Grundsätze im Kanton Bern: Individualisierung und fachkundige individuelle Begleitung in zweijährigen beruflichen Grundbildungen

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1 Version Seite 1 von 5 Grundsätze im Kanton Bern: Individualisierung und fachkundige individuelle Begleitung in zweijährigen beruflichen Grundbildungen Ausgangslage Im BBG wird für die zweijährigen Grundbildungen die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse besonders erwähnt, ebenfalls die fachkundige individuelle Begleitung (siehe Anhang 1). Im Kanton Bern sind die folgenden Grundsätze vorgesehen: Individualisierung und fachkundige individuelle Begleitung FiB in zweijährigen beruflichen Grundbildungen verstehen sich als ein Zusammenwirken von Massnahmen der Lernorte mit dem Ziel eines erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung. Im schulischen Kontext: Die Lernenden werden von Lehrpersonen unterrichtet, die sich diagnostische und förderpädagogische Kompetenzen, sowie Kompetenzen der Gesprächsführung erworben haben. Der Unterricht erfolgt in grundsätzlich berufsreinen Klassen zwischen 8 bis 12 Lernenden. Individualisierende didaktische Massnahmen sind Elemente des Unterrichts. Kontakte mit den anderen Lernorten und persönliche Gespräche mit den Lernenden zur Standortbestimmung und Förderplanung sind Aufgaben der Lehrpersonen. Massnahmen zur Verbesserung der Vernetzung (Formular Vernetzung Grundbildung, Anlässe mit Eltern und Ausbildungsverantwortlichen) und die Verwendung von portfolioähnlichen Instrumenten mit den Lernenden werden empfohlen. Ein Angebot an Stütz- und Förderkursen für die Bedürfnisse von Lernenden in zweijährigen Grundbildungen steht zur Verfügung. Im betrieblichen Kontext Aus- und Weiterbildungsangebote für Ausbildungsverantwortliche stehen zur Verfügung. Auf Wunsch der Betriebe individuelle Beratung der Ausbildungsverantwortlichen durch Personen der Ausbildungsberatung. Im Kontext überbetriebliche Kurse Aus- und Weiterbildungsangebote für Kursverantwortliche stehen zur Verfügung. Nach Möglichkeit gibt es Kurse speziell für die zweijährige Grundbildung, dabei leistet der Kanton für solche speziellen Kurse in kleineren Kursgruppen höhere Beiträge. Zusätzliche Begleitung auf Antrag Genügt die Unterstützung an den Lernorten nicht (aktuelle Krisen, andauernde Lernhindernisse, Hinweise auf komplexe Schwierigkeiten), kann eine zusätzliche Begleitung beantragt werden. Antrag stellen können die Vertragspartner oder die Berufsfachschule, die Anträge sind an die zuständige Regionalstelle des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes Abteilung Betriebliche Bildung richten. Die Ausbildungsberatungen der Regionalstellen nehmen mit den Vertragsparteien Kontakt auf, Voraussetzung ist das Einverständnis der Lernenden. Das Verfahren verläuft in mehreren Stufen: (Ablaufschema Anhang 2) In einem ersten Phase wird eine fachlich ausgewiesene Stelle mit einer Situationsklärung und darauf abgestimmten Empfehlungen für das weitere Vorgehen beauftragt. Sofern die

