für die Durchführung von Modullernzielkontrollen im Auftrag der QS-Kommission des Fachverbandes Metallbau der Schweizerischen Metall-Union

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1 LEITFADEN für die Durchführung von Modullernzielkontrollen im Auftrag der QS-Kommission des Fachverbandes Metallbau der Schweizerischen Metall-Union Genehmigt durch die Weiterbildungskommission FMB am 5. April 2013 und den Änderungen, genehmigt am 28. März EINLEITUNG 1.1 Sinn und Zweck des Leitfadens In der modularen Weiterbildung haben Modulprüfungen MLZK (Modullernzielkontrollen) eine grosse Bedeutung. Um die Zulassungsbedingen zur Berufsprüfung oder der Höheren Fachprüfung zu erfüllen, müssen die Modulprüfungen erfolgreich absolviert werden. Diese Richtlinie Leitfaden für die Durchführung von Modullernzielkontrollen im Auftrag der QS-Kommission des Fachverbandes Metallbau der Schweizerischen Metall- Union definiert die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen, zwischen den beteiligten Ausbildungsträgern von Modulen und dem Fachverband Metallbau FMB. Die Weiterbildungskommission FMB ist zuständig für das Erstellen, Ändern und Überarbeitung im Sinne der Entwicklung und Qualitätssicherung der vorliegenden Richtlinie. 2 AUFGABEN, KOMPETENZEN UND VERANTWORTUNGEN DER BETEILIGTEN 2.1 Kandidatinnen und Kandidaten Die Kandidatinnen und Kandidaten haben die Aufgaben: sich in geeigneter Art und Weise auf die Prüfung vorzubereiten; sich über die Modulidentifikation (Lernziele) zu informieren; sich frühzeitig über Termin und Ort für die Durchführung der Modulprüfung zu informieren. sich an die Modulprüfung anzumelden Die Kandidatinnen und Kandidaten haben die Möglichkeit: ein Gesuch um Nachteilsausgleich an die QS-Kommission, gemäss Merkblatt Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, zu stellen; der Einsichtnahme in eine nicht bestandene Modulprüfung. Dabei ist zu beachten, dass die einsichtsnehmende Person lediglich handschriftliche Notizen bei der Einsichtnahme machen darf und von einem Mitarbeiter des Sekretariats, keiner Fachperson, beaufsichtigt wird. eine Beschwerde über negative Zulassungsentscheide und Prüfungsresultate, bei der QS-Kommission zu führen; eine nicht bestandene Modulprüfung zweimal zu wiederholen; Änderungen, Genehmigt an der WBK-Sitzung 2/2014 vom Seite 1

2 Die Kandidatinnen und Kandidaten tragen die Verantwortung für: die fristgerechte Anmelden zur Modulprüfung; das Erbringen der geforderten Nachweise gemäss Modulidentifikation; die fristgerechte Bezahlung der Modulprüfungsgebühren. das Vorweisen einer gültigen Identifikationskarte oder Passes. 2.2 Ausbildungsträger von Modulen Die Anbieter von Modulen übernehmen folgende Aufgaben: die Kandidatinnen und Kandidaten ausreichend auf die Modulprüfungen vorzubereiten; die Richtlinie über die Durchführung der Modulprüfung den Kandidatinnen und Kandidaten zu erklären; Die Anbieter von Modulen haben folgende Möglichkeiten: Mitwirkung beim Erstellen und Korrektur der Modulprüfungen gemäss Anweisung der Ressortleiterin oder Ressortleiters. Die Anbieter von Modulen haben folgende Verantwortungen: stellen die korrekte Ausbildung nach den Richtlinien der Modulidentifikation sicher; 2.3 Ressortleiterinnen und Ressortleiter der Weiterbildungskommission FMB Die Ressortleiterinnen und Ressortleiter übernehmen folgende Aufgaben: in Zusammenarbeit mit geeigneten Experten und Dozenten der Ausbildungsträgern, als Autorinnen und Autoren, die Modulprüfung zu erstellen; die beigezogenen Autorinnen und Autoren zu koordinieren; die Modulprüfungen als Rohfassung fristgerecht dem Sekretariat zuzustellen; die Delegierten der WBK an die Modulprüfungen zu entsenden; die Korrektur der Prüfung zu koordinieren und zu überwachen die Abrechnungen der Autorinnen und Autoren zu prüfen. nach Eingang einer Beschwerde, verifizieren diese das Prüfungsresultat und erstellen eine Empfehlung für den Entscheid der Weiterbildungskommission FMB. Die Ressortleiterinnen und Ressortleiter haben die Kompetenz: für die Modulprüfungen die Autorinnen und Autoren beizuziehen; die Modulprüfungen nach der entsprechenden Modulidentifikation freizugeben; den Bewertungsschlüssel nach erfolgter Korrektur zu verifizieren; die Abrechnungen der Autorinnen und Autoren zu visieren. Die Ressortleiterinnen und Ressortleiter haben die Verantwortung: die Rohfassung der Modulprüfung fristgerecht zu erstellen und freizugeben; den Bewertungsschlüssel zu definieren; die Qualität der Modulprüfungen gemäss Modulidentifikation sicherzustellen; die visierten Abrechnungen der Autorinnen und Autoren dem Sekretariat innert 15 Tagen zuzustellen. Änderungen, Genehmigt an der WBK-Sitzung 2/2014 vom Seite 2

