LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR UHRMACHER I. STUNDENTAFEL. Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe pflich tungsgruppe
|
|
- Marcus Karlheinz Thomas
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kurztitel Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 592/1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 664/1995 /Artikel/Anlage Anl. 1a Inkrafttretensdatum Außerkrafttretensdatum Text Anlage 1A LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR UHRMACHER I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Wochenstunden Lehrver- Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe pflich tungsgruppe 1 Religion (III) 2 Deutsch (I) 3 Lebende Fremdsprache (Englisch) (I) 4 Geschichte (III) 5 Geographie und Wirtschaftskunde (III) 6 Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung III 7 Betriebstechnik I 8 Leibesübungen (IVa) 9 Mathematik und angewandte Mathematik (I) 10 Physik und angewandte Physik (II) 11 Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik II 12 Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung I 13 Uhren I 14 Schmuck und Juwelen III 15 Elektrotechnik (I) 16 Konstruktionsübungen I Seite 1 von 12
2 17 Werkstättenlaboratorium III 18 Werkstätte (Va) Gesamtwochenstundenzahl Pflichtpraktikum... mindestens vier Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse. Wochenstunden Lehrver- Freigegenstände *3) Klasse pflich tungsgruppe Stenotypie (V) Lebende Fremdsprache (Englisch) (I) Aktuelle Fachgebiete *1) (...) I bis VI Unverbindliche Übungen *3) Leibesübungen... (bis zu) (IVa) Förderunterricht *3) Deutsch... *2) *2) *2) *2) (I) Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I) Mathematik und angewandte Mathematik... *2) *2) (I) *1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen. *2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche). *3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia. Siehe Anlage 1A Siehe Anlage 1A II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE 2. DEUTSCH 3. LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch) 4. GESCHICHTE Seite 2 von 12
3 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG 7. BETRIEBSTECHNIK Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung und Kontrolle im Fachgebiet einsetzen können. Er soll die für das Fachgebiet wesentlichen Bereiche der Werbung und des Verkaufes beherrschen. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Uhrenfachgeschäft: Handel und Werkstätte. Kosten- und Planungsrechnung: Kostenrechnung, Betriebsabrechnungsbogen, Handwerks- und Handelskalkulation. Verkauf und Werbung: Verkaufsgespräch, Verkaufspsychologie (Kauf- Multiplikation eines Vektors mit einem Skalarmotive, Verkaufsargumente, Verkaufstechnik) Direktwerbung. Rechtsvorschriften. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Unternehmensführung: Organisation, Personalwesen, Finanzierung, Absatz, Beschaffung, Einkauf, Lager und Kontrolle. Kosten- und Planungsrechnung: Betriebsabrechnung, Kalkulationsarten, Betriebskennzahlen. Verkauf und Werbung: Verkaufsförderung, Schaufensterentwürfe und -gestaltung, Warenanordnung, Dekorationshilfsmittel. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Praxisbetonten Übungen von Verkaufsgesprächen und der Gestaltung von Schaufenstern sowie der Anwendung vorhandener EDV-Programme kommt große Bedeutung zu. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'', Uhren'', Schmuck und Juwelen'' und Werkstätte'' erforderlich. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt jeweils eine halbe Wochenstunde. 8. LEIBESÜBUNGEN 9. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen. Seite 3 von 12
4 1. Klasse (4 Wochenstunden): Algebra: Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten); Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar. Numerik: Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln) Geometrie: Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. 2. Klasse (2 Wochenstunden): Algebra: Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Geometrie: Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in. der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten. 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen. 1. Klasse (2 Wochenstunden): Allgemeine Physik: Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler. Mechanik des Massenpunktes: Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axinome). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung. Gravitation. Mechanik deformierbarer Körper: Seite 4 von 12
