EDM-Benutzerhandbuch. Für Meldeverpflichtete nach Verpackungsverordnung - Release 2.0. Erstell-Datum: Version: 1.0

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1 EDM-Benutzerhandbuch Für Meldeverpflichtete nach Verpackungsverordnung - Release 2.0 Erstell-Datum: Version: 1.0 Status: Abgenommen

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 1 Einleitung Überblick über Inhalte des Handbuchs Wie das Benutzerhandbuch zu lesen ist Weitere Informationsquellen Allgemeine Informationen zum EDM Systemvoraussetzungen 6 2 Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten betreffend everpackung im EDM Einstieg in das EDM Einführung in den EDM-Benutzerbereich Darstellung von Objekten im EDM-Benutzerbereich Such- und Filterkriterien im EDM-Benutzerbereich Ansichten im EDM-Benutzerbereich betreffend everpackung Journal Erinnerungen über Meldefristen Allgemeines zu Meldungen nach Verpackung-VO Meldungsarten Privater Bereich, Einbringen an Behörde Versionierung von Meldungen Ansehen/bearbeiten von gespeicherten Meldungen Eine eingebrachte Meldung erneut bearbeiten Registrierte Personen bzw. Unternehmenstätigkeiten Meldeverpflichtungen auf Basis der Verpackung-VO Allgemein gültige Elemente und Funktionalitäten 20 3 Beschreibung der Abläufe zur Übermittlung von Meldungen nach Verpackung-VO Meldungen von SuVS (Meldungen) Verpackungsmassen nach Tarifkategorien der IVS und Abholung melden Status der Meldungen Verpackungsmassen nach Tarifkategorien der IVS und Abholung einsehen Meldungen von nicht an SuVS teilnehmenden Benutzern Jahresmeldung zur Inverkehrsetzung nach Packstoffen Fristen Status der Meldungen Selbsterfüllermeldung nach Verpackungsverordnung 27 Seite 2 von 49

3 3.2.5 Eigenimporteure Verwertungsmassennachweis Meldung der Lieferanten an Großanfallstellen Großanfallstellen Verwertungsnachweis Hilfemasken für die Meldungen 35 4 Beschreibung der Abläufe zur Kommunikation mittels EBB-Nachrichten Kommunikation mit Behörden EBB-Nachricht an anderen Registrierten versenden Nachricht von Behörde erhalten 40 5 Marktanteile Aufruf der Marktanteile Blöcke der Marktanteile Toolbar Suchformular Ergebnisliste 45 6 Anhang Änderungs-Verzeichnis Glossar Dokumentenverzeichnis 49 Seite 3 von 49

4 1 Einleitung 1.1 Überblick über Inhalte des Handbuchs In diesem Handbuch finden Sie Informationen zu den elektronischen Meldungen gemäß Verpackungsverordnung Es enthält einen Überblick über die relevanten rechtlichen Bestimmungen der Verordnung, eine Darstellung der Abläufe des elektronischen Datenverkehrs und eine Anleitung zum Umgang mit der Anwendung Verpackungen (von jetzt an in diesem Dokument als everpackung bezeichnet) aus Sicht der Meldeverpflichteten. everpackung ist Teil des Elektronischen Datenmanagements (EDM) im Umwelt- und Abfallbereich. Elektronische Meldungen im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung betreffen die: Meldung für Hersteller, Importeure, Abpacker und Vertreiber (Selbsterfüller) Meldung für Großanfallstellen Meldung für Eigenimporteure Meldung für Lieferanten an Großanfallstellen Meldung von Herstellern, Importeuren, Abpackern, Vertreibern, Letztvertreibern, Sammel- und Verwertungssystemen und Letztverbrauchern betreffend Mehrweggebinde Meldungen der Sammel- und Verwertungssysteme Das Benutzerhandbuch beschreibt die Abläufe zur Übermittlung der unterschiedlichen Meldungen aus Sicht der unterschiedlichen Meldeverpflichteten (siehe Kapitel 3). Weiters finden Sie Informationen, wie Sie mit den Behörden über das EDM kommunizieren können (siehe Kapitel 4.1). Die jeweils aktuelle Fassung des Handbuchs wird am EDM Portal (edm.umweltbundesamt.at) zum Download angeboten. 1.2 Wie das Benutzerhandbuch zu lesen ist Technische Begriffe bzw. Fachbegriffe werden im Glossar (siehe Kapitel 6.2) erklärt. Alle in diesem Benutzerhandbuch angeführten Dokumente werden im Dokumentenverzeichnis (Kapitel6.3) aufgelistet. Dort können Sie nachlesen, wo Sie diese finden. Zur übersichtlicheren Gestaltung des Benutzerhandbuchs werden die folgenden Symbole verwendet um wiederkehrende Elemente zu kennzeichnen. Das Ausrufezeichen beschreibt notwendige und wichtige zusätzliche Hinweise. Die Zielscheibe verweist auf Beispiele. Seite 4 von 49

5 Verweis auf ein Dokument, das weitere relevante Informationen beschreibt, welche in diesem Handbuch nicht enthalten sind. 1.3 Weitere Informationsquellen Zusätzlich zu den in diesem Dokument enthaltenen Beschreibungen stehen Ihnen noch folgende Informationsquellen zur Verfügung: Hilfetexte in der Anwendung - Felder, die in der Applikation über ein Info-Symbol verfügen, enthalten einen Hilfetext.Sobald Sie darauf klicken, öffnet sich das Hilfefenster. EDM Helpdesk Im Seitenkopf können Sie die Kontaktdaten des Helpdesks abfragen. Über den Link Hilfe werden Erreichbarkeit Telefonnummer -Adresse des Helpdesks angezeigt (siehe Abbildung unten) Abbildung: Aufruf Helpdesk - Der EDM Helpdesk ist an Werktagen von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter (+43 1) / 8000 erreichbar. - Schriftliche Anfragen können rund um die Uhr an folgende -Adresse gerichtet werden: edm-helpdesk@umweltbundesamt.at Benutzerinformationen / Downloads - Weitere Benutzerinformationen und Downloads finden Sie im Downloadbereich des EDM-Portals unter unter dem Menüpunkt Downloads. 1.4 Allgemeine Informationen zum EDM Das elektronische Datenmanagement (EDM) in der Umwelt- und Abfallwirtschaft ist das zentrale e-governmentprojekt des BMLFUW: edm.gv.at Mit diesem Programm können Betriebe ihre Informations- und Meldeverpflichtungen effizient abwickeln. Die elektronischen Meldungen im Umweltbereich und die einmalige Erfassung Seite 5 von 49

6 von Personen, Anlagen und Genehmigungsdaten sind die wesentliche Zielsetzung zur administrativen Entlastung aller Beteiligten. Derzeit sind rund registrierungs- und meldepflichtige Personen (natürlich oder juristisch) aus der Umwelt- und Abfallwirtschaft im EDM erfasst und täglich werden es mehr. Die erfassten Stammdaten stehen den Registrierten sowie den jeweils zuständigen Behörden zur Verfügung; für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet. Das elektronische Datenmanagement (EDM) verfolgt folgende Ziele: Unterstützung des Benutzers bei der Anwendung komplexer Rechtsmaterien (AWG 2002, Deponieverordnung 2008, etc.) Aufwandsreduktion für Betriebe und Behörden Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Rechtssicherheit Behörden wird mit dem EDM ein effizientes Werkzeug für die Erfassung und Kontrolle personen- und anlagenbezogener Daten zur Verfügung gestellt. Registrierten Benutzern bietet das EDM-Programm ein portalverbundfähiges IT-System mit Single Sign-on zur Stammdatenverwaltung und verschiedensten Anwendungen aus dem Bereich der Umwelt- und Abfallwirtschaft. Mittels einer einmaligen Authentifizierung (Single Sign-on) wird den BenutzerInnen Zugriff auf unterschiedliche Dienste ermöglicht, ohne sich jedes Mal neu anmelden zu müssen. Das elektronische Datenmanagement edm.gv.at steht für ein integriertes Gesamtsystem für den Umweltbereich, mittels dem Registrierungs- und Meldepflichten transparent abgewickelt sowie Synergien zwischen unterschiedlichen Fachbereichen geschaffen werden. 1.5 Systemvoraussetzungen Um das EDM optimal verwenden zu können, sind gewisse Systemvoraussetzungen einzuhalten. Diese können Sie im Dokument Allgemeine Betriebsbedingungen Elektronisches Datenmanagement EDM in Version 1.0 nachlesen. Das Dokument finden Sie am EDM Portal unter Informationen - Technische und organisatorische Spezifikationen Allgemeine Betriebsbedingungen. Seite 6 von 49