3 2.4 Autorinnen und Autoren von Modulprüfungen Die Autorinnen und Autoren übernehmen folgende Aufgaben: erstellen im Auftrag der Ressortleiterin oder des Ressortleiters Modulprüfungen oder Teile davon; nennen zu jeder Prüfungsaufgabe oder Teilbereichen: o das oder die zu bearbeitenden Lern- und Leistungsziele; o die Anforderung der Aufgabe gemäss Taxonomiestufen der Modulidentifikation; o die Richtzeit zum Lösen der Aufgabe; o die mögliche Antwort oder Lösung; o den Bewertungsvorschlag, maximal erreichbare Punktzahl; beteiligen sich nach Absprache mit der Ressortleiterin oder dem Ressortleiter an der Korrektur. Die Autorinnen und Autoren haben die Kompetenz: die Prüfungsaufgaben oder Teilbereiche im Rahmen der Modulidentifikation, in Koordination mit der Ressortleiterin oder des Ressortleiters zu gestalten; einfordern der Entschädigung gemäss Punkt 7 Die Autorinnen und Autoren haben die Verantwortung: die Prüfungsaufgaben oder Teilbereiche der Modulprüfung fristgerechte zu erstellen und der Ressortleiterin oder dem Ressortleiter zuzustellen; die Modulprüfungen gemäss Modulidentifikation zu erstellen; die Zustellung der Abrechnung an die Ressortleiterin oder Ressortleiter. 2.5 Expertinnen und Experten von Modulprüfungen Die Expertinnen und Experten übernehmen folgende Aufgaben: Die Prüfungsaufgaben oder Teilbereiche der Modulprüfung gemäss Bewertungsschlüssel Punkt 6.2 zu bewerten; Die Expertinnen und Experten haben die Kompetenz: einfordern der Entschädigung gemäss Punkt 7 Die Expertinnen und Experten haben die Verantwortung: die Zustellung der Abrechnungen an die Ressortleiterin oder Ressortleiter. 2.6 Delegierte der Weiterbildungskommission FMB Die Delegierte oder der Delegierte der WBK hat die Aufgaben: die Durchführung nach vorliegendem Leitfaden zu kontrollieren o Räumlichkeiten; o freigegebene Modulprüfung; o Teilnehmerliste; o Aufsichtspersonen; o Zugelassene Hilfsmittel; o Prüfungszeiten; über Ereignisse während seines Besuches an Modulprüfungen der WBK zu rapportieren; Der Rapport ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet innert 15 Arbeitstage dem Sekretariat zuzustellen. Änderungen, Genehmigt an der WBK-Sitzung 2/2014 vom Seite 3

