Corporate Governance Bericht. Geschäftsjahr 2015 der GZO Gruppe

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1 Corporate Governance Bericht Geschäftsjahr 2015 der GZO Gruppe

2 2 Corporate Governance Bericht 2015 Inhaltsverzeichnis 0. Allgemeines Konzernstruktur und Aktionariat Konzernstruktur Aktionäre Kreuzbeteiligungen Kapitalstruktur Aktienkapital Bedingtes und genehmigtes Kapital Kapitalveränderungen Aktien und Partizipationsscheine Genussscheine Beschränkungen der Übertragbarkeit Anleihen und Optionen Verwaltungsrat Mitglieder des Verwaltungsrates Beruflicher Hintergrund sowie weitere Tätigkeiten und Interessensverbindungen Wahl und Amtszeit Interne Organisation des Verwaltungsrates Kompetenzen zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung Geschäftsleitung Mitglieder der Geschäftsleitung Interessenverbindungen / weitere Aktivitäten Managementverträge Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und Beteiligungen Vergütungen des Verwaltungsrates Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder Vergütungen des Kaders Seite 2

3 3 Corporate Governance Bericht Mitwirkungsrechte der Aktionäre Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung Statutarische Quoren Einberufung der Generalversammlung Traktandierung Eintragungen im Aktienbuch Kontrollwechsel/Abwehrmassnahmen Angebotspflicht Kontrollwechselklauseln Revisionsstelle Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors Revisionshonorar Konzernrechnung Zusätzliche Honorare Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision Informationspolitik Seite 3

4 4 Corporate Governance Bericht Allgemeines Die folgenden Angaben entsprechen den aktuellen Richtlinien betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange. Wo nichts anderes vermerkt ist, erfolgen die Angaben per Bilanzstichtag 31. Dezember Konzernstruktur und Aktionariat 1.1 Konzernstruktur Die GZO Gruppe ist mit der Stammgesellschaft GZO AG Spital Wetzikon (Sitz in Wetzikon und nachfolgend GZO genannt) an der Schweizer Nebenbörse SIX Swiss Exchange mit einer Anleihe von CHF 170 Mio. vertreten. Im Konsolidierungskreis sind sowohl vollkonsolidierte Tochtergesellschaften als auch nur Beteiligungsgesellschaften nach Equity Methode enthalten. Nachstehend die Übersicht: Gesellschaft Sitz Aktienkapital in TCHF Aktienkapital in TCHF Kapitalanteil Kapitalanteil V GZO Partner AG Wetzikon 1'000 1' % 100% V Handclinic AG Rüti % 100% V GZO Diagnostik AG Wetzikon % 98% E Regio 144 Rüti % 49.50% E Zentrum für Radiotherapie Zürich-Ost-Linth AG (ZRR) Rüti 1'000 1'000 15% 15% E Logicare AG Dübendorf % 25.42% E Geblog Med AG Zürich % 30% A Geblog (Einfache Gesellschaft) Zürich 4.7% (1/21) 4.7% (1/21) Erfassung: V Vollkonsolidiert E Equity-Methode A Anschaffungswert Seite 4

5 5 Corporate Governance Bericht Aktionäre Das Aktionariat hat bis auf eine Fusion der Gemeinden Bauma und Sternenberg keine Veränderungen erfahren. Die Zusammensetzung sieht wie folgt aus: Gemeinde Aktienanteil in % Aktienanteil in CHF Bäretswil 4.51% Bauma 4.52% Bubikon 6.24% Dürnten 6.76% Fischenthal 2.56% Gossau 9.73% Grüningen 3.27% Hinwil 11.31% Rüti 13.44% Seegräben 1.35% Sternenberg 1) 0.45% Wald 10.33% Wetzikon 25.53% Total 13 Gemeinden % ) Fusion mit Bauma per Kreuzbeteiligungen Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften. 2. Kapitalstruktur 2.1 Aktienkapital Das ordentliche Aktienkapital beträgt seit der Gründung im Jahre 2009 unverändert CHF Bedingtes und genehmigtes Kapital Die GZO hat kein bedingtes oder genehmigtes Kapital geschaffen. 2.3 Kapitalveränderungen Die Übersicht der Eigenkapitalveränderungen für die Berichtsperiode 2015 befindet sich in der konsolidierten Jahresrechnung auf Seite Aktien und Partizipationsscheine Der Aktienbestand der GZO beträgt Namenaktien zu einem Nennwert von CHF 1. Es existiert nur eine Kategorie von Namenaktien. Jede Aktie verkörpert eine Stimme. Es gibt keine Vorzugsrechte. Die Aktien sind vollständig liberiert. 2.5 Genussscheine Es bestehen keine Partizipations- oder Genussscheine. Seite 5