7 2 Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten betreffend everpackung im EDM 2.1 Einstieg in das EDM Über die URL das EDM-Portal aufgerufen. Auf der Einstiegseite befindet sich unter dem Seitenkopf: Links: die Navigationsleiste Rechts: der Informationsbereich 1 2 Abbildung: Aufruf everpackung Tätigkeiten betreffend everpackung, wie z.b. die Übermittlung oder Bearbeitung von Meldungen oder der Versand von Nachrichten betreffend everpackung an die Behörde oder an andere Unternehmen können ausgehend von Ihrem EDM-Benutzerbereich durchgeführt werden. Eine kurze Einführung in den EDM-Benutzerbereich finden Sie in Kapitel 2.2. Um Ihren EDM-Benutzerbereich zu öffnen, wählen Sie nach der Anmeldung im EDM Portal ( in der linken Navigationsleiste den Menüpunkt Verpackungen unter Fachanwendungen aus (siehe Abbildung oben). Die Anwendung kann über die Navigationsleiste in zwei Arten aufgerufen werden: 1. Durch Klick auf Verpackungen öffnen Sie eine spezielle Ansicht des EDM- Benutzerbereichs, eingeschränkt auf den Rechtsbereich VerpackungsVO (genaueres zu Ansichten im Kapitel 2.2.3). 2. Wenn Sie nicht nur Aktivitäten betreffend Verpackungen durchführen wollen, sondern Tätigkeiten bzgl. verschiedener Rechtsbereiche, so können Sie auch die Gesamtansicht des EDM-Benutzerbereich öffnen, in dem Sie den Menüpunkt EBB wählen. Seite 7 von 49

8 2.2 Einführung in den EDM-Benutzerbereich Der EDM-Benutzerbereich bildet den Einstieg in das EDM, er ist der Ausgangspunkt für alle Aktivitäten betreffend everpackung, wie das Übermitteln von Meldungen und Nachrichten. Die Funktionalitäten, welche Ihnen im EDM-Benutzerbereich zur Verfügung stehen, sind abhängig von den Unternehmenstätigkeiten, welche Sie in Ihren Stammdaten angegeben haben. Es werden Ihnen die Funktionalitäten zur Verfügung gestellt, welche Sie für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen benötigen. Der EDM-Benutzerbereich dient zur Verwaltung von Meldungen, welche Sie bereits übermittelt haben, Nachrichten, welche Sie versandt haben oder empfangen haben, Dateien, welche Sie in das EDM hochgeladen haben, oder im EDM durch den Export einer Meldung erstellt haben. Das umfasst nicht nur Meldungen, Nachrichten und Dateien betreffend everpackung, sondern rechtsbereichsübergreifend alle Ihre Meldungen, Nachrichten und Dateien. Zur Verwaltung stehen umfangreiche Such- und Filtermöglichkeiten zur Verfügung, um nach einer bestimmten Meldung, Nachricht oder Datei zu suchen (siehe Kapitel 2.2.2). Außerdem können Sie die Anzeige von Meldungen, Nachrichten und Dateien beliebig gestalten, sodass sie Ihre individuellen Anforderungen am besten unterstützt (siehe dazu auch Kapitel 2.2.3). Der EDM-Benutzerbereich bietet Ihnen weiters einen gesicherten Nachrichtenversand mittels EBB-Nachrichten zwischen Ihnen und der Behörde bzw. zwischen Ihnen und anderen Unternehmen an. In den Kapiteln 4.1 und 4.2wird dieses Thema genauer beschrieben. Der EDM-Benutzerbereich beinhaltet aktuell noch nicht alle Rechtsbereiche. Meldungen, Nachrichten und Dateien zu den Rechtsbereichen Elektroaltgeräte, Verpackungen und Gutachten werden bereits im EDM-Benutzerbereich verwaltet (Stand ). Falls Sie Meldeverpflichtungen gemäß anderer Verordnungen, z.b. gemäß Batterienverordnung zu erfüllen haben, so können Sie diese noch nicht über den EDM-Benutzerbereich erfüllen, sondern wie bisher über den Einstieg in die jeweilige Fachanwendung, z.b. ebatterien. Über den aktuellen Status der Integration der unterschiedlichen Rechtsbereiche in den EDM-Benutzerbereich werden Sie am EDM Portal laufend informiert. In diesem Benutzerhandbuch wird beschrieben, wie Sie den EDM-Benutzerbereich für die Durchführung von Aktivitäten betreffend everpackung am besten nutzen können. Wenn Sie genauere Informationen zum EDM-Benutzerbereich brauchen, so finden Sie diese im Benutzerhandbuch zum EDM-Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0BH]. Seite 8 von 49

9 2.2.1 Darstellung von Objekten im EDM-Benutzerbereich Meldungen, Nachrichten und Dateien werden im EDM-Benutzerbereich in Listen dargestellt. Da Sie diese Listen selbst gestalten können (siehe Kapitel 2.2.3), stellt die folgende Abbildung nur ein Beispiel dar, wie diese Listen aussehen können. Abbildung: Darstellung von Objekten im EDM-Benutzerbereich (am Beispiel der vordefinierten Ansicht für everpackung) In dieser Liste werden die folgenden Informationen angezeigt: Spalte Aktionen: Über das Icon können Sie das Objekt öffnen. Bei Meldungen können Sie so die gemeldeten Massen einsehen, bei Nachrichten können Sie so den genauen Inhalt der Nachricht einsehen, bei Dateien öffnen Sie so die Datei. In der Auswahlliste (Dropdown) stehen noch weitere Aktionen zur Verfügung. Eine Beschreibung davon finden Sie im Benutzerhandbuch zum EDM-Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0BH]. Über das Icon können Sie direkt aus dem Benutzerbereich einen PDF-Export des jeweiligen Objekts durchführen. Hinweis: Dieses Icon steht nur zur Verfügung, wenn für das entsprechende Objekt auch tatsächlich eine Exportmöglichkeit vorgesehen ist dies ist für alle Meldungen nach VerpackungsVO der Fall. Über das Icon können Sie die Detailansicht des jeweiligen Objekts öffnen. Dies ist für alle Objekte (Meldungen, Nachrichten und Dateien) ident. Eine Beschreibung davon finden Sie im Benutzerhandbuch zum EDM-Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0BH]. Spalte Symbole: Meldungen, Nachrichten und Dateien können in dieser Spalte durch Symbole gekennzeichnet sein. Die Symbole dienen dazu, um die wichtigsten Eigenschaften eines Objekts hervorzuheben, so dass auf einen Blick ersichtlich ist, um welches Objekt es sich handelt oder in welchem Zustand sich dieses Objekt befindet. Eine Beschreibung davon finden Sie im Benutzerhandbuch zum EDM-Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0BH]. Spalte Fachobjekt und Spalte Beschreibung: In diesen beiden Spalten werden Daten, welche genauer beschreiben, um welches Objekt es sich handelt, angezeigt. Bei einer Meldung sind das die folgenden Informationen: Seite 9 von 49

10 Typ des Meldung (siehe auch Kapitel für eine Auflistung aller Meldungsarten nach VerpackungsVO) Zeitstempel, an dem die Meldung im privaten Bereich gespeichert wurde oder eingebracht wurde (siehe Kapitel 2.3.2) Zeitraum, für welchen diese Meldung gültig ist (Hinweis: die Gültigkeit ist nur bei Meldungen der SuVS relevant) Status (siehe Kapitel 2.3.2) Version, der Meldung(siehe Kapitel 2.3.3). Meldeverpflichteter (Ihr Name und Ihre GLN) Berichtszeitraum, für welchen diese Meldung abgegeben worden ist. Version: die Versionsnummer wird angezeigt Spalte Zuordnung: Die Inhalte dieser Spalte sind im Benutzerhandbuch zum EDM- Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0BH] genauer beschrieben. Wie Nachrichten und Dateien im EDM-Benutzerbereich dargestellt werden, bzw. welche Informationen zu diesen angezeigt werden, können Sie im Benutzerhandbuch zum EDM- Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0BH] nachlesen Such- und Filterkriterien im EDM-Benutzerbereich Sie können nach allen Informationen, welche in der Liste angezeigt werden, suchen und filtern. Im Block Suche steht Ihnen eine Volltextsuche zur Verfügung. Diese verwenden Sie dann, wenn Sie in allen Informationen nach einem bestimmten Begriff suchen wollen. Das ist beispielweise bei den folgenden Fragestellungen sinnvoll: Wenn Sie nach allen Nachrichten suchen, welche Sie entweder von der Behörde erhalten haben oder an die Behörde versandt haben, d.h. nach Nachrichten, bei denen die Behörde entweder der Absender oder der Empfänger ist, dann geben Sie als Suchbegriff die Behörde an und finden so alle gewünschten Nachrichten. Es werden aber auch alle anderen Objekte angezeigt, bei denen der Text Behörde BMLFUW irgendwo in den Informationen angezeigt wird. Abbildung: Volltextsuche Wenn Sie nach allen Meldungen, Nachrichten und Dateiensuchen wollen, welche mit einer bestimmten Person in Zusammenhang stehen, z.b. mit einem Sammelund Verwertungssystem, an dem Sie teilnehmen, dann geben Sie als Suchbegriff die GLN dieser Person an. Sie finden daraufhin alle Nachrichten, welche sie an diese Person gesendet haben oder von dieser Person erhalten haben. Alle Meldungen, auf welche Sie Zugriff haben und in welchen diese Person entweder als Meldeverpflichteter oder als Seite 10 von 49

