4 SCHWERE UNFÄLLE UND DEREN AUSWIRKUNGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "4 SCHWERE UNFÄLLE UND DEREN AUSWIRKUNGEN"

Transkript

1 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni SCHWERE UNFÄLLE UND DEREN AUSWIRKUNGEN ZUSAMMENFASSUNG Szenarien schwerer Unfälle im SUJB-Bericht Die ursprünglich im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung übermittelten Unterlagen enthielten keine Angaben zu schweren Unfällen und deren mögliche Folgen, d.h. zu Unfällen, die über den Auslegungsstörfall hinaus gehen und bei denen große Freisetzungen von Radioaktivität an die Umwelt möglich sind. Die aufgrund der österreichischen Nachforderungen übermittelten Informationen zu den schweren Unfällen (SUJB, April 2001 und SUJB, Mai 2001) entsprechen weder den international üblichen Gepflogenheiten, noch den Forderungen der EU-UVP-Richtlinie (EC 97/11/EC). Dennoch konnten auf der Basis der in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben über das Inventar und jenen Quellterm, welcher der tschechischen Notfallsplanung zugrunde liegt, eigene Abschätzungen über mögliche Auswirkungen derartiger Unfälle auf Österreich durchgeführt werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Kernschmelze für Temelin (core damage frequency - CDF) liegt nach der Probabilistischen Sicherheitsanalyse, die 1995 im Auftrag des Betreibers durchgeführt wurde, über dem Wert von 10-5 pro Jahr, das heißt über dem Sicherheitsziel mehrerer EU-Staaten und Rußlands. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Kernschmelze für Temelin wird durch Unfallsequenzen dominiert die in einer Umgehung des Containments (Containment Bypass) münden. Dies ist eine eindeutige Abweichung von der Praxis in anderen EU-Mitgliedsländern. Darüberhinaus wird aufgrund der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit der Containment Bypass Sequenzen für Temelin das INSAG Sicherheitsziel der IAEA sowie die Sicherheitsziele für große Freisetzungen einiger EU Länder und Rußlands überschritten. Aufgrund nicht durchgeführter bzw. nicht adäquater Untersuchungen schwerer Unfälle, vor allem die Integrität des Containments bei schweren Unfällen betreffend, ist nicht auszuschließen, dass die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle noch unterschätzt ist. Die der Notfallsplanung zugrundeliegende Analyse schwerer Unfälle für Temelin ist wegen der fehlenden Analysen aus österreichischer Sicht nicht ausreichend. Wenn die Integrität des Containments bei schweren Unfällen nicht gewährleistet werden kann, muß mit größeren Freisetzungen von Radioaktivität als für die bisher für die Notfallsplanung betrachteten Unfallsequenzen gerechnet werden. Maßnahmen zur Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen von schweren Unfällen werden im Rahmen der Temelin Gesamt- UVP- und den SUJB-Unterlagen nicht behandelt, obwohl eine erste Pilotstudie zu solchen Maßnahmen von den KKW Betreibern bereits durchgeführt wurde und in Publikationen eine große Anzahl von Maßnahmen diskutiert wurden Dies entspricht nicht der EU UVP- RICHTLINIE (EC 97/11/EC) die von den Betreibern eines Projektes eine "Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen vermieden, verringert und soweit möglich ausgeglichen werden sollen" verlangt. Die Behandlung schwerer Unfälle im Rahmen der Temelin Gesamt-UVP Dokumentation (einschließlich der Unterlagen zu schweren Unfällen) ist, sowohl was die Vollständigkeit als auch den Inhalt anbelangt, unzureichend.

2 98 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni 2001 Notfallsplanung für Temelin Die IAEA-Definitionen zur Festlegung der Zonen (IAEA TECDOC-953), die offenbar für Temelin angewandt wurden, lassen einen beträchlichen Spielraum hinsichtlich konkreter Umsetzung zu. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, mehr Information über die Methodik bei der Festlegung der Größe von Zone 1 und 2 für Temelin zu erhalten. Diese Zonen befinden sich mit 5 km und 13 km Radius jedoch ausschließlich auf tschechischem Gebiet. Die Notfallsplanungszone 3 (LPZ), die nach mündlichen Angaben die gesamte Tschechische Republik umfasst, erstreckt sich jedoch zweifelsohne auch auf österreichisches und deutsches Gebiet und sollte für diese Länder nach den Empfehlungen der IAEA (IAEA TECDOC- 953) festgelegt werden. Grenzüberschreitende Koordination der Notfallsplanung und Notfallsschutz-maßnahmen sind notwendig. Obwohl die Notfallsplanungszone 3 in erster Linie in Hinblick auf langfristige Auswirkung radioaktiver Belastung definiert ist, kann grundsätzlich aufgrund der restriktiven Definition der Zone 2 auch in Zone 3 die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen auftreten. Im konkreten Fall wird dies in den SUJB Unterlagen (SUJB, Mai 2001) jedoch ausgeschlossen: Irradiation of neighboring countries people on dose levels (i.e. for accidents with the probability equal or lower than 10-7 /year), for which implementation of the urgent protective measures is justified and reasonable, can not be occurred. Als Grenzwert für Sofortmaßnahmen sieht das tschechische Gesetz eine Effektivdosis von 10 msv als 2-Tageswert vor. Berechnungen, welche belegen, dass diese Dosis in Entfernungen von 50 km und darüber nicht erreicht werden können und damit die obige Aussage untermauern, wurden nicht vorgelegt. Im Sinne der EU UVP-Richtlinie (EC 97/11/EC) wäre es notwendig, dass sich der Projektwerber mit den möglichen grenzüberschreitenden Auswikungen seiner Anlage ernsthaft auseinandersetzt. Die Aussage, dass die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen in den Nachbarländern auszuschließen ist, steht in krassen Widerspruch zu den Ergebnissen österreichischer Berechnungen. Eigene Untersuchungen zu den Auswirkungen schwerer Unfälle Auf der Basis der in den Unterlagen enthaltenen Angaben, ergänzt durch international zugängliche meteorologische Daten, wurden die Auswirkungen eines schweren Unfalles im KKW Temelin untersucht. Einerseits wurden mit Hilfe eines sogenannten Partikelmodelles für 88 gleichmäßig über das Jahr 1995 verteilte meteorologische Situationen die Auswirkungen des von SUJB angegebenen schweren Unfalles analysiert. Die Berechnungen zeigen, dass die Folgen einer großen Freisetzung radioaktiver Stoffe im KKW Temelin nicht nur auf die unmittelbare Nachbarschaft des KKW beschränkt wären, sondern abhängig von der Wettersituation auch weiter entfernte Gebiete Europas stark betreffen könnten. Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines schweren Unfalls in Temelin ist zwar gering, wenn ein solcher eintritt ist aber Österreich wegen seiner geographischen Lage und der meteorologischen Verhältnisse mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit davon betroffen, in den meisten Fällen sogar stark betroffen (Cäsium Deposition über 1500 kbq/m 2 ). Die Wahrscheinlichkeit, dass Österreich von einem Unfall in Temelin betroffen wäre, liegt nach den durchgeführten Fallstudien bei ca. 60 %, in mehr als der Hälfte dieser Fälle (36 %) wäre Österreich stark betroffen (Cäsium 137 Depositionen über 185 kbq/m 2 ). des Einflusses der Alpen auf die ist Wahrscheinlichkeit daß Österreich betroffen ist größer als für andere europäische Staaten, aber auch in den meisten anderen europäischen Ländern einschließlich z.b. Großbritannien, Schweden oder Griechenland werden in den Fallstudien Depositionen über 185 kbq/m 2 erreicht. Neben diesen Untersuchungen wurden auch mit dem Programm PC-COSYMA Analysen ü- ber die möglichen Auswirkungen eines schweren Unfalls in Österreich vorgenommen. PC-

3 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni COSYMA ist ein anerkanntes, mit EU Unterstützung erstelltes Softwarepaket, das auch für Notfallplanungen herangezogen werden kann. Es bietet zwar nur eingeschränkte Möglichkeiten komplexe meteorologische Prozesse abzubilden, ist aber geeignet Dosisberechnungen bis in etwa 100 km Entfernung durchzuführen. Das für die Berechnungen verwendete Unfallszenario entspricht wiederum der sogenannten V-Sequenz, dem von der tschechischen Aufsichtsbehörde vorgegebenen Unfall mit der größten Freisetzung radioaktiver Stoffe (SUJB; Mai 2001). Da wichtige Untersuchungen schwerer Unfälle für Temelin noch nicht oder nicht adäquat durchgeführt wurden, ist allerdings nicht gewährleistet, daß dieses Unfallszenarium tatsächlich jenes mit den schwersten Auswirkungen darstellt. Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass in Gebieten, die vom Zentralbereich der radioaktiven Wolke überstrichen wurden, Cäsium-137 Depositionen von 1500 kbq/m² und darüber auftreten können. Die Dosisberechnungen ergaben für eine Entfernung von 40 bis 100 km vom KKW Temelin im Zentralbereich der radioaktiven Wolke innerhalb von 2 Tagen eine Effektivdosis von mehr als 100 msv. In diesem Fall würde nach den Österreichischen Bestimmungen (BKA, 1991) in den betroffenen Gebieten Gefährdungsstufe III ausgerufen. Die Bewohner und Bewohnerinnen würden aufgefordert sich nicht im Freien aufzuhalten und schützende Räume aufzusuchen. Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene (bis 45 Jahre) würden aufgefordert Kaliumiodidtabletten einzunehmen. Die Schilddrüsendosis (berechnet für 2 Tage) könnte für die betroffenen Regionen auch jene Interventionsgrenze überschreiten, die in der tschechischen Strahlenschutzverordnung zur Verabreichung von Kaliumjodidtabletten vorgesehen ist (100 msv). Daraus geht hervor, dass anders als in den Unterlagen von SUJB behauptet sehr wohl auch in Österreich die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen gegeben sein kann (siehe oben). Bei Betrachtung der Erwartungsdosis für das erste Jahr nach einem solchen Unfall, müßte für die am stärksten betroffenen Flächen mit schweren Schäden für die Landwirtschaft gerechnet werden bzw. müßte in ungünstigen Fällen auch die Absiedlung der Bewohner und Bewohnerinnen erwogen werden (Gefährdungsstufe IV; entsprechend BKA, 1991) Jedenfalls wird aus diesen Berechnungen offensichtlich, dass das mit dem Betrieb des Kernkraftwerkes Temelin verbundene Risiko Österreich verpflichten würde, Vorkehrungen zur Dosisminimierung im Falle eines Unfalles zu treffen. Berücksichtigung schwerer Unfälle in der UVP Praxis anderer Länder Als Beispiel für die Handhabung der Umweltverträglichkeitsprüfung von Kernkraftwerken in anderen Ländern werden Bestimmungen der USA, als jenes Land mit der meisten Erfahrung auf diesem Sektor, und der Niederlande, als EU Mitgliedsstaat, der vor ca. 10 Jahren ein derartiges Verfahren für die Kernkraftwerke Borssele und Dodewaard durchgeführt hat, diskutiert. Der Vergleich mit der Temelin Gesamt-UVP-Dokumentation zeigt, dass ein wesentlicher Unterschied darin besteht, dass in den beiden Beispielsfällen eine umfassende Risikoanalyse für die jeweilige Anlage durchgeführt wird, die ausführlich in der UVP-Dokumentation dargestellt wird und als Entscheidungsgrundlage dient. Diese Analyse beinhaltet die Abschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeiten von Kernschmelze für verschiedene unfallauslösende Ereignisse, das Rückhaltevermögen des Containments bei verschiedenen Kernschmelzszenarien, die möglichen Freisetzungsszenarien von Radioaktivität (Quellterme), die Verfrachtung und Deposition der freigesetzten Radionuklide und letztlich eine Dosisabschätzung und damit eine Abschätzung des zu erwartenden gesundheitlichen Risikos. Die UVP behandelt überhaupt keine präventiven Maßnahmen zu schweren Unfällen (severe accident mitigation alternatives, SAMAs).

