DIE BRANCHE DER ZUKUNFT: E-FOOD-COMMERCE
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- Ina Melsbach
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Transkript
1 DIE BRANCHE DER ZUKUNFT: E-FOOD-COMMERCE - Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.v. (bevh)
2 Status Quo im LEH Foto: bevh
3 7,5 BIS 15 MRD. EURO SOLL 2020 DER LEBENSMITTEL-ONLINE- UMSATZ IN DEUTSCHLAND SEIN Quellen: E&Y, McKinsey, GfK
4 Wüste Die Zukunft des LEH???
5 Wenn du aus einem 100 Mrd. Dollar Business ein 500 Mrd. Dollar Business machen möchtest, musst du Produkte des täglichen Bedarfs verkaufen. Jeff Bezos
6 Let s NOT talk about: Amazon Fresh
7 Let s talk about facts!
8 473 MRD. EURO BETRUG DAS GESAMTUMSATZ-VOLUMEN IM EINZELHANDEL 2015 Quelle: HDE
9 170 MRD. EURO BETRUG DAS GESAMTUMSATZ-VOLUMEN IM LEBENSMITTEL-EINZELHANDEL 2015 Quelle: Statista
10 1,5 % BETRUG DER ONLINE-ANTEIL AM LEBENSMITTELUMSATZ 2015 Quelle: EHI
11 ABER:
12 DOPPELT SO HOCH WIE IM STATIONÄR-MARKT IST DER BON-WERT BEIM ONLINE-LEBENSMITTEL-KAUF Quelle IFH/ECC
13 UM FAST 42 % STIEG DER ONLINE-LEBENSMITTEL- UMSATZ VOM 1. HJ 2015 ZUM 1. HJ 2016 Quelle: bevh
14 736 MIO. EURO BETRUG DER UMSATZ IM DISTANZHANDEL MIT LEBENSMITTELN 2015 Quelle: bevh
15 230 MIO. EURO BETRUG DER ONLINE-UMSATZ MIT LEBENSMITTELN IN Q 3/2016 Quelle: bevh
16 1 MRD. EURO? WURDE DIE GRENZE IN 2016 ÜBERSCHRITTEN?
17 16 % ALLER ONLINE- KUNDEN KAUFTEN 2015 MINDESTENS EINMAL IM MONAT WAREN DES TÄGLICHEN BEDARFS ONLINE Quelle: bevh
18 16 EUR = 5 % = EUR = 19 % = 12 JE HÖHER DIE WÖCHENTLICHEN LEBENSMITTELAUSGABEN, DESTO MEHR KAUFEN ÖFTER ONLINE Quelle: A.T. Kearney
19 19 % DER JÄHRIGEN KAUFTEN 2015 BEREITS WAREN DES TÄGLICHEN BEDARFS ONLINE Quelle: bevh
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23 WARUM NOCH NICHT MEHR UND ÖFTER VON MEHREREN? - PERSÖNLICHE VORBEHALTE - RECHTLICHE HÜRDEN - VERPACKUNG
24 1. VORBEHALT: QUALITÄT ICH MUSS DAS ANFASSEN, RIECHEN, FÜHLEN!
25 Die Befürchtung: Foto: bevh
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27 FAKTEN: - WENIGER HÄNDE MEHR HYGIENE - NUR 1 VERSUCH FREI - NEUES VERBRAUCHERVERHALTEN
28 2. Vorbehalt: Recht z.b. Lebensmittel-InfoVO VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPA ISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher u ber Lebensmittel und zur A nderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europaïschen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europaïschen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein vorgeschriebenes Kennzeichnungselement, das laut harmonisiertem EU-Recht bzw. schweizerischem Recht auf Fertigpackungen anzugeben ist. Das MHD gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeits- und nicht um ein Verfallsdatum handelt,[1] ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar. Inhaltsstoffe: pflanzliches Eiweiss - biologisch aufgeschlossen (Wasser, Weizenprotein, Salz) Nährhefe, Trinkwasser, pflanzliches Fett* (ungehärtet), Kartoffelstärke*, Meersalz, Sonnenblumenöl*, Tomatenmark*. Wasser, Aroma, Geschmacksverstärker (Mononatriumglutamat, Dinatiruminosinat) Salz * aus ökologischem Landbau, DE-003 Öko- Kontrollstelle Acesulfam K wird durch eine chemische Reaktion aus Abkömmlingen der Acet-Essigsäure gewonnen und besteht aus Kohlenstoff, Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel und Kalium. Im Vergleich zum Haushaltszucker süßt Acesulfam K 200mal so stark. Außerdem verstärkt er den Geschmack von Zucker. Aus diesem Grund wird dieser Zusatzstoff als Geschmacksverstärker und Süßstoff eingesetzt und ist in bestimmten Mengen für bestimmte Lebensmittel, z.b. energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke ohne Alkohol, Desserts und Süßwaren, sowie energiereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Marmeladen, Konfitüren, Gelees, süßsaure Obst- und Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven, Feinkostsalate, Senf, Soßen und Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen zugelassen.
29 3. Vorbehalt: Verpackung - Problem:Versandoptimierung - Problem:Verpackungsmüll
30 Versandoptimiert! Foto: aynf
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35 Toilettensteine & Auch nicht versandoptimiert! Foto: bevh
36 Ein Problem: Verpackungsmüll!!!
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39 E-FOOD-COMMERCE GUTE GRÜNDE DAFÜR: 1. BEQUEMLICHKEIT 2. VERFÜGBARKEIT 3. TRANSPARENZ
40 1. BEQUEMLICHKEIT: - LIEFERUNG STATT SCHLEPPEN - ZEITGEWINN STATT WARTESCHLANGE - UNABHÄNGIGKEIT VON ZEIT & ORT
41 2. VERFÜGBARKEIT: - SPEZIALITÄTEN ÜBERALL - STRUKTURSCHWACHE RÄUME - LOKAL, REGIONAL & INTERNATIONAL
42 3. TRANSPARENZ: - HERKUNFT & PRODUKTIONSWEISE - INHALTSSTOFFE & VERTRÄGLICHKEIT - VERWENDUNG & IDEEN
43 UND DIE ZUKUNFT? - SPRACHSTEUERUNG - IOT & PREDICTIVE SERVICES - 3 D-DRUCK - HOME GROWN - ARTIFICIAL FOOD -...
44 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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