Abstimmungsbotschaft und Einladung

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1 Evang.-reformierte Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina Abstimmungsbotschaft und Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung Fusionsabstimmung Die Fusionsabstimmung findet statt in Grüsch: Montag, 3. Oktober Uhr: Apero im Singsaal der Primarschule Grüsch (Fahrdienst 18:10 ab Fanas und Valzeina vor der Kirche) Uhr: getrennte Fusionsabstimmung Valzeina im Singaal Grüsch/Fanas in der Kirche Grüsch anschliessend: Gründungsversammlung der fusionierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina in der Kirche Grüsch Die Abstimmungsbotschaft fasst die grundlegenden Informationen zu der angestrebten Fusion zwischen den Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina zusammen und dient der vorgängigen Meinungsbildung. An der Fusionsabstimmung wird die Vorlage nochmals im Detail präsentiert. Da bereits alle notwendigen Verordnungen und Richtlinien für eine Neugründung erstellt sind, kann bei einer Zustimmung zur Fusion im Anschluss die Gründungsversammlung der fusionierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina stattfinden.

2 Fusionsabstimmungen Traktanden der Fusionsabstimmungen: 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler (Wahlbüro) 3. Vorstellung, Diskussion Fusionsprojekt 4. Abstimmung Fusion (schriftlich) 5. Weiteres Vorgehen Evang.-ref. Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina Die Kirchgemeinde Valzeina hat erneut für eine Fusion bei der Kirchgemeinde Grüsch/Fanas angefragt. In Valzeina ist der Kirchgemeindevorstand bereits seit mehreren Jahren nicht mehr ausreichend besetzt. Präsidentin Margrith Mathis ist langjährige Einzelkämpferin und Urs Hardegger führt das Kassieramt ad interim. Pfr. i.r. Jochanan Hesse ist als Provisor tätig. Auch für eine kleine Kirchgemeinde ist der zeitliche Aufwand für die Administration erheblich. Die angebotenen Leistungen sind auf das notwendigste reduziert. Der Wunsch einer grösseren Gemeinschaft anzugehören und dadurch an mehr Angeboten teilnehmen zu können ist vorhanden. Somit ist die geografische Angleichung der Kirchgemeinde an die politische Gemeinde eine sinnvolle und nachvollziehbare Konsequenz. Neueinteilung Stellprozente Die Landeskirche teilt einer fusionierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina 150 Stellenprozente zu. In diesem Pensum sind 6% als Abfederung für die Fusion enthalten, welche bis zum nächsten Pfarrwechsel gültig sind. Dies ist ein Plus von 19% gegenüber den aktuellen 131% der Kirchgemeinde Grüsch/Fanas. Gemeindestruktur Grüsch-Fanas-Valzeina-fusioniert Mitglieder Zusammensetzung Gemeindeglieder per : Grüsch 852 Mitglieder 71.4% Fanas 292 Mitglieder 23.3% Valzeina 66 Mitglieder 5.3% Richtlinien für das zukünftige gemeinsame kirchliche Leben In dieser Richtlinie wird die Neuorganisation der Gottesdienste beschrieben. Ziel ist es, die Anzahl Gottesdienste angemessen zu verteilen. Monatliche gemeinsame GD erleichtern eine vernünftige Organisation und sollen das Zusammenwachsen der drei Dörfer fördern. Die notwendigen Fahrdienste werden durch die Kirchgemeinde angeboten. Ab Seite 4 finden Sie ausführliche Informationen dazu. Seite 2 von 3

