Wassermeistertreffen 22. September 2011 Klagenfurt. ÖNORM EN Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen, rechtliche Grundlagen

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1 Wassermeistertreffen 22. September 2011 Klagenfurt ÖNORM EN Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen, rechtliche Grundlagen Dipl.-Ing. Stefan Santer Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz 1

2 Rechtliche Anforderungen (1) Trinkwasserverordnung 5 Abs. 1: Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Wasserversorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers hintangehalten wird. Der Stand der Technik ist durch die aktuellen einschlägigen Normen und Regelwerke definiert. Die einschlägigen Normen und Regelwerke sind daher eine wesentliche, einzuhaltende Grundlage für die Betreiber Im Schadensfall droht bei Nicht-Einhaltung eine strafrechtliche Verfolgung 2

3 Rechtliche Anforderungen (2) Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz: 6 (4) In Gemeinden, in denen Gemeindewasserversorgungsanlagen bestehen, hat der Bürgermeister innerhalb des Versorgungsbereiches mit Bescheid die Errichtung eigener Wasserversorgungsanlagen zu untersagen oder die Stilllegung bestehender Wasserversorgungsanlagen zu verfügen, wenn und insoweit die Weiterbenützung bestehender Anlagen die Gesundheit gefährden oder die Errichtung neuer Anlagen den Bestand der öffentlichen Wasserleitung in wirtschaftlicher Beziehung bedrohen könnte. 3

4 Rechtliche Anforderungen (3) Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz: 7 (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Errichtung, Erhaltung und Wartung der Anschlussleitung, der Innenleitung und des Wasserzählers zu überwachen und die Beseitigung von Missständen oder Mängeln anzuordnen. (2) Zur Durchführung der Überwachungstätigkeit sowie zur Feststellung anderer für den Wasseranschluss, die Versorgung mit Wasser und die Bemessung der Gebühren maßgeblicher Umstände ist den Organen und den Beauftragten der Gemeinde im unbedingt erforderlichen Umfang Zutritt zu den Bauwerken und Grundstücken zu gewähren; die erforderlichen Auskünfte sind zu erteilen. 4

5 Regelung in Normen (1) ÖNORM EN Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden Verbindung zu anderen Systemen (1) Die Verbindung von Trinkwasserversorgungssystemen ist nur dann gestattet, wenn die chemischen und physikalischen Eigenschaften eine Mischung des Wassers zulassen und daraus keine unannehmbare Beeinträchtigung der Wasserqualität resultiert. (2) Mit Ausnahme der Mischung von Wässern innerhalb eines Verteilungssystems der Trinkwasserversorgung darf keine Verbindung zwischen Trinkwasserversorgungssystemen und solchen, die kein Trinkwasser, andere Flüssigkeiten oder Gas enthalten, bestehen. Dies gilt nicht bei Zwischenschaltung von Einrichtungen mit einem freien Auslauf oder von geeigneten Schutzeinrichtungen, die [ ] den Normen entsprechen. Geschlossene Armaturen oder Rückflussverhinderer sind, [ ] für eine Trennung im Sinne dieses Abschnittes nicht ausreichend. 5

6 Regelung in Normen (2) ÖNORM B Transport-, Versorgungs- und Anschlussleitungen von Wasserversorgungsanlagen Ergänzende Bestimmungen zu ÖNORM EN Trennung von Wasserversorgungsanlagen Jede Verbindung von Anschlussleitungen mit Eigenwasserversorgungen, auch über die Verbrauchsleitung, ist unzulässig. Eine Verbindung wäre auch dann als gegeben anzusehen, wenn zwischen zwei oder mehr Leitungssystemen Blindflansche, Absperrschieber, Rückflussverhinderer oder ähnliche Einrichtungen eingebaut werden. Eine Verbindung zweier öffentlicher Trinkwasser-Versorgungs-leitungen über die Anschlussleitung und Verbrauchsleitung ist in Ausnahmefällen nur dann zulässig, wenn beide Systeme nach der [..] Trinkwasserverordnung überwacht werden und bei der Mischung die Qualität nicht nachteilig beeinträchtigt wird. Die beiden Anschlussleitungen müssen bei der Übergabestelle mit Absperrventil und einer geeigneten Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen ausgestattet sein. 6

