Inhalt und Struktur des Projektes. Moderation: Rainer Schmidt

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1 Herzlich willkommen zur Abschlussveranstaltung Nur mit uns! Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen stärken! Mation: Rainer Schmidt Erkenntnisse, Empfehlungen und Perspektiven 1 2 Geesken Wörmann Vorsitzende der LAG Selbsthilfe NRW Rainer Schmeltzer Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen Partizipationsmöglichkeiten, die den Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention standhalten? Vorstellung der wissenschaftlichen Ergebnisse Prof. Dr. Albrecht Rohrmann / Marcus Windisch 3 4 Ziel des Projektes Inhalt und Struktur des Projektes Voraussetzungen für die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen unseres Landes verbessern und auf eine Grundlage stellen, die den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention standhält. Ziel der Untersuchung Überprüfung der bestehenden Möglichkeiten zur rechtzeitigen politischen Teilhabe in den Kommunen gemeinsam mit den Organisationen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen und dem [der] Landesbehindertenbeauftragten. Aus dem Landesaktionsplan 5 Recherchen und Satzungsanalyse Telefonische Befragung zu kommunalen Vertretungsstrukturen Fokusgruppen in sechs Kommunen Untersuchung zur Partizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten Zukunftsworkshops in drei Kommunen Befragung von aktiven Interessenvertreter/innen Vergleichende Recherche auf europäischer und auf Bundesebene Dokumentation der Ergebnisse in einem Abschlussbericht Abschlussbericht_final_ _barrierefrei.pdf 6 1

2 3 Grundbedingungen gelingender Partizipation Zusammenfassung der wichtigsten Untersuchungsergebnisse inklusive Kultur partizipative Struktur 7 8 Gesetzliche Grundlagen Partizipative Struktur Behindertengleichstellungsgesetz NRW Gemeindeordnung NRW 9 10 Satzungen nach 13 BGG NRW Nur etwa 20% der Kommunen haben eine Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen nach 13 BGG NRW. Kreisfreie Städte Kreise Kreisangehörige Städte Kreisangehörige Gemeinden 48 % 28 % 23 % 6 % Satzungen der Beiräte Dynamische Entwicklung auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes und der UN- BRK Vage Formulierung des Auftrages und der Aufgaben Sehr unterschiedliche Mitwirkungsrechte Zusammensetzung entspricht teilweise nicht dem Anspruch der Selbstvertretung Ressourcen häufig gering Keine vergleichbare Struktur der Interessensvertretung

3 Formen von Interessenvertretungen 53 % der Kommunen haben keine Form der politischen Interessenvertretung (Beiträte, beauftragte Einzelpersonen, Zusammenschlüsse der Selbsthilfe) Interessenvertretung Kreisfreie Städte Kreise Kreisangehörige Städte Kreisangehörige Gemeinden 100% 77 % 52 % 20 % Beiräte 65% 10% 19 % 5 % Beauftragte Einzelpersonen 96% 65% 35% 18 % 13 Konstellationen von Interessenvertretungen Herausforderungen: Rollenkonflikte Konkurrenzkämpfe gescheiterte Kooperationen 14 Konstituierung von Interessenvertretungen Zusammensetzung von Interessenvertretungen 100% 90% 90% 80% 74% 27% 9% 13% 2% 49% Ernennung Wahl Mischform offenes Verfahren keine Angabe 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 58% 56% 42% 35% 14% 15 vertretene Beeinträchtigungsarten 16 Partizipationsrechte Ressourcen und Unterstützung der Vertretungsarbeit Ziel??? Anhörung Information Instumentalisierung/ Alibibeteiligung Eigener Entscheidungsbereich Mitbestimmung an der Entscheidungsfindung Einladung zur Beratung Beteiligung in einem inklusiven Umfeld Realität (jedoch nicht flächendeckend!) 17 83% erhalten kommunale Unterstützungsleistungen Unterstützung variiert stark in Art und Umfang Finanzierung des Assistenzbedarfes ist keine Selbstverständlichkeit 18 3