4 Die Delegierte oder der Delegierte der WBK hat die Kompetenz: das Erteilen von Anweisungen, in Zusammenhang mit der Qualitätssicherung der Modulprüfung, an die Kandidatinnen und Kandidaten sowie an die Personen der Anbieter; Kandidatinnen und Kandidaten von der Modulprüfung ausschliessen wenn wichtige Gründe vorliegen (Nicht fristgerecht bezahlte Prüfungsgebühren, Täuschung, Betrug, unerlaubte Hilfsmittel etc.); Eine Modulprüfung abzusagen oder abzubrechen, sobald die Durchführung nach Richtlinien nicht gewährleistet ist. Die Delegierte oder der Delegierte der WBK hat die Verantwortung: die Qualitätssicherung vor Ort sicherzustellen; die Interessen und das Image der Schweizerischen Metall-Union zu vertreten. 2.7 Sekretärin oder Sekretär der Weiterbildungskommission FMB (Geschäftsstelle) Die Sekretärin / der Sekretär der Weiterbildungskommission FMB hat die Aufgaben: den Start der einzelnen Modulprüfungen mit der Ressortleiterin oder dem Ressortleiter zu initiieren und koordinieren; die notwendigen Dokumente für die jeweiligen Beteiligten bereitzustellen; den Bedarf und die Übersetzung in Französisch und Italienisch zu organisieren; die Modulprüfungen fristgerecht zu erstellen; den Anbietern eine Teilnehmerliste mit den Angaben bestanden/nicht bestanden, sowie der erreichten Note innert 15 Arbeitstagen zuzustellen; die Zustellung des Kompetenznachweises an die Kandidatinnen und Kandidaten; Kontrolle und Auszahlung der Entschädigungen nach Punkt 7. Sekretärin oder der Sekretär der Weiterbildungskommission FMB hat die Kompetenz: die Zustellung der in Punkt 3.1 definierten Dokumente einzufordern; das Erteilen von Anweisungen im Rahmen des Modulprüfung Prozesses. Die Sekretärin oder der Sekretär der Weiterbildungskommission FMB hat die Verantwortung: für die Sicherstellung des gesamten Prozessablaufes. Änderungen, Genehmigt an der WBK-Sitzung 2/2014 vom Seite 4

5 3 ABLAUF UND TERMINE MODULPRÜFUNGEN MLZK 3.1 Ablauf 3.2 Prüfungstermine Die Prüfungstermine sind viermal pro Jahr, diese werden von der QS-Kommission festgelegt. Änderungen, Genehmigt an der WBK-Sitzung 2/2014 vom Seite 5

6 3.3 Prüfungstermine und Modulprüfungen MLZK Die Module werden zweimal pro Jahr geprüft. An den Termin A und C, respektive B und D sind die nachfolgenden Modulprüfungen verfügbar. Der Anbieter entscheidet über die Durchführung. Änderungen, Genehmigt an der WBK-Sitzung 2/2014 vom Seite 6

7 4 ERSTELLUNG VON MODULPRÜFUNGEN 4.1 Grundlagen Die Modulprüfung muss den verfeinerten Lernzielen mit Taxonomiestufen der Modulidentifikation entsprechen. Die aktuellen Modulidentifikationen sind unter in der entsprechenden Rubrik, Berufsprüfung oder Höhere Fachprüfung, aufgeführt. 4.2 Erstellen der Modulprüfungen Die Modulprüfung werden von der Ressortleiterin oder Ressortleiter mit dem Autorenteam fristgerecht nach Punkt 2 und 3 erstellt. Die Entschädigung erfolgt nach Punkt 7. Die Sekretärin oder der Sekretär der WBK klärt den Bedarf an Modulprüfungen in französischer und italienischer Sprache mit den örtlichen Anbietern ab und organisiert die fristgerechte Übersetzung und fachliche Korrekturlesung. 5 DURCHFÜHRUNG VON MODULPRÜFUNGEN 5.1 Organisation Die Kandidatinnen und Kandidaten (oder die akkreditierte Schule) melden sich bei der Geschäftsstelle der Schweizerischen Metall-Union mit dem offiziellen Formular an. Die Geschäftsstelle stellt den Kandidatinnen und Kandidaten Rechnung und bietet diese zur Modulprüfung auf. Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch prüfen lassen. 5.2 Räumlichkeiten / Platzverhältnisse Die Geschäftsstelle stellt sicher, dass die Räume und Platzverhältnis den gültigen Anforderungen nach Arbeitsgesetz und Vorgaben des SBFI entsprechen. Im Rapport des Delegierten der WBK sind Beanstandungen zu erwähnen und sofern möglich fotografisch zu dokumentieren. 5.3 Prüfungsdauer Die in der Modulidentifikation angegebene Prüfungsdauer muss eingehalten werden. 5.4 Programm und Durchführung Die Geschäftsstelle führt die Modulprüfung gemäss publiziertem Programm der QS- Kommission durch. Die Modulprüfung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Kandidatinnen und die Kandidaten, die Aufsichtspersonen, sowie Delegierte oder Mitglieder der QS-Kommission und das SBFI. Zur Identifizierung der Kandidatinnen und Kandidaten müssen diese sich mit Identitätskarte oder Pass vor Ort ausweisen. 5.5 Aufsicht und Überprüfung durch die Weiterbildungskommission Die Weiterbildungskommission kann die Durchführung vor Ort jederzeit überwachen nach Punkt 2.6. Dies kann regelmässig oder in Stichproben durch einen Delegierten der WBK erfolgen. Änderungen, Genehmigt an der WBK-Sitzung 2/2014 vom Seite 7

