Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext"

Transkript

1 Projektdaten: Projektbezeichnung: B Projektname: Revitalisierung GEB 0100 PLZ: Ort: Flughafen Frankfurt am Main Straße: Vergabedaten: Art der Ausschreibung: Ausführungstermine: Ausführungsbeginn: (Soll) Ausführungsende: (Soll) Auftraggeberdaten Auftraggeber: Fraport AG Straße: Flughafen Frankfurt am Main 172 PLZ: Ort: Frankfurt am Main LV-Daten: LV-Bezeichnung: B Revitalisierung GEB 0100 LV-Name: Stahlbauarbeiten Angebotssumme: zuzüglich 19,00% Mehrwertsteuer: EUR... EUR... Angebotssumme brutto: EUR... Druckdatum: Seite: 1 von 183

2 0. Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen (BVB-B) Stand TLK-Name: FRAPORT LV-Vorlage/LV, TLK-Nr.: Die Besonderen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (BVB-B) der Auftraggeberin sind diesen Vergabe- und Vertragsunterlagen als gesondertes Pdf-Dokument beigefügt und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Druckdatum: Seite: 2 von 183

3 0.02. Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ZVB-B) Stand TLK-Name: FRAPORT LV-Vorlage/LV, TLK-Nr.: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung sind Vertragsbestandteil. Ergänzend gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ZVB-B). Soweit nachfolgend in den ZVB-B Paragraphen genannt werden, beziehen sich die Paragraphenangaben ohne Gesetz- oder Verordnungsangabe auf die Paragraphen der VOB Teil B. 1. Schriftwechsel und Vollmachten Der gesamte, ein Bauvorhaben betreffende Schriftwechsel ist vom Auftragnehmer mit der Fraport AG (nachfolgend auch "Auftraggeberin" genannt) zu führen. Alle Schriftstücke sind der Auftraggeberin unter ihrer Anschrift: Fraport AG Frankfurt am Main per Post zuzusenden oder bei deren Posteingangsstelle im Flughafen-Verwaltungsgebäude abzugeben. Entgegen diesen Bestimmungen abgegebene schriftliche Erklärungen verpflichten weder die Auftraggeberin, noch berechtigen sie den Auftragnehmer, es sei denn, der Auftragnehmer weist im Einzelfall nach, dass eine schriftliche Erklärung dennoch einem bevollmächtigten Vertreter der Auftraggeberin zugegangen ist. Sofern im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen worden ist, sind ausschließlich die bevollmächtigten Vertreter der Abteilung "Zentraler Einkauf und Bauvergabe" (ZEB) zur Erteilung von Aufträgen und Vergaben zuständig. Entsprechende Vollmachten sind auf diese Abteilung beschränkt. Sofern im Vertrag keine ausdrücklichen Vereinbarungen zur Vertretung der Auftraggeberin getroffen sind oder die Druckdatum: Seite: 3 von 183

4 Auftraggeberin keine ausdrücklichen Vollmachten erteilt hat, sind für die Auftraggeberin Handelnde, insbesondere Architekten und Ingenieure, nicht bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen der und mit Druckdatum: Seite: 4 von 183

5 Wirkung für die Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben. 2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1) Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventual-Positionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft die Auftraggeberin in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung. Die Auftraggeberin behält sich auch nach Vertragsabschluss vor, im Leistungsverzeichnis gekennzeichnete Eventualpositionen bei dem AN nicht abzurufen und die in den Eventualpositionen enthaltenen Leistungen Dritten zu beauftragen, ohne dass dem Auftragnehmer hierfür ein Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz zusteht. 3. Preisermittlungen ( 2) Sind nach 2 Absätze 3, 5, 6, 7 oder Absatz 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation als endgültige Kalkulation der beauftragten Leistung) der Auftraggeberin verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Urkalkulation hat den Anforderungen gemäß Ziffer 4.2 der Angebotsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen zu entsprechen. Zur Klärung streitiger Vergütungsfragen ist die Auftraggeberin berechtigt die Urkalkulation in Anwesenheit des Auftragnehmers zu öffnen und soweit erforderlich Vervielfältigungen zu fertigen. 4. Ausführungsunterlagen ( 3) Druckdatum: Seite: 5 von 183

6 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die von der Auftraggeberin schriftlich zur Ausführung freigegeben worden sind. Die Verantwortung und Druckdatum: Seite: 6 von 183

7 Haftung des Auftragnehmers nach dem Vertrag, insbesondere nach 3, 4 und 13 werden durch die Prüfung und Freigabe der von ihm erstellten und beschafften Unterlagen durch die Auftraggeberin nicht eingeschränkt. 5. Baustelleneinrichtungsplan, Geräteverzeichnisplan, Bauzeitenplan Der Auftragnehmer hat, sofern in den Vergabe- und Vertragsunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist, auf Verlangen der Auftraggeberin einen Baustelleneinrichtungsplan, einen Geräteverzeichnisplan und einen Bauzeitenplan im Einklang mit den vertraglich vereinbarten Vertragsfristen zu erstellen und der Auftraggeberin unverzüglich zu übergeben. Eine besondere Vergütung erhält der Auftragnehmer hierfür nicht. Es handelt sich insoweit um Nebenleistungen zur vertraglich geschuldeten Hauptleistung gemäß DIN Ausführung ( 4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Sämtlicher Schriftverkehr ist daher ausschließlich in deutscher Sprache zu führen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle projektrelevanten Abstimmungen auf der Baustelle zwischen ihm und der Auftraggeberin sowie ihren Bevollmächtigten in deutscher Sprache erfolgen können. Der Auftragnehmer übernimmt - soweit erforderlich - für sein Gewerk die Aufgabe und Verantwortung des Fachbauleiters nach der "Hessischen Bauordnung" (HBO). Eine besondere Vergütung erhält der Auftragnehmer hierfür nicht. Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen, welche der Auftraggeberin täglich zu übergeben sind. Im Einzelfall kann bei Kleinaufträgen bis zu einem Auftragswert von nach schriftlicher Zustimmung durch die Auftraggeberin, auf die Bautagesberichte verzichtet werden. Der Auftragnehmer hat sämtliche Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, der Auftraggeberin, dem Bauleiter gem. HBO sowie dem Sige-Koordinator nach BauStellV unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer leitet der Auftraggeberin Druckdatum: Seite: 7 von 183

8 spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach dem Unfallereignis eine Durchschrift der Unfallanzeige zu. Zudem ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Festlegungen zum Druckdatum: Seite: 8 von 183

9 Verhalten im Schadensfall unter C. des nachfolgend vereinbarten Merkblattes zur Bauleistungs, Montage und Haftpflichtversicherung zu beachten und gegebenenfalls Schäden nach Maßgabe der dortigen Festlegungen zu melden. Ist der Auftragnehmer mit der Beseitigung der von den eigenen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen oder seines Bauschutts in Verzug, ist die Auftraggeberin berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des Auftragnehmers zu veranlassen, sofern der Auftragnehmer eine hierfür gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos hat verstreichen lassen. Der Auftragnehmer darf nur die ihm zugewiesenen Lager- und Arbeitsplätze in Räumen oder auf Freiflächen benutzen. Sie sind nach Abschluss der Arbeiten freizumachen und in dem früheren Zustand zurückzugeben. Büroräume und Parkplätze werden nicht kostenlos zur Verfügung gestellt. Abweichende Regelungen sind projektbezogen möglich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jedwede über das Vertragsverhältnis mit der Auftraggeberin hinausgehende Tätigkeit für Dritte auf dem Gelände der Auftraggeberin anzuzeigen. Falls der Auftragnehmer Arbeiten unter Entwicklung von offenem Feuer, Funkenflug oder Ähnlichem ausführt, hat dieser vor Arbeitsbeginn an der Baustelle zwingend eine Schweißerlaubnis beim vorbeugenden Brandschutz der Auftraggeberin einzuholen. Im Übrigen sind die einschlägigen Festlegungen in der Flughafenbenutzungsordnung zu beachten. Der Auftragnehmer stellt sicher, sämtliche Verpflichtungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten, insbesondere seinen Arbeitnehmern Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des jeweils gültigen Mindestlohns zu zahlen und Beiträge zu den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifparteien zu leisten und auch nur solche Nachunternehmer oder sonstige Dritte zu beschäftigten, die sich hierzu ebenfalls verpflichten. Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von allen Druckdatum: Seite: 9 von 183

