Inhalt. FAQ Berufspraktische Studien - Professur für Professionsentwicklung Institut Primarstufe - Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt. FAQ Berufspraktische Studien - Professur für Professionsentwicklung Institut Primarstufe - Stand"

Transkript

1 Inhalt 1. Wo mache ich mein Praktikum? Kann ich mir einen Praxisplatz selbst suchen? Welche Anwesenheitspflicht gilt für das Praktikum und kann ich Fehlzeiten kompensieren? Was passiert bei Krankheit oder einem Praktikumsabbruch? Ich muss ein Praktikum wiederholen oder kann es erst später antreten. Was bedeutet das für meinen gesamten Studienverlauf? Welche Bedingungen gelten für eine erfolgreiche Erfüllung des Reflexionsseminars und des Mentorats? Wie sind die Vorgaben für das Praktikum in eigener Klasse (PEK)? Wie und wann melde ich mich für das Mentorat an und welche Regelungen gibt es bei Nichtbestehen?

2 1. Wo mache ich mein Praktikum? Kann ich mir einen Praxisplatz selbst suchen? 1.1 Ich kenne eine nette Lehrperson, die mich als Student/in aufnehmen würde. Kann ich das Praktikum bei ihr/ ihm machen? 1.2 Es gibt sowieso zu wenig Plätze, also warum sollen wir nicht mit suchen? 1.3 Ich kenne eine ausgebildete Praxislehrperson, die mich gerne nehmen würde. Grundsätzlich gilt, dass Studierende am Institut Primarstufe sich ihren Praxisplatz nicht selbst suchen dürfen. Das hat verschiedene Gründe: 1. Die Zahlen von mehr als Studierenden und mehr als 600 mit uns zusammenarbeitenden Praxislehrperson erfordern eine zentrale Organisationsstruktur in den Berufspraktischen Studien. Eine Selbstsuche im Schulfeld schafft ein Durcheinander, das weder Lehrpersonen noch Schulleitungen wünschen. Praxislehrpersonen reagieren in der Regel nicht erfreut, wenn sie sowohl über die Mitarbeitserhebung als auch über die direkte Anfrage von Studierenden angesprochen werden. 2. Die Qualität der Ausbildung ist nur durch Praxislehrpersonen sichergestellt, da diese die Grundqualifizierung oder zumindest eine intensive Einführung durch die PH besucht haben und mit den Konzepten und Bewertungsformen vertraut sind. 3. Es wäre ein ungerechtes Vorgehen/eine Ungleichbehandlung Studierender, wenn einige selbst ihre Plätze suchen dürfen und von bestehenden Kontakten profitieren und andere nicht. Durch eine ganze Reihe neuer, engagierter Praxislehrpersonen an allen Studienorten können wir inzwischen in der Regel genügend Plätze anbieten. Der Weg der Anmeldung auf konkrete Praxisplätze erfolgt ausschliesslich über die Praxisplatzanmeldung via PPP (Praxisplatzplattform). Die Praxislehrperson meldet sich zur Mitarbeit oder wird von ihrer Schulleitung bei uns angemeldet. Studierende können sich dann bei der offiziellen Anmeldung bei dieser Praxislehrperson für einen Praktikumsplatz eintragen. Der Platz steht allerdings allen Studierenden via PPP zur Verfügung. Generell gilt: Studierende müssen sich jeweils während der ersten Phase der Semestereinschreibung auf das Praktikum, das sie absolvieren möchten, anmelden (ggf. im Falle von Unklarheiten im Praxisbüro IP melden). Nur via ESP (Einschreibeportal) angemeldete Studierende haben Anspruch auf einen Praktikumsplatz und werden für die Praxisplatzanmeldung auf dem PPP zugelassen. 2

3 1.4 Und wenn diese Praxislehrperson noch nicht für das Praktikum angemeldet ist, also einen zusätzlichen Praxisplatz anbietet? 1.5 Ich studiere am Studienstandort Liestal. Kann ich mein Praktikum in Solothurn machen? Das Praxisbüro IP nimmt Nachmeldungen durch Praxislehrpersonen bis zu einer zeitlichen Frist gerne auf. Der Praxisplatz wird wie alle verfügbaren Praxisplätze aufgeschaltet und dann können die Studierenden, die den Praxisplatz empfohlen haben, sich per Webanmeldung darauf anmelden. Der Platz steht allerdings allen Studierenden via PPP zur Verfügung. Die Praktika können nur in den Kantonen des Studienstandortes absolviert werden. Grund hierfür ist die Verknüpfung der Praktika mit den Reflexionsseminaren. Beide müssen am gleichen Standort absolviert werden, da hiermit Reisewege der RS-Leitungen und Praxislehrpersonen verbunden sind. Ebenso finden die Auftaktveranstaltungen immer mit allen Akteur/innen am Studienstandort statt. Darüber hinaus wird die Anzahl der RS-Angebote auf der Grundlage der an den Standorten angemeldeten Studierendenzahlen bereitgestellt. Ein Wechsel ist aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht realisierbar. 1.6 Mein Praktikumsort ist weit weg, eine Fahrt dauert eine Stunde. Kann ich an einen anderen Praxisplatz wechseln? Die zumutbare Fahrzeit zu einem Praktikumsplatz liegt bei 1,5 Stunden für eine Wegstrecke. Es kann nicht gewährleistet werden, dass bei unzumutbarer Wegstrecke ein alternativer (studienortnaher) Praxisplatz zur Verfügung gestellt werden kann. 1.7 Wer übernimmt die Kosten für die Fahrt zum Praktikumsort? Die Kosten für die Fahrt zum Praktikumsort tragen die Studierenden selbst. Fahrtkosten können von der PH FHNW nicht erstattet werden. 3

4 2. Welche Anwesenheitspflicht gilt für das Praktikum und kann ich Fehlzeiten kompensieren? Was passiert bei Krankheit oder einem Praktikumsabbruch? 2.1 Wie viel Anwesenheitspflicht besteht im Praktikum? 2.2 Was mache ich, wenn ich krank werde im Praktikum? 2.3 Was ist, wenn ich für längere Zeit krank werde? Im Praktikum besteht eine 100%ige Präsenz, d.h. an Halbtagen bis zum Ende des Vormittags und in Blockwochen alle Präsenzzeiten einer Lehrperson mit 100% Pensum. Auch Zeiten für Vor- und Nachbereitung zählen dazu. Fehltage müssen durch zusätzliche Praktikumstage kompensiert werden. Diese müssen zeitnah und in Rücksprache mit der Praxislehrperson nachgeholt werden. Grundsätzlich gilt: Absenzen werden nur in Krankheitsfällen mit Arztzeugnis (ab Tag 3) anerkannt. Die fehlenden Praktikumstage müssen zeitnah und in Rücksprache mit der Praxislehrperson nachgeholt werden. Dies gilt bei einer Abwesenheit zwischen 1-5 Tagen. Längere Fehlzeiten können schon aufgrund des Studienplans (Vorlesungswochen) nicht mehr nachgeholt werden. Wird das Praktikum aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen und kann es nicht vollständig erfüllt werden, ist eine Wiederholung zum nächsten regulären Zeitpunkt vorgesehen. Die Reflexionsseminarleitung und die Standortverantwortung werden durch die Studierende/den Studierenden über den Praktikumsabbruch umgehend informiert. Bis nicht anders von uns informiert wurde, wird das Reflexionsseminar unbedingt weiter besucht. Es wird je nach Praxisphase und Einzelfall (z.b. Zeitpunkt des Abbruchs) durch die Standortverantwortlichen entschieden, ob die jeweilige Studienaufgabe im Reflexionsseminar trotz Abbruchs sinnvoll bearbeitet werden kann. Hier gilt (vgl. auch Punkt 3 in den FAQ): P1 1 Jahr später. Die Berufseignungsabklärung erfolgt im Rahmen der Wiederholung des Praktikums. Wir empfehlen das Reflexionsseminar abzubrechen und ein Jahr später mit einer neuen Gruppe in die Praxisphase 1 zu starten. Das Mentorat wird in der Regel weitergeführt (vgl. auch Punkt 2.9 und 7 in den FAQ). P2 Auf Antrag 1 Semester später (Januar) oder regulär 1 Jahr später. Im Fall der Wiederholung 1 Jahr später empfehlen wir einen Abbruch des Reflexionsseminars 2 und eine Wiederholung der gesamten Praxisphase. Ist bereits abzusehen, dass das RS2 nicht bestanden werden kann, ist eine Wiederholung nur zum regulären Zeitpunkt, ein Jahr später, möglich. P3 Auf Antrag 1 Semester später oder regulär 1 Jahr später, das P4 kann bei Abbruch nicht vorgezogen werden. Bei Abbruch kann kein Praktikum in der eigenen Klasse (PEK 3) beantragt werden. Im Falle der Wiederholung 1 Jahr später empfehlen wir den Abbruch des Reflexionsseminars 3 und eine Wiederholung der gesamten Praxisphase. 4

