Ausbildungsordnung 2012 (Stand August 2013)

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1 Ausbildungsordnung 2012 (Stand August 2013) gültig ab August 2012 (= für Schülerinnen und Schüler, die nach dem 1. Aug in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind. 0 Rechtliche Grundlagen Einführungsphase (Klasse 11) 1 Stundentafel 5 Qualifikationsphase (Kl. 12/13) 2 Fremdsprachen 6 Abiturprüfung 3 Leistungsbewertung 0 Rechtliche Grundlagen (Ausbildungsordnung 2009) Die Ausbildung im Beruflichen Gymnasium - Schwerpunkt Wirtschaft ist geregelt in der "Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)" vom 5. Oktober 2011 und in der "Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)" vom 19. Mai 2005 (einschl. Änderungen vom , , , , , ). Für beide Verordnungen gibt es "Ergänzende Bestimmungen" (EB-BbS, EB-AVO-GOBAK), die genauere Durchführungsbestimmungen enthalten. 1 Stundentafel Zahl der Wochenstunden Unterrichtsfächer Einführungsphase (Kl. 11) Qualifikationsphase (Klasse 12) Qualifikationsphase (Klasse 13) Lernbereich Kernfächer - Deutsch 3 Englisch 3 Mathematik 3 Spanisch (* ) Lernbereich Ergänzungsfächer - Geschichte Politik - - Religion/Werte und Normen Chemie Sport Lernbereich Profilfächer - Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen- Controlling (**) Volkswirtschaft Informationsver arbeitung Praxis d. Unternehmung Gesamtstd./Woche 29(33) 30 (3) 30 (3) (*) Fach Spanisch: vgl. Ausführungen im Abschnitt Fremdsprachen (**) Fachrichtung prägendes Profilfach Seite 1 von 1

2 2 Fremdsprachen Zur Erlangung des Abiturs sind grundsätzlich zwei Fremdsprachen nachzuweisen. Es wird dabei zwischen einer ersten und einer zweiten Fremdsprache unterschieden. Bei der ersten Fremdsprache handelt es sich um eine fortgeführte Fremdsprache (hier: Englisch). Die zweite Fremdsprache müssen in der gymnasialen Oberstufe nur noch diejenigen Schülerinnen und Schüler belegen, die im Sekundarbereich I (= Schuljahrgänge 5 10 bzw. 5 9 im Gymnasium) keine zweite Fremdsprache (z. B. Französisch oder Latein) in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren erlernt haben. Falls diese Fremdsprache im Sekundarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren erlernt wurde, besteht keine Teilnahmepflicht in der zweiten, neu begonnenen Fremdsprache Spanisch. 3 Leistungsbewertung Grundlage der Leistungsbewertung sind die Leistungen der Klausuren und die Mitarbeit am Unterricht, bei der neben der Beteiligung am Unterrichtsgespräch Referate, Protokolle, kurze Tests u. a. berücksichtigt werden können. Die Gewichtung zwischen den schriftlichen und mündlichen Leistungen unterscheidet sich teilweise in den einzelnen Fächern. Sie wird mit Beginn des Unterrichts von den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern bekannt gegeben. Zeugnisse werden, wie auch sonst üblich, zum Halbjahr und zum Schuljahresende ausgeteilt. Die Zeugnisnoten werden in ein Studienbuch eingetragen. In der Einführungsphase (Klasse 11) werden die bisher bekannten Schulnoten von 1 bis 6 vergeben. In der Qualifikationsphase (Klassen 12 und 13) erfolgt eine Leistungsbewertung nach dem folgenden Punktesystem: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Punkte Einführungsphase (Klasse 11) In der Einführungsphase findet der Unterricht im Klassenverband statt. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Ausbildungsjahr spezielle Arbeitsweisen und Arbeitsgebiete des Beruflichen Gymnasiums kennen lernen. Es sollen die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Arbeiten in der Qualifikationsphase gelegt werden. Am Ende des Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. An dieser Konferenz können Eltern- und SchülervertreterInnen beratend teilnehmen. Sie unterliegen dabei der Schweigepflicht. Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den oben aufgeführten Fächern und Lernbereichen. Die nur halbjährlich angebotenen Fächer (Geschichte/Politik) sind beide versetzungsrelevant. Eine Schülerin und ein Schüler ist zu versetzen, wenn die Leistungen Seite 2 von 1

