RECHENSCHAFTSBERICHT. ACATIS Aktien Global Value Fonds

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1 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 für den Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 Thesaurierer: ISIN AT0000A0KR36 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top Wien

2 GESELLSCHAFTER Kathrein Capital Management AG Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft HYPO TIROL BANK AG Universal-Investment-Gesellschaft mbh AUFSICHTSRÄTE Dr. Harald Thury, Vorsitzender Mag. Emmerich Schneider, Stellvertreter des Vorsitzenden Harald P. Holzer, CFA Mag. Michael Blenke Oliver Harth Ulrich Fetz STAATSKOMMISSÄRE Mag. (FH) Ulrike Danzmayr Mag. Ilse Schmalz, Stellvertreterin GESCHÄFTSFÜHRER DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb PROKURISTEN Walter Kitzler Karin Amon Peter Müller

3 RECHENSCHAFTSBERICHT ÜBER DAS 6. RECHNUNGSJAHR VOM 1. JÄNNER 2015 BIS 31. DEZEMBER 2015 Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011 ISIN Thesaurierer: AT0000A0KR36 Verwaltung MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, A-1030 Wien Depotbank Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz Fondsmanager ACATIS Investment GmbH, Taunusanlage 18, mainbuilding, D FRANKFURT AM MAIN Ein gemäß 129 Investmentfondsgesetz 2011 erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, A-1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Depotbank), A-6900 Bregenz, Hypo- Passage 1, sowie bei den Zahlstellen kostenlos bezogen werden. SEHR GEEHRTE ANTEILSINHABER! Mit 31. Dezember 2015 beendete der, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, das 6. Rechnungsjahr. Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR ,44 und hatte am Ende ein Ausmaß von EUR ,06. Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen / Aufstockungen folgendermaßen verändert: Beginn Rechnungsjahr Ende Rechnungsjahr Thesaurierer Stück Stück Der errechnete Wert belief sich am Ende des 6. Rechnungsjahres auf EUR 142,32 je Thesaurierungsanteil. der ersten Preisberechnung des am 1. Oktober 2010 wurde bis Ende des 6. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 7,30 % p.a. erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). Die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos ist der vereinfachte Ansatz (Commitment-Ansatz). Die Verwaltungsgebühr des betrug im aktuellen Rechnungsjahr 1,25 % p.a. des Fondsvermögens und zusätzlich wurde eine erfolgsabhängige Verwaltungsgebühr angelastet (maximale Verwaltungsgebühr laut Fondsbestimmungen: 1,25 % p.a., Mindestgebühr: EUR ,- p.a., zusätzlich kann eine erfolgsabhängige Gebühr angelastet werden).

4 AUSSCHÜTTUNGSDATEN UND WERTENTWICKLUNG KEST-AUSZAHLUNG Pro Thesaurierungsanteil wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 3,26 ausgezahlt und bei Vorliegen der Voraussetzungen an das Finanzamt abgeführt. Die KESt-Auszahlung von EUR 3,26 je Thesaurierungsanteil wurde am 31. März 2016 gegen Einziehung des Erträgnisscheines Nr. 5 bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz, sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen. Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und die KESt-Auszahlungen in den letzten fünf Rechnungsjahren Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in Mio. EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT0000A0KR36 Auszahlung gemäß 58 Abs 2 1. Satz InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB- Methode ,02 97,45 0,08-7, ,73 106,40 0,42 9, ,09 123,62 0,77 16, ,57 138,95 1,09 13, ,73 142,32 3,26 3,12