5 P4 Auf Antrag 1 Semester später (August) oder regulär 1 Jahr später. Das Reflexionsseminar wird weitergeführt, sofern nicht zu viele Fehlzeiten durch die Erkrankung vorliegen. Bei Abbruch kann kein Praktikum in der eigenen Klasse (PEK 4) beantragt werden. Im Falle einer Wiederholung ein Jahr später, also zum nächsten regulären Zeitpunkt, muss durch die Studierenden eine Anmeldung auf das Praktikum während der Hauptbelegungsphase der Semestereinschreibung erfolgen. Nur via ESP (Einschreibeportal) angemeldete Studierende (Hauptbelegungsphase!) haben Anspruch auf einen Praktikumsplatz und werden für die Praxisplatzanmeldung auf dem PPP zugelassen. 2.4 Kann das Praktikum verlängert werden? Welches ist das Vorgehen? 2.5 Und wenn ich immer mal wieder einen Tag fehle? Generell kann das Praktikum nicht verlängert werden. Hängt das Bestehen eines Praktikums nach Aussage der Praxislehrperson davon ab, dass die Studierenden noch ein paar Tage oder eine Woche länger in der Klasse bleiben, so kann aus Gründen der Gleichbehandlung keine Verlängerung erlaubt werden. Es wird immer die Leistung der für alle Studierenden gleich lang dauernden Praxisphase bewertet. Unregelmässigkeiten in der Anwesenheit am Praktikumsplatz sind nicht erlaubt. Hier wird am 3. Fehltag ein nicht erfüllt ausgestellt. Dies gilt auch für Studierende, die einem Nebenerwerb nachgehen. Während der Praktikumsblockwochen gilt 100% Anwesenheitspflicht (s. 2.1). Es ist die Verantwortung der Studierenden dies beim Arbeitgeber rechtzeitig zu klären. Die Praxisphasen sind langfristig bekannt. 5

6 2.6 Ist eine Auflösung der Zusammenarbeit zwischen Praxislehrperson und Studierenden möglich? Wie ist das Vorgehen? 2.7 Was ist, wenn ich mich mit meiner Praxislehrperson überhaupt nicht verstehe und das Praktikum während der Halbtage oder Blockwochen abbreche? 2.8 Was bedeutet es für das Reflexionsseminar, wenn ein Praktikumsabbruch erfolgt? Die Zusammenarbeit von Praxislehrperson und Studierenden ist vertraglich in der Ausbildungsvereinbarung geregelt. Eine Auflösung der Ausbildungsvereinbarung ist bis spätestens eine Woche nach der Auftaktveranstaltung (bei der diese spätestens abgeschlossen wird) möglich. Im Fall, dass Studierende keine Ausbildungsvereinbarung eingehen oder diese im oben genannten Zeitraum widerrufen, gelten sie als nicht angemeldet und können das Praktikum zum nächsten ordentlichen Zeitpunkt wiederholen (weitere Hinweise zur Anmeldung, vgl. Punkt 2.3). Ein Anspruch auf einen anderen Praxisplatz im Rahmen der laufenden Praktikumsphase besteht nicht. Bei einer späteren Abmeldung vom Praktikum gilt dieses als nicht erfüllt. Praxislehrpersonen können vom Rücktritt aus der Ausbildungsvereinbarung ebenfalls innerhalb einer Woche (s.o.) Gebrauch machen. Es besteht dann aber kein Anspruch auf eine/n "Ersatzstudierende/n" oder eine finanzielle Entschädigung. In einem solchen Fall wird den Studierenden durch das Praxisbüro IP ein alternativer Praxisplatz organisiert. Es kann nicht garantiert werden, dass dieser Praxisplatz studien- bzw. wohnortnah ist. Im Konfliktfall wird zunächst über Gespräche versucht, eine Einigung zu finden, um die Zusammenarbeit zu ermöglichen (s. Merkblatt Vorgehen in Konfliktsituationen auf dem Praxisportal unter: Liegen danach aus Sicht der Standortverantwortlichen und der Leitung Berufspraktische Studien Gründe vor, die einen Wechsel des Praxisplatzes nahelegen, wird den Studierenden durch das Praxisbüro IP ein alternativer Praxisplatz organisiert. Es kann nicht garantiert werden, dass dieser Praxisplatz studien- bzw. wohnortnah ist. Sind die Gründe, die zu einem Abbruch führen, durch das Verhalten der Studierenden zu verantworten, gilt das Praktikum als nicht erfüllt. Sobald ein Praktikum nach Antritt abgebrochen wird, gelten für das Reflexionsseminar die Regeln wie unter 2.3 ausgeführt. Wird eine Ausbildungsvereinbarung vor Beginn des Praktikums aufgehoben und wird das Praktikum nicht im gleichen Praktikumszeitraum an einem anderen Praxisplatz durchgeführt, entscheiden die Standortverantwortlichen über das Weiterführen des Reflexionsseminars. 6

7 2.9 Was bedeutet es für das Mentorat, wenn ein Praktikumsabbruch erfolgt? Das Mentorat ist eine semesterbegleitende Veranstaltung und nicht an die Praxisphasen gebunden. Es wird in der Regel weitergeführt (vgl. Punkt 6.5). Wurde z.b. Praktikum 2 nicht bestanden, wird das Mentorat 1.3 trotzdem absolviert. Das Mentorat 2.1 schliesst nahtlos an, damit, z.b. im Fall des Vorziehens von P4 alle Mentorate innerhalb der regulären Studienzeit besucht werden können. 7

8 3. Ich muss ein Praktikum wiederholen oder kann es erst später antreten. Was bedeutet das für meinen gesamten Studienverlauf? 3.1 Zu welchem Zeitpunkt kann das Praktikum wiederholt werden? 3.2 Was ist, wenn ich die Berufseignung nicht bestehe? 3.3 Was ist, wenn ich das Praktikum 1 nicht bestehe? Grundsätzlich gilt, dass die Reihenfolge der Praxisphasen eingehalten wird und dass das Praktikum zum nächsten ordentlichen Zeitpunkt wiederholt wird. Wird z.b. ein Praktikum 2 nicht bestanden, kann das Praktikum 3 nicht einfach vor der Wiederholung absolviert werden. Im Fall, dass Studierende bereits für ein Folgepraktikum angemeldet sind, müssen sie sich umgehend beim Praxisbüro melden. Auf Antrag kann P2, P3 sowie P4 vorgezogen wiederholt werden, d.h. die Wiederholung wird im nächsten Zwischensemester absolviert. Hierfür muss ein formloser Antrag bei der Leitung BpSt eingereicht werden. Nach Eingang des Antrags auf vorgezogene Wiederholung wird geprüft, ob ein geeigneter Praxisplatz vorhanden ist. Weitere Hinweise sind unter Punkt 2.3 nachzulesen. Die Berufseignung kann bei Einreichung eines Wiedererwägungsgesuchs bis spätestens Ende des 1. Studienjahrs noch einmal beurteilt werden. Die Zweitbeurteilung erfolgt im Rahmen eines zusätzlichen Praktikumseinsatzes während des 2. Studiensemesters. In der Regel wird dies in Form einer Kompaktwoche im Mai durchgeführt. (vgl. Richtlinien zur Berufseignungsabklärung in den Studiengängen VP, Primar und Sek. I, Punkt 6). Ort und Zeitpunkt für die erneute Prüfung der Berufseignung werden durch die Berufspraktischen Studien festgelegt und per Brief mitgeteilt. Sollten sowohl Praktikum 1 als auch die Berufseignungsabklärung nicht bestanden sein, erfolgt bei Antrag auf Wiedererwägung die erneute Berufseignungsabklärung im Mai. Das Praktikum 1 wird bei Bestehen der Berufseignungsabklärung dann zum nächsten regulären Zeitpunkt wiederholt. Wird erneut die Berufseignung nicht als erfüllt angesehen, erfolgt der Ausschluss vom Studium. In dem Fall gilt die Wiederholung zum nächsten ordentlichen Zeitpunkt, 1 Jahr später. 3.4 Die Lücke zwischen den Praktika 2 und 3 beträgt ein Jahr, kann ich eine Wiederholung des Praktikums 2 früher als zum nächsten ordentlichen Zeitpunkt beantragen? Die Wiederholung des Praktikums 2 kann bei Antragsstellung vorgezogen wiederholt werden (zum nächsten Zwischensemester im Januar), sofern genügend Praxisplätze vorhanden sind. Es kann nicht garantiert werden, dass dieser Praxisplatz studien- bzw. wohnortnah ist (weitere Hinweise zur vorgezogenen Wiederholung finden Sie unter 2.3). Ist bereits abzusehen, dass das RS2 nicht bestanden werden kann, ist eine Wiederholung nur zum regulären Zeitpunkt, ein Jahr später, möglich. 8