3 Fusionsvertrag Im Fusionsvertrag sind der Ablauf sowie die rechtlichen Belange der Fusion und allfällige Übergangsbestimmungen definiert. Dazu ab Seite 7 weitere, ausführliche Informationen. Finanzen / Budgetentwurf 2017 Der Entwurf eines gemeinsamen Budgets, unter Berücksichtigung der Neuorganisation, hat ergeben: Die Fusion ist finanzierbar. In Steuerjahren mit hohen Erträgen wie 2015 darf mit einer ausgeglichenen Rechnung gerechnet werden. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die neue, fusionierte Kirchgemeinde den Finanzausgleich in Jahren mit geringeren Steuererträgen beanspruchen wird. Dies wäre aber auch ohne die Fusion der Fall und wurde in Kirchgemeindeversammlungen mehrfach erwähnt. Der Steuerfuss bleibt unverändert auf dem Maximum. Dadurch kann der Finanzausgleich jederzeit beansprucht werden bzw. dieser wird bei einem negativen Rechnungsabschluss automatisch entrichtet. Den Budgetentwurf und weitere Informationen finden Sie auf Seite 10 und 11. Gründungsversammlung Traktanden 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Genehmigung der Kirchgemeindeordnung für die fusionierte Gemeinde 3. Genehmigung Richtlinie für das kirchliche Leben 4. Genehmigung des Steuergesetzes für die fusionierte Gemeinde 5. Wahlen 7 Vorstandsmitglieder davon 1 Präsidium 2 Rechnungsrevisoren 6. Mitteilungen und Umfrage Entwurf Kirchgemeindeordnung Der Entwurf der Kirchgemeindeordnung für die fusionierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina ist ab Seite 12 verfügbar. Darüber abgestimmt wird erst an der gemeinsamen Gründungsversammlung. Entwurf Steuergesetz Der Entwurf des Steuergesetzes für die fusionierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina ist ab Seite 19 verfügbar. Darüber abgestimmt wird erst an der gemeinsamen Gründungsversammlung. Seite 3 von 3

4 Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina Entwurf Richtlinie Für das kirchliche Leben Seite 1 von 3

5 Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina Entwurf Richtlinie Für das kirchliche Leben Seite 2 von 3

6 Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina Entwurf Richtlinie Für das kirchliche Leben Seite 3 von 3

7 Fusionsvertrag zwischen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch/Fanas und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Valzeina Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch/Fanas und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Valzeina stimmen je getrennt an ihrer Kirchgemeindeversammlung vom 3. Oktober 2016 folgendem Vertrag über die Vereinigung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch/Fanas und Valzeina zu: Art. 1 Vereinigung der beiden Kirchgemeinden Die Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina vereinigen sich zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina. Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina ist ein Glied der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden gemäss Art. 1 der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden. Art. 2 Gesamtnachfolge Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina tritt in alle Rechtsverhältnisse der zwei vereinigten Kirchgemeinden ein. Sie übernimmt alle Aktiven und Passiven und das gesamte Grundeigentum mit allen Liegenschaften sowie alle Forderungen aus öffentlichen Aufgaben, insbesondere die Steuern. Die Anhänge zum Fusionsvertrag (Kirchgemeindeordnung, Steuergesetz, Richtlinie kirchliches Leben) bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Fusionsvertrages. Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina haftet für die Verbindlichkeiten der zwei vereinigten Kirchgemeinden mit ihrem gesamten Vermögen. Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina tritt in alle am Tag des Inkrafttretens bestehenden öffentlich-rechtlichen Anstellungsverträge und privatrechtlichen Verträge der zwei bisherigen Kirchgemeinden ein. Aufgrund der Stellenprozenteinteilung der Kantonalen Landeskirche ergibt sich folgende Aufteilung. Pfarramt: Sekretariat: Pfarrerin Marianna Iberg 90% Irene Stieger-Gansner 10% Sozialdiakon Johannes Kuoni 50% Art. 3 Name und Gemeindegebiet Die neue Körperschaft des öffentlichen Rechts trägt den Namen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina. Die neue Kirchgemeinde umfasst das Gebiet der bisherigen Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina. Entwurf Fusionsvertrag Seite 1 von 3

