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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Roland Heintze und Hjalmar Stemmann (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Wen fördert die IFB? Die ehemalige Wohnungsbaukreditanstalt (WK) wurde zum in die Investitions- und Förderbank (IFB) umgewandelt. Seitdem fördert das Institut nicht nur den Wohnungsbau, sondern auch Ziele in der Umwelt- und Wirtschaftspolitik. Die IFB hatte zum Bürgschaften in Höhe von 12 Millionen Euro, Kredite im Umfang von rund 4,7 Milliarden Euro und Zusagen in Höhe von rund 440 Millionen Euro vergeben (siehe Offenlegungsbericht 2013, Seite 9). Gefördert wurden unter anderem Wohnungsbauunternehmen, Privatpersonen, Dienstleistungsbetriebe, inländische öffentliche Haushalte, Kreditinstitute, Organisationen ohne Erwerbszweck und ausländische Privatpersonen. Wir fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Investitions- und Förderbank (IFB) wie folgt: Wegen der in der Eingangsbemerkung erfolgten Bezugnahme auf den aufsichtsrechtlich erforderlichen Offenlegungsbericht der IFB ist erläuternd darauf hinzuweisen, dass für die Aufgliederung des Kreditvolumens nach Branchen die Vorgaben der Deutschen Bundesbank maßgeblich sind. Die dabei verwendete Terminologie weicht aufgrund von Legaldefinitionen zum Teil vom täglichen Sprachgebrauch ab. Außerdem ist zur Vermeidung von Missverständnissen vorsorglich darauf hinzuweisen, dass der haushaltsrechtliche Begriff der Zuwendung (wie er zum Beispiel in 46 der Landeshaushaltsordnung Verwendung findet) neben Zuschüssen auch Darlehen umfasst. Nummer 1. 1 der VV zu 23 LHO lautet dementsprechend: Zuwendungen sind Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Dazu gehören zweckgebundene Zuschüsse, Zuweisungen, Schuldendiensthilfen und andere nicht rückzahlbare Leistungen sowie zweckgebundene Darlehen und andere bedingt oder unbedingt rückzahlbare Leistungen. Kredite, Bürgschaften und Zusagen 1. An welche Wohnungsbauunternehmen wurden 2013 in jeweils welcher Höhe Kredite, Bürgschaften und Zusagen vergeben? In jeweils welcher Höhe die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) 2013 an Unternehmen Kredite, Bürgschaften und Zusagen vergeben hat, sind zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Insbesondere kann eine

2 Drucksache 20/12313 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Offenbarung gegenüber Wettbewerbern oder zum Beispiel finanzierenden Banken dem Unternehmen Nachteile bereiten. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterliegen dem strafrechtlichen Schutz nach 203 und 204 Strafgesetzbuch und 18 folgende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Zahlreiche weitere Vorschriften schreiben den Schutz von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen durch den Staat fest, wenn dieser von ihnen Kenntnis erlangt. Hier geht es letztendlich um die Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Grundrechts aus Artikel 12 Grundgesetz. Bei juristischen Personen, deren Firma auf Namen natürlicher Personen Bezug nimmt, wäre zudem auch noch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache C-92/09 und C93/09 vom zu beachten. Danach (Rz. 87) fallen deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unter den Schutz der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Soweit sich das Urteil vorrangig nur auf Veröffentlichungen im Internet bezog, liegt hier der Fall nicht anders. Auch die Antworten des Senats auf eine schriftliche Kleine Anfragen werden im Internet veröffentlicht. Im Übrigen beruft sich die IFB auf das Bankgeheimnis. Auch ihr könnten rechtliche und wirtschaftliche Nachteile (insbesondere auch Wettbewerbsnachteile) entstehen, wenn der Eindruck entstünde, sie würde bankrelevante Details ihrer Kunden- und Geschäftsbeziehungen offenbaren. Vor diesem Hintergrund und unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen wird von einer Beantwortung abgesehen. 