Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten?"

Transkript

1 D R. M E T Z N E R R E C H T S A N W Ä L T E Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten? Dr. Michael Metzner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geiselwind, 2. April 2011

2 Fragen über Fragen - Notenarchive, - Umblätterkopien, Leseexemplare für Wettbewerbsjurys; - Vergrößerungen und Verkleinerungen, Arbeitskopien für Einzeichnungen, Reservekopien, Mehrbesetzungen; - Verleihen von Notensätzen; - Downloadportale; - VG Musikedition, Gesamtverträge es herrscht große Verwirrung.

3 Prüfungsschema Notenkopieren (vereinfacht) ja Werk i. S. d. UrhG? nein Schutzfrist läuft noch (70 Jahre p. m. a.)? ja nein Schutz als wissenschaftliche Ausgabe (25 Jahre ab Erscheinen)? ja nein Liegt gesetzliche Ausnahme vor (insbes. 53 UrhG)? nein ja ja Geschäftliche Nutzung? ja Leistungsschutz nach UWG? nein Erlaubnis des Rechtsinhabers? nein ja nein KOPIEREN VERBOTEN KOPIEREN ERLAUBT

4 Ist Musik immer geschützt? Antwort: fast immer. Nicht nur ernste Musik, auch Schlager etc. Werkteile können auch geschützt sein, besonders prägende Motive oder Themen In jeder Form (Noten, Aufnahme, Darbietung, auch Improvisationen ) Achtung: Auch Textdichter können Rechte an Noten haben, wenn Texte mit abgedruckt sind Auch Bearbeitungen können geschützt sein hier bestehen ggf. mehrere Urheberrechte!

5 Bearbeitungen Bearbeiter erlangt eigenes Schutzrecht, wenn ein Eindruck entsteht, der im Original noch nicht vorgegeben war Noten nicht urheberrechtsfrei, auch wenn Original schon gemeinfrei ist! Variationen, Einrichtungen für andere Instrumente etc. sind in der Regel geschützte Bearbeitungen Potpourris / Arrangements: meist geschützt je nach Qualität Nicht: Reine Transposition, Spiel auf anderem Instrument etc.; kleine handwerkliche Änderungens Die Pflege alter Volksmusik u. a. ist erleichtert unwesentliche Bearbeitungen sind frei nutzbar

6 Schutzfrist Dauer des Urheberrechts Es erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Werke von Urhebern, die vor 1940 verstorben sind, können beliebig verwertetwerden (zb Johann Strauss, George Gershwin) Vorsicht: Rechte der Interpreten beachten Bei Leistungsschutzrechten teils kürzer: z. B. wissenschaftliche Ausgaben: 25 Jahre nach dem Erscheinen [z. B. vor 1986]

7 Wissenschaftliche Ausgaben v. a. bei Notenausgaben gemeinfreier, oft klassischer Werke zu beachten. Wenn Schutz besteht, sind Noten nicht frei verwertbar wissenschaftlich sichtende Tätigkeit sowie wesentliche Unterscheidung ( hörbar ) von bisherigen Ausgaben sind Schutzvoraussetzung 25 Jahre Schutzfrist nach Erscheinen bislang so gut wie keine Gerichtsentscheidungen

8 Gesetzliche Schranken des Musikzitat Urheberrechts Einzelne Stellen eines erschienenen werkes der Musik dürfen in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden Nur in äußerst beschränktem Umfang Nur für Anspielungen, als Stilmittel, zur Parodie oder Satire u. a. Wenn das Zitat zulässig ist, braucht bei Kopiervorgängen keine Rücksicht auf das zitierte Werk genommen werden Urheberrecht an zitierendem Werk gesondert prüfen

9 Gesetzliche Schranken des Urheberrechts Kopien zum privaten und eigenen Gebrauch, 53 UrhG (1) Abs. 1: Abschreibenvon bis zu 7 Exemplaren, auch durch Dritte, auch von fremden Vorlagen oder zulässigen Kopien, für private Zwecke Abs. 6: keine öffentliche Wiedergabe (Aufführung) oder Verbreitung (Ausgabe von Kopien an Dritte) zulässig - nur zum Üben, nicht zum Weiterkopieren!