5 Hydro- und Aeorostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und trubulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung). 2. Klasse (2 Wochenstunden): Wärmelehre: Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung, Wärme und Wärmemessung; Wärmeübergänge, Elektrowärme. Mechanische Schwingungen und Wellen: Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall. Optik: Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation) Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik. 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen. 1. Klasse (2 Wochenstunden): Begriffe und Gesetze: Atomaufbau und Periodensysteme; chemische Bindung; Oxidationszahl; ph-wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen. Anorganische Werk- und Hilfsstoffe: Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie. 2. Klasse (1 Wochenstunde): Kohlenwasserstoffe: Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Umwelttechnik: Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte). Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen. 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG Seite 5 von 12
6 13. UHREN Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Fertigung kennen. Der Schüler soll Aufbau und Funktion von Uhren und Zeitmeßanlagen kennen, er soll einfache, einschlägige Berechnungen durchführen können. Er soll die geschichtliche Entwicklung der Uhr kennen und aufgrund der äußeren Gestaltung zuordnen können. 1. Klasse (2 Wochenstunden): Metallische Werkstoffe: Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenwerkstoffe des Fachgebietes (Eigenschaften, Verwendung; normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung). Nichtmetallische Werkstoffe: Kunststoffe, Isolierstoffe (Arten und Verwendung). Spanende Formgebung: Zerspanung. Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen (Mechaniker- und Uhrmacherdrehmaschine, Tischbohrmaschine). Hilfsmittel. Verbindungstechnik: Schweißen, Löten, Kleben. Oberflächen: Schleifen, Polieren. 2. Klasse (3 Wochenstunden): Aufbau der Uhren: Einteilung; Funktion der Bauteile und Baugruppen. Mechanische Energiespeicher und Antriebssysteme: Gewichtszug, Federzug (Feder, Federhaus). Lager: Lagerreibung. Metallager, Steinlager; Schmierung, Reinigung, Reparatur. Zahnräder: Verzahnungen in Uhren. Verzahnungsfehler (Arten, Behebung). Reparatur und handwerkliche Herstellung von Zahnrädern. Räderwerk: Baugruppen im Räderwerk der normalen mechanischen Uhr. Ermittlung fehlender Räder. Hemmungen: Grahamhemmung, rückführende Hemmungen; Kolbenzahnhemmung. 3. Klasse (4 Wochenstunden): Handaufzug und Zeigerstellsysteme: Wippenaufzug, Kupplungsaufzug. Räderwerk: Uhren ohne Minutenrad, Uhren mit Zentralsekunde. Seite 6 von 12
7 Hemmungen: Freie Stifthemmung, Pendelstifthemmung, Turmuhrhemmung, Zylinderhemmung, Spindelhemmung, Duplex- und Chronometerhemmung. Hemmungen für Präzisionspendeluhren. Schlagwerk: Halbstundenschlagwerke, Viertelstundenschlagwerke. Berechnung fehlender Räder. Pendel: Pendelaufhängung und -führung, Schwingungsdauer, Regulieren, Gangstörungen, Temperaturkompensation. Unruh: Lagerung und Aufbau, Schwingungsdauer, Bestimmen der Spirale, Regulieren, Gangstörungen, Spirale mit Endkurve, Temperaturkompensation. Tourbillon. Sicherungsmaßnahmen: Stoßsichere, wasserdichte, antimagnetische, kratzfeste Ausführung. 4. Klasse (4 Wochenstunden): Feinstellung der Kleinuhr: Lagen-, Temperatur- und Isochronismusfeinstellung. Uhrenprüfung: Prüfgeräte und Prüfverfahren im Handwerk; Qualitätsprüfung der Uhrenindustrie (Chronometerprüfung), Stichprobenprüfung. Uhren mit Zusatzeinrichtungen: Automatische Armbanduhr, Uhren mit Kurzzeitmessern, Kalenderuhren. Quarzuhren: Bauelemente; Analogquarzuhr, Digitalquarzuhr; Zusatzeinrichtungen. Design der Uhr: Erscheinungsbild, Gehäuse, Zifferblatt, Zeiger, Glas, Band. Uhrenanlagen: Hauptuhren, Nebenuhren, Sonderuhren. (Schalt- und Signaluhren, Synchronuhren, Atomuhr, funkgesteuerte Uhren, Anlagen zur Sportkurzzeitmessung. Mikroprozessorgesteuerte Turmuhren.) Zeit: Kalender, Sonnenzeit, Sternzeit, Definition der Sekunde. Geschichte der Uhr: Elementaruhren, Entwicklung der Räderuhr, Entwicklung der elektrischen und elektronischen Uhr; Zeitepochen und ihre Stilelemente. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im Uhrmachergewerbe, daher wird zb die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktionen zurücktreten. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendung im Uhrmachergewerbe. Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich. Daher kommt entsprechend der Reparaturpraxis den historischen Uhren besondere Bedeutung zu. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Uhren'', Schmuck und Juwelen'' und Werkstätte'' erforderlich. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Modelle und Filme mit großem Nutzen einsetzen. Seite 7 von 12
