Gemeinschaftsgeschmacksmuster: EUweiter Schutz für Ihr Design
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- Johanna Burgstaller
- vor 5 Jahren
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1 Gemeinschaftsgeschmacksmuster: EUweiter Schutz für Ihr Design Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten
2 Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor Das Wichtigste zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster Vorteile der Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters Was kann man als Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen? Schutz eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters durch Eintragung Wichtig vorab: die Verfügbarkeitssuche Das Eintragungsverfahren Verfahrens- & Schutzdauer Verletzung meines Gemeinschaftsgeschmacksmusters was kann ich tun? Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen? Kosten für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster Alternativen zum eingetragenen Geschmacksmuster Tipp: Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit juristischer Expertise erfolgreich schützen..18
3 advocado stellt sich vor Ob der eigene Nachlass, Baupfusch oder fristlose Kündigung advocado bietet ausgezeichnete Beratung von erfahrenen und spezialisierten Anwälten zu jedem Rechtsproblem. Durch unsere kostenfreie Ersteinschätzung bieten wir Ihnen immer eine schnelle und unverbindliche Orientierungshilfe. Sofern eine weiterführende Betreuung notwendig ist, wird ein auf Sie zugeschnittenes Angebot mit detailliertem Leistungsumfang und zum transparenten Festpreis erstellt. Sie entscheiden selbst, ob Ihnen die kostenfreie Ersteinschätzung genügt oder ob Sie eine anwaltliche Betreuung in Anspruch nehmen wollen. Focus-Money zeichnete advocado mit der höchsten Weiterempfehlungsquote im Bereich der Online-Rechtsberatung aus.
4 RECHTSBERATUNG-TIPP: Sie möchten ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden, um Ihr Design EU-weit zu schützen? Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit unserem Anwalt für Markenrecht. Im Rahmen dieses Erstgespräches beurteilen wir die Erfolgsaussichten einer Anmeldung und erläutern Ihnen alle wichtigen Voraussetzungen, die für die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters erfüllt sein müssen. Alle damit verbundenen Chancen, Risiken und Kosten werden Ihnen zudem transparent dargestellt. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit der Anmeldung Ihres Gemeinschaftsgeschmacksmusters beauftragen. Schildern Sie dafür bitte hier Ihr Anliegen. 1. Das Wichtigste zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster Für Unternehmen, die ihre Waren europaweit vertreiben möchten, ist ein kreatives Produktdesign mit hohem Wiedererkennungswert der Schlüssel zum Verkaufserfolg. Um aufwendig entwickelte Designs in der EU vor unerlaubter Nachahmung zu schützen, gibt es das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Es verbietet Dritten jede unbefugte Nutzung des Designs. Wird eines der damit verbundenen Schutzrechte verletzt, besteht ein Unterlassungsanspruch und ein Anspruch auf Schadensersatz. KOSTENTIPP: Wurde das Gemeinschaftsgeschmacksmuster kopiert oder nachgeahmt, können Schadensersatzansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Bei Erfolg muss grundsätzlich die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
5 Welche Vorteile die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters bietet und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erläutern wir Ihnen in den nächsten Kapiteln. 2. Vorteile der Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters Als Inhaber eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters kann man nicht berechtigten Dritten die Herstellung, die Vermarktung, den Vertrieb sowie die Ein- und Ausfuhr des Erzeugnisses verbieten. Grundsätzlich wird zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern unterschieden, die beide auf der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) basieren. Die Schutzrechte eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ergeben sich durch die Registrierung beim Europäischen Markenamt EUIPO. Im Gegensatz zum nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet es folgende Vorteile: Es kann lizensiert und verkauft werden. Der Inhaber kann rechtlich gegen eigenständige Parallelentwürfe vorgehen. Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt ebenfalls europaweite Schutzrechte, allerdings sind deren Umfang und die Schutzdauer stark eingeschränkt. Welche Unterschiede genau bestehen, erläutern wir Ihnen in Kapitel 8 Alternativen zum eingetragenen Geschmacksmuster.