10 berechtigten Ansprüchen Dritter aus der Haftung gemäß 14 AEntG sowie 13 MiLoG umfassend frei und hat der Auftraggeberin alle aus einer Inanspruchnahme durch Dritte Druckdatum: Seite: 10 von 183

11 entstehenden Schäden zu ersetzen. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich insbesondere auf etwaige Zahlungsverpflichtungen gemäß 14 AEntG sowie 13 MiLoG für etwaige vom Auftragnehmer beauftragte Nachunternehmer und Verleiher sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmer. 7. Werbung ( 4 Absatz 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die Auftraggeberin zulässig. 8. Umweltschutz ( 4 Absätze 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 9. Nachunternehmer ( 4 Absatz 8) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des jeweils gültigen Mindestlohns nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung von Leistungen deren Art und Umfang sowie den Namen, die Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben. 10. Kündigung aus wichtigem Grund ( 8) Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die für die Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Druckdatum: Seite: 11 von 183

12 Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. Im Druckdatum: Seite: 12 von 183

13 Falle einer solchen Kündigung gelten die Festlegungen in 8 Absätzen 3, 5, 6 und 7 entsprechend. 11. Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Absatz 4), Antikorruptionsklausel, pauschalierter Schadensersatz Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat der Auftragnehmer einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 13 % der Schlussabrechnungssumme ohne Umsatzsteuer an die Auftraggeberin zu zahlen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis, dass kein Schaden oder dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist, vorbehalten. Der Auftraggeberin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. Das Kündigungsrecht der Auftraggeberin gemäß 8 Absatz 4 bleibt unberührt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern oder Bewerbern über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, Bindungen sonstiger Entgelte, Gewinnaufschläge, Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtung von Ausfallsentschädigungen oder Abstandszahlungen, Gewinnbeteiligung oder andere Angaben sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind. Druckdatum: Seite: 13 von 183

14 Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Druckdatum: Seite: 14 von 183

15 Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt. 12. Vertragsstrafe ( 11) 12.1 Vertragsstrafe Fertigstellungstermin Gerät der Auftragnehmer mit dem vereinbarten Fertigstellungstermin in Verzug, so ist er verpflichtet, für jeden Werktag der verschuldeten Überschreitung des Fertigstellungstermins 0,1 % der Schlussabrechnungssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Schlussabrechnungssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt Vertragsstrafe Zwischentermine Wenn die Parteien einen Zwischentermin oder mehrere Zwischentermine vereinbart haben, werden zur Terminabsicherung folgende Festlegungen getroffen: Gerät der Auftragnehmer mit einem vereinbarten Zwischentermin oder mit mehreren vereinbarten Zwischenterminen in Verzug, so ist er verpflichtet, für jeden Werktag der verschuldeten Überschreitung eines Zwischentermins 0,1 % des Vergütungsanspruchs ohne Umsatzsatzsteuer für die Teilleistungen, die bis zu dem jeweiligen Zwischentermin geschuldet sind, zu zahlen. Die Vertragsstrafe für die verschuldete Überschreitung eines Zwischentermins wird auf insgesamt maximal 5 % des Vergütungsanteils ohne Umsatzsteuer für die Teilleistungen, die bis zu dem jeweiligen Zwischentermin geschuldet waren, begrenzt Keine Kumulierung Eine Kumulierung einzelner Vertragsstrafen findet nicht statt. Sofern mehrere Vertragstermine (Fertigstellungstermin, Zwischentermine) schuldhaft überschritten werden, wird eine auf einen vorangehenden Zwischentermin oder auf mehrere vorangehende Zwischentermine verwirkte Vertragsstrafe auf nachfolgend verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. Die Vertragsstrafe wird daher begrenzt auf insgesamt auf maximal 5 % der Schlussabrechnungssumme ohne Umsatzsteuer sowie auf insgesamt maximal 0,1 % der Druckdatum: Seite: 15 von 183

16 Schlussabrechnungssumme ohne Umsatzsteuer pro Werktag. Druckdatum: Seite: 16 von 183

17 Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin wegen der schuldhaft verursachten Überschreitung des Fertigstellungstermins, eines Zwischentermins oder mehrerer Zwischentermine bleiben neben der Vertragsstrafe vorbehalten. Allerdings wird eine angefallene Vertragsstrafe auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Sofern sich der Fertigstellungstermin, ein Zwischentermin, mehrere Zwischentermine oder der Fertigstellungstermin und ein Zwischentermin oder mehrere Zwischentermine verschieben ohne dass damit eine durchgreifende Neuordnung des Bauablaufs oder des gesamten Terminplans verbunden ist, etwa aufgrund von Ansprüchen gemäß 6 VOB/B oder, weil die Vertragsparteien einvernehmlich einen neuen Fertigstellungstermin, einen neuen Zwischentermin oder mehrere neue Zwischentermine oder einen neuen Fertigstellungstermin und einen neuen Zwischentermin oder mehrere neue Zwischentermine festlegen, gelten die vorstehenden Vertragsstrafenregelungen auch für einen neuen Fertigstellungstermin, für einen neuen Zwischentermin oder für mehrere neue Zwischentermine, ohne dass es hier zu einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragsparteien bedarf. 13. Abnahme ( 12) Die Auftraggeberin verlangt für alle Vertragsleistungen des Auftragnehmers die förmliche Abnahme gemäß 12 Absatz 4. Durch eine Feststellung des Leistungszustandes (gemäß 4 Absatz 10) werden die Rechtsfolgen einer rechtsgeschäftlichen Abnahme (z.b. Übergang der Gefahr, Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche) nicht ausgelöst. 14. Abrechnung ( 14) Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Rechnungsprüfung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Ab- Druckdatum: Seite: 17 von 183

18 rechnungsbelege, die zur prüfbaren Abrechnung erforderlich sind, im Original vorzulegen. Druckdatum: Seite: 18 von 183

19 15. Preisnachlässe ( 14 und 16) Bei der Ermittlung von Preisanpassungen auf Grundlage vereinbarter Lohngleitklauseln und bei verein-barten Stoffpreisgleitklauseln bleiben Preisnachlässe des Auftragnehmers unberücksichtigt. 16. Umlagen Die Auftraggeberin schließt eine Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Der Auftragnehmer beteiligt sich an den Kosten dieser Versicherung anteilig mit einer Prämie. Zu Einzelheiten wird auf die Festlegungen in dem nachfolgenden "Merkblatt zur Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung für Investitionen, Instandhaltung und Reparaturen" unter Ziffer 1.4 der Vergabe- und Vertragsunterlagen verwiesen. Die Höhe der von dem Auftragnehmer zu tragenden Kosten ergibt sich aus der Regelung unter D. dieses Merkblattes. 17. Stundenlohnarbeiten ( 15) Die Unterzeichnung der Stundenlohnzettel durch einen Architekten oder Ingenieur gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Die vereinbarten Stundensätze behalten ihre Gültigkeit bis zur förmlichen Abnahme. 18. Zahlungen ( 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 19. Überzahlungen ( 16) Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Bei Rückforderungen der Auftraggeberin aus Überzahlungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Erstattungsansprüche der Auftraggeberin fallen nicht unter die 812 ff. BGB, sondern sind vertragliche Erstattungsansprüche. 20. Abtretung Die Abtretung der Forderungen des Auftragnehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin; 354 a HGB bleibt unberührt. 21. Sicherheitsleistung ( 17) Druckdatum: Seite: 19 von 183

20 21.1 Stellung einer Sicherheit für Vertragserfüllung Druckdatum: Seite: 20 von 183

