Beantragung eines Visums zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland VANDER-ELST-VISA
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- Nicolas Klein
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1 - VISASTELLE Eingang: 1030 Wien, Strohgasse 14 c Telefon: /159 ab Uhr Fax: Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., Fr.: bis Uhr Di.: bis Uhr Homepage: visa@wien.diplo.de Stand: 05/2017 Beantragung eines Visums zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland VANDER-ELST-VISA Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. aktive Dienstleistungsfreiheit). Vor der Einreise ist in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen. Es wird ein Visum nach Vander Elst erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt. Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst, sondern es handelt sich dann um einen sog. Internationalen Personalaustausch nach 10 der Beschäftigungsverordnung (BeschV), wofür Sie bei der Bundesagentur für Arbeit vor der Visumbeantragung zunächst eine Arbeitsmarktzulassung beantragen müssen, siehe bitte (Ausnahme: ein konkretes Projekt bzw. ein konkreter Auftrag wird von dem entsendenden Unternehmensteil im ersten EU-Mitgliedstaat organisiert und verwirklicht). Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (österreichischer Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EG oder Daueraufenthalt-EU ) und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach Vander Elst befreit. Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumantrag weiterhin erforderlich. Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in Österreich ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Wien (nicht bei den Honorarkonsuln!) beantragt werden. Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung (online über obengenannte Homepage) ist unbedingt erforderlich! Achten Sie auch auf die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen, damit der Visumsantrag angenommen werden kann. Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft. Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge. Visumsgebühr in Höhe von 60,- (bar). Bei gewünschter postalischer Retounierung des Passes zzgl. 6,- Auslagenerstattung für Rücksendung des Passes per Einschreiben. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien. 1 1 Antragsformular vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben 2 Reisepass + 1 Kopie (alle relevanten Seiten) 3 Österreichischer Aufenthaltstitel /Beschäftigungserlaubnis Österreich + 1 Kopie Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite. Geeigneter Nachweis über Aufenthalts- /Beschäftigungserlaubnis für Österreich (z.b. österreichischer Aufenthaltstitel; berechtigt der österreichische Aufenthaltstitel nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zusätzlich auch ein entsprechendes Arbeitsmarktdokument vorzulegen). Nachweise in Kopie sind ausreichend. Bitte beachten Sie: - die Gültigkeit des Passes muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland um mindestens drei Monate übersteigen.
2 - der österreichische Aufenthaltstitel muss ebenfalls länger gültig sein als das beantragte Visum. 4 1 Foto 1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate 5 Bestätigungsschreiben der entsendenden Firma in Österreich + 1 Kopie 6 Fragebogen Dienstleistung in Deutschland 7 Nachweis der von der Firma in Deutschland zu erbringenden Dienstleistung 8 Aktuelle Bescheinigung / Versicherungsdatenauszug 10 Krankenversicherungsnachweis Bestätigungsschreiben der entsendenden Firma (oder Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Angaben) bzgl. des Antragstellers mit folgenden Angaben: - seit wann ist der Antragsteller beschäftigt? - welche Tätigkeiten übt er im Unternehmen aus? - wie wird der Antragsteller brutto entlohnt? - wie sind die Beschäftigungsbedingungen während des Einsatzes in Deutschland? Vom Arbeitgeber ausgefüllter Fragebogen Dienstleistung in Deutschland ( 21 BeschV) über Art, Dauer und Ort des Einsatzes (Anlage 1) Nachweis der von der Firma in Deutschland zu erbringenden Dienstleistung (Vertrag/Auftrag inkl. Beginn- und Enddatum der durchzuführenden Arbeiten) aktuelle Bescheinigung oder Datenausdruck der Gebietskrankenkasse, aus welchem die Anmeldezeiten des Dienstnehmers für die entsendende Firma zu entnehmen sind. Krankenversicherungsnachweis (abgestempelt von der jeweiligen Krankenkasse) für