3 1. in allen drei Lernbereichen (= gewichtete Durchschnittsnote der Fächer) mindestens mit der Note ausreichend 2. in nicht mehr als zwei Fächern mit der Note mangelhaft 3. in keinem Fach mit der Note ungenügend. in dem die Fachrichtung prägenden Profilfach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen- Controlling nicht mit der Note mangelhaft und 5. in nicht mehr als einem der zweiten und dritten Prüfungsfächer (= Englisch, Deutsch, Mathematik) mit der Note mangelhaft bewertet worden sind. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen Qualifikationsphase 5.1 Aufbau 5.2 Aufgabenfelder 5.3 Prüfungsfächer 5. Belegungsverpflichtung 5.1 Aufbau In den Schuljahrgängen 12 und 13 erfolgt der Unterricht in Halbjahreskursen. Ein weiterer Unterschied zur Einführungsphase ist, dass die Kursleistungen in die Gesamtqualifikation für das Abitur eingehen. Eine Versetzung hingegen erfolgt nicht mehr. In der Qualifikationsphase wird der Unterricht in Profil-, Kern- und Ergänzungsfächern erteilt: Profilfächer sind die berufsspezifischen Schwerpunktfächer Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling, Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung und Praxis der Unternehmung. Sie repräsentieren also den jeweiligen Schwerpunkt des Beruflichen Gymnasiums. Im Fach Praxis der Unternehmung werden praktische Übungen (jeweils zwei Wochenstunden) durchgeführt. Sie sollen den Fachunterricht unterstützen und spezielle Kenntnisse in der Durchführung betrieblicher Projekte vermitteln. Kernfächer werden an jedem Gymnasium verbindlich vorgeschrieben, da sie das Grundgerüst der allgemeinen Hochschulreife darstellen. Es handelt sich um die Fächer Mathematik, Deutsch und Fremdsprache (Englisch und/oder Spanisch). 1 Ausnahmeregelung gilt für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Besuch der Einführungsphase in die Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums gewechselt sind. Seite 3 von 1

4 Ergänzungsfächer sind weitere zwingend vorgeschriebene Fächer: Chemie, Geschichte, Ev. Religion oder Werte und Normen, Sport. Drei der oben genannten Fächer müssen mit erhöhtem Anforderungsniveau vermittelt werden. Dabei ist die Auswahl nicht völlig freigestellt. Das Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling ist zwingend vorgeschrieben. Weiterhin müssen aus den drei Kernfächern Mathematik, Deutsch und Englisch zwei Fächer ausgewählt werden. Damit sind auch die ersten drei Abiturfächer bereits ausgewählt. Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau dienen unter dem Aspekt exemplarisch vertiefter wissenschaftspropädeutischer Bildung in besonderem Maße der allgemeinen Studienvorbereitung und sollen in wissenschaftliche Methoden, Fragestellungen und Reflexionen einführen. In ihnen sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, über längere Zeiträume selbstständig zu arbeiten. Die Auswahl der Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau muss am Ende der 11. Klasse getroffen werden. Sie kann im Nachhinein nicht korrigiert werden. Alle anderen Fächer werden mit grundlegendem Anforderungsniveau vermittelt. Dabei sollen grundlegende Sachverhalte, Erkenntnisse, Strukturen, Methoden und Verfahrensweisen über das jeweilige Fachgebiet vorgestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden selbstständigen Arbeitens lernen. 5.2 Aufgabenfelder Die in dem vorhergehenden Abschnitt aufgeführten Unterrichtsfächer lassen sich drei Aufgabenfeldern zuordnen: A sprachlich-literarischkünstlerisch Deutsch Englisch Spanisch B gesellschaftswissenschaftlich Geschichte Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling Volkswirtschaft Praxis der Unternehmung Ev. Religion Werte und Normen C mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Chemie Informationsverarbeitung Das Fach Sport lässt sich nicht eindeutig zuordnen, es fehlt daher in der Übersicht. 5.3 Prüfungsfächer Aus dem obigen Fachangebot der Schule sind fünf Prüfungsfächer zu wählen, wobei vier schriftliche und ein mündliches Prüfungsfach bestimmt werden müssen. Drei Prüfungsfächer müssen mit gehobenem Anforderungsniveau vorliegen (1. Prüfungsfach: Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling, 2. und 3. Prüfungsfach: ist auszuwählen aus den drei Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch). Die Fächer Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung müssen als. oder 5. (= mündlich) Prüfungsfach gewählt werden. Die fünf Prüfungsfächer müssen am Ende der Einführungsphase festgelegt werden. Am Ende der 12. Jahrgangsstufe müssen das vierte und fünfte Prüfungsfach (Auswahl schriftliche oder Seite von 1