8 Art. 4 Kirchgemeindebehörde Die Amtsdauer der gewählten Organe (Kirchgemeindevorstände, Revisoren, Vertreter ins Kolloquium) der bisherigen Kirchgemeinden endet mit der Amtsübernahme der neu gewählten Organe am Tag der Inkraftsetzung. Bis dahin behalten alle Organe ihre volle Zuständigkeit innerhalb der bisherigen Kirchgemeinde. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen dieses Vertrages und der Kirchgemeindeordnung der neuen Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina. Art. 5 Übergangsbestimmungen a) Umsetzung der Fusion Die Kirchgemeindevorstände der bisherigen Kirchgemeinden werden mit der Umsetzung des vorliegenden Fusionsvertrages beauftragt. Sie sorgen für eine angemessene Information der Kirchgemeindemitglieder. Der Fusionsvertrag wird den Stimmberechtigten in zeitgleichen, getrennt stattfindenden Kirchgemeindeversammlungen unterbreitet. b) Zusammensetzung des neuen Kirchgemeindevorstandes Der Kirchgemeindevorstand besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, welche von der Kirchgemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt werden. Die Dörfer Fanas, Grüsch und Valzeina müssen je mit mindestens einer Person vertreten sein. c) Neue Kirchgemeindeordnung, Steuergesetz, Richtlinie kirchliches Leben Die Entwürfe der neuen Kirchgemeindeordnung, des Steuergesetzes sowie der Richtlinie über das kirchliche Leben der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina liegen bei der Abstimmung über den Fusionsvertrag den Unterlagen bei. Über sie wird an der ersten gemeinsamen Kirchgemeindeversammlung (Gründungsversammlung) abgestimmt. Werden die Anhänge von der neuen Kirchgemeinde nicht angenommen, so sind die fusionswilligen Kirchgemeinden verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten die überarbeiteten Anhänge zur Abstimmung zu unterbreiten. Finden auch diese keine Zustimmung, so gilt der Fusionsvertrag als nicht zustande gekommen. Bei Annahme der Fusion verlieren die bestehenden Kirchgemeindeordnungen von Grüsch- Fanas vom und von Valzeina vom 04. Juni 1985 per 31. Dezember 2016 ihre Gültigkeit. d) Anpassungen von Gesetzen und Reglementen Bestehende Gesetze und Reglemente der bisherigen Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina werden durch den neuen Vorstand so rasch als möglich auf die Verhältnisse der fusionierten Kirchgemeinde revidiert. Bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze und Verordnungen gelangen übergangsrechtlich die Bestimmungen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch/Fanas zur Anwendung. Entwurf Fusionsvertrag Seite 2 von 3

9 e) Genehmigung der Jahresrechnung, des Budgets und des Steuerfusses Die laufende Jahresrechnung jeder bisherigen Kirchgemeinde wird per 31. Dezember 2016 durch die jeweilige Kirchenbehörde der bisherigen Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina für sich abgeschlossen und durch die Revisoren revidiert. Diese Jahresrechnungen werden an der ersten ordentlichen Kirchgemeindeversammlung der neuen Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina im Frühling 2017 genehmigt. Der Voranschlag 2017 der neuen Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina wird durch die gewählten Organe erstellt. Er gelangt an der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung im Dezember 2016 zur Beschlussfassung, an welcher auch der Steuerfuss für das Jahr 2017 festgelegt wird. Art. 6 Inkrafttreten der Fusion Die Fusion tritt unter Vorbehalt von deren Genehmigung durch den Evangelischen Grossen Rat am 01. Januar 2017 in Kraft. Genehmigt von den Kirchgemeindeversammlungen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch/Fanas und Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Valzeina am 03. Oktober Für die Evangelisch-reformierte Für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch/Fanas Kirchgemeinde Valzeina Der Präsident: Die Aktuarin: Die Präsidentin: Der Kassier: Simon Conrad Bettina Tromm Margrith Mathis Urs Hardegger Genehmigt durch den Evangelischen Grossen Rat des Kantons Graubünden am Der Präsident Der Aktuar: Walter Grass Kurt Bosshard Anhänge zum Fusionsvertrag: Entwurf Kirchgemeindeordnung der Evang. ref. Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina Entwurf Steuergesetz der Evang. ref. Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina Richtlinie Kirchliches Leben der Evang. ref. Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina Entwurf Fusionsvertrag Seite 3 von 3