11 Bevollmächtigter auftritt. Anmerkung: Sie können auch den Namen der Person angeben. Da sich der Name im Laufe der Zeit aber geändert haben kann, finden Sie möglicherweise nicht alle Objekte, die mit dieser Person in Zusammenhang stehen. Deswegen ist es besser, die GLN zu verwenden. Im Block Filter wird für jedes in der Liste angezeigte Attribut ein Filterkriterium angezeigt. Sie können Filterkriterien beliebig kombinieren. Abbildung 2.2.3: Filterkriterien zusammengeklappt, alle Attribute von oben aus der Liste Abbildung: Filterkriterium: Typ inkl. Verpackungsspezifischer Einträge Eine genaue Beschreibung, wie die Filterung und Suche im Detail funktioniert, können Sie im Benutzerhandbuch zum EDM-Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0BH] nachlesen. Seite 11 von 49

12 2.2.3 Ansichten im EDM-Benutzerbereich betreffend everpackung Im EDM-Benutzerbereich sehen Sie standardmäßig alle Ihre Meldungen, Nachrichten und Dateien, und zwar rechtsbereichsübergreifend. Um diese Menge an Objekten einzuschränken, stehen Ihnen Filter- und Suchkriterien zur Verfügung. Sie können jede Kombination von Filter- und Suchkriterien, welche Sie öfter benötigen, im EDM-Benutzerbereich als sogenannte Ansicht abspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen. Dadurch ersparen Sie sich die erneute Auswahl sämtlicher Filterund Suchkriterien. Zusätzlich zu diesen benutzerindividuellen Ansichten, stehen Ihnen per Default-Einstellung die folgenden vordefinierten Ansichten zur Verfügung: Verpackungen Wenn Sie die Ansicht Verpackungen auswählen, dann sehen Sie im EDM-Benutzerbereich nur mehr Meldungen, Nachrichten und Dateien betreffend everpackung. Das ist auch die Ansicht, welche geöffnet wird, wenn Sie nach dem Einstieg in das EDM Portal den Menüpunkt Verpackungen in der linken Hauptnavigation wählen. Sie können diese vordefinierte Ansicht entsprechend Ihren Anforderungen abändern, z.b. weitere Einschränkungen vornehmen, oder die Darstellung der Objekte ändern und dies als neue benutzerdefinierte Ansicht abspeichern. Wie genau der Aufruf bzw. die Erstellung einer neuen Ansicht funktioniert, können Sie im Benutzerhandbuch des EDM-Benutzerbereichs [EBB2.0BH] nachlesen Journal Zu jedem Objekt (Meldung, Nachricht, Datei), welches Sie im EDM-Benutzerbereich sehen, steht Ihnen ein Journal zur Verfügung. Im Journal wird überblicksartig aufgelistet, was alles jemals mit diesem Objekt passiert ist, z.b. Fachobjekt erstellt Fachobjekt erhalten Fachobjekt geändert Das Journal zu einem Fachobjekt können Sie aufrufen, indem Sie die Aktion Journal anzeigen beim jeweiligen Fachobjekt anwählen: Seite 12 von 49

13 Abbildung: Aufruf des Journals einer Meldung Für eine Meldung nach Verpackung-VO könnte das Journal beispielweise folgendermaßen aussehen: Abbildung: Journal einer everpackung Meldung Unter dem Menüpunkt Journal im EDM-Benutzerbereich sehen Sie die Journaleinträge aller Ihrer Meldungen, Nachrichten und Dateien. Rufen Sie das Journal auf, wenn Sie wissen wollen, was sich in letzter Zeit alles im EDM getan hat, das für Sie von Bedeutung ist. Das Journal könnte beispielweise folgendermaßen aussehen: Seite 13 von 49

14 Abbildung: Journal insgesamt Details dazu finden Sie im Benutzerhandbuch des EDM-Benutzerbereichs [EBB2.0BH]. Sie können das Objekt (Meldung, Nachricht, Datei), auf das sich ein Journaleintrag bezieht öffnen, indem Sie das Icon anwählen: In der Liste der Fachobjekte anzeigen beim Journaleintrag Erinnerungen über Meldefristen Die Verpackung-VO definiert Meldefristen, bis zu denen eine Meldung abzugeben ist. Im EDM erhalten Sie Erinnerungen zu diesen Meldefristen: Diese Erinnerungen werden abhängig von Ihren Unternehmenstätigkeiten, welche Sie in den Stammdaten eingetragen haben, versendet. Sie erhalten ausschließlich Erinnerungen für diejenigen Meldungsarten, für welche Sie laut Ihren Stammdaten auch meldepflichtig sind (siehe auch Kapitel 2.3) für den Überblick über alle Meldungsarten und Meldeverpflichteten). Sie können im EBB konfigurieren, für welchen Aktionen bei EDM-Journaleinträgen s an Sie versendet werden sollen. Details dazu finden Sie im Benutzerhandbuch des EDM-Benutzerbereichs [EBB2.0BH]. Falls Sie 14 Tage vor Ablauf einer Meldefrist (Jahresmeldungen) noch keine Meldung an die Behörde übermittelt haben, dann erhalten Sie eine Erinnerung, welche Sie über den Ablauf der Meldefrist für Jahresmeldungen informiert. Diese Erinnerung erfolgt mittels EBB- Nachricht. Über den Ablauf der Meldefrist für Monatsmeldungen werden Sie 4 Tage vor Ablauf Frist informiert. In everpackung werden nur für die Meldungsarten der Inverkehrsetzungsmeldungen der Sammel- und Verwertungssysteme und für die Großanfallstellen Verwertungsnachweismeldung automatische Benachrichtigungen versendet Seite 14 von 49

15 Abbildung: Neue (ungelesene) Nachricht über Meldefrist (in der Liste der Fachobjekte) Wenn Sie die Nachricht Öffnen (über das Symbol Nachrichtentext: ), sehen Sie den genauen Abbildung: Detailansicht Nachricht Fristerinnerung Über den Erhalt dieser Nachricht werden Sie im Journal informiert (siehe Kapitel 2.2.4). Einen Tag nach dem Ende der Meldefrist werden Sie über den Auflauf der Frist mittels eines neuen Journaleintrags informiert. Falls Sie also nach Ablauf der Meldefrist Ihr Journal öffnen, um nachzusehen, was sich in letzter Zeit für Sie Relevantes getan hat, dann könnte das Journal z.b. so aussehen: Abbildung: Nachricht Fristüberschreitung in der Liste der Fachobjekte Seite 15 von 49

16 2.3 Allgemeines zu Meldungen nach Verpackung-VO In diesem Kapitel werden Grundlagen, welche für alle Meldungen nach Verpackung-VO gleichermaßen gelten, beschrieben Meldungsarten In everpackung gibt es Monats- und Jahresmeldungen. Monatsmeldungen werden nur von Sammel- und Verwertungssystemen durchgeführt. Auf Basis der Meldungen von Sammelund Verwertungssystemen werden zusätzlich Marktanteile berechnet, die dann veröffentlicht werden. Hinweis: Veröffentlichungen sind nur für die Marktanteile vorgesehen - die Basisdaten für die Berechnungen der Marktanteile (Meldedaten) werden nicht veröffentlicht. Seite 16 von 49