4 100 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni Szenarien schwerer Unfälle im SUJB-Bericht Zusammenfassung Die ursprünglich im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung übermittelten Unterlagen enthielten keine Angaben zu schweren Unfällen und deren mögliche Folgen. Auch die aufgrund der österreichischen Nachforderungen übermittelten Informationen zu den schweren Unfällen entsprechen nicht international üblichen Darstellungen, ermöglichen aber zumindest Abschätzungen der Auswirkungen schwerer Unfälle auf Österreich. Die Freisetzungsraten, die für den schwersten von tschechischer Seite ausgewiesenen Unfall, die sogenannte V-Sequenz, angegeben wurden, entsprechen im Rahmen der Genauigkeit derartiger Angaben den für derartige Unfälle zu erwartenden Freisetzungen. Auch ohne die Annahme des gleichzeitigen Ausfalles aller Sicherheitssysteme bleiben die Freisetzungsraten für diese Unfallsequenz vermutlich in der gleichen Größenordnung, die Wahrscheinlichkeit des Unfalles liegt dann aber über der im tschechischen Gesetz geforderten Grenze von 10-7 /Jahr. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Kernschmelze für Temelin (core damage frequency - CDF) liegt nach der Probabilistischen Sicherheitsanalyse, die 1995 im Auftrag des Betreibers durchgeführt wurde, über dem Wert von 10-5 pro Jahr, das heißt über dem Sicherheitsziel mehrerer EU-Staaten und Rußlands. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Kernschmelze für Temelin wird durch Unfallsequenzen dominiert die in einer Umgehung des Containments (Containment Bypass) münden. Dies ist eine eindeutige Abweichung von der Praxis in anderen EU-Mitgliedsländern. Aufgrund nicht durchgeführter bzw. nicht adäquater Untersuchungen schwerer Unfälle, vor allem die Integrität des Containments bei schweren Unfällen betreffend, ist nicht auszuschließen, dass die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle noch unterschätzt ist. Die der Notfallsplanung zugrundeliegende Analyse schwerer Unfälle für Temelin ist wegen der fehlenden Analysen aus österreichischer Sicht nicht ausreichend. Wenn die Integrität des Containments bei schweren Unfällen nicht gewährleistet werden kann und ein frühzeitiges Versagen des Containments nicht auszuschließen ist, muß unter Umständen mit größeren Freisetzungen von Radioaktivität als für die bisher für die Notfallsplanung betrachteten Unfallsequenzen gerechnet werden. Maßnahmen zur Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen von schweren Unfällen werden im Rahmen der Temelin Gesamt-UVP- und den SUJB-Unterlagen nicht behandelt, obwohl eine erste Pilotstudie zu solchen Maßnahmen von den KKW Betreibern bereits durchgeführt wurde und in Publikationen eine große Anzahl von Maßnahmen diskutiert wurden. Dies entspricht nicht der EU UVP-RICHTLINIE (EC 97/11/EC), die von den Betreibern eines Projektes eine "Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen vermieden, verringert und soweit möglich ausgeglichen werden sollen" verlangt. Die Behandlung schwerer Unfälle im Rahmen der Temelin Gesamt-UVP Dokumentation (einschließlich der Unterlagen zu schweren Unfällen) ist, sowohl was die Vollständigkeit als auch den Inhalt anbelangt, unzureichend.

5 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni Vollständigkeit der Unterlagen Im Rahmen der Temelin Gesamt-UVP wurden nach der Bereitstellung der SUJB- Dokumentation zu schweren Unfällen, "Principles and methods of emergency planning and response at NPP Temelin including assessment of beyond design and severe accidents consequences, presented during the workshop organised by SUJB on 4 April 2001 in Prague" (SUJB, April 2001), unter anderem folgende Informationen zu schweren Unfällen nachgefordert: Angaben zum radioaktiven Inventar des Reaktors (für die radiologisch wichtigen Radionuklide) und zu den möglichen Freisetzungen von Radioaktivität (Quellterme, Freisetzungshöhe, zeitlicher Verlauf der Freisetzung, freigesetzte Energie) für die untersuchten Unfallszenarien. Ausführlichere Beschreibung des Verhaltens des Containments des KKW Temelin für die untersuchten schweren Unfallszenarien. Auflistung und Analyse von Unfallszenarien bei Reaktorzuständen geringer Leistung und Nullleistung, sowie für das Abklingbecken für abgebrannte Brennelemente. Angaben bezüglich geplanter oder bereits durchgeführter Nachrüstungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Management schwerer Unfälle, welche zu einer Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Auswirkungen schwerer Unfälle führen, wie sie unter anderem bei dem von der Tschechischen Aufsichtsbehörde organisierten Workshop in Prag am 4. April 2001 angesprochen wurden. Dieser Nachforderungskatalog wurde nur teilweise berücksichtigt, siehe (SUJB, Mai 2001). Die nachgelieferten Informationen bezüglich Quellterm und radioaktivem Inventar des Reaktors entsprechen nicht international üblichen Darstellungen: Statt der sonst üblichen 7 bis 9 Radionuklidgruppen für den Quellterm wurden lediglich 3 angegeben. Das radioaktive Inventar betreffend wurde lediglich für einen typischen deutschen Druckwasserreaktor mit 1300 MWe Leistung übermittelt. Es fehlen einige Radionuklide. Die Unterlagen zu schweren Unfällen (SUJB, Mai 2001) beinhalten keine Diskussion von Maßnahmen zur Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Auswirkungen schwerer Unfälle, wie dies laut Europäischer UVP- Richtlinie, oder beispielsweise in den USA im Rahmen einer UVP Dokumentation üblich ist (siehe Kapitel 4.4 und Anhang A1). Die EU-UVP-Richtlinie (EC 97/11/EC) fordert im Anhang IV, eine "Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen vermieden, verringert und soweit möglich ausgeglichen werden sollen". D.h. die UVP-Dokumentation sollte auch Maßnahmen zur Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Auswirkungen von schweren Unfällen beschreiben. Vergleich der SUJB-Unterlagen-Updates (SUJB, Mai 2001) mit der früheren Version (SUJB, April 2001): Die beiden Dokumente Principles and methods of emergency planning and response at NPP Temelin including assessment of beyond design and severe accidents consequences (SUJB, Mai 2001) und Assessment of beyond design and severe accidents consequences, principles and methods of emergency planning and response at NPP Temelin (SUJB, April 2001) sind weitgehend inhaltsgleich.

6 102 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni 2001 Das Dokument (SUJB, Mai 2001) enthält folgende Zusatzinformationen: Im Abschnitt 4 wurde bei der Aufzählung der Unfallsequenzen die Sequenz 5 hinzugefügt. Im selben Abschnitt wurde eine Tabelle mit Zuordnung von Mischungshöhen zu Ausbreitungsklassen eingefügt. Im Abschnitt 6 wurde der Absatz über die LPZ wesentlich erweitert. Am Ende des Hauptteils des Dokuments wurden zwei Notizen eingefügt, betreffend (1) Unfälle mit Eintrittswahrscheinlichkeit unter 10-7 und sehr großen Freisetzungen, sowie (2) Gegenmaßnahmen in Nachbarländern bei Auslegungsstörfällen. In den nun im Anhang 2 befindlichen Ausführungen über die Unfallsequenzen AB_01 und V wurden Angaben über den Quellterm eingefügt. Dem Dokument wurden Kopien aus zwei Unterlagen des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hinzugefügt, eine betreffend freigesetzte Aktivitäten, die in 100 km und 300 km zu einer Effektivdosis von 10 msv in 7 Tagen führen können, die andere mit einem Reaktorinventar für einen 1300 MWe Druckwasserreaktor Inhaltliche Anmerkungen Auswahl der zu berücksichtigenden Szenarien schwerer Unfälle für die Notfallsplanung für Temelin Bei der Festlegung der Notfallsplanungszonen für Temelin wurden laut SUJB Bericht (SUJB, Mai 2001) die zwei schwersten Typen von Unfällen für Temelin einbezogen: AB-Sequenz (großer Kühlmittelverluststörfall mit gleichzeitigem totalen Verlust der Stromversorgung), V-Sequenz (große Leckage des Primär- in den Sekundärkreislauf mit gleichzeitigem totalen Verlust der Stromversorgung) Aufgrund der zugrundeliegenden Annahme, dass es zusätzlich zur Leckage zum totalen Ausfall der Stromversorgung kommt und dadurch verschiedene Sicherheitssysteme nicht verfügbar sind, wird der Unfallablauf beschleunigt und damit dramatischer. Die Mengen freigesetzter Radionuklide erhöhen sich vermutlich geringfügig. Zugleich wird die Unfallsequenz allerdings extrem unwahrscheinlich. Im Jahr 1999 wurde der Decree of the Government of the Czech Republic No. 11/1999 on the Accident Planning Zone in Kraft gesetzt. Demnach müssen bei der Festlegung der Notfallsplanungszonen für eine Anlage alle Szenarien schwerer Unfälle (Unfallsequenzen) miteinbezogen werden, deren Eintrittswahrscheinlichkeit größer oder gleich 10-7 /Anlage/Jahr ist. Basierend auf der 1995 fertiggestellten Probabilistischen Sicherheitsanalyse für das KKW Temelin wurden folgende Unfallsequenzen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit >10-7 ist, analysiert: Große Leckage des Primär- in den Sekundärkreislaufs und Großer Kühlmittelverluststörfall Fünf weitere Störfallsequenzen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit 10-7 überschreitet wurden ebenfalls miteinbezogen. Darunter befinden sich auch Unfallszenarien, die durch Brand in der Anlage ausgelöst werden. Die beiden Szenarien, große Leckage des Primär- in den Sekundärkreislauf und großer Kühlmittelverluststörfall, sind laut PSA die wahrscheinlichsten und entsprechen laut SUJB- Bericht (SUJB, Mai 2001) den früher herangezogenen AB- und V-Sequenzen mit einem langsameren Zeitablauf des Unfalls.