5 mündliche Prüfung) genau bestimmt werden. Die Reihenfolge des 2. und 3. Prüfungsfaches muss am Ende der 13. Jahrgangsstufe festgelegt werden. Durch die fünf Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein. Prüfungsfächer sind sowohl in der 12. als auch in der 13. Jahrgangsstufe zu belegen. Die folgende Übersicht zeigt die möglichen Kombinationen von Prüfungsfächern, die an unserer Schule wählbar sind: 1. Prüfungsfach 2. und 3.Prüfungsfach. und 5. Prüfungsfach Fächer mit erhöhten Anforderungen Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen- Controlling (B) Deutsch (A) und Englisch (A) Deutsch (A) und Mathematik (C) Englisch (A) und Mathematik (C) Fächer mit grundlegenden Anforderungen Mathematik (C) oder Volkswirtschaft (B) Informationsv.(C) Informationsverarbeitung (C) Volkswirtsch. (B) Mathematik (C) oder Spanisch (A) Englisch (A) oder Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung (C) Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung (C) Spanisch (A) oder Informationsv.(C) Englisch (A) oder Spanisch (A) Volkswirtschaft (C) Deutsch (A) oder Informationsv.(C) Spanisch (C) Deutsch (A) Volkswirtschaft (C) Spanisch (C) Seite 5 von 1

6 5. Belegungsverpflichtung Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Qualifikationsphase entsprechend der folgenden Aufstellung Halbjahreskurse, in denen die erbrachten Leistungen jeweils getrennt bewertet werden, belegen. Werden die Leistungen in einem dieser Kurse mit ungenügend beurteilt, so wird dieser Kurs auf die Belegungsverpflichtung nicht angerechnet. Das Bestehen des Abiturs ist damit nicht mehr möglich. Profilfächer: Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling Volkswirtschaft Informationsverarbeitung Praxis der Unternehmung Kernfächer: Deutsch eine Fremdsprache (*) Mathematik Ergänzungsfächer: Chemie Geschichte Religion/Werte und Normen (**) Sport 2 Kurse 2 Kurse (*) Die Kurse sind in derselben Fremdsprache zu belegen. Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen (= Spanisch), muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer in diesem Fall die erste Fremdsprache (= Englisch) als Prüfungsfach wählt, muss zusätzlich Englischkurse belegen. (**) Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und stattdessen auch das Fach Werte und Normen nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Kurse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem Aufgabenfeld B zu belegen. Seite 6 von 1

7 6 Abiturprüfung 6.1 Zulassung 6.2 Einbringungsverpflichtungen 6.3 Bedingungen für das Bestehen der Abiturprüfung 6. Ablauf der Abiturprüfung 6.5 Berechnung der Durchschnittsnote 6.6 Erwerb der Fachhochschulreife 6.1 Zulassung Die Schülerinnen und Schüler werden zur Abiturprüfung zugelassen, wenn sie die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllen die für Block I der Gesamtqualifikation festgesetzten Bedingungen erfüllen (vgl. unten) Über die Zulassung entscheidet eine Prüfungskommission (3 Mitglieder) aufgrund der Ergebnisse der vier Kurshalbjahre. Nach dem 3. Kurshalbjahr überprüft die Schule, ob der Schüler/die Schülerin bis zum Ende des. Kurshalbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllen kann. Seite 7 von 1

