Konzept Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien - Familienplatzierungsorganisation FPO

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1 Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Konzept Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien - Familienplatzierungsorganisation FPO Das Konzept Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien - FPO erklärt im 1. Kapitel die Indikation, welche zu einer Platzierung führt sowie die verschiedenen Platzierungsmöglichkeiten, anschliessend beschreibt das 2. Kapitel die Kriterien für die Auswahl von Kontakt- und Pflegefamilien. Das 3. Kapitel widmet sich den vertraglichen Rahmenbedingungen, bevor im 4. Kapitel zu den diversen Platzierungsformen Abläufe und Zuständigkeiten aufgezeigt werden. Abschliessend befasst sich das 5. Kapitel mit der Überprüfung der Qualitätsstandards. Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt ist zuständig für die Platzierung von Kindern/Jugendlichen von Institutionen und von anderen Einweisenden und waltet in dieser Tätigkeit als Familienplatzierungsorganisation FPO. Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt ist zuständig für alle Themen rund um Platzierungen in Kontakt- und Pflegefamilien und sieht sich als Koordinatorin, in der Funktion als Begleitung bei Platzierungen und als fachliche Austausch- und Coachingstelle. 1. Ausgangslage Ist die Situation in der Ursprungsfamilie angespannt und/oder die Ressourcen für die Betreuung des Kindes/Jugendlichen sind vorübergehend ungenügend, kann eine vorübergehende oder längerfristige Platzierung in einer Kontakt- oder Pflegefamilie für alle Beteiligten eine Entlastung bringen. Wenn Kinder/Jugendliche in einer Institution platziert sind, können Krisen oder generelle Veränderungen der Lebenssituation der Eltern dazu führen, dass die Betreuung an Wochenenden, in den Schulferien oder auch während der Woche durch sie nicht mehr sichergestellt und eine Entlastungsplatzierung oder ein Time Out angezeigt ist. 1.1 Platzierungsformen Für die Beantwortung der Frage der Platzierungsform gehen wir von der Situation des Kindes/Jugendlichen und seines Umfeldes aus. Wir unterscheiden zwischen der Zusammenarbeit mit Kontaktfamilien sowie der Zusammenarbeit mit Pflegefamilien. Folgende Platzierungsformen gehören zu unserem Angebot: Entlastungsplatzierung Institutionen und andere Einweisende arbeiten mit der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien zusammen, wenn Kinder/Jugendliche vorübergehend eine Entlastungsmöglichkeit in einer Kontaktfamilie brauchen. Time Out Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien organisiert für Kinder/Jugendliche aus Institutionen und von anderen Einweisenden Time Outs in Kontaktfamilien. Die Kinder/Jugendlichen verbringen eine zeitlich befristete und zielgerichtete Auszeit in einem anderen Lebensumfeld und kehren in ihr angestammtes Umfeld zurück. Dauerplatzierung Eine Dauerplatzierung ist ein langfristiger Aufenthalt eines Kindes/Jugendlichen in einer Pflegefamilie der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt. Dieser Aufenthalt kann im Anschluss an eine Entlastungsplatzierung erfolgen. Seite 1 von 6

