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1 function get_style7 () { return "none"; } function end7_ () { document.getelementbyid('edificatory7').style.display = get_style7(); } {loadposition search} A Ablesbarkeit d (Ziffernschritt): auch Ziffernschritt genannt, ist die kleinste ablesbare Gewichtswertänderung einer Waage. Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Produktes in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist, wird der konventionelle Gewichtswert angegeben. Abschaltwert: definiert das Abschalten oder Schließen der Dosierorgane, es gibt je nach Produkt und geforderter Dosiergenauigkeit einen oder mehrere Abschaltpunkte, Grob-, Mittel-, Feinabschaltwert. Akkreditierung eines DKD- Laboratoriums: Prüfung und Begutachtung eines messtechnischen Laboratoriums zur Berechtigung, international anerkannte DKD - Kalibrierzertifikate erstellen zu dürfen. Nach erfolgreicher Begutachtung und Prüfung stellt die PTB, vertreten durch den DKD im Deutschen Akkreditierungsrat, die Akkreditierungsurkunde aus. Analysenwaage: Sammelbegriff für Waagen hoher Auflösung in eichfähiger Ausführung der Genauigkeitsklasse I und II, die sowohl in Bezug auf Wägebereich wie auch Ablesbarkeit bei chemischen Analysen eingesetzt werden können. Höchstlast bis 50kg. Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waage bis zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Bedienungsanleitung angegeben. 1 / 27

2 Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt. Alibi-Drucker: Eichfähige Druckeinrichtung bei eichfähigen Wägeanlagen mit Datenverarbeitung, die zumeist zusätzlich zum nichteichfähigen Drucker der Datenverarbeitungsanlage eingesetzt wird. Automatische Nullkorrektur - Nullpunktnachführung: Selbsttätiges Nachführen des Nullpunktes bei Nullpunktänderungen, deren Geschwindigkeit und Größe einen festgelegten, sehr kleinen Wert nicht überschreiten z.b. bei Nullpunktdrift infolge von Schneefall auf eine Straßenfahrzeugwaage. Abfüllwaage: Selbsttätige Waage zum Abwägen, wenn diese zum Abfüllen benutzt wird. Das Wägegut wird der Waage automatisch zugeführt, in gleichen Mengen abgewogen und meist auch automatisch weiterbefördert und verpackt. Ausgangswiderstand: Der Ausgangswiderstand ist der ohmsche Widerstandswert zwischen den Ausgangsspannungsanschlüssen. B Balkenwaage: Waage, bei der der Lastträger von einer Schneide getragen wird und frei an dieser Schneide hängt. Sie wird einfache Balkenwaage genannt, wenn sie nur aus einem Hebel besteht, und zusammengesetzte Balkenwaage, wenn sie aus mehreren Hebeln besteht und diese durch Koppel verbunden sind. Batterieversorgung: Bei Waagen mit LED-Anzeige (rot leuchtend in dunklem Anzeigefeld) empfehlen wir den Einsatz von alkalischen Batterien. Ein Batteriesatz reicht - in Abhängigkeit von der Größe der Ziffern - für bis mal Wiegen. Wenn Sie wieder aufladbare 2 / 27

3 Batterien verwenden, dann achten Sie darauf, dass Sie nicht solche mit 1,2 Volt, sondern 1,5 Volt Spannung verwenden. Bei Waagen mit LCD-Anzeige (dunkle Ziffern auf hellem Grund) ist die Größe der Anzeige beim Energieverbrauch sekundär. Hier kommt ein Messprinzip zum Einsatz, das mit einer einzigen Lithium-Batterie mal Wiegen ermöglicht. Bauartzulassung einer Waage zur Eichung: Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu wird diese vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt (meist ein metrologisches Staats-Institut, Deutschland PTB Braunschweig) durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, sowie gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (EC-Type-approval certificate) dokumentiert. Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig. Befestigungsmoment: Das Befestigungsmoment ist das vorgeschriebene Anzugsmoment der Montageschrauben zur Fixierung der Wägezelle. Biege- und Scherstabwägezelle: Mit diesen Wägezellen können nur punktförmig eingeleitete Kräfte gemessen werden. Beim Einsatz in Wägeplattformen finden normalerweise vier Stück Verwendung (z.b. Bodenwaage). Bruchlast: Die Bruchlast ist die Last, bei der eine bleibende Veränderung oder Zerstörung eintritt. Brückenwiderstand: Der Brückenwiderstand ist der ohmsche Widerstand der gesamten Messbrücke. Bruttogewicht: Gesamtmasse eines Wägegutes (Nettogewicht) inklusive Gefäß oder Verpackung (Tara). Bettenwaage: Waage mit speziell ausgebildeten Lastträgern zur Aufnahme von Krankenhausbetten. Vorzugsweise zur Kontrolle von Massenänderungen des im Bett liegenden Patienten im Verlauf medizinischer Behandlungen (Dialyse, Verbrennungen usw.). 3 / 27

