Informationen im Bereich umweltschonender und energiesparender Maßnahmen

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1 - Umweltbüro - Umwelttip Nr. 6 Informationen im Bereich umweltschonender und energiesparender Maßnahmen Bauwillige, Haus- und Grundbesitzer haben die Möglichkeit, im Rahmen von Neubau- und Umbaumaßnahmen etwas für die Umwelt und die Natur zu tun. In den nachfolgenden Informationen werden Hinweise zu folgenden umweltschonenden und energiesparenden Maßnahmen gegeben: 1. Einbau von Regenwassernutzungsanlagen 2. Einbau von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung 3. Einbau von Solaranlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaikanlagen) 4. Nutzung regenerativer Energiequellen 5. Einbau von Brennwertgeräten und Umstellung von Heizungsanlagen 6. Durchführung von Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung und zum nachträglichen Schallschutz an älteren Gebäuden 7. Entsiegelung, Dachbegrünung und Regenwasserversickerung 8. Eigenkompostierung 9. Fassadenbegrünung 10. Anpflanzung von Bäumen auf Privatgrundstücken zum Straßenraum hin Auf die Förderungsmöglichkeiten zu den beschriebenen Maßnahmen wird jeweils im Einzelnen hingewiesen. Da sich Förderprogramme jederzeit ändern können, ist der jeweils aktuelle Stand der Förderung bei der jeweiligen Bewilligungsstelle nachzufragen. Die Übersicht am Ende des Informationsblattes gibt Auskunft darüber, bei welchen Stellen weitere Informationen nachgefragt und Förderanträge gestellt werden können. Ein Anspruch auf Fördermittel besteht nicht. Anträge können nur insoweit berücksichtigt werden, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Weitere Fördermöglichkeiten und Informationen z.b. für Passivhäuser, BHKW etc. sind beim Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung zu erfragen. 1. Einbau von Regenwassernutzungsanlagen Der Trinkwasserverbrauch pro Bundesbürger beträgt im Durchschnitt ca. 130 Liter pro Tag. Davon entfällt nur ein geringer Teil auf Kochen und Trinken. Ein großer Teil dieses hochwertigen Trinkwassers wird dabei für Bereiche eingesetzt, für die die Nutzung von Regenwasser vollkommen ausreichend wäre (z.b. für die Gartenbewässerung oder für die Toilettenspülung etc.) Ziel ist es daher, durch die verstärkte Nutzung von Regenwasser den Verbrauch von Trinkwasser zu senken. Durch den verstärkten Einbau von Regenwassernutzungsanlagen soll dieses Ziel erreicht werden. Weitere Auskünfte und Anträge erhalten Sie beim Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung. 1

2 2. Einbau von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung bzw. Heizungsunterstützung Die Nutzung der Sonnenenergie als regenerative Energiequelle trägt durch Verringerung des CO 2 - Ausstoßes dazu bei, dem globalen Treibhauseffekt entgegenzuwirken und wertvolle Rohstoffe einzusparen. Durch den Einsatz von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung kann dieses Ziel unterstützt werden. Insbesondere in den Sommermonaten wird in der Regel ein besonders hoher Deckungsgrad des Warmwasserbedarfs erzielt, so dass u.u. während dieser Zeit auf eine zusätzliche Wärmequelle verzichtet werden kann. Solaranlagen können z.b. durch das Land bzw. den Bund gefördert werden, sofern entsprechende Förderprogramme in Kraft sind. 3. Einbau von Solaranlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaikanlagen) Wie auch die Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung tragen Photovoltaikanlagen durch Verringerung des CO 2 -Ausstoßes dazu bei, dem globalen Treibhauseffekt entgegenzuwirken und wertvolle Rohstoffe einzusparen. Der Einbau von Photovoltaikanlagen wird derzeit bundesweit durch eine sogenannte Einspeisevergütung für den erzeugten Strom gefördert. Darüber hinaus kann - soweit entsprechende Förderprogramme in Kraft sind - auch eine weitere Förderung durch das Land bzw. den Bund beantragt werden. 4. Nutzung regenerativer Energiequellen Regenerative Energien wie z.b. Wind- und Wasserkraftanlagen können z.b. durch das Land bzw. den Bund etc. gefördert werden, sofern entsprechende Förderprogramme in Kraft sind. 5. Einbau von Brennwertgeräten und Umstellung von Heizungsanlagen Wer ab dem seine Heizungsanlage von einem anderen Energieträger auf Naturgas umstellt, erhält einen einmaligen Zuschuss von 300,- Euro. Bei Umstellung auf Erdgas erhält der Kunde für die Entsorgung der Altanlage (Öltankausbau) zu den Kosten (Konditionen der BVB oder günstiger) einen Zuschuss seitens der BVB von 50%, höchstens jedoch 160,- Euro. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Blomberger Versorgungsbetrieben. Brennwertgeräte können auch durch das Land bzw. den Bund etc. gefördert werden, sofern entsprechende Förderprogramme in Kraft sind. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung. 2