8 14. SCHMUCK UND JUWELEN Der Schüler soll die im Uhrenfachhandel angebotenen Schmuckwaren kennen und bewerten können. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Edelmetalle: Gold, Silber, Platin; Edelmetallegierung und -überzüge; Punzierung. Schmuckherstellung: Spanlose und spanabhebende Formgebung, Oberflächengestaltung. Edelsteine: Allgemeine Eigenschaften; Diamant; Brillantschliff, Brillantgraduierung. Farbsteine; Schliff und Fassung. Schmuckformen: Ringe, Armbänder, Ohr- und Halsschmuck. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Lehrausgänge und Exkursionen. 15. ELEKTROTECHNIK Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung in dem Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können. Der Schüler soll die Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Begriffe: Größen und Einheiten. Stromarten. Stromkreis: Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Magnetisches Feld: Charakteristische Größen und Gesetze. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Elektrisches Feld: Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe. Elektromagnetismus: Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung. Wechselstromtechnik: Seite 8 von 12
9 Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung. Elektrische Energiespender für Uhren: Batterien, Akkumulatoren, Solarzellen. Bauteile und Baugruppen: Stromleitung im Halbleiter, Diode, Transistor, integrierte Schaltungen, Kleinstmotoren, Verstärker, Schwingschaltung, Frequenzteiler. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Technologie'', Uhren'' und Werkstätte'' erforderlich. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. 16. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN Der Schüler soll selbständige Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können. 1. Klasse (2 Wochenstunden): Elemente: Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung. Pläne: Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen. 2. Klasse (2 Wochenstunden): Pläne: Fertigungszeichnungen von Bauteilen (Verbindungselemente, Elemente der Drehbewegung) nach vorgegebenen Entwürfen. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Pläne: Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Hemmungen, Verzahnungen, Räderwerk (Funktionszeichnung) Bemessung: Fehlende Teile (Zahnräder, Hemmungsteile) 4. Klasse (2 Wochenstunden): Pläne: Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Klein- und Großuhrwerke und Schlagwerke. Bemessung: Fehlende Teile (Schlagwerke). Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Technologie'', Uhren'' und Werkstätte'' erforderlich. 17. WERKSTÄTTENLABORATORIUM Seite 9 von 12
10 Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können. 4. Klasse (3 Wochenstunden): Stoffgebiet Uhrenprüfung: Aufsuchen und Beheben von komplexen Fehlern, Prüfen und äußere Beeinflussung. Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung: Reparaturannahme und Reparaturabgabe, Lagerhaltung, Kalkulation, Qualitätskontrolle. Stoffgebiet Elektrische Meßtechnik: Prüfen von Bauteilen, Abnahmeprüfung von Uhren. Stoffgebiet Feinmeßtechnik: Vermessen von Uhrenbestandteilen, Eichen von Meßgeräten. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt. 18. WERKSTÄTTE Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen. Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können. Er soll Reparatur- und Wartungsarbeiten an Uhren vornehmen und im Reparaturbetrieb erforderliche Ersatzteile anfertigen können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten. 1. Klasse (16 Wochenstunden): Grundausbildung: Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Senken, Nieten, Gewindeschneiden, Richten, Reiben, Passen, Härten, Anlassen). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen (Mechanikerdrehmaschine, Tischbohrmaschine). Großuhrmacherei: Arbeiten auf der Uhrmacherdrehmaschine, Anfertigen von Zahnrädern und Wellen. Großuhrreparaturwerkstätte: Reinigung, Wartung und Reparatur von einfachen Großuhren. 2. Klasse (18 Wochenstunden): Großuhrmacherei: Seite 10 von 12
11 Anfertigen von Hemmungsteilen, Einstellen von Großuhrhemmungen, Weich- und Hartlöten, Kleben. Zusammenbau von Großuhren. Großuhrreparaturwerkstätte: Komplexe Großuhren und einfache Schlagwerksuhren (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen). Kleinuhrmacherei: Anfertigung von komplexen Bestandteilen für Taschenuhren aus Messing und Stahl. Kleinuhrreparaturwerkstätte: Reinigung, Wartung und Reparatur von Taschenuhren. 3. Klasse (20 Wochenstunden): Kleinuhrreparaturwerkstätte: Zerlegen und Zusammensetzen von Herrenarmbanduhren mit Handaufzug und automatischem Aufzug. Großuhrreparaturwerkstätte: Alte Großuhren mit Halb- und Viertelstundenschlagwerk (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen). Uhrenelektronik: Arbeiten an elektronischen Großuhren. Mikrolöten. 4. Klasse (19 Wochenstunden): Kleinuhrreparaturwerkstätte: Reparatur- und Ergänzungsarbeiten an komplexen Kleinuhren. Uhrenelektronik: Arbeiten an elektronischen Kleinuhren. Zerlegen, Zusammensetzen, Ölen, Regulieren. Reparaturwerkstätte für elektronische Uhren: Prüfen, Ersetzen von defekten Teilen, Reinigung und Wartung. Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeine Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zu Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht. Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokollheft mit chronologischen Eintragungen. 19. PFLICHTPRAKTIKUM B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE Seite 11 von 12