7 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni Freisetzung von Radioaktivität (Quellterme) Laut SUJB-Bericht (SUJB, Mai 2001) sind die berechneten Freisetzungen an Radioaktivität bei der AB-Sequenz und der V-Sequenz am größten. Alle anderen Unfallszenarien haben, unter anderem wegen des langsameren Zeitablaufs des Unfalls kleinere Quellterme. Die Angaben für diese beiden Sequenzen lauten: Freisetzungsanteile für die V-Sequenz: The most important leakage of FP is realised during in-vessel phase of accident (from 35 th to 90 th minute): Noble gases: ~0.78, Aerosols volatile FP: < 0.19, Aerosols non-volatile: < 0.01 Freisetzungsanteile für die AB-Sequenz (AB_01): Noble gases: <4.0E-3, Aerosols volatile FP: < 8.0E-5, Aerosols non-volatile: from 2.0E-6 up to 6.0E-5 Diese Freisetzungsraten entsprechen den bei derartigen Unfällen zu erwartenden. Quellterme für die anderen Unfallsequenzen, die eine Eintrittswahrscheinlichkeit < 10-7 haben, wurden nicht angegeben Analysen schwerer Unfälle für das KKW Temelin: In den SUJB-Unterlagen (SUJB, Mai 2001) werden schwerere Unfälle mit Containment nicht behandelt: "For the accidents with probability lower than 10-7 the very large releases of radionuclides are possible only in connection with accident sequences, which lead to early global containment failure, i.e. during high- or low-pressure core meltdown with the subsequent a hydrogen detonation or a steam explosion. Both possibilities, however, are so improbable that they are not considered" Die zur Zeit vorliegenden Analysen schwerer Unfälle für das KKW Temelin sind jedoch unvollständig. Gerade wichtige Untersuchungen zu schweren Unfällen wurden noch nicht oder nicht adäquat, dem Stand der Technik entsprechend, durchgeführt. Es muß davon ausgegangen werden, dass folgende Problembereiche, die alle zu Containmentversagen führen können, noch offen sind (eine ausführlichere Darstellung findet sich in Anhang A1): Unfälle mit Umgehung des Containments (Containment Bypass), Wasserstoffdetonationen, Auswurf von Kernschmelze unter hohem Druck, Durchschmelzen der Containmentbodenplatte und spätes Versagen des Containments aufgrund sich aufbauenden Überdrucks. Unfälle mit Containmentversagen dürfen daher nicht von den Betrachtungen ausgeschlossen werden. Wegen der Nichtberücksichtigung derartiger Unfälle ist zur Zeit nicht gewährleistet, daß die im SUJB-Bericht angeführten schwersten Unfallszenarien, "AB-Sequenz" und "V- Sequenz", tatsächlich die Unfälle mit den größten Auswirkungen auf die Umgebung der Anlage darstellen. Bei schweren Unfällen, bei denen die Integrität des Containments nicht gewährleistet ist, muß mit höheren Freisetzungen an Radioaktivität in die Umgebung gerechnet werden als sie für die "V-Sequenz" angenommen wurden. Die deutsche Risikostudie (GRS, 1990) enthält z.b. Angaben über mögliche Freisetzungen an Radioaktivität für den Fall eines frühzeitigen großen Versagens des Containments oberhalb der Bodenplatte, hervorgerufen etwa durch Wasserstoffdetonation. Die Freisetzungsraten für wichtige Nuklidgruppen liegen in diesem Fall bis zu einem Faktor 4 (im Falle von Barium und Strontium sogar um einen Faktor 30-40) höher als der für Temelin angegebene schwerste Unfall (Tabelle 1).

8 104 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni 2001 Tabelle 1: Vergleich der Freisetzungsanteile für einen schweren Unfall mit Containmentversagen nach der deutschen Risikostudie (GRS, 1990) und der V- und AB-Sequenzen in Temelin (SUJB, 2001) Kr-Xe J Cs Te Sr Ru La Ce Ba Risikostudie to E-1 1 E-5 2 E-2 4 E-2 3 E-1 V-Sequenz 0.78 < 0.19 < 0.01 < 0.01 < 0.01 < 0.01 < 0.01 AB-Sequenz 0.40 < 8 E-5 2 E-6-6 E-5 2 E-6-6 E-5 2 E-6-6 E-5 2 E-6-6 E-5 2 E-6-6 E-5 Obwohl die PSA 1995 Resultate darauf hindeuten, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit für schwere Unfälle für den Reaktor im abgeschalteten Zustand und aufgrund des Verlustes der Kühlung im Abklingbecken für abgebrannte Brennelemente größer als 10-7 ist, werden sie in den SUJB-Unterlagen nicht erwähnt. Es ist daher unklar, ob sie bei der Festlegung der Planungsmaßnahmen für schwere Unfälle Berücksichtigung fanden. In Anhang A1 werden beide Unfallszenarien und ihre Berücksichtigung im Rahmen der PSA ausführlich diskutiert. Ein Vergleich der Eintrittswahrscheinlichkeit von Kernschmelze für Temelin aus der Probabilistischen Sicherheitsanalyse von 1995 mit internationalen Sicherheitszielen und der Europäischen Praxis wird in Kapitel 3.3 und Anhang A1 abgehandelt. Dabei ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Kernschmelze für Temelin (core damage frequency - CDF) liegt nach der Probabilistischen Sicherheitsanalyse, die 1995 im Auftrag des Betreibers durchgeführt wurde, über dem Wert von 10-5 pro Jahr, das heißt über dem Sicherheitsziel mehrerer EU-Staaten und Rußlands. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Kernschmelze für Temelin wird durch Unfallsequenzen dominiert die in einer Umgehung des Containments (Containment Bypass) münden. Dies ist eine eindeutige Abweichung von der Praxis in anderen EU-Mitgliedsländern Diskussion von Maßnahmen zur Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit von schweren Unfällen Wie erwähnt fehlt die Diskussion von präventiven Maßnahmen zur Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder mitigativen Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen von schweren Unfällen in der Temelin Gesamt-UVP und in den Unterlagen von SUJB zu schweren Unfällen (SUJB, April 2001; SUJB, Mai 2001). Daß es dazu jedoch reichhaltige Literatur und Erfahrung gibt, wird in den Ausführungen in Anhang A1 dargelegt, das einige Maßnahmen, die auch in anderen EU-Ländern in Betracht gezogen bzw. schon eingeführt wurden, auflistet. In Kapitel 4.4 werden Beispiele bezüglich der Berücksichtigung und Diskussion solcher Maßnahmen für schwere Unfälle im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen in den USA und in den Niederlanden angeführt.

9 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni Notfallsplanung für Temelin Zusammenfassung Die IAEA-Definitionen zur Festlegung der Notfallsplanungszonen, die hier offenbar angewandt wurden, lassen beträchtlichen Spielraum in der konkreten Umsetzung zu. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, mehr Information über die Methodik bei der Festlegung der Größe von Zone 1 und 2 für Temelin zu erhalten. Die Notfallsplanungszone 3 (LPZ) wurde nicht explizit ausgewiesen, es scheint jedoch, dass das gesamte tschechische Staatsgebiet dieser Zone zugerechnet wird. Dessen ungeachtet müsste nach den Empfehlungen der IAEA diese Zone für das Ausland festgelegt werden, da die Notfallplanungszonen nicht an Staatsgrenzen aufhören dürfen. Grenzüberschreitende Koordination der Notfallsplanung und der Notfallsschutzmaßnahmen ist notwendig. Eine mögliche Betroffenheit der Nachbarstaaten in einem Ausmaß, das Sofortmaßnahmen (urgent protective measures) notwendig machen könnte, wird bei Zugrundelegung einer Unfallswahrscheinlichkeit von über 10-7 /Jahr von SUJB bestritten. Berechnungsergebnisse, dies zu untermauern, wurden allerdings nicht vorgelegt. In den einschlägigen Tabellen wird jedoch die maximale Erstreckung der 10 msv Zone (Interventionswert für Sofortmaßnahmen) mit > 40 km angeführt. Die Berechnungen, die mit dem von SUJB zur Verfügung gestellten Quellterm für die V-Sequenz durchgeführt wurden, lassen Dosiswerte von 90 bis 300 msv als 2-Tagesdosis in 60 km Entfernung erwarten. Im Sinne der EU UVP-Richtlinie wäre es notwendig, dass sich der Projektwerber mit den möglichen grenzüberschreitenden Auswikungen seiner Anlage ernsthaft auseinandersetzt Vollständigkeit der Unterlagen Neben den in Abschnitt angeführten Unterlagen zu den Szenarien schwerer Unfälle im KKW Temelin wurden Unterlagen angefordert, um über zu erwartende Auswirkungen schwerer Unfälle und zu den Methoden, wie diese ermittelt wurden, Auskunft zu erhalten: Darstellung des verwendeten meteorologischen Ausbreitungsmodells (RTARC), mit dessen Hilfe Abschätzungen zu Unfallfolgen berechnet wurden. Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen schwerer Unfälle (akute, mittelfristige und Langzeitauswirkungen wie z.b. kontaminierte Böden und Lebensmittel) auf Nachbarstaaten. Die angefragten Informationen wurden nur teilweise nachgeliefert. Es wurde eine Liste mit Publikationen über das Ausbreitungsmodell (RTARC) übergeben, keine dieser Arbeiten ist jedoch in einer der gängigen, leicht zugänglichen Zeitschriften erschienen, so dass die Beschaffung dieser Arbeiten bisher nicht gelungen ist. Bezüglich der Untersuchung der möglichen Auswirkungen eines schweren Unfalls auf Österreichisches Territorium wurde auf Ergebnisse einer deutschen Studie, die im Auftrag des deutschen Umweltministeriums im Jahr 2000 erstellt wurde, verwiesen. Daraus ist abzuleiten, dass die Ergebnisse dieser Studie als auf Temelin übertragbar angesehen werden. Die Methodik, wie verschiedene Notfallsplanungszonen für Temelin definiert und bestimmt wurden, ist in den Unterlagen zu schweren Unfällen dargelegt worden. In folgenden Punkten ergaben sich jedoch offene Fragen: Wie wurden die Radien von 5 km und 13 km für die Notfallsplanungszonen (PAZ und UPZ) für Temelin konkret ermittelt?