6 3. Was kann man als Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen? Unter einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster versteht man die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses sowie der Teile davon. Jeder industriell oder handwerklich hergestellte Gegenstand gilt also als Erzeugnis. Mit einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster können Verpackungen, Symbole, grafische Gestaltungen, Schriftarten (als gesamte Alphabete inklusive Akzenten, Satzzeichen, Ziffern und Symbole, die als vollständiger Zeichensatz sowie mit fünf Zeilen Text wiedergegeben werden müssen) sowie Linien, Konturen, Verzierungen, Materialien und Strukturen als Teile von Erzeugnissen geschützt werden. Damit ein Erzeugnis als Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden kann, muss es zwei Voraussetzungen erfüllen: Eigenart: Der beim informierten Benutzer entstehende Gesamteindruck unterscheidet sich vom Eindruck älterer Designs. Neuheit: Bis zum Anmeldetag wurde kein identisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster innerhalb von in der EU tätigen Fachkreisen veröffentlicht (Offenbarung).
7 HINWEIS: Bezüglich der Neuheit des Gemeinschaftsgeschmacksmusters muss die Ausnahme der Neuheitsschonfrist beachtet werden. Diese greift bereits 12 Monate vor dem Anmeldetag. Das Design gilt trotz vorheriger Nutzung und Veröffentlichung als neu und kann später als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden. Der Designer kann so den Markterfolg seines Geschmacksmusters erst abschätzen, bevor er es rechtlich schützen lässt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster eintragen. Welche Schrittfolge dabei einzuhalten ist, erläutern wir Ihnen im nächsten Kapitel. 4. Schutz eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters durch Eintragung Einen vollumfänglichen Schutz für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet die Registrierung beim Europäischen Markenamt EUIPO. Um eine Ablehnung der Eintragung zu verhindern, ist vor der Anmeldung unbedingt eine Verfügbarkeitssuche durchzuführen denn wird ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster abgelehnt, kann man es in keinem EU-Staat separat eintragen lassen und sich auch keinen EU-weiten Schutz sichern. Welche Alternativen man hat, wenn z. B. ein Staat die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ablehnt, erläutern wir Ihnen in Kapitel 8 Alternativen zum eingetragenen Geschmacksmuster. 4.1 Wichtig vorab: die Verfügbarkeitssuche Mit einer Verfügbarkeitssuche vor der Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters kann ausgeschlossen werden, dass bereits identische oder ähnliche Designs eingetragen wurden. Wird auf eine solche Recherche verzichtet bzw. diese nur unzureichend durchgeführt, könnte eine Eintragung Schutzrechte Dritter verletzen.
8 ACHTUNG: EIGENART & NEUHEIT WERDEN NICHT VOM EUIPO ÜBERPRÜFT! Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein sogenanntes ungeprüftes Schutzrecht : Eigenart und Neuheit kontrolliert das EUIPO nicht. Hier muss selbst proaktiv im Formenschatz bestehender Gemeinschaftsgeschmacksmuster recherchiert werden, um etwaige Designrechtsverletzungen auszuschließen Inhaber älterer Rechte könnten so Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein spezialisierter Anwalt kann eine umfassende Verfügbarkeitssuche in allen relevanten Datenbanken gewährleisten. Schildern Sie dafür bitte hier Ihr Anliegen. Für die Recherche nach eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern eignen sich folgende Datenbanken des EUIPO: esearchplus und DesignView. LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zur Recherche in den genannten Datenbanken finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Internationale Markenrecherche. 4.2 Das Eintragungsverfahren Konnten durch die Verfügbarkeitssuche identische oder ähnliche Eintragungen ausgeschlossen werden, kann das Gemeinschaftsgeschmacksmuster eintragen werden. Die Anmeldung nimmt das EUIPO oder das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) entgegen, wobei Letzteres die Anträge lediglich gegen Gebühr weiterleitet. Die Registrierung kann online, per Fax und auf dem Postweg erfolgen.
