In Praxen für Heilkunde können vereinzelt auch Gase wie Sauerstoff oder Ozon vorkommen.

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1 Unternehmen THERPEUTICHE PRXEN Gefahrstoffe Welches Ziel sollten ie erreichen? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen sicher mit Gefahrstoffen um. Was sind Gefahrstoffe? Die meisten Gefahrstoffe sind deutlich an normierten ymbolen zu erkennen. Zu den gängi gen Gefahrstoffen in therapeutischen Praxen gehören Reinigungs- und Des infektionsmittel. In Praxen für Heilkunde können vereinzelt auch Gase wie auerstoff oder Ozon vorkommen. In der Ergotherapie können Glasuren beim Töpfern oder Lacke für die Holz bearbeitung gesundheitsgefährdende toffe enthalten. Mittel zur Wasseraufbereitung in medizinischen Bädern sind meistens Gefahrstoffe. Darüber hinaus gibt es Gefahrstoffe und Tätigkeiten, die nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind, aber auch unter das Gefahrstoffrecht fallen. Dazu gehören: längere Tätigkeiten in feuchtem Milieu sogenannte Feuchtarbeit. Dazu zählt auch das rbeiten mit Handschuhen und das Händewaschen. Weitergehende Informationen dazu finden ie auf der icheren eite Hautschutz. Wirkstoffe in rzneimitteln, Medikamenten oder Externa, mit denen Beschäftigte in der Heilkunde und der Geburtshilfe bei der Darreichung an die Patienten und Patientinnen in Kontakt kommen können. kosmetische Mittel (beispielsweise Massageöle oder Fußpflegecremes), die haut- und atemwegsirritierende oder sensibilisierende Duft,- Farb- oder Konservierungsmittel und andere chemische Inhaltsstoffe enthalten. Welche nforderungen müssen ie erfüllen? Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen ie prüfen, welche Gefährdungen von den in Ihrer Praxis eingesetzten Produkten ausgehen. bhängig von der Gefährdung müssen ie entsprechende Maßnahmen zum chutz der Beschäftigten festlegen. Gegebenenfalls sollten ie arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder diese ist sogar Pflicht. iehe auch ichere eite rbeitsmedizinische Vorsorge. 1

2 etzen ie für rbeiten mit Gefahrstoffen nur qualifiziertes, unterwiesenes Personal ein. Beachten ie Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und werdende beziehungsweise stillende Mütter. iehe ichere eiten Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz beziehungsweise Praktikantinnen und Praktikanten. Lassen ie sich von Ihrer Fachkraft für rbeitssicherheit und/oder Ihrer betriebsärztlichen Betreuung bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Gefahrstoffe kennen und Gefährdungen vorbeugen Prüfen ie, an welchem rbeitsplatz, bei welcher Tätigkeit und in welchem Umfang in Ihrer Praxis Gefahrstoffe, Medikamente oder kosmetische Mittel verwendet werden. Beschaffen ie sich Informationen über die ermittelten Produkte. Fordern ie aktuelle icherheitsdatenblätter und Produktinformationen beim Hersteller oder Lieferanten an. Listen ie zu Ihrer Übersicht alle Gefahrstoffe in Ihrer Praxis in einem Gefahrstoffverzeichnis auf. Nutzen ie dazu das Formblatt Gefahrstoffverzeichnis bei den rbeitshilfen Nr. 2. Wenn ie in Ihrer Praxis Mittel gefunden haben, die reizende, gesundheitsschädliche oder ätzende toffe enthalten, prüfen ie, ob diese Mittel durch weniger belastende ersetzt werden können. Ersetzen ie zum Beispiel aldehydhaltige Desinfektionsmittel durch alkoholische. etzen ie aldehydhaltige Desinfektionsmittel nur dann ein, wenn es aus medizinischer icht unumgänglich ist. Dokumentieren ie das Ergebnis Ihrer Prüfung im Gefahrstoffverzeichnis. legen ie entsprechend dem Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung einfache chutzmaßnahmen fest, um die Exposition der Gefahrstoffe, Medikamente und kosmetischen Mittel für Ihre Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter zu minimieren. Beispiele hierfür sind: rbeitsräume und rbeitsplätze, an denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, müssen leicht zu reinigen sein und sauber gehalten werden. Gefahrstoffe möglichst in Originalbehältern aufbewahren und nicht in Behältern, die mit Lebensmittelbehältern verwechselt werden könnten Räume regelmäßig lüften brennbare Flüssigkeiten dazu gehören auch die meisten Desinfektionsmittelkonzentrate nicht an rbeitsplätzen, unter Treppen oder in Fluchtwegen lagern. m rbeitsplatz darf nur der Tagesbedarf vorrätig sein. brennbare, ätzende toffe nicht über ugenhöhe aufbewahren Gefahrstoffe nicht zusammen mit Lebensmitteln aufbewahren, zum Beispiel im Kühlschrank. Problematisieren ie diesen spekt auch bei möglicherweise anstehenden Hausbesuchen. Falls mehr als 4 Gebinde mit je 5 Litern brennbarer Flüssigkeit gelagert werden müssen, ist ein icherheitsschrank gemäß DIN EN Teil 1 ausreichend. Er kann in jedem rbeitsraum aufgestellt werden. Mittel zur ufnahme verschütteter Materialien bereitstellen 2