7 Regelung in Normen (3) ÖNORM B Trinkwasser-Versorgungseinrichtungen in Grundstücken Richtlinien für Planung, Bau und Betrieb 4.2. Trennung von verschiedenen Versorgungssystemen Gleiche Regelung wie ÖNORM B 2538 Zusätzliche Regelung: Ist die Ergänzung eines Nutzwasservorrates durch Trinkwasser erforderlich, so ist dies nur über einen freien Auslauf in einen Zwischenbehälter zulässig. ÖVGW-Richtline W 86 - Nutzwasseranwendungen Enthält weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit Nutzwassersystemen Grundsätzliches: Nutzwasser muss vom Trinkwassersystem vollkommen getrennt sein (duales System) 7

8 Regelung in Normen (4) ÖNORM EN 1717 Ausgabe: 1. April 2008 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen 8

9 Anwendungsbereich Anwendungsbereich Vermeidung von Verunreinigungen innerhalb von Grundstücken und Gebäuden. Vermeiden von Verunreinigungen durch Rückfließen. Anwendung auf alle Systeme und Apparate mit Verbindung zur Trinkwasser-Installationen. Stellt die Mindestanforderung für Produktnormen von Sicherheitseinrichtungen dar. 9

10 Grundlegendes 10 Verunreinigungen von TW (1) TW-Installationen dürfen keine Verunreinigungen hervorrufen Verunreinigungen durch Rückfließen von verunreinigtem Wasser Beeinträchtigung der Qualität, wenn Nicht-Trinkwasser in das Trinkwassersystem zurückfließt. Verbindung von Versorgungssystemen Mischen von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung und Trinkwasser aus einer anderen Wasserversorgung muss durch einen uneingeschränkten freien Auslauf verhindert werden. Die Verteilungssysteme von Nichttrinkwasser oder Wasser unbekannter Qualität sind zu trennen. Kennzeichnung der gesamten Installation erforderlich (z. B. durch verschiedene Farben der Rohrleitungen). Die Entnahmestellen dieser Nichttrinkwässer müssen durch deutlich sichtbare Warnhinweise gekennzeichnet sein.

11 Verunreinigungen von TW (2) Verunreinigungen durch Äußere Einflüsse Schutz von Trinkwassersystemen und angeschlossener Apparate vor externen Einflüssen Keine anderen Stoffe / Fluide in einer TW-Installation Geeignete andere Sicherungsmaßnahmen sind vorzusehen, wenn kein ausreichender Schutz über Sicherungseinrichtungen (z.b. freier Auslauf) Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe Die eingesetzten Stoffe und Materialien müssen den Normen entsprechen Die Stoffe müssen auf einander und auf TW abgestimmt sein. Normen über Materialien im Trinkwasserbereich ÖN B Organische Werkstoffe Frage der Vermehrung von Mikroorganismen auf der Werkstoffoberfläche nicht behandelt (ursprünglich Verweis auf DVGW W 270, KTW- Empfehlungen des deutschen Umweltbundesamtes) ÖN B Zementgebundene Werkstoffe 11

12 Verunreinigungen von TW (3) Verunreinigungen durch 12 Stagnation TW-Qualität kann durch ansteigende Konzentration von gelösten oder suspendierten Stoffen oder ein Bakterienwachstum beeinträchtigt werden. Spülungen nach Stagnationszeiten selten / wenig benutzte Leitungen abzusperren + bei Wiederinbetriebnahme zu spülen Nicht benutzte Leitungen abzutrennen Schäden infolge mangelhafter od. unsachgemäße Wartung Regelmäßige, ordnungsgem. Wartung von Trinkwasserinstallationen inkl. Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen Regelmäßige Überprüfung der ordnungsgem. Funktion