17 Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Meldungsarten, Meldefristen und Berechnungs- und Veröffentlichungszeitpunkte: Bezeichnung der Meldung (Meldungsart) Kurzbezeich nung der Meldung Gesetzesgrundlag e Verpackungs -Akteur Berichts - zeitrau m Meldefrist Berechnung Veröffent -lichung Großanfallstellen Verwertungsnachweis Jahr nach VerpackVO Großanfallstell e Jahr 15 Abs. 3 und Anhang 3 Z 2 VerpackVO 2014 Großanfallstelle Kalenderjahr des Folgejahres Nicht vorgesehe n Nicht vorgesehe n Selbsterfüllermeldun g Jahr nach VerpackVO Eigenimporteure Verwertungsmassennachweis Jahr nach VerpackVO Meldung der Lieferanten an Großanfallstellen Jahr nach Verpackungsverordnu ng Inverkehrsetzungs- Monatsmeldung Haushalt nach Verpackungsverordnu ng Selbsterfüller Jahr Eigenimporteu r Jahr Lieferanten an Großanfallstell en Jahr IVS Haushalt Monat 10 Abs. 2 und Abs. 5 Z 2 + Anhang 3 Z 1 VerpackVO Abs. 1 Z 1 lit d und Anhang 3 Z 3 VerpackVO Abs. 1 letzter Satz+ Anhang 3 Z 4 VerpackVO b Abs. 3 AWG 2002 Meldeverpflichte ter Meldeverpflichte ter des Folgejahres Meldeverpflichte ter Sammelund Verwertun gssystem Kalenderjahr Kalenderjahr Kalenderjahr des Folgejahres Kalendermonat des Folgejahres des Folgemonats Nicht vorgesehe n Nicht vorgesehe n Nicht vorgesehe n jeweils täglich zwischen 22. bis 28. des Folgemonats Nicht vorgesehe n Nicht vorgesehe n Nicht vorgesehe n 28. des Folgemona ts Inverkehrsetzungs- Monatsmeldung Gewerbe nach Verpackungsverordnu ng IVS Gewerbe Monat 29d Abs. 2 AWG 2002 Sammelund Verwertun gssystem Kalendermonat des Folgemonats jeweils täglich zwischen 22. bis 28. des Folgemonats 28. des Folgemona ts Abholung Monatsmeldung Gewerbe nach Verpackungsverordnu ng Abholung GewerbeMona t 29d Abs. 3 AWG 2002 Sammelund Verwertun gssystem Kalendermonat des Folgemonats jeweils täglich zwischen 22. bis 28. des Folgemonats 28. des Folgemona ts Inverkehrsetzungs- Jahresmeldung Haushalt nach Verpackungsverordnu ng IVS Haushalt Jahr 9 Abs. 6 Z 3 VerpackVO 2014 Sammelund Verwertun gssystem Kalenderjahr de s Folgejahres jeweils täglich zwischen 11.bis 17. April des Folgejahre s 20. April des Folgejahre s Inverkehrsetzungs- Jahresmeldung Gewerbe nach Verpackungsverordnu IVS Gewerbe Jahr 13 Abs. 6 Z 4 VerpackVO 2014 Sammelund Verwertun gssystem Kalenderjahr des Folgejeweils täglich zwischen 11.bis 17. April des 20. April des Folgejahre s Seite 17 von 49

18 ng jahres Folgejahre s Privater Bereich, Einbringen an Behörde Damit Sie Meldungen nicht sofort an die Behörde übermitteln müssen, steht Ihnen ein Privater Bereich zur Verfügung. In diesem können Sie Meldungen beliebig bearbeiten, bevor Sie diese an die Behörde senden. Erst durch explizite Übermittlung ( Speichern und Meldung einbringen ) wird die Meldung an die zuständige Behörde übermittelt. Davor hat die Behörde keinen Zugriff auf diese Meldung. Ob eine Meldung im privaten Bereich ist oder schon an die Behörde übermittelt wurde, wird im Status der Meldung angezeigt. Meldungen, welche Sie gerade erst angelegt haben und für die Sie noch keine Daten eingegeben und noch nicht gespeichert haben, haben den Status neu. Meldungen, welche schon bearbeitet und gespeichert wurden, aber noch nicht an die Behörde übermittelt wurden, haben den Status im privaten Bereich. Sobald eine Meldung von Ihnen an die Behörde übermittelt wurde, hat sie den Status eingebracht. Eingebrachte Meldungen können von Ihnen bearbeitet und erneut an die Behörde übermittelt werden. Es ist aber nicht möglich, eine eingebrachte Meldung erneut im privaten Bereich zu speichern. Das erneute Speichern einer eingebrachten Meldung ist nur möglich, indem man sie wieder einbringt (= an die Behörde übermittelt). Bei der Bearbeitung von Meldungen, welche sich noch im privaten Bereich befinden, werden daher immer 2 Buttons angezeigt: Button Speichern : damit wird die Meldung (erneut) im privaten Bereich gespeichert. Button Speichern und Meldung einbringen : damit wird die Meldung an die Behörde übermittelt. Bei der Bearbeitung von Meldungen, welche schon eingebracht sind, wird immer nur der Button Speichern und Meldung einbringen angezeigt Versionierung von Meldungen Sie können jede Meldung beliebig oft im privaten Bereich speichern, bevor sie an die Behörde eingebracht wird. Die gespeicherten Daten werden dabei jedes Mal überschrieben. Auch das mehrmalige Einbringen einer Meldung ist möglich. Eine bereits eingebrachte Meldung wird aber nicht überschrieben, sondern es wird eine neue Version der Meldung angelegt. Die bereits eingebrachte Meldung wird als nicht mehr gültige Version gekennzeichnet, bleibt aber in der Anwendung everpackung erhalten und kann von Ihnen angesehen, aber nicht mehr bearbeitet werden. Die alten Versionen einer Meldung können Sie über den Button Versionen anzeigen (mehr dazu im Kapitel 3.2.9) in der Ansicht einer Meldung aufrufen. Seite 18 von 49

19 2.3.4 Ansehen/bearbeiten von gespeicherten Meldungen Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Meldung ansehen oder bearbeiten, die sich im Status im privaten Bereich befindet, dann wählen Sie im Benutzerbereich die Funktion Öffnen aus Eine eingebrachte Meldung erneut bearbeiten Möchten Sie eine Korrektur zu einer schon eingebrachten (an Behörde übermittelten) Meldung durchführen, die sich innerhalb der Meldefrist befindet, dann wählen Sie im Benutzerbereich die Funktion Öffnen aus Registrierte Personen bzw. Unternehmenstätigkeiten In der Kopfzeile (rechts oben im Browserfenster) wird in everpackung, wie im gesamten EDM der Name des angemeldeten Benutzers angezeigt. Folgende Registrierte Personen bzw. Unternehmenstätigkeiten sind möglich: Bezeichnung Sonstige Meldepflicht nach Verpackungs-Verordnung(kurz VerpackVO) Sammel- und Verwertungssystem gewerbliche everpackung Sammel- und Verwertungssystem Haushaltsverpackungen Großanfallstelle gemäß 8 VerpackVO Ein Registrierter kann unterschiedliche Verpackungs-Unternehmenstätigkeiten ausüben. Ein Sammel- und Verwertungssystem (kurz SuVS) kann für Gewerbe als auch für Haushalt tätig sein. Es werden ihm die laut dieser Tätigkeit freigegebenen Funktionen zur Verfügung gestellt. Ein Eintrag als Sammel- und Verwertungssystem schließt alle anderen Einträge der Unternehmenstätigkeiten aus. Die Meldung der Großanfallstelle kann nur mittels der Tätigkeit Großanfallstelle gemäß 8 VerpackVO abgegeben werden. Unter der Tätigkeit Sonstige Meldepflicht nach VerpackVO sind folgende mögliche Meldeverpflichtungen subsummiert: Eigenimporteur, Selbsterfüller und/oder Lieferant an Großanfallstelle. Seite 19 von 49

20 2.3.7 Meldeverpflichtungen auf Basis der Verpackung-VO 2014 Abbildung: Überblick Meldeverpflichtungen VerpackVO 2014 Sammel- und Verwertungssysteme (SuVS) übermitteln ihre Meldungen ausschließlich über WebService (alle grün hinterlegten Meldungen). Zur gerechten Aufteilung der gesammelten Verpackungsmassen erfolgt eine monatliche Berechnung der Marktanteile der Sammel- und Verwertungssysteme sowohl im Haushaltsbereich als auch im Bereich der gewerblichen Verpackungen. Mehr dazu im Kapitel 5 Sofern ein SuVS zum ersten Mal eine Monatsmeldung abgibt (gemäß der Eintragung in der Stammdatenverwaltung) ist nach der erstmaligen Registrierung ein erstmaliges Einloggen durch das registrierte SuVS im EDM notwendig, um den Status der Registrierung als rechtlich vollständig anzusehen. Nicht an Sammel- und Verwertungssystemen teilnehmende Melder der Verpackungsverordnung haben die Möglichkeit, ihrer (jährlichen) Meldepflicht auf elektronischem Weg nachzukommen Allgemein gültige Elemente und Funktionalitäten Elemente, die bei mehreren Masken vorkommen und immer die gleiche Funktionalität anbieten, werden als allgemein gültig bezeichnet und hier erläutert. Allgemeine Symbole - Block ist eingeklappt, kann mit einem Klick ausgeklappt werden. - Block ist ausgeklappt, kann mit einem Klick eingeklappt werden. - Absteigend oder aufsteigend sortierbare Spalten aus Tabellen. Seite 20 von 49