2. An welche Personengruppen wurden 2013 in jeweils welcher Höhe Kredite, Bürgschaften und Zusagen vergeben? Gemäß der Offenlegungsberichte 2012 und 2013 veränderten sich in 2013 die Forderungen und das Kreditvolumen gegenüber wirtschaftlich unselbständigen und sonstigen Privatpersonen wie folgt: Wirtschaftlich unselbständige Privatpersonen - 88,9 Mio. - 0,4 Mio. - 10,0 Mio. Sonstige Privatpersonen - 1,0 Mio. 0,0 Mio. 2,3 Mio. 3. An welche Dienstleistungsbetriebe wurden 2013 in jeweils welcher Höhe Kredite, Bürgschaften und Zusagen vergeben? 4. An welche inländischen öffentlichen Haushalte wurden 2013 in jeweils welcher Höhe Kredite, Bürgschaften und Zusagen vergeben? Gemäß der Offenlegungsberichte 2012 und 2013 veränderten sich in 2013 die Forderungen und das Kreditvolumen gegenüber inländischen öffentlichen Haushalten wie folgt: Inländische öffentliche Haushalte - FHH 40,4 Mio. 0,0 Mio. 0,0 Mio. Die Forderungen bestehen ausschließlich gegenüber der FHH. 5. An welche Kreditinstitute wurden 2013 in jeweils welcher Höhe Kredite, Bürgschaften und Zusagen vergeben? 6. An welche Organisationen ohne Erwerbszweck wurden 2013 in jeweils welcher Höhe Kredite, Bürgschaften und Zusagen vergeben? 7. An welche ausländischen Privatpersonengruppen wurden 2013 in jeweils welcher Höhe Kredite, Bürgschaften und Zusagen vergeben? Es wird davon ausgegangen, dass sich die in der Fragestellung erfolgte Verwendung des Begriffs Personengruppe entsprechend der Terminologie des Offenlegungsbe- 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/12313 richts auf den Aufenthaltsstaat der Schuldner bezieht. Gemäß der Offenlegungsberichte 2012 und 2013 veränderten sich in 2013 die Forderungen und das Kreditvolumen gegenüber im Ausland ansässigen Personen aufgeteilt nach Land ihres Wohnsitzes wie folgt: Forderungen Bürgschaften Zusagen French Republic ,46 0,00 0,00 Kingdom of Netherlands ,10 0,00 0,00 Italian Republic ,67 0,00 0,00 Ireland - 750,00 0,00 0,00 Kingdom of Denmark ,63 0,00 0,00 Portuguese Republic ,00 0,00 0,00 Kingdom of Spain ,21 0,00 0,00 Kingdom of Belgium 750,00 0,00 0,00 Grand Duchy of Luxembourg 0,00 0,00 0,00 Kingdom of Norway 4.125,00 0,00 0,00 Kingdom of Sweden ,00 0,00 0,00 Republic of Finland 750,00 0,00 0,00 Republic of Austria ,46 0,00 0,00 Swiss Confederation ,50 0,00 0,00 Republic of Latvia 0,00 0,00 0,00 Republic of Lithuania 0,00 0,00 0,00 Republic of Poland 0,00 0,00 0,00 Czech Republic -750,00 0,00 0,00 Romania 750,00 0,00 0,00 Bulgaria 0,00 0,00 0,00 Republic of Tajikistan 3.000,00 0,00 0,00 Great Britain and Northern Ireland ,12 0,00 0,00 Republic of South Africa 0,00 0,00 0,00 United States of America ,45 0,00 0,00 Canada 0,00 0,00 0,00 United Mexican States 0,00 0,00 0,00 Republic of Chile 0,00 0,00 0,00 Republic of Bolivia 1.125,00 0,00 0,00 Argentine Republic 0,00 0,00 0,00 State of Quatar ,04 0,00 0,00 United Arab Emirates ,81 0,00 0,00 People's Republic of China 750,00 0,00 0,00 Australia ,00 0,00 0,00 New Zealand 1.875,00 0,00 0,00 Europäische Investitionsbank, Luxembourg, Luxembourg ,00 0,00 0,00 Europäische Finanzstabilisierungsfazilität ,00 0,00 0,00 Republic of Singapore ,94 0,00 0,00 Socialist Republic of Viet Nam ,52 0,00 0,00 Kingdom of Thailand ,84 0,00 0,00 other ,22 0,00 0,00 8. An welche sonstigen und Baugewerbeorganisationen wurden 2013 in jeweils welcher Höhe Kredite, Bürgschaften und Zusagen vergeben? Zuwendungen 9. Wie hoch war 2013 das Zuwendungsvolumen? An wen gingen die Zuwendungen jeweils? Bitte vergleichbar dem Forderungsvolumen im Offenlegungsbericht 2013 aufteilen. 3