12 LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch) Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Alltag und Aktuelles: Kompliziertere Sachverhalte. Wirtschaft und Arbeitswelt: Berufliche Auslandsbeziehungen. Technik und Hilfswissenschaften: Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte). 4. Klasse (2 Wochenstunden): Umwelt, Alltag und Aktuelles: Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede illustrieren. Wirtschaft und Arbeitswelt: Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im angelsächsischen Bereich. Technik: Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur.) Wie im Pflichtgegenstand Englisch. AKTUELLE FACHGEBIETE C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN LEIBESÜBUNGEN D. FÖRDERUNTERRICHT Seite 12 von 12
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 3. Oktober 2003 - Nr. 461 i.d.f. BGBl. II Nr. 480/2006 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL Anlage A/12/1 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/17/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MIKROMECHANIK I. STUNDENTAFEL. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich tungsgruppe
Kurztitel Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 592/1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 702/1993 /Artikel/Anlage Anl. 1a Inkrafttretensdatum
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER Anlage A/2/3 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 234/2007 Anlage A/17/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER, WAFFENMECHANIKER I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 257/1997 Anlage A/15/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER, WAFFENMECHANIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/17/11 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
BGBl. Nr. 497/1996 Anlage A/2/8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in
Anlage A/4/3 ELEKTROMASCHINENTECHNIK
Anlage A/4/3 ELEKTROMASCHINENTECHNIK 2001 Anlage A/4/3 Seite 2 Elektromaschinentechnik Stundentafel Gesamtstundenzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände) Lehrgangsmäßiger
LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE
Kurztitel Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 895/1994 /Artikel/Anlage Anl. 1/4 Inkrafttretensdatum 01.09.1995 Außerkrafttretensdatum 03.10.2000 Beachte weise gestaffeltes
F A C H U N T E R R I C H T
C 1 F A C H U N T E R R I C H T E L E K T R O N I K U N D A N G E W A N D T E M A T H E M A T I K Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse
Unterrichtsausmaß. Stundenausmaß. Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahres- Lehrgangsunterricht. Politische Bildung - 80
Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Rahmenlehrplan BGBl. 2003, 3. Oktober 2003, 461. VO in der geltenden Fassung Lehrberuf: Dachdecker Unterrichtsausmaß
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 389/1999 Anlage A/18/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
MATHEMATIK. 1 Stundendotation. 2 Didaktische Hinweise. 4. Klasse. 1. Klasse. 3. Klasse. 5. Klasse. 2. Klasse
MATHEMATIK 1 Stundendotation 1. 2. 3. 4. 5. 6. Arithmetik und Algebra 4 3 Geometrie 2 3 Grundlagenfach 4 4 4 4 Schwerpunktfach Ergänzungsfach Weiteres Fach 2 Didaktische Hinweise Der Unterricht im Grundlagenfach
Themenkatalog zur Meisterprüfung Elektromaschinenbau und Automatisierung
Themenkatalog zur Meisterprüfung Elektromaschinenbau und Automatisierung Modul 1 Teil A Arbeitsproben und Arbeitsgänge auf Niveau der Lehrabschlussprüfung, um jene Grundfertigkeiten zu beweisen, wie sie
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGUNG I. STUNDENTAFEL
Anlage A/20/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN Anlage A/10/4 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI Anlage A/10/8 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRODUKTIONSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL
Anlage A/15/15 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRODUKTIONSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MALER UND ANSTREICHER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. 148/1984, 582/1995 Anlage A/11/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MALER UND ANSTREICHER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juli 2004 - Nr. 313 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK Anlage A/15/13 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden
MATHEMATIK. 1 Stundendotation. 2 Didaktische Hinweise G1 G2 G3 G4 G5 G6
MATHEMATIK 1 Stundendotation G1 G2 G3 G4 G5 G6 Arithmetik und Algebra 4 3 Geometrie 2 3 Grundlagenfach 4 4 4 4 Schwerpunktfach Ergänzungsfach Weiteres Pflichtfach Weiteres Fach 2 Didaktische Hinweise Der
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER I. STUNDENTAFEL
- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER Anlage A/1/1 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
Inhalt HM TB Metall TP MSR TT IQ-S IQ-L Lernziele L Methoden L Lernmittel L zeitlicher Ablauf L
1.0 Einstieg 0 4 1.0.1 Bezüge in das berufliche Handlungsfeld L 0 4 1.0.2 Beschreibung des Lernfeldprojektes L 1.1 uftragsannahme 0 1.1.1 Lernziele L 0 1.1.2 Methoden L 0 1.1.3 Lernmittel L 0 1.1.4 zeitlicher
Physikalische und 1 mathematische Grundlagen Formeln der Mechanik Formeln der Elektrotechnik
Physikalische und 1 mathematische Grundlagen 11...48 Formeln der Mechanik 49...70 2 Formeln der Elektrotechnik 71...122 3 Formeln der Elektronik 123...154 4 Sachwortregister 155...160 5 Bibliografische
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik Lehrplanauszug Gegenstände Fachpraktischer Unterricht
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik Lehrplanauszug Gegenstände Fachpraktischer Unterricht 27.08.2016 Poj Schulformkennzahl: 8375 Verordnung: 2011 Jahrgangskurzbezeichnung: HEL Schulautonome
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten
3. N. I Einführung in die Mechanik. II Grundbegriffe der Elektrizitätslehre
3. N I Einführung in die Mechanik Kennen die Begriffe Kraft und Arbeit Erläutern von Vektoren und Skalaren Lösen von maßstäblichen Konstruktionsaufgaben mit dem Kräfteparallelogramm Können Kräfte messen
Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf
Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Elektrobetriebstechnik Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 20. September 2002 Nr.
Lehrplan ab Physik (5. Semester) [20 Lektionen] Physik (4. Semester) [20 Lektionen] Mathematik (2. Semester) [40 Lektionen]
Physik (5. Semester) [20 Lektionen] Aero- und Hydrodynamik 5. Semester, 1 Lektion Aero- und Hydrodynamik Physik (4. Semester) [20 Lektionen] Aero- und Hydrostatik 4. Semester, 1 Lektion Aero- und Hydrostatik
Summe autonomer Bereich 20 Gesamtwochenstundenzahl 138. schulautonom 2)
Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGMECHANIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II Nr. 313/2004 Anlage A/15/14 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGMECHANIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF METALLBEARBEITUNG I. STUNDENTAFEL
1 von 7 Anlage A/17/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF METALLBEARBEITUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der
F A C H U N T E R R I C H T
C 1 F A C H U N T E R R I C H T Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen
Collegium Josephinum Bonn Mathematik, Jg. 5
Collegium Josephinum Bonn Mathematik, Jg. 5 In der Jahrgangsstufe 5 wird Mathematik in 4 Wochenstunden unterrichtet. Im ersten Halbjahr wird der reguläre Unterricht durch eine Förderstunde ergänzt, um
Klaus Kerber (HTL Anichstraße Innsbruck) Berufsbild MathematiklehrerIn an Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) Institut für Mathematik, 17.10.
(HTL Anichstraße Innsbruck) Berufsbild MathematiklehrerIn an Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) Institut für Mathematik, 17.10.2012 PROGRAMM Schultyp HTL (was geboten wird) Mathematik an den HTL s
FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK-ANLAGENTECHNIK. (mit Betriebspraktikum) I. STUNDENTAFEL 1
1 von 10 FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK-ANLAGENTECHNIK (mit Betriebspraktikum) I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Anlage 2.1.3 Lehrver- A. Pflichtgegenstände
A/4/2-AM KOMMUNIKATIONSTECHNIKER- ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION. gültig aufsteigend ab 09/04 VO 09/03
A/4/2-AM KOMMUNIKATIONSTECHNIKER- ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION 2004 gültig aufsteigend ab 09/04 VO 09/03 Anlage A/4/2-AM Seite 2 B. Kommunikationstechniker Elektronische Datenverarbeitung
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN Anlage A/18/2 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBAUTECHNIK,
A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBAUTECHNIK, 2003 Anlage A/17/1/AM 2 Seite Metalltechnik-Blechtechnik, -Fahrzeugbautechnik, -Metallbautechnik, - Metallbearbeitungstechnik, -Schmiedetechnik, -Stahlbautechnik,
C Kälteanlagentechniker