10 106 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni 2001 Wie wurden dabei verschiedene Unfallszenarien (V-Sequenz, AB-Sequenzen, etc., siehe (SUJB, Mai 2001)), die für die Festlegung der Notfallsplanungszonen in Betracht gezogen wurden, gewichtet? Wie wurden verschiedene meteorologische Szenarien einbezogen? Obwohl sich diese beiden Notfallplanungszonen auf Tschechisches Gebiet beschränken, ist die Methodik der Ermittlung für Österreich von Interesse, da dieselben Eingangsdaten und Annahmen auch für die dritte Notfallsplanungszone, die LPZ heranzuziehen wäre. Diese Zone erstreckt sich jedenfalls auch auf österreichisches Gebiet Inhaltliche Anmerkungen Definition der Notfallplanungszonen Die verschiedenen Notfallsplanungszonen für Temelin wurden offenbar (siehe SUJB, April 2001 und SUJB, Mai 2001) in Übereinstimmung mit Empfehlungen der IAEA (IAEA- TECDOC-953) definiert. Die einschlägigen IAEA-Dokumente (IAEA-TECDOC-953 und IAEA- TECDOC-955) legen dabei folgende Kriterien zur Definition der Notfallsplanungszonen fest: Zone 1 (Precautionary Action Zone - PAZ): Die Größe dieser Zone sollte auf einer realistischen Einschätzung der Auswirkungen des schwersten Unfalls basieren. Sofortmaßnahmen (wie Evakuierung, Aufsuchen von schützenden Räumlichkeiten und Jodprophylaxe) sollten kurz vor oder unmittelbar nach der Freisetzung von Radioaktivität im ganzen Gebiet der Zone eingeführt werden. Die Größe von Zone 1 sollte so festgelegt werden, dass im Falle von Freisetzungen von Radioaktivität an die Atmosphäre unter "mittleren" meteorologischen Bedingungen etwa 90% des Risikos von ernsten, direkten gesundheitlichen Auswirkungen erfaßt werden. Zone 2 (Urgent Protective Action Zone - UPZ): Im Falle eines schweren Unfalls sollten in dieser Zone bereits im Voraus Vorkehrungen getroffen worden sein um auf Basis von Radioaktivitätsmonitoring möglichst kurzfristig und effektiv schützende Sofortmaßnahmen (wie Evakuierung, Aufsuchen von schützenden Räumlichkeiten und Jodprophylaxe) treffen zu können. Die Größe von Zone 2 sollte so festgelegt werden, dass im Falle von Freisetzungen von Radioaktivität an die Atmosphäre unter "mittleren" meteorologischen Bedingungen etwa 99% des Risikos ernster direkter gesundheitlicher Auswirkungen erfaßt werden. Zone 3 (long TERM PLANNING ZONE - LPZ): In diesem Gebiet sollten im Voraus Vorbereitungen getroffen werden, welche im Falle eines Unfalles eine effektiven Umsetzung von schützenden Maßnahmen ermöglicht. Die Maßnahmen sollen der Reduktion des Risikos von direkten gesundheitlichen Auswirkungen und gesundheitlichen Spätschäden (stochastische Folgen) dienen, die aufgrund von Langzeitexposition durch Deposition von Radioaktivität und durch Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln verursacht werden können. Die Größe von Zone 3 sollte so festgelegt werden, dass etwa 99% des Risikos erfasst werden, dass die zu erwartende Dosis einen bestimmten Grenzwert für Langzeitexposition (Generic Intervention Levels) überschreitet. Abbildung 1 zeigt die Festlegung der Notfallsplanungszonen für Temelin (siehe Temelin:

11 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni Abbildung 1: Festlegung der Zonen für Temelin (siehe Temelin homepage) Die IAEA-Definitionen zur Festlegung der Zonen lassen in der konkreten Umsetzung beträchtlichen Spielraum. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert mehr Information über die Methodik bei der Festlegung der Größe von Zone 1 und 2 für Temelin zu erhalten Ausbreitungsrechnungen und Dosisabschätzungen zur Festlegung der Zonen Die in den SUJB-Unterlagen enthaltenen Ausbreitungsrechnungen sind bezüglich der meteorologischen Bedingungen, die berücksichtigt wurden, nicht konservativ (siehe Abschnitt 4.3 und 3.5) Die Angaben über die meteorologischen Annahmen für die durchgeführten Ausbreitungsund Dosisberechnungen wurden gegenüber den Dokumenten (Kommission, 2001) und (Svoboda, 2001) etwas erweitert. Damit sind für die Berechnungen der Auswirkungen schwerer Unfälle Mischungshöhen, Ausbreitungsklassen und Windgeschwindigkeiten bekannt. Andererseits fehlen Angaben über die Quellhöhe. Im Unterschied zu Dokument (Svoboda, 2001) über die Konsequenzen von Auslegungsstörfällen wurden hier offenbar statt dürftiger4, nur mehr 2 verschiedene meteorologische Situationen berücksichtigt, keine davon mit Niederschlag. Niederschlag kann jedoch dazu

12 108 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni 2001 führen, dass starke Kontamination noch in wesentlich grösseren Distanzen eintritt, als bei trockenen Verhältnissen. Dosisberechnungen ohne angemessene Berücksichtigung des Einflusses von Niederschlägen sind für die Bestimmung der Notfallplanungszonen unzureichend, und soweit es aufgrund der vorliegenden Unterlagen zu beurteilen ist nicht der tschechischen Rechtslage entsprechend, die eine Spezifizierung der möglichen Unfallfolgen verlangt (Kommission, 2001, Kap ). In (SUJB, Mai 2001) wird die Entfernung, bis zu der die Effektivdosis von 10 msv in 2 Tagen überschritten wird für die Sequenz ST_V und Ausbreitungsklasse F bei 2 m/s Windgeschwindigkeit mit >40 km angegeben (vgl. Tabelle 2. Offenbar wurden die Berechnungen nur bis 40 km durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass auch in ca. 50 km Entfernung, an der österreichischen Grenze die Werte noch über diesem Grenzwert lägen, wären die Berechnungen nicht vorher abgebrochen worden. Auf diesen Umstand wird aber nicht eingegangen. Tabelle 2: Maximale Entfernungen, bis zu welchen die angegebene Dosisbelastungen für ferschiedene Unfallszenarien erreicht werden (aus SUJB, Mai 2001) Stability class F Sequence 2 days 7 days Intervention Level Intervention Level 5 msv 10 msv 50 msv 50 msv 100 msv 500 msv AB_01 8 km 5 km - 1 km - - AB_02 14 km 8 km 2 km 2 km 1 km - AB_03 18 km 11 km 3 km 4 km 2 km - AB_04 16 km 9 km 1 km 2 km - - ST_V >40 km >40 km ST 1 * 35 km 23 km 2 km 3 km 2 km 2 km ST 1 ** 35 km 17 km 5 km 5 km 3 km 2 km ST ST 3 * 27 km 19 km 2 km 2 km 2 km - ST 3 ** 21 km 14 km 2 km 3 km 2 km - ST ST 5 5 km 2 km Note: ST 1 * and ST 3 * calculations for real terrain, direction Týn nad Vltavou ST 1 ** and ST 3 ** calculations for real terrain, direction Ceské Budejovice Die vorgelegten Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen werden für die Dosisgrenzwerte von 5 msv bis 500 msv dargestellt, obwohl diese Werte dem Kriterium für die Notfallplanungszonen (ernsthafte deterministische Gesundheitsfolgen treten bei Dosiswerten ab etwa 1000 msv auf) nicht entsprechen. Es verwundert auch, dass nur eine Tabelle mit den Schwellwerten und Entfernungen gezeigt wird, aber keine grafische Darstellung der Dosis in Abhängigkeit von der Entfernung. Die Dokumente erläutern nicht, warum mit HERALD und RTARC unterschiedliche Programme zur Berechnung von Ausbreitung und Dosis eingesetzt wurden, was die Unterschiede zwischen beiden Programmen ausmacht, und wie sich diese Unterschiede auf die Ergebnisse auswirken. Die Frage der Unterstützung der Notfallsplanung durch Echtzeit-Simulationsmodelle wird in den SUJB-Unterlagen nur am Rande behandelt. Ein Vergleich mit Standards und Praxis in anderen Ländern, zum Beispiel in der EU, fehlt.

13 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni Grenzüberschreitende Festlegung von Zone 3 Im Unterschied zu den beiden ersten Zonen, die für Temelin mit einem Radius von 5 km und 13 km festgelegt wurden, wurde die Zone 3 (Zone für langfristige Maßnahmen) laut UVP Dokumentation nicht festgelegt. Dies ist nicht in Einklang mit den Empfehlungen der IAEA- TECDOC-953. In der Gesamt-UVP Dokumentation Kap (Kommission, 2001) heißt es: the zone of subsequent measures - was not defined und in (SUJB, April 2001): "Similarly as for the Dukovany NPP, the Long Term Protective Action Planning Zone (LPZ) was not determined. In case of radiation accident, depending on its course, extent, the long-term protective measures will be realised, based on the radiation monitoring results." In (SUJB, Mai 2001) wird ausgeführt, dass eine a priori geografische Eingrenzung aufgrund des vorhandenen Strahlenfrühwarnsystems in der Tschechischen Republik und des allgemein vorbereiteten Krisenmanagements nicht notwendig sei. Nach den mündlichen Ausführungen anlässlich des Workshops über schwere Unfälle in Prag ist dies so zu verstehen, dass ganz Tschechien der LPZ zugerechnet wird. Die IAEA empfiehlt die Notfallsplanungszonen erforderlichenfalls grenzüberschreitend festzulegen: "It is important to note that the zones do not stop at national borders." (IAEA TECDOC-953, Seite 11). Dies geht auch aus Abbildung 2 (IAEA-TECDOC-953, Seite 11) hervor, in der das Konzept der Notfallsplanungszonen dargestellt ist. Abbildung 2: Zeigt grenzüberschreitenden Charakter der Notfallplanungszonen (siehe IAEA-TECDOC-953, Seite 11) Als Richtwert für den Radius der 3. Zone (LPZ) wird eine Entfernung von km zum KKW angegeben. Gemäß dieser Empfehlung würde auch Österreichisches Staatsgebiet in Zone 3 liegen, da der kleinste Abstand vom KKW Temelin zur österreichische Staatsgrenze ~50 km beträgt. Daß die LPZ sich auch auf Österreichisches und bundesdeutsches Gebiet erstrecken müsste bestätigten auch die tschechischen Experten in der Diskussion anlässlich des oben erwähnten Workshops in Prag. Die SUJB-Unterlagen (SUJB, April 2001; SUJB, Mai 2001) und die Gesamt-UVP-Dokumentation (Kommission, 2001) enthalten keinen Hinweis dass die LPZ für die Nachbarländer berechnet oder gar grenzüberschreitend festgelegt wurde. Gemäß den IAEA-TECDOC-953 Empfehlungen wären innerhalb der Zone III im Voraus Vorkehrungen zu treffen um eine schnelle und effektive Einführung von Maßnahmen zur Verrin-