10 Gesetzliche Schranken des Urheberrechts Kopien zum privaten und eigenen Gebrauch, 53 UrhG (2) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Kopieren ist zur Aufnahme in ein eigenes Archiv zulässig Eigenes Werkstück muß vorhanden sein Archivkopie darf nicht normal benutzt werden! Keine Hilfe gegen das Kopierproblem

11 Gesetzliche Schranken des Urheberrechts Kopien zum privaten und eigenen Gebrauch, 53 UrhG (3) Kopieren zum eigenengebrauch zulässig, wenn es sich um ein seit mindestens zwei jahren vergriffenes Werk handelt, d. h. wenn es vom Verlag nicht mehr geliefert werden kann Nicht als Aufführungsmaterial zugelassen

12 Kopieren alter Notenausgaben Das Notenstichbildist als solches nicht urheberrechtlich geschützt Noten gemeinfreier Musik dürfen daher außerhalb des geschäftlichen Verkehrs beliebig kopiert werden (außer wenn Schutz als wissenschaftliche Ausgabe besteht) Im geschäftlichen Verkehr kann bis zu 50 Jahre ein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz entgegenstehen (Nachdruck alter Ausgaben) Auch Idealvereine sind ggf. Unternehmen!

13 Letzter Ausweg: Zustimmung des Rechtsinhabers erbitten Rechtsinhaber ist der Urheber, sein Musikverlag oder die VG Musikedition Einige Musikverlage erteilen in einzelnen Fällen laut eigenen Angaben Zustimmung (Umblätterkopien, Wettbewerbe etc.) Gesamtverträge mit Kirchen, Körperschaften etc. (z. B. Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen e. V.) bestehen oder werden angeboten, Konditionen sind aber teils problematisch und/oder intransparent

14

15

16

17 DR. METZNER RECHTSANWÄLTE Noch Fragen? Dr. jur. Michael Metzner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Metzner Rechtsanwälte Stubenlohstraße Erlangen Tel. ( ) Fax ( ) metzner@kanzlei-metzner.de

Notenkopien. Juristische Theorie und Praxis. Dr. Johannes Ulbricht

Notenkopien. Juristische Theorie und Praxis. Dr. Johannes Ulbricht Notenkopien Juristische Theorie und Praxis Dr. Johannes Ulbricht Erlaubte und verbotene Kopien im Allgemeinen 15, 16 UrhG: Grundsätzlich jede Kopie erlaubnispflichtig Ausnahme: Privatkopie 53 UrhG Entstehungsgeschichte

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen

Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen Vertrag über Fotokopien VtgFotokop 96-6 Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen Vom 11./19.

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG

Mehr

Langzeitarchivierung bei Datenträgern. Was wir dürfen und was wir dürfen sollten

Langzeitarchivierung bei Datenträgern. Was wir dürfen und was wir dürfen sollten Langzeitarchivierung bei Datenträgern Was wir dürfen und was wir dürfen sollten http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.en http://commons.wikimedia.org/wiki/file:compact_disc.jpg By Arun Kulshreshtha

Mehr

Retrodigitalisierung und elektronische Archive

Retrodigitalisierung und elektronische Archive Retrodigitalisierung und elektronische Archive Juristische Aspekte Gabriele Beger Retrodigitalisierung Juristische Definitionen zur Digitalisierung von analogen und vergleichbaren Werkstücken a) Urheberrechtsschutz/

Mehr

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Urheberrecht im Archiv Grundlagen des Urheberschutzes Bilder im Urheberrecht Der ominöse 72

Mehr

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Urheberrecht Schutzwirkungen II: Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 44a - 63a: Interessen der Allgemeinheit (Nutzerinteressen) Gesetzgeberische Abwägung

Mehr

Medienrecht und Schule. Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information

Medienrecht und Schule. Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information Medienrecht und Schule Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information Öffentliche Wiedergabe 52 (1). Für die Wiedergabe ist eine Vergütung zu zahlen.