- 1 - Kälteanlagentechniker Anlage A/15/12 Kälteanlagentechniker C - 2 - I. Stundentafel Seite 2 Gesamtstundenzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände) Lehrgangsmäßige
Sachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag AUSBILDUNGSBERUF: Technische/r Zeichner/-in Fachrichtung: Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik AUSZUBILDENDE / -R:
Fach Mathematik. Stundentafel. Bildungsziel
Fach Mathematik Stundentafel Jahr 1. 2. 3. 4. Grundlagen 4 4 4 5 Bildungsziel Der Mathematikunterricht schult das exakte Denken, das folgerichtige Schliessen und Deduzieren, einen präzisen Sprachgebrauch
Mathematik verstehen 1 JAHRESPLANUNG (5. Schulstufe) 1. Klasse AHS, NMS
Mathematik verstehen 1 JAHRESPLANUNG (5. Schulstufe) 1. Klasse AHS, NMS Monat Lehrstoff Lehrplan Inhaltsbereich Handlungsbereiche September Ein neuer Anfang 1 Natürliche Zahlen 1.1 Zählen und Zahlen 1.2
Inhaltsverzeichnis. Zeit und Zeitmessung 13. Vorwort 11. I. Teil
Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 I. Teil Zeit und Zeitmessung 13 Was ist die Zeit? 13 Wie wird die Zeit bestimmt? 13 Der Sternenhimmel 14 Die verschiedenen Himmelskörper 15 Die scheinbaren" und die wirklichen"
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SEILBAHNFACHMANN/SEILBAHNFACHFRAU I. STUNDENTAFEL
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SEILBAHNFACHMANN/SEILBAHNFACHFRAU I. STUNDENTAFEL GZ BMUKK-17.021/0041-II/1a/2007 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
Landesschulrat für Tirol
Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechniker u. -elektriker Anlage A/15/3/3 Tiroler Fachberufsschule
Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Stand: November 2007 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung.. 1 2.1
STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN
STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN (inkl. Sozialpädagogik und Kindergartenpädagogik) UNVERBINDLICHE EXPERTiNNENEMPFEHLUNG FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE I. STUNDENTAFEL ) (Gsamtstundenzahl
Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Text. Bundesrecht
Kurztitel Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 592/1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 664/1995 /Artikel/Anlage Anl. 1b Inkrafttretensdatum
Klasse 9/10 Blatt 1. Kerncurriculum für das Fach Physik Schulcurriculum (kursiv) Rosenstein- Gymnasium Heubach
Klasse 9/10 Blatt 1 1 Wärmelehre Wdh. Temperaturmessung (Celsius) absolute Temperatur (Kelvin) Entropie (qualitativ), Wdh. Energieübertragung durch Wärme und Arbeit Innere Energie Wärmeleitung, Wärmestrahlung,
Vorkurs der Ingenieurmathematik
Jürgen Wendeler 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Vorkurs der Ingenieurmathematik Mit 249 Aufgaben
CURRICULUM AUS NATURWISSENSCHAFTEN Physik und Chemie 1. Biennium FOWI
Allgemeine Ziele und Kompetenzen Der Unterricht der soll den SchülerInnen eine aktive Auseinandersetzung mit physikalischen und chemischen Phänomenen ermöglichen. In aktuellen und gesellschaftsrelevanten
Schulcurriculum für das Fach Physik
Schulcurriculum für das Fach Physik 1 S Jahrgangsstufe 7 Akustik Schülerversuch; Schülervortrag; 20 Entstehung, Ausbreitung und Vernetzung mit Musik, Biologie Empfangen des Schalls; und Mathematik. Schwingungsphänomene;
Lehrplan. Physik. Fachoberschule. Fachbereiche: Design Ernährung und Hauswirtschaft Sozialwesen Wirtschaft
Lehrplan Physik Fachoberschule Fachbereiche: Design Ernährung und Hauswirtschaft Sozialwesen Wirtschaft Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken Postfach
Pflichtgegenstände *) Summe pflich tungsgruppe
Kurztitel Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 592/1986 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 283/2003 /Artikel/Anlage Anl. 1a Inkrafttretensdatum
Überbetriebliche Ausbildung. ERFOLG durch WEITER- BILDUNG!
Überbetriebliche Ausbildung ERFOLG durch WEITER- BILDUNG! Zukunft bewegen. Kapitel im PDF-Format herunterladen Überbetriebliche Ausbildung Aktuelle Terminee & Anmeldung www.ihk-wissen.de Grundlehrgang
Schulcurriculum Fach Physik Kl Physik 1 S
SchulcurriculumfürdasFach Physik 1 S Jahrgangsstufe 7 Kompetenzen Zugeordnete Inhalte Methodencurriculum Zeit Akustik Schülerversuch; Schülervortrag; 20 Entstehung, Ausbreitung und Vernetzung mit Musik,
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014)
Informationen für die Praxis Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Stand: April 2015 (aktualisiert: Mai 2015) Inhalt: 1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage A/1/18 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 7. Dezember 1983 223. Stück 583. Verordnung: Änderung der Verordnung über
Die fachpraktische Ausbildung in den 11. Klassen der Ausbildungsrichtung Technik.