5 KOMMENTARE DES FONDSMANAGEMENTS Entwicklung der Kapitalmärkte Nach einem lebhaften positiven Jahresauftakt bis Ende April enttäuschte der Rest des Jahres Im August sorgte ein plötzlicher Kurssturz speziell bei großkapitalisierten Titeln für Sorgen. Die Zwischenerholungen im September und im vierten Quartal waren nur vorübergehend. Aus lokaler Sicht lagen sowohl der amerikanische als auch der europäische Markt für das gesamte Jahr leicht im Plus, die asiatischen Märkte hingegen (mit Ausnahme Japans) massiv im Minus. Allein der starke US-Dollar sorgte dafür, dass der amerikanische Aktienmarkt aus europäischer Währungsperspektive ein deutliches Plus erzielte. Die Zinsdifferenz zwischen dem Euro und dem US-Dollar schwächte den Euro- Wechselkurs. Und durch die Dominanz US-denominierter Aktien im MSCI-Weltindex bewegten sie den Referenzindex deutlich nach oben. Die Welt stellt sich auf dauerhaft niedrige Zinsen ein. Dadurch verbilligt sich die Refinanzierung von Unternehmen. Aktien werden relativ zu Anleihen attraktiver und Unternehmenskäufe werden ebenfalls attraktiver. Dies spricht für steigende Aktienkurse. Die US-amerikanische Notenbank hat zwar im Dezember die Zinsen leicht erhöht und damit die Zinsdifferenz zwischen den USA und Europa etwas vergrößert. Dies stärkt den US-Dollar. Das Fondsmanagement erwartet jedoch nicht- im Gegensatz zur Mehrzahl der Volkswirte - wegen der nur moderaten Gesundheit der US-Wirtschaft, dass noch viele Zinsschritte folgen werden. Der Ölpreis fiel im Jahresverlauf 2015 deutlich, getrieben durch eine ungebremste saudi-arabische Ölförderpolitik, die zum Ziel hat, Wettbewerber durch unattraktive Ölpreise zum Aufgeben zu zwingen. Die Fördermengen sind (durch höhere Effizienz) bis zum Jahresende weiter gestiegen, und noch hat kein großer Produzent aufgegeben oder seine Fördermengen reduziert. Die Öllager sind gut gefüllt. Der Ölpreis fällt somit weiter. Die Welt ist politisch 2015 unsicherer geworden. Der Ukraine-Konflikt ist ungelöst. Die Unruhen im Nahen Osten haben Flüchtlingsströme Richtung Europa in Bewegung gesetzt. Attentate in Paris haben Europa verunsichert. Fondspolitik Der Fonds verzeichnete im Jahr 2015 einen Wertzuwachs von 3,12 %, deutlich geringer als der Vergleichsindex, der 8,3 % zulegte. Das Fondsmanagement hat lebhafte Veränderungen im Portfolio vorgenommen. Ausgehend von einer hohen, etwa hälftigen Gewichtung des US-amerikanischen Raumes wurden speziell in der zweiten Jahreshälfte einige Investments im asiatischen und europäischen Raum vorgenommen. Im Berichtszeitraum wurden zugekauft: Aggreko, BMW, Bio Reference Labs, Boeing, China Mobile, Deutsche Pfandbriefbank, Fossil, Gilead, K+S, Marine Harvest, Mobile Telesystems, Ralph Lauren, Ross Stores, Technicolor, Trinity Industries und Whole Foods. Verkauft wurden: Adidas, Aetna, Ashmore, Aurubis, Autoliv, Biofrontera, Cheung Kong Holdings, Chubb, EMC, GT Advanced Technologies, Nokian Renkaat, Novo Nordisk, Opko, RWE, Schmolz & Bickenbach, Sika und United Health. Die beste Aktienperformance lieferte 2015 Nokian Renkaat (+55,7%), gefolgt von Novo Nordisk (+49,8%), Aetna (+44,5%) und Microsoft (+37,1%). GT Advanced Technologies (-78,5%), Fossil Group (-55,9%), SJM Holdings (-47,4%) und Aggreko (-45,4%) waren die schlechtesten Performer. Ausblick Die fundamentalen ökonomischen Treiber (Zinsen, Ölpreise, Wechselkurse, Löhne) sind im Vorjahresvergleich noch attraktiver geworden sind. Es ist also zu erwarten, dass der mehrjährige positive Aktientrend sich 2016 fortsetzt.