9 Folgende Angaben sind für die Eintragung obligatorisch: Angaben zur Identität und Inhaberschaft des Anmelders und ggf. Benennung eines Vertreters für die EU, Antrag auf Eintragung, Einordnung der Erzeugnisse in die Locarno-Klassifikation (internationale Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle) sowie deutliche Darstellung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters als Grafik oder Fotografie. WICHTIGER HINWEIS: Der Anmeldung kann ein Antrag auf Aufschiebung beigefügt werden, mit dem die Bekanntmachung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters um bis zu 30 Monate aufgeschoben werden kann. In dieser Geheimhaltungsphase hat der Anmelder die Möglichkeit, seine Marketingstrategien ohne Kenntnis der Wettbewerber weiterzuentwickeln und letzte Fertigungsvorbereitungen zu treffen. Während der Aufschiebungsfrist besteht jedoch nur Nachahmungsschutz und kein Schutz mit absoluter Sperrwirkung d. h. es kann nur gegen Designs vorgegangen werden, die in Kenntnis des eigenen Designs hergestellt worden sind. Nach der Antragstellung geht es wie folgt weiter: Eingangsbestätigung und Gebührenbegleichung: Nach Eingang des Antrags erhält man eine Empfangsbestätigung des EUIPO. Im Anschluss müssen die mit einer Eintragung verbundenen Gebühren bezahlt werden Zahlungsaufforderungen werden nicht versendet.
10 Prüfung des Antrags: Das EUIPO prüft im Anschluss die Anmeldung auf die Einhaltung aller für die Eintragung relevanter Vorschriften. Ist die Anmeldung fehlerhaft, hat der Antragsteller zwei Monate Zeit, um auf die Mängelmitteilung zu reagieren. Wird das Problem nicht behoben, kann der Prüfer die Anmeldung zurückweisen. Veröffentlichung der Eintragung: Nach erfolgreicher Eintragung wird das Design im Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster publik gemacht. Wurde ein Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung eingereicht, werden nur die Angaben des Inhabers, nicht aber das Geschmacksmuster selbst veröffentlicht. Erteilung der Eintragungsurkunde: Nach der vollständigen Bekanntmachung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters wird online eine Eintragungsurkunde für den Inhaber bereitgestellt. ACHTUNG: Wenn Sie ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster durch Eintragung schützen möchten, können Ungenauigkeiten während der Verfügbarkeitssuche, falsche Interpretationen der Ergebnisse und missachtete Schutzhindernisse den effektiven Schutz verhindern. Die Anmeldung könnte vom Prüfer zurückgewiesen werden und bereits gezahlte Gebühren wären in diesem Fall verloren. Im schlimmsten Fall drohen hohe Abmahnsummen und Schadensersatzforderungen Dritter. Um diese Risiken zu umgehen, kann Sie ein erfahrener und spezialisierter Anwalt bei Verfügbarkeitssuche, rechtssicherer Interpretation der Ergebnisse und im Rahmen des Antragsverfahrens beim EUIPO unterstützen. Schildern Sie dafür bitte hier Ihr Anliegen. Wie lange das Eintragungsverfahren im Regelfall dauert und welche Vorteile die Eintragung hinsichtlich der Schutzdauer bietet, erfahren Sie jetzt.
11 4.3 Verfahrens- & Schutzdauer Dauer der Anmeldung: Erfüllt die Anmeldung alle erforderlichen Formvorschriften und sonstigen Eintragungsvoraussetzungen, wird sie im Regelfall innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Begleichung der Anmeldegebühren eingetragen. Nachlässigkeiten bei der Antragstellung können zu Verzögerungen führen hier ist dann mit Bearbeitungszeiten von bis zu acht Monaten ab Gebührenzahlung zu rechnen. Schutzdauer des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster gilt fünf Jahre ab dem Anmeldetag und kann mehrmals bis zum maximalen Schutzzeitraum von 25 Jahren verlängert werden. Bei aufgeschobener Bekanntmachung gilt der Schutz zunächst für 30 Monate und kann innerhalb dieser Frist durch die Zahlung einer Erstreckungsgebühr auf fünf Jahre ausgeweitet werden. Welche juristischen Optionen Sie nach erfolgreicher Eintragung haben, sollten Sie Nachahmung oder Kopie Ihres Gemeinschaftsgeschmacksmusters vermuten, erfahren Sie im folgenden Kapitel. Sie wollen ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden und Ihr Design EU-weit schützen? Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer spezialisierten Anwälte. Schildern Sie dafür bitte hier Ihr Anliegen.