6 6 Corporate Governance Bericht Beschränkungen der Übertragbarkeit Der freie Handel (Change of Control) der Namensaktien ist mit dem Aktionärsbindungsvertrag stark eingeschränkt worden. Die Aktien müssen zuerst an eine andere Aktionärsgemeinde zum Kauf angeboten werden. Erfolgt kein Kaufinteresse, dann an den Kanton Zürich. Ist auch beim Kanton Zürich kein Kaufinteresse vorhanden, muss die Aktie an einen im Rating gleichwertigen Partner angeboten werden. 2.7 Anleihen und Optionen Im Rahmen der bevorstehenden Finanzierung der Gesamterweiterung und Teilsanierung wurde im Mai 2014 eine Anleihe im Betrag von CHF 170 Mio. an der Schweizer Börse heraus gegeben. Stückelung in CHF Nennwert, Valoren Nr , Verzinsung 1.875%, Laufzeit 10 Jahre. Ansonsten bestehen keine Optionen oder andere Wertpapiere. 3. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat besteht aus 7 Mitgliedern. Es erfolgt eine jährliche Wahl durch die Aktionärsgemeinden. 3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates Name Funktion Alter Nationalität Ausbildung Jörg Kündig Präsident 1959 Schweiz Betriebsökonom Carmen Müller Fehlmann Vize 1953 Schweiz Pädagogin Prof. Dr. med. Barbara Biedermann Mitglied 1964 Schweiz Ärztin Urs Fischer Mitglied 1954 Schweiz Dipl. Versicherungsfachmann Pius Renggli Mitglied 1955 Schweiz Dipl. Bauführer Dr. Andreas Strahm Andreas Mitglied 1951 Schweiz Biochemiker ETH Martin Wettstein Mitglied 1952 Schweiz EMBA Sämtliche Verwaltungsratsmitglieder haben in der GZO Gruppe keine operative Führungstätigkeiten oder haben die je ausgeführt. Es bestehen keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit der GZO Gruppe. 3.2 Beruflicher Hintergrund sowie weitere Tätigkeiten und Interessensverbindungen Name Jörg Kündig Carmen Müller Fehlmann Prof. Dr. med. Barbara Biedermann Urs Fischer Pius Renggli Dr. Andreas Strahm Andreas Martin Wettstein Tätigkeiten Inhaber und Geschäftsführer einer Treuhandgesellschaft, Kantonsrat, Gemeinderatspräsident Gossau, Präsident kantonsrätliche Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit ABG, Oberst im Generalstab, VR Mitglied der Rahn AG Gemeinderätin Rüti, Bezirksrichterin im Nebenamt Freipraktizierende Hausärztin in Adetswil, Lehrauftrag an der Uni Basel, Unternehmerin und Besitzerin der Cobedix AG Unternehmer Generalagent Die Mobiliar, Diverse VR Mandate Alt Gemeinderat in Bauma, Fachberater im Hoch- und Tiefbau/Bautenschutz, Experte Qualifikationsverfahren Maurer EFZ, Experte Eidg. Bautenschutz-Fachmann/Eidg. Bautenschutz-Fachfau Unternehmer und Besitzer der Auforum AG, Diverse VR Mandate Selbständiger Investor, Gemeinderat in Wald, Diverse VR Mandate Seite 6