4 Beweglichkeit, Anlauf: Die Beweglichkeit (bei integrierenden Messgeräten Anlauf) ist die Fähigkeit des Messgerätes, auf geringe Änderungen der Messgröße anzusprechen. Die entsprechenden Grenzwerte heißen Beweglichkeitsschwelle oder Ansprechschwelle bzw. Anlaufwert. C CE Zeichen: Das CE - Konformitätszeichen sagt aus, dass das Produkt die relevanten EU-Richtlinien einhält. D Datenschnittstelle: Anschlussmöglichkeit eines Gerätes zum digitalen Datenaustausch, z.b. an einen PC oder Drucker. Gängige Datenschnittstellen sind RS232, RS422, 20 ma, Profibus DP, Ethernet. Dehnungsmessstreifen (DMS): Elektrisches Messelement, das unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. Den DMS kann man sich als einen dünnen Draht vorstellen, durch den Strom fließt. Durch Belastung der Waage wird dieser Draht gezogen oder gestaucht. Damit ändern sich auch die elektrischen Eigenschaften. Eine Messelektronik verarbeitet diese Änderungen und gibt sie als Gewichtsangabe an die Digitalanzeige weiter. Mit der DMS-Technologie werden elektronische Personenwaagen mit 200 g- und 100 g-teilung, sowie elektronische Küchen- und Feinwaagen, realisiert. DMS - Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen, sowie bei einfacheren Präzisionswaagen verwendet. Dichtebestimmung: (früher "spezifisches Gewicht") Die Dichte von Flüssigkeiten wird mit 4 / 27

5 einem Senkkörper durch eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht: Volumen. Das Volumen wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichtebestimmungen mit der Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus. Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, beispielsweise einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf derselben Waage und unter denselben Bedingungen durchgeführt. DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße haben. Sie haben eine hohe messtechnische Kompetenz. Ein DKD - akkreditiertes Laboratorium hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgröße zu erstellen. Die Kalibrierzertifikate nach DKD sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union. Dosieren / Sortierwägungen: Wägen mit Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. Über- und Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte oder zu schwere Teile können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe in Gramm (g), Stück oder Prozent (%) möglich. Dosieren mit Dosierorgan: durch die Steuerung des Produktstroms wird die gewünschte Dosiergenauigkeit erreicht. Dynamisches Wägen: Bestimmungen der Masse eines Wägegutes, bei der zwischen Wägegut und Lastträger eine Relativbewegung vorliegt. E 5 / 27

6 EA: European cooperation for Accreditation (ehemals WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD - Zertifikaten. Eckenlastprüfung von Waagen: Prüfung einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplatten Mitte. Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften. Eichfehlergrenze: legt fest, innerhalb welches Bereichs die maximale Abweichung einer Waage bei der Eichung liegen darf (halber Verkehrsfehlergrenzwert). Abweichungen Klasse III: zwischen 0 und 500e: 0,5e (Verkehrsfehler 1,0e) zwischen 500 und 2000e: 1e (Verkehrsfehler 2,0e) über 2000e: 1,5e (Verkehrsfehler 3,0e) Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre Präzisionswaagen Eichklasse II 2 Jahre Industriewaagen Eichklasse III 2 Jahre bis 3000 kg Höchstlast 3 Jahre ab 3000 kg Höchstlast Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr Eichgültigkeitsdauer von Gewichten: Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre Kontrollgewichte, alle Klassen 1 Jahr Eichkosten: Gebühr, die bei der Eichung anfällt. Zusätzlich zum Gerätepreis. Eichung: Überprüfung und Stempelung einer Waage durch die Eichbehörde. Es wird beurkundet, dass die Waage die jeweiligen Eichvorschriften und die Eichfehlergrenzen einhält. 6 / 27