12 5. Verletzung meines Gemeinschaftsgeschmacksmusters was kann ich tun? Gemeinschaftsgeschmacksmuster genießen umfassenden Schutz innerhalb der EU. Liegt eine Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters vor, hat der Inhaber folgende juristische Optionen: Nichtigkeitsverfahren: Ist ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht neu oder eigenartig, kann es für nichtig erklärt werden. Der Antrag auf Nichtigerklärung kann beim EUIPO eingereicht werden. Der Antragsteller muss nicht Inhaber des älteren Rechts sein, jedoch muss er beweisen, dass das beklagte Design zum Zeitpunkt der Eintragung nicht neu oder eigenartig war. Trifft das EUIPO eine Entscheidung zu Gunsten des Antragstellers, wird das betreffende Gemeinschaftsgeschmacksmuster für nichtig erklärt. Die mit diesem Verfahren verbundenen Gebühren von 750 Euro hat im Falle einer solchen Entscheidung der Inhaber des nichtigen Geschmacksmusters zu tragen. Abmahnung: Sobald die Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters festgestellt wurde, kann der Inhaber den Schädigenden durch eine Abmahnung zur Unterlassung auffordern. Dadurch erfährt dieser offiziell von den Rechten des Inhabers und wird vor möglichen weiteren juristischen Maßnahmen gewarnt. LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zu den Inhalten einer solchen Abmahnung, zu wichtigen Formvorschriften und den Ansprüchen, die Sie mit einer Abmahnung geltend machen können, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Abmahnen wegen einer Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzung. Außergerichtliche Verhandlung(en): In einigen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung über Vermittlung und Schiedsverfahren erzielt werden. Dieses Vorgehen eignet sich insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen, bei denen beide Seiten kostengünstige und praktische Lösungen anstreben. Eine Einigung kann z. B. den Abschluss von Lizenzverträgen oder eine friedliche Koexistenz konkurrierender Gemeinschaftsgeschmacksmuster bedeuten.
13 Gerichtliche Schritte: Scheitern die genannten Versuche und wird das Gemeinschaftsgeschmacksmuster weiterhin verletzt, kann man Klage einreichen. Wird die Verletzung vor Gericht zweifelsfrei nachgewiesen, kann der Schädigende zur Unterlassung der Fremdnutzung und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden. Dazu kann z. B. eine einstweilige Verfügung erteilt werden, um die illegale Benutzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu verhindern. LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zur gerichtlichen Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei der Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern finden Sie in unserem Beitrag zum Unterlassungsanspruch. Wie Sie aufgrund der Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters außerdem Schadensersatzansprüche durchsetzen können, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Schadensersatz geltend machen. Strafrechtliche Maßnahmen: Bei Fälschung oder Piraterie sollte zudem Strafanzeige gestellt werden. Dazu muss sich der Geschädigte an die nationalen Strafverfolgungsbehörden in der zuständigen EU-Gerichtsbarkeit wenden. Der Schädigende kann mit einer Geldstrafe bis hin zur Haftstrafe belangt werden. 6. Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen? Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann nur eingetragen werden, wenn bei der Verfügbarkeitssuche, der Antragstellung und dem Eintragungsverfahren Fehler vermieden worden sind. Nachlässigkeiten können zu Verzögerungen bis hin zur Ablehnung der Anmeldung führen. Im schlimmsten Fall werden Designrechte Dritter verletzt, was mitunter hohe Schadensersatzansprüche nach sich zieht. Zudem werden etwaige bereits bezahlte Anmeldegebühren nicht zurückerstattet.
14 Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kann in diesem Zusammenhang Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass Ihr Gemeinschaftsgeschmacksmuster keine älteren Schutzrechte verletzt und erfolgreich eingetragen werden kann. Wenn Sie Ihr Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen lassen möchten, kann der Anwalt u. a. folgende Aufgaben übernehmen: Prüfung, ob bestehende Rechte die Eintragung Ihres Gemeinschaftsgeschmacksmusters gefährden, juristische Risiko- & Kostenanalyse der Eintragung, Durchführung einer umfassenden Verfügbarkeitssuche & rechtssichere Interpretation der Ergebnisse, Durchsicht & Prüfung aller relevanten Dokumente, Einhaltung der Fristen & Formvorgaben, Unterstützung im Dialog mit dem EUIPO sowie Unterstützung bei der Abwehr von Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzungen innerhalb des gewählten Schutzzeitraumes. RECHTSBERATUNG-TIPP: Schon vor der Beauftragung eines erfahrenen und spezialisierten Anwalts kann in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch geprüft werden, ob alle Voraussetzungen für die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters erfüllt sind. Zudem werden Ihnen alle für eine Eintragung notwendigen Schritte sowie die damit verbundenen Risiken und Kosten transparent dargestellt. Schildern Sie dazu bitte hier Ihr Anliegen. Welche Kosten mit der Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim EUIPO verbunden sind und welche Alternativen zur Eintragung es gibt, erfahren Sie in den nächsten Kapiteln.