10 Budgetentwurf Ev.-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina 2017 Kirchgemeinde Aufwand Ertrag Gehälter Pfarramt/Sekret./Organisten CHF 181'000 Vertretungen CHF 5'000 Entschädigung Vorstandsmitglieder CHF 8'500 Gehälter für weitere kirchl. Dienste CHF 1'000 Gehälter Religionslehrerin CHF 52'000 Sozialversicherungen / Pensionskasse CHF 47'000 Kranken- u. Unfallversicherung CHF 3'500 Allgemeiner Personalaufwand CHF 3'500 Büromaterial, Drucksachen, Infoblatt CHF 6'000 Fachliteratur / Zeitschriften CHF 1'000 EDV Kosten CHF 5'500 Anschaffung Mobiliar, Maschinen CHF 2'000 Sonstige Spesenentschädigungen CHF 500 Verbrauchsmaterial kirchliche Handlungen CHF 2'000 Leasing Kopiergerät Büro Pfarrhaus CHF 1'500 Unterhalt Mobiliar Pfarramt CHF 1'000 Mieten, Pachten, Benutzungsgebühren CHF 2'500 Fahr- und Verpflegungsspesen CHF 7'000 Haftpflichtversicherung CHF 1'000 Sachversicherungen CHF 5'000 Geschenke/Verdankungspräsente CHF 1'000 Telefon, Porti, PC-/Bankspesen CHF 2'800 Kinder- Jugend- u. Familienarbeit CHF 4'000 Konfirmanden CHF 8'000 Religionsunterricht CHF 1'500 Erwachsenenbildung/spez. Gottesdienste CHF 1'000 Seniorenarbeit CHF 2'500 Blumenschmuck, Beiträge Institutionen, Musikgruppen CHF 5'000 Kirchliche Liegenschaften Entschädigungen Messmer, Gehälter Raumpflege CHF 2'000 Anschaffung Mobiliar / Geräte / EDV CHF 1'000 Wasser, Energie Kirche Fanas CHF 5'000 Wasser, Energie, Kirche Grüsch CHF 3'000 Wasser, Energie, Kirche Valzeina CHF 3'500 Wasser, Energie, Pfarrhaus Grüsch CHF 2'000 Energie Wärmepumpe, Pfarrhaus Grüsch CHF 2'300 Baulicher Unterhalt Kirche Fanas CHF 2'000 Baulicher Unterhalt Kirche Grüsch CHF 2'000 Baulicher Unterhalt Pfarrhaus Grüsch CHF 2'000 Baulicher Unterhalt Pfarrhaus Fanas CHF 2'000 Baulicher Unterhalt Kirche Valzeina CHF 2'000 Baulicher Unterhalt Pfarrhaus Valzeina CHF 2'000 Unterhalt Mobiliar u. Geräte allgemein (Orgel) CHF 1'000 Allgemeines Verbrauchsmaterial CHF 500 Erklärungen zum Budgetentwurf Durch die Erhöhung des Anstellungspensum im Pfarramt (Total + 20%) und die Unterhaltskosten der zusätzlichen Gebäude ergeben sich für die fusionierte Kirchgemeinde Mehrkosten von. ca. 36' Demgegenüber stehen aus dem Dorfteil Valzeina für 2017 Einnahmen durch Steuern, Finanzausgleich 2016 und Mieteinnahmen von 39' fällt der Ausgabenüberschuss der fusionierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas- Valzeina somit geringer aus als ohne Fusion. Bei gleichbleibenden Ausgaben und ohne die Zahlung aus dem Finanzausgleich 2016 Valzeina ist, abhängig von den Steuereinnahmen, von einem wiederkehrenden Ausgabenüberschuss von bis zu 3.5% oder 14' auszugehen. Durch die Fusion fliessen von Valzeina neben dem Liegenschaftsvermögen auch Barvermögen in Höhe von 46' in die fusionierte Kirchgemeinde. Entwurf Budget Seite 1/2

