Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit, mündliches Staatsexamen, Referendariat

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1 Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit, mündliches Staatsexamen, Referendariat Zentrum für Lehrerbildung, Zentrales Prüfungssekretariat für die Lehramtsstudiengänge

2 > Übersicht 1. Studienbegleitende Prüfungen und Erstes Staatsexamen 2. Wissenschaftliche Arbeit und Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung 3. Mündliche Prüfungen 4. Vorbereitungsdienst im Saarland 5. Dienstleistungen der Agentur für Arbeit Seite Zentrum für Lehrerbildung 2

3 > Studienbegleitende Prüfungen und Erstes Staatsexamen Zusammensetzung der Endnote des 1. Staatsexamens: 80%: studienbegleitende Prüfungen (Fächer/Lernbereiche, Bildungswissenschaften, Wiss. Arbeit) 20%: zwei mündliche Staatsprüfungen Zentrum für Lehrerbildung Seite 3

4 10 Schritte zum transcript of records Zentraler Prüfungsausschuss für das Lehramt an Schulen Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge Seite 4

5 10 Schritte zum transcript of records Zentraler Prüfungsausschuss für das Lehramt an Schulen Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge Seite 5

6 > Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Anmeldung persönlich in der Sprechstunde beim Ministerium für Bildung und Kultur Staatliches Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen Postfach Saarbrücken Dienstgebäude: Trierer Straße 33, Saarbrücken Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag, h Ansprechpartner/-in und Sprechzeiten: Herr Speicher (Lehramt an allgemein bildenden Schulen) Tel Frau Müller (LAB) Tel (Sprechstunde: Dienstag bis Freitag vormittags, Terminvergabe nach Absprache) Seite Zentrum für Lehrerbildung 6

7 > Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Fristen für die Anmeldung beim Staatlichen Prüfungsamt: 28. Februar für die Prüfungsphase Frühjahr 31. August für die Prüfungsphase Herbst Prüfungszeiträume: Frühjahr: (April)/Mai Herbst: (Oktober)/November Seite Zentrum für Lehrerbildung 7

8 > Erforderliche Unterlagen Formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung zur 1. Staatsprüfung, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (mit Nachweis der Namensführung), eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsganges, anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein diesem gleichgestelltes Zeugnis in beglaubigter Abschrift, aktuelles Führungszeugnis, Belegart OB, aktuelles Lichtbild, Nachweis des anerkannten Betriebspraktikums (ab 2008/09), (vollständiges) Transcript of Records, Formblatt mit den Namen je einer Prüferin/eines Prüfers für die Fachwissenschaft und die Fachdidaktik Ihrer Prüfungsfächer. Zentrum für Lehrerbildung Seite 8

9 > Erforderliche Unterlagen Darüber hinaus können eingereicht werden: Zeugnisse über bereits abgelegte sonstige Prüfungen, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Nachweis der Schwerbehinderung. Bitte beachten Sie: Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den als Prüfer/inne/n bestellten Lehrenden der Universität auf (Fristen der Fachrichtungen beachten). Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie die schriftliche Zusage (Formblatt: Angabe der Prüfer nach Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) ). Zentrum für Lehrerbildung Seite 9

10 > Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung: frühestens nach dem Einreichen der WA (Nachweis gemäß 21 (11) - Prüfungsordnung vom ) und spätestens zwei Jahre nach Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfung ( 4 (2) LPO I) Seite Zentrum für Lehrerbildung 10

11 > Zulassung und Prüfungstermine Das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen entscheidet über die endgültige Zulassung. Die Prüfungstermine werden zu gegebener Zeit im Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen und in der Universität veröffentlicht. Zentrum für Lehrerbildung Seite 11

12 > Dauer der mündlichen Prüfungen und Prüfer/-innen Erste Staatsprüfung: zwei mündliche Prüfungen à 40 Minuten Kommission: Vorsitzende(r) Beisitzer/-in Mindestens 1 Prüfer/-in in der Regel 1 Prüfer/-in in den Fällen, in denen der/die Prüfer/-in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte abprüft; in der Regel 2 Prüfer/-innen, wenn die fachwissenschaftlichen und die fachdidaktischen Inhalte von verschiedenen Personen in Absprache miteinander geprüft werden sowie in den Lernbereichen der Primarstufe; (Musik: weitere Prüfer/-innen bei Einbeziehung fachpraktischer Anteile möglich). Zentrum für Lehrerbildung Seite 12