7 Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden: a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird. b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Sachverständigen Gutachten für Gerichte. d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union). Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL: Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort. Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort, siehe jeweilige Modellangaben. Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung: Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig. Eichwert, e: Maß für die Eich-Toleranz - kleinster eichfähige Ziffernschritt einer Waage, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d. Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung. Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen. Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Messprinzip arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochwertige Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung, die eine Strom durchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfährt. 7 / 27

8 EMV: Elektromagnetische Verträglichkeit. Unter diesen Begriff fallen alle elektrischen Einflussgrößen, die von einem Mess-System ausgehen oder auf dieses einwirken können. Alle PTM erfüllen die gesetzlichen Normen bezüglich EMV (EMV-Gesetz 89/33). Erdanziehung: Erdbeschleunigung; je nach geographischer Lage des Aufstellungsortes einer Waage verändert sich der Wert. Diese Änderung kann bei der Justage einer Waage berücksichtigt werden. Mittelwert für Deutschland: g = 9,81m/s². Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig justiert werden. F Fehlergrenzen: beschreiben die maximal zulässigen Abweichungen (nach + oder -) eines Messinstruments vom richtigen Wert. Zu unterscheiden sind die Justierfehlergrenze, die Eichfehlergrenze, sowie die Verkehrsfehlergrenze. Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert. Feingewichte: Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet. Fahrzeugwaage: Waage, bei der die Brücke zum Wägen von Fahrzeugen ausgebildet ist, z.b. 8 / 27

9 Gleiswaage, Straßenfahrzeugwaage. Feinstrom: Feiner Wägegutstrom am Ende des Füllvorgangs zum genauen Erreichen des gewünschten Füllgewichtes bei selbsttätigen Waagen zum Abwägen. Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz. Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen: Erschütterungen werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Messzyklen erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die verhindert, dass ein Messwert zu früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstell- bar. Siehe auch Wägewert. FSO (Full Scale Output): entspricht der Nennlast einer Wägezelle. G Genauigkeit: Wird oft mit dem Ziffernschritt verwechselt. Näheres unter Fehlergrenzen. Genauigkeitsklassen: In Europa haben sich die Genauigkeitsklassen I bis IIII durchgesetzt. Diese unterscheiden sich in ihrem jeweiligen Eichwert. Klasse I: Feinwaage Klasse II: Präzisionswaage Klasse III: Handelswaage Klasse IIII: Grobwaage 9 / 27

10 Genauigkeitsklasse: Der größte Einzelfehler (Angabe in % bei Kraftaufnehmern, bei Wägezellen nach OIML R60) des Sensor- Ausgangssignals ist kleiner als dem der Genauigkeitsklasse entsprechendem Wert. Die Kennwerttoleranz ist dabei nicht berücksichtigt. Gleiswaage: In einem Gleis eingebaute Waage zum Wägen von Gleisfahrzeuge. Gebrauchslast: Die Gebrauchslast ist die Last, mit welcher der Sensor über die Nennlast hinaus belastet werden darf, ohne dass sich seine spezifizierten Eigenschaften ändern. Der Gebrauchslastbereich sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Gebrauchstemperaturbereich: Der Gebrauchstemperaturbereich ist der Bereich der Umgebungstemperatur, in dem der Sensor betrieben werden darf, ohne dass bleibende Änderungen der Messeigenschaften auftreten. Innerhalb des Gebrauchstemperaturbereichs gelten die spezifizierten Fehlergrenzen nicht mehr. Speisespannung Die Speisespannung ist die Versorgungsspannung des Sensors um einen fehlerfreien Betrieb zu gewährleisten. Kennwert Der Kennwert ist das Ausgangssignal bei Nennlast abzüglich dem Vorlastsignal. Grenzlast: Die Grenzlast ist die maximal zulässige Belastung des Sensors, bei der keine Zerstörung des Meßsystems zu erwarten ist. Bei dieser Belastung gelten nicht mehr die spezifischen Fehlergrenzen. Grobstrom: Grober/schneller Produktstrom am Beginn des Füllvorgangs zum schnelleren Erreichen des gewünschten Füllgewichtes bei selbsttätigen Waagen zum Abwägen. H Halbmikrowaage: Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg. 10 / 27

