Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Meinersen i.e.: Einführungsphase (Klasse 10)

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1 Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Meinersen i.e.:

2 Gliederung und Ziele der gymnasialen Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe besteht für den zwölfjährigen Bildungsweg nach der neuen Oberstufenverordnung (VO-GO) aus einer einjährigen und einer zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgang 11 und 12), wobei sich an die Qualifikationsphase die Abiturprüfung anschließt. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Insgesamt dauert der Besuch der gymnasialen Oberstufe mindestens zwei und höchstens vier Jahre. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Schule die Höchstzeit um ein Schuljahr verlängern. Konkret bedeutet das: In den drei Jahren darf einmal entweder in der Einführungs- oder im Verlauf der Qualifikationsphase wiederholt und zur nicht bestandenen Abiturprüfung überdies ein zweites Mal angetreten werden. Maximal kann sich die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe auf fünf Jahre erstrecken. Gymnasiale Oberstufe Einführungsphase Verset- Qualifikationsphase Zu- Abiturprüfung zung lassung P1-4; P5 P1-4 schriftliche Prüfungsfächer P5 mündliches Prüfungsfach Einführungsphase (Schuljahrgang 10) Am Ende des 9. Schuljahrgangs gelangen die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums durch Versetzung in die Einführungsphase. Auch Schülerinnen und Schüler der Realschule, die nach Erwerb des Erweiterten SEK-I-Abschlusses in Klasse 10 das Abitur anstreben, beginnen ihren Weg am Gymnasium mit Eintritt in die Einführungsphase. Die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann in der Regel nicht besuchen, wer zu Beginn des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 18. Lebensjahr vollendet hat.

3 Schulbesuch im Ausland Aufgrund des verkürzten Bildungswegs wird grundsätzlich empfohlen, den Schulbesuch im Ausland nach Erlangung der allgemeinen Hochschulreife zu absolvieren. Sollte der Schulbesuch im Ausland während der gymnasialen Oberstufe angetreten werden, so ist zu beachten: Im Ausland erbrachte Leistungen können im Regelfall nicht auf die in der Einführungsoder die im ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zu erbringenden Leistungen angerechnet werden. Die Einführungsphase kann nur dann durch einen einjährigen Auslandsaufenthalt ersetzt, d.h. es kann nur dann vom neunten Schuljahrgang direkt in die Qualifikationsphase übergegangen werden, wenn die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler von der Klassenkonferenz gemäß 6 DVVO für fähig erachtet wird, den zehnten Schuljahrgang zu überspringen. Wer keine Überspringerbemerkung auf dem Halbjahres- oder Versetzungszeugnis der neunten Klasse erhält, tritt im Falle eines einjährigen Auslandsaufenthalts mit dem nachfolgenden Schuljahrgang in die Einführungsphase ein. Da jedoch während des Auslandsaufenthalts der Unterricht in der zweiten Fremdsprache praktisch entfällt und damit auch bei einem um ein Schuljahr verzögerten Eintritt in die Einführungsphase der Erweiterte Sekundarabschluss I nicht gesichert ist, empfiehlt das Gymnasium Meinersen dringend: den einjährigen Schulbesuch im Ausland bei fehlender Überspringerbemerkung erst am Ende der Einführungsphase nach Erhalt des Erweiterten Sekundarabschlusses I anzutreten. Schulbesuche im Ausland während der Einführungsphase, die rechtzeitig vor der Versetzungskonferenz enden, werden nur dann genehmigt, wenn der Schülerin oder dem Schüler trotz Abwesenheit eine erfolgreiche Mitarbeit bis zum Ende der Einführungsphase zugetraut wird. Im Ausland erbrachte schulische Leistungen, die über das erste Schulhalbjahr der Qualifikationsphase hinausreichen, können prinzipiell nicht anerkannt werden. Wird also das erste Jahr der Qualifikationsphase zum Auslandsschulbesuch genutzt, so erfolgt der Wiedereintritt grundsätzlich zu Beginn der Qualifikationsphase in Schuljahrgang 11. Schulbesuche im Ausland bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Schulleitung. Aus diesem Grund sollten Interessenten prinzipiell während der Planung eins Schulbesuchs im Ausland das beratende Gespräch mit dem Oberstufenkoordinator suchen.