2 1.2 Zielgruppe Aufnahmekriterien Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene im Alter von 6 bis 22 Jahren (nach Absprache) Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene, die kurz-, mittel- bis langfristig nicht in ihrem angestammten Lebensumfeld bleiben können Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene, die freiwillig eintreten oder eine zivil- oder strafrechtliche Massnahme umgesetzt wird Ausschlusskriterien Kinder/Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Kinder/Jugendliche mit einer akuten Suchtmittelabhängigkeit Kinder/Jugendliche welche eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung aufweisen 1.3 Vorgehensweise bei der Klärung des guten Platzes Angaben (unter Berücksichtigung des Datenschutzes), zur Persönlichkeit des Kindes/Jugendlichen, der Lebensgeschichte, der Entwicklung und Besonderheiten dazu, zur Herkunftsfamilie, zur Kultur, Sprache und der bisherigen Umgebung sowie Informationen zum Freizeitverhalten, den Interessen sowie zum Gesundheitszustand, sind von Bedeutung und dienen der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien in der Suche nach einer passenden Kontakt- oder Pflegefamilie. Die Kinder/Jugendlichen werden in diesem Prozess eng begleitet und altersentsprechend nach ihren Bedürfnissen und Vorstellungen befragt. Für das Finden einer Kontakt- oder Pflegefamilie halten wir das 4-Augen-Prinzip (z.b. Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien/externe Institution oder Mandatsführung/Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien) ein und die Passung (matching) zwischen der Kontakt- oder Pflegefamilie und dem Kind/Jugendlichen erachten wir als zentral. 2. Kontaktfamilien/Pflegefamilien Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien arbeitet mit einem Netz von Kontaktfamilien/Pflegefamilien zusammen. Alle Kontakt- rsp. Pflegefamilien verfügen über eine Pflegeplatzbewilligung der entsprechenden Behörde. 2.1 Sozialisationsort Der Begriff Kontakt- rsp. Pflegefamilie bezeichnet einen Sozialisationsort, an dem die Kinder/Jugendlichen gewisse Zeiten verbringen oder dauerplatziert sind. Irrelevant für den Begriff ist die Frage nach dem Familienmodell sowie auch die Frage, ob es sich überhaupt um eine Familie im üblichen Sinne oder um eine andere privat organisierte Lebensform zwischen Erwachsenen mit oder ohne Kinder handelt. 2.2 Auswahl Kontakt- rsp. Pflegefamilien, welche mit der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien zusammenarbeiten werden sorgfältig geprüft und ausgewählt sowie in ihrer Tätigkeit begleitet. Für die Koordination - Suche, Selektion, Beratung und Begleitung - der Kontakt- rsp. Pflegefamilien ist die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien zuständig. Entweder wird die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien aktiv und sucht eine passende Familie oder Familien melden sich, um mit der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien zusammen zu arbeiten. Bei beiden Vorgehensweisen findet in einem ersten Schritt ein Abklärungsgespräch vor Ort in der Familie statt. Der Leitfaden Abklärung Kontaktfamilien/Pflegefamilien dient als Checkliste für dieses Gespräch und gibt Antworten zu folgenden Punkten: Kulturelle Aspekte UNO KRK Art. 20 Religiöse Aspekte UNI KRK Art. 14/ZGB 303 Sozialräumliche Aspekte UNO KRK/10 Motivation / Reflexion / Erfahrung G:\Dokumente\Heimordner\FPO Dokumente\Konzept KF_PF FPO.docx Seite 2 von 6