11 Hängebahnwaage: In einer Hängebahnanlage eingebaute Waage, bei der ein Teil der Hängebahn als Lastträger dient. Handelsgewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3. Handelswaagen: Waagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage. HOLD: Blockiert angezeigten Wert - der Gewichtswert der letzten Beladung bleibt auf dem Display stehen. Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von > Digits. Die Auflösung errechnet sich aus dem Wägebereich: Ablesbarkeit d Beispiel: Wägebereich 300g, Ablesbarkeit 0.001g entspr. 1mg, Auflösung = Digits. Höchstlast, Max: Obere Grenze des Wägebereiches ohne Berücksichtigung einer Additiven Tarahöchstlast. Maximale Masse, die auf einer Waage gewogen werden kann. I Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen und andere verstanden. Interface: Datenschnittstelle / -Parameter, Kontaktaustausch. Internationaler Kilogramm-Prototyp: Wird auch als "Ur-Kilogramm" bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t). 11 / 27

12 ISM-Frequenz: (Industrial, Scientific, and Medical Band) ist ein Frequenzbereich für Hochfrequenz-Sendegeräte in Industrie, Wissenschaft und Medizin, der nicht der staatlichen Regulierung unterliegt und lizenzfrei genutzt werden darf. Es müssen lediglich Auflagen bezüglich der Sendeleistung und der Störung benachbarter Frequenzbereiche eingehalten werden. ISO 9000ff: Die Qualitätssicherung nach ISO 9000ff oder EN oder GLP schreibt vor, dass alle Messmittel periodisch überwacht werden müssen. Ihre Waage ist wie die anderen Messgeräte ein Messmittel in Ihrem Labor. Wird nun aber ein Messmittel dazu benutzt, die Konformität von Produkten mit festgelegten Qualitätsanforderungen festzustellen, so wird das Messmittel zum Prüfmittel. Prüfmittel müssen nach ISO Punkt 4.11 so beschaffen sein, dass sie in einer bekannten Beziehung zu einem nationalen Normal stehen. Ferner muss ihre Messunsicherheit bekannt sein. Diese Anforderungen an Ihre Waage als Prüfmittel erfüllt das Zertifikat (=Kalibrierschein). ISO-Zertifikat: Zu den Waagen können Sie ein ISO-Zertifikat erwerben. Es wird bei einer Zertifizierung eine Laborkalibrierung der Waagen durchgeführt und ein Prüfprotokoll mit den Adressdaten Ihrer Firma ausgestellt, damit Sie z.b. die Geräte in Ihren betriebsinternen ISO-Prüfmittelpool aufnehmen können und bestätigt ist, dass die Geräte auf die nationalen "Normale" zurückführbar sind. Isolationswiderstand: Der Isolationswiderstand ist der ohmsche Widerstand zwischen den Anschlussleitungen und dem Messkörper des Sensors. J Justieren: Justieren ist das Einstellen und Abgleichen einer Waage, mit dem Zweck die Abweichungen zwischen Anzeigewert und reellem Wert zu beseitigen oder mindestens die vorgegebenen Fehlergrenzen einzuhalten. Justieren des Wägebereiches einer Waage: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. 12 / 27