3 6. Durchführung von Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung und zum nachträglichen Schallschutz an älteren Gebäuden Durch Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Außenwänden, Dächern und Fenstern kann der Wärmebedarf eines Hauses z.t. erheblich reduziert werden. Dies führt zu einer Verringerung des Brennstoffbedarfs und trägt durch die Verringerung des CO 2 -Ausstoßes u.a. zur Eindämmung des globalen Treibhauseffekts bei. Darüber hinaus führen diese Maßnahmen langfristig auch zur Schonung des Geldbeutels. Nachträgliche Wärmedämmung kann z.b. durch das Land bzw. den Bund etc. gefördert werden, sofern entsprechende Förderprogramme in Kraft sind. 7. Entsiegelung, Dachbegrünung und Regenwasserversickerung Um einer Absenkung des Grundwasserspiegels vorzubeugen, soll nach Möglichkeit auf die Versiegelung von Zufahrten und Hofflächen verzichtet werden, damit das anfallende Regenwasser auf den eigenen Grundstücksflächen versickern kann und nicht der Kanalisation zugeführt werden muß. Hierzu können verschiedene Pflastersteine eingesetzt werden, die zwar ein Betreten oder Befahren ermöglichen, aber dennoch das Niederschlagswasser versickern lassen. Je nach örtlicher Bodenbeschaffenheit, können auch Versickerungsschächte oder Versickerungsmulden benutzt werden. Ob eine Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser möglich ist, kann nur durch eine Versickerungsberechnung nach ATV-Arbeitsblatt A 138 nachgewiesen werden, wobei bei Flächenversickerung auf einen Nachweis verzichtet werden kann. Inwieweit jeweils die einzelnen Methoden zur Versickerung angewendet werden können und zulässig sind, sollte auf jeden Fall vor Durchführung der Maßnahme abgeklärt werden. Darüber hinaus kann man durch eine verringerte Flächenversiegelung auch noch Geld sparen, da die Abwasserwerke Blomberg die Regenwassergebühren nach der Größe der versiegelten Fläche bemessen. Unter welchen Voraussetzungen die Abwassergebühren reduziert werden können, ist direkt bei den Abwasserwerken Blomberg zu erfragen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Abwasserwerken Blomberg und im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung. 8. Eigenkompostierung Ziel der Eigenkompostierung mit Hilfe von Kompostern etc. ist die Umwandlung des vor Ort anfallenden organischen Rohmaterials (organische Abfälle) in nachhaltig bodenverbessernde und wachstumsfördernde Stoffe sowie deren Verwertung. Dadurch kann die Verwendung käuflicher 3