Mehr

DR. METZNER RECHTSANWÄLTE

DR. METZNER RECHTSANWÄLTE Kopieren von Musiknoten - erlaubt oder verboten? Dr. Michael Metzner Grundsätzlich hat der Komponist als Urheber das Recht, seine Musikwerke zu vervielfältigen ( 16 UrhG) und zu verbreiten ( 17 UrhG).

Mehr

Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht

Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht Stabi macht Schule Armin Talke Mediennutzung im Unterricht Kopieren Verteilen der Kopien Präsentation auf dem Smartboard Lernplattform Vorführen von Filmen

Mehr

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006 www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik

Mehr

Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch

Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch Vertrag VG Musikedition über Nutzungsrechte f.d. neue Ev. Gesangbuch 9.11 Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch

Mehr

Naturalismus ( )

Naturalismus ( ) Gesetzestexte Naturalismus (1880-1900) Bezug zum Schülerbuch Kurzbeschreibung des Textes Textsorte vgl. S. 277, Arbeitsanregung 3 Die Gesetzestexte enthalten die wesentlichen Bestimmungen zum Urheberrecht

Mehr

Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben?

Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? Workshop, 23. Mai 2008, Berlin Gabriele Beger Ziel aller Urheberrechtskörbe Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Grundlagen für Urheberrechtskörbe

Mehr

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010 Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft

Mehr

Musik-Urheberrecht. Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Musik-Urheberrecht. Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage Musik-Urheberrecht Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage von Dr. Dietmar Dokalik RECHT Wien Graz 2010 Vorwort zur

Mehr

Do's und Don'ts im Urheberrecht

Do's und Don'ts im Urheberrecht Do's und Don'ts im Urheberrecht RA Thomas Steinle, LL.M. (legal informatics) Fachanwalt für IT-Recht Externer Datenschutzbeauftragter (IHK) 4. Urheberrechtstag der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe 19.

Mehr

Auf einen Blick. Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen

Auf einen Blick. Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Auf einen Blick Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Vergabe einer vergütungsfreien standardisierten Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Frequently Asked

Mehr

Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut

Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut Urheberrecht Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014 04.12.2014 Seite 1 X. Urheberrecht 1. 2. Verwandte Schutzrechte 3. Verwertungsgesellschaften 04.12.2014

Mehr

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Geleitwort des Herausgebers... IX Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturempfehlungen... XIX Abgegrenzter Personenkreis... 1 Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche... 2

Mehr

Merkblatt Urheberrecht in der Lehre

Merkblatt Urheberrecht in der Lehre FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG Merkblatt Urheberrecht in der Lehre Die folgenden Erläuterungen sollen die allgemeinen Zusammenhänge des Urheberrechts und die typischen Problemlagen im

Mehr

Begriff des Urheberrechts

Begriff des Urheberrechts Begriff des Urheberrechts Die Entstehung des Urheberrechts Urheberrecht Fragen und Antworten zum Urheberrecht Urheberrecht: Recht am geistigen Schaffen geregelt im Urheberrechtsgesetz (UrhG) (Gesetz über

Mehr

1. TEIL: HANDY-KLINGELTÖNE...15 1 Phänomen der Klingeltöne...15 I. Entwicklung des Phänomens...16 II. Verschiedene Arten von Klingeltönen...18 III. Bestellmöglichkeiten...19 IV. Neue Vertriebswege...21

