Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen
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1 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Veröffentlichung gemäß 29 Abs.4 letzter Satz AWG 2002 Stand: 8. Juli 2015 Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen Gemäß 29 AWG 2002 genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme: SYSTEMBETREIBER ADRESSE KONTAKT SAMMELKATEGORIEN ANMERKUNGEN / SACHLICHER TÄTIGKEITSBEREICH Bonus Holsystem Gesellschaft m.b.h. & Co KG Reclay UFH GmbH Interseroh Austria GmbH Landbell Austria Gesellschaft für nachhaltige Kreislaufwirtschaft mbh Georg Pirmoser Str Kufstein Mariahilferstraße Ungargasse 35/III 1030 Harmoniegasse 9/ Tel.: 05372/ Fax: 05372/ team@bonus.at Tel.: 01/ Fax: 01/ oesterreich@reclaygroup.com Tel.: 01/ Fax: 01/ austria@interseroh.com Tel.: 01/ Fax: 01/ info@landbell.at
2 Seite 2 von 5 Zum Weiterbetrieb gemäß 29 Abs.7 und 78 Abs.20 AWG 2002 berechtigte Sammel- und Verwertungssysteme: SYSTEMBETREIBER ADRESSE KONTAKT SAMMELKATEGORIEN ANMERKUNGEN / SACHLICHER TÄTIGKEITSBEREICH AGR Austria Recycling GmbH (im ARA- System) Obere Donaustraße Tel.: 01/ Fax: 01/ agr@agr.at Metalle und Leichtvepackungen Sammel- und Verwertungssysteme für gewerbliche Verpackungen Gemäß 29 AWG 2002 genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme: SYSTEMBETREIBER ADRESSE KONTAKT PACKSTOFFE SACHLICHER TÄTIGKEITSBEREICH sowie Materialverbunde aus Die Übernahme von Pflichten für Verpflichtete gemäß VerpackungsVO, sofern die eingesetzten Verpackungen inkl. Einweggeschirr und besteck nicht in privaten Haushalten und nicht in Einrichtungen oder Unternehmen anfallen, deren Verpackungen jenen privater Haushalte nach Art und Menge vergleichbar sind. AGR Austria Recycling GmbH (im ARA- System) Obere Donaustraße Tel.: 01/ Fax: 01/ agr@agr.at 1)
3 Seite 3 von 5 Bonus Holsystem Gesellschaft m.b.h. & Co KG Georg Pirmoser Str Kufstein Tel.: 05372/ Fax: 05372/ team@bonus.at Metalle, Kunststoffe, Textilien,, und, und ab Interseroh Austria GmbH Ungargasse 35/III 1030 Tel.: 01/ Fax: 01/ austria@interseroh.com Metalle, Kunststoffe und,, Textilien und Biogene Packstoffe, Textilien und ab Landbell Austria Gesellschaft für nachhaltige Kreislaufwirtschaft mbh Harmoniegasse 9/ Tel.: 01/ Fax: 01/ info@landbell.at Metalle, Kunststoffe, EPS,,, ab , Textilien und GUT - Galle Umwelttechnik GmbH 3) Webgasse 29/ Tel.: 01/ Fax: 01/ office@gut.at Karton, Pappe, Wellpappe, Kunststoffe, Verbunde, Metall,, und biogene Packstoffe Die Entpflichtung von im gewerblichen Bereich anfallenden Verpackungen inkl. Einweggeschirr und besteck.
4 Seite 4 von 5 Zum Weiterbetrieb gemäß 29 Abs.7 AWG 2002 berechtigte Sammel- und Verwertungssysteme: SYSTEMBETREIBER ADRESSE KONTAKT PACKSTOFFE SACHLICHER TÄTIGKEITSBEREICH Kunststoff, Materialverbunde und Die Übernahme von Pflichten für Verpflichtete gemäß VerpackungsVO, sofern deren eingesetzte Getränkeverbundkarton 2),, textile Verpackungen inkl. Einweggeschirr und besteck im gewerblichen Bereich (Handel, Gewerbe, Faserstoffe, und Metall und Industrie und Institutionen) anfallen. Packstoffe auf biologischer Basis Reclay UFH GmbH Mariahilferstraße Tel.: 01/ Fax: 01/ oesterreich@reclaygroup.com Kunststoffe; Metalle,, textile Faserstoffe, Sonstige Materialverbunde,, biogene Packstoffe und 1) Die verordnungskonforme Sammlung und Verwertung von gewerblich anfallenden Verpackungen inkl. Einweggeschirr und besteck sowie die Übernahme von Pflichten für Verpflichtete gemäß VerpackVO. Vom Systemumfang nicht umfasst sind Verpackungen und Warenreste, die in privaten Haushalten oder in Einrichtungen (Unternehmen) anfallen, deren Verpackungen jenen privater Haushalte nach Art und Menge vergleichbar sind. Als gewerbliche Anfallstellen für den Packstoff gelten Anfallstellen mit einem durchschnittlichen wöchentlichen Anfall von mindestens 1m³ gebinde. Amtsvermerke: 1) Die Sammelkategorie gewerblich ist zwar in der Verpackungsverordnung 2014 angeführt, verpackungen, die dem Gewerbebereich zuzuordnen wären, kommen in der Praxis - bis auf besondere Einzelfälle - nicht vor. Daher soll in der in der nächsten AWG-Novelle klargestellt werden, dass ausschließlich den Haushaltsverpackungen zugeordnet ist. 2) Die Sammelkategorie Getränkeverbundkarton gewerblich ist zwar in der Verpackungsverordnung 2014 angeführt, nach der Struktur der Abgrenzungsverordnung ist diese aber ausschließlich dem Haushalt zugeordnet. Eine Lizensierung von Verpackungen aus Getränkeverbundkarton im Gewerbesystem ist daher nicht möglich. 3) Die GUT GmbH hat die Inanspruchnahme der Ausnahmeregel des 78 Abs.21 AWG idf. Nov angezeigt. Sie erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zum Weiterbetrieb im bisherigen Umfang auf Basis der Rechtslage vor der AWG-Novelle, BGBl. I Nr.193/2013 (und der auf dieser Grundlage erlassenen VerpackVO 1996 idf. BGBl. II Nr.364/2006). Der Weiterbetrieb gilt nur für die gegenwärtigen Lizenznehmer der GUT GmbH und bis zum Ablauf der Genehmigung. Eine Entpflichtung für neue Lizenznehmer ist daher nicht möglich. Es gelten die Packstoffkategorien der VerpackVO 1996.
5 Seite 5 von 5 Sammelkategorien für Haushaltsverpackungen gemäß VerpackVO 2014: Haushaltsverpackungen Sammelkategorien Metalle Leichtverpackungen Tarifkategorien Eisenmetall Aluminium Kunststoff Getränkeverbundkarton Textile Faserstoffe Sammelkategorien für gewerbliche Verpackungen gemäß VerpackVO 2014: Gewerbliche Verpackungen Sammelkategorien Metalle Kunststoffe EPS Getränkeverbundkartons Textilien Tarifkategorien 1) Eisenmetall Aluminium Folien, einschl. Umreifungs- und Klebebänder Hohlkörper EPS Getränkeverbundkartons 2) Textile Faserstoffe
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