9 3.5 Können Praktika unabhängig voneinander durchgeführt werden (Modularisierung der Praktika)? Da die Praxisphasen einen im Rahmen des Gesamtstudiums begründeten Aufbau haben, können nur Praktikum 3 und Praktikum 4 unabhängig voneinander absolviert werden. Das Praktikum 4 bleibt dann dennoch das mit einer Note bewertete Praktikum. In der Regel ist diese umgekehrte Reihenfolge nicht zu empfehlen. Ein vorgezogenes P4 muss von der Leitung Berufspraktische Studien bewilligt werden. Eine Bewilligung erfolgt nach kritischer Prüfung des Antrags und nur sofern genügend Praxisplätze vorhanden sind. 3.6 Wenn ich eine Wiederholung von Praktikum 1 oder 2 hatte, habe ich 1-2 Studiensemester verloren. Kann ich die Zeit wieder aufholen? Die Wiederholung von Praktika führt in der Regel zu einer Studienverlängerung. Wird das P4 vorgezogen (vgl. Punkt 3.5) kann die verlängerte Studienzeit um ein Semester verkürzt werden. Es gilt aber zu beachten, dass das fachdidaktisch ausgerichtete Praktikum 3 eine wichtige Grundlage bildet und dass die Bewertung des Praktikums 4 mit Note dann vor der Absolvierung der Praxisphase 3 stattfindet. 3.7 Ich studiere Französisch und habe den Sprachtest für das Praktikum in der Suisse Romande schon zum zweiten Mal nicht bestanden. Kann ich ein Praktikum 3 vorziehen? Sofern belegt werden kann, dass die für Praxisphase 3 vorausgesetzte Anzahl an fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Veranstaltungen erfolgreich besucht wurde, ist es möglich, einen Antrag an die Leitung Berufspraktische Studien zu stellen, um das Praktikum 3 vorzuziehen. Eine Bewilligung erfolgt nach kritischer Prüfung des Antrags und nur sofern so kurzfristig genügend Praxisplätze vorhanden sind. 9

10 4. Welche Bedingungen gelten für eine erfolgreiche Erfüllung des Reflexionsseminars und des Mentorats? 4.1 Präsenzpflicht im Reflexionsseminar Kann bei Abwesenheit von mehr als 80% eine Kompensationsleistung erbracht werden oder ist das Reflexionsseminar dann nicht erfüllt? Zu jedem Praktikum gehört ein Reflexionsseminar (RS). Dieses umfasst 8 Sitzungen à 3 Lektionen sowie die obligatorische Auftaktveranstaltung im Umfang von 2 Lektionen (gesamt = 26 Lektionen). Wie in allen anderen Lehrveranstaltungen gilt die Präsenzregelung der PH FHNW. Studienleistungen gelten nur als erfüllt, wenn mind. 80% der Präsenzveranstaltungen (= 21 Lektionen) besucht wurden. Dies bedeutet: Studierende können höchstens an einer der 8 Reflexionsseminarsitzungen begründet abwesend sein, ohne ihre Präsenzpflicht zu unterschreiten. Bei FLEX-Studierenden gilt Gleiches entsprechend ihrer Anzahl von Präsenzveranstaltungen. Bei höheren Absenzen ist bei der Studiengangskoordinatorin (katrin.werner@fhnw.ch) begründet eine Sonderregelung (Kompensationsleistung) zu beantragen. Ausschliesslich die Studiengangskoordinatorin entscheidet darüber, ob ein Antrag bewilligt wird oder nicht (s. Merkblatt Präsenzregelung PH FHNW). Kann einem Antrag nicht stattgegeben werden, so gilt das RS als nicht erfüllt und muss zum nächsten Zeitpunkt (ein Jahr später) wiederholt werden. Termine in der Schule, die eine Abwesenheit der Studierenden vom RS rechtfertigen, müssen frühzeitig von den Studierenden mit der Leitung des Reflexionsseminars abgeklärt werden. Die Reflexionsseminarleitung kann eine schriftliche Bestätigung durch die Praxislehrperson oder die Schulleitung einfordern. Grundsätzlich gilt, dass in der Ausbildungszeit die Veranstaltungen der PH Vorrang haben. Gleiches gilt auch für die Präsenzveranstaltungen im Mentorat. 4.2 Welches sind die Beurteilungsmodalitäten der Studienleistung bzgl. Sprachkompetenz, Einhalten des Abgabetermins, Anzahl Wiederholungen? Begründet kann ein Abgabetermin einmal verschoben werden, wenn dringende Gründe (mit Arztzeugnis oder Nachweis, z.b. vom Sportverband) vorliegen und vor dem Abgabetermin eine Verschiebung bei der Seminarleitung per beantragt wurde (Der Nachweis kann nachgeliefert werden). Sollte ein Abgabetermin ein zweites Mal nicht eingehalten werden, gilt die Studienleistung als nicht erfüllt. Fehlende Sprachkompetenz, Rechtschreibfehler, Mängel im Aufbau oder formale Fehler (z.b. Zitationsfehler) sind Kriterien für die Bewertung der Studienleistung. Die Möglichkeit zur Überarbeitung wird einmal gegeben. Die Frist für die Überarbeitung legt die Seminarleitung fest. 10

11 4.3 Kann das Reflexionsseminar erfüllt sein, wenn das Praktikum nicht erfüllt ist? Muss das Reflexionsseminar bei Praktikumswiederholungen auch wiederholt werden? Grundsätzlich gilt: Praktikum und Reflexionsseminar sind Teile einer Praxisphase und gehören zusammen. Wenn das Praktikum z.b. aus Krankheitsgründen abgebrochen oder nicht bestanden wird, ist im Einzelfall anzuschauen, ob auch das Reflexionsseminar abgebrochen werden muss (s. Punkt 2.3). In den meisten Fällen kann und soll das Reflexionsseminar fortgeführt werden (v.a. wenn ein Antrag auf Vorziehen der Wiederholung des Praktikums gestellt wird). Zu beachten: Wurde im P1 die Berufseignungsabklärung nicht bestanden, kann diese im Mai noch einmal wiederholt werden (vgl. 3.2). In dem Fall muss das RS 1 unbedingt abgeschlossen werden, um einen regulären Studienverlauf einhalten zu können. Im Falle der Wiederholung des Praktikums 1, kann diese erst zum nächsten ordentlichen Zeitpunkt erfolgen. Es wird daher der Abbruch von RS 1 und eine Wiederholung der Praxisphase ein Jahr später empfohlen. Begründung: Das Reflexionsseminar greift jeweils die Themen des Praktikums auf und fördert die nachgängige Reflexion der Handlung und des Erlebens im Praktikum. 11