7 7 Corporate Governance Bericht 2015 Jörg Kündig, Präsident Gemeinderat Gossau ZH Öffentlicher Rechtsträger Anderes Präsident Kantonsrat Kanton Zürich Öffentlicher Rechtsträger Anderes Mitglied Als Mitglied der FDP Rahn AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied H. Neukom AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Rotary Club Zürcher Oberland Verein Mitglied RADIX Schweiz. Gesundheitsstiftung Stiftung Stiftungsrat Mitglied OGZO (Offiziersgesellschaft ZO) Verein Mitglied Wirtschaftsschule KV Wetzikon Verein Aufsichtsrat Präsident Gewerbeverband Kanton Zürich Verein Anderes Mitglied Gemeindepräsidentenverband Bezirk Hinwil Verein Vorstand Präsident Gemeindepräsidentenverband Kt. Zürich Verein Vorstand Präsident Kommission für Justiz und Öffentliche Sicherheit des Kantons Zürich Verein Kommission Präsident GZO Partner AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Präsident Carmen Müller Fehlmann, Vizepräsidentin Regio 144 AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Verein Pflegewohnung Rüti - Bubikon Verein Vorstand Mitglied Delegierte Gemeinderat Genossenschaft Alterssiedlung Genossenschaft Vorstand Mitglied Delegierte Gemeinderat Stiftung Caritas Stiftung Stiftungsrat Mitglied Delegierte Gemeinderat Spitex Bachtel AG Verein Verwaltungsrat Vize Delegierte Gemeinderat Stiftung Krematorium Rüti Stiftung Stiftungsrat Mitglied Sozialdemokratische Partei Rüti Verein Vorstand Mitglied Prof. Dr. med. Barbara Biedermann Cobedix AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Präsident Spitex Bäretswil Verein Vorstand Mitglied Verein Daten und Gesundheit Verein Mitglied Der Verein Komplikationenliste Verein Mitglied FMH (Verbindung Schweizer Ärzte) Verein Mitglied SGIM (Schweizerische Gesellschaft Innere Medizin) Verein Mitglied AGZ (Ärztegesellschaft des Kantons Zürich) Verein Mitglied AGZO (Ärztegesellschaft des Zürcher Oberlandes) Verein Mitglied Doccare Aerztenetzwerk Verein Mitglied Röm.-Kath Kirchenpflege Bauma-Bäretswil- Fischenthal Öffentlicher Rechtsträger Vizepräsident Urs Fischer FDP Wetzikon Verein Mitglied Logicare AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Kiwanisclub Zürcher Oberland Verein Mitglied Musikkollegium Zürcher-Oberland Verein Vorstand Präsident GZO Partner AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Stiftung Sonnweid, Wetzikon Stiftung Stiftungsrat Präsident Pius Renggli FDP.Die Liberalen Bauma Verein Vorstand Beirat ehemals Präsident VEBA Verein ehemaliger Bauschüler Aarau Verein Mitglied Dr. Andreas Strahm Strahm Consultants AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Inhaber Anstra Holding (Beteiligungsgesellschaft) Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Inhaber Auforum AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Inhaber Zühlke Engineering AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Zühlke Management Consultants AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Zühlke Technology Group AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Zühlke Ventures AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied GZO Partner AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Seite 7

8 8 Corporate Governance Bericht 2015 Martin Wettstein Appletree CI Group AG Aktiengesellschaft Geschäftsleitung Mitglied Hotelcard AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Herbonis AG Aktiengesellschaft Anderes Andere Consultant GZO Diagnostik AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Präsident Alcor Chemie Vertriebs GmbH GmbH Geschäftsleitung Mitglied Vital Solutions Swiss AG Aktiengesellschaft Geschäftsleitung Mitglied Handclinic AG, Rüti Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Präsident bis Innospec GmbH GmbH Geschäftsleitung Mitglied 3.3 Wahl und Amtszeit Die Amtszeit dauert 1 Jahr. Eine Wiederwahl ist zulässig. Es besteht keine Amtszeitbeschränkung. Die Mitglieder werden von der Generalversammlung gewählt, wobei die Zeit von einer ordentlichen Generalversammlung bis zum Schluss der nächstfolgenden als ein Jahr gilt. Der Präsident wird ebenfalls von der Generalversammlung gewählt. Die Wahlen in den Verwaltungsrat werden generell als Einzelwahlen durchgeführt. Auf Antrag können geheime Abstimmungen durchgeführt werden. 3.4 Interne Organisation des Verwaltungsrates Name Prüfungs- Ausschuss Personal- Ausschuss Vergütungs- Ausschuss Strategie- Ausschuss Jörg Kündig X X Bau- Ausschuss Carmen Müller Fehlmann X X X Prof. Dr. med. Barbara Biedermann X X X Urs Fischer X X Pius Renggli X X X Dr. Andreas Strahm, Andreas X X X Martin Wettstein X X X Anzahl Sitzungen im Berichtsjahr Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist in der obigen Tabelle ersichtlich. Die einzelnen Tätigkeiten in den Ausschüssen sind in separaten Reglementen festgelegt. Der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse tagen grundsätzlich so oft es die Geschäfte erfordern. Der Gesamtverwaltungsrat trifft sich mindestens 4x pro Jahr. Im Berichtsjahr wurden 7 Sitzungen durchgeführt. An den Sitzungen des Verwaltungsrates nehmen auch sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung teil. Einzelne Traktanden werden unter Ausschluss der GL Mitglieder behandelt. An den 2-3 jährlichen Strategiesitzungen nehmen auch sämtliche Chefärzte und das oberste Kader teil. Für die Koordination der verschiedenen Verwaltungsratsausschüsse ist der Verwaltungsratspräsident in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung zuständig. Seite 8