15 7. Kosten für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster Mit der Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters können folgende Kosten verbunden sein: Eintragung beim EUIPO: Für die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters fallen 230 Euro an, jede weitere Eintragung kostet 115 Euro. Die Bekanntmachung kostet 120 Euro für deren Aufschiebung fallen 40 Euro an. Zusätzliche Geschmacksmuster, Bekanntmachungen bzw. die Aufschiebung dieser kosten weniger. Zur Berechnung der Gebühren stellt das EUIPO einen Gebührenrechner zur Verfügung. Anwaltskosten: Möchten Sie die Eintragung mit anwaltlicher Unterstützung vornehmen, werden Anwaltskosten ausgelöst. Diese sind abhängig vom Umfang der Beratung und der konkreten Tätigkeit des Anwalts. KOSTENTIPP: Ein spezialisierter Anwalt kann gewährleisten, dass das Gemeinschaftsgeschmacksmuster erfolgreich angemeldet wird. Zudem kann er sicherstellen, dass die Verletzung älterer Schutzrechte und damit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen werden. Etwaige Kosten sollten daher als Investition für umfassende Schutzrechte angesehen werden. Sie können auch auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung zum Festpreis finanziert werden.
16 8. Alternativen zum eingetragenen Geschmacksmuster Konnte man kein Geschmacksmuster eintragen lassen z. B. weil die Voraussetzungen Eigenart oder Neuheit nicht erfüllt sind, können Designs ggf. durch folgende Alternativen geschützt werden: Schutz durch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster: EUweit geschützt ist ein Design auch als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dieses entsteht automatisch, sobald das Design dem Publikum vorgestellt und für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Allerdings besteht der Schutz nur gegen die gezielte Nachahmung durch Dritte, nicht gegen eigenständige Entwicklungen von Parallelmustern, deren Designer ohne Kenntnis des anderen Designs waren. Außerdem ist der maximale Schutzzeitraum mit drei Jahren wesentlich kürzer und kann nicht verlängert werden. Beweispflichten bei einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Im Streitfall war die Durchsetzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters vor Gericht häufig kompliziert, da die gesamte Beweislast beim Inhaber lag. Mit dem Urteil vom ( Karen Millen Fashions gegen Dunnes Stores ) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Inhaber eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters die Eigenart seines Designs nicht beweisen, sondern nur benennen muss. Die Beweispflicht liegt beim Schädigenden. Schutz durch ein Geschmacksmuster auf nationaler Ebene: Ist ein Unternehmen hauptsächlich auf dem deutschen Markt tätig, reicht womöglich die Anmeldung eines nationalen Geschmacksmusters (seit 2014 eingetragenes Design ) beim DPMA aus. Die Registrierung bietet vollumfängliche Schutzrechte für den deutschen Markt und ist wesentlich kostengünstiger.