13 > Inhalte der mündlichen Prüfungen Überprüfung der Fähigkeit, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte unter schulisch-pädagogischer Perspektive flexibel aufeinander beziehen zu können: fachwissenschaftliche und fachdidaktische Aspekte in etwa gleichgewichtig; affiner Bezug fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Themenstellungen: fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte der Prüfung sollen sich aufeinander beziehen; Eingrenzung von Themengebieten und Setzung von Schwerpunkten möglich, Überblicks- und Orientierungswissen des Faches wird vorausgesetzt. Zentrum für Lehrerbildung Seite 13

14 > Mündliche Prüfungen im Fach Musik Im Fach Musik können neben fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen auch fachpraktische Inhalte geprüft werden. Auch in diesem Fall sollen sich die Elemente der Prüfung aufeinander beziehen; die Prüfungsdauer verlängert sich auf 60 Minuten. Zentrum für Lehrerbildung Seite 14

15 > Mündliche Prüfungen im Studiengang LPS1 Im Studiengang LPS1 eine Prüfung in den Pflichtbereichen der Primarstufe (DP: Deutsch, DP: Mathematik, DP: Sachunterricht) und eine Prüfung im Fach der Sek-I Die mündliche Prüfung in den Lernbereichen bezieht sich auf die beiden Pflichtbereiche, in denen die wissenschaftliche Arbeit nicht geschrieben wurde. Zentrum für Lehrerbildung Seite 15

16 > Zeugnis der ersten Staatsprüfung LPO I (2008) - Anlage 1 ( 2 Abs. 9) Note der Hochschule Wert im 15-Punkte-System 1,00 bis 1,25 15 größer als 1,25 bis 1,50 14 größer als 1,50 bis 1,75 13 größer als 1,75 bis 2,00 12 größer als 2,00 bis 2,25 11 größer als 2,25 bis 2,50 10 größer als 2,50 bis 2,75 9 größer als 2,75 bis 3,00 8 größer als 3,00 bis 3,25 7 größer als 3,25 bis 3,50 6 größer als 3,50 bis 3,75 5 größer als 3,75 bis 4,00 4 Zentrum für Lehrerbildung Seite 16

17 > Berechnung der Fachendnoten Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I - 2 Abs. 9 Die Fachendnoten als Ergebnis der an den Hochschulen durchgeführten studienbegleitenden Prüfungen und die Prüfungsnote im Fach Bildungswissenschaften sind wie folgt zu berechnen: Die Einzelnoten aller Module eines Fachs, einer Fachrichtung und der Bildungswissenschaften werden zunächst mit dem Leistungspunktewert des jeweiligen Moduls multipliziert. Die jeweiligen Ergebnisse, bezogen auf das Fach, die Fachrichtung oder die Bildungswissenschaften, werden addiert. Das Ergebnis der Addition wird anschließend durch die Summe der Leistungspunkte der dem Fach, der Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften zugehörigen benoteten Module dividiert und bis auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma abgerundet. Die nach Satz 2 bis 4 ermittelten Noten werden zusammen mit der Note für die Wissenschaftliche Arbeit dem Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen auf der Basis des 15-Punkte-Systems nach 7 mitgeteilt; zusätzliche Belege in Form eines Diploma Supplement und eines Studienkontos (Transcript of Records) sind beizufügen. Für die Umrechnung der von den Hochschulen mitzuteilenden Noten in das 15-Punkte-System gelten die Zuordnungen nach Anlage 1. Zentrum für Lehrerbildung Seite 17

18 > LPO I (2012) 8 Abs. 2 - Ergebnis der Ersten Staatsprüfung [ ] die Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung [wird vom Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen] wie folgt ermittelt: Die von den Hochschulen nach 2 Abs. 9 mitgeteilten Endergebnisse der studienbegleitenden Prüfungsleistungen werden entsprechend ihrem jeweiligen Anteil zugeordneter Leistungspunkte am Gesamtwert der für die Studien- und Prüfungsleistungen vergebenen Leistungspunkte gewichtet. Danach entfallen - bei LAB auf die berufliche Fachrichtung 142, auf das allgemein bildende Unterrichtsfach der beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) 88, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 22 von 300 Leistungspunkten, - Bei LPS1 auf die Lernbereiche der Primarstufe 115, auf das Unterrichtsfach für die Sekundarstufe I 61, auf die Bildungswissenschaften 48 und auf die Wissenschaftliche Arbeit 16 von 240 Leistungspunkten, - bei LS1 auf jedes Fach 88, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 16 von jeweils 240 Leistungspunkten, - bei LS1+2 auf jedes Fach 115, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 22 von 300 Leistungspunkten; hierbei kann für das Fach Musik und das zweite Fach eine in den in 2 Abs. 4 Satz 1 genannten Ordnungen getroffene abweichende Gewichtungsregelung gelten. Die gewichteten Endergebnisse bilden in der Summe 80 vom Hundert der Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung; die aus den Einzelergebnissen der mündlichen Prüfungen nach 6 gemittelte Note geht mit 20 vom Hundert in die Gesamtnote ein. Das rechnerische Ergebnis wird bis auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma abgerundet. Zentrum für Lehrerbildung Seite 18