13 Bestimmen der Risiken (1) Möglichkeiten / Voraussetzungen für Rückfluss Rücksaugen Durch (teilweisen) Unterdruck / Druckabfall im öffenlichen Netz Rückdrücken Durch Gegendruck aus Nicht-Trinkwassersystem mit zeitweisem höheren Druck als in der TW-Leitung Druckunterschied in der Trinkwasserinstallation Umkehr der bestimmungsgemäßen Fließrichtung Möglichkeit zum Kontakt durch Vermischen von Trinkwasser und dem verunreinigendem Fluid 13

14 Bestimmen der Risiken (2) 5 Flüssigkeitskatagorien Wasser für den menschlichen Gebrauch direkt aus einer Trinkwasserinstallation entnommen Flüssigkeiten, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen. Für den menschl. Gebrauch geeignet. Auch TW, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe und Temperatur aufweist. Flüssigkeiten mit Gesundheitsgefährdung für Menschen durch Anwesenheit weniger schädlicher Stoffe Flüssigkeiten mit Gesundheitsgefährdung für Menschen durch Anwesenheit giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder radioaktiver, mutagener oder kanzerogener Substanzen. Flüssigkeiten mit Gesundheitsgefährdung für Menschen durch Anwesenheit von mikrobiellen oder viruellen Erregern übertragbarer Krankheiten Die Abgrenzung zwischen Kategorie 3 und Kategorie 4 ist LD50 = 200 mg/kg Körpergewicht gemäß EU-Dokument 93/21EEC vom 27. April

15 Bestimmen der Risiken (3) Bestimmung der möglichen Druckverhältnisse für Sicherungspunkt(e) im Leitungssystem (Einbauort der Sicherungseinrichtung) bzw. für Anschlussstelle des Apparates an die TW- Installation Bestimmung des maximalen Betriebswasserspiegels maximaler Flüssigkeitsspiegel in einem offenen System; in einem Drucksystem ist dies die maximal mögliche Druckhöhe Druckverhältnisse am Sicherungspunkt (SP) Atmosphärischer Druck (SP oberhalb max. Bwsp.) Höher als atmosphärischer Druck (SP unterhalb max. Bwsp.) 15

16 Freier Auslauf 16 Arten der Trennung Ein Freier Auslauf ist eine ständig ungehinderte freie Fließstrecke zwischen Zulauf und der Flüssigkeit - gemessen bei maximalem BWsp. Einzel- oder Doppelwände (TW / Fluid) Einwandig wenn ein fester und abgedichteter Bereich oder Behälter besteht Doppelwandig wenn mindestens zwei feste und abgedichtete Bereich oder Behälter mit einer neutralen Zwischenzone bestehen Zwischenzone mit Gas od. Fluide der Kl. 1,2,3 Freier Ablauf Freier Ablauf muss durch vollkommene Trennung oder Belüftungsöffnung erfolgen Gilt für alle Apparate mit Verbindung zu TW-Installation und Anschluss an Entwässerungsleitung

17 Installationsmatrix Risikoermittlung erfolgt durch Analyse der Installation Ermittlung der technischen Eigenschaften Bestimmung der Flüssigkeitskategorien Risiko darstellbar in Installationsmatrix Bestehende Sicherungseinrichtungen innerhalb eines Apparates oder einer Installation sind bei der Analyse nicht zu berücksichtigen! 17

18 Sicherungseinrichtungen (1) Allgemeines Unterscheidung von Sicherheitseinrichtung (Sicherheitsventil, thermische Ablaufsicherung, etc.) Sicherungseinrichtung ist ein fertig montiertes Bauteil, das in TW-Installation eingebaut wird und besteht aus Sicherungsarmatur und Zubehörteile für ordnungsgemäße Funktion, Inspektion und Wartung (Ventile, Siebe, usw.) Mehrere Sicherungseinrichtungen können vorhanden sein Darstellung durch Symbol Schutzgruppe Typ 18