Mehr

Urheberrecht für Publisher

Urheberrecht für Publisher Urheberrecht für Publisher DialogCamp 2016 Adrian Schneider München 19. Februar 2016 1 About me Adrian Schneider Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln Schwerpunkte: IT-Recht, Internetrecht Softwareentwickler

Mehr

Das Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle

Das Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle Das Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle Dr. Arne Upmeier TU Ilmenau Gibt es eine Krise des Urheberrechts? Das Urheberrecht ist gegenwärtig für alle Beteiligten sehr frustrierend. Drei geistige

Mehr

URHEBERRECHT UND MUSIKBIBLIOTHEKEN Jahrestagung 2016 ASCM

URHEBERRECHT UND MUSIKBIBLIOTHEKEN Jahrestagung 2016 ASCM URHEBERRECHT UND MUSIKBIBLIOTHEKEN Jahrestagung 2016 ASCM lic. iur. Danielle Kaufman 4. November 2016 danielle.kaufmann@unibas.ch 4.11.2016 1 MUSIK, MUSIKNOTEN & URHEBERRECHT Art. 2 URG 1 Werke sind, unabhängig

Mehr

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz Verwertungsrechte 15 UrhG zählt beispielhaft ( insbesondere ) die Verwertungsrechte des Urhebers auf. Sie sichern vorrangig

Mehr

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Publikationskultur Plagiat und Urheberrecht 29. 30. März 2012, Weimar Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut

Mehr

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning Abteilung Dez. V. 2 Rechtsangelegenheiten Hochschulbibliothek Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning A. Rechtlicher Rahmen 1. Urheberrechte Das Urheberrechtsgesetz

Mehr

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Dr. Gertrud Heis Dr. Georg Klapeer Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Zentrale Dienste - Rechtsabteilung Einleitung Spannungsverhältnis

Mehr

Johannes Gräbig. Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken

Johannes Gräbig. Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken Johannes Gräbig Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken Nomos 2011 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 1. Teil: Einleitung 13 1 Einführung 13 A. Problemaufriss

Mehr

Urheberrecht Schutzdauer und Übertragbarkeit. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 5. Vorlesung 22.05.2007

Urheberrecht Schutzdauer und Übertragbarkeit. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 5. Vorlesung 22.05.2007 Urheberrecht Schutzdauer und Übertragbarkeit Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 5. Vorlesung 22.05.2007 Schutzdauer Rechtsfolge des Schutzdauerablaufs Nach Ablauf ist entsprechender Schutzgegenstand gemeinfrei,

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Rechtsprobleme bei der Verwaltung von 2 Nachlässen Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Internet- und Urheberrecht

Internet- und Urheberrecht Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht für Bibliothekare

Urheberrecht für Bibliothekare Berliner Bibliothek zum Urheberrecht - Band 3 Gabriele Beger Urheberrecht für Bibliothekare Eine Handreichung von A bis Z 2. überarbeitete und erweiterte Auflage [Stand: Januar 2008] München 2007 Verlag

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

Seminar Musikrecht, 09.05.2015

Seminar Musikrecht, 09.05.2015 Seminar Musikrecht, 09.05.2015 A. Urheberrechte Trennung zwischen Urheber- & Leistungsschutzrechten Urheberrecht schützt die Schaffung einer Werkgattung, 2 UrhG Leistungsschutzrecht schützt die künstlerische

Mehr

Geistiges Eigentum im Internet

Geistiges Eigentum im Internet Gliederung: Geistiges Eigentum im Internet Referent: Alexander Klaus Matrikel: 17452 Veranstaltung: Internetrecht Dozent: Prof. Dr. Klaus Lammich 1. Geistiges Eigentum 1.1 Abgrenzung zum Sacheingentum

Mehr

Urheberrecht und Internet. - Rechtsfragen -

Urheberrecht und Internet. - Rechtsfragen - Urheberrecht und Internet - Rechtsfragen - Thomas Hochstein Urheberrecht und Internet Folie 0 Podiumsdiskussion CCCS Stuttgart 12.01.2006 Urheberrecht I Schutzgegenstand