6 VERMÖGENSRECHNUNG UND ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS RECHNUNGSJAHR 2015 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom bis insgesamt je Anteil I. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fondsperformance) 1. Anteilsw ert am Beginn des Rechnungsjahres EUR 138,95 - Ausschüttung am Ausschüttung/Auszahlung in EUR je Anteil EUR 1,09 - Anteilsw ert am Extag EUR 160,20 - entspricht in Anteilen 0, Anteilsw ert am Ende des Rechnungsjahres EUR 142,32 3. Gesamtw ert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erw orbene Anteile EUR 143,29 4. Nettoertrag je Anteil EUR 4,34 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 3,12% II. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 0,00 0,00 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR ,11 2,93 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 0,00 0,00 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 5.712,48 0,02 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 0,00 0,00 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 0,00 0,00 7. Erträge aus Investmentanteilen EUR 0,00 0,00 8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00 0,00 9. Abzüge ausländischer Quellensteuer EUR ,60-0, Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -86,48 0, Zinsen aus Sw aps EUR 0,00 0, Sonstige Erträge EUR 0,00 0,00 Summe der Erträge EUR ,51 2,31 III. Aufwendungen 1. Verw altungsvergütung EUR ,16-5,18 - Verw altungsvergütung EUR ,27 - erfolgsabhängige Verw altungsvergütung EUR ,89 - Beratungsvergütung EUR 0,00 - Asset Management Gebühr EUR 0,00 2. Administrationsvergütung EUR ,39-0,17 3. Verw ahrstellenvergütung EUR ,94-0,03 4. Lagerstellenkosten EUR ,25-0,02 5. Prüfungskosten EUR ,61-0,03 6. Veröffentlichungskosten EUR -279,06 0,00 7. Sonstige Aufw endungen EUR ,11 0,03 - Ausgleich ordentlicher Aufw and EUR ,71 - Sonstige Kosten EUR -259,60 - Verw altungskostenrückvergütung aus Subfonds EUR 0,00 - Administrationsgebühr zur Verw altungskostenrückvergütung EUR 0,00 Summe der Aufwendungen EUR ,30-5,40 IV. Ordentlicher Nettoertrag EUR ,79-3,09 V. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gew inne EUR ,73 28,19 2. Realisierte Verluste EUR ,93-5,36 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR ,80 22,83 VI. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,01 19,74 VII. Nettoveränderung nicht realisierte Gewinne/Verluste 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gew inne EUR ,60-3,44 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR ,02-12,97 Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,62-16,41 VIII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,39 3,33 Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR ,55 Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für Rechnung des Fonds separat ausgew iesen bzw. abgerechnet w urden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Entwicklung des Sondervermögens 2015 I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR ,44 1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR ,75 2. Zw ischenausschüttungen EUR 0,00 3. Mittelzufluss(netto) EUR ,55 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR ,50 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR ,95 4. Ertragsausgleich/Aufw andsausgleich EUR ,43 5. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,39 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR ,06 Verwendungsrechnung insgesamt je Anteil Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,01 19,74 KESt-Auszahlung 2016 EUR ,10-3,26 Übertrag auf die Substanz EUR ,91 16,48