9 9 Corporate Governance Bericht Kompetenzen zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Die Regelungen sind im Organisationsreglement definiert. Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung der Gesellschaft sowie die Überwachung der Geschäftsführung gemäss Art. 716a OR. Gestützt darauf berät und beschliesst er Sachgeschäfte wie: Jahresrechnung, Budgets und Investitionen Gesamtorganigramm bis und mit Stufe Geschäftsleitung Lohnpolitik, insbesondere das Vergütungssystem für die Honorierung des Verwaltungsrates (in Abnahme der Generalversammlung) und die Entschädigung der Geschäftsleitung sowie die variablen Lohnbestandteile des gesamten Kaders Einschätzung der Hauptrisiken (jährlicher IKS- und Risikobericht) Mehrjahres Businessplanung inkl. Liquiditätsplanung Strategierelevante Kooperationen und Verträge, insbesondere Kauf und Verkauf von Beteiligungen, Unternehmungen etc. Gründung und Auflösung von Gesellschaften Nomination des Verwaltungsratspräsidenten und der Verwaltungsratsmitglieder zuhanden der Generalversammlung Sämtliche übrigen Bereiche der Geschäftsführung delegiert der Verwaltungsrat vollumfänglich an den Vorsitzenden der Geschäftsleitung (CEO). Der Verwaltungsrat kann jederzeit fallweise oder im Rahmen von generellen Kompetenzvorbehalten ihm hierarchisch unterstellter Organe eingreifen und Geschäfte dieser Organe an sich ziehen (powers reserved). Der CEO führt den Vorsitz der Geschäftsleitung. Er führt, beaufsichtigt und koordiniert die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie der erweiterten Geschäftsleitung (inklusive Chefärzte) und erteilt ihnen die zur Ausübung ihrer Funktionen notwendigen Befugnisse. Die Organisation der Geschäftsleitung ist in einem separaten Reglement detailliert geregelt. 3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung Der CEO ist insbesondere verantwortlich für die Erreichung der strategischen Ziele, die Festlegung operativer Schwerpunkte und Prioritäten sowie die Bereitstellung der hierzu notwendigen materiellen und personellen Ressourcen. Er orientiert den Präsidenten des Verwaltungsrates regelmässig über den Geschäftsgang. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen die operativen Führungsaufgaben in den verschiedenen Bereichen (Ärzte, Pflege, Finanzen und Dienste) vollständig wahr. Es findet i.d.r. eine vierzehntägliche Geschäftsleitungssitzung statt. Die erweiterte Geschäftsleitung trifft sich einmal im Monate. Das Protokoll der einzelnen Gremien wird allen erwähnten Mitgliedern und Verwaltungsräten zugestellt. Es besteht eine grosse Transparenz der Geschäftsführung. Monatlich erhalten die VR und GL Mitglieder Auskunft über den Geschäftsgang. Das Reporting beinhaltet eine Erfolgsrechnung sowie diverse Kennzahlen aus dem laufenden Betrieb. Die Koordination der finanziellen Berichtserstattung erfolgt über den CFO. Risk-Management-Prozess: Mindestens einmal jährlich wird der Verwaltungsrat durch den CEO über die Hauptrisiken sowie deren Einschätzung aufgrund der Relevanz und Eintretenswahrscheinlichkeit informiert. Der CEO genehmigt die vom Verwaltungsrat definierten und durchzuführenden Massnahmen zur Bewältigung der Risiken und überwacht deren Umsetzung. Seite 9