4 Drucksache 20/12313 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die IFB gewährt grundsätzlich keine Zuwendungen nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung (vergleiche 19 Absatz 2 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank). Ausgenommen sind derzeit noch folgende Programme, bei denen die IFB aus der Zeit vor der Umwandlung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt stammende Altverträge abwickelt, nämlich das Gründungsprogramm für Meisterinnen und Meister des Handwerks sowie das Programm zur Förderung der Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose veränderten sich die Forderungen und das Kreditvolumen bezüglich der beiden Programme wie folgt: Gründungsprogramm für Meisterinnen und Meister des Handwerks (Zuschuss) Programm zur Förderung der Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose Im Übrigen siehe Antworten zu 1., zu 10. und zu 11. Sonstiges 0,00 0, , ,02 0, , Sollte eine Antwort auf die vorangegangenen Fragen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein: Aufgrund welcher Gesetze/Regeln ist eine Offenlegung nicht möglich? Kann die Offenlegung vertraulich erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Bei den erfragten Informationen (Fragen 1. bis 3. und 5. bis 8.) handelt es sich um Gegenstände des operativen Geschäfts der IFB, die sich der Kenntnis des Senats entziehen. Hier ist der individuelle Schutz der jeweiligen Kundenbeziehung hinsichtlich aller Kundendaten zu wahren. Weitergehende Auskünfte kann die IFB daher weder öffentlich noch unter Wahrung einer Vertraulichkeitsvereinbarung gegenüber der Bürgerschaft erteilen. Sie darf als Bank nicht einseitig über die Daten der Kunden verfügen; hierzu müsste zuvor das Einverständnis eines jedes einzeln Betroffenen vorliegen. Im Übrigen siehe Antwort zu Welches ehemals aus Einzelplänen des Hamburger Haushalts per Zuwendung geförderte Volumen wird aktuell von der IFB per Zuwendung oder Kredit getragen? Bitte differenzieren nach Zuwendung und Kredit. a) Folgende Programme/Fördermaßnahmen, die vor Gründung der IFB durch direkte Zuwendungen aus den Einzelplänen des Hamburger Haushalts gewährt wurden, werden aktuell durch die IFB abgewickelt: Einzelplan der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Programme/Fördermaßnahmen Einzelfallzuschüsse nach dem Verfahren des Gesetzes über die Kreditkommission, Euro Planbewilligungsvolumen Zuwendungen 2014 Mietzuschüsse an erstmalige Niederlassungen ausländischer Unternehmen Euro in Hamburg, Planbewilligungsvolumen Zuwendungen 2014: Zuschüsse bei Einreichung der Schecks aus dem Coaching Euro Programm Selbständigkeit kann man lernen der Hamburger ExistenzgründungsInitiative H.E.I., (Planvolumen 2014): Programm für Innovation (Profi), Planbewilligungsvolumen Euro InnoRampUp Euro Innovationsstarter Fonds Euro 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/12313 Die IFB erhält für die Einzelfallzuschüsse, die Mietzuschüsse und die Scheckhefte der H.E.I. die Fördermittel für die Zuwendungen aus dem Einzelplan der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Mit der Gründung der IFB zum wurde dort der mit Mitteln des Hamburger Haushalts ausgestattete Innovationsfonds eingerichtet, von dem unter anderem die Zuwendungen des Profi-Programms getragen werden (Planbewilligungsvolumen für das Jahr 2014) b) Einzelplan der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt für Energie- und Ressourceneffizienzprojekte (aktuell der IFB im Zeitraum vom 1. August 2013 bis 30. Juni 2014 zugewiesene ) Zuschuss-Programme/-fördermaßnahmen Solar und Heizung (Erneuerbare Wärme) Euro Unternehmen für Ressourcenschutz Euro Impulsprogramm Euro Wärmeschutz im Gebäudebestand Euro Umweltinno Ressourceneffizienz Euro c) Einzelplan der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Programm/Fördermaßnahmen Darlehensförderung KKP Kleinstkreditprogramm für Existenzgründer - Planbewilligungsvolumen Euro 5

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