11 Budgetentwurf Ev.-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina 2017 Beiträge und Hilfsaktionen Aufwand Ertrag Personentransporte CHF 1'000 Beiträge an gemeinnützige Institutionen CHF 1'000 Übrige Beiträge und Vergabungen CHF 1'000 Kirchensteuern Kantonale Ausgleichssteuer 17% CHF 64'000 Kirchgemeindesteuern CHF 380'000 Finanzausgleich Finanzausgleich von KEK 2016 (Valzeina) CHF 17'250 Beiträge ohne Zweckbindung Mitgliederbeiträge CHF 1'000 Zinsen Zinsen für mittel- u. langfristige Schulden/Hypothek CHF 4'500 Liegenschaften des Finanzvermögens Miete Pfarrhaus Fanas (Fremdvermietung) CHF 12'960 Miete Pfarrhaus Valzeina (Fremdvermietung) CHF 12'000 Miete Pfarrhaus Grüsch (Fremdvermietung) CHF 26'000 Abschluss CHF 467'100 CHF 448'210 Gesamttotal Ausgabenüberschuss CHF -18'890 Bilanz, der altrechtlichen Kirchgemeinden per Ev.-reformierte Kirchgemeinde Grüsch/Fanas Aktiven Passiven GKB Konto CHF 39'412 Raiffeisenbank Konti CHF 155'390 Raiffeisenbank Anteilschein CHF 200 Bürgschaftsgenossenschafts Anteil CHF 1'400 Kirche Grüsch* CHF 80'000 Pfarrhaus, Garage, Bündte Grüsch* *Bilanz Wert CHF 345'000 Kirche Fanas CHF 1 Pfarrhaus, Garage, Fanas CHF 1 Fremdkapital lastend auf Pfarrhaus Grüsch CHF 207'050 Eigenkapital CHF 414'354 Ev.-reformierte Kirchgemeinde Valzeina Aktiven Passiven GKB Konto CHF 45'989 Kirche Valzeina CHF 1 Pfarrhaus, Garage Valzeina CHF 1 Fremdkapital CHF - Eigenkapital CHF 45'991 Entwurf Budget Seite 2/2

12 Kirchgemeindeordnung Grüsch-Fanas-Valzeina Seite

13 Seite 2 Entwurf Kirchgemeindeordnung Grüsch-Fanas-Valzeina

14 Entwurf Kirchgemeindeordnung Grüsch-Fanas-Valzeina Seite

15 Seite 4 Entwurf Kirchgemeindeordnung Grüsch-Fanas-Valzeina

16 Entwurf Kirchgemeindeordnung Grüsch-Fanas-Valzeina Seite

17 Seite 6 Entwurf Kirchgemeindeordnung Grüsch-Fanas-Valzeina

18 Entwurf Kirchgemeindeordnung Grüsch-Fanas-Valzeina Seite

19 Gesetz für die Kirchgemeindesteuern der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina gestützt auf das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons Graubünden 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: eine Einkommens- und Vermögenssteuer eine Nach- und Strafsteuer. Art. 2 Subsidiäres Recht Soweit dieses Gesetz keine Regelung enthält, finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern sowie des kommunalen und kantonalen Steuergesetzes sinngemäss Anwendung. 2. Materielles Recht Art. 3 Steuerfuss Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden in Prozenten der einfachen Kantonssteuer erhoben. Die Kirchgemeindeversammlung Grüsch-Fanas-Valzeina legt den Steuerfuss für das nachfolgende Steuerjahr spätestens im Dezember fest. Art. 4 Steuersubjekt Steuerpflichtig sind alle der Kirchgemeinde angehörenden und alle ausserhalb des Kirchgemeindegebietes wohnhaften evangelisch-reformierten Personen, die in der Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina nach kantonalem Recht beschränkt steuerpflichtig sind. Die Steuerpflicht richtet sich nach der Kirchenzugehörigkeit der einzelnen Steuerpflichtigen am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht und nach den Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes. In konfessionell gemischten Ehen sind die Gesamtfaktoren hälftig auf die beiden Ehegatten aufzuteilen. Entwurf Steuergesetz Seite 1 von 2

20 3. Formelles Recht Art. 5 Behörden Für den Vollzug dieses Gesetzes sind unter Vorbehalt von Absatz 2 die mit dem Vollzug der entsprechenden Gemeindesteuern betrauten Behörden zuständig. Über die subjektive Steuerpflicht entscheidet der Kirchgemeindevorstand. Art. 6 Fälligkeit und Bezug Die Kirchensteuern werden zusammen mit den Gemeindesteuern fällig. Sie sind zusammen mit den Gemeindesteuern zu bezahlen. 4. Schlussbestimmungen Art. 7 Inkrafttreten Das vorliegende Gesetz wurde am 3. Oktober 2016 durch die Kirchgemeindeversammlung angenommen. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen anderer Erlasse aufgehoben. Namens der Evangelisch reformierten Kirchgemeinde Grüsch-Fanas-Valzeina Der Präsident: Die Aktuarin: Simon Conrad Bettina Tromm Entwurf Steuergesetz Seite 2 von 2

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