4 Düngemittel reduziert werden, und es entfällt der Transport der organischen Abfälle. Sofern die organischen Abfälle in einem Haushalt ordnungsgemäß entsorgt, z.b. kompostiert werden, ist es möglich, sich auf Antrag von der Pflicht zum Vorhalten einer grünen Tonne befreien zu lassen. In diesem Fall ist eine Reduzierung der Abfallgebühren möglich. Wichtig dabei ist aber, dass auf keinem Fall organische Abfälle über die graue Tonne entsorgt werden. Weitere Auskünfte zu Abfallgebühren sowie Anträge zur Befreiung von der grünen Tonne erhalten Sie beim Steueramt. Weitere Auskünfte zur Kompostierung erhalten Sie beim Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung. 9. Fassadenbegrünung In den bebauten Bereichen hat die Begrünung von Fassaden viele Vorteile. Sie schützt im Sommer vor dem sommerlichen "Backofenklima" und im Winter vor Wind und Kälte. Dadurch wird das Kleinklima in direkter Nähe des Gebäudes wesentlich verbessert. Darüber hinaus verschönert die Fassadenbegrünung eintönige Straßenzüge und verbindet Haus und Garten zu einer natürlichen Einheit. Auf diese Weise kann auch auf kleinstem Raum Grün in die Stadt bzw. in die Bebauung gebracht werden. 10. Anpflanzungen von Bäumen auf Privatgrundstücken zum Straßenraum hin In bebauten Gebieten haben Bäume vielfältige und für Mensch und Natur wichtige Funktionen. Wie auch die Fassadenbegrünung tragen sie wesentlich zur Verbesserung des Kleinklimas bei und stellen darüber hinaus einen natürlichen Lebensraum innerhalb des Stadt-Ökosystems dar. Standort, Art und Umfang der Bepflanzung ist vor Beginn der Maßnahme mit der Stadt Blomberg sowie den Versorgungsträgern und den Abwasserwerken abzustimmen. Auskunftstellen der Stadtverwaltung sowie der Blomberger Versorgungsbetriebe (BVB) und der Abwasserwerke Blomberg (AWB) Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung: Auskünfte zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Telefon: 05235/504-0 Bauvorhaben und zu Festsetzungen in Bebauungsplänen Entgegennahme von Bauvorlagen bei Vorhaben zu Wohnbauzwecken in rechtskräftigen Bebauungsplangebieten Mo. - Fr Uhr Allgemeine Auskünfte zur Bauleitplanung Mo. + Di Uhr (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) Do Uhr 4

5 Blomberger Immobilienund Grundstücksverwaltung (BIG): Telefon: 05235/504-0 Mo. - Fr Uhr Allgemeine Auskünfte zu Grundstücksangelegenheiten Auskünfte zum Verkauf städtischer Grundstücke Auskünfte zum Verkauf städtischer Immobilien Mo. + Di Uhr Do Uhr Anfertigung von Katasterauszügen Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung: Auskünfte zur Förderung von regenerativen Energien Telefon: 05235/504-0 Sonnenenergie, Windkraft und Wasserkraft Auskünfte zur Förderung der nachträglichen Wärmedämmung und des nachträglichen Schallschutzes Mo. - Fr Uhr Auskünfte zur Regenwassernutzung Mo. + Di Uhr Auskünfte zur Anpflanzung von Bäumen im Do Uhr Straßenraum Auskünfte zu Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege Auskünfte zur Eigenkompostierung Auskünfte zur Baumschutzsatzung der Stadt Blomberg Auskünfte zur Fassadenbegrünung Blomberger Versorgungsbetriebe (BVB): Gebäude: Nederlandstr. 15 Auskünfte zur Öltankentsorgung Telefon: 05235/ Auskünfte zur Förderung der Umstellung der Heizung auf Naturgas Mo. - Fr Uhr Abwasserwerke Blomberg (AWB): Gebäude: Nederlandstr. 15 Auskünfte zu technischen Fragen der Abwasserbeseitigung Telefon: 05235/ (z.b. Kanalanschlüsse, Kleinkläranlagen etc.) Auskünfte zur Höhe der Kanalanschlußgebühren Auskünfte zur Berechnung der Abwassergebühren für Mo. - Fr Uhr Schmutz- und Niederschlagswasser Kanaleinlaßpläne; Entwässerungsanträge Steueramt: (Fachbereich 20) Gebäude: Hindenburgplatz 1 An- und Abmeldung der Gefäßmüllabfuhr Telefon: 05235/504-0 Auskünfte zu Abfallgebühren für Privathaushalte und Gewerbebetriebe Ausgabe von Anträgen zur Befreiung von der Mo. - Fr Uhr grünen Tonne Mo. + Di Uhr Do Uhr Stand: (Änderungen vorbehalten) 5

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