10 10 Corporate Governance Bericht Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung besteht aus 4 Mitgliedern. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind im Geschäftsreglement festgehalten. Dieses beinhaltet die Führungsgrundsätze, Werte und Visionen. Ebenso werden die organisatorischen Zusammenarbeitsregelungen innerhalb der Geschäftsleitung sowie die Beziehungen zu den Mitarbeitern und anderen Stakeholders festgehalten. Es findet eine periodische Überprüfung und Auseinandersetzung der Inhalte statt. 4.1 Mitglieder der Geschäftsleitung Name Funktion Alter Nationalität Ausbildung Erstwahl Dr. med. Andreas Gattiker 1) CEO 1967 Schweiz Arzt, EMBA 2005 Vorsitzender der GL Matthias P. Spielmann 2) CEO Vorsitzender der GL 1962 Schweiz Dipl. Hotelier EHL MHA 2015 Prof. Dr. med. Urs Eriksson 3) Elisabeth Stirnemann Franz Peter 1) Bis März ) Ab Dezember 2015 CEO 3) Ad Interim CEO April 2015 bis November 2015 CMO Ärztlicher Direktor COO Direktorin Betriebe CFO Direktor Finanzen & Dienste 1964 Schweiz Arzt, Lehrstuhl Uni Zürich Schweiz Master of Advanced Studies in Health Service Ausbildung Pflege Weiterbildung Anästhesiepflege und Reanimation 1959 Schweiz EMBA Dipl. Spitalexperte, Finanzfachmann eidg. FA Die beruflichen Werdegänge der Geschäftsleitungsmitglieder sind auf der Homepage der GZO AG ersichtlich. 4.2 Interessenverbindungen / weitere Aktivitäten Es besteht eine detaillierte Übersicht sämtlicher Interessensverbindungen der Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder im Direktionssekretariat. Eine Einsichtnahme ist jederzeit möglich. Jährlich werden im Sinne der Corporate Governance und Compliance die Interessensverbindungen der VR und GL Mitglieder erhoben, nachstehend tabellarisch die wichtigsten Verbindungen: Seite 10

11 11 Corporate Governance Bericht 2015 Dr. med. Andreas Gattiker Logicare AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Delegierter der GZO AG Regio 144 AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Präsident Delegierter der GZO AG Geblog Med AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Vizepräsident Delegierter der GZO AG GZO Partner AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Delegierter der GZO AG Zentrum für Radiotherapie Zürich-Ost-Linth AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Präsident Delegierter der GZO AG Geblog Einfache Gesellschaft Ausschuss Mitglied Delegierter der GZO AG Altersheime Freienbach Öffentlicher Rechtsträger Kommission Mitglied Delegierter der FDP Freienbach FDP Freienbach Verein Vorstand Vizepräsident Schweiz. Verband der Spitaldirektoren Verein Mitglied Rotary Club Zürcher Oberland Verein Mitglied Verband Schweizer Assistenz- und Oberärzte VSAO Verein Mitglied Alumni INSEAD Schweiz Verein Mitglied Swiss Mamba (swiss medical ass. of MBA`s) Verein Mitglied Visana Gruppe Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Mitglied Matthias P. Spielmann, MHA VZK, Verein Zürcher Krankenhäuser Verein Mitglied Präsident Ökologiekommission Schweiz. Verband der Spitaldirektoren Verein Mitglied SQS, Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- Verein Andere Vorstand und Managementsysteme Swiss IT Professional AG Aktiengesellschaft Andere VR WPO, World President Organization Verein Mitglied Prof. Dr. med. Urs Eriksson Berlin Heals GmBH GmbH Beirat Beirat Scientific Advisory Board + Miteigentümer Ärztegesellschaft Kt Zürich und AGZO Verein Anderes Mitglied Verband Schweizer Ärzte FMH Verein Anderes Mitglied Verein Komplikationenliste Verein Anderes Mitglied Associate Editor European Heart Journal Andere Anderes Andere Redaktor Editorial Board, Cardivascular Medicine Andere Anderes Andere Editorial Board Member Cardionet GmbH Beirat Beirat Forschungsgruppenleiter, Universität Zürich Öffentlicher Rechtsträger Anderes Mitglied Lehrbeauftragter, Medizinische Fakultät, Universität Zürich Öffentlicher Rechtsträger Anderes Mitglied Schweizerischer Nationalfonds Öffentlicher Rechtsträger Anderes Andere Gutachter GZO Partner AG Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Beirat Universitätsspital Zürich Öffentlicher Rechtsträger Anderes Andere Konsiliararzt Elisabeth Stirnemann: Verband für Krankenpflege SBK Verein Mitglied SVPL (Schweiz. Verband PflegedienstleiterInnen) Verein Mitglied Franz Peter Gemeinde Galgenen Öffentlicher Rechtsträger RPK Vertreter einer Behörde Prüfungskommission Z_INA Öffentlicher Rechtsträger Aufsichtsrat Mitglied Oda ZH, Vertreter der Grundversorgerspitäler im Kt.ZH VEB Schweiz Aktiengesellschaft Mitglied Verein dipl. Buchhalter 4.3 Managementverträge Es bestehen keine Managementverträge. Seite 11