8 6 LEISTUNGSBEURTEILUNG, KOMPETENZNACHWEIS UND BESCHWERDE 6.1 Experten Die Ressortleiterin oder der Ressortleiter entscheidet, ob sie oder er die Kontrolle der Modulprüfung selber durchführt oder diese an ein Expertenteam delegiert. Das Aufgebot zur Leistungsbeurteilung erfolgt durch die Sekretärin oder Sekretär der Weiterbildungskommission oder die Ressortleiterin oder der Ressortleiter. Die Bewertung erfolgt normalerweise in der Geschäftsstelle. 6.2 Bewertungsschlüssel Die Bewertung erfolgt nach dem von der Ressortleiterin oder Ressortleiter definierten Bewertungsschlüssel. In der Regel kommt folgender Notenschlüssel zur Anwendung: Note = erreichte Punkte x 5, geteilt durch maximale Punkte, plus Leistungsbeurteilung Die Leistungsbeurteilung erfolgt innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der Modulprüfung: die Leistungsbeurteilung erfolgt durch nominierte Expertinnen oder Experten der Ressortleiterin oder Ressortleiters; die an den Modulprüfung erbrachten Leistungen werden in einem Notenblatt zusammengefasst und mit bestanden/nicht bestanden beurteilt; die Modulprüfung MLZK gilt als bestanden, wenn in der Schlussnote mindestens die Note 4,0 erreicht wurde; die Noten sind auf 1/10 zu runden. Den Anbietern wird eine Teilnehmerliste mit den Angaben bestanden/nicht bestanden, sowie der erreichten Note innert 30 Tagen nach der Modulprüfung zugestellt. 6.4 Kompetenznachweis Jeder Teilnehmer, der eine Modulprüfung bestanden hat, erhält einen Kompetenznachweis, mit den in den Modulidentifikationen aufgeführten Kompetenzen und der erreichten Prüfungsnote. Der Kompetenznachweis wird von der Geschäftsstelle der Schweizerischen Metall- Union innert 2 Monate nach erfolgter Modulprüfung ausgestellt. 6.5 Beschwerde Gegen die Leistungsbeurteilung bzw. Prüfungsresultate, kann die Kandidatin oder der Kandidat innert 30 Tagen, nach Zustellung des Resultats, Beschwerde führen. Diese ist schriftlich begründet an die Schweizerischen Metall-Union, Sekretariat Weiterbildungskommission FMB, Seestrasse 105, 8027 Zürich, einzusenden. Die Weiterbildungskommission FMB entscheidet innert 30 Tagen endgültig. Änderungen, Genehmigt an der WBK-Sitzung 2/2014 vom Seite 8

9 7 KOSTEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN 7.1 Kosten für die Kandidatinnen und Kandidaten der Modulprüfungen Die Kosten für eine Modulprüfung inklusive Zustellung Kompetenznachweis, betragen pauschal CHF 180. (Mitglieder SMU, CHF 120. ), und werden den Kandidatinnen und Kandidaten direkt in Rechnung gestellt. Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Modulprüfung gehen zu lasten der Kandidatinnen und Kandidaten. 7.2 Entschädigung für das Durchführen von Modulprüfungen Die Anbieter werden für die Durchführung der Modulprüfungen nicht entschädigt. Die Weiterverrechnung der anfallenden Kosten für die Durchführung der Modulprüfungen ist durch die Ausbildungsträger direkt an die Kandidatinnen und Kandidaten vorzunehmen. 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 8.1 Anhang Formular MLZK Anmeldung Formular MLZK Prüfungsprogramm Formular MLZK Rapport Besuch Modulprüfung Formular MLZK Abrechnung 8.2 Inkrafttreten / Gültigkeit Die vorliegende Richtlinie Leitfaden für die Durchführung von Modullernzielkontrollen im Auftrag der QS-Kommission des Fachverbandes Metallbau der Schweizerischen Metall-Union ist durch die Weiterbildungskommission FMB genehmigt und tritt am 28. März 2014 in Kraft. Schweizerische Metall-Union Fachverband Metallbau Weiterbildungskommission FMB Peter Joos Präsident Anton Graber Sekretär Änderungen, Genehmigt an der WBK-Sitzung 2/2014 vom Seite 9

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