Arbeitshilfen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

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1 Arbeitshilfen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Grundprinzip der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. In der pädagogischen Praxis braucht es hierfür eine offene und vertrauensvolle Atmosphäre, Freiräume, gestalt- und veränderbare pädagogische Aktionen und klare Strukturen, wo, wie und mit welchem Beteiligungsrecht der Kinder und Jugendlichen Entscheidungen getroffen werden. Beteiligung öffnet jungen Menschen Entscheidungsräume und erfordert von Erwachsenen Entscheidungsmacht abzugeben. In der Praxis werden mindestens drei elementare Beteiligungsstufen und ihre implizierte Machtverteilung unterschieden. Alle drei Stufen sind gleich wichtig und als Lernfeld für demokratisches Handeln miteinander verknüpft. Selbstbestimmung ist dabei nicht nur eine Beteiligungsform, sondern ein Ziel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Stufen der Beteiligung und implizierte Machtverteilung (vgl. hierzu BMFSJ: Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Feb. 2012, 2. Auflage) Stufen Beteiligungsintensität Machtverteilung Mitsprache und Mitwirkung Kinder und Jugendliche werden um ihre Meinung zu einem Vorhaben gefragt Kinder und Jugendliche bekommen Raum und Unterstützung, um auf kreative Art und Weise ihre Ideen für die Gestaltung ihrer Lebenswelt einzubringen. Das Ergebnis wird öffentlich bekannt gemacht. Kinder und Jugendliche werden in die Beratungsprozesse der Entscheidungsträgerinnen, und -träger einbezogen. Die Meinungen und Ideen werden von den Entscheidungsträgerinnen und trägern zur Kenntnis genommen und fließen in die Entscheidung ein. Die Entscheidung liegt bei den Erwachsenen Mitbestimmung Den Kindern und Jugendlichen wird bei Entscheidungen über Projekte, Vorhaben und Leistungen ein Stimmrecht eingeräumt. Das Stimmrecht ist gleichwertig mit dem Stimmrecht Erwachsener. Das Stimmrecht kann nicht durch ein Veto Erwachsener weggenommen werden. Die Kinder und Jugendlichen tragen für einen Den Kindern und Jugendlichen wird zu bestimmten Projekten, Vorhaben oder Abstimmungen ein gleichberechtigtes Stimmrecht gegeben.

2 angemessenen Teilbereich Mitverantwortung für das Vorhaben. Selbstbestimmung Kindern und Jugendlichen wird für einen angemessenen Teilbereich des Vorhabens alleinige Entscheidungsmacht übertragen. Den Kindern und Jugendlichen wird für das gesamte Vorhaben die Entscheidungsmacht überragen. Die Kinder und Jugendlichen verantworten das Vorhaben allein. Kinder und Jugendliche erhalten die alleinige Entscheidungsmacht über das komplette Vorhaben oder Teile des Projekts. Praktische Umsetzungsbeispiele für die jeweiligen Beteiligungsstufen Mitsprache und Mitwirkung Im Alltag der Kinder- und Jugendarbeit finden permanent Begegnungen zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen statt. In einer vertrauensvollen Atmosphäre sind Kinder und Jugendliche bereit über ihre Bedürfnisse, ihre Belastungen und Unsicherheiten zu sprechen. Es bieten sich viele Gelegenheiten ihre Meinungen, Ideen, Wünsche und Kritik wahrzunehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen ein gewisses Maß an Sensibilität und Kreativität, um diese als Partizipationsmöglichkeiten zu erkennen und in Gang zu setzen. Neben spontanen und beiläufigen Gelegenheiten kann Mitwirkung methodisch vielfältig inszeniert werden, zum Beispiel durch:. Offene Besprechungen (Kinder, Jugendliche und Fachkräfte) Gruppendiskussion Umfrage Beirat Interview Evaluation Kummerkasten Wandzeitung Abfrage und Diskussion in Sozialen Netzwerken Feedbackbogen Übertragung von Aufgaben Pädagogische Impulse, die zur aktiven Teilnahme einladen Mitbestimmung Da sich die Offene Kinder- und Jugendarbeit nicht auf Mitgliedschaften stützen kann und mit wechselnden Besuchergruppen arbeitet, sind repräsentative Beteiligungsinstrumente, wie beispielsweise ein gewählter Jugendrat nicht leicht zu verwirklichen. Häufig werden deshalb en durchgeführt, die aber mit zufälliger Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen klar kommen müssen. Die gleichberechtigte Mitbestimmung stößt dabei an Grenzen, da je nach Zusammensetzung der Versammlungen Teile der Kinder und Jugendlichen von Entscheidungen ausgeschlossen sind. Die Herausforderung bei heterogenen