12 5. Wie sind die Vorgaben für das Praktikum in eigener Klasse (PEK)? 5.1 Wo erhalte ich Informationen über die Möglichkeit ein Praktikum in eigener Klasse (PEK) zu absolvieren? 5.2 Wie verbindlich sind die Anmeldungen für Praxisphase 3 und 4? Kann nachträglich noch eine Umwandlung in ein PEK vorgenommen werden? Alle wichtigen Informationen befinden sich auf dem Praxisportal Berufspraktische Studien IP ( ) Merkblatt "Regelungen Praktikum in der eigenen Klasse" sowohl unter Praxisphase 3 als auch Praxisphase 4: und Da sich Termine, Vorgaben und Formulare ändern können, muss immer die aktuelle Vorlage angeschaut bzw. verwendet werden. Wichtig: Auch wer ein PEK absolvieren möchte, muss sich vorgängig über die Semestereinschreibung via ESP für die Teilnahme am Praktikum (P3, P4) einschreiben (Hauptbelegungsphase, s. jeweilige Einschreibhinweise). Die Fristen für die Antragseinreichung PEK (PEK 3, PEK 4) sind verbindlich (s. Antragsformular auf dem Praxisportal). Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet, da sie einen nicht zu bewältigenden administrativen Aufwand verursachen und Planungsunsicherheiten für die Praxislehrpersonen bedeuten. Mit der Unterschrift der Schulleitung wird im Fall, dass die Fachzuteilungen und Lektionen noch nicht feststehen, gewährleistet, dass die Erfüllung der Richtlinien für ein PEK von Seiten der Schule sichergestellt ist. Im Falle, dass eine Schulleitung eine Studentin/einen Studenten gern bei sich einstellen möchte, aber nicht sicher zusagen kann, dass die Richtlinien für den Fächerumfang erfüllt sein werden, empfehlen wir den Studierenden dringend die Teilnahme am regulären Praktikum. In der Regel wird dann durch die Schule eine Stellvertretung während der Praktikumsphase organisiert. Hierzu können die Standortverantwortlichen beraten. 5.3 Woher bekomme ich den Praxiscoach? In der Regel ist der Praxiscoach eine Praxislehrperson mit Teilpensum, die in einem anderen Schulhaus unterrichtet. Für die Gewinnung eines Praxiscoaches gibt es zwei Verfahren: A) Sofern an der Schule selbst eine erfahrene Praxislehrperson bereit ist das Coaching zu übernehmen, wird das auf dem Antragsformular eingetragen. Es muss gewährleistet sein, dass der Coach Zeit für Unterrichtsbesuche hat und nicht zeitgleich seine eigenen Lektionen gibt. Da die Zahl der Coaches, die durch die PH zur Verfügung gestellt werden kann, begrenzt ist, empfiehlt es sich, an der Schule bei der Einstellung sofort nach der Option eines Coachings durch eine schulinterne Praxislehrperson nachzufragen, die sich dann unbedingt beim Praxisbüro IP anmelden muss (aus Gründen der Honorarabrechnung). 12

13 5.4 Welches sind die Rahmenbedingungen für ein PEK? 5.5 Warum kann ich ein PEK ausschliesslich in den 4 FHNW- Kantonen absolvieren? Diese kann ggf. zeitgleich als Praxislehrperson auch Studierende im regulären Praktikum betreuen, sofern die Schulleitung dem zustimmt. B) Kann an der Schule keine Praxislehrperson das Coaching übernehmen, melden sich die Studierenden über die PPP (Praxisplatzplattform) auf Angebote von Praxiscoaches an. Zum Verfahren wird jeweils rechtzeitig via informiert. Die Regelungen befinden sich auf dem Praxisportal Berufspraktische Studien IP ( jeweils unter der entsprechenden Praxisphase (s. auch Pkt. 5.1). Wichtig: - Für ein PEK wird nur ein Pensum in Höhe von max. 50% als Praktikum anerkannt. Ein höheres Pensum kann aufgrund der zu gewährleistenden Ausbildungssituation für ein PEK nicht berücksichtigt werden. - Die Anzahl von mindestens 5 Lektionen in 2 Kernfächern (Sachunterricht, Mathematik, Deutsch) ist unabhängig vom Gesamtpensum festgelegt. Minimum der Lektionen für ein PEK sind 8 Lektionen in einer Klasse (nicht Kleingruppenoder Förderunterricht, keine DaZ-Stunden). Generell gilt, dass die berufspraktische Ausbildung nur in den Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz stattfindet. Um die Qualität der Ausbildung sicher zu stellen, werden Praxiscoaches für ihre Tätigkeit von der PH qualifiziert und nehmen regelmässig an den Veranstaltungen für Praxislehrpersonen teil. Eine Beurteilung der Praktika darf nur durch Mitarbeitende der PH (Praxislehrpersonen und Reflexionsseminarleitungen) erfolgen. 5.6 Warum sollte ich eine Anstellung nur im Kanton meines eigenen Studienstandorts suchen? Es ist unbedingt notwendig, dass eine Anstellung im Kanton des Studienstandortes aufgenommen wird (vgl. Richtlinien zum PEK auf dem Praxisportal), da es sonst verschiedene Folgen für alle Beteiligten gibt (s.u.). Bei Gemeinden, die z.b. zum Kanton Aargau gehören, aber näher zum Studienstandort Liestal liegen, kann ggf. eine Ausnahme gemacht werden. Wichtig: Wird eine Anstellung nicht am Studienstandort aufgenommen, wir das PEK nicht bewilligt, sofern nicht eine nachvollziehbare schriftliche Begründung vorliegt, warum die Richtlinien nicht eingehalten werden können. Das RS wird im Falle einer Ausnahmebewilligung durch die Leitung BpSt am Studienstandort absolviert. Der Student/die Studentin ist dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass der Praxiscoach über den Zusatzaufwand (Anfahrt Auftaktveranstaltung) und die Reflexionsseminarleitung über den Zusatzaufwand (Anfahrt Unterrichtsbesuche) informiert und ihm/ihr eine Begründung vorgelegt wird. Ein wichtiger Grund für die studienstandortbezogene Regelung liegt darin, dass die Auftaktveranstaltung immer am Standort des Reflexionsseminars stattfindet. Stimmen Ort von RS und Anstellung nicht überein, müssen Praxiscoach und Reflexionsseminarleitung jeweils weitere Fahrtwege auf sich nehmen. Die gemeinsame Absprache bei der 13

14 Auftaktveranstaltung ist massgebend für die weitere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Eine Anreise in einen anderen Kanton ist dem Praxiscoach nicht zuzumuten. 5.7 Können RS-Termine auch mittwochs angeboten werden für PEK- Studierende, die montags in eigener Klasse unterrichten? 5.8 Ich habe mein P3 oder P4 nicht bestanden, kann ich die Wiederholung als PEK machen? 5.9 Ich habe mein P4 vorgezogen und nicht bestanden. Kann ich das P3 nun vor der P4-Wiederholung als PEK3 absolvieren? Für das Reflexionsseminar (RS) ist an allen Standorten im Stundenplan das Zeitfenster Montagnachmittag reserviert. Alle Verschiebungen von Seminaren sind aus Gründen der Raumplanung und der Kollision mit anderen Veranstaltungen oder auch mit anderen Verpflichtungen der Dozierenden nicht möglich. Daher ist bei der Suche nach einer Stelle darauf zu achten, dass der Montagnachmittag frei bleiben muss Wiederholungspraktika dürfen nicht in einem Praktikum in eigener Klasse (PEK) absolviert werden (s. auch Richtlinien zum PEK). Dies ist nicht möglich. Wurde ein P4 vorgezogen und nicht bestanden, darf das P3 nicht als PEK 3 absolviert werden, bevor nicht P4 erfolgreich bestanden ist. 6. Wie und wann melde ich mich für das Mentorat an und welche Regelungen gibt es bei Nichtbestehen? 6.1 Wie belege ich das Mentorat? Das Mentorat 1 wird durch das Praxisbüro IP zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt erst nach der Praxisplatzanmeldung gemeinsam mit der Zuteilung zum Reflexionsseminar. Die Informierung erfolgt über das Praxisbüro IP. 14