3 Unternehmen THERPEUTICHE PRXEN chutzmaßnahmen festlegen Wenn ie feststellen, dass in Ihrer Praxis wie in jedem privaten Haushalt nur geringe Mengen Reinigungs- und Desinfektionsmittel und so gut wie keine Medikamente verwendet werden, können ie von einer geringen Gefährdung ausgehen. Dies gilt auch dann, wenn kennzeichnungspflichtige Desinfektionsmittel oder Reinigungsmittel, wie ätzende Entkalker oder Urinsteinentferner, zum Einsatz kommen. In diesem Fall müssen ie keine besonderen chutzmaßnahmen treffen. Beachten ie die Hinweise auf der icheren eite Hautschutz. Reinigung und Desinfektion In einigen therapeutischen Praxen, beispielsweise für Heilkunde, Geburtshilfe, Physiotherapie oder Podologie, werden außer haushaltsüblichen Reinigungs- und Des infektionsmitteln auch Industrieprodukte für die Reinigung und Desinfektion von Flächen, Behandlungsliegen und -stühlen sowie onnenbänken (olarien) und zur Instrumenten desinfektion eingesetzt. Die Industrieprodukte dienen der btötung von lebenden Keimen und sind mit orgfalt anzuwenden. Für diese Produkte sind zusätzlich folgende nforde rungen zu erfüllen: Erstellen ie außer dem Gefahrstoffverzeichnis auch Betriebsanweisungen, in denen ie auf die Gefährdungen, nweisungen zum Tragen von chutzausrüstung (in der Regel chutzhandschuhe) und das Verhalten bei Notfällen hinweisen. iehe Formblatt Betriebsanweisung gemäß 14 GeftoffV (gelb) bei den rbeitshilfen Nr. 2. Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisungen im richtigen Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln unterwiesen werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung müssen dokumentiert und vom Unterwiesenen durch Unterschrift be stätigt werden, siehe Formblatt Betriebsanweisung gemäß 14 GeftoffV (gelb) bei den rbeitshilfen Nr. 2 und Formblatt Nachweis über chulung/unterweisung/ Einweisung bei den rbeitshilfen Nr. 3. Hängen ie die Betriebsanweisungen für Ihre Mitarbeiter und MItarbeiterinnen gut sichtbar aus. Verwenden ie für die Desinfektion Mittel, die in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für ngewandte Hygiene (VH) gelistet sind. Lassen ie sich von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Fachkraft für rbeitssicherheit beraten, welche Desinfektionsmittel für Flächen, Liegen und Instrumente geeignet sind, um diese hygienisch einwandfrei zu halten und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten nicht zu belasten. etzen ie die verwendeten ubstanzen nach den Erfordernissen ein, aber halten ie die Mengen so gering wie möglich (Minimierungsgebot). Desinfektionen durch prühen oder Vernebeln dürfen nicht durchgeführt werden. Prüfen ie alternative Verfahren. Verwenden ie beispielsweise Wischdesinfektionsverfahren. Desinfektionsmittelbäder sind grundsätzlich abzudecken. tellen ie Persönliche chutzausrüstung (P) zur Verfügung. In der Regel reichen Haushaltshandschuhe zum chutz vor unbeabsichtigtem Hautkontakt völlig aus, siehe auch ichere eite Hautschutz. 3