4 Inklusive Kultur 19 Politische Akzeptanz und öffentliche Wahrnehmung der Vertretungsarbeit Herausforderungen: unzureichender Informationsaustausch (Unwissenheit und Ignoranz) mangelnde Sensibilität und fehlendes Verständnis füreinander persönliche Antipathien Machtkonkurrenzen komplizierte barrierehaltige Netzwerkstrukturen und Kommunikationstraditionen ritualisierte Alibipartizipation Bevormundung statt Selbstbestimmung 20 Politische Aktivität Nachwuchsprobleme Herausforderungen: Mangelnde Anerkennung der Vertretungsarbeit Schwache Ehrenamtsstrukturen und fehlende Unterstützung Persönliche Frustration Geringe Öffentlichkeitsarbeit Zugangs- und Kommunikationsbarrieren Angst vor Politik Mangel an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Vorurteile gegenüber bestimmten Personengruppen Selbstverständnis der Interessenvertretungen Eins Für Alle - Alle Für Eins Gelingende Partizipation Und das ist dann der Punkt, dass man da nachhaken muss und nicht klein beigibt. Das ist wichtig. Wenn man aufgibt, dann brauche Politisch aktiv Politisch reaktiv ich gar nicht weiter zu machen. Also, wer nicht kämpft, kommt nicht weiter. Das ist klar. Also, wichtig ist es, dass das Leute sind, die Mut haben zu reden. Die keine Angst haben, auch die Meinung zu sagen und auf den Tisch zu hauen. 23 inklusive Kultur partizipative Struktur 24 4

5 Aufbau Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen chronischen Erkrankungen in den Kommunen! Empfehlungen für die Weiterentwicklung Annette Schlatholt / Daniela Eschkotte Vorbemerkung Hilfen zur Selbsteinschätzung Partizipationsleiter Vertretungsmodelle 14 Elemente einer wirksamen Interessenvertretung Arbeitshilfe zur Erstellung einer kommunalen Satzung und einer Gremiensatzung 25 Abschlussbemerkung 26 I. Eine wirksame Interessenvertretung richtet ihre inhaltlichen Ziele an den inklusiven Grundsätzen der UN- Behindertenrechtskonvention aus! II. Eine wirksame Interessenvertretung stärkt die Selbsthilfe und bezieht sie von Beginn an in die politischen Handlungs- und Entscheidungsprozesse mit ein! III. Eine wirksame Interessenvertretung entwickelt einen spezifischen lokalen Charakter, der die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt! IV. Eine wirksame Interessenvertretung ist als wichtiges demokratisches Instrument in den kommunalen Hauptsatzungen verankert!

6 V. Eine wirksame Interessenvertretung gibt sich eine klare strukturgebende Gremiensatzung! VI. Eine wirksame Interessenvertretung arbeitet politisch, repräsentativ, eigenaktiv, selbstbewusst und gegebenenfalls konfrontationsbereit! VII. Eine wirksame Interessenvertretung gewährleistet niedrigschwellige Einstiege und eine barrierefreie Mitarbeit! VIII. Eine wirksame Interessenvertretung arbeitet eng und konstruktiv mit der kommunalen Politik, Verwaltung und anderen Akteuren zusammen! IV. Eine wirksame Interessenvertretung baut belastbare Netzwerke auf, die eine Bündelung und Stärkung der Interessen ermöglichen und unnötige Parallelstrukturen vermeiden! X. Eine wirksame Interessenvertretung ist in eine gesellschaftliche Kultur der Anerkennung und Wertschätzung eingebettet!