15 RS-Leitung und Mentoratsperson sind im Mentorat 1 in der Regel identisch. Das Mentorat 1 umfasst die Teil-Mentorate 1.1, 1.2 und 1.3 (jeweilige Dauer: ein Semester) Für das Mentorat 2 schreiben sich die Studierenden bei der Semestereinschreibung für das 4. Studiensemester via ESP ein. Das Mentorat 2 umfasst die Teil-Mentorate 2.1, 2.2 und 2.3. S. hierzu Informationsblatt Mentorat für Studierende : sowie jeweils die Einschreibhinweise pro Semester. 6.2 Wie geht es mit dem Mentorat weiter, wenn ich mich für ein Semester beurlauben lasse? 6.3 Wie geht es mit meinem Mentorat weiter, wenn ich ein Auslandssemester absolviere? Während einer Beurlaubung können keine Veranstaltungen an der PH FHNW belegt werden. Das entsprechende Mentorat muss nach Beendigung der Beurlaubung absolviert werden. Da die Mentorate in ihrer numerischen Reihenfolge nur jeweils jedes zweite Semester angeboten werden, müssen sich Studierende zu Beginn der Hauptbelegungsphase für das Semester, in dem sie das Studium weiterführen, beim Praxisbüro IP melden. Studierenden wird dann ein Platz in einem Mentorat zugewiesen. Die Meldung beim Praxisbüro ist unerlässlich, denn nur so kann gewährleistet werden, dass alle Mentorate absolviert werden können. Die Studierenden tragen die Verantwortung für ihre Rückmeldung im Praxisbüro IP (Informationen: Praxisportal Berufspraktische Studien IP: ). Die Berufspraktischen Studien unterstützen die Durchführung von Auslandssemestern grundsätzlich. Studierende, die ein Auslandssemester planen, melden sich vor Aufnahme des Auslandssemesters bei der/dem jeweiligen Standortverantwortlichen der Berufspraktischen Studien IP, um die Fortführung des Mentorates festzulegen. Die Studierenden tragen die Verantwortung für die Kontaktaufnahme zur jeweiligen Standortverantwortung zur Regelung der Fortführung des Mentorates. Die Kontaktdaten der jeweiligen standortverantwortlichen Personen sind auf dem Praxisportal ausgewiesen: Welche Termine gibt es für das Mentorat und welche Präsenzbestimmungen gibt es? In der Regel erhalten die Studierenden zu Semesterbeginn einen Semesterplan von der Mentoratsperson. Aus diesem Plan geht hervor, wann Gesamt- oder Kleingruppentreffen und Einzelberatungen stattfinden. Dies variiert je nach Semester (z.b. ob mit oder ohne Praxisphase) und nach Auftrag. Die Termine müssen frei- und eingehalten werden; auch im Mentorat gilt die Präsenzregelung der PH FHNW (s. 4.1). Die Zeitfenster für die Mentorate sind im Stundenplan des Studienstandorts aufgeführt und liegen immer an einem Montag. 15

16 6.5 Was passiert, wenn ich ein Mentorat nicht bestehe? Ein Mentorat, das nicht bestanden wurde, muss wiederholt werden. Dies ist bei der Absolvierung des Studiums in der Regelzeit nicht unproblematisch. Daher müssen sich Studierende, die ein Mentorat nicht bestehen, umgehend an die Standortverantwortlichen wenden, damit eine Lösung für sie gefunden werden kann. Das sich anschliessende Mentorat sollte unbedingt belegt werden. Bei Unklarheiten sind ebenfalls die Standortverantwortlichen zu kontaktieren (vgl. Punkt 2.9). 16

Regelungen in der Berufspraktischen Ausbildung

Regelungen in der Berufspraktischen Ausbildung Studiengänge Vorschulstufe, Primarstufe Regelungen in der Berufspraktischen Ausbildung. Lehre Weiterbildung Forschung Die Berufspraktische Ausbildung ist wie die übrige Ausbildung in Module gegliedert,

Mehr

Informationen zum Praxissemester. für das Berufsziel Lehramt an Grundschulen und Grundschulen & Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (kombiniert)

Informationen zum Praxissemester. für das Berufsziel Lehramt an Grundschulen und Grundschulen & Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (kombiniert) Informationen zum Praxissemester für das Berufsziel Lehramt an Grundschulen und Grundschulen & Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (kombiniert) DIE PRAKTIKA für das Berufsziel Lehramt an GRUNDSCHULEN

Mehr

Zertifikatskurs Medienpädagogik und Mediendidaktik. Was ist der Zertifikatskurs Medienpädagogik und Mediendidaktik?

Zertifikatskurs Medienpädagogik und Mediendidaktik. Was ist der Zertifikatskurs Medienpädagogik und Mediendidaktik? Zertifikatskurs Medienpädagogik und Mediendidaktik FAQ Inhalt Allgemeines Kursverlauf Anrechnung von Lehrveranstaltungen Kontakt Abkürzungsverzeichnis Allgemeines Was ist der Zertifikatskurs Medienpädagogik

Mehr

Institut Primarstufe. Einführungsveranstaltungen 18. / 25. / 27. Juni 2014. Liestal, Solothurn und Brugg

Institut Primarstufe. Einführungsveranstaltungen 18. / 25. / 27. Juni 2014. Liestal, Solothurn und Brugg Institut Primarstufe Einführungsveranstaltungen 18. / 25. / 27. Juni 2014 Liestal, Solothurn und Brugg Institut Primarstufe 2014 1 Studentin / Student an der PH FHNW http://web.fhnw.ch/plattformen/mystudiportal

Mehr

Herzlich willkommen am Institut Primarstufe! Einführungsveranstaltungen Brugg-Windisch, Liestal und Solothurn, im Juni 2016

Herzlich willkommen am Institut Primarstufe! Einführungsveranstaltungen Brugg-Windisch, Liestal und Solothurn, im Juni 2016 Herzlich willkommen am Institut Primarstufe! Einführungsveranstaltungen Brugg-Windisch, Liestal und Solothurn, im Juni 2016 StudiPortal Das Informationsportal für Studierende der Pädagogischen Hochschule

Mehr

Anmeldung zur Bachelorarbeit

Anmeldung zur Bachelorarbeit Anmeldung zur Bachelorarbeit Vertiefungsrichtung der Arbeit: Referent(in): Ausgabedatum: Korreferent(in): Abgabedatum: Für die Bachelorarbeit wurde Vertraulichkeit vereinbart: ja nein Nach 10(2) BBPO-BI

Mehr

Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe

Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe Informationsveranstaltung OEP Prof. Dr. Silke Traub Ansprechpartner: Zentrum für Schulpraktische

Mehr

Prüfungen. Anmeldung/Krankmeldung. Bestehen und Nichtbestehen

Prüfungen. Anmeldung/Krankmeldung. Bestehen und Nichtbestehen Prüfungen Die Prüfungsleistungen werden grundsätzlich während der Prüfungswochen und außerhalb der Vorlesungszeit des Studiensemesters erbracht. Teilprüfungsleistungen können während des Semesters erbracht

Mehr

Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie

Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie Für die im Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie zu erwerbenden Scheine gelten in Ergänzung der Studienordnung für das Studium

Mehr

Fehlzeitenregelung. Institut für Soziale Berufe. Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Fachschule für Sozialpädagogik Ellwangen

Fehlzeitenregelung. Institut für Soziale Berufe. Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Fachschule für Sozialpädagogik Ellwangen Institut für Soziale Berufe Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Peutinger Straße 2 73479 Ellwangen (0 79 61) 5 40 15 Öffnungszeiten Verwaltung Mo-Fr 8.30 bis 12.00 Uhr Institut für Soziale Berufe Schwäbisch

Mehr

Hinweise 1. für pädagogische Institutionen. zum Professionalisierungspraktikum (PP) im Rahmen des Lehramtsstudiums

Hinweise 1. für pädagogische Institutionen. zum Professionalisierungspraktikum (PP) im Rahmen des Lehramtsstudiums Hinweise 1 für pädagogische Institutionen zum Professionalisierungspraktikum (PP) im Rahmen des Lehramtsstudiums an der Pädagogischen Hochschule Weingarten Schulpraxisamt PH Weingarten Kirchplatz 2 88250

Mehr

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007

Mehr

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO SSO-Weiterbildungsreglement Praxisadministratorin SSO Praxisadministrator SSO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.