14 110 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni 2001 gerung der Langzeitdosis durch externe Strahlenbelastung aus der Deposition und durch interne Strahlenbelastung durch Ingestion zu gewährleisten. Dies erfordert auch eine grenzüberschreitende Abstimmung und Koordination von Schutzmaßnahmen. Auch diesbezüglich enthält die UVP-Dokumentation keine Hinweise oder Vorschläge Grenzüberschreitende Auswirkungen von schweren Unfällen Folgende Aussagen wurden im SUJB-Bericht (SUJB, Mai 2001) zu den grenzüberschreitenden Auswirkungen schwerer Unfälle getroffen: Irradiation of neighboring countries people on dose levels (i.e. for accidents with the probability equal or lower than 10-7 /year), for which implementation of the urgent protective measures is justified and reasonable, can not be occurred" Dem gegenüber wird in dem IAEA-Dokument TECDOC-955 (Seite 101) "The generic assessment procedures for determining protective actions during reactor accident" abgeschätzt, dass bei einem schweren Unfall Sofortmaßnahmen (urgent protective measures) wie Aufsuchen von schützenden Räumlichkeiten und Jodprophylaxe zumindest bis 50 km Entfernung notwendig wären. Der betrachtete schwere Unfall mit Kernschmelze ist ein Containment-Bypass Fall über einen trockenen defekten Dampferzeuger mit Leckraten zwischen 100 % pro Tag bis 100 % pro Stunde. Eigene Berechnungen mit dem PC-Cosyma Programm im Rahmen dieser Stellungnahme (siehe Kapitel 4.3) basierend auf den Angaben zur Freisetzung von Radioaktivität von SUJB für die V-Sequenz (SUJB, Mai 2001) ergaben ebenfalls die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen über die Entfernung der tschechischen Landesgrenze hinas. Die Dosiswerte im Bereich der Achse der Zugbahn der radioaktiven Wolke sind in Tabelle 3 zusammengefaßt Tabelle 3: Effektivdosis nach 2 Tagen in 60 und 100 km Entfernung von Temelin für 3 verschiedene meteorologische Situationen. Effektivdosis nach 2 d (msv) Distanz 60 km Distanz 100 km neutrale Ausbreitungsklasse (D), trocken stabile Ausbreitungsklasse (F), trocken neutrale Ausbreitungsklasse (D), 0.5 mm/h Niederschlag 300 ~140 Selbst die Berechnungen in den SUJB-Unterlagen (SUJB April 2001; SUJB, Mai 2001) zeigen, dass für die V-Sequenz unter sehr stabilen meteorologischen Bedingungen (Stabiltätsklasse F) eine effektive Dosis von 10 msv für Distanzen >40km erreicht wird (vgl. Tabelle 2). Während für die im Rahmen der UVP-Dokumentation untersuchten Referenz- Auslegungsstörfälle (Kommission, 2001) Angaben über eine Abschätzung der Dosis an der Grenze zu den Nachbarländern angegeben werden, fehlen diese Angaben für schwere Unfälle. Dieser Mangel an "any available information on its possible transboundary impact" für Temelin bei schweren Unfällen ist in Widerspruch zur EU Richtlinie EC 97/11/EC., denn diese verlangt: "(1) Where a Member State is aware that a project is likely to have significant effects on the environment in another Member State or where a Member State likely to be significantly affected so requests, the Member State in whose territory the project is intended to be carried out shall send to the affected Member State as soon as possible and no later than when informing its own public, (a) a description of the project, together with any available information on its possible transboundary impact; (b) information on the nature of the decision which may be taken,

15 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni Eigene Untersuchungen zu den Auswirkungen schwerer Unfälle Zusammenfassung Mit Hilfe eines sogenannten Partikelmodelles (FLEXPART) wurden für 88 gleichmäßig ü- ber das Jahr 1995 verteilte meteorologische Situationen die Auswirkungen des von SUJB angegebenen schweren Unfalles analysiert. Die Berechnungen zeigen, dass die Folgen einer großen Freisetzung radioaktiver Stoffe im KKW Temelin nicht nur auf die unmittelbare Nachbarschaft des KKW beschränkt wären, sondern abhängig von der Wettersituation auch weiter entfernte Gebiete Europas stark betreffen könnten. Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines schweren Unfalls ist zwar gering, wenn ein solcher eintritt ist Österreich wegen seiner geographischen Lage und der meteorologischen Verhältnisse aber mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit (ca. 60 %) davon betroffen, in den meisten Fällen (36 %) sogar stark betroffen (Cs-137 Deposition über 1500 kbq/m 2. Depositionen über 185 kbq/m 2 können in den meisten europäischen Ländern, so z.b. auch in Schweden, in Großbritanien oder in Griechenland auftreten. Neben Simulationen mit dem Programm FLEXPART wurden auch mit dem Programm PC- COSYMA Analysen über die möglichen Auswirkungen eines schweren Unfalls in Österreich vorgenommen. PC-COSYMA ist ein anerkanntes Softwarepaket, das auch für Notfallplanungen herangezogen werden kann. Es bietet zwar nur eingeschränkte Möglichkeiten komplexe meteorologische Prozesse abzubilden, ist aber geeignet Dosisberechnungen durchzuführen. Das für die Berechnungen verwendete Szenario entspricht der sogenannten V-Sequenz aus der von der tschechischen Aufsichtsbehörde SUJB übermittelten Studie "Assessment of Beyond Design and Severe Accidents Consequences, Principles and Methods of Emergency Planning and Response at NPP Temelin", State Office for Nuclear Safety, Praha, Czech Republic, May Da wichtige Untersuchungen schwerer Unfälle für Temelin noch nicht oder nicht adäquat durchgeführt wurden, ist nicht gewährleistet, daß dieses Unfallszenarium tatsächlich jenes mit den schwersten Auswirkungen darstellt. Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass in Gebieten die vom Zentralbereich der radioaktiven Wolke überstrichen wurden, eine Deposition mit Cs-137 von 1500 kbq/m² und mehr erfolgen kann. Die Dosisberechnungen ergaben für eine Entfernung von 40 bis 100 km vom KKW Temelin im Zentralbereich der radioaktiven Wolke innerhalb von 2 Tagen eine Effektivdosis von mehr als 100 msv. In diesem Fall würde in den betroffenen Gebieten Gefährdungsstufe III ausgerufen. Die Bewohner und Bewohnerinnen würden aufgefordert, sich nicht im Freien aufzuhalten und schützende Räume aufzusuchen. Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene (bis 45 Jahre) würden aufgefordert Kaliumiodidtabletten einzunehmen. Die Schilddrüsendosis (berechnet für 2 Tage) könnte für die betroffenen Regionen auch jene Interventionsgrenze erreichen, die in der tschechischen Strahlenschutzverordnung zur Verabreichung von Kaliumjodidtabletten vorgesehen ist (100 msv). Bei Betrachtung der Erwartungsdosis für das erste Jahr nach einem solchen Unfall, müßte für die am stärksten betroffenen Flächen mit schweren Schäden für die Landwirtschaft gerechnet werden bzw. müßte in ungünstigen Fällen auch die Absiedlung der Bewohner und Bewohnerinnen erwogen werden (Gefährdungsstufe IV; entsprechend den österreichischen RAHMENEMPFEHLUNGEN zum Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung in Fällen großräumiger radioaktiver Verunreinigung ).

16 112 Bericht an die Österreichische Bundesregierung zur Gesamt-UVP Temelin, Juni 2001 Jedenfalls wird aus diesen Berechnungen offensichtlich, dass das mit dem Betrieb des Kernkraftwerkes Temelin verbundene Risiko Österreich verpflichten würde, Vorkehrungen zur Dosisminimierung im Falle eines Unfalles zu treffen Übersicht und Zielsetzung Die möglichen Folgen von schwerer Unfälle im KKW Temelin für Österreich und andere Länder wurden in den von tschechischer Seite vorgelegten Unterlagen zunächst gar nicht dargestellt. Auch in den zuletzt überreichten Unterlagen (SUJB, Mai 2001) ist die Behandlung dieses Themenbereichs vollkommen unzureichend. Andererseits ist es gerade diese Frage, die die Republik Österreich, die Gebietskörperschaften und auch die Menschen in Österreich veranlasst, sich kritisch zur Inbetriebnahme des KKW Temelin zu stellen. Um die diesbezügliche Diskussion auf einer wissenschaftlich abgesicherten Grundlage führen zu können, war es daher notwendig, eigene Berechnungen durchzuführen. Diese Berechnungen berücksichtigen wo immer möglich von der tschechischen Seite vorgelegte Informationen und Unterlagen. Da diese jedoch unvollständig sind und teilweise sehr spät vorgelegt wurden, spielen eigene Recherchen und Überlegungen ebenfalls eine wichtige Rolle. Im Rahmen der eingebrachten Kommentare österreichischer Experten und Expertinnen zur UVP II (78 Bauänderungen) wurden bereits Untersuchungen zu den potentiellen Auswirkungen schwerer Unfälle im KKW Temelin gemacht, um die Betroffenheit der ÖsterreicherInnen in einem solchen Fall zu belegen. Für diese Untersuchungen musste auf Literaturdaten hinsichtlich der Freisetzungsparameter zurückgegriffen werden. Im Rahmen des Melker Prozesses wurden Österreich erstmals Dokumente übergeben, die ein Unfallszenario im KKW Temelin beschreiben. Diese Daten wurden in die folgenden Berechnungen einbezogen Untersuchte Unfallszenarien und Freisetzungen an Radioaktivität Es wurden zwei ähnliche Szenarien schwerer Unfälle als Ausgangspunkt für die meteorologischen Ausbreitungsrechnungen und Dosisabschätzungen die in Kapitel dieser Stellungnahme zu finden sind, in Betracht gezogen. Unfallszenario 1 und die damit zusammenhängende Freisetzung an Radioaktivität (beschrieben durch die Freisetzung ST1) beruhen im wesentlichen auf der für Temelin im Jahr 1995 fertiggestellten probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA). Unfallszenario 2 basiert auf Informationen, die im Rahmen der Nachreichung von Temelin Gesamt-UVP-Unterlagen am 20. Mai 2001 von der tschechischen Aufsichtsbehörde SUJB übermittelt wurden (SUJB, Mai 2001). Szenario 1: Aufgrund eines großen Lecks im Dampferzeuger (gleichzeitiger Bruch mehrerer Dampferzeugerrohre oder Lecks im Dampferzeugerkollektor) tritt der Primärkreislauf in den Sekundärkreislauf über. Zusätzlich auftretende Fehler (z.b. Bedienungsfehler) führen längerfristig zum Verlust des Kühlmittels im Primärkreislauf und infolgedessen zur Kernschmelze. Typisch für diese Art schwerer Unfälle ist, dass zumindest in der ersten Phase nach Beginn der Kernschmelze die Funktion des Containments als letzte Rückhaltebarriere von radioaktiven Substanzen nicht zum Tragen kommt, da das Containment aufgrund des Lecks im Dampferzeuger umgangen wird (Containment-bypass). Die Freisetzung von großen Mengen von Radioaktivität direkt an die Atmosphäre ist z.b. durch ein offenes, nicht mehr schließbares Dampfabblaseventil im Sekundärkreislauf in etwa 50 m Höhe möglich. Dieser Typ von schweren Unfällen dominiert nach der PSA die Eintrittswahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls mit ungefähr 75% Beitrag zur Kernschmelzwahrscheinlichkeit aufgrund

Mögliche radiologische Auswirkungen eines Versagens des Reaktordruckbehälters des KKW Tihange 2

Mögliche radiologische Auswirkungen eines Versagens des Reaktordruckbehälters des KKW Tihange 2 Mögliche radiologische Auswirkungen eines Versagens des Reaktordruckbehälters des KKW Tihange 2 Studie des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) Wien Autoren: N. Arnold, K. Gufler,

Mehr

Mögliche radiologische Auswirkungen eines Versagens des Reaktordruckbehälters des KKW Tihange 2

Mögliche radiologische Auswirkungen eines Versagens des Reaktordruckbehälters des KKW Tihange 2 Mögliche radiologische Auswirkungen eines Versagens des Reaktordruckbehälters des KKW Tihange 2 Studie des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) Wien Autoren: N. Arnold, K. Gufler,

Mehr

Mögliche radiologische Auswirkungen eines Versagens des Reaktordruckbehälters des KKW Tihange 2

Mögliche radiologische Auswirkungen eines Versagens des Reaktordruckbehälters des KKW Tihange 2 Mögliche radiologische Auswirkungen eines Versagens des Reaktordruckbehälters des KKW Tihange 2 Studie des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) Wien Autoren: N. Arnold, K. Gufler,

Mehr

Konsequenzen schwerer Unfälle im AKW Temelin: Ist die Katastrophenschutzplanung hinreichend?