8 6.2 Einbringungsverpflichtungen Folgende Schulhalbjahresergebnisse müssen eingebracht werden: Deutsch eine Fremdsprache (*)(**) Mathematik Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling Volkswirtschaft (***) Informationsverarbeitung (***) Geschichte 2 Kurse Religion/Werte und Normen (****) 2 Kurse Chemie Praxis der Unternehmung 2 Kurse (aus Klasse 12) Praxis der Unternehmung (Kl. 13) oder Sport oder zweite Fremdsprache 2 Kurse (*****) (*) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache betreffen (**) Die Einbringungsverpflichtung für die Fremdsprache ist grundsätzlich durch vier Schulhalbjahresergebnisse der neu begonnenen Pflichtfremdsprache zu erfüllen. Wenn eine fortgeführte Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt wurde, müssen vier Schulhalbjahresergebnisse in der gewählten fortgeführten Fremdsprache und zwei Schulhalbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache eingebracht werden. (***) Sofern in der Fachrichtung Wirtschaft neben der fortgeführten Fremdsprache auch eine weitere als Prüfungsfach gewählt wird, sind jeweils vier Schulhalbjahrsergebnisse einzubringen. In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für eines der Profilfächer Informationsverarbeitung oder Volkswirtschaft, sofern es nicht Prüfungsfach ist, auf zwei Schulhalbjahresergebnisse. (****) Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten, müssen Kurse des Faches Werte und Normen eingebracht werden. (*****) Die Halbjahresergebnisse müssen aus einem Fach sein. Die Möglichkeit der Einbringung dieser zwei Kurse entfällt, wenn die Fußnote (** - Spanisch Teilnahmepflicht) gilt. Seite 8 von 1

9 6.3 Bedingungen für das Bestehen der Abiturprüfung Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus den Halbjahresleistungen der Kurse der 12. und 13. Jahrgangsstufe sowie aus den Leistungen der Abiturprüfung. Es werden dabei zwei Blöcke unterschieden: Block I Block II Leistungsanforderungen zum Bestehen der Abiturprüfung 2 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die 8 Schulhalbjahresergebnisse im vierten und fünften Prüfungsfach, in einfacher Wertung sowie die 12 Schulhalbjahresergebnisse im ersten bis dritten Prüfungsfach in zweifacher Wertung (jeweils aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr) Prüfungsleistungen der 5 Prüfungsfächer in vierfacher Wertung mindestens 200 Punkte unter den 2 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung mindestens 20 mit mindestens je 5 Punkte unter den 12 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung mindestens 9 mit mindestens je 5 Punkte mindestens 100 Punkte in mindestens 3 Prüfungsfächern jeweils mindestens 20 Punkte Die im vorhergehenden Abschnitt aufgeführten Einbringungsverpflichtungen müssen beachtet werden. Seite 9 von 1

10 1. Prüfungsfach 2./3. Prüfungsfach Einbringungsverpflichtungen im Block I der Abiturprüfung im Beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Wirtschaft Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling ( zweifache Wertung) Deutsch und Englisch (2./3. Prüfungsfach: je zweifache Wertung)./5. Prüfungsfach Mathematik INFVA Mathematik Volksw. Volkswirtschaft Informationsverarbeitung (INFVA) Spanisch Block I Summe Volksw. Volksw. INFVA INFVA INFVA Mathe INFVA Mathe Volksw. Spanisch Rel/WuN 2 Rel/WuN 2 Rel/WuN 2 Rel/WuN 2 Rel/WuN 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Chemie Gesch. 2 Gesch. 2 Chemie Mathe Gesch. 2 Chemie Chemie INFVA Chemie Volksw. Mathe Mathe Spanisch Spanisch Spanisch Spanisch Volksw. 2 2/0 (*) 2/0 (*) 2/0 (*) 2/0 (*) Praxis der Unternehmung: 2 (aus der Klasse 12) Praxis der Unternehmung (Klasse 13)/Sport oder zweite Fremdsprache: 2/0 (**) in jeder Prüfungsfachkombination genau 36 Kurse (Punktsumme muss mit 0 multipliziert und durch 8 dividiert werden) (*) Zwei Halbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache Spanisch müssen eingebracht werden, falls eine Teilnahme in der weiteren Fremdsprache in der Einführungs- und Qualifikationsphase verpflichtend war. (**) Die zwei Halbjahresergebnisse müssen aus einem Fach kommen. Die Einbringung entfällt, wenn zwei Halbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache (Spanisch) eingebracht werden müssen. Seite 10 von 1