19 > Zweiphasige Lehramtsausbildung 1. Phase 2. Phase 3. Phase Studium (8 oder 10 Semester) 1.Staatsexamen Vorbereitungsdienst Referendariat (3 Semester) 2.Staatsexamen Beruf Begleitende Prüfungen Wissenschaftliche Arbeit (80% des Ersten Staatsexamens) Zwei mündliche Prüfungen (20% des Ersten Staatsexamens) Allgemeines Seminar, Fachseminar, Ausbildungsunterricht, Eigenverantwortlicher Unterricht, Lehrproben Prüfungslehrproben, mündliche Prüfungen in Fachdidaktik, Allgemeiner Didaktik, Schulrecht, Päd. Psychologie Weiterbildung Seite Zentrum für Lehrerbildung 19

20 > Vorbereitungsdienst im Saarland Dauer: 18 Monate Bewerbung beim Ministerium für Bildung und Kultur Merkblätter betreffend den Vorbereitungsdienst nach Schulformen > Lehrerausbildung Zentrum für Lehrerbildung Seite 20

21 > Vorbereitungsdienst im Saarland Allgemein bildende Schulen Einstellungstermine 1. Februar und 1. August Bewerbungsschluss 1. Oktober bzw. 1. April Nachreichen möglich bis 1. Dezember bzw. 1. Juni LAB (Keine Nachreichfrist!!) Einstellungstermine 1. Februar und 1. August Bewerbungsfrist: lt. Ausschreibung auf dem saarländischen Bildungsserver in der Rubrik Stellenausschreibungen unter Zentrum für Lehrerbildung Seite 21

22 > Bewerbung erforderliche Unterlagen (vgl. jeweiliges Merkblatt) - Neu: Online-Antrag über Bewerbungsplattform Interamt - unterschriebener tabellarischer Lebenslauf - aktuelles Lichtbild - Geburtsurkunde / Heiratsurkunde/ Geburtsurkunde(n) der Kinder - Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (Abiturzeugnis) - Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der 1. Staatsprüfung - Erweitertes Führungszeugnis (Belegart O/OE) (Verwendungszweck s. Merkblatt) - Persönliche Erklärung (im Online-Antrag enthalten) - Nachweis über Wehrdienst/ Zivildienst/ FSJ/ FÖJ/ BFD/ Kindererziehungszeiten/ Pflegezeiten von nahen Angehörigen - Nachweis über evtl. Unterrichtstätigkeiten im Inland/Ausland nach 1. Staatsprüfung (inkl. Bewährungsfeststellungen) sowie Studienoder Tätigkeitsaufenthalte im Ausland - Kirchliche Unterrichtserlaubnis (bei kath./ev. Religion) Amtsärztliches Gesundheitszeugnis nicht mehr erforderlich! Zentrum für Lehrerbildung Seite 22

23 Seite Zentrum für Lehrerbildung 23

24 > Bewerbung Bonusregelung: - Erfolglose Bewerbung im SL: 0,25 Punkte - Anrechnungszeiten (Wehrdienst, FSJ, BFD/ Pflege-/ Erziehungszeiten): 0,25 je 6 Monate max. 1,0 Punkte für 24 Monate - Moderne Fremdsprache - Auslandsaufenthalt: 0,6 Punkte; bei 2 Fremdsprachen: 0,9 Punkte - Unterrichtstätigkeit nach 1. Staatsprüfung - im Inland : mindest. 1 Monat - 10 Wochenstunden: je vollen Monat 0,1 Punkte; höchstens 1,2 Punkte - im Ausland: mindest. 3 Monate - 12 Wochenstunden: je vollen Monat 0,05 Punkte; höchstens 0,5 Punkte (Sprache des Landes muss Unterrichtsfach im SL sein) Zentrum für Lehrerbildung Seite 24