2 Version Seite 2 von 5 Berufsfachschule über eine entsprechende Beratungsstelle mit dafür ausgebildeten Fachpersonen verfügt, ist diese Stelle bevorzugt zu beauftragen. Die Fachpersonen verfügen über Qualifikationen in der Beratung und gute Kenntnisse im Bereich der Berufsbildung: Ausbildung auf tertiärem Niveau in den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Berufspädagogik und dazu auf Stufe Nachdiplom zusätzliche Beratungsausbildung (Durch Berufsverband anerkannte Weiterbildung mit mindestens 600 Lernstunden). Ziel der Situationsabklärung ist es, sich abzeichnende Störungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Massnahmen zu empfehlen (Auftrag Anhang 3). Die Abklärung erfolgt in persönlichen Gesprächen mit den Lernenden und bezieht die verschiedenen Lernorte und das soziale Umfeld der Lernenden mit ein. Ein Kostendach ist vorgegeben. Abklärung und mögliche Fortsetzungen In der Phase der Situationsanalyse wird geklärt, ob schon Begleitungen oder Beratungsstellen involviert sind, Kontakte werden geschaffen und das Netz wird aktiviert (Z. B. IV- Beratungsstellen, Ausbildungsinstitutionen mit Beratungsdiensten, Sozialdienste.). In diesen Fällen ist damit die Abklärung abgeschlossen. Zeigen sich Störungen, für die eine geeignete Fachstelle existiert, leiten die abklärenden Stellen die Betroffenen an die entsprechenden Fachstellen weiter (z. B. Sozialdienste, Drogenberatung, Frauenberatung, Berufsberatung ). Zeigt sich eine Gefährdung des Bildungserfolges und daraus der Bedarf für eine zusätzliche individuelle Begleitung, richtet die abklärende Stelle begründete Empfehlungen und Antrag an das MBA. Dritte Phase Das MBA entscheidet über den Antrag und erteilt den Auftrag an eine geeignete Person (In der Regel mit Beratungsausbildung oder einer entsprechenden Zusatzausbildung). Vorzugsweise geht der Auftrag an eine ausgewiesene Fachstelle einer Berufsfachschule oder an eine Person im Umfeld der Lernenden. Anregungen und Wünsche der Lernenden und der Lernorte werden einbezogen. Die Lernenden werden über einen befristeten Zeitraum hinweg begleitet. Die Begleitung bezieht ebenfalls die verschiedenen Lernorte und das soziale Umfeld der Lernenden mit ein und erstattet Bericht mit Empfehlungen für eine Weiterführung oder anderer Massnahmen.

3 Version Seite 3 von 5 Gesetzliche Grundlagen fachkundige individuelle Begleitung Anhang 1 Eidg. Berufsbildungsgesetz (Auszug) Art. 18 Berücksichtigung individueller Bedürfnisse 1 Für besonders befähigte oder vorgebildete Personen sowie für Personen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen kann die Dauer der beruflichen Grundbildung angemessen verlängert oder verkürzt werden. 2 Der Bundesrat erlässt besondere Bestimmungen über die fachkundige individuelle Begleitung von Personen mit Lernschwierigkeiten in zweijährigen beruflichen Grundbildungen. Eidg. Berufsbildungsverordnung (Auszug) Art 10 Besondere Anforderungen an die zweijährige Grundbildung 1 Die zweijährige Grundausbildung vermittelt im Vergleich zu den drei- und vierjährigen Grundbildungen spezifische und einfachere berufliche Qualifikationen. Sie trägt den individuellen Voraussetzungen der Lernenden mit einem besonders differenzierten Lernangebot und angepasster Didaktik Rechnung. 2 Die Bildungsverordnungen über die zweijährige Grundbildung berücksichtigen einen späteren Übertritt in eine drei- oder vierjährige Grundbildung. 3 Die zweijährige Grundbildung kann um höchstens ein Jahr verkürzt oder verlängert werden. 4 Ist der Bildungserfolg gefährdet, so entscheidet die kantonale Behörde nach Anhörung der lernenden Person und der Anbieter der Bildung über eine fachkundige individuelle Begleitung. 5 Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person. Kanton Bern Vernehmlassungsentwurf Berufsbildungsverordnung BerV (Auszug) (im BerG ist kein Artikel dazu vorgesehen) Begleitung und Aufsicht Art Die Abteilung Betriebliche Bildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts begleitet und überwacht die Bildung in beruflicher Praxis. Sie ist insbesondere zuständig für.. b die Begleitung und Beratung der Lehrvertragsparteien, n den Entscheid über eine fachkundige individuelle Begleitung in der zweijährigen Grundbildung (Art. 10 Abs. 4 BBV) Art 27 1 Ist der Bildungserfolg von Lernenden in der zweijährigen beruflichen Grundbildung gefährdet, entscheidet die Abteilung Betriebliche Bildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts auf Antrag einer Lehrvertragspartei oder der Berufsfachschule über eine befristete Begleitung durch eine Fachperson. 2 Für die Einsetzung einer Begleitung ist die Zustimmung der oder des Lernenden erforderlich. Sie umfasst sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der Lernenden. 3 Die Abteilung Betriebliche Bildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts entscheidet aufgrund einer Beurteilung durch eine geeignete Fachstelle.