21 - Drop-Down Liste für Tabellen zum Auswählen der angezeigten Datensätze pro Seite (Default: 10 Datensätze) Toolbar Unterhalb des Seitenkopfs finden Sie die Toolbar Abbildung: everpackung Toolbar im Lesemodus Folgende Symbole (Icons) und Buttons stehen Ihnen zur Verfügung: Pfeil - mit diesem Icon kehren Sie in die zuvor aufgerufene Formularseite zurück (bzw. je nach Aufruf zurück in den EBB); dieses Icon ist nur im Lesemodus vorhanden Bleistift - mit diesem Icon wechseln Sie von der Leseansicht in den Schreibmodus des Formulars; dieses Symbol ist nur in der Leseansicht vorhanden, und nur für jene Meldungen, die per Formular bearbeitet werden können (nicht für Meldungen der SuVS) PDF - mit diesem Icons können Sie die Meldung als PDF exportieren; nach Betätigung des Buttons wird eine Meldung eingeblendet, dass der Export generiert wurde und unter dem Punkt Gestartete Aufträge eingesehen werden kann. Button Gestartete Aufträge mit diesem Button können Sie zur Seite der bereits exportierten Meldungen (PDF s) gelangen. Plus- und Minus-Symbol mit diesen Icons können Sie alle Blöcke dieser Seite einoder ausklappen. Eine Meldung kann nur exportiert werden, sobald sie gespeichert wurde. In diesem Fall ist das Icon nicht vorhanden. Abbildung: Toolbar im Schreibmodus Folgende Symbole (Icons) stehen Ihnen zur Verfügung (bereits weiter oben beschriebene werden hier nicht nochmals erläutert): Speichern - mit diesem Icon können Sie eine Meldung speichern; dieses Icon ist nur im Schreibmodus bzw. solange Sie die Meldung noch nicht an die Behörde übermittelt haben aktiv; Sie bekommen eine Hinweismeldung, dass die Meldung erfolgreich im privaten Bereich gespeichert wurde. Dieses Icon ist nur solange aktiv, solange Sie die Meldung noch nicht eingebracht Seite 21 von 49

22 haben (Status im privaten Bereich gespeichert ). Nachdem die Meldung erstmalig eingebracht wurde, ist ein Speichern nicht mehr möglich. Seite 22 von 49

23 3 Beschreibung der Abläufe zur Übermittlung von Meldungen nach Verpackung-VO Meldungen können in zwei Kategorien eingeteilt werden: 1. Meldungen, die von SuVS übermittelt werden 2. Meldungen, die von nicht an SuVS teilnehmenden Personen übermittelt werden 3.1 Meldungen von SuVS (Meldungen) Ein Sammel- und Verwertungssystem übernimmt die Meldepflicht für andere Meldeverpflichtete. Es ist ein Registrierter aus Sicht der VerpackVO und tritt mit dem EDM mittels eigener IT Anwendung über ein Web Service in Verbindung. Die Entwicklung solcher Drittsysteme erfolgt außerhalb von EDM und wird von den Sammel- und Verwertungssystemen beauftragt. SuVS müssen Meldungen zur Inverkehrsetzung und optional zur Abholung abgeben. Man unterscheidet zwischen Jahresmeldungen und Monatsmeldungen, die nach Tarifkategorien für gewerbliche und Haushaltsverpackungen zu melden sind. Soweit das SuVS eine Genehmigung im Stammdatenregister für eine Sammelkategorie besitzt, muss für jede Tarifkategorie dieser Sammelkategorie eine gültige Verpackungsmasse, allenfalls mit einer Masse von 0 kg, in der Meldung eingetragen werden. Der Marktanteil der Sammel- und Verwertungssysteme wird monatlich bzw. jährlich auf Basis der von Ihnen monatlich/jährlich gemeldeten Massen aus der Inverkehrsetzung je Sammelkategorie berechnet. Die Berechnung geschieht automatisch. Auf Basis der Meldungen von Sammel- und Verwertungssystemen werden zusätzlich Marktanteile berechnet, die dann veröffentlicht werden. Mehr dazu im Kapitel Verpackungsmassen nach Tarifkategorien der IVS und Abholung melden Gemäß VVO zur Inverkehrsetzung ist jedes SuVS dazu verpflichtet, monatlich und jährlich jeweils eine Meldung für die in Verkehr gesetzten Massen je Tarifkategorie abzugeben. Dabei wird nach Systemen für Haushaltsverpackungen und jenen für gewerbliche Verpackungen unterschieden. Die Inverkehrsetzungsmeldung für SuVS ist ausschließlich per Webservice möglich. Aus den gemeldeten Daten wird der Marktanteil der Sammel- und Verwertungssysteme auf Basis der monatlich gemeldeten Massen aus der Inverkehrsetzung und der Abholung je Sammelkategorie berechnet. Für den jährlichen Marktanteil wiederum gilt als Basis die jährliche Meldung zur Inverkehrsetzung. Monatsmeldungen werden niemals aufsummiert, Seite 23 von 49

24 um den Jahresmarktanteil zu berechnen, dazu dient ausschließlich die Jahresmeldung. Die Berechnung geschieht automatisch aufgrund vorgegebener Stichtage (siehe Kapitel 2.3.1). Dabei wird zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen unterschieden. Bei der Berechnung wird mittels einer Referenztabelle von den gemeldeten Tarifkategorien auf die Sammelkategorien umgerechnet Fristen Die Monatsmeldungen müssen bis 21. des folgenden Monats des Berichtszeitraums um 23:59 Uhr übermittelt werden. IVS Massen nach Tarifkategorien periodisch melden Szenario: Der Verpflichtete (SuVS) ruft das Webservice über eine eigene IT Anwendung (Schnittstelle) auf. Der Aufruf geschieht in der Meldefrist für die Monatsmeldung, z.b.am 10. März11 Uhr (für Berichtzeitraum Februar). Die Meldung wird übermittelt und das übermittelte XML-File wird gespeichert. Zu Fristende z.b. am 21. März 23:59 wird überprüft, ob alle genehmigten SuVS auch tatsächlich eine Meldung abgegeben haben. Das System generiert je Meldepflichtigem, der zum Meldestichtag keine Meldung eingebracht hat, eine EBB- Nachricht. Mehr dazu im Kapitel Die Jahresmeldungen müssen bis 10. April des Folgejahres des Berichtszeitraums um 23:59 Uhr übermittelt werden. Zu Fristende wird überprüft, ob alle genehmigten SuVS auch tatsächlich eine Meldung abgegeben haben. Das System generiert je Meldepflichtigem, der zum Meldestichtag keine Meldung eingebracht hat, eine EBB-Nachricht. Mehr dazu im Kapitel Status der Meldungen Die Monats- und Jahresmeldungen zur Inverkehrsetzung nach Tarifkategorien, die von SuVS übermittelt werden, können sich in folgenden Status befinden: Status eingebracht" Der Status eingebracht kennzeichnet eine Meldung, wenn sie über das Webservice übertragen und in der Datenbank gespeichert wurde. Neben dem Meldungsverpflichteten haben nun auch Behördenbenutzer (Benutzer des BMLFUW) Zugriff auf diese Meldung. Wenn bei der Einbringung der Meldung über das Webservice Fehler passieren, dann wird die Meldung in der Datenbank nicht als eingebracht gekennzeichnet und Sie können die Fehler im Prüfprotokoll des Webservices einsehen. Sobald der Veröffentlichungsstichtag für die jeweiligen Berichtzeitraum erreicht ist und die daraus berechneten Marktanteile veröffentlicht wurden, ist eine erneute Übermittlung der gleichen Meldungsart für denselben Seite 24 von 49

25 Berichtszeitraum nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt sind die Meldedaten fix und eindeutig mit den veröffentlichten Marktanteilen verknüpft. Sobald die Meldung eingebracht wurde hat neben dem Verpflichteten auch die Behörde in everpackung darauf Zugriff. Anmerkung: Es wird immer die letzte eingebrachte Meldung angezeigt (sowohl dem Verpflichteten als auch der Behörde) Verpackungsmassen nach Tarifkategorien der IVS und Abholung einsehen Ihre per Webservice eingebrachten Meldungen können Sie mittels Einstieg in Ihren EDM- Benutzerbereich (siehe Kapitel 2.2.1) einsehen. Dazu müssen Sie eine konkrete Meldung mittels des Öffnen-Icons anwählen und gelangen so zur Leseansicht Ihrer Meldung. Abbildung: Leseansicht einer IVS-Meldung eines SuVS In der Leseansicht wird unter (Schritt 7) eine neue Funktion zur Verfügung gestellt: die Versionen der Meldung (mehr dazu im Kapitel 3.2.9). Seite 25 von 49

