben zuvor ausgewählt, welche Betriebe und Ausbildungsberufe sie interessieren und wurden entsprechend in Gruppen eingeteilt. In den vergangenen Jahren hat es sich als besonders wirkungsvoll erwiesen, wenn die Gruppen im Unternehmen einen praktischen Einblick in das Berufsbild und das Unternehmen erlangen konnten. Hier ist die Kreativität der Betriebe Ludwigsburger Firmensommer 2013 Der Firmensommer ist ein gemeinsames Projekt des Landkreises Ludwigsburg und der Bildungsregion. Im Rahmen des Firmensommers wird es Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis ermöglicht, im Rahmen eines Schnuppertages einen Einblick in die Ausbildungsberufe bei Firmen, Verwaltungen, Institutionen und Einrichtungen im Landkreis zu erhalten. können sich auf der extra eingerichteten Internetseite registrieren und Informationen und Daten zum Schnupper-Angebot einstellen. Die Schülerinnen und Schüler können sich dann direkt über die Internetseite für einen Praktikumsplatz anmelden. Interessierte Unternehmen, die sich in den Sommerferien 2013 präsentieren möchten, Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Seite 5/8
6 Förderprogramm Innovationsgutscheine Baden-Württemberg Seit 2008 werden durch das Land Baden- Württemberg Innovationsgutscheine für kleine und mittelständische Unternehmen ausgegeben. Die Innovationsgutscheine haben sich seither als attraktives Förderinstrument etabliert und bieten unter bestimmten Voraussetzungen den Unternehmen einen finanziellen Zuschuss für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte und Dienstleistungen. Das besondere Merkmal dieses Förderprogramms ist die unkomplizierte Beantragung und der hohe Anteil an bewilligten Förderungen. So wurden bis März 2013 von Anträgen circa bewilligt. Seit 2008 ist nicht nur die Zahl der beantragten Gutscheine kontinuierlich gestiegen, auch die Anzahl der verschiedenen Innovationsgutschein-Typen hat sich erhöht. Zunächst gab es mit den Innovationsgutscheinen A und B nur zwei verschiedene Programme, mittlerweile wurden diese um den Innovationsgutschein B Hightech und seit März 2013 um den Innovationsgutschein C erweitert. Letzterer richtet sich speziell an die Kreativwirtschaft und bietet Kleinstunternehmen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft eine speziell auf diese Zielgruppe abgestimmte Fördermöglichkeit. Die Innovationsgutscheine im Einzelnen Grundsätzlich gilt, dass die Gutscheine nur von KMU beantragt werden können. Die Förderung kann pro Unternehmen nur einmal pro Jahr gewährt werden. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Baden- Württemberg haben und die geförderten Projekte dürfen erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden. gehören Technologie- oder Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien oder Designstudien. Der Innovationsgutschein B fördert mit bis zu Euro (bzw. max. 50% der Kosten) umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten die zur Marktreife von innovativen Produkten oder Dienstleistungen führen sollen, z.b. Produkttests, Prototypenbau oder Konstruktionsleistungen. Der Innovationsgutschein B Hightech wurde im Januar 2012 eingeführt und fördert mit bis zu Euro (bzw. max. 50% der Kosten) Hightech-Gründungen in der Vorgründungsphase und bis zu drei Jahre nach der Gründung. Bezuschusst werden Forschungsund Entwicklungsdienstleistungen oder Materialaufwendungen des Prototypenbaus. Der Innovationsgutschein C ist das neueste Förderinstrument und fördert mit bis zu Euro (bzw. max. 50% der Kosten) die Erstvermarktung von neuen Produkten und Dienstleistungen. Gefördert wird die Erstvermarktung von neuen, kreativen Produkten und Dienstleistungen, u.a. durch Beteiligung an Messeauftritten, Erstellung von Werbematerial sowie von Katalogen und Bedienungsanleitungen, Honorare und Gebühren für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern Wichtig ist bei allen Innovationsgutscheinen - außer dem Innovationsgutschein C - dass die geförderten Leistungen durch ein externes Unternehmen erbracht werden und die dadurch entstehenden Kosten als Berechnungsgrundlage der Fördersumme herangezogen werden. Informationen, Antragsformulare und Förderbedingungen sind auf der Internetseite abrufbar. Der Innovationsgutschein A fördert mit bis zu Euro (bzw. max. 80 % der Kosten) wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produktes oder einer Dienstleistung. Dazu Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Seite 6/8
7 Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Seite 7/8
8 Remsecker Infobrief für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende Seite 8/8
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