7 XI. Eine wirksame Interessenvertretung ist anderen kommunalen Gremien gleichgestellt! XII. Eine wirksame Interessenvertretung besitzt ausreichende Unterstützungs-, Anerkennungs- und Entlastungsmöglichkeiten für die ehrenamtliche Vertretungsarbeit! XIII. Eine wirksame Interessenvertretung setzt Öffentlichkeitsarbeit aktiv und umfangreich ein, um Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zu betreiben, aber auch um politische Entscheidungen zu kommentieren bzw. zu beeinflussen! XIV. Eine wirksame Interessenvertretung setzt sich für eine inklusive Politik ein, in der alle selbstverständlich und gleichberechtigt in den allgemeinen demokratischen Strukturen mitwirken können! Aus den Empfehlungen entwickelte Vertretungsformen Die Empfehlungen beschreiben Sachverhalte und Eckpunkte, die für eine partizipative Kommunalpolitik im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Voraussetzung sind. Die Vertretungsformen, die hier vorgestellt werden, zeigen Wege auf, wie die Empfehlungen vor Ort, auf kommunaler Ebene praktisch umgesetzt werden können, im Sinne bürgerschaftlichen Engagements. Drei Varianten inklusiver kommunalpolitischer Vertretungsformen Diese sollen die Empfehlungen zur politischen Partizipation mit Leben füllen dem partizipativen Gedanken der UN-BRK Rechnung tragen eine an der Basis orientierte Eigenvertretung der Selbsthilfe ermöglichen als Ergänzung zu demokratisch gewählten Strukturen verstanden werden zur bedarfsgerechten Kommunalpolitik für von Benachteiligung betroffene Gruppen beitragen 7

8 Drei Varianten inklusiver kommunalpolitischer Vertretungsformen Ferner sollen die Vorschläge helfen, für die Vergangenheit Verpasstes, integrativ nachzuholen helfen, Vorhaben für die Zukunft inklusiv anzugehen auf der Grundlage der derzeitigen Gemeindeordnung bereits umsetzbar sein auf Vorhandenem aufbauen Individualitäten der Kommunen berücksichtigen helfen, eine Kommune zukunftsorientiert und inklusiv für alle zu gestalten sich letztlich erübrigen. 1 Je 1-2 Vertreter/innen für alle Ausschüsse in Rat, Kreistag, Bezirks Landschaftsversammlung Vertretungsformen Selbsthilfe- Zusammenschluss aller Selbsthilfegruppen, Vereine, Verbände, Arbeitsgemeinschaften von Menschen mit Behinderungen und / chronischen Erkrankungen und betroffenen Einzelpersonen und ihrer Angehörigen innerhalb z.b. einer Stadt eines Kreises wählt und schlägt vor 2 Inklusionsrat (themen- und ämterübergreifend) Vertreter/innen für einen Inklusionsrat. Es sollen möglichst viele Behinderungsformen vertreten sein, ergänzt durch andere Gruppen. Verwaltung, Politik und z.b. die beauftragte Einzelperson nehmen beratend teil. 3 Vertreter/innen für unter Beteiligung von Politik und Verwaltung 44 Der Selbsthilfe-Zusammenschluss als Ausgangspunkt Der Selbsthilfe-Zusammenschluss ist Basis und Sprachrohr der Selbsthilfe- Landschaft der jeweiligen kommunalen Ebene Keimzelle der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung vor Ort Ausgangspunkt für die weitere politische Gremienarbeit und Entsender in andere politische Gremien Der Selbsthilfe-Zusammenschluss als Ausgangspunkt Der Selbsthilfe-Zusammenschluss -benennt seine Vertreter/innen und Stellvertreter/innen zu den jeweiligen politischen Gremien -ermittelt die Vertreter/innen zu den Gremien durch Wahlen des Plenums -ist im thematischen Austausch mit den von ihm zu den politischen Gremien gewählten Vertreter/innen -wacht über die nachhaltige Bearbeitung der Themen Der Selbsthilfe-Zusammenschluss als Ausgangspunkt Heißt aktive Förderung im Sinne des Artikels 29 Absatz b) der UN-BRK. Vertretungsformen Selbsthilfe- Zusammenschluss aller Selbsthilfegruppen, Vereine, Verbände, Arbeitsgemeinschaften von Menschen mit Behinderungen und / chronischen Erkrankungen und betroffenen Einzelpersonen und ihrer Angehörigen innerhalb z.b. einer Stadt eines Kreises wählt und schlägt vor Diese aktive Förderung setzt aus Sicht der Selbsthilfe - die ideelle Anerkennung - die finanzielle Anerkennung - sowie den Ausgleich behinderungs- krankheitsbedingter Nachteile voraus. 1 Je 1-2 Vertreter/innen für alle Ausschüsse in Rat, Kreistag, Bezirks Landschaftsversammlung 2 Inklusionsrat (themen- und ämterübergreifend) Vertreter/innen für einen Inklusionsrat. Es sollen möglichst viele Behinderungsformen vertreten sein, ergänzt durch andere Gruppen. Verwaltung, Politik und z.b. die beauftragte Einzelperson nehmen beratend teil. 3 Vertreter/innen für unter Beteiligung von Politik und Verwaltung 48 8