26 Mittels des PDF-Icons können Sie die Meldung als PDF exportieren (Schritt 8);nach Betätigung des Buttons werden Sie informiert, dass ein Export generiert wird und Sie diesen unter dem Punkt Gestartete Aufträge einsehen können. Mittels des Pfeil-Icons gelangen Sie zurück zu Ihrem EDM-Benutzerbereich. Seite 26 von 49

27 3.2 Meldungen von nicht an SuVS teilnehmenden Benutzern Jahresmeldung zur Inverkehrsetzung nach Packstoffen Folgende Meldungsarten einer Jahresmeldung zur Inverkehrsetzung nach Packstoffen können eingebracht werden: Selbsterfüllermeldung Jahr nach Verpackungsverordnung Eigenimporteure Verwertungsmassennachweis Jahr nach Verpackungsverordnung Meldung der Lieferanten an Großanfallstellen Jahr nach Verpackungsverordnung Großanfallstellen Verwertungsnachweis Jahr nach Verpackungsverordnung Fristen Alle Typen von Jahresmeldungen zur Inverkehrsetzung nach Packstoffen haben eine Meldefrist mit 31. März des Folgejahres bezogen auf den Berichtszeitraum Status der Meldungen Jahresmeldungen, die zur Inverkehrsetzung nach Packstoffen übermittelt werden, können sich im folgenden Status befinden: Status im privaten Bereich gespeichert" Den Status im privaten Bereich gespeichert erhält die Meldung, wenn Sie von Ihnen im privaten Bereich gespeichert wurde. Bei jedem Speichervorgang bleibt sie vorerst in diesem Status. Nachdem Sie die Meldung eingebracht haben kann sie nicht mehr in den Status im privaten Bereich gespeichert zurückkehren. Sofern beim Speichern aufgrund einer Prüfregel Fehler auftreten, wird die Meldung nicht im privaten Bereich gespeichert. Status eingebracht In den Status eingebracht wechselt eine Meldung, wenn Sie den Button "Speichern und Meldung einbringen klicken. Sofern beim Einbringen der Meldung Fehler auftreten, verbleibt die Meldung im Status im privaten Bereich gespeichert. Die Meldung kann erneut von Ihnen bearbeitet und eingebracht werden. Änderungen werden mittels einer neuen Version der Meldung dokumentiert Selbsterfüllermeldung nach Verpackungsverordnung Diese Meldepflicht besteht für gewerbliche Verpackungen ( 10 VerpackVO 2014). Die Selbsterfüllermeldung ist ein Meldeformular für Hersteller/Importeur/Abpacker/Vertreiber von Verpackungen. Einzutragen ist die im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gesetzte (an andere Rechtspersonen übergebene) Masse an Verpackungen gegliedert nach Packstoffen. Einzutragen ist außerdem die zurückgenommene oder von Kunden zurückgelassene (erfasste) Masse an Verpackungen (nicht eingerechnet werden darf jene Verpackungsmasse, die von Lieferanten stammt und die vom Unternehmen selbst ausgepackt wurde und dadurch in Ihrem Betrieb anfällt). Als erfasst gelten Verpackungen auch, wenn eine nachfolgende Handelsstufe diese Verpackungen nach Maßgabe des 3 Z 10 in Verbindung mit 14 oder des 3 Z 11 und 12 in Anlagen nach dem Stand der Technik verwertet und dies dem im 10 Abs. 2 genannten Verpflichteten schriftlich mitgeteilt wird. Seite 27 von 49

28 Nicht jeder Meldeverpflichtete muss in jedem Zeitraum diese Meldung abgeben. Die Verpflichtung zur Einbringung von Meldungen ist an Ihre Tätigkeit für das jeweilige Kalenderjahr gekoppelt und muss von Ihnen selbstständig entschieden werden. Anlegen einer neuen Selbsterfüllermeldung Um eine neue Meldung anzulegen, wählen Sie im Benutzerbereich die Funktion Neues Fachobjekt oder Nachricht erstelle mittels des Icons Benutzerhandbuch des EDM-Benutzerbereichs [EBB2.0BH]. aus. Details dazu finden Sie im Abbildung: Liste Fachobjekte und Toolbar im EBB Daraufhin werden Ihnen alle Meldungsarten, welche Sie auf Grund der von Ihnen getätigten Angaben in den Stammdaten übermitteln können, angezeigt. Seite 28 von 49

29 Wählen Sie die Meldungsart Selbsterfüller Jahr aus. Daraufhin öffnet sich das folgende Formular: 1 Die Maske verfügt über drei Blöcke: 1. Allgemeine Daten 2. Packstoffe 3. Verwertungsmassen. Abbildung: Selbsterfüllermeldung ohne Daten Zuerst wird der Block Allgemeine Daten angezeigt. Der Berichtszeitraum (Jahr) ist ein Pflichtfeld. Erst nachdem Sie ein Jahr aus der Drop-Down Liste ausgewählt haben (Schritt 1), werden die weiteren Blöcke zur Verfügung gestellt. Es werden im Berichtszeitraum nur jene Zeiträume angezeigt, für welche bisher noch keine Meldung gespeichert oder eingebracht wurde. Hat der jeweilige Meldeverpflichtete bereits für jeden Berichtszeitraum eine Meldung gespeichert bzw. eingebracht so bekommt er eine Hinweismeldung, dass keine neue Meldung angelegt werden kann. Seite 29 von 49

30 Weiters werden noch Ihr Name und Ihre GLN gemäß Ihrem Eintrag im Stammdatenregister angezeigt. Diese können nicht in der Meldungsmaske, sondern nur im Stammdatenregister verändert werden. Vor dem ersten Speichern oder Einbringen befindet sich die Meldung im Status neu. Sie haben die Möglichkeit, ein Kommentar mit einer maximalen Länge von 256 Zeichen einzutragen. Im Schritt 2 tragen Sie bitte die nach Packstoffen in Verkehr gesetzten Massen ein Spalte nicht entpflichtet in Verkehr gebrachte Verpackungsmasse in kg. Nachdem Sie einen Wert eingetragen haben, wird das Feld in der Spalte zurückgenommene (erfasste) Masse in kg aktiv und im Block Verwertungsmassen erscheint ein Button. Klickt man darauf (Schritt 3), wird die Verwertungsmassen-Maske angezeigt (siehe Kapitel 3.2.8) Abbildung: Formular Selbsterfüllermeldung mit Daten Nachdem Sie die erste Verwertungsmasse über das Verwertungsmassen-Formular hinzugefügt haben, scheint diese im Block Verwertungsmassen auf. Seite 30 von 49

31 Alle hinzugefügten Verwertungsmassen werden in der Tabelle aufgelistet. Mittels können Sie den Eintrag bearbeiten. Das Verwertungsmassen-Formular (Kapitel 3.2.8) wird erneut geöffnet. Klicken Sie auf das Löschen-Symbol Bestätigen des Löschens auf:, so scheint im Vordergrund ein Dialogfenster zum Abbildung: Dialogfenster Löschbestätigung Mit Ok wird der Eintrag gelöscht. Abbrechen bricht das Löschen ab und Sie kehren zur unveränderten Maske zurück. Das Einbringen einer Meldung ohne Angabe von Verwertungsmassen ist möglich! Das Einbringen einer Meldung ohne einer einzigen Massenangabe ist jedoch nicht möglich. Massenangaben von 0 sind jedoch erlaubt. Meldung speichern und einbringen Eine Meldung, die sich im Status neu oder im privaten Bereich befindet, kann, nachdem mindestens bei einer Packstoffkategorie eine Masse eingetragen ist, gespeichert werden. Haben Sie die Meldung zum ersten Mal gespeichert, ändert sich der Status der Meldung auf im privaten Bereich gespeichert. Die Meldung kann in diesem Status von Ihnen mehrmals bearbeitet und gespeichert werden. Der Status ändert sich beim Speichern nicht mehr. Wenn Sie auf das Symbol in der Toolbar oder den Button Speichern (Schritt 4) klicken, werden die gespeicherten Änderungen in der Leseansicht angezeigt. Sie bekommen eine Hinweismeldung, dass die Meldung erfolgreich im privaten Bereich gespeichert wurde. Abbildung: Information bei Meldung speichern Durch Klicken auf den Link Abbrechen kehren Sie zur Leseansicht der Meldung zurück. Durch Klicken auf den Button Speichern und Meldung einbringen (Schritt 5) wird Ihre Meldung an die Behörde übermittelt und Sie erhalten Seite 31 von 49