13 Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert. K Kalibrieren: Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes (z.b. Waage) ohne Eingriff in das Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes. Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet. Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Gegen Mehrpreis. Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches. Kapazitiver Kraftaufnehmer: Bei Waagen mit kapazitiven Kraftaufnehmern macht man sich das Prinzip zunutze, dass zwei gegenüberliegende Metallplatten einen elektrischen Kondensator bilden. Verändert man, in unserem Fall durch Gewichtsveränderung, diesen Plattenabstand, so verändern sich auch die elektrischen Eigenschaften. Ein Mikroprozessor ermittelt daraus in kurzen Zeitabständen den jeweiligen Gewichtswert. Dieses Messprinzip kommt in elektronischen Küchen- und Personenwaagen zum Einsatz. Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet. Kennlinie einer Waage: Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen. 13 / 27

14 Kennwertkalibrierung: Einstellen des Nennkennwertes einer Wägezelle innerhalb eines engen Toleranzfeldes. Vorteile: Austausch einer oder mehrerer Wägezellen einer Waage ohne Neujustage möglich. Kennwertselektierung: Wie schon der Name sagt, werden Wägezellen nach ihren Kennwerten selektiert. Wägezellen mit gleichen Kennwerten werden zu Sätzen zusammengestellt. Vorteil: günstig, da nur Selektion und kein manueller Eingriff in die Wägezelle. Nachteile: Eckenabgleich bei Montage notwendig und Austausch nur von kompletten Sätzen möglich. Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert. Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE - Kennzeichen. Die Konformitätserklärung ist meistens in der Bedienungsanleitung abgedruckt. Kontinuierliches Wägen: Dynamisches Wägen, bei dem ein stetiger Wägegutstrom vorliegt, z.b. bei einer Bandwaage. Konventioneller Wägewert eines Gewichtsstückes: Wirkung eines Gewichtsstückes auf eine Waage unter folgenden idealisierten Bedingungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³, Bezugstemperatur 20 C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Der konventionelle Wägewert vereinfacht sehr genaue Wägungen, da nunmehr Schwankungen der Luftdichte bis zu +/- 10% rechnerisch nicht berücksichtigt werden müssen. Er hat sich weltweit durchgesetzt. Kriechfehler: Der Kriechfehler ist die maximal zulässige Änderung des Ausgangssignals des Sensors über die angegebene Zeit bei konstanter Belastung und stabilen Umgebungsbedingungen. 14 / 27

15 L Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen. Laufgewichtswaage: Hebelwaage mit Lastausgleich durch eine Laufgewichtseinrichtung. Die Laufgewichte werden von Hand oder durch ein Einstellwerk eingestellt. Das Erreichen der Einspiellage wird durch Verschieben des Laufgewichts auf der mit Kerben- oder Stricheinteilung versehenen Laufgewichtsschiene erreicht. LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristall-Anzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend. LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend. Libelle/Lot: Vorrichtung an Waagen, um ihre waagrechte Aufstellung zu kontrollieren. Sie ist Vorschrift bei bestimmten Waagentypen, wie zum Beispiel leicht transportablen Tischwaagen. Linearität / Richtigkeit: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal. Luftauftrieb: Jeder Körper erfährt in Luft einen Auftrieb (Gewichtsverlust), der bei sehr genauen Wägungen nicht vernachlässigbar ist. Um ihn in der Praxis zu neutralisieren, ist der Konventionelle Wägewert eingeführt worden. Der Luftauftrieb muss allerdings bei der Masse eines Körpers, berücksichtigt werden. Lagertemperaturbereich: Der Lagerungstemperaturbereich ist der Bereich der Umgebungstemperatur, in dem der Sensor mechanisch und elektrisch unbeansprucht gelagert 15 / 27

16 werden kann, ohne dass bleibende Änderungen seiner Messeigenschaften auftreten. M Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung und dem Luftauftrieb Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit "Kilogramm" Mehrbereichswaage: Waage mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waage. Jeder Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit Messunsicherheit einer Waage: Die Messunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Messwert liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%. Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage. Metrologie: Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den Meßsystemen. Bei Waagen insbesondere im Zusammenhang mit dem Eichwesen gebräuchlich. Mindestlast, Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben, der Wert ist jedoch nicht eichfähig. Mikrowaagen: Analysenwaage mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g und 50 g. Ablesbarkeit d = mg oder besser. 16 / 27