4 icherer Umgang mit rzneimitteln In Praxen für Heilkunde, Geburtshilfe, Physiotherapie oder Podologie können die Beschäftigten auch mit Wirksubstanzen in rzneimitteln in Kontakt kommen. Dann sind folgende nforderungen zu berücksichtigen: Beim uftragen von Externa, die Wirksubstanzen (zum Beispiel Cortison) enthalten, werden chutzhandschuhe getragen, oder es werden pplikatoren verwendet. Bei reinen Hautpflege produkten oder Franzbranntwein ist das Benutzen von Persönlicher chutzausrüstung nicht erforderlich. Das Zerkleinern von Medikamenten erfolgt mit Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Mörsern. Eine ufnahme von Wirksubstanzen durch die Beschäftigten wird durch sauberes und staubarmes rbeiten vermieden. 4

5 Unternehmen THERPEUTICHE PRXEN Gefahrstoffe sicher im Griff Tipps für die Praxis Überprüfen ie regelmäßig die Effektivität der chutzmaßnahmen und deren Einhaltung. chten ie darauf, dass rbeitsstoffe übersichtlich geordnet und an festgelegten Plätzen in der Praxis gelagert werden. orgen ie dafür, dass Fehler im Umgang mit Gefahrstoffen von vornherein ausgeschlossen sind, indem die toffe gut erkennbar und aussagekräftig gekennzeichnet sind. Verwenden ie bevorzugt Fertiglösungen. Zur Herstellung gebrauchsfertiger Lösungen müssen die Dosierrichtlinien des Herstellers genau beachtet werden. Dulden ie nicht, dass unbekannte Hausmittelchen in ungekennzeichneten Gefäßen verwendet werden. Weisen ie ausdrücklich darauf hin, dass verschiedene Mittel niemals vermischt werden dürfen. Unterweisen ie auf Basis der Betriebsanweisung. Verknüpfen ie dies mit dem Reinigungs- und Desinfektionsplan sowie mit dem Hautschutz- und Händehygieneplan. Erläutern ie dabei, wie sorgfältig mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln umzugehen ist, um sich selbst vor chäden zu bewahren. Beziehen ie in diese Unterweisung gegebenenfalls die betriebsärztliche Betreuung ein. Denken ie bei Ein- und Unterweisungen auch an Beschäftigte, die im Umgang mit Gefahrstoffen eher unerfahren sind. Informieren ie Reinigungskräfte und Praktikantinnen und Praktikanten besonders ausführlich und dokumentieren ie die Unterweisung. Denken ie bei Ein- und Unterweisungen aber auch an erfahrene Beschäftigte: Betriebsblindheit führt oft zum Nachlassen der ufmerksamkeit beim Umgang mit Gefahrstoffen! chten ie beim Reinigen und Desinfizieren auf eine gute Lüftung. Türen und Fenster sollten geöffnet oder gekippt sein.etzen ie für rbeiten mit Gefahrstoffen nur qualifiziertes, unterwiesenes Personal ein. Unterweisen ie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig, beispielsweise anhand der Betriebs anweisungen, wie sie mit Gefahrstoffen richtig umgehen, und dokumentieren ie die Unterweisungen. Weisen ie Ihre Beschäftigten darauf hin, das während der rbeit mit Gefahrstoffen nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden darf. 5

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