21 Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche wegen bei der Abnahme vorbehaltener Mängel und für Schadensersatzansprüche, hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 10 % der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist die Auftraggeberin gemäß 17 Absatz 7 i.v.m. Absatz 6 (mit Ausnahme von Absatz 6 Nr.1 Satz 1), Absatz 5 berechtigt, vom Guthaben des Auftragnehmers einen Betrag in Höhe der vereinbarten Sicherheit einzubehalten. Die Vertragserfüllungssicherheit ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche der Auftraggeberin, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf sie für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückbehalten ( 17 Absatz 8 Nr. 1); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur die nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit besicherten Ansprüche Stellung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zur Absicherung der Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Schlussabrechnungssumme ohne Umsatzsteuer einschließlich erteilter Nachträge zu stel-len. Sicherheiten für Mängelansprüche sind nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelan-sprüche zurückzugeben. Soweit zu diesem Zeitpunkt jedoch besicherte Ansprüche der Auftraggeberin noch nicht erfüllt sind, darf diese einen entsprechenden Teil der Sicherheiten zurückbehalten Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit nach Wahl des Auftragnehmers durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Druckdatum: Seite: 21 von 183

22 Bürgschaft geleistet Druckdatum: Seite: 22 von 183

23 werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten Sicherheiten ersetzen Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Auftraggeberin zu ver-wenden, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt 1 - die Mängelansprüche das Formblatt 2 Die Formblätter 1 und 2 stehen auf der Homepage der Auftraggeberin, -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe zur Einsichtnahme, zum Download und zum Ausdruck zur Verfügung. Die Bürgschaft ist von einem - in der Europäischen Gemeinschaft oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunde hat folgende Erklärungen des Bürgen zu enthalten: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. - Auf die Einrede der Vorausklage gemäß 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Druckdatum: Seite: 23 von 183

24 - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der Druckdatum: Seite: 24 von 183

25 gesicherten Hauptforderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Verjährungsfrist gemäß 202 Absatz 2 BGB. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. - Der Bürge kann aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden. - Die Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. 22. Streitigkeiten ( 18) Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang damit sind im ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden. Im Einzelfall kann eine Vereinbarung zur Streitbeilegung geschlossen werden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart und zwar auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundsklagen. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen. 23. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 24. Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG Die Auftraggeberin hat sich bestimmte Grundwerte als Mindestanforderung an Rechtschaffenheit, Integrität, Vertrauenswürdigkeit, Verantwortlichkeit, Transparenz Druckdatum: Seite: 25 von 183

26 und Fairness auferlegt und hat insoweit einen hohen Anspruch, auf eine sozial, ökonomisch und ökologisch zukunftsfähige Druckdatum: Seite: 26 von 183

27 Weise zu wirtschaften und versteht vor diesem Hintergrund Nachhaltigkeit als Zukunftsgestaltung in Verantwortung. Diese Verantwortung hat die Auftraggeberin im Verhaltenskodex für ihre Mitarbeiter festgelegt. Aus diesem Grunde verlangt die Auftraggeberin auch von ihren Vertragspartnern, dass sie dieselben Standards einhalten und ihren Mitarbeitern verpflichtend auferlegen. Diese Standards finden Anwendung auf alle Vertragspartner der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer ist daher auch im Verhältnis zur Auftraggeberin verpflichtet, den "Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG" einzuhalten. Dieser Verhaltenskodex steht auf der Hompage der Auftraggeberin, -> Nachhaltigkeit -> Werte und Kodizes sowie Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe zur Einsichtnahme, zum Download und zum Ausdruck zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat auf eine Beachtung dieser Standards auch bei allen weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen (z.b. Subunternehmer, Lieferanten, etc.) in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit hinzuwirken. 25. Vertraulichkeit von Unterlagen Die von den Vertragsparteien wechselseitig überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung der Auftraggeberin weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Diese Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen an die Auftraggeberin herauszugeben; gleiches gilt für etwaig gefertigte Datenträger und Vervielfältigungen. Druckdatum: Seite: 27 von 183

28 0.03. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der Fraport AG (ATV) Stand TLK-Name: FRAPORT LV-Vorlage/LV, TLK-Nr.: Allgemeines Die ATV der Fraport AG enthalten Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebes, um einen störungsfreien Bauablauf zu ermöglichen. Folgende Regeln, Ordnungen und Richtlinien werden Vertragsbestandteil: - Flughafen-Benutzungsordnung - Ausweisordnung - Allgemeine Flughafenordnung - Brandschutzordnung - Verkehrs- und Zulassungsregeln - VR CAD Sie können über die Fraport-Homepage ( "Business Services" -> "Richtlinien und Zahlungsbedingungen") abgerufen werden. 1.1 Genehmigungen und Bescheinigungen Folgende Bescheinigungen sind durch den Auftragnehmer bei der Auftraggeberin in 3-facher Ausfertigung einzureichen: - Bauleitererklärung gemäß Hessischer Bauordnung mit eigenhändiger Unterschrift des Fachbauleiters und eigenhändiger Unterschrift des Auftragnehmers und die Zeichnungsberechtigung des Bauleiters/Projektleiters. - Bauleiterbenennung unmittelbar nach Beauftragung mit Benennung des Fachbauleiters, sowie seiner Vertreter, mit eigenhändiger Unterschrift des Fachbauleiters und eigenhändiger Unterschrift des Auftragnehmers. 1.2 Anmeldung der Tätigkeit Jeder Auftragnehmer, einschließlich der Nachunternehmer, ist verpflichtet, Beginn und Ende seiner Tätigkeit auf der Baustelle bei der Auftraggeberin Druckdatum: Seite: 28 von 183

29 anzuzeigen. Alle im Flugbetriebsbereich geplanten Bau- und Druckdatum: Seite: 29 von 183

30 Instandhaltungsmaßnahmen bedürfen der Freigabe der Verkehrsleitung. Diese Freigabe ist rechtzeitig (mindestens 3 Arbeitstage) per (Baufreigabe- Flugbetrieb@fraport.de) beim Fachbereich Entwicklung luftseitige Infrastruktur zu beantragen und mit diesem hinsichtlich flugbetrieblicher Auswirkungen abzustimmen. Ohne gültige Baufreigabe sind keine Arbeiten im Flugbetriebsbereich gestattet, die Baufreigabe ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 1.3 Ausweise und Fahrgenehmigungen Allgemeines Grundsätzlich benötigt jede am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main tätige Person einen Flughafenausweis. Zum Befahren einzelner Flughafenbereiche (nichtöffentlicher Betriebsbereich und Flugbetriebsflächen) bedarf es der Genehmigung der Fraport AG (Fahrgenehmigung). Es besteht kein Rechtsanspruch zum Erhalt von Ausweisen bzw. bestimmten Berechtigungen. Es gelten die Preise des aktuellen Verzeichnisses für Leistungsentgelte der Fraport AG, das im Internet auf ( -> "Kompetenzen" -> "Flughafenausweise") jederzeit eingesehen und ausgedruckt werden kann. Gemäß EU-Verordnung 185/2010 sind alle Personen, die Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen haben, hinreichend zu schulen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine entsprechende Schulung sämtlicher Personen (eigene festangestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Mitarbeiter von Nachunternehmen etc.) sicherzustellen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer, diese sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen Zulassungs- und Genehmigungsvoraussetzungen Flughafenausweise können nur bei begründeter und zugelassener Tätigkeit beantragt werden. Die Feststellung, ob es sich um eine zugelassene Tätigkeit Druckdatum: Seite: 30 von 183

31 handelt, obliegt der Fraport AG. Bei Personen, die im sicherheitsempfindlichen Bereich tätig Druckdatum: Seite: 31 von 183