Die fachpraktische Ausbildung in den 11. Klassen der Ausbildungsrichtung Technik. Die fachpraktische Ausbildung stellt für die Mehrzahl der Fachoberschüler eine erste planmäßige Einführung in die Arbeits-
Wir suchen kreative Köpfe, die mit uns die Zukunft gestalten.
Wir suchen kreative Köpfe, die mit uns die Zukunft gestalten. Als ein führender Partner der internationalen Automobilindustrie macht BORBET Austria die individuelle Mobilität weltweit sicherer und komfortabler.
Vorschlag für eine Jahresplanung
Vorschlag für eine Jahresplanung A Natürliche Zahlen und Dezimalzahlen 1 Teilbarkeit 2 Der größte gemeinsame Teiler das kleinste gemeinsame Vielfache Kennen und Anwenden wichtiger Teilbarkeitsregeln. Erkennen
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INDUSTRIELLE ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL 1
1 von 6 LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INDUSTRIELLE ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL 1 Anlage B.6 (Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)
Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf
Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Elektroenergietechniker Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1.Dezember.2008 Nr.339
Landesschulrat für Steiermark. Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf
Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Mechatronik Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft u. Kultur vom August 2002 und des Landesschulrates
Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg
Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg Bezeichnung: Einsatzbereich: Servicekraft Holzbearbeitung Holztechnik Zielstellung: Nach erfolgreichem Abschluss
Aktualisierte Grundkompetenzen zu den Inhaltsbereichen Algebra und Geometrie und Funktionale Abhängigkeiten sowie zur Beschreibenden Statistik
Aktualisierte Grundkompetenzen zu den Inhaltsbereichen Algebra und Geometrie und Funktionale Abhängigkeiten sowie zur Beschreibenden Statistik Aufgrund der Erfahrungen bei der Aufgabenentwicklung, beim
Lehrplan. Physik. Handelsschule. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Lehrplan Physik Handelsschule Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken Postfach 10 24 52, 66024 Saarbrücken Saarbrücken 2006 Hinweis: Der Lehrplan ist online
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WÄRMEBEHANDLUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WÄRMEBEHANDLUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,
Technisches Seminar und Grundlagen der Elektrotechnik
Technisches Seminar und Grundlagen der Elektrotechnik - physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen sowie Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
Kundmachung der Bundesinnung der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher vom 30. Jänner 2004 (gemäß 22a GewO 1994)
Kundmachung der Bundesinnung der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher vom 30. Jänner 2004 (gemäß 22a GewO 1994) Verordnung der Bundesinnung der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher
SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL
GZ BMBWK-17.021/0027-II/1/2003 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
LEHRPLAN PHYSIK SPORT- UND MUSIKKLASSE
LEHRPLAN PHYSIK SPORT UND MUSIKKLASSE STUNDENDOTATION GF EF 3. KLASSE 1. SEM. 2. SEM. 4. KLASSE 1. SEM. 2 2. SEM. 2 5. KLASSE 1. SEM. 2 2. SEM. 2 6. KLASSE 1. SEM. 2 2 2. SEM. 2 2 7. KLASSE 1. SEM. 2 2.
Beschlussreifer Entwurf
Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird Auf Grund 1.
Elektrotechnik und Elektronik für Informatiker
Elektrotechnik und Elektronik für Informatiker Band 1 Grundgebiete der Elektrotechnik Von Prof. Dr.-Ing. Reinhold Paul Technische Universität Hamburg-Harburg 2., durchgesehene Auflage Mit 282 Bildern und
C 1 FACHUNTERRICHT E L E K T R O T E C H N I K U N D AN G E W AN D T E M AT H E M AT I K
C 1 FACHUNTERRICHT E L E K T R O T E C H N I K U N D AN G E W AN D T E M AT H E M AT I K ELEKTROTECHNIK Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
LEHRPLAN GYMNASIUM BÄUMLIHOF
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Mittelschulen und Berufsbildung LEHRPLAN GYMNASIUM BÄUMLIHOF Übergangszeit 2014 2021 Von der Schulleitung des Gymnasiums Bäumlihof genehmigt im August 2014
Formen aktiver Teilnahme. Bearbeitung von Übungsaufgaben, Diskussionsbeiträge
3c Chemie Modul: Grundlagen der Organische Chemie Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten sind mit den Grundlagen der Organischen Chemie vertraut. Sie besitzen Kenntnisse über Nomenklatur,
Profilfach Technik PROJEKTBESCHREIBUNG. Grundlagen der Elektrotechnik. Welche Fragen werden durch das Projekt beantwortet?