9 Vorschlag 1: Beteiligung der Selbsthilfe an den kommunalen Ausschüssen Der Selbsthilfe-Zusammenschluss wählt 1-2 Vertreter/innen als sachkundige Bürger/innen für die kommunal vorhandenen Ausschüsse. Vertretungsformen Selbsthilfe- Zusammenschluss aller Selbsthilfegruppen, Vereine, Verbände, Arbeitsgemeinschaften von Menschen mit Behinderungen und / chronischen Erkrankungen und betroffenen Einzelpersonen und ihrer Angehörigen innerhalb z.b. einer Stadt eines Kreises wählt und schlägt vor Sie haben dort Rede- und Antragsrecht und eine beratende Stimme. Sie berichten dem Selbsthilfe- Zusammenschluss und stehen mit diesem im inhaltlichen Austausch. 1 Je 1-2 Vertreter/innen für alle Ausschüsse in Rat, Kreistag, Bezirks Landschaftsversammlung 2 Inklusionsrat (themen- und ämterübergreifend) Vertreter/innen für einen Inklusionsrat. Es sollen möglichst viele Behinderungsformen vertreten sein, ergänzt durch andere Gruppen. Verwaltung, Politik und z.b. die beauftragte Einzelperson nehmen beratend teil. 3 Vertreter/innen für unter Beteiligung von Politik und Verwaltung 50 Vorschlag 2: Installierung eines Inklusionsrats Zusammensetzung In diesem sollen möglichst alle von Benachteiligung betroffene Gruppen beteiligt sein. Es sollen Betroffene möglichst vieler Behinderungsformen bzw. unterschiedlicher Krankheiten vertreten sein; sie werden vom Selbsthilfe-Zusammenschluss gewählt. Verwaltung, Politik und beauftragte Einzelpersonen nehmen beratend teil. Vorschlag 2: Installierung eines Inklusionsrats Aufgaben Er bearbeitet die Themen der UN-BRK zur Umsetzung auf kommunaler Ebene. Er wird rechtzeitig über die Vorhaben der Kommune informiert. Allein er kann beurteilen, ob und inwieweit die Belange von Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung von Vorhaben der Kommune betroffen sind. Er gewährleistet die inklusive Gestaltung aller Bereiche des täglichen (Zusammen-) Lebens. Vorschlag 2: Installierung eines Inklusionsrats Arbeitsweise Er arbeitet themen- und ämter- übergreifend. Entsenden zweier Vertreter/innen in die kommunalen Ausschüsse Sie haben dort Rede- und Antragsrecht sowie eine beratende Stimme. Die Ausschussmitglieder stehen mit ihm thematisch im Austausch. Geeignet als Nachfolgemodell von Behindertenbeiräten 1 Je 1-2 Vertreter/innen für alle Ausschüsse in Rat, Kreistag, Bezirks Landschaftsversammlung Vertretungsformen Selbsthilfe- Zusammenschluss aller Selbsthilfegruppen, Vereine, Verbände, Arbeitsgemeinschaften von Menschen mit Behinderungen und / chronischen Erkrankungen und betroffenen Einzelpersonen und ihrer Angehörigen innerhalb z.b. einer Stadt eines Kreises wählt und schlägt vor 2 Inklusionsrat (themen- und ämterübergreifend) Vertreter/innen für einen Inklusionsrat. Es sollen möglichst viele Behinderungsformen vertreten sein, ergänzt durch andere Gruppen. Verwaltung, Politik und z.b. die beauftragte Einzelperson nehmen beratend teil. 3 Vertreter/innen für unter Beteiligung von Politik und Verwaltung 54 9