32 werden, ist vor der Ausstellung der Ausweise zwingend eine Sicherheitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz erforderlich. Dazu sollten die Anträge vier Wochen vor Arbeitsaufnahme in der Ausweisstelle der Fraport AG vorliegen. Von dort werden die Daten an die zuständige Luftfahrtbehörde zwecks Überprüfung weitergeleitet. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, erhält der Auftragnehmer eine schriftliche Aufforderung, die Ausweise abzuholen. Die Ausweise bleiben Eigentum der Fraport AG. Jeder Auftragnehmer verpflichten sich, den Ausweisdienst der Fraport AG unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Ausweisinhaber erlischt, keine Beschäftigung am Flughafen mehr erfolgt oder sonstige Voraussetzungen zum Besitz dieses Ausweises nicht mehr vorliegen Ausübung der Tätigkeit Flughafenausweise sind: - nur im zugeordneten Bereich gültig, - nur für die Dienst-/Arbeitsausführung von genehmigten Tätigkeiten zu verwenden, - offen an der Oberbekleidung zu tragen bzw. gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen, - an Kontrollstellen unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen dem Kontrollpersonal auszuhändigen, - sorgfältig aufzubewahren und vor Beschädigungen zu schützen, - gegen Diebstahl, Verlust und/oder unbefugte Benutzung zu sichern. Der Ausweisverlust oder der Verdacht eines Verlustes ist unverzüglich dem Ausweisdienst oder der Sicherheitsleitstelle der Fraport AG zu melden. Personen- oder fahrzeugbezogene Flughafenausweise sind nicht übertragbar. Es dürfen keine Zugänge oder Zufahrten auf das Gelände des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main für andere Personen oder Fahrzeuge geöffnet werden. Im Falle missbräuchlicher Nutzung gesicherter Türen wird der Einsatz der Airport Security dem Verursacher in Rechnung gestellt. Es gelten die Preise des aktuellen Verzeichnisses für Leistungsentgelte der Fraport AG. Die missbräuchliche Nutzung wird strafrechtlich verfolgt. Druckdatum: Seite: 32 von 183

33 Generell sind die Regularien der jeweils gültigen Druckdatum: Seite: 33 von 183

34 "Ausweisordnung" einzuhalten. Die Nichtbeachtung kann zum Ausweisentzug führen. Die Mitarbeiter der Airport Security, der Vorfeldkontrolle, der Vorfeldaufsicht und des Airside Duty Managements (ADM) sind jederzeit berechtigt, den Flughafenausweis zu prüfen und ggf. bei Unregelmäßigkeiten diesen auch einzuziehen. Neben dem Flughafenausweis hat jeder Beschäftigte weiterhin folgende Ausweise mit sich zu führen: - Personalausweis oder Reisepass, - Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis; dies gilt für ausländische Personen, die aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen solche Dokumente für die Arbeit in Deutschland mit sich führen müssen - Sozialversicherungsausweis Fahrgenehmigungen Fahrzeugführer für den Vorfeldbereich und/oder Rollfeldbereich müssen einen Fraport AG Führerschein ("F" oder "R"-Führerschein) erhalten, für dessen Erteilung ein Sehtest, die Teilnahme am Fahrunterricht sowie eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich sind. Die auf Baustellen im Vorfeldbereich eingesetzten Fahrzeuge werden von der Fraport AG einem internen Zulassungsverfahren unterworfen und dabei auf ihren technischen Zustand untersucht. Die gesamten Zeitaufwendungen, sowie die anfallenden Kosten hierfür sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Die Zulassung zum Befahren des allgemeinen Betriebsgeländes und der Flugbetriebsflächen setzt einen technisch einwandfreien Zustand der Fahrzeuge voraus. Durch die Aushändigung einer Zulassungsnummer und das Anbringen einer Prüfplakette wird der einwandfreie Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Für alle Verkehrsteilnehmer in den nicht-öffentlichen Betriebsbereichen, sowie auf den Flugbetriebsflächen des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main sind die im Rahmen der Verkehrs- und Zulassungsregeln geltenden Regelungen einzuhalten. Fahrzeugführer mit einem "F"- oder "R"-Führerschein der Fraport AG müssen bei allen Druckdatum: Seite: 34 von 183

35 Fahrten im Flugbetriebsbereich ihre amtliche Fahrerlaubnis mit sich führen. Druckdatum: Seite: 35 von 183

36 1.3.5 Kontrollen Wird im Rahmen von Baumaßnahmen, Lieferungen oder dergleichen ein Betreten der sensiblen Teile der Sicherheitsbereiche erforderlich, so erfolgt eine 100 prozentige Kontrolle von Personen, Fahrzeugen und mitgeführten Gegenständen sowie eine stichprobenartige Kontrolle von Waren. Diese Kontrolltätigkeit wird bei jedem Wechsel zwischen dem öffentlichen Bereich/Betriebsbereich und den sensiblen Teilen der Sicherheitsbereiche durchgeführt. Abhängig von der Anzahl der zu kontrollierenden Lieferungen ist bei bekannten Lieferanten mit einer Kontrolldauer einschließlich Wartezeit bis zu 30 Minuten, bei unbekannten Lieferanten zwischen 30 und 60 Minuten zu rechnen. Bei Lieferungen durch unbekannte Lieferanten, die am Tor nicht überprüft werden können, muss in Stichproben eine Sicherheitsbegleitung und eine Überwachung des Abladevorganges durchgeführt werden (z. B. bei Kies- und Betontransporten). Die Kontrolle (Screening) der Lieferungen ist auch zukünftig entbehrlich, wenn die Baumaterialien und Flughafenlieferungen von sogenannten bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen in den Sicherheitsbereich verbracht werden. Die Benennung als bekannten Lieferanten erfolgt durch die Fraport AG. Für Informationen bezüglich der Antragstellung stehen Ihnen Ansprechpartner unter der Info-Rufnummer oder der zur Verfügung. Voraussetzung für eine Benennung ist, dass die Firma eine entsprechend ausgebildete Person beschäftigt, die für die Sicherheit im Unternehmen verantwortlich ist und die gewährleistet, dass die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Flughafenlieferungen eingehalten werden. Die Benennung ist kostenpflichtig. Die Rechtsgrundlage für das Verfahren und die damit verbundene Anerkennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen ist Kapitel 9 des Anhangs der VO (EU) 185/2010. Eine besondere Vergütung zur Kompensation des Mehraufwandes erfolgt nicht. Das gilt auch für präventive Kontrollen durch den Auftraggeber Druckdatum: Seite: 36 von 183

37 auf dem gesamten Flughafenareal zum Zwecke der Verkehrssicherheit und der Druckdatum: Seite: 37 von 183

38 Kriminalitätsbekämpfung. 1.4 Brand- und Explosionsschutz Die "Brandschutzordnung" der Fraport AG ist bindend für den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, die Nachunternehmer und ihre Mitarbeiter. Die Vorgaben der Brandschutzordnung insbesondere Teil B sind im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigen Fotografieren und Filmen Das Fotografieren und Filmen auf der Baustelle zum Zwecke der Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des Projektleiters. Entsprechende Anträge sind schriftlich über die Auftraggeberin an den Projektleiter zu stellen. 1.6 Besucher Unter Beachtung aller geltenden Regularien ist für Besichtigungen und Führungen das Einverständnis der Auftraggeberin einzuholen. 1.7 Baustelleneinrichtung Falls die Baubeschreibung keine Angaben zur Baustelleneinrichtungsfläche angibt, hat der Auftragnehmer hierauf keinen Anspruch. Von der Auftraggeberin werden keine Parkplätze für Firmen- und Privatfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Ausgenommen hiervon sind Mietverhältnisse für Parkplätze. Der Auftragnehmer darf die Baustelle nur durch gekennzeichnete Zugänge betreten und verlassen. 1.8 Unterkünfte Schlafunterkünfte auf der Baustelle sind nicht zulässig. 1.9 Baustromversorgung auf dem Flughafengelände Die Stromversorgung erfolgt entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan. Die Auftraggeberin veranlasst die Einrichtung des Anschlusspunktes und der Hauptverteilung, soweit im Leistungsverzeichnis bzw. in der Baubeschreibung nichts anderes geregelt ist. Ab Hauptverteilung ist die Unterverteilung Sache des Auftragnehmers und der Standort mit der Auftraggeberin abzusprechen Bauwasser auf dem Flughafengelände Die Versorgung mit Bauwasser erfolgt entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan. Bei Baustellen auf dem Druckdatum: Seite: 38 von 183