3 Psychische und physische Gesundheit Vorstellung und zeitliche Perspektive Die Aussagen und der Eindruck im Rahmen dieses Abklärungsgespräches dienen zur Entscheidungsfindung für die weitere Zusammenarbeit. 3. Vertragliches Die unterschiedlichen Platzierungsformen benötigen unterschiedliche vertragliche Papiere. Ebenso ist die generelle Zusammenarbeit mit den Kontakt- und Pflegefamilien schriftlich festgehalten. 3.1 Regelung generelle Zusammenarbeit Wenn eine Zusammenarbeit von Seite Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien und der Familie vorstellbar ist, frühestens nach dem Abklärungsgespräch vor Ort, jedoch spätestens bei einer konkreten Platzierung, wird die generelle Zusammenarbeit zwischen dem Fachstelle Kontaktund Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt und der Familie mit dem Rahmenvertrag geregelt. Dieser Vertrag beinhaltet schwerpunktmässig: Allgemeine Voraussetzungen Zusammenarbeit/Schweigepflicht Platzierungen Präventionskonzept/Verhaltenskodex Weiterbildung/Praxisbegleitung/Supervision Versicherung Finanzielles (Betreuungsentschädigung/Sozialleistungen/Ausserordentliche Auslagen/Beitrag Weiterbildung/Rechnungsstellung) Pflegeplatzbewilligung Die Pflegekinderverordnung PAVO vom 19. Oktober 1977 (angepasst per 1. Januar 2014) regelt die rechtlichen Voraussetzungen für die Kontakt- rsp. Pflegefamilien und ist verbindlich. Entsprechend verfügen die Kontaktfamilien/Pflegefamilien, welche mit dem Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt zusammen arbeiten, wenn möglich spätestens bei einer konkreten Platzierung, über eine Pflegeplatzbewilligung entsprechend der zuständigen Behörde. Verantwortlich für die Antragsstellung sind im Grundsatz die Kontaktfamilien/Pflegefamilien. Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien übernimmt jedoch in Absprache mit den Kontaktfamilien/Pflegefamilien die Organisation der Bewilligung. Über Ausnahmen entscheidet die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt im Rahmen der Pflegekinderverordnung PAVO. Kündigung 3.2 Regelung spezifische Zusammenarbeit Die folgenden Verträge regeln die unterschiedlichen Platzierungsmöglichkeiten von Kindern/Jugendlichen von Institutionen und/oder anderen Einweisenden. Platzierungsvertrag Entlastungsplatzierung und/oder Time Out Dieser Platzierungsvertrag regelt den zeitlich befristeten oder einen kürzeren Aufenthalt eines Kindes/Jugendlichen in einer Kontaktfamilie. Platzierungsvertrag Dauerplatzierung Dieser Platzierungsvertrag regelt die Verhältnisse zwischen allen Beteiligten bei einer zeitlich unbeschränkten Platzierung eines Kindes/Jugendlichen. 4. Zuständigkeiten Bei einer Platzierung sind verschiedenste Personen mit unterschiedlichen Aufgaben beteiligt. Die Klärung der Zuständigkeiten jedoch auch die situationsbedingte Flexibilität darin sowie das Bewusstsein um die Wichtigkeit des Informationsflusses fliesst in unser Handeln ein. Im Folgenden werden die Schritte bei einer Platzierung eines Kindes/Jugendlichen in eine Kontakt- oder Pflegefamilie beschrieben und die Zuständigkeiten erläutert. Je nach Situation und/oder Dringlichkeit können sich die Settings verändern. Abschliessend wird die administrative Seite beleuchtet. G:\Dokumente\Heimordner\FPO Dokumente\Konzept KF_PF FPO.docx Seite 3 von 6

4 4.1 Ablauf Entlastungsplatzierung / Dauerplatzierung Legende: ExI = externe Institution, ae= andere Einweisende, FKP = Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien, Ki/Ju = Kind/Jugendlicher, El = Eltern, KF/PF = Kontaktfamilie/Pflegefamilie, MF = Mandatsführung Was Zuständigkeit Form/Setting Kontaktaufnahme und Austausch Charakter der ExI/aE/MF FKP Platzierung / Profil der Kontaktfamilie Suchen einer geeigneten Kontaktfamilie/Pflegefamilie gemäss Profil (entweder Pool-KF/PF oder neue Familie) FKP Wenn nicht erfolgreich Wenn erfolgreich FKP Absage an ExI/aE/MF Kostengutsprache Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien besitzt von der externen Institution oder von der anderen Einweisenden Instanz im Minimum eine mündliche Zusage für die Kostengutsprache