32 folgende Informationsmeldung. Auch in diesem Fall kehren Sie zur Leseansicht der Meldung zurück Abbildung: Leseansicht der Meldung Durch Klicken auf das Bleistift-Symbol in der Toolbar(Schritt 6) können Sie wieder in die Bearbeitungsansicht des Formulars zurückkehren. Dieses Symbol ist nur in der Leseansicht vorhanden. In der Leseansicht wird unter (Schritt 7) eine neue Funktion zur Verfügung gestellt: die Versionen der Meldung (mehr dazu im Kapitel3.2.9). Mittels des PDF-Icons können Sie die Meldung als PDF exportieren (Schritt 8);nach Betätigung des Buttons werden Sie informiert, dass ein Export generiert wird und Sie diesen unter dem Punkt Gestartete Aufträge einsehen können. Das Speichern -Icon ist im Schreibmodus nur solange aktiv, solange die Meldung noch nicht eingebracht wurde. Nachdem Sie die Meldung erstmalig eingebracht haben, ist ein Speichern nicht mehr möglich. Nur die Schritte 1 und 2 müssen nacheinander folgen, alle anderen Schritte können in einer beliebigen Reihenfolge und beliebig oft geschehen. Sie müssen nur darauf achten dass, Sie - um die Meldung einzubringen -diese erstmal gespeichert werden muss (Status Seite 32 von 49

33 im privaten Bereich gespeichert ). Mittels des Pfeil-Icons gelangen Sie zurück zu Ihrem EDM-Benutzerbereich Eigenimporteure Verwertungsmassennachweis Tragen Sie bitte jene Verpackungsmenge ein, die von selbst importierten Produkten stammt. Diese resultiert aus dem Gebrauch oder Verbrauch dieser Produkte oder aus dem Umstand, dass Verpackungsanteile dieser Produkte vom Ihrem Unternehmen selbst ausgepackt wurden. Bei der Meldung nicht anzugeben ist jene Verpackungsmenge, für die eine Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem erfolgt und die einem im Auftrag eines Systems tätigen Sammler oder Verwerter übergeben wird ( 17 VerpackVO 2014). Anlegen eines neuen Eigenimporteure Verwertungsmassennachweises Die Bedienung erfolgt analog wie bei Selbsterfüllermeldungen, die einzigen Unterschiede sind: 1. die Auswahl der Meldungsart, und zwar Eigenimporteur Jahr 2. im Block Packstoffe kommt nur die Spalte nicht entpflichtete, importierte Masse in kg vor Abbildung: Block Packstoffe - Eigenimporteure Verwertungsmassennachweis Formular Meldung der Lieferanten an Großanfallstellen Soweit nicht eine Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem erfolgt, ist in dieser Tabelle die insgesamt an Großanfallstellen gelieferte Menge an Verpackungen - gegliedert nach Packstoffen sowie gegliedert nach Großanfallstellen- anzugeben. Anlegen einer neuen Meldung der Lieferanten an Großanfallstellen Die Bedienung erfolgt analog wie bei Selbsterfüllermeldungen, die einzigen Unterschiede sind: Seite 33 von 49

34 1. der Block Packstoffe wird automatisch aufgrund der Einträge unter Gelieferte Masse je Großanfallstelle befüllt 2. anstatt der Verwertungsmassen befindet sich der Block Gelieferte Masse Je Großanfallstelle 1 2 Abbildung: Meldung der Lieferanten an Großanfallstellen Formular Als erstes wählen Sie bitte im Block Lieferant der Großanfallstelle das Berichtsjahr aus der Drop-Down Liste aus (Schritt 1). Danach können Sie im Block Gelieferte Masse je Großanfallstelle die an Großanfallstellen gelieferte Masse hinzufügen (Schritt 2).Somit wird eine neue Zeile in der Tabelle erstellt, die nach Packstoff, Großanfallstelle sowie Masse gegliedert ist. Abbildung: Massen je Großanfallstelle hinzufügen 3 Seite 34 von 49

35 Für einen bestimmten Packstoff können Sie mehrere Großanfallstellen hinzufügen, falls Sie für diese Periode Verpackungen des gleichen Packstoffes an mehrere Großanfallstellen geliefert haben. Nachdem mindestens ein Eintrag hinzugefügt wurde, kann die Meldung gespeichert werden (Schritt 3) Großanfallstellen Verwertungsnachweis Als Summe zu melden sind jene Mengen an Verpackungen, die aus Lieferungen inländischer Lieferanten (nicht lizenziert) stammen und die auf eigene Verantwortung und Rechnung einer Verwertung übergeben werden. Bitte tragen Sie den oder die Übernehmer (genauer Firmenwortlaut und Angabe der Rolle, ob Sammler oder Verwerter) der Mengen an Verpackungsabfällen ein. Anlegen eines neuen Großanfallstellen Verwertungsnachweis Die Bedienung erfolgt analog wie bei Selbsterfüllermeldungen, die einzigen Unterschiede sind: 1. die Auswahl der Meldungsart, und zwar Großanfallstelle Jahr 2. im Block Packstoffe kommt nur eine Spalte vor: angefallene Masse in kg Hilfemasken für die Meldungen Versionen anzeigen Mit Hilfe des Buttons werden Sie vom jeweiligen Meldeformular in der Leseansicht zur Maske Versionen anzeigen weitergeleitet. Abbildung: Maske Versionen Auf dieser Seite wird Ihnen eine Liste aller vorhanden Versionen der jeweiligen Meldung in einer Tabelle angezeigt. Hier sehen Sie die einzelnen Meldungsversionen und können diese öffnen. Seite 35 von 49

36 Der Aufruf der Liste der Meldungsversionen ist ausschließlich bei eingebrachten Meldungen möglich, da bei Meldungen im privaten Bereich noch keine Versionierung erfolgt. In der ersten Spalte ( Aktionen ) aus der Tabelle können Sie mittels des Öffnen -Icons die Meldungsversion in der Leseansicht öffnen. Für die aktuellste Version der Meldung kann von der Leseansicht in der Bearbeitungsansicht gewechselt werden. Mittels PDF Export können Sie die Meldung als PDF exportieren. Nach Betätigung des Buttons wird eine Meldung eingeblendet, dass Ihr Export generiert wird und Sie diesen unter dem Punkt Gestartete Aufträge einsehen können. Mittels des Pfeil-Icons gelangen Sie zurück zur aktuellen Version der Meldung. Verwertungsmassen-Maske Mit Hilfe des Buttons wurden Sie vom Hauptformular zur Maske Verwertungsmassen weitergeleitet. 1 2 Abbildung: Verwertungsmassen Formular Sie können mittels Klick auf das Lupensymbol Suchassistent im aufrufen (Schritt 1). Dort können Sie nun ein anderes registriertes Unternehmen als Übernehmer auswählen und übernehmen oder sofern das von Ihnen gewünschte Unternehmen nicht im EDM registriert ist, dieses per manueller Erfassung eingeben. Nach der Übernahme in die Liste können Sie die weiteren Daten wie Rolle, Packstoff und Masse ergänzen. Seite 36 von 49

37 Abbildung: Suchassistent Details zum Suchassistent sind im Benutzerhandbuch des Suchassistenten im Kapitel 4.1 [EinhSucheBH] einsehbar. Mit dem Bearbeiten-Icon (Wird anstatt der Lupe dargestellt, wenn Sie schon einen Übernehmer ausgewählt haben) kann der von Ihnen ausgewählte Übernehmer mittels Suchassistent bearbeitet werden oder ein neuer Übernehmer ausgewählt werden. Der Löschen-Button Registrierten, zu löschen. erlaubt Ihnen, einen, aus dem Suchassistent ausgewählten In der Drop-Down Liste Rolle wird die Rolle des Übernehmers ausgewählt. Die Rolle Rücknahmepflichtiger Lieferant kann nur für Selbsterfüllermeldungen ausgewählt werden. In der Drop-Down Liste des Packstoff -Feldes werden nur Packstoffe angezeigt, die im Hauptformular Block Packstoffe ausgewählt wurden. Um die Verwertungsmassen zu speichern und zum Hauptformular zurückzukehren ( -Button), müssen alle vier angebotenen Felder ausgefüllt werden. Mittels des -Links brechen Sie die Eingabe der Verwertungsmasse ab. Etwaige bereits getätigte Eingaben werden nicht gespeichert. Seite 37 von 49