25 > Bewerbung Auswahlverfahren / Quoten für: - Bedarfsfächer - Außergewöhnliche Härtefälle - Längste Wartezeit - Höchste Gesamtzulassungsnote (nur LS1) Kein Bonus für 3. Fach! (vgl. Folie 34) Zentrum für Lehrerbildung Seite 25

26 > 3. Fach / zusätzliches Fach - Ausbildung nur in 2 Fächern - 3. Fach kann als 2. Ausbildungsfach gewählt werden, wenn vollumfänglich studiert (d.h. mit beiden Schulpraktika; bei LS1+2 nicht abgestuft) - Aber: Fach der Wissenschaftlichen Arbeit muss Ausbildungsfach sein - mit erfolgreichem 2. Staatsexamen auch Lehrbefähigung für das 3. Fach (außer Evang./Kath. Religion!) Zentrum für Lehrerbildung Seite 26

27 > Ausbildungsplätze / Zuweisung (vorbehaltlich der Verabschiedung des aktuellen Entwurfs) MBK > Studienseminar > Fachleiter / EU Fach LS1+2 LS1/LAH Arbeitslehre Bild. Kunst Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde Französisch Geschichte Informatik 4 -- Italienisch 1 -- Fach LS1+2 LS1/LAH Latein 4 -- Mathematik Musik Philosophie/ Ethik Physik Ev. Religion Kath. Religion Sozialkunde Spanisch 8 -- Sport Zentrum für Lehrerbildung Seite 27

28 > Ausbildungsplätze / Zuweisung MBK > Studienseminar > Fachleiter / EU Fach LP/ LPS1 DP / Bild. Kunst 11/11 DP / Ev. Religion 7/7 DP / Kath. Religion 7/7 DP / Französisch 7/7 DP / Musik 11/11 DP / Sport 13/13 DP / Deutsch 30/30 DP / Mathematik 30/30 DP / weiteres Fach 4/4 Zentrum für Lehrerbildung Seite 28

29 > Studien-/Landesseminare > Lehrerausbildung Zentrum für Lehrerbildung Seite 29

30 > Ausbildungsrichtlinien 2. Phase Zentrum für Lehrerbildung Seite 30

31 > Studien-/Landesseminare > Lehrerausbildung Staatliches Studienseminar für die Primarstufe sowie für die sonderpädagogischen Fachrichtungen und Inklusion Standort: Püttlingen Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen Standort: Püttlingen Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Standort: Saarbrücken-Dudweiler Staatliches Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen Standort: Völklingen Zentrum für Lehrerbildung Seite 31

32 > Struktur des Vorbereitungsdienstes Dienstrechtliche Stellung: Beamtenverhältnis auf Widerruf Dienstaufsicht: MBK Vorgesetzte/r: Leiter/-in des Studienseminars Anrechnungszeiten (max. 6 Monate) für: Berufliche Tätigkeit in universitärer Forschung und Lehre (nach dem 1. StEx) Mind. 1-jährige Tätigkeit nach dem 1. StEx als Austauschassistent/-in an einer ausländischen Schule Theoretische Unterweisung (verteilt über 3 Semester): Allgemein bildende weiterführende Schulen: - Allgemeines Seminar 80 Stunden (i.d.r. durch Leitung des Studienseminars) - Seminarsitzungen im Fach 1 80 Stunden (durch Fachleiter/-in 1 an Schule A) - Seminarsitzungen im Fach 2 80 Stunden (durch Fachleiter/-in 2 an Schule A oder Schule B) LPS1: - Allgemeines Seminar 80 Stunden (i.d.r. durch Leitung des Studienseminars) - Seminarsitzungen in den Fächern der Primarstufe (durch Fachleiter/-in an Grundschulen) - Seminarsitzungen im Fach der Sek I 80 Stunden (durch Fachleiter/-in an Gemeinschaftsschulen) Zentrum für Lehrerbildung Seite 32

33 > Struktur Ausbildungsunterricht (i.d.r. 16 Unterrichtsstunden pro Woche): Hospitationen bei den Fachleiter/inne/n und anderen Referendar/inn/en Unterricht unter Aufsicht der Fachleiter/-in eigenverantwortlicher Unterricht (ca. 10 Stunden an Schule A, B oder C) über 12 Monate im 1. und 2. Semester je 2 Lehrproben pro Fach (LS1+2: je eine in der Sek II) Zweite Staatsprüfung im 3. Semester: Zulassungsnote (Vornoten der beiden Fachleiter/-innen, Schulleiterbericht, Bewährungsbericht des Leiters des Studienseminars) Prüfungslehrproben (eine pro Fach (LAG/LS1+2: eine davon in Sek II) mündliche Prüfung (pädagogisch-bildungswissenschaftlicher Teil, zwei fachdidaktischfachmethodische Teile, jeweils 30 Minuten) Gewichtung: 4 : 3 : 3 Zentrum für Lehrerbildung Seite 33