12 12 Corporate Governance Bericht Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen 5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und Beteiligungen Das Vergütungssystem für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung sowie des Kaders inklusive Chefärzte wird periodisch vom Verwaltungsrat auf Empfehlung des Personal- und Vergütungsausschusses beschlossen. Der Personal- und Vergütungsausschuss prüft die Vergütungen im Zusammenhang mit der Unternehmensergebnisentwicklung sowie mit den vertraglichen Vereinbarungen. Die Gesamtvergütungen des Kaders orientieren sich einerseits an den Branchenverhältnissen und andererseits am Benchmarking und Marktvergleich. 5.2 Vergütungen des Verwaltungsrates Beim Verwaltungsrat sind jährliche pauschale Fixkomponenten enthalten. Spesen werden nur ausserhalb der normalen VR Sitzungen und nur für spezielle Anlässe oder Einsätze vergütet. Die Pauschalansätze wurden seit der Gründung der Aktiengesellschaft einmal leicht angepasst. Die Generalversammlung entscheidet über Vergütungsansätze. Die Gesamtsumme der Vergütungen für den Verwaltungsrat beträgt für das Jahr 2015: CHF Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder Die Vergütungen bei den Geschäftsleitungsmitgliedern setzen sich aus einem fixen und variablen Lohnanteil zusammen. Der variable Anteil beträgt maximal 30% des Fixgehaltes. Die Zusammensetzung der variablen Bestandteile wird wie folgt gemessen: 1. 1/3 persönliche vom VR gesetzten Jahresziele 2. 1/3 Patienten Qualitätszufriedenheitsmessungen 3. 1/3 Unternehmenserfolg auf Stufe EBITDA Mit Ausnahme des ärztlichen Direktors, welcher im Verhältnis seiner Chefärztlichen Tätigkeit und Geschäftsleitungstätigkeit anteilig entschädigt wird, sind die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung gleich geregelt. Nebst unterschiedlichen Fixanteilen sind die variablen Lohnbestandteile im Verhältnis und Ansatz identisch definiert. Die Gesamtsumme der Vergütungen für die Geschäftsleitung beträgt für das Jahr 2015: CHF Vergütungen des Kaders Die Vergütungen der Chefärzte und des übrigen Kaders setzen sich ebenfalls aus einem Fixum und variablen Anteil zusammen. Bei den Chefärzten betragen die variablen Bestandteile max. 50% des Fixums. Bei den Kaderärzten und Mitgliedern des oberen Kaders (Pflege und Administration) zwischen max. 30% bis 50%. Beim übrigen Pflegekader und Administrativkader sind die variablen Lohnbestandteile in 3 gleiche Betragsgrössen aufgeteilt. Sie können max. das 1½ fache eines Monatssalär ausmachen. Die Zusammensetzung der variablen Bestandteile wird wie folgt gemessen: 1. 2/6 persönliche vom direkten Vorgesetzten definierten Jahresziele 2. 2/6 Abteilungsziele (Kostensätze und Deckungsbeiträge 1 Ziele) 3. 1/6 Patienten Qualitätszufriedenheitsmessungen 4. 1/6 Unternehmenserfolg auf Stufe EBITDA Seite 12