38 4 Beschreibung der Abläufe zur Kommunikation mittels EBB-Nachrichten Als registrierter Benutzer erhalten Sie im EDM einerseits EBB-Nachrichten zu bestimmten Themen wie zb wenn eine Meldefrist beginnt oder überschritten ist bzw. können Sie sich zusätzlich zu diesen EBB-Nachricht eine -Benachrichtigungsfunktion aktivieren, mit welcher Sie zu bestimmten konfigurierbaren Ereignissen zusätzlich eine erhalten. Diese Funktion müssen Sie jedoch explizit abonnieren. Sie müssen diese Funktion jedoch explizit abonnieren. Details diesbezüglich finden Sie im Benutzerhandbuch des EDM- Benutzerbereichs [EBB2.0BH]. 4.1 Kommunikation mit Behörden Wenn Sie der Behörde im BMLFUW eine Nachricht zukommen lassen wollen, so können Sie dafür die Nachrichtenfunktion des EDM-Benutzerbereichs verwenden. EBB-Nachrichten werden innerhalb des EDM übermittelt, die Übermittlung erfolgt somit nachvollziehbar und gesichert. Um eine neue Nachricht zu erstellen, wählen Sie im Benutzerbereich analog zur Erstellung von neuen Meldungen in der Toolbar die Funktion Neues Fachobjekt oder Nachricht erstellen" aus. Anschließend wählen Sie Nachricht (Schritt 1) aus. 1 Abbildung: Erstellen einer Nachricht über EBB Seite 38 von 49

39 Es wird Ihnen die folgendes Formular angezeigt: Abbildung: leere Nachricht Wählen Sie nun zuerst das Nachrichtenthema Verpackung aus und geben Sie einen Betreff an. Wählen Sie weiters den Empfänger aus. Sie können nur dann einen Empfänger auswählen, wenn Sie bereits ein Nachrichtenthema ausgewählt haben. In Abhängigkeit von diesem Nachrichtenthema werden Ihnen diejenigen Behörden angezeigt, welche Sie bzgl. dieses Themas kontaktieren können. Für das Thema Verpackungen sind das die folgenden Behörden: Verpackungsbehörde - BMLFUW VKS Koordinierungsstelle im Auftrag des BMLFUW Wählen Sie z.b. die everpackung Behörde im BMLFUW aus. Nun müssen Sie nur noch den Nachrichtentext eingeben und die Nachricht absenden. Zusätzlich können Sie ebenfalls Beilagen hochladen und an die Nachricht anhängen. Details diesbezüglich finden Sie im Benutzerhandbuch des EDM-Benutzerbereichs [EBB2.0BH]. Die versendete Nachricht sehen Sie in Ihrem EDM-Benutzerbereich. Sie ist mit dem Symbol gekennzeichnet. Einen Überblick über alle versendeten Nachrichten finden Sie im EDM-Benutzerbereich unter dem Menüpunkt Gesendete Nachrichten. Seite 39 von 49

40 4.2 EBB-Nachricht an anderen Registrierten versenden Wenn Sie einem anderen Registrierten eine Nachricht zukommen lassen wollen, so können Sie dafür die Nachrichtenfunktion des EDM-Benutzerbereichs verwenden. Die Kommunikation mit anderen Registrierten mittels EBB-Nachricht verläuft genauso wie die Kommunikation mit Behörden (siehe voriges Kapitel), Sie müssen lediglich ein anderes Nachrichtenthema auswählen, und zwar Kommunikation mit Registrierten Personen. Sie können an alle im EDM registrierten Personen eine EBB-Nachricht senden. 4.3 Nachricht von Behörde erhalten Wenn Ihnen die Behörde eine EBB-Nachricht zukommen lässt, z.b. eine Antwort auf eine Anfrage von Ihnen zu einer Ihrer Meldungen, dann wird Ihnen diese Nachricht folgendermaßen in Ihrem EDM-Benutzerbereich angezeigt: Abbildung: Neue Nachricht Ungelesene Nachrichten sind mit dem Symbol gekennzeichnet, bereits gelesene Nachrichten mit dem Symbol. Sie können die Nachricht mit dem Symbol öffnen um den Inhalt der Nachricht zu lesen. Seite 40 von 49

41 Abbildung: Detailansicht einer Nachricht Sie können die in Ihrem EDM-Benutzerbereich angezeigten Objekte beliebig filtern (siehe Kapitel 2.2.2). Wenn eine EBB-Nachricht, welche Sie erhalten haben, nicht den aktuell ausgewählten Filterkriterien entspricht, dann scheint Sie nicht in Ihrem Benutzerbereich auf. Um nachzusehen, ob Sie eine neue EBB-Nachricht erhalten haben, können Sie entweder den Posteingang oder das Journal öffnen: Unter dem Menüpunkt Posteingang können Sie jederzeit alle erhaltenen EBB-Nachrichten einsehen. Unter dem Menüpunkt Journal (siehe Kapitel 2.2.4) wird für jede erhaltene Nachricht ein Eintrag eingefügt, der Sie über den Erhalt der Nachricht informiert. Seite 41 von 49

42 Abbildung: Eintrag im Journal über Erhalt einer Nachricht Seite 42 von 49

43 5 Marktanteile Sofern die Meldefrist verstrichen ist, berechnet die Anwendung everpackung automatisch die Marktanteile. Details zu den Fristen für die Berechnung und Veröffentlichung siehe Kapitel Falls von einem SuVS sowohl eine Meldung zur Inverkehrsetzung als auch zur Abholung gemeldet wurde, werden bei der Marktanteilsberechnung die Summen aus der Abholung je Tarifkategorie von den Summen aus der Inverkehrsetzung subtrahiert. Ergibt dies eine negative Zahl so wird der Marktanteil auf 0% gesetzt. Als Zeitraum für den Marktanteil wird nicht der Berichtszeitraum aus der Meldung, sondern jener Monat, für welchen die aus den Meldedaten berechneten Marktanteile gelten (der Gültigkeitszeitraum) verwendet. Der Gültigkeitszeitraum für monatliche Markanteile ist immer 2 Monate nach dem Berichtszeitraum. Für jährliche Marktanteile entspricht der Gültigkeitszeitraum dem Berichtszeitraum. 5.1 Aufruf der Marktanteile Nach Ablauf des Stichtages zur Veröffentlichung können die Marktanteile für den entsprechenden Gültigkeitszeitraum aufgerufen werden. Die Marktanteile werden für registrierte Benutzer als auch für nicht-registrierte Besucher des EDM-Portals veröffentlicht. Das bedeutet, dass diese Ansicht auch ohne Login am EDM-Portal verfügbar ist. Links in der Navigationsleiste, im Block Anwendungen - unter Berichte/Publikationen befindet sich der Link zu den veröffentlichten Marktanteilen. Abbildung: Link zum Aufruf der Marktanteile EDM-Portal Seite 43 von 49

44 Beim Öffnen der Maske werden per Default die Haushaltsverpackungen der zuletzt veröffentlichten monatlichen (das Jahr und Monat des aktuellen Gültigkeitszeitraums) Marktanteile angezeigt. Um die Marktanteile für den Gültigkeitszeitraum - Jahr: 2015, Monat: August - für Haushaltverpackungen angezeigt zu bekommen, wählen Sie im Suchformular die in der Abbildung 5.2 dargestellten Werte aus und klicken auf den Anzeigen-Button. 5.2 Blöcke der Marktanteile Die Maske der Marktanteile enthält nach der Toolbar drei Blöcke: Suchformular, Ergebnisliste und Mitbenutzung von Systemen. Alle Blöcke sind eingeklappt, können einzeln mit einem Klick ausgeklappt Zurück zum EDM Toolbar Abbildung: Maske Marktanteile Veröffentlichung Die Funktionen der Toolbar sind hier ident mit jener der Leseansichten der jeweiligen Meldungen - siehe Kapitel Seite 44 von 49

45 5.2.2 Suchformular Im Block Suchformular werden die Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen in Form von Radio-Buttons, einer Drop-Down Liste für die Auswahl eines Jahres und eines Monats sowie der Anzeige-Button (um die Suche zu starten) zur Verfügung gestellt. Im Schritt 1 wählen Sie die Kriterien aus und im Schritt 2 wird die Ergebnisliste angezeigt. 1 2 Abbildung: Suchformular-Block Marktanteile Ergebnisliste Im Block Ergebnisliste werden eine Zusammenfassung der Filterkriterien, der Werte der Filter und der Zeitpunkt der Veröffentlichung dargestellt. Einträge mit N/A in der Marktanteilsabfrage bezeichnen nicht genehmigte Sammelkategorien. Diese Information wird in einem Tooltip (Abbildung 5.4) zur Verfügung gestellt, wenn Sie den Mauszeiger auf eine mit N/A markierte Stelle positionieren. Ein Tooltip wird in den meisten Stellen auf der Maske, die zu einer Aktion führt, angezeigt. N/A Das Sammel- und Verwertungssystem hat keine Genehmigung für diese Abbildung: Ergebnisliste-Block Marktanteile Seite 45 von 49

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