Mehr

Merkblatt für das Assessmentjahr, Bachelor-Ausbildung und Master-Stufe: Anmeldung zum zentralen Prüfungstermin (inkl.

Merkblatt für das Assessmentjahr, Bachelor-Ausbildung und Master-Stufe: Anmeldung zum zentralen Prüfungstermin (inkl. Merkblatt für das Assessmentjahr, Bachelor-Ausbildung und Master-Stufe: Anmeldung zum zentralen Prüfungstermin (inkl. Nachholtermin) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt verbindlich

Mehr

Informationen zur Bachelorarbeit

Informationen zur Bachelorarbeit Informationen zur Bachelorarbeit Bachelorstudiengang Psychologie Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Prof. Dr. Jochen Musch, 2.8.2016 Bachelorarbeit Lern- und Kompetenzziele Bearbeitung eines wissenschaftlichen

Mehr

PRAKTISCHES STUDIENSEMESTER (PS) im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen M E R K B L A T T - BETRIEBLICHE AUSBILDUNG

PRAKTISCHES STUDIENSEMESTER (PS) im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen M E R K B L A T T - BETRIEBLICHE AUSBILDUNG Leiter Praktikantenamt Prof. Dr. Gerald Graf Stand: 16.01.2008 PRAKTISCHES STUDIENSEMESTER (PS) im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen M E R K B L A T T - BETRIEBLICHE AUSBILDUNG Jeweils aktuelle

Mehr

Fragen und Antworten Sekundarstufe I

Fragen und Antworten Sekundarstufe I Fragen und Antworten Sekundarstufe nhalt 1 Absenzen und Urlaub... 2 1.1 Stellvertretungen... 2 1.2 Urlaub... 2 1.3 Militärdienst und Zivilschutz... 2 2 Testate... 2 2.1 Testate... 2 2.2 Kompensation eines

Mehr

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems

STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE Entrepreneurship Finance Information Systems März 2015 Inhaltsverzeichnis Seite I. Studienordnung 2 Allgemeine Bestimmungen 2 II. Prüfungsordnung

Mehr

Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen

Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen.7 Vom. Juli 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 0 des Mittelschulgesetzes vom 9. Juni 005 )

Mehr

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012

Mehr

Die Praktika findet im Physiklabor in C224 und C225 statt.

Die Praktika findet im Physiklabor in C224 und C225 statt. Hinweise für die Praktika Physik I, Physik II Die Praktika findet im Physiklabor in C224 und C225 statt. I. Voraussetzungen zur Teilnahme Die Zugangsvoraussetzungen sind in den Prüfungsordnungen vom 08.06.2011

Mehr

Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie

Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie Allgemeines F: Welche Studienordnung gilt für mich? A: für Studierende des Bachelor Meteorologie gibt es aktuell zwei gültige Studienordnungen:

Mehr

Die wichtigsten Regelungen aus der StO Pharmazie

Die wichtigsten Regelungen aus der StO Pharmazie Die wichtigsten Regelungen aus der StO Pharmazie Diese Präsentation erläutert die wichtigsten Regelungen der StO und soll zum besseren Verständnis beitragen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit;

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat 1 Wie ist die Bezahlung während des Vorbereitungsdienstes?... 2 2 Wie kann ich eine Entlassung beantragen?... 2 3 Wie kann ich eine Verlängerung beantragen?...

Mehr

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells für Zahnmedizin

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells für Zahnmedizin Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells für Zahnmedizin vom 30. August 2007 (Stand am 1. September 2007) Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt

Mehr

FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien

FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.01.2009 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule

Mehr

Fakultät Betriebswirtschaft. FAQ/ Häufige Fragen. zu Ihrem Praxissemester

Fakultät Betriebswirtschaft. FAQ/ Häufige Fragen. zu Ihrem Praxissemester Fakultät Betriebswirtschaft FAQ/ Häufige Fragen zu Ihrem Praxissemester Stand: August 2015 Inhalt 1) Wie lange muss das Praktikum dauern, damit es anerkannt wird?... 3 2) Muss man immer zum Anfang eines

Mehr

Das Bachelorstudium der Politikwissenschaft als Kernfach

Das Bachelorstudium der Politikwissenschaft als Kernfach Das Bachelorstudium der Politikwissenschaft als Kernfach Das Bachelorstudium kann in Jena jeweils nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Voraussetzung ist neben dem Zeugnis der Hochschulreife der Nachweis

Mehr

Berufspraktische Studien am Institut Vorschul- und Unterstufe. Einführung in die Praxisphase 4

Berufspraktische Studien am Institut Vorschul- und Unterstufe. Einführung in die Praxisphase 4 Berufspraktische Studien am Institut Vorschul- und Unterstufe Einführung in die Praxisphase 4 Berufspraktische Studien Simone Herzog, Katharina Lüthi, Tobias Leonhard 1 Praxisphase 4 im Studienverlauf

Mehr

Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen

Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen mit dem Abschluss Bachelor (Studienordnung Bauingenieurwesen Bachelor) Vom 19.

Mehr

Nützliche Hinweise SEK II

Nützliche Hinweise SEK II Nützliche Hinweise SEK II A-Z Berufspädagogik Belegungen Uni im Rahmen des Wahlbereichs Sek II (Veranstaltungen des Masters of Arts in Educational Sciences) Belegungen Uni ausserhalb des Studiengangs Sek

Mehr

Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg

Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg Fachliche Voraussetzungen im Strafrecht Üblicherweise sollte mit der Zwischenprüfung im Strafrecht

Mehr

Lehrgangsbestimmungen Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK. Ausgabe

Lehrgangsbestimmungen Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK. Ausgabe Lehrgangsbestimmungen Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK Ausgabe 10.09.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Zuständigkeiten... 3 4 Ziel des Lehrgangs... 3 5 Aufbau des Lehrgangs...

Mehr

53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems

53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems 53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems 1. Generelle Regelung 1.1. Generell gilt die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschulstandorte. Für die Hochschule

Mehr

BP S500 Lernvikariat 2016 inkl. BE A320 Training Konfliktmanagement

BP S500 Lernvikariat 2016 inkl. BE A320 Training Konfliktmanagement BP S500 Lernvikariat 2016 inkl. BE A320 Training Konfliktmanagement November 2015 Dorothea Kobel Cuencas Berufspraktische Ausbildung Sek 1 Lagerstrasse 2 8090 Zürich Inhalt 1. Zahlen 2. Organisation allgemein

Mehr

Informationsveranstaltung Master-Prüfungsordnung

Informationsveranstaltung Master-Prüfungsordnung 15. April 2013 Informationsveranstaltung Master-Prüfungsordnung Dipl.-Kfm. Frank Hesse Lehrstuhl für ABWL und Wirtschaftsinformatik Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Prüfungsausschuss und Prüfungsverwaltung

Mehr

qwertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwerty uiopasdfghjklzxcvbnmqwertyuiopasd fghjklzxcvbnmqwertyuiopasdfghjklzx cvbnmqwertyuiopasdfghjklzxcvbnmq

qwertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwerty uiopasdfghjklzxcvbnmqwertyuiopasd fghjklzxcvbnmqwertyuiopasdfghjklzx cvbnmqwertyuiopasdfghjklzxcvbnmq qwertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwerty uiopasdfghjklzxcvbnmqwertyuiopasd fghjklzxcvbnmqwertyuiopasdfghjklzx cvbnmqwertyuiopasdfghjklzxcvbnmq Leitfaden zur Bachelorarbeit im Kernfach Englische Philologie wertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwertyui

Mehr

Katechetisches Praktikum 2016

Katechetisches Praktikum 2016 Theologische Fakultät INFORMATIONSBROSCHÜRE Katechetisches Praktikum 2016 Informationen zum Katechetischen Praktikum INHALT UND VORAUSSETZUNGEN Inhalt Während des Praktikums erhalten die Studierenden einen

Mehr

Abschluss Studiengang H11

Abschluss Studiengang H11 Abschluss Studiengang H11 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium mit dem Frühlingssemester 2014 an der PHZH ab. Damit wir Ihr Lehrdiplom auf den 09. Juli 2014 datieren können, müssen folgende Voraussetzungen

