Stellenausschreibung

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1 Stellenausschreibung des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes Das Saarland stellt Lehramtsbewerber/innen für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Vorbereitungsdienst ein. Ferner können nach 7 Abs. 2 und 3 des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes (SLBiG) in Verbindung mit 3 Abs. 3 und 5 der Verordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) voraussichtlich auch Inhaber/innen eines akkreditierten Masterabschlusses in Verbindung mit dem Bachelorabschluss in derselben Fachrichtung oder eines universitären Diploms in den Fach-/Studienrichtungen Kraftfahrzeugtechnik (z. B. auch Maschinenbau oder Mechatronik mit Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik oder Automotive Production Engineering) Ernährungs- und Haushaltswissenschaft (z. B. auch Ökotrophologie, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelchemie) Versorgungstechnik (z. B. Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik) Erziehungswissenschaft (z. B. auch Sozialpädagogik, Psychologie) Elektrotechnik Gesundheits- und Pflegewissenschaften (z. B. Pharmazie, Public Health, Medizin) Körperpflege und Kosmetik Metalltechnik (z. B. auch Maschinenbau, Werkstofftechnik, Fertigungstechnik, Metallbautechnik bzw. Automatisierungstechnik) Mechatronik (Systems Engineering) Bautechnik Informatik und gegebenenfalls weiteren Fachrichtungen des technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereichs, sowie Wirtschaftspädagoginnen/Wirtschaftspädagogen Lehramtsbewerber/innen für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Se-

2 kundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) im Bedarfsfall mit zwei allgemein bildenden Fächern, die laut LPO II - BS im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen des Saarlandes ausgebildet werden können unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt des höheren Dienstes an beruflichen Schulen im Saarland aufgenommen werden. Schwerbehinderte werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bewerber/innen, die zusätzlich über einschlägige Berufserfahrung oder eine Berufsausbildung verfügen, können bevorzugt berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es wünschenswert, wenn Bewerber/innen über einen aktuellen Wissensstand in Ihrem Fachbereich verfügen. Im Rahmen der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit mangelnden Deutschkenntnissen ist das Ministerium für Bildung und Kultur an Bewerbern/innen mit den o. g. Qualifikationen und der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache besonders interessiert. Für Einstellungen zum Beginn eines Schuljahres sollten die Bewerbungen jeweils bis spätestens 20. April eines Jahres, für Einstellungen zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres bis spätestens 20. Oktober eines Jahres vorliegen. Bewerbungen, die bis zum 20. April eingegangen sind, gelten für den Einstellungstermin zum Beginn des kommenden Schuljahres sowie für Einstellungen, die während des 1. Halbjahres des kommenden Schuljahres vorgenommen werden. Bewerbungen, die bis zum 20. Oktober eingegangen sind, gelten für den Einstellungstermin zum Beginn des kommenden Schulhalbjahres sowie für Einstellungen, die während des 2. Schulhalbjahres dieses Schuljahres vorgenommen werden. Für jeden späteren festen Einstellungstermin ist jeweils eine erneute Bewerbung erforderlich. Bewerbungen, die nicht fristgemäß vollständig vorliegen, können für den jeweiligen Termin in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Ausgenommen von dieser Fristsetzung sind Bewerbungen in Fächern/Fächerkombinationen, in denen weniger Bewerbungen vorliegen als Einstellungen vorgenommen werden können (Mangelfächer). Bewerbungen sind online über das Bewerbungsportal Interamt möglich ( Bitte registrieren Sie sich auf Interamt und bewerben Sie sich unter der Stellenangebots-ID mit den im Bewerbungsformular geforderten Angaben. Außerdem laden Sie bitte folgende Unterlagen (falls bereits vorhanden) als Datei hoch: Lebenslauf Lichtbild Hochschulzugangsberechtigung Zeugnis: über die Erste Staatsprüfung bzw. der Diplomprüfung (Universität), oder des akkreditierten Masterabschlusses in Verbindung mit dem Bachelor in derselben Fachrichtung, oder 2

3 über eine gleichwertige Hochschulabschlussprüfung Nachweis über Studienleistungen (Transcripts of Records) Zeugnisse, Arbeitsverträge und Bescheinigungen über betriebspraktische Tätigkeiten bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung gegebenenfalls ein Nachweis der Schwerbehinderung gegebenenfalls der Nachweis der kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Von Bewerbungen über den Postweg oder per bitten wir abzusehen. Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an das Referat D 3 unter der Telefonnummer Noch nicht vorhandene Unterlagen können später in Interamt nachgereicht werden, ggf. auch per unter der Mailadresse: k.jakubik@bildung.saarland.de. Die Nachreichfrist für Bewerbungen zum 1. Februar ist bis zum 30. November, für Bewerbungen zum 1. August bis zum 31. Mai. Bewerbungen, die nach Ablauf der Nachreichfrist nicht vollständig vorliegen, können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Bei fristgerechter Bewerbung kann in Ausnahmefällen das Nachreichen von Dokumenten zur Erfüllung der Vollständigkeit gewährt werden. Für Bewerberinnen und Bewerber, die über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen verfügen, erfolgt das Auswahlverfahren nach dem Gesetz über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland (GZVL) in der Fassung vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 1054) und der Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland vom 20. April 2000 (Amtsbl. S. 835). Die dafür zusätzlich notwendigen Nachweise sind diesen Bewerbungen beizufügen. Beglaubigte Kopien bzw. Originale der als Datei eingereichten Unterlagen werden im weiteren Bewerbungsprozess (ggf. zum Vorstellungsgespräch) von uns eingefordert. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß 30 a des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei einer Behörde ist erst nach schriftlicher Aufforderung durch das Ministerium für Bildung und Kultur zu beantragen. 3