3 Besucherstrukturen besteht darin, möglichst vielen Besucherinnen und Besuchern geeignete Gelegenheiten zur Mitbestimmung zu schaffen. Welche Form jeweils geeignet ist und sich im Alltag als praktikabel erweist, ist von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich. Sie muss je nach Besucherstruktur, Umfeld und Konzeption der Einrichtung gefunden werden. Beispiele: Repräsentative Formen ( gewählter Jugendrat, wobei ein möglichst breites Spektrum der Kinder und Jugendliche aus der Einrichtung und dem Umfeld von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen sollten) Nicht-repräsentative Formen (offene Versammlungen, wobei zufällige Mehrheiten akzeptiert werden.) Projekt- und Gruppenbezogene Formen (zum Beispiel Mädchengruppe, Clique) Selbstbestimmung Selbstbestimmung bedeutet, die Entscheidungsmacht weitgehend ganz in die Hände der Jugendlichen zu geben. In der Realität wird die Eigenverantwortlichkeit schrittweise übertragen, z.b. als Ziel eines Lernprozesses. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen die Rolle der Moderation und Begleitung. In der Praxis bleibt die letzte Verantwortung aus rechtlichen Gründen dennoch meist beim hauptamtlichen Personal. Die Grenzen, die sich für das Selbstbestimmungsrecht daraus ergeben, müssen den Kindern und Jugendlichen deutlich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass elementare Hausregeln oder Gesetze missachtet werden. Beispiele: Selbst-Öffnung der Einrichtung durch Jugendliche Raumüberlassungen (Cliquenräume) Selbstorganisierte Aktionen Beispielhafte Arbeitsfelder für Partizipation Regelungen des Hausbetriebes Regeln, Gebote, Verbote im Haus Öffnungszeiten Selbstöffnung Raumvergabe / Raumaufteilung Raumgestaltung Hausverbote Programmgestaltung Aktionen / Aktivitäten Ausflüge / Freizeiten Gruppenangebote Projekte

4 Tagesablauf Veranstaltungen Thekenangebot Finanzen Budgetzuteilungen für Gruppen und Projekte Anschaffungen von Material, Ausstattung und Geräten Frei verfügbares Geld für Gruppen Aktionen zur Geldbeschaffung Personal Feedback Beratung Beteiligung an Stellenausschreibungen, Vorstellungsgesprächen und der Personalauswahl Ehrenamtliches Engagement Mitarbeit Umfeld, Gemeinwesen Teilnahme an Jugendforen und der Jugendkonferenz Teilnahme an Beteiligungsverfahren bei Planungen Sprechstunden mit Politikern Bildung von Initiativgruppen Gestaltungsprojekte im öffentlichen Raum Präsenz in sozialen Netzwerken Engagement in lokalen Netzwerken (nächste Seite: Tabelle )

5 Tabelle / schematische Darstellung (Die Einträge sind in der nachstehenden Tabelle sind lediglich Beispiele) Arbeitsfeld: Mitwirkung Mitbestimmung Selbstbestimmung Regelungen des Hausbetriebes Öffnungszeiten Regeln, Gebote Umfrage Hausverbote Beratung Selbstöffnung Jugendcafe Jugendcafe sonntags Raumvergabe Cliquenraum mit Nutzungsvertrag Programmgestaltung Aktionen Vorbereitung, Übertragung von Aufgaben 1x monatlich offene Teamsitzung Freizeiten / Ausflüge / Veranstaltungen Vorbereitung, Übertragung von Aufgaben zur Jahresplanung Projekte Streetdancegruppe bekommt Schlüssel und Geld, Tagesprogramm Umfrage in facebook Thekenangebot Theken-AG Meinungen, Kritik, Feedback, 1x monatlich offene Teambesprechung; Kummerkasten; Facebook; Feedbackbogen; Raumgestaltung, Ausstattung, Sportgeräte, PCs Umbau Jugendraum ; Ideenworkshop Organisation Budget Personaleinstellung Hospitation von Bewerbern, Nachbesprechung Mitbestimmung über Teilbereich in Budget für Theken-AG Azubis / Praktikanten Hospitation, Nachbesprechung

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