Geschmacksmuster. Erkennen - Erlangen - Durchsetzen

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1 1/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII Geschmacksmuster Erkennen - Erlangen - Durchsetzen drfs Patentanwaltskanzlei PA Dr. Frank Schneider

2 2/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII Erkennen: Ein Beispiel aus dem Leben... Was ist hier wie geschützt?

3 3/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII Ein hilfreicher Blick in das Gesetz (auszugsweise): 2 Geschmacksmusterschutz (1) Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das neu ist und Eigenart hat. 6 Neuheitsschonfrist zwölf Monate vor dem Anmeldetag durch den Entwerfer oder seinen Rechtsnachfolger der Öffentlichkeit zugänglich Entstehung und Dauer des Schutzes (1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register. (2) Die Schutzdauer Jahre... Also: Was sollte man vor Vertrieb getan haben?

4 4/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII Man prüfe auf ältere Rechte des Wettbewerbs. (z. B.: Register von DPMA, HABM, WIPO, Internet) Beispiel: HABM- Register: Produkt: Kann der Inhaber des linken Schutzrechts wirksam das rechte Produkt angreifen?

5 5/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII BGH 'Weinkaraffe' (Leitsatz; Auszugsweise): a) Schutzgegenstand des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist die... sichtbar wiedergegebene Erscheinungsform Unterschiedliche Darstellungen... bilden nicht mehrere Schutzgegenstände.... b) Teile oder Elemente eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters sind nach der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung nicht eigenständig geschützt. Fazit: Was einzeln geschützt sein soll muss man einzeln anmelden. Geht es auch ohne Anmeldung?

6 6/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII Ja. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet ab Offenbarung gegenüber den Fachkreisen der Union für 3 Jahre Nachahmungsschutz. Aber (BGH 'Bolerojäckchen'; auszugsweise):...darlegungs- und Beweislast dafür, dass... Inhaberin des Rechts nach Art. 14 Abs. 1 und 3 GGV ist. Zu ihren Gunsten...keine Vermutung... wenn sie das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster erstmalig der Öffentlichkeit innerhalb der Union im Sinne des Art. 11 GGV zugänglich gemacht hat. Entscheidungshilfen?

7 7/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII Fragen Sie sich vor wichtigen Messen / 2 Mal pro Jahr: Wo ist das Design ein wesentlicher, geldwerter Vorteil? Wurden die Rechte am Design wirksam erworben? Sind Produkte/Werbung/Homepage wirksam mit vollem 'Absender' versehen (Stichwort: Marke)? Archiviert? Wie hoch ist der Umsatz je Design? Wo liegen je Design die umsatzstarken Märkte? Gebühren: DPMA: Anmeldg. (5 Jahre / 10 Bilder): 70 HABM: Anmeldg. (5 Jahre / 7 Bilder): 350 WIPO: 420 CHF + 'X' (je nach Länderwahl) + Kosten eines ggf. beauftragten Anwalts

8 8/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII Durchsetzen: Teil 1 Wann kann man wirksam angreifen? Das Geschmacksmuster ist ein Verbietungsrecht. Praktisches Beispiel zum Verbietungsrecht: Wann kann man hier wie argumentieren?

9 9/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII Durchsetzen: Teil 2 Entscheidungshilfen: Zieht der potentielle Gegner einen - gewerblichen, - geldwerten Vorteil aus Ihrem Design / Schutzrecht - ohne Erlaubnis und - ohne dafür etwas geleistet zu haben? Achtung: Geschmacksmuster-Schutz überlappt mit wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Aspekten hier deutet eine indirekte oder unklare Ausbeutung häufig auf weitere Anspruchsgrundlagen hin. Ziehen Sie im Zweifel einen spezialisierten Anwalt für Wettbewerbsrecht / Urheberrecht hinzu. Hierzu mehr...

10 10/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII BGH 'LIKEaBIKE' Geschmacksmuster: Was würden Sie raten? Vertriebsform: mögliche Verletzung:

11 11/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII BGH 'LIKEaBIKE' Leitsatz (auszugsweise): UWG 4 Nr. 9 lit. A Die Übernahme von Merkmalen... kann wettbewerbsrechtlich unlauter sein, wenn eine dadurch hervorgerufene Gefahr einer Herkunftstäuschung durch zumutbare Maßnahmen zu vermeiden ist. Was sollte man also tun?

12 12/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII FAZIT Wirksamer Designschutz braucht... - nachweisbaren Erwerb der Rechte am Design - bewusste, dokumentierte Offenbarungen - wirksame Herkunfts-/Inhaber-Hinweise - halbjährige Überprüfung und - Absicherung wichtiger Designs als Geschmacksmuster. Im Zweifel: Fragen Sie einen Fachmann.

13 13/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII Dank gebührt... der IHK Köln, Frau Angelika Nolting, und natürlich... Ihnen Danke für Ihre Aufmerksamkeit. und abschließend...

14 14/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII drfs Patentanwaltskanzlei Dr. Frank Schneider Postfach 11 44, Langgöns c/o tig GmbH, Winchesterstraße 2, Raum E30, D Gießen c/o Fritz&Brandenburg, Stolbergerstraße 368, D Köln in Kooperation: KREUZKAMP UND KOLLEGEN, Düsseldorf FRITZ & BRANDENBURG, Köln bitte beachten Sie: - die hier beispielhaft angeführten Marken / Logos / Texte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Inhaber nicht verwendet werden - Gesetze, Gebühren und Verordnungen unterliegen Änderungen - diese Erläuterung zu rechtlichen, allgemeinen Hintergründen kann eine Rechtsberatung sowie eine sorgfältige Abschätzung aller relevanten Aspekte einer Rechtsangelegenheit nicht ersetzen - für eine belastbare Bewertung/Aussage zu einem konkreten Fall wird das Hinzuziehen eines Fachanwalts / Patentanwalts dringend empfohlen - Haftung für die in diesem Dokument angegebenen Zahlen und Fakten wird ausdrücklich ausgeschlossen: Dieses Dokument erläutert grundlegende, gesetzliche Sachverhalte und ist/ersetzt keine Rechtsberatung.

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