und organisiert zu einem späteren Zeitpunkt die schriftliche Version. FPK ExI/MF Mündlich/schriftlich Kennenlern-Gespräch zwischen Kontaktfamilie und Kind/Jugendlicher vereinbaren (je nach Situation vor Ort bei Kontaktfamilie oder in der ExI). Klärung: Ziele/Vorstellungen Dauer/Frequenzen weiteres Prozedere Nach Kennenlern-Gespräch Entscheid abholen von allen Beteiligten Information/Austausch über Entscheid an alle Beteiligten FKP ExI/aE/MF (Settingklärung) FKP - KF/PF - Ki/Ju / El oder ExI/aE - Ki/Ju / El FKP KF/PF Ki/Ju / MF / El oder ExI/aE - Ki/Ju / El Persönliches Gespräch Setting (je nach Situation anzupassen): Ki/Ju, El, ExI, ae, KF, FKP, MF Wenn nicht erfolgreich Evtl. Suche einer anderen Kontaktfamilie Wenn Zustimmung aller Beteiligten (KF/PF, Ki/Ju, El, ExI, ae, FKP) Evtl. Probeaufenthalt FKP oder ExI/aE KF/PF Ki/Ju - El Ki/Ju verbringt (je nach Situation) einen Tag/eine Übernachtung in der KF Wenn nicht erfolgreich Wenn Zustimmung aller Beteiligten Evtl. Suche einer anderen Kontaktfamilie Planung der Platzierung Platzierungsvertrag Besprochen mit und unterzeichnet von allen Beteiligten. Begleitung und Coaching KF/PF sowie Ki/Ju während der Platzierung (pädagogischer Alltagsaustausch) Planung Abschluss der Platzierung FKP oder ExI/aE KF/PF - Ki/Ju El FKP oder ExI/aE FKP MF FKP ExI/aE/El /KF/PF FKP oder ExI/aE KF/PF / Ki/Ju (ExI/aE FKP KF/PF) ExI/aE KF/PF - Ki/Ju El (FKP) Platzierungsabschlussgespräch FKP (ExI) KF/PF 24 h Pikettdienst für KF/PF FKP oder Exl Schriftliche Information ( ) über Planung Schriftlich Regelmässiger telefonischer und persönlicher Kontakt (Gem. KoGu: Berichterstattung / Standortgespräche / Vernetzung) Gespräch/schriftlich G:\Dokumente\Heimordner\FPO Dokumente\Konzept KF_PF FPO.docx Seite 4 von 6

5 4.2 Ablauf Time Out Legende: ExI = externe Institution, ae= andere Einweisende, MF = Behörde/Mandatsführung, KM/KV = Kindsmutter/Kindsvater, Ju/Ki = Jugendliche/Kind, FKP = Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien, KF = Kontaktfamilie Was Meldung Time Out Die externe Institution/andere einweisende Instanz nimmt Kontakt auf mit der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien und informiert über die Hintergründe. Zuständigkeit ExI/aE/MF - FKP Wenn negativ Entscheid Wenn Einverständnis Einweisende Behörde sucht weiter Kostengutsprache Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien besitzt von der einweisenden Behörde im Minimum eine mündliche Zusage für die Kostengutsprache des Time Outs und organisiert zu einem späteren Zeitpunkt die schriftliche Version. Anfrage Kontaktfamilie Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien bespricht mit einer geeigneten Kontaktfamilie die Möglichkeiten eines Time Out Aufenthaltes und orientiert über die Hintergründe (Eintrittsdatum, Dauer, Medikamente, Rückkehr ). Wenn kein Einverständnis Wenn Einverständnis suche nach alternativer Kontaktfamilie Planung/Informationsfluss Time Out Die externe Institution/andere einweisende Instanz informiert die Herkunftsfamilie, den/die Jugendliche, über die Durchführung des Time Outs (Name/Ort Kontaktfamilie, Eintrittsdatum, Rückkehrdatum ). Time Out Vertrag (2fache Ausführung) Der Time Out Vertrag dient als Grundlage für den Time Out Aufenthalt in der Kontaktfamilie und enthält die Kontaktdaten (inkl. telefonischer Erreichbarkeit) und wird vor/beim Eintritt in das Time Out mit allen Beteiligten besprochen und entsprechend dem Vertrag unterzeichnet. Eintritt Time Out In der Regel wird ein Eintritt in ein Time Out in einer Kontaktfamilie durch die Fachstelle