39 Flughafengelände veranlasst die Auftraggeberin die Einrichtung des Anschlusspunktes, soweit im Leistungsverzeichnis bzw. in der Baubeschreibung nichts anderes geregelt ist. Die Kosten hierfür sind vom Auftragnehmer zu tragen und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen Telekommunikation auf dem Flughafengelände Telefonanlagen für die Baustelleneinrichtung sind vom Auftragnehmer separat bei der zuständigen Fachstelle der Fraport AG zu beantragen, soweit im Leistungsverzeichnis bzw. in der Baubeschreibung nichts anderes geregelt ist. Die Kosten hierfür, einschl. Anschluss-, Telefon- und Grundgebühren, sind vom Auftragnehmer in der Kalkulation zu berücksichtigen. Informationen zur Antragstellung, sowie die jeweils gültigen Anschluss-, Telefon- und Grundgebühren können bei der Auftragsmanagement-Hotline der Fraport AG eingeholt werden Baumaschinen und Geräte Der Einsatz von Baukränen aller Art oder Baugeräten auf dem gesamten Gelände der Fraport AG bedarf der Freigabe der Verkehrsleitung und ggf. einer luftrechtlichen Genehmigung. Diese Freigabe ist von dem Auftragnehmer rechtzeitig vor dem Einsatz mit den erforderlichen Angaben (Standort, Höhe, Dauer des Einsatzes) per zu beantragen. Vor der Freigabe prüft der Fachbereich Entwicklung luftseitige Infrastruktur die Notwendigkeit einer luftrechtlichen Genehmigung und beantragt diese erforderlichenfalls. Der Vorlauf bis zum Erhalt der Genehmigung kann aufgrund der Beteiligung weiterer Stellen und Behörden bis zu sechs Wochen betragen. Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht unterliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der Baustelle vorzuhalten Funksprechverkehr auf der Baustelle Bei geplantem Funksprechverkehr auf der Baustelle sind sowohl die Geräteanzahl und der Gerätetyp, als auch die verwendete Frequenz der Auftraggeberin zu melden. Vor Druckdatum: Seite: 39 von 183

40 Nutzungsaufnahme ist die Nutzungsberechtigung vom Druckdatum: Seite: 40 von 183

41 Auftragnehmer schriftlich bei der Auftraggeberin einzuholen Montage- und Abbrucharbeiten Bei Abbrucharbeiten auf dem Flughafengelände, insbesondere im Flugbetriebsbereich, ist der Auftragnehmer verpflichtet, zum Schutz von vorhandenen Versorgungsleitungen außerhalb der Gebäude, vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Erlaubnis (Laufschein) zur Ausführung der Arbeiten von der Fraport AG und gegebenenfalls der Hydranten- Betriebs-Gesellschaft (HBG) bzw. der Mainova AG einzuholen Abfall Bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sind das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die darauf beruhenden Vorschriften zu beachten. Anfallende Bodenaushub- und Abbruchabfälle gehen, falls im Leistungsverzeichnis keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, in das Eigentum des Auftragnehmers über und dieser ist für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderliche Nachweisführung gegenüber den Behörden zu erbringen. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Nachweisführung stichprobenhaft zu überprüfen Vermessungstechnische Leistungen Die Fraport Vermessungsabteilung ist ausschließlich für die nachfolgenden Leistungen der Bauvermessung zuständig: 1. Angabe und Absteckung der Hauptachsen in Lage und Höhe für Gebäude. 1a. Grobabsteckung für den Erdaushub oder zum Erstellen eines Schnurgerüstes. 1b. Übertragung der Projektgeometrie (Hauptpunkte, Hauptachsen oder Achskreuz) auf das bauseits erstellte Schnurgerüst. Hauptachsen= Anfangs- und Endachse (X,Y) eines Projektes. Übertragen der Bezugshöhe (NN) auf das Schnurgerüst. Druckdatum: Seite: 41 von 183

42 2. Angabe von trassennahen Polygonpunkten für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen, Flugbetriebsflächen (Start- und Druckdatum: Seite: 42 von 183

43 Landebahnen, Rollwegen, Positionen usw.), Ver- und Entsorgungstrassen incl. der zugehörigen Schachtbauwerke. 3. Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der Hauptpunkte und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende Unternehmen. Alle darüber hinaus erforderlichen Vermessungsarbeiten der Bauvermessung, insbesondere die Leistungsphasen 4 und 5 des Leistungsbildes Bauvermessung gemäß Anlage 1, Ziffer 1.4.7, zur HOAI 2013 sind von dem AN auszuführen. Die Auftragnehmer haben die Bauausführungsvermessung selbst durchzuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die weiteren Vermessungsleistungen müssen ohne Beteiligung der Abteilung Ingenieurvermessung eigenverantwortlich durch den AN erbracht werden. Z. B.: Höhenanträge von Meterrissen (in allen Ebenen), Achsverdichtungen und Achsübertragungen in allen Gebäudeebenen, Schacht- und Leitungstrassenabsteckungen, Absteckungen von Straßen- und Rollbahnachsenachsen sowie von unterirdischen Bauwerken etc. Druckdatum: Seite: 43 von 183

44 0.04. Merkblatt zur Bauleistungs, Montage und Haftpflichtversicherung für Investitionen, Instandhaltung und Reparaturen, Stand TLK-Name: FRAPORT LV-Vorlage/LV, TLK-Nr.: A. Allgemeines Für das Projekt hat die Fraport AG (nachfolgend Auftraggeberin oder Versicherungsnehmerin genannt) bei der AXA Versicherung AG eine gebündelte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versichert sind sowohl die Interessen der Auftraggeberin als auch die Interessen aller übrigen am Projekt beteiligten Unternehmen und Personen (nachfolgend auch Auftragnehmer ), soweit deren Lieferungs- und Leistungsumfang in der versicherten Bausumme und deren Tätigkeit in der Betriebsbeschreibung des Versicherungsvertrages enthalten ist. Der von der Auftraggeberin mit der AXA Versicherung AG vereinbarte Versicherungsschutz geht anderweitig bestehenden Bauleistungs-, Montage-, und Betriebshaftpflichtversicherungen der Auftragnehmer vor, soweit dasselbe Projekt oder die Leistung für dasselbe Projekt versichert ist. Bei der Berufshaftpflichtversicherung geht eine Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers gemäß den nachfolgenden Erläuterungen unter C. III. 3. vor. Nachfolgend werden die wichtigsten Inhalte zum Versicherungsschutz zusammengefasst. Im Versicherungsfall gelten die Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrages; die Auftraggeberin ist selbst Versicherungsnehmerin und übernimmt keine Haftung für den Umfang des Versicherungsschutzes und für eine Eintrittspflicht der Versicherung im Verhältnis zu den Auftragnehmern. B. Bauleistungs- und Montageversicherung I. Versicherungsschutz Versicherungsschutz besteht für Verluste, Schäden und Druckdatum: Seite: 44 von 183

45 Zerstörungen von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer unvorhergesehen und plötzlich eintreten. Druckdatum: Seite: 45 von 183

46 Verluste, Schäden und Zerstörungen sind nur dann nicht unvorhergesehen, wenn diese von den Repräsentanten der Versicherungsnehmerin oder eines sonstigen Auftraggebers oder des beauftragten Unternehmens, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Versicherte Probebetriebszeiten betragen: - für in sich geschlossene Montageobjekte maximal 6 Monate sowie - bei Inbetriebnahme nach Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten 5 Tage. Gegenstand der Versicherung sind sämtliche Lieferungen und Leistungen, die anlässlich der Bautätigkeiten, Montagen, Deund Remontagen, Umbauten, Reparaturen und Wartungen der jeweils versicherten Montageobjekte erbracht werden, einschließlich einzubauender Reserveteile, Hilfskonstruktionen, Betriebs- und Hilfsstoffe. Dazu gehören nicht Maschinen, Geräte, Montageausrüstung und Baustelleneinrichtung der am Projekt beteiligten Unternehmen. Mitversichert sind auf Erstes Risiko je Versicherungsfall: - Baugrund und Bodenmassen mit Euro - Sachen im Gefahrenbereich mit Euro - Schadensuchkosten mit Euro - Zusätzliche Bergungs- und Aufräumungskosten mit Euro - Luftfrachtkosten mit Euro II. Ausschluss des Versicherungsschutzes Schäden durch Terrorakte sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang mit Terrorakten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. III. Dauer des Versicherungsschutzes Die Haftung des Versicherers wird mit dem Eintreffen der Güter am Versicherungsort oder am Vorlagerungsort wirksam und endet mit der jeweiligen rechtsgeschäftlichen Abnahme durch die Auftraggeberin. Wenn bei Abnahme ein Mängelkatalog erstellt wird, so besteht für die damit verbundenen Restarbeiten weiterhin Deckungsschutz bis nach Abschluss der Druckdatum: Seite: 46 von 183