10 Vorschlag 3: Installierung eines es Gut geeignet für kleinere Kommunen und Kommunen mit einer geringen Zahl von Selbsthilfe-Vertreter/innen. Der wird auf der Grundlage der Gemeindeordnung gebildet und hat das Hauptthema Inklusion in allen kommunal gestalteten Lebensbereichen. Er ist zuständig für die Erstberatung von Verwaltungsvorlagen und arbeitet dem Rat Kreistag zu. Für die drei beschriebenen Vorschläge gilt: Sie sind ganz teilweise, einzeln in Kombination realisierbar. Sie sind vor Ort inklusiv zu diskutieren. Rat bzw. Kreistag beschließen den für die jeweilige kommunale Satzung erarbeiteten Vorschlag. Rat bzw. Kreistag beschließen insgesamt die Neubildung aller Vertretungsgremien. Alle Gremien vereinbaren in Abstimmung mit den Fraktionen, dem Rat bzw. Kreistag eine Geschäftsordnung. Ausblick Die vorgestellten Vorschläge zu besonderen Vertretungsformen der Menschen mit Behinderungen haben so lange eine Berechtigung, wie die von nicht behinderten Menschen geschaffenen Strukturen im Bestand noch nicht integrativ nachgebessert worden sind und inklusives Planen für die Zukunft noch keine Selbstverständlichkeit geworden ist. Sie sind gefragt! Parcour der Partizipation 58 Großer Saal Element I und VI (Bezug auf UN-BRK und eigenaktive Arbeit): Eva Konieczny Elemente II und III (Selbsthilfe einbeziehen, lokaler Weg): Albrecht Rohrmann Elemente IV und V (Satzungen): Annette Schlatholt Vorraum Element VII ( niedrigschwellige Mitarbeit): Brigitte Piepenbreier Obergeschoss (Flur und Räume) Parcour der Partizipation Schlaglichter aus den Diskussionen Elemente VIII und IX (Zusammenarbeit und Netzwerkbildung): Horst Prox Element X (Einbettung in Kultur der Anerkennung): Miriam Düber Elemente XI und XII (Gleichstellung und Ressourcen) Marcus Windisch Elemente XIII und XIV (Öffentlichkeitsarbeit und inklusive Politik) Daniela Eschkotte Modelle und Partizipationsstufenleiter: Geesken Wörmann

11 I. Eine wirksame Interessenvertretung richtet ihre inhaltlichen Ziele an den inklusiven Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention aus! Es wird ein langer Prozess sein, bis das Gedankengut der Konvention verbreitet und selbstverständlich ist. II. Eine wirksame Interessenvertretung stärkt die Selbsthilfe und bezieht sie von Beginn an in die politischen Handlungs- und Entscheidungsprozesse mit ein! III. Eine wirksame Interessenvertretung entwickelt einen spezifischen lokalen Charakter, der die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt! Zweifel I: Das klappt nur, wenn es dafür eine Vorgabe in der Gemeindeordnung gibt. 61 Zweifel II: Einbeziehung bedeutet immer auch Mitverantwortung. Will die Selbsthilfe so politisch werden? 62 IV. Eine wirksame Interessenvertretung ist als wichtiges demokratisches Instrument in den kommunalen Hauptsatzungen verankert! V. Eine wirksame Interessenvertretung gibt sich eine klare strukturgebende Gremiensatzung! Partizipation muss als elementares Bürgerrecht ein Verankerung finden in der Gemeindeordnung und Hauptsatzung. Es müssen auch Sanktionen vorgesehen werden! VI. Eine wirksame Interessenvertretung arbeitet politisch, repräsentativ, eigenaktiv, selbstbewusst und gegebenenfalls konfrontationsbereit! Um die Eigenaktivität zu gewährleisten müssen die Rahmenbedingungen stimmen! Konfrontationsbereitschaft muss man auch lernen! Ohne Gremiensatzung geht es nicht! VII. Eine wirksame Interessenvertretung gewährleistet niedrigschwellige Einstiege und eine barrierefreie Mitarbeit! Dabei muss vor allem auch an Menschen mit Lernschwierigkeiten gedacht werden. Menschen müssen befähigt werden, ihre Interessen zu vertreten. Für Selbstvertretung ist eine parteiübergreifende, gesellschaftliche Akzeptanz notwendig. VIII. Eine wirksame Interessenvertretung arbeitet eng und konstruktiv mit der kommunalen Politik, Verwaltung und anderen Akteuren zusammen! IX. Eine wirksame Interessenvertretung baut belastbare Netzwerke auf! Das Ganze muss politisch gewollt sein. Wer schult die Verwaltung und die Politik?