7 VERMÖGENSAUFSTELLUNG ZUM 31. DEZEMBER 2015, EINSCHLIESSLICH VERÄNDERUNGEN IM WERTPAPIERVERMÖGEN VOM 1. JÄNNER 2015 BIS 31. DEZEMBER 2015 Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil bzw. Anteile Zugänge Abgänge in EUR am Fondsbzw. Whg. im Berichtszeitraum vermögen Börsennotierte Wertpapiere EUR ,83 94,41 Aktien EUR ,83 94,41 Swatch Group AG, The Inhaber-Aktien SF 2,25 CH STK CHF 350, ,35 2,76 Bayerische Motoren Werke AG Stammaktien EO 1 DE STK EUR 97, ,00 3,46 Deutsche Pfandbriefbank AG Inhaber-Aktien o.n. DE STK EUR 11, ,00 2,53 K+S Aktiengesellschaft Namens-Aktien o.n. DE000KSAG888 STK EUR 23, ,00 1,84 LEONI AG Namens-Aktien o.n. DE STK EUR 36, ,50 1,85 Nokia Corp. Registered Shares EO 0,06 FI STK EUR 6, ,00 3,67 PostNL N.V. Aandelen aan toonder EO -,08 NL STK EUR 3, ,00 2,31 Technicolor S.A. Actions Port. EO 1 FR STK EUR 7, ,00 3,13 Aggreko PLC Registered Shares LS-, GB00BK1PTB77 STK GBP 9, ,60 2,27 China Mobile Ltd. Registered Shares o.n. HK STK HKD 87, ,64 3,14 SJM Holdings Ltd. Registered Shares o.n. HK STK HKD 5, ,23 2,01 Inpex Corp. Registered Shares o.n. JP STK JPY 1.185, ,01 2,01 Mitsubishi UFJ Finl Grp Inc. Registered Shares o.n. JP STK JPY 757, ,45 3,01 Marine Harvest ASA Navne-Aksjer NK 7,50 NO STK NOK 119, ,80 3,91 Bangkok Bank PCL Reg. Shares (Local) BA 10 TH STK THB 152, ,21 3,65 Apple Inc. Registered Shares o.n. US STK USD 107, ,68 3,05 Berkley, W.R. Corp. Registered Shares DL -,20 US STK USD 55, ,64 3,03 Berkshire Hathaway Inc. Registered Shares A DL 5 US STK USD , ,88 3,48 Boeing Co. Registered Shares DL 5 US STK USD 146, ,77 3,66 Cisco Systems Inc. Registered Shares DL-,001 US17275R1023 STK USD 27, ,69 4,03 Coach Inc. Registered Shares DL -,01 US STK USD 32, ,45 2,65 Cognizant Technology Sol.Corp. Reg. Shs Class A DL -,01 US STK USD 61, ,66 3,77 Fossil Group Inc. Registered Shares DL -,01 US34988V1061 STK USD 37, ,22 1,31 Gilead Sciences Inc. Registered Shares DL -,001 US STK USD 102, ,52 0,99 Medivation Inc. Registered Shares DL -,01 US58501N1019 STK USD 47, ,60 1,22 Microsoft Corp. Registered Shares DL-, US STK USD 56, ,80 3,55 Oracle Corp. Registered Shares DL -,01 US68389X1054 STK USD 36, ,49 2,70 QUALCOMM Inc. Registered Shares DL -,0001 US STK USD 50, ,60 2,87 Ralph Lauren Corp. Reg. Shares Class A DL -,01 US STK USD 112, ,34 2,53 Ross Stores Inc. Registered Shares DL -,01 US STK USD 54, ,68 3,82 Taiwan Semiconduct.Manufact.Co Reg.Shs (Spons.ADRs)/5 TA 10 US STK USD 22, ,10 3,34

8 Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil bzw. Anteile Zugänge Abgänge in EUR am Fondsbzw. Whg. im Berichtszeitraum vermögen Tata Motors Ltd. Reg.Shares (Spons.ADRs)/5 IR 2 US STK USD 29, ,51 2,27 Trinity Industries Inc. Registered Shares DL 1 US STK USD 24, ,92 2,47 Whole Foods Market Inc. Registered Shares o.n. US STK USD 33, ,49 2,12 An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR ,10 2,62 Aktien EUR ,18 2,44 Mobile Telesystems PJSC Registered Shares RL -,10 RU STK RUB 210, ,18 2,44 Sonstige Beteiligungswertpapiere EUR ,92 0,18 5,0000 % Biofrontera AG O.Anl.v.11(17)mO(A1KQ9S) DE000A1KQ9Q9 EUR % 80, ,92 0,18 Nichtnotierte Wertpapiere EUR ,71 2,33 Zertifikate EUR ,71 2,33 Nomura Bank International PLC NBI Zert Sun Pharma. XS STK USD 12, ,71 2,33 Summe Wertpapiervermögen EUR ,64 99,36 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente EUR ,32 0,73 Bankguthaben EUR ,32 0,73 Guthaben bei Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (G) Bregenz (V) Guthaben in Fondswährung EUR , ,32 0,73 Sonstige Vermögensgegenstände EUR ,31 0,03 Zinsansprüche EUR 5.810, ,00 0,01 Dividendenansprüche EUR 7.582, ,31 0,02 Sonstige Verbindlichkeiten EUR ,21-0,12 Zinsverbindlichkeiten EUR -53,13-53,13 0,00 Verwaltungsvergütung EUR , ,93-0,11 Verwahrstellenvergütung EUR -774,27-774,27 0,00