4 Merkblatt Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland In den Vorbereitungsdienst kann aufgenommen werden: Lehramtsbewerber/innen mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen. Inhaber/innen eines akkreditierten Masterabschlusses in Verbindung mit dem Bachelorabschluss in derselben Fachrichtung oder eines universitären Diploms in den in der Stellenausschreibung beschriebenen Fach-/Studienrichtungen, sowie Wirtschaftspädagoginnen/-pädagogen. Während der Zeit des Vorbereitungsdienstes erfolgt hier eine Nachqualifizierung in einem zweiten allgemeinbildenden Fach. Lehramtsbewerber/innen mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) im Bedarfsfall mit zwei allgemein bildenden Fächern, die laut LPO II-BS im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen des Saarlandes ausgebildet werden können. Darüber hinaus müssen die allgemeinen Voraussetzungen gemäß 7 BeamtStG für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfüllt sein. Wenn die Voraussetzungen des 7 (1) Nr. 1 BeamtStG nicht erfüllt sind, können die Bewerberinnen und Bewerber in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis angestellt werden. Einreichen von Unterlagen bei einer Bewerbung/einem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Bewerbungen sollen über das Online-Bewerbungsportal Interamt ( eingereicht werden. Von Bewerbungen über den Postweg oder per wird gebeten abzusehen. Außerdem sind folgende Unterlagen (falls bereits vorhanden) als Datei hochzuladen: o Lebenslauf o Lichtbild o Hochschulzugangsberechtigung o Zeugnis über die Erste Staatsprüfung bzw. der Diplomprüfung (Universität) oder des akkreditierten Masterabschlusses in Verbindung mit dem Bachelorabschluss in derselben Fachrichtung oder eine gleichwertige Hochschulabschlussprüfung o gegebenenfalls Nachweis über Studienleistungen (Transcript of Records) 1

5 o Zeugnisse, Arbeitsverträge und Bescheinigungen über betriebspraktische Tätigkeiten bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung o gegebenenfalls ein Nachweis der Schwerbehinderung o gegebenenfalls der Nachweis der kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Beglaubigte Kopien bzw. Originale der als Datei eingereichten Unterlagen werden mit Einladungen zum Vorstellungsgespräch vom Ministerium für Bildung und Kultur eingefordert. Eine Frist zum Nachreichen von Bewerbungsunterlagen ist in der Stellenausschreibung zu finden. Für jeden Einstellungstermin muss ein gesonderter Antrag auf Zulassung bzw. eine Bewerbung eingereicht werden (Wartelisten o. ä. werden nicht geführt). Mit dem Formular Bescheinigung zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses können Sie bei einer Behörde ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß 30 a des Bundeszentralregistergesetzes beantragen. Dieses Formular wird Ihnen elektronisch mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch übermittelt. Für Bewerberinnen und Bewerber, die über die Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen verfügen, erfolgt das Auswahlverfahren nach dem Gesetz über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland (GZVL) in der Fassung vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 1054) und der Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland vom 20. April 2000 (Amtsbl. S. 835). Die dafür zusätzlich notwendigen Nachweise sind diesen Anträgen auf Zulassung beizufügen. Fristen/Dauer/Ernennungen/Besoldung: Die Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst müssen innerhalb der in der Ausschreibung vorgegebenen Bewerbungsfrist eingegangen sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. Februar und 1. August jeden Jahres und dauert 18 Monate. Bewerberinnen bzw. Bewerber werden i. d. R. mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum/zur Studienreferendar/-in ernannt. Sie sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Es wird jedoch empfohlen, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Bei Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird dem/der Anwärter/-in auf Antrag Beihilfe gewährt. Er/Sie erhält während der Dauer des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge nach den Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes. Staatliches Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland: Mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird der/die Studienreferendar/-in vom Ministerium für Bildung und Kultur dem Staatlichen Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen in Völklingen zur Ausbildung zugewiesen. Zur Ausbildung in der Didaktik und Methodik seiner/ihrer Unterrichtsfächer wird er/sie Fachleitern/Fachleiterinnen des Landesseminars zugeteilt. 2

6 Die verbindliche Zuweisung an die Ausbildungsschulen erfolgt durch den Leiter bzw. die Leiterin des Landesseminars nach Dienstaufnahme. In der Ausbildungsschule wird den Studienreferendaren/Studienreferendarinnen pro Fach ein Fachbetreuer bzw. eine Fachbetreuerin zugeteilt. In der Woche vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst findet die Einführungsveranstaltung im Landesseminar statt. Dazu werden die Bewerber/innen vom Landesseminar informiert. Seminartage sind in der Regel montags und freitags, an allen anderen Werktagen sind die Studienreferendare/Studienreferendarinnen der jeweiligen Ausbildungsschule zugewiesen. Beamte/Beamtinnen auf Widerruf können entlassen werden, wenn erhebliche Zweifel an ihrer Eignung und Befähigung bestehen, sie zu erheblichen Beanstandungen Anlass geben oder in der Ausbildung nicht hinreichend voranschreiten. Das Beamtenverhältnis des/der Studienreferendars/-in, der bzw. die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen besteht, endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch das Prüfungsamt, in der Regel mit Ablauf des 18. Ausbildungsmonats. Das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung begründet kein Anrecht auf eine Einstellung in den Schuldienst. Kontaktdaten: Adresse: Staatliches Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland Am Bachberg Völklingen Telefonnummer: 06898/ Landesseminar-bs.vk@t-online.de Web: 3

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