4 Version Seite 4 von 5 Ablaufschema der zusätzlichen Begleitung (FiB) Anhang 2 1. Phase 1. Ein Vertragspartner oder die Berufsfachschule 2. MBA, Ausbildungsberatung 3. MBA, Ausbildungsberatung Antrag auf Situationsklärung Information / Einverständnis (telefonisch) Auftrag für Situationsklärung, Kostendach Fr , Kostengutsprache durch MBA MBA (Zuständige Kreisleitung, Ausbildungsberatung) Lernende und Betrieb Fachstelle in der Region (z. B. Beratungsstelle einer Berufsschule, EB ) 2. Phase 1. Fachstelle Persönliche Gespräche mit Lernenden, Einbezug des Umfeldes (Betrieb, Schule, ev. Eltern, Bezugspersonen..) Lernende und Umfeld 2. Fachstelle Bericht MBA, Ausbildungsberatung Mögliche Varianten der Fortsetzung: Die Klärung ergibt, die Lernenden werden schon genügend begleitet (IV, Institutionen, Beratungsstelle ). Aktivieren des Netzes und abschliessen. Die Klärung ergibt eine Indikation für zuständige Fachberatungsangebote (z. B. Drogenberatung, Frauenberatung, Budgetberatung, Erziehungsberatung, Berufsberatung, Familienberatung ). Weiterleiten und abschliessen. Die Klärung ergibt ein Bedürfnis für eine zusätzliche Begleitung, Bericht mit Empfehlung, Begründung und Vorschlag. 3.. Phase 1. MBA, Ausbildungsberatung Entscheid über weiteres Vorgehen an Hand des Berichts Ev. Auftrag für eine befristete zusätzliche Begleitung, Kostengutsprache 2. Begleitperson Begleitung entsprechend Auftrag Je nach Situationsabklärung geeignete Begleitperson Lernende und Einbezug des Umfeldes 3. Begleitperson Bericht MBA, Ausbildungsberatung

5 Version Seite 5 von 5 Auftrag an die situationsklärende Fachstelle Anhang 3 betreffend zusätzliche fachkundige individuelle Begleitung Zu leistender Aufwand: 2-3 persönliche Gespräche mit der Schülerin / dem Schüler Kontakte und Abklärungen mit dem Umfeld (z. B. mit) zuweisender Person zuständige Ausbildungsberatung Ausbildungsbetrieb (Ausbildnerinnen / Ausbildner) Lehrkräften der Berufsfachschule Kurslehrkräfte Eltern ehemalige Lehrkräfte ev. round table mit Ausbildungsverantwortlichen, Lehrkräften, Betreuungspersonen, Eltern.. Berichterstattung mit weiterem Vorgehen und Empfehlungen Honorar Nach Aufwand, Kostendach Fr Abklärung und Bericht Es sollte früh geklärt werden, wie weit andere Beratungsstellen beteiligt oder zuständig sind (IV, Ausbildungsinstitutionen, Sozialdienste, Fachberatungen.), um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Zu berücksichtigende Aspekte: Situationssicht Antrag stellende Person Anamnese der Situation und des persönlichen Umfeldes Eigene Ressourcen der Lernenden und Ressourcen des Umfeldes familiäre Situation Wohnsituation gesundheitliche Situation psychosoziale Einbettung der Lernenden (Peergroups, Freundschaften, Liebe ) Das berufliche Umfeld Situation im Ausbildungsbetrieb / die Sicht der AusbildnerInnen Schulische Situation / die Sicht der Lehrkräfte Ergebnisbericht mit Empfehlungen Umfang ca.1 Seite z. Hd. zuständige Ausbildungsberatung Bericht mit getroffenen Massnahmen (Weiterleitung, Abschluss) Empfehlung zusätzliche Begleitung mit Begründung und Rahmen

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