11 1. Prüfungsfach 2./3. Prüfungsfach Einbringungsverpflichtungen im Block I der Abiturprüfung im Beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Wirtschaft Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling ( zweifache Wertung) Deutsch und Mathematik (2./3. Prüfungsfach: je jeweils zweifache Wertung)./5. Prüfungsfach Englisch Spanisch INFVA Englisch Spanisch Volkswirtschaft Informationsverarbeitung (INFVA) Volksw. Block I Summe Volksw. Volksw. Volksw. INFVA INFVA INFVA Englisch Spanisch INFVA Englisch Spanisch Volksw. Rel/WuN 2 Rel/WuN 2 Rel/WuN 2 Rel/WuN 2 Rel/WuN 2 Rel/WuN 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Chemie Chemie Chemie Chemie Chemie Chemie INFVA INFVA Fremdspr. (***) Volksw. Volksw. Fremdspr. (***) Spanisch Spanisch 2/0 (*) 2/0 (*) Praxis der Unternehmung: 2 (aus der Klasse 12) Praxis der Unternehmung (Klasse 13)/Sport oder zweite Fremdsprache: 2/0 (**) in jeder Prüfungsfachkombination genau 36 Kurse (Punktsumme muss mit 0 multipliziert und durch 8 dividiert werden) (*) Zwei Halbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache Spanisch müssen eingebracht werden, falls eine Teilnahme in der weiteren Fremdsprache in der Einführungs- und Qualifikationsphase verpflichtend war. (**)Die zwei Halbjahresergebnisse müssen aus einem Fach kommen. Die Einbringung entfällt, wenn zwei Halbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache (Spanisch) eingebracht werden müssen. (***) Es muss Spanisch eingebracht werden, falls in der Einführungs- und Qualifikationsphase die Pflicht zur durchgehenden Teilnahme am Unterricht in einer 2. Fremdsprache bestand. Seite 11 von 1

12 1. Prüfungsfach 2./3. Prüfungsfach Einbringungsverpflichtungen im Block I der Abiturprüfung im Beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Wirtschaft Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling ( zweifache Wertung) Englisch und Mathematik (2./3. Prüfungsfach: je jeweils zweifache Wertung)./5. Prüfungsfach Volkswirtschaft Informationsverarbeitung (INFVA) Deutsch INFVA Spanisch Deutsch VW Spanisch VW VW VW INFVA INFVA INFVA Deutsch INFVA Spanisch Deutsch VW Spanisch R/WuN 2 R/WuN 2 R/WuN 2 R/WuN 2 R/WuN 2 R/WuN 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Gesch. 2 Chemie Chemie Chemie Chemie Chemie Chemie INFVA Deutsch Deutsch VW VW VW 2 Block I Summe Spanisch Spanisch INFVA 2 Spanisch Spanisch Deutsch 2/0 (*) 2/0 (*) 2/0 (*) 2/0 (*) Praxis der Unternehmung: 2 (aus der Klasse 12) Praxis der Unternehmung (Klasse 13)/Sport oder zweite Fremdsprache: 2/0 (**) in jeder Prüfungsfachkombination genau 36 Kurse (Punktsumme muss mit 0 multipliziert und durch 8 dividiert werden (*) Zwei Halbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache Spanisch müssen eingebracht werden, falls eine Teilnahme in der weiteren Fremdsprache in der Einführungs- und Qualifikationsphase verpflichtend war. (**) Die zwei Halbjahresergebnisse müssen aus einem Fach kommen. Die Einbringung entfällt, wenn zwei Halbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache (Spanisch) eingebracht werden müssen. Seite 12 von 1