9 Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil bzw. Anteile Zugänge Abgänge in EUR am Fondsbzw. Whg. im Berichtszeitraum vermögen Lagerstellenkosten EUR -442,44-442,44 0,00 Administrationsvergütung EUR , ,44-0,01 Fondsvermögen EUR ,06 100,00 Anteilwert EUR 142,32 Ausgabepreis EUR 146,59 Anteile im Umlauf STK Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,36 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Es liegen keine berichtspflichtigen Geschäftsfälle gemäß ESMA Leitlinie, bezüglich Derivate zum Stichtag vor. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet. Devisenkurse (in Mengennotiz) per CHF 1, = 1 EUR (EUR) GBP 0, = 1 EUR (EUR) HKD 8, = 1 EUR (EUR) JPY 131, = 1 EUR (EUR) NOK 9, = 1 EUR (EUR) RUB 79, = 1 EUR (EUR) THB 39, = 1 EUR (EUR) USD 1, = 1 EUR (EUR) Die Bewertung von Vermögenswerten in wenig liquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen.

10 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Gattungsbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Volumen bzw. Anteile Zugänge Abgänge in bzw. Whg. Börsennotierte Wertpapiere Aktien DE000A1EWWW0 adidas AG Namens-Aktien o.n. STK US00817Y1082 Aetna Inc. Registered Shares DL -,01 STK GB00B132NW22 Ashmore Group Ltd. Registered Shares LS -,0001 STK DE Aurubis AG Inhaber-Aktien o.n. STK US Autoliv Inc. Registered Shares DL -,01 STK DE Biofrontera AG Namens-Aktien o.n. STK KYG2103F1019 Cheung Kong Property Holdings Registered Shares o.n. STK US Chubb Corp., The Registered Shares DL 1 STK KYG CK Hutchison Holdings Ltd. Registered Shares o.n. STK US EMC Corp. (Mass.) Registered Shares DL -,01 STK US36191U1060 GT Advanced Technologies Inc. Registered Shares DL -,01 STK FI Nokian Renkaat Oyj Registered Shares EO 0,2 STK DK Novo-Nordisk AS Navne-Aktier B DK -,20 STK US68375N1037 Opko Health Inc. Registered Shares DL -,01 STK DE RWE AG Inhaber-Stammaktien o.n. STK CH SCHMOLZ + BICKENBACH AG Nam.- Aktien SF -,50 STK CH Sika AG Inhaber-Aktien SF 0,60 STK US91324P1021 UnitedHealth Group Inc. Registered Shares DL -,01 STK Andere Wertpapiere US Tata Motors Ltd. Anrechte (Spons. ADRs) STK FR Technicolor S.A. Anrechte STK An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Aktien HK Cheung Kong (Holdings) Ltd. Registered Shares o.n. STK

11 ISIN Gattungsbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Volumen bzw. Anteile Zugänge Abgänge in bzw. Whg. Nichtnotierte Wertpapiere Aktien US09057G6026 Bio-Reference Laboratories Inc Registered Shares DL -,01 STK Andere Wertpapiere DE000A14KC16 Biofrontera AG Inhaber-Bezugsrechte STK DE000A1615H6 Biofrontera AG Inhaber-Bezugsrechte STK Wien, am 22. April 2016 MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Geschäftsführung DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb

12 BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2015 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien über den von ihr verwalteten, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Bankprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing ISA). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Bankprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2015 über den, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, den gesetzlichen Vorschriften.