19 Sicherungseinrichtungen (2) Auswahl der geeigneten Sicherungseinrichtung in Abhängigkeit von der Schutzmatrix nach Tab

20 20

21 Sicherungseinrichtungen (4) Die wesentlichen Merkmale der Gruppen und Typen und Prinzipskizzen sind im Anhang A der Norm enthalten Definition Anforderung an die Funktion Symbol und Prinzipskizze Anforderung an das Produkt Anforderung an den Einbau 21

22 Anforderungen Funktion und Ausführung Einbaurichtlinien für Sicherungseinrichtungen sind zu erfüllen Berücksichtigung / Vermeidung Höhen- oder Schräglage Sicherungsarmaturen müssen arbeiten bei Druck bzw. Druckschwankungen bis 10 bar Betriebstemperatur 65 C (90 C für 1 Stunde) Innere und äußere Teile zugänglich für Inspektion und Funktionsprüfung Austausch und Reparatur Zugehörige Bauteile: Integraler Bestandteil, nicht verstellbar Zusätzliche Steuervorrichtungen: Keine Auswirkung auf Funktion Einzelheiten in Produktnormen geregelt. 22

23 Anwendung für häuslichen Gebrauch Sicherungseinrichtungen gem. Kriterien zu wählen Anwendungen für bestimmte Bereiche (niedrigeres Schutzniveau - Risikominderung lt. Tabelle 3 Einbauort: Im Regelfall Bestandteil der Entnahmearmatur und Apparate Wenn nicht: Einbau in die Installation an Anschlussstelle 23

24 Anwendung für nicht-häuslichen Gebrauch Erfordert komplette und detaillierte Analyse gem. den Kriterien lt. Norm Wenn Analyse nicht möglich : Freier Auslauf der Type AA, AB oder AD notwendig (Typ AC für Flüssigkeitskategorie 4 und 5 nicht einsetzbar) 24

25 Absicherung öffentliche TW-Versorgung Absicherung an der Übergabestelle Analyse der Gefährdung durch Verwendung des Wassers ablaufseitig der Übergabestelle Einbau einer Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen am Beginn der Installation Für jeden häuslichen Gebrauch und für nichthäuslichen Gebrauch, wenn Überprüfung der TW-Installation möglich und ausreichend: Kontrollierbarer Rückflussverhinderer (Typ EA) Rückflussverhinderer im Wasserzähler Wenn für nichthäuslichen Gebrauch Überprüfung der TW-Installation nicht möglich und nicht ausreichend: Wahl der Sicherungseinrichtung gegenüber dem maximalen Risiko, das auftreten kann 25

26 Schlussfolgerungen für WVU (1) Verunreinigungen von Trinkwasser im öffentlichen System und in der Hausinstallation durch Rückfluss ist durch geeignete Sicherungseinrichtungen zu verhindern. Eine Verantwortlichkeit zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des öffentlichen Netzes ist auch durch das WVU gegeben. Mängel, Auffälligkeiten, Informationen über Abweichungen vom Stand der Technik sind zu verfolgen und zu beseitigen bzw. abzuklären. 26

27 Schlussfolgerungen für WVU (2) Regelmäßige Information, Erhebungen, Kontrollen, Einfordern von Bestätigungen und ev. Gutachten, rasches Handeln sowie eine umfassende Dokumentation der eigenen Tätigkeiten untermauern die Erfüllung der Verpflichtung zum ordnungsgemäßem Betrieb. Erforderlichenfalls sind die zuständigen Behörden einzuschalten (Baubehörde, Wasserrechtsbehörde, Gewerbebehörde, Gesundheitsamt/Sanitätsbehörde). Beratung und fachliche Hilfestellung durch AdKL Kompetenzzentrum 8 - Unterabteilungen Wasserwirtschaft in den Bezirken 27

28 Vertrauen ist gut. 28

29 Prävention und Kontrolle sind sicherer Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 29

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