13 6. Ablauf der Abiturprüfung Die Abiturprüfung wird in fünf Prüfungsfächern durchgeführt. In den ersten vier Prüfungsfächern wird eine schriftliche und je nach Ergebnis auch eine mündliche Prüfung durchgeführt, im 5. Prüfungsfach wird nur mündlich geprüft. In den folgenden Fächern wird ein Zentralabitur durchgeführt, d. h. es gibt eine einheitliche schriftliche Aufgabenstellung für alle niedersächsischen Prüflinge: Deutsch, Englisch, Spanisch, Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling, Volkswirtschaft, Mathematik. Die Bearbeitungszeit im schriftlichen Prüfungsteil beträgt in den Prüfungsfächern 1 3 (= erhöhte Anforderungen) 300 Minuten und im. Prüfungsfach 220 Minuten. Die Prüfungsdauer in der mündlichen Prüfung liegt zwischen Minuten. Vorweg wird eine angemessene Vorbereitungszeit (20 5 Minuten) gewährt. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil (ca. 50 % der Prüfungszeit) erhält der Prüfling Gelegenheit, sich zu der in der Vorbereitungszeit bearbeitenden Aufgabe in zusammenhängendem Vortrag zu äußern. Im zweiten Teil führt der Prüfer/die Prüferin mit dem Prüfling ein Gespräch, das über die im Vortrag zu lösende Aufgabe hinausgeht und größere fachliche Zusammenhänge zum Gegenstand hat. Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann das 3. und. Kurshalbjahr sowie die Abiturprüfung wiederholen. Prüfungsteile der 1. Prüfung werden dann nicht angerechnet. 6.5 Berechnung der Durchschnittsnote Die in der Abiturprüfung erreichte Leistung (= Ergebnisse Block II) ergibt in Verbindung mit den eingebrachten Kursleistungen der vier Semester (= Ergebnisse Block I) die Gesamtqualifikation, aus der sich die Durchschnittsnote errechnet. Maximal sind 900 Punkte zu erreichen (= Durchschnittsnote 1,0), der minimale Punktwert zum Bestehen der Abiturprüfung ist 300 Punkte (= Durchschnittsnote,0). Seite 13 von 1

14 6.6 Erwerb der Fachhochschulreife Falls die Abiturprüfung nicht bestanden wurde, besteht die Möglichkeit zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Kurshalbjahren der Qualifikationsphase. Es müssen erreicht worden sein: 2 Im 1. und 2. schriftlichen Prüfungsfach insgesamt mindestens 0 Punkte in zweifacher Wertung und darunter in dreien dieser Schulhalbjahresergebnisse jeweils mindestens je 10 Punkte und in zwei Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen, darunter in mindestens fünf vier- bzw. dreistündigen Fächern (damit max. vier zweistündige Halbjahresergebnisse zulässig), insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und dabei in neun dieser 11 Schulhalbjahresergebnisse mindestens jeweils 5 Punkte. Unter den obigen Schulhalbjahresergebnissen müssen sein: 2 Schulhalbjahresergebnisse Deutsch 2 Schulhalbjahresergebnisse einer Fremdsprache 2 Schulhalbjahresergebnisse Geschichte oder Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen- Controlling oder Volkswirtschaft 2 Schulhalbjahresergebnisse Mathematik 2 Schulhalbjahresergebnisse einer Naturwissenschaft (Chemie) Unter den Schulhalbjahresergebnissen dürfen pro Fach nicht mehr als zwei Ergebnisse sein. Aufgrund der Punktzahlen der einzelnen eingebrachten Kurse ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, aus der sich dann die Durchschnittsnote ermitteln lässt, die auf der schulischen Bescheinigung ausgewiesen ist. Die Fachhochschulreife wird erworben durch ein sich anschließendes mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Auf Antrag stellt die Schule im Anschluss ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Zeugnisse, die den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschule bescheinigen, gelten in fast allen Bundesländern, ausgenommen in den Ländern Bayern und Sachsen. 2 Falls Schulhalbjahre in der Qualifikationsphase wiederholt wurden, können die Voraussetzungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen des ersten Durchgangs erfüllt werden. Es können jedoch nur Schulhalbjahresergebnisse aus dem ersten oder zweiten Durchgang berücksichtigt werden. Seite 1 von 1

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