4 Unterrichtsangebot nach Stundentafel in der Einführungsphase (Klasse 10) am Gymnasium Meinersen Bereich Aufgabenfeld Fach Std. I. Deutsch 3 Pflichtunterricht Englisch 3 A Französisch/Latein 4 Französisch-Anfänger 4 Musik 2 Kunst 2 Darstellendes Spiel 2 Geschichte 2 B Erdkunde 2 Politik-Wirtschaft 2 Religion/Werte und Normen 2 Mathematik 4 C Biologie 2 Chemie 2 Physik 2 Sport 2 + Sporttheorie (2. Halbjahr) 2 II. Wahlunterricht + + Schülerpflichtstundenzahl 34 Schülerhöchststundenzahl + Fremdsprachenverpflichtung und Fächerwahl Schülerinnen und Schüler der Realschule, die in den Schuljahrgängen 6 bis 10 nicht durchgehend eine zweite Pflichtfremdsprache erlernt haben, müssen von Beginn der Einführungsphase an, durchgehend bis zum Abitur am Unterricht in einer zweiten, neu begonnenen Fremdsprache teilnehmen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn auf der Realschule in den Schuljahrgängen 6 bis 10 erfolgreich am Wahlpflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache (in der Regel Französisch) teilgenommen wurde und die erste Pflichtfremdsprache (Englisch) bis zum Abitur belegt wird. Da die Schülerpflichtstundenzahl in Jahrgang 10 durch den Wegfall der zweiten Fremdsprache deutlich unterschritten wird, sollten Realschülerinnen und Realschüler in Klasse 10 ein sinnvolles AG-Angebot im Umfang von vier Wochenstunden wahrnehmen.

5 Für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums gilt, dass bei entsprechendem Unterrichtsangebot mit Beginn der Einführungsphase die erste oder zweite Pflichtfremdsprache durch eine neu begonnene Pflichtfremdsprache ersetzt werden kann. Diese neu begonnene Pflichtfremdsprache ist dann bis zum Abitur durchgehend zu belegen; bei entsprechender Stundenbelastung ist jedoch u.u. die erste Pflichtfremdsprache (in der Regel Englisch) abzuwählen. Grundsätzlich gilt: Nur eine von Jahrgang 3 bzw. 6 aus durchgehend fortgeführte Fremdsprache darf in der Abiturprüfung als Prüfungsfach auf grundlegendem und auf erhöhtem Anforderungsniveau gewählt werden. Eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache kann nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt werden. Aufgrund der vielen Unsicherheiten, die durch den Abbruch der zweiten Fremdsprache zu Beginn der 10. Klasse entstehen, raten wir: Belegung der zweiten Fremdsprache in Klasse 10; Abwahl der zweiten Fremdsprache und Konzentration auf eine Fremdsprache ab der Qualifikationsphase. Wer zusätzlich eine weitere, sprich: dritte Fremdsprache in Klasse 10 belegen will, sollte auf das AG-Angebot zurückgreifen. Weitere Wahlmöglichkeiten (siehe unten) bestehen bei entsprechendem Unterrichtsangebot wie folgt, wobei grundsätzlich zu beachten ist: Mit Eintritt in die Qualifikationsphase kann als Prüfungsfach nur dasjenige Fach gewählt werden kann, das in der Einführungsphase durchgehend besucht und nicht vorübergehend abgewählt worden ist. Wahlmöglichkeit: Kunst, Musik, Darstellendes Spiel Eines der Fächer Kunst oder Musik kann durch das Fach Darstellendes Spiel ersetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Abwahl des Faches Kunst zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei Eintritt in die Qualifikationsphase nicht das musisch-künstlerische Profil belegt werden kann. Das musisch-künstlerische Profil am Gymnasium Meinersen ist durch das erste Schwerpunktfach Kunst definiert. Weiterhin ist zu bedenken, dass Darstellendes Spiel nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach gewählt werden kann. Wahlmöglichkeit: Geschichte, bilingual Bei entsprechendem Bedarf gibt es einen Kurs, in dem das Fach Geschichte in englischer Sprache erteilt wird. Für die Wahl sollten zwei Kriterien maßgeblich sein:

6 Die Kenntnisse in den Fächern Geschichte und Englisch genügen gehobenem Anforderungsniveau. Das Fach wird nach der Einführungsphase in der Regel als viertes oder fünftes Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau weiter belegt. Wahlmöglichkeit: Evangelische Religion, katholische Religion, Werte und Nornen Wie schon in den Schuljahrgängen 5 bis 10 ist eines der sog. konfessionellen Fächer Werte und Normen, Evangelische Religion oder Katholische Religion zu belegen. Dabei ist zu beachten, dass das Fach Werte und Normen am Gymnasium Meinersen bislang nicht als Prüfungsfach zugelassen ist. Eine Schülerin bzw. ein Schüler einer Religionsgemeinschaft kann bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. nach Beratung der betreffenden Fachkonferenz am Religionsunterricht einer anderen Religionsgemeinschaft teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen verpflichtet. Wahlmöglichkeit: Sporttheorie Schülerinnen und Schüler, die Sport mit Beginn der Qualifikationsphase als fünftes Prüfungsfach wählen, müssen im zweiten Halbjahr der Einführungsphase zusätzlich einen zweistündigen Kurs in Sporttheorie belegen. Das Fach Sporttheorie wird zwar mit einer eigenen Zeugnisnote bedacht, die Note in Sporttheorie allein ist jedoch nicht versetzungsrelevant. Die Note in Sporttheorie wird im Verhältnis von 50:50 mit der Sportpraxisnote verrechnet und geht so zur Hälfte in die Zensur im Fach Sport mit ein. Betriebspraktikum Im Fach Politik-Wirtschaft wird ein Betriebspraktikum durchgeführt, das in der Regel in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien stattfindet. Wiederholer und Realschüler erhalten in dieser Zeit einen besonderen Förderunterricht.

7 Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung Aufgrund der Verkürzung der Verweildauer am Gymnasium fällt die Einführungsphase nunmehr mit Klasse 10 zusammen, sodass dem zehnten Schuljahrgang in Zukunft eine besondere Doppelfunktion zukommt: der Unterricht ist nach rechtlichen Maßgaben für die Jahrgänge 5 bis 10 als auch nach Rechtsvorschriften der gymnasialen Oberstufe zu gestalten. Im Mittelstufenerlass heißt es, dass der Unterricht in Klasse 10 die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen in der gymnasialen Oberstufe vorbereitet und für ihre Aufgabenbereiche motiviert. Daraus resultiert für den Unterricht eine Brückenfunktion. Diese Funktion ist insofern sehr wichtig, da die Schülerinnen und Schüler sonst unmittelbar aus dem Mittelstufenunterricht heraus in die stark veränderten Organisationsformen des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe eintreten. Daher weist der Unterricht in der Einführungsphase auf Arbeitsweisen und Arbeitsgebiete der gymnasialen Oberstufe hin und ermöglicht so eine begründete Wahl von Profilen, Schwerpunkt- und Prüfungsfächern nach den Halbjahreszeugnissen in Klasse 10. Zudem wird die Möglichkeit eingeräumt, Kenntnisdefizite mit Blick auf den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe auszugleichen. Der Unterricht in der Einführungsphase dient auch der Vermittlung fachbezogener Operatoren. Diese Erarbeitung fachmethodischer Kompetenzen ist wichtig, damit die abiturrelevanten Aufgabenarten bereits vor Eintritt in die Qualifikationsphase trainiert werden. Unterrichtsorganisation im Schaubild Schuljahrgang 10 Schuljahrgänge 11 und 12 Abitur Einführungsphase Qualifikationsphase Abiturprüfungen P1 4 klassenübergreifende Klassenverband und Kurse Vorbereitung auf die Arbeit in der Qualifikationsphase mit anschließender Wahl der Profile, der Prüfungsund Schwerpunktfächer Versetzung zung Unterricht in Kursen Unterrichtsangebot nach Kernfächern, Schwerpunktfächern, Ergänzungsfächern, Wahlfächern, Seminarfach Erwerb einer Gesamtqualifikation für die Zulassung zur Abiturprüfung schriftlich P1 P3 (ea) P4 (ga) P5 mündlich P5 (ga)

8 Abschlussqualifikationen Zum Besuch der Qualifikationsphase ist der am Ende der Einführungsphase zu erwerbende Erweiterte Sekundarabschluss I notwendig. Der Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erfolgt erst mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase. Neben dem Erweiterten SEK-I-Abschluss sind bei entsprechendem Leistungsbild auch der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss sowie der Hauptschulabschluss zu erwerben. Bei vorzeitigem Abgang aus dem 10. Schuljahrgang wird der Hauptschulabschluss bescheinigt.

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