Konsequenzen schwerer Unfälle im AKW Temelin: Ist die Katastrophenschutzplanung hinreichend? Konsequenzen schwerer Unfälle im AKW Temelin: Bernd Franke Zusammenfassende Stellungnahme für das Land Oberösterreich 4. Mai 2001 ifeu-institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH Wilckensstr.

Mehr

Der Reaktorunfall von Fukushima Dai-ichi: Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Japan

Der Reaktorunfall von Fukushima Dai-ichi: Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Japan Der Reaktorunfall von Fukushima Dai-ichi: Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Japan Gerald Kirchner Bundesamt für Strahlenschutz, Berlin unter Mitarbeit von: Martin Bleher, Florian Gering 1 (1) Unfallablauf:

Mehr

Strahlenrisiko und -belastung in Oberösterreich infolge fiktiver Unfälle in den KKWs Dukovany, Temelin und Gundremmingen

Strahlenrisiko und -belastung in Oberösterreich infolge fiktiver Unfälle in den KKWs Dukovany, Temelin und Gundremmingen Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Zentrum für Globalen Wandel und Nachhaltigkeit Strahlenrisiko und -belastung in Oberösterreich infolge fiktiver

Mehr

Ulrike Welte SSK-Notfallausschuss Hamburg

Ulrike Welte SSK-Notfallausschuss Hamburg Ulrike Welte SSK-Notfallausschuss Hamburg Bild: Muro2011 zum KKW Neckarwestheim; 14.07.2014 Zur Erinnerung an den Unfall vor drei Jahren Bild: TEPCO Besondere Merkmale dieses Reaktorunfalls sehr hohe und

Mehr

Updated emergency planning zones in Germany and the importance of release source term

Updated emergency planning zones in Germany and the importance of release source term Updated emergency planning zones in Germany and the importance of release source term Florian Gering Emergency management division Federal Office for Radiation Protection (BfS) 1 2 Nuclear Power Plants

Mehr

Statistische Nachweisführung für KMV-Störfälle unter Verwendung von Best-Estimate Plus Uncertainty (BEPU)-Analysen. Simone Palazzo, GRS Garching

Statistische Nachweisführung für KMV-Störfälle unter Verwendung von Best-Estimate Plus Uncertainty (BEPU)-Analysen. Simone Palazzo, GRS Garching Statistische Nachweisführung für KMV-Störfälle unter Verwendung von Best-Estimate Plus Uncertainty (BEPU)-Analysen Simone Palazzo, GRS Garching Inhalt Historischer Überblick Vorgehensweisen zur Durchführung

Mehr

Risikomanagement. Schaden

Risikomanagement. Schaden management Eine sehr kurze Einführung 1 Physische Verletzung oder Schädigung der Gesundheit von Menschen oder Schädigung von Gütern oder der Umwelt 2 1 Gefährdung und Gefährdungssituation Gefährdung potentielle

Mehr

Die großräumige Ausbreitung von Radioaktivität aus dem KKW Fukushima und die Ableitung von Quelltermen aus Kontaminationsmessdaten

Die großräumige Ausbreitung von Radioaktivität aus dem KKW Fukushima und die Ableitung von Quelltermen aus Kontaminationsmessdaten Die großräumige Ausbreitung von Radioaktivität aus dem KKW Fukushima und die Ableitung von Quelltermen aus Kontaminationsmessdaten 1 Petra Seibert Institut für Meteorologie (BOKU-Met) Universität für Bodenkultur

Mehr

Als zusammenfassendes Ergebnis der Untersuchungen stellt die GRS fest, dass

Als zusammenfassendes Ergebnis der Untersuchungen stellt die GRS fest, dass RSK - STELLUNGNAHME 16.05.2002 Folgerungen aus einer anlagenspezifischen probabilistischen Sicherheitsanalyse für den Nicht- Leistungsbetrieb bei Leichtwasserreaktoren 1 Beratungsauftrag Auf ihrer 331.

Mehr

Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen

Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen vom Entwurf Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,

Mehr

Atomreaktor Wannsee Befunde der RSK

Atomreaktor Wannsee Befunde der RSK Atomreaktor Wannsee Befunde der RSK Alf Jarosch Anti-Atom-Bündnis Berlin/Potsdam Allgemeines zum "Stresstest" Beauftragt von Regierungen und Parlamenten nach der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 Ziel:

Mehr

Zustandsbewertung und Lebensdauerbewertung von Komponenten in Kernkraftwerken unter Berücksichtigung des internationalen Regelwerks

Zustandsbewertung und Lebensdauerbewertung von Komponenten in Kernkraftwerken unter Berücksichtigung des internationalen Regelwerks Dr Zustandsbewertung und Lebensdauerbewertung von Komponenten in Kernkraftwerken unter Berücksichtigung des internationalen Regelwerks TÜV NORD EnSys Hannover Komponentensicherheit Dr.- Ing. G.Habedank

Mehr

Grundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus genehmigungspflichtigem Umgang

Grundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus genehmigungspflichtigem Umgang Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Grundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus

Mehr

Radioaktivität in Lebensmitteln nach einem nuklearen Unfall

Radioaktivität in Lebensmitteln nach einem nuklearen Unfall Radioaktivität in Lebensmitteln nach einem nuklearen Unfall Eine kritische Diskussion der neuen Euratom-Verordnung Gabriele Mraz, Österreichisches Ökologie-Institut Lange Nacht der Forschung 2016 Mit Unterstützung

Mehr

EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT. 1 Einleitung...

EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT. 1 Einleitung... E S K EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT 1 Einleitung... 2 2 Grundlagen... 2 2.1 Aufgabenstellung... 2 2.2 Definition...

Mehr

Das 10-Mikrosievert-Konzept

Das 10-Mikrosievert-Konzept Das 10-Mikrosievert-Konzept Vortrag auf der Diskussionsveranstaltung Reststoffe Rückbau von Atomkraftwerken Landeshaus, Kiel, 21. Juli 2016 Christian Küppers Öko-Institut e.v., Darmstadt Überblick Zweck

Mehr

Musterlösung Übung 4

Musterlösung Übung 4 Musterlösung Übung 4 Aufgabe 1: Radon im Keller a) 222 86Rn hat 86 Protonen, 86 Elektronen und 136 Neutronen. Der Kern hat demnach eine gerade Anzahl Protonen und eine gerade Anzahl Neutronen und gehört

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr... 11 2 Strahlenschutz bei ionisierender Strahlung.. 14 2.1 Physikalische Grundlagen ionisierender Strahlung. 14 2.1.1 Aufbau der Materie...

Mehr

Unter Verwendung von Unterlagen von Mag. Andreas Frank, Univ.-Prof. Dr. Helga Kromp-Kolb, Dr. Peter Bossew

Unter Verwendung von Unterlagen von Mag. Andreas Frank, Univ.-Prof. Dr. Helga Kromp-Kolb, Dr. Peter Bossew 25 Jahre Tschernobyl Ausbreitung der radioaktiven Wolke Doz. Dr. Petra Seibert Universität für Bodenkultur, Wien Department Wasser-Atmosphäre-Umwelt Institut für Meteorologie (BOKU-Met) Unter Verwendung

Mehr

Alternde Atomreaktoren: Eine neue Ära des Risikos. 17. Mai 2014

Alternde Atomreaktoren: Eine neue Ära des Risikos. 17. Mai 2014 Alternde Atomreaktoren: Eine neue Ära des Risikos 17. Mai 2014 RISIKEN ALTERNDER ATOMKRAFTWERKE In Europa bemühen sich Energieunternehmen derzeit um Laufzeitverlängerungen für nicht weniger als 46 alte

Mehr

Smart and Flexible 100 % Renewable District Heating and Cooling Systems for European Cities

Smart and Flexible 100 % Renewable District Heating and Cooling Systems for European Cities Smart and Flexible 100 % Renewable District Heating and Cooling Systems for European Cities Regionalstrategie Schleswig-Holstein (DE) VERSION 24.03.2015 Deliverable WP 2 Task 2.1 Del. 2.1 Improving the

Mehr

Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen

Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen vom 17. Juni 2009 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Mehr

Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN)

Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) infokommission-gkn Überprüfung der Kernkraftwerke nach Fukushima und erste Maßnahmen Thomas Wildermann (UM) 1. Sitzung der Info-Kommission

Mehr

GRS FACHFORUM. Köln, 15. & 16. Juni Strahlenschutz- und Sicherheitsanalysen zum Transport radioaktiver Stoffe

GRS FACHFORUM. Köln, 15. & 16. Juni Strahlenschutz- und Sicherheitsanalysen zum Transport radioaktiver Stoffe GRS FACHFORUM Köln, 15. & 16. Juni 2009 Strahlenschutz- und Sicherheitsanalysen zum Transport radioaktiver Stoffe Dr. Florence-Nathalie li Sentuc, Dr. Wenzel Brücher, Dr. Reinhard Martens Überblick Einführung

Mehr

Stellungnahme zum UVP-Verfahren Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany, Tschechien

Stellungnahme zum UVP-Verfahren Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany, Tschechien Stellungnahme zum UVP-Verfahren Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany, Tschechien Musterstellungnahme für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zur Übermittlung bis 23. September 2016

Mehr

Christian Gepp & Markus Drapalik

Christian Gepp & Markus Drapalik Praxisseminar Strahlenschutz Teil 1.2: Grundlagen des Strahlenschutzes Christian Gepp & Markus Drapalik 14.03.2013 1 1 Inhalt Grundprinzipien & Verantwortlichkeit Rechtlicher Rahmen in Ö Notfallplanung

Mehr

Umsetzung DMK. Einnahme von Jodtabletten nach einem Kernkraftwerksunfall. Arbeitsgruppe Auswertung und Massnahmen KomABC

Umsetzung DMK. Einnahme von Jodtabletten nach einem Kernkraftwerksunfall. Arbeitsgruppe Auswertung und Massnahmen KomABC Umsetzung DMK Einnahme von Jodtabletten nach einem Kernkraftwerksunfall Arbeitsgruppe Auswertung und Massnahmen KomABC Genehmigt durch den Bereich A der KomABC am 14.01.2003 erarbeitet von: - M. Baggenstos,

Mehr

Gefährdungsanalyse für Veranstaltungen

Gefährdungsanalyse für Veranstaltungen Gefährdungsanalyse für Veranstaltungen Prof. Dr.-Ing. H.W. Brenig Fachhochschule Köln Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr Nov. 2011; Bundesfachtagung Ziel Sind Ansätze und Vorgehensweisen

Mehr

Stochastische Approximation des Value at Risk

Stochastische Approximation des Value at Risk Stochastische Approximation des Value at Risk Annemarie Bitter Motivation Eines der wichtigsten Projekte der Versicherungswirtschaft ist derzeit die sogenannte Solvency-II-Richtlinie der Versicherungsaufsicht.