13 Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Gesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 22. April 2016 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer

14 BERICHT DES AUFSICHTSRATES Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht. Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC Wirtschaftsprüfung GmbH hat den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2015 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Wien, im April 2016 Der Aufsichtsrat Dr. Harald Thury Vorsitzender

15 STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSZAHLUNG AUF ACATIS AKTIEN GLOBAL VALUE FONDS- ANTEILE AUS 2015 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab ) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt Thesaurierungs- anteile AT0000A0KR36 EUR steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 11,8449 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 11, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 3,2600 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 3,2600 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 19,7415 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 19,7415 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 19, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 3,2600 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 3,2600 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

16 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung - - ordentliches Fondsergebnis 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0, sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne: - steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge - b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0, ausgeschüttete Substanzgewinne: - in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) - Verlustverrechnung c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 3,2600 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 11,8449 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

17 Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Auszahlung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT0000A0KR36 Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 11, , , , , ,8449 e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 11, , , , , , Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 11, , , , , , Hievon endbesteuert 11, ,8449 0,0000 0,0000 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0, , , , ,8449 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 11, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 142,32 142,32 142,32 142,32 142,32 142,32 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10)11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 14)15) 11, , , , , , Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

18 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 3,2573 3,2573 3,2573 3,2573 3,2573 3,2573 Österreichische KESt III (gesamt) 3,2573 3,2573 3,2573 3,2573 3,2573 3, Österreichische KESt II und III (gesamt) 3,2600 3,2600 3,2600 3,2600 3,2600 3, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, KESt auf Zinsen gemäß 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG ,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1) EUR 3,0875 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der. KESt II pflichtigen Erträge Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten

19 FONDSBESTIMMUNGEN gültig ab für den Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 Thesaurierer: ISIN AT0000A0KR36 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top Wien

20 Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. ARTIKEL 1 MITEIGENTUMSANTEILE Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. ARTIKEL 2 DEPOTBANK (VERWAHRSTELLE) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. ARTIKEL 3 VERANLAGUNSINSTRUMENTE UND - GRUNDSÄTZE Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden. Der Investmentfonds investiert mindestens 51 vh des Fondsvermögens in weltweite Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate. Die Emittenten unterliegen hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen und hinsichtlich ihrer Marktkapitalisierung keinen volumensmäßigen Beschränkungen. Des Weiteren können gemeinsam mit Geldmarktinstrumenten bis zu 25 vh des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen oder sonstige verbriefte Schuldtitel investiert werden. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 25 vh des Fondsvermögens erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vh des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. 2

21 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vh des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vh des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds: Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgf ermittelt. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 100 vh des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten. Details und Erläuterungen finden sich im Prospekt. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Wertpapieren kann der Investmentfonds den Anteil an Wertpapieren unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vh des Fondsvermögens aufnehmen. Pensionsgeschäfte Nicht anwendbar. Wertpapierleihe Nicht anwendbar. Nähere Angaben betreffend den Artikel 3 finden sich im Prospekt. 3

22 ARTIKEL 4 MODALITÄTEN DER AUSGABE UND RÜCKNAHME Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt an österreichischen Bankarbeitstagen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 3,00 vh zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, kaufmännisch auf den nächsten Cent gerundet. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt an österreichischen Bankarbeitstagen. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Rücknahme und Auszahlung vorübergehend auszusetzen. ARTIKEL 5 RECHNUNGSJAHR Das Rechnungsjahr des Investmentfonds entspricht dem Kalenderjahr. ARTIKEL 6 ANTEILSGATTUNGEN UND ERTRÄGNISVERWENDUNG Für den Investmentfonds können Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben werden. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 31. März der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. 4

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