Mehr

Medienrecht. Datenschutz Urheberrecht

Medienrecht. Datenschutz Urheberrecht Medienrecht Datenschutz Urheberrecht Problemaufriss/Gefahrenlage Unterscheidung Printmedium Internet Gefahren im Internet ungleich höher Datenschutz Personenbezogene Daten Betrifft Mitarbeiter, Gemeindemitglied,

Mehr

Fotorecht. Herzlich willkommen

Fotorecht. Herzlich willkommen Herzlich willkommen 1 Urheberrecht Der Urheberrechtsschutz entsteht im Moment der Erschaffung des Werkes, eine formale Registrierung o.ä. ist nicht erforderlich bei Fotografie im Moment der Belichtung

Mehr

Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen

Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen Dr. Michael Metzner Bamberg, 10.11.2010 Übersicht I. Gegenstände der Lizenzierung II. Fallbeispiel Microstock III. Besonderheiten bei

Mehr

Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke

Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Ass. jur. Johannes Franck und Dipl.-Jur. Verena Steigert Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle

Mehr

5. Kapitel: Schranken des Urheberrechts

5. Kapitel: Schranken des Urheberrechts 5. Kapitel: Schranken des Urheberrechts Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch 1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt: a. jede Werkverwendung im persönlichen

Mehr

Merkblatt. über die Vervielfältigung von Noten und Liedheften

Merkblatt. über die Vervielfältigung von Noten und Liedheften Merkblatt zu den Gesamtverträgen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der Verwertungsgesellschaft VG MUSIKEDITION 1 über die Vervielfältigung von Noten und Liedheften A. Vorbemerkung I. Noten

Mehr

Subito und Urheberrecht

Subito und Urheberrecht Subito und Urheberrecht Perspektiven für Dokumentenlieferdienste Gliederung 1. Grundlagen 2. Aktuelle Rechtslage 3. Erstinstanzliches Subito-Urteil 4. Gesetzgebungsverfahren 2.Korb 5. Perspektiven für

Mehr

Urheberrecht in Forschung und Lehre. Dr. Till Kreutzer Partner, irights.law Rechtsanwälte Berlin

Urheberrecht in Forschung und Lehre. Dr. Till Kreutzer Partner, irights.law Rechtsanwälte Berlin Urheberrecht in Forschung und Lehre Dr. Till Kreutzer Partner, irights.law Rechtsanwälte Berlin 1 AGENDA 1 Geschützte Werke und freie Inhalte 2 Nicht-öffentliche Nutzung 3 Freie Benutzung 4 Urheberrechtliche

Mehr

Urheberrechtlich geschützte Werke

Urheberrechtlich geschützte Werke Urheberrechtlich geschützte Werke Gesetzliche Grundlage für den Schutz des Geistigen Eigentums ist das Urheberrechtsgesetz. Es regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung geschützter Werke und

Mehr

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011 Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht MHerbers, Nov. 2011 Problematik des Urheberrechtes Nach Branchenschätzungen: jedes 3. Computerprogramm eine Raubkopie dadurch entstehen erhebliche

Mehr

Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrecht Inhalte einer Webseite hier: Schutz der geistigen Leistung BGB beruht auf den Erwerb von Sache Regeln des BGB lassen sich daher nicht auf Informationen anwenden Urheberrecht füllt die Lücke auch Regeln

Mehr

Rundverfügung G 9/2015 (lt. Verteiler) Neuer Gesamtvertrag mit der VG Musikedition Kopieren im kirchenmusikalischen Dienst/Urheberrecht

Rundverfügung G 9/2015 (lt. Verteiler) Neuer Gesamtvertrag mit der VG Musikedition Kopieren im kirchenmusikalischen Dienst/Urheberrecht Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover Dienstgebäude Rote Reihe 6 Rundverfügung G 9/2015 (lt. Verteiler) 30169 Hannover Telefon/ Telefax 0511 1241-0/163 E-Mail landeskirchenamt@evlka.de Auskunft