17 Max. dynamische Belastung (nach DIN 50100): Die maximale dynamische Belastung ist die auf die Nennkraft bezogene Schwingbreite einer sich sinusförmigen ändernden Kraft in Richtung der Messachse des Sensors, die der Sensor bei einer Beanspruchung mit 107 Beanspruchungszyklen erträgt, ohne dass dadurch bei der Wiederverwendung des Sensors bis zur Nennkraft signifikante Veränderungen seiner messtechnischen Eigenschaften feststellbar sind. Nennmessweg Der Nennmessweg ist der Federweg der äußeren Lasteinleitungspunkte in Messrichtung bei Einleitung der Nennlast. Eingangswiderstand Der Eingangswiderstand ist der ohmsche Widerstandswert zwischen den Speisespannungsanschlüssen. Messbereich: Der Messbereich ist der Belastungsbereich, in dem die garantierten Fehlergrenzen nicht überschritten werden dürfen. Minimale Teilung / Auflösung: Die minimale Teilung bzw. Auflösung ist die kleinste messbare Teilschrittunterteilung. N Nacheichung: Periodische Nachprüfung einer Waage mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für Waagen Nachstrom: Produktnachfall beim Dosieren. Das nachdem abschalten oder schließen des Dosierorgans nachlaufende oder nachfallende Produkt. Nachstromberechnung: Diese erfolgt nach jedem Dosiervorgang, der festgestellte Nachstrom kann für die Abschaltoptimierung verwendet werden. Nachstromregulierung: Durch die dynamische Berechnung und Verwendung des Nachstromwertes kann eine Abschaltoptimierung erreicht werden. 17 / 27

18 Nachstrom Korrekturfaktor: Der Faktor bestimmt, mit welcher Intensität die Nachstromregulierung wirkt. Nachstrom Begrenzung: Der Wert dient zur Eliminierung von extremen Nachstromwerten, die durch gelegentliche abnormen Produktverhalten vorkommen kann. Nettogewicht: Gewicht eines zu wiegenden Gutes ohne dessen Verpackung oder Gefäßes. Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von der Waage auf Tastendruck angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur. Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt. 1 N = 0,1kg 10 N = 1,0 kg 100 N = 10,0 kg 1000 N = 100,0 kg = 1kN (Kilo Newton) 10 kn = kg 100 kn = kg Nichtselbsttätige Waage: Waage, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist. Dieser Begriff wird insbesondere bei eichfähigen Waagen angewandt. Nullnachführung: Nullnachführung bedeutet, dass kleine Gewichtsveränderungen pro definierter Zeiteinheit von der Waage nicht als Gewichtswert berücksichtigt und angezeigt werden. Der Sinn besteht darin, dass z.b. eine langsame Verschmutzung der Waage mit Staub nicht bei der Wägung berücksichtigt wird. (Beispiel: 2d/s). Nullsetzbereich: Darf bei eichfähigen Waagen 20% der Nennlast betragen. Die Lage des Nullsetzbereichs ist variabel um den Nullbereich der Waage einstellbar. 18 / 27

19 Nullstellbereich: Liegt bei eichfähigen Waagen zwischen -1% und +3% des Wägebereiches. Das heißt, dass nach dem Einschalten der Waage sich diese in dem genannten Bereich noch manuell auf Null setzen lässt. Nennlast: Die Nennlast ist die obere Grenze des Messbereichs. Abhängig vom Sensor kann die Nennlast eine Zug- oder Drucklast sein. Nenntemperaturbereich: Der Nenntemperaturbereich ist der Bereich der Umgebungstemperatur in dem der Sensor die technischen Daten und Fehlergrenzen einhält. Nennkennwert Cn: Der Nennkennwert ist der Sollwert des Kennwertes, d.h. ein theoretisch vorgegebener Wert. Nullsignal: Das Nullsignal ist das Ausgangssignal der Wägezelle / Kraftsensors im unbelasteten Zustand. Nullrückkehr: Die Nullrückkehr ist die maximal zulässige Änderung des Ausgangssignals des Sensors über die angegebene Zeit nach vollständiger Entlastung unter stabilen Umgebungsbedingungen. O OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die mess technischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie). Bezeichnung für die Internationale Metrologische Organisation, welche Empfehlungen in Bezug auf Wägetechnik ausspricht, die in vielen Ländern Anerkennung finden und verstärkt auch in nationale Normen einfließen. 19 / 27