47 jeweiligen Aktivitäten und Arbeiten. Druckdatum: Seite: 47 von 183

48 IV. Selbstbehalt Der Selbstbehalt an den Aufwendungen des Versicherers beträgt je Versicherungsfall Euro und ist in jedem Fall von dem jeweils betroffenen Auftragnehmer zu tragen. Entstehen mehrere Schäden durch ein Schadenereignis, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal zur Anwendung gebracht. V. Schadensfall Im Schadensfall leistet der Versicherer Entschädigung für die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den Schadensbereich aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Bei neuen Sachen werden im Falle der Zerstörung oder des Abhandenkommens die Wiederbeschaffungskosten und bei gebrauchten Sachen der Zeitwert ersetzt. Der Zeitwert beträgt mindestens 50% der Wiederbeschaffungskosten, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die ohnehin zur Verschrottung vorgesehen sind. Die Abrechnung im Schadensfall erfolgt auf Selbstkostenbasis ohne Umsatzsteuer. Neben der Schadensanzeige und ggf.fotos sind von dem jeweils betroffenen Auftragnehmer nachstehende Kosten- Nachweise an die Airport Assekuranz Vermittlungs- GmbH, Siemensstr. 6, Neu-Isenburg zu schicken: - von der Bauleitung bestätigte Stundenlohnnachweise, - Nachweis der Stundensätze (Tariflohn, Zuschläge, Nebenkosten), - prüfbare Rechnungen, - Belege für sonstige Kosten (z.b. Frachten). C. Haftpflichtversicherung Die Auftraggeberin hat folgenden Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen: I. Allgemeines 1. Versicherungsschutz Grundlage des Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Druckdatum: Seite: 48 von 183

49 Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die geschriebenen Bedingungen des Druckdatum: Seite: 49 von 183

50 Versicherungsvertrages. Die am jeweiligen Objekt beteiligten Auftragnehmer sind im Umfang der sich aus ihrem Auftrag/ihrer Werkleistung ergebenden Eigenschaften, Tätigkeiten und Rechtsverhältnissen gegen Schadensersatzansprüche privatrechtlichen Inhalts Dritter versichert. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Auftragnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses oder Verstoßes durch eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit am Projekt von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Schadensereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Als Verstoß gilt der Zeitpunkt eines fehlerhaften Tuns oder vorwerfbaren Unterlassens, das adäquat und in unmittelbarer Kausalkette einen Schadensersatzanspruch Dritter zur Folge hat. 2. Ausschluss des Versicherungsschutzes Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt verursacht werden von, sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit jeglicher Art von Terrorakten oder Krieg; das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. II. Betriebshaftpflichtversicherung für bauausführende Unternehmen 1. Versicherungsschutz Für bauausführende Unternehmen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von Euro je Versicherungsfall, 2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Spezielle Deckungserweiterungen bestehen für folgende Fälle: - Mitversichert sind Ansprüche der Druckdatum: Seite: 50 von 183

51 Versicherungsnehmerin selbst gegen die von ihr Beauftragten und am Projekt Druckdatum: Seite: 51 von 183

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» Beratervertrag RifT-Muster L221 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. SiGeKo-Vertrag

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. SiGeKo-Vertrag SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Sicherheiten bei Bauverträgen

Sicherheiten bei Bauverträgen 9. VHV-Bautag Köln / West 20.02.2014 Referent: Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns Baugewerbliche Verbände, Düsseldorf www.ra-zimmermanns.de 1 Sicherheiten (Vertragserfüllung/Gewährleistung) - 17 VOB/B (1) 1.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Unsere Leistung wird nur aufgrund der nachfolgenden Bedingungen erbracht. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht gesondert auf die AGB Bezug genommen wird. Sie gelten

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013)

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer

Mehr

Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg für die Ausführung von Leistungen (ZVB-BW)

Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg für die Ausführung von Leistungen (ZVB-BW) Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg für die Ausführung von Leistungen (ZVB-BW) Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsbestandteile 2 Preise 3 Änderung der Vergütung 4 Mehr- oder Minderleistungen

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung) Seite 1 von 10

EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung) Seite 1 von 10 EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung) Seite 1 von 10 Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware* Inhaltsangabe 1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages... 3 1.1 Vertragsgegenstand... 3 1.2 Vertragsbestandteile...

Mehr

Allgemeine Bedingungen für Bau- und Montageleistungen

Allgemeine Bedingungen für Bau- und Montageleistungen Allgemeine Bedingungen für Bau- und Montageleistungen 1. Allgemeines Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle von der NWKG in Auftrag gegebenen Bau- und Montageleistungen. Von diesen Bedingungen abweichende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann) Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann) Stand: 11.06.2007 1. Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VisumCompany (im folgenden "Auftragnehmer

Mehr

Dienstleistungsvertrag Muster

Dienstleistungsvertrag Muster Dienstleistungsvertrag Muster zwischen FIRMA Muster Straße ORT (im folgenden Auftraggeber genannt) und GERMANIA Gebäudedienste GmbH Fraunhoferstr. 5 53121 Bonn (im folgenden Auftragnehmer genannt) wird

Mehr

Künstlervertrag Kunst am Bau

Künstlervertrag Kunst am Bau Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen

Mehr

Nr. DEKU090001. betreffend den Bauwerkvertrag, abgeschlossen zwischen

Nr. DEKU090001. betreffend den Bauwerkvertrag, abgeschlossen zwischen Nr. DEKU090001 I. Bauleistungsversicherung II. Bauherren-Haftpflichtversicherung III. Immobilien-Kreditversicherung bei Arbeitslosigkeit IV. Verbraucherbürgschaft V. Vertragserfüllungsbürgschaft betreffend

Mehr

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB-VOL) für die Ausführung des in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Lieferumfanges

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB-VOL) für die Ausführung des in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Lieferumfanges Stadt Mainz BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB-VOL) für die Ausführung des in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Lieferumfanges 1. Vergütung 1.1 Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind

Mehr

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Allgemeine Einkaufsbedingungen der Uedelhoven GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen 1.1 Alle unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - der Stadt Hagen für Verträge mit freiberuflich Tätigen

Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - der Stadt Hagen für Verträge mit freiberuflich Tätigen Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - der Stadt Hagen für Verträge mit freiberuflich Tätigen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und fachlich

Mehr

Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen

Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen Für alle durch den Kunden ( Auftraggeber ) bei der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden

Mehr

VOB Bauvertrag zwischen Unternehmern

VOB Bauvertrag zwischen Unternehmern VOB Bauvertrag zwischen Unternehmern Fassung Juli 2013 Herausgeber: ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN BAUGEWERBES Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin Dieser Bauvertrag gilt nicht zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Mehr

Anlage 3. - mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das

Anlage 3. - mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) 1. Zahlung von Mindestentgelten Der

Mehr

V e r t r a g (Auftrag)

V e r t r a g (Auftrag) V e r t r a g (Auftrag) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung - Auftraggeber (AG) - u n d - Auftragnehmer (AN) - schließen unter dem Kennzeichen

Mehr

Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Infothek Anhang Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Stand: 12/2014 www.melzer-kollegen.de Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Helmut Mätzig - EXPLOSIONSSCHUTZ -

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Helmut Mätzig - EXPLOSIONSSCHUTZ - Seite 1 von 5 Stand: 06.2007 Allgemeine Geschäftsbedingungen Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Helmut Mätzig - EXPLOSIONSSCHUTZ - I. Geltungsbereich 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten

Mehr

DIENSTLEISTUNGS VERTRAG

DIENSTLEISTUNGS VERTRAG Allgemeines DIENSTLEISTUNGS VERTRAG zwischen Kunde (Auftraggeber) und BAT Bischoff Analysentechnik GmbH Taunusstr. 27 61267 Neu Anspach Seite 1 Leistungsübersicht Seite ALLGEMEINES 1 Leistungsübersicht

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen 1 Allgemeines (1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Designleistungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Text

Allgemeine Geschäftsbedingungen Text Allgemeine Geschäftsbedingungen Text Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen des Fachverbands Freier Werbetexter e.v. (FFW) 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1 Die Texte und Konzepte des Texters

Mehr

Web-Design-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages

Web-Design-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages Web-Design-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen

Mehr

Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen. - Bewerber -

Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen. - Bewerber - Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen - Bewerber - Die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen ist zwingend. Dafür kann dieser Vordruck verwendet werden. Die Eintragungen können leserlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen IT Support Florian Reichardt

Allgemeine Geschäftsbedingungen IT Support Florian Reichardt Allgemeine Geschäftsbedingungen IT Support Florian Reichardt Stand: 28.03.2015 1. Geltungsbereich a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beauftragungen und Leistungen von IT Support

Mehr

VOB - Werkvertrag. Zwischen der Stadtwerke Velbert GmbH, Kettwiger Str. 2, 42549 Velbert, - Auftraggeber - , - Auftragnehmer -

VOB - Werkvertrag. Zwischen der Stadtwerke Velbert GmbH, Kettwiger Str. 2, 42549 Velbert, - Auftraggeber - , - Auftragnehmer - VOB - Werkvertrag Zwischen der Stadtwerke Velbert GmbH, Kettwiger Str. 2, 42549 Velbert, - Auftraggeber - und, - Auftragnehmer - 1 Vertragsgegenstand 1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin

Mehr

Vertragsmuster Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo

Vertragsmuster Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo Vertragsmuster Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo Zwischen.. vertreten durch..... vertreten durch. (Fachaufsicht führende Ebene)..... (Straße) (Ort) diese vertreten durch..... (Baudurchführende

Mehr

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Wir bestellen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 2. Vertragsabschluss 3. Preise und Bezahlung 4. Lieferung/Leistung und Abnahme 5. Eigentumsvorbehalt 6. Urheberrecht 7. Gewährleistung und Schadenersatz 8.

Mehr

2. Preisangaben im Auftrag/Kostenvoranschlag

2. Preisangaben im Auftrag/Kostenvoranschlag Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Züri Garage AG, 8006 Zürich, für die Ausführung von Arbeiten an Motorfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg (ForstBW) für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten (AGB-F) Stand: 19.03.2013 Inhalt Abschnitt Thema 1. Geltungsbereich 2.

Mehr

und Herrn / Frau... Familienname, Vorname (-nachfolgend Student / Studentin genannt-) wohnhaft in... ... Anschrift, Telefon

und Herrn / Frau... Familienname, Vorname (-nachfolgend Student / Studentin genannt-) wohnhaft in... ... Anschrift, Telefon Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Bauen und Gestalten Vertrag für die Praxisphase der Bachelor-Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Innenarchitektur und Virtual Design an der Fachhochschule

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Paal Baugeräte GmbH für Reparatur- und sonstige Werklohnarbeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Paal Baugeräte GmbH für Reparatur- und sonstige Werklohnarbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Paal Baugeräte GmbH für Reparatur- und sonstige Werklohnarbeiten 1.0 Allgemeines 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten ausschließlich

Mehr

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag zwischen vertreten durch nachfolgend Sponsor genannt und Wirtschaftsjunioren Kassel e.v., vertreten durch den Vorstand, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel nachfolgend

Mehr

Lizenzvertrag. - Profi cash -

Lizenzvertrag. - Profi cash - Lizenzvertrag - Profi cash - zwischen der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eg Wittenberger Str. 13-14 19348 Perleberg - nachstehend Bank genannt - und - nachstehend Kunde genannt - Seite 1 von 6 1. Vertragsgegenstand

Mehr

Wir beauftragen Sie mit der Einziehung der nachstehend aufgeführten ausgeklagten Forderung und erteilen Ihnen Inkassovollmacht.

Wir beauftragen Sie mit der Einziehung der nachstehend aufgeführten ausgeklagten Forderung und erteilen Ihnen Inkassovollmacht. An das Saarlouiser Inkassobüro GmbH Günter Florange Am Wackenberg 4 66740 Saarlouis Telefon: 0 68 31 94 47 0 Telefax: 0 68 31 94 47 10 Internet: www.sib-florange.de Email: inkasso@sib-florange.de Inkassoauftrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ligneus GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ligneus GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ligneus GmbH 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber. Abweichende

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB ) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen

Mehr

B 3. Einschreiben. Firma. ..., am... Bauvorhaben... Auftragsschreiben. Sehr geehrte Damen und Herren!

B 3. Einschreiben. Firma. ..., am... Bauvorhaben... Auftragsschreiben. Sehr geehrte Damen und Herren! B 3 Einschreiben Firma..., am... Bauvorhaben... Auftragsschreiben Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beziehen uns auf Ihr Angebot vom..., auf die Besprechung vom... sowie auf das Vergabeprotokoll vom...

Mehr

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag) Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren Inhaltsverzeichnis: Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren...1 Präambel...1 I. Definition und Rechtsgrundlage...1

Mehr

Vertrag. Herr/Frau/Firma (Name, bei Firmen ggfs. auch den Vertreter, z.b. den Geschäftsführer) (Straße) (PLZ) (Ort)

Vertrag. Herr/Frau/Firma (Name, bei Firmen ggfs. auch den Vertreter, z.b. den Geschäftsführer) (Straße) (PLZ) (Ort) Vertrag Herr/Frau/Firma (Name, bei Firmen ggfs. auch den Vertreter, z.b. den Geschäftsführer) (Straße) (PLZ) (Ort) (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) schließt mit dem Büro-, Buchhaltungs- und Computer-Service

Mehr

Arbeitvertrag. Zwischen der. XY GmbH, Musterstraße 9-99, 99999 Musterstadt. - im folgenden: Arbeitgeberin - und

Arbeitvertrag. Zwischen der. XY GmbH, Musterstraße 9-99, 99999 Musterstadt. - im folgenden: Arbeitgeberin - und Arbeitvertrag Zwischen der XY GmbH, Musterstraße 9-99, 99999 Musterstadt - im folgenden: Arbeitgeberin - und Dr. Mustermann, Musterstraße 9-99, 99999 Musterstadt - im folgenden: Arbeitnehmer - wird folgender

Mehr

H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim

H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim Das Parktheater Bergstraße Bensheim dient vorwiegend der Gemeinschaftspflege und der Förderung des kulturellen

Mehr

AGBs. Werbung Beschriftung Internet

AGBs. Werbung Beschriftung Internet AGBs Werbung Beschriftung Internet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DesignFactory AG 1. Geltung der AGB Für alle Aufträge an uns, gelten ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Support- und Wartungsvertrag

Support- und Wartungsvertrag Support- und Wartungsvertrag Bei Fragen zur Installation, Konfiguration und Bedienung steht Ihnen unser Support gern zur Verfügung. Wir helfen Ihnen per E-Mail, Telefon und Remote Desktop (Fernwartung).