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage Juristische urz-lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 15., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

BITTE RECHT ORDENTLICH

BITTE RECHT ORDENTLICH BITTE RECHT ORDENTLICH Urheberrecht und Datenschutz in Seminarumgebung und Schule Urheberrecht und Datenschutz in Seminarumgebung und Schule von Leonardo Quintero steht unter einer Creative Commons Namensnennung

Mehr

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Urheberrecht und Nutzung von Fotos Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Agenda Kurzer Überblick der einschlägigen Vorschriften Wann

Mehr

Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild

Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild Grünwald, 28. Januar 2013 2013 FWU gemeinnützige GmbH Grundsatz im Urheberrecht: Nur der Urheber oder

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen. Referent Martin W. Vierrath GEMA Bezirksdirektion Stuttgart

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen. Referent Martin W. Vierrath GEMA Bezirksdirektion Stuttgart Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen Referent Martin W. Vierrath GEMA Bezirksdirektion Stuttgart A. Informationen zur GEMA B. Gesetzliche Grundlagen zum Urheberrecht C. Pauschalvertrag zwischen Bundesverband

Mehr

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz Urheberrecht Plagiate Ass. Mag. Julia Schürz julia.schuerz@univie.ac.at Programm Plagiate - Urheberrechtliche Aspekte - Hochschulrechtliche Aspekte - Strafrechtliche Aspekte Urheberrechtliche Aspekte Werke

Mehr

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das?

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das? Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Handreichung zur öffentlichen Zugänglichmachung von Werken für Zwecke des Unterrichts gemäß 52a UrhG - Abgrenzung zwischen Schulen und Studienseminaren A. Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht in der Schule. SGV-Forum, Thurpark Wattwil 18. November 2010

Urheberrecht in der Schule. SGV-Forum, Thurpark Wattwil 18. November 2010 Urheberrecht in der Schule SGV-Forum, Thurpark Wattwil 18. November 2010 Stellen Sie sich vor Inhalt Überblick Urheberrecht Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in der Schule Urheberrechte

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Gebrauchsmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST EIN GEBRAUCHSMUSTER? 3 2. PRÜFUNG DURCH DAS DPMA? 3 3. WELCHE KOSTEN

Mehr

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian Web 2.0 und Urheberrecht erstellt von Christoph Bastian Gliederung 1 Das Web 2.0 2 Das Urheberrecht 2.1 Was wird geschützt? 2.2 Wer wird geschützt? 2.3 Rechte des Urhebers 3 Urheberrechtliche Probleme

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Neue Wege im Urheberrecht Die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke Dr. Arne Upmeier Ein langer Weg zum Allheilmittel? Aktionsbündnis Urheberrecht I Juli 2002 Aktionsbündnis Urheberrecht präsentiert

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Vervielfältigen und Kopieren von Liedern für den Gemeindegesang Gesamtvertrag der EKD mit der VG Musikedition

Vervielfältigen und Kopieren von Liedern für den Gemeindegesang Gesamtvertrag der EKD mit der VG Musikedition Vervielfältigung und Fotokopieren von Liedern für den Gemeindegesang UrhLied 966 Vervielfältigen und Kopieren von Liedern für den Gemeindegesang Gesamtvertrag der EKD mit der VG Musikedition Vom 9./11.