Profilfach Technik PROJEKTBESCHREIBUNG Berufsfeld: 1.Semester Projektthema: Grundlagen der Elektrotechnik Dauer: 30 Stunden 9.Klasse Realschule Welche Fragen werden durch das Projekt beantwortet? Was ist
Abbildung der Lehrplaninhalte im Lambacher Schweizer Thüringen Klasse 9 Lambacher Schweizer 9 Klettbuch
Leitidee Lernkompetenzen Lambacher Schweizer Klasse 9 Anmerkungen: Der Lehrplan für das Gymnasium in Thüringen ist ein Doppeljahrgangslehrplan. Das bedeutet, dass die Inhalte, die im Lehrplan zu finden
Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich
2003 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich Lehrberuf: M e c h a t r o n i k ( MEC ) Unterrichtsausmaß Anlage A / 4 / 10 Jahresunterricht: 1. Kl. Schultage
Arithmetik, Algebra, Mengen- und Funktionenlehre
Carsten Gellrich Regina Gellrich Arithmetik, Algebra, Mengen- und Funktionenlehre Mit zahlreichen Abbildungen, Aufgaben mit Lösungen und durchgerechneten Beispielen VERLAG HARRI DEUTSCH Inhaltsverzeichnis
Schulinternes Curriculum der Jahrgangsstufe 9 im Fach Mathematik
Eingesetzte Lehrmittel: Mathematik, Neue Wege, Band 9 Arithmetik/ Algebra mit Zahlen und Symbolen umgehen Darstellen lesen und schreiben Zahlen in Zehnerpotenzschreibweise erläutern die Potenzschreibweise
Themen des schulinternen Curriculums Mathematik
Brüche I Figuren und Körper I Rechnen in N und Z Größen Beschreibende Statistik Themen des schulinternen Curriculums Mathematik Klasse 5 Fragebögen auswerten Diagramme erstellen und Informationen daraus
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ORTHOPÄDIETECHNIK I. STUNDENTAFEL
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ORTHOPÄDIETECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten Klasse
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER, GLASMACHEREI I. STUNDENTAFEL
Anlage A/7/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER, GLASMACHEREI I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERANSTALTUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL
BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERANSTALTUNGSTECHNIK Anlage A/4/11 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden
Für jede Unterrichtseinheit ist die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in allen prozessbezogenen Kompetenzbereichen maßgebend.
Schulplan Mathematik Klasse 9 Für jede Unterrichtseinheit ist die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in allen prozessbezogenen Kompetenzbereichen maßgebend. Prozessbezogene Kompetenzbereiche
VIERTER TEIL STUNDENTAFEL. Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
VIERTER TEIL STUNDENTAFEL Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Monat Inhalt und Lernziele laut Lehrplan Bemerkung September
September 1. Die natürlichen Zahlen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen vertiefen Vorstellungen mit natürlichen Zahlen verbinden natürliche Zahlen am Zahlenstrahl darstellen und
Der neue Lehrplan für Realschulen Das Grundwissen im Fach Physik I und II/III
Der neue Lehrplan für Realschulen Das Grundwissen im Fach Physik I und II/III (c) 2001 ISB Abt. Realschule Referat M/Ph/TZ Jahrgangsstufen übergreifendes Grundwissen Fähigkeit, Phänomene und Vorgänge unter
Schulinterner Lehrplan Franz-Stock-Gymnasium, Jahrgangsstufe 9. Erwartete prozessbezogene Kompetenzen am Ende der 9. Klasse:
Schulinterner Lehrplan Franz-Stock-Gymnasium, Jahrgangsstufe 9 Erwartete prozessbezogene Kompetenzen am Ende der 9. Klasse: Argumentieren/Kommunizieren Mathematische Zusammenhänge mit eigenen Worten erläutern
Erzbischöfliche Liebfrauenschule Köln. Schulinternes Curriculum Fach: Mathematik Jg. 9
Erzbischöfliche Liebfrauenschule Köln Schulinternes Curriculum Fach: Mathematik Jg. 9 Reihe n-folge Buchabschnit t 1 1.1; 1.3; 1.4 1.5 Themen Inhaltsbezogene Kompetenzen Prozessbezogene Kompetenzen Die