Mehr

DG-Verlag -Muster- Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit

DG-Verlag -Muster- Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit Bürgschaft Ausfallbürgschaft (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Bürge (Name, Anschrift, Geburtsdatum) Bank Der Bürge übernimmt gegenüber der Bank folgende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Individualgäste

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Individualgäste Allgemeine Geschäftsbedingungen für Individualgäste Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Unterbringung von Gästen sowie für alle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Expertise GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Expertise GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Expertise GmbH 1 Geltung Die Rechtsbeziehungen der Immobilien Expertise GmbH zu ihrem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vereinbarungen: Davon

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hugo-Asbach-Str. 14A D-65385 Rüdesheim Telefon: +49 6722 494014 Mobil: +49 172 6845019 Allgemeine Geschäftsbedingungen hs@horst-schackmann.de www.horst-schackmann.de 1 Geltungsbereich und Anwendung Nachfolgende

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

Vergabeunterlagen - Vollständigkeit der Ausschreibung

Vergabeunterlagen - Vollständigkeit der Ausschreibung M 6.5 AusschreibungVergabeAbrechnung Vergabeunterlagen - Vollständigkeit der Ausschreibung sandra.voigt@hs-bochum.de 1 35 Gliederung 1) Vorbereitung der Vergabe 2) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Der Bauvertrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015) Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015) 1 Allgemeine Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der experia

Mehr

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Zwischen der Firma Flad Industrie Service UG, Waldenser Straße 25, 75365 Calw-Heumaden nachstehend: Verleiher und der Firma nachstehend: Entleiher Auf der Grundlage des

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Kfz-Reparaturbedingungen

Kfz-Reparaturbedingungen Kfz-Reparaturbedingungen Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes

Mehr

Vertrag. über die entgeltliche Überlassung eines ipads inkl. NWZ-ePaper

Vertrag. über die entgeltliche Überlassung eines ipads inkl. NWZ-ePaper Vertrag über die entgeltliche Überlassung eines ipads inkl. NWZ-ePaper zwischen Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Peterstraße 28-34 26121 Oldenburg nachfolgend: NWZ und Vor-/ Nachname der

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis

Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Zur Durchführung des praktischen Studiensemester und einer darüber hinausgehenden Zusatzpraxis im Studiengang an der Hochschule Hof, Alfons-Goppel-Platz

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) (Google Places Eintrag, Suchmaschinenoptimierung SEO )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) (Google Places Eintrag, Suchmaschinenoptimierung SEO ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) (Google Places Eintrag, Suchmaschinenoptimierung SEO ) Stand 1. Mai 2015 1. Geltungsbereich Die nachstehenden AGBs gelten für die Produkte Suchmaschinenoptimierung

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender

Mehr

Zusätzliche Einkaufsbedingungen der Stadtwerke München - nachstehend Auftraggeber genannt - für Hardware und Software ZEB-IT Stand 03/2006

Zusätzliche Einkaufsbedingungen der Stadtwerke München - nachstehend Auftraggeber genannt - für Hardware und Software ZEB-IT Stand 03/2006 Zusätzliche Einkaufsbedingungen der Stadtwerke München - nachstehend Auftraggeber genannt - für Hardware und Software ZEB-IT Stand 03/2006 1. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen 1.1 Für Art und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Angebot 1.1 Der Bieter hat vor Abgabe seines Angebots Gelegenheit, die Baustelle zu besichtigen und sich über die für die Ausführung der Leistungen wesentlichen Verhältnisse

Mehr

ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN FÜR INGENIEURLEISTUNGEN

ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN FÜR INGENIEURLEISTUNGEN ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN FÜR INGENIEURLEISTUNGEN Inhalt l Allgemeine Pflichten des Ingenieurs (Auftragnehmer) 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten

Mehr

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Die Lösungsvirtuosen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Die Lösungsvirtuosen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Lösungsvirtuosen Maritta Krumm Kemptener Straße 63, 81475 München Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign) 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden AVG gelten für alle

Mehr

Forderungssicherung für den Werkunternehmer

Forderungssicherung für den Werkunternehmer Forderungssicherung für den Werkunternehmer 1. Teil: Die Bauhandwerkersicherungshypothek gem. 648 BGB I. Die Regelung Gemäss 648 Abs. 1 BGB kann der Unternehmer eines Bauwerkes (Auftragnehmer) oder eines

Mehr

Cosmos Consulting Group. Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung

Cosmos Consulting Group. Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung Cosmos Consulting Group Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung 1. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge über individuelle Softwareentwicklungen,

Mehr

3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Casting Event Management Agentur CEM1 (Cem1-Pösel) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sächsischen Rechnungshofs Stand: 15.12.2008

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sächsischen Rechnungshofs Stand: 15.12.2008 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sächsischen Rechnungshofs Stand: 15.12.2008 Seite 1 Grundlagen 2 2 Geltungsbereich 2 3 Auftraggeber 2 4 Ansprech- und Verhandlungspartner 2 5 Vertragsbestandteile 3

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Angel s das hotel GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Angel s das hotel GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Angel s das hotel GmbH I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und

Mehr

2.2 Die Nutzungsberechtigung für Meine LVM wird ausschließlich natürlichen Personen erteilt.

2.2 Die Nutzungsberechtigung für Meine LVM wird ausschließlich natürlichen Personen erteilt. "Meine LVM" - Nutzungsbedingungen "Meine LVM" und die darin enthaltenen Online Dienste sind ein kostenloses Angebot des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.g. (nachfolgend als LVM Versicherung

Mehr

Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was.

Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was. Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Postauftragsdienst Gültig ab 1. Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Teil...

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschä/sbedingungen (AGB) der Firma German- Guard Security & Service, 1. Südwieke, 26842 Ostrhauderfehn für Sicherheitsdienstleistungen und Bewachungen aller

Mehr

Providerwechsel Service-Auftrag

Providerwechsel Service-Auftrag Zwischen MoHost Inh. ClaasAlexander Moderey WeimarerStraße 108 Bei Waterböhr D -21107 Hamburg im Folgenden Anbieter genannt Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Ust.-IDNr.: +49 (0) 4018198254 +49 (0) 4018198254

Mehr

CMS Update-Service-Vertrag

CMS Update-Service-Vertrag Zwischen MoHost Inh. ClaasAlexander Moderey WeimarerStraße 108 Bei Waterböhr D -21107 Hamburg im Folgenden Anbieter genannt Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Ust.-IDNr.: +49 (0) 4018198254 +49 (0) 4018198254

Mehr

(a) einem schwerwiegenden und vorsätzlichen Vertragsverstoß, gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),

(a) einem schwerwiegenden und vorsätzlichen Vertragsverstoß, gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Weiterempfehlungsbedingungen Präambel Über dieses Weiterempfehlungsprogramm können sich bestehenden Kunden der quantilope GmbH, Hammerbrookstraße 47a, 20097 Hamburg ( quantilope ) durch die Werbung von

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse

Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur Region GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle Verträge über Dienstleistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle Verträge über Dienstleistungen 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Pro-Tran sowie von den von Pro-Tran bevollmächtigten Vertretern

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag. im Landhaus zur Badischen Weinstraße, Ballrechen-Dottingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag. im Landhaus zur Badischen Weinstraße, Ballrechen-Dottingen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Landhaus zur Badischen Weinstraße, Ballrechen-Dottingen 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise

Mehr

M O N I T O R I N G V E R T R A G

M O N I T O R I N G V E R T R A G M O N I T O R I N G V E R T R A G Onlineüberwachung von technischen Anlagen und Einrichtungen von nicht nachgeführten Photovoltaikanlagen bis 500 kwp Vertrags-Nr.: 062-11-05-MO-T Zwischen vertreten durch

Mehr

CMS Installations-Service-Vertrag

CMS Installations-Service-Vertrag Zwischen MoHost Inh. ClaasAlexander Moderey WeimarerStraße 108 Bei Waterböhr D -21107 Hamburg im Folgenden Anbieter genannt Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Ust.-IDNr.: +49 (0) 4018198254 +49 (0) 4018198254

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen FREIgeist Einbeck GmbH & Co. KG 37547 Einbeck

Allgemeine Geschäftsbedingungen FREIgeist Einbeck GmbH & Co. KG 37547 Einbeck Allgemeine Geschäftsbedingungen FREIgeist Einbeck GmbH & Co. KG 37547 Einbeck GELTUNGSBEREICH 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma The-BIT Büro für IT Ltd. 1. Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma The-BIT Büro für IT Ltd. 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma The-BIT Büro für IT Ltd. 1. Allgemeines 1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von The-BIT Büro für IT

Mehr

Vertrag Entscheidungsunterlage Bau

Vertrag Entscheidungsunterlage Bau Vertrag -Entscheidungsunterlage - Bau- Anhang 9 Bund (RifT-Muster B209) - BMVBW 2003 - «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008

Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Hinweise: Die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Übersetzer sind ein unverbindliches Muster.

Mehr