Mehr

Regularien über den Erwerb der Scheine für Biochemie/Molekularbiologie für Studierende der Humanmedizin 1 Bedingungen für den Scheinerhalt

Regularien über den Erwerb der Scheine für Biochemie/Molekularbiologie für Studierende der Humanmedizin 1 Bedingungen für den Scheinerhalt Regularien über den Erwerb der Scheine für Biochemie/Molekularbiologie am Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie für Studierende der Humanmedizin Für den am Institut für Medizinische

Mehr

A n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:

A n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.:  -Adresse: Matr.-Nr.: A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter

Mehr

Reglement über den Gestalterischen Vorkurs der Hochschule Luzern Design & Kunst

Reglement über den Gestalterischen Vorkurs der Hochschule Luzern Design & Kunst Reglement über den Gestalterischen Vorkurs der Hochschule Luzern Design & Kunst vom 6. Januar 06 Die Direktorin der Hochschule Luzern Design & Kunst, gestützt auf Artikel 7 der Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung

Mehr

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang des Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.) zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen 1 Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Fachkräftegewinnung in der NVL

Fachkräftegewinnung in der NVL Häufig gestellte Fragen - FAQ Fachkräftegewinnung in der NVL A: Fragen zum Studium 1. Welchen Schulabschluss benötige ich für das Studium? Neben der Allgemeinen Hochschulreife berechtigen auch die Fachhochschulreife

Mehr

Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt

Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt 1 Zweck der Prüfung In der Abschlussprüfung Zertifikat Waldpädagogik ist festzustellen, ob der/die

Mehr

Rahmenkonzept für das Probezeitmanagement der Schule für Gesundheitsberufe

Rahmenkonzept für das Probezeitmanagement der Schule für Gesundheitsberufe Probezeit der Hintergrund und Zielsetzung Die gesetzlich vorgeschriebene Probezeit in der Pflegeausbildung beträgt 6 Monate. In dieser Zeit prüfen Auszubildende / Schüler und der Ausbilder / Arbeitgeber,

Mehr

Bachelorarbeit (für die Studiengänge Kindergarten, Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe)

Bachelorarbeit (für die Studiengänge Kindergarten, Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe) PH-Nr. 1.5.3 Richtlinie zur Bachelorarbeit für Studiengänge Kindergarten, Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe sowie Masterarbeit Sekundarstufe I (vom 30. November 2010) 2 Gestützt auf das Reglement über

Mehr

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Schreiben möchten wir die Gelegenheit nutzen, Sie alle über die verschiedenen Praktika der neuen Prüfungsordnung in ihrer Umsetzung an der PH Karlsruhe

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Praktikumsordnung Master 1-Fach (Keine amtliche Bekanntmachung) Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen des Master- Studiengangs

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 17.03.2010

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

Bewerbungsformular für das MIX IT Projekt

Bewerbungsformular für das MIX IT Projekt Bewerbungsformular für das MIX IT Projekt für die finanzielle Förderung eines Praktikums durch das ERASMUS+ Programm Koordinierung: EU Hochschulbüro Hannover/ Hildesheim im Dezernat für Forschung und EU

Mehr

Wann finden Sprechstunden der Assistent/innen statt? Die Sprechstunden finden jeden Donnerstag von 10:00 12:00 Uhr und nach Vereinbarung statt.

Wann finden Sprechstunden der Assistent/innen statt? Die Sprechstunden finden jeden Donnerstag von 10:00 12:00 Uhr und nach Vereinbarung statt. Prüfungsvorbereitung Wer meldet mich zur Lehrveranstaltung an, wenn ich mich nicht selbst anmelden kann? Wenn Sie sich nicht zur Übungs- Lehrveranstaltung anmelden können, erfüllen Sie die erforderlichen

Mehr

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf 1. Grundlagen Die Schulleitung des Gymnasiums Burgdorf erlässt, gestützt auf die Mittelschulgesetzgebung MiSG Art. 42,43 und 44; MiSV Art. 54 und 88; MiSDV Art. 14, 133,

Mehr

Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan (Study

Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan (Study Studiengangreglement - «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Clinical Trial Practice and Management» der Universität Basel - «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Clinical Research I (Clinical Trial

Mehr

PRAKTIKUMSORDNUNG. Wintersemester 2015/16

PRAKTIKUMSORDNUNG. Wintersemester 2015/16 Gültigkeit ab WiSe 2014/15 Fachbereich Design Gebührenordnung PRAKTIKUMSORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius,

Mehr

für die sprachpraktischen Lehrveranstaltungen im Studiengang Master of Education im WS 2016/2017

für die sprachpraktischen Lehrveranstaltungen im Studiengang Master of Education im WS 2016/2017 Einschreibung für die sprachpraktischen Lehrveranstaltungen im Studiengang Master of Education im WS 2016/2017 Studierende im 1. Semester: Bevor Sie eine Anmeldung abgeben, lesen Sie sorgfältig die untenstehenden

Mehr

ANMELDUNG ZU DEN KONVERSATIONSÜBUNGEN

ANMELDUNG ZU DEN KONVERSATIONSÜBUNGEN Universität Regensburg 93040 Regensburg Universität Regensburg Juristische Fakultät DER DEKAN Universitätsstraße 31 93053 Regensburg ANMELDUNG ZU DEN KONVERSATIONSÜBUNGEN Der Besuch der Konversationsübungen

Mehr

Informationen zu BAföG

Informationen zu BAföG Informationen zu BAföG 14. November 2014 1 Welches aktuelle Problem hat die ganzen Regelungen und Neuerungen eigentlich ausgelöst? 2 2 Die Lösung für Studierende, die vom aktuellen Problem betroen sind

Mehr

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.

Mehr

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015)

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015) Nr. 54l Reglement über den Zertifikatsstudiengang (Certificate of Advanced Studies) Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom 7. Dezember

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

Universität Ulm. Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Praktikumsordnung. für die

Universität Ulm. Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Praktikumsordnung. für die Universität Ulm Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Mathematik und Wirtschaftsmathematik - 1 - Inhaltsübersicht 1 Zweck des Praktikums

Mehr

Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang

Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften hat in der 229.

Mehr

Die Selbstsuche eines Praktikums bei Grund- und Mittelschulstudierenden

Die Selbstsuche eines Praktikums bei Grund- und Mittelschulstudierenden Die Selbstsuche eines Praktikums bei Grund- und Mittelschulstudierenden Praktikum bei bestellten Praktikumslehrkräften in Unterfranken Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus verweist

Mehr

Richtlinien. Aufnahme:

Richtlinien. Aufnahme: Richtlinien Geltungsbereich: Diese Richtlinien wurden vom Stiftungsrat der Stiftung Kinderbetreuung im Hochschulraum Bern KIHOB am 30. November 2011 verabschiedet. Die Richtlinien sind verbindlicher Bestandteil

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Juli 2014 Nr. 67/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang für die Masterstudiengänge Human-Computer Interaction (HCI) der Universität Siegen Vom

Mehr

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR Grundsätzliches Aufgrund des speziellen Aufbaus von StudiumPlus mit den integrierten n erfordert ein Auslandsstudium besondere organisatorische Regelungen. Diese werden

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik der Universität Bremen. Vom 25. April 2012

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik der Universität Bremen. Vom 25. April 2012 Fachspezifische rüfungsordnung für den Masterstudiengang hysik der Universität Bremen Vom 25. April 2012 Der Fachbereichsrat 1 (hysik/elektrotechnik) hat auf seiner Sitzung am 25. April 2012 gemäß 87 Absatz

Mehr

Fakultät Wirtschaft Studiengang BWL-Industrie. Richtlinien für die Anfertigung einer Bachelorarbeit

Fakultät Wirtschaft Studiengang BWL-Industrie. Richtlinien für die Anfertigung einer Bachelorarbeit Fakultät Wirtschaft Studiengang BWL-Industrie Richtlinien für die Anfertigung einer Bachelorarbeit Stand: Oktober 2012 1. Ziel der Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige Prüfungsleistung.