12 X. Eine wirksame Interessenvertretung ist in eine gesellschaftliche Kultur der Anerkennung und Wertschätzung eingebettet! Eine Kultur der Wertschätzung entsteht durch sensibilisierende Begegnungen und wechselseitige Lernprozesse. Grundlage dafür ist die Berücksichtigung von allen Assistenzbedarfen und gleicher Rechte XI. Eine wirksame Interessenvertretung ist anderen kommunalen Gremien gleichgestellt! Gewährung von Ressourcen und Assistenz ist kein Gnadenakt! XII. Eine wirksame Interessenvertretung besitzt ausreichende Unterstützungs-, Anerkennungsund Entlastungsmöglichkeiten für die ehrenamtliche Vertretungsarbeit! Ehrenamtliche Vertretungsarbeit stößt schnell an ihre Grenzen und braucht hauptamtliche Unterstützung!? XIII. Eine wirksame Interessenvertretung setzt Öffentlichkeitsarbeit aktiv und umfangreich ein! Öffentlichkeitsarbeit braucht professionelle Unterstützung, Medienpartner (die auch berichten wollen). Leichte Sprache! Medienwirksame Veranstaltung auch selbst initiieren. XIV. Eine wirksame Interessenvertretung setzt sich für eine inklusive Politik ein! Wird noch nicht gelebt. Selbstreflexion der Politiker und Verwaltung ist notwendig. Kommunale Aktionspläne können helfen, den Übergang zu gestalten Mögliche Vertretungsformen und Stufenleiter der Partizipation! Konzepte der Stufenleiter und der Vertretungsformen: super! Pfeile nicht nur von oben nach unten, sondern auch umgekehrt. Die Umsetzung wir lange dauern. Wir brauchen Gesetze und Sanktionen. Geben Sie uns weitere Rückmeldungen zu den Elementen einer wirksamen Interessenvertretung an die LAG SELBSTHILFE per Post, per Telefon per Mail bis zum 21. März

13 Elisabeth Veldhues, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung Josef Neumann, Sprecher der SPD Landtagsfraktion NRW für Inklusion Manuela Grochowiak-Schmieding, Sprecherin für Sozialpolitik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Mehr Partizipation wagen! Claudia Middendorf, CDU-Landtagsfraktion NRW Ernst-Ulrich Alda, FDP-Landtagsfraktion NRW Stefan Fricke, Piratenfraktion im Landtag NRW Podiumsdiskussion Dr. Marco Kuhn, Erster Beigeordneter des Landkreistages NRW/ AG der kommunalen Spitzenverbände Geesken Wörmann, Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE NRW 73 Rainer Schmidt, Mator 74 Eins Für Alle - Alle Für Eins Gelingende Partizipation Partizipationsrechte Ziel??? Beteiligung in einem inklusiven Umfeld Eigener Entscheidungsbereich inklusive Kultur Mitbestimmung an der Entscheidungsfindung Einladung zur Beratung partizipative Struktur 75 Anhörung Information Instumentalisierung/ Alibibeteiligung Realität (jedoch nicht flächendeckend!) 76 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.v. Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Neubrückenstraße Münster Telefon: Telefax: info@lag-selbsthilfe-nrw.de Adolf-Reichwein-Str Siegen Telefon / Telefax: sekretariat@zpe.uni-siegen.de 77 13

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