20 P PEAK: höchster gemessener Wert PLU - Product Lookup Code: ist eine Identifikationsnummer für Produkte. Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waage mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird gespeichert) - Waage zeigt bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an. Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet. Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte). Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit >> Justieren des Wägebereiches Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DKD - zertifiziert werden. Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben. Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Messmittel (z.b. Waagen) und Prüfmittel (z.b. Gewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen. 20 / 27

21 R Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen >> Referenzstückzahl Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives >> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück. Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.b. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist l d oder kleiner. Qualitätsmerkmal. Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Mess-/ Prüfmittels (z.b. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit. Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.b. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal. Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung, beispielsweise nach einem Rezept >> Nettototal RS 232: Schnittstelle für serielle Datenübertragung der Messdaten an den Drucker, PC, oder Grossanzeige. Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO 9000 verlangt, daß alle Prüfmittel (z.b. Gewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß definierter Toleranz übereinstimmen. Siehe auch >> Internationaler Kilogramm-Prototyp Referenztemperatur: Die Referenztemperatur ist die Umgebungstemperatur, auf die sich die 21 / 27

22 technischen Daten des Sensors beziehen. S Schutzart IP: Wird in DIN für elektrische Betriebsmittel klassifiziert. Sie spezifiziert den Schutz eines Gerätes gegen Berührung, das Eindringen von Fremdkörpern und das Eindringen von Wasser. Je größer die jeweilige Kennziffer, desto höher der Schutz. Beispiel IP65: 6 = vollständiger Schutz gegen Berührung und Staubeintritt; 5 = Schutz gegen Strahlwasser. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard. Selbsttätige Waage: Waage, bei welcher der Wägevorgang ohne Eingreifen vom Bedienungspersonal abläuft. Sensorprinzipien: Blattfeder/Schraubenfeder, DMS-Sensoren, Piezoelektrik, Magnetische Kraftkompensation, Magnetoelastisches Verfahren, Kapazitive Wegmessung, Schwingsaite. Bei PTM Wiegeapplikationen werden fast ausschließlich DMS-Sensoren eingesetzt. Single-Point-Wägezelle: Auch Plattformwägezelle genannt. Zur Aufnahme von exzentrischen Lasten kann eine einzelne Wägezelle bis zu einer definierten Plattformgröße verwendet werden Stand-by Waage: wird bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig. Zeitersparnis. Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, 22 / 27

23 desto größer die Zählgenauigkeit. T Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei elektronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich max g, Tara (=Behälter) 470g, verfügbarer Wägebereich = 5.530g. Taragewicht: Gewicht eines Gefäßes oder einer Verpackung, welches von Bruttowert abgezogen werden muss, um das Nettogewicht zu erhalten. Taraeinrichtung: Tarieren bedeutet, dass das Bruttogewicht auf der Waage manuell auf Null zurückgestellt wird, obwohl sich Ware auf der Waage befindet. Durch diese Funktion wird ein einfaches Zuwiegen, z.b. von Zutaten, erleichtert, da immer das jeweilige Mehrgewicht der neuen Zutat gewogen wird. Teilung, d: Bei der digital anzeigenden Waage ist sie mit der >> Ablesbarkeit d identisch. Je kleiner dieser Wert ist, desto genauer zeigt die Waage das Gewicht. Zum Beispiel: d = 100 g heißt, dass die Waage in 100-Gramm-Schritten anzeigt. Bei der mechanischen Waage versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird. Temperaturbereich: Bereich, in welchem eine geeichte Waage benutzt werden darf. Er ist auf dem Kennzeichnungschild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich. Temperatureinfluß auf Waagen: Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch 23 / 27