Mehr

Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)

Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015) Praktikumsinformationen für B.A. Studierende 1 Institut für Sport und Sportwissenschaft Stand Januar 2017 Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)

Mehr

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau 182 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau Vom 12. Oktober 2012 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Modul 6.1 Berufsbezogenes Praktikum

Modul 6.1 Berufsbezogenes Praktikum Modul 6.1 Berufsbezogenes Praktikum 4.-6. Semester 480 Std. 16 Punkte (unbenotet) In diesem Modul sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, ihre Kenntnisse, die sie im Laufe des Bachelor-Studiums

Mehr

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft .6. Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft Vom. Februar 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt

Mehr

Informationen zum Praxissemester in den Studiengängen B.Sc. Gesundheitswissenschaft B.Sc. Sportwissenschaft

Informationen zum Praxissemester in den Studiengängen B.Sc. Gesundheitswissenschaft B.Sc. Sportwissenschaft Informationen zum Praxissemester in den Studiengängen B.Sc. Gesundheitswissenschaft B.Sc. Sportwissenschaft 22. Oktober 2015 Stephanie Perschke (Dipl.-Sportwiss.) Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften,

Mehr

So funktioniert das Belegen und Abmelden von Lehrveranstaltungen:

So funktioniert das Belegen und Abmelden von Lehrveranstaltungen: Seite 1 von 5 So funktioniert das Belegen und Abmelden von Lehrveranstaltungen: 1. Welche Veranstaltungen kann ich überhaupt belegen? Es ist nur möglich Lehrveranstaltungen zu belegen, die im kommenden

Mehr

Empfehlungen für den Aufbau des Studiums im Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang (FüBa): Wahlpflichtmodule Erziehungswissenschaft/Psychologie

Empfehlungen für den Aufbau des Studiums im Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang (FüBa): Wahlpflichtmodule Erziehungswissenschaft/Psychologie Empfehlungen für den Aufbau des Studiums im Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang (FüBa): Wahlpflichtmodule Erziehungswissenschaft/Psychologie schaft/psychologie Philosophische Fakultät Institut für

Mehr

Stufenumstieg Kindergarten

Stufenumstieg Kindergarten Stufenumstieg Kindergarten Sommer 2016 Tel. 043 255 13 53 Fax 043 255 13 00 www.unterstrass.edu institut@unterstrass.edu Seminarstrasse 29 8057 Zürich Stufenumstieg Kindergarten Im Sommer 2016 startet

Mehr

Regeln für Bachelorarbeiten

Regeln für Bachelorarbeiten Die Bachelorarbeit Vorlage sämtlicher Modulscheine (s. Auflistung) aus dem 1. bis 4. FS im Prüfungsamt der Fakultät (Frau Kießig), maximal eine Leistung (Modul) darf noch offen sein Vorzulegende Modulscheine:

Mehr

Prozessbeschreibung Organisation und Durchführung der Prüfungswochen

Prozessbeschreibung Organisation und Durchführung der Prüfungswochen 111.11.01.02 Prozessbeschreibung Organisation und Durchführung der Prüfungswochen Beschluss der Hochschulleitung vom 11. November 2009 (Stand vom 20.6.2012/ Anpassung vom 19. Oktober 2016) 1. Ausgangslage

Mehr

Bachelor-Studiengang Primarstufe Neuer Studiengang ab Herbstsemester 2017

Bachelor-Studiengang Primarstufe Neuer Studiengang ab Herbstsemester 2017 Bachelor-Studiengang Primarstufe Neuer Studiengang ab Herbstsemester 2017 Inhalt Warum die Umstellung? Was ist neu für den Studiengang Primarstufe? Was bedeutet das für die Studierenden? Wie erfolgt der

Mehr

BEWERBUNG INTENSIVSTUDIUM KMU 2017/ Durchführung

BEWERBUNG INTENSIVSTUDIUM KMU 2017/ Durchführung BEWERBUNG INTENSIVSTUDIUM KMU 2017/2018 27. Durchführung 1. Personalien Geburtsdatum Nationalität Privatadresse Strasse Foto auf das ausgedruckte Formular heften oder per an: conny.schai@unisg.ch / Handy

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 2016 Nr. 6 Rostock, 15.03.2016 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Good Governance Wirtschaft, Gesellschaft, Recht der Universität Rostock vom 9. März 2016

Mehr

Berufsbegleitendes Waldorflehrerseminar Freiburg e.v.

Berufsbegleitendes Waldorflehrerseminar Freiburg e.v. Berufsbegleitendes Studienvertrag zwischen dem Berufsbegleitenden und Vorname, Name: Anschrift: Email, Telefon: 1 Vertragsgegenstand Eine 2 ½ jährige berufsbegleitende Ausbildung, die die Grundlagen für

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

vom 22. Februar 2013 (Stand 1. Februar 2013)

vom 22. Februar 2013 (Stand 1. Februar 2013) Nr. 54o Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Februar 0 (Stand. Februar 0) Der Universitätsrat

Mehr

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule.5 Vf des Erziehungs-Departementes vom. Juni 98 (Stand. Januar 007) Das Erziehungs-Departement ) des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz

Mehr

Ordnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation

Ordnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation Seite 1 Ordnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation Anlage zur Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation 1

Mehr

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug . Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug vom. Februar 999 Die Schulkommission der Kantonsschule Zug, gestützt auf Abs. des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 7. September 990 ), beschliesst:

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Information und Dokumentation Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Änderung des Pensums als Lehrperson

Änderung des Pensums als Lehrperson Änderung des Pensums als Lehrperson Information für Schulverwaltungen, Schulleitungen und Schulpflegen Grundsätzliches Lehrpersonen haben eine Anstellung in Wochenlektionen bzw. Stunden und Minuten pro

Mehr

Alte SPO neue SPO: Was ändert sich? Prof. Dr.-Ing. C. Proppe

Alte SPO neue SPO: Was ändert sich? Prof. Dr.-Ing. C. Proppe Alte SPO neue SPO: Was ändert sich? Prof. Dr.-Ing. C. Proppe FAKULTÄT FÜR MASCHINENBAU KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu

Mehr

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung

Mehr

B.A. Philosophie Kernfach

B.A. Philosophie Kernfach Institut für Philosophie, Universität Bonn B.A. Philosophie Kernfach Leitfaden für Studierende 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines zum Studiengang B.A. Philosophie Kernfach... 3 II. Modulaufbau im Kernfach

Mehr

Anhänge. Reglement zum Lehrgang Techniker/in HF Unternehmensprozesse. Notengebung / Zeugnisse Allgemeine Informationen. Anhang 2.

Anhänge. Reglement zum Lehrgang Techniker/in HF Unternehmensprozesse. Notengebung / Zeugnisse Allgemeine Informationen. Anhang 2. sfb Bildungszentrum Bernstrasse 394 8953 Dietikon Telefon 044 744 45 11 Telefax 044 744 45 00 Anhänge Reglement zum Lehrgang Die nachfolgenden Anhänge bilden einen integrierenden Bestandteil des Reglements:

Mehr

Fakultät für Maschinenbau Universität Paderborn

Fakultät für Maschinenbau Universität Paderborn Universität Paderborn Informationsveranstaltung für Studierende 06. Oktober 2011 Übersicht Informationen Übergangsregelungen Prüfungsordnung v1 -> v2 Lehrveranstaltungsanmeldung in PAUL 2, Universität

Mehr

Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel 6.710Md Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. Dezember 01 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

HOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R

HOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R HOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R STUDIENGANGSLEITUNG PROF. F. BURGSTALLER BESTÄTIGUNG SS/WS A Zwischen der Praxisstelle

Mehr

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien Fachspezifische Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education an der Ruhr-Universität Bochum vom 12. Oktober 2005 Französisch, Italienisch, Spanisch Stand: 02.05.2006

Mehr

Bewerberverfahren der. Altenpflegeausbildung im Saarland. Altenhilfe- Qualifikations- Zentrum

Bewerberverfahren der. Altenpflegeausbildung im Saarland. Altenhilfe- Qualifikations- Zentrum Bewerberverfahren der Altenpflegeausbildung im Saarland Ernst Neff, Schulleiter AQZ im Auftrag der: saarländischen Pflegegesellschaft und der vier staatlich anerkannten Altenpflegeschulen im Saarland Empfehlungen

Mehr