Mehr

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht SS Professor 2015 Urheberrecht Dr. Norbert P. VIIFlechsig - Urheber- und Medienrecht Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht Teil VII - 2 Urheberstrafrecht - 106 ff. UrhG Vorlesung Urheberrecht

Mehr

Urheberrechte an Bildern und deren (un-)erwünschte Nebenwirkungen Dr. Manfred Büchele Institut für Unternehmensrecht

Urheberrechte an Bildern und deren (un-)erwünschte Nebenwirkungen Dr. Manfred Büchele Institut für Unternehmensrecht Urheberrechte an Bildern und deren (un-)erwünschte Nebenwirkungen Dr. Manfred Büchele Institut für Unternehmensrecht TT.MM.JJJJ Titel der Präsentation Weitere Info Fotoinhalte Sachen in fremdem Eigentum

Mehr

Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite

Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite Rechtsanwalt Sören Siebert, erecht24 http://www.e-recht24.de Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite 1. Impressum Ein Impressum sollte in der Regel folgende

Mehr

Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen?

Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen? Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen? von Open Access über Google zu 52b UrhG Offener Workshop des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.v. Berlin, 26. Nov. 2009 Heidelberger Appell

Mehr

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN?

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN? IT Recht Urheberrecht JA oder NEIN? Das ewige Streitthema über die Daseinsberechtigung des UrhG! von Michael Klement Berlin, 21.05.2013 Beuth Hochschule für Technik Berlin University of Applied Sciences

Mehr

Bildrechte kontra Informationsfreiheit? Überraschende Rechtsfolgen von Digitalisierung

Bildrechte kontra Informationsfreiheit? Überraschende Rechtsfolgen von Digitalisierung Bildrechte kontra Informationsfreiheit? Überraschende Rechtsfolgen von Digitalisierung Berliner Bibliothekswissenschaftliches Kolloquium Berlin, 23. Mai 2006 Dr. Harald Müller Goldgräberland Bibliothek

Mehr

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht Teil XII Verwandte Schutzrechte (Teil II) Vorlesung Urheberrecht SS 2015 Prof. Dr. Norbert P. Flechsig - 2015 XII. Verwandte Schutzrechte 70 ff. (Zweiter

Mehr

Geschmacksmuster. Erkennen - Erlangen - Durchsetzen

Geschmacksmuster. Erkennen - Erlangen - Durchsetzen 1/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII - 2013-07-04 Geschmacksmuster Erkennen - Erlangen - Durchsetzen drfs Patentanwaltskanzlei PA Dr. Frank Schneider 2/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII -

Mehr

Sound Branding in Recht und Praxis

Sound Branding in Recht und Praxis MC-Berlin, 21. Februar 2012 Rechtsanwalt Raphael Gaßmann 1 21.02.12 www.advokat.de Teil 1: Urheberrecht - Urheber- und Leistungsschutzrechte - Schutzfähigkeit - Nutzungsrechte, Rechteerwerb - Rechtsfolgen

Mehr

CONTENTMARKETING VS. CONTENTRECHT

CONTENTMARKETING VS. CONTENTRECHT WWW WEBSITE, WERBUNG, WIDERRUF CONTENTMARKETING VS. CONTENTRECHT ZITIERFREIHEIT, REPUTATION, URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHT Agenda Urheberrechte Texte Fotos Agenda I. Entstehen von Urheberrechten II.

Mehr

Eine Schulklasse ohne Gesichter? Persönlichkeits- und Urheberrecht bei der Veröffentlichung von Ortschroniken

Eine Schulklasse ohne Gesichter? Persönlichkeits- und Urheberrecht bei der Veröffentlichung von Ortschroniken Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Michael Scholz Eine Schulklasse ohne Gesichter? Persönlichkeits- und Urheberrecht bei der Veröffentlichung

Mehr

Workshop - GEMAwissen. 14.April 2015

Workshop - GEMAwissen. 14.April 2015 Workshop - GEMAwissen 14.April 2015 Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Tarifbeispiele Welche Nachlässe gibt es? Was passiert

Mehr

Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0

Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 KnowTech 12. Meeting 2010 Bad Homburg Dr. Burkhard Führmeyer, LL.M. Rechtsanwalt DLA Piper UK LLP, Frankfurt 15. September 2010 Übersicht IP-Schutzrechte

Mehr

Die Bestimmungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schiedskommission fallen, sind in kursiver Schrift abgedruckt.