24 eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach einer Temperaturänderung erneut zu >> justieren Tier-Wägung: Unter normalen Bedingungen bewirkt die Bewegung eines Tieres auf der Waage eine instabile fluktuierende Anzeige und führt zu Ungenauigkeiten beim Wägeergebnis. Bei Tierwägung nimmt die Waage über verschiedene Prozesse und Intervalle die Gewichtsdaten auf und filtert die durch ein lebendes Tier aufgetretenen Instabilitäten aus. Toleranz eines Messgerätes: Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus. Tragfähigkeit: Maximale Last, die eine Waage ohne deren Beschädigung aushält. Sie ist immer größer/gleich der Höchstlast. Tragkraft: Mit Tragkraft wird heute der maximal anzeigbare Wert einer Waage bezeichnet. Ab diesem Wert laufen die Zeiger mechanischer Waagen aus dem Skalenbereich. Elektronische Waagen zeigen ein Überlastsymbol. Die Tragkraft hat nichts damit zu tun was eine Waage aushält. Moderne Waagen haben Sicherungen eingebaut, um weitaus höhere Belastungen schadlos zu überstehen. Temperaturkoeffizient des Kennwerts: Der Temperaturkoeffizient des Kennwerts ist die auf den Nennkennwert bezogene Änderung des tatsächlichen Kennwertes durch eine Temperaturänderung von 10 K. Temperaturkoeffizient des Nullsignals: Der Temperaturkoeffizient des Nullpunkts ist die auf den Nennkennwert bezogene Änderung des Ausgangssignals des unbelasteten Sensors durch eine Temperaturänderung von 10 K. 24 / 27

25 U Überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display einer Waage, wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist. V Validierung: Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen. Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, dass eine festgelegte Anforderung erfüllt ist. Verkehrsfehlergrenze: Die Verkehrsfehlergrenze ist die maximal zulässige Abweichung einer Waage im Verkehr beim Kunden und beträgt das Doppelte der Eichfehlergrenze. Veränderlichkeit: Die Veränderlichkeit ist ein Maß für die relative Standardabweichung des Ausgangsignals, resultierend aus zehn wiederholten Messungen an zwei Punkten der Kennlinie mit jeweils gleicher mechanischer Größe und gleichen Änderungen. W Wägebereich, Max: Der Wägebereich ist der Arbeitsbereich einer Waage und geht von der 25 / 27

26 unteren Grenzlast (Mindestlast) bis zur oberen Grenzlast (Höchstlast). Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei und Luftzugfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkonsolen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern. Wägewert: Anzeige der Waage nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit (g) / (kg) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden. Wägeindikator: Elektronische Einrichtung zur digitalen Anzeige von Gewichtswerten. Wägezelle: Elektromechanischer Messwertumformer, der eine von einer Masse ausgeübte Gewichtskraft, in ein zum Beispiel elektrisches Signal umformt. Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen störende Luftbewegungen. Bei Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen. Z Zählwaage: Waage zur Bestimmung der Anzahl von Wägegutstücken gleichen Gewichts. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, dass er alle Anforderungen des Qualitäts Managements - 26 / 27

27 Systems nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat. Er erhält nach erfolgreichem Abschluss mehrerer Audits ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts- Managements-Systems DIN EN ISO Dieses Zertifikat hat eine völlig andere Bedeutung, als ein DKD - Kalibrierzertifikat, welches die messtechnischen Eigenschaften eines Messgerätes (z. B. einer Waage oder eines Gewichtsstückes) bescheinigt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist auch nicht identisch mit der Akkreditierung, da hiermit keine Aussagen mit international anerkannter Wirkung verbunden sind. Zulassung einer Waage: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist. Zugkraftwägezelle: Für hängende Lasten wird diese Wägezellentype eingesetzt. Die Krafteinleitung muss punktförmig erfolgen. Zusammengesetzter Fehler: Der zusammengesetzte Fehler Fcomb ist der halbe Abstand c zwischen den Grenzen des Toleranzbandes, das die Kennlinie im Messbereich bei zunehmender und bei abnehmender Belastung umschließt, bezogen auf den Nennkennwert Cn. Fcomb setzt sich zusammen aus dem Linearitätsfehler und dem Hysteresefehler. Fcomb = c / Cn. Verstehen Sie, wie man machen, ist notwendig für jede wie gesagt, durchaus nicht sehr verschieden ist. Aber es ist nützlich zu wissen. end7_(); 27 / 27

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