34 > Weiteres Zusatzqualifikation Bilingualer Unterricht im Referendariat oder in 3. Phase möglich Bonusfähig für Bewerbung in den Schuldienst (Bonus 1,5): - 3. Fach - Zusatzausbildung Bilingualer Unterricht - Aufbaustudiengang DaZ Regionale Mobilität Mobilität bzgl. Schulformen: LS1+2 > LAB z.b. moderne Fremdsprachen u. Deutsch Zentrum für Lehrerbildung Seite 34

35 Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit, mündliches Staatsexamen, Referendariat 02/06/2016 Dienstleistungen der Agentur für Arbeit Saarland für Hochschulabsolventen/-innen Referentinnen: Stefanie Zimmer Axelle Zucker

36 Ihre Meldung bei der Agentur für Arbeit Ende des Studiums, wie geht es weiter? Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ins Lehramt Bewerbung auf eine befristete Aushilfstätigkeit als Lehrkraft ( Vertretungsstelle ) Übergangszeit bis zum beruflichen Einstieg: Antragsstellung Arbeitslosengeld II beim Jobcenter: Zur Sicherung des Lebensunterhalts Abhängig von der Hilfebedürftigkeit unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, unter Einbezug aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Mit Anspruchsbeginn ALG II liegt die Zuständigkeit der weiteren Betreuung beim Jobcenter Auskünfte hierzu erteilen Ihnen die Kolleg/inn/en der Leistungsabteilung der Jobcenter! Arbeitsmarkt und Dienstleistungen der Agentur für Arbeit, , Bundesagentur für

37 Ihre Meldung bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosmeldung ohne Anspruch auf Arbeitslosgeld: Kein Anspruch auf Leistungen (Arbeitslosengeld I) Daran sollten Sie denken: Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes liegt dann in Ihrer Verantwortung Meldung der Zeit der Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit an die Deutsche Rentenversicherung als Anrechnungszeit Arbeitsmarkt und Dienstleistungen der Agentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit

38 Beratung und Vermittlung (informieren, beraten, unterstützen und vermitteln) Individuelle Beratung im persönlichen Gespräch Berufliche Orientierung Unterstützung bei der individuellen Berufswegplanung und bei Erarbeitung beruflichen Alternativen Profiling bspw. Erarbeitung eines persönlichen Stellengesuchs, Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen Stellensuche und auswertung bspw. Stellenanzeigen, Benutzung von Jobbörsen, Homepages von Unternehmen Optimierung und Vermarktung von individuellen Bewerbungsunterlagen bspw. digitale Bewerbungsunterlagen, Assessmentcenter, Vorstellungsgespräche Vorbereitung für Assessment-Center und Vorstellungsgespräche bspw. Soft Skills, Selbstvermarktung Arbeitsmarkt und Dienstleistungen der Agentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit

39 Beratung und Vermittlung (informieren, beraten, unterstützen und vermitteln) Anmeldung bei der Agentur für Arbeit Wenn Sie sich anmelden möchten oder wenn Sie konkrete, weiterführende Fragen in einem persönlichen Gespräch klären wollen, dann kontaktieren Sie die Agentur für Arbeit Saarland unter: 0800 / (kostenfrei) Arbeitsmarkt und Dienstleistungen der Agentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit

40 Beratung und Vermittlung (informieren, beraten, unterstützen und vermitteln) Unsere nächste Sprechstunde an der Universität des Saarlandes Campusberatung Gebäude A4.2 / Zimmer 17 Axelle Zucker Stefanie Zimmer :30 12:00 h 08:30 12:00 h 13:00 16:00 h 13:00 16:00 h Arbeitsmarkt und Dienstleistungen der Agentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit

41 > Verbände Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft > junge GEW Saarländischer Lehrerinnen- und Lehrerverband e.v. > AdJ Arbeitsgemeinschaft der Junglehrer/-innen Saarländischer Philologenverband > Junge Philologen im Deutschen Philologenverband Verband deutscher Realschullehrer Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen im Saarland e.v. Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen im Saarland e.v. Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e.v. Zentrum für Lehrerbildung Seite 41

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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