Mehr

Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess

Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess Birgit Winkel Vilm, 09.09.2008 Rechtsgrundlagen Freisetzungsrichtlinie 2001/18 EG mit nationaler Umsetzung durch Gentechnikgesetz Regelt: Freisetzungen

Mehr

Stochastische Approximation des Value at Risk

Stochastische Approximation des Value at Risk Stochastische Approximation des Value at Risk Zusammenfassung der Masterarbeit an der Universität Ulm Annemarie Bitter Motivation Eines der wichtigsten Projekte der Versicherungswirtschaft ist derzeit

Mehr

Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe

Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe 1. Einleitung Dieses Blatt bezieht sich auf den Umgang mit radioaktiven Materialien, bei

Mehr

Hintergrundinformationen zu ausgewählten Themen zum nuklearen Störfall in Japan

Hintergrundinformationen zu ausgewählten Themen zum nuklearen Störfall in Japan Hintergrundinformationen zu ausgewählten Themen zum nuklearen Störfall in Japan Nr. 001 (16.03.2011, 19:00 Uhr) Dosisabschätzung für potentielle Freisetzungen aus dem japanischen Kraftwerk Fukushima 1

Mehr

Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986

Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 cc/ben Fairless Schwere Störfälle mit der Freisetzung von Radioaktivität lassen sich beim Betrieb von Atomkraftwerken nicht ausschließen. Bei der Katastrophe

Mehr

Sicherheit / Sicherung - unterschiedliche Begriffsbestimmung, gemeinsame Fachaspekte

Sicherheit / Sicherung - unterschiedliche Begriffsbestimmung, gemeinsame Fachaspekte Sicherheit / Sicherung - unterschiedliche Begriffsbestimmung, gemeinsame Fachaspekte F. Seidel, BfS Salzgitter (Juli 2002) 1) Begriffsbestimmung (Vergleich unter Nutzung nationaler und internationaler

Mehr

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel VSt VERBINDUNGSSTELLE DER BUNDESLÄNDER BEIM AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 1010 Wien Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-7492/11 E-Mail Datum

Mehr

Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bau der AKW-Reaktoren Temelín 3 und 4

Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bau der AKW-Reaktoren Temelín 3 und 4 Deutscher Bundestag Drucksache 17/7230 17. Wahlperiode 29. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Elisabeth Scharfenberg, weiterer

Mehr

Die Entwicklungen von energetischen Gebäudestandards auf EU-Ebene

Die Entwicklungen von energetischen Gebäudestandards auf EU-Ebene Die Entwicklungen von energetischen Gebäudestandards auf EU-Ebene Mag. Dr. Susanne Geissler ÖGNB Österreichische Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen Nearly Zero-Energy Building (NZEB) Article 2 EPBD Recast

Mehr

ATEX-Check list. Compiled by: Date: Signature: Acceptable practice at the determination of flash point: Closed cup according to ISO 2719

ATEX-Check list. Compiled by: Date: Signature: Acceptable practice at the determination of flash point: Closed cup according to ISO 2719 Fire and explosion hazard ATEX 137 1999/92/EG und ATEX 95 2014/34/EU Danger assessment and determination of explosion protection zone for the test space as well as the installation site ATEX-Check list

Mehr

Situation in Fukushima Heute

Situation in Fukushima Heute Situation in Fukushima Heute Gefahren und Herausforderungen Dr. Christoph Pistner Vier Jahre nach Fukushima: Chancen für eine Energiewende Berlin, 06.03.2015 Übersicht 1 Übersicht 2 3 4 5 6 Der Unfall

Mehr

Arbeitskräftemangel

Arbeitskräftemangel BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN BASS AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUEROBASS.CH. WWW.BUEROBASS.CH Arbeitskräftemangel 2010-2030

Mehr

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Der Fragenkatalog deckt die Schritte sieben bis neun ab, die in den Leitlinien zur Verbesserung von Organisationen

Mehr

Influenza Pandemie. Aktionismus Gelassenheit - Mittelweg. Präsentiert von: Ralf Schulte

Influenza Pandemie. Aktionismus Gelassenheit - Mittelweg. Präsentiert von: Ralf Schulte Influenza Pandemie Aktionismus Gelassenheit - Mittelweg Präsentiert von: Ralf Schulte Einleitung Aktivitäten zum Thema Influenza - in unterschiedlichster Ausprägung. Kein Patentrezept - nur Denkanstöße?

Mehr

Abschätzung der Strahlenrisiken nach dem Unfall in Fukushima. Die Erfahrungen seit dem Unfall von Tschernobyl :

Abschätzung der Strahlenrisiken nach dem Unfall in Fukushima. Die Erfahrungen seit dem Unfall von Tschernobyl : Abschätzung der Strahlenrisiken Die Erfahrungen seit dem Unfall von Tschernobyl : berichtete Opferzahlen gehen von 54 Toten bis 1,4 Mio. Toten! dpa/dapdmeldung Abschätzung der Strahlenrisiken Die Erfahrungen

Mehr

Schwere Unfälle im Atomkraftwerk Temelin

Schwere Unfälle im Atomkraftwerk Temelin Schwere Unfälle im Atomkraftwerk Temelin Mögliche Abläufe, negative Auswirkungen der Sicherheitsdefizite, freigesetzte Mengen radioaktiver Schadstoffe Zusammenfassende Stellungnahme für das Land Oberösterreich

Mehr

Welche Szenarien sind bei Störfall- Anlagen zu berücksichtigen

Welche Szenarien sind bei Störfall- Anlagen zu berücksichtigen Welche Szenarien sind bei Störfall- Anlagen zu berücksichtigen - aktueller Stand 3. LfULG - Kolloquium Anlagensicherheit/Störfallvorsorge 26. 11. 2015 in Dresden Prof. Dr. Christian Jochum (chr.jochum@t-online.de)

Mehr

KKW Mühleberg Was wären die Folgen einer ähnlichen Freisetzung radioaktiver Stoffe wie aus einem der Blöcke des AKW Fukushima im März 2011?

KKW Mühleberg Was wären die Folgen einer ähnlichen Freisetzung radioaktiver Stoffe wie aus einem der Blöcke des AKW Fukushima im März 2011? KKW Mühleberg Was wären die Folgen einer ähnlichen Freisetzung radioaktiver Stoffe wie aus einem der Blöcke des AKW Fukushima im März 2011? Vortrag Bern, 06.09.2012 Christian Küppers Öko-Institut e.v.,

Mehr

TSCHERNOBYL UND FUKUSHIMA

TSCHERNOBYL UND FUKUSHIMA TSCHERNOBYL UND FUKUSHIMA Erwin RICHTER ABCAbwS/BMLVS richterwin@hotmail.com 0664 3016887 26. April 1986 UNSCEAR 2008 Report. Sources and effects of ionizing radiation. Band 2. Annex D - Health effects

Mehr

Die revidierte Fassung der ISO 9001 bringt eine Reihe substantieller Veränderungen mit sich, z.b.:

Die revidierte Fassung der ISO 9001 bringt eine Reihe substantieller Veränderungen mit sich, z.b.: Die vorliegende Arbeitshilfe III befasst sich mit dem Verstehen der Organisation, ihres Kontextes und der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet

Mehr

Zur Umsetzbarkeit der Vorschläge der Europäischen Kommission zu Kapitel IX der neuen europäischen Grundnormen des Strahlenschutzes

Zur Umsetzbarkeit der Vorschläge der Europäischen Kommission zu Kapitel IX der neuen europäischen Grundnormen des Strahlenschutzes Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Zur Umsetzbarkeit der Vorschläge der Europäischen Kommission zu Kapitel IX der neuen

Mehr

Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko

Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko gem. VO (EU) Nr. 965/2012 (Anwendungsdatum: 21.04.2017) Begriffsbestimmung Gemäß Artikel 2 der VO (EU)

Mehr

Lärmaktionsplanung - Eine Erfolgsgeschichte!?

Lärmaktionsplanung - Eine Erfolgsgeschichte!? Für Mensch & Umwelt DEGA/ALD Akustische Vielfalt in Deutschland Lärmaktionsplanung - Eine Erfolgsgeschichte!? Matthias Hintzsche Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen

Mehr

Drohnen eine Gefahr für Atomanlagen? 26. November 2014

Drohnen eine Gefahr für Atomanlagen? 26. November 2014 Drohnen eine Gefahr für Atomanlagen? 26. November 2014 DROHNEN EINE GEFAHR FÜR ATOMANLAGEN Zivile Drohnen, die einige Kilogramm Sprengstoff transportieren können, sind zwar selten, aber kommerziell bereits

Mehr

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A)

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Informationsblatt für Lernende Dieses Informationsblatt ergänzt und

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Nachweis, dass Österreich seinen Verpflichtungen der Richtlinie 2009/28/EG nachkommt - Zurückziehung der Klage durch die Europäische Kommission in der Rechtssache C-663/13 vor

Mehr

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Einblicke in die laufende Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie Dr. Christof Sangenstedt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,

Mehr

Fukushima. Dr. Jan-Willem Vahlbruch Institut für Radioökologie und Strahlenschutz Leibniz Universität Hannover Herrenhäuser Straße Hannover

Fukushima. Dr. Jan-Willem Vahlbruch Institut für Radioökologie und Strahlenschutz Leibniz Universität Hannover Herrenhäuser Straße Hannover Institut für Radioökologie und Strahlenschutz Fukushima Dr. Jan-Willem Vahlbruch Herrenhäuser Straße 2 30419 Hannover Tel.: 0511 762 3321 E-Mail: vahlbruch@irs.uni-hannover.de Internet: www.strahlenschutzkurse.de

Mehr

Peer Review Bericht. [Name der Berufsbildungseinrichtung] [Jahr] [Namen der Peers] AutorIn(nen): Freigegeben durch: [Datum, Version Nummer/endgültig]

Peer Review Bericht. [Name der Berufsbildungseinrichtung] [Jahr] [Namen der Peers] AutorIn(nen): Freigegeben durch: [Datum, Version Nummer/endgültig] Review Bericht [Name der Berufsbildungseinrichtung] [Jahr] [Namen der s] AutorIn(nen): Freigegeben durch: [Datum, Version Nummer/endgültig] 1. Datenblatt 1 1) Kontaktdaten Name der Berufsbildungseinrichtung

Mehr

Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren. Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand

Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren. Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand Inhalt Einführung Arbeitsgruppe EMF des Beratenden Ausschusses Aufbau und Inhalt unverbindlicher

Mehr

3. Empfehlung der Strahlenschutzkommission zu den möglichen Auswirkungen des Reaktorunfalls in Tschernobyl (UdSSR) in der Bundesrepublik Deutschland

3. Empfehlung der Strahlenschutzkommission zu den möglichen Auswirkungen des Reaktorunfalls in Tschernobyl (UdSSR) in der Bundesrepublik Deutschland Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de 3. Empfehlung der Strahlenschutzkommission zu den möglichen Auswirkungen des Reaktorunfalls

Mehr

März 2013 Akiko Yoshida FoE Japan (Friends of the Earth Japan)

März 2013 Akiko Yoshida FoE Japan (Friends of the Earth Japan) 2 Jahre nach Fukushima 1) Die Bürgerbewegung für das Recht auf Evakuierung und Kompensation 2) Das Poka-Poka Projekt für Kinder aus Fukushima 3) Japans Atom/Energie-politik März 2013 Akiko Yoshida FoE

Mehr

HINTERGRUND: GRENZWERTE FÜR DIE STRAHLENBELASTUNG VON LEBENSMITTELN

HINTERGRUND: GRENZWERTE FÜR DIE STRAHLENBELASTUNG VON LEBENSMITTELN HINTERGRUND: GRENZWERTE FÜR DIE STRAHLENBELASTUNG VON LEBENSMITTELN In der EU gelten in Folge der Tschernobyl-Katastrophe Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmittel-Importen aus Drittstaaten