17 LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zum nationalen Geschmacksmuster, den dafür zu erfüllenden Voraussetzungen und dessen Schutzumfang finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Geschmacksmuster anmelden. Schutz durch eine internationale Eintragung: Für internationalen Schutz über die EU hinaus kann man ein Geschmacksmuster bei der WIPO registrieren lassen. Im Rahmen des Haager Abkommens haben sich einzelne Länder für den Schutz internationaler Designrechte zusammengeschlossen. Eine vorherige nationale Anmeldung beim DPMA ist nicht erforderlich. Der Schutz gilt jedoch nicht weltweit, sondern nur für die Länder, die bei dieser Anmeldung benannt werden. Interessant ist diese Option vor allem, wenn die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim EUIPO an der Ablehnung eines Staates gescheitert ist. Im Rahmen einer internationalen Anmeldung kann man sich so auf die EU-Staaten konzentrieren, an denen die Eintragung beim EUIPO nicht gescheitert wäre. Schutz durch Urheberrecht: Theoretisch ist es möglich, sein Gemeinschaftsgeschmacksmuster auf Grundlage des Urheberrechts zu schützen. Hier entsteht der Schutz mit der Schaffung des Werks. Es liegt jedoch beim Inhaber, die Inhaberschaft sowie den Zeitpunkt der Erschaffung des Werkes zu beweisen. Die Durchsetzung des Urheberrechts ist daher oftmals sehr kompliziert. LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zum Urheberrecht, den entsprechenden Gesetzen und damit einhergehenden Befugnissen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Urheberrecht. Was Sie außerdem tun können, wenn Sie eine Verletzung des Urheberrechts vermuten, lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema Wie man gegen Verletzungen des Urheberrechts vorgehen kann.
18 Schutz durch Markenanmeldung: Grundsätzlich sind Marken und Geschmacksmuster verschiedene Schutzgegenstände, die in unterschiedlichen Gesetzen geregelt werden. Je nach Art des Designs kann es aber unter Umständen auch als Marke angemeldet werden. Hier sind z. B. 3D-Marken zu nennen (z. B. die Coca-Cola-Flasche), die als Herkunftshinweis verstanden werden. Auch Logos können als solche geschützt werden. Letzteres lohnt sich, wenn das Logo auf verschiedenen Gegenständen vervielfacht werden soll. Welche Anmeldestrategie infrage kommt, ist von den konkret verfolgten Schutzzwecken abhängig. LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zum Schutz durch eine Markenanmeldung, welche Erzeugnisse sich als Marke schützen lassen und was man bei der Anmeldung einer Marke beachten sollte, finden Sie in unseren Beiträgen zu den Schwerpunkten Markenanmeldung und Marke anmelden. Wie ein eingetragenes Design ein Logo schützen kann, lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema Logo schützen lassen. 9. Tipp: Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit juristischer Expertise erfolgreich schützen Mit besonderen Designs verleihen Unternehmen beispielsweise ihren Produkten einen ganz eigenen Wiedererkennungswert und grenzen sich von Mitbewerbern ab. Durch die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters können diese vor unerlaubter Nachahmung oder Kopie geschützt werden. Fehler bei der Verfügbarkeitssuche, zu große Ähnlichkeiten zu bereits eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern und formelle Mängel bei der Anmeldung können einer Eintragung entgegenstehen. Im schlimmsten Fall werden zudem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche Dritter ausgelöst. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass Ihr Gemeinschaftsgeschmacksmuster erfolgreich angemeldet wird.
19 Im Rahmen eines unverbindlichen und kostenfreien Erstgesprächs prüfen wir schon vor Beauftragung eines Anwalts, ob alle Voraussetzungen für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster erfüllt sind. Zudem werden Ihnen alle notwendigen Schritte und damit verbundene Risiken und Kosten transparent dargestellt. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit der Anmeldung Ihres Gemeinschaftsgeschmacksmusters beauftragen. Für ein Erstgespräch machen Sie bitte kurz Angaben zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das Sie schützen wollen, und den dazu bisher eingeleiteten Schritten. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Dokumente können Sie in unserem verschlüsselten System hochladen. Hier können Sie Ihr Anliegen schildern.
20 In 3 Schritten zu Ihrem Recht 1. Fall schildern Schildern Sie uns kurz Ihren Fall und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Wir vereinbaren für Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Anwälten. 2. Kostenfreie Ersteinschätzung Unser Anwalt erläutert Ihnen Gesetzeslage, Ihre Rechten & Pflichten sowie die mit einem juristischen Vorgehen verbundenen Chancen & Risiken. Zudem schätzt er ein, ob es sich lohnt, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. 3. Individuelles Angebot Sollten Sie anschließend eine juristische Betreuung wünschen, erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zum Festpreis. Ihren Fall können Sie über folgende Wege einreichen: online auf, telefonisch unter (kostenfrei). Kontakt advocado GmbH Christian Sudoma service@advocado.de
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