Die Bestimmungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schiedskommission fallen, sind in kursiver Schrift abgedruckt. SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Tarif PN 2011 2015 Aufnehmen von Musik auf Tonträger, die nicht ans Publikum abgegeben werden Genehmigt von der Eidgenössischen Schiedskommission

Mehr

URHEBERRECHT IN DER KIRCHLICHEN PRAXIS. Handbuch für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken

URHEBERRECHT IN DER KIRCHLICHEN PRAXIS. Handbuch für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken URHEBERRECHT IN DER KIRCHLICHEN PRAXIS Handbuch für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken Herausgeber: Neuapostolische Kirche International, Zürich Erarbeitung: Projektgruppe Urheberrecht

Mehr

Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen

Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen VG Wort VG Wort 520.620 Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen Vom 11./19. Februar 1988 (ABl.

Mehr

E-Learning und Urheberrecht

E-Learning und Urheberrecht E-Learning und Urheberrecht Schranken der Dokumentennutzung für Lehre und Forschung Vorbemerkung Kein Jurist oder gar Urheberrechtsspezialist, sondern Praktiker im Umgang mit dem Urheberrecht Die Juristen

Mehr

Informationen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen. Moritz Krause

Informationen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen. Moritz Krause Informationen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen Moritz Krause Gliederung Vervielfältigungen von Unterrichtsmaterialien Pädagogische Grundsätze für den Einsatz vervielfältigter Unterrichtsmaterialien

Mehr

Darf ein Tinguely-Motor ersetzt werden? Bis zu welchem Restaurierungsgrad ist ein Werk noch ein Original?

Darf ein Tinguely-Motor ersetzt werden? Bis zu welchem Restaurierungsgrad ist ein Werk noch ein Original? Darf ein Tinguely-Motor ersetzt werden? Bis zu welchem Restaurierungsgrad ist ein Werk noch ein Original? Dr. Andreas Ritter Ritter & Partner Rechtsanwälte Gliederung I. Einführung, Beispiele II. Rechtliche

Mehr

EIGENTUM VERPFLICHTET!

EIGENTUM VERPFLICHTET! UNSERE MITGLIEDER SCHAFFEN GEISTIGES EIGENTUM! HERAUSGEBER SIE ERREICHEN UNS Friedrich-Ebert-Str. 104 34119 Kassel Telefon: +49 (0) 561 10 96 56-0 Fax: +49 (0) 561 10 96 56-20 Mail: info@vg-musikedition.de

Mehr

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie und Hansestadt Bremen, die Freie

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:

Mehr

Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen

Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen Do., 16 18 Uhr in HS II (AU) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher

Mehr

Neue Medien und Geistiges Eigentum:

Neue Medien und Geistiges Eigentum: Neue Medien und Geistiges Eigentum: Damit Recht und Gesetz nicht zur Falle werden 20.06.2010 Prof. Dr. Eva Irina von Gamm, LL.M. (Eur.) Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Professorin

Mehr

Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT

Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT 9.Tagung der DFN Nutzergruppe Hochschulverwaltung Leipzig 11. 13. 2009 Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT Wolf Dieter Sepp Universität Kassel, Institut für Physik und Aktionsbündnis

Mehr

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was

Mehr

Musik und Rechte. Seminarunterlage von. Andreas Fabianek und Dr. Rainer Beck, Mag.art.

Musik und Rechte. Seminarunterlage von. Andreas Fabianek und Dr. Rainer Beck, Mag.art. Musik und Rechte Seminarunterlage von Andreas Fabianek und Dr. Rainer Beck, Mag.art. Fabianek, Beck 5/2003 Die Verwertung von Musikwerken betrifft:: Komposition Text Darbietung Vor Veröffentlichung von

Mehr