Mehr

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Tag gegen Lärm 2015 Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 28. April 2015 Manja Schott Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Grundsätzliches 47d BImSchG schreibt die Erstellung

Mehr

Elektronische Identifikation und Vertrauensdienste für Europa

Elektronische Identifikation und Vertrauensdienste für Europa Brüssel/Berlin Elektronische Identifikation und Vertrauensdienste für Europa Wir wären dann soweit --- oder? Thomas Walloschke Director EMEIA Security Technology Office eidas REGULATION No 910/2014 0 eidas

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Einsatz einer Dokumentenverwaltungslösung zur Optimierung der unternehmensübergreifenden Kommunikation

Einsatz einer Dokumentenverwaltungslösung zur Optimierung der unternehmensübergreifenden Kommunikation Einsatz einer Dokumentenverwaltungslösung zur Optimierung der unternehmensübergreifenden Kommunikation Eine Betrachtung im Kontext der Ausgliederung von Chrysler Daniel Rheinbay Abstract Betriebliche Informationssysteme

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Erstellung eines nationalen Programms zur Entsorgung der in Österreich anfallenden radioaktiven Abfälle In Umsetzung von Art. 11 und 12 der Richtlinie 2011/70/Euratom hat Österreich

Mehr

Monte-Carlo Tests. Diplomarbeit. Wiebke Werft. Mathematisches Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Monte-Carlo Tests. Diplomarbeit. Wiebke Werft. Mathematisches Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Monte-Carlo Tests Diplomarbeit Wiebke Werft Mathematisches Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Düsseldorf im Dezember 2003 Betreuung: Prof. Dr. Arnold Janssen Inhaltsverzeichnis Einleitung

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009D0442 DE 05.06.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) 7529/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 20. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: MI 258 ENT 76 COMPET 201 DELACT 55 Herr

Mehr

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2)

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) EBA/GL/2017/13 05/12/2017 Leitlinien zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) 1 1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten Status dieser Leitlinien

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

l~~ " j. Februar 2018 Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen. Platz. des Landtags Düsseldorf für die Mitglieder desinnenausschusses

l~~  j. Februar 2018 Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen. Platz. des Landtags Düsseldorf für die Mitglieder desinnenausschusses Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen. Platz. des Landtags 1 40221 Düsseldorf " j. Februar 2018 Telefon 0211 871-2528 Telefax 0211 871:-16-2528 für die

Mehr

Aktualisierte technische Leitlinien der ENISA

Aktualisierte technische Leitlinien der ENISA Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. Aktualisierte technische Leitlinien der ENISA Mag. Ulrich Latzenhofer RTR-GmbH 10. Oktober 2013 Artikel 13a und 13b Rahmenrichtlinie Maßnahmen der Betreiber

Mehr

ISO 15504 Reference Model

ISO 15504 Reference Model Process flow Remarks Role Documents, data, tools input, output Start Define purpose and scope Define process overview Define process details Define roles no Define metrics Pre-review Review yes Release

Mehr

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016 8183/AB vom 04.05.2016 zu 8478/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am

Mehr

Fachgespräch AKW-Rückbau - Mammutaufgabe und Konfliktherd. Vortrag Strahlungsgefährdung im Vergleich

Fachgespräch AKW-Rückbau - Mammutaufgabe und Konfliktherd. Vortrag Strahlungsgefährdung im Vergleich Fachgespräch AKW-Rückbau - Mammutaufgabe und Konfliktherd Vortrag Strahlungsgefährdung im Vergleich 7. November 2016 im Deutschen Bundestag, Berlin Christian Küppers Öko-Institut e.v., Darmstadt Überblick

Mehr

Verwendungs- und Expositionskategorien. Gerhard Heinemeyer

Verwendungs- und Expositionskategorien. Gerhard Heinemeyer EDERAL INSTITUTE OR RISK ASSESSMENT Verwendungs- und Expositionskategorien Gerhard Heinemeyer Risikocharakterisierung Risikobewertung setzt Gefahrenwert und Expositionswert gegenüber MOS-Konzept Die Dosis

Mehr

Die Dokumentation kann auf einem angeschlossenen Sartorius Messwertdrucker erfolgen.

Die Dokumentation kann auf einem angeschlossenen Sartorius Messwertdrucker erfolgen. Q-App: USP V2 Bestimmung des Arbeitsbereiches von Waagen gem. USP Kapitel 41. Determination of the operating range of balances acc. USP Chapter 41. Beschreibung Diese Q-App ist zur Bestimmung des Arbeitsbereiches

Mehr

Marktüberwachung in Europa: Aktuelle Entwicklung. Änderungen der maßgeblichen RL und deren Konsequenz

Marktüberwachung in Europa: Aktuelle Entwicklung. Änderungen der maßgeblichen RL und deren Konsequenz Marktüberwachung in Europa: Aktuelle Entwicklung Änderungen der maßgeblichen RL und deren Konsequenz 1 Aktuelle Änderung in der Rechtssetzung 765/2008/EC und Beschluss 768/2008/EC MID und NAWI fahren Omnisbus

Mehr

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Seite 1 von 6 Landshut 0871/14383-51 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Im Einleitungssatz

Mehr

Kriterien für die Beurteilung von Gefährdungen durch technische Anlagen

Kriterien für die Beurteilung von Gefährdungen durch technische Anlagen Kriterien für die Beurteilung von Gefährdungen durch technische Anlagen Ulrich Hauptmanns Marcus Marx Vortrag zum 71. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium am 10. Mai 2011 in der Bergischen Universität

Mehr

BÖLW-Fachgespräch 12. September 2013

BÖLW-Fachgespräch 12. September 2013 BÖLW-Fachgespräch 12. September 2013 Vermeidung von PCB- und Dioxin- Einträgen in tierischen Lebensmitteln. Herausforderungen für die Landwirtschaft Anforderungen an Politik und Überwachung 12. September

Mehr

ANWENDUNG EINES KOMPLEXEN AUSBREITUNGSMODELLS ZUR BESTIMMUNG VON IMMISSIONS- KENNGRÖßEN IM GEGLIEDERTEN GELÄNDE

ANWENDUNG EINES KOMPLEXEN AUSBREITUNGSMODELLS ZUR BESTIMMUNG VON IMMISSIONS- KENNGRÖßEN IM GEGLIEDERTEN GELÄNDE ANWENDUNG EINES KOMPLEXEN AUSBREITUNGSMODELLS ZUR BESTIMMUNG VON IMMISSIONS- KENNGRÖßEN IM GEGLIEDERTEN GELÄNDE M. Kerschgens, T. Sperling, F. Steffany Institut für Geophysik und Meteorologie Universität

Mehr

Übersicht. 1 Adaptation. 2 Adaptation oder Vermeidung? 3 Adaptation in AD-DICE. 4 Zusammenfassung. Vorlesung 5: Adaptation und Zusammenfassung 1/13

Übersicht. 1 Adaptation. 2 Adaptation oder Vermeidung? 3 Adaptation in AD-DICE. 4 Zusammenfassung. Vorlesung 5: Adaptation und Zusammenfassung 1/13 Vorlesung 5: Adaptation und Zusammenfassung 1/13 Übersicht 1 Adaptation 2 Adaptation oder Vermeidung? 3 Adaptation in AD-DICE 4 Zusammenfassung Vorlesung 5: Adaptation und Zusammenfassung 2/13 Adaptation

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en) 13762/15 NLEG 142 AGRI 575 SAN 367 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 4. November 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN)

Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) infokommission-gkn Sicherheitsüberprüfung (SÜ) GKN II Dr. Manfred Loistl (UM) Sitzung der Info-Kommission am 14. Juli 2014 Gliederung 1. Einleitung

Mehr

Die Auswirkungen von Fukushima auf Österreich aus Sicht des Strahlenschutzes

Die Auswirkungen von Fukushima auf Österreich aus Sicht des Strahlenschutzes Die Auswirkungen von Fukushima auf Österreich aus Sicht des Strahlenschutzes Peter Hofer, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. V/7 - Strahlenschutz Maßnahmen

Mehr

Zurich Open Repository and Archive. Anatomie von Kommunikationsrollen. Methoden zur Identifizierung von Akteursrollen in gerichteten Netzwerken

Zurich Open Repository and Archive. Anatomie von Kommunikationsrollen. Methoden zur Identifizierung von Akteursrollen in gerichteten Netzwerken University of Zurich Zurich Open Repository and Archive Winterthurerstr. 190 CH-8057 Zurich http://www.zora.uzh.ch Year: 2008 Anatomie von Kommunikationsrollen. Methoden zur Identifizierung von Akteursrollen

Mehr

Fukushima und die Auswirkungen auf Österreich

Fukushima und die Auswirkungen auf Österreich Fukushima und die Auswirkungen auf Österreich Peter Hofer, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. V/7 - Strahlenschutz Maßnahmen Österreich Aktivierung der Notfallzentrale

Mehr

KONSULTATION ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERLEGUNG VON FIRMENSITZEN Konsultation der GD MARKT

KONSULTATION ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERLEGUNG VON FIRMENSITZEN Konsultation der GD MARKT KONSULTATION ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERLEGUNG VON FIRMENSITZEN Konsultation der GD MARKT Einleitung Vorbemerkung: Das folgende Dokument wurde von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen

Mehr

Test Report. Test of resitance to inertia effects of Zirkona Backwall. Sled Test (Frontal Impact) 20 g / 30 ms

Test Report. Test of resitance to inertia effects of Zirkona Backwall. Sled Test (Frontal Impact) 20 g / 30 ms Test Report Test of resitance to inertia effects of Zirkona Backwall Sled Test (Frontal Impact) 20 g / 30 ms This report serves solely as a documentation of test results. 93XS0002-00_TdC.doc Page 1 1.

Mehr

IBM Demokratischere Haushalte, bessere Steuerung, fundierte Entscheidungen? Was leisten das neue kommunale Finanzwesen und Business Intelligence?

IBM Demokratischere Haushalte, bessere Steuerung, fundierte Entscheidungen? Was leisten das neue kommunale Finanzwesen und Business Intelligence? Das IBM Leistungsversprechen zum Führungsinformationssystems IBM Demokratischere Haushalte, bessere Steuerung, fundierte Entscheidungen? Was leisten das neue kommunale Finanzwesen und Business Intelligence?

Mehr

Darstellung und Anwendung der Assessmentergebnisse

Darstellung und Anwendung der Assessmentergebnisse Process flow Remarks Role Documents, data, tool input, output Important: Involve as many PZU as possible PZO Start Use appropriate templates for the process documentation Define purpose and scope Define

Mehr

Garantierte Sicherheit für die Bürgerinnen, Bürger und Blaulichtorganisationen beim Einsatz von TETRA Handfunkgeräten

Garantierte Sicherheit für die Bürgerinnen, Bürger und Blaulichtorganisationen beim Einsatz von TETRA Handfunkgeräten SAFE TETRA GARANTIERTE SICHERHEIT Garantierte Sicherheit für die Bürgerinnen, Bürger und Blaulichtorganisationen beim Einsatz von TETRA Handfunkgeräten...... ist der Titel des KIRAS Forschungsprojektes,

Mehr