die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, z.b. von der Gebietskrankenkasse das Formular A1 - Download unter: Das Visum kann oft noch am selben Tag in der Zeit von Uhr durch den Antragsteller in Empfang genommen werden (Ausnahme: dienstags und freitags keine Visumausgabe), allerdings hängt dies von den Antwortzeiten der automatisierten Datenbankabfragen u.a. im Schengener Informationssystem (SIS) ab, auf welche die Botschaft keinen Einfluss hat. Sollte Ihnen die persönliche Abgabe in der Visastelle nicht möglich sein, können Sie den vollständigen Antrag auch per Post, Kurier oder Boten übersenden. Die Postanschrift der Visastelle lautet: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Wien - Visastelle - Postfach Wien Die Visumsgebühr (i. H.v. 60,- ) und Auslagenerstattung (i.h.v. 6,- ) für die Rücksendung des Passes per Einschreiben ist im Falle der postalischen Übermittlung des Antrages unter Angabe des Verwendungszweckes Vander-Elst-Visum für [Name des Antragstellers] auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Deutsche Botschaft in Wien IBAN: AT BIC: BKAUATWW Zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen ist bei postalischer Übermittlung der Antragsunterlagen unbedingt auch pro Antragsteller eine vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Haftungsausschlusserklärung (Anlage 2) zur Retournierung des Reisepasses inkl. Visum zu übermitteln. Die Übersendung des Reisepasses inkl. Visum ist nur innerhalb Österreichs möglich. Bitte beachten Sie, dass es bei postalischer Beantragung des Visums aufgrund der Postlauf- und Überweisungszeiten zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommt. Die Visastelle behält sich im Ausnahmefall vor, weitere Unterlagen anzufordern bzw. zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltszwecks u. U. um eine persönliche Vorsprache zu bitten.zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
3 Belehrung nach 54 Abs. 2 Nr. 8 i.v.m. 53 AufenthG Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zumachen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde. Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist. Ort Datum Unterschrift Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre -Adresse als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen: Bitte bringen Sie dieses Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Wien, den Unterschrift W I R D B E I B EDAR F I N D E R B O T S C H A F T A U S G E F Ü L L T - NACHFORDE R U N G E N : Ich wurde darüber belehrt, dass ich die Unterlagen zu den Punkten noch vorlegen muss. Wenn die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bei der Botschaft vorliegen, wird der Visumantrag gem. 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) abgelehnt. Fristverlängerung ist auf Antrag möglich. Wien, den Unterschrift
4 Dienstleistung in Deutschland ( 21 BeschV) Anlage 1 zum Visumsantrag nach Vander Elst 1. Entsendefirma in Österreich (bitte genau ausfüllen oder Firmenstempel): 2. Auftraggeber in Deutschland (Firma bitte genau bezeichnen): 3. genauer Einsatzort in Deutschland: Bezeichnung der durchzuführenden Arbeiten: Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten:...
5 Haftungsausschlusserklärung für die Übersendung von Reisepässen und Aufenthaltstiteln im Rahmen der Visumserteilung Anlage 2 zum Visumsantrag nach Vander Elst Absender: Geb. am: Ich bitte die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in meinen auf meine Kosten per Einschreiben an die obige oder an folgende Anschrift zu senden: Ich versichere, dass ich berechtigt bin, diese Gegenstände in Empfang zu nehmen bzw. bevollmächtige ich hiermit die oben angeführte Person/Firma diese Gegenstände für mich in Empfang zu nehmen. Ferner verzichte ich auf Schadensersatzansprüche gegen Bedienstete der Botschaft und des Auswärtigen Amtes, die mir aus einem möglichen Verlust oder einer Beschädigung bei der Verwahrung oder beim Transport entstehen könnten, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (Ort und Datum) (Unterschrift)
Merkblatt. Vander Elst -Visa. (Visa für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland)
VISASTELLE Eingang: Öffnungszeiten: Homepage: 1030 Wien, Strohgasse 14 c Telefon: 01-711 54-122 /159 ab 14.00 Uhr Fax: 01-711 54-272 Mo., Mi., Do., Fr.: 09.00 bis 12.00 Uhr Di.: 13.00 bis 15.00 Uhr www.wien.diplo.de
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