Kontakt- Pflegefamilie begleitet, damit der Platzierungsvertrag ausgetauscht werden kann Variante 1: Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilie holt den/die Jugendliche/n/das Kind am aktuellen Aufenthaltsort und bringt sie/ihn in die Time Out-Kontaktfamilie. Variante 2: Die Herkunftsfamilie, die externe Institution/andere einweisende Instanz bringt den/die Jugendliche/n/das Kind in die Time Out- Kontaktfamilie. Die Bezugsperson oder die Fachstelle Kontaktfamilien ist vor Ort für die Übergabe. Aufenthaltsverlauf Die Kontaktfamilie, die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien oder die externe Institution ist während des Time Out Aufenthaltes in regelmässigem Austausch. Ebenso informiert die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien oder externe Institution die Mandatsführung und/oder die Eltern über ausserordentliche Situationen während dem Time Out. FKP ExI/aE/MF FKP KF FKP ExI/aE/MF KM/KV Ju/Ki FKP ExI/aE/MF - KF FKP ExI/aE- Ki/Ju - KF FKP/BP/ExI KF / Ju/Ki MF / KM/KV Austritt Time Out / Rückkehr Anschlusslösung Die Bezugsperson rsp. die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien holt den/die Jugendliche/das Kind in der Kontaktfamilie ab und bringt ihn/sie in die Anschlusslösung. Im Rahmen eines Abschlussgespräches (persönlich/telefonisch) bei der Kontaktfamilie wird das Time Out reflektiert. Informationsfluss Relevante Punkte werden von der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien schriftlich (e-case) festgehalten und der Infofluss ist gewährleistet. FKP/ExI/aE KF - Ki/Ju El Anschluss FKP/BP/ExI - KF 24 h Pikettdienst für KF FKP/ExI FKP/BP MF KM/KV G:\Dokumente\Heimordner\FPO Dokumente\Konzept KF_PF FPO.docx Seite 5 von 6

6 4.3 Administratives Legende: ExI = externe Institution, ae= andere Einweisende, MF = Behörde/Mandatsführung, KM/KV = Kindsmutter/Kindsvater, Ju/Ki = Jugendliche/Kind, FKP = Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien, KF = Kontaktfamilie Entlöhnung Kontaktfamilie Gemäss Rahmenvertrag (Fr oder /Tag) Rechnungsstellung an Kostenträger (Institution oder andere einweisende Instanz) Tagespauschale Fr ExI: Nach Erhalt Platzierungs- Abrechnungsblatt von KF/PF und Visierung ExI ae: Monatliche Abrechnung an KF/PF ExI und ae: Entspr. visiertem Platzierungsabrechnungsblatt/Kostengutsprache / monatlich Buchhaltung Kinderheim Hubelmatt Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Schriftlich/Überweisung Buchhaltung Kinderheim Hubelmatt Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Schriftlich 5. Qualitätskontrolle und Fallführung Die Familienplatzierungsorganisation FPO Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt steht unter der Aufsicht der Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG Kt. Luzern und wird regelmässig entsprechend den Qualitätsstandards geprüft. Prozesse, Entscheide, Ziele sowie Massnahmen und Protokolle werden mit dem Fallführungsprogramm e-case schriftlich festgehalten und sind einsichtig. Stand Januar 2017 Bestandteile des Konzepts Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien sind ebenfalls: Leitfaden für die Abklärung Kontakt- und Pflegefamilien Checkliste Aufnahme als Kontakt- Pflegefamilie/Platzierung bei Kontakt- Pflegefamilie Rahmenvertrag Kontakt- und Pflegefamilien Verhaltenskodex für Kontakt- und Pflegefamilien Platzierungsvertrag Entlastungsplatzierung und/oder Time Out Platzierungsvertrag Dauerplatzierung Kostengutsprache G:\Dokumente\Heimordner\FPO Dokumente\Konzept KF_PF FPO.docx Seite 6 von 6

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