13 13 Corporate Governance Bericht Mitwirkungsrechte der Aktionäre 6.1 Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung Die GZO AG Statuten enthalten keine Stimmrechtsbeschränkungen. Ein stimmberechtigter Aktionär kann seine Aktien an der Generalversammlung durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Statuten können via Internet herunter geladen werden. 6.2 Statutarische Quoren Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht die Wahlen mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen, unter Ausschluss der leeren und ungültigen Stimmen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. 6.3 Einberufung der Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt, und zwar spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres. Sie wird vom Verwaltungsrat einberufen. Die Einberufung einer Generalversammlung kann auch von einem oder mehreren Aktionären, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, verlangt werden. Aktionäre, die Aktien im Nennwert von CHF 1 Mio. vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Für die Einberufung von ausserordentlichen Generalversammlungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 6.4 Traktandierung Aktionäre, die Aktien im Nennwert von 1 Million Franken vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands an der Generalversammlung verlangen. Das Begehren um Traktandierung ist dem Verwaltungsrat mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe der Anträge zu unterbreiten. Das oberste Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Ihr stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu: Die Festsetzung und Änderung der Statuten Die Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle Die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates Der Erlass eines Entschädigungsreglements für den Verwaltungsrat Die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuen vorbehalten sind 6.5 Eintragungen im Aktienbuch Der Verwaltungsrat führt über alle Namenaktien ein Aktienbuch, in welches die Eigentümer und Nutzniesser mit Namen und Adresse eingetragen werden. Die Übertragung der Namenaktien oder die Begründung einer Nutzniessung an den Namenaktien bedarf der Genehmigung durch den Verwaltungsrat. Seite 13

14 14 Corporate Governance Bericht Kontrollwechsel/Abwehrmassnahmen 7.1 Angebotspflicht Die GZO Statuten enthalten kein Opting-up und kein Opting-out im Sinne der gesetzlichen Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots. Im Aktionärsbindungsvertrag werden im Art. 2 der Bestimmungen die Ein- und Austrittsmodalitäten geregelt. Im Sinne des Change of control müssen allfällige Veräusserungsangebote wie folgt angewendet werden: a) Angebot an einen anderen bestehenden Aktionär b) Angebot an den Kanton Zürich c) Angebot an einen gleichwertigen Drittpartner mit gleichem Rating 7.2 Kontrollwechselklauseln Es bestehen weder für Verwaltungsratsmitglieder noch für Geschäftsleitungsmitglieder vertragliche Vereinbarungen im Falle eines Wechsels der kontrollierenden Aktienmehrheit. 8. Revisionsstelle 8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors Die KPMG AG, Badenerstrasse 172, 8026 Zürich, ist seit der Aktiengesellschaftsgründung im Jahre 2009 statutarische Revisionsstelle für die Konzernrechnung und die Einzelgesellschaften (GZO AG, GZO Diagnostik AG, GZO Partner AG). Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung für 1 Jahr gewählt. Der leitende Revisor ist seit der ersten Generalversammlung Michael Herzog. 8.2 Revisionshonorar Konzernrechnung Die Revisionsstelle hat für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags (inkl. Prüfung der Konzernrechnung) für das Berichtsjahr Honorare von insgesamt CHF in Rechnung gestellt. 8.3 Zusätzliche Honorare Für zusätzliche Dienstleistungen, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen, hat die KPMG AG während des Berichtsjahres total CHF verrechnet. 8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision Der Prüfungsausschuss für Finanzen des Verwaltungsrates beurteilt die Leistung, Rechnungsstellung und Unabhängigkeit der externen Revision und gibt dem Gesamtverwaltungsrat entsprechende Empfehlungen ab. Die Revisionsstelle erstellt zuhanden des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung regelmässig Berichte, in denen die Resultate ihrer Tätigkeit sowie Empfehlungen festgehalten sind. Der leitende Revisor nimmt an den VR Ausschusssitzungen teil. Seite 14

15 15 Corporate Governance Bericht Informationspolitik Leitlinien Investor Relations: Die GZO pflegt eine offene und kontinuierliche Kommunikation mit den Aktionären und anderen Interessengruppen. Ziel ist es, transparent und mit den notwendigen Informationen ein wahrheitsgetreues Bild der Geschäftsentwicklung zu vermitteln. Methodik: Die GZO veröffentlicht jährlich einen ausführlichen Jahresbericht der Einzelgesellschaft nach OR sowie die Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER auf ihrer Website. Medienmitteilungen über SIX relevante Ereignisse wie Akquisitionen, Joint Ventures und Allianzen werden gemäss Richtlinien betreffend Ad-hoc-Publizität veröffentlicht. Die GZO trifft sich regelmässig mit den Bankinstituten und Investoren. Als zusätzliche Plattform wird auch das Internet genutzt, um eine rasche, gleichzeitige und konsistente Informationsverbreitung sicherzustellen. Datum: 12. April 2016 Für den Bericht: Seite 15

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